Anhang. 147 Der Verein für das Deutschtum im Ausland — Geschäftsstelle des Hauptvorstandes Berlin W. 62, Kurfürsten- straße 105 — ist bereit, Deutsche bei der Erhaltung ihrer R. und ehemalige Deutsche bei dem Wiedererwerb der RA. zu unterstützen. 2. Uebersicht über das Recht des Auslands. Im Rahmen des vorliegenden Werkes kann nicht eine Dar- stellung des ausländischen Rechts gegeben werden, auf Grund deren Ausländer oder Deutsche, die eine ausländische St A. er- werben wollen, sich über Erwerb und Verlust solcher Rechte unterrichten könnten. Vielmehr ist der Zweck dieser Uebersicht der, dem Deutschen, vor allem dem deutschen Studenten, eine Darstellung der wichtigsten Grundsätze zu geben, nach welchen die verschiedenen Staaten der Welt ihr Bürgerrecht regeln. Ich beschränke daher die Uebersicht, die der Zusammenstellung der Regierungsvorlage zum RSt. — B. 72 bis 86 — entnommen ist, auf die wichtigsten Grundsätze und auf folgende Staaten Belgien Dänemark Deutschland Frankreich Großbritannien Japan Italien Niederlande Oesterreich Rußland Schweiz Spanien Ungarn Vereinigte Staaten von Nordamerika = V. orsgnrsstnt 8 10“