Der  westfälische  Frieden.  —  Bayerns  Entwicklung  81

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seines  Landes.  Er  hatte  große  Schäden  zu  heilen,  vor  allem  die
finanzielle  Mißwirtschaft  des  Vaters  zu  verbessern.  Er  tat  dies,  indem
  er  sich  in  der  Hofhaltung  der  allergrößten  Sparsamkeit  beflif,
im  übrigen  aber  die  Leistungen  seiner  Untertanen  möglichst  anspannte.
  Strenge  sah  er  darauf,  daß  die  Untertanen  sich  den  auferlegten
  Auflagen  nicht  entzogen,  er  verfocht  den  Gedanken,  daß  es
die  Pflicht  der  Untertanen  sei,  für  den  Staatshaushalt  zu  sorgen,
er  wollte  da  keine  Ausnahmen  gelten  lassen  und  hat  auch  die  privilegierten
  Stände,  Adel  und  Geistlichkeit,  immer  wieder  zu  Steuern
herangezogen.  Seine  Stellung  zur  Kurie  ließ  ihn  bei  seinen  Bemühungen,
  auch  vom  Klerus  Geld  zu  erhalten,  Unterstützung  finden,
  allen  Klagen  der  Geistlichkeit,  vor  allem  der  Bischöfe,  über  Eingriffe
  des  Landesherren  in  ihre  Rechte,  setzte  er  entschiedenen  Widerstand
  entgegen,  und  ohne  Echo  verhallten  dieselben  in  Rom  und  in
Deutschland.  Die  eigenen  Landstände  hat  er  nur  zweimal  während
seiner  langen  Regierung  zusammentreten  lassen;  da  er  mit  seinen
Finanzen  in  Ordnung  war,  hat  er  sie  nicht  gebraucht.  Es  war  ihm
vor  allem  darum  zu  tun,  eine  tüchtige  Beamtenschaft  zu  erziehen,
die  er  dann  ordentlich  und  regelmäßig  bezahlte,  für  deren  leibliches
Wohl  er  emsig  besorgt  war:  sie  erhielten  Pensionen,  sie  erhielten
Urlaub,  Maximilian  ist  in  vielen  Dingen  seiner  Zeit  weit  vorausgeeilt.
  Er  reorganisierte  auch  die  Wehrkraft  des  Landes,  indem
er  eine  Art  von  Landwehr,  die  „Landfahnen“,  schuf.  Sie  mußten
regelmäßig  zusammenkommen  und  sich  vornehmlich  im  Schießen
üben;  die  Erlaubnis  zu  heiraten,  das  Bürgerrecht,  wurde  oft  mit
dieser  Tätigkeit  verknüpft,  besondere  Prämien  wurden  für  die  Schußfertigkeit
  gegeben,  wie  etwa  das  Recht,  in  den  kurfürstlichen  Tiergärten
  sich  ein  Stück  Wild  zu  erlegen.  Das  bayrische  Landrecht  hat
der  Herzog  im  Codex  Maximilianeus  von  1616  zusammenfassen  und
neu  kodifizieren  lassen;  polizeiliche  Maßnahmen  gegen  arbeitsscheues
Gesindel  werden  ergriffen;  ja  beim  Auftreten  der  Pest  von  1634
werden  Vorschriften  empfohlen:  wie  Absperrung  der  Grenzen,  Isolierung
  der  Kranken,  Verbrennung  ihrer  Kleider,  Reinlichkeit,  kräftige
  Ernährung,  die  an  ganz  moderne  Erlässe  gemahnen.

Soweit  es  der  Krieg  zuließ,  der  immer  wieder  feindliche  oder
freundliche  Heere  —  und  zwischen  beiden  war  kein  großer  Unterschied
  —  innerhalb  der  bayrischen  Grenzen  hausen  und  brandschatzen
sah,  hat  Maximilian  auch  für  den  Aufschwung  der  Gewerbe  und  der
Wirtschaft  gewirkt.  Kommerzkollegien  wurden  errichtet,  die  besonders
  zu  sorgen  hatten  für  die  Entfaltung  des  bayrischen  Handels;  der

ANuG  123:  Weber,  von  Luther  zu  Bizmarck.  I.  3.  Aufl.  6