Einleitung, 25 4. Teilnahme an der Staatsverwaltung, durch Wahlrechte und Wahlämter — Reichstag, Land- tag, Gemeindevertretungen, 5. Eintritt in den Reichs= und Staatsdienst. Der Schutz durch die Reichsgewalt gegenüber dem Ausland ist für die im Ausland lebenden Deutschen von der größten Bedeutung. Er ist aber auch dem im Inland Lebenden unentbehrlich, sowohl bei einer Auslandsreise wie für den Schutz des im Ausland befindlichen Vermögens, vor allem des Besitzes an ausländischen Wertpapieren und Grundstücken und der Beteiligung an Handel und Gewerbe des Auslands. Je mehr das Wirtschaftsleben sich ent- faltet, desto wertvoller und notwendiger wird der staatliche Schutz. Was es heißt, kein Aufenthaltsrecht zu haben, muß ein ehemaliger Deutscher bei einem Besuch in der Heimat nur zu oft erfahren. Er kann zu jeder Zeit nach freiem Ermessen der Verwaltungsbehörden ausgewiesen werden, ohne daß ihm ein gerichtlicher Schutz zu Gebote stünde. Dagegen darf ein Deutscher weder ausgewiesen noch ausgeliefert werden. Von besonderer Wichtigkeit ist der Unterstützungs- wohnsitz. Vielleicht wird der Wert dieses Rechtes deutscher Staatsbürger deshalb nicht so weithin erkannt, wie er es verdient, weil kaum jemand, der über dieses Recht schreibt, in die Lage kommt, es selbst zu gebrauchen. Man bedenke aber, daß mehr als die Hälfte aller Deutschen ein Jahreseinkommen von weniger als 900 Mark hat, und zwar ein nur auf ungesicherter Arbeit beruhendes Einkommen.