Der  Augsburger  Religionsfriede  45

und  von  beiden  nicht  förmlich  anerkannt  worden  ist.  Um  nämlich
die  geistlichen  Gebiete  vor  einer  Besitzergreifung  durch  die  Protestanten
  zu  schützen,  wurde  bestimmt,  daß  jeder  geistliche  Fürst,  der
seinen  Glauben  änderte,  damit  sein  geistliches  Besitztum  verlieren
sollte.  Was  tatsächlich  in  der  Praxis  dann  vorgekommen  ist,  sollte
theoretisch  verhindert  werden:  daß  es  protestantische  Bischöfe  und
Erzbischöfe  geben  könnte.  Für  diese  Ausnahmsmaßregel,  die  natürlich
  der  Propaganda  der  Protestanten  einen  gewaltigen  Riegel
vorschob,  sollten  letztere  dadurch  entschädigt  werden,  daß  die  katholischen
  geistlichen  Fürsten  angewiesen  wurden,  innerhalb  ihres  Territoriums
  auch  Andersgläubige  zu  dulden.  Ferner  waren  Bestimmungen
  in  den  Religionsfrieden  aufgenommen  worden,  die  von
vorneherein  bereits  den  Keim  der  Unmöglichkeit  in  sich  trugen:
es  wurde  festgestellt,  daß  keine  neuen  konfessionellen  Veränderungen
  innerhalb  des  Reiches  vor  sich  gehen  sollten,  damit  sollte  die
Weiterausdehnung  der  protestantischen  Partei  verhindert  werden;
es  war  aber  klar,  daß  sich  die  Protestanten  daran  nicht  binden  würden:
  jene  Bestimmung  betreffs  der  geistlichen  Gebiete  rechnete  eben
schon  damit.  Außerdem  waren  bloß  die  Anhänger  der  Augsburger
Konfession  in  diesen  Frieden  ausgenommen,  während  die  Anhänger  der
Schweizer  (Zwingli,  Kalvin)  außerhalb  des  Gesetzes  stehen  blieben,  etwas
  was  sich  ebenfalls  als  untunlich  herausstellte,  da  die  reformierte
Konfession,  wie  sie  genannt  worden  ist,  gerade  in  der  nächsten  Zeit  große
Fortschritte  in  Deutschland  gemacht  hat.  Das  Fürstenhaus  der  Pfalz
ist  ihr  Führer  geworden  und  hat  geradezu  eine  politische  Partei
im  Reiche  geschaffen,  die  in  bittere  Fehde  vornehmlich  mit  den  Sachsen,
  die  streng  an  Luthers  Lehre  sich  hielten,  geraten  ist.  Dieser  konfessionelle
  Gegensatz  wurde  zu  einem  politischen  verschärft:  die  Sachsen
  hielten  zum  Kaiser,  die  Pfälzer  waren  seine  gefährlichsten  Gegner.
  Schon  aus  diesem  Zwiespalte  der  Evangelischen  heraus  wurden
günstigere  Bedingungen  für  die  Katholiken  geschaffen,  die  nun  tatsächlich
  ihrerseits  mit  der  Wiedereroberung  der  verloren  gegangenen
Gebiete  begannen:  der  Reformation  tritt  die  Gegenreformation  entgegen.
  Haß  und  Zank  sind  die  Folgen  dieser  Dinge  gewesen,  die  weitmaschigen
  Bestimmungen  des  Augsburger  Religionsfriedens,  die
gerade  in  den  wichtigsten  Ausnahmen  von  den  Gegnern  nicht  anerkannt
  worden  sind,  haben  da  mitgewirkt  an  der  öffentlichen  Unsicherheit;
  erbitterte  verwandtschaftliche  Kämpfe  innerhalb  der  deutschen
  Fürstenfamilien  —  so  innerhalb  der  Wettiner  in  Sachsen  und
Thüringen,  innerhalb  der  Wittelsbacher  in  Bayern  und  Pfalz  —