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        <title>Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.</title>
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            <idno>wegweiser_wohlfahrt_1908</idno>
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        Wegweiser
für
Ländliche  Wohlfahrts=  und  Heimatpflege.

Bearbeitet  auf  der  Geschäftsstelle
des
Deutschen  Vereins  für  ländliche  Wohlfahrtsund
  Heimatpflege
und  in  dessen  Auftrage  herausgegeben
don
Prof.  Heinrich  Sohnrey.
W“mmsm

dem  ländllchen  Leben  zu  vdereinen!
Rosegget.

Dritte,  vielfach  verbesserte  und  vermehrte  Auflage.
7.  Tausend.

Berlin  SW.  11.
Deutsche  Landbuchhandlung  .  m.  ö.  H.
1908.
        <pb n="2" />
        <pb n="3" />
        Vorwort  zur  dritten  Auflage.

Die  letzte  Auflage  des  vorliegenden  Buches  war  bereits
seit  mehr  als  einem  Jahre  vergriffen.  Die  Neubearbeitung
hat  sich  leider  bis  heute  verzögert,  galt  es  doch,  das  gesamte
Material  und  besonders  die  angegebenen  Beispiele  auf  Wert
und  Weiterentwicklung  hin  sorgsam  zu  prüfen.  Mehr  als
1000  Anfragen  haben  wir  zu  diesem  Zwecke  an  Geistliche,
Gutsbesitzer,  Lehrer,  Korporationen  und  Genossenschaften  gerichtet,
  und  wenn  sie  auch  zum  Teil  den  nicht  wiedergekehrten
Tauben  glichen,  so  erhielten  wir  doch  manchen  erfreulichen
Bericht,  der  von  frohem  Gedeihen  vorhandener  Wohlfahrtseinrichtungen
  zeugt  und  in  eine  helle  Zukunft  schauen  läßt.
Von  dieser  und  jener  Seite  wurde  freilich  auch  mitgeteilt,  daß
sich  die  gehegten  Erwartungen  nicht  erfüllt  haben  oder  an
dem  Mißverstand  und  der  Gleichgültigkeit  der  Beteiligten
gescheitert  sind.

Auf  Grund  der  fortschreitenden  Entwicklung  und  des
uns  ständig  zufließenden  Materials  haben  mehrere  Abschnitte
eine  Ergänzumg  oder  auch  vollständige  Umarbeitung  erfahren
müssen.  Neu  ausgenommen  sind  verschiedene  Kapitel,  z.  B.
Feuer-  und  Haftpflicht-Versicherung,  die  Kochkiste,  Rechtsschutz
und  Rechtsauskunftsstellen,  Tierschutz,  Vogelschutz,  Hygiene,  die
Dorfkirche,  Förderung  des  ländlichen  Zeitungswesens,  Jugendvereinigungen.
  Zur  Erhöhung  seiner  Brauchbarkeit  als  Handbuch
  ist  die  neue  Auflage  des  Wegweisers  mit  einem  ausführlichen
  Sachregister  versehen.

Selbstverständlich  decken  sich  die  angeführten  Beispiele
durchaus  nicht  mit  allen  vorhandenen  Wohlfahrtseinrichtungen.

1
        <pb n="4" />
        —  4  —

Wir  sind  uns  sehr  wohl  bewußt,  daß  auf  dem  Gebiete  der
lãndlichen  Wohlfahrtspflege  schon  bedeutend  mehr  geschieht.
Die  angeführten  Beispiele  sollen  keine  Aufzählung  darstellen,
sondern  nur  als  typische  Vorbilder  und  als  Anhalt  dienen.

Auch  bei  dieser  Auflage  haben  wir  uns  wieder  der  wertvollen
  Hilfe  mehrerer  Mitglieder  und  Freunde  unseres  Vereins
erfreuen  dürfen,  denen  wir  uns  zu  lebhaftem  Danke  verpflichtet
fühlen.  Wir  nennen  die  Herren:  L.  Ahrens  Friedenau-Berlin,
  Superintendent  Brandin-Berlin.  Landwirtschaftslehrer
  A.  Brenning-Berlin,  Weidenbaulehrer  Brickwedel-Graudenz.
  Pastor  Busch-Gr.  Schwirsen,  Professor  Dr.
Faßbender-Gr.-Lichterfelde.  Superintendent  Förtsch-Ostheim,
  O.  Frederich-Tempelhof-Berlin,  Fräulein  Arete
Gogarten-Berlin,  Pfarrer  Herrmann-Neustadt  a.  d.
Orla,  Pfarrer  Keil-Wölfis,  Pfarrer  Koch-Unterbalzheim.
Winterschuldirektor  Kuhnert-Schönberg  i.  H.,  Pfarrer
Ludwig-Herbsleben,  Pfarrer  H.  von  Lüpke-Thalbürgel,
Privatdozent  Forstassessor  Dr.  Mammen-Tharandt,  Chefredakteur
  Dr.  Lothar  Meyer-Gr.-Lichterfelde.  Robert
Mielke-Charlottenburg.  Hans  Müller-Brauel=Haus
  Sachsenheim  b.  Zeven,  Forstmeister  H.  von  Nathusius-Gr.-Lichterfelde,
  Landesökonomierat  NobbesBerlin,  Seminardirektor
  Dr.  Pabst-Leipzig,  Geh.  Oberregierungsrat  Peltzer-Berlin,
  Dr.  Fr.  Recke--Friedenau-Berlin,  Professor  Dr.
Schiemenz=  Friedrichshagen,  Lehrer  Schlag-Weida,
Superintendent  Seidel-Themar,  Pfarrer  Sell.  Stepfershausen.
  H.  Sundermann=  Südende-Berlin,  Rektor
Tecklen  burg-Göttingen,  Handwerkskammer-Sekretär  Dr.
E.  Wienbeck-Hannover.

Berlin,  im  Frühling  1908.
Der  Heransgeber.
        <pb n="5" />
        Aus  dem  Vorwort  zur  ersten  Auflage.

Der  vorliegende  „Wegweiser  für  ländliche  Wohlsahrts-  und  Heimatpflege“
  ist  hervorgegangen  aus  der  Umarbeitung  und  Ausgestaltung
meines  im  Winter  1806  im  „Klub  der  Landwirte“  (Berlin)  gehaltenen
Vortrages  „Die  Bedeutung  der  Landbevölkerung  im  Staate,  und  unsere
besonderen  Aufgaben  auf  dem  Lande“,  der  den  ersten  Anstoß  zur  Bildung
  des  „Ausschusses  für  Wohlfahrtspflege  auf  dem
Lande“  gab.

Die  tiefergehende,  überall  durch  Beispiele,  d.  h.  Beweise  des  prak.
tischen  Lebens  begründete  und  veranschaulichte  Ausgestaltung  des  damals
  entworfenen  Wohlfahrisplancs  zu  einem  Wegweiser  für  die
leitenden  Kreise  der  Landbevölkerung  ist  entstanden  im  Dienste  des
Ausschusses,  insbesondere  seiner  in  Berlin  errichteten  Zentralstelle  für
ländliche  Wohlfahrtspflege.  Die  Schrift  gibt  darum  zugleich  ein  Bild
von  der  umfassenden  eigenartigen  Arbeit  auf  dem  Gebiet  der  ländlichen
Wohlfahrts-  und  Heimatpflege,  zum  nicht  geringen  Teile  veranlaßt  durch
die  Anfragen  und  Anforderungen,  die  seitens  der  Landbevölkerung  an
unsere  Zentralstelle  gerichtet  wurden.

Unser  Wegweiser  versucht  zum  ersten  Male  einc  systematische
Darstellung  der  ländlichen  Wohlfahrtspflege  zu  geben,
wie  ich  sie  in  meinem  1895  erschienenen  Buche  „Die  Wohlfahrts.
pflege  auf  dem  Lande'  andeutetc,  aber  mangels  ausreichender
Vorarbeiten  damals  noch  nicht  durchzuführen  vermochte,  auch  nicht  beabsichtigte;
  es  kam  damals  lediglich  auf  den  praktischen  Zweck  an,  durch
eine  überzeugende  Darstellung  hervorragender  Beispiele  aus  dem  Leben
der  noch  allzu  wenig  entwickelten  ländlichen  Wohlfahrtsarbeit  eine  nachhaltige
  Anregung  zu  geben.

Landwirtschaftliche  Dinge  im  engeren  Sinne,  welche  durch  die  landwirtschaftlichen
  Vereine  und  Institute  (u.  a.  Deutsche  Landwirtschafts-Gesellschaft)
  ausreichend  vertreten  werden,  berühren  wir  nur  da,  wo
eine  gewisse  Vernachlässigung  zutage  tritt,  wie  bei  den  Nebenerwerbsquellen,
  oder  bei  den  landwirtschaftlichen  Interessen  der  lleinen  Leute,
a.  B.  Ziegenzucht).  Agrarpolitische  Fragen  und  Probleme,  deren  Erörterung
  und  Erledigung  den  Parlamenten  und  sonstigen  gesetzmäßigen
        <pb n="6" />
        —  6  —

Körperschaften  (Deutscher  Landwirtschaftscat,  Landesökonomiekollegium.
Landwirtschaftskammern)  zusteht  und  die  das  Programm  mächtiger
freier  Bereinigungen  (Bund  der  Landwirte  u.  a.)  bilden,  liegen  ebenfalls
  größtenteils  außerhalb  unserer  Bestrebungen.  Hie  und  da  berühren
  wir  uns  mit  den  Werken  der  Inneren  Mission,  und  wo  wir
Hand  in  Hand  arbeiten  können,  tun  wir  es  mit  Freuden;  aber  unsere
mehr  durch  weltliche  Dinge  hervorgerufene  Arbeit  erfordert  naturgemäß
eine  breitere  Grundlage  und  größere  Bewegungsfreiheit  als  die  unter
kirchliche  Gesichtspunkte  gestellte  Tätigkeit.

Die  angedeutete  Beschränkung,  so  nachteilig  fie  auch  für  eine  sostematische
  Behandlungsweise  sein  mag,  ermöglicht  es  andererseits,  ein  nur
allzulang  übersehenes  oder  doch  nicht  genügend  erkanntes  Lebensgebiet
in  seiner  ganzen  großen  Mannigfaltigkeit  und  Bedeutung  vor  uns  aufzurollen.


Die  Fülle  von  Beispielen,  mit  denen  unser  Wegweiser  für  die  Einzelarbeit
  ausgestattet  ist,  entspricht  durchaus  unserer  Arbeitsmethode,
  nicht  durch  lange  theoretische  Erwägungen,  Annahmen  und
Voraussetzungen,  sondern  durch  Hinweis  auf  erprobte  Einrichtungen
und  Erfahrungen  aus  dem  praktischen  Leben  zu  wirken.  Welche  anfeuernde
  und  fördernde  Macht,  welche  leicht  begreifliche  Lehre  in  dem
lebenswirklichen  Vorbilde  liegt,  dafür  haben  uns  Verwaltungsbeamte,
Geistliche.  Gutsbesitzer,  Lehrer  u.  a.  ein  hundertfältiges  Zeugnis
erbracht.

Man  wird  in  dem  Wegweiser  auch  nicht  eine  Forderung
finden,  die  nicht  durch  Beweise  aus  dem  Leben  bestätigt
  und  beleuchtet  würde.  Zu  einem  großen  Teile  sind
es  —  zu  unserer  Freude  dürfen  wir  es  aussprechen  —  Muster  und
Beispiele,  die  wir  durch  unsere  mannigfaltigen  Anregungen  in  unserem
Organ  „Das  Land“  selbst  hervorgerufen  haben.

Unser  Wissen  ist  über  die  vereingelten  Beispiele  hinausgewachsen
zu  einer  Wohlfahrtswissenschaft,  deren  Größe  und  Herrlichkeit
  man  in  weiten  Kreisen,  selbst  in  sehr  gelehrten.  noch  gar  nicht
zu  ahnen  scheint?.  Die  eingehenden  Literaturangaben  werden
jedermann  das  Stud#um  dieser  Wissenschaft  ermöglichen,  die  genauen
Ortsangaben  bei  geplanten  Wohlfsahrtseinrichtungen  den  Weg  auch  in

*  „Noch  jetzt  sucht  man  vergebens  nach  ausreichender  Würdigung
dieses  so  überaus  wichtigen  Gebiets  in  den  Hand-  und  Wörterbüchern
der  Volkswirtschaftslehre,  in  den  Lehrplänen  unserer  Univerfitäten  und
landwirtschaftlichen  Hochschulen,  ganz  zu  schweigen  von  den  Seminaren
zur  Ausbildung  von  Geistlichen  und  Lehrern.  Kurz,  die  ländliche  Wohlfahrts-
  und  Heimatpflege  ist,  im  Gegensatz  zur  städtisch-industriellen
Sozialpolitik,  noch  nicht  „modern  geworden."“  Prof.  Dr.  Ehrenberg
in  seiner  Schrift  „Seimatpolitik“,  Rostock  1908.
        <pb n="7" />
        —  7  —

die  verstecktesten  Gegenden  weisen,  wo  die  bisher  gemachten  Erfahrungen
  und  Anweisungen  über  die  betreffende  Einrichtung  zu  finden  sind.

Allen,  die  berufen  sind,  für  die  Wohlfahrt  der  Landbevölkerung  zu
wirken,  in  erster  Linie  den  Verwaltungsbeamten,  den  Geistlichen  und
Lehrern,  den  Gutsbesitzern,  Gemeindevorstehern,  den  Leitern  von  ländlichen
  Genossenschaften  und  Vereinen,  soll  unser  Wegweiser  Anregung
geben  zu  neuer  segensreicher  Arbeit;  er  soll  sie  aber  auch  vor  Um-  und
Irrwegen  und  allerlei  bösen  Folgen  mangelnder  Erfahrung  bewahren.

Es  sei  zugleich  die  Bitte  an  fie  gerichtet,  uns  zur  Vervollkommnung
unserer  Wissenschaft  über  ihre  Erfahrungen  und  Erfolge  von  Zeit  zu
Zeit  zu  berichten.  Wir  halten  diese  Schrift  selbstverständlich  noch  keineswegs
  für  vollständig  und  vollendet,  find  daher  auf  ihre  Verbesferung  und
Vermehrung  ständig  bedacht.

Der  „Wegweiser  für  ländliche  Wohlfahrtspflege“  erscheint  an  der
Wende  des  Jahrhunderts;  möge  das  eine  bedeutsame  Vorbedeutung  für
das  heraufziehende  neue  Zeitalter  sein!  Möge  das  20.  Jahrhundert  die
Verwirklichung  alles  dessen  bringen,  was  wir  mit  glühendem  Herzen
für  das  Land,  für  das  Deutsche  Reich  wünschen  und  erstreben!

Ein  heimfestes  und  heimfrohes  deutsche#  Lanbvo#lkl,  so  reich  an  Zahl
und  Glieder##,  so  glücklich  im  Besitz,  daß  die  unheilvollen  Erscheinpngen
  der  „Landflucht“",  der  zunehmenden  Lanbentvölkerung  mehr  und
mehr  entschwinden,  —  das  bleibe  bas  Ziel  unserer  Sorge  und  Urbeit,
die  uns  im  Ausschusfe  für  Wohlfahrtepflege  auf  dem  Lande  eint!

Berlin,  im  Januar  1900.
Sohurey.
        <pb n="8" />
        <pb n="9" />
        Inhaltsübersicht.

Einleitung:  Geschichte  und  Orhanilatien  der  landlichen  wohl·
sahrts=  und  Heimatpflege  .
Wohlfahtjsvereme

l.  Die  Lesers-s  der  landlisen  Verdaltnisie  er  wietsoetiden

1.

’ö

8.
9.

II.  Die
1.

—m  *1  Vuchers  und  unreellen

Handels

Bekämpfung  der  Gaterschlächteret

Das  Genossenschaftswesen

Förderung  von  Sparkasseneinrichtungen.

Das  Versicherungswesen.
Lebensve  rsicherung  76  —  Die  freiwillige  Versicherung
nach  dem  Invalidenversicherungsgesetz  81  —  Krankenversicherung
  aus  dem  Lande  88  —  Feuerversicherung  92  —
Hagelverficherung  95  —  Hastpflichtversicherung  99  —
Pferdeversicherung  100  —  Rindviehversicherung  101  —
Schweineversicherung  105  —  Schlachtviehversicherung  107
—  Bienenversicherung  108  —  Rückversicherung  bei  der
Viehversicherung  100.

Waldpflege  und  Baldschutz

.  Vernachlässigte  Zweige  der  Landwirtschaft

  und  Nebenerwerbsquellen
Hausindustrie  und  Hausfleiß  127  —  Flachsbau  137  —
Obstbau  143  —  Gemllsebau  148  —  Korb-  und  Schälweidenkultur
  150  —  Gefslügelzucht  und  Geflügelerzeugnisse
  152  —  Bienenzucht  155  —  Fischzucht,
Teichwirtschaft  157  —  Venvertung  kleinerer  Naturerzeugnisse
  159.

Das  Dorshandwerk  .

Wasser-,  Licht=  und  Krastversorgung

Besserung  der  ländlichen  Berhälmisse  auf  sozialem  Gebiete

Förderung  der  inneren  Kolonisation.  Ansiedelungs=
  und  Rentengutswesen

111
        <pb n="10" />
        —  10  —

Seite
2.  Die  Landentfremdung  der  Soldaten  194
3.  Arbeitsnachwmeis  201
4.  Besserung  der  ländlichen  röeitermer
bältnisse
Ansiedelung  von  Londarbestern  206  —  rbeiter
wohnungen  218  —  Das  Löhnungswesen  224  —  Lebensbedarssanstalten
  230  —  Ziegenzucht  236.
5.  Bekämpfung  der  Trunksucht  239
6.  Rechtsschutz  und  Rechtsauskuntt  245
7.  Erbrecht.  243
8.  Hebung  des  reteun=  und  *-wesens
  251

Der  Schugarten  251  —  Die  Fortbildungsschule  255  —
Handsertigkeitsunterricht  260  —  Hauswirtschastliche  Ausbildung
  der  Mädchen  und  Frauen  265  —  Kochkifte  275
—  Volks=  und  Jugendlektüre  278  —  Kolportage  234  —
Förderung  des  ländlichen  Zeitungswesens  291  —  Das
Dorstheater  297  —  Tierschutz  808
9.  Das  Gemeindewesen  807

Allmende.  Gemeinheiten  307  —  Das  Gemeindehaus  312
—  Die  Dorstkirche  824  —  Der  Dorflirchhof  323  —
Gemeindeabende  331  —  Krankenpflege  8886  —
Hygienische  Einrichtungen  357  —  Kinderbewahranstalten
  366  —  Hütekinder  375  —  BWaisenpflege  und
Iwangstfürsorge)##erziehung  379  —  Krüppelfürsorge  336
—  Jugendvereinigungen  388.

MI.  Beltstums--  und  Heimatpfletze.  (Angewandte  Volkskunde)  394

1.  Pslege  des  Volkstums  394
Volkstuunn  und  Volkskunst  394  —  Emtefeier  gos  —
Volksseste  402  —  Jugend-  und  Bolksfpiele  103  —
Spinnstuben  413  —  Volkslied.  Dorsgesangberein  419  —
Musik  in's  Dorf  425  —  Dorschroniken  428  —  Dorfmuseen
  434  —  Pflege  des  Heimatsinns  durch  die

Schule  439.
2.  Erhaltung  des  natürlichen  Landschaftsbildes
  419
Bekämpfung  schädlicher  Einwirkungen  auf  die  Erhaltung
des  Landschaftsbildes  449  —  Lebende  Hecken  und
Gehölz  455  —  Der  Vogelschutz  457.
8.  Denkmalpflege  und  Volkskunstt  464
Erhaltung  des  geschichtlichen  Bestandes  (Denkmalpflege)
  464  —  Volkstümliche  Bauweise  465  —  Bäuerliche
  Hauskunst  478  —  Bolkstrachten  431.

Sachtregister..  41447
        <pb n="11" />
        Einleitung.

Die  Organisation  der  Bestrebungen  und  Arbeiten,  die  wir  in
dem  Worte  Wohlfahrts-  und  Heimatpflege  auf  dem  Lande  zusammenfassen,
  wurde  hervorgerufen  durch  die  von  den  Volks-  und
Berufszählungen  immer  wieder  erhärtete  Tatsache,  daß  ungeachtet
einer  jährlichen  Zunahme  unserer  Gesamtbevölkerung  um  ungefähr
800  000  Köpfe  das  platte  Land  mit  den  Orten  von  2000  Einwohnern
  abwärts  trot  eines  reichlichen  Geburtenüberschusses  an
der  Bevölkerungsvermehrung  keinen  Anteil  gehabt  hat.  Ja,  der
in  den  siebziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  einsetzende
starke  Zug  vom  Lande  ist  so  anhaltend  gewesen,  daß  die  Zahl  der
wihentlichen.  Landbevölkerung  heute  geringer  ist  als  vor  vier  Jahrzehnten.


Die  Bevölkerungsvermehrung  Deutschlands  ist  lediglich  den
großen  Städten  zugute  gekommen,  die  darum  ein  rapides  und  un.
geheuerliches  Wachstum  zeigen.  Wir  haben  heute  bereits  mehr
Großstädte  als  irgend  ein  Land  der  Welt.

Auf  dem  Lande  —  das  ist  die  nächste,  vor  Augen  liegende
Folge  dieser  unheilvollen  Entwickelung  —  der  geradezu  unerträgliche
  Arbeitermangel,  in  der  großen  Stadt  dagegen  der  Arbeitsmangel,
  die  Arbeitslosigkeit  und  massenhafte  Arbeiterentlassungen
bei  regelmäßig  wiederkehrenden  wirtschaftlichen  Krisen.  Auf  dem
Lande  oft  die  Unmöglichkeit,  die  allernötigste  Arbeit  zu  bewältigen,
  —  in  der  Stadt  Notstandsarbeiten  und  gar  Notstandskolonien,
  die  eigens  ins  Leben  gerufen  werden  müssen,  um  die
gärenden  Massen  der  Arbeitslosen  von  der  Straße  zu  bringen.

Die  naturgemäße  Gegenwirkung  gegen  den  Zug  vom  Lande
würde  also  in  ihrem  wesentlichsten  Teile  gleichbedeutend  sein  mit
der  Lösung  der  ländlichen  Arbeiterfrage,  deren  grundsätzliche  Behandlung
  darum  von  ausschlaggebender  Bedeutung  für  das  vorliegende
  Werk  ist.

Als  die  neuen  Handelsverträge  kommen  sollten,  meinten  die
Landwirte:  „Haben  wir  nur  genügend  hohe  Getreidezölle,  so  sind
wir  in  der  Lage,  die  Arbeiter  durch  höhere  Löhne  zu  halten,  also
mit  den  Löhnen  der  Industrie  zu  konkurrieren.“  Das  hätte  zutreffen
  können,  wenn  die  Landarbeiterfrage  nur  eine  Lohnfrage

r
        <pb n="12" />
        —  12  —

wäre.  Sie  ist  aber  ebenso  wenig  ausschließlich  eine  Lohnfrage,  wie
sie  nur  eine  Wohnungssrage  ist.

Das  bestätigt  denn  auch  die  Tatsache,  daß  die  Klagen  über
den  Arbeitermangel  auf  dem  Lande  heute  noch  mindestens  ebenso
groß  sind  wie  seit  Jahren,  obgleich  die  Leistungssähigkeit  der  Landwirtschait
  nach  den  Handelsverträgen  wesentlich  höher  geworden
  ist.

Ebenso  wird  die  landläufige  Ansicht,  daß  die  Hauptursache  der
Landslucht  i  in  der  Wohnungsnot  zu  suchen  sei,  durch  die  Erfahrung
nicht  bestätig

Die  li*“*  wie  die  Wohnungsfrage  sind  eben  nur  Elemente
der  großen  Arbeiterfrage,  die  nichts  andres  als  eine  nationale
Kulturfrage  ist,  deren  Wurzeln  sich  durch  ein  ganzes  Jahrhundert
hinziehen.  Die  zahlreichsten  und  verschiedenartigsten  Fragen
unsrer  Zeit  auf  gesellschaftlichem,  wirtschaftlichem  und  geistigem,
wie  im  besonderen  auch  auf  militärischem  Gebiete  berühren  sich  in
diesem  großen  Bevölkerungsproblem.  Und  weil  man  das  nicht
genügend  beachtet,  weil  man  die  Arbeiterfrage  als  solche  oft  nur
mit  einem  ihrer  Teile  gleich  stellt,  sie  also  entweder  nur  als  Lohn.
oder  als  Wohnungs-  oder  Freizügigkeitsfrage  behandelt,  oder  weil
man  sic  nur  aus  dem  Gesichtswinkel  des  Arbeitgebers  betrachtet,
die  persönliche  Ursache  mehr  bei  dem  Arbeiter  als  bei  sich  selbst
sucht,  die  großen  Ursachen  aber,  die  in  der  agrar-  und  sozialpoliti.
schen  Gesetzgebung  des  verflossenen  Jahrhunderts,  in  der  militärischen,
  gesellschasftlichen,  geistigen  und  technischen,  kurz,  in  der
.  amten  kulturellen  Entwicklung  unfres  Volkes  liegen,  außer

t  läßt,  ist  man  trotz  aller  Reden  und  Schriften,  die  dieser  Frage
kn  Jahrzehnten  gewidmet  wurden,  trotz  aller  Sorge  und  Mühe
der  Lösung  der  Arbeitersrage  noch  immer  nicht  näher  gekommen.

Man  hat  die  Landarbeiterfrage  leider  allzu  lange  achtlos  beiseite
  liegen  lassen,  und  wenn  unfere  Sozialpolitik  schon  dic
Arbeiterfrage  behandelte,  so  geschah  es  immer  nur  aus  dem  Gesichtswinkel
  der  Industrie.  Die  sozialpolitische  Gesetzgebung,  die
entsprechenden  staatlichen  Maßnahmen,  die  öffentlichen  Arbeiterwohlsahrtsbestrebungen
  des  ganzen  verflossenen  Jahrhunderts
tragen  nur  zu  dentlich  diesen  Stempel.

Der  Landarbeiter  konnte  es  nicht  machen  wie  der  Industriearbeiter,
  der  sich  durch  Presse  und  Parlament  zur  Geltung  zu
bringen  wußte,  so  daß  sich  ihm  nicht  nur  die  Gesetzgebung  gefügig
zeigte,  sondern  auch  mancherlei  staatliche  Maßnahmen  eigens  für
ihn  getrossen  wurden.  Der  Landarbeiter  blieb  still  und  stumm.
Aber  er  erfreute  sich  doch  wenigstens  des  Freizügigkeitsgesetzes,
und  —  er  schüttelte  den  Staub  von  seinen  Füßen  und  zog  davon.

Ein  wichtiger  Schritt,  die  vom  Kongreß  deutscher  Landwirte
1872  niedergesetzte  Kommission  zur  Ermittelung  der  Lage  der
ländlichen  Arbeiter  im  Deutschen  Reich,  hätte  noch  gerade  eine  Tat
        <pb n="13" />
        —  13  —

zur  rechten  Zeit  werden  können;  aber  die  Untersuchungen  sind  trotz
vieler  wertvoller  Ergebnisse  und  trotzdem  Prosessor  Freiherr
v.  d.  Goltz  im  Anschluß  daran  einen  trefflichen  Wohlsahrtsplan
entwickelte,  an  der  deutschen  Landwirtschaft  spurlos  vorübergegangen.


Statt  zu  bauen  und  zu  bessern,  ließ  man  der  Auflösung  der
althergebrachten  Lebensverhältuisse  ruhig  ihren  Lauf.  Gerade  in
jener  Zeit  wurde  die  natürliche  Interessengemeinschaft  zwischen
Arbeiter  und  Herren,  —  um  nur  ein  Beispiel  anzuführen,  der  Anteil
  an  der  gemeinsamen  Weide,  Flegeldrusch  gegen  Anteil,  Landnutzung
  usw.  mit  einem  förmlichen  Eifer  beseitigt.  Intensivierung
des  Betriebes  einerseits,  steigende  Preise  andererseits  verleiteten
einen  großen  Teil  der  Landwirte,  die  Naturallöhnung  abzuschafsen
und  Barlohn  an  seine  Stelle  zu  setzen,  der  sich  donn,  als  die  Preise
sielen,  an  den  Besitzern  in  doppelter  Weise  rächte.

Neben  jenen  wirtschaftlichen  Wandlungen  gingen  andere  nicht
minder  tiefgreifende  Veränderungen  einher,  die  das  soelische  Gebiet,
  das  althergebracte  Geistes-  und  Gemütsleben  des  Landvolkes
berührten.  All  die  bunten  Formen,  in  denen  sich  das  Volksleben
bewegte,  all  die  tausendfachen  wunderreichen  Sitten,  in  denen  das
Denken,  Dichten  und  Trachten  des  Landvolkes  seinen  Ausdruck
suchte,  waren  vernachlössigt  und  verfallen,  ohne  daß  sich  ein  naturgemäßer
  Ersatz  dafür  herausgebildet  hätte.  Der  moderne  kapitalistische
  Geist  aber,  der  den  alten  patriarchalischen  Beziehungen
auf  dem  Lande  ein  Ende  machte,  wußte  dem  Arbeiter  und  seiner
Familie  nichts  zu  bieten,  als  den  kalten  baren  Groschen.  —

Die  hier  kurz  gekennzeichnete  unheilvolle  Entwicklung  in
unserer  Bevölkerungsgruppierung,  die  geradezu  trostlos  oberfläch
liche,  einseitige  und  engherzige  Beurteilung  ihrer  Ursachen  und
Abhilse  und  die  darum  völlig  fruchtlose  Behandlung  dieser  gewaltigen
  nationalen  Frage,  die  andererseits  nicht  minder  trostlose
Gleichgültigkeit  und  Saumseligkeit  ihr  gegenüber  führte  im
Jahre  1894  zur  Begründung  der  Zeitschrift  „Das  Lond“,  aus
der  1896  dank  der  weitgehenden  des  preußischen
Landwirtschaftsministeriums  der  „Ausschuß  für  Wohlfahrtspflege
  auf  dem  Lande-  hervorging,  der  1903  den
Namen  „Deutscher  Verein  für  ländliche  Wohlsahrts-
  und  Heimatpflege“  annahm.

Dieser  unser  Verein  sucht  speziell  die  ländliche  Arbeiterfrage
nicht  für  sich,  herausgenommen  aus  ihrem  natürlichen  Zusammenhange,
  sondern  im  Rahmen  seiner  großen  Gesamtausgabe  zu  lösen.
Er  stellt  die  Frage  nicht  so:  „Wie  verhelfen  wir  den  Besitzern  zu
Arbeitern,  zu  Knechten  und  Mägden?"“,  sondern  so:  „Wie  erhalten
  oder  schaffen  wir  eine  ausreichende  gesunde,
  seßhafte  Landbevölkerung?  Wie  erhalten
  wir  den  Jungbrunnen  unseres  Volkstums
und  unserer  Volkskraft!?“
        <pb n="14" />
        —  14  —

Unser  Ausgangspunkt  und  unser  Endziel  ist  überhaupt  nicht
der  Besitzer  als  solcher  oder  der  Arbeiter  als  solcher,  ist  nicht  die
einzelne  Klasse,  sondern  das  Vaterland,  der  nationale  Staat,  dessen
Erund-  und  Eckstein  durch  die  zunehmende  Landentvölkerung  ins
Wanken  und  Weichen  kommen  würde,  —  das  Vaterland,  das  wir
in  seiner  ursprünglichen  Kraft  und  Herrlichkeit  erhalten  wollen.

Eine  Natureigentümlichkeit  der  Wohlfahrtspflege,  die  sie
vielen  Besitzern  W  macht,  muß  hier  gekennzeichnet
werden:  Es  ist  menschlich,  die  Schuld  eines  Uebels  oder  Unheils,
von  dem  man  betrossen  wird,  eher  außer  sich  als  in  sich  zu  suchen.
So  ist  auch  der  Gutsherr  im  allgemeinen  nur  zu  fehr  geneigt,  die
Ursachen  der  Arbeiterfrage  lediglich  außerhalb  des  eigenen  Macht.
bereichs  zu  suchen.  Dieser  menschlichen  Neigung  gegenüber  dringt
die  Whlfabrtsvleae  bei  voller  Würdigung  der  außer  uns,  in  der
Entwicklung  der  Zeitverhältnisse  liegenden  Ursachen  auf  die
ernsteste  Selbstprüfung,  entsprechen  dem  alten  pädagogischen
Grundsatze:  „Von  allen  Fehlern  und  Untugenden  deiner  Zöglinge
suche  die  Ursache  zuvor  in  dir  felbst!“

Leider  und  nicht  zum  geringen  Schaden  unfrer  Bestrebungen
ist  das  Wort  „Wohlfahrtspflege“,  in  dem  wir  unfren  Arbeitsplan
msammmenfallen,  noch  immer  ärgerlichen  Mißverständnissen  und

Mißbdeutungen  ausgesetzt.  Vielfach  herrscht  die  Vorstellung,  als
handle  es  sich  hier  um  eine  Art  weicher  Wohltätigkeit  für  die
Arbeiter,  die  nur  den  Besitzer  verpflichte  und  den  Arbeiter  verwöhne
  oder  übermütig  mache.  Zwischen  Wohltötiakeit
und  Vobthrt  #ossege  besteht  aber  ein  fundamentaler
  Unterschied.

Unter  Wohlsahrtspflege  verstehen  wir  nicht  vereinzeltes  und
zeitweiliges  Gutestun,  wie  es  durch  bestimmte  Fälle  von  Unterstützungsbedürftigkeit
  und  Elend  hervorgerusen  wird.  Das  ist
Sache  der  Wohltätigkeit.

Die  Wohlsahrtspflege  soll  mehr  sein  als  eine  auf  mildtätigen
Zuwendungen  beruhende  Wohltätigkeit  an  Unglücklichen,  Armen
und  Elenden.  Die  Wohlfahrtspflege  sieht  nicht  aus
den  Einzelnen,  son  dern  auf  die  Gemeinschaft  d
ganzen  Volks  und  will  Einrichtungen  (
welche  die  sozialen  Nöte  soviel  wie  möglich  verhüten
  und  ausgleichen;  fie  hat  einen  vorbeugenden
  Charakter.  Sie  will  aber  diese  Einrichtungen  auch  nicht
allein  schafsen  durch  208  #nfprchen  einer  einzelnen,  der  oberen
Klasse,  fondern  durch  Weckung,  Förderung  und  Zusammenfassung
der  Kräfte,  die  in:  der  Gesamtheit,  im  ganzen  Volke  liegen.

Wir  denernen  diese  Einrichtungen,  die  sowohl  auf  materiellem
wie  auf  geifti  igem  Ciebite  liegen,  mit  dem  Sammelnamen  Wohlfahrtseinric!
  ungen,  w#hrend  man  Akte  eigentlicher  Wohltätigkeit
veeer  Mildt  tigke#  ##sser  als  Wohltätigkeitsveranstaltungen  bezeichnet.
        <pb n="15" />
        *

—  15  —

Wenn  einem  Arbeiter,  dem  seine  unversicherte  Habe  verbrannt
ist,  oder  einem  kleinen  Besitzer,  der  durch  die  Schuld  von  Wucherern
arm  und  elend  wird,  von  mildtätigen  Menschen  geholfen  wird,

daß  er  sich  mit  feiner  Familie  über  Wasser  halten  kann,  so  ist
das  eine  Wohltätigkeitsveranstaltung.  Wenn  aber  aus  der  Gemeinschaft
  heraus  Versicherungskassen  gegründet  werden,  die  es
auch  dem  Kleinsten  ermöglichen,  sich  gegen  Verarmung  durch
Feuersgesahr  oder  Viehverluste  oder  Hagelschlag  oder  vorzeitige
Sterbefälle  zu  bewahren;  oder  wenn  i  in  einem  Dorfe  ein  Raiffeisenverein
  gegründet  wird,  durch  den  es  sich  von  seinen  Blutjaugern
  befreien,  sich  zu  blühendem  Wohlstande  emporringen  kann,
so  sind  das  Wohlfahrtseinrichtungen.  Oder  auch:  wenn
man,  um  im  Dorse  die  gesellschaftliche  und  geistige  Oede  zu  bejeitigen,
  die  Laster  des  Müßiggangs  zu  verhüten,  Tellssöiblistheren.
gründet,.  Gemeindehäuser  und  Gemeindeabende  einrichtet,  R
für  Jugend-  und  Volksspiele  schafft,  so  ist  das  nicht  Behitärictel,
sondern  Wohlfahrtspflege.

Wir  finden  nun  im  Bereiche  der  ländlichen  Wohlfahrtspflege
manche  Einrichtungen,  die  bald  mehr,  bald  weniger  den  Charakter
von  Wohltätigkeitsveranstaltungen  tragen.  Sie  können,  am  rechten
Orte  und  in  rechter  Weise  angewandt,  in  hohem  Grade  segensreich
sein  und  müssen  bei  vielen  eigenartigen  Verhältnissen  auch  wohl
als  erstes  Aushilssmittel  in  Betracht  kommen.  Wir  schließen
also  solche  Veranstaltungen  aus  unserm  Pflegekreife  nicht  aus.
Das  aber  steht  für  uns  sest,  und  wir  glauben,  es  wird  uns  jeder
zugestehen,  der  sich  aus  diesem  Gebiete  umgesehen  hat  und  der  die
Weniherfeele  kennt:  Je  weniger  allen  den  auf  die
Förderung  der  unbemittelten  Klasfsen  abzielenden
  Einrichtungen  der  Almosencharakter  anhafstet,
  desto  bedeutungsvoller  und  erfolgreicher  werden  sie  für's
Leben  sein.  Die  Arbeiter  sollen  das,  was  auf  diesem  Gebiete  geschieht,
  empfinden  als  Wohlfahrt,  aber  nicht  eigentlich  als
Wohltätigkeit.

Ein  bedeutsames  Beispiel  in  diesem  Sinne  hat  das  Deutsche
Reich  gegeben  mit  dem  Reichsgesetz  über  Invaliditäts=  und  Altersversorgung.
  Das  ist  eine  Wohlfahrtseinrichtung  ersten  Ranges.

Erfreulicherweise  zeigt  sich  denn  auch,  daß  mit  der  zunehmenden
  Erfahrung  auf  diesem  Gebiete  die  Wohltätigkeit  durch  Weckung
und  Zusammenfassung  der  einzelnen  Kräste  immer  mehr  zu  einer
systematischen  Wohlsahrtspflege  sich  entwickelt:  Aus  den  Wohltätigkeitsveranstaltungen
  werden  Wohlsahrtseinrichtungen.

Beispiele  dafür  bieten  die  in  unserem  Buche  aufgeführten
Wohltätigkeits-  und  Wohlfahrtsvereine  genng.

Alles  in  allem  gilt  hier  das  Wort:

.Halb  nur  hilft  dem  Armen  die  tägliche  Gabe  des  Reichrn;
Hilf  ihm,  daß  er  sich  selbst  helfe,  so  hilfft  du  ihm  ganz.“
        <pb n="16" />
        —  16  —

Allein  aus  die  Arbeiterverhältnisse  bezogen,  kann  man  vielleicht
  sagen:  Die  Wohltätigkeit  ist  die  natürliche  Begleiterin  des
patriarchalischen  Verhältnisses;  die  Wohlfahrtspflege  dagegen  umfaßt
  die  Aufgaben,  welche  sich  aus  der  Auflösung  des  patriarchalischen
  Verhältnisses  ergeben.

Gedrängt  durch  die  unaufhaltsame  Entwicklung  unfres
Kulturlebens,  will  die  Wohlsahrtspflege  auch  eine  weise  Vermittlerin
  sein  zwischen  den  alten  und  neuen  Kulturfaktoren  und,
entsprechend  unserem  Motto,  die  besten  Dinge  der  Zeit,  wie  sie
die  sortschreitende  Kultur  hervorbringt,  mit  dem  ländlichen  Leben
vereinen,  damit  das  Land  sich  selbst  genüge.

Indem  also  die  Wohlsahrtspflege  die  Gesamtheit  ins  Auge
faßt,  soll  sie  —  das  istihre  vornehmste  Aufgabe  —
die  verschiedenen  Bevölkerungsklassen  auf  dem
Boden  gemein  somer  und  gemeinnütziger  Arbeit
einander  menschlich  näher  bringen,  die  schrossen
Klassengegensätze  mildern  und  zwischen  Herrschaft

  und  Arbeitern  ein  aus  gegenseitige  Wert.
schätzung  gegründetes  hormonisches  Verhältnis
herbeisühren.

Die  Wchlfahrtspflege  saßt  aber  nicht  nur  die  äußere,  die  räumliche
  Abwanderung  ins  Auge,  sie  versolgt  auch  den  inneren,  den
geistigen  Zug  vom  Lande,  der,  weil  nicht  so  augenfällig  wie  der
Notstand  infolge  der  äußeren  Abwanderung,  leider  von  unseren
maßgebenden  Kreisen  lange  nicht  genug  gewürdigt  wurde.  Die
Wohlfahrtspflege  hat  es  also  nicht  nur  mit  materiellen,  sondern
ebenso  mit  beul¾en,  mit  psychischen  Ursachen  und  Mitteln  zu  tun.
Wie  sie  z.  B.  dort  die  Seßhaftmachung  der  Arbeiterbevölkerung
durch  innere  Kolonisation,  durch  Besserung  des  Wohnungswesens
usw.  erstrebt,  so  trachtet  sie  darüber  hinaus  auch  die  idealen  Besitztümer
  der  Landheimat  zu  pflegen  und  zu  bereichern  und  das  aus
dem  vermehrten  Wohlstande,  aus  den  freundlicheren  Lebensverhältnissen
  entstandene  Voblbebaaen  zu  vertiefen  und  zu  steigern,
indem  sie  alles  Lebe  nsfrische,  Gute  und  Schöne,  das  der  gesunde
Volksgeist  im  heimischen  Volktstum  hervorgebracht  hat,  in  ihren
Dienst  stellt

Nicht  Abgestorbenes  zu  konservieren,  sondern
Lebensvolles  zu  entwickeln  und  Entartetes  zu
veredeln,  ist  Zweck  und  Ziel  der  Wohlsahrtspflege  auf  dem
Gebiete  des  Volkstums.

Ueber  diesen  inneren  Gütern  der  Heimat  vergessen  wir  aber
auch  nicht  die  Pflege  ihrer  äußerlichen  Gestalt.  Dorf  und  Hof,
Dorfkirche  und  Bauernhaus  und  Arbeiterkate,  Feld  und  Wald,
Busch  und  Baum,  Vogel  und  Fisch  nehmen  wir  in  unsere  Obhut.
Dabei  gehen  wir  freilich  nicht  vom  krassen  Nützlichkeitsstandpunkte
aus,  sondern  lassen  uns  leiten  von  einem  gefunden  Gefühls-  und
Sinnenleben,  von  einem  entwickelten  Heimatgefühl,  das  doch  wahr-
        <pb n="17" />
        lich  in  unserer  Zeit  des  Zuges  vom  Lande  auch  seine  Bedeutung
und  seinen  Wert  hat.

Ländliche  Wohlfahrts-  und  Heimatpflege!  Mögen  die  beiden
Worte  wie  zwei  helle  Sterne  hinausleuchten  in  die  sozialen  Nöte
unserer  Tage.

Erblühen  aber  soll  aus  ihrer  Vereinigung  und  Verinner--lichung:
  Die  Liebe  zur  Dorfheimat  und  die  feste  Treue  gegen  sie,
die  Lust  am  heimischen  Volkstum,  Widerwille  gegen  alles  Unländliche,
  und  das  freudige  Schaffen  und  Streben  in  der  Heimat,
so  vielen  sie  Raum  bietet.

Das  so  oft  mißverstandene  Wort  Wooblfebrtsvflege  ist  für
uns  das  güldene  Gefäß  großer  und  herrlicher  Gedanken,  ist  der
Weckruf  eines  neuen  Schaffens  und  Werdens  auf  dem  Lande,  und
wens  irgend  etwas  zu  den  „großen“  Mitteln  gerechnet  werden
darf,  so  ist  es  wahrich  die  „Wo  hlfahrtspflege  auf  dem  Lande“.

Sohntev,  We#welser.  2
        <pb n="18" />
        <pb n="19" />
        Wohlfahrtsvereine.

Zentralvereine  oder  Vereine,  die  sich  auf  einen  großen
Bezirk  erstrecken.

Der  Deutsche  Verein  für  ländliche  Wohlfahrts-  und  Heimat-Pflege
  wurde  1896  als  „Ausschuß  für  Wohlfahrtspflege  auf  dem
Lande"  im  Anschluß  an  die  Zentralftelle  für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen,
  jetzt  Zentralstelle  für  Voltswohlfahr.  gegründet.
Vorsitzender:  Wirklicher  Geheimer  Rat  H.  Thiel,
Ministerialdirektor  im  preußischen  AMistenicr  für  Landwirt-„Domänen

  und  Forften;  Geschäftsführer:  Professor  Heinrich
  ohnrey.  Die  von  Sohnrey  1893  ins  Leben  gerufene
Beltichrit  „Das  Land“,  die  bald  ein  Mittelpunkt  für  alle  ländlichen
  Wohisahrtsbestrebungen  wurde  und  die  Aufmerksamkeit
der  leitenden  Kreife  auf  diese  Fragen  lenkte,  wurde  das  offizielle
Organ  des  Vereins.  Der  Verein  dehnt  seine  Tätigkeit  über  ganz
Deutschland  aus;  seine  Arbeit  umsaßt  alle  Gebiete  des  ländlichen
Volkslebens,  die  mannigsachsten  Ausgaben  für  die  Förderung  der
wirtschastlichen  und  sozialen  Zustände,  der  inneren  Kolonisation,
der  Gemeindepflege,  des  Erziehungs-  und  Bildungswesens,  des
Volkstums  und  der  Volkskunst,  der  Volks=  und  Heimatkunde.  Die
Geschäftsstelle  Berlin  8W.  11,  Desfauerstraße  14,  erteilt  auf  alle
Fragen  auf  dem  Gebiete  der  ländlichen  Wohlfahrts-  und  Heimatpflege
  unentgeltliche  Auskunst  und  unterhält  außer  ihrer  allgemeinen
  Auskunstei  noch  eine  defondere  Auskunftsstelle  für
bäuerliche  Ansiedelungen.  Zweigvereine  sind  der  „Verein
für  ländliche  Wohlfahrtspflege  in  Baden“,  der  „Verein  für  ländliche
  Wohlfahrtspflege  in  Württemberg  und  Hohenzollern“  der
„Hessische  Verein  für  ländliche  Geimatpflege,  Wohlsaeae  und
Kunstpflege-  und  die  „Thüringer  Vereinigung  für  Heimatpflege“.

Ueber  Zweck  und  Ziel  unseres  Vereins  sprach  sich  der  Vorsitende
  Ministerialdirektor  Dr.  H.  Thiel  in  unserer  ersten
Hauptversammlung  am  17.  Februar  1897  folgendermaßen  aus:

.Manches  ist  bisher  auf  dem  Gebiele  der  Woblfahrtspflege  auf  dem
Lande  schon  geschehen,  es  blieb  aber  vereinzelt,  und  mancher  gute  Wille,
manche  ehrlich  gemeinte  Arbeit  hatte  nicht  den  gewünschten  Erfolg,  weil
es  an  der  richtigen  Direktive  und  an  der  Zusammensetzung  der  Kräfte
fehlte.  Vor  allem  kommt  es  darauf  an,  daß  wir  einen  Mittelpunkt

*-
        <pb n="20" />
        —  20  —

schaffen,  um  welchen  sich  die  für  unsere  Sache  begeisterten  und  tatkräftigen
  Leute  scharen.  Unfer  Ausschuß  muß  von  diesen  Kräften  ebenso
Mitteilungen  und  Anregungen  empfangen,  wie  von  ihm  solche  nach  allen
Seiten  hin  ausgehen  sollen.  Es  soll  eine  Sammelstelle  sein  für  alles,
was  sich  in  der  Wohlsahrtspfleyge  auf  dem  Lande  bewährt  hat,  damit
ein  jeder,  der  auf  irgend  einem  Gebiete  dieser  gemeinmützigen  Tätigkeit
Rat  und  Belehrung  sucht,  sic  bei  uns  finden  kann.  Durch  unser  Wirken
muß  es  verhindert  werden,  daß  die  Kräfte  sich  wie  bisher  vielfach  zerplittern,
  oder  daß  vergebliche  Versuche  gemacht  werden,  weil  man  die
rfahrungen,  die  auswörts  schon  gemacht  sind,  nicht  genügend  kennt.“

Und  auf  der  zweiten  Hauptversammlung,  am  17.  Febr.  1898:

„Auch  wenn  es  wahr  wäre,  daß  überall  Genügendes  geschähe,  so  wãre
mir  das  noch  kein  Grund  .doaß  man  diese  vereinzelten  Bestrebungen
  in  einem  großen  *n  zusammensasse.  Wollte  man  cs
übrrall  für  überflüssig  halten,  vereinzelte  Bestrebungen  in  Vereinen
zusammentreten,  so  bestände  überhaupt  kein  Grund  für  Vereinigungen
aller  Art  landwirtschaftlicher  und  sonftiger  Vereine  mehr;  sollte

4

man  j

Wir  sind  anderer  Ucherzeugung,  weil  wir  es  für  mützlich
einzelt  schwachen  Kräfte  durch  die  Vereinigung  zu  stärken,  und  weil  wir
boffen,  die  einzelnen  kleinen  Flämmchen,  die  jeder  rauhe  Wind  ausblasen
lann,  zu  einer  großen  mächtigen  Flomme  zu  vereinigen

Es  liegt  in  der  Natur  der  Sache,  daß  die  Zentralstelle  des
Ausschusses  vorwiegend  nur  geistig  arbeiten  kann;  die  praktische
Arbeit  auf  dem  Lande  selbst  muß  von  besonderen  örtlichen  Organisotionen
  geleistet  werden.  In  treffender  Friie  sprach  sich  hierüber
der  leider  zu  früh  verstorbene  Prinz  Albrecht  zu  Solms-Braunfels
  aus,  der  sich  an  unsern  Vestrebunged  von  Anfang
an  in  hervorragender  Weise  beteiligte:

.Nachdem  der  Ausschuß  für  Welsotspfledße  auf  dem  Lande  bereits
eine  bedeutsame  Stellung  eingenommen  hat  nd  seine  Bestrrbungen
immer  mehr  das  allgemeine  Inleresern  erweckt  Vboen.  dürfte  die  Zeit
gekommen  sein,  von  der  Zentralstelle  aus  energisch  auf  die  Bildung
von  Vereinen  für  Wohlfahrtspflege  auf  dem  Lande
einzuwirken.  Die  Zentralstelle  bildct  gewissermaßen  Kopf  und  Herz
für  alle  Wohlfahrtsbestrerbungen  in  Drutschland;  soll  aber  aus  ihr  ein
lebendiger  Organismus  erwachsen,  so  müssen  viele  kräftige  Glieder  sich
aus  ihr  als  wohlorganisierte  Vereinc  entwickeln,  die  allein  imstande  lind.
das  große  Arbeitsfeld  zu  bebauen  und  die  brachen  Felder  in  üppige
Fluren  zu  verwandelu-  Wir-  r  dahin  kommen,  dab  in  organisch

zusammenhängenden,  nicht  oßen  Gebieten,  und  zwar  na
zer  Eigenar"  der  wotuse,  oeerschchen  isch  Veveiner  für  Landeswohlhrt
  bilden,  welche  ihre  Wurzeln  bis  in  je  e  Gemeinde  hinein
durch  —  für  Wohlfahrtspflege  l##

Eine  Ergänzung  zu  dieser  Anregung  bietet  die  vom  früheren
Landrat  Junge  in  der  ten  Bauptversammlung  des  Ausschusses
f.  W.  d.  L.  aufgestellte  T

e  Zusammenfassung  der  Frslichen  Wohlfahrtsvereine  in  Kreisund

  1o  Verein  ist  besonders  zweckmäßig.  Sie  beugt  der  unwirtichen
  Zersplitterung  auf  Seiten  der  Ortsvereine  vor,  kann  in
vielen  Richtungen  anregend  und  fördernd  wirken,  erleichtert  dem
        <pb n="21" />
        —  21  —

Dou  tschen  Zentralverein  (Ausschuß  f.  W.)  die  Tätigkeit  und  zeigt  dem
Volke  den  inneren  Zusammenhang  und  die  Gleichartigkeit  der  sittlichen
Endzicle  aller  wahren  Wohlfahrtspflege.“

Die  Mitgliedschaft  des  Deutschen  Vereins  für  ländliche  Wohlfahrts=
  und  Heimatpslege  wird  erlangt  durch  einen  jährlichen
Mindestbetrag  von  6  Mk.  für  die  persönlichen  Mitglieder,  10  Mk.
für  Gemeinden,  Orts-  und  Bezirksvereine,  100  Mk.  für  Zentralvereine,
  Kammern  und  Behörden.  Durch  jährliche  hahlang  von
30  Mk.  werden  persönliche  Mitglieder  Protektoren.  Sämtliche
Mitglieder  erhalten  die  Halbmonatsschrift  „Das  Land“  unentgeltlich,
  sowie  kostenfreie  Auskunst,  Rat  und  Hilse  in  allen
ländlichen  it  Körperschaftliche  oder  persönliche
  Mitglieder  mit  mindestens  30  Mk.  Jahresbeitrag  erhalten
sämtliche  während  der  Mitgliedschaft  erscheinenden  Verössentlichungen
  und  Schriften  des  Vereins  ohne  weitere  Zahlung,
während  die  übrigen  Mitglieder  diese  zu  einem  Vorzugspreise  beziehen
  können.

902erein  für  ländliche  Wohlfahrtspflege  in  Baden.  Gegründet

Geschäsftsführer:  Dr.  Hermann  Flamm  in  Freiburg:
3  Belsoristrate  20.  Zweck  des  Vereins  ist:  Bekanntmachung
  und  Förderung  der  von  den  verschiedenen  Körperschaften
und  Vereinen  bereits  ins  Leben  gerufenen  Wohlsahrtseinrichtungen:
  Sammlung  und  Verwertung  der  auf  diesen  Gebieten
gemachten  Ersahrungen:  Anregung  neuer  Wohlfahrtsunternehmungen:
  Unterhaltung  einer  Bibliothek  und  Auskunstsstelle.
Befondere  Tätigkeit  entfaltet  der  Verein  für  die  Förderung  von
EGemeindeabenden,  wozu  er  seinen  Lichtbilderapparat  herleiht,  und
für  die  Frage  des  Bauens  auf  dem  Lande.  Organ  des  Vereins
ist  das  Monatsblatt  „Dorf  und  Hof“.

Verein  für  ländliche  Wohlsahrtepflege  in  Württemberg  und
Hohenzollern.  Gegründet  1905.  Geschästsstelle:  Stuttgart.
Zweck  des  Vereins  ist  die  Förderung  aller  Wohlsahrtseinrichtungen
für  das  Land.  Der  Verein  veranstaltet  Bezirksversammlungen,
Gemeindeabende,  Kunst=  und  Wohlfahrtsausstellungen.  Er  vermittelt
  die  billige  Hergabe  von  Lichtbilderapparaten  und  Bilderserien,
  er  fördert  die  Einrichtung  und  Unterhaltung  von  Ortsbibliotheken
  und  unterhält  felbst  eine  für  seine  Mitglieder  kostenlos
  zu  benutzende  Handbibliothek.  Er  hat  eine  Rechtsberatungsstelle
  eingerichtet  und  trägt  Sorge  für  das  ländliche  Bauwesen  und
Erhaltung  alter  Baudenkmale.  Das  Vereinsorgan  ist  die  „Schwäbische
  Heimat“.

Die  „Thüringer  Vereinigung  für  Heimatpflege",  gegründet
von  Mitgliedern  unseres  Vereins  am  10.  November  1903  in
Weimar,  verfolgt  diefelben  Ziele  wie  der  „Deutsche  Verein  sfür
ländliche  Wohlfahrts-.  und  Heimatpflege',  speziell  für  Thüringen,

*  Die  sonstigen  Organe  des  Vercins  findet  man  auf  Seite  33.
        <pb n="22" />
        —  22  —

d.  h.  für  die  Staaten  und  Staatenteile  zwischen  Harz  und  Main,
Rhön  und  Pleiße.  Bis  jetzt  hat  sie  besonders  aufklärend  und
weckend  zu  wirken  gesucht,  einmal  durch  Verbreitung  des
„Thüringer  Dorsboten“",  einer  Nebenausgabe  der  „Deutschen
Dorfzeitung“  und  durch  Herausgabe  von  Drucksachen  und  Büchern,
dann  durch  öffentliche  Generalversammlungen,  deren  in  jedem
Jahre  zwei  in  den  verschiedensten  Gegenden  Thüringens  gehalten
und  teilweise  mit  Ausstellungen  und  volkstümlichen  Aufführungen
verbunden  worden  sind,  weiter  durch  Aussendung  von  Rednern
an  Gemeinden,  Genossenschaften  und  Vereine  der  verschiedensten
Art,  ferner  durch  Auskunfterteilung  über  alle  Gebiete  der  Heimat  ·
und  Wohlfahrtspflege.  Die  Leitung  hat  ein  engerer  Vorstand  in  der
Hand,  bestehend  aus  Verwaltungsbeamten,  Geistlichen,  Schulmännern,
  Landwirten,  Geschäftsleuten  usw.  in  Stadt  und  Land:
derzeitiger  Vorsitzender  ist  Pfarrer  Franke  in  Vogelsberg  in
Thüringen.

Der  „Hessische  Verein  für  ländliche  Heimatpflege,  Wohlfahrts.
  und  Kunstpflege“  will  in  Verbindung  mit  dem  „Deutschen
Verein  für  ländliche  Wohlfahrts=  und  Heimatpflege“  dessen  Auf.
gaben  unterstützen  und  in  seinen  Bezirken  vertreten.  Er  ist
gegründet  bei  dem  ersten  Heimatpflege-  und  Volkstrachtenfest  zu
Butzbach  1906.  Vorsitzender  ist  der  Geheime  Regierungsrat  Fey
in  Friedberg.“

Der  Berein  zur  Hilfe  in  außerordentlichen  Notstandsfällen
auf  dem  Lande  in  Württemberg.  Rechner:  Paul  Lechler,
Schristführer:  Stadtpfarrer  Umfrid  in  Stuttgart.  Der
Verein  will  nicht  die  öffentliche  Armenpflege  ersetzen,  sondern  im
Verein  mit  den  Ortsbehörden  die  kirchliche  und  freiwillige  Fürsorge
  in  allen  außerordentlichen  Fällen  ergänzen,  unter  spezieller
Berücksichtigung  der  bedrängten,  würdigen  Angehörigen  armer
ländlicher  Gemeinden.  Mit  der  materiellen  Unterstützung  ist  stets.
zugleich  die  sittlich-religiöse  Hebung  erstrebt.  Gibt  zum  Teil  bedeutende
  Barunterstüzungen,  schafft  Freibetten  für  kranke  Erwachsene
  und  Kinder,  Nähmaschinen  und  Betten,  wo  es  an  solchen
fehlt.  Erhebt  sich  aber  über  diese  reine  Wchltätigkeitsveranstaltungen
  hinaus  durch  Anregung  zur  Gründung  von  Raiffeisen-*

  zu  ur  unserer  Freude  und  Genugtuung  ist  *.  neuerdings  gelungen,
auch  im  Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin  die  Bewegung  für  ländliche
  Wohlfahrts-  und  Heimatpflege  in  Iluß  zu  bringen  und  es  ist  be.
schlossen  worden,  zu  ibrer  Förderung  im  Anschluß  an  den  „Deutschen
Verein  für  ländliche  Wohlfahrts-  W  Leimatpflegoe  einen  mecklenburgischen
  Landesverein  zu  gründen.  Zu  diesem  Zwecke  wurde
bei  Eele  gerden  en  Rostocker  landwirtschaftlichen  Woche  im  März  dieses
Jahres  bercits  oin  Ausschuß  gewählt,  der  mit  der  Ausarbeitung  eines
Satzungsentwurfs  usw.  betäor  wurde.  Dem  Ausschuß  gehören  u.  a.
an:  Amtsharuptmann  Mau-Rostock,  Professor  Dr.  Ehrenberg-Rostock,
Gutspächter  Seemann-Breeien.
        <pb n="23" />
        —  23  —

kassen,  Viehleih.  und  Viehversicherungskassen,  sowie  durch
Beeinflussung  der  Gemeinde  zugunsten  einer  weiter  schauenden,
insbesondere  vorbeugenden  Armenpflege  usw.

Zentralleitung  des  württembergischen  Wohltälsskeitzbereint.
Sitz  Stuttgart.  Vorstand:  Staatsrat  Moser  von  Filseck.
Zweck  dieser  vom  Staate  selbst  begründeten  Zentralleitung
  ist,  alle  Vereine  für  Wohlfahrtspflege  und  Wohltätigkeit
  in  Württemberg  in  eine  einheitliche  Zusammenfassung
und  in  Fühlung  mit  einander  zu  bringen,  Neugründungen  auf
diesem  Gebiete  anzuregen  und  zu  unterstützen,  Verbindungen  herzustellen
  zwischen  der  amtlichen  Fürsorge  und  der  Privatwohl.
tätigkeit  und  eine  einheitliche  Organisation  der  Hilfeleistung  bei
außerordentlichen  Notständen  durch  die  Privatwohltätigkeit  herbeizuführen.
  Im  einzelnen  befördert  die  Zentralleitung  das  Fürsorgewesen
  nach  allen  Seiten,  gibt  einen  Wegweiser  über  die  den
Hilfsbedürftigen  aus  dem  ganzen  Lande  zugänglichen  wohltätigen

Einrichtungen:  „Wohltätigkeits-Anstalten  und  Vereine  im  Königreich
  Württemberg  mit  jährlichem  Nachtrag"  heraus,  befördert  die
Krankenpflege,  das  Rettungshauswesen,  verteilt  Prämien  und
Ehrenzeichen  für  Dienstboten,  unterstützt  Krankenpflegevereine,
Haushaltungs-  und  Kinderschulen,  Ortsbibliotheken  usw.

Dem  großen  „Verbande  der  Deutschen  Frauenvereine  vom
Noten  Deetk  gehören  an  der  Vaterländische  Frauenverein  und  die
Landes--Frauenvereine  in  Baden,  Wäörttemberg,  Bayern,  Hessen,
Königreich  Sachsen,  Mecklenburg-Schwerin  und  Weimar.

Der  Vaterländische  Frauenverein.  Sitz  des  Haupt-Vorstandes:
Berlin.  Protektorin:  Ihre  Majestät  die  deutsche  Kaiserin  und
Königin  Auguste  Viktoria.  Vorsitzende:  Gräfin  Charlotte
v.  Itzenplitz.  Schriftführer:  Geh.  Ober-Regierungsrat  von
Roux=  Berlin.  Am  11.  November  1866  beagründet,  verfolgt  der
Hauptverein  mit  allen  Zweigvereinen  einen  doppelten  Zweck:

In  Kriegszeiten  richtet  er,  unter  Oberleitung  des  „Preußischen
Vereins  zur  Pflege  im  Felde  verwundeter  und  erkrankter  rieger.  ,
seine  Tätigkeit  auf  „die  gesamte  Fürsorge  für  die  im  Felde  Verwundeten
  und  Erkrankten“  ,  indem  er  alle  dazu  dienenden  Einrichtungen
  fördert  und  unterstützt.  2.  In  Friedenszeiten  verpflichtet  er
sich,  a)  bei  der  Linderung  außerordentlicher  Notstände  (ansteckende
Krankheiten,  Teuerung,  Ueberschwemmung,  Feuersbrunst  usw.)  in
Stadt  und  Land  augenblicklich  Hilfe  zu  leisten:  ?  sich  bei  allen
Wohlfahrtsunternehmungen  zu  bet  eiligen,  die
die  Linderung  schwerer  Notstände  in  armen  Gemeinden
  im  Auge  haben:  Förderung  der  Krankenpflege,  besonders
  auf  dem  Lande,  mit  Einschluß  der  Wochenpflege,  Säuglingsfürsorge
  und  Tuberkulosebekämpfung,  Ausbildung  von  Pflegerinnen,
  Erbauung  neuer  und  Verbesserung  bestehender  Krankenanstalten,
  Vorbereitung  von  Reserve-Lazaretten,  Verschaffung  von
Arbeit  und  Beschäftigung  für  arme  und  alte  Leute,  Förderung  der
        <pb n="24" />
        —  24  —

Waisenpflege,  Fürsorge  für  verwahrloste  Kinder,  Kinderbewahranstalten,
  Handarbeits-,  Hauswirtschafts-  und  Dienstbotenschulen,
Siechenanstalten,  Gemeindepflege,  Suppenanftalten  usw.  Tuf.
nahmefähig  sind  alle  unbescholtenen  Frauen  ohne  Unterschied
des  Standes  und  der  Religion  in  ganz  Deutschland.

  Sobald  an  einem  Ort  und  dessen  Umckuns  sich  10  Vereinsmitglieder
  befinden,  treten  sie  zu  einem  Zwcigverein  mit
einem  Lokalvorstand  zusammen.  Die  Zahl  fämtlicher  Zweigvereine
im  Jahre  1905  in  Vorddeutand  12  Ausgaben  für  Wohlfahrtszwecke
  im  Jahre  1906:  5  1  Mk.,  Einnahmen  5  742381
Mark.  Gesamtvermögenswert  *2  Wohlfahrtseinrichtungen  im
Jahre  1905:  11  393  206  Mk.  Organe:  „Der  deutsche  Frauenverband“
  und  „Das  Rote  Kreuz"“.  Die  gleichen  Zwecke  wie  der  Vaterländische
  Frauenverein  versolgen  die  oben  genannten  Landes-Frauenvereine.


„Frauenhilfe“  des  Evangelisch-kirchlichen  Hilfsvereins,  auf  Erlaß
  und  Anregung  der  Kaiserin  in  den  Jahren  1897  und  1899  als
Frauenabteilung  des  Kirchlichen  Hilfsvereins  begründet,  zunächst
in  Berlin,  dann  für  alle  evangelischen  Hirchengewreinden  in
Preußen.  Hauptsitz  des  Vereins:  Engerer  Ausschuß  des  Evangelischkirchlichen
  Hilfsvereins  in  Potsdam,  Junkerstr.  37.  Die
Mitglieder  des  Vereins  verpflichten  sich  zu  freiwilliger,  persönlicher
Hilfsarbeit  in  der  Gemeinde  im  Anschluß  an  die  Kirche  und  unter
Vorsitz  des  Pfarrers,  sind  bei  der  Einrichtung  von  Wohlsahrtsanstalten
  in  der  Gemeinde  tätig  und  stehen  einer  Gemeindeschwester
persönlich  helsend  zur  Seite.  Im  Jahre  1907  bestanden  1266
Zweig-  und  Ortsvereine  in  evangelischen  Stadt=  und  Landgemeinden,
  die  angestrebte  Organisation  in  Kreis-  und  Provinzialverbände
  geht  der  Vollendung  entgegen.  Außer  der  Unterstützung
vom  Evangelisch-kirchlichen  Hilssverein  erhalten  alle  ä  #emeren  Landgemeinden
  Beihilsen  vom  „Kaiserinsonds“  der  „Frauenhilse'
  für  Krankenpflege,  Diakonissenstation,  Gemeindcehaus,
Kinderbewahranstalt  und  andere  Einrichtungen  der  Gemeindepflege.
  Der  Verein  ist  besonders  tätig  in  der  Ausbildung  und  Anstellung
  von  sreiwilligen  Landkrankenpflegerinnen.  Organ:
„IFrauenhilfe'“.  Blätter  für  Frauenarbeit  in  der  evangelischen
  Gemeinde.

Der  Deutsche  Frauenverein  für  die  Ostmarken,  begründet
im  Jahre  1896,  Vorsitzende:  Frau  Geheimrat  v.  Hansemann,
Berlin  W.,  Tiergartenstr.  31,  zählte  1907  22  Zweigvereine  mit
2232  Mitgliedern  in  den  Provinzen  Posen,  Ost-  und  Westpreußen
und  Schlesien.  Zweck  des  Vereins:  Die  ärmere  deutsche  Landbevölkerung
  in  den  Ostmarken  in  solchen  Bezirken,  in  denen  die
polnische  Bevölkerung  überwiegt,  durch  organisierte  Wohlfahrtsund
  Gemeindepflege  wirtschaftlich  vor  der  polnischen  Propaganda
zu  schützen,  und  ihre  deutsche  nationale  Gesinnung  zu  ftärken.  Einrichtung
  von  Diakonissenstationen  für  Kranken-  und  Gemeinde-
        <pb n="25" />
        —  25  —

pflege,  ausgebreitete  Fürsorge  für  skrofulöse  und  kränkliche
deutsche  Kinder  in  den  Kinderheilstätten,  Jugendfürsorge=  und
Jugenderzzehungspflege,  besonders  Waisenpflege,  Kinderbewahranstalten,
  Jungfrauenvereine  und  Arbeitsschulen  für  deutsche  Mädchen,
  Stipendiensonds  zu  Ausbildungs-  und  Ecziehungezwecken  für
schulentlassene  Deutsche,  Armenpflege  usw.  Volksbildungsbestrebungen,
  wie  Büchereien  und  Unterhaltungsabende  zum  Zusammenschluß
  der  Deutschen  in  polnischen  Bezirken.

Charitas-Verband  für  das  katholische  Deutschland.  Direktorium
  in  Freib  urg  i.  Br.  Präsident:  Geistl.  Kat  Dr.  Werthmann,
  Freiburg  i.  Br.  Gegründet  in  Köln  1897.  Vereinigung
von  Katholiken  aller  Stände,  sowie  aller  charitativen  Anstalten
und  Vereine  zur  Förderung  organisierter  Wohlfahrtspflege  und
Arbeit  in  Werken  der  Nächstenliebe.  Der  Verband  erstrebt  Grün.
dung  von  Lokal-  und  Diözesan-Charitas-Komitees  in  Stadt  und
Land  mit  Anlehnung  an  die  kirchlichen  Organisationen,  Ordensgenossenschaften,
  Vincenz-  und  Elisabethvereine  usw.,  wirkt  daneben
  aber  auch  mit  allen  anderen  konfessionellen  oder  interkonfes.
sionellen  Wohlfahrtsbestrebungen  an  der  Förderung  der  lokalen
Wohlsahrtseinrichtungen.  Im  einzelnen  hat  der  Verband  bis  jetzt
befördert:  die  ländliche  Krankenpflege,  Ausbildung  von  freiwil.
ligen  ländlichen  Krankenpflegerinnen,  Gründung  von  Haushaltungsschulen
  für  arme  Landmädchen  (im  Westerwald),  Fürsorge
für  Dienstboten  und  für  die  Jugend  beiderlei  Geschlechts.  Mädchenschutz,
  Arbeitsnachweis,  Auskunftsstellen  usw.  Er  hält  jährlich
Charitastage  ab,  regt  Diözesan-Konferenzen  an  und  gibt  Schristen
heraus,  darunter  das  Organ  „Charitas“.

Volksverein  für  das  katholische  Deutschland.  Zentralstelle  in
München-Gladbach.  Vorsitzender:  Fabrikbesiter  Franz  Brandt
(M.--Gladbach),  Generaldirektor:  Land-  und  Reichstagsabg.  Dr.
Aug.  Pieper.  Gegründet  1890  zu  Köln.  —  Zweck  des  Vereins  ist
Förderung  einer  Sozialreform  auf  christlicher  Grundlage  durch
Belehrung  der  weiten  Volkskreise  über  die  aus  der  neuzeitlichen
Entwickelung  erwachsenen  sozialen  Aufgaben  und  durch  Schulung
zur  praktischen  Mitarbeit  an  der  geistigen  und  wirtschaftlichen
Hebung  aller  Berufsstände.  Dementsprechend  klärt  der  Volksverein
die  ländliche  Bevölkerung  auf  über  die  wirtschaftliche  Entwickelung
  und  die  Stellung  der  Landwirtschaft  innerhalb  der  Volkswirtschaft,
  über  die  notwendigen  Reformmaßnahmen,  mögen  diese
zufallen  der  Gesetzgebung,  der  Vervollkommnung  des  Betriebs,  der
genossenschaftlichen  Selbsthilfe,  dem  Versicherungswesen,  der  Befähigung
  zur  persönlichen  Tüchtigkeit,  der  Hebung  der  Lebenshaltung
  usw.  Er  fördert  die  ländliche  Wohlfahrts-  und  Heimatpflege

  durch  Fürsorge  für  die  Jugend,  durch  Unterstützung  der
Bildungsbestrebungen  und  der  Maßnahmen  auf  dem  Gebiete  der
Ernährung,  der  Wohnungs-,  Kleidungs-,  Gesundheitspflege  usw.
In  Versammlungen,  deren  schon  ca.  3000  abgehalten  wurden,
        <pb n="26" />
        —  26  —

werden  diese  Fragen  behandelt,  wie  auch  in  der  Vereinsschrift,  die
allen  Mitgliedern  zugeht,  in  der  wöchentlich  an  ca.  400  Zeitungen
versandten  „Sozialen  Korrespondenz“.  Für  seine  18.000  Bezirks-Geschäftsführer
  und  örtlichen  Vertrauensmänner  ist  ein  „Landprogramm“
  aufgestellt.  An  der  Zentrale  besteht  eine  soziale  Aus.
kunftsstelle,  die  unentgeltlich  auf  alle  Anfragen,  die  Bezug  haben
auf  Gründung  und  Leitung  von  Organisationen  und  alle  Veranstaltungen
  für  wirtschaftliche  und  soziale  Bedürfnisse  kostenlos  Auskunft
  erteilt.  Sie  wurde  1907  in  ca.  2500  Fällen  um  Rat  angegangen.
  Aehnlich  wirken  die  Volksbureaus,  von  denen  ungefähr
  30  in  vorwiegend  ländlichen  Bezirken  tätig  sind.  Bauernamwälte
  sind  auf  Anregung  des  Volksvereins  angestellt  und  unterstützt
  worden.  Auch  werden  soziale  Kurse  und  Konferenzen  für
größere  Bezirke  zur  Anleitung  für  die  soziale  Arbeit  veranstaltet.
Es  werden  Flugblätter,  die  unentgeltlich  zur  Verteilung  kommen,
5.  Pfennigheste  und  größere  Abhandlungen  herausgegeben.  Ein
Verzeichnis  steht  Interessenten  zur  Verfügung.  Insgesamt  find
seit  der  Gründung  bis  1.  Juli  1907  94¼  Millionen  Schriften  verbreitet
  worden.  Als  Halbmonatsschrift  für  katborische  Jünglinge
wird  „Die  Wacht“  h,herausgegeben,  der  für  katholische  Jungfrauen
  „Der  Kranz“  entspricht.  Für  gebildete  Kreise  erscheint
die  „Soziale  Kultur“.  Mitgliederbestand  fast  600  000.  (Beitrag
  pro  Jahr  1  Mk.)

1  0  44  INTNNNTYTN  4
W##

Vorbemerkung:  Landrat  Siegert  in  Uslar  (in  der  unten  genannten
  Schrift  „Die  Wohlfahrtspflege  im  Kreise“):

„Nicht  pro  domo  möchte  ich  reden,  wenn  ich  fage,  daß  in  erster  Linie
auf  dem  Lande  der  Landrat  zu  folcher  Tätigkeit  berufen  ist.  Seine
ganze  Amtsstellung  weist  ihn  darauf  hin,  das  Wohl  des  Kreises  nach
Kräften  zu  fördern.  Die  Erledigung  der  durch  Gesetz,  Auftrag  der  vorgesetzten
  Behörden,  oder  infolge  Erfuchens  oder  Antrages  an  ihn  gelangenden
  Dienstgeschäfte  macht  ja  nur  einen  Teil  —  ofi  den  klleineren
Teil  seiner  Amtstätigkeit  aus,  der  schönfte  und  befriehigendste  Teil
urseres  Berufs  ist  das  auf  eigenster  Initiative  beruhende  Bemühen  und
Wirken  für  unferen  Kreis.  Wir  sind  in  der  engenehenenn  Lage,  uns,  ohne
daß  wir  als  Eindringlinge  erscheinen,  an  der  Mehrzahl,  wenn  nicht  an
allen  öffentlichen  gemeinnützigen  destrebungen  und  Interesfen  im  Kreise

u  beteiligen  und  biefen  nützlich  zu  sein  ir  können  anregen,  Genossensbafien
  gründen,  in  landwirtschaftlichen  Vereinen  wirken,  wenn  das  Bertrauen
  der  Landwirte  uns  in  leitende  Stellung  beruft,  Beihilfen  von
Staat,  Prooinz  und  Kreis  für  dic  verschiedensten  Zwecke  erlan  und
unsere  ganze  Wirksamkeit  wic  die  Tätigkeit  der  Kreiskommunalverwal.
tung  durch  gemeinnütziges  Streben  erärmen  as  beleben.

*25p725#

An  der  Spitze  des  Kreises  stehend.  der  Landrat  von  elnheit.
lichem  Gesichtspunkte  aus  die  ke  in  ihren  verschiedensten
Betätigungen  in  den  einzelnen  Ortschaften  des  Kreises  anregen,  leiten,

unterstützen  oder  gemeinsame  Vohlfehrkgrinrichtungen  kür  den  ganzen
        <pb n="27" />
        —  27  —

Kreis  treffen.  Immerhm  ist  solche  Tätigkeit  des  Landrats  in  gewissem
Sinne  eine  private,  perjönliche.  Sie  wird  in  der  Regel  nicht  durch  einen
Auftrag  des  Gesetzes  ader  der  vorgesetzten  Behörde  gefordert,  sondern
beruht  auf  eigenster  freiwilliger  Entschließung  und  auf  einer  besonderen
persönlichen  Auffassung  von  seiner  Stellung  und  der  aus  ihr  sich  ergebenden
  Aufgaben.  Vielfach  bedürfen  wir  —  wenigstens  bei  Unternehmungen,
  die  Geld  verlangen  —  auch  der  freudigen  Mitwirkung  des
Kreisausschusses,  der  Kreiskommissionen  und  des  Kreistages.  Aber  wenn
der  andee#.  für  ein  an  sich  wichtiges  und  ausführbares  HProzelt  lebhaft

Der  Vornizende  unseres  Vereins,  Ministerialdirektor  Dr.
Thiel,  äußerte  sich  auf  unserer  zweiten  Hauptversammlung  nach
ô#ß  der  Landräte  Duderstadt  und  Schepp  folgendermahßen:


„Mir  ist  es  als  cinem  Etaatsbeamten  eine  besondere  Genugtuung.
daß  wir  von  solchen  Beamten  unterstützt  werden.  Wenn  man  "!  der
Zeit  erinnert,  wo  es  fast  ein  Dogma  war,  daß  der  Verwaltungsbeamte
nur  die  Hoheitbrechte  des-  Staates  wahren,  Steuer-  und  Militärlisten
in  Ordnung  halten  und  dafür  sorgen  sollte,  daß  die  Gesetze  beobachtet
würden,  so  glaube  ich,  Sie  werden  mit  mir  einverstanden  sein,  anzuerkennen,
  welche  großen  Fortschritte  wir  gemacht  haben,  wenn  man  es
jetzt  als  die  Aufgabe  der  Beamten  erkennt,  auch  bei  der  Wohljahrtspflege
der  Bevölkerung  mitzuwirken.“

Wohlfahrtspflege  im  engeren  oder  weiteren  Sinne  wird  wohl
von  allen  Landräten  und  Kreisausschüssen  in  einer  oder  der  aonderen
  Weise  betrieben.  Wir  verweisen  auf  das  1907  erschienene

„Aus  der  sozialen  Tätigkeit  der  preußischen  Kreisverwaltungz
  ,  das  zum  erstenmal  eine  zusammenfassende  Darstellung
dieser  ausgedehnten  Arbeit  zu  geben  versuchte.  Hier  sollen  nur  die
Kreise  erwähnt  werden,  in  denen  diese  Bestrebungen  in  einem
besonderen  Verein  zusammengefaßt  sind.

Kreis  Steinburger  Gemeinnütziger  Verein.  Sitz  in  Itzehoe.
Westl.  Holst.  Vors.:  Landrat  Pohlke.  Ein  aus  50  lokalen  Wohlfahrtsvereinen
  zusammengesetzter  mustergültiger  Kreisverein.  Bis
1891  Unterstützungsverein,  entwickelte  er  sich  seit  1894  zum  allgemeinen
  Wohlfahrtsverein.  Unterstützung  von  Volks--  und  Schülerbibliotheken
  durch  Bibliothekpreise,  Verteilung  von  Schriften.

Kalendern,  Unterhaltung  einer  eigenen  Vereinsbibliothel;
Austauschstelle  für  Volks=  und  Schülerbiblio.
theken;  64  Lesezirkel;  Volksabende  in  18  Ortschaften  durch  die
Ortsvereine  veranstaltet.  Unterhaltung  einer  eigenen  Bibliothek
mit  besonderer  Berücksichtigung  des  Materials  für  Volksabende.
Handfertigkeitsunterricht  (12  Handfertigkeitsschulen).  Förderung
der  Jugendspiele  und  der  Blumenpflege  durch  Schulkinder.  Förderung
  des  Sparsinns  (Sparkarten  19  855  mit  10  Pfennig.  Sparmarken
  an  Schulkinder  verteilt).  Auszeichnung  bewährter  Dienstboten
  und  Arbeiter  (636  Leute  für  15.  und  mehrjährige  Dienste
prämiiert).
        <pb n="28" />
        —  28  —

Verein  für  Wohlfahrispflege  im  Kreise  Ohrdrus.  Vorsitzender:
Landrat  v.  Bassewitz,  Ohrdruf.  Gründung  7.  Juni  1900.
Aufgaben:  Krankenpflege:  Volksbadecinrichtunge.  Kunabenhandfertigkeitsunterricht
  und  Ingendspiele;  Stipendien  für  den  Besuch
von  Fachschulen:  Haushaltungsschulen:  Schulgärten,  Sparkassen:;
Förderung  von  Obst.,  Garten.,  Flachsbau:  Kleinvich.  und  Bienenmaht,
  Beihilfe  zur  (  Gründung  eines  Eigenheims:  Volksbibliotheken
un  einkinder

Kreisverein  für  heenetimsbrtegen  im  Landkreise  Natibor
ist  gegründet  am  20.  Mai  1905.  Vorsitzender  ist  der  jedesmalige
Landrat  des  Kreises.  Der  Verein  teilt  sich  in  Pflegschaften,  die
ihrerseits  wieder  Ortsgruppen  bilden  können.  Die  Amtsbezirke
der  artislinireltionen  bilden  außerdem  je  einen  besonderen
Verwaltungsverband,  durch  cinen  Ausschuß  geleitet  wird.
Der  Bltung  vertand  der  soll  den  Vorstand  des  Vereins  beraten,
die  ihm  vom  Vorstand  überwiesenen  Wohlfahrtszweige  selbständig
innerhalb  seines  Bezirks  ausbauen  und  die  Pflegschaften  und
Ortsgruppen  mit  Anregung  verfehen.  Aufgaben  des  Vereins  sind:
Gründung  und  Unterstützung  von  Volksbüchereien,  Verbreitung
guter  Volks-  und  Ingendschriften,  Veranstaltung  von  Volksunterhaltungsabenden
  (Elternabende),  Förderung  von  Jugendspielen
und  Volksspielen,  Gründung  von  Fortbildungsschulen  und
Jugendvereinigungen,  Errichtung  von  Haushaltungsschulen  und
Schülerwerkstätten,  Förderung  des  Obst-  und  Gartenbaues,  der
Bienenzucht  usw.,  Pflege  des  Sparsinns,  Förderung  der  öffentlichen
  Gefundheitspflege  u.  dergl.

Wohlfahrtsverein  Kreis  Löwenberg,  gegründet  am  13.  November
  1900.  Vorsitzender  ist  Gutsbesitzer  v.  Haugwitz  auf
Lehnhaus.  Als  Aufgaben  des  Vereins  bezeichnet  das  Statut  Förderung
  der  inneren  Kolonisation,  gemeinnütziger  Genossenschaften
und  chriftlich  patriotischer  Vereine=  Pflege  volksbildender  Gelelligkeit.
  insbesondere  durch  Fami  lienabende  in  und  außerhalb
solcher  Vereine  und  durch  Verbreitung  guten  Lesestoffes  (Volksbüchereien),
  Fürforge  für  die  körperliche  und  geistige  Entwicklung
unseres  Volkes  durch  Handfertigkeits-  und  Haushaltungsschulen,
durch  Mäßigkeitsbestrebungen  und  einer  besseren  Organisation  und
Ausdehnung  der  Krankenpflege  auf  dem  Lande.

Der  Verein  für  ländliche  Wolfahrts,  und  Heimatpflege  im
Kreise  Saarburg  (Lothr.)  ist  1907  durch  den  Vorsitzenden  Kreis.
direktor  v.  Kapherr  ins  Leben  gerufen.  Er  verfolgt  die
gleichen  Ziele  und  Aufgaben  wie  der  vorgenannte  Verein.
        <pb n="29" />
        —  29  —

III.  Bereine,  die  sich  auf  einen  lleineren  Bezirk  erstrecken
oder  die  Wohlfahrtspflege  nur  als  einen  Teil
ihrer  Aufgaben  betrachten.

Verein  für  christliche  Bolksbildung,  Vorland  in  Pommern,
Woründer  Pastor  D.  Max  Flos  daselbst.  Der  Verein  ist  am

2.  Dezember  1898  gegründet,  nachdem  in  einer  vorhergehenden
E—  n  Versammlung  darüber  beraten  war,  ob  ein  „Arbeiterverein“
  oder  ein  „Militärverein“  oder  ein  auf  breiterer  Grundlage
  stehender  „Volksbildungsverein-  dem  hier  zutage  getretenen
  Bedürfnis  nach  Zusammenschluß  der  verschiedenen  Bevölkerungsklassen
  am  besten  abzuhelsen  geeignet  sei.  Man  entschied
sich  für  letzteren.  Zweck  des  Vereins  nach  §  1  der  Statuten:  Gottessurcht,
  Frömmigent  unter  den  Mitgliedern  zu  erhalten  und  zu  beleben;
  Vaterlandsliebe  und  Treue  gegen  Kaiser  und  Reich  zu  wecken
und  zu  pflegen;  die  sittliche  Hebung  und  allgemeine  Bildung
seiner  Mitglieder  nach  Kräften  zu  sördern:  die  Schärfe  der  sozialen
Gegensätze  zu  mildern:  die  Mitglieder  in  schwierigen  Fällen  zu
beraten,  in  unverschuldeten  Notsällen  möglichst  zu  unterstützen:
ein  Sterbegeld  von  30  Mk.  zu  gewähren.  Der  Zweck  des  Vereins
wird  erreicht  durch  edle  Gesssligren.  Khrreicher  Vorträge,  Monatsberichte,
  Verbreitung  guter  Schriften  und  Einrichtung  eines  Frage
kastens.  Der  Mitgliederbeitrag  beträgt  monatlich  20  Psg.,
Eintrittsgeld  25  Pfg.  Der  Verein  und  seine  Wirksamkeit  jiede
allgemeine  Anerkennung.

.Ich  kann  Sie  nur  hitten  schreist  uns  Feer  D.  Flos  n  Derlend.
Ihren  Einflu  ahin  ber  achen,  daß  d
artige  Vereine  22  rufa  -  2end  in  o
acnommen  werden.  Es  ist  die  höchste  Zeit.  Säumen
wir,  sowerden  Vereinegebildet,  die  nur  dem  Amüse
ment,  dem  Trinken  und  Spielem  dienen  und  so  den
Rest  von  gutem  Fond  verderben,  den  unser  Volk  auf
dem  Lande  noch  in  so  großem  Maße  hat.  Ich  bin  gern
erbötig.  jedem,  der  ein  ahnliches  Unternehmen  auf

dem  Lande  angreifen  möchte,  mit  Rat  und  Tat  zur
Seite  zu  kttehen.  Er  mag  sich  an  mich  wenden.“

Ein  gemeinnütziger  Berein  Westensee  ist  für  das  Kirchspiel
Westensee  und  Umgegend  gegründet  worden,  dessen  Auf.
gaben  sich  über  ein  großes  Gebiet  ländlicher  Wohlfahrtspflege  erstrecken:
  1.  Verbreitung  guter  Schriften.  (Errichtung
von  Volksbibliotheken,  Einführung  guter  Zeitungen,  Verbreitung
von  volkstümlichen  Flugblättern,  welche  die  Förderung  des  Volkswohls
  und  die  Bekämpfung  aller  Umsturzbestrebungen  bezwecken,
Bekämpfung  der  Kolportage  sittenverderblicher  Schriften,  insbesondere
  der  sogen.  Schauerromane  und  Unterstützung  der  Kolvortage
  nützlicher  und  guter  Schristen  belehrenden  und  unterhal.
tenden  Inhalts.)  2.  Bekämpfung  der  Schäden  des  sozialen
  Lebens  und  Stärkung  und  Förderung
        <pb n="30" />
        —  30  —

eines  christlich  sittlichen  Familienlebens.  (Bekämpfung
  der  Zuchtlosigkeit  der  Jugend,  der  Kontraktbrüchigkeit
sowohl  von  Arbcitern  als  auch  von  Arbeitgebern,  der  dem  keiblichen
  und  sittlichen  Wohle  der  Dienstboten  und  Arbeiter  nachteiligen
  Wohmungsverhältnifle.  Aufrichtung  einer  festen  Hausordnung,
  Förderung  des  Hausfleißes,  Anleitung  zur  Sparfamkeit
und  Ordnungsliebe,  Einrichtung  von  Fortbildungsschulen,  Prämien
  für  gute  Führung  und  langjährige  treue  Dienste  der  Dienstboten
  und  Arbeiter.)  3.  Hebung  des  Arbeiterstandes.
(Förderung'  des  materiellen  Wohles  der  Arbeiter,  Pflege  des  Zuzwi
  ischen  Arbeitern  und  Arbeitgebern,
  Fürsorge  in  besonderen!?  otständen,  Krankenpflege  usw.)
4.  Erreichung  wirtschaftlicher  Vorteile  durch  genossenschaftlichen
  Zusammenschluß  der  Mitglieder  usw.  5.  P  fle  ge
einer  edlen  Geselligkeit.
Familienabende,  patriotische  Kuttsfeleeo  6.  Oeffentliche
Vorträge  über  soziale  Fragen.  Jeder  Ortschaft  steht
ein  Vertrauensmann  des  Vereins  vor,  der  in  seinem  Bezirk
  für  die  Zwecke  des  Vereins  zu  wirken,  Mitglieder  zu  werben,
Beiträge  einzusammeln  und  an  den  Vereinsvorstand  Bericht  zu
erstatten  hat.  In  Westensee  ist  eine  Trreinsfiolatker  stationiert,
von  der  Bücher  entliehen  werden  nach  den  einzelnen  Ortschaften.
In  drei  Ortschaften  des  Vereinsgebiets,  in  Hohenhude,  Blocksdorf
und  Brur  sind  „Margaretenspenden“  aufgestellt.  Die  Kosten  für
Desinsektion  resp.  Ersatz  werden  aus  der  Vereinskasse  bestritten.
Bibliothek  wie  die  „Margaretenspenden“  haben  schon  vicl  Segen
gestistet.  Der  Beitrag  der  Mitglieder,  die  sich  verpflichten,  die
wecke  des  Vereins  zu  fördern,  beträgt  mindestens  30  Pig.,  die
übrigen  sür  die  Zwecke  des  Vereins  erforderlichen  Geldmittel  werden
  durch  freiwillige  außerordentliche  Zuwendungen  beschasst.

Angler  Verein  für  Volkswohl.  Hauptbegründer:  Pastor
Henningsen  in  Boel.  Zweck  und  Ausgaben:  Verbreitung
guter  Schriften  durch  Unterstützung  von  Volksbibliotheken  und
Kolvortage  nützlicher  und  guter  Schriften  belehrenden  und  unterhaltenden
  Inhalts.  Bekämpfung  der  Zuchtlosigkeit  der  Jugend
durch  Förderung  des  Haussleißes,  Anleitung  zur  Sparsamkeit
und  Ordnungsliebe,  Einrichtung  von  Fortbildungsschulen,
Prämien  für  gute  Führung  und  langjährige  treue  Dienfte  der
Dienstboten.  Hebung  des  Arbeiterstandes  durch  Pflege  der
gemeinsamen  Interessen  zwischen  Arbeitern  und  Arbeitgebern,
durch  Fürsorge  in  besonderen  Notständen  und  durch  Krankenpflege.
  Veranstaltungen  von  .
Familienabenden  und  Kintriotischen  Volksfesten.

Deutscher  Wohlfahrtsverein  für  Janowitz  und  Umgegend.
Sitz  Janowitz.  Der  1899  ins  Leben  gerusene  Verein  ist  bald  nach
seinem  Bestehen  „Eingetragener  Verein“  geworden,  um  Grundstücke
erwerben  zu  können.  Das  ansangs  als  Krankenhaus  geplantc.
        <pb n="31" />
        —  31  —

neuerbaute  Haus  ist  evangelisches  Gemeindehaus  geworden  und
ist  im  Vorftande  desselben  auch  stets  ein  Mitglied  des  Wohlfahrtsvereins.
  Das  Gemeindehaus  ist  im  Winterhalbjahr  dem  Verein
Frauenhilfe  zur  Führung  einer  Haushaltungsschule  für  Töchter
deutscher  Bauern  und  Ansiedler  aus  den  Provinzen  Posen  und
Westpreußen  übergeben.  Es  finden  immer  12  Pensionäre  Aufnahme,
  die  unter  Leitung  einer  geprüften  Lehrerin  für  ihren  künftigen
  Beruf  zur  Führung  eines  Haushalts  vorbereitet  werden.
Zugleich  werden  in  dem  Haufe  die  Schüler  der  landwirtschaftlichen
  Winterschule  mittags  beköstigt.  Zu  dem  Ganzen  gibt  die
Königl.  Anbhedlungskommission,  einen  Zuschuß.  Eine  Bibliothek
von  etwa  300  Bänden,  die  Wohlfahrts--Verein  gehört,  ist
den  Zöglingen  der  eneirdem  —  Winterschule  leicht  zugänglich
  und  wird  fleißig  benutzt.  —  Die  Bestrebungen  des  Wohlfahrts.
  Vereins  werden  von  der  kleinen  Zahl  der  ihm  noch  gebliebenen
  Mitglieder  weiter  gepflegt.

Verein  Landeswohlfahrt  in  Braunfels,  entwickelte  sich  in
feinen  Anfängen  aus  den  in  mehreren  Kirchdörfern  der  Standesherrschaft
  Solms--Braunfels  eingerichteten  Vereinen  für  Armenpflege.
  Im  Anschluß  an  diese  wurde  dann  18960  der  große  Landeswohlfahrtsverein
  mit  dem  Sitz  in  Braunfels  gegründet.
Erster  Vorsitzender:  Prinz  Albrecht  Solms-Braunfels,
nach  dessen  zu  früh  ersolgtem  Tode  Se.  Durchlaucht  Prinz  Friedrich
  zu  Solms-Braunfels.  Zweck  des  Wohlfahrtsvereins
  laut  §  3  der  Statuten:  Hebung  des  Wohlstandes  der  Bevölkerung,
  V  Schriftenverbreitung:  Bekämpfung
  der  Trunksucht,  Hausfleiß:  Sparkassen,  Darlehnskassen:
Fortbildungsschulen,  Kurse  für  Hausindustrie;  Haushaltungschulen:
  Hebung  des  Genossenschaftswesens,  Ausstellung  und  Verkaufsstellen
  für  Handwerk  und  Hausindustrie:  Arbeitsvermittlung,
Hilse  bei  außerordentlichen  Notständen.

Der  Berein  für  Arbeiterwohl  im  Reg.-Bez.  Stade.  Vorsitzender:
  Rechtsanwalt  Nagel  in  Stade.  Erstreckt  feine  Wirksamkeit
auf  alle  Arbeiter  des  Bezirks  in  Stadt  und  Land  (Landbevölkerung
  vorwiegend).  Zweck  und  Aufgaben:  Volksbibliotheken,
Bekämpfung  der  Trunksucht,  Pslege  edler  Vergnügungen;  Unterstützung
  aller  Bestrebungen  zur  Hebung  der  Sittlichkeit,  Religion
und  Vaterlandslicbe:  Abwehr  der  sozialdemokratischen  Bestrebungen,
  Unterstützung  von  Arbeitern  zur  Erhaltung  der  Heimstätte,
für  Anschaffung  von  Handwerkszeug,  zur  Ausbildung  von  Kindern:
Beihilfe  zu  Kurkosten,  zur  Anschaffung  von  Zug-  und  Milchvieh,
zum  Handfertigkeitsunterricht,  Gründung  von  Baugenosfenschaften;
  Auszeichnung  von  Dienstboten  und  Arbeitern:  Bezahlung
von  Hypothekenschulden  und  Zinsen  durch  Uebernahme  von  Amor  ·
tisationsraten  und  Zinsgarantie  für  von  dritter  Seite  geliehene
Kapitalien.  Unentgeltlicher  Rechtsbeistand  und  Anfertigung  von
Anträgen  bei  Behörden  usw.
        <pb n="32" />
        —  32  —

Der  Berein  für  Volkswohlfahrtspflege  in  Niebüll  ist  neu  ge.
aründet  und  hat  vorläufig  eine  Bibliothek  aufgestellt  und  ein  Lesezimmer
  eingerichtet,  in  dem  neben  guten  Zeitungen  und  Zeitschriften
  Spiele  aller  Art  den  Besuchern  zur  Verfügung  stehen.

Verein  zur  Förderung  des  Wohls  der  arbeitenden  Klassen  im
Kreise  Waldenburg.  E.  V.  Vorsitzender  Generalbevollmächtigter
des  Herzogs  von  Pleß.  Regierungsrat  Keindorff,  Schloß
Waldenburg  i.  Schl.  —  Eigenes  Vereinsblatt  „Der  Feierabend  des
Arbeiters“.  Auflage  8660  Stück.  Vorträge.  5  Handsertigkeitsschulen.
  Besuch  bis  jetzt  2550  Knaben.  Vermittelung  des  Ankaufs
auter  und  billiger  Näh-  und  Strickmaschinen.  Bisher  8200
Maschinen  verkauft.  Vereinsbibliothek.  10  Werksbibliotheken.
Förderung  der  Gartenkultur.  935  Gärten.  Ziegenzucht.  Kochkurse.
  Bisher  633  Mädchen  ausgebildet.  Verbesserung  der  Wohmungzverhältniffe.
  Arbeitersekretariat.  Heilkurse  für  sprachgebrechliche
  Kinder.

Volkswirtschaftlicher  Berein  für  den  Kreis  Plön.  Ausgaben:
Förderung  der  Arbeiter-  und  Gesindeverhältnisse  und  Abwehr  der
lozialdemokratischen  Agitation  durch  Lieferung  guter  Zeitungen,
Errichtung  von  Volksbibliotheken,  Veranstaltung  von  Volksunterhaltungsabenden,
  Prämienverteilung  an  bewährte  Dienstboten,  Beförderung
  der  Spartätigkeit,  Beschäftigung  Arbeitsloser  u.  dergl.

Der  Deutsche  Wohlfahrtsverein  für  Gramtschen  und  Umgegend
und  der  Deutsche  Wohlfahrtsverein  für  Nentschkan  und  Umgegend
bestehen  seit  1898  im  Kreise  Thorn.  Die  Vereine  bezwecken  die
Förderung  der  Wohlfahrt  der  Bewohner  der  genannten  Ortschaften
und  ihrer  Umgegend.  Die  genannten  Vereine  haben  die  Niederlassung
  je  eines  Arztes  in  Gramtschen  und  Rentschkau  herbeigeführt
  und  ferner  je  eine  mit  Diakonissen  besetzte  Station  ins
Leben  gerufen.  Der  Landkreis  Thorn  gewährt  den  Vereinen  jährlich
  eine  Beihilfe  von  je  600  Mk.,  zusammen  1200  Mk.

Arbeiterwohlfabrtsverein=  Kreis  Hadersleben,  E.  G.  m.  b.  H.
.  in  Hadersleben.  Erstreckt  seine  Wirksamkeit  meist  auf

ewerbliche  Arbeiter,  die  aber  nur  auf  dem  platten  Lande  im
see  abeschäftigt  sind.  Aufgaben:  Besserung  von  Arbeiterwohnun


d#  Bergische  Berein  für  Gemeinwohl.  Geschäftsführer  Rektor

5  5  ach  in  Barmen.  Zahlreiche  Zweigvereine  im  ganzen
Vergischen  Londe-.  Große  ausgedehnte  Tätigkeit  in  rW  Teilen

der  Wohlfahrtspflege:  Arbeiterwohnungswesen,  Volksbibliotheken,
Lollsgelelligeeit.  Jugend-  und  Volksspiele:  Auskunftsstellen,
Knaben-Handarbeitsschulen,  Abendkochschulen,  Näh.  und  Flickkurse,
Ferienkolonien,  Solbäder  für  kranke  Kinder,  Volksheilstätten  in
Ronsdorf,  Godesberg  und  Lippfpringe,  Rekonvaleszentenpflege,
Walderholungsstätten,  Fürsorgestellen  für  Lungenkranke  usw.
        <pb n="33" />
        —  3.)  —

Die  in  verschiedenen  Gegenden  zur  Hebung  des  Fremdenverkehrs
  gegrün  deten  Klubs  haben  sich  mehrfach  um  örtliche  Wohlfahrtseinrichtungen
  verdient  gemacht,  vor  allem  der  Taunus-Klub.
Der  Taunusklub  hat  eine  besondere  Wohlfahrtskommission
für  kleinere  Taunusortschaften  gegründet.  Sitz  der  „Wohltätigkeitskommission
  des  Taunusk  ubs“  unter
Leitung  von  Joseph  Wisloch  in  Frankfurt  a.  M.  Unterstützung
  der  Jochespen  Förderung  der  Handschuhnäherei,  Errichtung
  einer  Krankenpflegestation,  eines  Schwesternhauses;
Unterstützung  von  Armen  aller  Art  usw.

Algemeine  Literatur  über  Wohlfahrtspflege  auf  dem  Lande.  Bel-“—#
  über  die  Hauptversammlungen  des  Ausschusses  für  Wolfahrs
auf  dem  Landc.  1897,  1898,  16899.  Preis  50  Pfg.  und  Ländliche
heg  aul  den.  Bericht  über  die  4.  bis  12.  Hauptversammlung.  Preis
*  Heft  1  Mark  und  1,50  Mark.  Däussche  Landbuchhandlung,  Berlin
SW.  11.  —  Heinrich  Sohnrey,  Die  Wßlfebrispfle.  auf  dem
Lande.  In  Beispielen  aus  dem  praktischen  Leben  dargestellt.  Schriften
der  Zentralstelle  für  Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen  Nr.  9.  1896.
Neue  Auflase  in  Vorbereitung.  Karl  Ocymanns  Verlag,  Berlin  W.  8.
—  Ebe  iegert,  Königl.  Landrat  in  Uslar,  Die  Wohlfahrtspflege
  im  Kreise.  Föriiten  der  Zentralstelle  für  523353

inrichtungen  Nr.  16.  —  Ebenda:  Pastor  Apel,  Die  Stellung
der  Geistlichen  gu  der  en  sr  im  Kre  W  —  Pfarre  er  Hans
von  Lüpke,  Die  Arbeit  des  Pfarrers  für  dea  Wohlfahrt  des  Landvolkes.

  Dautscher  *  54%%  .b.  H.  1900.  —  H.  Seemann,  Gutspächter

  Pi  8  —  in  Mecklenburg.  Deutsche
Varbenan  andeile  Landrat,  Lãndlia  ohlfahrts·
ginrichtungen.  —  as  4%  P  is.  J.  C.  Mohr,  Freiburg
1898.  —  v.  Schwerin,  Landrat  in  Tarnowitz,  Aus  W  Praxis.
Berlin.  1906.  —  Frida,  Gräfin  zur  Lippe,  Die  Frau  auf
dem  Lande.  Berlin,  Deutsche  Landbuchhandlung  1907.  —  Aus  der
sozialen  Tätigkeit  der  preußischen  Kreisverwalungen.
  Berlin.  Deutsche  Landbuchhandlung  1907.  —  Franz
Otto  Nowatny,  Deutschvölkische  eohffobelte  und  Schutzarbeit
in  Stadt  und  Land.  Selbstverlag.  Olmütz  1900.  —  Die  Förderung  der
Eostfabreplee  für  Landarbeiter.  Leröffentlichungen  der  Landwirt-–1
  skammer  für  die  Rheinprobinz.  Bonn  1907.

Jeitschriften:  .Das  Land“,  Halbmonatsschrift.
Offizlelles  Organ  des  deutschen  Vereins  Mrrr-r
liche  Woblfahrts=  und  Heimatpflege.  Herausgebe
Grofessor  Heinrich  Sohnrey.  Für  die  leitenden  Kreisc  der  Lems.
bevölkerung.  Preis  jährlich  6.00  Mark.  Die  Mitglieder  des  Vereins
erhalten  die  Zeitfchrift  Luenterltlich  Berlin  SW.  Lnt-  und  Gehn-—
  Deutsche  Dorfze  uang.  Herausgeber:  Professor  Hein
Sohnrey.  Preis  Körlich  94#  Mark.  Soll  die  W  33  45

breiten  #as  der  Landbevölkerung  vertreten.  Berlin,  Deuts,
huchkondl  —  „Die  Kreis=  und  Gemeindeverwaltun
Monatl  ice  Misneeliungen  aus  der  sozialcn  Tchteit  der  Landratsämter,
Kreisausschüsse,  Kreisdirektionen,  ts  shauptmannschaften.  Bezirksämter
  und  Bezirkediiktionen.  Leowie  de  x-  Sust  und  Landgemeinden.
Berlin.  Deutsche  Landbuchhandlung.  —  „Concordia“,  Zeitschrift  der
Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt.  Berlin.  Carl  Heymann.  —  „.Ge-Sohnred.

  Weweiser.  4
        <pb n="34" />
        34

meinnützige  Blätter  für  J  und  Nasge#  Zeiuschrift
für  de  iale  e  Oeimattunde.  Herausgeber:  Dr.  W.  Kobelt.  Fran
.Dorf  und  Hof"“,  onebletier  des  Vereins  für,.  *“m—
biseret  in  Baden.  Freiburg  i.  B.  ische
Herausgegeben  vom  „Verein  für  ländüche  Schesmnnfahl  in
mmse  und  Hohergollern“.  Stuttga
Im  8.  Jahrgang  ist  bereils  *“  Dorfkalender,  der
eben  falls  der  Wohlfahrts-  und  Heimatpflege  gewidmet  ist,  im  Verloge,
von  Trowitzsch  und  Sohn  in  Berlin  erschienen.

Die  Besserung  der  ländlichen  Verhältnisse
auf  wirtschaftlichem  Gebiete.

Die  Bekämpfung
des  Wuchers  und  unreellen  Haudels.

Ungeachtet  aller  gesetzlichen  Bestimmungen  besteht  die  wucherische
  Ausbeutung  des  Landvolkes  sort.  Es  ist  dem  gewissenlosen
und  verschlagenen  Wucherer  gewöhnlich  ein  leichtes,  den  wirtschastlich
  schwachen  und  geistig  unbeholsenen  Landmann  in  seine  Schlin.
gen  zu  verwickeln.  Auch  der  allgemeinere  Schwindel,  der  lediglich
auf  die  Dummheit,  Vertrauensseligkeit  oder  Leichtgläubigkeit  der
Landleute  spekuliert,  macht  sich  noch  in  allen  Gegenden  breit.  Bis.
jede  Landgegend  geistig  und  wirtschaltlic  so  weit  gehoben  ist,  daß
sie  für  die  Auswucherung  und  den  Schwindel  keinen  Boden  mehr
bietet,  bis  jedes  Dorf  z.  B.  seinen  Raisseisenverein  besitzt  und  jeder
Bauer  imstande  ist,  sich  durch  ihn  gegen  den  Wucher  zu  schützen,
wird  noch  manches  Jahrzehnt  vergehen  und  manche  Existenz  der
Ausbeutung  verfallen.  Darum  ist  es  notwendig,  daß  vorläufig
wenigstens  noch  die  Landbevölkerung  gegen  die  wucherischen  Anläuse
  und  den  in  tausenderlei  Gestalten  austretenden  Schwindel
nach  Kräften  geschützt  wird.

Wenn  wir  von  der  Güterschlächterei  absehen,  der  dos  nächste
Kapitel  gewidmet  ist,  so  handelt  es  sich  besonders  um  Schwindel
und  Wucher  im  Viehhandel,  um  Betrügercien  im  Dünger-  und
Futtermittelhandel  und  dem  Schwindel  mit  Heilmtteln  aller  Art.

ie  der  Landbevölkerung  meistens  mangelnde  Wechselkenntnis
wird  namentlich  dem  kleinen  Landwirt  nur  allzu  häufig  zum  Fallstrick
  gemacht.
        <pb n="35" />
        —  35  —

Mittel  und  Wege.  Die  vielfachen  Betrügereien
im  Biehhandel  werden  nur  durch  ausreichende  Aufklärung
und  Belehrung  der  Bevölkerung  sllwählich  zum  Verschwinden  gebracht
  werden  können.  Bei  vielen  Prozessen  aber,  die  aus  dem
Viehhandel  entstehen  und  meist  für  den  Landwirt  ungünstig  verlaufen,
  weil  ihm  die  nötige  Kenntnis  der  gesetzlichen  Bestimmungen
  fehlt,  ist  es  dringend  nötig,  bei  jeder  geeigneten  Gelegenheit
auf  eine  Verbreitung  der  notwendigen  Kenntnisse  hinzuweisen.
Bekämpfung  des  Schwindels  und  Wuchers  im  Viehhandel
sind  verschiedene  Wege  eingeschlagen.

1.  Rechtsanskunfts-  und  Rechtzberatnugeftellen,  wie  fie  in  den
Kreisen  Crefeld  und  Malmedy  bestehen.  Wir  verweisen  auf  das
Kapitel  „Rechtsschutz  und  Rechtsauskunft“.

2.  Die  Gründung  des  „Vereins  gegen  wucherische  Ausbeutung
des  Bolkes  im  Großherzogtum  Baden“  (Karlsruhe),  der  1891  gegründet
  ist,  seine  Tätigkeit  aber  nicht  nur  auf  den  Wucher  im  Viehgeschäft
  erstreckt.  Er  bezeichnet  als  seine  Aufgaben:

süssan  Rates  und  zh  erdrsten  de  sierd  die  Geschäd  r  he  2.  Beiedigung
  de  selien  Kreditbedürfnisses  der  weniger
Bemittelten.  3.  Aufklärung  der  beteiligten  Bevölkerung
durch  ";  in  Schriften  und  in  der  Presie  über  WW  räuche,  die
im  Verkehr,  z.  B.  beim  Viehkauf  und  Viehtan  isch,  der  Viehverstellung,
dem  Grundftückhandel,  bei  Abrechnungen,  Abzsahlungsgeschäften  vorkommen
  und  der  wucherischen  Ausbeutung  uftlärung

—““'ls  e,  die  d  els.  Mittel  zur
wuchersschen  Ausbeutung  benutzt  werde  Aufklärung  über
en  RNutzen  einer  Geoneen  r  S  öie  1  r  und  Ein-*—*-3
  einer  einfachen,  den  Verhiltnissen  angemessenen  Buchführung.
Der  Verein  hat  in  jedem  Amtsbezirke  einen  Vertrauensmann
  angestellt,  der  dort  dem  Wucher  seine  besondere  Aufmerksamkeit
zuwendet,  etwaige  Wucherfälle  möglichht  genau  und  schnel!  fest.
stellt  und  dem  Vorstand  des  Landesvereins  zu  Karlsruhe  anzeigt.  Außerdem
  muß  er  für  ausreichende  Gelegenhcit  hur  Befriedigung  des  Kreditbedarfs
  sorgen.  Die  Mitgliedschaft  des  Vercinö  kann  mit
1  Mk.  Beitrag  erworbem  werden,  so  daß  auch  dem  Minderbemittelten
Gelegenheit  geboten  ist,  sich  seine  Hilfe  zu  sichern.

Andere  Vereine  ähnlicher  Tendenz  sind  entweder  durch  Raiffeisenvereine
  ganz  abgelöst  oder  doch  in  ihrer  Wirksamkeit  beschränkt
worden,  wie  z.  B.  der  „Verein  gegen  den  Wucher  im  Saargebiet“.

Bie  die  Raiffeisenvereine  und  Darlehntzkassen  hier  zu  Werke
gehen  können,  das  soll  im  nachfolgenden  Kapitel,  die  Güterschlächterei,
  näher  gezeigt  werden.

3.  Die  Mecklenburgischen  Viehversich  Gesellschaften  bestreiten
  die  Kosten  der  Rechtshilfe  in  Fällen  wucherischer  Ausbeutung.
        <pb n="36" />
        —  6  —

4.  „Kreiohilfskassen  zur  Vekämpfung  der  wucherischen  Viehleihe“
  in  den  preußischen  Kreisen  Bergheim,  Bitburg,  Cochem,  Malmedn
  Wittlich  und  Zell.

e  Grunbzüge  dieser  Kaffen:  Zur  Erleichterung  des  Vieherwerbs
ist  eine  Iretsbtlfstasse  errichtet,dcrthttelvmekovmzmlioder
Kreisfonds  ũberwiesenen  Beträgen  ober  *—*  bestehen.  Aus  den
Kassenmitteln  wird  Vieh  angekauft  und  nur  an  würdige  und  bedürftige
ländliche  Haushaltungen  2  Kreises  zErliehen,  die  genügend  Futter  besitzen
  und  in  der  Re#en#  nicht  mehr  als  Stück  Grofieh  halten.
Höchstens  zwei  Stück  dürfen  an  eine  mim  berliehen  werden,  die
kein  anderes  Leihvieh  halten  darf.  B-üglich  der  Vermögensverhältnisse
der  wesiehertteiber  2  ift  Verschwienenbeiss  gebolen.  Die  Oberaussicht  der

e  führt  der  Staat  (durch  den  Landral)  und  im  Falle  eines  Zuschusses
die  Provinzialverwaltung.  Die  Satzun  ngen  und  Mitteilungen  über
.  Organe  der  Kasse  werden  alljährlich  im  Kreisblatt  veröffentlicht.

Der  Verwalinagerat  besteht  aus  dem  Landrat,  zwei  vom  Kreisausschuß
  aus  seiner  Mitte  gewählten  Mitglicdern  und  zwei  Vertretern.
Der  Verwaltungsrat  ernennt  den  Kassenführer  und  die  Vertrauensmänner,
  regelt  deren  Ausgaben,  bestimmt  die  örtlichen  Bezirke,  faßt
Beschluß  über  Klagen,  Zwangsvollstreckungen  und  Stundungen  von
Geldern,  leitet  überhaupt  die  ganze  Kassenverwaltung  und  erstattet  alljährlich
  dem  Kreistage  und  ret  der  Provinzialverwaltung  Bericht.

Wohnsitz  in  der  Kreisstadt,  erhäl!  eine  Entschödig  gung  und  stellt  ev.
Kaution.  Er  führt  die  Kasse,  die  Bücher  und  die  Korrespondenz.  Er
ist  verpflichtet,  von  den  Schuldnern  der  Kasse  Witut175  von  einer
Mark  aufwärts  anzunehmen.  Alljährlich  führt  er  Nachweis  über  die
Lage  der  Kasse  und  die  Zahl  des  ausgelichenen  Viehes.  —  Die  Bertreuensmänner
  werden  unter  angesehenen  mit  den  örtlichen  Verhältnissen
  vertrauten  Kreisinsassen  zu  je  zwei  für  einen  örtlich  abgegrenzten
Teil  des  Kreises  vom  Verwaltungsrat  ausgewählt.  Sie  haben  die  Kasse
den  Viehentleihern  dieses  Bezirks  gegenüber  zu  vertreten,  diese  zur  Erfüllung
  ihrer  Verpslichtungen  Eut  und  hervorgelretene  Unwürdigkeit
  eines  Viehentleihers  dem  Vorsitzenden  und  dem  Viehleihvermittler
sosort  zu  melden.  Die  Vertrauensmänner  dürfen  keine  Entschädigungen
von  den  Entleihern  ferdern  oder  annehmen;  ihr  Amt  ist  ein  unbesoldetes
Ehrenamt.  —  Die  Siehleihvermtttler  werden  vom  Verwaltungsrat  aus
angesehenen  und  im  Viehhandel  kundigen  Kreisinsassen  gewählt.  Sie
kaufen  auf  Antrag  der  Vertrauensmänner  mit  diesen  gemeinsam  gutes,
gesundes  Vieh  unter  Berücksichtigung  der  Verhältnisse  der  Viehentleiher
und  schließen  mit  letzteren  di:  Viehleihverträge  ab.  Sie  sorgen,  falls
ein  Stück  Vieh  dem  Entleiher  sortgenommen  werden  muß,  für  sosortige
andere  Verwertung  durch  Wiederverleihen,  Verkauf  *  Schlachten.  Sie
führen  Buch  über  ihre  Geschäfte,  dürfen  von  den  Vichentleihern  keine  Eutschädigungen
  annehmen,  erhalten  jedoch  für  jeden  Viehkeihroertreg
eine  vom  Verwaltungsrat  festgesete  Gebühr.  —  Das  Verlethen  des
Liehes  geschieht  auf  Antrag  der  beiden  zuständigen  Vertrauensmänner
  auf  Grund  nes  Leihvertrages,  der
auf  mindestens  ½  Jahr  und  ens  auf  2  Jahre  abgeschlossen  wird.
Etwaige  Verlängerung  oder  Verkürzung  bedarf  der  Genehmigung  des
Verwaltum  Krats:;  Verbindlichkeiten  aus  dem  Vertrage  kann  nur  der

Kreisausl  uß  elfe  Bon  dem  Werte  des  Leihvichs  haben  die
Sntleiher  auf  die  Dauer  des  Vertrages  4%  Zinsen
        <pb n="37" />
        —  37  —

zu  bestimmten  Terminen  zu  zahlen;  bleiben“  0.  dand#r
14  Tage  im  Rückstand,  so  werden  Verzugszinsen  zu  5  —5  —.
eiti  len  die  Entleiher  105  des  Wertes  des  zur
E  4  eit  der  Kalsie,  geeen  Verluste  el  Abschlag  zahlung.  Sie
weitere  Teilzahlunge  1  Mark  an  machen,  die
von  der  F#tichuh  in  Abeug  g  werden,  auch  vom  Ersten  des
ie  Zahlung  folgenden  A#nats  nicht  mehr  verzinst  zu  werden
brauchen,  sondern  von  diesem  Tage  an  als  zu  verzinsende  Spareinlagen
bei  der  Kreis-Kreditkasse  gelten.  Das  Leihvieh  wird  von  der
Kreishilfskasse  auf  Kosten  de  Entls#thers  für  die
Dauer  des  Vertrages  versichert;  die  Prämie,  eine  kleine
Bermittlungsgebühr  und  die  Shehen  sind  bei  Uebernahme  des
Liebe  sofort  vom  Verleiher  zu  entrichten.  Die  K  relshilsose

bleibt  so  lange  Eigentümeatn  des  Msß-n  bis  d

Entleiher  allen  Vertragsverpflichtungen  nachg
kommen  sind;  sind.  Hese  677  so  welden  die  Enblelber  irefe
Eigentümer  de  8.  Leihvieh  oder  dessen  Nachwuchs  kann
nur  mit  gan  dn  waltungsrans  verkauft  werden;  verunglückt
  es  ohne  Verschulden  des  Entleihers,  so  wird  der  Schaden  zu  cinem
Viertel  von  diesem,  zu  drei  Vierteln  von  der  Kreishilfskasse  getragen.
Trogen  die  Entleiher  die  Schuld,  so  haben  sie  dafür  allein  aufzukommen.
Die  hrwähnten  Kreishilfskassen  haben  in  der  Praris  sehr

segensreich  gewirkt.
An  Leihverträgen  waren  im  Kreise  Bergheim  (bis  Ende  1904)
15  mit  31  851  Mark,  im  Kreise  Bitburg  (bis  Ende  19014)  237  mit
3  9##  Mark,  im  Kreise  Wittlich  (bis  Ende  1905)  814  abgeschlossen.
Im  Kreise  Cochem  bestehen  zurzeit  (1900)  mit  161  Viehleihern
Verträge,  doch  wird  im  Verwaltungsbericht  für  das  Jahr  1905
hervorgehoben,  daß  eine  größere  Inanspruchnahme  der  Kasse  erwünscht
  wäre,  da  immer  noch  Viehleihverträge  zustande  kommen,
die  zu  einer  wucherischen  Ausbeutung  der  Viehleihe  führen.  Eine
erhebliche  Besserung  ist  aber  durch  die  Kreishilfskasse  schon  erreicht.
Hat  ein  kleiner  Bauer  das  Unglück,  ein  Stück  Vich  unversichert
durch  den  Tod  zu  verlieren,  oder  wird  er  durch  häusliche  und  wirlschaftliche
  Gründe  gezwungen,  zur  Unzeit  ein  Stück  Vich  zu  verkaufen,
so  war  er  früher  oft  gezwungen,  sich  an  einen  wucherischen  Viehhändler
  zu  wenden,  und  es  Sn  noch  jeht  oft  —  rin  soliche  m
ai

ghi  set  Zwangslage  in  der  Bauer  au  uf  das  Anerbieten  ein  und

ist  nun  dem  Wucherer  aus  tefortn  der  von  vornsrein  durch  Ansetzen

eines  höheren  Preises  in  Vorteil  bringt.  Kaum  ist  die  magere  Kuh

etwas  herangefüttert,  so  erscheint  der  Hrrfer  in  der  Not“  wieder,  bedauert

  sehr,  die  erste  Kuh  fortnehmen  zu  müssen,  die  er  gerade  ver-#eu

  "¾r  oN70  aber  er  habe  schon  eine  andere  da.  So  geht  es  weiter;

hent  im  Stalle,  wird  vom  Bauer  in  ihrem  Ernährungs-*

  —#  ert  und  vom  Händler  vortceilhafter  Srenft.  Bald

dieser  auch  an,  allen  möglichen  Hausrat  zum  Ankauf  —  für

le  sesn  rau  und  die  artigen  Kinderchen  —  anzubicten  und  dem

——  ohne  Bestellung  aufzuhalsen,  natürlich  alles  auf  Konto,
ranche  ja  nicht  gleich  bezahlt  zu  werden!  Ja,  der  edle  Menschen-
        <pb n="38" />
        38

freund  läßt  sich  bei  seinen  immer  häufigeren  Besuchen  noch  bupentfeltlich
  verpflegen  und  beherbergen,  ferdert.  auch  ungeniert
*  Kartoffeln,  bald  beinige  Metzen  Hafer  und  wird  immer  mehr
err  im  Hause.  Mit  jedem  Biehwechsel,  mit  jeder  neuen  Lieserung
wächst  das  Schuldlonto  2  Bauern  —  da  plötzlich  wird  der  ute  eerund
  Hausfreund  ängstlich,  er  müsse  nun  doch  eine  Sicher
6.  eine  Verschreibung,  Bin  Hypothelchen.  Der  geängstigte  #ett-  #
n  und  ist  nun  gänzlich  in  den  Händen  des  Wucherers,  der  eines  Tages
76  Schliace  zusgieht,  elle’  in  Haus  und  Hof  unler  das  amtliche  Siegel
en  läßt  und  eenlih  ur  gerichtlichen  Versteigerung  bringt.  Der  ge-—
  r—  Bauer  aber  muß  das  mit  seinem  Schweiß  gepflegte
Heim  verlassen.  So  ist  die  wucheris  vichleib-  der  erste  Schritt  zum
Ruin  vieler  kleiner  Existenzen  auf  dem  Lande  und  ihre  Bekämpfung
eine  der  Aufgaben,  welche  der  ländlichen  Wohlfahrtopflege  zu  stellen  sind.

Der  Schwindel  im  Dünger-  und  Futtermittelhandel  besteht
noch  immer  in  großem  Umsange,  vor  allem  werden  mit  Freß-  und
Mastpulvern  der  Landwirtschaft  erhebliche  Summen  aus  der  Tasche
gezogen.  Ein  Beweis  ist  die  ungeheure  Summen  kostende  Reklame,
  welche  von  diesen  „Freunden  der  Landwirtschaft“  dauernd
gemacht  wird.  Eine  Blütenlese  versänglicher  und  schwindelhafter
Anzeigen  ist  in  der  im  Auftrage  der  Dentschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  herausgegebenen  Broschüre  „Vorsicht  beim  Ankauf  von
Diinge-  und  Futtermitteln“  veröfsentlicht.  Wo  Genossenschaften
nicht  bestehen,  die  durch  Bezug  von  reellen  Firmen  oder  ihren
Zentralorganisationen  den  Abnehmern  reelle  Ware  garantieren,
empsiehlt  sich  zu  diesem  Zwecke  Zusammenschluß  der  Interessenten
zu  gemeinsamem  Kauf.

Dem  Schwindel  mit  Heilmitteln  ist  nicht  leicht  zu  begegnen,
da  Aberglaube  und  Unwissenheit  diesem  unsauberen  Handel  Vorschub
  leisten.  In  erster  Linie  kommt  Ausklärung  und  Belehrung
der  Landbevölkerung  in  Betracht.

Zu  erwähnen  sind  die  fortlausend  erscheinenden  Bekannt.
machungen  des  Ortsgesundheitsrates  in  Karlsruhe  über  Geheim.
mittel.  Eine  gleichartige  Verösfentlichung  in  Kreisblättern  und
anderen  amtlichen  Organen  wäre  zu  wünschen.  Es  empfiehlt  sich
auch,  die  sogenannten  volkstümlichen  Blätter  und  Kalender  auf
derartige  Inserate  hin  anzusehen  und  nur  auf  die  Verbreitung
solcher  Schriften  hinzuwirken,  in  denen  Anzeigen  dieser  Art
prinzipiell  nicht  ausgenommen  werden.

Dem  Geldwucher  haben  die  Darlehnskassen  auf  dem  Lande  erfolgreich
  entgegengearbeitet  (vergl.  Genossenschaftswesen).  Unerläßlich
  ist  eine  reichhaltigere  Belehrung  der  Landbevölkerung  in
Vereinen,  Winter-  und  Fortbildungsschulen  über  Natur  und  Wesen
des  Wechsels.  Der  Verein  gegen  wucherische  Ansbeutung  des
Volkes  im  Großherzogtum  Baden  ist  schon  erwähnt.

Literatur.  Der  Wucher  auf  dem  Lande.  Berichter  und  Gatachten.
  Schrift  r.  f.  z#ialpolitik.  Leipslg.  Bd.  36  und  38.  1
1886.  —  v.  cher  Der  Wucher  auf  dem  Lande  i.  der  Zeir.
        <pb n="39" />
        —  3.)  —

schrift  f  .  ges.  Strafrechts  wissenschet  1899.  —  Faßbender,  Die
Nettung  #n  Bauernstan  us  den  Oänden  des  Wuchers.  München
1886.  Dr.  L.  —  ##  Wucher.  Leipeig  1893.  —  Jahresberichte
  des  VBereins  Leen  wucherische  Ausbeutung  des  Volkes  im
G  rzogtum  Baden,  Karlsruhe.  Ein  näherer  Bericht  über  den  badischen
  Dper  mit  S#pungen  usw.  in  Sohnreys  Wohlfahrtspflege.  —
Müller,  Rettung  des  Elsässer  Bauernstandes.  Straßburg  1896.
Eine  Hiahilfakaß  zur  Bekämpfung  der  wucherischen  Veehleibe.
Land  VIII,  S.  441.  Noch  eine  Kreishilfskasse  zur  Bekämpfung  der
wucherischen  Viehleihe  von  Sparkassenrendant  Herres  in  Wittlich.
Land  VIII,  S.  461.

Die  Bekämpfung  der  Güterschlächterei.

Nicht  jede  Giterzertrün  mn  rung,  selbst  wenn  sie  gewerbsmäßig
betrieben  wird,  ist  als  Güterschlächterei  auszufassen.  Sie  ist  es
vor  allem  da  nicht,  wo  sie  z.  B.  lediglich  die  Herstellung  gesunderer
Grundbesitzverhältnisse  (innere  Kolonisation  im  östlichen  Deutschlandl)
  anstrebt.  Sie  wird  zur  Güterschlächterei  i  —  Wortes
häßlichster  Bedeutung  erst  dann  n  fie  ohne  Rücksicht.
nahme  auf  —niurrs  Gesichtepunkte  gehessur  und
lediglich  wucherische  oder  kapitalistische  Zwecke  verfolgt.  Die
Güterschlächterei  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes  ist  eine  Spekulation
  auf  die  Notlage  einzelner  Besitzer,  sowie  auf  die  Kurzsichtigkeit
  und  Begehrlichkeit  der  kleineren  Leute,  die  bei  den  Versteigerungen
  durch  plumpe,  aber  unfehlbare  Mittel  (unentgeltliche
Verabsolgung  von  Speisen,  Zigarren,  vor  allem  von  Spirituosen!)
geflissentlich  zu  ganz  unverständigem  Bieten  angestachelt  werden.

Barzahlung  selten  erfolgt,  meistens  auch  gar  nicht  gewünscht
wird,  gerät  ein  großer  Teil  der  Käufer  in  Schuldverbindlichkeiten
zu  dem  Güterschlächter,  die  diesem  eine  willkommene  Handhabe  zu
weiteren  Ausbeutungen  und  unsauberen  Geschäften  aller  Art
bieten.  Ein  Beispiel  aus  den  Erhebungen  „Der  Wucher  auf  dem
Lande“  (S.  97)  möge  uns  die  Tätigkeit  der  Güterschlächter  veranschaulichen.
  „Mir  ist,“  so  erzählt  der  Gewährsmann,  O„ein
kleiner  Weiler  in  Oberbayern  bekannt,  der  aus  drei  großen
Bauernhösen,  zwei  Halbbauern  und  einigen  Söldnern  und  Landhäuslern
  besteht.  In  diesem  Weiler  sind  in  der  Zeit  von  etwa
15  Jahren  sämtliche  Anwesen  durch  einen  und  denselben  israelitischen
  Handelsmann  zweimal  gekauft,  zertrümmert  und  verkauft
worden,  zuerst  die  großen  prachtvollen  Bauernhöfe,  bei  welcher
Velegenheit  natürlich  tapfer  von  jedem  einzelnen  eingekanft  worden
  ist:  daun,  als  die  Zahlungsfristen  ni  t  eingehalten  werden
konnten,  kam  es  zum  Wiederverkauf  und  zur  nochmaligen  Zertrümmerung,
  bis  schließlich  die  sämtlichen  Anwesenbesitzer  vergantet
  werden  und  jetzt  im  ganzen  Ort  den  sämtlichen  Insassen
kaum  100  Mk.  zur  Disposition  stehen,  während  vor  dem  Beginn
        <pb n="40" />
        10

der  unseligen  Verkäufe  zum  mindesten  100  000  fl.  sogenanntes
feierndes  Geld  da  war,  abgesehen  von  den  schuldenfreien  Anwesen“.

Nach  den  ausführlichen  statistischen  Erhebungen,  die  die  bayerische
  Regierung  seit  dem  Jahre  1894  über  den  Umsang  und  die
Wirkung  der  Güterzertrümmerungen  gepflogen  hat,  sind  in  der
zehnjährigen  Periode  von  1894  bis  1904  zertrümmert  8758  landwirtschaftliche
  Anwesen  mit  133  130  Hektar  Grundfläche,  davon
durch  gewerbsmäßige  Güterhändler  in  6021  Fällen  oder  in  68.7
Prozent  aller  Fälle  mit  100  909  Hektar  Grundfläche  =  57.6  Prozent
  der  gesamten  zertrümmerten  Grundstücke.  Der  prozentuale
Anteil  der  gewerbsmäßigen  Güterzertrümmerung  in  den  zehn
Erhebungsjahren  ist  ziemlich  gleichmäßig  und  beträgt  durchschertt.
lich  68.4  Prozent.  Faßt  man  die  Zertrümmerungssläche  ins
Auge,  so  berechnet  sich  der  Anteil  der  gewerbsmäßigen  Güterzertrümmerung
  höher.  Die  Turchschnittszisser  ergibt  76,1  Progent,
  die  Ziffern  steigen  von  1898,99  an  dauernd  von  73,5  Prozent
auf  81,2  Prozent.  Ein  Teil  der  von  der  Zertrümmerung  betroffe.
nen  Anwesen  ist  ganz  verschwunden,  nämlich  22,6  Prozent,  so  daß
also  beinahe  ein  Viertel  der  zertrümmerten  Anwesen  als  selbstständig
  nicht  mehr  besteht.  Im  übrigen  haben  sich  durch  die  Zertrümmernng
  folgende  Verschiebungen  in  der  Größenklasse  ergeben.
Von  der  Gesamtzahl  der  zertrümmerten  Anwesen  ist  die  Größenklasse
  der  Grundstücke  unter  2  Hektar  von  3.7  Prozent  auf  30,9
Prozent  gestiegen;  die  Größenklasse  von  2  bis  5  Hektar  ist  sich
fast  gleich  geblieben,  dagegen  haben  sich  die  Anwesen  in  der  Größe
von  5  Hektar  und  darüber,  die  vor  der  Zertrümmerung  77,5  Progent
  ausmachten,  auf  27  Prozent  der  Gesamtzahl  rednziert.  Dai

  haben  an  ihrem  Grundbesitz  eingebüßt  und  sind  in  eine  niedeige
  Größenklasse  herabgesunken

bei  den  Auwesen  von  5  bis  40  ha  ca.  53  0

70o
r-  ½%  t-  7“  2  »  5  5%
„  „  20  „  50  82%
7“  *  7  t-  50  «  100  t  89  5%

Je  größer  also  ein  Anwesen  ist,  desto  mehr  wird  sein  Bestand
  in  der  Gesahr  der  Zertrümmerung  schweben,  während
andererseits  infolge  der  Güterzertrümmerungen  eine  Vermehrung
der  kleinsten  Anwesen  ersolgt  ist.  Besondere  Beachtung  verdient
noch  die  Tatsache,  daß  von  den  Güterhändlern  mit  Vorliebe  Anwesen
  mit  Waldbesitz  erworben  werden,  da  die  Abholzung  der
Wälder  meist  einen  bedeutenden  (GCwinn  abwirst.  Die  Gesamtwaldsläche
  der  in  den  Jahren  1897—1904  zertrümmerten  Anwesen
  betrug  im  Königreich  Bayern  18  640,17  Hektar  —  19,9  Prozent
  der  gesamten  Zertrümmerungsfläche.  Von  diesen  Waldflächen
  verblieben  bei  dem  sogenanuten  Hintergut  nur  3861,15
Hektar,  während  14  779,02  Hektar  abgetrennt  wurden.  Von  dieser
Fläche  sind  3499,27  Hektar  oder  18,8  Prozent  abgeholzt.  Hervorzuheben
  ist  noch  die  erhebliche  Zunahme  der  Güterhändler  und
        <pb n="41" />
        41

der  gewerbsmäßig  vorgenommenen  Güterzertrümmerungen  in
den  letzten  drei  Jahren  1902  bis  1905.  Die  Zahl  der  Güterhändler
  stieg  von  577  auf  810,  die  der  gewerbsmäßigen  Güterzertrümmerungen
  von  611  at  66.  die  Fläche  dieser  Anwesen  von
10  779  Hektar  auf  15  050  Hekta

Die  Güterschlächterei  muß  elf  doch  noch  ein  lohnendes  Geschäft
  fein.  Das  geht  auch  aus  den  Angaben  hervor,  die  Verbandsdirektor
  Nerkecht.  Kaffe  in  der  Generalverfammling  der
Hessischen  Landwirtschaftskammer  am  24.  Januar  1905  über  die
direkten  Gewinne,  welche  von  Güterschlächtern  gemacht  werden,  an
der  vand  solgender  Zohlen  gab.

Elnlaufopr.  Verkaufspr.  Gewinn  rund
.  W.  M.  M.  5%
1
Gut  1  45000  ##-  18372  10
„  II  32500  19283  156788  51  12
„III  12  000  20  171  8710  68
„  IV  10  0822  76000  *5971  (7)
V  3000  7  601  3704  „5
„  VI  19000  13075  1140075  71

Leider  fehlt  für  Preußen  noch  eine  Statistik  über  Güterzertrümmerungen,
  wie  fie  in  Bayern  besteht.  Ohne  Frage  liegen
aber  die  Verhältnisfe  in  gewifsen  Distrikten  sicherlich  nicht  günstiger.
  Der  Bericht  der  Landwirtschaftskammer  für  die  Provinz
Ostpreußen  für  das  Jahr  1905  berichtet  z.  B.  „Neigung  zum
Verkauf  hat  sich  überall  und  in  einzelnen  Kreifen,  besonders  bei
den  kleinbäuerlichen  Kreisen  gezeigt  und  hat  hier  vielfach  auch
durch  Vermittelung  von  Agenten  ein  Besfitzwechfel  stattgefunden.
Aus  dem  Kreise  Wehlau  wird  über  gewerbsmäßige  Güterschlächterei
  geklagt,  der  verschiedene  Besitzer  zum  Opfer  gefallen  sind.“

NRittel  und  Wege.  Die  Bekämpfung  der  Güterschlächterei
  durch  gefetzliche  Maßnahmen,  durch  behäördliche
Anregungen  und  durch  Selbsthilfe.

Ucber  gesetliche  Maßnahmen  gegen  den  Grundstückswucher
hat  der  Deutsche  Landwirtkschaftsrat  in  seiner  84.  Plenarversammlung
  vom  6.  bis  10.  Februar  1906  erneut  verhandelt  und  folgenden
  Beschluß  gefaßt:

Gesetzliche  Mahnahmen  gegen  den  Grundstückswucher.

e  Abänderung  der  bestehenden  Reichsgesetze  scheint  zurzeit  zur
VersSine  .  des  Grundstückswuchers  nicht  angezeigt.  Dagegen  erscheint
os  dringend  geboten,  durch  die  Landesgesetzge  “*  den  auf  diesem  Gebiete
  berrschend  en  Mißständen  entgegensuircten

Im  übrigen  kommen  für  die  Bekämpfung  des  Grundstückswuchecs
folae  nde  —  und  Maßnahmen  in  Betracht.

rundstückswucher  ist  im  Hinblick  auf  die  durch  denselben
entfelze  S  des  Vermögens  der  ländlichen  Bevölkerung,  sowie
        <pb n="42" />
        12

einc  häufig  vorkommende  gemeinschädliche  Mobilisierung  und  Lerstücktlung
  des  Fk  schaftlichen  Grundbesitzes,  mit  allen  möglichen
ze  der  Gesetzgebung  und  Berwaltung  zu  bekämpfen  und  bint.
anzu

Wei  Beurteilung  der  Frage,  inwieweit  Gutszertrümmerungen
sich  7  Grundstückswucher  charakterisieren,  ist  zu  beachten

a)  a  Ucsachen  und  Anlässe  für  die  Gnnzertrümmerunorn  voregen

  en

b)  56  unter  grbisen  VerhästSissen  Gutszertrümmerungen  nicht

zu  umgehen  sind  und  dem  Bedürfnis  einer  zeitgemäßen  Grundbesitzverteilung
  entsprechen  können.

III.  Diese  Gesichtspunkte  sind  maßgebend  für  die  Art  und  Weise
der  Bekämpfung  des  Grundstückswuchers,  wobei  immerhin  eine  zu  weit
gehende  Gebundenheit  des  Grundbesitzers  und  Beeinträchtigung  des  landwirtschaftlichen
  Grundkredits  zu  verhüten  wäre.

IV.  Die  im  Bürgerlichen  Gesetzbuch,  im  Reichsstrafgesetzbuch  und  der
Reichsgewerbeordnung  enthaltenen  Vorschriften  zur  Bekämpfung  des
wucherischen  Güterhandels  erscheinen  bei  richtiger  Anwendung  als  !s!—„—
entsprechend  und  genügend.

V.  Der  Landesgesetzgebung  muß  es  überlassen  bleiben,  die  in  der
Reichsgesetzgebung  enthaltenen  diesbezüglichen  Vorschriften  den  Landesverbaltnissen
  en#sprechend  auszugestalten.

Dabei  kann  in  Betracht  kommen:

A.  in  direkter  Hinsicht:

.Beschrãnkung  der  Wiederveräußerung  der  durch  Kauf  oder  Tausch
weorn3  Grundstücke  (Württembergisches  Ansführungsgesetz
num

2.  Einfũhrung  einer  allgemeinen  behördlichen  Genehmigung  für
Gutszertrümmcrungen  unter  Berücksichtigung  der  dieselben  bepleitenden
  Umstände;

.  zeiliche  Beaufsichtigung  der  Geschäftsgebahrung  der  Güterl


4.  kchi  betreffend  Wiedermufforstung  abgetriebener  Walungen

B.  in  indirekter  Hinsicht:
Einrichtungen  behufs  planmäßiger  Schuldentlastung  und  Schulderleichterung
  des  ländlichen  Grundbesitzes;
Einführung  eines  auf  dem  Prinzip  des  Unerbenrechts  beruhenden
Intestaterbrechts;
innere  Kolonisatlon  auf  dem  Wege  der  Rentengutsbildung;  Errichtung
  öffentlicher  Behörden  behufs  Regelung  des  Güterhandels
%Generalkommissionen.  Landgüterämter);
giemtlichnkl  Anstalten  für  Verlappelangssystem  bezw.  Flur-—



r—
*55

5

#

#.  geseels  erschriften  über  ein  unteilbares  Parzellenminimum;
0.  Anregung  und  Begünstigung  der  Darlehnskassenvereine  zur  Intervention
  bei  drohenden  Fällen  der  Gutszertrümmerung,  sowohl  durch
direkte  Zuwendung  esssenllicher  Mittel,  T  indirelt  durch  Ermäßigung
  der  Besitzve  ränderungsgebührern
In  Bezug  auf  die  Neichsgesetgebunge  machte  der  Referent,
Freiherr  von  Cetto,  Reichertshausen,  auf  den  §  138  des  BGB.
aufmerksam,  der  den  Geschäften  des  Grundstückswuchers  auf  den
        <pb n="43" />
        —  133

Leib  zugeschnitten  sei.  Der  lautet:  „Ein  Rechtsgeschäft,  das
gegen  die  guten  Eitten  verstößt,  ist  nichtig.  Nichtig  ist  insbesondere
  ein  Rechtsgeschäft,  durch  das  jemand  unter  Ausbeutung
der  Notlage,  des  Leichtsinns  oder  der  Unerfahrenheit  eines  anderen
  sich  oder  einem  dritten  für  eine  Leistung  Vermögensvorteile
versprechen  läßt,  welche  den  Wert  der  Leistung  dergestalt  über  ·
steigen,  daß  den  Umständen  nach  die  Vermögensvorteile  in  auf.
fälligem  Mißwerhältnisse  zu  der  Leistung  stehen.“"  Im  Einführungsgefetz
  ist  außerdem  der  Landesgesetzgebung  vorbehalten,
gesetzliche  Vorschriften  zu  erlassen,  welche  die  Veräußerung  eines
PFrundstächs  beschränken,  die  Teilung  eines  Grundstücks  oder  die
getrennte  Veräußerung  von  Grundftücken,  die  bisher  zusammen
bewirtschaftet  worden  sind,  unterfagen  oder  beschränken.  Es  haben
also  ältere  Gesetze,  welche  die  Parzellierung  verbieten  oder  einschränken,
  noch  Geltung.  Solche  Gefetze  bestehen  z.  B.  im  Königreich
  Sachsen,  Württemberg,  in  Sachfen-Weimar  und  Sachsen-Altenburg.
  Außerdem  sind  die  Bestimmungen  in  den  88  35  und  38
der  Reichsgewerbeordnung,  welche  gewisse  Gewerbe  konzessions.
pflichtig  machen  und  unter  Wintks  Aussicht  stellen,  durch
Reichsgesetz  vom  19.  Juni  1893  auch  auf  den  Güterhandel  ausgedehnt.
  Hierzu  kommt  noch  die  strafgesrlicke  Bestimmung  gegen
den  Wucher,  welche  den  Grundstückswucher  derfelben  Strafe  wie
den  Geldwucher  unterstelt.  und  mit  Geldstrase  bis  zu  150  Mk.
oder  entsprechender  Haft  die  Nichtbeachtung  der  polizeilichen  Anordnungen
  über  das  Abtabeen  von  össentlichen  Versteigerungen,
sowie  über  die  Verabsolgung  geistiger  Getränke  vor  und  bei  der
Versteigerung  bedroht.  Es  bietet  sich  den  Regierungen  der  Einzelstaaten
  eine  genügende  Grundlage  für  Verordnungen,  um  die
Güterhändler  zu  kontrollieren  und  dem  Grundstückswucher  auf
indirektem  Wege  beizukommen.

Daß  der  Erlaß  solcher  Verordnungen  als  notwendig  besunden
wird,  geht  wohl  aus  dem  Bericht  der  Landwirtschaftskammer  der
Provinz  Sachsen  an  den  Regierungspräsidenten  (Bericht  wom
14.  Juni  1906)  hervor,  in  welchem  ausgeführt  wird,  daß  „,
Intereffe  der  Erhaltung  der  Lawdeskultar  sowie  der  Sd
fähigkeit  der  Landwirtschaft  ein  dringendes  Bedürfnis  dazu  vorliegt,
  daß  in  Bälde  im  Verordnungswege  Maßregeln  geschaffen
werden,  durch  welche  der  volkswirtschaftlich  wie  sozial-politisch
nachteilige  gewerbsmäßige  Privathandel  mit  ländlichen  Grundstücken
  bekämpft  bezw.  unter  staatliche  Beaufftcitigurg  gestellt
wird.“  Der  Vorstand  der  hannoverschen  Landwirtschaftskammer
empfiehlt  auch  —  um  der  Güterzertrümmerung  entgegenzuwirken
—  neben  einer  Aeuderung  des  Höfegesetzes  den  Erlaß  eines  Gesetzes,
  nach  welchem  derjenige,  der  ein  land-  oder  forstwirtschaft.
lich  benutztes,  zu  einheitlichem  Betriebe  bestimmtes  Grundstück
von  über  2  Hektar  innerhalb  5  Jahren  nach  dem  Erwerb  veräußern
will,  dazu  der  Genehmigung  bei  Strafe  der  Nichtigkeit  des  Vertrages
  bedürfen  soll.
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        —  11

Im  Lönigreich  Sachsen  besteht  noch  ein  Gesetz  vom  30.  November
  1843,  die  Teilbarkeit  des  Grundeigentums  betressend,
welches  von  Rittergütern  und  geschlossenen,  d.  h.  mit  Wohn-  und
Wirtschaftsgebäuden  versehenen  Grundstücken  nur  soviel  abzutrennen
  gestattet,  daß  zwei  Drittel  der  auf  Grund  und  Boden
ausschließlich  der  Gebäude  bei  Erlassung  des  Gesetzes  baftenden
Steuereinheiten  bei  dem  Stammgut  verbleiben.  Eine  Ausnahme
ist  dann  zugelassen,  wenn  mit  der  Abtrennung  besondere  wirtschaftliche
  oder  kulturelle  Zwecke  zu  erreichen  sind.  Es  sind  ferner
Verfügungen  zur  Erschwerung  von  Mißbräuchen  bei  der  Versteigerung
  von  Grundstücken  und  Vorschriften  über  den  Geschäftsbetrieb
  der  Versteigerer  erlassen.  Besonders  erwähnenswert  ist
auch  die  Wertzuwachssteuer  vom  Grundbeüitz,  welche  von  den  Gemeinden
  für  ihre  Zwecke  erhoben  wird,  und  die  Besteuerung  der
gewerbsmäßigen  Güterhändler  selbst.  Diese  Besteuerung  ist  auch
ausgedehnt  auf  einzelne  Fälle  von  Güterzertrümmerungen,  die
in  gewinnsüchtiger  Absicht  vorgenommen  werden,  ohne  daß  der
Handel  ununterbrochen  fortgesetzt  wird.

Im  Königreich  Württemberg  ist  schon  im  württembergischen
Landrecht  von  1610  ein  Reuerecht  vorgesehen,  das  noch  gilt.  Nach
diesem  Recht  steht  den  vertragschließenden  Teilen  bei  Kauf-  und
Tanschverträgen  über  landwirtschaftlich  benutzte  Grundstücke
binnen  kurzer  Frist  nach  dem  Vertragsschluß  das  Recht  des  einleitigen
  Rücktrittes  frei.  Die  Renzeit  darf  nicht  auf  weniger  als
drei  Tage  abgekürzt  werden.  Das  württembergische  Liegenschaftsaeses
  vom  23.  Juni  1853  schreibt  vor:  Die  schriftliche  Abfassung
der  Verträge,  die  Vornahme  der  Güterversteigerungen  in  Ratshäusern
  oder  anderen  für  obrigkeitliche  Verhandlungen  bestimmten
Lokalen  in  Anwesenheit  obrigkeitlicher  Personen  (Bezirksnotars,
Ratsschreibers,  Ortsvorstehers).  Verboten  ist:  a)  Die  Zusicherung
von  Geld  oder  Geldeswert,  sowie  die  Verabreichung  geistiger  Getränke
  unmittelbar  vor  und  während  der  Persteigerung  an  die
Teilnehmer.  b)  Der  Wiederverkauf  von  mehr  als  dem  vierten
Teil  der  erworbenen  Grundstücke,  sosern  sie  mindestens  10  Morgen
(3,15  Hektar)  groß  sind,  vor  Ablauf  von  3  Jahren.  Eine  Ausnahme
  hiervon  darf  nur  im  Fall  einer  Erbteilung,  sowie  mit
Genehmigung  der  Kreisregierung  stattfinden.  Diese  Genehming
  ist  zu  erteilen,  wenn  der  stückweise  Wiederverkauf  nach  der
Kersönlickteit  und  nach  den  Verhältnissen  des  Eigentümers  nicht
als  eine  Handelsspekulation  sich  darstellt,  oder  wenn  es  nach  den
besonderen  Verhältnissen  der  Gemeinde  als  vorteilhaft  erscheint.“
Die  Nichtbeachtung  des  Gesetzes  wird  mit  Geld-  und  Gesängnisstrase
  geahndet.  Das  Gesetz,  welches  in  den  60er  und  70er  Jahren
anscheinend  etwas  lax,  seit  den  80er  wieder  strasser  gehandhabt
wurde,  ist  dank  seiner  geschickten  Ausführung  durch  die  württembergischen
  Behörden  von  sehr  heilsamem  Einfluß  auf  das  Treiben
der  Güterschlächter  gewesen.
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        15

In  Baden  hat  man  versucht,  ein  gleichartiges  Gesetz  zur  Einführung
  zu  bringen,  doch  ist  die  Vorlage  in  der  Kammer  nicht
urchgegangen.  Es  besteht  aber  dieselbe  polizeiliche  Beaufsichtigung
  der  Güterhändler  wie  im  Königreich  Bayern,  nämlich  die
Vorschrift  der  Buchführung  für  die  gewerbsmäßigen  Güterhändler
  und  der  vorherigen  Anzeige  über  stattfindende  Güterzertrümmerungen
  beim  Bezirksamt.  Verboten  ist,  die  Versteigerungen
  in  Wirtshäusern  abzuhalten  und  Getränke  unmittelbar
vor  und  während  der  Versteigerung  zu  verabfolgen.

Sehr  weitgehend  ist  das  Gesetz  von  Sachsen-Altenburg  vom
O.  April  1859,  nach  welchem  es  zur  Zertrümmerung  von  Gütern
und  sonstigen  geschlossenen.  Grundstücken,  sowie  Abtrennung  von
solchen  der  staatlichen  Genehmigung  dedarf.

Behördliche  Anregungen  sollen  die  Gemeindevorstände  und
Bürgermeister  wie  die  Bevölkerung  selbst  auf  die  drohende  Gefahr
aufmerksam  machen  und  auf  den  Weg  der  Selbsthilfe  führen.

Der  Landrat  zu  Ohlau,  Graf  Dork  von  Wartenburg,  hat  an  die
Gemeindevorstände  einer  Anzahl  Gemeinden  des  Kreises  Ohlau  folgende
Verfügung  gerichtet:  „Leider  haben  in  den  letzten  Jahren,  derursacht
zum  Teil  durch  die  mißliche  Lage  der  Landwirtschaft,  zum  Teil  wech  das
gemeinschädliche  Treiben  der  profefsionellen  Güterschlächter,  die  Dismembrationen
  außerordentlich  zugenommen.  Im  Interesse  der  Erhaltung
  eines  kräftigen  Bauernstandes,  don  welcher  die  wichtigsten  Staats.
nteteffen  mittelbar  abhängen,  ist  es  dringend  geboten,  dafür  zu  sorgen.
daß  die  ländlichen  Grundstücke  nicht  Gegenstand  einer  verwerflichen  und
nicht  selten  mit  bedenklichen  Mitteln  inszenierten  Spekulation  werden.

ksamste  an  nigen  Orten  mit  Erfolg  anzuwendende  Mittel
ist  die  Selbsthilfe  der  Beteiligten  in  der  Art,  daß  sämtliche  Besitzer
einer  Gemeinde  sich  verbinden,  nur  untereinander  La  u  kaufen,  nicht

wissen  Umfange  kann  das  Dismembrationsunwesen  aber  auch  durch  Einführung
  einer  Steuerordnung  für  die  Erhebung  einer  Gemeindeabgabe
bei  dem  Erwerbe  von  Grundstücken  ei  Pgeschraus#  werden,  wodurch  gleich.
zeitig  der  Gemeinde  eine  neue  Eimnaberquell.  erschlossen  und  eine  —
wisse  Entlastung  von  direkten  Abgaben  herbeigeführt  wird.“  In  denjenigen
  Gemeinden,  die  sich  die  Güterschlächter  ganz  besonders  als  Opcrationsfelder
  ausersehen  haben,  werden  die  Gemeindevorstände  beauf.
tragt,  eine  ßh  der  Gemeindeversammlung  über  den  Erlaß
einer  Kieuewwranung  rbeizuführen.  Zum  Schlusse  der  Verfügung  wird
bemerkt,  daß  als  Höchstbetrag  der  zur  Erhebung  kommenden  Steuer
1%  des  Wertes  5%  beraußerten  Grundstückes  festgesetzt  werden  kann.  —
Das  Wezirksamt  Höchstedt  a.  A.  in  Bayern  forderte  die  Bürgermeister
auf,  die  Gemeindeangehörigen  vor  dem  Treiben  der  Güterzertrümmerer
und  vor  dem  Ankauf  zu  teurer  Grundftücke  zu  warnen,  ferner  die  Verkäufer
  zu  veranlassen,  die  Anwesen  selbst  zu  parzellieren  oder  wo  ein
Darlehnskassenverein  vorhanden,  diesen  di  Aufteilung  in  die  Hand
nehmen  zu  lassen.

Konnte  doch  der  Verbandsdirektor  Rexerodt  in  der  schon  erwähnten
  Versammlung  zu  Cassel  (1905)  mit  Recht  sagen:  „Die
Darlehnskassen  haben  ihre  Schuldigkeit  getan  und  Hunderte  von
        <pb n="46" />
        —  lei

Gütern  gekauft,  haben  Hunderttausende  erhalten,  sie  haben  es
aber  nicht  zwingen  können,  weil  unsere  kleinen  und  auch  die
größeren  Landwirte  der  dämoni  schen  Gewalt  der  Güterwucherer
nicht  widerstehen  können.  Sie  verheimlichen  den  Stand  ihrer
Verhältnisse  ihren  besten  Freunden  gegenüber.  Das  ist  ein  Krebsschaden,
  der  aufs  tiesste  zu  beklagen  ist.“  (Land  XIII.  227.)

Aus  der  Tätigkeit  der  Darlehnskassen  mögen  einige  Beispiele  folgen,
die  auf  das  dunkle  Treiben  der  Güterschlächter  ein  grelles  Licht  werfen.

Ein  Bauer  in  einem  Orte  Thüringens  berichtet:  Ein  Bauer,  der
allgemein  als  gutgestellt  galt  und  keine  Schulden  zu  haben  schien.  teilte
dem  Vorstand  des  Raiffeisenschen  Spar-  und  Darlehnokassenvereins  mit,

daß  es  aus  mit  ihm  sei,  denn  er  habe  sich  schon  seit  Jahren  heimlich
an  einen  Wucherer  gehängt,  der  ihm  jetzt  den  Garaus  machen  wolle,
indem  er  einc  neue  Verschreibung  mit  sehr  hohen  Zinsen  verlaonge.
Der  Vorstand  ließ  sich  alle  Verhältnisse  genau  beichten  und  berichten
Da  stellte  sich  dann  die  erschreckende  Tatsache  heraus,  da  das  Vermögen
  bon  rund  45  000  Mk.  an  Haus,  Hof  und  Grundbefitz  bis  auf
4000  Mk.  vollständig  verloren  war.  Seit  12  Jahren  hatte  sich  der  Bauer
mit  dem  Wucherer  eingelassen  und  nun  —  solch  ein  Ende!  Der  Vorstand
  trat  sofort  in  Tätigkeit,  denn  bisher  waren  nur  die  Wucherer
die  Herren  der  Lage  gewesen.  Sie  hatten  bis  zu  254  Gewinn
an  den  Kaufsummen  bei  Güterverkäufen  gemacht  und  jede  Einzelsorderung
  war  ein  Strick,  der  zum  Fangnetz  werden  konnte.  Daß  die
kleineren  Leute,  denen  bislang  barzellenweise  verkauft  worden  war,
unpünktlich  bezahlten,  war  den  Güterschlächtern  Gerabe,,  recht,  bekamen
sie  doch  dadurch  Gelegenheit,  weitere  Prozente  aus  dem  Geschäft  herausauschlagen
  und  den  Verkäufer  fester  an  sich  zu  ieben-  —  Der-  Noiffcisenverein
  verlangte  im  vorliegenden  Falle  von  dem  Wucherer  Rechnungslegung,
  und  da  besonders  aus  Vichwerkanssabschrüssen  dier  wucherischen
  wn,  und  da  i  herstammten,  so  wurden  die  An-  und  Verkäufe
genau  geprüft.  Da  lag  der  Hase  im  Pfeffer.  Die  Rechmung  stimmte
nicht.  Mit  Zuhilfenahme  des  Schultheißen,  des  Lehrers  und  des  Geistlichen
  des  Ortes  wurde  der  Wucherer  so  weit  Febracht.  daß  er  von
einer  Viehkaufgeldforderung  in  der  Höhe  von  9000  Mk.  4000  Mk.  nachlassen
  mußte,  denn  es  konnte  ihm  mit  Oilfe  der  .  des
Viehversicherungsvbereins  nachgewiesen  werden,  daß  er
falsch  aufgeschrieben  hatte.  Gerichtliche  Bestrafung  konnte  nicht  erfolgen
aus  ganz  sonderbaren  Gründen,  die  in  geschickten  Kniffen  des  Wuchecers
brruhten.  Nach  einer  genauen  Taxe  der  Grundstücke  wurde  mit  Hilfe
des  Kufsichtsrates  und  der  Gemeindevertretung  beraten,  welche  Grundstücke

  zu  veräußern  seien,  und  wer  etwa  darauf  bieten  könne.  Man
kerbanhunt-  mit  Grundstücksanliegern,  und  als  der  öffentliche  Verkaufstermin
  stattfand,  wurden  für  den  Grundbesitz  12  000  Mk.  mehr  erlöst.
so  daß  mit  Hilfe  der  naufnahme  einer  Hypothek  auf  der  Landeskasse  dem
Bauern  lein  Haus  und  noch  so  viel  Grundbesitz  verblich,  daß  er  ein

Veran  w“,  eine  ueriun  von  1½  *  “2½  für  ihre
vielfachen  Unkosten  und  Auslagen.  —  sind  in  dem  Orte  acht
solcher  Fristenderläufe  durch  die  Dorlehnskasse  erledigt  worden.  In
einem  Falle  hatten  wucherische  Glöubiger  den  Verein  beim  öffentlichen
Versteigerungstermin  recht  in  Schaden  bringen  wollen.  Die  Genossen
waren  aber  auch  helle  gewesen  und  ließen  die  Wucherer,  als  sie  sich
        <pb n="47" />
        —  17

im  Gebote  zu  hoch  verstiegen  haten.  einfach  sitzen,  war  doch  seitens  der
Genofsenschaft,  zu  der  mehrere  Dörser  mit  fast  allen  ihren  Eingesessenen
gehörten,  lossen  worden,  innerhalb  von  vier  Foren  von  den  Wucherern
  keine  Grundstücke  zu  kaufen,  noch  zu  pachten.

Im  dortigen  sogenannten  Hinterland  waren  einige  Leute  die  geborenen
  Güterschlächter.  Ehe  der  E—  Geistliche  und  Begründer  des
dortigen  Darlehnskassendereins  in  das  Kirchspiel  kam.  hatte  gerade
Schlächterei  stattgefunden.  Der  Wucherer  hatte  das  ganze  Anwesen  erftanden,
  parzellierte  und  verkaufte  es  mit  6000  Mk.  Gewinn  (24000
egen  30  000).  Der  betreffende  oder  betroffene  Bauer  ging  fort  in  die
kremde  als  Knecht.  Mit  der  Begründung  der  Reisfei  enkasse  wendete
ch  das  Blatt.  Man  berankaßte  viele  verschuldete  Leute  zu  freiwilliger
gersteigerung,  damit  sie  endlich  ihre  Stricke  los  würden.  In  der
vseneralversammlung  hatte  man  beschlossen,  wer  beim  Wucherer  borgt.
—  nicht  kauft  —  wird  aus  dem  Verein  ausgeschloffen.  Dadurch

co.  n  n—

schreihung,  daß  er  sein  Opfer  vollständig  in  der  Gewa

Er  weiß  auch  genau,  wann  der  Zeitpunkt  geremenen  ist,  da  die
Schlinge  zugezogen  werden  kann  und  muß.  Meist  zieht  er  sie  nicht
selbst  zu,  sondern  läßt  dies  von  einem  andern  Wütläubiger  gegen  Bezahlung
  zunn,  um  nicht  in  den  Geruch  der  bösen  Tat  zu  kommen.  Meist

wird  ja  der  subhaftierte  Besitz  zu  einem  bedeutend  Oeringeren  Wertpreis

  *—  der  Ausgesogene  mit  einer  geringen  Summe  abgesunden,

und.  die  kleinen  Leute.  welche  den  Lergellierten  *is  erstanden,  sind  auf
0  Jahre  an  den  Wucherer  g

*  einem  Werer  Afunde.  in  der  nz  der
sich  ũber  wehrere  Dorfschaften  erstreckt,  kann  berichtet  werden,  daß  er
innerhal  ooon  cht  Johren  alle  Fristenkäufe  selbst  ausgeführt  hat,  die
Gegend  v  —i“  cherern  befreite,  geordnete  Wirtschaftsverhältnisse  anbahnte,
  46%6  Landflach  wesenilich  Näuerte  (die  landlos  gewordenen  Leute
gingen  weistrr  *  Irgnitutt  a.  M.  eer  Würzburg).  für  weite  Gebiete
vorbildlich  wurde  und  einen  Gewinn  von  9000  Mk.  gemacht  hat,  der
durch  den  Nalffeifensg.  #  e  en  den  wieder  der  Gesamtheit  zugute
kommt.  Der  Verein  in  Stein  (Mittelfranken)  zahlte  einem  Manne
2000  —  um  die  Versteigerung  zu  verhüten.  Der  Verein  in  Markt-Lerge#
  verhütete  1896  drei  Versteigerungen.  Der  Vereinsvorsteher

Daniel  Schuster  in  Hechlingen  hat  mit  Hilfe  seines  Vereins  22
Haushaltungen  vor  der  #rrstaiche#ung  bewahrt.  (Siehe  dic  unten  aufge
  führte  rift  von  Baist.)

Die  „Westfälische  GerosseyichastsseitulgG  (Jahrgang  1900)  hebt  in
einem  Berichte  über  einen  ähnlichen  Fall  segensreicher  Tätigkeit  der
Neiffeisenkauten  n  hervor,  Daß  viese“  der  Käufer,  sogenannte  Er
Leute,  bie  aber  durchaus  kreditfähig  und  kreditwürdig  sind,  wohl  ohne
die  Kasse  nicht  an  einige  Morgen  Land  gekommen
wären.  Denn  die  Beschaffung  des  Geldes  aus  anderen  Lassen  ist  eben
schwieriger  und  umständlicher,  und  so  hätten  die  Leute  ohne  den  Sparund
  lesuslassenerein  auf  den  Ankauf  verzichten  müssen,  wenn
anders  sie  si  cherern  nicht  ausliefern  wollten.  Der  Verkäuser
konnte  den  Leuten  das  Geld  nicht  kreditieren,  weil  er  nach  ciniger  Zeit
wieder  großer  Summen  selbst  bedurfte.  Durch  den  Verein  kamen  viele
Heante  kleine  Leute  zu  einigen  Morgen  Laud  und  waren  nunmehr
in  der  Lage,  eine  Kuh  halten  zu  können.  Sie  wurden  dadurch  nicht
        <pb n="48" />
        —  48  —

allein  in  ihrem  Wirtschaftsbetriebe  wesentlich  geloͤrdert  E2#  man
konnte  es  auch  merken,  wie  ei  anderer  a

trieb  in  die  Leute  kam.“  (ersn"  .Deutsche  Dorfztg.“,  ben
Nr.  12—

In  Entan  war  der  dori  sehr  verbreiteten  Güterschlächterei  mit
der  brimitiven“  Organisation  der  Genossenschaften  schwer  beizukommen.
Diese  haben  aber  jetzt  einen  geeigneten  Weg  gefunden.  Nach  Beschluß
des  Verbandstages  der  Ermländischen  Derlkolafsen  darf  keine  Darlehnskasse
  des  Bezirks  einer  Person,  die  sich  als  Vermittler  oder  Käufer
bei  einer  h  Giterschlöchterei  beteiligt,  einen  Pfennig

Be  1t  der  Gülerschlächterei  e  z

Möchten  die  Raisfeisenvereine  und  Darlehnskassen  sich  dieser
großen  und  segensreichen  Aufgabe  noch  immer  mehr  bewußt
werden;  denn  bisher  sind  nur  einzelne  Ansänge  zu  verzeichnen.
In  jeder  Dorfgemeinde  kommt  von  Zeit  zu
Zeit  eine  Hofversteigerung  vor;  wahrlich  Mahnung
genug,  hier  zum  Segen  des  Einzelnen  wie  des  Ganzen  einzugreifen.
(Vergl.  Literatur.)

Einige  Richtlinien  sollen  angegeben  werden,  wie  nach  den
langjährigen  Erfahrungen  der  großen  Genossenschaftsverbände
durch  die  Darlehnskassen  dem  Unwesen  gestenert  werden  kann.

1.  Der  Vorstand  eines  Darlehnskassenvereins,  der  ja  selbstverständlich
  mit  allen  örtlichen  Verhältnissen  vertraut  sein  muß.
hat  sich  vor  allem  der  gesamten  Schulden  des  Verschuldeten  zu
versichern.  Er  muß  auf  wahrheitsgetreue  Aussage  unbedingt
dringen  und  sich  das  Erkundigungsrecht  ausbedingen.  Er  muß
sich  einen  Hypothekenauszug  mit  Genehmigung  des  Verschuldeten
  vom  Gericht  ausstellen  lassen.  Er  muß  sich  seitens  der
Gläubiger  genaue  Schlußrechnungen  mit  sicherer  Zinsberechnung
  bis  zu  einem  Datum,  an  dem  die  Ausbahlung  resp.
Rückzahlung  ersolgen  soll,  ansertigen  lassen.  Diese  Rechnungen
müssen  seitens  des  Schuldners  zwecks  Auszahlung  an  die  Gläubiger
  vorher  anerkannt  werden.  Dann  muß  der  Vorstand  und
Aussichtsrat,  womöglich  mit  Zuhilfenahme  von  gewissenhaften  Vertrauensmännern,
  abwägen,  ob  durch  einen  öffentlichen  Verkauf
oder  durch  Verkauf  unter  der  Hand  so  viel  gelöst  werden  wird,  als
nötig  ist  zur  Abstoßung  der  Schuldner  und  zur  Befreiung  aus  den
Wuchererhänden.  Niemals,  unter  keinen  Umständen  darf  zugegeben
  werden,  daß  etwa  noch  ein  kleiner,  wenn  auch  verschwindend
  kleiner  Teil  Schulden  beim  Wucherer  stehen  bleibt.
Der  Vorstand  mß  ferner  erwägen,  daß  die  Darlehnskassen  nicht
den  Hypothekenkredit  zu  befriedigen  haben,  sondern  den
Personalkredit.  Wenn  die  nötige  Summe  nicht  aus  der
        <pb n="49" />
        40

Genossenschaft  selbst  aufzubringen  ist,  so  muß  man  fuchen,  das
Geschäft  mit  Hilfe  einer  öffentlichen  Hypothekenkasse,  Landeskreditanstalt,
  Landesbank  zu  bewerkstelligen.  Die  Darlehnskasse
ist  dabei  dann  bloß  der  „Durchgangsposten“.

2.  Große  Vorsicht  und  Umscht  ist  nötig  für  und  bei  einem
öffentlichen  Verkaufstermin.  Es  kommt  ganz  auf  die  Lage  der
einzelnen  Fälle  an,  ob  es  besser  ist,  öffentlich  durchs  Gericht
(sub  hasta  oder  im  Konkurs)  oder  durch  die  Gemeindevertretung
oder  den  Verein,  öffentlich  oder  unter  der  Hand  die  Grundstücke
zu  versteigern.  Unerfahrene  Vereine  mögen  sich  da  nur  vertrauensvoll
  an  die  betreffenden  Gerichte  wenden,  die  ihnen  gern
mit  sachverständigem  Rat  an  die  Hand  gehen  werden.  Wenn  die
Vereine  selbst  mitbieten,  müssen  sie  sich  ihrer  Leute,  für  die  sie
bieten,  in  bezug  auf  die  Höhe  des  Gebotes  erst  genau  versichern.

3.  Die  Genossenschaft  muß  stets  der  ehrliche  Makler  sein,
der  den  Bedrückten  und  Bewucherten  retten  will,  der  aber  auch
dem  neuen  Käufer  keine  Ueberlast  an  Schulden  zufügen  will.
—  nicht  Selbstzweck,  sondern  das  Geld  im  Dienst

es

Die  Genossenschaft  muß  darauf  achten,  daß  die  Gläubiger
  ordentlich,  ehrlich  und  redlich  ausbezahlt  werden.  Um
wegen  der  neuen  Gläubiger,  die  derkaust  haben,  im  Verein  gesichert
zu  sein,  empfiehlt  es  sich,  daß  der  Verein  in  der  Höhe  der  Kauf.-summe
  einseitig  Hppothek  eintragen  lält,  oder  Bürgschaft  verlangt
oder  auch  ein  Pfand  hinterlegen  lassen  kann.

4.  Oberster  Grundsatz  muß  sein  und  bleiben:  Keine
Güterversteigerung  ohne  durch  den  örtlichen
Darlehnskafsenverein,  kein  Zessionsprotokoll  ohne
durch  den  örtlichen  Darlehnsverein.  Durch  solche  Maßnahmen  ist
in  manchen  Gegenden  sogar  der  Wert  der  Grundstücke  gestiegen,
der  durch  Wucher  arg  darnieder  lag.  Die  Kauflust  stieg,  die
Landflucht  wurde  bekämpft.

In  gleicher  Weise  könnten  auch  die  Gemeinden  der  Güterschlächterei
  entgegentreten.  Sie  könnten  durch  ein  entschlossenes
rechtzeitiges  Eingreifen  manche  Armenlast  von  sich  fernhalten,
manchen  Gewinn,  der  in  die  Taschen  des  Güterschlächters  fällt,
für  die  Gemeindekasse  retten.  Meistens  pflegt  jede  Versteigerung
die  Gemeinde  um  eine  Bauernnahrung  ärmer  zu  machen;  was  die
eingegangene  Stelle  leistete,  muß  nun  auf  die  verbleibenden  Gemeindemitglieder
  verteilt  werden,  die  sich  aber  vielfach  durch  den
Zukauf  ohnehin  schon  mehr  geschwächt  als  gestärkt  haben.

Wie  gut  könnte  die  Gemeinde  sich  auch  das  Rentengutsgesetz
von  1890  und  1891  zu  nutze  machen,  dessen  Kenntnis  ihr  aber
meistens  gänzlich  mangelt.  Das  Rentengutsgesetz  ermöglicht
einerseits  die  Umwandlung  eines  größeren  Ackerhofes  in  zwei  oder
drei  kleinere  Stellen,  andererseits  die  Vergrößerung  einer  nicht

Sobnrey.  Wegwelser.  4
        <pb n="50" />
        —  50

genügend  großen  Ackerstelle  durch  Zukauf  von  Parzellen  in  der
Weise,  daß  sie  dadurch  —  auch  für  ihren  früheren  Bestand  —  ein
Rentengut  wird.  Dabei  sind  im  einen  wie  im  anderen  Falle  die
vorteilhaften  Abzahlungsbedingungen  des  Rentenprinzips  von
größter  Bedeutung.  Könnte  die  Versteigerung,  fofern  sie  einmal
unabwendbar  geworden  ist,  nicht  durch  die  Gemeindevertretung
zu  gunsten  der  Gemeinde  oder  der  Heruntergekommenen,  also  mit
Ausschluß  aller  fremden  Geldmacher,  durchgesührt  werden?  Ein
Risiko  ist,  da  der  Gemeinde  die  Verhältnisse  genau  bekannt  sind,
gar  nicht  vorhanden;  jedenfalls  wäre  sie  am  ehesten  in  der  Lage,
ein  etwaiges  Risiko  bei  ihrer  genauen  Kenntnis  der  örtlichen  Verhältnisse
  zu  vermeiden.  Freilich  sind  dabei  an  die  Bequemlichkeit
—i  der  Gemeindevertretung  einige  Anforderungen
zu  stellen

In  dieser  Hinsicht  aufklärend  zu  wirken,  ist  eine  der  ersten
Aufgaben  der  von  unserem  Verein  begründeten  „Auskunftsstelle
für  bäuerliche  Anfiedelungen“,  die  im  Jahre  1900  errichtet  worden
ist.  Sie  foll  dazu  dienen,  unentgeltliche  und  uncigennützige  Auskunst
  in  allen  Fragen  der  inneren  Kolonisation  zu  erteilen  und
bildet  eine  Vermittlungsstelle  zwischen  der  bäuerlichen  Bevölkernn
und  den  Kolpnisatiomeiuttuten.  Sie  wendet  aber  auch  der
zellierung  von  Grundstücken,  der  Güterschlächterei  und  öhnlichen
Gebicten  dauernd  ihre  Aufmerksomkeit  zu  und  gibt  auch  hier  Kat
und  Auskunft.  Auch  für  die  Unterhaltungsabende  der  Gemeinden
wäre  die  Bekämpfung  der  Güterschlächterei  ein  passendes  Thema,
um  so  mehr,  als  ein  solches  Thema  aus  dem  interessantesten  Stoffgebiete
  schöpfen  könnte.

Literatur:  Der  Wucher  auf  dem  Lande.  Berichte  und  Giutachten,
  veröffentlicht  vom  Verein  für  Sozialpolitik.  Bd.  35  und  WB.

Leipzig  1887  und  1  Bäuerliche  Zustände  in  Deutschland.
  Berichte,  olehsenulii  vom  Verein  für  Sozialpolitik.  Bd.  22/21.
Leipzig  134.  Buchenberger.  Agrarwesen  und  Agrarpolitik.

Leipgig  1802.  Vd.  I.  S.  516  u.  ff..  Baist,  Darlehnskassen  und  Vergantungen.
  Neuendettelsau.  1800.  —  nuöführliche  Mitteilungen  über
Güterzertrümmerungen  in  Bayern  enthält  die  im  Königl.  baherischen
Staalsministerium  des  Innern  ausgcarbeitcte  Denkschrift:  Die  Maßrn


1897—1903.  München  1903.  Verlag  R.  Oldenburg.  —  Archiv  des  deutcen.
  —  XXX.  Jahrgang.  VBerlin,  Paul  Parey,  100.
.  ff.  —  Pfleger,  Die  Güterzertrümmerung  in  Bayern  und
55  “mes  zur  Bekämpfung  des  Güterhandels.  196.  —  Meyenschein,
  Die  ländl.  Genossenschaften  im  Reg.-Bez.  C  Cassel.  Seile  ff.
und  Seite  27  ff.  —  Raiffeisenbote  für  den  Filialbezirk  Nürnberg.
  1904.  Seite  38.  (Gutsverkauf  Klosterheidenfeld.)  Desgl.  Seite  67.
Jahrgang  1006.  Nc.  13.  Seite  197/198:  Der  Güterhandel  im  Königreich
  Bayern.  Jahrgang  1906.  Nr.  22:  Güteron-  und  Serkauf  durch
Raiffeisenvereine.  Raiffeisenbote  für  Cassel:  Jahrg.  1007.
Nr.  7.  Der  Kauf  von  Domänengebäuden  usw.  durch  den  Netraer  Darlehnskassenvercin.
  —  Hugo  Graf  Lerchenfeld-Koserung.  Dlie
Güterzertrümmerung  und  die  bayrische  Landwirtschaft.,  München,  1907.
        <pb n="51" />
        *

51

Genofsenschaftswesen.

Das  alte  Dorf  war  in  seiner  Ursorm  eine  wirtschaftliche
  Genossenschaft  des  Grund  und  Bodens,  die
auf  der  Voraussetzung  der  Naturalwirtschaft  beruhte.

Als  Gesamteigentum  hatte  sie  Wald  und  BWeide  (die  Allmende),
  aber  auch  der  Sonderbesitz  stand  unter  steten  notwendigen
Kücksichtnahmen  auf  die  Gesamtheit,  so  daß  jeder  einzelne  Dorsgenosse
  auch  der  Gesamtheit  diente.

An  die  Stelle  der  alten  Allmende,  der  Flurgemeinschaft  und
Wirtschaftsgemeinde  ist  die  politische  Gemeinde  und  die  Zersplitterung
  aller  wirtschaftlichen  Kräfte,  und  an  die  Stelle  der  dem  Ertrag
  der  Wirtschaft  angepaßten  Naturalleistungen  sind  die  Geldansorderungen
  des  beweglichen  Kapitals  ohne  Rücksicht  auf  die
beistungsfähigkeit  von  Grund  und  Boden  getreten.  Der  Herrsi
  beweglichen  Kapitals,  des  größten  wirtschaftlichen  Faktors
  5.  3  stehen  Bauer  und  Landbevölkerung  in  ihrer
Zersplitterung  und  Vereinzelung  hilflos  gegenüber.
Von  der  Konkurrenz  auf  dem  Weltmarkte  bedrängt,  durch  Selbstverwaltung
  und  Geldwirtschaft  mit  drückenden  Abgaben  belastet,
durch  internationale  Spekulation  und  Wucher  ausgebeutet,  durch
Erb-  und  Verschuldungsrecht  um  den  Besitz  gebracht,  versallen  sie
allen  Entartungen  der  Kapitalwirtschaft  und  ihren  beklogenswerten
  wirtschaftlichen  und  sittlichen  Folgen  und  werden  wirtschaftlich
  unfrei.

Mittel  und  Wege.  Die  versallenen  wirtschaftlichen  Exi.
stenzen  suchen  sich  vereinzelt  vergeblich  aus  der  Not  zu  ringen,  die  nur
zu  überwinden  ist  durch  den  Zusammenschluß  aller  Individuen
  zu  der  alten  genossenschaftlichen  G#emeinschaft,
  jedoch  unter  neuen,  der  Gegenwart
angepaßten  Formen.  Dem  schlimmen  Einfluß  der  modernen
  Kapitalwirtschaft  muß  die  gesammelte  Kapitalkraft  der  ganzen
Gemeinde  entgegengestent  werden,  und  die  neue  Genossenschasft
eine  solche  des  beweglichen  Kapitals  sein.  Das  Ziel  dieser  Genossenschaft
  1nn  die  Erhaltung  und  Schassung  einer  sittlich,  geistig
und  wirtschaftlich  hochstehenden  Landbevölkerung,  die  in  der  Lage
ist,  auch  unter  den  modernen  Wirtschaftsverhältnissen  die  festen
Grundlagen  des  Volksganzen  zu  bilden.  Es  ist  darum  nicht  zu
verwundern,  wenn  Staatsmänner  und  Volksfreunde  in  gleicher
Weise  dem  Genossenschaftswesen  ihre  Kräste  widmen.  Unterstützt
  der  Staat  diese  Genossenschaften,  so  krästigt  er  damit  das
eigene  Fundament.  In  der  Genossenschaft  finden  Individualismus
  und  Sozialismus  harmonischen  Ausgleich.

Im  ländlichen  Genossenschaftswesen  haben  alle
Wohlfahrtsbestrebungen  auf  dem  Lande  ihre  sicherste  Grundlage
und  ihren  sestesten  Rückhalt.  Die  Genossenschaften  sind  nicht  nur

4
        <pb n="52" />
        52  —

das  vornehmste  Mittel  zur  Hebung  der  wirtschaftlichen
Verhältnisse  durch  Selbsthilfe,  sondern  sie  sind  auch  in
immer  bedeutsamerer  Weise  die  Träger  der  verschiedenartigsten
Wohlfahrtseinrichtungen  im  engeren  Sinne  geworden.
Wir  werden  bei  der  Behandlung  der  einzelnen  Fragen  immer
wieder  auf  die  Arbeit  der  Genossenschasten  hinzuweisen  habe

Wenn  auch  die  Mittel,  deren  sich  die  ländlichen  etnass.
schaften  bedienen,  in  erster  Linie  wirtschaftliche  sind,  so  liegt  es
doch  in  ihrem  Wesen,  daß  sie  ihren  Einsluß  auf  das  gesamte
soziale  und  geistig-  sittliche  Leben  der  Landbeböl.
kerung  geltend  machen.  Daß  eine  wirtschaftliche  Hebung  der
minderbegüterten  Klassen  der  Landbevölkerung,  die  die  Hauptmasse
der  ländlichen  Genossenschafter  ausmachen,  an  sich  schon  gleichzeitig
  ihre  soziale  Hebung  bedeutet,  steht  wohl  außer  Frage.
Darüber  hinaus  aber  ist  die  Arbeit  der  Genossenschaften,  wie  Dr.
Max  Grabein  in  der  unten  angeführten  Schrift  ausführlich  darlegt,
  von  der  weitestgehenden  Bedeutung.  So  wirkt  zunächst  die
Zusammenarbeit  der  verschiedenen  Klassen  der  Landbevölkerung
innerhalb  der  Genossenschasten  in  hohem  Maße  in  der  Richtung
auf  den  sozialen  Ausgleich.  Ferner  werden  sowohl  durch  die
Satzungen,  als  auch  durch  die  Art  und  Weise  der  Geschäftsführung
der  häufig  noch  mangelnde  Gemeinsinn,  die  Sparsamkeit  und
Ordnung  befördert  und  sittliche  Grundsätze  im  geschästlichen  Verkehr,
  wic  im  ganzen  Wirtschaftsleben  hervorgerusen  und  gepflegt.
Sodaun  dienen  die  Genossenschaften  der  allgemeinen  geistigen
Aus-  und  Fortbildung,  sie  geben  nicht  nur  allgemeine  Anregungen,
sondern  beeinslussen  auch  ganz  unmittelbar  das  geistige  Leben
durch  Instruktionskurse  und  Schulen,  durch  irre  Versammlungen,
Fachblätter  und  Bibliotheken.  Daß  sie  die  Wohlfahrtspflege
im  engeren  Sinne  erfolgreich  fördern,  wurde  schon  angedeutet
und  wird  im  Verlaufe  der  Darstellung  noch  eingehend  berücksichtigt
  werden.

Die  Erkenntnis  der  überaus  großen  Bedeutung  der  ländlichen
Genossenschaften  ist  ständig  im  Wachsen  begrissen  und  das  Genossenschaftswesen
  hat  demgemäß  eine  großartige  Ausdehnung  erlangt.
  Die  Statistik  ergab  am  1.  Januar  1908  die  Zahl  von  21  309
ländlichen  Genossenschaften.  Bisher  hat  sich  die  #*  der  Genossenschaften
  alljährlich  um  etwa  900  bis  1000  Genossenschaften
vermehrt  und  immer  weitere  Kreise  been  in  den  Bereich  ihrer
segensreichen  Wirksamkeit  gezogen.  Immerhin  aber  sind  bislang
von  den  2500  000  selbständigen  Landwirten  im  Deutschen  Reiche
erst  etwa  1200  000  genossenschaftlich  organisiert.  Hiernach
steht  noch  die  Hälste  der  deutschen  Landwirte  außerhalb  des
genossenschastlichen  Zusammenschlusses.  Es  ist  also  noch  nicht  Zeit.
die  Hände  in  den  Schoß  zu  legen,  und  Pflicht  eines  jeden  Freundes
ländlicher  Wohlsahrtspflege  bleibt  es,  hinzuwirken  auf  das  von
Miauel  ausgestellte  Ziel:s  daß  jedes  Dorf  in  Deutsch-
        <pb n="53" />
        L

land  an  der  Genossenschaftsbewegung  beteiligt
  sein  müssce.

In  diesem  Sinne  sucht  auch  der  „Deutsche  Verein  für  ländliche
  Wohlfahrts.  und  Heimatpflege“'  seinen  Einfsluß  überall
geltend  zu  machen.  Wenn  es  selbstverständlich  auch  nicht  seine
Ausgabe  sein  kann,  selbst  Genossenschaften  zu  gründen  und  zu  organisieren
  —  das  überläßt  er  den  berufenen  genossenschaftlichen
Zentral-Organisationen  —  so  sucht  er  doch  da,  wo  noch  keine  Genossenschaften
  vorhanden  sind,  ihrer  Einführung  den  Boden  zu
bereiten.  An  einem  Beispiel  möge  gezeigt  werden,  wie  die  Wohl.
fahrtspflege  für  die  Ausbreitung  des  Genossenschaftsgedankens
erfolgreich  wirken  kann.  Dies  von  Landrat  Duderstadt  in  Westerburg
  eingehend  beschriebene  Beispiel  ist  wiedergegeben  in  dem
1907  erschienenen  Werke:  „Aus  der  fozialen  Tätigkeit  der  preußischen
  Kreisverwaltungen“,  S.  56  ff.  Der  genannte  Landrat  hatte
wiederholt  die  Erfahrung  gemacht,  daß  die  Bauern  seines  Kreises
eine  starke  Abneigung  gegen  jeden  genossenschaftlichen  Zusammenschluß
  hatten  und  allen  Bemühungen,  Genossenschaften  zu  gründen,
hartnäckigen  entgegensetzten.  Hauptgrund  war:  mangelndes
  Verständnis  und  Mißtrauen.  Die  Bildung
  einer  Obstabsatzgenossenschaft.  die  für  den  Kreis  ein  dringendes
  Bedürfnis  gewesen  wäre,  erwies  sich  als  ganz  unmöglich.

„Ich  entschloß  mich  deshalb“,  so  heißt  es  in  dem  Berichte,  „den
gemeinschaftlichen  Obstverkauf  auf  eigene  Faust  zu  organisieren.
Neben  dem  eigentlichen  Zwecke,  hierdurch  eine  lohnende  Verwertung
  des  Obstes  zu  schaffen,  verfolgte  ich  auch  den  idealeren

weck,  den  Leuten  an  einem  Beispiele  zu  zeigen,
welche  Macht  die  gemeinschaftliche  Arbeit  erzeugt
  und  welche  Erfolge  ein  zielbewußtes  gemeinsames  Vorgehen
  hat,  mit  anderen  Worten,  ich  wollte  die  Bevölkerung  genossenschaftlich
  vorbilden  und  so  den  Boden  für  die
Gründung  von  Genossenschaften  auf  allen  geeigneten  Gebieten  vorbereiten.“
  —  Wie  das  zielbewußt  gegebene  Beispiel  gewirkt  hat,
möge  man  daraus  ersehen,  daß  heute  fast  der  ganze  Kreis  mit
blühenden  Genossenschaften  versehen  ist.

Wie  andererseits  die  genossenschastlichen  Verbände  und  die
Einzelgenossenschaften  die  ländlichen  Wohlfahrtsbestrebungen  in
jeder  Weise  unterstützen,  darüber  soll  im  letzten  Abschnitt  dieses
Kapitels  noch  gesprochen  werden.  Mit  besonderer  Freude  aber
wollen  wir  hier  schon  seststellen,  daß  unser  auf  Gegenseitigkeit  beruhendes

  Verhältnis  zu  den  Genossenschasten  im  Laufe  der  Jahre
immer  herzlicher  und  inniger  geworden  ist.

Um  ihre  umfassenden  und  großen  Aufgaben  nach  einheitlichen
  Plänen  zum  Wohle  der  gesamten  Landbevölkerung
ausführen  zu  können,  haben  sich  die  Genossenschaften  zu  Verbänden
  zusammen  geschlossen,  und  zwar  hat  seit  der  Herausgabe
  der  letzten  Auflage  unseres  „Wegweisers“  in  dieser
        <pb n="54" />
        64  —

Hinsicht  ein  erfreulicher  Fortschritt  stattgefunden.  Die  Hoffnung,
die  wir  damals  aussprachen,  ist  erfüllt:  Im  Jahre  1905  hat
sich  die  Einigung  der  beiden  größten  Verbände,  des  „Reichs.
verbandes  der  deutschen  landwirtschaftlichen
Genossenschaften“  (früher  Allgemeiner  Kertanh  in
Darmstadt,  mit  dem  Generalverbande  ländlicher
Genossenschaften  für  Deutschlaud  (kurz  Raiffeisen-Verband),
  in  Neuwied,  vollzogen  und  beide  Körperschaften
bilden  jetzt  den  großen  „Reichsverdand  der  deutschen  landwirtschaft.
lichen  Genossenschaften“,  der  seinen  Sitz  zurzeit  in  Darmstadt
hat.  Als  Grundlage  für  das  Zusammenkommen  wurde  nach  dem
Bericht  des  General-Anwalts  für  1904005  die  Dezentralisation,  die
Ermöglichung  der  freien  Entfaltung  der  Kräfte  in  einer  die  Eigenart,
  wie  die  Sonderbedürfnisse  der  einzelnen  Landschaften  und  Gaue
mehr  berücksichtigenden  Organisation  des  Reichsverbandes  gewählt.
in  dessen  Rahmen  der  Zusammenschluß  erfolgte  und  dessen  bewährte
  Verfassung  damit  die  verdiente  Anerkennung  sand.  Dabei
wurden  keineswegs  die  Vorzüge  der  mehr  zentwalistisch  gearteten
Raiffeisenorganisation  namentlich  auf  geschästlichem  Gebiete  verkannt
  und  die  Beibehaltung  und  Pflege  derselben  in  Aussicht  genommen.
  Innerha  halb  der  Grenzen  des  gemeinsamen  Bodens,  auf
dem  sich  die  beiden  großen  Verbände  nunmehr  zusammengefunden
baben,  hat  sich  im  übrigen  jeder  Verband  seine  Selbständigkeit  und
seine  Grundsätze  voll  bewahrt.  In  diesen  jetzt  geschlossenen  Reihen
der  deutschen  ländlichen  Genossenschaften  stellt  das  landwirtschaftliche
  Genossenschaftswesen  eine  Macht  dar,  die  der  deutschen  Landbevölkerung
  einen  Rückhalt  bietet,  wie  wohl  kein  anderes  Gebilde
im  Reiche.  Die  Bedeutung  der  Einigung  mag  noch  durch  die  Angabe
  erläutert  werden,  daß  am  1.  Januar  1908  von  den  21  309länd.
lichen  Genossenschaften  17  158  dem  Reichsverbande  angehörten.

Außerhalb  dieser  zentralen  Organisation  stehen  jetzt  nur  noch
einige  kleinere  isolierte  Verbände,  die  in  ihrer  Versassung  und
ihren  Zielen  im  wesentlichen  mit  der  ersteren  übereinstimmen.  Der
größte  von  ihnen  ist  der  „Verband  landwirtschaftlicher  Kreditorganisationen
  im  Königreich  Württemberg"’  mit  etwa  1300  Genossenschaften.
  Der  große  Schulze  elitzsch-  Berband  (Allgemeiner
  Verband  der  auf  Selbsthilfe  beruhenden  deutschen  Erwerbsund
  Wirtschaftsgenossenschaften)  kommt  für  ländliche  Verhältnisse
§s•  in  Betracht.

Nachdem  durch  den  Zusammenschluß  der  beiden  großen  genossenschaftlichen
  ßmmtralverbände  zu  gemeinsamer  Arbeit  die
Frage,  welchem  Verbande  sich  eine  neue  Genossenschaft  anschließen
soll,  in  den  Hintergrund  getreten  ist,  wird  man  bei  einer  neuen
Gründung  um  so  sorgfältiger  die  Frage  in  Erwägung  ziehen
können,  ob  die  Voraussetzungen  für  eine  lebensfähige
  Genossenschaft  vorhanden  sind  und  welche  Art
von  Genossenschaften  in  dem  betressenden  Falle  die  zweck-
        <pb n="55" />
        65

mäßigste  ist.  Hier  wird  eine  Spar.  und  Darlehnskasse  für  den
Anfang  am  geeignetsten  sein,  dort  eine  Einkaufsgenossenschaft
oder  eine  Genossenschaftsmolkerei  das  dringendste  Bedür  fnis  be.
friedigen.  Vor  übereilten  Gründungen  ist  in  jedem  Falle  zu
warnen,  da  die  allerdings  selten  vorkommenden  Nißerfolge.  ein.
zelner  Genossenschaften  meist  auf  ungenügend  vorbereitete  und  un.
überlegte  Gründungen  zurückzuführen  sind.

Für  das  Gedeihen  einer  Genossenschaft  ist  daneben  von
TAbheerster  Wichtigkeit  die  richtige  Leitung  der  Geschäfte.

dazu  Männer  nötig  sind,  die  sich  mit  innerer  Ueberzeugung
der  Sache  widmen,  versteht  sich  wohl  von  selbst.  Ueberdies  aber
bedarf  es  einer  doppelten  Schulung,  der  kaufmännischen  sowohl  als
der  genossenschaftlichen.  Für  die  gesunde  Entwicklung  und  besonders
  für  die  volkserziehliche  Wirksamkeit  der  Genossenschaften
ist  überhaupt  kaum  eine  Frage  von  so  weittragender  Bedeutung
als  die  richtige  theoretische  und  praktische  Ausbildung  der  im
Dienste  der  Genossenschaft  stehenden  leitenden  Kräfte.

Diesem  Umstande  haben  die  genofsenschastlichen  Organisationen  dadurch
  Rechnung  getragen,  doß  die  Landes=  und  Provinzialverbände  zur
Abhaltumg  von  Lehrkursen  fur  Vorstands-  und  Aussichlsratsmitglieder.
und  namentlich  für  Rendanten  und  Rechner  #eschritten  sind,  (3  echner.

kurse)  mit  denen  ausgcezeichnete  Ersolge  erzielt  wurden.  Die  Hurfe
sind  eine  dauernde  Einrichtung  geworden,  und  mit  ihnen  ist  für  die
örtlichen  Genossenschaften  ausreichend  gesorgt.

Für  die  Ausbildung  von  technischen  und  kaufmännischen  Verbandsun
  Genossenschaftsbeamten,  Wanderlehrern,  Revisoren,  Buchhaltern  usw.,

h.  also  von  berufsmäßigen  Genossenschaftsbramten,  hat  der  Reicho-7½
  im  Jahre  1901  die  „Deutsche  landwirtschaftliche
Genossenschastosch,le.  in  Darmstadt  ins  Leben  gerusen.  Hier
werden  in  halbjährlichen  in  schulmäßiger  Form  gehandhabten  Kucsen
Anwärter  für  genossenschaftliche  Beamtenstellen  ausgebildet.  Daneben
sind  kürzere  Kurse  für  bereits  angestellte  Beamte,  sowie  für  technische
Beamte  der  Produktir=  und  Verwertungsgenossenschaften  eingerichtct.

Gewissermaßen  eine  Mit  elstuft  zwischen  den  Rechnerkursen  und
den  Kursen  der  „Deutschen  la  irtschastlichen  Genossenschaftsschule“
stellt  die  bemerkenswerte  Einrichtung  der  Regensburger  Kurse“
durch  den  Bayerischen  Bauernverein  dar.  Während  die  Rechnerkurse
wisächlis  26  uchführungskurse  gedacht  sind  und  dementsprechend
in  kurzer  Zeit  erledigt  werden  können,  sollen  dic  Regensburger  Kurse
einer  allseitigen  Ausbildung  der  bäuerlichen  Bevölkerung  in  rechtlichen
und  geschäftlichen  Dingen  dienen;  sic  nehmen  daher  ein  genzes  Winterhalbjahr
  in  Anspruch.  Der  erste  derartige  Zuriu  ist  am  1.  November
1007  eröffnet  worden.  (Land  XVI.  Nr.  1,  S.  1

Die  wissenschaftliche  Behandlung  des  N—i*s  chaftsivesens  an
den  deutschen  Lochschulen  hat  in  den  gewossenseften  erheblich:
Fortschritte  aemacht,  (ogl.  die  Zusammenstellung  genossenschaftlicher

Vorlesungen  durch  Prosessor  "irn2  Danzig,  in  der  „Deutschen  landwirt.
schaftlichen  Genossenschaftspresse“,  1906,  Nr.  20,  und  1907,  Nr.  10.)  Es
wäre  zu  e  wnchen,  daß  wenigsteno  an  einer  der  landwirtschastlichen

oder  derjenigen  Universitäten,  die  Landwirte  ausbilden.
die  Bebannun  des  Genofsenschaftswesens  einen  systematischen  Ausbau
        <pb n="56" />
        5#  —

erführe,  und  damit  cine  Gelegenheit  zu  syitematischen  Abschluß  und  zur
Ergänzung  von  volkswirtschaftlichen,  landwirtschaftlichen  oder  seristischen
Fachstudien  gegeben  würde.  Eine  derartige  Einrichtung  würde  für  die
Weiterentwickelung  des  ländlichen  Genofsenschaftswesens  von  hoher  Bedeutung
  werden  können.

Das  ganze  Gebiet  der  ländlichen  Genossenschaften  läßt  sich  in
vier  Hauptgruppen  gliedern,  die  hier  nur  kurz  charakterisiert  und
durch  einige  hervorragende  Beispiele  veranschaulicht  werden  sollen.
Dabei  ist  zu  berücksichtigen,  daß  eine  scharfe  Scheidung  oft  nicht
durchzuführen  ist.  So  vermitteln  die  Spar-  und  Darlehnskassen
häufig  gleichzeitig  den  gemeinsamen  Einkaus,  die  Produktivgenossenschaften
  stehen  in  engster  Verbindung  mit  den  Absatzgenossenschaften
  u.  s.  s.

1.  Kreditgenossenschaften.

Die  ländlichen  Kreditgenossenschaften,  meist  Spar-  und
Darlehnskassen  genannt,  bilden  das  Rückgrat  aller
ländlichen  Genoffenschasten.  Für  manchen,  der
durch  Schicksalsschläge  oder  wucherische  Ausbeutung  schon  am
Rande  des  wirtschastlichen  Zusammenbruches  stand,  ist  die  „Dorf.
bank“,  wie  man  die  Darlehnskassen  wohl  genannt  bat  zum  Retter
in  der  Not  geworden.  Die  Darlehnskassen  nehmen  Spareinlagen
  bis  zu  den  kleinsten  Beträgen  an,  und  wirken  so  in  hervorragender
  Weise  auf  die  Spartätigkeit  ein,  die  sie  vielsach  auch
durch  verschiedenartige  Einrichtungen  zu  fördern  suchen  (Psennig-,
Schul·  und  Konsirmandensparkassen,  Abholungssystem  und  Sparmarkenverkauf,
  Heimsparkassen).  Daneben  aber  ist  ihre  Hauptaufgabe
  die  Gewährung  billigen,  langsristigen
Personalkredits  an  die  Landbevölkerung.  Sie  geben  Darlehne
  zu  Wirtschasts-  und  Erwerbszwecken,  wobei  hauptsächlich
die  Kredit  wür  digkeit,  d.  h.  der  littliche  Charakter  des  Bedürftigen
  neben  der  Kreditfähigkeit  in  Betracht  gezogen  wird.
Durch  Bereitstellung  von  Geldmitteln  zu  angemessenem  Zinssuß
soll  die  Kreditgenossenschaft  —  das  ist  ihre  höhere  volkswirtschaftliche
  Aufgabe  —  den  Landwirt  vor  dem  Geld-  und  Zinswucher,
der  Auswucherung  beim  Grundstück-,  Vich-  und  Warenkaus  usw.
bewahren.  Für  die  Geschästsführung  der  Kreditgenossenschaften
ailt  als  Hauptersordernis:  pünktliche  Zinszahlung  und  regelmäßige
  Abtragung  (Amortisation)  der  Schulden,  zu  welchem  Zweck
selbst  die  kleinsten  Beträge  (bis  zu  einer  Mark)  in  Zahlung  genommen
  werden.  Die  im  rechten  Geiste  geleiteten  Darlehnskassen
lassen  auch  die  kleinen  Leute,  die  Arbeiter  nicht  außer  Betracht,
sondern  nehmen  sich  ihrer  mit  besonderer  Liebe  an.  Siehe  das
prächtige  Beispiel,  das  Wuttig  in  der  Schrift  „Friedrich  Wilhelm
Raisseisen“  (Neuwied  1907)  S.  71  anführt.  Weiter  dienen  sie
durch  Einrichtung  des  Kreditverkehrs  in  laufender  Rechnung  dem
        <pb n="57" />
        L

Umlauss-  und  Betriebskredit  des  Landwirtes  und  wollen  hier  erzicherisch
  auf  eine  geregelte,  sparsame  Wirtschaftsführung  hinwirken;
  auch  andere  Kreise,  wie  Handwerker  und  kleine  Geschäftsleute,
  finden  durch  die  Einrichtung  eincs  solchen  Kontokorrentverkehrs
  eine  wesentliche  Unterstützung.

Auch  lassen  sich  in  der  Regel  alle  andern  Genossenschaftsarten
erst  dann  voll  ausnutzen,  wenn  ihnen  ein  gemeinsames  Geldinstitut,
eine  ländliche  Spar=  und  Darlehnskasse  zur  Seite  steht.  In  dieser
erst  gewinnen  alle  übrigen  genossenschastlichen  Bestrebungen  einen
gemeinsamen  festen  Halt,  und  wie  die  Darlehnsgenossenschaften  in
den  meisten  Fällen  der  Ausgangspunkt  aller  genossenschaftlichen
Arbeit  sind,  so  bilden  sie  auch  den  Mittelpunkt  und  die
Krone  des  Genossenschaftswesens.

Bedeutungsvoll  ist  die  Ansammlung  eines  unteilbaren  Vereinsvermögens
  (Stiftungsfonds)  bei  den  Raiffeisenvereinen,  den
man  als  eine  Allmende  in  moderner  Form  bezeichnen  kann.  Aus
diesem  Fonds  oder  seinen  Erträgnissen  fließen  zum  großen  Teile
die  von  den  Genossenschaften  für  ländliche  Wohlfahrtspflege  verwandten
  Mittel.

Eine  wichtige,  freilich  noch  umstrittene  Aufgabe  soll  den  Kredit.
Genossenschaften  neuerdings  zugewiesen  werden  als  Helferin  in
der  ländlichen  Entschuldung  arbeit.  Zn  dieser  Frage  nahm
der  23.  Deutsche  Landwirtschaftliche  Genossenschaftstag  zu  Münster
1907  einen  Beschluß  an,  in  dem  es  heißt:  „Die  Entschuldung  des
ländlichen  Grundbesitzes  ist  nur  unter  der  Mitwirkung  der  ländlichen
  Genossenschaften  möglich.  Zu  ihren  Ausgaben  gehört  es.
die  Umwandlung  der  Nachhypotheken  in  eine  Personalschuld  herbeizuführen.“


Man  kann  die  groharttige.  und  segenzvolle  Wirksamleit  einer  ländlicben
  Genostenschaft,  dic  im  rechten  Genossenschaftsgeistc  gelcitet  wird,

nicht  schöner  Schildern.  als  durch  das  lebensvolle  Bild,  das  Dr.  Löll  (im
Lon,  S  J.  Nr.  11)  von  den  Verhältnissen  im  Dorse  Anhausen  entwirft.
  Der  Ju  Annts  n  als  den  sich  die  Genossenschatt,  hier  gezeigt  hat,
Ist  seit  Dun  des  Berichts  nicht  versieg  uns  auf  unsere
Anfrage  der  Vosstand  der  ilenaer  Tesegt,  un  e  Gairafe  mittteilt.  haben
0  inzwis  die  Vechältnisse  der  Kasse  und  mit  ihnen  die
Dorfes  von  Jahr  zu  Jahr  gehoben.  Wir  lassen

ds  2  lderung  Lölls  hier  folgen:  „Wenn  man  von
der  Stadt  Neuwied  a.  Rh  der  in  nöärdlicher  Richtung  nach  dem  Westerru



sitzer,  worunter  solche,  die  nur  für  einen  Ochsen  oder  eine  Nei  Land
besitzen.  Wer  25  Morgen  Land  hat,  gilt  für  ebre  reich.  Vor  dem  Jahre
1862  bot  das  Dorf  einen  #r  unfreundlichen  Anblick:  die  Gebäudc  verfallen,
  die  Sie  #mutzig,  br  ꝛ  Regenwetter  voller  Pfützen;  von  einer
eienlen  29  nge  rftãtte  nicht  die  Rede.  Ihr  Arbeits-  und  Nutzvieh
  gehörte,  rl  wenigen  ohmen,  nicht  ihnen  selber,  sondern  dem
Handelsjuden;  es  war  Einstellvieh,  die  Ackergeräte  waren  mangelhaft
        <pb n="58" />
        58.

und  in  schlechtem  Austande  schlecht  bearbeilete  Felder  brachten  nur
schlechten  Ertrag.  Die  Eimwobner  hatten  alles  Helbsrvertrauen,  jede
Hoffnung  auf  die  Zukunft  verloren;  sie  waren  die  Arbeitssklaven  der
Handelsjuden  und  Wucherer.

Heute  ist  Anhausen  ein  freundliches,  reinliches  Dorf,  die  Gebäude
gut  unterhalten,  die  Höfe  selbst  an  Werktagen  rein  ackehrt,  eine  tadel.
lose  Düngerstätze  fehlt  sast  keinem  Hof.  Ordnung  und  Sauberkeit

ert  überall.  Die  Bewohner  sind  einfach,  aber  gul  gekleidet,  die
Suschkeis  läßt  in  jeder  Bezichung  fast  nichts  zu  wünschen  übrig;  das
Vich  in  den  Ställen  ist  Eigentum,  Handelsjude  und  Wucherer  hat  nichts
zu  fordern;  verbesserte  und  gut  gehaltene  Ackergeräte  sind  fast  auf  jedem
Hof,  die  Güterpreise  sind  gesticgen,  die  Felder,  vortrefflich  bearbeitet,
geben  gute  Ernte.  Und  wodurch  ist  dieses  Wunder  bewirkt  worden?
Das  ist  durch  die  Naiffcisensche  Spar,  und  Darlehnskasse  geschehen.  Und
wenn  das  auch  nur  ihre  einzige  Wirkung  wärc,  wie  deren  zahllosc  vorlicgen,
  so  wärc  darin  schon  der  selige  Raiffcisen  vollständig  zu  den
Worten  berechtigt  gewesen,  mit  denen  er  1886  den  großen  Vereinstag
der  Kaiffelsensckent  Genossenschaften  zu  Köln  grschlossen  hat:  „Je
mehr  wir  überzeugt  sind,  das  es.  nicht  Menschen-,
sondern  ein  Gotteswerk  ist,  oefar  wir  arbeiten.
desto  mehr  ist  es  unserc  flicht,  alle  nusere  Kräste
bisauft  äußerste  anzuspannen  für  ihn,  den  obersten
Leiter;  und  da  wir  für  ihn  selbst  nichts  tun  können.
so  wollen  wir  für  die  geringsten  unter  unseren  Brüdern.
  feaonr  die  Notleidenden,  ciumütig  gusammenwirke


2.  Bezugs=  und  Absatzgenossenschaften.

Wie  die  Spar-  und  Darlehnskassen  den  Geldverkehr  des
Bauern  und  ländlichen  Gewerbetreibenden  auf  eine  gesunde
Grundlage  stellen  wollten,  so  bemühen  sich  die  Bezugs-  und  Absatzgenossenschaften,
  die  Mißstände  im  Warenhandel  zu
beseitigen.

Die  Einkaufsgenossenschaften  bezwecken  den  Einkauf  von  Wirt.
schaftsbedürfnissen  aller  Art  (namentlich  Dünger-  und  Futtermittel,
  Sämereien,  Kohlen,  landwirtschaftlichen  Maschinen  usw.)
im  aroßen  und  ihre  Abgabe  an  die  Mitglieder  im  kleinen  gegen
geringen  Aufschlag  zur  Deckung  der  Verwaltungskosten  und  mit
Rückvergütung  auf  die  Bezüge.  Ihr  Hauptziel  ist  die  Beleitigung
des  verderblichen  Sachwuchers  und  des  unsoliden  Zwischenhandels.
Voll  erreicht  werden  kann  dieses  Ziel  erst  durch  den  Zusammenschluß
  der  isolierten  lokalen  Bezugsgenossenschaften  zu  großen
leistungsfähigen  Zentral-Ein=  und  Verkaufsgenossenschaften.
  Derartige  Zentralgenossenschaften  bestehen  zur.
zeit  schon  in  allen  Teilen  des  Reiches;  im  Reichsverbande  zählt
man  allein  deren  26  (einschließl.  der  Landwirtschaftlichen  Zentral-Darlehnskasse
  für  Deutschland).

Ueber  ihr  ursprüngliches  Ziel  hinaus  bewirkt  die  Tätigkeit  der
Bezugsgenossenschaften  in  der  Reyel  eine  bedeutende  Steiger  ung
        <pb n="59" />
        59

der  landwirtschaftlichen  Produktion  infolge  der  durch
sie  vermehrten,  ja  oft  erst  ermöglichten  Verwendung  mineralischen
Düngers,  landwirtschaftlicher  Maschinen,  erstklassigen  Saatguts  und
Zuchtmaterials.  Ucber  diese  Forderung  der  landwirtschaftlichen  Technik
durch  die  genofsenschaftliche  Organisation  des  Bezuges  sprach  sich  nach
einem  Berichte  des  Erfurter  „Raiffeisenboten“  der  Vorsitzende  des
Spar-  und  Darlehnskassenvereins  der  Gemeinden  A  ö5ölstausen.
Sievershausen  in  Braunschweig  folgendermaßen  aus:  Die  Ernten
waren  früher  gering,  infolge  der  Kalkarmut  des  Bodens.  wuchsen  die
Futterkräuter  geauu#.  und  in  den  Viehställen  war  jahraus,  jahrein
Schmalha  ns  A##chenmeeister.  Aber  jetzt  sehen  unsere  Fluren  ganz  anders
ans.  Nachdem  in  den  letzten  Jahren  jährlich  bedeutende  Mengen  Düngerkalk.
  Thomasmehl,  Ammoniaksuperphosphate,  Tuend  unsern  Feldern
  eimerleibt  sind,  wachsen  Klee,  Bohnen  und  die  anderen  88
minsen  hanz  vorzüglich  bei  uns,  und  die  Viehställc  stehen  voll  bestacnährter
  Tiere.  Getreideernten  werden  gemacht,  wic  sic  von  unscren
Nachbarorten,  die  von  der  Natur  viel  mehr  begünstigt  sind  als  wir.
nicht  gemacht  werden.  Diese  wirtschaftlichen  Fortschritte  und  Verbesserungen
  sind  größtenteils  dem  Spar-  und  Darlehmskassewercin  zuzuschreiben.
  Konnte  man  doch  vor  cinigen  Jahren  im  Felde  die  Breiten
der  Vereinsmitglicder  deutlich  von  denen  der  Nichtmitglieder  unterscheiden.
  (Vergl.  Land  VIII.  Nr.  17.)

Gegenüber  den  oft  gehörten  Klagen  der  Händler  und  der  ihnen
nahestehenden  Kreise  über  die  Beeinträchtigung  des  pridaten  Handels
ist  dorauf  hinzuweisen,  daß  cine  Ausschaltung  überflüssiger  oder  unrecller
  Zwischenglieder  den  Genossenschaften  nur  als  Verdienst  angerechnet
  werden  kann.  Daß  es  im  übrigen  nicht  ihr  Ziel  ist,  den  Privathandel
  zu  verdrängen,  zeigt  ein  Bericht  über  den  Darlehnskassen-Vercin
zu  Wicsenthal  bei  Dermbach  in  der  Rhön.  Danach  wurde  dioser
aunächst  in  der  bestimmten  Absicht  gegründet,  den  eindeinischen  Krämern,
die  schlechteste  Mare  zu  höchsten  Preisen  verkauften,  möglichst  das  Landwerk
  zu  legen.  Auf  diese  Weise  wurde  auch  dem  geringsten  Hausbalte
die  Möglichkeit  gegeben,  seinen  Bedarf  in  guter  Qualität  preiswert
einzukaufen.  Gar  bald  kamen  die  Gründung  des  Vereins  und  seine
Warenbezüge  dem  ganzen  Orte  zugute,  da  die  Kaufleute  bissere  Waren
anschafften  und  zu  mäßigen  Preisen  verkauften.  Nachdem  die
Krämer  im  Orte  erzogen  waren,  wurden  die  gemeinsamen
Bestellungen  von  Jahr  zu  Jahr  kleiner,  bis  der  Vorstand  ihre  völlige
Einstellung  beschloß.

Eine  schönes  Beispiel  für  die  Hilfe,  die  der  genossenschaftliche  Zusammenschluß
  den  ländlichen  Gewerbetreibenden  und  Hausindustriellen
leisten  kann,  gibt  Pfarrer  Dr.  Hohn-Trier  im  Land  Jahrg.  IX.  Nr.  3.
Er  erzählt  uns  bier,  wie  den  Nagelschmieden  im  Hunsrück
geholfen  wurde,  die  anfangs  der  neunziger  Jahre  mit  Gut  und  Blut
den  meist  jüdischen  Zwischenhändlern  verfallen  waren.  Nach  der  Gründung
  von  Genossenschaften,  die  den  Einkauf  der  Rohmaterialien  und
den  Absatz  der  fertigen  Erzeugnisse  bezweckte,  war  diese  Abhängigkeit
schon  nach  wenigen  Jahren  beseitigt.

Die  Absotzgenossenschaften  sollen  die  Mißstände  beseitigen,  die
durch  abgelegene  Gegend,  zu  große  Entfernung  von  günstigen  Abkabstellen,
  teure  oder  erschwerte  Transportverhältnisse,  Mangel  an
Geschäftsverbindungen,  Unbekanntschaft  mit  den  modernen  Markterfordernissen,
  Produktion  nicht  marktgängiger  Artikel,  schlechtes
        <pb n="60" />
        600

Aussehen  oder  Verpacken  von  an  sich  guter  Ware  usw.,  gebildet
werden.  Durch  sie  kann  der  Produzent  in  direkten  Verkehr  mit
dem  Konsumenten  treten,  und  so  den  Gewinn  des  Zwischenhandels
sich  selbst  zuwenden.  Die  Genossenschaften  können  durch  diese
direkten  Beziehungen  zu  den  Konsumenten  sich  über  deren  Bedürfnisse
  besser  unterrichten  und  infolgedessen  der  Nachfrage  besser  entsprechen.
  Sie  können  auf  den  Anbau  gleicher  Sorten  dringen  und
so  den  Absatz  erleichtern,  ja  zum  Teil  erst  möglich  machen,  es  sei
hier  nur  auf  den  Getreidebau  und  den  Obstbau  hingewiesen.  Und
trotz  der  Lieferung  von  Waren  in  besserer  und  gleichmäßiger
Qualität  bezahlt  der  Konsument  nicht  teurer,  oft  sogar  noch
billiger,  da  ja  die  unverhältnismäßig  hohen  Prozente  des
Zwischenhandels  wegfallen.  Erzeugnisse  wie  Butter,  Eier,
Honig  usw.,  die  durch  Fälschung  an  Ablsabsähiokeit  verloren  und
durch  ausländische  Ware  verdrängt  wurden,  könhen  durch  genossenschaftlichen
  Absatz  den  deutschen  Markt  wieder  erobern,  und  durch
ihn  wird  auch  eine  Reihe  von  vernachlässigten  oder  unbeachteten
landwirtschaftlichen  Nebenbetrieben  gefördert.  In  dieser  Beziehung
  ist  vor  allem  auch  der  genossenschaftliche  Absab  von  Erzeugnissen
  der  Hausindustrie,  besonders  in  armen  Gegenden,  zu
erwähnen.  Eine  empsehlenswerte  Einrichtung  ist  der  gemeinschaftliche
  Verkauf  und  die  Ausstellung  von  industriellen  und  landwirtschaftlichen
  Erzeugnisse  in  Verkaufshallen  der  nächsten  Kreis.,
Industrie--,  Bade-  und  Kurorte.

Als  Mittel  zur  Erreichung  ihrer  Zwecke  bedienen  sich  die  Genossenschaften
  in  der  Regel  entweder  des  direkten  Versandes
an  die  Konsumenten,  oder  der  Einrichtung  von  Zentralverkaufsstellen
  (Kornlagerhäuser,  Viehzentralen).
Große  Verbraucher,  wie  die  deutschen  Militärbehörden  und  Pro
viantämter,  die  Verwaltungen  der  großen  staatlichen  Zucht-,
Kranken-  und  Irrenhäuser  treten  vielfach  schon  mit  Vorliebe  in
Verkehr  mit  den  Genossenschaften,  und  auch  sonst  fördern  die  Behörden
  nach  Möglichkeit  die  genossenschaftlichen  Absatzbestrebungen.

So  hat  das  baycrische  Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses
und  des  Aeußern  bestimmt,  daß  in  allen  Fällen,  in  denen  2  Errichflorierenden

  kleinen  ges  find.  H(is  ue  enschaften  ist  das  Kornlagerhaus
  Trostberg,  das  Wanderlehrer  Sparr  im  ihnnen  Genossen#schaftsbl.“,
  Jahrg.  I.  Nr.  10  beschreibt.)  Auch  die  prcußische
Regierung  stellte  seinerzeit  (1896)  einen  Fonds  von  5  Millionen  zu
Verfügung  für  genossenschaftliche  Speicherbauten.  Wenn  auch

Versuch  zur  genossenschaftlichen  Organisation  des  Getreideabsahes  im
arohen  nicht  allenthalben  gelungen  ist,  so  zeigt  doch  der  Erfolg
  der  vom  Hefssischen  Verbande  ländlicher  4  ins  Leben
gerufenen  Kornhäuser,  die  hauptsächlich  dem  kleinen  und  mittleren
        <pb n="61" />
        —  61

Banernstande  zugute  kommen,  daß  der  Gedanke  der  genofsenschaftlichen
  Getreideverwertung  gut  und  überall  da  durchführbar
ist.  wo  die  genossenschaftliche  Schulung  der  Bevölkerung  mit  einer  gewissenhaften
  kaufmänmischen  Leitung  zusammentrifft.  Näheres  Brüber
siebe  bei  Meyenschein:  Raiffessen  in  Hessen.“  Kassel  1907

Die  Absatzgenossenschaften  stehen  in  der  Regel  in  engster  Ler.
bindung  mit  der  im  nächsten  Abschnitte  zu  behandelnden  Genossenschaftsart,
  den  Produktivgenossenschaften,  und  wir  verweisen  des.
halb  auch  für  sic  auf  die  dort  weiter  angeführten  Beispiele.

3.  Betriebs-z  ober  Prodnktivgenossenschaften.

Die  Rentabilität  der  Landwirtschaft  ist  zum  großen  Teil  bedingt
  durch  billigste  und  beste  Verarbeitung  der  landwirtschaft.
lichen  Erzeugnisse  in  marktgängige  Konsumware.  Dem  einzelnen
kleinen  Landwirt  fehlen  dazu  technische  Kenntnisse,  Apparate  und
Maschinen:  er  muß  die  Roherzeugnisse  deshalb  dem  Großindustriellen
  zur  Verarbeitung  überlassen,  und  der  Hauptgewinn
an  der  Ware  geht  dadurch  dem  Landwirt  verloren.  Wo  die  Verarbeitung
  nach  alten  Methoden  vom  Landwirt  selbst  betrieben
wird,  ist  der  Betrieb  teurer,  die  Ware  ost  minderwertig  und  ohne
Vorteil,  oder  schwerlich  verkäuflich.  Die  Produktivgenossenschaft
übernimmt  die  gemeinschaftliche  Verarbeitung  aller  Koherzeugnisse
auf  technischem  Wege,  mit  den  besten  Apparaten  und  unter  sachmännischer
  Leitung.  Erst  durch  sie  kann  der  kleine  Landwirt
billig  produzieren  und  vorteilhaft  verkaufen.
Vor  allem  erkämpft  er  sich  dadurch  die  Unabhängigkeit  von  den
Ortshändlern,  auch  in  Geldsachen  und  bezüglich  anderer  Geschästsverbindungen,
  wie  Abwartung  günstiger  Konjunkturen  und  Lombardierung
  der  Waren.  Die  meisten  Produktivgenossenschaften  sind
zugleich  Absatzgenossenschaften:  ihr  Gebiet  umsaßt  alle  Zweige  und
Erzeugnisse  der  Landwirtschaft  und  der  ländlichen  Industric.

Wir  müssen  uns  darauf  beschränken,  aus  der  großen  Zahl  der
vorliegenden  Beispiele  einige  wenige  herauszugreifen,  die  uns
besonders  geeignet  erscheinen,  bedeutsame  Seiten  der  genossenschaftlichen
  Tätigkeit  zu  beleuchten.

n  welch  krunlegender  gün  für  das  Gedeihen  einer  Gevosenken
  die  richtige  Leitun  er  Geschäfte  ist,  beweist

.  ese  ither  bei  sã
wertungsgenossenscha  tenr  nt  *s*J“  gt.  mit  ##mwierigen  Bischen  t  zu
ämp  tt  Ester  wurde  es  ekerderl  .  den  bisherigen  Betriebsies
  entlassen,  dem  zwar  die  besten  s-  nicht  aber  genüge


Weise  ein  mee,  n  sei  —  diese  aiuesen  besitzt,  unent.
neltlich  die  Leitung  des  Betriebes.  Die  erforderlichen  technischen  Kenminisse
        <pb n="62" />
        —  62

hat  sich  dieser  Herr,  soweit  er  sich  dieselben  nicht  bereits  vorher  während
seiner  Zugehörigkeit  zum  Vorstande  durch  Beobachtung  und  Ersahrung
verschafft  hatte,  durch  theoretische  Studien  und  Einholung  von  Nat
seitens  der  Königlichen  Lehranstalt  für  Wein,  Obst=  und  Gartenbau
in  Geisenheim  und  eines  Sachverständigen  zu  erwerben  verstanden.
Seitdem  haben  sich  die  Verhältnisse  der  Genossenschaft  gesunder  gestaltet
und  r*  sieht  einem  neuen  Aufschwung  entgegen.

e  Zweckmätzigkeit  der  Verbindung  mehrerer  ver-„ien
  ie  Geschäftszweige  in  einer  Genossenschaft  zeigt  der
günftige  Ersolg  des  Eierverkaufs  durch  Molkereigenofsenschaften.  So
hat  bspiclsenn:  die  im  Mai  v.  J.  errichtete  Geslügelzucht-  und  Eierverkaussgenossenschaft
  Klint-Hechthaufen  mit  der  dort  bestehenden
Molkereigenossenschast  ein  Abkommen  dahingehend  getroffen,  daß  die
Eier  durch  das  Molkereisuhrwerk  an  die  Sammelstelle  befördert  werden.
Die  Sammelstelle,  die  in  einem  verfügbaren  Raum  der  Molkerei  untergebracht
  ist,  hat  mit  Zustimmung  der  Molkerei  der  Molkereiverwalter
übernommen.  Für  die  Mitbenutzung  des  Molkereifuhrwerks  und  für
die  Inanspruchnahme  des  Raumes  in  der  Molkerei  zahlt  die  Eierverkaufonenoffenschaft
  eine  Entschädigung.

Von  dem  siegreichen  Kampfe  einer  kleinen  ländlichen  Industric
  gegen  den  Großhandel  zeugt  ein  Bericht  der  Korbmachergenossenschaft
  Schönau  v.  d.  W.  Nachdem  eine  angestrebte
  Einigung  gescheitert  war,  haben  die  Großhändler  alles  versucht,
  um  die  Korbmacher  der  Genossenschaft  qu  entsremden  und  die
Genossenschaft  zu  stürzen.  Jedoch  ohne  Erfolg,  nur  etwa  6  Korbmacher
sind  ausgetreten,  und  erhalten  nun  natürlich  einen  höberen  Betrag  für
ihre  Ware,  als  die  Genoffenschast  auszahlen  kann.  Das  schadet  aber
nichts,  denn  durch  die  Genossenschaft  find  die  Verkaufspreise  gegen
früher  um  zirka  20—25  Prozent  gestiegen,  das  macht  für  die  Gemeinde
Schönau,  d.  h.  für  sämtliche  Korbmacher  —  zirka  100  Familien  —  bbei
cinem  Absatz  im  Werte  von  50  000  Mk.)  ein  jährliches  Mehr  von  mindestens
  10  000  Mk.  aus.  Der  Verdienst  ist  so  hoch  wie  lange  Jahre  nicht.

Wo  es  nicht  zur  gänzlichen  Aüeschaltung  des  Zwischenhandels
kommt,  übt  die  rossen  S#ter  Verwertung  doch  cinen  merilichen
Einfluß  auf  die  Verhältnisse  8  ng  aus.  Ein  bemerkenswertes
  Beispiel  dafür  bictet  bei  der  zurzeit  herrschenden  Fleischleuerung
  die  zu  Anfang  dieses  Jahres  in  Nirdöschingen?  mt
Donaucschingen)  von  Landwirten  organisierte  Schweineschlach
senossenschaft.  Der  Genossenschaft  sind  auch  eine  Anzahl  1E
Konsumenten  beigetreten,  insbesondere  Prleiten  mit  eigenen  Kofthäusern.
  In  der  dortigen  Gegend  hat  diese  -  u  geführt,
daß  einerseits  die  Händler  für  Schweine  mehr  len  und
andererse  die  Medger  Schweinefleisch  henrshe  abgeben
mukten.

4.  Soustige  Genofsenschaften.

Durch  genoffenschaftlichen  Zusammenschluß  können  auch  die
besten  gemeinnützigen  Einrichtungen  aufs  Land  verpflanzt  werden.
Entweder  geschieht  dieses  durch  Bildung  besonderer  Genossenschaften
  oder  dadurch,  daß  bestehende  Genossenschaften  ihren  Geschäftsbereich
  erweitern.  Jedenfalls  lassen  sich  noch  viele  Aufgaben
        <pb n="63" />
        —

erolareich  durch  genossenschaftliche  Arbeit  lösen,  wenn  man  auch
nicht  alles  Heil  nur  von  ihr  erwarten  kann.  Unser  Buch  wird  in
den  verschiedenen  Kapiteln  noch  oft  auf  Beispiele  der  verschiedensten
Art  hinzuweisen  haben.  Wir  erinnern  hier  nur  an  die  -
genossenschaften,  an  die  Genossenschaften  zur  Ansiedelung  von
Landarbeitern,  zur  Beschaffung  von  Licht  und  Kraft  usw.

Genossenschaftliche  Wohlfahrtspflege.

Die  Erweiterung  des  Aufgabengebiets  der  Genossenschaften
zeigt  sich  namentlich  auch  in  ihrer  immer  mehr  zunehmenden  Betätigung
  auf  dem  Felde  der  ländlichen  Wohlfahrtopflege.  Je  kräf.
tiger  sich  das  Genossenschaftswesen  finanziell  entwickelt  hat,  in
desto  stärkerem  Maße  wendet  es  dieser  Arbeit,  zu  deren  Hauptförderern
  es  in  ideeller  Beziehung  schon  von  jeher  gehört  hat,
auch  seine  materielle  Unterstützung  zu.  Einige  Erhebungen,
die  in  den  letzten  Jahren  gemacht  sind  (so  vom  Hessischen  Verbande
ländlicher  Genossenschaften,  wie  auch  vom  Neuwieder  Generalverbande)
  haben  ergeben,  daß  sich  bislang  die  Aufwendungen,  die
teils  aus  den  laufenden  Mitteln,  teils  aus  dem  Abwurf  des  Neservekapitals
  oder  den  Jahresüberschüssen  gemacht  sind,  erstreckt
  haben  auf  Einrichtungen  zur  Förderung  der  Volksbildung
  (LVolks-,  Schul.,  Vereinsbibliotheken,  Lesezirkel),  der
Krankenpflege  (Krankenpflege  des  Personals,  Apothekenund
  Krankenpflegeschränke,  Sanitätskolonnen,  Volksbäder,  Kranken.
  und  Sterbekassen,  Leichenwagen-  und  khallen),  der  Jugend.
fürsorge  (Kinderheime,  Fortbildungsschulen,  Haushaltungsschulen,
  Kochschulen,  Suppenküchen  für  Kinder,  Jugendspiele):  des
allgemeinen  Wohls  (Schiedsgerichte,  Trichinenkassen,  Vichversicherungen,
  Armenunterstützungen,  Telephonanlagen,  Vereinsund
  Gemeindchäuser,  Herbergen  zur  Heimat,  Gemeinde-  und
Familienabende,  Raiffeisenabende.  Straßenbau,  Arbeiterwohnnn.
gen,  freiwillige  Feuerwehr,  gemeinnützige  Vereine,  Lohnprämien
für  Dienstboten,  Tierpflege,  Hebung  des  Obstbaus),  der  Spartätigkeit
  (Pfennigsparkassen),  des  religiösen  Lebens
(Ausschmückung  der  Kirche,  Betsaal,  Anschafsung  von  Gesangbüchern)
  und  der  Berufstätigkeit  (berstationen,  Stierhaltung,
  Ziegenstationen,  Geflügelzuchtvereine).  Die  ausgewandten
  Summen  sind  zum  Teil  recht  erheblich  (in  Hessen  wurden
beilielsnrri.  in  den  Jahren  1903—1905  nicht  weniger  als

k.  bewilligt).  Mit  Recht  *5  jedoch  die  „Deutsche
londw.  Genossenschaftspresse“,  das  Organ  des  Reichsverbandes,  an
einen  Bericht  über  genofsenschaftliche  Wohlfahrtspflege,  deren
weitere  Steigerung  sie  im  allgemeinen  für  wahrscheinlich  und
wünschenswert  hält,  die  Mahnung,  weder  auf  Kosten  des  Reservefonds
  Wohlfahrtspolitik  zu  treiben,  noch  unnötigerweise  Aufwen-
        <pb n="64" />
        64

dungen  zu  nmichen  für  solche  wirtschaftliche  Zwecke,  die  in  erster
Linie  der  Gemeinde  oder  sonstigen  Organisationen  zufallen.  Hier
sei  nur  einzugreisen,  wenn  diese  Körperschaften  versagen.  Das
Tätigkeitsseld  der  Genossenschaften  sei  vor  allem:  das  Bildungswesen,
  die  Krankenpflege  und  die  Fürforge
bei  Todesfällen.  Wir  können  uns  der  Mahnung  zur  Vorsicht
  und  der  Warnung  vor  Zersplitterung  nur  anschließen,  glauben
aber,  daß  sich  die  Tätigkeit  der  Genossenschaften  auch  auf  dem  Gebiete
  der  Wohlfahrtspflege  immer  mehr  ausdehnen  wird.

Zu  dieser  Hossnung  sind  wir  vor  allem  berechtigt  insolge  der
erfreulichen  Stellungnahme  des  Reichsver—
bandes  der  deutschen  landwirtschaftlichen  Genossenscheften  zu
unsern  Bestrebungen.  Wie  nämlich  die  Neuwieder  Organisation
und  zahlreiche  Landes-  und  Provinzialverbände  die  Wohlsahrts.
pflege  schon  seit  langer  Zeit  ausdrücklich  in  ihr  Programm  ausgenommen
  hatten,  so  hat  sich  jetzt  auch  der  große  deutsche  Zentralverband
  offiziell  aus  den  Boden  der  ländlichen  Wohlfahrtsarbeit
gestellt.  Nachdem  schon  im  November  1906  eine  Kommission  zu
diesem  Zwecke  gewählt  war,  deren  Zusammenarbeit  mit  dem  „Deutschen
  Verein  für  ländliche  Wohlfahrts-  und  Heimatspflege“  als
notwendig  und  wünschenswert  bezeichnet  wurde,  nahm  der
23.  deutsche  landwirtschastliche  Genossenschaftstag  zu  Münster  1907
nach  einem  Referat  des  Herrn  Pfarrers  Sell-Stepsershausen  folgenden
  Beschluß  einstimmig  an:

E(  XXIII.  deutsche  landwirtschaftliche  Genossenschaftstag
erklär
.  Unter  Wohlfahrtspflege  genossenschaftlicher  Art  ist  die  freiwillige,
  aus  eigener  Kraft  heraus  geborene  Tätigkeit  der  Genossenschaften
  zu  verstehen,  welche  die  Schäden  auf  dem  Lande
in  wirtschaftlicher,  sozialer,  geistiger  und  sittlicher  Art  zu
mildern  und  zu  heben  anstrebt,  sofern  hierzu  das  Eintreten
des  Staates,  der  Gemeinden  und  der  Kirche  versagt.
Zur  Wohlfahrtspflege  sind  die  ländlichen  Genossenschaften
deshalb  besonders  verpflichtet  und  geeignet,  weil  in  ihnen  die
geistigen,  sozialen  und  materiellen  Kräfte  der  ländlichen  Bevölkerung
  in  hervorragendem  Maße  zur  Verfügung  stehen  und
die  Genossenschaften  neben  wirtschaftlichen  auch  sittliche  und
soziale  Ausgaben  zu  lösen  berufen  sind.

Zunächst  empfiehlt  es  sich,  daß  die  ländlichen  Genossenschaften
sich  in  der  Wohlfahrtspflege  auf  dem  Gebiete  der  Gesundheits-
  und  Krankenpslege,  der  Wohnungsfrage,  der  Erziehungs-
  und  Bildungszwecke,  der  edlen  Geselligkeit,  ferner
der  Fürsorge  zur  Errichtung  von  Kinderbewahranstalten  und
Sterbekassen  tätig  erweisen.

.Wenn  auch  für  Wohlfahrtspflegezwecke  schon  große  Summen
seitens  der  län  dlichen  Genossenschaften  ausgewandt  wurden,  so

—

15

2
        <pb n="65" />
        –  65  —

ist  doch  eine  gesteigerte  Tätigkeit  auf  diesem  Gebiete  durchaus
erstrebenswert.  Freilich  darf  dieselbe  erst  dann  erfolgen,
wenn  die  Genossenschaften  wirtschaftlich  genügend  erstarkt  sind.

Im  Hinblick  auf  die  gewaltige  Macht,  die  der  Reichsverband
darstellt,  ist  dieser  Beschluß  für  die  ländlichen  Wohlfahrtsbestrebungen
  von  ungemeiner  Bedeutung.  Wir  sind  aber  der  festen  Ueberzeugung,
  daß  auch  das  rrossenschftle.  Leben  an  sich  neue  reiche
Anregungen  durch  eine  vermehrte  praktische  Wohlfahrtsarbeit  erfahren
  wird.  Denn  wie  Pfarrer  Maurer  Dillich  in  einem
Vortrage  über  die  Roiffeisenvereige  und  die  ländliche  Wohlfahrtspflege
  (Val.  Land  X,  Nr.  8  u.  9)  es  so  schön  ausdrückte:  Die
Boahr  Boles  kann  Naiffeisen  nicht  entbehren,  sie  bedarf  seiner
zur  Fundamentierung  und  finanziellen  Erhaltung  ihrer  Einrichtungen.
  Umgekehrt  kann  aber  Raisseisen  auch  die  Wohlfahrts.
pflege  nicht  entbehren.  Wohlfahrtseinrichtungen  in  Raiffeisenver.
einen  find  grüne  Blätter  am  Raiffeisenbaumc,  durch  die  er  sich
frisch  und  rG  erhält  und  Leben  schafft.

In  welcher  umfassender  und  mannigfaltiger  Weise  eine  gut  fundierte
  er  n  das  Leben  der  Dorfgemeinde  beeimflussen  kann,
lehrt  ein  Bericht  über  die  Vohlfahrtsbestrrbungen  der  Spar-  und  Darlesnskasse.
  griesdorf  (aus  der  *  tsch.  landw.  Genossenschaftspresse“,
1907.  :  „Die  Geno  feenscha  ciet  für  die  am  Orte  bestehende
n’N*’pl  für  die  ein  ho  rikbesitzer  ein  eigenes  Haus  auf
seine  Kosten  hat  erbauen  lassen,  eine  jährliche  Beihilfe  von  300  Mk.
Die  Leitung  der  Bewahrnnstalt  liegt  in  der  Hand  von  Schwestern,  die
gleichseitig  auch  die  Hauskrankenpflege  besorgen  und  in  den  Wohnungen
einen  geordneten  Haushalt  aufrechterhalten,  wenn  die  Mutter  in  einer
Familie  erkrankt  dommiederliegt.  2  Außerdem  leiten  die  Schwestern  eine
.Handarbeitschule“  für  schulentwachsene  Mädchen.  JFerner  ist  eine
Sterbekasse  gegründet,  um  den  Ointerbliebenen  der  verstorbenen  Mitglicder
  des  Spar-  und  Darlehnskassenvereins  eine  Unterstüzung  zu  gewähren,
  ohne  daß  ein  besonderer  Beitrag  dafür  von  den  Mitgliedern
rhoben  wird.  Bis  auf  weiteres  wird  aus  dem  jährlichen  Gesch  tsüberchuß
  der  Genossenschaft  dem  Sterbekassenkonto  ein  Betrag  von  500  Mk.
überwiesen.  Auch  unterhält  die  Genofsenschaft  eine  -äbsiunftsstelle.  ,
bei  der  die  Mitglieder  bei  Mechtsstreitigkeiten  oder  in  anderen  wichtigen
Angelegenheiten  unentgeltlich  sich  Rat  holen  können.  Ferner  wird  demnächst
  eine  Sammlung  von  Gerätschaften  für  Krankenflege  zur  Benutzung

  der  bedürftigen  Witelieder  beschafft  zwar  Badewannen
verschiedener  Art,  Irrigatoren,  Elechpfannen,  u  Hirsespreuissen,
  leinene  Unterlagen  und  dergl.  Auch  soll  im  nächsten  Jahre  ein

„Versuchsgarten“  für  Prüfung  von  Sämereien  u  angelegt  werden,
um  den  Fortschritt  auf  dem  Gebiete  des  Gartenbaues  und  der  Obstund
  Beerenzucht  zu  fördern,  was  für  die  Mitglieder  der  Genossenschaft
von  besonderem  Werte  ist,  da  die  meisten  für  den  Markt  in  Bonn  un

Godesberg  J—  herstellen.  Ferner  bat  die  Genofsenschaft
  in  —i  n  Hause  einen  Lesesaal  eingerichtet.  Lefer  ift
dazu  bestimmt,  Ae  für  die  Abhaltung  der  Vorstands-  und  Aufsichts-St
  Raum  zu  bieken  und  zum  andern  eine  lleine  Bibliothet
von  mützlichen  Büchern  (über  Gartenbau,.  Landwirtschaft.  Handwerk  usw.)
aufzunehmen  und  den  sämtlichen  Mitgliedern  der  Genossenschaft  einen

Sohnrev.  Begwelser.  5
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        —  66  —

angenehmen  Ausenthalt  zu  bieten,  wo  sie  an  Winterabenden  und  Sonntagnachmittagen
  sich  mit  dem  Lesen  von  guten  Büchern  beschäftigen  und,
ohne  etwas  trinken  zu  müssen,  außer  dem  Wirtshaus  Erholung  und
Unterhaltung  sinden  können.“

Die  allgemeine  soziale  Tätigkeit  der  Genossenschaften,  wie  sie
in  den  verschiedenartigen  Wohlfahrtseinrichtungen  zum  Ausdruck
kommt,  ist  eins  der  erfolgreichsten  Mittel  zur  Ersüllung  ihrer  letzten
und  höchsten  Aufgabe,  der  Ausgleichung  und  Versöhnung  zwischen
den  verschiedenen  sozialen  Elementen.  Die  oben  wiedergegebene
Entschließung  der  vereinigten  deutschen  Genossenschaften,  zeigt,  daß
die  Leiter  der  Bewegung  diese  Ausgabe  erkannt  haben  und  gewillt
sind,  sie  mit  allen  Krästen  durchzuführen.

Literatur.  Aus  der  ungemein  reichhaltigen  Litemtur  über  das
Genossenschaftswesen  geben  wir  nur  einige  zur  Einführung  geetgnete
Schriften  an:

I.  Algemeines.
abein,  Wirtschaftliche  und  soziale  Bedcutung  der  ländlichen
vneses  in  Deutschland.  Tübingen  1008,  La  aupp.  —  m—
ann  dwirtschaftliche  Genossenschasftswesen  utschlan
  Ssuter,  1  “ts  —  En#  sersue  Genossenschaftswe
  drich  Müller,  Die  geichtlich-
  gua  ipeis  9  ersethazien  in
is  zur  Geg  enwrt.  Leipzig  A.  Deichert.
*  ¾l  I  dlc  t,Gefchtchte  des  deutschen  ssenschastöwcscnö  Leipzig  IbR
—  Ertl  und  Licht,  Das  lanbwirtlchastsiche  Hoemossenschgfttmelen  in
Drutschsand.  Wien  1800.  Manzsche  Verlagshandlung.  —  Schriften  des
ereins  für  Sozialpolitik.  Bd.  22,  23,  V.  Bäuerliche  3#
22  in  Deutschland;  Bd.  35,  Der  Wucher  aus  dem  Landez  Bd.  73
74,  Lersonalkredit  des  ländlichen  Kleingrundbesitzes.  Leipzig.  —
und  Humblot.  —  Thiel,  Zur  Genossenschaftsbewegung.  Neuwied.  Ver.
lag  der  alan  Zentraldarlehnskasse.  —  Thieß,  Die  bFn  des  land.
schaftlichen  Genossenschastswesens  in  Deutschland  Geitschrift-  s  ür
Sozialwissenschaft,  Jahrg.,  Hest  6,  7,  8).  0  tz  b
.  W.  Raiffeisen  in  biese  Leben,  Denken  und  Wirt  Bufonun  nhange
  mit  der  Gesamtentwicklung  des  neugstlichen  t
wefens  in  Deutschland.  Berlin  1902.  Paul  Parey.  —  Meyenschein,
Die  ländlichen  nemessenchaften  in  Kampse  mit  der  kiiuinhn  Not.
Erfurt.  —  Bode,  Pflicht  und  Wi  zur  Errichtung  von  landwirtschaft.-Lichen
  Genossenschaften.  —  He  Bauernbriese  über  Gründung  und
Geschäftsleiturg  von  maisheninen  besonders  als  Verkaufsgenossenschaften.
  e  —  Havenstein,  Beiträge  zum
ESnbwirtsche  stlichen  Ts  und  Gewossenschaftswesen.  Bonn
ist6t  landwirklch  aftchr-  Gen  effeaneftebi  -.
Darmstadt.  Bisher  11  Bände.  —  Nasse  o.  Moor
rli  Neuwied.  Bieher  14  Hefte.

Müller,  Denkschrift  über  die  zehn  ersten  Jahre  der  Verbands-#waltschest
  unterelsässischer  Raiffeisenvereine.  Neuwied.  Verlag  der
Zentralbarlehnsrafle  —  Meyenschein,  Raiffeisen  in  pI#her
zum!  Verde  ndsjubiiäum  1907.  Cassel  607.  Verlag  des  Hess

  ländl.  Genossenschaften.  —  Sparr,  2%  Laohenechastlich-
  —u  in  Pommern.  Stettin  1907.  Selbftverlag.
  (Druckerei  der  „Pomm.  Reichspost.')  —  Zehn  Jahre  genossen-
        <pb n="67" />
        —  67

schaftlicher  Arbeit.  Hrsg.  vom  Provinzialverband  schlesisch.  landw.  Ge-*
  chasten.  Breslau  1905.  —  Söchting,  Das  edwirs  haftklich.
-  enschaftswesen  in  der  Provinz  Sachsen.  Halle  1006.  Tausch  u

roße.

v.  Lüpke,  Die  *  -  Pfarrers  für  die  Wohlsahrt  des  Landvolks.
  Berlin  1900.  —  Sell,  Die  Raiffe  senschen  Darlehnskassen-Vereine
  und  die  Innere  nl  Posen  1895.  —  Bode,  Die  Verhandlungen
  des  28.  Kongresses  für  innere  Mission  in  Posen  über  die  Genossenschaftsfrage.
  Ossenbach  1896.  —  Bode,  Die  ländliche  Spar=  und
Darlehnskasse  als  Stück  der  innern  Mission.  Hannover,  Wolss  u.  Hohorst.

II.  Einzelne  Arten  von  Genossenschaften.

.  F.  W.  Raiffeisen,  Die  Darlehnskassenvereine  in  Verbind
mit  D  Verkauss-,  Winzer-,  Molkerei.,  Viehversicherungs-  *—
chaften,  als  Mittel  zur  Abhilfe  der  Not  der  ländlichen  Bevöllerung.
  4  Aufl.  1883.  —  F.  W.  Raiffeisen,  Kurze  Anleitung  zur
Gründung  von  n  Drllehrkessenvereinen,  zugleich  Uebersicht  über  deren
Einrichtung  und  Organisation  2.  Aufl.  1884.  —  Wuttig,  Friedrich
W  lbelm  Raiffeisen  und  die  nach  ihm  benannten  ländlichen  Darlehnseine.
  Ein  Weck.  und  Mahnruf  an  allc,  die  unser  Volk  lieb
haben.  5.  Aufl.  Neuwied  1907.  Verlag  der  Landw.  Zentraldarlehnspass
  e.  —  Sell,  Gründet  Raiffeisenvereine!  Ein  Mahnruf  an  alle
wahren  Freunde  der  ländlichen  Bevölkerung  in,  der.  Provinz  Sachsen
und  Thüringen.  2.  Aufl.  Erfurt  1899.  —  Meyenschein,  Friedrich
Wilhelm  Raiffeisen,  ein  Erzieher  des  deutschen  W  Vortrag  auf
dem  10.  Khüringer,  ebant  der  Raiffeisengenossenschasten.  Berlin
18698.  Trowitzsch  und  Sohn.  —  Kaiser,  Der  praktische  ifleilemmann.
#egeelprah  über  die  landw.  Darlehnskassenvereine  nach  Raiffei  lens
hstem.  Regensburg  1905.  Verlagsanstalt  dorm.  Manz.  —  Fa
bender,  Die  ländlichen  Spar-  und  Darlehnskassenvereine  nach  Raiffeisens
  System.  Münster,  Theifings  Verlag.  —  JFaßbender,  Rettung
des  Bauernstandes.  Köln.  Bachem.  —  Bode,  Die  löndlichen  Sparund
  Darlehnskassen  in  gemeinsaßlicher  Darstellung.  —  Hugenbe  38
Bank-  und  Kreditwirtschaft  des  deutschen  Wittelstandes,  München  1906
Lehmann.  —  Ouabeck,  Handbuch  für  die  Spar-  und  Darlebnskassen-Cereine
  im  Verbande  ürdlichr  Genossenschaften  der  Provinz  Westsalen.
Münster  1906.  —  Deutsche  landwirtschaftliche  Genossensche
  eebiöletbet.  Band  10;  Preisarbeiten  über  die  Frage:  rch
welche  Mittel  läßt  sich  die  Belebung  des  Sparsinns  bei  der  ländlichen
Bevölkerung  und  die  Förderung  des  Sparbetriebes  unserer  Spar=  und
Dorleknslasen  am  zweckmäßigsten  und  wirksamsten  ausgestalten?  Darmstadt
  1006,  Reichsverband.

Löll,  Die  bäuerlichen  Darlehnskassenbe  veine  nach  Raiffeisen  und
die  gewerblichen  Kreditereine  nach  Schulze-Delitzsch.  Würzburg.  Stubers
Verlag.  —  Schulze-Delitzsch-  LHrüger=  die  Vorschuß=  und  Kreditvereine
  als  Volksbanken.  Berlin.  Gutte

Fricke,  Landwirtschaftliche  Ein-  a  Verkaufsvereine.  Hannover
1005.  —  Grabein,  Stand  und  Erfolge  des  genossenschaftl.  Getreideverkaufs
  in  Deutschland.  Darmfstadt  %%.  Verlag  des  „Reichsverbande  —
Naier--Bode  und  Neuma
Stuttgart  1902.  —  E  sedent:  chewossenschalulch-  5
wertung  im  Königreich  Sachsen.  Berlin-  1902  Parey.  —  Ple
gründung,  Betrieb  und  Verwaltung  der  Molkereigenossenschaften.  Beipoig
1902.  —  Bussen,  Loand#irtschaftliche  Maschinengenofsenschaften.

ke
        <pb n="68" />
        —  68  —

Darmstadt  1906.  —  J  fl.  Was  hat  der  Handwerker  von  einer  Genossenschaft!
  München,  1907.
gur.  ###  Berichte,  Statinik.

Taschenb  für  landwirtschaftliche  A
schaften.  3.  *ur-  Darmstadt  1007,  Reichsverband  ath
und  Adreßbuch  der  Erwerbs--  und  Wirtschaftsgenoffe.  W
im  Deutschen  Reiche  1907.  Berlin  1907.  C.  Heymann.  —  Jahrbuch
  des  Reichsve  rbandes  der  deutschen  landwirtschaftlichen  Ge.
nossenschaften  für  1906  un  und  die  vorhergehenden  Jahrgänge.)  Darmstadt.
Verlag  des  aes  7  es.  —  Jahresberichte  der  Neuwieder
Organisation  1906  n  die  vorhergehenden).  Neuwied.  Verlag
der  Landw.  Zentraldarle  nelaffe  —  Genossenschaftskataster
für  das  Deutsche  Reich.  Die  eingetragenen  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften
  am  1.  Januar  1903.  Herausg.  von  der  Preuß.  JZentral.
genossenschaftskasse.  Berlin  #oot.  C.  Heymann.  —  Petersilie,  Mitlteilungen
  zur  deutschen  GErnossenschaftsstatiftg.  Zeitschrift  des
Königl.  Preuß.  Statist.  Landesamts.  Erscheint  jährlich  —
Petersilie,.  Die  Entwicklung  der  leingetns  enen  Genossenschaften
während  des  letzten  Jahrzehnts.  Geitsorff  des  Königl.  Preuß.  Statist.
Landesamts  1906.  24.  E  Eszenzungedest.  —  De  preußische  Zentralgenoffenschaftslasse
  von  1895—1  Berlin  1906.  C.  Heymann.

IV.  Zeitschriften.

Organe  des  Rcichsverbandes:  Deutsche  landwirtschaftliche
Genossenschaftspresse.  Darmstadt.  —  Landwirtschaftliches  Genossenschaftsblatt.
  Reuwied.  (Außerdem  die  Genofsenschaftsblätter.  Raiffeisenboten
  usw.  der  einzelnen  Provinzial-  und  Landesverbände.)  —
Organ  des  Schul  ze-Delisch-Verbandes:  Blätter  für  Genossenschaftswesen.
  Berlin.

Förderung  von  Sparkasseneinrichtungen.

Für  die  Landbevölkerung  ist  die  städtische  Sporkasse  ungeeignet.
  Ihre  Benutzung  ist  wegen  des  damit  verbundenen  Zeitverlustes,
  der  Mühe  und  Uunständlichreit  für  Kleinbauern,  Arbeiter,
  Dienstboten  sehr  erschwert  oder  ganz  unmöglich.  Darum
kommt  gerade  dieser  Teil  der  Landbevölkerung  häufig  gar  nicht
zum  Sparen  und  wird  fortgesetzt  zu  überflüssigen  oder  unzweckmäßigen
  Ausgaben  verleitet.  Ein  wichtiger  Hebel  zur  wirtschaftlichen
  Besserung  durch  eigene  Arbeit  und  Selbstzucht  geht  verloren.
  Wird  aber  gespart  und  das  Geld  aus  Mangel  an  einer
leicht  zu  erreichenden  Sparkasse  im  Hause  behalten,  so  liegt  es
als  totes  Kapital  da,  es  verzinst  sich  nicht,  der  wachsende  Wert
des  einzelnen  Pfennigs.  wird  nicht  erkannt.  Die  städtische  Sparkasse
  nimmt  ferner  sehr  kleine  Beträge.  Bruchteile  einer  Mark.
nicht  an:  die  arme  Landbevölkerung,  die  ländi  Jugend  insbesondere,
  mußz  aber  schon  Einlagen  von  10  und  20  Pf.  an  machen
können.  Schließlich  kommen  die  Reingewinne  der  städtischen
        <pb n="69" />
        —  69  —

Sparkasse  nur  der  Stadt  und  ihren  gemeinnützigen  Einrichtungen
zu  gute  und  gehen  für  die  Dorsbewohner  verloren.  Daher  ist
dringend  nötig,  datz  dos  Land  eigene  Sparkasseneinrichtungen
erhält,  die  überall  den  örtlichen  Verhältnissen  angepaßt  find,
die  es  allen  Landbewohnern  ermöglichen,  ohne  Mühe  und  Zeitverlust
  zu  jeder  Zeit  auch  den  kleinsten  Betrag  als  Sparpsennig
einzuzahlen.

Mittel  und  Wege.  Als  erste  und  unerläßliche  Einrichtung
sind  die  Kreis.,  Bezirks-  oder  Amtssparkassen  zu  nennen.  Es  bestanden
  1904  im  Königreich  Preußen  428  Kreis-  und  Amtssparkassen.
  Eine  größere  Reihe  von  Kreisen  entbehrt  also  immer
noch  dieser  segensreichen  Einrichtung.  Ihre  besondere  Bedeutung
haben  diese  Kassen  dadurch,  daß  die  versügbaren  Reingewinne
nicht  nur  der  Kreisstadt,  sondern  dem  ganzen  Kreise  für  össentliche
  und  Wohlsahrtszwecke  zugute  kommen.  Sehr  wichtig  ist
die  Einrichtung  möglichst  zahlreicher  Annahmestellen  (Rezepturen),
um  vermehrte  Gelegenheit  im  Verkehr  mit  der  Freissderkase  zu
geben.  Landgemeindesparkassen  waren  in  dem  gleichen  Jahre
228  vorhanden.  Es  genügen  aber  die  eben  erwähnten  Kassen,
sowie  die  bestehenden  Kirchsparkassen  dem  Sparbedürsnis  der
Landbevölkerung  in  keiner  Weise.  Diese  Lücke  auszusüllen  sirz
die  im  vorigen  Abschnitt  dausführlich  besprochenen  Spar.  und
Darlehenskassen  berufen,  die  sich  auch  im  kleinsten  Dors  einrichten
  lassen.  Am  1.  Januar  1908  bestanden  14285  Spar-  und
Darlehnskassen.  Zahlreich  sind  auch  die  vorhandenen  Schul-  und
Jugendsparkassen.  Auf  größeren  Gütern  sinden  wir  Gutssparkassen.


Die  Ausgaben  der  Sparkassen  sind:  In  erster  Linie  überflüssige
  Gelder  an  lüs  zu  ziehen  und  die  Bevölkerung  zum  Sparen
zu  erzichen,  dann  die  Befriedigung  ländlichen  Kredites  und  die
Verwendung  des  Reingewinnes  zu  gemeinnützigen  Zwecken.  Für
die  erste  Ausgabe  kommen  solgende  Einrichtungen  in  Betracht:
  „Einrichtungvon  Annahmestellen,  möglichst
beaueme  Annahmen,  Abholen  von  Spareinlagen,
  Psennigsparkassen  (Sparkarten,  Sparmarken),
Ersparnisbuch,  gesperrte  Einlagen,  Sparen  zu
bestimmten  Zwecken  (Pacht,  Miete,  Konsirmation  usw.),
Sparbüchsen,  Jugendsparkassen,  Gutssparkassen,
  Sparprämien,  tunlichst  hohe  Verzinsung
kleiner  Spareinlagen,  Verbriitung  volkstümlicher
  Schriften  und  Flugblätter.

Annahmestellen  oder  Rezepturen  haben  die  Kreissparkassen
in  Pr.-Holland  (30),  Mielitzsch  (27),  Liegnitz  (23),  Eckartsberga
(18)  u.  a.  m.  eingerichtet.  Einzelne  bedeutendere  Rezepturen
können  auch  Rückzahlungen  für  Rechnung  der  Sparkasse  bewirken.
Wo  sich  der  Bezirk  einer  Spar-  und  Darlehnskasse  auf  ein  Kirchspiel
  erstreckt,  das  mehrere  oft  stundenweit  von  einander  liegende
        <pb n="70" />
        70  —

Dörfer  umfaßt,  sind  in  den  einzelnen  Ortschaften  Annahmestellen
errichtet.  Bei  der  Errichtung  solcher  Annahmestellen  sind  solgende
Punkte  zu  berücksichtigen.  Der  Ersolg  einer  Sammelstelle  hängt
in  erster  Linie  von  der  Person  ab,  welche  die  Stelle  leitet,  da-2
  Vorsicht  bei  der  Auswahl.  In  irgend  einer  Form  ist  von

m  Leiter  der  Annahmestelle  Sicherstellung  zu  leisten.  Es  ist
eine  Höchstgrenze  sestzusetzen,  über  die  hinaus  die  Sammelstelle
nicht  annehmen  dars.  Dieser  Höchstbetrag  ist  vielfach  auf  100  Mk.
festgesetzt.  Die  Abrechnung  der  Sammelstelle  mit  der  Darlehnskasse
  soll  in  Enbeitt  kurzen  Zwischenräumen,  am  besten  all.
wöchentlich,  erfolgen.  Bei  einzelnen  Kassen  beginnt  die  Berzinsung
  am  Tage  der  Einzahlung  bei  den  Sammesstellen,  bei
anderen  erst  mit  dem  Tage  der  Ablieferung  an  die  Sparkasse.
Im  allgemeinen  soll  man  nicht  zu  ängstlich  sein.  —  Eine  Sparund
  Darlehnskasse  hat  ein  großes  industrielles  Unternehmen  be.
wogen,  eine  Sammelstelle  für  Spareinlagen  einzurichten.  Das
Werk  machte  diese  Einrichtung  seinen  Meistern  und  Arbeitern
durch  einen  Ausruf  bekannt,  der  aus  die  Notwendigkeit  des
Sparens  hinwies.  Die  gebotene  Gelegenheit,  tbei  Empsangnahme
des  Lohnes  Spargelder  anzulegen,  hat  sich  bewährt.

Durch  die  Annahme  von  Spareinlagen  möglichst  zu  jeder
Tageszeit  soll  vermieden  werden,  daß  eine  Zurückweisung  die
Neigung  zum  Sparen  beeinträchtigt.  Für  größere  Kassen  wird
sich  in  vielen  Fällen  die  Festsetzung  bestinmmter,  Kassenstunden
nicht  umgehen  lassen,  aber  bei  kleineren  Kassen  kann  durch  ein
Entgegenkommen  des  Rendanten  viel  erreicht  werden.  Die  Kreissparkasse
  Hittfeld  im  Kreise  Harburg  nimmt  Spareinlagen
auch  Sonntags  vor  und  nach  der  Kirche  entgegen.  Wünschens.
wert  vor  allem  ist  die  Annahme  von  Spareinlagen  am  Abend
der  Lohnzahlung.

Als  die  beiden  erprobtesten  und  besten  Mittel  zur  Weckung,
Stärkung  und  Regelung  des  Sparsinnes  und  Spartriebes  gelten
Abholungsfystem  und  Markenverkauf.  Durch  die  wöchen  ’  liche
Abholung,  wescher  das  Preußische  Ministerium  des  Innern
laut  Erlaß  vom  4.  August  1894  der  allgemeinen  Beachtung  der
Behörden  empsahl,  wird  den  Leuten  die  Sparkasseneinrichtung
direkt  ins  Haus  gebracht.  Das  Sparmarkensystem  dient
zur  WErleichterung  der  Einzahlung;  es  werden  Marken  zu  5,  10,

50  Pf.  verkauft  und  auf  die  Sparkarte  oder  ins  Sparheft
--  nach  Anssüllung  wird  Karte  oder  Heft  von  der  Sparkasse
angenommen  und  ins  Sparbuch  eingetragen.

Besonders  erfolgreich  haben  diese  Einrichtungen  in  ihrer
gemeinsamen  Anwendung  gewirkt.  Der  Sparmarkenverkauf  für
sich  allein  ist  schon  seit  einer  Reihe  von  Jahren  zurückgegangen,
im  Jahre  1904  hat  sich  die  Zahl  der  Verkaufsstellen  für  Sparmarken
  in  Preußen  wieder  um  17  verringert  (2004  gegen  2021).

Bei  der  Kreissparkasse  in  Eschwege  sind  durch  wöchentliche
  Abholung  der  Sparbeträge  bei  Abgabe  von  Sparmarken  im  Jahre
        <pb n="71" />
        —  71  —

1004  in  Slhwee  ron  078  Personen  “  Ml.,  in  Neurode  von  97  Personen
  7200,50  Mk.  eingegangen.  —  Die  Spar-  und  Darlehnskasse  in
Griesheim  bei  Darmstadt  hat  seit  ihrer  Gründung  (1888)  bis  Ende
1003  an  Spareinlagen  durch  verabfolgte  Karten  beim  Abholen  die
Summe  von  604  692,50  Mk.  vereinnahmt.  Die  Ausgabe  von  Sparkarten
eschieht  aburch  den  Gemeindediener.  —  Sdar  und  Darlehnskasse
5  eisenau  b.  Mainz  lüber  6000  Einw.)  sendet  jeden  Sonntag  vormittag
  drer  Poten  .  Haus  zu  Haus  und  verkauft  Eae  eo  im  Werte
zu  ,  1,00,  2,00,  3,00,  5,00  Mk.;  am  Ende
si  Wl’“  Aree  die  Karten  eingesammelt  und  in  das
eingelragen.  Die  Verzinsung  erfolgt  von  Vierteljahr
n  Vierteljahr  Das  gleiche  System  (sogenanntes  System  Ihrig)
herrscht  in  den  meisten  hessischen  Ortschaften  (Sparer  meist  Arbeiter,
  Dienstboten,  Kinder);  1005  wurden  für  70  000  Mk.  Karten
abacsebt.  Oktober  1906  waren  516  400  Mk.  Sparkapitalien  angesammelt.
Die  Spar-  und  Leihlasse  in  Fechen  heim  a.  Moin,  einem  Ort
mit  vorwiegend  Arbeiterbevölkerung,  läßt  Sonntag  morgen  durch
mchrerc  Erbeber  Karten  verkaufen.  Dadurch  wurden  gespart  1003:
50  446  Mk.;  1904:  54  145  Mk.;  1905:  62  255  Mk.  —  Im  Kreis  Steinburg
  mit  111  Landgemeinden  und  Gutsbe  zirken  verkauft  der  Lesezirkelbote
  des  vom  Landrat  Jungs  giseerichteten  und  geleiteten  gemeinnützigen
  Kreisvereins  10  Pf.-Sparmarken  für  die  Pfenmisspareinsichtung
der  verschiedenen  selbständigen  Eparkass.  ssen  im  Kreise.  —  In  der
Lehrer  —  (ictzt  Weaderlee  n  Stettin)  begründeten  m  erdeen

*  und  Dezlebnet  asse  zu  R  w  (Pommern)  werden  Sparmarken
z  10,  20,  50  und  100  Pf.  Fcben.  übrrall  sind  nd  —lialen  für0  den
#u  der  Egaund  0  ein  ausgeg  Seit  1806—1900  haben  kleine

Besitzer,  120  Arbeiter,  Dienstboten  und  Kinder  usammen  r—iV  Mk.
erspart.  In  Kl.-Rakow  kommt  auf  je  3,  in  Gr.-Rakow  auf  je  s  ,„in
Bretwisch  auf  je  7  Seelen  ein  af  upuch.  —  Sparmarken  und  Sparkarten
  finden  ferner  bei  Konfirmanden  und  Schulsparkassen  vielfache
Anwendung.

Von  Gewerbeschullehrer  Lembke,  Heide,  ist  die  Einführung  des
Ersparnisbuches  angeregt.  Das  s  Ersparnisbuch  ist  ebenso  wie  die
gesperrten  Sparkassenbücher  als  ein  zweckmäßiger,  weil  billigerer
Ersat  für  die  viel  verbreitete  Aussteuer-  und  Militärverdienstversicherung.
  Vor  den  gesperrten  Büchern  hat  es  den  Vorteil,  daß  der
Einleger  nicht  die  Verfügung  über  das  schon  eingezahlte  Kapital
verliert,  sondern  bis  zu  dessen  Höhe  ein  Darlehn  erhalten  kann.
Das  Ersparnisbuch  verfolgt  die  Absicht,  den  Sparer  zur  Ansammlung
  einer  bestimmten  Summe  durch  regelmäßige  monatliche  oder
wöchentliche  Zahlungen  anzuregen  und  die  Erreichung  dieses
Zieles  durch  Auferlegung  eines  freiwilligen  Sparzwanges  zu
sichern.  Durch  einen  dem  Büchlein  beigefügten  Tarif  wird  den
Einlegern  deutlich  vor  Augen  geführt,  in  welcher  Höhe  monatliche
  oder  wöchentliche  Zahlungen  nötig  sind,  um  eine  bestimmte
Summe  Geldes  in  einer  bestimmten  Reihe  von  Jahren  zu  sparen.
Praktische  Anleitung  zur  Einführung  des  Ersparnisbuches  befindet
  sich  in  der  unten  erwähnten  Schrift.

Wo  das  System  des  gesperrten  Sparkassenbuches  eingeführt
ijt,  können  die  Einlagen  nicht  nach  Gutdünken  abgehoben  werden,
        <pb n="72" />
        7.5)

—  1  —

sondern  bleiben  zum  Auszahlen  für  eine  bestimmte  Zeit  und  Gelegenheit
  sichergestellt.  Solche  Gelegenheiten  sind:  Verheiratung,
Geschäftseröffnung,  das  Erreichen  eines  vorherbestimmten  Lebensjahres,
  Militärdienst.  Auch  die  Ausstellung  besonderer  Sparbüchlein
  für  Kohlenbezug,  Pacht.  Miete,  onfirmation,  Kommunion,
  gehört  hierher.  Als  notwendig  erscheint  es,  die  Möglichkeit
  vorzusehen,  daß  in  Fällen  besonderer  Not  die  Auszahlung  vor
#esiimmten  Termin  erfolgen  kann.  (Vorzug  des  Ersparnis-#uches.

Dlese  Möglichkeit  sieht  auch  die  Pfennigsparkasse  in
einrichsort  vor,  die  zu  drei  *  Surt  ennimmt.

tt  Epareinlage  von  50  r  I  6-00  Mk.;  drittens  *

nachtsgeschenke,  Spareinlagen  von  55  fg.  bis  20,00  Mk.  Die  rW“4

—  Wlensigsparta  t  Sstht  10  Jahre.  Sie  i  in  abeelle  eit  aut
cher

Kü##t#  dem  ——  ritz,  m  der  —.  deutschen  %
anstalt  und  *  Leipziger  Immobiliengesellschaft  gehört,  erhalten
B  Jahren  die  in  der  Sandgrube  des  Gutes  beschäftigten  Sangoufla)
außer  ihrem  Lohn  für  jede  huhre  Sand  oder  Kies  zusammen  5  Pfa.,
Ausseher  zusammen  2  S9-  der  Verwalter  3  Pfg.  Dicser  .  8  Fie.
wird  am  Schluß  des  Jahres  gestgestent  und  der  auf  jeden  Arbeiter  entfallende
  Betrag  auf  ein  Sparkasfsenbuch  eingezahlt.  Die  Sparkassenbücher
oleiben  gesperrt,  bis  die  Arbeiter  infolge  bon  Alter  oder  Krankheit  oder
aus  cinem  arderen  gf  den  Dienst  in  der  Sandgrube  aufgeben.  Von
1801  bis  1905  sind  e  Auflader  (17)  bei  derequlakeeinzahlt
26  026  i  Der  nn  Auflader  hat  bereits  ein  Sparkassengut.
daben  n  2533  Mk.  —  Gesperrte  Sparkassenbücher  sind  in  Westfalen  und
der  Abenrom  sehr  beliebt,  in  anderen  Gegenden  haben  sic  weniger
Anllang  gefunden

Die  Dabeimkaßse  (Home.Bank)  ist  in  Amerika  verbreitet  und
hat  große  Erfolge  aufzuweisen.  Ihre  Eigentümlichkeit  besteht
darin,  daß  zu  den  in  den  Häusern  aufgehängten  solide  gearbeiteten
Sparbüchsen  die  Sparkasse  allein  den  Schlüssel  hat.  Die  Kasse
verleiht  die  Sparbüchse  an  die  Einleger  gegen  Hinterlegung  des
Kostenpreises.  Einlagen  sind  in  jedem  Augenblick  möglich.  Die
Sparbüchse  wird  von  Zeit  zu  Zeit  zur  Kasse  gebracht  und  ihr  Inhalt
  in  das  Sparkassenbuch  eingetragen.  Von  einzelnen  Verbänden
des  Reichsverbandes  ländlicher  Genolsemchaiten  sind  mit  dieser
Einrichtungen  Versuche  eingeleitet.

Mit  Erfolg  ist  die  Daheimkasse  schon  von  Wanderlehrer  Sparr
in  Stettin  in  einigen  Genossenschaften  Pommerns  einge  führt.

Spargelegenheiten  für  die  Jugend  werden  geboten  durch  die
Einrichtung  von  Schulsparkassen  oder  durch  besondere  Abteilungen
vorhandener  Sparkassen.  Die  Schulsparkassen  haben  schon  große
        <pb n="73" />
        Erfolge  erzielt.  Pfarrer  Senckel  in  Hohenwalde  bei  Müllrose,  der
Vorsitzende  des  von  ihm  1880  gegründeten  deutschen  Vereins  für
Jugendsparkassen  vertritt  die  Forderung  von  Schulsparkassen  seit
Jahren  mit  großem  Eifer.  Nach  der  letzten  Zusammenstellung  des
erwähnten  Vereins  bestanden  1903:  4055  Jugendsparkassen,  von
denen  103  Jugend-,  142  Konfirmanden-,  43  Kinder.,  687  Pfg.=Jugend-
  und  2985  Schulsparkassen  waren.  Seitdem  find  mindestens
  450  Kassen  hinzugekommen,  so  daß  zurzeit  in  ganz  Deutschland
  etwa  4500  Jugendsparkassen  vorhanden  sind.  In  den  1534
Orten,  die  über  Jugendsparkassen  bericht.  haben,  beträgt  das
Guthaben  von  246  191  Sparern  7  715  963  M
Im  Jahre  1907  hat  der  Kaiser  #r-  *  des  Sparsins  für

Sadenen  solgende  Kabinctisorder  erla
Jedes  in  Cadinen  neugeborene  itn  mP  10  Mk.  auf  ein  bis  zur
Suthunh  des  14.  Lebensjahres  gesperrtes  Sparkassenbuch.  Für
jedes  zweite.  dritte  usw.  Kind  wird  außerdem  an  die  Eltern  eine
Spareinlage  von  6  Mk.  gewährt.  Ferner  erhält  jedes  Kind  beim
Verlassen  der  Schule  eine  bis  zum  vollendeten  20.  Lebensjahre

gesperrte  Spareinlage  von  10  Mk.
.  Bei  der  Cadiner  Schule  sol  leinc  Schulsparkasse

einger  (4%  et  werden.  Al  ede  über  3  Ml.  lautende  Sparkarte
  alueue  ich  die  ersten  0.20  M
Um  den  Sparsinn  auch  bei  den  V.  voachsenen  zu  fördern,  will  ich
nach  Einführung  des  Sparkartensystems,  auf  jede  über  15  Ml.
lautende  Sparkarte  0,50  Mk.  schenken  und  einen  Fonds  überweisen.
welcher  alljährlich  unter  den  Sparern  als  Prämie  zur  Verlosung
  gelangt.

Berlin,  den  27.  Januar  1906.  Wilheilm  R.

In  Bayern  sind  durch  den  Prinzregenten  in  drei  Bezirken  je  eine

Prinzregent-Luitpoldstiftung  im  Gesamibelrage  von  Ml.  gebildet.
  Die  Zinsen  auf  dem  Vermögen  der  Stiftung  werden  Sarkassenbüchern
  für  Kinder  armer  Leute  und  Waldarbeiter  verwandt.  —
#  Creisau  hatte  Moltke  für  jedes  #d  ein  Sparkassenbuch  Lon
Eintritt  in  die  Schule  angeschafft,  auf  das  er  1  Mk.  einzahlte.  Dann
erhielt  das  Kind  das  Buch,  um  selbst  10.  und  5  Pfennigweise  weitere  Ersparnisse
  eintragen  zu  lassen.  Wenn  F  Mark  erspart  war,  zahlte
Moltle  eine  weitere  Mart  ein.  —  Im  Kreise  Simmern  haben  cs
14  Gemeinden  auf  Anregung  der  Kreissparkasse  eingeführt,  den
Kindern  beim  Schuleintritt  Sparbücher  mit  der  Mindesteinlage  von

#

1,00  Mk.  zu  schen  wurden  ücher  ausgegeben  ie
Einrichtung  hai  sich  bewährt,  sodaß  danach  geltrebt  wird  sie  in  dSmteinden
  des  Kreises  kinzufu  "

ühre  ößne

chsen  =  Meiningen,  besteht  die  durch  hehrer  rtner  ins  Leben
an-  Kenftemenbussentan  seit  1805.  Beteiligt  sind  90  S  aller
chulkinder.  906  sind  an  167  Konfirmanden  (Knaben  und
Mädchen)  12  EF  !•m  ausegohll  —  Sehr  segensreich  hat  die  Konfirmandensparkasse
  des  Großreichener  rn  lsn.
vereins  gewirkt.  Annahme  von  Beträgen  von  10  Pfg.  aufwärts.

Der  erweckte  Sparsinn  bewährt  sich  auch  nach  der  Schulzeit.  Seit  Bestehen
  der  Panfirmandemspar  asse  haben  die  Ersparnisse  immer  zur  Ausrüstung
  der  Kinder  für  die  Konfirmation  und  die  Stelle  oder  den  Diensl
bekeich.  während  früher  die  Kleider  regelmäßig  auf  Borg  genommen
        <pb n="74" />
        —  74  —

en.  —  Die  Boehler  Spar-  und  Leihkasse  zu  Moorkirch
ase  gibt  seit  4591½  #en  jedes  Kind,  ohne  Rücksicht  auf  die  Verzöere
  der  Eltern,  kurz  vor  der  Konfirmation  ein  Sparkassenbu

0  Mk.  Einlage.  Dabei  wird  zur  Bedingung  gemacht,  daß  innerhal
d  Jahren  ebensoviel  hing  ugelegt  wird.  Die  zuerst  eingeleten
10  Mk.  dürfen  vor  dem  20.  Le  PGiahr  nur  mit  Einwilligung  des  Vorstandes
  gehoben  werden.  Von  den  etwa  500  Konfirmanden,  an  die  solche
m“—4  gegeben  sind,  haben  nur  15  die  vorgeschriebene  Bedingung
nicht  erfüllt.

Hier  und  da  sind  von  größeren  Grtsbesibern  Gutssparkassen
für  Arbeiter  und  Dienstboten  eingerichtet,  doch  im  allgemeinen
nur  mit  geringem  Erfolge.  Die  Arbeiter  wollen  gewöhnlich  nicht
F  von  ihrer  Herrschaft  über  ihre  Ersparnisse  kontrolliert
werden.

Die  Sparkasse  des  Gutes  Sand  erder
i.  Pom.  (Besitzer  Landrat  a.  D.  Hre  Soarke  .  666  Se  1#05
72  Teilnehmer  mit  5131,42  Mi.  haben.  Der  Gutsherr  zahlt  die

Hälfte  zu  den  Pflichtbeiträgen  ner  tseben..:  halbjährlich  194,60  Mk.
Freiwillige  Einlage  der  Pflichtteilnehmer  sind  nicht  vorgelomnen  In
dem  Guthaben  ist  eine  Ansammlung  von  1461,00  Mk.  für  den  Kuhversicherungsverein
  enthalten.  Die  Eiielguthaben  der  Verpflichteten
*  en  bis  zu  281,04  Mk.  —  Der  Gutssparkasse  der  Herrchr
  Wat  erne  verstan.  (Besitzer  Eich  Holftein)  echoren  3.  Zt.

8  Täilnehmer  an.  Das  Einlagekapital  beträgt  12  554,68  Mk.  —  Eine
äustteuerserrtas  für  die  Kinder  seiner  Arbeiter  hat  Amtsrat
nti  Falkenrehde  seit  1001  eingerichtet.  Der  ergEd,
  ritn  m  Abwnderang  der  Leute  zu  verhindern,  ist  nicht  ein-W

  Verleihung  von  Geldprämien  fleißige,  regelmäßige
und  erfolgreiche  Sparer  auszuzeichnen  und  dadurch  zur  Spartätigkeit
  anzuregen,  wird  von  verschiedenen  Seiten  empfohlen.
In  Westfalen  haben  einige  Spar-=  und  Darlehnskassen  aus  ihren
Ueberschüssen  Preise  für  die  fleißigsten  Sparer  ausgesetzt.  In
ausgedehnterem  Maße  sindet  eine  solche  Prämiierung  bei  den
Kreissparkassen  statt.  Kreissparkasse  Breslau  1904:  an  Sparer
aus  dem  Gesinde  und  Arbeiterstand  3331  Mark,  Kreis  Jüterbog
119  Mark,  Kreis  Neumarkt  jährlich  1000  Mark,  Kreis  Warendorf
56%  Prozent  von  dem  Einlagebestand  als  Sparprämien.

Für  den  kleinen  Sparer  ist  als  Anreiz  zum  Sparen  auch  eine
möglichst  hohe  Verzinsung  der  kleinen  Spareinlagen  empsehlenswert.
  In  Pommern  werden  z.  B.  bei  den  Konfirmandenkassen
der  Darlehnskassenvereine  die  Einlagen  in  der  Regel  mit  ¼  und
½  Prozent  höher  verzinst.

Die  Verbreitung  volkstümlicher  Schriften  und  Flugblätter  ist
weiterhin  von  Bedeutung.

Ost  bedars  es  nur  einer  Anregung,  um  die  Landbewohner
zur  Gründung  von  Sparkassen  zu  veranlassen:  Insolge  geeigne-—*
  Schriften  (Zschokkes  „Goldmacherdorf“.  Ausgobe  im  Bibliogr.
Institut,  Leipzig,  20  Pf.;  Lehrbüchlein  vom  Sparen  von  Schul-
        <pb n="75" />
        75  —

direktor  Fischer-  Verlag  von  Eußlin  und  Laiblin  in  Reutlingen,  im
Hundert  10  Pf.),  die  man  der  Jugend  schenkte  und  in  Flugschriften
  verbreitete,  wurde  die  Ortssparkasse  Herbitzheim
bei  Saaralben  gegründet,  deren  Einleger,  Kleinbauern  und
Fabrikarbeiter,  in  wenigen  Jahren  50  000  Mark  ersparten.  Am
1.  April  1906  hatte  die  Kasse  folgenden  Bestand:  Einlegerkonto
115  107,28  Mark:  Vermögen  der  Kasse  2249,82  Mark:  Umsatz  1905
8  201,70  Mark.  Oekonomierat  Peters  zu  Siedenbollensin  verteilt
  an  seine  Arbeiterschaft  seit  Jahren  ein  sehr  geschickt  abgefaßtes
  Flugblatt.

Als  zweite  Aufgabe  der  in  Frage  kommenden  Sparkassen  ist
die  Befriedigung  des  ländlichen  Kreditbedürfnisses  anzusehen.
Personalkredit  gewähren  in  erster  Linie  die  Spar-  und  Darlehnskassenvereine
  (s.  Kapitel:  Förderung  des  Genossenschaftswesens).
  Aber  auch  die  Sparkassen  sind  teilweise  dieser  Aufgabe
näher  getreten.

Der  verstorbene  Geh.  Regierungsrat  Knebel  gab  als  Landrat  des
Kreises  rmnt“  der  Kreisstar  asse  zu  Merzig,  um  den  Wucher  auf  dem
Lande  8  in  dortiger  Gegend  früher  sehr  übliche  che  Geschaft  der
Viehleihe,  eine  spezielle  Art  des  Wuchergeschäfts,  zu  bekämpfen,  eine
Organisation,  die  das  Kreditnehmen  der  kleinbäuerlichen  Bevölkerun
durch  Einsetzung  von  (85)  örtlichen  Agenturen  (Kleinbauern  und  Lehrer
vereinfachte  und  verbilligte.  Segenoreich  wirkte  diese  Kasse  außerdem
durch  die  Hilfe  bei  Grundstücksumsätzen,  die  sie  durch  die  Hergabe  von
Mitteln  rasch  ermöglichte,  während  sie  andererseits  die  Schuldabtragung
durch  Gewährun  J*  Feken  erleichterte.  Dem  System  der  Merziger
Kasse  ist  eine  eiben  Grheinischer  Sparkassen  gefolgt.  Näheres  in  dem
unten  bezeichneten  Buche  Dier  Personalkredit  des  ländlichen  Klein-Crundbesitzes“
  II.  Band  S.  4

Von  hoher  Febeakan  it  die  Gewãhrung  von  Realkredit  an
bäuerliche  Grundbesitzer.  In  der  Provinz  Hannover  hat  ein
großer  Teil,  etwa  ein  Drittel,  der  ländlichen  Kreis  und  Gemeinde-Sparkassen
  zwischen  70  und  80  Prozent  ihres  Einlagebestandes

  in  Hypotheken  angelegt.  Durch  Kreditgewährung

tragen  diese  Sparkassen  auch  zur  Erhaltung  und  Gründung  kleinbäuerlicher
  Besitze  bei,  sei  es  aus  eigenen  Mitteln  oder  als  Ver.
mittler  von  Darlehen  der  Land

Die  Sparkasse  in  Winsen  a.  2.  hat  bis  zum  81.  Dezember
1902  auf  1236  Tbauerstellen  2  470  000  Mk.  und  zwar  nur  auf  Amortisation
  ausgeliehen.  ie  —  in  Hittfeld  hat
aus  ihrem  Vermögen  von  6  700  000  Mk.  756  M  250  225
Mark  beliehen  und  davon  aus  Mitteln,  welche  die  nde  verpsicherungs
anstalt  H##er  vergestrech,  120  Abbauerstellen  mit  einem  Kapital  von

F  waren  bis  zum  November  090  Neubauten
mit  111.000  Mk.  leefen.  Ein  wertvolles  Beispiel  der  Kreissparkasse
  9#  heit  (s.  unter  „Ansiedlung  von  Landarbeitern").

Die  Verwendung  des  Neingewinns  der  Sparkassen  zu  gemeinnützigen
  Zwecken  ist  für  das  Land  von  hohem  Wert  und  ein  wichtiger
  Grund  für  unsere  Forderung:  möglichst  zahlreiche  Spar-
        <pb n="76" />
        —  76  —

kasseneinrichtungen  für  das  Land.  Die  Darlehnskassen  find  be
reits  erwähnt.  Die  kommunalen  Sparkassen  dürfen,  fobald  der
Reservefond  den  Betrag  von  5  Prozent  des  Gesamtguthabens  der
Sparer  erreicht  hat,  die  Jahresüberschüsse  zur  Hälfte,  fobald  er
10  Prozent  erreicht  hat  in  ihrem  vollen  Betrage  zu  gemeinnützigen
  Zwecken  verwenden.  Es  find  dadurch  große  Mittel  frei  geworden,
  die  zur  Besserung  des  Verkehrswesens,  des  Krankenpflegewesens
  usw.  verwandt  sind.  Zu  gemeinnützigen  Zwecken  gab
die  Kreissparkasse  des  Kreises  Recklinghausen  1904:

45  000  Mark;  des  Saalekreises  1904:  66  000  Mark;  des
Kreises  Breslau-  Land  1904:  84  690  Mark.

Literatur:  Der  Personallredit  des  ländlichen  Kleingrundbesitzes  in
Deutschland.  Berichte  und  Gutachten,  veröffentlicht  vom  Verein  für
Sozialpolitik.  Berlag  von  Duncker  &amp;amp;  Humbert,  Leipzig  1896.  —
E.  Senckel,  die  Einrichtungen  der  deutschen  Schul,  und  8
basien.  Selbstverla  6  des  Vereins  für  Jugendsparkassen,  so35  a.  O.,
G.  Harnecke.  —  Sohnrey,  rF]N]HD⅛“22  Sparta  eneinrichtungen
ũr  das  Land,  Seite  109  bis  125.  Sparr,  Das  Konkir#genden-Sparlassenbuch
  Pommersches  Genoffenscha  Botant  1001  Nr.  E.  von
1’  Land  Die  Schu  u  pven  e.  (Land  8,  7  45.)  —
Lembke,  Das  S  b.  rlag  des  Vertan  des  Schleswig-Sorsteinischer
  landwirsscnaftlichee  Genessennschuften,e  c.  V.  Kiel.  —  Preisarbeiten
  über  die  Frage:  Durch  welche  Mittel  läßt  sich  die  Belehrung
des  Sparsinns  bei  der  ländlichen  Bevölkerung  und  die  Förderung  des
Sparbetriebs  unserer  Spar-  und  Darlehnskassen  am  zweckmäßigsten  und
wirlsamsten  ausgestalten?  Verlag  des  Reichsperbandes  der  deutschen

mD5

landwirtschaftlichen  Genossenschaften,  Darmstadt  1806.  —  Aus  r
Laiglen  Tätigkeit  der  Kreisverwaltungen,  Förderung  des  Kreditwesens.
Seite  Verlag  der  Deuts  ndbuchhandlung.  Berlin  1

Grebers  I—  a.  Rhein.  Naffens  Ver

Das  Versicherungswesen.
Die  Lebensversicherung  für  die  Landbevölkerung.

Die  Erkenntnis  von  der  hohen  Bedeutung  der  Lebensversicherung,
  die  sich  auch  in  der  Landbevbölkerung  erfreulicherweise  immer
mehr,  wenn  auch  nur  langsam  Bahn  bricht,  wirkt  in  hervorragendem
  Maße  erzieherisch,  da  sie  Pflicht-  und  Pietätgefühl  gegenüber
den  Familienangehörigen  stärkt,  und  da  sie  zu  Sparsamkeit  und
Mäßigkeit  im  Genuß  führt,  wie  zur  Wertschätzung  des  Eigentümers.
  Sie  steigert  aber  auch  die  Arbeitsfrendigkeit  durch  das
beruhigende  Bewußtsein,  über  das  Grab  hinaus  für  die  Familie
gesorgt  zu  haben.  Die  Lebensversicherung,  die  für  jeden  Stand
und  Beruf  wichtig  und  empfehlenswert  ist,  hat  für  die  Landwirt.
schaft  aber  noch  besondere  Aufgaben  zu  erfüllen.  Sie  ist  ein  vorzügliches
  Mittel
        <pb n="77" />
        —  77  —

1.  zur  Entschuldung  des  Grundbesitzes,
2.  zur  Verhütung  der  Verschuldung  und  Zerstückelung,  indem
sie  die  Erbauseinandersetzung  erleichtert,
3.  um  die  Uebergabe  bei  Lebzeiten  der  Besitzer  zu  erleichtern
*  &amp;amp;∆  den  Altenteiler  den  Kindern  gegenüber  unabhängig  zu
ellen.

Mittel  und  Wege.  Aus  den  mehrjährigen  Verhandlungen
  des  deutschen  Landwirtschaftsrats  und  aus  den  Drucksachen
die  diesen  Verhandlungen  vorausgegangen  sind,  hat  sich  als  eine
übereinstimmende  Ansicht  aller  der  Landwirtschaft  Nabeftehenden
Kreise  ergeben,  daß  für  die  Entschuldung  des  ländlichen  Grundbefitzes
  das  tilgungspflichtige  und  unkündbare  Darlehen,  wie  es
die  gemeinwirtschaftlichen  öffentlichen  Kreditanstalten,  Landschaften

  usw.  gewähren,  als  das  geeignetste  und
sachgemäßeste  betrachtet  wird.  Mit  Recht  wird  in  den  Beschlüssen
  der  Plenarversammlung  des  deutschen  Landwirtschaftsrats
  vom  5.  Februar  1901  darauf  hingewiesen,  daß  man  auf  eine
möglichst  allgemeine  Umwandlung  der  nicht  tilgbaren  in  unkündbare
  FKilgungs-Hypotdeken  binwikken  möge,  daß  man  die  Tilgung
für  die  ganze  innerhalb  der  Beleihungsgrenze  stehende  Schuld
obligatorisch  gestalte,  daß  die  Tilgungsbedingungen  möglichst  bewegliche
  wären  und  den  Wünschen  und  der  wirtschaftlichen  Krast
der  Schuldner  anzupassen  seien,  daß  man  als  Minimalsatz  der
Tilgung,  sosern  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  des  Bezirks  nicht
einen  höheren  Satz  zulassen,  bei  neuen  Schuldaufnahmen  nicht
weniger  als  M  9M  der  gewährten  Gesamtbeleihung  in  Aussicht
nehme.  Anerkannt  wird  durch  die  Beschlußfassung  im  Plenum  des
deutschen  Landwirtschaftsrats  vom  5.  Februar  1901,  daß  neben  der
unkündbaren  Tilgungshypothek  und  ohne  ihre  Beeinträchtigung  in
sehr  vielen  Fällen  die  Lebensversicherung  geeignet
ist,  die  Schuldentilgung  wirksam  zu  fördern.
Unter  den  verschiedenen  Formen  der  Lebensversicherung  wurde  zur
Verbindung  mit  bestehenden  Schulden  als  am  meisten  geeignet
scheinend  hervorgehoben  einmal  die  etwa  auf  das  65.  Lebensjahr
abgekürzte  einfache  Lebensversicherung,  wie  sic  bereits  vielfach  sowohl
  zur  Vorbeugung  einer  künftigen  Verschul  dung  etwa  bei  Erbabsindung,
  als  auch  zur  Beseitigung  einer  schon  vorhandenen  Verschuldung
  in  bäuerlichen  Kreisen  benutzt  wird.  Da  die  Erhaltung
des  Grundbesitzes  in  der  Familie  besonders  von  der  Beseitigung
der  Nachhypotheken  abhängt,  empfiehlt  es  sich  in  solchen  Fällen,
die  Lebensversicherung  nur  sü  ür  die  en  gefährlichen  Teil  der  Schuld
abzuschließen,  da  eine  für  die  ganze
Schuld  von  einem  stark  verschuldeten  Landwirt  nicht  gezahlt
werden  kann.

Neben  der  abgekürzten  einfachen  Lebensversicherung  ist  vielfach
  die  Tilgungsversicherung  nach  dem  System  Hecht  empfohlen,
bei  welcher  der  durch  die  Amortisation  noch  nicht  getilgte  Rest  des
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versicherten  Kapitals  nach  Ablauf  der  Versicherungszeit  oder  bei
früher  eintretendem  Tode  ausgezahlt  wird.  Die  Diskussion  über
die  Tilgungsversicherung  ist  noch  nicht  abgeschlossen.  Ein  Versuch,
den  die  Bayerische  Hypotheken-  und  Wechselbank  in  München  mit
dem  Hechtschen  System  gemacht,  wurde  von  ihr  wieder  aufgegeben.
Auch  in  bezug  auf  einige  andere  Punkte,  welche  für  die  rechnerische
Grundlegung  der  Hypothekentilgungs-Versicherung  nach  dem  System
Hecht  wesentlich  sind,  ist  die  wissenschaftliche  Erörterung  noch  im
Gange.  Es  handelt  sich  hierbei  hauptsächlich  um  die  Frage,  mit
welchen  niedrigsten  Tarifen  eine  Lebensversicherung,  die  sich  der
Entschuldung  des  ländlichen  Grundbesitzes  vorzugsweise  widmet,
arbeiten  kann.  Je  geringer  die  von  einer  sicher
schaft  berechneten  Verwaltungskosten  sind,  desto  niedriger  werden
die  Prämien  sich  gestalten.  Die  Frage,  ob  nicht  in  Rücksicht  auf  die
programmäßige  Entschuldung  des  ländlichen  Grundbesitzes  eine
besondere  Lebensversicherung  gebildet  werden  könne,  ist  noch  nicht
endgültig  entschieden.  Von  erheblicher  Bedeutung  wäre  es,  wenn
sich  vollkommen  schlüssig  der  Nachweis  erbringen  lassen  würde,  daß
bei  der  ländlichen  Bevölkerung  günstigere  Sterblichkeitsverhältnisse
  vorliegen  als  bei  der  städtischen.  Professor  Ballod  glaubt
dies  für  die  Gesamtheit  der  ländlichen  Bevölkerung  nachgewiesen
zu  haben.  Doch  hat  eine  neuere  Untersuchung  ergeben,  daß  die
Sterblichkeit  in  den  Jahren  1829—1903  bei  den  in  der  Gothaer
Lebensversicherungsbank  versicherten  Landwirten  eine  größere  ist,
als  die  der  Gärtner,  Lehrer,  Geistlichen  und  Forstbeamten.  Leider
hat  sich  die  Untersuchung  nicht  auf  die  Sterblichkeit  der  anderen
Berufe,  wie  Kaufleute,  Gewerbetreibende  usw.  ausgedehnt.

Einen  bedeutsamen  Vorschlag  zur  Heranziehung  der  Lebensversicherung
  zur  Entschuldung  des  ländlichen  Grundbesitzes  machte
die  Ostpreußische  Landschaft  auf  ihrem  47.  ordentlichen  Generallandtage
  am  19.  Februar  1907  durch  Annahme  der  Entschuldungsvorlage
  des  General--Landschafts-Direktors,  Geh.  Ober-Regierungsrat
  Dr.  Kapp.  Die  Vorlage  will  die  auf  dem  landwirtschaftlich
genutzten  Grundbesitz  haftenden  teueren  und  kündbaren  Privathypotheken
  durch  billige  unkündbare  Landschaftsdarlehen  tunlichst
ersetzen.  Zur  Durchführung  beschloß  die  Landschaft  die  Zulassung
günstigerer  Abschätzungs-Grundsätze,  der  Beleihung  des  fünften
Sechstels  der  landwirtschaftlichen  Taxe  und  der  Genehmigung  von
landwirtschaftlichen  Meliorations-Krediten.  Bedingung  für  den
Geldnehmer  zur  Erlangung  dieser  Vorteile  ist  die  Uebernahme  der
Verpflichtung,  daß  eine  erneute  Belastung  der  Güter  mit  Privathppotheken
  sicher  dauernd  verhindert  wird,  und  die  nach  Aufnahme
des  erweiterten  landwirtschaftlichen  Kredits  noch  verbleibenden
Nachhypotheken  und  das  Pfandbriefdarlehen  selbst  bis  zur  Hälfte
des  Taxwertes  durch  Zahlung  von  Tilgungsbeiträgen  abgelöst
werden.  Von  der  Verpflichtung  der  Tilgungszahlungen  kann  sich
der  Besitzer  durch  Abschluß  eines  entsprechenden  Lebensver-
        <pb n="79" />
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sicher  ungsvertrages  befreien,  und  zwar  gilt  dies  sowohl
für  die  Besitzer,  welche  sich  einer  Verschuldungsgrenze  nicht  unterwerfen,
  wie  nach  Annahme  der  Vorlage  auch  für  die,  welche  sich  der
Verschuldungsgrenze  unterwerfen,  sofern  ihr  Psandbriefdarlehen

des  Tazwertes  nicht  äberstäigt.  Der  Besitzer  hat  in  diesen
Fäuen  neben  der  s  gar  keine  Tilgungsbeiträge
  zu  leisten.

Es  gelten  im  wesentlichen  folgende  Bestimmungen:  Die
Lebensversicherung  kann  sowohl  auf  den  Todes-  wie  auf  den
Lebenssall  abgeschlossen  werden.  Sie  ist  auf  das  Leben  des  Besitzers,
  mit  Genehmigung  der  Landschaft  auch  auf  das  Leben  einer
anderen  Person  abzuschließen.  Die  L  sicher
muß  mindestens  25  9%  des  Pfandbriefdarlehens  erreichen.  Die
Jahresprämien  müssen  mindestens  ½8  9,  dürsen  aber  zusammen
mit  den  für  das  Psandbriefdarlehen  zu  zahlenden  Jahresbeträgen
nicht  mehr  als  5  /,des  Pfandbriesdarlehens  betragen.  Die  Prämien
  sind  in  halbjährlichen  Raten  mit  den  Psandbriefeinsen  an
die  Landschaft  zu  zahlen,  und  diese  Verpflichtung  muß  ins  Grundbuch
  eingetragen  werden.  Die  Landschaft  zahlt  die  Prämien  an
die  Bank  oder  Versicherungsanstalt.  Beim  Tode  des  Versicherten
ist  die  General-Landschafts-Direktion  berechtigt,  die  an  die  Landschaft
  gezahlte  Versicherungs  umme  ganz  oder  teilweise  zum  Zwecke
der  Erbregulierung  oder  zu  sonstigen  Zwecken  an  die  Erben  der
Besitzer  zur  Auszahlung  zu  bringen.  Die  Rechte  aus  der  Lebensversicherung
  können  von  einem  Dritten  im  Wege  der  Zwangsvollstreckung
  nicht  in  Anspruch  genommen  werden.

In  gleicher  Weise  wollen  die  Landesversich  Sanstalt
insbesondere  die  der  Nheinprovinz  und  von  Hannover
die  Kcbensversicherong  zur  Hrbothekenbilgung  bei  Arbeiterhäusern
heranziehen.  Der  Schuldner  soll  das  Schuld  kapital  nur  verzinsen,
daneben  aber  eine  geeignete  Lebensversicherung  in  Höhe  des  Schuldkapitals
  abschließen  und  die  Versicherung  dem  Geldgeber  zedieren.
(Amtliche  Mitteilungen  der  Landes-Versicherungsanstalt  Rhein-*
  III.  Jahrg=  Nr.  3

Landesv  st  hofsen  durch  derektige  Versicherungen
  die  von  cherur  genn  *  angestrebte  Zuführung
von  Baugeldern  an  die  landwirtschaftlichen
Arbeiter  mehr  zu  ermöglichen.  (S.  Land  XV,  281.)

Die  Lebensversicherung  kann  aber  auch  dazu  dienen,  weiterer
Verschuldung  und  Zerstückelung  des  Grundbesitzes  auf  sehr  wirk.
same  Weise  vorzubeugen.  Eine  weitere  Verschuldung  und  Ueberschuldung
  des  Grundbesitzes  kann  bei  allen  nicht  schon  zu  hoch  belasteten
  Gütern  und  Bauerngütern  vermieden  werden,  wenn  im
Falle  der  Notwendigkeit,  eine  neue  Hypothek  aufzunehmen,  gleichzeitig
  eine  Lebensversicherung  in  Höhe  der  Hypothek  abgeschlossen
wird.  Der  Grund  der  hohen  Verschuldung  der  Landwirtschaft  und
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der  daraus  sich  ergebenden  Notwendigkeit  zum  Verkauf  und  zur
Parzellierung  von  Bauerngütern  ist  zum  größten  Teil  in  der  Belastung
  der  Grundstücke  bei  Erbauseinandersetzungen  zu  suchen.
Die  von  dem  Erben  des  Grundstückes  an  seine  Geschwister  und
Verwandten  herauszuzahlenden  Erbanteile  belasten  auch  bei  günstiger
  Taxe,  wenn  nicht  bares  Kapital  genügend  vorhanden  ist,  das
Grundstück  in  unerträglicher  Weise.  Der  neue  Befitzer  ist  schließlich
kaum  noch  ein  solcher,  da  er  bis  zur  letzten  Möglichkeit  das  Grundstück
  mit  Hypotheken  belasten  muß.  Die  Lebensversicherung  bietet
dem  Besitzer  die  Möglichkeit,  seinen  Erben  das  Grundstück  zu  überlosten,
  uhn  diese  zu  zwingen,  neue  Schulden  aufzunehmen,  da

das  Versiherungskapital  die  übrigen  Erben  abgesunden
werden  können.

Schließlich  kann  die  Lebensversicherung  die  Uebergabe  bei
Lebzeiten  der  Besitzer  erleichtern.  Eine  Ouelle  von  Zank,  Streitigkeiten
  und  Rücksichtslosigkeit,  ja  Roheit  läßt  sich  schließlich  durch
allgemeine  Ausdehnung  der  Lebensversicherung  absangen.  Es  ist
bekannt,  wie  oft  der  Altenteiler,  wenn  er  nicht  außer  seinem  abgetretenen
  Besitz  noch  bares  Geld  besitzt,  in  rücksichtslosester  Weise
behandelt  wird  und  wie  andererseits  in  diesem  Falle  der  Altsitzer
bei  der  Uebergabe  geneigt  ist,  sich  ein  möglichst  hohes  Altenteil  zu
sichern.  Der  Abschluß  einer  Lebensversicherung  stellt  den  Altenteiler
  den  Kindern  gegenüber  selbständig;  er  veranlaßt  aber  auch
die  Kinder  zu  rücksichtsvoller  Wkbanl  ung  des  Altenteilers,  der
noch  etwas  zu  „vererben“  hat.  Die  Spekulation  auf  den  Tod  des
Altenteilers,  welcher  das  Eigentum  von  einer  oft  schwer  drückenden
Verpflichtung  befreien  würde,  verliert  ihren  Hauptbeweggrund.

Welche  Gesichtspunkte  müssen  beim  Abschluß
einer  Lebensversicherung  beachtet  werden?

Es  kann  nicht  unsere  Aufgabe  sein,  bestimmte  Gesellschaften
au  empfehlen.  Es  gibt  eine  Reihe  quter  Gesellschaften.  Vorzuziehen
  sind  aber  stets  deutsche  Gesellschoften.  Da  landwirtschaftliche
Organisationen  aller  Art  Verträge  mit  einzelnen  Gesellschaften  zugunsten
  ihrer  Mitglieder  abgeschlossen  haben,  sind  in  diesem  Falle
diese  Gesellschaften  zu  bevorzugen,  wenn  auch  die  Vergünstigungen
nicht  zu  erheblich  sind.  Der  Abschluß  bei  diesen  Gesellschaften
empfiehlt  sich  aber  aus  folgenden  Gründen:  Es  ist  die  Garantie
für  die  Solidität  der  Gesellschaft  gegeben.  Dem  Uneingeweihten
ist  es  nicht  immer  leicht,  sich  zwischen  den  verschiedenen  Tarifen
und  Bedingungen  der  einzelnen  Gesellschaften  zurechtzufinden.
Der  Abschluß  der  betr.  landwirtschaftlichen  Korporation  mit  der
Lebensversicherungsgesellschasft  gibt  ihm  die  Sicherheit,  daß  die
Prämien  nicht  zu  hoch  sind.  Grundsatz  muß  aber  immer  sein,  die
Versicherungsbedingungen  vor  der  Unterschreibung  des  Antrages
genau  durchzulesen.  Die  Höhe  der  Versicherungs  fumme  muß  so
gewählt  werden,  daß  die  Prämienzahlung  stets  gesichert  erscheint.
        <pb n="81" />
        —  81  —

Lebensversicherungen  sollen  zugunsten  bestimmter  Personen,  welche
genau  mit  Namen  aufzuführen  sind,  abgeschlossen  werden.  Allgemeine
  Angaben  wie  Familie,  Erben  usw.  sind  zur  Vermeidung  von
späteren  Schwierigkeiten,  von  Zeit-  und  Geldverlust,  nicht  rätlich.
Wird  die  an  und  für  sich  günstige  Form  der  Lebensversicherun
mit  Dividendenbeteiligung  gewählt,  so  ist  zu  berücksichtigen,  da
die  Höhe  der  Dividenden  nicht  von  vornherein  und  nicht  für  alle
Zukunst  bestimmt  ist,  sondern  von  verschiedenen  Faktoren,  insbesondere
  von  zukünftigen  Sterblichkeitsverhältnissen  abhängt.
Aufgestellte  Tabellen  über  die  Höhe  der  Dividenden  auf  20  bis
30  Jahre  haben  daher  nur  relativen  Wert.  Die  beste  Form  der
Versicherung  ist  die  alternative  Versicherung,  bei  welcher  die
Summe  beim  Tode  oder  spätestens  binnen  einer  vorher  festgestellten
  Anzahl  von  Jahren  fällig  wird.  In  keinem  Falle  kann
zu  lebenslänglicher  Versicherung  geraten  werden.  Die  Daner  der
Versicherung  ist  so  zu  bemessen,  daß  die  Versicherungssumme
srätestens  mit  Vollendung  des  60.  oder  65.  Lebensjahres  fällig
wird.  Beachtenswert  ist  bei  einigen  Gesellschaften  die  Lebensversicherung
  aus  den  Todesfall  mit  Einschluß  der  Invaliditätsgesahr.
  Der  Versicherte  wird  beim  Eintritt  dauernder  Erwerbsunfähigkeit
  von  weiterer  Prämienzahlung  ganz  oder  zur  Hälste,
je  nach  dem  Grade  der  Erwerbsunfähigkeit  besreit.  erhält  außerdem
  eine  jährliche  Invalidenrente  bis  zum  Ablauf  der  Versicherung,
während  die  versicherte  Summe  trotzdem  beim  eintretenden  Tode
an  dem  festgesetzten  Termin  in  voller  Höhe  gezahlt  wird.  Die
Prämien  sind  bei  dieser  Art  der  Versicherung  natürlich  entfprechend
höher.  Wie  schon  erwähnt,  sind  einzelne  Lebensversiche

schaften  bestrebt,  mit  größeren  Verbänden  in  dauernde  Beziehung
zu  treten:;  sie  schließen  mit  ihnen  Verträge,  durch  welche  den  Mitgliedern
  dieser  Verbände  bestimmte  Vorteile  zugesichert  werden.
Namentlich  wird  Befreiung  von  Aufnahmekosten  und  von  den
Kosten  der  ärztlichen  Untersuchung  zugestanden.

So  d  die  Lebens-,  Pensions=  und  Leibrenten-Vers.Ges.  A.-G.
.„Iduna“  zu  Halle  a.  S.  einen  Vertrag  mit  dem  „Bund  der  Landwirte“
öbkheschoffen.  Die  Lebeneversicher  ungs-  und  Ersparnisbank  in  Stuttgart

Verträge  abgeschlossen  mit  den  Landwirtschaftskammern  der  Provinzen
  Pommern  und  Sachsen,  dem  Westfälischen,  Schlesischen,  Rheinischen,
  Ost-  und  BWestpreußischen  Bauernverein,  dem  Generalverband
ländlicher  Genossenschaften  für  Deutschland  und  dem  Hauptverbande  der
landwirtschaftlichen  Lokalvereine  Schlesiens  zu  Breslau;  der  Allgemeine
deutsche  Versicherungsverein  zu  Stuttgart  und  die  Preußische  Lebensversicherungsanstalt
  A.-G.  zu  Berlin  mit  der  Landwirtschaftskammer  der
Provinz  Posen,  die  letztere  Gesellschaft  außerdem  mit  der  Landwirtschaftskammer
  der  Preoins  Sachsen;  die  Karlsruher  Lebensversicherungstst
  A.-G.  .  Land  dwirtschaftskammer  der  Provinz  Handie
  Germ  A.-G.  zu  Stettin  mit  dem  Hauptverbande  der
lenririschaftkeeno  ilozu  Schlesiens  zu  Breslau.
Für  den  Kleinbesitz  und  die  ländlichen  Arbeiter  kommen  die
togenannten  Volksversicherungen  und  die  Selbstversicherung  (s.  d.)

Sohnrey.  Begweller.  4
        <pb n="82" />
        —  82  —

in  Frage.  Erwähnt  muß  werden,  daß  früher  auf  einigen  Gütern
(Gut  Dorst  und  Gut  Calvörde)  Arbeiterversicherungen  bestanden,
für  welche  die  Prämien  von  den  Besitern  gezahlt  wurden.  Auf
dem  Gute  Calvörde  führte  der  Besitzer  Vibrans  die  Versicherung
an  Stelle  einer  Gratifikation  ein,  welche  bis  dahin  zu  Neujahr
gezahlt  wurde.  Nach  Einführung  der  gesetzlichen  Invaliden-  und
Altersversicherung  ist  die  Lebensverficherung  der  Arbeiter  in  beitragsfreie
  Policen  umgewandelt.  Da  die  Arbeiter  das  versicherte
Kapital  von  1000  Mk.  mit  dem  65.  Lebensjahre  zu  beanspruchen
batten,  ist  Verschiedenen  die  Summe  bereits  ausgezahlt.  Für  die
übrigen  ist  es  in  den  nächsten  Jahren  fällig.  Natürlich  ist  das
Kapital  von  früher  1000  Mk.  auf  die  den  Beiträgen  entsprechende
Summe  reduziert.  Die  Vorteile  folcher  kleinen  Versicherungen,
zu  denen  auch  Aussteuer-  und  Kinderversicherungen  gehören,  laffen
sich  nicht  leugnen.  Bei  diesen  Versicherungen  aber  ist  ein  besonders
genaues  Durchlefen  der  Bedingungen  notwendig,  damit  nicht  im

alle,  wenn  der  Versicherungsnehmer  die  weiteren  Zahlungen  einstellen
  muß,  die  bis  dahin  gezahlten  Prämien  verloren  gehen.  Besondere
  Erwähnung  verdient  die  Kaiser  Wilhelms-Spende,
  allgemeinc  deutsche  Stiftung  für  Alters-,  Rentenund
  Kapitalversicherung,  Berlin  SW.,  Zimmerstraße  19  a.

Die  Anstalt  dient  vorzugsweise  den  Zreacn  der  lterzversorgung.
Sie  dient  insbesondere  allen  Mitgliedern  der  ger  bemittelten  Klassen
des  deutschen  Vossegt  welche  durch  Reichsgesetze  6ri½  Altersversorgnen
gewinnen.  Sie  bleibt  auch  den“  Arbeiterklassen  zugängig,  welche  von  den

Reichsgesetzen  über  die  Krankenkassen=  und  Unfallversicherung  und  über
die  Alters-  und  Invaliditätsversicherung  W  E  Sie  ist  besonders
nüblich  für  dic,  welche  durch  Einlagen  bei  ihr  eine  höhere  Altersrente
oder  ein  Kapital  erwerben  wollen.  Zu  ihren  Verwaltungskosten  ist  in
keiner  Weise  etwas  beizutragen.  Aller  Gewinn  aus  dem  Versicherun  sqeschaftfalltnnvcrturztdcn
  Mitklccdern  zu.  Die  Mitglieder  haben
Wahl,  ob  sie  für  ihre  Einlagen  lebenslängliche  Rente  oder  Kapital  be

iehen  wollen.  Die  Wahl  muh  nicht  von  vornherein  getroffen  werden,
sonkern  bleibt  zweckmäßigerweise  verschoben  bis  ein  Jahr  vor  der  Zeit,
da  der  Bezug  der  Renie  oder  des  Kapitals  wünschenswert  erscheint.  Bei
Veränderung  der  Lebenslage  eines  Mitglieds  ist  die  Zurückziehung  seiner
Einlagen  sosern  sie  mindestens  fünf  Jahre  bestehen,  durch  Kündigung
zulässig.  ie  Einlagen  werden  dann  unverkürzt  mit  2%  Zinsenzins
ii  In  bringenden  Fällen  können  auch  a  in  laen  die
noch  nicht  5  Jahre,  wohl  aber  mindestens  6  Monate  bestehen,  g  eichfalls.
geluign  werden.  Einlagen  können  beliebig  und  zu  jeder  Zeit  geschehen.
Eine  Vrrbflichtung  zu  weiteren  Einlagen  besteht  nicht.  Vorzeitig  eintechend-
  grwerbaunfehigkeit  berechtigt  die  Mitglieder,  alsbaldige  Gerung
  der  Rente  oder  des  Kapitals  chu  verlan  *  wenn  diie  auch  die
wst  gebotene  Altersgrenze  noch  nicht  erreicht  ha  In  diesem  Falle
dars  ihnen  auch  aus  den  Ueberschüssen  einmalige  er  laufende  Unterstützung
  neben  ihrer  Rente  gewährt  werd

Die  Anstalt  hat  zwei  Tarife.  Entweder  geschieht  die  Einzahlung

ohne  J  (Tarif  1).  oder  sie  geschieht  mit  Vorbehalt  der  Rückgewähr
  (Tarif  11).  Ersterenfalls  verfällt  die  Einlage  der  Anstall,  ohne
        <pb n="83" />
        daß  die  Erben  des  Mitglieds  einen  Anspruch  auf  ihre  Rückgewähr  erheben
  können;  kebterrnfall  erfolgt  die  Rückzahlung  der  Einlagen  an
die  Erben  des  Versicherten,  an  den  Einzahler  ader  dessen  Rechtsnachfolger,
  vorausgesetzt,  daß  der  Versicherte  die  Fälligkeit  der  ersten  Rente
oder  des  Kapitals  nicht  erlebt  hat.

Beispiel:  Wird  für  jemand  vom  ersten  Lebensjahre  ab  alljährlich
eine  Einlage  von  5  Mk.  gezahlt,  so  beträgt  die  jährliche  Rente  davon
vom  560.  Lebensjahre  ab  nach  Tarif  1  833,25  Mk.,  nach  Tarif  11  71,23  Mk.
Zicht  es  aber  die  versicherte  Person  vor,  bei  Beginn  des  56.  Lebensjahres
die  Auszahlung  des  versicherten  Kapitals  zu  wählen,  so  belauft  es  sich  bei
DMot  nach  Tarif  1  auf  1116,78  Mk.,  bei  Einzahlung  nach  Tarif  11

Hat  Luanor5  mit  20  Jahren  4  Einlagen  von  zusammen  20  Mk.  gezahlt
und  legt  denselben  Betrag  alljährlich  ein  bis  zu  seinem  65.  Lebensjahre,
La  erhält  er  mit  inn  des  66.  Lellnsjahers  an  epe  aliiährüich

68  Mk.  oder  an  Kapital  einmalig  3308,16  Mk.,  falls  die  Zahlungen
—#  aei  1  erfolgt  waren.  Geschahen  sie  b66  3  Tarif  II,  so  beträgt  die
JahrcötentkWoBoMkodctdassapctalWM

Von  anderen  Gesellschaften  kommen  für  diese  Versicherungen
in  Betracht:  für  Arbeiterverficherung  „Friedrich  Wilhelm“,
  Berlin,  „Nordstern“,  Berlin;  für  Volksberficherung
  „Deutschland“,  Berlin;  „Victoria“,  Berlin:  „Urania“,
Dresden;  „Iduna“,  Halle;  „Wilhelma“,  Magdeburg;  „Arminia“,
München;  „Bayerische  Hypotheken=  und  Wechselbank“,  München;
für  Sterbekassen:  Allgemeine  deutsche  Versicherungsgesellschaft
  „Schutz  und  Trutz“,  Dresden;  „Rothenburger  Versicherungs-Anstalt“,
  Görlitz;  „Teutonia“,  Leipzig;  „Deutsche  Lebensversicherungs-Gesellschaft“",
  Lübeck;  „Magdeburger  Lebensversicherungsgesellschaft“!"
  für  Spar-,  Aussteuer-,  Kinder=  und
Altersversicherung:  die  meisten  deutschen  Lebensversicherungsgesellschaften.


Literatur:  Arbeitgeber,  die  ihre  Arbeiter  zur  Versicherung  veranlassen
  wollen,  werden  in  erster  Reihe  die  be  üalichen  Drucsachen  der
Versicherungogeselllchaft.  sich  geben  lassen  mü  e  Frag  r  Befreiung
  des  laͤndlichen  Grundbesitzes  von  eedalteiegschien  .  seis  1894
in  einer  Reihe  von  *  von  Dr.  Hecht-Mannheim  untersucht

worden.  S.  insbes.  Dr.  Hecht,  der  Guropeische  Bodenkredit  (Duncer
.-  Humblot,  Esipgia  1900)  Bd.  1,  S.  162  terner  die  Verhandlungen
des  Deutschen  kiischasterate  1897,  1890,  1900,  1001  und  die  Druck.
achen  der  vom  Deutschen  Landwirtschaftsrat  eingesetzten  Kommission  für
eform  der  Amortisationsschuld  und  Lebensversicherung  als  Mittel  zur
Schuldentlastung.  Kebenkversicherung.  Hpitelbeescherun  und  die  ländliche
  Bevölkerung,  Referat  von  rsen  Grandke;  Sonderabdruck  aus
Schmollers  Jahrbuch  für  Gesetgebung  5  isbos.  Die  kleine  Lebens-Lei
  cherung  ris  Erüriter-  und  Sterbekassen-Versicherung)  von
r.  Ncumann,  1800.  Was  ist  Volksversicherung?  Ueber  Kinderverfüheeung.
  Von  Pr.  M.  Haase-Ratestrom.  Berlin
        <pb n="84" />
        —  84  —

Die  freiwillige  Versicherung  nach  dem  Invaliden-Versicherungsgesetz.


Die  Landleute  sind  im  allgemeinen  langlebig,  zahllos  die
Fälle,  in  denen  der  bäuerliche  Wirt  sich  in  vorgerücktem  Alter  auf
seinen  Altenteil  zurückzieht,  um  noch  eine  Reihe  von  Jahren  ohne
Gegenleistung  dem  Haushalt  des  Nachsolgers  bnzugehören.
In  engen  Verhältnissen  erwächst  daraus  sehr  oft  e

ung  der  Stelle,  die  jeden  wirtschastlichen  Fonkschriit
hemmt,  die  Pflicht  zur  Unterhaltung  des  Vorbesitzers  und
seiner  Frau  als  schweren  Druck  empfinden  läßt  und  nur  zu  häufig
die  Bezichungen  des  Sohnes  zu  den  Eltern  in  beklagenswerter
Weise  trübt.  Wie  anders  würden  sich  die  Dinge  gestalten,  wenn
der  Altenteiler  nebst  Frau  im  Besitze  einer  Rente  wäre,  die  für  den
Unterhalt  beider  mehr  als  ausreichte,  bares  Geld  in  die  Wirtschaft
brächte  und  ihn  so  zu  einem  ausnehmend  nützlichen  Gliede  des  gemeinsamen
  Hanshalts  machte.  Wie  mancher  traurige  Zank  und
Streit,  ja  man  könnte  vielleicht  auch  sagen,  wie  mancher  Mord  und
Totschiag  könnte  durch  vorbeugende  zweckmäßige  Maßnahmen  aus
der  Welt  geräumt  werden!

Mittel  und  Wege.  Eine  staatliche  Wohlfahrtseinrichtung
  ersten  Ranges  ist  das  in  seiner  großen  Bedentung  für  die
Volkswohlsahrt  noch  immer  nicht  recht  gewürdigte  Invaliden-Versicherungsgesetz,
  das  am  1.  Januar  1900  durch  Ausdehnung  auf  die
Bauern  und  Handwerker  eine  so  bedeutsame  Vervollkommunung  erfahren
  hat.  Fast  unserer  gesamten  Landbevölkerung,  Männern  und
Frauen,  ist  damit  und  zwar  gegen  verhältnismäßig  sehr  geringügige
  Opfer  der  Weg  zu  einer  Sicherung  für  die  Zeiten  der
Arbeitsunfähigkeit  und  das  Alter  erössnet,  die  eine  gewaltige  Bedeutung
  in  sozialer  Hinsicht  erlangen  kann.  Was  Landrat  Dr.
Dyes  in  Geestemünde  im  „Land“  (Jahrgang  VI  Nr.  10)  schrieb,
gilt  noch  heute,  daß  das  Invalidenversicherungsgesetz  richtig  ausneführt
  und  angewandt,  über  jedes  Erwarten  hinaus  zu  einer  Erstarkung
  und  Hebung  unseres  Bauernstandes  beitragen  kann.“

Neben  der  #flichtversicherung  unterscheidet  das  Gesetz  noch  die
freiwillige  Versicherung,  die  entweder  auf  einer  Fortführung  der
Pflichtversicherung  (Weitervbersicherung)  beruht  oder  eine
Selbstversicherung  von  solchen  Personen  ist,  die  bis  dahin
nicht  versicherungspflichtig  waren.  Diese  Möglichkeiten  schließen
eine  hervorragende  Wohltat  für  unsere  Landbevölkerung  in  sich
ein.  Leider  ist  aber  ihr  Segen  noch  längst  nicht  genug  erkannt  und
wird  nicht  genügend  gewürdigt.

dere  hanen  sind  von  der  ländlichen  Bevölkerung:

ur  freiwilligen  Selbstversicherung  unter  der  Voraussetzung,  daß
die  1.  Srue  Personen  das  16.  Lebensjahr  vollendet  und  das
        <pb n="85" />
        —  85  —

Lebenstahr  nicht  überschritten  beben  und  noch  nicht  erwerbaunfähig
Im  SirwedesIeichuWhesi

l.

II

zo

#

Alle  selbständigen  Lendwirte  und  Gewerbetreibenden,
  wenn  fie  in  der  Regel  nicht  mehr  als  2  verficherungspflichtige
  Lohnarbeiter  beschäftigen.

Alle  Ehefrauen  von  Landwirten  und  Gewerbetreibenden,
  die  regelmähig  im  Betricbe  des  Mannes  mit
tätig  sind  oder  einen  selbständigen  Betrieb  haben.

Alle  Söhne  und  Töchter  von  Landwirten  und
Gewerbetreibenden,  die  regelmäßig  in  den  elterlichen  ve.
trieben  mithelfen,  dadurch  einen  sonst  notwendigen  Dienstboten
ersetzen  und  für  ihre  Arbeit  nur  kreien  Unterhalt  (Wohnung,
Koft,  Kleidung,  Taschengeld)e  rhalte

Alle  Bet  k  iebsbeamten,  deren  Jahresarbeitsverdienst
mindestens  2000  Ml.,  aber  nicht  mehr  als  3000  Mk.  beträgt.
Hierher  gehören  beispielsweise:  Gutsverwalter,  A#lpektoren
Rentmeister,  Brenneeiverwolter.  Ziegelmeister,  irtschaftsbeamte,
  Forstbeamt,

Alle  e###rhet  reibenben,  d.  s.  Personen,  welche
in  eigener  Behausung  für  andere  Gewerbetreibende  (Kaufleute,
Fobrikanten)  arbeiten.  (Hausgewerbetreibende  der  Tabakfabrilation
  und  Textilindustrie,  die  für  andere  Gewerbetreibende
arbeiten,  sind  dagegen  versicherungspflichtig.)

Alle  Personen,  die  nur  vorübergehende  Dienstleistungen
derrichten,  und  infolgedessen  von  der  Leriicherungepflic  befreit
sind,  die  nur  an  einzen  nen  Tagen  in  der  Woche  einer  Beschäftiaung
  nachgehen,  3.  Handar  niineer  e

II.  Zur  Weiterersicherung  jeber,  der  früher  pflichtversichert  war

und

zwar  ohne  Mücksicht  auf.  seine  wirtschaftliche  Lage,  die  Höhe  seines

Arbeitsurrdienstee  und  sein  Lebensalter.  Alle  Rechte  aus  den  früher  auf

Grund

der  Pllichtversichrung  geklebten  Marken  erlöschen,  wenn  nicht

innerhalb  von  2  Jahren  die  Weiterversicherung  begonnen  hat.

Bei  der  Selbstversicherung  müssen  innerhalb  zweier  Jahre  mindestens
  40,  bei  der  Weiterversicherung  mindestens  20  Beitragsmarken
verwandt  werden.

Die  freiwillige  Versicherung  gibt  Anspruch  auf:

1.

o

*

Invalidenrente  im  Falle  dauernder  Erwerbsunfähiykeit,
  §5  5  Abs.  4;

.  Invalldenrente  im  Falle  vorübergehender  Erwerbsunfähigleit

  vom  Beginn  der  27.  Krankheitswoche
ab.  „Krankenrente“,  8  16;

.  Aktersrente  bei  Vollendung  des  70.  Lebensjahres.



.  Heilverfahren,  d.  h.  Aufnahme  in  ein  Krankenhaus  oder

in  eine  Heilstätte,  sofern  durch  die  Heilb  lune  Wicderherstellung
  der  Erwerbsfähigleit  zu  erwarten  ist.  §  18

4A.  Unterstützung  der  Angehörigen  im  Foue  der  Einleitung

  eincs  Heilverfahrens;
Aufnahme  in  ein  Unvalidenbau  oeaen  Abtrelung
der  Rente  an  die  Versicherungsanstalt,  §  25
        <pb n="86" />
        —  86  —

7.  Eine  Beikrage  enr  kattung  in  den  bafũr  vorgesehenen
Jäben  (Heirat,  Unfall,  Tod),  88  42,  43,  44;
nstige  Vorteile  der  Invalidenversicherun  ng
t  Darlehn  zum  Bau  eines  eigenen  Wohnhauses  usw.).

Leider  sind  die  Vorzüge  der  Versicherung  noch  durchaus  nicht
genügend  in  der  Landbevölkerung  bekannt,  die  Landesversicherungsanstalten
  klagen  über  die  geringe  Beteiligung,  wenn  auch  ein
Fortschritt  schon  zu  verzeichnen  ist.  Bei  der  geringen  Ausdehnung,
welche  die  Selbstversicherung  bis  jetzt  ersahren  hat,  muß  mit  allen
zur  Verfügung  stehenden  Mitteln  und  Krästen  für  eine  allgemeine
und  fortgesetzte  Ausklärung  gesorgt  werden.  Es  ist  das  um  so
nötiger,  als  das  Versicherungsgesetz  nic  bloß  das  umfassendste
seiner  Wirkung  nach  ist,  sondern  auch  das  schwierigste  der  großen
Versicherungsgesetze.  Wer  in  der  Bevölkerung  kann  sich  aus  den
194  Paragraphen  des  Gesetzes  ein  Bild  machen?  Und  doch  ist  kein
Gesetz  so  aus  die  eigne  Mitwirkung  der  Beteiligten  zugeschnitten
wie  dieses.

Um  die  Aufklärung  über  die  Vorteile  der  freiwilligen  Versicherung
  #  sind  in  erster  Linie  die  Versicherungsanstalten  selbst  bemüht.
  So  werden  on  den  Anstalten  der  Provinzen
Brandenburg,  Schlesien,  „toreußen-  Hannover,
  Ahein  vrovin3  für  das  Großherzogtum
Baden'und  Schwaben  und  Neuburg  Merkblätter,  Flugschriften
  und  Bekanntmachungen  herausgegeben,  die  entweder  um
sonst  oder  gegen  eine  geringe  Vergütung  abgegeben  werden.  In
Ostpreußen  ist  durch  den  Landesrat  Passarge  ein  kleines  Hest
über  die  Selbstversicherung  versaßt,  das  kostenlos  durch  die  Kontrolldeamten.
  verteilt  wird.  Von  dem  Versasser  sind  im  Austrage

Sanstalt  auch  Vorträge  gehalten.  —  Auch
der  Kreisverwaltungen  haben  sich,  wenn  auch  bisher  nur
vereinzelt,  die  Belehrung  der  Landbevölkerung  angelegen  sein
lassen.  Im  Kreise  Tarnowitz  wird  über  die  zur  Selbstversicherung
Berechtigten  auf  dem  Landratsamt  eine  genaue  Liste  geführt  und
die  Bevölkerung  durch  Vorträge  und  Flugschristen  ausgeklärt.  Im
Kreise  Pleß  werden  dem  Kreisadreßbuch  geeignete  Flugblätter  beigelegt.
  In  Baden  erteilen  die  Bezirksämter  im  Auftrage  der  Regierung
  Belehrung.  Aus  der  Rheinprovinz  berichtet  die  Landesversicherungsanstalt
  die  auffällige  Erscheinung,  daß  einzelne  kleine
ländliche  Gemeinden  50  und  mehr  Selbstversicherte  aufweisen  und
sie  schließt  daraus  mit  Recht,  daß  der  Erfolg  der  Belehrungen  davon
  abhängt,  inwieweit  die  örtlichen  Behörden  oder  Vereine
  und,  wir  fügen  hinzu,  die  Geistlichen,  Lehrer  und
Aerzte  für  Aufklärung  sorgen.

Dazu  müssen  aber  diese  selbst  genau  Bescheid  wissen,  woran  es
oft  noch  sehlen  wird.  Hierzu  verweisen  wir  hinsichtlich  des  ganzen
Versicherungsgesetzes  anf  die  unten  genannten  Schristen  von  Düttmann
  und  Gebhard,  von  Woedtke  und  Dr.  Hitze,  von  denen  das
        <pb n="87" />
        —  87  —

letzte  sich  durch  leicht  faßliche  Darstellung  und  große  Billigkeit  auszeichnet.
  Ginsichtlich  der  für  den  vorliegenden  Zweck  so  wichtigen
freiwilligen  Versicherung  und  deren  hoher  Bedeutung  für  die
Landbevolkerung  empfehlen  wir  aber  ganz  besonders  die  unten  genannte
  kleine  und  ebenfalls  sehr  billige  Schrift  von  Römer,  die
zugleich  zur  Massenverbreitung  unter  der  Landbevölkerung  geeignet
  und  hierzu  auch  von  dem  Großh.  Hess.  Ministerium  empsohlen
  it.
Zu  einem  allerdings  nicht  in  allen  Einzelheiten  zutreffenden,  aber
Hornsaüe  in  der  Hauptsache  Tichtigen  eerhleich  der  Kostenansprüche  und
Leistungen  der  Reichsversichern  er  Priratverf  i  frungsgeselschaften
  geben  wir  elnige  Vessrielt  Wer  von  seinem  25.  zu  seinem
50.  Lebensjahre  wöchentlich  je  20  Pfg.  sowohl  an  die  nier  r
der  Verkers  in  Berlin  als  an  die  Reichsinvalidenversicherung  entrichtet.
begahlt  dafür  im  ganzen  an  jede  Anstalt  200  Mark  und  erhöält  dafür  in
seinem  50.  Senslabee  von  der  Volksversicherung  ein  einmaliges  Kapital

72  oder  jä  icbekun  Lelellch  ls  sn  anen  ist  ein  sswechene.  in
Honzer  Summe  zu  zahlender  Betrag  vo  67  Pfg.  zu  entrichten.

t  26  Jahre  alt,  sich  vom  50.  rW*  gar!  Rente  von  200  Mark
(allerdings  keine  Invalidenrente)  erwerben  will,  hat  dafür  bei  der
Renten-  und  Lebensversicherungsansialt  i  in  lu-  25  Jahre  lang  jährlich
  66  Mark  72  Pfg.  oder  im  ganzen  1613  Mark,  und  bei  dem  Preu-Hischen
  Beamtenverein  in  Hannover  iscs,  71  Mark  oder  im  ganzen
1776  Mark  zu  bezahlen.  Deutlicher  kann  die  Billigkeit  der  Reichsverbcherurg
  nicht  geteigt  werden.  Zum  Teil  erklärt  sich  diese  daraus,  daß

das  Reich  zu  jeder  Rente  jährlich  60  Mk.  zuschießt,  welcher  Beirag  also
nicht  aus  den  Beiträgen  der  Versicherten,  sondern  aus  den  Reichssteuern
gedeckt  wird.  An  solchen  Zuschüssen  zu  Renten  bezahlt  das  Deutsche  Reich
gegemwärtig  jährlich  über  20  Millionen  Mark.

Außerordentlich  erheblich  ist  gerade  in  kleinbäuerlichen
Kreisen  die  Zahl  derer,  welche  zeitweilig  als  Knechte,  Mägde,  Tagelöhner
  usw.  der  Versicherungspflicht  nterliegen  und  bei  dem
Uebergang  in  die  Selbdständigkeit  durch  Erwerb
einer  eigenen  Stelle,  Verheiratung  und  andere
Umstände  die  erworbenen  Anrechte  leichthin
  fahren  lassen,  anstatt  sie  sich  durch  freiwillige
Weiterversicherung  zu  erhalten.  Von  dieser  Berechtigung
ist  seither  nur  in  sehr  geringem  Umsange  Gebrauch  gemacht,
  obschon  in  der  großen  Mehrzahl  der  Fälle  nach
der  ganzen  wirtschaftlichen  Lage  der  betreffenden  senen  die
Fortsetzung  der  Versicherung  als  selbstverständliche  Pflicht  erscheinen
  müßte.  Der  Mangel  anrichtigem  Verständ-
        <pb n="88" />
        —  88  —

nis  für  die  Eerstaunich  günstigen  Bedingungen,
welche  das  Gesetz  den  Versicherten  bietet,  offenbart
  sich  wohl  am  unzweideuntigsten  in  der  Tatsache,
  daß  anscheinend  fast  sämtliche  weibliche
Versicherte  bei  der  Verheiratung  von  der  Befug--nis
  Gebrauch  machen,  die  Hälfte  der  geleisteten
Beiträge  sich  erstatten  zu  lassen.

Ausgangspunkt  jeder  volkstümlichen  Belchrung  über  die  Segnungen
  des  Gesetzes  wird  auch  heute  noch  die  Bekämpfung  des  anscheinend
  ungausrottbar  eingewurzelten  törichten  Vorurteils  sein
müssen,  das  sich  mit  dem  Altersrentner  und  seinen  70  Jahren  verknüpst.
  Wie  mancher  hat  die  Versicherungsfrage  schon  abgetan  und
wird  sie  noch  abtun  mit  den  Worten:  „So  alt  werde  ich  ja

och  nicht.“  Solcher  Einsichtslosigkeit  gegenüber  kann  nicht  nachdrürslich
  genug  immer  wieder  betont  werden,  daß  das  Schwergewicht
  der  Versicherung  auf  dem  Gebiete  der  Fürsorge  für  die
Erwerbsunfähigen  liegt,  ohne  daß  deren  Alter  entscheidend  in  Betracht
  käme.

Literatur.  Düttmann  u.  Gebhard,  Handausgabe  des  edn
Halidenversicherungegeseen  vom  18.  Juli  1809.  alkenburg  1900.  —  von
Woedtke  (Direktor  im  Reichsamt  des  Innern),  l  bers  er  2

geet.  vom  13.  Juli  1899.  Gutzerteglenm  Sammlung  deutscher  Rei
Nr.  30.  Berlin  1000.  —  Dr.  Fr.  *  ite,  Mitglied

ben  Deutschen  Meichstages,  Was  SMse=  bezüglich  der  Irvalsderversicherung

  wissen  muß.  Berlin,  Verlag  der  Germania  1899.  —

t.  Dyes,  Die  Bedeutung  des  abgeänderten  Inkolstenversnbe
kungereletd  für  die  Londbeölkerung.  Das  Land,  VIII,  Nr.  10.  —
Landesrat  R.  Passarge,  Die  freiwillige  aku  nach  dLem  &amp;amp;xz#
doendesrat  vom  13.  Juli  1890.  Königsberg  i.  Pr.  1904.

Die  Krankenversicherung  auf  dem  Lande.

Bis  zur  Einführung  der  reichsgesetzlichen  Krankenversicherung
für  Dienstboten,  ländliches  Gesinde  und  Landarbeiter  werden  sich
die  Arbeitgeber  auf  dem  Lande  nach  einer  Möglichkeit  umsehen
müssen  wie  sie  sich  vor  den  Ansprüchen,  welche  etwa  gegen  füe  aus

7  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  erhoben  werden,  nach  Mög-Schar
  schützen  können.  Sie  haben  die  Verpflichtung  für  die  Dienstboten,
  die  ständigen  Instleute  und  Tagelöhner  im  Falle  der  Erkrankung
  die  erforderliche  Verpflegung  und  ärztliche  Behandlung
eventuell  durch  Unterbringung  in  einer  Krankenanstalt  bis  zur
Dauer  von  6  Wochen,  jedoch  nicht  über  die  Beendigung  des  Dienstverhältnisses
  hinaus  zu  gewähren.  Ausgenommen  sind  die  Krankheitsfälle,
  die  vorsätzlich  oder  durch  grobe  Fahrlässigkeit  der  Dienstboten
  selbst  verschuldet  sind.  Das  Dienstverhältnis  kann  zwar
wegen  Eintritt  einer  Krankheit  außer  der  Zeit  gekündigt  werden,
Lhstg  der  Versorgung  auf  6  Wochen  aber  bleibt  trotzdem  beehen
        <pb n="89" />
        —  89  —

Diese  Verpflichtung,  kranke  Dienstboten  6  Wochen  lang  zu
unterhalten  und  zu  pflegen,  kann  für  die  Arbeitgeber  unter  Umständen
  große  Geldopfer  bedeuten.  So  ist  denn  auch  der  Gedanke
da  und  dort  „erwogen  worden,  das  Risiko  des  Einzelnen  durch  eine
Gesindek  sicherung  wesentlich  zu  ermäßigen.  —  Nach  der
reichsgesetzlichen  Krankenversicherung  sind  die
Dienstboten  nur  berechtigt,  nicht  verpflichtet,  der  Gemeindekrankenversiche
  rung  beizutreten.  Treten  sie  bei,  so  sind  sie  verpflichtet,  aus
eigenen  Mitteln  die  Kassenbeiträge  zu  zahlen.  Die  Herrschaft
könnte  nur  bei  Abschluß  des  Dienstvertrages  den  Beitritt  zur  Gemeindekrankenversicherung
  den  Dienstboten  zur  ausdrücklichen  Bedingung
  machen.  Bei  dem  gegenwärtigen  starken  Gesindemangel
aber  wäre  der  Erfolg  nur  der,  daß  die  Herrschaft  keine  Dienstboten
bekäme  oder  den  ganzen  Betrag  der  Versicherung  aus  ihrem  Gelde
zu  erlegen  hätte.  Das  betrüge  für  weibliche  Dienstboten  7—9  Mk.,
für  männliche  8—10  Mk.  jährlich,  je  nach  den  Sätzen  der  Gemeindekrankenkassen.
  Auf  jeden  Fall  also  fällt  die  größere  Last  den
Arbeitgebern  zu.  Das  entspricht  ja  auch  der  sozialen
Grundidee  aller  dieser  Gesetze,  und  es  fragt  sich  nun,  auf  welche
Weise  erleichtert  man  sich  zweckmäßig  und  gemeinsam  diese  Bürde?

Mittel  und  Wege.  Für  die  ländlichen  Arbeiter  handelt
es  sich  um  die  statutarische  Ausdehnung  der  Krankenversicherungspflicht
  auch  auf  diese  Arbeitergruppe.  Sie  besteht  schon  in  Württemberg,
  Baden,  Bayern,  Hessen,  in  zahlreichen  Kreisen  der  weltlichen
  und  in  nur  wenigen  Kreisen  der  östlichen  Provinzen.  Wir
verweisen  auf  die  unten  angeführte  Literatur  und  besonders  auf
den  dort  angeführten  Vortrag  des  Landrats  a.  D.  von  Batocki,
dem  orsitenden  der  Landwirtschaftskammer  für  die  Provinz  Ostpreußen.


Im  Kreise  Verden  hat  der  Kreisausschuß  die  Dienstbotenversicherung
  für  den  ganzen  Kreis  in  seine  Hände  genommen  und  in
einfacher,  aber  ausreichender  und  zweckmäßiger  Weise  durchgeführt.
Jede  Dienstherrschaft,  gleichviel  ob  ländlich  oder  städtisch,  welche
Dienstboten  versichern  will,  muß  ihre  sämtlichen  Dienstboten,  nach
ihrer  Anzahl,  zur  Versicherung  beim  Gemeindevorsteher,  in  der
Stadt  Verden  selbst  bei  der  Kreiskommunalkasse  anmelden.  Bei
der  Anmeldung  ist  für  jeden  Dienstboten  eine  Grundgebühr  von
50  Pfennigen  als  Jahresbeitrag  zu  entrichten.  Für  die  während
des  Jahres  mehr  hinzutretenden  Dienstboten  ist  die  gleiche  Gebühr
zu  zahlen.  Kommt  die  Versicherung  mit  diesen  einbezahlten  Grundgebühren
  für  ein  Jahr  einschließlich  der  Zinsen  des  Reservefonds
nicht  aus,  so  wird  der  Mehrbetrag  der  Ausgaben  auf  die  Zahl  der
im  abgelaufenen  Rechnungsjahr  versichert  gewesenen  Dienstboten
verteilt.  Binnen  zwei  Wochen  nach  der  Bekanntgabe  durch  das
Kreisblatt  hat  der  Versicherungsnehmer  dann  den  für  die  Zahl
seiner  Dienstboten  sich  ergebenden  Nachschußbetrag  an  den  Gemeindevorsteher,
  in  der  Stadt  an  die  Kreiskommunalkasse  einzu-
        <pb n="90" />
        —  90  —

zahlen.  Der  Ueberschuß  eines  Rechnungsjahres  wird  einem  Reservefonds
  zugeführt,  der  zirsbar  angelegt  wird.  Der  Reservesonds
  trägt  bis  zur  Hälfte  seines  Kapitalbestandes  zu  den  Kosten
bei,  wenn  in  einem  Rechnungsjahr  über  300  Prozent  der  Grundgebühr
  als  Nachschuß  erhoben  werden  mußten.

Die  Leistungen  der  Gesindekrankenversicherung  können  nun
natürlich  eutsprechend  den  niedrigen  Gebühren  keine  allzu  umfangreichen
  sein.  Die  Versicherung  gewährt  den  Versicherungsnehmern
Ersatz  der  Kosten,  welche  durch  die  Verpflichtungen  des  §  617
B.  G.  B.  gegen  kranke  Dienstboten  entstehen,  soweit  diese  in  jedem
einzelnen  Krankheitsfalle  dreißig  Mark  übersteigen.  Als  Kosten
der  Krankenfürsorge  kommen  in  Anrechnung  die  nachweislich  für
das  erkrankte  Gesinde  an  Aerzte,  Apotheker  und  Krankenhäuser
gezahlten  Beträge,  sowie,  wenn  der  Dienstbote  in  der  häuslichen
Pflege  der  Dienstherrschaft  verbleibt,  wie  das  auf  dem  Lande  in
der  Regel  der  Fall  ist,  ein  Verpflegunsgeld  von  einer  Mark  für
jeden  Tag  der  Arbeitsunfähigkeit.  Die  Kreisverwaltung  läßt  es
sich  dabei  angelegen  sein,  durch  zweckentsprechende  Vereinbarung
mit  Aerzten,  Apothekern  und  Krankenhäusern  auf  eine  Ermäßigung
  der  Heilungskosten  für  versicherte  Dienstboten  hinzuwirken.

Bei  dieser  Art  der  Kostenentschädigung  leistet  jede  Dienstherrschaft,
  gleichviel  ob  sic  näher  oder  serner  vom  Arzt  wohnt,  einen
gleichmäßigen  Betrag  aus  eigenen  Mitteln.  Alle  unerheblichen
Erkrankungsfälle  sind  von  selbst  aus  der  Versicherung  ausgeschieden;
  die  Versicherung  tritt  sonach  nur  bei  ernsteren  Erkrankun--gen,
  die  höheren  Kostenaufwand  verursachen,  helfend  ein  und  zwar
gleichgültig,  ob  der  kranke  Dienstbote  bei  der  Herrschaft  verbleibt
oder  in  ein  Krankenhaus  gebracht  wird.  Ein  Punkt,  der  als  zweckmäßig
  sehr  ins  Gewicht  fällt,  ist  ferner  der,  daß  für  jeden  Tag
häuslicher  Pflege  der  Dienstherrschaft  eine  Mork  zugute  gerechnet
wird.  Dadurch  wird  vielen  vermeidbaren  Kosten,  besonders  durch
unrötige  Abschiebung  in  ein  Krankenhaus,  wirksam  entgegengetreten.


Im  ersten  Versicherungsjahre  1900  waren  im  Kreise  Verden
509  Dienstherrschaften  mit  1156  Dienstboten  versichert;  der  Nachschußbeitrag
  stellte  sich  auf  25  Pfennig  für  jeden  Dienstboten.  1904
waren  1192  Dienstboten  versichert,  Nachschußbetrag  2,20  Mk.  1905
waren  527  Dienstberrschaften  mit  1121  Dienstboten  versichert,  Nachschußbetrag
  1  Mk.  Die  Ergebnisse  sind  also  durchaus  erfreulich
und  man  erkennt  so  recht,  daß  gerade  auf  dem  Lande  gemeinsame
Hilfe  die  beste  und  wirksamste  ist.

Im  Kreis:  Winsen  a.  b.  L.  besteht  ebenfalls  eine  Dienstbotenkrankenversicherung
  für  den  ganzen  Preis,  doch  ist  die  Handhabung  in  sofern
eine  andere,  als  keine  untere  Grenze  für  den  Eintritt  der  Versicherung
besteht.  Dafür  sind  die  Beiträge  der  Dienstherrschaft  auch  entsprechen
höher.  Bisher  wurden  für  jeden  Dienstboten  ein  Betrag  von  4  Mark  erhoben.
  190  waren  375  Dienstherrschaften  mit  840  Dienstboten  versichert.
        <pb n="91" />
        —  91  —

Außer  den  4  Mark  Grundbeitrag  mußte  nech  ein  Restbetrag  von  1220,95
Mark  auf  die  Beteiligten  umgelegt  werben

beitgeber  werden,  die  Gesinde  halten,  aber  auch  Arbeitnehmer  beiderlei
“7  z5  die  gur  Hauptsache  mit  landwirtschaftlichen  Arbeiten  be-4n
  en  und  6  inind,  nso  die  eigenen  Kinder  der  Kassenmit-GE
  falls  sic  ndestelle  vertreten.  Regelmäßige  Beiträge  werden
von  den  Arbeitgebern  nicht  entrichtet,  die  entstehenden  Unkosten  werden
nach  l-n  auf  die  Zahl  der  versicherten  Arbeiter  und  Tage  repartiert,
  also  nach  Tagewerklen  aufgebracht;  die  Arbeilwehmer  dagegen  bezahlen
  monatlich  60  Pfennige.  Im  Falle  der  Erkrankung  eines  Dienstkoten
  esstaletg  die  ohne  Einschrönkung  die  Kosten  für  das  ärgtliche
Honorar,  die  Ausgaben  für  Medilawente,  Verbandstoffe  und  die  3
fũr  besondere  Wartung.  und  Pflege.  Vom  9.  Tage  an  werden  dem  Arbeit-F
  aber  sußerde  m  noch  für  Wartung  und  Pflege  täglich  70  Pfg.,  für
1  Mark  vergütet.  Arbeitnehmer,  die  sich  also  selbst  vergerin
  eibenten  für  Arzt,  Medikamente  und  Verbandstoffe  nichts,  für
Verpflegung  und  aen  nt  aber  die  oben  genannten  Gebühren  vom

In  *  FrnR  r  7#  *  udwirischaftliche  Kreis.
verein  im  Jahre  1001  eine  für  seine  Mitglieder  freiwillige  Kranken-Versicherung
  für  Hienstbolen  Fismhiche.  Für  jeden  Tienst  oten  ist  ein
einmaliges  Eintrittsgeld  von  1  zu  zahlen,  die  übrigen  Kosten
werden  umgelegt.  Die  Pmishst  Nerlk“  Anspruch  auf  freie  Behandlung
hrer  Dienstboten  durch  die  dazu  bestimmten  4  auf  die  verordneten
Arssmeimittel,  ferner  nach  Anordnung  der  Aerzie  auf  die  Aufnahme  ihrer
Dienstboten  in  die  dazu  bestimmten  Krankenhäuser  in  Hildesheim  und
Hörsum.  Die  Verpflichtung  der  Kasse  erstreckt  sich  auf  die  Dauer  von
sechs  Wochen.  Mit  den  Aerzien  ist  ein  Abkommen  getroffen,  nach  welchem
ihre  Einzelleistungen  nach  der  E—t  chriebenen  Minimaltaxe  honoriert
werden,  Beitversäumnis  ist  nicht  zu  berechnen.  Für  den  Kilometer  zurück.
gelegten  Landweg  kommen  25  Pfg.  in  Anrechnung.  Die  Zahl  der  Mitlieder=
  ist  von  1901  an  b#ephändig  "727  die  Höhe  gegangen.  Sie  betrug  1901

i  der  Gründung  b4,  1000:  117  Mitglicder.  ###  Beiträgen  wurden  für
ben  Monat  und  den  Dienltboten  gegahlt  1901:  0,40  Mk.;  Mk.;
1903:  0,40  Mk.;  1004:  ;  1905:  0.75  un  100.  14

In  einer  Feihe  von  miele  Kreisen  (Herford,  #
Lauban,  Grottkau,  Jauer,  Crossen,  Ohlau)  besteht  für  die  Dienstherrs
  chaften  die  Möglichkeit,  durch  sogenannte  Dienstbotenabonnements,
  durch  Zahlung  eines  geringen,  aber  festen  Betrages,  unent.
geltliche  Pflege  und  Behandlung  im  Kreiskrankenhaus  zu  erwirken.
Der  Beitrag  beträgt  durchschnittlich  für  das  Jahr  und  den  Dienstboten
  4  Mark.  Die  Verpflegung  erstreckt  sich  meist  auf  die  Zeit  von
sechs  Wochen.

In  Norden  können  sich  auch  Dienstboten,  Tagelöhner  und  ganze
Familien  bei  der  Kreiskrankenanstalt  versichern.  Durch  Vorausbezahlung
des  Abonnementspreises  erhalten  sic  Anspruch  auf  freic  Verpflegung  und
        <pb n="92" />
        —  92  —

Bchandlung  für  die  Dauer  von  16  60  Tagen  im  Jahr.  Der  Abonnementspreis
  beträgt  für  Kreiseingesessene  für  die  einzelne  Person  8  Mardk,  für
eine  Familie  und  zwar  für  Mann  und  Frau  5,25  Mark,  kür  —  Kind
1.60  Mark,  doch  für  sämtliche  Kinder  der  Familie  nicht  mehr  als  6  Mk.
In  kurzer  Zeit  haben  sich  etwa  1000  Personen  versichert.

Im  Känigreich  Sachsen  ist  die  Krankenversicherung  der  landund
  forstwirtschaftlichen  Dienstboten  dahin  geregelt,  daß  diese
zu  den  Gemeindekrankenversicherungen  und  bez.  organisierten
Krankenkassen  beitrittspflichtig  sind.  Für  die  häuslichen  Dienstboten
  sind  entweder  durch  ortsstatutarische  Bestimmungen  besondere
Dienstbotenkrankenkassen  errichtet,  oder  es  ist  diesen  Dienstboten

durch  Statut  der  Gemeindekrankenversicherungen  und  Ortskrankenkassen
  das  Beitrittsrecht  eingeräumt  worden,  von  welchem  Rechte
allentholben.  Gebrauch  gemacht  wird.

Lite  Die  Sahungen  der  Dienstbotenkrank  sich
anstalt  des  —!  Verden  und  andere  sind  leihweise  zu  be  ichen  don  7
Geschäftsstelle  des  Deutschen  Vereins  büd  ländliche  Wohlfahrts-  und
Heimatspflege.  —  Aus  der  sozlalen  Tätigkeit  der  Kreisverwaltungen,
Berlin  1007.  —  Ländliche  Wohlfahrtsarbeit,  11.  Heft.  Landrat  von
84  —m—  Erfahrungen  in  der  Krankenversicherung  ländlicher  Arbeiter,
erlin  1

Feuerversicherung.

„Wenn  irgendwo  ein  Brand  ausgebrochen  ist,  dann  erscheinen
alsbald  in  den  Zeitungen  Hilseruse,  und  man  sucht  diese  Hilserufe
dadurch  recht  wirksam  zu  machen,  dab  man  Fulrt,  die  armen  Abgebrannten
  hätten  wenig  oder  nichts  versichert

Wenn  ich  das  lese,  dann  ergrimme  ich.  Man  verstehe  mich
nicht  falsch!  Wenn  eine  Feuersbrunst  Hunderte  und  Tausende
obdachlos  macht  und  des  Nötigsten  beraubt,  dann  darf  nicht  erst
gesragt  werden:  Sind  die  Leute  auch  versichert?  In  solchen
Fällen  hilst  gegen  die  erste  und  drückendste  Not  keine  Versicherung.
Da  muß  schnell  geholsen  werden,  damit  nicht  Menschen  und  Tiere
Hungers  sterben  oder  erfrieren.  Selbstverständlich  kann  es  sich
aber  auch  in  solchen  Fällen  immer  nur  um  Abwendung  der  ersten
und  dringendsten  Not  handeln.  Wir  haben  nur  die  Pflicht,  so
lange  zu  helsen,  bis  sich  die  Abgebraunten  mit  ihrer  Versicherung
selbst  helsen  können.  Aber  wir  haben  nicht  die  Pflicht,  sie  durch
unsere  Gaben  gerade  wieder  so  vermögend  zu  machen,  als  sie  vor
dem  Brande  waren.  Es  ist  auch  nicht  richtig,  daß  die  Wohl.
habenderen  aus  den  Sammlungen  mehr  erhalten  als  die  Armen,
wie  das  zuweilen  vorgekommen  ist.  Maßgebend  für  die  Verteilung
  darf  nicht  das  sein,  was  ein  jeder  vor  dem  Brande  gehabt
hat,  sondern  maßgebend  muß  die  Anzahl  der  zu  versorgenden
Femilienalicder  und  der  durcheusitternden  Haustiere  sein.

r  wenn  sich  nun  herausstellt,  daß  die  Abgebrannten  gar
nicht  versichern  hatten,  dann  ergrimme  ich.  Warum  haben  sie  nicht
        <pb n="93" />
        —  93  —

versichert?  Man  sage  doch  nicht:  Sie  waren  zu  arm  dazu.  Wie
der  Mensch  nicht  zu  arm  sein  dars,  sich  und  die  Seinen  zu  nähren,
zu  kleiden  und  für  Obdach  zu  sorgen,  so  darf  er  auch  nicht  zu  arm
sein  für  die  Versicherung  seiner  Habseligkeiten.  Es  handelt  sich
doch  hier  nicht  um  Besitzlose,  sondern  um  Leute,  die  etwas  zu  verlieren
  haben,  das  sie  zu  erhalten  und  zu  schützen  verpflichtet  sind.
Und  das  könnten  sie  mit  wenigen  Mark  Jahresprämie.  Es  ist
aber  meist  ganz  gewöhnlicher  Geiz,  was  die  Leute  verhindert,  ihre
Habe  zu  versichern.  Sie  schenen  nur  die  Ausgabe  der  paar  Mar
Jahresprämie.  So  dürsen  sie  sich  dann  aber  auch  nicht  wundern,
wenn  sie  über  Nacht  alles  verlieren,  und  sie  müssen  sich  darin  ergeben.
  Auf  die  Unterstützung  ihrer  Nebenmenschen  haben  sie  nur
so  weit  Anspruch,  daß  diese  sie  nicht  Hungers  sterben  lassen.

Das  mag  manchem  hart  klingen,  und  es  wird  mir  nicht  leicht,
es  auszusprechen,  aber  richtig  ist  es.  Und  darum  rate  ich  denen,
die  ost  so  schnell  mit  Hilferusen  für  Abgebrannte  bei  der  Hand
sind,  die  nicht  versichert  haben,  daß  sie  erst  einmal  allen  ihren  Ein-Unh
  aus  die  Leute  anwenden,  daß  sie  bersichern.  (tPPfsarrer

A.  Meyer-Kemberg  im  „Land“  1905/

Es  ist  leider  eine  traurige  Tatsache,  daß  8  dem  Lande  noch
viele  Leute  unversichert  sind,  obgleich  das  Land  auffallend  mehr
Brandverlust  erleidet  als  die  Städte.  Nach  einer  Zusammenstellung
  der  „Statistischen  Korrespondenz'  ergeben  sich  solgende
Zahlen,  wobei  sich  die  Summen  auf  die  mittlere  Bevölkerung  der
zwischen  den  Jahren  der  Volkszählung  liegenden  Jahrfünfte
beziehen.

In  den  Städten:  „

*  S  die  miitlere  die  Schäden
die  Schäden  Bevöllerung  auf  1  nu

1000  M.  in  1000
1881  85:  76  42  10  131  7.44
886,  00:  92  129  11170  8,28
1891/95:  124559  12  370  10,07
1896/1900:  138  873.  18  001  9.09

In  den  Landgemeinden  und  Gutsbezirken:

die  mititlere  die  Schäden

die  Schäden  Bevölkerung  auf  1  Dewohner

1000  M.  in  1000
1881/85  222869  17  668  12,62
1885/00  205  341  963  11,43
1891/95  271  110  18  535  14.62
1890/19001  2°8251  19  20  14,10

Mittel  und  Wege.

Gerade  bei  den  kleinen  Leuten  und  Arbeitern  sehlt  es  oft  an
dem  nötigen  Hinweis  auf  die  Notwendigkeit  der  Feuerversicherung.
Agenten  und  Taxatoren  haben  bei  der  im  Verhältnis  geringen
Provision  nicht  den  Ansporn,  um  diese  Leute  zur  Versicherung  an-
        <pb n="94" />
        —  94  —

zuregen;  ferner  liegt  mancher  Gesellschaft  nur  wenig  an  derartigen
Abschlüssen.  Um  so  mehr  sollten  andere  Kräste  hier  eingreisen.  —
Die  Kreditinstitute,  wie  z.  B.  die  Landschaften  verlangen  bei  Beleihungen
  das  Versichern  der  Darlehnsnehmer:;  die  Landschaften

3.  B.  bei  den  Landseuersozietäten.  Es  sollten  aber  auch  die  Sparind
  Darlehnskassen  bei  Kreditbewilligungen  gerade  den  kleinen
Besitzrn,  Kolonisten,  Arbeitern  usw.  eine  gleiche  Forderung  stellen.

—  Hingewiesen  sei  auch  auf  die  Waldbrandversicherung,  von  der
für  Genossenschafts-  und  kleine  Privatwaldungen  trotz  ihrer
Wichtigkeit  noch  wenig  Gebrauch  gemacht  wird.

Im  Kreise  Gesemidet  ist  im  Kreishaushaltsetat  eine  Summe  zur
Unterftützung  geno  eli  Aufforstungen  ausgeworfen,  die  zum
Teil  für  die  Kosten  einer  Versiche  r0  gecen  nerschaden  bestimmt  ist.
Neuerdings  l  hat  der  Furis  erein  für  Rheinpreußen  mit  der

t  einen  Vertrag  über  Waldbrandversicherung
  abgeschlossen.

Für  die  Feuerversicherung  kommen  solgende  praktische
Gesichtspunkte  in  Frage:  Bei  ganz  massiven  Gebäuden  ist
die  Versicherung  der  Fundamente  nicht  nötig;  für  diesen  Teil  kann
man  die  Prämienzahlung  sparen.  Bei  Gebänden  aus  Fachwerk
oder  anderem  brennbaren  Material  sind  die  Fundamente  mitzuversichern,
  da  diese  durch  Feuer  oft  auch  völlig  vernichtet,  mindestens
aber  sehr  beschädigt  werden.  Auch  die  an  Gebäude  stoßenden
Zäune  sind  zweckmäßig  mituwversichern.  Es  ist  ratsam,  weder  zu
hoch  noch  zu  niedrig  zu  versichern.  Eine  zu  „hohe“  Versicherung  ist
unrentabel,  da  die  Schäden  doch  nur  nach  dem  wirklichen  sestgestellten
  Schaden  reguliert  werden.  Bei  einer  zu  niedrigen  Versicherung
  wird  nicht  der  wirkliche  Schaden  ersetzt,  sondern  die  Berechnung
  der  Entschädigung  ersolgt  nach  dem  wirklichen  Wert  vor
dem  Brande  im  Verhältnis  zum  wirklichen  Schaden.  Ist  also
ein  Gebäude  mit  einem  tatsächlichen  Wert  von  10000  Mk.  nur  mit
6000  Mk.  versichert  und  erleidet  einen  Schaden  von  1200  Mk.,  so
werden  nicht  diese  1200  Mk.,  sondern  nur  die  Summe  von  720  Mk.
vergütet.  Es  liegt  daher  im  eigensten  Interesse  der  Versicherungsnehmer,
  möglichst  nach  dem  wahren  Wert  zu  versichern.  Schließlich
  ist  es  ratsam,  um  die  Nachteile  boher  Altersabzüge  zu  vermeiden,
  von  seinen  Gebäuden  etwa  alle  10  Jahre  eine  neue  Taxe
aufnehmen  zu  lassen.  Hingewiesen  sei  auf  die  Unterstützungen,
welche  die  öffentlichen  Versicherungen  für  Einrichtungen,  welche
die  Brandgesahr  verringern,  geben,  so  für  Verbesserungen  ans  dem
Gebiete  des  Feuerlöschwesens  (Spritzenbeschafsung,  Anlage  von
Wasserleitungen),  Kinderbewahranstalten  und  dergl.

Literatur.  Leitfaden  für  Berlicherunge  swesen.  rausgegeben  vom
Hauptgerbee  der  landwirtschaftlichen  Lose  lvereine  lesiens  zu  Bresau,
  eidn
        <pb n="95" />
        —  95  —

Hagelbersicherung.

Die  bei  der  bäuerlichen  Bevölkerung  früher  vielfach  vorhandene
  Schen,  gegen  Sagel  zu  versichern,  weil  man  an  dem  alten
Spruch  festhielt:  „„whagel  und  Brand  hat  Gott  in
der  Hand“,  und  weil  man  daher  in  einer  Versicherung  gegen
elementare  Schäden  eine  Auslehnung  gegen  Gottes  Willen  und
Regiment  erblickte,  ist  erfreulicherweise  immer  mehr  der  Aussassung
gewichen,  daß  es  dem  göttlichen  Willen  durchaus  entspricht,  wenn
fich  die  Menschen  nach  Krästen  durch  brüderlichen  Zusammenhalt
gegen  bedrohliche  Naturmächte  schützen  und  unterstützen.  Der
Mensch  ist  zum  Herrn  der  Natur  gesetzt,  und  so  gut  er  dem  Einbruch
des  Meeres  in  die  Küsten  oder  der  Ueberschwemmung  des  Ackerlandes
  durch  die  Flüsse  wehrt,  eben  so  gut  hat  er  das  Recht,  sich
auch  gegen  die  Schäden  zu  schützen,  die  seinem  wirtschaftlichen  Gedeihen
  durch  Hagelschlag  entstehen  können.  Da  er  das  nicht  durch
Dämme  und  Teice  zu  tun  vermag,  so  tut  er  es  durch  Versicherung,
  d.  i.  durch  Ueberwälzung  des  perfönlichen
  Einzelschadens  auf  die  breiten  Schultern
einer  Gesellschaft  oder  der  mit  ihm  vereinigten  Berufsgenossen.


Es  gibt  in  Deutschland  keinen  Ort  und  keine  Feldmark,  die
als  unbedingt  hagelsicher  betrachtet  werden  dürste.  Allerdings  ist
die  Hagelgefahr  eine  verschiedene,  durch  Höhenlage,  Wald-  und
Waferneshältnzüie  und  durch  Gestalt  der  Gebirgszüge  bedingte,
aber  selbst  in  den  notorisch  hagelgünstigen  Strichen  Deutschlands
kommen  sehr  verderbliche  Hagelschläge  vor!

Mittel  und  Wege.  Die  Versicherung  der  Feldfrüchte  ist
verhältnismäßig  neuen  Datums.  Die  erste  deutsche  Haarlversicherungsgesellschaft
  aus  Gegenseitigkeit  bildete  sca.  im  Jahre  1791
zu  Braunschweig,  ging  aber  noch  vor  Schl  uß  des  Jahrhunderts
wieder  ein.  Nachdem  sich  sodann  1793  die  preußische  Regierung
vergeblich  bemüht  hatte,  in  der  Kurmark  Brandenburg  eine  össentlich-rechtliche
  Hagelsozietät  zu  errichten,  gewann  die  Sache  erst
im  Jahre  1797  durch  Gründung  der  Mecklenburger  Gesellschaft
zu  Neu-Brandenburg  wieder  einiges  Leben;  die  nachsolgende  lange
kriegerische  Zeit  aber  lastete  zu  schwer  auf  der  Landwirtschaft,  als
daß  Mut  und  Freudigkeit  zur  Errichtung  neuer  gemeinnütziger
Vereinigungen  vorhanden  gewesen  wäre.  Erst  in  den  zwanziger
Jahren  regte  sich  das  Versicherungsbedürfnis  der  Landwirte  wieder
kräftiger.  1824  trat  die  Leipziger  und  1826  die  Schwedter
Gesellschaft  ins  Leben,  bis  sich  endlich  im  Jahre  1832  auch
das  Aktienkapital  des  neuen  Verstcherungszweiges  bemächtigte
  und  die  Berliner  Hagel-  Assekuranzgesellschaft
  schuf,  die  —  wenn  auch  in  bescheidenem  Umsange  —  bis
zum  heutigen  Tage  besteht,  nachdem  sie  kurz  nach  ihrer  Gründung
        <pb n="96" />
        —  96  —

nur  durch  königliche  Beihilfe  am  Leben  erhalten  worden  war.  Seit
jener  Zeit  teilt  sich  das  Hagelversicherungswesen  in  zwei  Hauptzweige,
  nämlich  in  Aktien=  und  Gegenseitigkeits-Gesellschaften.
Den  Fauptunterschied  zwischen  beiden  deutet  bereits  der  Name
an;  die  auf  Hinterlegung  eines  Aktienkapitals  gegründeten  Gesellscesten
  erheben  feste  Prämien,  deren  Höhe  nicht  nur  dem  durchschnittlichen
  Bedarf  an  Verwaltungskosten  und  Hagelentschädigung
gleichkommt,  sondern  auch  einen  Gewinn  der  Aktionäre  in  Aussicht
stellt,  während  die  nur  auf  gegenseitigen  Ersatz  der  Schäden  abzielenden
  Gesellschaften  keinen  kapitalistischen  Gewinn,  sondern
nur  die  Deckung  der  Unkosten  für  Verwaltung  und  Schadenleistung
erstreben.  Es  würde  einseitig  sein,  hieraus  ohne  weiteres  auf
unbedingten  Vorzug  der  einen  Gesellschastsform  vor  der  anderen
schließen  zu  wollen:  die  Ersahrung  hat  vielmehr  gelehrt,  daß  der
innere  Wert  der  einzelnen  Gesellschaften  nicht  ohne  weiteres  von
dem  Prinzip  abhängig  ist,  auf  dem  sie  beruhen.  Namentlich  haben
kleine  Gegenseitigkeitsgesellschasten  infolge  teurer  Verwaltung  und
mangelhafter  Tarisierung  nicht  selten  höhere  Beiträge  von  ihren
Mitgliedern  erheben  müssen,  als  die  Aktiengesellschaften,  denen
eine  solide  Geschäftsführung  nicht  abzusprechen  ist.  Wenn  sich
trotzbem  im  Lause  der  Zeit  die  Mehrzahl  der  Landwirte
  zu  gunsten  des  Gegenseitigkeitsprinzips  entschieden
hat,  und  wenn  insolgedessen  insbesondere  die  aus  Gegenseitigkeit
gegründete  Norddeutsche  Hagel--Versicherungs--Gesellschaft
  allein  etwa  34  der  Versicherungssumme  aller  Aktiengesellschaften
  erreicht  hat,  so  ist  dafür  allerdings  wohl  neben  zufriedenstellender
  Verwoltung  der  berechtigte  Wunsch  der
Landwirte  maßgebend  gewesen,  ihre  gemeinsamen  Bedürfnisse  und
Ausgaben  womöglich  ohne  Zuhilsenahme  fremden  Kapitals
zu  erfüllen.

Es  bestehen  zurzeit  5  Aktien-  und  etwa  20  Gegenseitigkeitsgesellschaften,
  darunter  8  mit  räumlich  beschränkter  Wirksamkeit.

Die  Namen  der  fünf  Aktienversicherungsgesellschaften  und  der
fünf  größesten  Gegenseitigkeitsgesellschaften  seien  hier  genannt.

A.  Aktiengesellschaften.
Magdeburger:  Versicherungsbestand  1905:  362.039  508  Mk.

Union  «  »  240  504  779  „
Kölnische  »  »  240707117»
Vaterländiiche  ·  Elberfeld  »  181744948»
Berliner  Gesellschaft  von  1532  »  97194179
D.  Gegeneitigrettsgesellschafte#n,

Norddeutsche  Gelellschaft  (19000)  843  606  877  Mk.
Schwedter  Gesellschaft  ,  ..·.2t)64.«
BayktichcLandcsanitalt»  ...·229526160«
Neubraudenburger  «  ....7372-3900»

Preußische  »  ....69724815
        <pb n="97" />
        —  97  —

Während  die  Aktien  gesellschaften  —  wie  bereits  bemerkt
—  feste  Prämie  erheben,  ist  die  Art  der  Beitragserhebung  bei  den
Gegenseitigkeitsgesellschaften  eine  verschiedene.  Ein  Teil  erhebt
die  Gesamtbeiträge  erst  im  Herbst  (Umlageverfahren);  die  Mehrzahl
  der  Gesellschaften  dagegen  erhebt  kurz  nach  Einreichung  des
Versicherungsantrages  Vor  prämien,  die  so  bemessen  sind,  daß  sie
in  „günstigen  Jahren“  —  nicht  im  Durchschnitt  —  den  Bedars
decken.  Ist  dies  nicht  der  Fall,  so  werden  im  Herbste  Nachzahlungen
  (Nachschüsse)  erhoben,  die  mithin  als  Ergänzungsraten  zu
betrachten  sind.  Diese  zweiten  Katen  sind  neuerdings  vielsach  bemängelt;
  als  jedoch  i  in  den  Jahren  1900  und  1906  die  Norddeutsche

Gesellschaft  eine  Umsrage  hielt,  ob  ihre  Versicherten  eine  Aenderung
  der  bezüglichen  Bestimmungen  wünschten,  sprachen  sich  sämtliche
  Bezirksversammlungen  für  Beibehaltung  des  bisherigen
Modus  aus,  und  zwar  mit  der  Begründung,  es  komme  ihnen
hauptsächlich  aus  die  Höhe  des  Gesamt-  Jahresbeitrags
an;  die  Art  der  Erhebung  sei  nebensächlich.  Neuerdings  war
es  bei  einigen  Gesellschaften  üblich  geworden,  die  etwaigen  Nachschüsse
  ihrer  Mitglieder  in  Rückdeckung  zu  geben;  da  eine  solche
-be#.  inzwischen  auf  Eöwierigkeiten  trsooßen  ist,  so  beabsichtigt  die
Norddeutsche  H.  V.  G.  durch  stärkere  Dotierung  und  anderweite
Verwendung  des  sccherouc  eine  größere  Gleichmäßigkeit  der
Jahresprämien  herbeizusühren  und  dadurch  eine  Rückversicherung
gegen  schwankende  Nachschüsse  entbehrlich  zu  machen.

Der  von  den  Landwirten  am  meisten  angesochtene  Punkt  in
der  Organisation  der  Hagelversicherungs-Gesellschaften  ist  das
Agenturwesen,  das  unleugbar  den  größten  Teil  der  Verwaltungskosten
  ausmacht  und  eine  nicht  unbedeutende  Quote  der  Prämie
beansprucht.  Für  die  Möglichkeit  jedoch,  ohne  dasselbe  auszukommen,
  ist  bisher  bei  ausgedehnten  Gesellschaften  mit  zahlreichen
bäuerlichen  Mitgliedern  ein  durchschlagender  Beweis  noch  nicht  erbracht
  worden.  Allerdings  kennt  die  Bayrische  Landesanstalt
  Agenten  im  eigentlichen  Sinne  nicht,  wohl  aber  läßt  sie
die  bezüglichen  Funktionen  durch  staatliche  und  kommunale  Behörden,
  sowie  durch  Organe  der  Königlichen  Brandkammer  erfüllen,
  die  den  privaten  Gesellschaften  nicht  zur  Versügung  stehen.
Von  letzteren  besitzt  außer  einigen  kleinen  Verbänden  nur  die
Greifswalder  Gesellschaft  und  der  Ostdeutsche
Hagelverband  keine  Agenten;  ob  und  wie  weit  indessen  bei
letzterem  ein  Ersatz  durch  Beamte  oder  werbende  Organe  stattsindet,
  bleibe  dahingestellt.  In  jedem  Falle  wird  ein  Wegsall  des
Agenturwesens  nur  da  möglich  sein,  wo  es  sich  um  eine  stark  vorwiegende
  Mitgliedschaft  großer  Güter  handelt,  bei  denen  die  selbstständige
  Aussertigung  der  Jahres-Anträge  und  der  direkte  Verkehr
  mit  der  Geselllchaftsleitung  auf  keine  Schwierigkeiten  stößt.
Ueberall  da  aber,  wo  das  nicht  der  Fall  ist,  wo  es  sich  also  darum
handelt,  auch  die  kleinen  Landwirte  zur  Versicherung  anzu-Sobured,

  Wenwelser.  7
        <pb n="98" />
        —  98  —

regen  und  daran  sestzuhalten,  sind,  wie  das  die  Erfahrungen  aller
Kroßen,  gutgeleiteten  Gesellschasten  beweisen,  vermittelnde
Zwischenorganoe  nicht  zu  entbehren.

Ist  aber  die  Heranziehung  der  bäuerlichen  und  kleinbäuerlichen
  Wirte  zur  Hagelversicherung  wünschenswert  und  verdienstlich,
  so  ist  es  andererseits  auch  wieder  Pflicht  der  Gesellschaften,
den  ihrer  Fürsorge  anvertrauten  Mitgliedern,  namentlich  auch  den
kleineren,  eine  billige  und  erakte  Verwaltung,  angemessene  Tarisierung,
  gerechte  Abschätzung  und  möglichst  bequemec,  jede  Rabulistik
ausschließende  Einrichtungen  zu  gewährleisten.  —  Die  Gegenseitigkeitsgesellschaften
  dir  een  nicht  vergessen,  daß  sie  nur  Organe
der  Versicherteu  selbst  sind  und  daß  ihre  Eristenzberechtigung
  ausschließlich  durch  ihre  Leistungen  bedingt  wird.

Die  Höhe  der  Prämien  ist  verschieden  und  hängt  bei  den
meisten  Gesellschaften  von  der  Größe  der  statistisch  ermittelten
Hagelgesahr  der  einzelnen  Gegenden  und  Feldmarken  ab.  Die
größere  oder  geringere  Hagelempsindlichkeit  der  einzelnen  Fruchtarten
  wird  durch  entsprechende  Zuschläge  zur  Halmsruchtprämie
zum  Ausdruck  gebracht.

Einer  der  Hauptübelstände  der  Hagelversicherung
  ist  die  alljährliche  Erneuernngn  der  Versicherunsanträge,
  die  durch  den  steten  Wechsel  der  Versicherungsobjekte
  bedingt  ist.  —  Versuche,  dieser  Schwierigkeit
Herr  zu  werden,  haben  bisher  zu  nennenswerten  Ersolgen  nicht  geführt,
  wohl  aber  wird  den  kleinen  Landwirten  das  Versicherungs.
geschäft  durch  die  z.  B.  von  der  Norddeutschen  und  Magdeburger
Gesellschaft  im  weitesten  Umsange  einge  führten  Gemeinde-  Versicherungen
  erleichtert.  (Vorzüge:  Ausstellung  nur  einer  Police
für  alle  Teilnehmer:  nur  einmalige  Berechnung  der  Policeund
  Regulierungskosten:  die  Besorgung  sämtlicher  Versicherungsgeschäfte
  durch  gewählte  Vertranensmänner,  die  auch  den  Schähungen
  beiwohnen.)

Das  aus  dem  Prinzip  der  Gegenseitigkeit  zu  solgernde
Streben  nach  Selbstverwaltung  hat  bei  mehreren  z-eselchaten
zur  Schassung  besonderer  Einrichtungen  geführt.  die  den  Versicherten
  bestimmte  Verwaltungsbefugnisse  einräumen.  Die  größte
aller  G  s  ften,  die  Norddeutsche,  hat  ihr  Geschästsgebiet
  in  107  Bezirke  mit  eigener  Verwaltung  geteilt,  die
sämtlich  durch  Delegierte  in  der  General.  Versammlung  vertreten
sind,  geeignete  Taxatoren  wählen  und  alle  wichtigen  Organisationsfragen
  vor  der  Verhandlung  in  der  Generalversammlung  beraten.

Es  dars  in  Deutschland  zurzeit  ungefähr  die  Hälfte  aller  versicherungssähigen
  Früchte  als  gegen  Hagel  versichert  gelten;  iu
den  Provinzen  mit  starkem  Großbesitz  ist  der  Prozentsatz  ein
größerer,  (77—85  v.  H.),  in  Gegenden  znit  vorwiegend  parzelliertem
  Besitz  ein  geringerer,  (29—45  v.  H.).  —  Die  Versicherungssumme
  pro  Hektar  schwankte  bei  Veizen  und  Braugerste
        <pb n="99" />
        —  99  —

mit  Stroh  zwischen  300  und  900  Mark,  bei  Roggen  und  Hafer
zwischen  250  und  750  Mark.

Literatur:  C.  Schramm,  Der  Haagclschaden,  Zürich  1855.  —

Dr.  Suchsland,  Zur  Reform  der  Hagneclversicherung.  1803.  —
Dr.  C.  Heck,  Die  Hagelstatistik  Württembergs,  Stuttgart  1889.  —
Freiherr  v.  Tbuemen,  Geschichte  des  Hagelversicherungswesens
in  Deutschland.  Drcsden  1596.  —  Die  öffenllichen  Landesaustalten
für  Brand-,  Hagel,  und  Vichwersicherung  in  Bayern.  Verlag  von  R.
Oldenbourg.  München.  JFerner  die  Statuten  und  Versicherungs-Bedingungen
  der  einzelnen  Czesellschaften,  insbesondere  die  Geschäftsberichte
  der  Königlichen  Bayerischen  Versicherungskammer  und  Kritik
—  Berichtes  vom  Rittergutsbesiter  Garcke  im  „Land“  VIII.
.  76.  —  Nobbe,  Der  Hagelschaden  an  der  Roggenpflanze.  (Selbst-Eriag.)
  —  Scharf,  Der  Hagel;  Puppel=  Hagel.  und  Insektenschäden;
Direktion  der  Nordd.  H.  V.,  Denlschrift  zur  Nachschußfrage.  1906.

Haftpflichtversicherung.

Mit  dem  Inkrafttreten  des  B.  G.  B.  §  833  wurde  die  Gefahr
für  den  Landwirt,  zum  Ersatz  von  Schäden  herangezogen  zu  werden,
  gegenüber  dem  bis  dahin  gültigen  Hastpflichtgefetz,  in  erheb.
lichem  Maße  verstärkt.  Da  es  sich  hierbei  oft  um  Summen  handelt,
  deren  Zahlung  sogar  die  Eristenz  des  Besitzers  bedrohen  kann,
sollte  sich  jeder  Landwirt  gegen  diese  Gesahr  durch  das  Eingehen
einer  Haftpflichtverficherung  schützen.  Verschiedene  Versicherungsdcsellschaften
  machten  sich  nach  Einsührung  des  Haftpflichtgesetzes
die  Lage  der  Dinge  zunntze,  nahmen  die  Haftpflichtverficherung  in
ihren  Arbeitsfreis  mit  auf,  ja  es  eutstanden  sogar  eigene  Hastpflichtversicherungsgesellschaften,
  die  alle  gute  Geschäfte  machten.
Die  Landwirte  waren  durch  die  Sachlage  gezwungen,  zu  verfichern
und  zahlten  daher  wohl  oder  übel  die  hohen  Prämien.  Diese  Verhältnisse
  drängten  aber  die  Landwirtschaft  förmlich  auf  den  Weg
der  Selbsthilse.

Mittel  und  Wege.  Schon  früher  —  am  1.  Oktober  18906
—  bildete  sich  in  Westfalen  ein  Versicherungsverein  gegen
Lestolicht,  für  dessen  Sicherheit  die  Preoins  eine  Bürgschaft  von

50  000  Mark  übernommen  hat.  In  Schleswig-Holstein
EmFE  18  Kreishastpflichtversicherungsvereine,  die  sich  jetzt  zu
tinem  Verband  zusammengeschlossen  haben,  der  dem  Vorstand  der
Landwirtschaftskammer  untersteht.  Die  Landwirtschaftskammern
der  Provinzen  Sachsen.  Pommeru  und  Posen  haben  mit
dem  Allgemeinen  Deutschen  Versicherungs-Verein  Stuttgart  einen
Vertrag  abgeschlossen,  nach  welchem  die  Landwirte  dieser  Provinz
zu  billigeren  Prämien  versichern  können.  In  der  Provinz  Hannover
  bietet  sich  den  Landwirten  diese  Möglichkeit  bei  der
Haftpflichtversicherungsanstalt  des  Provinzialverbandes.  Einen
bedeutenden  Schritt  weiter  ist  nran  in  den  Provinzen  Ost-*5


"“
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        —  100  —

preußen.  Schlesien  und  Hessen  -=  Nassau  gegangen.
Im  Jahre  1905  wurden  aftpflichtversicherungsanstalten  von  den
betreffenden  landwirtscha  stüchen  Berufsgenossenschaften  eröffnet,
und  diese  schlossen  unter  sich,  was  sehr  wesentlich  für  die  weitere
Ausgestaltung  und  Si  **r*  ist,  einen  Rückversicherungsvertrag
ab.  Danach  werden  Schäden  über  5000  Mark  von  den  drei  Anstalten
  gemeinsam  getragen.  —  Eigene  Loftoflichtrersicherungs.
vereine  riefen  ebenfalls  der  Rheinische  und  Westfälische
Bauernverein  ins  Leben.  In  Westpreußen  wurde
durch  Pfarrer  Zimmer-Neukirch  schon  im  Jahre  1895  der  „Weichsel-Nogat-Delta-
  Haftpflichtversicherungsderein“
  ins  Leben  gerufen.  Der  jährliche  Beitrag  beträgt  10  Aig  für  für
den  Hektar.  Am  31.  März  1906  betrug  das  versicherte  Wreal1.  11
Hek  kar:  Während  des  elfjährigen  Bestehens  sind  an  Schäden

1,53  Mark  ausbezahlt.  —  Je  allgemeinere  us  die
ua  Mors  ausdt  findet,  desto  billiger  werden  die  Prämien.
Vereinsabende  und  genossenschaftliche  Generalversammlungen
bieten  reichlich  Gelegenheit,  auf  die  Bedeutung  und  segensreiche
Wirkung  der  Haftpflichtversicherung  hinzuweisen.

Literatur:  Leitfaden  für  Versicherungswesen.  Herau

Hauptverbande  deen  landwirtschaftlichen  Erianberanzge  le
Schweidnitz.  —  Grams,  Schönsee  Laftoisichtoersichrong  und  ein  fv
spiel  der  Selbsthilfe.  (Land  Xlu.  Frr  19.  )

Pferdeversicherung.

Bei  dem  hohen  Wert,  den  die  Pferde  repräsentieren  und  bei
dem  Risiko,  das  die  Pferdeholtung  in  sich  schließt,  ist  es  wünschenswert,
  daß  namentlich  kleineren  Landwirten  Gelegenheit  gegeben
wird,  ihren  Pferdebestand  angemessen  zu  versichern.

Mittel  und  Wege.  Eine  mustergültige  Einrichtung  ist
in  Bayern  durch  das  Gesetz,  die  Pferdeversicherungsanstalt  betreffend,
  vom  15.  April  1900  geschaffen  worden.  Der  Staat  gab
ein  Stammkapital  von  500  000  Mark  dazu  und  übernahm  einen
Jahresbeitrag  von  40  000  Mark.  Die  am  1.  November  1900  in
Tätigkeit  getretene  Pferdeversicherungsanstalt,  die  ihren  Sitz  in
München  hat,  wurde  auf  Gegenseitigkeit  errichtet.  Die  Anstalt
wird  gebildet  durch  die  Pferdeversicherungsvereine,  welche  das  aufgestellte
  Normalstatut  angenommen  haben.  (1905:  428  Vereine
mit  29010  Mitgliedern,  die  70  016  Pferde  im  Werte  von
42  671  840  Mark  versichert  hatten.)  Die  Pferdeversicherungsvereine
  beruhen  auf  Freiwilligkeit  und  Gegenseitigkeit;  sie  können
für  den  Bezirk  einer  oder  mehrerer  Gemeinden  errichtet  werden.
Die  Anstalt  übernimmt  die  Deckung  der  Hälfte  der  nach  Maßgabe
des  Normalstatuts  zu  leistenden  Entschädigung:  die  andere  Hälfte
ist  von  dem  Pferdeversicherungsverein  aufzubringen,  wird  jedoch
        <pb n="101" />
        —  101  —

für  ihn  von  der  Anstalt  gegen  Rückersas  nach  Umfluß  des  Versicherungsjahres,
  vorschußweise  bezahlt.  Die  Schadensfestsetzung  erfolgt
  durch  die  Vereine  nach  Maßgabe  des  Normalstatuts.  Kreis.
versicherungen,  bei  denen  auch  Pserde  versichert  werden
können,  bestehen  in  den  Kreisen  Biedenkopf,  Bergheim  und  Grimmen.
  Or  tever  sicherungen  werden  nur  dann  einen  sicheren
Kückhalt  gewähren,  wenn  sie  zu  größeren  Bezirken  zusammengeschlossen
  #nind.  Fi#  Hengste  kommen  noch  Kastrationsversicherungen
  in  Betracht.

Literatur:  von  Haag,  Peerdeveruicherung,  C.  H.  Becksche  Veragsbuchhandlung.
  München.  —  Sonderabdruck  des  Ges,  des
Normalstatuts,  des  unterweisungsaltes  für  die  e.  cherun  ung.
Buchdruckerci  von  Carl  Gerber,  München.  Land  1
chrift  der  Kgl.  Versicherungskammer  in  Bayern.  —“0  von
Präfident  von  Haag.  Oldenbourgs  Verlag,  München.  1000.

Die  Rindviehversicherung.

Ausgabe  und  Ziel  der  Viehversicherung  ist,  die  wirtschaftlich
nachteiligen  Folgen  unverschuldeter  und  unvorhergesehener  Verlufte
  für  den  davon  Betroffenen  wenn  nicht  zu  beseitigen,  so  doch
erheblich  zu  vermindern.  Sie  verteilt  die  Kosten  auf  eine  Reihe
von  Fällen,  in  denen  die  gleiche  Gesahr  zwar  auch  droht,  aber  doch
nicht  eintritt.  Die  Versicherung  ist  vor  allem  wichtig  für  die  Kleinund
  Mittelbetriebe,  die  in  der  Regel  weder  über  genügende  Barmittel
  zur  baldigen  Deckung  plötzlicher  Verluste  verfügen,  noch
eines  ausreichenden  Personalkredits  sich  erfreuen  und  ans  diesen
Eründen  nicht  selten  durch  Unglücksfälle  an  ihrem  Vieh  völlig
ruiniert  werden.  Die  Viehversicherung  muß  also  in  erster  Linie
auf  die  Bedürfnisse  des  „kleinen  Mannes’  Rücksicht  nehmen  und
ihnen  gerecht  zu  werden  suchen.

Mittelund  Wege.  Die  Versicherung  bei  den  privaten
Versicherungsgesellschaften  hat  nicht  die  allgemeine
Anerkennung  gefunden;  die  hohen  Verwaltungskosten  dieser  geschäftlichen
  Unternehmungen  (einige  Gesellschaften  verwandten

Prozent  aller  Prämieneinnahmen  für  Verwaltungskosten)
die  zahlreichen  Verwirkungsklauseln,  die  komplizierten  langfristigen
  Abmeldungsvorschriften  und  die  häufigen  Nachschußprämien
  schrecken  ab.  Außer  privaten  Gesellschaften  kommen  die
staatlichen  Versicherungsanstalten,  die  Kreisversicherungen  und  die
örtlichen  Versicherungen  in  Betracht.  Die  örtliche  Versicherung  ist
schon  über  100  Jahre  alt,  denn  schon  damals  bestanden  sogenannte

„Kuhladen“  und  „Rindviehk  assen-.

Die  Viehversicherung  ist  entweder  eine  Lebensversicherung  oder
eine  Schlachtviehversicherung.  Bei  der  Lebensversicherung  unterscheiden
  wir  je  nach  dem  Gegenstande  der  Versicherung  Rindvicb,
        <pb n="102" />
        —  102  —

Pferde·,  Schweineversicherung.  Einzelne  Versicherungen  umschließen
  auch  zwei  oder  alle  Tiergruppen  (Biedenkopf.  Bergheim.
Grimmen);  im  allgemeinen  ist  aber  eine  Trennung  wünschenswert
oder  doch  eine  getrennte  Rechnungsführung  für  jede  Tierart.  Die
Ortsvichversicherungen  finden  den  nötigen  Rückhalt  in  der  Rück.
versicherung  (s.  Abschnitt  „Die  Rückversicherung  bei  der  Viehversicherung“).


Ursprünglich  war  die  Viehversicherung  einc  Stückversicherung.
Der  Verein  zahlt  hier  ohnc.  Rücksicht.  auf  den  wirklichen  Wert  des
zu  entschädigenden  Tieres,  eine  feste  Summe.  Wurde  es  noch  rechtzeitig
  verkanft,  so  erhält  der  Besitzer  den  Zuschlag  bis  zur  Höhe
dieser  Summe,  ebenso  den  Ueberschuß,  falls  ein  die  Versicherungsjmumc
  übersteigender  Preis  erzielt  wird.  Die  Kuhversicherung
  im  Kirchspiel  Zudar  auf  Rügen  hat  bei  einer  Entschädigungssumme
  von  150  Mark  pro  Stück,  abzüglich  des  Wertes,
den  das  gefallene  Tier  noch  hat,  stets  gut  gearbeitet  und  keine  Verwaltungskosten

  ergeben.  Der  Beitrag  der  Mitglieder  richtet  sich
nach  ihrer  Zahl  und  der  der  Unglückssälle  und  ist  daher  jährlich
wechselnd.  Viehversicherung  für  den  Amtsbezirk
Kassieck  (Reg.-Bez.  Magdeburg).  Lanfende  Beiträge  fehlen.
Bei  Verlusten  wird  jedesmal  der  Betrag  nach  dem  Bestand  an
Kühen  verteilt  und  cingesammelt.  In  der  Kasse  liegen  stets
120  Mark,  das  ist  die  Entschädigungssumme  für  eine  Kuh,  bereit,
damit  sofort  geholfen  werden  kann.  Die  Auszahlung  erfolgt  binnen
14  Tagen  nach  Anzeige  und  Auerkennung.

Besser  ist  die  Wertversicherung,  bei  welcher  die  Entschädigung
der  gesallenen  Tiere  nach  dem  Wert  bemessen  wird  und  laufende
Beiträge,  deren  Höhe  sich  nach  der  Größe  der  Versicherungssumme
richtet,  erhoben  werden.  Die  für  die  Wertversicherung  maßgebenden
  Gesichtspunkte  gehen  am  klarsten  aus  den  von  verschiedenen
Stellen  herausgegebenen  Mustersatzungen  hervor.  Wir  heben  folgende
  hervor:  Mustersatzung  für  kleinere  Versicherungsvereinc.
  Aufgestellt  im  Kaiserlichen  Aufsichtsamte
  für  Privatversicherung  im  März  1903
nebst  Abänderungen  und  Ergänzungen  vom  Februar
  1906.  Geeignet  für  alle  Tiergruppen.  Die  Landwirtschaftskammern
  der  Rheinprovinz  und  der  Provinzen
Westfalen  und  Hannover  haben  Mustersatzungen  für  Rindvieh.
  Lersicherungs-  Vereine  heransgegeben.  Der  Raiffeisenbote  der
Verbandsdirektion  Berlin  brachte  in  seiner  Nummer
vom  7.  November  1904  die  Satzungen  des  Ragow-Kl.-Raddener
  Viehversicherungs-  Vereins.

Staatliche  Versicherungen  oder  doch  Versichrungen  unler
staatlicher  Witwirung  bestehen  in  Baden,  Bayern,  Würtlemberg
  und  Elsaß-Lothringen.  In  Baben  wörde  sic  durch  Gesetz
vom  20.  Juni  1890  (neu  revidrert  den  12.  Juli  1898  und  2.  August  1904)
errichtet.  Der  Vichversicherungsrerband  umfaßte  1003  281  Ortsanstalten
        <pb n="103" />
        —  103  —

mit  21  865  Viehbesitzern.  Diese  besaßen  01  554  versicherte  Rindviehstucke
mit  einem  Gesamtversicherungowert  von  29  V15  565  Mark.  Seit  dem
Jahre  1807  gelangt  von  den  Viehbesitzern  nur  eine  Verbandseinlage  von
2)  Pfg.  für  100  Mk.  Versicherungswert  zur  Erhebung,  während  die
Ordnung  des  übrigen  Teils  des  Aufwandes  ans  Mitteln  des  Reservefonds
  oder  aus  stoatlichen  Mitteln  erfolgt.  Außer  dieser  Verbandseinlage
  haben  die  Ortsanstalten  aufenbringen  die  Kosten  der  örtlichen
Verwaltung  und  die  Kosten  für  tierärztliche  Behandlung  der  versicherten
Viere,  einschließlich  des  Aufwandes  für  Arzneien  und  Heilmittel.  Die
Versicherung  erstreckt  sich  auf  lebendes  wic  auf  Schlachtvieh.

Die  bestehenden  Ortsversicherungsanstalten  versichern
wangsweise  alles  in  der  Gemeinde  eingestellte  Vich  und  zwar
sowohl  lebendes  wie  Schlachtvich  (atsloresicherung  Die  Gemeindcräte
können  mit  Zustimmung  von  zwei  Drittel  der  Viehbsiber  und  des
Bezirksrats  Zwangsversicherungen  einrichten.  Eine  Abstimmung  muß
stattfinden,  wenn  die  Zahl  der  den  Antrag  stellenden  Viehbesitzer  Voss
so  groß  ist  als  die  der  Gemeinderäte.  Alle  diese  Zwangspversicherungs.
anstalten  schließen  sich  zu  dem  badi  schen  Rückversicher  ungs.
verbande  zusammen.  Wird  die  Iwsebriltelunajoenc  nicht  erreicht
r*s*s  bireet  sich  ein  freier  Ortsverein,  dem  cin  Drittel  der  Viehbesitzer
  angchhrt,  so  steht  diesem  des  reiwiuige.  Bestritt  zum  Verbande
zu:  geire  ngelegenheiten  ordnet  er  sonft  seibt  tändig

n  Württemberg  erhalten  die  Ortsvi
norsern  Zuschuß  von  ca.  20  000  Mark.  In  Bayern  ist  mit  lm-  varn
i  1896  eine  Landes-  Viehversicherungsanstalt  er-0en
  “worden,  dic  wohl  als  die  vollkommenste  Einrichtung  dieser  Art
bezeichnet  werden  kann.  Träger  der  Versicherung  sind  Ortsversicherungsvereine.
  Die  öffentliche  Viehversicherungs=  (Landes-)  Anstalt  wird
durch  jene  Ortsvereinc  gebildet,  w  welche  ihr  unter  Annahme  des  aufgestellten
  Normalstatuts  beitreten.  Die  auf  Freiwilligkeit  und  Gegenseitigleit
  it  hegründeten  Ortsvereine  und  die  Landesanstalt  befassen  sich
ersicherung  gegen  Verluste,  welche  durch  Umstehen  oder  Notu
  von  Rindvich  und  Ziegen,  deren  Wert  ein-  für  allemal
auf  15  Ml.  festgesetzt  ist,  oder  dadurch  entstehen,  daß  das  ?  Jleisch  eines
geschlachteten  Rindviehstückes  wegen  cincs  gesetzlichen  Gewährfehlers
polizeilich  als  ungenießbar  erklärt  wird.

Die  Londedrersicherungganftelt  Bayern  nimmt  nach  dem  Versicherungsbestande
  wie  nach  der  Entschzdignne  die  erste  t-  ein  unter
den  Versicherun  ae  ne  und  Geiell  beften  in  Deutschland  mit  glei
Zweck.  t  gehörten  an  im  Herbst  1553  Ortsvereine  mit  78  142
Mitgliedern,  die  307  751  Tiere  im  20%  von  74  794  800  Mk.  versichert
hatten.  Sie  übernimmt  die  Deckung  der  Hälfte  der  von  den  Ortsvereinen
  zu  leistenden  gutfthedigungen,

Die  Wang#aanstalt  in  ist  auf  Gegenseittgkeit,  und  mit  Freiwilligkeit  hin-Schtlich
  dea  Ein  und  Austrittes  von  errichtet.

  Die  O  verwalien  sich  nach  Maßgabe
des  Normalstatuts  durch  einen  aus  den  Mitgliedern  gewählten  Ausschuß
selbst.  Die  G  Geschäfteführung  des  ussehn  rn  s  wird  von  der  Anstaltsverwaltung
  nur  insow  bekontrolljert,  s  dics  die  Wahrung  der  Inter.
essen  aller  Vereinc  Fsordert.  cinem  Ortsverein  beitritt,  muß
seinen  ganzen  keiset  ersoreB  Viehsten  versichern.  Die  Entschädicgung
  beträgt:  bei  umgestandenen  Tieren  sicben  Zchntel,  bei  not-Geschlachteten
  Tieren  acht  Zehntel  des  durch  den  Ausschuß  festgestellten
Schätzungswertes.

·
2
—.
        <pb n="104" />
        Der  Beitrag  der  Versicherten  betrug  im  Durchschnitt  1904:  1.32  7
und  1005:  1,45  der  beitragspflichtigen  Versicherungsfsumme.  In
einem  ielftnn  hat  die  ndesanstalt  76  600  Schadensfälle  mit
11  441  194  Mk.  entschädigt.  Die  Versicherten  haben  in  Neser  Zeit  an
Eitrag  *  Deckung  der  Entschädigung  6  858  965  Mk.  geleistet,  aber

k.  in  der  Entschädigung  mehr  erhalten,  als  sie  an  Beiträgen
8  haben.  Diese  Mahrlei  tung  ist  nur  der  3  dursh  die  staatliche
Unterstützung  der  Viehversicherung  möglich  gewesen.  In  Sies  „Lothringen
  bilden  die  Lokalvereinc,  welche  die  vom  Wiisterlum  au
Normalsatzungen  angenommen  haben,  den  Verband  Hft
ichen  Vherersiche  rungg#ere  ine,  in  rl*  #  Lothringen.
  1005  gehörten  dem  Verbande  i
und  35  Ort  an.

Beispiele  der  Kreisversicherung  für  Rindvieh  bieten  die  Kreise
Cochem,  Winsen,  Wittlich,  Westerburg,  Schlüchtern,  Steinfurt,  die
teils  mit  Rückversicherung  verbunden  sind.  Näheres  siehe  Rückversicherung.


Die  staatlichen  Vesiicherungsanktalten  und  die  Kreisversicherungen
  stützen  sich  auf  die  Ortsver  sicherungen.  Aufgabe
der  landwirtschaftlichen  Norporatiobnen  und  Vereine,  Genossenschaften
  und  einflußreicher  Personen  im  Orte  selbst  muß  es  sein,
möglichst  in  jedem  Dorfe  Ortsversicherungen  ins  Leben  zu  rufen.
Auf  sich  gestellt,  zeigen  sie  freilich  insofern  einen  bedenklichen  Mangel,
  als  ihre  Mitglieder  beim  Eintritt  größerer  oder  häufigerer
Verluste  bedeutende  Nachschüsse  zu  den  Prämien  leisten  müssen.
Sollen  jedoch  die  festen  Beiträge  ausreichen,  so  sind  wieder  verhältnismäßig
  recht  hohe  Prämien  notwendig,  anderenfalls  ist  die
Entschädigung  so  niedrig  anzusetzen  oder  die  Entschädigungspflicht
so  eng  zu  begrenzen,  daß  eine  ausreichende  Hilfe  damit  nicht  gewährt
  werden  kann.  Diesem  Mangel  kann  jedoch  leicht  durch  die
Rückver  sicherung  abgeholfen  werden.

Der  Vichve  i4herungsverein  zu  Driftsethe,  Kreis  Geestemündc,
zählte  am  1.  Oktober  1900:  58  Mitglieder.  Die  Verft  ru2
für  221  Kühe  betrug  70  875  Mk.  Der  Wert  des  ve  Festandes
schwankt  bei  den  eingelnen  Mitgliedern  zuschen  “*z
Prämien  betragen  für  100  Mk.  Versicherungssummc  0,40

Als  segensreiche  Einrichtung  für  Gutsarbeiter  haben  sich
Arbe  auf  Gütern  bewährt,  besonders,
wenn  sie,  wie  auf  dem  Gute  Breesen  b.  Sülze  (Mecklenburg-Schwerin),
  Pächter  A.  Seemann,  sich  nicht  darauf  beschränken,  gefallene
  oder  kranke  Kühe  zu  entschädigen,  sondern  auch  dafür  sorgen,
  daß  die  gesunden  Tiere  verständig  gehalten  und  richtig  gepflegt
  werden.

Literatur:  Vortrag  des  Regierungsrats  Heidenreich  über
Viehversicherung  gelegentlich  des  4.  Lehrgangs  der  Dutschen  in“mk¾“;
ietse  in  Eisenach  1901.  Arbeiten  der  2  L.  G.  Heft  64

Aus  der  sozialen  der  rreußischen  Kreisverwaltung
Druische  Landbuchhandlung,  Berlin  1907.  —  Geschäftsbericht  des  Get
herzoglich  Badilschen  Ministeriums  des  Innern  für  die  Jahre  1897—1005.
        <pb n="105" />
        105  —

II.  Band  S.  152.  Verlag  Tiergarten,  Karlsruhe  1007.  —  Denkschrift
der  Königl.  Versicherungskammer  in  Bayern.  Herausgegeben  von  Präsident
  von  Haag,  Verlag  Oldenbourg,  München  1900.  —  Mitteilungen  für
wmss  Herausgeber  C.  Weilandt.  Berlin.  Halbmonatsschrift.


Schweineversicherung.

Die  Schweinezucht  liegt  zum  weitaus  größten  Teil  in  den
Händen  des  Kleinbesitzes  und  der  Arbeiter.  Nur  7  Prozent  des
gesamten  Schweinebestandes  zieht  der  Großbesitz  auf,  93  Prozent
gehören  Bauern,  Kolonisten,  Häuslern  und  Arbeitern.  Welche
Bedeutung  die  Schweine  für  den  kleinen  ländlichen  Haushalt
haben,  geht  aus  der  Aeußerung  einer  Arbeiterfrau  aus  der
Gegend  von  Gifhorn  hervor,  die  mir  sagte:  „Alle  Jahre  ziehen
die  kleinen  Leute  in  meiner  Heimat,  auch  die  ganz  kleinen,  zwei
Schweine  groß,  eines  wird  geschlachtet,  das  anderr  verkauft,  das
ist  gerade  zu  ihre  Sparkasse  für  den  Winter.“  So
ist  es  aber  nicht  nur  hier,  sondern  die  gleichen  Verhältnisse  fiuden
sich  wohl  bei  der  ländlichen  Arbeiterbevölkerung  in  ganz  Deutschland.
  Ja,  das  Schwein  ist  wirklich  die  Sparkasse  der  Kleinen  auf
dem  Lande,  der  Tagelöhner,  Hofgänger,  Instleute,  Deputatknechte
usw.  Alle  rechnen  den  Sommer  hindurch  mit  dem  Gelde,  das
ihnen  im  Herbst  der  Verkauf  ihres  Borstenviehes  bringen  wird.

Aber  das  Unglück  schreitet  schnell,  ganz  besonders  bei  der
Schweinezucht,  und  tausendfach  wiederholt  sich's  in  jedem  Jahre,
daß  sleißige  sparsame  Arbeiter  durch  den  Verlust  eines  Schweines
in  ihren  Verhältnissen  zurückkommen,  also  statt  des  erhofften
Segens  die  Not  einkehrt.  Da  heißt  es  beizeiten  den  Brunnen  zudecken.
  Alle  Schweinezüchter,  auch  die  kleinsten,  ja  diese  in  erster
Linie,  sollten  versichern.

Nittel  und  Wege.  Die  einfachste  Form  ist  die  Ortsversicherung,
  der  sich  alle  Sckweinczüchter  (mit  Ausnahme  der  Schlächter
  und  Händler)  mit  allen  ihren  Tieren  anschließen.  Musterstotzungen
  für  Ortsversicherungsvereine  gegen
Schäden  im  Schweinebestande  sind  von  den  Regierungen  zu  Potsdam
  und  Frankfurt  a.  O.  und  von  den  Landwirtschaftskammern
für  die  Provinzen  Westfalen  und  Hannover  aufgestellt.

Der  Zusammenschluß  der  Ortsvereine  zu  einem  Verbande  gibt
erst  die  Gewähr  für  die  Sicherheit  und  Haftungsfähigkeit  der  örtlichen
  Versicherungskassen,  die  schon  große  Verbreitung  gelunden
haben.  So  bestehen  z.  V.  in  der  Provinz  Westfalen  1492  Viehverficherungsvereine.
  In  der  Provinz  Pommern  besteht  seit
1905  ein  Verband,  dem  sich  76  Schweine.,  39  Rindviehvereine,
sowie  ein  Pferdeversicherungsverein  angeschlossen  haben.  Ein  Ver-
        <pb n="106" />
        —  100

band  besteht  ebenfalls  in  der  Provinz  Sachsen,  und  für  den  Regierungsbezirk
  Kassel  ist  die  Gründung  eines  Verbandes  be.
schlossen.  Ueber  Rückversicherung  vergl.  den  besonderen  Abschnitt.

Eine  ausgebildetere  Form  ist  die  Versicherung  im  ganzen
Kreise  unter  Mitwirkung  der  Kreisverwaltung.  Die  ersten  Kreisine
  wurden  in  der  Provinz  Brandenburg
gcwündet  18389  rief  der  Kreis  Teltow,  1890  der  Kreis  Lebus,
1891  der  Kreis  Züllichau  eine  derartige  Versicherung  ins  Leben.

sicherungen  bestehen  serner  in  den  Kreisen  Siegen,
Westerburg.  Grüneberg,  Unterlahnkreis,  Tarnowitz,  Oschersleben,
Greife  sbeten  und  anderen.  Die  bisherigen  Ersahrungen  bei  den

sicherungen  sind  durchaus  günstig  gewesen.

Die  Schweincversicherungskasse  für  den  Kreis  Teltow  ist
zustergülltig  und  hat  auch  anderen  Kreisen  als  Vorbild  gedient.  Die
Verwaltung  der  Kasse  erfolgt  durch  den  Kreisausschuß,  die  Kassengeschäfte
  besorgt  der  Rendant  der  Teltower  Kreiskommunalkasse  oder
sein  Stellvertreter.  Der  Kreisausschuß  ist  berechtigt,  zu  den  Funk.
tionen  der  örtlichen  Verwaltungsstellen  (Abschluß  der  Lersicherung,  Erhebung
  der  Lersicherungsorikröge.  Feststellung  der  Schöden,  Auszahlung
der  Versicherungssumme  usw.)  die  Mitwirkung  der  Magistrate,  Gemeinde--
  und  Gutsvorstände  und  der  Steuererheber  in  Anspruch  zu
nehmen,  doch  kann  er  auch  besondere  Beamte,  Versicherungskommissare,
anstellen.  Der  technische  Beirat  ist  der  beamtete  Ticrarzt.  Versicherungsberechtigt
  sind  mit  Ausnahme  der  Schlächter,  Schweinchändler  und  Äbdecker
  sämtliche  Einwohner  des  Kreises,  doch  bleiben  alle  Schweine  von
der  Versicherung  ausneschlossen,  die  bei  der  Untersuchung  krank  befunden
werden,  die  unter  acht  Wochen  alt  sind,  und  schließlich  die  schon  bei
einer  anderen  Gesellschaft  versicherten  Tierc.  Eine  tellweise  Versicherung
ist  unzulässig,  es  muß  stets  der  gonze  Bestand,  soweit  er  aufnahmefahig
  ist,  versichert  werden.  Während  in  der  ersten  Zeit  des  Bestehens
die  Versicherung  von  Monat  zu  Monat  lief,  gilt  sic  jetzt  immer  auf  die
Dauer  des  von  April  zu  April  laufenden  Rechnungsjahres.  Der  Austritt
  aus  der  Kasse  muß  mindestens  drei  Monate  vor  Ablauf  des  Rechnungsjahres
  dem  Kreisausschuß  mit  eingeschriebenem  Brief  angezeigt
werden,  sonst  gilt  die  Versicherung  auf  ein  weiteres  Jahr  berlängert.
Der  Eintritt  in  die  Versicherung  erfolgt  durch  dic  Empfangnahme  eines
Versicherungsbuches,  für  das  60  Pfg.  zu  zahlen  sind.  Die  Erneuerum
eines  Versicher  ungsbuches  späterhin  geschieht  unentgeltlich.  Die  versicherten
  Schweine  werden  durch  eine  Tätowierzange  am  linken  Ohr
gezeichnet.  Am  Tage  der  Aufnahme  ist  pro  Schwein  einc  Aufnahmegebühr
  von  25  Pfg.  und  der  monatliche  Beitrag  zu  zahlen,  wobei  angefangene
  Monate  für  voll  gerechnet  werden.  Iet  den  Monaten  Juni
bis  September  werden  keine  Versicherungen  neu  aufgenommen.  Von
jeder  Erkrankung  und  jedem  plötzlichen  Eingehen  versicherter  Schweine
ist  underzüglich  Anzeige  zu  machen.  Entschädigung  wird  für  versicherte
Schweinc  gewährt,  die  infolge  einer  Krankheit  gestorden  sind,  oder  auf
*9#  des  Kreisausschusses  geschlachtet  cder  auf  sonstige  Weise

u  Tode  gekommen  sind,  schließlich  nach  dem  Schlachten  durch  einen
Antlichen  Fleischbeschauer  glaubhaft  als  finnig,  trichinös  oder  senft  zum
Genuß  für  Menschen  untauglich  befunden  worden  sind.  Die  Entschädigung
  wird  bei  krepierten  Schweinen  nach  dem  Schlachtgewicht  berechnet.
        <pb n="107" />
        —  107  —

Für  gefallene  Schweine  ist  einc  feststchende  Tabelle  ausgestellt,  nach
welcher  die  Entschädigung  erfolgt.  Bei  geschlachtcten  Schweinen  wird
der  für  jede  Woche  cermittelte  mittlere  Berliner  Marlkipreis  zugrunde
gelcgt.  Als  Verwaltungskosten  werden  auf  Grund  eines  von  dem
Kreistage  jährlich  festzustellenden  Etats  umgelegt:  die  Druckkosten,  dic
Portokosten,  die  Kosten  für  Schreibhilfe  und  die  den  Steuererhebern
oder  den  Versicherungskommissaren  zu  gewährende  Entschädigung.  Diese
beträgt  3  7%  der  eingezegenen  und  abneführten  Beträge  von  25  Pfg.  für
jedes  neu  aufgenommence  Schwein.  Von  den  Ucberschüssen  wird  ein
Reserwefonds  gebildet  und  bei  der  Kreissparkasse  verzinslich  angelegt.
Dieser  zinsbar  amgelegte  Betrag  hatte  am  Schlusse  des  Rechmungsjahres
1905  bereits  die  Höhr  von  65  000  Mark  erreicht.  Sehr  gut  hat  sich  die
in  den  letzten  Jahren  durchge  führte  Impfung  der  versicherten  Schweine
bewährt.  Die  Versicherungsprämic  betrug  bis  zum  2  #  1002  40  Pfa.
pro  Schwein  und  Monat,  seit  1003  sind  die  Beiträge  für  die  Monate
Weib.  bis  September  auf  40  Pfg.,  Oktober  bis  März  auf  30  Pfg.  festgese


Die  bisherigen  Erfahrungen  bei  der  Kreisscheveineversicherung  im
Kreife  Tellow  sind  durchaus  günstig  gewesen.

Literatur.  Aus  der  sohialcn  Tätigkeit  der  Kreisverwiol
  tng  en.  Deutsche  Landbuchhandlung.  G.  m.  b.  H.,  Berlin
1007.  —  rt  die  Versicherung  der  Schweinc.  Deutsche
landwirischaftliche.  Presse  Nr.  12,  1001.

Schlachtviehversicherung.

Der  Landwirt  ist  in  gewissen  Fällen,  wenn  das  Schlachttier
beanstandet  wird,  auf  Grund  des  B.  G.  B.  ersatzpflichtig  und  hat
den  ganzen  Verlust  zu  tragen.  So  kann  der  kleine  Landwirt,  der
das  lebende  Schwein  versichert  hatte,  in  letzter  Stunde  noch  um
seinen  wohlverdieuten  Gewinn  gebracht  werden,  und  wird  gar  eine
Kuh  bei  der  Schlachtviehbeschau  verworsen,  so  bedeutet  das  oft  den
Gewinnverlust  eines  halben  Jahres.

Mittel  und  Wegrc.  Um  vor  solchen  Verlusten  zu  schützen,
haben  sich  schon  früher  örtliche  Trichinen-Versiche
rungsvdereine,  besonders  in  Schlesien  und  Posen,  gebildet.
Einc  gleiche  Genossenschaft  hat  sich  1895  für  die  Ortschoften
Kindisch,  Rauschwitz  und  Gödlau  bei  Elstra  i.  S.  gebildet.
  Sie  hat  bisher  31  Rinder  mit  3318,70  Mark  entschädigt.
Sie  zahlt  bei  jedem  Rind,  das  insolge  von  Krankheit  oder  Unglücksfällen
  verendet  ist  oder  geschlachtet  werden  muß,  30  Psg.  für
das  Pfund.  Auch  nach  Eintreten  der  für  das  Königreich  Sachsen
staatlich  cingeführten  Schlachtvichversicherung  treten  immer  noch
Fälle  ein,  bei  denen  von  der  letzteren  keine  Entschädigung  stottfindet:
  dann  greift  die  Genossenschaft  ergänzend  ein.

Im  Kreise  Grüneberg  in  Schlesien  besteht  eine  Kreisversicherung
  für  Schweine  gegen  Trichinen=  und
        <pb n="108" />
        —  108  —

Finnengefahr.  Kreisschlachtviehversicherungen,
die  sich  gut  bewährt  haben,  sind  ferner  im  Oberwesterwaldkreise
und  im  Kreise  Saarlouis  errichtet.

Besitzer,  die  ihr  Vieh  nach  verschiedenen  Gegenden  verkaufen,
versichern  ihr  Schlachtvieh  zweckmäßig  bei  einer  der  bestehenden
privaten  Schlachtviehversicherungen.

Staatliche  Schlachtviehversicherunger  bestehen
im  Königreich  Sachsen  und  im  Fürstentum  Schwarzburg-Sondershausen.
  Im  Königreich  Sachsen  werden  alle  im
Staatsgebiet  zur  Schlachtung  gelangenden  Rinder  und  Schweine
versichert.  Es  werden  80  Prozent  des  Wertes  entschädigt,  wozu  die
Staatskasse  25  Prozent  zuschießt.  Die  Beiträge  betrugen  im  Jahre
1906:  4  Mark  für  ein  männliches  Rind,  14  Mark  für  ein  weibliches
  Rind,  0,60  Mark  für  ein  Schwein.  Im  Fürstentum  Szworz.
burg-Sonderbhausen  betrugen  die  Beiträge  im  Jahre  1905  für
männliches  Rindvieh  5—6  Mark,  für  weibliches  Rindvieh  6—7,50
Mark,  für  Schweine  0,40—0,60  Mark  je  nach  dem  Wert.

Leiteratur.  Dr.  O.  Siedamgrotzky,  Die  Schlachtviehversicherungs-Gesetze
  und  Verordaungen  ir  das  Königreich  Sachsen.  Roßberg  und
Verger,  Leipzig,  1900.  —  chäftsbericht  der  staatlichen  Schlachtvieh--versicherungen
  im  Königreich  Sachsen  und  im  Fürstentum  Schwarzburg-Sondershausen.


Bienenbersicherung.

Die  Imkerei  bildet  einen  wichtigen  Nebenerwerbszweig,  der
aber  vielen  Unglücksfällen  und  Verlusten  ausgesetzt  ist,  de  denen
entweder  die  Bienenvölker  bekroffen  oder  die  durch  fie  selbst
herbeigeführt  werden.  Die  Feuer-  und  andere  Versicherungsanstalten
  haben  sich  bisher  abgeneigt  gezeigt,  eine  Versicherung
gegen  solche  Verluste  aufzunehmen.

Mittel  und  Wege.  In  der  Provinz  Westfalen  besteht  für  die
Imker  eine  Haftpflichtversicherun  a,  der  sich  Ende
März  1  1906:  617  Mitglieder  mit  8015  Völkern  angeschlossen  hatten.
In  der  Provinz  Hannover  ist  ein  Imkerversicherungs-.
verein  für  die  Provinz  Hannover  und  angrenzende
  Gebiete  gegründet,  der  von  Jahr  zu  Jahr  erfreuliche
  Fortschritte  macht.  Die  Mitglieder  zahlen  pro  Volk  und
Jahr  5  Pfg.  Es  betrugen:

Mitglieder=  Zahl  der  Gezahlte  Gezahlte

zahl  vers.  Stöcke  Prämien  Entschädigungen
1003:  1951  63  552  3178  M.  912  M.
1904:  2n  1  76  392  3820  „  4245  „
1905:  3015  90672  14  „  3186  „
        <pb n="109" />
        —  109  —

Die  Rückversicherung  bei  der  Viehversicherung.

Die  Ortsviehverficherungen  müssen,  wenn  sie  ihren  Aufgaben
völlig  gerecht  werden  sollen,  einen  Rückhalt  haben,  der  vor  der
Erhebung  hoher  Nachschußprämien  schützt  und  dafür  sorgt,  daß
die  Ortsvereine  auch  im  Falle  starker  Inanspruchnahme  ausreichende
  Hilse  leisten  können.  „Die  Notwendigkeit,  Nachschüsse  zu
erheben,"  so  berichtet  der  Jahresbericht  des  rheinischen  Bauernvereins
  für  das  Jahr  1905,  „ist  vielsach  der  Grund  zu  Aerger
und  Mißmut  seitens  der  Verlicherten  und  damit  der  erste  Anstoß
zur  Auflösung  des  Vereins.  Von  etwa  1000  in  der  Rheinprovinz.
segensreich  wirkenden  Ortsviehversicherungsvereinen  sind  auf  diese

Weise  im  Lause  der  Zeit  mehr  als  300  eingegangen.“  Diesem
Uebelstande  kann  nur  durch  gut  organisierte  Rückversicherungs.
verbände  abgeholfen  werden.  Um  sie  genügend  leistungssähig  zu
machen,  ist  ihr  Gebiet  nicht  zu  eng  zu  begrenzen.

Mittel  und  Wege.  Rückversicherungen  für  Rindvieh  haben
sich  in  den  Kreisen  Wittlich,  Westerburg,  Altenkirchen
und  Daun  bereits  bewährt.  Die  sich  der  Rückversicherung  anschließenden
  Vereine  müssen  ein  Nermalstatut  dannahmen.  Im
Kreise  Altenkirchen  erheben  die  Vereine  14¼  ?  der  Versicherungssumme
  als  Beitrag  und  führen  4  K  an  den  Kreis  ab,  der  für
alle  Schäden  hastet,  die  zwischen  1½  und  3  *  (Festerburg
1—1½  *)  der  Versicherungssumme  liegen;  was  darunter  oder
darüber  liegt,  ist  Sache  der  Ortsvereine.  —  Versicherungsverbände
zum  Zweck  der  Rückversicherung  sind  von  dem  Rheinischen
Bauernverein  in  Cöln  und  dem  Trierischen  Bauernverein
  in  Trier  gegründet  worden.  —  Die  Landwirtschaftskammer
  in  Stettin  beschloß  1906  die  Gründung
eines  Verbandes  der  Pommerschen  Viehversicherungsvereine,  der
als  Endziel  die  Rückversicherung  der  angeschlossenen  Vereine
verfolgt.  Weiter  faßte  der  Deutsche  Landwirtschaftsrat
auf  einer  Tagung  vom  10.  bis  13.  Februar  1908  solgenden  Beschluß:
  Die  36.  Plenarversammlung  des  Deutschen  Landwirtschaftsrats
  erkennt  die  zur  Zeit  herrschenden  Uebelstände  im  Versicherungswesen
  an  und  erblickt  in  der  Förderung  der  Ortsviehversicherungsvereine
  und  Bildung  von  Rückversicherungsverbänden  die
Lösung  einer  rralt  arbeitenden  Viehversicherung.  Um  dieses  Ziel
zu  erreichen,  werden  die  Landwirtschaftskammern  und  sonstigen
Korporationen  ersucht,  gemeinsam  an  diesem  gemeinnützigen  Werke
mitzuarbeiten.  Als  erster  Schritt  zu  diesem  Wege  soll  beim
D.  L.  R.  eine  „Zentralstelle  für  das  landw.  Versicherungswesen“
  gebildet  werden,  welche  in  erster  Linie
alle  weiteren  Maßnahmen  zur  Förderung  des  Viehversicherungswesens
  zu  treffen  hat.

Der  Herausgeber  der  -Nilteilungen  für  Bersicherungsvereine“,
C.  Weilandt,  hat  ein  System  einer  Verbandsrückversicherung  von  Orts-
        <pb n="110" />
        110  —

vichversicherungsvereinen  ausgrarbeitet,  dem  von  sachverständiger  Seite
aro#ße  Vorzüge  nachgerühmt  werden  und  dessen  Einführung  schon  in  acht
deutschen  Staaten  b.  z#.  preußischen  Provinzen  beschlossen  worden  ist.
Von  den  bisber  beklaunten  Systemen  der  Rückversicherung  unterscheidet
sich  das  Weilandtsche  in  erster  Linie  dadurch,  daß  dic  dem  Verbande  angehörigen
  Vereine  ihr  bisheriges  Statut  ohne  jode  Aendcrung  beibehalten
  können  während  die  übrigen  Systemc  ein  einhcitliches  Statut
für  alle  Verbandsvercine  bedingen.  Die  neue  Methode  ermöglicht  es
den  einzelnen  Vercinen,  ihre  volle  Selbständigkeit  zu  wahren  und  ihre
Satzungen  den  örtlichen  Verhältnissen  anzupaß  en.  un  dies  Ziel  zu
erreichen,  ist  es  anderseits  notwendig,  auch  dem  Verbande  eine  grõßere
Freiheit  in  der  Beweglichkeit  zu  lassen,  bauptsächlich  hinsichtlich  der
Prämienbemessung  und  Entschädigung.  Diese  Beweglichkeit  des  Verbandes
  soll  nun  geschaffen  werden  durch  die  Bildung  von  drei  Gefahrenklassen,
  in  die  jeder  Verein  am  Schlusse  des  Jahres  eingereiht  wird,  je
nachdem  er  seine  Rücksersscherungepränie  gar  nicht  oder  teilweise  oder
bönölich  (mit  den  eventuellen  Zuschüssen  des  Verbandes)  aufgebraucht
Die  erste  und  ein  Teil  der  zweiten  Klasse  nehmen  an  den  Ucbersetnes
  des  Verbandes  teil,  und  zwar  in  Form  von  Dividenden,  die
ihnen  auf  die  Prämien  der  nächsten  Jahre  gut  geschrieben  werden.  Diese
Machregel  macht  eine  teure  und  lästige  Kontrolle  überflüffia.  da  cs  im
Interesse  des  Vereins  selbst  licgt,  gut  zu  wirtschaften  und  seine  Mitglieder
  zu  guter  Pflege  des  Viches  anzuhalten.  Was  die  Technik  der
Rückversicherung  anlangt,  so  stellt  sich  das  Weilandtsche  System  im
Gegensatze  zu  der  älteren  Technik  der  Quotenrückversicherung  als  sogenannte
  Exzedentenrückversicherung  dar.  Während  bei  der  ersterwähnten
Art  der  Versicherungavercin  und  der  Verband  in  jedem  Schadensfalle
einen  vorher  bestimmten  Anteil,  in  der  Regel  die  Hälfte  der  Entschädigung
  übernehmen,  trägt  bei  der  letzteren  bis  zu  einer  bestimmten
Normalgrenze  der  Verein  den  Schaden  allein,  aber  er  entschädigt  auch
nur  bis  zu  dieser  Grenze.  Alle  darüber  hinausgehenden  Schadenersatzansprüche
  hat  dagegen  der  Verband  zu,  E*  Wo  also  eine
wirkliche  Not  vorlicgt,  tritt  der  Verband  helfend  ein  und  hier  auch  in
ausreichendem  Maßc,  während  die  sund  ber  normaler  Schäden  mit
Recht  dem  Einzelvercine  überlassen  bleibt.  Bei  der  hälfligen  (Ouoten.)
Rückversicherung  erschwert  dagegen  die  Beteiligung  des  Verbandes  an
jedem  kleinen  Schaden  die  Verwaltung  ganz  unnötig,  und  außerdem  ist
bei  großen  Schäden  die  Beihilfe  des  Verbandes  moist  völlig  ungenügend.
[Land  XV,  S.  ##)  —  Nach  diesem  System  ist  im  Sommer  1007  auf  der
elften  Vollversammlung  der  Landwirtschaftskammer  zu
Sondershausen  die  Gründung  cincs  „Rückversicherungsverbandes
für  Oriojehversiherungen  im  Fürstentum  Sch
beschlossen  worden.  (Land  XV.  S.  496.)  —  In  der  Provinz
Sachsen  brütchen  zur  Zeit  etwa  250  örtliche  Ver  icherungsvereinc,  von
denen  bisher  40  durch  die  Landwirtschaftskammer  zu  einem  Verband
vereinigt  waren.  *.  Tätigleit  dieses  Verbandes  beschränkte  sich  bisher
auf  allaemeine  Beratung,  Errichtung  neuer  örtlicher  Vereine  und  auf
die  Revision  der  Kassen-  und  Gescheftsperhältnisfe.  Auf  dem  am
11.  Juli  2  stattgehabten  4.  ordentlichen  Verbandstage  dieses  Verbandes
  met  nun  dich  Landwirtschaftskammer  den  Entwurf  zu  einer
Viehrückversicherung  auf  folgender  Grundlage  vorgelegt:
1.  Für  die  Unternehmerin  der  Fräsnicn-Kuerreichstel  —  die  Landwirtschaftslammer
  —  muß  jede  Gewinn=  und  Verkohmsglichtest  ausgeschlossen
  sein.  —  2.  Die  Prämien-Ausgleichstelle  darf  die  Risiken  eines
Versicherungsvereins  nicht  auf  andere  übertragen.  —  3.  Die  Selbständig-
        <pb n="111" />
        —  111  —

leit  in  der  Verwaltung  der  Ortsversicherungen  muß  diesen  voll  erhalten
bleiben.  —  1.  Die  Eigenartigkeit  der  einzelnen  Versicherungsvereine
darf  durch  den  Beitritt.  zur  Rückversicherung  nicht  beeinträchtigt  werden.

5.  Die  jährlichen  Einzahlungen  an  die  Prämien-Ausgleichstelle
*  in  einem  mäßigen  Verhältnis  zu  den  Einnahmen  des  Vercins
stehen.  Nach  eingehender  Beratung  hat  die  Versammlung  die  ent.
sprechenden  Satzungen  gutgeheißen  und  den  Verbandsvereincn  in  einer
einstimmig  angenommenen  Resolution  den  Beitritt  zu  der  Räckversicherung
  empfohlen.  (Land  XV.  S.  448.)

Literatur:  C.  Wcilandt,  Die  VBieh-Rüdkversicherung  von  Ortsviehversicherungsvercinen.
  Berlin.  Selbstverlag  des  Verfassers,  Kniprodestraße
  la.  —  Die  Rückversicherung  von  Ortswviehversicherungs-.
vereinen.  (Land  XV,  Nr.  17.)  —  Die  Viehversicherung  auf  neuen
Wegen.  Deutsche  landwirtschaftliche  Presse  1007.  Nr.  4.  —  Mitteilungen
  für  Versicherungsvereine.  Halbmonatsschrift.  Berlin  1900,
Nr.  11;  1907  Nr.  2,  3  u.  ff.  —  Zeitschrift  für  Agrarpolitik  1907,  Nr.  si.
.„Gntachten  der  landwirtschaftlichen  Vertretungen  usw.  über  Weilandts
Vorschlägc.“

Waldpflege  und  Waldschutz.

„Wir  müssen  den  Wald  erhalten,  nicht  bloß,
damit  uns  im  Winter  der  Ofen  nicht  kalt  werde,
sondern  auch  damit  die  Pulse  des  Volkslebens
warm  und  fröhlich  weiter  schlagen,  damit
Deutschland  deutsch  bleibe.“  Diese  Worte  Richls,  des
feinen  Keuners  und  warmen  Freundes  des  deutschen  Volkstums,
gelten  auch  heute  noch.  Wenn  auch  unsere  Oefen  größtenteils
nicht  mehr  der  Holzseuerung  bedürfen,  so  ist  doch  die  gewaltige  und
vielseitige  Bedentung  des  Waldes  in  wirtschaftlicher  umd  Wopialer
Beziehung  nicht  geringer  geworden.  Im  Gegenteil,  wie  die  beständig
  wachsende  Nachfrage  nach  Bußen  den  Wert  des  wichtigsten
Waldproduktes  gesteigert  hat,  so  ist  bei  der  zunehmenden  Bevölkerung
  auch  die  soziale  undethische  Bedeutung  des
Waldes  eher  noch  größer  geworden.  Ohne  hier  auf  den  ganz
unberechenbaren  Nutzen  einzugehen,  den  der  Wald  für  die  allgemeine
  Volkswirtschaft,  für  die  körperliche  nud  geistige  Gesundheit
eines  Volkes  bringt,  seien  nur  ganz  kurz  einige  Punkte  angeführt,
die  für  unsere  Arbeit  besonders  in  Betracht  kommen.

Für  den  bänerlichen  Grundbesitzer  bildet  der  Waldbesitz  eine
Art  selbsttätiger  Zwangsspar  büchse,  denn  in  ihm  können
die  Ersparungen,  wenn  sie  in  einem  oder  mehreren  Jahren  nicht
benötigt  werden  zinstragend  angelegt  werden,  indem  eben  in  guten
Erntejahren  den  Waldungen  keine  Nutzungen  entnommen  zu
werden  brauchen  und  bis  zu  einer  schlechteren  Zeit  verschoben
werden  können,  wo  sie  dann  um  so  besser  zu  statten  kommen.
Der  Wald  stellt  für  den  Bauern  ein  Reservekapital  dar.
welches  ihm  über  die  Zeiten  der  Not  und  des  erhöhten  Geld
        <pb n="112" />
        —  112

bedarfes  hinweghilft,  den  Kredit  erhöht  und  die  Möglichkeit  gewährt,
  bei  Erbauseinandersetzungen  ufw.  eine  Ueberschuldung  und
Zertrümmerung  des  Hofes  hintanzuhalten.  Kommt  über  den  Bauernhof
  ein  Unglück,  eine  Seuche  im  Stall,  oder  vernichtet  ein  Unwetter
  die  hoffnungsvolle  Ernte  oder  gar  eine  Feuersbrunst  das
ganze  Haus,  wie  gut  ist  es  da,  wenn  im  Walde  etwas  zu  holen  ist,
um  die  trotz  des  Unglückes  fortlaufenden  Auslagen  zu  decken,
oder  das  Holz  zum  Wiederaufbau  des  abgebrannten  Hauses  bei
der  Hand  zu  haben.  In  solchen  Unglückstagen  möge  der  Wald
herhalten  und  ruhig  etwas  stärker  mitgenommen  werden.

Der  Wald  ist  sodann  für  die  ländliche  Arbeiterfrage  insofern
von  der  allergrößten  Bedeutung,  als  er  es  ermöglicht,  den  im
Winter  in  der  Landwirtschaft  nicht  zu  beschäftigenden  Kräften
reiche  Arbeitsgelegenheit  zu  bieten.  Ferner  sei  daran  erinnert,  daß
das  vom  Walde  gewährte  Arbeitseinkommen  von  um  so  größerer
sozialer  Bedeutung  ist,  als  es  nicht  nur  den  regelrechten  Waldarbeitern,
  sondern  zum  Teil  auch  solchen  Personen  zufällt,  deren
geringe  Arbeitskräfte  anderweitig  kaum  nutzbringend  hätten  verwertet
  werden  können.  Besonders  die  Nebennutzungen  des  Waldes
(Leseholz,  Waldbeeren,  Pilze  usw.)  geben  Gelegenheit  zu  Arbeitsverdienst.
  in  sehr  großem  Umfange  für  derartige  Personen.  Der
Greis  wie  das  Kind,  ebenso  schwächliche  Personen,  Halbinvalide,
alte  Frauen  können  beim  Sammeln  von  kleinem  Holz  und  von  all
den  Waldfrüchten  ihre  Kräfte  anwenden  und  ihren  Unterhalt
wenigstens  zum  Teil  sich  selbst  verdienen.

Zur  Beurteilung  der  Weträge,  die  hier  in  Frage  kommen,  mögen
die  folgenden  Angaben  d

Die  Lcseholemum.  *  im  Deutschen  Reiche  einen  Erirag  von
4  Millionen  Kubikmeter  mit  einem  Gebrauchswerte  von  8  Millionen
Mark  und  kann  so  bei  Annahme  eines  Brennholzbedarfs  von  10  chm
für  die  Familie  rund  40  000  Arbeiterfamilien  befriedigen.

Die  Waldbeernutzung  Hannovers  beziffert  sich  auf  zirka  435  000
Mark  jährlich.  In  cinem  einzigen  Orte  im  Spessart,  Frammersbach,
  erzielt  man  durch  Beerensammlung  jährlich  8—4000  Mk.;  in  der
—  erei  Segeberg  in  Holstein  wurden  81  000  Mk.  an  Sammlerlöhnen
  bezahlt;  für  die  Blaubeeren,  die  aus  der  pommerschen  Oberforsterei#
  Eggefin  entnommen  6n  urden  zoblten  die  Händler  an  Ort  und
Stelle  |  ährlich  zwischen  70  000—130  000  ###  Forcstort  „Raubkammer“
in  der  Lüneburger  Heide  sind  in  18  Ja  ren  zirka  30  000  kg  Beeren
im  Werte  von  zirka  6000  Mk.  gesammelt  worden,  während  die  Holz-7v
  im  —-  en  Forstrevier  knapp  den  doppelten  Ertrag  (12  500

rl)

Für  uns  kommt  endlich  neben  der  wirtschaftlichen  Seite  des
Waldes  noch  vor  allem  in  Betracht,  was  der  Wald  für  die  Heimat
bedentet,  welches  herrliche  Mittel  er  uns  für  die  idealen
Aufgaben  auf  dem  Gebiete  der  Heimatpflege  oder
der  Schönheitspflege  in  der  Heimat  bietet.  Man  vergegemwärtige
sich  nur  die  wälderreichen  Gegenden  in  den  östlichen  Provinzen
        <pb n="113" />
        —  113  —

Preußens  und  die  vom  Wald  entblößten  ebenda;  welch  reizvolles
Bild  dort,  welch  trostlose  Leere  und  Landweiligkeit  hier!

Nicht  jedes  Dorf  kann  von  Natur  eine  durch  Berg  und  Tal
gdegebene  romantische  Lage  haben,  sich  in  einem  Berge  oder  Hügel
einen  für  das  Auge  wohltuenden  Hintergrund  schaffen:  wohl  aber
könnte  sich  jedes  Dorf  mit  einem  kleinen  oder  größeren  Walde  ein
reizvolles,  anziehendes  Gepräge  verleihen,  das  die  Liebe  zur
Heimat  verstärkt,  die  Frende  an  dem  engen  Heimatkreise  erhöht,
das  Wohngesühl  im  hesmatlichen  Sinne  beeinflußt,  das  dann  auch
in  der  Vorstellung  des  Fortwandernden  ein  trauliches,  reizvolles
Heimatbild  hinterläßt,  an  dem  sich  das  für  unsere  Zeit  so  wertvolle
  echte  Heimweh  entspinnt.

Wenn  nun  auch  seit  dem  11.  Jahrhundert  keine  große  Aenderung
  im  Waldbestande  Dentschlands  mehr  eingetreten  ist  und
wir  uns  gegenwärtig  nicht  in  einer  forstlich  schlechteren  Zeit  befinden
  als  vor  100  und  mehr  Jahren,  so  kann  man  trotzdem  von
einer  ernsten  Gesährdung  unseres  Waldes  und  schweren  Mißständen
  auf  forstlichem  Gebiete  in  mehr  als  einer  Beziehung  reden.
Einerseits  werden  noch  täglich  ohne  Rücksicht  auf  das  Gemeinwohl
aroße  Waldslächen  augenblicklichen  Vorteils  halber  abgeholzt,
andererseits  fügt  eine  unsachgemäße  Waldpflege,  namentlich  der
bäuerlichen  Besitzer,  dem  Walde  ständig  unberechenbaren  Schaden
an.  Als  ein  Mißstand  muß  es  ferner  bezeichnet  werden,  wenn
noch  hundertansende  von  Hektaren  aufforstungsfähiges  Oedland
in  Deutschland  brach  liegen.  Endlich  haben  fich  in  den  Nutzungsverhältnissen
  des  Waldes  teils  infolge  der  allgemeinen  wirtschaftlichen
  Entwickelung,  teils  aus  technischen  Gründen  Verschiebungen
vollzogen,  die  wir  von  unserem  Standpunkte  und  im  Interesse  des
Vollswohls  aufs  tiefste  beklagen.

Am  schonungslosesten  als  Waldverwüster  wirken  natürlich  die
Gäterschlächter.  Wo  hente  große  Güter  mit  Waldbeständen  in  ihre
Hände  fallen,  da  hören  wir  auch  zugleich  die  Säge  und  Art  im
Walde.  Er  wird  bis  auf  den  letzten  Baum  zermalmt  und  deckt  mit
seinem  Erlös  allein  den  Ankauf  des  Gutes,  sodaß  die  Parzellenpreise
  für  die  Kulturländercien  für  den  Güterschlächter  zum  reinen
Gewinn  werden.  Ein  Stück  Oedland  bleibt  in  gähnender  Leere
zurück,  ein  Schmuck  und  Schutz  der  Landschaft  ist  wieder  verschwnnden.
  Auch  große  Banken  beteilien  sich  ost  an  dieser  verwerflichen
  Vernichtung  des  Wald

Noch  betriibender  ist  es,  wenn  alteingesessene  Grundherren
in  gleicher  Weise  verfahren,  wie  das  leider  immer  noch  hier  und
da  zu  beklagen  ist.  Dagegen  suchen  die  großen  staatlichen  und
staatlich  unterstützten  Anfiedelungsorgane,  über  deren  Maßregeln
wir  uns  in  der  vorigen  Auflage  noch  zu  beklagen  hatten,  jetzt  bei
der  Siedelungstätigkeit  möglichst  auf  Erhaltung  und  zweckmäßige
Verwertung  der  Waldbestände  hinzuwirken.

Sobnred.  Begwellser.  k
        <pb n="114" />
        —  114  —

Der  Aufforstung  harren  in  Deutschland  noch  gewaltige  Flächen
brauchbaren  Oedlandes.  Mau  schätzt  sie  in  ganz  Deutschland  auf  ca.
630  Hektar,  in  Preußen  allein  sind  es  544  904  Hektar.  Auch  auf
den  in  früheren  Jahren  abgeholzten  Höhen  und  Bergabhängen,  an
den  der  Verhärtung  oder  Versandung  preisgegebenen,  ökonomisch
wertlosen  Ländereien,  an  Mceresküsten  usw.  ist  die  Wiederaufforstung,
  infofern  es  ohne  Rechtsverletzung  geschehen  kann,  energisch
zu  betreiben.  Auf  die  schlechte  Pflege  und  unvernünftige  Ausnutzung
  des  Waldes  durch  die  bäuerlichen  Besitzer  wies  seinerzeit
das  Wochenblatt  des  landwirtschaftlichen  Vereins  in  Bayern  mit
folgenden  Worten  hin:  „Es  ist  eine  traurige  Tatsache,  daß  in
bäuerlichen  Kreisen  die  Waldungen  viel  zu  früh  abgeholzt  und
vielfach  nicht  wieder  oder  nur  teilweise  aufgeforstet  werden“.  Der
junge  Bauer  hat  sein  Anwesen  zu  teuer  übernehmen  müffen;  er
will  seine  Schulden  etwas  verringern.  Bei  einem  notwendigen
Neubau  muß  der  Wald  Bauholz  und  Geld  geben.  Oft  kommen
Unglücks-  und  Schadenfälle,  z.  B.  im  Viehstand,  verrrsachen
größere  Geldausgaben;  was  nun  tun?  Noch  mehr  Schulden
machen  will  und  kann  mancher  nicht,  dann  muß  eben  der  Wald
bluten.  Auch  müssen  östers  junge  Waldparzellen  fallen,  weil  der
Nachbar  an  der  Windfeite  seinen  Wald  abholzte.  Weiter  heißt  es
über  die  Privatforsten:  „Es  wird  beim  Abtrieb  des  Waldes  ost  gehanst
  und  gewirtschaftet,  als  wenn  die  Bäume  über  Nacht  wachsen
könnten;  kreuz  und  quer  werden  die  prächtigsten  Stämme  über.
einander  geworfen,  welche  oft  bei  Auffallen  auf  Stöcke  oder  bereits
geworsene  Bäume  in  der  Mitte  bersten  und  so  das  schönste
Moterial  in  niedrigere  Wertklassen  zurückschlagen;  anstoßende  Anpflanzungen
  und  herrliche  Junghölzer  werden  durch  fallende
äume  und  später  durch  gleichgültige  unachtsame  FInhrleute  geschädigt,
  was  aber  bei  geringer  Aufmerksamkeit  und  Erfahrung
ohne  Mühe  verhindert  werden  könnte.“

Eine  solche  Mißwirtschaft,  die  typisch  ist  für  viele  Privatsorsten
  in  allen  Teilen  Deutschlands,  zu  beseitigen  ist  die  Hauptaufgabe
  der  ländlichen  Wohlfahrtspflege  auf
forstlichem  Gebiete.  Es  gilt,  neben  der  technischen  und
wirtschaftlichen  Belehrung  und  Förderung  die  bäuerliche  Bevölkerung
  wieder  mit  dem  Gedanken  zu  ersüllen,  daß  der  Wald  eins  der
höchsten  vaterländischen  Güter  ist,  mit  dessen  Mißbrauch  er  sich
nicht  nur  am  eigenen  Leibe,  sondern  an  Volk  und  Land  verfündigt!

Eine  weitere  wichtige  Aufgabe  aber  erwächst  ihr
aus  dem  Bestreben,  die  Schäden  zu  heilen  oder  doch  zu  lindern,  die
der  wirtschaftliche  Liberalismus  zu  Anfang  des  vorigen  Jahrhunderts
  und  der  Sieg  der  Geldwirtschaft  verursacht  haben,  unter
deren  Herrschaft  die  Gemeindewaldungen  zerstückelt  und  manche
alte  Gerechtsame  unnötig  aufgehoben  wurde.

Das  gemeinsame  Nutzungsrecht  der  Dorfeingesessenen  am
Waldbesitz  der  Dorfmark,  als  Mast.,  Streu=  und  Weiderecht,  sowie

—
        <pb n="115" />
        115  —

die  Besugnis,  das  ersorderliche  Bau=  und  Brennholz  dem  Walde
frei  entnehmen  zu  können,  ist,  wie  Buchenberger  sagt,  ein  „besonders.
charakteristisches  Merkmal  des  deutschen  Flurrechts  der  alten
Zeit?.  War  zunächst  der  Grundherr  nur  gleichberechtigtes  Mitglied
  des  markgenossenschaftlichen  Verbandes  gewesen,  so  ging
allmählich  in  dem  Maße,  als  die  Grundherrlichkeitsgewalt  erstarkte,
  ciie  genossenschaftliche  Verwaltung  in  die  des  Grundherrn
selber  über;  waren  ferner  schon  frühzeitig  zahlreiche  Markwaldungen
in  den  Besitz  des  Königs  und  weiterhin  durch  Belehnung  in  die
Hand  weltlicher  und  geistlicher  Fürsten  gelangt,  so  fielen  später
auf  Grund  der  nach  dem  unheilvollen  römischen  Rechte  kon.
kruierten  Theorie  des  Obereigentums  die  bis  dahin  im  Eigentum

der  Dorsgemeinden  verbliebenen  Wälder  den  Grundherrn  zu,
womit  die  alten  Nutzungsrechte  der  Dorfansässigen  auf  Nutz-  und
Bauholz,  auf  Waldstreu  und  Schweinemast  zwar  nicht  ohne  weiteres
aufhörten,  aber  doch  zugunsten  der  grundherrlichen  Rechte  immer
mehr  eingeschränkt  und  beschnitten  wurden.

Die  Gemeindewaldungen,  die  sich  trotzdem  wohl  in  den
meisten  Dörfern  noch  bis  ius  19.  Jahrhundert  erhalten  hatten,
wurden  in  Preußen  nach  Einführung  der  Gemeinheitsteilungs.
Ordnung  vom  7.  Juni  1821  in  der  gleichen  radikalen  oder  in  noch
radikalerer  Weise  Vernichtet  wie  die  Gemeindeländereien.

Während  sich  aber  die  Ueberführung  des  Gemeindelandes  in
Privatbesitz  aus  rein  wirtschaftlichen  Gesichtspunkten  rechtfertigte,
war  die  Austeilung  des  Waldes  in  kleine  Privatbesitzflächen  eine
böchst  unheilvolle,  unwirtschaftliche  59  Welch  einreicher
Segen  der  gemeinsame  Waldbeßitz  für  alle  Gemeinden  ist,  die
sich  Sleses  Erbes  noch  erfreuen,  und  welch  ein  Unsegen  anderseits
die  Aufteilung  dieses  gemeinsamen  Besitzes  oder  die  Abschaffung
der  Waldgerechtsame  für  viele  Gemeinden  geworden  ist,  darüber
finden  wir  in  unferer  Literatur  zahlreiche  bedentsame  Beispiele.

So  hat  der  Ertrag  aus  seinen  Gemeindewaldungen  das  Dörschen
Hollstadt  im  banerischen  Bezirksamt  Neustadt  a.  S.  wohlhabend  gemacht.
Dort  werden  keine  Steuern  erhoben,  jeder  Bürger  erhält  das  n5tcgen  Holz
aus  den  Gemeindewaldungen  und  in  futterarmen  Jahren  noch  Streu
für  sein  Vieh.  Die  Gemeinde  Hollstadt  besitzt  ein  großes  Vermögen
in  Wertpapieren  und  große  ausgedehnte  Nadel=  und  dnbirasinen,
aus  denen  alle  Jahre  Hae  mehrere  Tausend  Mark  Ww  verkauft  wird.  —
Ebenso  sind  in  Nieder-Rieden  bei  Memmingen  alle  „#  erlauft  mird.ne.
stenerfrei,  daneben  gibt  es  noch  67  Forstrechte.  Jeder  Besiber  eines
Rechtes  echält  jährlich  150—  200  Mark  in  bar  aus  den  Einkünften  der
Waldungen  und  außerdem  mehrere  Raummeter  Holz  umsonst.  (Land  X,
236  und  239.)

Was  die  Ablösung  und  Beseitigung  der  alten  Gerechtsame
anlangt,  so  wollen  wir  dem  Standpunkte  der  Forstverwaltung  volle
Gerechtigkeit  widersahren  lassen  und  zugeben,  daß  die  Bauern
ihr  Waldrecht  gewiß  nicht  selten  mißbraucht  haben,  und  daß  die
Einschränkung  und  möglichste  Regelung  jener  Gerechtsame  im

r*
        <pb n="116" />
        —  116

Interesse  einer  rationellen  Waldwirtschaft  nötig  war,  ja,  daß  einige
dieser  Nutzungsrechte,  wie  z.  B.  die  Streunutzung,  absolut  schädlich
waren;  man  hat  sich  aber  damit  nicht  begnügt,  sondern  das  Kind
mit  dem  Bade  ausgeschüttet  und  so  einen  schweren  Fehler  an  der
Landbevölkerung  begangen,  der  in  unserer  Zeit  der  Landentvölkerung
  nicht  allein  den  Bauern  schädigte,  sondern  auch  dem
Staate  zum  Nachteil  gereichen  muß.

War  denn  wirklich  die  Ablösung  der  wichtigsten  Gercchtsame,
der  Holzberechtigungen,  die  für  den  kleinen  Bauersmann  in  harter
Winterszeit  einen  höchst  bedentsamen  Rückhalt  bildete,  unbedingt
notwendig  im  Interesse  einer  rationellen  Waldbewirtschaftung?
Wir  glauben  nicht.  Hatten  doch  die  Banern  gar  nicht  mehr  die
Berechtigung,  jederzeit  in  den  Wald  zu  gehen,  und  sich  ihr  Recht
zu  nehmen,  wo  es  ihnen  gut  dünkte.  Sie  hatten  zwar  ihr  Los
noch,  aber  keinerlei  Eigengewalt,  keinerlei  Bestimmungsrecht  mehr:
sie  mußten  das  Holz  nehmen,  wo  und  wie  die  Forstbehörde  es
ihnen  anwies.  Der  holzberechtigte  Bauer  unterschied  sich  also
von  dem  nicht  boikberechtigten,  der  seinen  Bedarsf  auf  der  Holzauktion
  ersteht,  nur  noch  dadurch,  daß  er  für  seinen  Holzbedars
lein  bares  Geld  auezugeben  brauchte,  was  aber  immer  noch
einen  bedentenden  Wert  für  ihn  ausmachte.  Heute  muß  er  jeden
„Stock  Holz"  teuer  bezahlen.  Nach  den  Ablösungen  stiegen  die
Holzpreise  nicht  selten  um  50,  ja  100  Prozent.

Und  wenn  man  schon  die  Ablösung  als  dringend  geboten
hielt,  so  war  es  sicherlich  ein  großer  Fehler,  die  Berechtigung  mit
einer  einmaligen  Geldabsindung  abzustoßen.  Wohl  wird  in
Preußen  auch  Entschädigung  in  Land  geboten;  doch  ist's  dann
nicht  immer  das  beste  Land  und  manchmal  in  sehr  unwirtschaftlicher
  Lage,  sodaß  den  Lenten  damit  nicht  sehr  gedient  ist;  sie
ziehen  daher  meistens  die  Entschädigung  in  barem  Gelde  vor.
Immerhin  wäre  die  Landentschädigung  noch  besser  als  bares  Geld,
das  bald  ausgegeben  ist.

Im  ersten.  Jahrgange  des  „Land“  S.  194  ist  von  dem  Bauermeister
  Hart  mann  in  Schnedighaufen  bei  Northeim  i.  H.,
einem  gebildeten  und  im  dortigen  Kreise  sehr  angesehenen  Manne,
ein  Brief  veröffentlicht,  der  den  ganzen  Hergang  kurz  und  erareifend
  schildert.  18  Jahre,  heißt  es  darin,  hätten  sie  mit  Hilse
des  Braunschweiger  Sachverständigen  dem  Fiskus  Stand  gehalten,
und  es  hätte  ihnen  viel  Geld  gekostet;  aber  sie  sähen  uun  ein.
daß  sie  es  doch  nicht  mehr  halten  könnten,  denn  alle  maßgebenden
Faktoren,  der  Vertreter  des  Fiskus,  nämlich  ein  Regierungsrat.
der  Herr  Obersorster,  der  Forstmeister  und  anch  der  Kommissar
hielten  zur  Regierungspartei  und  wären  der  Bauern  Gegner.
Um  dem  Aerger  ein  Ende  zu  machen,  wollten  sie  nun  den  Bfachen
Betrag  der  Sollrente  (pro  Los  oder  16,2  um)  mit  etwa  1405  Mk.
als  Absindungs'umme  annehmen.  —
        <pb n="117" />
        117

Nun  wird  der  eine  oder  andere  sagen:  „Na,  die  Bauern  haben
doch  für  ihre  Holzlose  ein  gut  Stück  Geld  bekommen,  1405  Mk.
für  das  Los  —  da  kann'“  8  ihnen  ja  nicht  fehlen.“

Man  soll  einmal  in  die  betreffenden  Dörfer  hineingehen  und

nach  dem  Gelde  Umschau  halten.  Hofbesitzer  Laubinger  in
Slantenhagen  am  Sollinger  Walde  äußerte  sich  einmal  in  dem
landwirtsch.  Beiblatt  der  „Göttingen-Grubenhag.  Ztg.“:  „Inden
meisten  Fällen  ist  das  Holz  mitsamt  dem  Abfindungskapital
  futsch,  und  viele  —machten  die
Sache  gern  noch  einmal.“  Die  kleinen  Leute  aber,  die
doch  auch  ihre  altererbten  Rechte  am  Walde
hatten,  sind  überhaupt  leer  ausgegangen.

Wer  tieser  zu  blicken  vermag,  der  wird  erkennen,  daß  außer
den  äußeren  Werten  auch  noch  e  in  ganz  bestimmter
innerer  Besitz  verloren  ging;:  daß  die  Bevölkerung
  mit  ihrem  alten  Erbrecht  zugleich  einen
Zusammenhang  mit  der  angestammten  Heimat
verloren  hat,  und  daß  auch  ein  solcher  Verlustnur
zur  Vermehrung  iener  urhaden  beitragen  kann,
aus  denen  wir  schließlich  den  Zug  vom  Lande
hervorgeheu  sehen.  —

Mittel  und  Wege.  Wie  schon  gesagt,  kommen  für  die
praktische  Wohlsahrtsarbeit  in  erster  Linie  die
Privatsorsten  in  Betracht,  da  Staats-  und  Gemeindewaldungen
in  der  Regel  gut  verwaltet  werden.  Erfreulicherweise  regt  sich
neuerdings  das  Interesse  für  den  Privatwald  in  allen  beteiligten
Kreisen  immer  stärker.  Staatliche  und  kommnnale  Behörden.
Vereine  und  Private  entsalten  eine  ausgedehnte  und  erfolgreiche
Tätigkeit.  Man  kann  hier  eine  direlt-  und  eine  indirekte  Wald.
förderung  unterscheiden.  Der  staatliche  Einflusß  auf  die
Privatwaldwirtschaft  soll  sich  mehr  (indirekt)  in  der  Unterstützung
mit  Rat  und  Tat  anregend  und  unterstützend  äußern,  als  (direkt)
in  hemmenden  Vorschristen.  Wir  verlangen  im  Forstwesen  ein
beschränkendes  oder  förderndes  Eingreisen  des  Staates,  wosern
es  durch  das  Gemeinwohl  als  geboten  erscheint,  dagegen  ist  jede
weitere  Staatstätigkeit  unnötig  und  unzweckmäßig.

Im  speziellen  sind  folgende  Mittel  zu  beachten:

1.  Belehrung  der  Waldbeßizer  über  die  zweckmäßigste  Art  der
Begründung,  der  Pflege  und  Nutzung  des  Waldes  durch  guten
forstlichen  Unterricht  in  allen  landwirtschaftlichen  Schulen.  Es
ist  nicht  zu  bestreiten,  daß  viele  Grundbesitzer  ein  weitgehendes
Verständnis  für  die  Waldwirtschaft  haben,  aber  der  großen  Masse
sehlt  es;  sie  hält  an  alten  Vorurteilen  und  althergebrachten

Gewohnheiten  fest,  übt  bei  der  Begründung  und  Pflege  der  Bestände
  eine  schlecht  angebrachte  Sparsamkeit  und  versteht  nicht
einmal  beim  Verkause  des  Holzes  alle  Vorteile  auszunutzen.  Zu
empfehlen  find  besonders  forstliche  Unterrichtskurse,  wo  eine
        <pb n="118" />
        —  118  —

bequem  gelegene  landwirtschaftliche  Schule  fehlt,  und  Vorträge
durch  sorstliche  Sachverständige  nach  Art  der  landwirtschaftlichen
  Wanderlehrer  über  die  Technik  des  forstlichen  Betricbes
  und  über  den  Stand  des  Holzmarktes,  serner,  daß  den
Staatssorstbeamten  aller  Dienstgrade  die  Unterstützung  der  Privatwaldbesitzer
  in  jeder  Hinsicht  zur  Pflicht  gemacht  wird,  daß  unter
der  bäuerlichen  Bevölkerung  geeignet  geschriebene,  sorstliche
er,  Kalender  und  Zeitschristen  Verbreitung
finden,  daß  neben  rein  sorstlichen  Vereinen  die  landwirtschaftlichen
Vereine  aller  Art  die  Pflege  der  Privatforstwirtschaft  und  die
Verbreitung  forstlicher  Kenntnisse  sich  zur  Ausgabe  machen.

So  hat  sich  3.  B.  die  Wirksamkeit  des  landwirtschaftlichen
Vereins  in  a  ayern  auch  auf  die  Wahrnehmung  und  Förderung
der  forstlichen  Interessen,  insbesonderc  auf  Erhaltung  und  Pflege  der
Pri  datwaldungen  zu  erstrecken.  Auch  in  Prcußen  hat  man  sich  mit
Erfolg  in  dieser  Hinsicht  betätigt.  In  einigen  Provinzen  sind  Forstsachverständige
  als  Landwirkschaftskammermitglieder
  bestellt,  in  andern  besondere  Ausschüsse  für  Forstwesen
  gebildet,  und  man  ist  sogar  dazu  vorgeschritten,  cigene  Beamte
  zum  Zwecke  der  Förde  rung  der  Privatwaldwirtschaft  anzustellen.
Die  Erfolge  find  gut  gewesen  und  das  diesen  *——  Arbeitsacbiet
  ist  ständig  gewachsen.  Es  hat  sich  erstreckt  auf  eratung  und  Gutachten,
  ständige  Beaufsichtigung,  Verbreitung  forstlicher  Kenntnisse,  Ausführung
  von  Vermessungen  und  Forsteinrichtungen  und  Beihilfe  bei  der
Holzverwertung.  Die  Mittel  sind  beschafft  worden  durch  mäßige  Gebühren,
  Staatsbeihilfen,  Zuschüsse  der  Provinz  und  die  Einnahmen  der
Landwirtschaftskammern.

Am  erziehlichsten  wirkt  jedenfalls,  wenn  Staat  und  Gemeinde
eeist  mit  einer  musterhaften  Forstwirtschaft  vorbildlich  voran-Geben.


Als  einc  derartige  Mustereinrichtung  kann  der  1  Quadratmeile  große
hannoversche  Provinzialforst  Oerrel-Linel  gelten,  der  auf  Beschluß  des
hannoverschen  Provinziallandtages  vom  Jahre  1870  durch  den  Landesforstmeister
  Quaget-Faslem  geschaffen  worden  i  Da  gedeihen  prächtige
RKhiefern  auf  reinem,  feinkörnigem  Sande;  au  besserem  Boden  vielver.
srrechende  Eichen,  deren  älteste  30  Jahre  alt  sind.  Auch  sieht  man  dort
häufig  die  Donglasfichte  eingesprengt,  welche  amorikanische  Nadelholzart
n  Deutschland  eine  bedeutende  Zukunft  hat.  In  einem  Vandbericht  heißt
es:  „Während  die  Lüncburger  Heide  vor  noch  nicht  anger  Zeit  eine
wahre  Wüste  darstellte,  in  der  nur  einige  Schafberden  mühsam  ihr  Futter
fieten  konnten,  ist  in  den  letzten  Jahren  ihre  ##epforstung  so  weit  vorgechritten,
  daß  man,  wenn  damit  in  derselben  Weise  vorgegangen  wird,

ld  von  einem  Lüneburger  Wald  wird  sprechen  müfsen.“  Denn  neben,
und  man  darf  wohl  sagen,  meist  insolge  des  durch  die  Provinz  und  den
Staat  gegebenen  Beispiels  werden  jetzt  alljährlich  durch  Privatbefiter
biele  Hunderte  von  WMeren  aufgeforstet.  Einen  großen  Einfluß  auf  diese
Entwicklung  hat  sicherlich  das  prächtige  Gedeihen  des  genannten  Probinzialforstes
  Lebabt.  —  Aber  nicht  nur  Bäume  hat  man  in  der  Lünet

  Heide  angepfla  t,  sondern  man  hat  auch  ausgedehnte  Fischtciche
in  r.  angelegt;  im  Hse  Celle  dind  schon  mehr  als  2000  Morgen  Heidcland
  mit  Ffschieichen  bedeckt.  Die  Teiche  erweisen  sich  als  sehr  nut-
        <pb n="119" />
        110

beingende  #talsatage.  #2  %  die  Forelle  gedeibt  prächtig  in  den  neuen

en,  u  e  im  Rreise  Gifhorn  ist  eine  einträgliche
*  en  angelegt  die  ihre  Produkte  mittels  der  Eisenbahn  nach
Berlin  versendet.

So  ist's  recht;  mögen  auch  die  leuchtenden  Augen
n  wuhha  ven  Teichen  und  een  die  Landschaft  verönern
  und  dic  Lustander  Heimat  vermehren  helfen.

Sollte  nicht  auch  unserer  gesamten  heranwachsenden
  Generation,  in  erster  Linie  in  der  Schule,  ein  gründlicheres
  und  höheres  Verständnis  für  die  Bedeutung  des  Waldes
eingepflanzt  werden,  um  die  Liebe  zum  Walde  immer  mehr  zu
wecken  und  zu  pflegen?  In  Italien  und  Spanien  hat  man  sogen.
VBaumfeste  eingeführt,  an  denen  die  Schulkinder  in  festlichem
Zuge  hinaus  ziehen,  und  je  ein  Bäunnchen  selbst  zu  pflanzen
haben.  Dabei  wird  ihnen  in  geeioneter  Wise  die  Bedeutung  des
Waldes  nahe  gelegt.  Das  bayerische  Ministerinm  erließ
1900  eine  Entschließung,  Bestand  und  Pflege  des  Waldes  betressend,
  an  das  Lehrerpersonal  der  Volksschulen.  Ganz  außerordentlich
  wichtig  ist  vor  allem  der  immer  wiederkehrende  Hinweis
auf  die  Vorsicht  mit  Feuerl  Wenn  man  boobachtet,  wie
leichtsinnig  von  vielen  Leuten  bei  Ansflügen  oder  auch  bei  Arbeiten
im  Walde  umgegangen  wird  ohne  jede  böse  Absicht,  lediglich  aus
Mangel  an  einer  geeigneten  Erziehung  zum  Waldschutz,  begreift
man,  daß  eine  folche  Erziehung  möglichst  früh  und  eindringlich
betrieben  werden  muß.

Endlich  muß  auch  die  öffentliche  Meinung  im  Sinne
einer  notwendigen  kräftigeren  Beschützung  des  Waldes  bearbeitet
werden.  Neben  einer  entsprechenden  Einwirkung  auf  die  Togespresse
  würden  sich  popnlär  geschriebene  und  in  Massen  zu
verbreitende  Flugblätter  als  wirksames  Agitationsmittel  für  Forst
und  Forstschutz  erweisen.

Als  ein  wirksames  Mittel  hat  sich  in  der  Köpenicker  Forst  die  durch
den  Forstmeister  Kot  bmeinn  veranlaßte  Aufstellung  von  Tafeln  bewährt,
  auf  denen  das  Publi  in  freundlichem  Tonc  eindringlich
  auf  seinc  Pflichten  blin  Volde  c#geiber  hingewiesen  wird.

In  den  Vereinen  könnte  mancher  Vortragsabend  dem  Walde
gewidmet  werden:  auch  sei  hier  an  die  heute  schon  an  manchen
Orten  entstandenen  „Waldschutzvereine'  erinnert.

2.  Die  Förderung  der  Wiederaufforstung.

a)  Beschaffung  von  Sämereien  und  Pflanzen:
Da  der  geringe  Bedarf  des  einzelnen  Besitzers  die  einzelne  Aufnuct
  meist  nicht  lohnt,  läßt  sich  dieses  Ziel  leichter  durch  genossenchaftliche
  Vereinigung  der  Privatwaldbesitzer,  unter  Umständen
auch  in  Verbindung  mit  waldbesitzenden  Gemeinden,  Kreisen  usw.
behufs  Anlage  von  Saat-  und  Pflanzgärten  erreichen.

Ferner  kommen  die  briratzn  Unternehmungen  für  Pflanzenerziehung
  in  Frage,  und  endlich  kann  der  Staat  aus  seinen
Forsten  gegen  entsprechende  Vergütung  Pflanzenmaterial  abgeben.

vo
sch
        <pb n="120" />
        120

Die  Mithilse  der  Orgaue  der  Ftaatösoritoerwaltung  ist  auch  nach
anderen  Richtungen  hin  angebracht,  z.  B.  bei  dem  Bezug  von
Waldsämereien,  Einwirkung  auf  waldbesitzende  Gemeinden  und
Korporationen  behufs  Pflanzenabgabe  an  Private,  Vereinigung
von  mehreren  Waldbesitzern  zu  gemeinsamem  Handeln  usw.

In  der  letzten  Zeit  wurden  von  den  größeren  deutschen  Staatsforftverwaltungen
  jährlich  viele  Millionen  P#tensrer  an  Private  abgegeben.
So  stellte  die  Vayerische  Stoatsferstverwaltung  vom  Jahre  1901  ab
alljährlich  mindestens  7  Millionen  Waldr  lanzen  für  den  Verkauf  bereit.
Hierzu  kommt  noch  die  Produktion  der  Gemeinden,  Stiftungen,  Korporationen
  und  Privaten  mit  rund  3  Millionen  jährlich  nach  dem  gegenwärtigen
  Stande  der  Saatbectanlagen  und  Pflanzenzucht.  Vom  Jahre
1901  ab  lann  hiernach  für  Niedfrbaßern,  mit  einer  machbatien  is  -jährlichen

Gesamtprodultion  von  mindestens  10  Millionen  verkäu  Baldpflanzen
  gerechnet  werden.  Die  reibresilione  der  lanhwirkschafüliche
Kreigausschu  und  einzelne  Bezirksausschüsse  lassen  sich  die  Förderung
e  von  Saat,  und  Pflanzgärten  ganz  besonders  angelegen  sein.
“  Königliche  Staatsministerium  des  Innern  stellte  zu  diesem  Zwecke
Zuschüsse  zur  Verfügung.
Bon  Kreis  wegen  wurden  Saatlämpe  zuerst  vom  Kreise  Meschede
in  Westfalen  eingerichtet.  Dort  stehen  die  Kämpe,  die  durch  den  ganzen

unmittelbarer  Verwaltung  des  Kreises.  Die  erforderlichen  Grundstück
sind  teils  gepachtet,  teilweise  auch  kostenlos  von  den  Gemeinden  zur  Verfügung
  gestellt.  Der  Zweck  ist,  Fichtenpflanzen  heranzuzgiehen  und  zu
möglichst  billigen  Preisen  an  die  Waldeigentümer  des  Kreises  abzugeben.
die  dadurch  angeregt  werden  sollen,  ertraglos  liegende  Höhen  und  Oedländereien
  aufzuforsten.  Die  Pflanzen  werden  in  Büscheln  zu  2  Stück
zum  Preise  von  2  Mark  für  1000  Stück  und  —  seit  dem  Jahre  1900  —
auch  verschult  zum  Preise  von  5  Mk.  für  1000  Stück  verkauft.  In  den
Jahren  1897—1907  wurden  an  nicht  der  Mlten  Pflanzen  4663  500
Büschel  und  an  verschulten  Pllazen  100  Stũck  abgegeben.  Der
Kreiszuschuß  betrug  bis  dedin?  7820  Mk.  —  Ss  bestehen  ferner
im  Krrise  Brilon.  (Nach  dem  Buche:  „Aus  der  —  Tätigkeit  der
Hreußischen  Kreisverwaltungen.“)

Als  Beispiel  dafür,  wie  auch  von  privater  Seite  die  Beschaffung
guten  Pflanzenmaterials  gefördert  werden  kann,  sei  angeführt,  daß  der
Veigtlänbische  Kreisverein  1899  nahezu  1100  Mk.  Beihilse  für  Privat-=aufforstungen
  gewährt  hat,  die  von  70  voigtländischen  Kleingrundbesitzern,
darunter  12  landwirtschaftliche  Vereine  und  23  Gemeinden,  zum  Ankauf
von  Fichten-,  Kiefern-  und  Lärchenpflanzungen  verwendet  wurden.

b)  Ausbildung  von  geschulten  Kulturarbeitern
  durch  den  Staat,  die  Gemeinden,  landwirtschaft.
liche  Vereine,  Genossenschaften,  eventuell  Anstellung  besonderer
Forstkulturtechniker.

Der  Kreis  W  leistet  z.  V.  jährlich  zu  r  Anlage  von  Kämpen
sowie  zur  Heranbildung  von  Waldkulturarbeitern
6000  Mk.

c)  Belohnung  undöffentliche  Anerkennungen
für  gut  ausgeführte  Kulturen,  Prämien  für  die  Wiederaufforstung
wenig  fruchtbarer  Privatgründe.
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        121  —

Für  diesen  Zweck  stellt  beispielweise  das  Baverische  Staatsministerium
s  Innern  Mittel  zur  Verfügung.  So  wurde  der  Stadtgemeinde
#ow  als  Prämie  für  die  gelungene  Sehet  uon  von  74  ha  Oedländereien
  und  als  Zuschuß  für  die  in  den  nächsten  Jahren  vorzunehmende
  Aufforstung  von  weiteren  15  ha  Oedungen  ein  angemessener  Geldbetrag
  bewinign  Ferner  setzte  der,  eicirtsstuich.  Kreisausschuß  von
Schwaben  und  Reubu  urg  160  für  freiwillige  Aufforstungen  Prämien
  im  Betrage  von  50—2  .  aden  wurden  an  Prämien
  und  Unterstützungen  für  “973  aean  von  geringwerihem
landwirtschaftlichen  elan  im  Jahre  1898  ausbezahlt:  ällen
usarmenen  für  79  ha  Aufforstung  220.11  Mk.  Die  n  nach  W  ener
ufforstung  na  esuchten  und  bewilligten  Hrämien  betrugen  10—20
Present.  die  auf  Grund  von  gegebenen  Huster  en  oder  abgeschlossenen
.
1.

erträgen  vor  begonnener  Aufforstung  gewä  *  nterstũhungen  10—50
rozent  des  tatsächlichen  Kulturaufwandes,  je  nach  der  allgemeinen
dedeutung  und  der  Kostspieligkeit  des  Unternehmens.  Die
Gemeinden  fanden  grundsätzlich  besondere  Berücksichtigung.
  Verere  erhielt  als  Pramie  für  gute  Pflanzenschul  flege
ein  bäuerlicher  Waldpflanzenzüchter  das  für  seine  Pflanzschule
  nötige  17  unentgeltlich  aus  den  Staats-Pflangschulen
  geliefert.

d)  Steuererleichterungen  (Erlaß  der  Grundsteuer
bei  Neuaufsorstungen:  bei  Einkommenstenergesetzen,  z.  B.  dem
sächsischen,  tritt  er  meist  von  selbst  ein.)

e)  Geldbewilligungen  aus  öffentlichen
Kassen  für  die  Aufforstung  von  Oedländereien.

Seitens  des  Sioales,  der  Provinz  und  der  Landwirtschaftskammer
der  Provinz  Hannover  werden  denjenigen  Grundbesitzern,  die  Aufforstungsarbeiten
  vornehmen  wollen,  Beihilsen  gewährt.  An  Gemeinden,
Inte  kessenlen  und  Waldgenossenschaften  gibt  der  Staat  geschenkweise  Aufforstungsprämien,
  die  Provinz  günstige  Darlehen  (in  ber  Regel  nur  für
Aufforstungen  nicht  unter  25  ha),  die  Ladeirse  chaftskammer  geschenkweise
  Auffocstungsprämien  bei  kleineren  Aufforstungen  und  der  Westfonds
  geschenkweise  Dampfpflug=  und  aufforllsungepiAemten  wobei  möglichst
  twaldungen  7  werden  sollen.  Von  Privatpersonen

ährt  der  Staat  geschenkweise  bfferstungsprämien  nur  an  bäuerliche

ber,  wenn  sie  den  Nachweis  einer  gewisten  Leistungsschwäche  er-2r
  die  Frroinz,  bewilligt  Darlehen  ohne  Manat  *  die  Leistungs.

in  Jorstkulturen  uleen  dre

3.  Die  Beleihung  des  „  Laenriees  durch  die  Hypothekenbanken
  usw.
        <pb n="122" />
        —  122  —

4.  Die  Förderung  des  forstlichen  Genossenschaftswesens  in
seinen  mancherlei  Formen;  z.  B.  die  Anregung  zur  Gründung  von
Waldbaugenossenschaften,  Aufforstungsgenossenschaften,  Schutz.
waldgenossenschaften  oder  Waldbauvereinen,  und  Gewährung  von
materieller  Hilfe  für  diese  Zwecke,  z.  B.  Gewährung  von  niedrig  zu
verzinsenden  Darlehen,  etwa  in  Gestalt  von  Aufforstungskredit,
Rat  durch  die  Forstbehörden  ufw.  Hierher  gehört  auch  der
gemeinsame  Bezug  von  Kulturgeräten,  Samen,  Pflanzen,  der  gemeinschaftliche
  Holzverkauf  (Versteigerungen),  endlich  die  gemeinschaftliche
  Aussicht,  Verwaltung,  der  gemeinschaftliche  Schutz  usw.

Nach  der  Statistik  von  1900  umfaßten  im  Deutschen  Reiche
die  Waldgenossenschaften  eine  Fläche  von  300  214  ha,  in  Preußen
wurden  bis  1903  Waldgenossenschaften  mit  insgesamt  10  600  ha
Fläche  errichtet.

Von  dem  günstigen  Einfluß  ciuer  derartigen  Genossenschaft  gibt
folgender  Auszug  ous  dem  Bericht  über  die  im  Jahre  1896  gegrün  ete
Forstgenossenschaft  Bohmstedt  (Schl.-H.)  ein  hübsches,  lebendiges  Bisd

„Die  Genossenschaft  zählt  14  Genossen,  die  zusammen  67  Gescãftsanteile
  erwarben  und  hierauf  11  400  Mk.  einzahlten.  Das  Werk  hat  sich
fortwährend  entwickelt,  wozu  v54  wohlwollende  Förderung  durch  den
Heidekultuwerein,  die  Provin  kaloraaltune.  Kreis,  und  Gemeindebehörden
  sehr  diel  beigetragen  i—imz’ue  n  Waldanlagen  sind  viclversprechend,
  weil  an  dem  ornnet  6  sockalten  wurde,  nur  gründiche
  Kulturen  zu  schaffe  en.  Fast  60  ha  sind  bereits  fertiggestellt.  und
edes  Jahr  kommen  einige  Hektar  hinzu.  Den  ländlichen  Arbeitern
ällt  ein  schöner  Gerkeen  zu  während  der  Zeit,  in  welcher  sonst  die
ldarbeiten  ruhen.  Die  Aulagen  bilden  jetzt  schon  einen  Schmuck  der
egend.  Die  wenigen  Jahre  haben  hingereicht,  um  das  sim  der
Fläche  durchaus  zu  ändern;  statt  der  ärmlichen  Aecker  schöne  Nadelholzulturen,
  statt  des  wirren  Krattbusches  jetzt  junge  Buchenschonungen.
Auf  cincr  wüsten  Heidefläche  ist  cin  Wärterbaus  erbaut,  dem  der  Name
.Waldheim“  beigelegt  ist.  Wo  vor  einigen  Jahren  das  schwarze  Heidcraut
  vich  breit  machte.  findet  man  jetzt  eine  kleine  Parkanlage  mit  schönen,

Comferen  usw.,  üppigen  Blumen=  und  Gemüsebecten.  Die
Trbei  der  Genossenschaft  ist  in  der  Umgegend  recht  populär,  wozu  wohl
die  Bereitwilligkeit.  mit  welcher  der  Vorstand  bei  allen  p#flanzungen.
durch  Rat  und  Tat  hilft,  etwas  beiträgt.  Ohne  Schaden  der  Hultuven.
kennten  zu  Weihnachten  1906  aus  dem  dichten  Bestarde,  reichlich  00
lunge  Fichten  (1898—99  gepflanzt,  einige  davon  bereits  3  m  hoch)  7
nommen  werden,  die  nach  Berlin  gingen.  Die  rege  Teilnahme  der
Ju#end  an  n  allen  Veranstaltungen  der  Genossenschaft  bietet  eine  Bürg-E#

  trah  wird.“

5.  Die  Ausführung  von  Forsteinrichtungsarbeiten  (Wirtschaftsplänen
  usw.)  durch  die  Staatsforstbehörden  auf  Antrag  des
Waldbefitzers  gegen  Bezahlung.  ieser  Aufgabe  unterzieht  sich
zurzeit  nur  die  königl.  säch  sische  Forsteinrichtungsanstalt;
  anderen  Staaten  kann  dies  nicht  genug  zur  Nachahmung
  einpfohlen.  werden,  wenn  nicht,  wie  in  Preußen  durch  die
Landwirtschaftskammern,  durch  andere  Organisationen
        <pb n="123" />
        —  123  —

in  ausreichender  Weise  für  Befriedigung  dieses  Bedürfnisses
gesorgt  ist.

6.  Die  Beschaffung  eines  gut  ausgebildeten  Forstbeamten.
personals.  Hierzu  wird  einerseits  der  Staat  helfen  können
durch  Beurlaubung  von  Staatsforstbeamten,  die  auf  längere
Zeit  in  den  Privatsorstdienst  übertreten  wollen.  Andererseits
  aber  wird  hauptsächlich  eine  immer  gründlichere  Ausbildung
des  privaten  Forstbeamtenpersonals  selbst  anzustreben  sein.

Diese  Aufgabe  hat  sich,  neben  anderen  Zwecken  (darunter  Arbeitsnachweis),
  vor  allem  der  „Verein  für  Privatforstbeamte
Dcutschlands“  (Sib  Neudamm,  Bez.  Frankfurt  a.  O.)  gestellt.  Zu
diesem  Zwecke  hat  er  aus  eigenen  Mitteln  die  Forstlehrlingsschule
  zu  Te  mplin  (Uckermark)  geschaffen.  Nähere  Auskunft  über
den  Verein  und  seine  Schule  enthält  eine  gegen  Einsendung  von  30  Pfg.
von  der  Geschäftsstelle  des  Vereins  (Neudamm)  zu  beziehende  Vroschiek.

Je  mehr  man  wünscht,  daß  durch  derartige  Mittel,  denen  sich
noch  die  eigentliche  Forstgesetzgebung  (Forststraf-  und
Horstschnhgesehgebung)  an  die  Seite  stellt,  von  seiten  der  berufenen

Organe,  von  seiten  der  Regierung,  der  Kommunalbehörden,  der
Landwirtschaftskammern  und  Vereine  die  Privatwaldwirtschaft  tatkrästig
  gesördert  wird,  um  so  entschiedener  kann  man  sich  gegen
das  unmittelbare  Eingreisen  der  Staatsgewalt,  gegen  die  zwangsweise
  Beförsterung,  wie  sie  in  einigen  deutschen  Staaten  als
Strafmaßregel  eintreten  kann,  aussprechen.  Dieses  Eingreifen
  ist  eine  gesebliche  Beschränkung  des  Privateigentums,  der
wirtschaftlichen  Tätigkeit,  die  noch  immer  in  freier  Entfaltung  die
schönsten  Blüten  getrieben,  und  neben  saulen  und  minderwertigen
Früchten  in  der  Hauptsache  gute  Früochte  getragen  hat.

Viele  dieser  Maßnahmen  und  Einrichtungen  werden  auch  bei
der  Neuschaffung  von  Gemeindewaldungen,  dem  vorziiglichsten
Mittel  zur  Wiederherstellung  des  alten  gesunden  Verhältnisses
zwischen  Bauern  und  Wald,  mit  Vorteil  benutzt  werden  können.
Wir  können  nur  wünschen,  daß  überall  da,  wo  sich  geeignetes  Land
vorsindet,  für  seine  Bewaldung  durch  die  Gemeinde  Sorge  getragen
und  namentlich  auch  auf  diese  Tätigkeit  der  Gemeinden  durch  die
staatlichen  und  provinziellen  Verwaltungsbehörden  hingewiesen
wird.

Bemerkenswert  in  dieser  Hinsicht  ist  ein  im  Lanb.  Jahrg.  XIII,
gs,  veröffentlichter  Erlaß  des  Landrats  von  Klitzing  an  die

ändlichen  Gemeinden  des  Kreises  Eprottan.  Nachdem  er  auf  die  Vererer
  im  Westen  hingewiesen  hat,  wo  die  Landgemeinden  viel  ach
durch  ihre  Waldwirtschaft  zu  einem  solchen  Wohlstand  gelangt  sind,  daß
lie  jetzt  von  ihren  Gemeindegliedern  nur  wenige,  zum  Teil  sogar  keine
Steuern  zu  erheben  brauchen,  fährt  Herr  v.  Klit  ing  fort:  „Auch  im  Kreise
Sprottau  gibt  es  zahlreiche  Oedländereien,  die  sich  zur  Aufforstung  durchaus
  eignen  und  von  ihren  Besitzern  gern  veräußert  werden  würden.  Lier
bietet  sich  den  Gemelnden  vortreffliche  Gelegenheit,  als  Käufer  aufzutreten
  und  den  Grund  zu  legen  für  künftigen  Wohlstand  der  Gemeinden
        <pb n="124" />
        124

und  für  Herabminderung  der  vielfach  überhohen  Gemeindeabgaben.  Die
Miuel  zum  Kauf  sind  mit  Leichtigkeit  zu  erlangen.  Einmal  wird  die
Kreissparkasse  nicht  verfehlen,  für  den  wirtschaftlich  segensreichen
eck  den  Gemeinden  Darlehne  in  jeder  Höhe  zu  denkbar  niedrigstem
Zinsfuße  zur  Verfügung  zu  stellen.  zum  andern  bietet  vor  allem  der
Serolschefft  ene  sogenannte  Ostfonds  die  beste  Gelegenheit  zur  Erlangung
  finanzieller  Beihilfen.  Diese  Beihilfen  werden  in  Form  von
G  Sschenten  zum  Zwecke  des  Ankaufs  von  Grund  und  Boden  bis  zu
einem  Drittel  der  Kosten  bewilligt,  Wt  werden  fär  dic  nachfolgende
Aufforstung  noch  staatliche  Beihilfen  zu  erlangen  sein.  So
bietet  sich  hier  die  beste  Gelegenhcit,  mit  den  geringsten  Aufwendungen
größte  Wohltaten  für  die  Gemeinden  zu  erlangen.“

Daß  auch  für  den  im  allgemeinen  günstiger  gestellten  Westen  die
Frage  der  Gemeindewaldungen  große  Bedeutung  hat,  namentlich  da,  wo
sich  dem  geno  senschaftlichen  Zusammencschlusse  Lenichigckite
in  den  Weg  stellen,  zeigt  ein  Artikel  der  „Köln.  Volkszeitung“  (1606,
Nr.  608),  in  dem  cs  unter  anderem  heißt:

.Die  Erträge  der  Lolparelen  im  Sauerlande  sind  mit  dem  Aufhören
  der  Holzkohlen-  Lohwirtschaft  so  zurückgegangen,  daß  der
Niederwaldbetrieb  —  im  Regierungsbezirk  Arnsberg  noch  über  400  00
Morgen  —  nirgends  mehr  die  Kosten  deckt.  Um  nun  eine  Aufforstung
Ueberführung  des  Niederwaldes  in  den  ichtenbetrieb  zu  erleichtern,  u
die  Staaterevierung  bedürftigen  Walbbesitzern  —  KTitel  der  Aufforstungskosten
  bis  zum  Höchstbetrage  von  80  M  o  Hektar.  Bedingung
  dabei  ist  aber,  daß  die  Grundstücke  unter  Sthro  Oesar  stehen
(entweder  Gemeinden  oder  Genofsenschaften  bebören).

eine  Ueberführung  des  —.  in  die  e  Gemeinden  oder
des  Staates  übrig,  um  den  Wald  wieder  nrden  chen.  Den
Gemeinden  gewä  die  Landesbank  der  Provinz  W  rriht  in  Münster

für  Grundstücksankäufe  und  für  Aufforstung  Darlehem  zu  einem
ganz  niedrigen  Zinsfuß.  Die  2  werden  zu  dem  Kapital
geschrieben  und  Zinsenzahlung  und  Amortisation  beginnen  erst,  wenn
die  aufge  forstcten  Flächen  Erträge  bringen.“

Ist  auch  die  Schaffung  von  Gemeindewaldungen,  auch  wotl
von  Kreis-  und  G  das  einzige  gesunde
Mittel,  um  die  durch  die  Aufteilung  der  ursprünglichen  Gemeinbeiten
  hervorgerufenen  Nachteile  im  Laufe  der  Zeit  wieder
gründlich  zu  beseitigen,  so  können  doch  bis  zur  Erreichung
dieses  Zieles  manche  Härten  gemildert,  manche  Schmerzen  gelindert
  werden.  So  wäre  es  wohl  ein  berechtigter  und  erfüllbarer
  Wunsch,  daß  der  bedürftigen  bäuerlichen  Bevölkerung  das
nötige  Holz  zu  einem  mäßigen,  nicht  durch  den  Versteigerungsbetrieb
  oft  fehr  in  die  Höhe  getriebenen
  Preife  verkauft  wird.  Einsichtige  Forstbeamte,
die  ihren  Ruhm  nicht  hauptsächlich  in  der  schwindelnden  Höhe  de
erzielten  Holzpreise  suchen,  tragen  ja  diesem  Wunsche  auch  chen
Rechnung.  Daneben  aber  können  sich  die  Bauern  vor  allem  durch
gJemeinsamen  Bezug  günstigere  Bedingungen  verschaffen.
        <pb n="125" />
        125  —

Ueber  grebe  Erfolge  durch  genossenschaftlichen  Einkauf  des  Lols.
bedarfs  berichtet  Abbe  Müller-Düttlenheim  in  leiner  Schrift  üb
die  Miecht  #n  des  Unter-Elsaß.  Hier  war,  wie  auch  ander#me'
der  Uebelstand  zutage  getreten,  daß  auf  den  Versteigerungen  die  Oolzpreise
  ungemein  in  die  Sosölt  getrichen  wmurden.  „Die  Bauern“,  schreibt
Müller,  haben  schon  writ  genug,  um  auch  nur  bis  zum  Ort  der  Ver.
bei  erun  2  nnen-  f  diesen  Versteigerungen  kommen  sie  dann
men.  Die  Versteigerung  gebt  los,  und  die  Bauern
vrbenern  sck-'  t  Holz,  das  sie  meistenteils  nicht  einmal  gesehen  haben,
daß  es  ihnen  schwarz  vor  den  Augen  wird.  Wie  die  Leute  dabei  zum
Trunk  gercizt  und  zgclang  ihrer  Wirtschaft  entzogen  werden,  das  zu
schildern,  ist  nicht  nötig.  Da  sind  nun  die  Darlehnskassen  in  die  Bresche
getreten.  Eine  Kommission  wurde  gebildet.  Ein  Mitglied  verzeichnet
die  Bestellung  zu  Hause.  Anderc  verschaffen  sich  von  den  Oberförstereien
Wrise  über  Holzversteigerungen,  kaufen  dann  entweder  direkt  an  —
das  tat  der  Verein  von  Eschau  mit  großen  Vorteilen  —  oder  treten  in
oN—7  mit  reellen  Holzhändlern.  Diese  wissen,  daß  sie  bei  den
Rai  feisenerreinen  völlig  sicher  gehen,  und  da  sie  nun  nicht  lange  im
La  erumzulaufen  brauchen,  lönnen  sie  netürlich  viel  billiger  liefern
als  sonst.  Die  Vereine  verbürgen  sich  für  2  das  oschul  .  Lolze  und
bezahlen  sofort  bar.  Auf  diese  Weise  lomm  Waggons  Holz  in
die  Gemeinde  und  zwar  in  besserer  Saemsen  10.—  3  es  gewöhnlich  im
Wald  versteigert  wird,  denn  das  beste  Holz  kam  sonst  gewöhnlich  in  die
Städte.  Dicses  Verfahren  hat  insonderheit  für  den  kleinen  Mann  noch
den  Vorteil,  daß  er  sich  seinen  Bedarf  selbst  mit  seiner  Kuh  von  der  Eisen-.
bahn  oder  dem  Kanal  abholen  kann.  200—400  Bauern  bleiben  so  von
den  enst  “  Holzauktionen  weg,  und  das  ist  schon  ein  großer
n  für  Wie  Abbé  Müller  ausrechnet,  sparen  die  Vereine  auf
diese  —N’’  techt  10  Prozent.

Manche  Nutzungen,  wie  die  Streu-  und  gewisse  Weidenutzungen,
  die  dem  Walde  tatsächlich  mehr  Schaden  zufügen,  als
sie  vielleicht  in  sozialer  Hinsicht  Vorteil  bringen,  können  und  sollen
natirrlich  nicht  befürwortet  werden  und  dürfen  nur  als  Notbehelf
in  Mißjahren  gelten.  Doch  könnte  bei  manchen  unschädlichen
Nutzungen  eine  wohlwollende  Verwaltung  wohl  einige  Freiheit
gewähren,  ohne  ihr  fachmänmisches  Gewissen  zu  bennruhigen.

Dieser  Gedanke  kommt  auch  zum  Ausdrucke  in  der  Antwort,  die  das
Preußische  Landwirtschaftsministerium  auf  eine  Eingabe
  des  -Volkswirtschaftlichen  Vereins  für  Obst-  und  Gemüseverwertung
in  Deutschland“  erteilte.  In  der  Eingabe  wurde  gebeten,  das  Id
beerensamineln  durch  die  ärmere  Landbevölkerung  nicht  unnötig  zu  bindern.
  Die  Amtwort  des  Ministers  vom  28.  August  1007  lautcte:

Ich  habe  die  Königl.  Regierungen  angewiesen,  dafür  zu  sorgen,
daß  die  Landbevölkerung  an  der  Ausnutzung  der  Waldbeerenernte  nicht
durch  zu  weitgehende  Einschränkungen  seiteus  der  Oberförster  gehindert

wird.“  —  Das  Reichsamt  des  Innern  antwortete  Ende  Juli  1907  auf
dieseibe  #(  Eingabe:  „Die  Anregung  des  Vereins  über  das  Einsammeln
der  Waldbeeren  hat  Veranlassung  gegeben,  auch  mit  den  anßerpreußischen
Bundesregierungen  ins  Benehmen  zu  treten.  Aus  den  hierbei  von  den
Bundesregierungen  gemachten  Angaben  ist  zu  entnehmen,  dab  auch  diese
Vehterungen  der  dill  wwirschafihe  Bedeutung  dieser  Frage  wohlwollende
  Beachtung  schenken.“
        <pb n="126" />
        —  126  —

Im  allgemeinen  werden  auch  die  Verwaltungen  und  Waldbesiter
  gern  das  Sammeln  der  Früchte,  Pilze  usw.  gern  gestatten
und  wollen  sich  hauptsächlich  wohl  nur  dagegen  schützen,  daß  dem
Walde  von  mancherlei  unlauteren  und  zweiselhaften  Personen
Schaden  zugesügt  wird.  Diesem  Uebel  läßt  sich  durch  Ausgabe  von
unentgeltlichen,  oder  sehr  billigen  Sammelkarten,
  wie  sie  z.  B.  in  Preußen  üblich  sind,  in  meist  genügender
Weise  stenern.  milinrr  ist  es  allerdings,  daß  solche  Zettel
in  der  Zeit  der  Ernte  nur  an  tatsächlich  nicht  voll  erwerbsfähige
  Personen  abgegeben  werden,  um  einer  weiteren  Steigerung
der  Lentenot  in  der  Landwirtschaft  entgegenzuwirken.  Scharfe
Verbote  aber,  wie  sie  leider  in  jedem  Jahre,  fobald  die  Beerenfrüchte
  zu  reisen  beginnen,  massenhaft  verössentlicht  werden,
treffen  die  ärmeren  Schichten  der  Landbevölkerung  empfindlicher,
als  die  Waldbesitzer  wohl  denken  mögen.  Daß  den  Leuten  die
Heimat  dadurch  weiter  verleidet  werden  muß,  liegt  auf  der  Hand.
Die  oben  erwähnte  Stellungnahme  der  höchsten  Regierungsbehörden
  zu  dieser  Frage  ist  daher  mit  Freuden  zu  begrüßen  und
wird  hossentlich  ihren  Einfluß  auch  auf  die  nichtstaatlichen  Forst.
verwaltungen  ausüben.

Literatur.  Hausrath,  Der  deutsche  “  o  Leipzig  1007.  —  Hoermann,
  Wald  und  Waldverwüstung.  Leipzig  1005.—  Hoermann,  Der
deutsche  Wald  in  Heiner  wirtschaßts-  und  #W  rgeschichu  hen  Bedeutung.
ihsig  1006.  —  Willko  Neumeister,  Waldbüchlein.  Leipzig

1.  —  Jösting,  14%  Barb,  seine  Bebeutuͤng.  Vernichtung  und
P1  rnb  Berlin  1898.  —  ammen,  Die  Bedeutung  des
Waldes.  Tharandt  1000.  —  Mammen,  Die  soziale  Bedeutung  des
Waldes,  in:  Sächsisches  Evangelisches  Abeiterblale  1003.  —  Schollmayer,

  Der  bäuerliche  Kleinwal  Kersi.  seine  Bedentung,  Bewirtschaftung
  und  Pflege.  Wien  1  100.  —  Woad!d  erg,  Lolzzucht  auf  mittleren
und  kleineren  Landgütern.  2.  Aufl  Pade  rborn  1006.  —  Wceder,
Ter  Bauernwald,  fien  beilemirifc  lch-  Vedeukung  und  zweckmäßigste
Vewirtschaftung.  Wel  faff,  Forstkulturen  und  Behandlung
von  Forstbeständen.  bKal.  2  ,  welche  sich  mit  Holzzucht  befassen

und  für  junge  Forstleute  zur  Mertersche  i  in  waldbaulicher  Praxis.
Berlin  1898.—  „Der  Londwirt  als  Waldbesitzer.  Ein  Beitrag
zur  Waldschutzfrage.  Münster  i.  W.  —  Kottmeier,  Die  Aufforstung
  der  Oed=  und  zter  e  186  en  Verüssichtigung  der  dem
Landwirt  zur  Verfügung  stehenden  Hilfemittel.  Neuda  1898.
Kozesnik,  Die  Aesthetik  im  Walde,  die  Bedeutung  er  WBaldpirege
und  die  Folgen  der  Waldverwüstung.  Wien  1904.—  Mir  verweisen  weiter
auf  die  Titeraturangaben  am  Schlusse  des  Kapitels:  rhaltung  des
natürlichen  Landschaftsbildes,  das  auch  sonst  in  Worler.
Scziehung  als  Ergänzung  zu  diesem  Kapitel  dienen  kann.
        <pb n="127" />
        Vernachläffigte  Zweige
der  Landwirtschaft  und  Nebenerwerbsquellen.

Hausindustrie  und  Hausfleiß.

Die  Hausindustrie,  zweckmäßig  eingerichtet  und  geleitet,  gewährt
  in  rauhen,  unfruchtbaren  Gegenden,  wo  die  Landwirtschast
allein  keine  genügende  Existenz  bietet,  der  armen  Landbevölkerung
eine  Nebeneinnahme,  so  daß  sie  bei  einer  einigermaßen  gut  geleiteten
  und  eingerichteten  Hausindustrie  dem  heimatlichen  Dorf
erhalten  und  vor  Abwanderung  bewahrt  bleibt.  Es  handelt  sich
hier  also  nur  um  solche  Hausiundustrien,  die  als  industrielle
Nebenerwerbsqanellen  neben  der  Kleinlandwirtschaft  von  der
ärmeren  Landbevölkerung  betrieben  werden  können.

Der  eigentliche  Zweck  des  „Hausfleißes“  ist  urfprünglich  nur
der  gewesen,  eine  Reihe  von  verschiedenen  Gebrauchsgegenständen
für  den  eigenen  häuslichen  Bedarf  in  einem  ländlichen  Haushalt
herzusftellen.  Leider  hat  der  Hanssleiß  in  der  letzten  Hälfte  des
vorigen  Jahrhunderts  faft  überall  an  Anfehen  bei  der  bänerlichen
Bevölkerung  verloren;  nur  geringe  Reste  haben  sich  in  einzelnen
Gegenden  erhalten.  In  der  Gegemwart  hat  der  Hausfleiß  manche
bedentsame  Verührungspunkte  mit  der  Hansindnuftrie:

1.  Beide,  Hausindustrie  und  Hausfleiß  verschafsen  im  Winter
der  ländlichen  Bevölkerung  Arbeit  und  Verdienst,  besonders  auch

„wo  Saifonarbeiter  und  Arbeiterinnen  im  Sommer  auswärts
beschöftige  sind  und  den  Minter  im  heimischen  Dorfe  ohne
Arbeit  sind.

2.  Der  nicht  cigentlich  für  den  Verkauf  arbeitende  Hausfleiß
insbesondere  macht  es  möglich,  das  häusliche  Gesinde,  sowie  Gutsarbeiter
  und  alte  und  invalide  Leute  nutzbringend  im  Haufe  und
auf  dem  Gute  zu  beschäftigen  und  ganz  besonders  das  Gefinde  und
die  Gutsarbeiter  dadurch  seßhaft  zu  machen.  Dabei  handelt  es
sich  auch  nicht  um  den  größeren  oder  kleineren  wirtschaftlichen  Vorteil,
  der  mit  dem  Hausfleiß  verbunden  ist,  son  dern  um  den
Segen,  der  in  der  hänslichen  Arbeit  als  solcher
liegt.  Der  Hausfleiß  sollte  deshalb  zu  einem  guten  Teil  um
seiner  selbst  willen,  als  ein  Stück  Volkspädagogik  erhalten  und
gesördert  werden,  da  er  sich  ja  auf  die  Zeit  und  Arbeitskraft  be-*s*es
  die  sonst  nutzlos  vergendet  würde.

3.  Durch  Hausindustrie  und  Hausfleiß  werden  mehrere  landwirtschaftliche
  Kulturen  nicht  nur  gefördert,  sondern  auch  notwendig
  gemacht,  wodurch  andererfeits  wieder  landwirtschaftliche
Arbeit  für  Winter  und  Sommer  geschafft  wird:  wir  nennen  hier
z.  V.  Flachsbau,  Weidenkultur.  Wollschafzucht.
        <pb n="128" />
        4.  Der  Hausfleiß  bringt  auch  ohne  Verkauf  sinanzielle  Vorteile,
  indem  durch  die  Selbstherstellung  vieler  nötiger  Gebrauchsgegenstände
  dem  Landwirte  bare  Geldausgaben  erspart  bleiben.
Der  Einwurf,  daß  die  Landleute  die  betreffenden  Stoffe  und  Gebrauchsartikel
  billiger  kaufen  können,  als  man  sie  selbst  herzustellen
  vermöchte,  ist  schon  aus  dem  Grunde  hinfällig,  als  die  Kohprodukte.
  Arbeitskraft  und  Zeit  gerade  für  Hausfleißarbeiten  dem
Landwirt  entweder  keine  oder  nur  geringe  Geldkosten  verursachen,
so  daß  selbst  der  billigste  Fabrikant  hier  nicht  zu  konkurrieren  vermag.
  Durch  die  Herstellung  danerhafter  und  praktischer  Gebrauchsartikel
  wirkt  der  Hausfleiß  gegenüber  den  weniger  dauerhaften
und  für  ländliche  Verhältnisse  oft  ungeeigneten  Fabrikwaren
moralisch  fördernd  aus  Einfachheit,  Häuslichkeit  und  gediegenen
Geschmack.

Mittel  und  Weg  I.  Hausindustrie.  Die  Hauptschwierigkeit,
  eine  nubbrirldende  Hausindustrie  einzuführen,  liegt
in  dem  mangelnden  Organisationsgeist  der  armen  Landbevölkerung,
  der  fehlenden  Interessenvertretung  und  in  der  wenig  ausgebildeten
  künstlerischen  und  mannellen  Geschicklichkeit,  also  der
fehlenden  Technik.  Unerläßlich  sind  daher  bei  Begrünndung  einer
neuen  Hausindustrie  in  armer  Gegend  oder  bei  Hebung  einer  schon
bestehenden  aber  darniederliegenden  Hausindustrie:

1.  Eine  starke  und  entschiedene  Interessenvertretung  der  Heimarbeiter
  durch  intelligente  und  einflußreiche  Persönlichkeiten,  wie
Pfarrer,  Amtsvorsteher,  Landrat  usw.

2.  Genossenschaftlicher  Zusammenschluß  zur  billigen  Beschaffung
  der  Rohstoffe,  Apparate.  Maschinen,  zum  geregelten  Absat
der  Waren  und  Benutzung  der  günstigen  Konjunkturen,  sowie  zur
Veichoffung  danernder  Privatkundschaft.

rat  Wilharm  in  Ohrdruf  begründete  1900  zur  Hebung  der

durche  o  Abhämgigkeit  von  Jwischendändlern  eniedergegn  genen  Korbmacherhausindustrie

  zu  Schönau  v.  d.  Walde  eine  achergenofsenschaft

  Schhnau  v.  d.  Wal  288  8  bereits  im  ersten  Geschäftsjahre
tte.

Nusbarmachung  der  landwirtschaftlichen  eweerchent  für  dle
Kleinindustrie  des  Dorses  in  Wies  (Baden)  durch  Pfarrer  Becker.
Die  1890  gegründete  ländliche  Konsum=  und  Absatzgenossenschaft  dient
zur  Hälfte  der  neben  der  Kleinlandwirtschaft  betriebenen  Nagelschmievubustrie
  (handgeschmicdete  Nägel  für  Salinen,  Eisenbahnbetrieb  ufw.)
durch  genossenschaftlichen  Einkauf  des  Nobmaterials  (6000  Mk.  für  Roh  ·
kauf)  und  genossenschaftlichen  Absatz  der  Nägel.  Gutes  Beispiel,  wie
eine  landwirtschaftliche  Genossenschaft  zur  Hebung  und  Förderung  eines
chwachen  industriellen  Nebenbetriebes  in  Unseiben  Orte  beitragen  kann.
(Deutsche  Landw.  Genossensch.-Presse  Nr.  24,  1890.)

3.  Einrichtung  von  Lehrkursen  der  örtlichen  Hausindnustriezweige
  zur  Herstellung  sorgsältig  ausgeführter  Waren,  die  den
Ansprüchen  des  Handelsmarktes  besser  genügen  können.  Die

Lehrkurse  eingerichtet  als  selbständige  Fachschulen  oder  an  die
        <pb n="129" />
        —  129

örtliche  Fortbildungsschule  angeschlossen,  auch  als  Wanderkurse,
je  nach  den  örtlichen  Verhältniffen.

In  Baden  Wanderlehrer  für  Korb-  und  Steshflechterei  in  allen  Gemeinden
  des  Gebirgslandes,  in  denen  Hausindustrie  betrichen  BG

In  älte  dan  der  Amt  *  eine  3  für  Korb-——
  gegründet,  Kosten  vom  Staat  und  Kreis  getragen.  —  In
Grävenwiesbach,  Kreis  Uiinnen,  Korbklechtschule,  tsö  1882  vom

kan  Deißmann  und  dem  Taunusklub  in  Frankfurt  a.  Main,  mit
der  Absicht,  dem  ärmeren  Teil  der  Landbevöllerung  einen  Michewwerdenft
zu  slen  um  ihm  die  Möglichkeit  zu  geben,  in  der  Heimat  zu
bleiben.  “m.  9  ute  aus  Grävenwiesbach  und  den  urssiegenden  Dörfern
erhalten!  els  usbildn  in  dreijährigem  Kursus;  nach  einem
balben  Jleite  idn  i  täglich  50  Pfg.  Lohn.  Staat  und
Bezirksverband  P  —x  geben  bedeutenden  Zuschuß.  Die  ausgebildeten
  Leute  betreiben  die  Korbflechterci  als  Heimarbeit  im  Nebenerwerb;
  alles  Rohmaterial  Frzieten  sie  von  der  Flechtschule,  die  auch  den
Absatz  vermittelt.  Land  XVI,  S.  85.  —  Wanderlehrer  für  Handweberei

tms  im
unteren  wuia  Wald  zu  —  Kurse  in  den  Lehelingswerk.
stätten  in  Hundsbach  und  Bernau  im  Schwarzwald  in  der  Holsschuitzerei
  und  andern  Holzwarenarbeiten.  Die  ke  der  Lehrkurse
werden  durch  anschnliche  Beiträge  des  Staates  und  des  Kroises  bestritten.

Zur  Unterstützung  einer  Hausindustrie  in  armen  Gemeinden
der  Landbevölkerung  find  verschiedentlich  Beihilsen  vom  Kreis
und  Staat  gewährt  worden,  auch  bestehen  einzelne  öffentliche
Stiftungen,  die  zu  diesem  Zweck  Unterstützung  gewähren,  wie  z.  B.
die  König  Karl-Jubiläums-Stiftung  in  Württemberg,  deren
Zinsen  zum  großen  Teil  zur  Unterstützung  schon  bestehender  oder
Einführung  neuer  Hausindustriezweige  in  armen  Landgemeinden
in  Württemberg  verwendet  werden.

Welche  Art  Hausindustrie  in  einer  armen  Gemeinde  ins  Leben
gerufen  oder  gefördert  werden  kann,  hängt  von  allen  den  Umständen
  ab,  die  die  Einführung  einer  besonderen  Arbeit  erleichtern
können.  Zu  berücksichtigen  sind  dabei:  örtliche  Bodenerzeugnisfe,
Lebensbedingungen  und  Lage  der  Bevölkerung,  industrielle  Verhältnisse
  der  Gegend,  landwirtschaftlicher  Betrieb  usp.  Die  Hausindustrie
  der  Sträkemacher  (Sensenstreicher)  in  Thulendorf
(Mecklenburg)  als  Nebenerwerb  neben  der  Landwirtschaft.  Alles
nötige  Material  zu  dieser  Industrie  (Wald,  Holzteer,  Stekand)  ist
aus  nicht  zu  weiter  Entfernung  zu  beziehen  (Holz  aus  den  nahen
Forsten,  Sand  vom  Fischlande  und  aus  Warnemünde,  Teer,  P
aus  Rofstock;  zu  besseren  Sensenschörfern  brauchen  einzelne
Familien  anstatt  des  Teers  ein  Glos-  und  Oelgemenge  als  Ge-Sohnrey,

  Geweller.  rlo
        <pb n="130" />
        schäftsgeheimnis),  daher  billiger  und  leichter  Bezug  des  Rohmaterials.
  Blühende  Hausindustrie,  in  der  Hauptsache  Handbetrieb,
  die  Hölzer  zu  der  Arbeit  werden  dett.  mit  Maschinen
(Pferde.  und  Dampfbetrieb)  geschnitten.  Jährlich  an  500  000
Sensenschärfer  in  etwa  30  verschiedenen  Sorten  verfertigt.

Die  folgenden  Beispiele  sollen  solche  Hausindustrien  zeigen,
mit  deren  Einführung  ein  örtlicher  und  zeitlicher  Wohlfahrtszweck
verfolgt  wurde  und  deren  zweckmäßige  Organisation  und  genossenschaftlicher
  Betrieb  der  armen  Landbevölkerung  Verdienst
und  Arbeit  verschaffen  sollen.

Filel-Stricken  und  „Nähen  in  Him  mienk  on—  in  Franken.  Eingeführt
  durch  Pfarrer  Langheinrich.  Um  der  Arbeits-  und  Verdienstlosigkeit
  der  armen  Landbevölkerung  im  Herbst  und  Winter  abzuhelfen,
  lich  der  3  mit  Beihilfe  der  Regierung  von  Oberfranken
zunächst  Unterricht  im  Filet  —tricken  und  Nähen  erteilen  und  verschaffte
##apptel#en  25  alle  Arbeiten  bei  einer  Fabrik  und  bei  Privaten.  Eine
Gemeindeschwester  überwachte  mit  der  Gemeindepflege  auch  die  Leitung

i  i  der  Mädchen  und

7  ungen  sind,  hauptsächlich  im  Eien  ein  in  dieser

EMN’  ii.  SSschafrigk  ngen  Feli  Lohnzahlung  2000  bis  4000  Mk.
Theringer  Handweber-Verein,  der  größte  Ablinger  hausindustrielle
Wohlfahrtsverein,  ründet  und  geleitet  durch  den  eufmemn.  Kommerzienrat
  Karl  rübel  zu  Gotha,  erhielt  auf  der  letzten
Generalversammlung  die  Bezeichnung  „Karl  Gröbel-Stiftung“.  Handweberei
  in  zehn  kleinen  Dörfern  Gothas  war  durch  die  Konkurrenz  der
Maschinenweberei  vossstänkig  zurückgegangen,  infolgedessen  großer  Notstand
  in  allen  Weberfamilien.  Um  eine  Rettung  und  Hebung  der  Hausindustrie
  und  Besserung  der  wirtihestlichep.  262  2#%  der  Weber  herbeizuführen,
  gründcte  Kommerzienrat  Kar  Gotha  im  Jahre  1802
higen  W—.  cber  Thüringer  S.  mit  einem  durch  Beivon
  21  000  M  weck

2
*lßrrßrs
B.
5
*
"
2

n
*  Hebung  der  *  nier  der
guter  Ware,  Vermittelung  des  Absatzes  und  Vertrieb  der  Waren  nur
durch  den  Verein;  elun  unee  blade  kranker,  W’#—  und
verarmter  Weberfamilien;  schließlich  Ueberführung  der  Webersöhn
andere  Berufe  und  Förderung  des  kleinlandwirtschel  tlichen  Bekriche  der
Weberfa  milien.  —  Erfolg  nach  wenigen  Jahren:  dauernde  Arbeit,  höhere
Arbeitslöhne  und  allgemeine  Besserung  der  wirtschaftlichen  Lage.  Am
Jahresschluß  ein  Teil  des  Reingewinns  an  die  Weber  verteilt,  der  andere
Teil  für  Wohlfahrtszwecke  (Sterbekasse  mit  100  Mk.  Auszahlung  an
die  Familie  beim  Tode  des  Ernährers,  Unte  stützungskasse  und  allge.
meine  Armenpflege)  verwendet.  Beihilfen  des  herzoglichen  Staatsministeriums
  für  jeden  Webersehm.  der  in  andere  Berufe  übergeht,  auf  zwei
Jahre  100  Mk.  und  50  Mk.  Umsatz  und  Reingewinn  sind  beständig  gestiegen;
  im  Jahre  1007  Umsatz  211  7938  Mk.,  Reingewinn  22  974  Mk.,
30  und  40  Prozent  davon  als  Gewinnanteil  an  die  Weber,  1054  Mk.  für
Unterstützung  an  Weberfamilien,  1693  Mk.  für  Armenpflege  im  e
Webergebiet  auch  auf  Arme  aus  andern  Berufen  ausgedehnt.

1907  tätigen  Weberarbeiter  und  Arbeiterinnen  270,  von  denen  ch  nur
im  Winter  Weberei  betreiben,  da  sie  im  Sommer  ihre  Kleinlandwirtschaft
  besorgen.
        <pb n="131" />
        —  131  —

Valmlarb-  und  Weibenklorbflechterei  in  Steinachgrund  in
Cber  franlen.  Zuecht  unker  Beihilfe  der  chst  von  der  Bayrischen
und  Kobur  ierung  eine  Genofeenscha  s  Leben  gerufen,  um
di  i  iter  i  Imk-  *  n  d.  i

ie  Palmkorbindustrie
wegen  erschwerter  Beschaffung  des  Rohmaterials  nicht  mehr  lohnend
wurde,  führte  der  Gewostenschalusvorftand,  die  Weidenkorbflechterei  ein
und  verschaffte  von  der  Bayrischen  und  Prcußischen  Armeeverwaltung
die  Aufträge  auf  Munitionskörbe.  Umsatz  in-  r  neuen  Arbeit  in  den
ersten  zehn  Monaten  96  000  Mk.  Dan  eine  Werkstätie  für  Weidenarbeit
  m  Reise-,  Papier=  und  Radkörben  eingerichtet.  Weitere  staatliche
Kstelunger  auf  Mimitionskörbe  wurden  durch  den  Genossenschaftsvornd
  gesichert.

-
*1
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S
2
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333
13
**.
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3
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*rlir
S

Tanarsber  Korbmechergenossenschaft.  Ursrünglch  bildete  sich  eine
Vereinigung  der  Kordarbeiter  in  Tannrode  bei  Berka  a.  d.  Ilm  in
Thüringen,  um  die  im  Winter  auf  Vorrat  r–x  Waren  im  Frühbr

  und  Sommer  durch  eigenen  Vertcieb  auf  dem  Wege  des  Haunt
  enabzuseten.  Später  die  Vreinigun  in  eine  Vertriebsgenossen--.
  OS.  verwandelt,  jeder  Genosse  mit  zehn  Stammanteilen  à  50

*  4  ratenweiser  Einzahlung.  Gemeinsamer  Einkauf  des  Rohmaterials
  und  t  licher  Absatz.  Barzahlung  ei-  Ablieferung

Buchführung  und  Verwaltung.  Der  ausgesprochen
krkaufm  Sinn  der  Arbeiter  und  die  treffliche  kaufmännische
Verwalkn  vom  Beginn  der  Vereinigung  an  hat  dieser  Genossenschaft
zu  ihren  Essolgen  verholfen.  Sie  wurde  Stammverein  des  Verbandes
der  Korbmachergenossenschaften  Tannrode  und  Kranichsfeld  und  ihre
——i-  als  Mufter  für  verschichdene  andere  Genossenschaften  aufde


fleusch  n  Bernau  und  Hundsbach  im
Schwarz  zwald.  o%i  r  *#)7  von  ’ßsRett  und  Haus-Flhungegerftänden.
  aus  Holz,  die  sogen.  esenneonn.  wird  in  den
Bcezirken  St.  Blaficn  und  rs5  d  in  vielen  Ortschaften
als  Hausindustrie  betrieben.  —  H#n  nd  umfangreichste  dieser
Schnefeleien  in  Bernau  war  durch  die  Ausbeutung  der  ischenhändler
  Loständig  Grüchgeganern.  die  Arbeiter  dadurch  in  großer  Notibt
  vereinigte  1897  alle  Arbeiter  zu
einer  erle  Magazin,  und  Alsatzgenofsenschaft  Bernau,
führte  durch  seine  Bemühungen  kräftige  Unterstützung  des  Bezirksamtes
und  des  Staates  herbei,  begründete  eine  Lehrlingswerkstätte  und  verhalf
  durch  die  treffliche  Orgemisation  der  Genossenschaft  dieser  zu
dauerndem  Erfolge.  In  den  örfern  Hudsbach  und  Herrenwies
wurden  auf  Veranlaffung  der  Regierung  und  des  Kreises  Baden  auch
Holsschnefeleicn  angeregt  und  unterstützt,  um  den  armen  Waldarbeitern
haupisãchlich  im  Wintter  Arbeit  und  Verdienst  zu  verschaffen.  Auf
Staatskosten  wurde  in  Hundsbach  eine  Maschinenwerkstätte  zu
gemeinschaftlicher  Benutzung  erbaut,  Lieferung  von  Hobelbänken  an  die
Arbeiter  für  die  häusliche  Schnefelei,  Lehrgänge  ur  Ausbildung  von
sba.  .«  aschinenhaus  durch
einen  Holzschnitzer  aus  Bernau.  Jahre  1901  find  die  Holzwarenarbeiter
  in  Hundsbach  zu  einer  Genoffenschaft  nach  dem  Muster  der
Bernauer  Genossenschaft  gchildet.
Honusstrickerel  in  der  Struht  (Eifel)  für  die  armen  Dorfwohner
  begründet  durch  Pfarrer  Eckert  in  Beinhausen,  Kreis.

r*-
        <pb n="132" />
        —  132  —

Dan  v  i  che-  Steater.  ie  rung  hat  für  Maschinen  Beihilfec  von
k.  überw  ergierung  ndustrie  auf  sechs  Eifeldörfchen  aus-*

  Die  u#eshein  rsteie  stand  anfangs  unter  Verwaltung
  des  Pfarrers  Eckert  und  wurde  später  von  der  Spar-  nad
Deelehnskasse  der  Pfarrei  Beinhausen  übernommen  und  verwaltet
Ein  gesund  und  gut  angelegtes  neues  Strickerinnenhaus  dient  seit
einiger  Zeit  als  Hrbeitskätee  für  alle  Mädchen  der  Pfarrei.

Kactonnagen-  und  i#ichsctellee  An  Daun  Eite.)  cur
GQ(8  von  Pappschachteln  für  den  Butterversand.

angeschlossenen  Molkereien  den  Bezug  der  Schachteln  empfohlen.  Beschäftigung
  und  Verdienst  verschafft  fur  die  armen  Eifelbewohner.

Deahtwaren-Hangindusteie  in  der  Eifel  im  Kreis  Daun.  In
Neroth  eine  seit  Jahren  bestehende,  zurückgegangene  Drahtwarenhausindustrie
  durch  Landrat  Graf  v.  Brühl  organisiert  und  den
Forderungen  des  Handels  besser  angepaßt,  dann  auch  auf  benachbarte

örfer  ausgedehnt.  Durch  Landrat  v.  Etbrenberg  weitergeführt;  in
Neunkirchen  durch  Pfarrer  Winter  eingerichtet.  Zweck:  der
armen  Bevölkerung  Winterarbeit  zu  verschaffen  und  sie  im  Sommer  der
heimischen  Ackerwirtschaft  zu  erhalten.  In  den  Lehrgängen  in  Neun-7*
  arbeiten  fest.  alle  jungen  Leute  Drahtartikel,  Fallen,  Maulkörbe.

Blumen-,  Obstkörbe  usw.  Der  Betrieb  der  Hausindustrie  an  eine  Raiff-—’
  und  Dollehnslaffe  angeschlossen;  zum  großen  Teil  fester

Absatz  bei  cinem  m  Bah  renversandgeschäft  in  Daun.  (Land  IV.  S.  3
Wohlfahrtspflege  S.  62.)

Sanddorfer  Hausindußeeie.  Bauernstickereien  nach  altlafssubischen
Mustern.  Begründerin  und  Leiterin  Malerin  Frau  Th.  Gulgowski
in  Sanddorf  bei  Altbukowitz,  Westpr.  Sie  bictet  das  Beispiel  einer
neubegründeten  örtlichen  Hausindustric,  die  an  alte  zurückgegungene
örtliche  Bauernkumt  anknüpft.  Um  für  die  arme  Landoevölkerung  eine
lobnende  und  lebensfähige  Hauindustrie  zu  schaffen,  etze  Frau

entlassenen  Dorfmädchen  in  der  Anfertigung  von  eez,  nach
eltla  ubischen  Mustern  unterrichtet  wurden.  Die  Begründerin  lieferte

ie  Vorlagen,  die  mit  farbigem  Stickgarn  auf  secbitgefertigter  Leinder
  gestickt  werden.  Um  die  Arbeit  zu  einer  lohnenden  und  absatzfähigen
  Hausindustrie  zu  machen,  werden  nur  für  den  Hausgebrauch
nötige  Sachen  (Wäsche  aller  Art,  Kleiderstoffec,  Decken,  Vorhänge  usw.,
bergestellt.  Die  ersten  Arbeiten  en  großen  Beifall  und  lohnenden
Absatz  gefunden.  mõglichst  selbstgefertigte  Leinwand  zur  Verwendung
  kommt,  wird  sich  mit  dem  Aufschwung  dieser  Hansindustrie  auch
eine  Wiederbelchung  der  früher  viel  betriebencn  Spinnerei  und  Weberri
in  der  Gegend  verbinden.

Vier  klelne  Hausinbusteien  in  ecleet.  bei  Brackenheim,
Württemberg.  In  dem  sehr  armen,  500  Einwohner  zählenden  Weingärtnerdorf
  ist  für  die  arbeitslose  Winterzeit  r  bierteilige
  Hausindustrie  eingerichtet,  die  unter  Oberleitung  und  Kontrolle
des  Pfarrers  Wörner  und  des  Kirchengemeinderats  steht.  r5

von  Knaben  im  Alter  von  8—16  Jahren  ans  Stahl-  und  Messingri
geflechten,  Absatz  bei  der  Firma  Dualtbörsenindustrie  in  öbisch-.

  Waschfeile  aus  Bindfaden  angefertigt  von  euten;  Verd
  an  Private.  Strumbf-,  Soclen·  und  #e  eutene*  von

3
        <pb n="133" />
        armen,  alten  Frauen;  Verkauf  an  Private.  Künstliche  Blumenlabrilation
  für  Braut-  und  Kommunionkränze;  Verkauf  an  eine  Kranzrdienst

  von  rmen
geschätzt.  Die  Regierung  gibt  eine  jährliche  Umeerschung.  von
rk.

t  sogenannte  —Gatiner  Hausfleitz“,  eine  Art  Hausindustrie,  in
den  sie  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  durch  Frau
Celonomicrat  MWd  begründet.  Zweck  der  Einrichtung
ist,  tatsächliche  Armut  möglichst  zu  verhindern,  indem  den  in  Frage

Ausnutzung  der  sont  mehr  cder  weniger  brachliegenden  Arbeitskraft  von
Frauen,  alten  und  schwachen  Personen,  von  Blinden,  auch  Kindern,  sich
einen  “  ’*s  schaffen,  um  durch  den  Ertrog  E  Arbeit  sich
vor  Not  und  vor  Almo  3  ohne  Gegenleistung  zu  schüten,
Mit  der  materiellen  Hilfe  bezweckt  der  „Eutiner  Hausfleiß“  auch  e
sittliche  Eimwirkung  auf  drenen  deren  finanzielle  und  e#ltemeine
häusliche  Verhältnisse  in  Niedergang  gekommen  sind.  Die  hausindustriellen
  Arbeiten  beftehen  benerioc  in  HOerstellung  von  Teppichen,
Decken,  Pantoffeln,  Fußkissen  usw.  durch  Flechten  und  Nähen  aus  Wollsteiten
  und  anderen  Zeugresten.  Als  Matcrial  für  diese  Arbeiten  werden
olche  Stoffreste  größerer  Tuch-,  Möbel=  und  ähnlicher  Fabriken  und
Geschäfte  benutzt,  die  von  diesen  nicht  weiter  Sehrauch  werden  können.
Die  Organisation  ist  derartig,  daß  die  betreffenden,  nachdem  sie  sich  in
die  Tätigkeit  hineingearbeitet  haben,  in  finanzieller  öZ#chem  selbstnoig.
arbeiten  können,  wobei  die  Oberleitung  ihnen  stets  ratend  und  helfend
zur  Seite  steht.

U.  Hausfleiß.  Da  die  Grenzen  zwischen  Hausfleiß  und
Hausindustric  in  der  Gegenwart  vielsach  verwischt  sind,  so  läßt
sich  manches,  was  über  Mittel  und  Wege  zur  Förderung  und  Belebung
  der  Hausindustrie  gesagt  ist,  auch  auf  den  Haussleiß  anwenden
  und  umgekehrt.  Es  bestehen  jedoch  einige  bedeutsame
Unterschiede.  die  dadurch  hervorgerusen  sind,  daß  der  Haussleiß
erst  in  zweiter  Linie  für  den  Verkauf  und  Handelsvertrieb  arbeitet,
dann  aber,  daß  die  meisten  Zweige  des  seit  alters  bestehenden
  örtlichen  Haussleißes  aufs  engste  mit  den  besonderen
  Eigentümlichkeiten  des  Volkstums
und  ländlichen  Lebens  in  bezug  auf  Tracht,  Schmuck,
künstlerische  Ausstattung  der  Hausgeräte  zusammenhängen.  Die
in  früheren  Zeiten  durch  Spinnen  und  Weben  hergestellten  Stosse
zu  den  ländlichen  Trachten,  zu  Hausleinen,  Stickereien  und
Spitzenarbeiten,  Filigranarbeiten  zu  Schmuc,  Holzschnitzereien
(kunstwoll  gearbeitete  Möbel,  Mangelbretter,  Haushaltungsgegenstände)
  usw.  dienten  alle  dem  eignen  häuslichen  Bedars  und  gaben
den  Beweis  eines  hochentwickelten  Kunstsinns  der  ländlichen  Bevölkerung,
  besaßen  daneben  aber  auch  einen  sehr  hohen  Verkaufswert.
  Dieser  Verkausswert  steigt  in  der  Gegenwart  um  so  mihr,
als  hierbei  nicht  die  schablonenmäßige  gleichartige  Fabrikarbeit,
        <pb n="134" />
        131  —

sondern  die  individuellmehr  oder  weniger  künstle.
rische  Eigenart  und  dauerhafte  Arbeit  im  Handel
geschätzt  und  bezahlt  wird.  Alles  Nähere  über  die  zu  dieser
fünstlerischen  Seite  des  Hausfleißes  gehörenden  Arbeiten  im
Kapitel  „Bäuerlicher  Kunstfleiß“.  Aber  auch  der  den  einfachen
häuslichen  Zwecken  dienende  Hausfleiß  hat  in  der  letzten  Hälste
des  vorigen  Jahrhunderts  fast  überall  bei  der  bäuerlichen  Bevölkerung
  an  Ansehen  verloren;  das  ist  um  so  bedauerlicher,  als
durch  die  Einführung  der  Dreschmaschinen,  Molkereien  usw.  viel
Zeit  frei  geworden  ist,  mit  der  vor  allem  die  erwachsene  Jugend
im  Winter  nichts  Rechtes  anzusangen  weiß.  Zur  Neubelebung
des  Hausfleißes  sind  Lehrkurse  ebenso  erforderlich  wie  bei  der
Hausindustrie,  da  die  zu  den  Hausfleißarbeiten  erforderliche  Handgeschicklichkeit
  in  den  meisten  Gegenden  verloren  gegangen  ist.  Der
zur  Ansertigung  von  häuslichen  Gebrauchsgegenständen  dienende
Haussleiß  der  Frauen  und  Mädchen  im  Winter  erstreckt  sich  haupt.
sächlich  ausf  Spinnen  und  Weben.  Wie  Landrat  Dr.  Seifert  im

Land  IX,  S.  205,  mitteilte,  ist  der  Rückgang  der  Hausweberei  in
der  Llaret  Heide  und  andern  Teilen  Hannovers,  wo  sie  früher
eine  wesentliche  Winterbeschästigung  der  Frauen  und  Mädchen
bildete.  in  der  Hauptsache  darauf  zurückzuführen,  daß  die  schlichten
Muster,  die  nur  allein  auf  den  noch  in  Gebrauch  befindlichen  alten
Webstühlen  hergestellt  werden  können,  dem  auch  bei  der  Landbevölkerung
  zu  findenden  verfeinerten  Geschmacke  nicht  mehr  genügen.
  So  werden  z.  B.  Tischtücher  und  Handtücher  aus  einsachem
Gewebe  nicht  mehr  als  ausreichend  angesehen,  müssen  vielmehr
gestreift  oder  gemustert  sein.  Um  nun  einen  weiteren  Rückgang
der  Hausweberei  zu  verhindern  und  möglichst  darauf  hinzuwirken.
daß  diese  für  den  ländlichen  Wohlstand  nutzbringende  häusliche
Beschästigung  wieder  in  alter  Weise  betrieben  werde,  wurde  im
Jahre  1897  auf  Veranlassung  des  dandrats  eine  mit  der  Hausweberei
  gut  vertraute  Person  in  der  staat  lichen  Webereilehrwerkstätte
  zu  Vilsen  in  einem  fänsconatigen  Lehrkursus
  als  Webelehrerin  zur  Erteilung  von  Wanderunterricht
  in  der  Hausweberei  ausgebildet.  —

Diese  Wanderkurse  gaben  sehr  bald  Veranlassung,  ähnliche
Kurse  in  einer  großen  Anzahl  anderer  Kreise  und  Bezirke  Hannovers,
  in  denen  die  alte  Hausweberei  in  den  Landfamilien  auszusterben
  drohte,  einzuführen,  die  Landrätin  des  Kreises  Wittlage,
Prinzessin  Schönaich-Carolat#k  ließ  felbst  Webelehrerinnen  kommen
und  gab  ein  kleines  Lehrbuch  als  Leitfaden  für  praktische  Handweberei
  heraus.  Ausführliche  Angaben  über  Organisation  aller
Webereilehrkurse  im  Hannoverschen  in  „Aus  der  sozialen  Tätigkeit
der  preußischen  Kreisverwaltungen“  G.  146—148.  Land  IXI,
S.  318,  XlII,  192/193.

Ein  ausgedehnter  Hausfleih  im  Weben  und  Spinnen  besteht  unter
den  Instfrauen  auf  den  Putlieschen  Besitzungen  in  der  Priegnitz,  von
        <pb n="135" />
        —  135  —

denen  jede  einen  Handwebestuhl  besitzt,  auf  dem  sie  feinere  und  gröbere
Leinwand  zu  sämtlichen  Wäschegegenständen  im  eigenen  häuslichen  Gebrauch
  herstellt,  auch  die  volsienese  Aussteuer  für  alle  J  wird  in
diesem  Hausfleiß  hergestellt.  Unverwüstlich  haltbare

Rher  und  Muster  sehr  schöne  Warpräcke,  die  fa  Wnni“lA.
leidung  der  Instfrauen  und  Mädchen  sind,  werden  la  mit

an  Handwerler,  Kaufleute  und  zahlreiche  Privatpersonen  in  der
gegend  verkauft  und  bringt  den  Weberinnen  oft  noch  einen  guten  *
derdienst.  Ausführliches  im  Kapitel  S.  231—235  in  „Die  Frau  auf
dem  Lande"  von  Frida  Gräfin  zur  Lippe-Oberschönfeld.

Das  Wiederaufleben  des  Handspinnens  in  Baden  ist  auf  die  Großherzogin
  zurückzuführen,  die  im  Jahre  1893  in  r  Kirfern  auf  der

mäßig  ein  Spinnrad  als  Su  e  r  smr  n  ei  stattkand.  An  das
von  dem  größten  Teil  der  Landbewohner  mit  Begeisterung  wieder  auf-Badischen

  Frauen,  und  mehreren  landwirtschaftlichen  Vereinen,  sowie
der  Leineweberzunft  in  Mühlburg.  die  dem  Badischen  Frauenverein  eine
ansehnliche  Stiftung  dem  Zweck  überließ.  Nach  Mitteilungen  des
Badische  ai  Fraunt  vom  15.  Norember  1907  wird  jetzt  in  mehr  als
300  en  Fran,  gesponnen,  in  824  Gemeinden  werden  über  400  Handweber
  mit  Weberei  von  selbstgesponnenem  Garn  beschäftigt,  auf  der
Spinnereiausstellung  in  Karlsruhe  im  „Wahre  1903
waren  von  2347  Ausstellern  12001  Geräte  zu  Hanf-  und  Flachsbau,
Spinngeräte  und  Hondwebftübdle,  1761  Gespichlte  aus  Fiasch  und  Hans
sowie  8877  Tuchstücke  ausgestell

Ein  überzeugendes  Beispiel,  man  noch  in  einzelnen  Gemeinden
an  der  **  Sitte  festhält,  eetel.  “  *s  Albbruck  im  Amt  Walds-2rW
  “  U  125  Frauen  n  ihrem  10.  bis  70.  Jahre  ununterbrochen  allährli


Zur  berelebung  des  Handspinnens  als  Loelein  wurde  im
Dorfe  Bippachedelhaufen  in  Sachsen-Weimar  1906  zehn  den
Spinnens  kundigen  Frauen  ein  Verein  begründet  unter  —  Namen
.Spinnstube  Vippachedelhaufen.  Alle  Mitglieder  des  Vereins,  zu  dem
Dorfmädchen  und  Frauen  gehören,  sind  verpflichtet,  an  den  von  der

Leiterin  des  Vereins,  Frau  Gutsbesitzer  Weidig,  einbrrufenen  Spinnabenden
  im  Winter  teilzunehmen.  (Land  XV.  S.  137.)

Aufs  engste  hängt  mit  der  Wiederbelebung  des  Hausfleißes
auch  die  Hebung  des  Flachsbaues  und  der  Wollschafzucht  zusammen,
  wie  das  Beispiel  im  Kreise  Altenkirchen  im  Westerwald
  zeigt.  Hauptverdienst  der  Hebung  des  Flachsbaues  durch  die
landwirtschaftliche  Winterschule  in  Wissen  a.  d.  Sieg  und
landwirtschaftliche  Vereine.  Zur  Hebung  des  Hauefleitzes  Kurse
        <pb n="136" />
        —  136  —

in  der  Haushaltungsschule  zu  Wissen  für  Landfrauen  und  Mädchen

über  Flachsbereitung  und  Handweberei.  Hausfleißarbeiten  der
Frauen  und  Mädchen:  Hausmacherleinen  für  häusliche  Gebrauchsgegenstände
  und  Wäsche  aller  Art,  felbstgesponnenes  Garn,  ferner
Strümpfe  und  Jacken  (die  einen  Teil  der  alten  Männer-  und
Frauentracht  bilden)  aus  Wolle  von  selbstgezüchteten  Schafen  hergeftellt.
  Mit  Unterstützung  der  Regierung  zu  Koblenz  aus  dem
Westfonds  beut  fast  jeder  Landwirt  des  Kreises  in  kleinen  Parzellen
  Hanf  und  Flachs,  der  mit  Hilfe  der  Frauen  zubereitet,  dann
im  Hausfleiß  durch  Spinnen  und  Weben  verarbeitet  wird.  Große
Sammelausstellung  von  Flachs,  Hanf  und  im  Hausfleiß  gearbeiteten
  Sachen  im  September  auf  der  Ausstellung  der
landwirtschaftlichen  Lokalabteilung  Altenkirchen,  veranstaltet  von
der  landwirtschaftlichen  Winterschule  zu  Wissen  im  Kreise  Altenkirchen,
  Land  XV.  S.  497  und  73.

Ein  anregend  wirkendes  Mittel  zur  Wiederbelebung  und  Förderung
  des  Hausfleißes  und  der  Hausindustrie  sind  die  seit  etwa
10  Jahren  mehr  und  mehr  eingeführten  Ausstellungen  der  Erzeugnisse
  des  Hausfleißes  und  der  Hausindustrie  bei  Gelegenheit
von  Gewerbe-  und  Industrieausstellungen,  sowie  auf  den  Ausstellungen
  der  Deutschen  Landwirtschaftsgesellschaft.  Anregend
sind  die  zahlreichen  Spinnfeste  in  Baden,  mit  Preisspinnen
und  häufig  auch  mit  Ausstellungen  der  Erzeugnisse  verbunden.

Für  den  Abfat  der  Erzeugnisse  des  Hausfleißes  kommt  der

gemeinschaftliche  oder  genossenschaftliche  Verkauf  weniger  in  Betracht
  als  bei  den  mehr  in  Massen  hergestellten  Erzeugnissen  der
Hausindustrie.  Dagegen  sind  von  Vorteil  bestimmte  Verkaufsstellen
  für  Erzeugnisse  des  Hausfleißes,  ebenso  Absatz  durch  Privatkundschaft.
  Ein  Teil  der  Erzeugnisse  des  Hausfleißes,
ebenso  wie  der  Hausindustrie  wird  durch  den  Hausierhandel  auf
den  Markt  gebracht.  In  Baden  bestehen  in  Orten  mit  Gewerbevereinen
  besondere  Gewerbehallen  für  Ausstellung  und  Verkauf
aller  Artikel  der  Hausindustrie  und  des  Hausfleißes  der  betr.
Gegend.  Mehrere  Gewerbehallen  haben  dabei  noch  den  Zweck,
durch  Vorführung  mustergültiger  Arbeiten  in  kunstgewerdlicher
Richtung  veredelnd  auf  den  Geschmack  der  Hausindustriellen  zu
wirken.  Die  Gewerbehalle  in  Furtwangern  erteilt  Nat  und
Hilfe  in  allen  hausindustriellen  Angelegenheiten:  das  Zeichenbureau
  fertigt  auch  Entwürfe  zu  Arbeiten  an  und  verleiht  Fachwerke
  und  Zeitschriften  (Land  VIII.  S.  289  u.  IX.  S.  150).

Literatur.  Kaplan  W.  Hohn,  Hausindustrie  und  Heimarbeit  in
den  Regierungsbezirken.  *  und  Frier-  Schrifte  en  des  Vereins

für  Sezialpollift  LXXNVI.,  Hausindustrie  III.  Professor  Dr.
Matthä  Vien  Die  Neu  belebung  des  t“.  Haus-.
fleißes  darch  de  Henderllaestcahntrrch.  XII  ongreß  für  ert

  Anobehandarbekt.  Tetscher  Verein  zua.  rie
Leipzig.  Frankenstein  und  Wagner  1896.  —  Zollikofer,  Veranstaltungen
  zur  ländlichen  Wohlfahrtspflege  in  einigen  Hcide=  und  Geest-
        <pb n="137" />
        —  137  —

to  mlung  des  Deut  Vereins
t  Etlt“*3*  icdup  zeä  us  schen  Verein
#s  E  mg.

Verer  K.  Brimn  Tb#ri#  t  Hausindustrie  auf  dem  Lande.
S.  291.  —  Dr.  Hanr  Dre  cher,  Die  Wiederbelebung  der
“*3  in  Baden.  A.  Biefeldts  Hofbuchhandlung,  Karlsruhe.
Webebuch  fürs  Laus.  Leitfaden  für  praktische  Hand-11
  mit  EG.  und  à.  Webemustern.  Nach  der  dänischen  Ausvon
  mdlung  von  Reinhold  Urban,  Etriegn.  in
Shlesien.  —  Frida  Er  zur  Lippe-Oberschönfeld
#ren  auf  dem  Lande,  Berlin  SW.  11,  Deutsche  Landbuchhand-Flachsbau.



Der  Flachsbau  ist  in  Deutschland  in  den  letzten  Jahrzehnten
immer  mehr  zurückgegangen  und  droht  nach  und  nach  ganz  zu
verschwinden.  Damit  ist  auch  das  ländliche  Leben  wieder  um  einen
eigentümlichen  Reiz  ärmer  geworden,  denn  der  Flachsbau  war
wie  kein  anderer  Arbeitszweig  mit  der  schönen  Volkssitte  verbunden,
  und  es  knüpfte  sich  ein  herrliches  Stück  Feld-  und  Hauspoefie
  daran.  Die  Hauptursache  liegt  wohl  darin,  daß  die  Handspinnerei
  und  Weberei  infolge  der  Einführung  der  Maschinenarbeit
  nicht  mehr  lohnt,  und  daß  man  für  gewöhnlich  annimmt,
daß  die  Kultur  des  Flachses  zu  viel  Handarbeit  beansprucht,  welche
sich  unter  den  gegenwärtigen  mißlichen  Arbeiterverhältnissen  nicht
mehr  beschaffen  ließe.  Das  ist  unzutreffend.  Bei  Befolgung  der
neueren  Kulturmethode  beansprucht  der  Flachs  durchaus  nicht
mehr  Handarbeit  als  die  meisten  anderen  landwirtschaftlichen  Nutzpflanzen.
  So  kostet  z.  B.  nach  Angabe  verschiedener  erfahrener
Flachsbauern,  wie  z.  B.  des  Oekonomierats  Sattig  in  Wür  dwis
bei  Klopschen,  das  sonst  so  gefürchtete  Jäten  bei  entspreche

der  Bearbeitung  des  Ackers  nur  6  Mk.  pro  Morgen.  Die  übrigen
Kulturarbeiten  bis  zum  Einscheunen  erfordern  im  großen  und
ganzen  nicht  mehr  Handarbeit  als  z.  B.  die  Hackfrüchte.

Anders  liegen  die  Verhältnisse  bei  der  weiteren  Verarbeitung
des  Flachses.  Verursacht  schon  das  Rösten  und  Schwingen  viel
Arbeit,  so  ist  für  das  Spinnen  und  Weben  überhaupt  niemand
mehr  zu  bekommen.  Wenn  auch  in  einigen  Gegenden,  wie  z.
in  Mittelbaden  im  Bezirk  Achern,  und  in  der  Lüneburger  Heide,
begünstigt  durch  die  dort  herrschenden  örtlichen  Verhältnisse,  das
Spinnen  wieder  mehr  in  Aufnahme  gekommen  ist,  so  würde  der
Versuch  seiner  Wiederbelebung  für  die  meisten  Gegenden  Deutschlands
  doch  verlorene  Liebesmüh  sein.

Die  dazu  nötigen  Arbeitskräfte  sind  unter  den  gegenwärtigen
Verhältnissen  eben  nicht  mehr  zu  haben.  Dennoch  aber  wäre  es
verfehlt,  aus  diesen  Gründen  den  Flachsbau  ganz  aufzugeben.
U.  E.  ist  es  auch  gar  nicht  so  nötig,  daß  die  Haus-Leinenindustrie
wieder  zu  neuem  Leben  erwacht;  denn  der  Einwand,  daß  durch  das
Hecheln  und  Spinnen  des  Flachses  Arbeit  für  die  Mägde  während
        <pb n="138" />
        —  138  —

des  Winters  geschaffen  werde  und  deshalb  nicht  zu  entbehren  sei,
ist  nicht  stichhaltig.  Wenn  nämlich  die  Mägde  im  Winter  dazu
verwandt  werden,  aus  dem  Röstflachs  einen  tadellosen  Schwingflachs
  herzustellen,  so  haben  sie  Arbeit  genug  und  der  finanzielle
Erfolg  wird  immer  ein  besserer  sein,  ebenso  können  durch  diese
Arbeit  die  Knechte  und  die  ständigen  Tagelöhner  im  Winter
lohnend  beschäftigt  werden.

Gut  gezogener  und  geschwungener  Flachs  hat  ja  tatsächlich
auch  mehr  Wert  als  das  grobe  Gespinst,  das  sich  auf  dem  Spinnrade
  daraus  herstellen  läßt.  Selbst  der  Einwand,  daß  die  Leinwand
  als  Handgespinst  viel  haltbarer  wäre,  ist  nicht  ganz  berechtigt,
  denn  wenn  man  Maschinenleinwand  aus  ebenso  niedrigen
Nummern  anfertigt,  wie  sie  das  Handgespinst  darstellt,  so  ist  eine
derartige  Leinwand  zum  mindesten  von  derselben  Haltbarkeit,  wie
die  aus  Handgespinst  hergestellte.

Mittel  und  Wege.  Soll  der  deutsche  Flachsbau  nicht  verschwinden,
  so  müssen  wir  Flachs  für  Fabriken  anbauen.  Die  Pro
duktion  von  Fabrikflachs  hat  zunächst  eine  hohe  vosfswirtschaftliche
Bedeutung.  Es  verbrauchen  nämlich  gegenwöärtig  die  mechanischen
Spinnereien  in  Deutschland  jährlich  ca.  780  Ztr.  Schwingflachs,
  von  denen  aber  die  heimische  ##bbirtschaft  nur  90  000  Ztr.
liefert.  Aus  dem  Auslande  müssen  also  690  000  Ztr.  eingeführt
werden,  an  denen  Rußland  allein  mit  650  000  Ztr.  beteiligt  ist:
den  Rest  liefern  Belgien,  Holland  und  Oesterreich.

Daß  beim  Anbau  von  Fabrikflachs  immerhin  noch  etwas  zu  verdienen
  ist,  zeigt  folgende  Aufstellung.  1  Nr.  normal,  d.  ó°#  karche  g.
ernteter  Rohflachs  ergibt  70—80  fund  N  östflachs,  von  denen
Verarbeitung  nach  belgischer  Methode  im  Mittel  16  Pfund  e

erg  gewonnen  werden:  bei  einer  Mittelernte  von  20  Ztr.
hse  erhält  man  also  pro  Morgen  820  Pfund  Schwingflachs  und

60  Pfund  Werg.  1  Pfund  guten  Schwingflachs,  kann  man  zu  50
1!  Pfund  Werg  zu  5  Pf.  anrechnen.  Die  Dlturist  en  betragen  im  Mittel
80  Mk.  pro  Morgen,  wobei  eine  Ackerpacht  vo  r  12  Mk.  pro  Morgen  ein-Hrechnet
  ist.  Die  gesamten  Vrrarbeikunggkoen  —  25  rrn  n  u

ngen  —  betragen  für  den  Zentner  Strohflachs  k.,  je  na
8  der  Arbeitslöhne.  Man  erhält  also  als  Ertrag  vom  Morgen
solgendes:
Unkosten.
Kulturkosten  im  Mittel..  4600  M.
Aufbereitungskosten:  60  „
Zusammen  140  M.
Ertrag.
33  Pfund  Sthwingflache  à  50  ê°½  .....  168  M.
erg  ..  .....  .
½„  Suen  à  10  fl.  1%
8  „  Spreu  à  2  2.  6

Zu  usami#en  204  M.
Davon  ab  die  Unkosten  140
Reinertrag  64  M.
        <pb n="139" />
        —  139  —

Dobei  fällt  noch  ins  Gewicht,  daß  sich  der  kleinere  Londwirt  die
60  Mk.  Aufbereitungskosten  und  auch  einen  großen  Teil  der  80  Mk.
betragenden  Kulturkosten  mit  seiner  Familie  selbst  verdienen  kann.

Der  obige  Reinertrag  wird  sich  bei  einigermaßen  günstigen
Witterungsverhältnissen  immer  erreichen  lassen;  allerdings  ist  ja
in  der  Landwirtschaft  das  Wort  Reinertrag  nur  mit  Vorsicht  zu
gebrauchen,  da  sich  einwandfrei  der  Reinertrag  einer  einzelnen
Frucht  überhaupt  nicht  berechnen  läßt.  Unter  günstigen  Verhältnissen
  können  die  Erträge  des  Flachsbaues  natürlich  noch  bedeutend
steigen;  so  berechnet  Herr  v.  Heydebrand  und  der  Lasa  auf  Naßadel,
Kreis  Oels,  den  Reinertrag  pro  Morgen  Flachsland  in  dem  allerdings
  außergewöhnlich  guten  Flachsjahre  1905  auf  217  Mk.  pro

orgen.

Selbst  wenn  jemand  den  Röstflachs  nicht  mit  belgischen  Geräten,
  sondern  mit  der  alten  Handbreche  verarbeitet,  kann  er  dabei
  doch  auch  sehr  gut  auf  Pine  Rechnung  kommen:  denn  guter,
vorsichtig  behandelter  Brechflachs  wird  auch  immer  von  den
Fabriken  gern  gekauft;  die  usteule  an  Brechflachs  ist  bedeutend
größer  als  an  Schwingfla  chs,  nämlich  25  7⅝  die  Be.
arbeitungskosten  sind  etwas  geringer,  und  so  wird  man  bei  Herstellung
  von  Brechslachs  noch  einen  höheren  Reinertrag  als  bei  der
Verarbeitung  zu  Schwingslachs  erzielen,  selbst  wenn  man  für  den
Zentner  Brechslachs  nur  30  Mk.  und  noch  weniger  erhält.  Hervorzuheben
  ist  hierbei  auch,  daß  der  angegebene  Ertrag  von  20  Ztr.
Strohflachs  für  ½  ha  ein  geringer  ist,  meistens  werden

Ztr.  und  mehr  geerntet;  ebenso  sind  die  Preise  niedrig  angeslommen,
  gegenwärtig  (1907)  sind  sie  z.  B.  noch  um  etwa  10%
öher

Außer  dem  oben  angeführten  Ertrage  vermag  der  Tlecsben
auch  in  der  veränderten  Betriebsform  noch  etwas  zur  Lösung
der  Arbeiterfrage  beizutragen,  indem  er  besonders  für  den
Winter  eine  ausreichende  Arbeitsgelegenheit  schaffen  hilft:  an
die  Stelle  des  Spinnens  und  Dreschens  könnte  man  im  Winter  die
sorgfältige  Verarbeitung  des  Röstflachses  zu  Schwingflachs  setzen
und  auch  die  Regentage  des  Sommers  damit  nutzbringend  ausfüllen.


D
231  3½  B.bmi-  nu-  kann  E  besonders  zrauen

  selner  Tagelöhner,  wie  au  t,  im  Winter  lohnend
schäftigen.  —  In  derselben  Weise  ist  auch  Herr  eramtmann
epner  in  Guttentag  in  Hörrschlesten  orcegangeene  er  läft  den
lachs  im  Winter  verarbeiten  und  aliefert  2  en  an  die  Fala


berg  im  Königreich  Sachsen,  dr  n  in  Ostrowo  bei
Le#n  (Pofen).  «  ·  «  1
(Posen),  P  in  Dittmannsdorf  bei  Sayda  (Kö-44
  Sachsen)  und  noch  verschiedene  andere  bauen  Flachs  für  die
        <pb n="140" />
        —  140  —

Adustiie  an  und  liefern  ihn  als  fertigen  Schwingflachs  an  die  Ja-#siken

Nicht  zu  vergessen  ist  aber  bei  der  Aeubelebung  des  Flachsbaues,
  daß  die  Zukunft  des  deutschen  Flachsbaues  in  der  Erzeugung
  von  Flachsen  wenigstens  mittlerer  Oualität  liegt.  Um
selche  zu  erzielen,  zun  der  Anbau,  die  Röste  und  die  weitere
bou  des  Flachses  bedeutend  verbessert  werden;  über  die
n  dieser  Richtung  zu  treffenden  Maßnahmen  verweisen  wir
—  die  unten  angegebene  Literatur.  Wünschenswert  wäre  es
außerdem  noch,  wenn  die  immerhin  recht  schwierige  Röste  den
Landwirten  abgenommen  und  in  Zentralanstalten  ausgeführt
würde.  Gut  gelegene  Zuckerfabriken,  bei  denen  die  Zufuhr  des
Strohflachses  und  der  stransport  Röstflachses  nicht  allzuviel
  Kosten  verursacht,  würden  sich  für  solche  gemeinschaftliche
Rösten  am  besten  eignen.  In  der  Provinz  Posen  ist  man  jetzt
dabei,  die  Zuckersabrikanlagen  in  dieser  Weise  auch  im  Sommer
nutzbar  zu  machen.  Allerdings  müßte  der  Röstflachs  auch  wieder
zurück  transportiert  werden,  um  mit  dem  Schwingen  desselben
das  Gesinde  und  die  Tagelöhner  im  Winter  beschäftigen  zu
können.  Nur  wer  das  nicht  ausführen  könnte,  würde  den  Röstflachs
  bei  der  Röstanstalt  lassen,  weshalb  mit  dieser  auch  immer
eine  Schwingerei  verbunden  werden  müßte.

In  Schlesten  hat  die  Firma  I.  D.  Gruschwitz  u.  Söhne
in  Neusalz  a.  Oder  und  in  Constadt  in  Oderschlesien
schon  zwei  arahchnse  Röstanstalten  gebaut,  an  welche  die  Landwirte
  bis  zu  20  Meilen  im  Umkreis  den  Strohflachs  liefern.  So

z.  B.  Oekonomierat  Sattig  in  Wurchwit#  in  Schlesien
kautg  ca.  100  Morgen  Flachs  für  die  Neusalzer  Röstanstalt.
In  Beerberg  bei  Marklissa  hat  die  Laubaner  Flachsbau-Genossenschaft
  eine  ähnliche  Anstalt  gebaut,  welche  jetzt  von  der
Aktiengesellschaft,  vormals  Cramsta  u.  Söhne  in  Freiburg  übernommen
  worden  ist.  So  lange  Röstanstalten  in  genügender  Anzahl
  nicht  vorhanden  sind,  bleibt  dem  Landwirt  immer  noch  die
Rasen-  oder  Tauröste  und  die  Wasserröste.  Beide  Röstemethoden

ben  den  Vorzug  der  Billigkeit  und  geben,  wenn  sie  nur  einigermaßen
  soresälltig  ausgeführt  werden,  immerhin  ganz  brauchbare
Resultate.

Nach  den  Untersuchungen  und  Feststellungen  des  Leinbau-Komitees
im  Königreich  Sachsen,  einer  Vereinigung  von  Vertretern  der  Leinen-Industrie
  und  der  Landwirtschaft,  wurden  von  1  ha  geerntet:

48  Dztr.  Nohstengelflachs  a  10  M.  =  480  M.
Diese  ergaben

38,5  Pztr.  Röstflachs  à  1  W220200.  M.
hiervon  ab  Röstkosen
Diese  ben  verbleibt  Erlös  "*nP  .
10.5  Dzir.  0lchenen  Flachs  à  84  MWMW.  885

M.
hiervon  ab  Röstkosten  30  M.,  à  Alien  100  M.,  zusammen  130
verbleibt  Erlös  755  M.
        <pb n="141" />
        —  141  —

rpckteingewinn.  der  durch  die  Veredelung  des  -Produrtes  sich
zn  Felich  f  sich  demnach  bei  der  Beschränkung  auft  Rösten  auf  106  Mk.,
bei  Rösten  und  Brechen  auf  275  i  auf  den  Hekta

sieer  dürfen  wir  beim  Anbau  von  Suaan  nicht  ver-„

  daß  dazu  eine  ausreichend  große  Anbaufläche  gehört;  wir
43  nicht  10  Zentner  Brechflachs  z.  B.  von  ÖOstpreußen  an
die  westfälischen  Spinnereien  schicken;  denn  einmal  würden  die
Frachtkosten  viel  zu  hoch,  und  dann  ist  den  Spinnereien  auch

nicht  zuzumuten,  daß  sie  solche  kleine  Posten  kausen.

Wollen  die  Spinnereien  ihre  Garnabnehmer  zufriedenstellen.
6.  sind  sie  geradezu  gezwungen,  lachs  von  gleicher  Beschaffenheit

  in  möglichst  großen  Posten  zu
klausen,  weil  sie  nur  dann  in  der  Lage  sind,  gleichmäßige
Garne  in  genügender  Menge  herzustellen.  Zum  mindesten  wäre
also  ein  Eisenbahnwagen  Flachs  notwendig,  um  beim  Angebot
des  Flachses  einen  entsprechenden  Preis  von  den  Spinnereien  bewilligt
  zu  erhalten.  Dazu  gehört  aber  eine  Anbaufläche  von  ungefähr
  10  ha;  wer  eine  derartige  Fläche  zum  Flachsbau  nicht  verwenden
  kann,  der  wird  gut  tun,  sich  mit  seinem  Nachbar  zu  gemeinsamem
  Angebot  zu  verbinden;  wir  kommen  dadurch  von  felbst
wieder  auf  die  Gründung  von  Flachsbaugenossenschaften,

  sei  es  auch  nur  zum  Zwecke  des  gemeinsamen  Angebots.  Derartige
  kleine  Genossenschaften  ohne  großartige,  kostspielige  Anlagen

  und  ohne  ebenso  kostspieligen  Verwaltungsrat  einzurichten,
dürften  den  Flachsbau  erheblich  fördern;  sie  könnten  auch  die  Zubereitung
  des  Flachses  für  die  Genossen  übernehmen,  wodurch  der
Vorteil  der  Selbstaufbereitung  des  Flachses,  daß  dadurch  Winterarbeit
  auf  dem  Lande  geschaffen  wird,  ja  auch  nicht  verloren  geht:

die  Arbeiter  würden  dann  eben,  statt  aus  dem  eignen  Hofe,  bei  der
Genossenschaft  Arbeit  sinden.

Zur  Erleichterung  der  Wiedereinführung  des  Flachsbaues  hat
sich  in  letzter  Zeit  die  große  Ravensberger  Spinnerei  in  Bieleseld
doch  bereit  erklärt,  auch  ganz  kleine  Posten  von  Schwing-  oder
Brechflachs  zu  kaufen:  aus  kleineren  Versuchen  herrührende  Flachsmengen
  können  also  dieser  Spinnerei  zum  Kauf  angeboten  werden.

Um  den  Anbau  von  Flachs  für  Fabriken  zu  fördern,  haben  sowohl
  Behörden  wie  private  Vereinigungen  es  an  Fürsorge  nicht
sehlen  lassen.  Das  preußische  landwirtschaftliche  Ministerium  hat
besonders  für  die  Provinzen  Schlesien  und  Posen  bedeutende  Mittel
bereit  gestellt,  um  zunächst  dort  den  Flachsbau  wieder  zu  heben:;  die
deutsche  Landwirtschafts-  Gesellschaft  hat  zur  Förderung  des  Flachsbaues
  einen  besonderen  Ausschuß  gebildet,  welcher  schon  seit  einigen
Jahren  Mittel  und  Wege  aussindig  zu  machen  sucht,  um  vor  allem
auch  die  Technik  des  Flachsbaues  weiter  zu  entwickeln.  Es  sind  von
diesem  Sonder-Ausschuß  Anbauversuche  in  verschiedenen  Gegenden
Deutschlands  angestellt  worden,  um  die  beste  Kulturmethode
herauszufinden.  Mit  den  großen  Ausstellungen  der  Deutschen
        <pb n="142" />
        14142  —

Landwirtschafts-Gesellschaft  werden  von  Zeit  zu  Zeit  auch  Flachsausstellungen
  verbunden  und  namhafte  Preise  dafür  ausgesetzt.
Auch  einige  Landwirtschaftskammern,  wie  die  in  Breslau,
Posen  und  Halle,  Hannover,  Münster  und  Bonn
haben  in  neuerer  Zeit  der  Flachsbaufrage  eine  erhöhte  Aufmerksamkeit
  zugewandt.  Im  Königreich  Sachsen  besteht  ein  besonderer
Ausschuß  zur  Hebung  des  Flachsbaues;  doch  müßte  in  dieser  Beziehung
  in  andern  Bezirken  noch  viel  mehr  geschehen;  vor  allen
Dingen  müßte  der  Flachsbau  östers  auf  die  Tagesordnung  der
landwirtschaftlichen  Vereine  gesetzt  werden,  auch  müßten  die  landwirtschaftlichen
  Wanderlehrer  den  Flachsbau  mehr  wie  bisher  bei
ihren  Vorträgen  berücksichtigen.  Die  Landwirtschaftskammern
müßten  mit  den  Tierschaufsesten  kleinere  Flachsausstellungen  veranstalten
  und  bei  der  Prämiierung  neben  der  Güte  des  Flachses
vielleicht  auch  die  Größe  der  Anbaufläche  berücksichtigen.  Im
Königreich  Sachsen  sind  schon  mehrere  derartige  kleine  Flachsausstellungen
  abgehalten  worden.

Wenn  so  alle  maßgebenden  Faktoren  zusammenwirken,  wird
es  nicht  schwer  halten,  dem  Flachsbau  wieder  die  ihm  gebührende
Sten  im  landwirtschaftlichen  Betriebe  zu  verschafsen.

Auf  den  von  Putlitzschen  Gütern  in  der  Priegnitz  wird  von  der
Gutsherrschaft  für  den  cigenen  Bedarf  wie  von  Arbeitern  für  den  Sekbst-Tehrauch
  und  teilweise  auch  zum  Verkauf  Flachsbau  getrieben.  Je

Arbeiterfamilie  erhält  ¼  Morgen  Leinland;  viele  bauen  aber  außer

diesem  Depotland  oft  bis  1½  Morgen  ihres  übrigen  Landes  noch  mit

Flachs  enee

Jede  der  Instfrauen  hat  einen  Handurbestuhl.  der  bei  der  Anschaffung
  *  is  12  Mk.  kostet,  aber  viele  Jahre  lang  brauchbar  bleibt,
in  eigenem  Besitz.  Es  wird  entweder  feines  Leinen  zu  Hemden,  Betttüchern
  und  Handtüchern  gewoben,  oder  gröberes,  mit  Hedekinschlon-Küchentüchern,
  Schürzen  und  ähnlichen  Bedarfsartikeln.  Von  den
Quadratruten  Land  lassen  sich  72  Ellen  —  1  Elle  =  80  cm  —  te
feiner  Leinwand  herstellen,  wie  sie  in  den  einfachen,  ländlichen  Keisem-.
er  Priegnitz  zu  Bettüchern  und  Hemden  gebraucht  wird.  Die  Elle
olcher  Leimwand  wird  von  den  Arbeiterfrauen  für  50  bis  60  Pfg.  verauft.
  Der  Gewinn,  von  dem  ¼  Morgen  Land  würde  sich  also  auf  unareter
  86  Mk.  stell

allgemeinen  Forbesten  die  Frauen  nicht  auf  den  Verkauf,  sondern

sie  e  noch  mit  Stolz  ihre  Truhen  mit  der  guten,  haltbaren  einwand.
namentlich  auch  im  Hinblick  auf  die  eeirotung  ihe  rer  Töchter,  für
die  sie  die  ganze  Aussteuer  mit  ihrer  Hände  Arbe  ffen.  Als  einer
der  Instfrauen  jedoch  cin  Unglück  mit  ihrer  Kuh  ieri  war,  hat  sie.
um  den  Pöblichen  Ausfall  zu  decken,  für  100  Mk.  f  esponnene  Lemwand
  verkauft.  Sehr  gerne  werden  namentlich  von  den  umwohne
Herrschaften  die  mit  blau  und  roten  Rändern  versehenen  Fichensücher
Fauft  Die  farbige  Kante  wird  aus  Baumwolle  hergestellt.  Dies

Pfund  i  Erlös
diesen  24  m  Küchenleinwand  ist  1  s  11  Mk.,  ein  Verdienst,  den  die
Frauen  als  einen  recht  guten  ninn-  da  sie  in  einem  Tage  12  Ellen
        <pb n="143" />
        —  143  —

dieser  Leinwand  weben  können,  und  wenn  sie  fleißig  sind,  von  der
gröberen  Sorte  noch  mehr.

,  ausgedehntem  Maße  werden  auch  noch  Warpröcke  gesponnen,
die  aus  Flachs  mit  Wolleinlage  hergestellt  werden  und  fast  die  auschriehiche
  Bekleidung  der  Instfrauen  und  ihrer  Töchter  bilden.  Sie  sind
nicht  nur  von  unver  leichlicher  Sltbarkeit,  talenddern.  auch  sehr  schön  in  F
Farbe  und  im  Muster.  Die  zu  diesen  R  nötige  Wolle  kostet  da
Pfund  1.80  M.  Wenn  man  nun  W“  v0o  man  einem  WN
Rock  nur  2  Pfund  Vore,  und  34  Pfund  Flachs  gebraucht,  und  daß  man
diesen  Rock  Jahre  ragen  kann,  so  begreift  man,  wie  wertvoll  *7#
Eelbsigerstellung  solleng  —m  7  ist.  (Landindustrie  II,  Nr.  19.)

Literatur:  Kuhnert,  Der  Flachs,  seine  Kultur  und  Verarbeitung
nebst  Vorschlägen  zur  Hebung.  des  Flachsbaues.  Werlag  don  Paul  Parey,
Berlin.  —  Kuhnert,  Anleitung  zum  Flochsba  u-  Oewusgegeben  don
der  Deutschen  bandwirtschafts-Gesellschaft.  bein,  Anleitung

um  Anbau  des  Leins,  Stuttgart,  J.  B.  F*3  ½-  Verlag.  —  Wil-4

  und  Johann  Kopp,  Handbuch  für  hebn  und  Flachs-Preitung.
  Verlag  von  Eug.  Ulmer,  Stuttgart.  —  Pun  ,  Flachsbau
  und  Flachsbereitung.  Verlag  von  A.  Hölder,  Wien.  —  Haasescher

  Gudwirtschaftlicher  und  Flachsbau---Kalender.
rag.  Verlag  der  K.  K.  Hofbuchdruckerei  A.  Haase.

Obstbau.

Die  Zahlen  des  statistischen  Jahrbuches  für  das  Deutsche
Reich  1907  geben  wieder  einen  beredten  Beweis  für  die  gewaltigen
Summen,  welche  für  frisches  und  getrocknetes  Obst  in  das  Ausland
  gehen.  Es  beträgt  der  Wert

der  Einfuhr  der  Ausfuhr

an  (F  frisch.  im  -  1900  17  908  000  M.  697  000  M.
Birn  —Dez.  1906  5  414000  840  000
Berven2  bst.  ·  ·  ss96000.1085000-.
  Hafelnüssen,  Kernen,  6  165  000  „  17000
.  Wal--,  Paranüssen,  »  3  130  000  „  77000
Aepfeln,  getrocknet,  „  «  4762  000  „  127000  „

«  ·  0252000·  —
zusammen  47  336  000  M.  2  793.000  M.

Für  Obstwein  und  Marmeladen  sind  leider  keine  entsprechenden
  Angaben  vorhanden.  Zweisfellos  lassen  sich,  das  zeigen  diefe
Zahlen,  durch  den  Obstbau  dem  Lande  noch  sehr  bedeutsame  Einnahmequellen
  zuführen.  Für  alle  Gegenden,  die  nicht  an  Ort  und
Stelle  absetzen  können,  wird  freilich  eine  unerläßliche  Bedingung
eine  günstigere  Tarisierung  des  Obstes  wie  bisher  sein.  Die
hohen  Frachtsätze  machen  für  große  Bezirke  den  Obstbau  unrentabel.
  Unser  Obstbau  leidet  beseders  auch  unter  der  Menge
von  Sorten,  die  angeboten  werden.  Es  ist  deshalb  schwer,  eine
gleichmäßige  Ware  in  großen  Mengen  zu  bekommen,  wie  sie  für
einen  Massenabsatz  und  für  die  Fabrikation  notwendig  sind.  Wenn
auch  die  in  Deutschland  so  außerordentlich  verschiedenen  Klima-Zwetschen.
        <pb n="144" />
        —  144  —

und  Bodenverhältnisse  keine  zu  enge  Sortenauswahl  zulassen,  so
muß  doch  mit  allem  Nachdruck  eine  Beschränkung  der  Sorten  für
die  einzelnen  Absatzgebiete  angestrebt  werden.  Nur  unter  dieser
Bedingung  wird  der  Obstbau  zur  vollen  Blüte  gelangen,  und  als
schließliches  Giella  aller  Destrebungen  zur  Förderung  des  Obstbaues
*n  die  dwirtschaftskammer  für  die  Provinz  Pommern
(s.  Bericht  Wß  mit  Recht  an:  Schaffung  von  Lagerräumen,
Sammel.  und  Sortierungsstellen  mit  Einrichtung  genossenschaftlicher
  Verwertung.

Mittel  und  Wege.  Außer  staatlicher  Unterstützung
die  Tätigkeit  von  Kreis-  und  Gemeindeverwaltungen,  Obstvereinen
  und  Genossenschaften  durch  Belehrung,  Beschaoffung
auten  Pflanzmaterials,  Obstanlagen,  zweckmäßige  Obstverwertung
und  Erziehung  unserer  Jugend  zur  Freude  am  Obstbau.  Für  die
Belehrung  haben  Landwmirtschaftskammern  und  Kreisverwaltungen
Obstbaulehrer  angestellt,  deren  Aufgabe  es  ist,  Vorträge  in  kleinen
Orten  abzuhalten,  im  Bezirk  Kurse,  verbunden  mit  praktischen
Demonstrationen,  einzurichten  und  auch  einzelne  Belitzer  aufzusuchen.
  Zur  Ergänzung  ihrer  Tätigkeit  sind  Obstbauwärter
ausgebildet,  die  in  erster  Linie  praktisch  tätig  sind.  An  landwirtschaftlichen
  Lehranstalten  wird  Unterricht  im  Obstbau,  verbunden
mit  Demonstrationen,  durch  die  Obstbaulehrer  eingerichtet.  Der
Belehrung  dient  auch  die  Anlage  von  Mustergärten,  Provinzialund
  Kreisobstbaumschulen  und  besonderen  Lehranstalten.  An
diesen  Anstalten  werden  Kurse  für  Volksschullehrer  und  Wegeaufseher
  abgehalten.  Ganz  besonders  muß  bei  Gemeindeobstanlagen
  sachverständig  verfahren  werden.  In  der  Provinz
Brandenburg  sind  alle  Gemeinden  angewiesen,  sich  bei  Anlage
  von  Obstpflanzungen  an  die  Landwirtschaftskammer  zu
wenden,  die  Prüsung  der  Straßen,  Bepslanzungspläne  und  Voranschläge
  kostenlos  übernimmt.  In  der  Provinz  Posen  sind  die
Kreise  und  Gemeinden  angewiesen,  die  aus  Staats-  und
meindemitteln  gegründeten  und  unterstützten  Obstbauanlagen  und
Straßenpflanzungen  durch  den  Obstbauinspektor  gelegentlich  seiner
Reisen  revidieren  und  begutachten  zu  lassen.  1905  gab  es  in
28  Kreisen  180  derartige  Pslanzungen  mit  114  456  Obstbäumen.
Auch  auf  die  Bedeutung  der  Schulgärten  zur  Förderung  des  Obstbaues
  sei  hingewiesen.  Bei  der  Beschaffung  von  Pflanzmaterial
wird  es  sich  um  den  Ausschluß  ungeeigneter  Sorten  und  um
billigen  Ankauf  handeln.  Zur  Einführung  zweckmäßiger  und  nicht
zu  vieler  Sorten  für  einen  Bezirk  sind  von  Landwirtschaftskammern
  und  auch  für  kleine  Disechtte  Normal-Obstsortimente  von
Sachverständigen  aufgestellt,  deren  Berückfi  chtigung  zur  Erzielung
einheitlichen  und  sicheren  Absatzes  auch  dem  einzelnen  Obstzüchter
anzuraten  ist.  Durch  die  landwirtschaftlichen  Korporationen  und
Kreisverwaltungen  werden  den  Obstzüchtern  Pflänzlinge  zu  ermäßigtem
  Preise  bewilligt  unier  der  Bedingung,  daß  diese
        <pb n="145" />
        —  145  —

Stämme  sachgemäß  nach  Vorschrift  gepflanzt  und  gepflegt  werden.
Kontrolle  findet  durch  die  Obstbauwanderlehrer  statt.  Durch  Vereine
  und  Genossenschaften  werden  für  die  Mitglieder  Obstbäume
in  größeren  Mengen  bezogen.  In  Pflanz-,  Gemeinde-  und  Kreisobstbaumschulen
  werden  junge  Stämmchen  herangezogen,  die  dann
zu  angemessenem,  oft  auch  ermäßigtem  Preise  an  die  Berechtigten
abgegeben  werden.

Ein  vorzügliches  Beispiel  einer  Organisation  der  Obstbaumpflege
und  Obstverwertung  durch  die  Kreisverwaltung  bietet  der  Kreis  Westerburg.
  (Literaturangabe.)  Die  Maßnahmen  der  Kreisverwaltung  erstrecken
  sich  auf  Feststellung  cines  geeigneten  Obstbaum-Sortiments,  Beschaffung
  guten  Pflanzmaterials  durch  die  im  Kreise  arrlehen  Baumschulen,
  Musbildung  von  Obstbausachverständigen  (1  Kreisobstbaulehrer
und  18  Obstbauanwärter),  die  durch  Vorträge,  planmäßige  Belehrung  und
praktische  Demonstrationen  wirken,  Revision  der  vorhandenen  Pflanzun.
#nmit-  z  und  Einrichtung  genossenschaftlicher  Verwertung  (Land

In  der  Gemeinde  Badersleben,  Kreis  Oschersleben,  waren  1000  im
ganzen  11727  Obstbäume  vorhand  n,  von  denen  200  s
waren  und  deren  Verpa  9  2000—4000  Mk.  Jahr  einbringt.
In  der  Gemeinde  wechen  all  ünrh  8  Obstbauturse.  d.  Volksschullehrer
aus  dem  Regierungsbczirke  eingerichtet,  die  Lehrer  des  Ortes  haben  selbst
einen  Obstbauverein  gegründet.  An  der  Ackerbauschule  im  Orte  wurde
1885  cine  3  Morgen  große  Cbstplantage  angelegt.  (Land  XV,  G.  40.)

Bei  der  inneren  Kolonisation  wird  behördlicherseits  der  Obstbau  gefördert.
  Es  bietet  sich  bei  den  neugegründeten  Kolonien  Gelegenheit  zur
Einführung  nur  weniger,  aber  guter  ertragreicher  Sorten.  In  Pommern
baben  sich  nach  dem  Bericht  der  Landwirtschaftskammer  vom  Jahre  1906
hange  Ortschaften  und  zwar  in  großer  Zahl  zur  gemeinsamen  Erzeugung
ausgewahlter  heimischer  Obitsorten  in  der  Weise  vereinigt,  daß  alle
Anfiedler  ciner  Kolonie  eine  bestimmte  Obstart  und  Sorte  für  ihren
wichtsetlichen  Bedarf  und  den  gemeinsamen  Massenabsotz  wählen  und
Pflanzen

Der  Ostpreußische  landwirtschaftliche  Centralverein  in  Königsberg,
Prcußen,  liefert  aljährich  an  kleinere  Landwirte,  die  nicht  mehr  als
75  ha  bewirtseaften,  Obstbäume  zu  ermähßigten.  Preisen.  Im  Jahr  1906
wurden  erer  Sella  äunee:  308  Birnbäumc,  1  Kibn  im  Gesamtwert
  b  andwirte  abgegeben.  reuhen  wurden
  105  durch  die  Tondwirsschafkskam#me  8345  Cuscbaume  zu  mäßigsten
Preisen  an  138  Vereine,  17  Rentengutsnehmer,  41  Einzelempfänger  abgegeben.
  —  Im  Lreile  Hildesbeim  erhalten  die  Gemeinden  des  Kreises,
welche  mindestens  30  30  Obstbäume  in  einem  Jahr  von  solchen  Sorten
pflanzen,  die  zu  gleicher  Zeit  reifen,  für  jeden  Stamm  einen  Zuschuß
von  40  Pfg.  aus  Kreismitteln,  auch  ,eschieht  das  Pflanzen  und  die
Pflege  dert  Bäume  während  der  ersten  sechs  Jahre  auf  NKosten  des
kuen  —  Kreiß  Brilen  gibt  30  t  fũr  jeden  aus  der  Obstbaumschule

eises  bezogenen  und  vorschri  2—  gepflanzten  Baum.

Sehr  wesentlich  ist  die  Heranziehung  der  Volksschullehrer  als
Obstbausachverständige,  um  durch  diese  auf  die  Gemeinde  zu
wirken.  Von  der  planmäßigen  Erziehung  der  Jugend
zum  Verständnis  von  dem  Werte  des  Lostkoaur  wird  die  Zukunft
des  Obstbaues  zum  großen  Teil  abhängen,  sie  verdient  daher  be-Sobnred.

  Wegwelser.  10
        <pb n="146" />
        —  146  —

sondere  Beachtung  und  Pflege.  Für  die  schulpflichtige  Jugend
kann  der  Schulgarten  dafür  von  großer  Bedeutung  werden;
unentgeltliche  Ueberweisung  von  Obstbäumen  an  Schulkinder,
Baumpflanzungstage,  Verteilung  von  Obstbäumen  als  Schul.
prämien  an  Winterschüler  dienen  dazu.
Seit  1901  hält  am  15.  November  im  Landkreit  Crefeld  die  Lokalebteiln
  Crefeld  des  landwirtschoftlichen  Vereins  für  Rheinpreußen
en  Baumpflanzungstag  ab,  an  dem  von  den  ältesten  Knaben  der  ländbichen
  Volksschule  1000  sechsjährige  Hochstämme  der  Wintergoldparmäne
unter  Leitung  der  Lehrer  zorlert  werden.  Vorher  erhalten  die
Schüler  inerheenden,  n-l.  über  das  Ausheben  der  Baumlöcher,  über
das  #flanzen,  und  die  Unterhaltung  der  Bäume.  —  Im  Kreise  Tarn#wis
ließ  die  Kreisverwaltung  1908  durch  das  ganze  Dorf  Naklo  hindurch
195  Kirschbäume  durch  die  Schulkinder  pflanzen.  Diesen  wurde  auch
die  Wartung  und  Pflege  mit  der  Aussicht  rW  Prämien  bei  besonders
giuten  späteren  Erfolgen  anvertraut.  1004  wurden  in  gleicher  Zeut  in
orf  Alt-Tarnowitz  211  Wiselböume  gpd  im  Dorfe  ee  332  Ki
bäume  gepflanzt.  (Land  XIV,  S.  43.)  —  Gemeinde  Viernas  bei  Hck.
Regierungsbezirk  Erfurt,  läßt  Obstbaume  an  die  Schulkinder  verteilen.

dafür  gehört  ihnen  der  Baum  als  Eigentum.  Nach  dieser  Zeit  wird  die
Gemeinde  Rugniewer  die  auch  den  Boden  zum  Pflanzen  hergegeben  hat.
(Land  XII,  S.  259.)

Ein  sehr  erzieherisch  wirkendes  Mittel  ist  die  Bepflanzung  von
Gemeinde  und  Kreis  wegen  mit  Obstbäumen,  und  abgesehen  von
dieser  Wirkung  konnen  die  Pflanzungen  zu  bedeutenden  Einnahmen
  werden.  In  der  Provinz  Hannover  waren  nach  einem
Bericht  der  Provinzialverwaltung  an  den  Chausseen  Ende  1904:
190  295  Obstbäume.  Während  der  Westen  sehr  zahlreiche  und
ausgedehnte  derartige  Pflanzungen  hat,  ist  der  Osten  noch  sehr
zurück.  In  Ostpreußen  sind  seit  den  letzten  Jahren  Kreisstraßen
mit  Obstbäumen  bepflanzt  in  den  Kreisen  Pr.  Holland,  Heiligenbeil,
  Preußisch  Eylau,  Osterode.  Gemeindepflanzungen  fehlen
fast  ganz.

Kreis  Mänsterberg  erzielte  im  Jahre  1905  durch  seine  forgfältig  geeflegten.
  Obstbaumpflanzen  an  den  Kreisstraßen  eine  Reineinnahme  von

über  14  000  Mark.  —  Der  Kreis  Einbeck  löste  im  Jahre  1905  29  500  Mk.;
im  Jahre  1006  12000  Mk.  aus  Obstverkäufen.  —  Der  Nu  ungsertrag
der  Obstbäaume  an  Staatsstraßen  im  Königreich  Sachsen  betrug  1904
247  779,60  Mk.,  und  1905  218  152,15  Mk.  (Land  XIV,  S.  207.)  —
Reiche  Einnahmequellen  haben  die  Gemeinden  des  Regiernagsbezirks
Kassel  durch  ihre  Obstbaumpflanzungen.  Nach  amtlicher  Seitstelung
nahmen  die  22  Kreise  des  Regierungsbezirks  im  Jahre  1904  269  857
für  verkauftes  Obft  ein.

Alle  Bestrebungen  zur  Hebung  des  Obstbaues  werden  aber
nur  dann  nachhaltigen  Erfolg  haben,  wenn  für  Regelung  des  Absatzes
  und  eine  ausreichende  Verwertung  des  Obstes  gesorgt  wird.
Der  Obstbau  wird  nicht  die  wünschenswerte  Förderung  durch  die
ländliche  Bevölkerung  erfahren,  solange  es  noch  für  weite  Gegen-
        <pb n="147" />
        —  147  —

den  zutrifft,  was  der  Bericht  des  Kreisausschusses  des  Kreises
Geestemünde  für  das  Jahr  1905  für  seinen  Bezirk  ausführt:  „

letzte  Jahr  mit  seiner  reichen  Obsternte  hat  gezeigt,  daß  es  n—t
jetzt,  wenigstens  in  guten  Jahren,  an  genügender  Absatzgelegenheit
  für  die  an  sich  geringfügige  Obsterzeugung  des  Kreises  gebricht.
  Tatsächlich  sind  die  Früchte  in  manchen  Fällen  auf  dem
Stamm  verfault,  weil  die  Eigentümer  keine  Möglichkeit  sahen,
einen  das  Pflücken  lohnenden  Verkaufspreis  zu  erzielen.“

Zweckmäßige  Verwertung  für  größere  Bezirke  wird  nur  auf
Kenossenschaftlichem  Wege  zu  erreichen  sein.  Als
Mittel  kommen  für  sie  in  Vetrach#-  Obstnachweise,  Obstausstellungen,
  verbunden  mit  Obstmärkten,  gemeinsamer  Verkauf,  Herstellung
  von  Obstweinen,  Säften,  Marmeladen.

In  Effeltrich,  Oberfranken,  das  als  bedeutender  Sitz  des  Haufier.
handels  mit  Obstbaumen  bis  zum  Erlaß  des  Verbots  dieses  Handels  durch
das  im  Jahre  1899  erlassene  Reichsgesetz  bekannt  war,  wurde  die  Notlage,
  in  welche  die  Bewohner  durch  dieses  Verbot  gesetzt  wurden,  durch
die  Gründung  einer  SObstbrumzucht  und  Verkaufsgenossenschaft  überwunden

  (Land  XV.  424.)  —  Hbsterwertungsenossenschaft.!  in  Klätze,
Kreis  Gardelegen.  Snt  XIII  847.)  —  *  ist  eine  Obstlaugenossenschaft
  in  Weißbo##,  eissben-  (Land  X  23.

Die  größten  Vermittelungsstellen  für  —  find  die
Zentralstelle  für  Obstverwertung  in  Frankfurt  a.  M.  und  die
Obstnachweisstelle  des  Deutschen  Pomologenvereins  in  Eisenach.
Dann  bestehen  noch,  meist  durch  die  Landwirtschaftskammern  oder
Vereine  eingerichtet,  Vermittelungsstellen  für  Obstverkauf  in
Altenburg,  Breslau,  Bonn,  Bühl  in  Baden,  Dresden,  Güstrow
i.  Meckl.,  Halle  a.  S.,  Herford  i.  W.,  Homburg  v.  d.  Höhe,  Königsberg
  i.  Pr.,  München,  Neubrandenburg,  Stettin  und  Stuttgart.

Um  eine  gleichmäßige  Verpackung  von  Obst  zu  erzielen,  haben
Landwirtschaftskammern,  Obstbauverband  und  Pereine  sich  vereinigt,
  für  ihre  Bezirke  gleichmäßige  Obstversandbehälter  einzuführen.
  Der  Deutsche  Pomologenverein  hat  sich  für  je  ein  Modell
von  Pappschachteln,  Spankörben  und  Kisten  mit  Bandeisenbügeln
entschieden,  die  durch  die  Zentralankaufsstelle  für  landwirtschaftliche
  Maschinen  und  Geräte  zu  Halle  a.  S.,  Merseburgerstr.  17/19,
zu  angemessenen  Preisen  bezogen  werden  können.

Literatur.  Gaucher,  Handbuch  der  Obstkultur,  4.  Auflage.  Parey,
Berlin,  1907.  —  Wie  hebt  man  den  Obstbau  in  kleinbäuerlichen  Verhältniffen
  Erfahrung  der  Kreisverwaltung  des  Kreises  Westerburg  bei  den
von  ihr  deranstalteten  Einrichtungen  zurc  Hchunf  8  Obstbaues.  2.  Aufage.
  J.  Neumann,  Neudamm,  Ner##  Obstein
büchlein  für  den  bürgerlichen  *  sein.#.  Haushalt.  9.  Auflage.
Bechtold  &amp;amp;  Co.,  Wiesbaden,  1907.  —  J.  Böttner.  Die  Listroenkrreitung.
  8.  ufart:  Trowitzsch  Sohn,  Frankfurt  a.  O.  —  Go
·  wi  tliche  Obstbau,  ein  voblrerrechtigter  Zusatz  der  Konttn
Landwirtschaft.  C.  Heinrich,  Dresden,  1905.  rW  Der  Mor
als  Pionier  des  deulschen  Obstbaues.  Trowitzsch  &amp;amp;  Sohn,  Frankfurt
d.  O.,  1906.  —  Zeitschriften:  „Praktischer  Ratgeber  für  Obst-10
        <pb n="148" />
        148

d  Gartenbaus.  Trovitzsch  &amp;amp;  Soin  Trankfurt  a.  O.  —  Zeit-——
  r  an  au.  Organ  des  Landes-Obstbauvereins
  für  das  Königreich  Sachsen.  Hugo  Voigt,  Leipzig.  —  Allgei

  Fech  Each  Hermann  Kayer,  Kaiserslautern.  —

Obst-.  und  Gemüseverwertung,  Organ  des  volkswirt-Diüene

  Vere#  für  Obst-  und  d  Grmüsederertung  in  Deutschland.
Deutsche  Landbuchhandlung,  G.  m.  b.  H.,  Berlin.

Gemüsebau.

Die  Einfuhr  an  frischem  Gemüse  betrug  im  März  bis  Dezember
  1906:  51  170  Tonnen  im  Werte  von  10  001  000  Mk.,  die  Ausfuhr
  in  der  gleichen  Zeit  nur  3098  Tonnen  im  Werte  von  713000
Mark.  Die  Nachfrage  nach  feinem  Frühgemüse  wird  fast  ganz  von
dem  Ausland  mit  seinen  teilweise  günstigeren  Produktionsverhältnissen
  gedeckt;  der  in  den  letzten  Jahren  stark  vermehrte  Bedarf  an

Gemüse  in  den  Städten  und  großen  Industriebezirken  mußte
durch  Zufuhr  aus  entfernteren  Gegenden  gedeckt  werden.  Die
teuren  Transportverhältnisse  in  Deutschland  treten  hier  schädigend
auf;  die  billigen  Kosten  der  Zufuhr  auf  dem  Wasserwege  vom  Ausland,
  z.  B.  von  Holland,  Dänemark  usw.,  ermöglichen  es,  große
Mengen  zu  den  billigsten  Preisen,  zum  Schaden  der  deutschen
Landwirte,  auf  den  Markt  zu  bringen.  Durch  den  großen  Aufschwung
  der  Gemüsekonserven-  und  Präservenfabriken  hat  der  Gemüsebau
  neuerdings  eine  größere  Bedeutung  auch  für  solche  Gegenden
  gewonnen,  in  denen  schwierige  Absatzverhältnisse  bisher
für  den  Anbau  hinderlich  waren.

Mittel  und  Wege.  Der  Gemüsebau  stellt  die  höchsten
Ansprüche  an  Boden,.  Arbeitskraft,  Sorgfalt  und  Fachkenntuisse,
verziust  sich  aber  dafür  am  höchsten.  Da  Gemüsebau  viel  Handarbeit
  verlangt,  so  sind  solche  Sorten  zu  wählen,  deren  Anlage,
Pflege  und  Ernte  in  das  Wirtschaftsgetriebe  passen,  ohne  daß  das
Arbeitspersonal  vermehrt  werden  mnuß;  am  rentabelsten  erweisen
sich  deshalb  kleinere  Kulturen,  die  der  Landwirt  mit  seiner  Familie
  besorgen  kann,  ebenso  Gemüseban  bei  vorherrschender  Zwergwirtschaft.
  Wo  der  Absatz  schwierig  ist,  muß  die  Kultur  haltbarer
und  zu  Konservezwecken  geeigneter  Gemüse  betrieben  werden.
dohnend  ät  der  Anbau  der  Frühgemüse  auch  in  entlegenen  Gegenden,
  da  bei  den  hierfür  gezahlten  hohen  Preisen  die  Transportkosten
  fweniger  schädigend  wirken.  Zu  den  mit  Gemüsebau  verbundenen
  gärtnerischen  Betrieben  ist  außer  Gurken  und  Zwiebeln
als  lohnend  noch  die  Kultur  des  Rhabarber,  der  Tomaten,  Kürbisse
und  Melonen  zu  empfehlen.  Von  großer  Wichtigkeit  ist  die  Bodenbeschaffenheit,
  da  die  verschiedenen  Gemüsesorten  fast  alle  verschiedenen
  Boden  verlangen:  beim  Anbau  im  Kleinen  kann  bei
Melioration  jeder  Boden  benutzt  werden:  Bedingung  für  einen
reichen  Ertrag  ist  die  strenge  Befolgung  der  Regeln  der  Frucht-
        <pb n="149" />
        —  149  —

solge.  Der  Absatz  in  der  Nähe  der  Städte,  Indulttiberirte  Badeorte
  usw.  leicht  und  sicher;  Abnehmer  für  alle  zu  Konservezwecken
geeigneten  Gemüsesorten,  auch  aus  entlegeneren  Gegenden,  sind
die  zahllosen  Konserve-  und  Präservefabriken.  Gemüsebauvereine
und  landwirtschaftliche  Veraufsgenossenschaften  müssen  den  Absatz
  vermitteln  und  auch  die  Verwertung  zu  Konserven  und  Präserven
  in  die  Hand  nehmen.  Die  landwirtschaftlichen  Gartenbauvereine
  sorgen  für  Unterweisung;  in  den  Schulgärten,  die  meht
als  bisher  gefördert  werden  sollten,  sind  Versuche  zu  machen,  neben
dem  Obstbau  auch  der  Pslege  der  Gemüsesorten  und  Küchenkräuter
Aufmerksamkeit  zu  schenken.

Im  Dorf  Wote  Wausen  a.  Harz  leeße.  der  Erfolg  des  seit
langer  Zeit  betriebenen  Gemüsebaues  die  Preis=  ür  Ländereien  außerordentlich
  steigen.  Eine  Pacht  von  100  Mk.  und  ein  Kaufpreis  von
3000  Mk.  für  den  preußischen  Morgen  ist  *3  Seltenheit.  Das  ganze
Domänenland  —  1500  Morgen  —  ist  in  kleinen  Parzellen  an  die  Dorf.
bewohner  in  Pacht  gegeben,  die  hier  Gemüsebau  als  Kleinkultur  betreiben.
  Die  erste  Verpachtung  in  Parzellen  brachte  dem  Lielue
19  704  Mk.;  die  letzte  im  Jahre  1905  auf  weitere  12  Jahre
In  großen’  Posten  werden  nur  Kartoffeln,  Zwiebeln  und  0  —
Fefübrt.  Ursachen  der  hohen  Rentabilität  sind,  daß  die  Leute  ihre  Arbeit
ast  ohne  Hilfskräfte  verrichten  und  ohne  Ausnahme  ihre  Erzeugnisse
leibtt  im  Kleinhandel  in  die  umliegenden  grõtzeren  Städte  Blankenburg,
  Wernigerode  und  andere  zu  Markt  bringen.  Der  Harz  ist  während
  r  Sommermonate  ein  sehr  gutes  Absatzgebict.  (Land  XIII,
—  Die  Ertte,  Bayrische  Krautverwertungs.
Se  #,  m.  b.  H.  in  Ihmaning  bei  München  wurde  im
Jahre  1600  gegründet.  Die  Genossenschaft,  die  jetzt  62  Mitglieder
zählt,  unterhält  eine  Filiale  in  München,  sowie  eine  Vertretung  in
Augsburg  und  Nürnberg.  Durch  die  aufgestellten  drei  Eleltromotore
können  bei  normaler  Leistung  täglich  800  Zentner  Kraut  eingeschnitten
werden.  Der  Gesamtumsatz  beträgt  etwa  21  800  Zentner  im  Werte
von  200  000  MI.;  die  Rohrkrautanfuhr  in  der  Saison  30  000  Zentner.
.—  In  den  Ostprovinzen  suchen  die  durch  Frau  Böhm-Lamgarben
ins  Leben  gerufenen  Hausfrauenvereine  für  alle  Produkte  des  Gartens
und  der  Geflügelzucht  durch  Gründung  von  Verkaufsstellen  in  den
Löberen  Orten  eine  bessere  Verwertung  zu  erzielen.  (Land  XIII,
—  Der  Verein  zur  Förderung  der  arbeitenden
Klassen  im  Kreise  Waldenburg,  Schlesien,  stellt  mit  Hilfe  einer
staatlichen  Beihilfe  von  2000  Mk.  den  Arbeitern  eine  große  Anzahl  von
Gärten  zur  Verfügung.  Am  1.  Oktober  1000  waren  dem  Verein  935
Gärten  umerstellt.  Ein  Teil  der  Gartenanlagen  ist  von  Gruben-  und
Fabritverwaltun  ngen  eingerichtet  und  dem  Verein  unentgeltlich  oder  gegen
einen  mäßigen  Landpachtzins  zugeteilt.  Der  größere  Teil  des  Landes
ist  seitens  des  Vereins  von  Besitzern  aus  Stadt  und  Land  angepachtet
und  zu  Gärten  eingerichtet  worden.  Die  Gärteu  werden  den  Arbeitern
  unentgeltlich  überlassen  unter  der  Bedingung,  nach  den  Anweisungen
  der  vom  Verein  eingesetzten  Gartenbaukommission  Gemüse--,
Blumen-,  Beercn=  und  Obstbau  zu  treiben.  Die  erforderlichen  Sämc.
reien  gibt  der  Vevein  unentgeltlich.  Kartoffelbau  wird  nur  ganz  ausnahmsweise
  vorübergehend  zur  besseren  Vorbereitung  unkultivierten
Vodens  zugelassen.  Die  besten  Anlagen  erhalten  Prämien.  —

—
        <pb n="150" />
        —  150  —

Literstur.  Johannes  Böttner,  Praktische  Gemüseärtnerei,
  Trowitzsch  und  Sohn.  Frankfurt  a.  O.  —  Derselbe:
rtenkulturen,  die  Geld  einbringen.  Ebenda.  —  Wilke,  Einträglicher
  Gemüsebau  mit  Berücksichtigung  der  Vor-,  Zwischen-  un
Nachfrüchte.  J.  Teumnn,  Neudam  Philipp  Leld,  Der
ldgemüsebau,  Stuttgart.  —  Leiträ  e  zum  feldmäßigen  Gemüsebau.
Arbeiten  3  de  isGzç  :  z  eselllchn  ft.  Heft  117.  Berlin
□—  rida  räfin  ippe  it.  #  11  1
Frau  auf  Onn  Lande.  Berlin  2  *1m  Deutsche  Landbuchhandlung.  1

2#.  e
—I
*'

Korb=  und  Schälweiden-Kultur.

Der  Verbrauch  von  Korb-  und  Weidenflechtartikeln  wächst  in
Deutschland  von  Jahr  zu  Jahr,  sowohl  in  einfachen  Waren  für
den  Hausgebrauch  als  auch  in  feineren  Luxus-  und  Modeartikeln,
die  sich  bis  auf  die  Herstellung  von  Möbeln,  Wagen,  Kunstkörben
und  der  verschiedenartigsten  Galanteriewaren  erstrecken.  Als  Kohmaterial
  kommen  hauptsächlich  die  Weidenruten  in  Betracht.
Leider  muß  der  größere  Teil  dieses  Rohmaterials  vom  Auslande
bezogen  werden,  da  Deutschland  selbst  bis  jetzt  den  Bedarf  nicht
decken  kann.

Die  Flechtindustrie  bildet  für  die  ärmere  Bevölkerung
in  Gebirgsgegenden  nicht  selten  den  Haupterwerbsfweig.  verschafft
aber  auch  im  Winter  in  der  arbeitslosen  eit  der
#emeren  Landbevölkerung  eine  lohnende  Neben  9  eschäftigung.
  Auch  die  Kultur  der  Weiden  selbst  erfordert
alie  Arboststräfte  gerade  im  Winter.

t  Anbau  der  zu  industriellen  Arbeiten  geeigneten  edleren
Weidenorten  ist  überoll  da  zu  fördern,  wo  Voden  und  Klima
solches  zulassen.  Ein  besonderer  Vorzug  dieser  Kultur  ist,  daß
für  sie  sämtliche  Bodenarten  in  Betracht  kommen,  die  sonst  dem
Landwirt  keinen  Nutzen  gewähren,  also  sumpsige  und  saure
Wiesen,  ausgetorsfte  Brüche,  steile  Abhänge,  abgeholzte  Wälder

g.  Oedländereien.  Der  Futterertrag  oder  Monstige  Nutzungswert
  dieser  Bodenarten  ist  gleich  null.  Bei  Anpflanzung  dieser
Flächen  mit  Weiden  sind  bei  richtiger  Anlage  nennenswerte  Reinerträge
  möglich.  Die  Westpreußische  Landwirtschaftskammer  gibt
den  Reinertrag  von  einem  pr.  Morgen  im  Durchschnitt  auf

Mk,  an.  Aus  dem  Baste,  d.  h.  der  Rinde  der  Weiden,  welcher
beim  Schälen  als  Absall  und  früher  fortgeworfen,  höchstens  verbrannt
  wurde,  wird  neuerdings  ein  wertvoller  Textilstoff  hergestelt.
  aus  dem  Säcke  von  besonders  starker  Qualität  versertigt
werden.

Mittel  und  Wege.  Wichtig  sind  Unterrichtskurse  für
den  Weidenbau  durch  landwirtschaftliche  Vereine;  desgleichen
müssen  Weidenbau-Versuche  mit  Staatsunterstützung
  angestrebt  werden.  Damit  die  Preise  bei  den  Korbweiden-Versteigerungen,
  besonders  für  die  edleren  Sorten,  von
        <pb n="151" />
        —  151

den  Zwischenhändlern  nicht  zu  ri  bermmerodfüch  werden,  empfiehlt
  sich  der  genossenschaftliche  Zusammenschluß
aller  Weidenpflanzer  für  gn  gemeinschastlichen
Absatz  ihrer  Produkte,  der  um  so  wichtiger  ist,  als  die
meisten  großen  Fabriken  nur  Ladungen  von  mindestens  200  Ztr.,
aber  keine  kleineren  Lieserungen  von  einzelnen  Züchtern  ankausen.
Für  Deutschland  ist  die  Hauptabsatzauelle  für  tadellose
geschälte  Weiden  Lichtensels  in  Bayern.  Zu  empsehlen
ist,  daß  die  Weidenpflanzer  nicht  nur  den  Handel  mit  den  grünen
oder  geschälten  Ruten  betreiben,  sondern,  namentlich  in  armen
Gegenden,  die  Ruten  in  der  langen  Winterzeit
selbst  zu  Handelsartikeln  verarbeiten.

Die  Westpreußische  Weidenverwertungsgenossenschast
  mit  dem  Sitz  in  Graudenz  hat  eine
eigene  Weidenschäl-  und  Flechtsabrik  gegründet.  Für  gute  Weiden
bezahlte  die  Fabrik  1894  pro  Ztr.  1  Mk.  Inzwischen  hat  die
Weide  eine  enorme  Preissteigerung  ersahren,  z.  B.  kosten  grüne
Weiden  heute  2  Mk.  bis  2,50  Mk.  pro  Zentner,  weiße  geschälte
Weiden  15  Mk.  bis  25  Mk.  Dementsprechend  sind  die  Korbwaren
im  Preise  gestiegen.

Unterrichtskurse  in  der  Weidenkultur  sollten  überall
da  mit  Unterrichtskursen  in  der  Korbfslechterei  verbunden  werden,
wo  eine  solche  Wdustrie  eingeführt  werden  kann.  In  37österreichischen
  Korbflechtlehranstalten  sind  Werkmeister  und  Vorarbeiter
  zugleich  für  Weidenkultur  ausgebildet.  Auskunft  über
Anlage  von  Korbweidenkulturen  und  Hausindustrien  gibt  der
Weidenbaulehrer  und  Direktor  der  Weidenbauschule  C.  Brickwedel
in  Graudenz,  Westpreußen.

Der  Weidenbau  hat  sich  nach  dem  Bericht  der  Landwirtschaftskammer
  zu  Pesen  in  einzelnen  Gegenden  der  Provinz  erfolgreich  entwickelt
  und  in  Tirschtiegel  zu  einer  su⅜  Hausindustrie  herausgebildet.
  Es  werden  dort  etwa  0—700  Morgen  mit  der  von  cinem
Korbmacher  vor  25  Jahren“  aus  Amerika  eingeführten  Rothanfweide
(salix  americana)  angebaut,  die  infolge  ihrer  vorzüglichen  Eigenschaften
als  Flechtweide  für  *rr  Korbarten  die  anderen  Weidenarten  verdrängt
  hat.  Durch  ihre  starke  Belaubung  unterdrückt  sic  das  Unkraut.
Die  jährliche  Produktion  beträgt  für  den  Viertelhektar  50—60  Zentner
Rohweiden,  die  teils  roh  verarbeitet,  teils  als  geschälte  Weiden  verkauft
werden.  —  In  Prummern  im  MNheinland  ist  durch  den  verstorbenen
Bürgermeister  Krahe  in  der  Rör-Wurm-Niederung  die  Weidenkultur
eingeführt,  dic  nach  einem  uns  zugegangenen  Bericht  heute  in  hoher
Blüte  steht.  Der  günstige  Stand  der  Eisenindustric  brachte  reichliche
Aufträge,  die  eine  betrachtliche  Preiserhöhung  für  das  Rohmaterial
wie  für  sertige  Ware  zur  Folge  hatten,  sodaß  trotz  der  inzwischen  eingetretenen
  Erhöhung  der  Bewirtschaftungskosten  bei  den  gegenwärtigen
Preisen  die  Beidenkuliur  sehr  lohnend  ist.  —  Die  Heinsberger  Lehranstalt
  für  Korbmacherei  in  der  -beinpreviug,  berichtet  von  einem
hohen  Ausschwung  der  RNorbflechterei,  beson  auch  der  besseren  Korbmöbelsabrikation.
  Die  ungewõ  nliche  Verbesserung  der  Lage  des  Korbflechtereigewerbes
  hängt  mit  der  Ausdehnung  der  Eisenimdustrie  zu-
        <pb n="152" />
        —  132  —

sammen.  Die  große  Preissteigerung  hatte  aber  auch  die  beschleunigte
und  daher  ungenügende  A##bildung  von  Wkbrkingen  und  ausgedehnte
Neuanlagen  zur  Folge.  (Land  XVI,  S.  11.)  elch  hohen  Gewinn
die  Korbweidenkultur  bringen  kann,  zeigt  auch  folgendes  Beigpiel  Ein

sitzer  Töpfer  in  Freystadt,  Wefstpr.,  hat  von  einer  14  Morgen
großen  Flächec  gleich  im  ersten  Jahre  einen  Reinertrag  von  0  Mk.

der  Unkosten  blieb  der  genannte  ige  zbd  Um  auf  diesen  Zweig  der
Landwirtschaft  dic  Aufmerksamkeit  der  Landwirte  ganz  besonders  hinzulenken,
  hat  Winte  Auldirektor  Stakemann  im  Auftrage  der  Landwirtschaftskammer
  auf  dem  der  Kirchengemeinde  gehörigen  Torfbruche,
das  disher  ganz  wüst  dalag,  im  Frühjahr  größere  Korbweidenanpflanzungen
  ausgeführt,  die  sich  vorgüglich  entwickeln.  Auch  eine  Anzahl
kleinerer  Besitzer  haben  bereits  im  vorigen  Jahre  mit  bestem  Erfolge
Anpflanzungen  gemacht.

Literatur:  v.  Förster,  Die  Korbweidenkultur  und  ihr  Wert  für
die  Landwirtschaft  der  östlichen  Provinzen  Preußens.  Berlin,  Paul
Parey.  —  Deutsche  Landwirtschaftliche  Presse,  1896  N.  42  und  43.
Berlin.  Saul  Parcy.  —  Krahe,  Korbweidenkultur.  b.  Aufl.,  Aachen.
1897.  Ueber  den  Anbau  nd  die  Verwe  #tung  von
Vorbwesden  zur  Verschaffung  eine  Nebenvernstes

  in  armen  Gegenden.  Von  F.  *sut  Wies  in  Baden.
rV  Inr,  S.  180.)

Geslügelzucht  und  Geflügelerzengnisse.

Die  Einfuhr  an  Eiern,  Geflügel  und  Bettfedern  vom  Ausland
betrug  im  Jahre  1906  für  217,9  Millionen  Mark,  die  Ausfuhr
keine  4  Millionen  Mark.  Eier  wurden  für  115,8  Millionen,  Geflügel
  für  48,6  Millionen,  Bettfedern  für  23,5  Millionen  Mark
eingeführt.  Diese  an  das  Ausland  bezahlten  Summen  sind  ein  Beweis
  für  den  riesigen  Bedarf  in  Deutschland  an  den  betreffenden
Artikeln,  der  zum  größten  Teil  durch  deutsche  Landwirte  gedeckt
werden  könnte.  Die  vielfach  ausgesprochene  Befürchtung,  daß  bei
erhöhtem  Betriebe  der  Geflügelzucht  der  deutsche  Eiermarkt  überfüllt
  würde,  ist  nicht  stichhaltig,  da  gerade  beim  Eierverkauf  frische
Ware  nur  von  einheimischen  Züchtern  geliefert  werden  kann,
während  bis  jetzt  die  betrügerische  oder  irreführende  Abstempelung
von  Millionen  ausländischer  Eier  als  frische  Land-  oder  Trinkeier
den  deutschen  Geflügelzüchtern  unberechenbaren  Schaden  zufügt.
Geflügelzucht,  besonders  Mästung  des  Junggeflügels  kann  auch
von  der  ärmsten  Bevölkerung  betrieben  werden,  da  zu  letzterem
wenig  Raum  erforderlich  ist  und  die  Kosten  für  kleinere  Betriebe,
die  unter  den  meisten  Umständen  rentabler  als  große,  nicht  hoch
sind.  Der  Großgrundbesitz  hat  bis  jetzt  aus  nahe  liegenden  Gründen
  bei  der  Hebung  der  Geflügelzucht  versagt.  Nachweislich  erfährt
  die  nötige  Pflege  des  Huhns  zu  Nutzzwecken  bei  der  mittleren
und  kleinbäuerlichen  Bevölkerung  neuerdings  in  Deutschland  besondere
  Zuneigung.  In  weiten  Kreisen  ist  man  von  der  schädigen-
        <pb n="153" />
        —  153  —

den  und  irreführenden  Sportgeflügelzucht  und  dem  damit  verbundenen
  Ausstellungs-  und  Prämiierungswesen  gänzlich  abgekommen.
  Wenn  auch  die  vielfach  von  den  Regierungen,  Landwirtschaftskammern
  und  Verwaltungsbehörden  eingeführten  Zuchtstationen
  mit  Eierabgabe  zu  Zuchtzwecken  lobenswert  sind,  so  haben
Nutzgeflügelzuchtvereine  auf  genossenschaftlicher  Grundlage  zur
Zucht  und  Verwertung  doch  den  Sieg  davongetragen.

Mittel  und  Wege.  Zu  vermeiden  die  verderbliche  Inzucht,
  schlechte  Rassenwahl  und  mangelnde  Pflege;  besonders  zu
beachten  ist  die  Heranzucht  von  Frühbruten,  die  schon  im  ersten
Herbst  mit  Legen  beginnen  und  die  hochbezahlten  Wintereier  legen,
ferner  die  Heranzucht  von  Schlachtgeslügel  im  Sommer,  das  von
Oktober  bis  Februar  als  gemästetes  Junggeslügel  verkauft  wird.
Für  den  lohnenden  Absatz  ist  der  genossenschaftliche  Verkauf  durch
zahlreiche  Vereine  in  fast  allen  Teilen  Deutschlands  eingeführt:
durch  die  sichere  Gewähr,  beste,  frische  und  nur  einheimische  Ware
zu  liesern,  kann  auf  diesem  Wege  deu  deutschen  Geflügelzuchterzeugnissen
  wieder  der  inländische  Markt  zurückerobert  und  die
ausländische  Konkurrenz  aus  dem  Felde  geschlagen  werden.  Tie
Geflügelzuchtvereine  geben  Belehrung  und  Anregung  jeder  Art.
Die  Frage  des  genossenschaftlichen  Betriebes  und  der  genossenschaftlichen
  Verwertung  behandeln  für  Großbetrieb  Psarrer
Heyde  in  Lohrhaupten  (Kreis  Gelnhausen),  für  Kleinbetrieb,
besonders  in  Verbindung  mit  Raisseisenvereinen  Pfarrer  Sell
in  Stepfershausen  bei  Meiningen  in  der  von  Hauptmann  Cremat
in  Groß-Lichterselde  berausgegebenen  Zeitschrift  usgflügen
zucht“.  (Siehe  „Nutzgeflügelzucht“,  6.  Jahrgang,  1904,  Nr.  46  u.
„Landwirtschaftliches  Genossenschaftsdlatt“,  Ncuwied  1905,  Nr.  8
Ueber  Lohrhauptens  vorbildliche  Einrichtungen  siehe  Literaturangabe.
  Ueber  den  Betrieb  des  Bäuerlichen  Nutzgefslügelzuchtvereins
  zu  Stepfershausen  siehe  Raifseisenkalender,  Neuwied  1908.
Vergl.  auch  unter  Literatur  die  von  der  Landwirtschaftskammer  zu
Hannover  herausgegebenen  Anleitungen.)

Die  Tätigkeit  der  Landwirtschaftskammern  und  Behörden  erstrecken
  sich  auf  Anstellung  von  Geflügelzuchtinspektoren  und  Wanderlehrern
  (Großherzogtum  Baden,  Landwirtschaftskammern  der
Provinzen  Schlesien,  Sachsen,  Rheinprovinz,  Brandenburg,  Westfalen,
  West-  und  Ostpreußen,  Posen:  Kreislehrer  für  Geflügelzucht
vom  Kreise  Herford  angestellt):  die  Gründung  von  Lehranstalten
für  Nutzgeflügelzucht  (Brandenburg,  Rheinprovinz,  Westfalen,
Ostpreußen,  Pommern);  Einrichtung  von  Mustergeflügelhöfen
(Oldenburg,  Wiesbaden,  Westpreußen,  Schlesien  (2),  Hannover
  (18)  und  Geflügelzuchtstationen  (im  Jahre  1906:  Posen  (86),
Hannover  (76),  Brandenburg  (55),  Schlesien  (41),  Rheinprovinz
  (22),  Kreis  Hörde,  Winsen  a.  d.  L.,  Wetzlar);  Abgabe  von
Bruteiern  und  Zuchtstämmen  (Posen.  Landwirtschaftskammer  von
        <pb n="154" />
        —  164  —

Wiesbaden  gab  in  den  Jahren  1898—1905:  166  800  Stück  Eier
ab).  Im  Kreise  Greifenhagen  in  Pommern  werden  etwa
tausend  Bruteier  des  weißen  Wyandotte-Huhnes  unentgeltlich  an
bäuerliche  Besitzer  verteilt.  Als  Gegenleistung  müssen  die  Empfänger
  die  andersrassigen  Hühner  abschaffen,  auch  später  selbst  gewonnene
  Bruteier  an  andere  Ortsbewohner  zu  einem  festgesetzten
Preise  abgeben.  Das  Huhn,  ein  vorzügliches  Nutzhuhn,  ist  dadurch
  jetzt  in  allen  Ortschaften  des  Kreises  vertreten.  Die  Aus-Fep
  für  den  Kreis  betrug  anfangs  300  Mk.,  später  150  zurjährli


Prämiiernag.  von  ländlichen  Geflügelhaltungen  (Schlesien,
Rheinprovinz,  Cassel,  Wiesbaden,  Westfalen,  Pommern,  Schleswiguigi
  Kreis  Greifenhagen).  Die  Eintragung  von  Warenzeichen
für  Ei  ist  durch  die  Landwirtschaftskammern
  für  das  Großherzogtum  Oldenburg  und  der  Provinzen
Hamnover,  Schleswig-Holstein  und  Brandenburg  bewirkt  worden.

In  der  Provinz  Hannover  bestanden  Ende  1905:  125  Eiernerkeufscheffenschten
  von  denen  56  das  Warenzeichen  angenommen
  hatten.  Der  Umsatz  der  Genossenschaften  betrug  1905
etwo  22  Millionen  Eier.

Ueber  die  Erfolge  von  E  und
Mastanstalten  berichten  aus  den  Berwert  188  und  1906  die  sehr
interessanten  Mitteilungen  in  „Hannoversche  Land-  und  Forgstwirtschaftliche
  Zeitung“  Nr.  37,  1904,  artsche  landwirtschaftliche
Genossenschaftspresse“,  Termsted  1902  Nr.  6,  7,  8,  1905  Nr.  8,
15  und  vom  31.  Mai  1905,  30.  Oktober  1905.  30.  November  1905,
15.  Feburar  1906,  15.  Juli  1907.

Literatur.  Hauptwerk:  Dürigens  Geflügelzucht.  Ewerit  neu
bcarbeitete  Auflage.  Mit  20  Rassetafeln  in  Farbendruck,  Rassevollbildern
  und  200  anderen  Textabbildungen.  Preis  des  Dbellemen
Werkes  20  *  Berlin,  Verlagsbuchhandlung  Paul  Parey,  SW.,  Hedemannstraße
  10.  Durchaus  zuverlässig.  e  Fragen  eingehend  behandelnd.
  Berährond  auf  ue  nenlalie  55  —  Dr.  OHuperz,
Die  Geflügelzucht.  sgece  von  G.  Kuhse.  J.  Neumann--Neudanrm.
  —  W.  Düsterbe  Das  Federieh.  Erfurt.  —  K.  Römer,
Die,  korrlü  Geflägelhalkung.  Erfurt.  —  Dackweiler,
Lãnd  liche  Nutzgeflügelzucht,  Preisschrift.  Dresden.  O.  R.  Becker.
scha

tt  IAAEI

Zalda  nage  Das  eflügel.  Dresden.  —  Ruß.,  Das  Lohn  als
t  M  t.  —  Otto  Grunholdt,  Die  wirtaydeburg


e  Gaelicer  *  Dresden  —  Liebeskind,  Der  Hühner-Zollikofer,

  2  Genossens  chaftliche  Eierverkauf  und  seine  Angliederung
  an  Mollereigenessenschaften.  Sonderabdruck  aus  der  Molke-Speun
  6,  1904,  Nr.  40.  Verla  6#  Th.  Mann  in  Hildesheim.  —  Von  der

wirtsckaftsfammer  für  Provinz  Hannover  sind  heraus-Dic

  län  E  Hannover,  1005.  Statuten
66  “vmuxg  und  Geschäftsordnung
für  stenschaft  Bedingungen  für  Benutzung  des
        <pb n="155" />
        —  155

eichens.  —  K.  Heyde,  Lohrhauptener  Kutzgeflügelzucht  in  Zart
und  Ware#e  Leipzig,  Friedrich  Jansa.  1907.  —  Kalender  für  Geflügelzüchter.
  Heraus  gegeben  unter  Mitwirkung  von  Direktor
Dr.  Blancke,  Niederschönhausen,  von  Fritz  Pfenningstorff,  mit
vielen  Abbildungen.  Geschmackvoll  gebunden  mit  Talcheki.  Preis  60  Pfg.
Fritz  Pfenningstorff,  Berlin  W.  Verlag  der  Deutschen  landw.  Geflügelzeitung.
  Wertvoll  wegen  des  Adressenverzeichnisses  von  Züchtern,  Auf.
zählung  der  Geflügelzucht-Lehranstalten  usw.

Bienenzucht.

Die  Anlage  der  Imkerei  ist  mit  wenig  Kosten  verbunden,
Bodenfläche  und  besondere  Arbeitskräste  kommen  nicht  in  Betracht.
  Neben  der  Gewinnung  von  Honig,  Wachs  und  Schwärmen
ist  die  Bienenzucht  notwendig  für  die  Landwirtschaft  wegen  der
Befruchtung  der  Obstbäume,  der  Aecker  und  Feldpflanzen  durch  die
Bienen.  Die  Bienenzucht  erzieht  zur  Ordnung,  Sparsamkeit,  zur
Ruhe,  zum  Fleiß  und  zur  Seßhaftigkeit,  denn  ein  rechter  Imker
verläßt  nur  gezwungen  din  Ort  seiner  Tätigkeit,  da  der  Umzug
mit  Bienen  beschwerlich  ist

Mittel  und  Wege.  Cute  Sonigernten  hängen  ab  von  guter
Witterung,  richtiger  Bienenweide  und  rationellem  Betrieb.  Bei
schlechter  Witterung  muß  Fütterung  eintreten,  durch  Anpflanzen
von  honigliefernden  Blütenpflanzen  oder  durch  sogenonnte
Wanderbienenzucht  für  Weide  gesorgt  werden.  Der  Mobilbau,
die  Erfindung  der  Honigschleuder  und  die  Kunstwabe  aus  Wachs
tragen  zur  Vermehrung  der  Honigernten  in  früher  ganz  unbekannter
  Weise  bei.  Für  die  ärmere  Bevölkerung  eignet  sich  der
verbesserte  Strohkorb  mit  Spundloch  und  Aufsatzkasten  wegen  der
geringeren  Kosten  und  Arbeiten.

Die  Imkervereine  halten  Wanderlehrerkurse  und  geben  Zeitschriften
  heraus.  Der  Deutsche  Reichsverein  für  Bienenzucht  (Geschäftsführer
  Psarrer  Ludwig-Herbsleben)  hält  alljährlich  Lehrkurse
  für  fortgeschrittene  Imker  und  zahlreiche  Anfängerkurse  ab.
Lehrbienenstände  von  Pfarrer  Gerstung  in  Oßmannstedt  i.  Th.
Der  bienenwirtschaftliche  Zentralverein  im  Herzogtum  Oldenburg
verteilt  Lehrunterweisungen,  läßt  Kursisten  auf  Imkerschule  ausbilden
  und  pflegt  das  Ausstellungswesen.  Im  Herzogtum
Coburg-=  Gotha  ein  Staatsbienenhous  mit  dem
herzogl.  Lehrer-Seminar  verbunden  zur  theoret.  und  prakt.  Ausbildung
  der  Lehrer  in  der  Bienenzucht.  In  den  letzten  Jahren  ist
durch  die  Sammelstellen  für  gemeinschastlichen  und  genossenschaftlichen
  Honigverkauf  Gewähr  geleistet  für  reine  Ware,  gegenüber
dem  stark  verfälschten  ausländischen  Honig  und  dem  einheimischen
sogenonnten  Kunsthonig.  Jeverländer  Honigverkaufsgenossenschaft.
  Von  Vereinen  und  Verbänden  sind  Bienen-Versicherungen
        <pb n="156" />
        —  150  —

für  ihre  Witglieder  eingerichtet.  (Vergl.  Kapitel  Bienenversicherung


Gelegeutlich  der  Bienen-Ausstellung  vom  2.—8.  August  1907
in  Frankfurt  a.  M.  fonden  Verhandlungen  statt,  die  zur  Gründung
des  Deutschen  Imkerbundes  führten,  in  dem  sich  sämtliche  deutsche
Imkerverbände  und  Vereine  zusommengeschlossen  haben.

Die  Einführung  von  Bienenzucht  bei  den  Eisenbahn  ten
sördert  seit  1905  die  Generaldirektion  der  badischen  Staatseisen  ftelten
Die  sich  zur  Bienenzucht  meldenden  Cilemahne  mangestellten  bekommen
Urlaub  und  Unterstützung  zur  Teilmahme  an  den  Lehrkursen,  die  auf
dem  Bienenstand  des  Pfarrers  Gräbeler  in  Hoffenheim  abgehalten
werden.  Jedem  mit  Bienenzucht  beginnenden  Angestellten  wird  ein
Bienenhaus.  für  10  Völker  von  der  Verwaltung  gelchenk.  Bis  ##  boben
234  Angestellte  mit  der  Bienenzucht  begonnen  (Land  XV.  S.  212).  In
ähnlicher  Weise  sucht  die  Königl.  Eisenbahn-Direktion  3  ##ei  1)  ihre
Angestellten  einzuwirken,  indem  sie  die  Betriebsinspektion  anwies,  die
Angestellten  zu  belehren  und  für  Bepflanzung  der  Böschungen  und
Nebenanlagen  mit  solchen  Bäumen,  Sträuchern  und  Kräutern  zu  sorgen,
die  für  Bienenweide  geeignet  sind.  (Land  XII.  S.  358.)

Ueber  die  Rentabilität  äubert  sich  die  Landwirtschaftskammer  für
die  Provinz  Hannover  in  ihrem  Bericht  für  die  Jahre  1901/06:

Die  Einnahmen  aus  der  Bienenzucht  sind  von  Jabr  zu  Jahr  gestiegen.
  Für  reines  Bienenwachs  stieg  der  Preis  auf  3  Mk.  für  das
Kilogramm.  Der  Scheibenhonig  kam  im  großen  auf  80  Mk.  für  den
Zentner.  Seimhonig  wird  vom  Kunsthonig  verdrängt.  In  den  letzten
Jahren  werden  die  Rückstände  beim  Wachspressen  aufgekauft,  und  wird
der  Zentner  mit  8,50  Mk.  bezahlt.  Zum  erstenmal  ist  im  letzten  Herbst
der  Bienenkitt  (Propolis)  gesucht.  Eine  bedeutende  CEinnahme  baben  die
hannoverschen  Imker  aus  dem  Verkauf  nackter  Völker.  Diese  Völker
wurden  früher  nach  beendeter  Tracht  abgeschwefelt.  Jetzt  werden  sie
abgetrommelt  und  das  Pfund  Bienen  für  0.75  Mk.  verkauft.  Man  schätt
die  Einnahme  aus  diesen  Völkern  jährlich  auf  100  000  Mk.  Auch  der
Verkauf  guter  Standbienen  ist  im  Frühjahr  bedentend.  Der  Preis
#spault  zwischen  12  und  16  Mk.  für  das  Volk.  Eine  aute  Verwertung
des  Scheibenhonigs  erreichen  unsere  Imker,  indem  sie  Vorschwärme,
Nachschwärme  und  Heidschwärme  abtrommeln  und  daun  mit  diesen  honigreichen
  Körben  nach  Hamburg,  Hannover,  Berlin,  Leipzig  und  Dresden
fahoen,  dort  die  Körbe  ausbrechen  und  den  Honig  zu  guten  Preisen
verkaufen.  Hier  werden  die  Völker,  welche  vielen  Scheibenhonig  haben.
mit  52—5  Mk.  pro  Zentner  aufgekauft.  Die  Körbe  werden  zurückgegeben.


Literatur:  usere  Bienen“,  Lehrbuch  über  alles,  was  ein
Imker  heute  wissen  muß  Anerkannt  vorzüglichstes  und  erschöpfendes
uch  über  rationelle  Bienenzucht.  Herausgeber:  Ifr  udwig  in
Oerbsleben.  Verlag:  Fritz  3333  Lerlin  W  W.  Witt-Houl-
  Das  Buch  von  der  Bienc.  Stut  t.  —  seser  Beyer,
farrer  Kulmer  und  G.  Kirsten,  Ateiern  Neucster  Bienenfreund.
  Erfurt.  —  Paarrer  Ge  Dteestung  in  Otzmannstedt,  Der  Bien
und  seine  Zuch  Gegenwärtig  das  bevorzugteste  kurzgefaßte  Lehrbuch.
  (Berlin.  ssermegemwohr  —  Fr.  Vogel,  Handbuch  der
Bienenzucht.  Er  ur#.  —  Fr.  Huck,  Unsere  Honig-  und  Bicnenpflanzen.
Erfurt.  —  Stadelmann,  Die  Bienenzucht.  Einc  reiche  Einnahme-
        <pb n="157" />
        —  167  —

quelle  für  unsere  Landwirte.  Zwendau-Leipeig.  E.  Stock.  —  H.  Melzer,
  Bienennährpflanzen.  Ihr  Anbau  und  Nuben  für  den  Forstmann,
Landwirt,  Gärtner  und  Imker.  Zugleich  ein  praktischer  Ratgeber  bei
der  Verbrsserung  der  Bienenweidc.  Verlag  von  1  Reumann  in  Neudamm.
—  Eine  kurze  Unleitung  zur  Einrichtung  und  Pflege  eines  rationellen
Vienenkonde  enthält  die  Broschüre:  „Moderne  Bienenzucht".  Dieselbe
wird  koftenlos  von  Edgar  Gerstung  in  Lbmannst  tedt  i.  Ah  versendet.  —
Zeitschristen:  Bienenwirtschaftliches  Centralblatt.  Redakteur
  G.  Lehgen,  Hannover.  Leio#iger  Diemengeiiunc-J.
  Liedloff-Leipsig-Eutritsch.  Die  deutsche  Bienenzucht  in
2  heorie  und  Praxis,  Monatsblatt,  herausgegeb.  v.  Pfr.  Gerstung.
Berlin.  F.  Pfenningstorff.

Fischzucht.  Teichwirtschaft.

Bei  dem  ständigen  Austeigen  der  Fleischpreise  gewinnt  die
vernachlässigte  Fischzucht  immer  höheren  Wert.  Sie  kann  sowohl
in  natürlichen  Gewässern  als  auch  in  künstlich  angelegten  Teichen
betrieben  werden.  Dabei  gelten  die  gleichen  Grundsätzc,  wie  in
der  Viehzucht.  Es  kommt  also  gar  nicht  darauf  an,  viele  und  große
Fische  in  einem  Gewässer  zu  haben,  als  vielmehr  darauf,  daß  ein
Gewässer  in  jedem  Jahreeinemöglichsthohe  Menge
Fischfleisch  liefert.

Mittel  und  Wege.  Das  Ziel  wird  einmal  durch  einen
richtigen  Besatz  *  zweitens  durch  Heraussangen  der  Fische
in  einem  gewissen  Alter  erreicht.  In  unseren  wilden
natürlichen  Gewässern,  als  Seen,  Bächen  und  Flüssen,  wachsen
die  Fische  allerdings  nicht  so  schnell,  wie  es  in  unseren  künstlichen
Teichen  die  gutwüchsig  gezüchteten  Rassen  unserer  Teichfische,  als
Karpfen,  Forellen,  Schleie  usw.  tun.  Immerhin  soll  man  aber  auch
in  den  wilden  Gewässern  die  Fische  nicht  zu  alt  werden  lassen,  da
mit  jedem  späteren  Lebensjahre  das  Wachstum  in  Prozenten  abnimmt,
  während  der  größer  gewordene  Fisch  beständig  mehr  Nahrung
  verlangt.  Weiter  ist  in  den  wilden  natürlichen  Gewässern
der  Bestand  an  Fischen  so  zu  regeln,  daß  ihre  Menge  in  einem  vernünftigen
  Verhältnisse  zu  der  in  dem  betrefsenden  Wasser  vorhandenen
  Nahrungsmenge  d.  h.  der  Menge  an  Schnecken,  Würmern,
  Insektenlarven,  kleinen  Krebstierchen  steht.  Ob  das  cer
Fall  ist,  sieht  man  an  den  Köpfen  und  dem  Rücken  der  Fische.  Ein
verhältniemäßig,  kleiner  Kopf  und  dicker  Rücken  deutet
auf  guten  Abwachs  der  Fische,  also  di  reichliche  Nahrung,
und  umgekehrt.  Haben  die  Fische  große  Köpfe  und  schmale,
niedrige  Rücken,  dann  sind  für  die  vorhandene  Nahrung
zu  viel  Fische  im  Wasser,  und  ein  vorteilhaftes  Wachstum  ist
ausgeschlossen.  In  diesem  Falle  läßt  man  die  Raubfische  sich
vermehren  (Hechte,  Zander),  oder  man  setzt  direkt  solche  ein,  wobei
#  den  genannten  Fischen  besonders  auch  der  Aal  zu  empehlen

  ist.
        <pb n="158" />
        —  158  —

Handelt  es  sich  um  Teiche,  so  muß  man  nach  Möglichkeit
dafür  sorgen,  daß  sie  ablaßbor  gemacht  werden.  9n  besetzen  find
die  Teiche  am  besten  mit  zweisömmerigen  arpfen,  die
man  im  Frühjahr  von  einer  guten  Züchterei  kauft.  Im  Herbst
(November)  wird  der  Teich  abgelassen,  sämtliche  Fische  werden
herausgenommen  und  verkauft.  Für  den  Ankauf  von  Belethischen
wendet  man  sich  am  praktischsten  entweder  direkt  an  die  nächste
gute  Züchterei  oder  an  den  Fischereiverein  der  betrefsenden
  Provinz,  der  unter  Umständen  noch  Preisermäßigung
und  endereel  Vorteile  gewährt.

In  beiden  Fällen,  bei  der  Wildfischerei  und  der  Teichwirt.
schaft,  ist  es  nötig,  genau  Buch  zu  fähren,  bei  letzterer  speziell
über  die  Menge  und  das  Gewicht  des  Einsetzens  an  Fischen  im
Frühjahre  und  des  Ertrages  an  Fischen  im  Herbste  bei  der  Absischung.
  Man  ermittelt  dadurch  die  natürliche  Produktivität  des.
Teiches  an  Fischfleisch  und  kann  sich  in  Zukunft  bei  dem  neuen  Besatz
  danach  richten.  Hat  z.  B.  ein  Teich  im  Herbste  100  kg  Fischfleisch
  an  Zuwachs  gebracht,  und  ich  will  ihn  im  Frühjahre  wieder
besetzen,  so  geschieht  das  nach  der  Formel:

Natürliche  Produktivität
Abfischungsgewicht  Einfabgewicht

Will  ich  im  Frühjahre  zweisömmerige  Karpfen  im  Gewichte
von  ½  ku  #  Fn-  und  sie  sollen  im  Herbste  1½  ka  wiege
wieviel  Fische  sete  ich  ein?

Antwort:  #100  —  10  100  Stück  und  3  Stück  Aufuß
1½  —  ½  1
für  den  natürlichen  Abgang.

Im  Kleinbetriebe  und  Nebenbetriebe  wird  sich  der  Landwirt
wohl  besser  nicht  mit  einer  systematischen  Fütterung  der  Fische  befassen,
  sondern  sie  auf  die  natürliche  Nahrung  setzen.  Jedoch  kann
man  durch  geeignete  Behandlung  der  Teiche  die  natürliche  Nahrung
darin  vermehren.  Es  geschieht  durch  Trockenlegung,  Kalkung  und
Düngung  der  Teiche.  Absluß  von  Düngergruben  aus  benachbarten
Landwirtschaften  machen  die  Dorsteiche  besonders  fruchtbar.

Als  Teich  kann  man  schließlich  jede  Wasseransammlung  benutzen,
  doch  ist  zu  bedenken,  daß  je  kleiner  sie  wird,  desto  unrentabler
  sich  die  Bewirtschaftung  stellt,  weil  dann  die  Betriebskosten
  in  keinem  vernünftigen  Verhältnisse  zum  Ertrage  stehen.
Nich  ablaßbare  Teiche  müssen  so  gründlich  als  möglich  i  im  Herbste,

besten  von  einem  gelernten  Fischer  mit  seinen  Netzen  ausgesürmt
  werden.  Es  ist  aber  dann  wünschenswert,  daß  der  Teich
rein  gehalten  und  nicht  als  Abladeplatz  alter  unbrauchbar  gewordener
  Gegenstände  als  Regenschirme,  Stiesel,  Töpfe  usw.  benutzt
  wird,  da  diese  Gegenstände  das  ordnungsmäßige  Abfischen
verhindern.
        <pb n="159" />
        —  1090  —

Durch  Teichwirtschaft  können  besonders  auch  alte  Torfgruben
(vornehmlich  durch  Schleie),  Lehmgruben,  saure  Wiesen,  Brü
usw.  ausgenutzt  werden.  Der  auf  diese  Weise  erzielte  Gewinn  ist
auf  alle  Fälle  erheblich  höher  als  der  landwirtschaftliche  Ertrag
solcher  unfruchtbaren  Gelände.  Um  unnütze  Kosten  für  die
Anlage  zu  sparen,  empfiehlt  sichs,  den  Provinzial-Fischereiverein
um  Entsendung  eines  Sachverständigen  zur  Begutachtung  und  Raterteilung
  zu  bitten.

In  der  Oberfbesterei  SKrcheeit  (Kreis  Arnswalde  brachten  saure
Wiesen  auf  1  ha  nur  2  Mk.,  in  Fischteiche  umgewa  delt  06  Mk.
Sumpfige  Wiese  bei  3  hrache  80  Mk.  Pacht,  —i  umgewandelt
  800  Mk.,  saure  Biese.  bei  Oelbe  in  e  rachte  in  den
besten  Jahren  40—45  Mk.,  als  Teich  230  Mk.  —  Mooriges  Terrain  in
der  Eerssüeiel  Negenthin  (Kreis  Arnswalde),  zum  Teil  mit  Elsbruch
bestanden  und  gang  geringurrtig  wurde  für  2554  Mk.  in  Teiche  umgen
  die  jährlich  900  Mk.  eintrugen.  —  beruc-  an  119  Kleinchwirtschaften

  in  Mecklenburg  ergaben  für  die  ablaßbaren  Teiche  einen

wachs  von  157  kg  *  Stat  f  die  um  Teil  ablaßbaren  Teiche
nen  Zuwachs  von  141  kg,  für  aßbare  sto  187  kg.
Kilogremm  Lischfleisch  brachle  7  50  Ml.,  also  235,5  Mk.
bezw.  211,5  nd  205.5  Mk.  Rechnet  man  hieroon  die  Unkosten  für

besetzt.  Auf  einen  der  itzer,  welchem  ungefähr  der  vierte  Teil  des
Secs  r*  entfielen  davon  242  -40  Mk.,  este  fing  er  7  Jahre  späler
in  3  Jahren  für!  *  Mk.  Aale.  —  Der  Gim  mlitzbach  brachte  jährlich
Pacht  dem  er  #oder  systematisch  mit  Forellen  besetzt  war,
durchschnittlich  zinehdeeT  217
S#terster.  von  De  oiont,  Kurze  Anleitung  zur  Fischzucht  in
Teichen  (4.  A  uft.  des  K.  ?  5  kornechen  Werieg)  Reubomm,  Neumann.
  2.  Mk.  —  von  Debschitz,  Künftliche  Pilchzucht  (5.  *—  des
M.  v.  D.  Borneschen  Werkes).  Berlin,  Parey.  2  —  E.  Giesecke,
  Aus  der  teichwirtschaftlichen  Praxis.  r!“m#  er  Göhmann
120  Mk.  —  E.  Walter,  Die  Kleinteichwirtschaft.  Neudomm,  Neumann.
  1.20  Mk.  —  E.  Walter,  Die  Fischerei  als  Nebenbetrieb  des
Landwirtes  und  Forstmannes,  Neudamm,  Neumam.  16  Mk.  —
Deutsche  Fischerei-Zeitung,  Stettin.  Herrcke  u.  Lebling.  Erscheint
  jede  Woche.  —  Fischerei  Zeitung.  Neudamm,  Neumann.
Ebenfalls  wöchentlich  —  Allgemeine  Fischerei-Zeitung,
München,  Ticrärztliche  Hochschule.  Erscheint  zweimal  im  Monat.  —
Vereinsberichte  der  betreffenden  Provinzial-Fischeretvereine.


Verwertung  lleinerer  Naturerzengnisse.

Es  gibt  eine  Fülle  von  Naturprodukten  in  Wald  und  Feld,
aus  dem  Pflanzen-  und  Tierreich,  die  unbeachtet  verkommen,  weil
ihr  wirklicher  Wert  meist  nur  dem  gewerbsmäßigen  Sammler  bekannt
  ist,  dem  sie  oft  ganz  bedeutende  Erträge  einbringen.  Das
Einsammeln  und  die  Verwertung  der  wildwachsenden  Pflanzen  und
        <pb n="160" />
        —  160  —

Früchte  kann  aber  gerade  der  allerärmsten  Bevölkerung  zu  lohnenden
  Einnahmequellen  werden.  Bei  einem  Teil  dieser  Naturerzeugnisse
  kann  durch  Anbau,  verbesserte  Pflege,  Zucht  u.  dergl.
der  Ertrag  noch  lohnender  gemacht  werden.  In  den  meisten
Fällen  können  gerade  die  Kinder  der  ärmeren  Leute  hierbei  ohne
große  und  schädliche  Ueberanstrengung  viel  verdienen,  z.  B.  beim
Einsammeln  von  Beeren  und  anderen  wild  wachsenden  Pflanzenerzeugnissen,
  sowie  auch  durch  Kultur  und  Pflege  verschiedener
Kräuter  usw.

Mittel  und  Wege.  Die  Landbevölkerung  muß  auf  den
Handelswert  der  verschiedenen  Produkte,  die  Art  der  Verwertung
  und  ihre  Kultur  aufmerksom  gemacht  werden.
Das  geschieht  zuerst  durch  den  Unterricht  in  der  Schule
und  Belehrung  der  Kinder  in  der  Heimatkunde  mit  besonderer
  Berücksichtigung  aller  Naturerzeugnisse  der
Gegend,  die  zum  Sammeln  und  Verwerten  geeignet  sind  (3.  B.
Pilze,  Arzneikräuter):  ferner  durch  Kultur  der  Kräuter
im  Schulgarten,,  z.  B.  Anbau  von  Arzneipflanzen.  Gewürzkräutern,
  Pilzen  usw  Die  Erwachsenen  werden  am  besten  durch
Vorträge  über  die  Verwertung  und  den  Verkaufswert  an
einem  Gemeindeabend  im  Winter  belehrt.  Bei  den  Belehrungen
sowohl  der  Kinder  wie  der  Erwachsenen  darf  nicht  unterlassen
werden,  darauf  hinzuweisen,  daß  beim  Einsammeln  aller  Arten
von  Naturerzeugnissen  mit  der  nötigen  Vorsicht  verfahren  wird,
damit  die  Pflanzen  nicht  in  ihrem  Bestand  zerstört  werden,  wie
a.  B.  durch  Ausreißen  der  Wurzeln.  Das  so  vielfach  beklagte
Verbot  des  Einsammelns  durch  Privatbesiver  und  Forstverwaltungen
  ist  zum  großen  Teil  darauf  zurückzuführen,  daß  beim  Einsammeln
  die  Pflanzen,  Pilze  usw.  oft  mit  der  Wurdel  ausgerissen
werden.  Vergleiche  dazu  das  Kapitel  „Der  Wald“  S.  111.  Im
übrigen  sollte  das  Einsammeln  zum  Erwerb  für  Arme  durch
Forstverwaltungen,  sowohl  private  wie  staatliche,  und  durch  andere
Privatbesitzer  in  jeder  möglichen  Weise,  am  besten  durch  ausgestellten
  Erlaubnisschein,  erleichtert  werden.

Beispiele  von  verschiedenartigen  Zweigen  dieser  Art  des
ländlichen  Nebenerwerbs:  Einsammeln  aller  wildwachsenden  Heilkräuter
  und  Arzneipflanzen,  von  denen  viele  hoch  im  Preise  stehen.
Sie  werden  am  vorteilhaftesten  an  Apotheken  und  Drogerien  verkauft,
  große  Mengen  solcher  gesammelten  Arzneipflanzen
können  auch  an  einzelne  für  diesen  Artikel  bestehende  Großhandlungen
  mit  Vorteil  verkauft  werden.  Viele  der  Pflanzen
eignen  sich  zum  Anbau,  z.  B.  Pfefferminze.

Andere  wildwachsende  Pflanzen,  deren  Verwendung  außerordentlich
  mannigfaltig,  zum  Teil  hoch  lohnend  ist  und  die  sich  zum
Anbau  in  Gärten  eignen,  sind  der  Mohn,  die  Cichorie,
Gartenkresse,  Sonnenblume,  der  Löwenzahn  usw.,
dann  besonders  die  Küchen-  und  Gewürzkräuter.
        <pb n="161" />
        —  161  —

Die  wichtigste  Rolle  als  Nebenerwerbsquelle  dieser  Art  für  die
arme  Landbevölkerung  bildet  das  Einsammeln  der  Waldbeeren:
GSeidel  und  Preiselbeeren,  Brombeeren.  Erdbeeren,  desgleichen
der  Speisepilze  aller  Art;  gerade  in  den  ärmsten  Heide.  und
Waldgegenden  gibt  der  Ertrag  dieses  Sammelns  den  jährlichen
Hauptverdienst  für  arme  Fanmiilien.

Nach  der  Sheibss  shes  355  Lehrers  in  dem  Dorfe  Garkstorf-  Bezirk
Lüneburg,  vom  Jah  die  FSchultinder  in  der  e  8  Wochen
dauernden  en  10o  ungefähr,  16  000  Pfund  “3  gemmelt

  und  dafür  im  ganzen  1810  Mark  eingenommen,  darunter  ein

ind  83  Mark,  3  Kinder  70—80  Mark,.  7  Kinder  50—60  Mark.  11  Kinder
40—60  Mark,.  7  Kinder  30—40  Mark,  12  Kinder  20—30  Mark,.  5  Kinder
10—20  Mark,  9  Kinder  unter  10  Mark.  —  Auf  dem  Bahnhof  Winsen,
Bez.  Lüneburg,  kamen  im  Juli  1906  8120  Körbe  mit  zum  Versand,  Ertrag
  in  beiden  Monaten  für  alle  Veerensammler  Sweist  Kinder)  aus
Döcfern  im  Kreis  Winsen  25  000  Mark.  Dazu  noch  für  6000  Mark
Ertrag  für  Steinpilze  und  Pfefferlinge,  von  armen  Frauen  im  Kreise
Winfen  gesammelt.  —  Im  Kreise  Uelzen  rund  20  000  Mark  für
eiwa  91400  Kilogramm  gesammelte  Beeren  ausbezahlt:  in  einer
Schulsparka  sL  in  Uelzen  zahlten  alle  Schulkinder,  die  gesammelt.
zusammen  nach  der  Ernte  über  600  Mark  ein.  Land  XIV.  S.  8,  0  und
43.  In  den  Heidedörfern  der  Oberlausitz  ist  die  Pilzernte
  das  Hauptverdienst  der  armen  Leute.  Rittergutsbesitzer  Rössing
in  Bärwalde  gründete  dort  eine  Konservenfabrik,  die  Bbnehmerin  für
alle  Pilze,  besonders  Steinpilze  ist  und  das  Pfund  mit  15  *17  bezehlt.
Kinder  und  arme  Frauen  können  an  einem  Tage  von  6  bis  100  Pfund

Pilze  sammeln.  In  guten  Pilzjahren  werden  täglich  bis  5000  Pfund
Vilze  eingeliefert;  40  arme  Frauen  t  angestellt,  um  es  eingelieferten
Pilze  zu  putzen.  (Land  XIII.  S.  410.)

Die  Kultur  mancher  eßbaren  Pilze,  3.  B.  der  hochbezahlten
Morchel,  ist  leicht  und  lohnend.  In  Frankreich  werden  die
Trüffe  lzüchtereien  in  Eichenwaldungen  als  kleine  Goldminen
  bezeichnet:  die  Trüffelkultur  ist  leider  bei  uns  bis  jetzt  noch
nicht  geglückt.  Vor  allem  aber  lohnend  ist  die  Kultur  der  Champignons.


In  Frankreich,  England,  Belgien  und  Oesterreich  wird  sie
von  Tausenden  von  kleinen  Leuten  mit  Erfolg  und  Nutzen  betrieben.
  Wie  groß  der  Bedarf  in  Deutschland  an  Champignons  ist,
zeigt  die  bedeutende  Einfuhr  der  in  Büchsen  bezogenen
  eingekochten  Ware,  die  hauptsächlich  aus  Frantreich
kommt.  In  Deutschland  ist  die  Kultur  noch  wenig  vertreten
(meist  werden  wildwachsende  gesammelt),  obwohl  überall  das  nötige
Tüngermaterial  in  genügender  Menge  vorhanden  ist  und  auch
der  nötige  Raum  und  andere  Vorbedingungen  nirgend  fehlen.  Die
Ehamwignons  werden  frisch  durchschnittlich  pro  Kilogramm  mit

E  Mk.  bezahlt,  für  konservierte  die  2  Pfund-Büchse  etwa  mit
1,75  Mk.  Bei  der  Kultur  geben  die  aufgeschossenen  Pilze  3—4
Monate  bindurch  reiche  Ernte.  Hotels,  Konservenfabriken,
städtische  Delikateßhandlungen  sind  sichere  Abnehmer  der  frischen
Champignons.  Champignonkulturen  in  der  Umgegend

Sohnred.  Wegwelser.  11
        <pb n="162" />
        —  162  —

von  Braunschweig  haben  einen  Ertrag  von  20  Zentnern  pro
Morgen  und  mehr.

Eine  lohnende  Winterbeschäftigung  bietet  armen  Vndsomilien
eereer-  von  Tannenzapfen,  Kienäpfeln  und

eln

e  Samendörr.  und  Klenganstalt  von  Wege  u.  Ostermann  in
Loseden  Kr.  Meppen  zahlte  z.  B.  im  Jahre  1800  an  Landarbeiter
aus  der  Umgegend  von  S#nelü  und  den  Greisen  Lin  Lingen,  Bersenbrück,
16  000  2  Verdienst  für  eingesammelte

  2000  kg  Kiefernzapfen,  300  kg  andere  Nadelholzsamen  und
1500  Zentner  Eicheln.  Die  Arbeitszeit  aller  Arbeiter  betrug  zusammen

Tage  im  Winter.  Die  Klenganstalt  Witte  und  Wiatler  in  Meppen
bezahlte  7600  M.  für  100  Zentner  Eicheln  und  850  kg  Kiefernzapfen.
Im  Harz  erhielten  Landarbeiter  für  1  Zentner  à  he  bie  von  Dörranstalten
  bis  zu  2,25  M.

Hain  bucheneckern  und  Lindensamen  sind  zur  Gewinnung
  von  Speiseöl,  Früchte  des  Weißdorns  zum  Verkauf
  an  Samenhandlungen  (gibt  den  Winter  über  Gelegenheit  zu
reichlicher  Arbeit),  Früchte  der  Roßkastanie  zu  Viehfutter  und
in  der  Industrie  verwertbar.  Verwertung  der  Ginsterfaser
zur  Herstellung  von  Seilen  und  Fischernetzen,  der  Brennessel
als  Gemüse  (junge  Pflanzen),  Futter,  zu  medizinischen  Zwecken.
Ausuutung  des  Schilfrohrs  zum  Dachdecken,  zu  Rohrmatten
u.  dergl.,  ein  Schock  kleiner  Bündel  von  etwa  je  20  Stück  Rohrstäben
  wird  von  Maurermeistern  mit  18  bis  20  Mk.  bezahlt:;
der  Binsen  zu  Flechtarbeiten.  Verwertung  des  Kalmus,
dessen  geschälte  und  getrocknete  Wurzel  von  Droaisten,  Laonditoren.
Destillateuren  gern  gekauft  wird  (50  Mk.  für  geschälte,  35  Mk.  für
ungeschälte  Wurzeln  für  Doppel.  Zentner  im  Handel);  die  Kiefernadeln
  werden  zu  Waldwolle,  zu  chemischen  und  medizinischen
W  gebraucht  und,  in  großen  Mengen  gesammelt,  gut

eza

Ein  hochbegehrter  und  autbezahlter  Lendelsarttido  ist  die
Weinbergsschnecke;  in  Süddeutschland,  im  Elsaß,  in  Frankreich
als  Fastenspeise  allgemein  beliebt.  Das  Sammeln  der  noch  ungedeckelten
  Schnecken  im  Hochsommer,  ihre  Aufbewahrung  und
Pflege  in  dazu  eingerichteten  „Schneckengärten“  bis  zum  Versand
bildet  in  Allgäu  umd  im  württembergischen  Donaukreis  in  einer
ganzen  Reihe  von  Ortschaften  einen  guten,  oft  bedeutenden  Nebenverdienst
  armer  Leute:  Hirtenjungen,  arme  Kinder  und  alte  Leute
sammeln  fie  ein  und  geben  sie  an  solche  ab,  die  eeekengärtemg#
angelegt  haben.  100  Stück  werden  mit  30—50  Pfg.  bezahlt.  Im
November  sind  die  Schnecken  gut  gedeckelt  und  dann  m“
die  Händler  oder  Versandhäuser  bezahlen  100  Stück  mit  70  Pfa.
bis  1  Mk.  Sie  werden  zu  Millionen  in  Fässern  nach  Frankreich
versandt.  In  Mitteldeutschland  sind  solche  „Schneckengärten  angelegt
  in  Geisleben  im  Eichsfeld,  Oberriedena.  d.  Werra,
bei  Dermbach  a.  d.  Feldabahn:  den  Sammlern,  armen
        <pb n="163" />
        —  163  —

Kindern  und  alten  Leuten  werden  für  1000  Stück  1  Mk.  bis  1,25
Mark  bezahlt.  Die  Einrichtung  eines  solchen  „Schneckengartensist
  bei  den  geringen  Futterkosten  äußerst  billig;  da  bei  dem  Versand
  nach  Frankreich  durch  die  Exporthäuser  1000  Stück  mit  10  bis
12  Mk.  bezahlt  werden,  so  könnte  nicht  nur  das  Sammeln,  sondern
auch  die  Anlage  von  „Schneckengärten  in  Gegenden,  wo  es  viele
Weinbergschnecken  gibt,  armen  Landfamilien  einen  lohnenden
Nebenerwerb  bieten.

Ebenso  sind  Froschschenkel  für  Delikateßhandlungen  im  Elsaß,
Süddeutschland  und  Frankreich  ein  vielbegehrter  Handelsartikel,
doch  kommt  für  den  Handel  nur  der  große  amerikanische  Ochsenfrosch
  in  Betracht;  gut  in  Nordamerika  besonders  angelegte  Froschfarm
  versandte  z.  B.  in  2  Jahren  5000  Pfund  abgezogene  Froschschenkel
  nach  gekarkeiin  Der  Rest  des  Froschkörpers  ist  für  Fischzucht
  als  Futter  verwertbar.

Diesen  Beispielen  lassen  sich  noch  manche  hinzusetzen,  da  fast
jede  Gegend  noch  besondere,  ihr  eigentümliche  Naturprodukte  zum
Sammeln  und  Verwerten  besitzt.

Der  Schwerpunkt  liegt  in  der  Beschaffung  eines  lohnenden
Absatzes  für  die  gesammelten  Erzeugnisse.  Der  Verkauf  an
Zwischenhändler  mit  seinen  schädigenden  Folgen  für  die  arme
Landbevölkerung,  die  dadurch  meistens  den  größten  Teil  ihres
Verdienstes  verliert,  muß  überall  durch  eine  gut  geleitete  Absatzorganisation
  ersetzt  werden.  Hierbei  kommen  in  Betracht

1.  Der  direkte  Absatz  an  die  Konsumenten  oder  Großhandlungen
  selbst  durch  Verkauf  auf  Märkten,  an  Hotels,  Kurhäuser,
  Apotheker,  Drogerien,  Kaufhänser  und  solche  Fabriken  und
Großhandlungen,  die  sich  mit  dem  Vertrieb  oder  der  Verwertung
der  angebotenen  Waren  besassen.

2.  Der  durch  einflußreiche  Persönlichkeiten  auf  dem  Lande
organisierte  genossenschaftliche  Absat.  In  verschiedenen  Waldund
  Berggegenden  haben  sich  anf  Veranlassung  und  mit  Hilfe
der  Landräte  2  ften  gebildet,  die  als
ausgesprochene  Wohlsahrtseinrichtungen  jeden  geschäftlichen  Ge.
wimn  für  sich  selbst  ausschließen  und  nur  die  Verbesserung  der
kümmerlichen  Lage  der  armen  Landbevölkerung  bezwecken.  Die
genestenschrssiche  Sammelstelle  bezahlt  den  armen  Leuten  für  die
abgelieferte  Ware  den  vollen  Marktpreis,  sie  selbst  übernimmt
den  Versand  an  Konsumenten,  Geschäfte  usw.  Einige  Genossenschasten
  haben  Anlagen  zum  Einkochen  der  Beeren  begründet,  um
die  keinen  langen  Transport  vertragenden  Beeren  an  Ort  und
Stelle  zu  verwerten;  sie  versenden  daher  sowohl  frische  Beeren,
wie  Marmcladen,  Saft,  Wein,  Gelee  usfw

Die  seit  17  Jahren  bestehende,  von  Landrat  Sasse  Wrgrünndete
Deetengensfsenschaft  zu  Kalterherberg  auf  dem  HLohen  Ven
Eifel,  Kr.  Montjoie  zahlte  in  16  Jahren  ihres  Beftehens  im  ganzen  uimen
75  000  Mk.  an  die  Sammlerinnen  und  versandte  die  den  Sammlern  ab-11°
        <pb n="164" />
        ackauften  Beeren  und  Waldprodukie  in  1170  Post-  und  Bahnkollis  an  die
verschiedensten  Konsumenten  und  Geschäfte.  An  der  Spitze  steht  der
Landrat,  Direktor  der  geschäftlichen  Leitung  i  t  Hauptlehrer  Kesternich.
Der  Beginn  des  Einsammelns  wird  e  voeg,4h  be  itimmt;  in  kleinem  Umfange
  werden  auch  Becren  eingekoch

Eine  „VBerkaufsvereinignag  für  an  Walbpredukte“  im
Sommer  1907  mit  Hilfe  des  Landrats  vom  Kreise  Saalfeld.  Sachsen-Meiningen,
  mit  dem  Siv  in  Königstal  bei  Marktgölitz  in  der  Nähe
von  Probstzella  begründet.  Zweck  ist,  den  Sammlern  von  Beeren,  Pilzen.
Tannenzapfen  und  anderen  Waldprodukien  zu  besseren  Preisen  zu  verhelfen,
  als  ihnen  die  Händler  bieten,  dann  aber  auch  das  gegenseitige
L
t

Unterbieten  der  armen  Sammler  bei  ihrem  Verlauf  an  die  Händler  zu
beseitigen,  wodurch  gerade  bei  guten  Ernten  die  schlechtesten  Bezahlungen
berauskamen.  Die  Leute  erhalten  auf  den  Sammelstellen  der  Genossenschaft
  den  vollen  Marktpreis  für  ihre  Waren.  —  In  Weismes,
Kr.  Malmedy,  hat  Landrat  Kaufmann  im  Jahre  18009  eine  Beerengenoflenschaft
  begründet,  die  jetzt  vier  Zweigsammelstellen  hat,  wo  die
mmler,  arme  Frauen  und  Kinder,  Beeren,  Pilze  und  andere  gesammelte
  Waldprodukte  absetzen  kömen.  Im  Jahre  1900  wurden
3613  Pfund  und  im  Jahre  1001  7782  Pfund  Veeren  aller  Art  hier  abacsetzt,
  für  welche  die  Sammler  den  vollen  Marktpreis  eruaelten.

Die  Westerwälder  B  schaft  mit  dem  Sitz
in  Kurtscheid,  Kr.  Neuwied,  und  die  von  dem  Sauerländischen
Gebirgsverein  ins  Leben  gerufene  Beerengenoffenschaft  mit  dem  Sitz  in
Meschede  haben  neben  dem  lohnenden  Absatz  füc  die  armen  Beeren.
sammler  besondere  Anlagen  errichtet,  in  denen  die  Beeren  zu  Saft,
Marmeladen,  Gelce,  Wein  verarbeitet  werden.  Sie  bieten  eine  sichere
und  gute  Absatzquelle  für  die  in  ihrem  Bezirk  wohnenden  Becrensammler:
dic  in  ihren  Anlagen  verarbeiteten  Beerenerzeugnisse  sehen  sic  im  großen
bis  in  die  Tropenländer  ab.

Literater.  Edmund  Michacl,  Der  Führer  für  Pilsfreunde.
  Volksausgabe  und  Schulausgabe  (nach  dem  ggeberen  Werk.)
Mit  112  Abbildungen.  Zwickau.  Förster  und  Borries,  1906.  1,.50.  —

bermeyer.  Pilzbüchlein.  I.  Eßbarc,  II.  Giftige  Wi  Etutt.

gart.  Lutz.  —  Schneider,  Die  Weinbergschnecke,  ihre  Behandlung

und  Verwertung.  3.  Auflage.  Bern.  K.  J.  Weiß  1903.  Preis  80  Pf.

—  E.  Wendisch.  Anleitung  zur  Champignonzucht.  Neudamm.  Verlag
  von  J.  Neumann.

Das  Torfhandwerk.

„Wir  sehen  an  mehreren  Stellen.“  so  heißt  es  in  dem  Jahresbericht
  der  Insterburger  Handwerkskammer  für  1906,  „eine  Vernichtung
  vieler  Handwerksarten  und  eine  Umbildung  bezw.  Neubildung
  zahlreicher  Gewerbebetriebe.  Handwerke,  wie  die  der
Seiler,  Gerber,  Vöttcher,  Kammacher,  Drechsler,  Feilenhauer,
Bürstenmacher  usw.  sind  tatsächlich  stark  zurückgegangen.  Aber
nicht  die  Gewerbefreiheit  als  solche  ist,  wie  das  vielfach  von  den
Handwerkern  behauptet  wird,  daran  schuld,  daß  diese  Handwerker
        <pb n="165" />
        —  165  —

dem  Verfall  entgegengehen,  sondern  es  ist  lediglich  die  leistungs.
fähigere  moderne  Betriebsform  des  Großbetriebes,  mit  der  das
Handwerk  nicht  immer  zu  konkurrieren  vermag.“  Es  heißt  dann
freilich  weiter:  „Die  Zukunft  des  Handwerkes  ist  trotzdem  aber
durchaus  nicht  so  trübe,  wie  es  scheinen  könnte.  In  dem  gesamten
Handwerk,  auch  in  dem  von  der  Konkurrenz  hart  bedrängten,  ruht
noch  eine  Fülle  wirtschaftlicher  Kraft,  die  der  Hebung  und  Sammlung
  bedarf.  Das  Handwerk  hot  noch  eine  große  Bedeutung  auf
den  Gebieten  des  Kunstgewerbes  und  der  Individualarbeit,  ganz
besonders  aber  auf  dem  Lande.“
Auch  von  anderer  Seite  wird  aus  Hannover  berichtet,  „daß

sich  das  deutsche  Landhandwerk  seit  Einführung  des  sogenonnten
„Handwerkergesebes'  (Novelle  zur  Reichsgewerbeordnung  vom
26.  Juli  1897)  durchweg  gut,  weiterentwickelt  hat.  Man  findet  in
den  Landorten  hauptsächlich  d  ie  Handwerker,  die  mit  der  Landwirtchaft
  und  dem  Baugewerbe  in  Verbindung  stehen,  also  Maurer,
Zimmerer,  Dachdecker,  Klempner  (Installateure),  Maler,  Schmiede,
chlosser,  Tischler,  Stellmacher,  Sattler.  Dazu  kommen  die
Fleischer,  Bäcker,  Müller,  Schuhmacher  und  Schneider.  Die  Zahl
der  ländlichen  Handwerk  er  im  Verhältnis  zu  der  städtischen
läßt  sich  schwer  seststellen,  weil  der  Handwerker  in  den  zahlreichen
kleinen  Städten  und  Flecken,  die  oft  nicht  größer  als  Dörfer  sind,
das  gleiche  Erwerbsfeld,  wie  der  Dorfhandwerker  besitzt.  Man
wird  unter  Dorf-  und  Landhandwerkern  alle  die  verstehen  müssen,
die  ihre  Werkstätten  in  Dörfern,  Flecken  und  kleinen  Städten
siten  und  in  ihren  Existenzbedingungen  von  der  ackerbauenden
Landbevölkerung  wesentlich  abhängen.“

Mittelund  Wege.  Man  darf  wohl  sagen,  daß  das  Dorf.
handwerk  erträgliche  Erwerbsaussichten  hat,  wenn  für  gute  Ausbildung
  gesorgt,  unnötiger  Wettbewerb  abgewehrt  und  wenn  vor
allem  von  den  Behörden  und  der  Privatkundschaft  der  eingesessene
Handwerker  nach  Möglichkeit  berücksichtigt  wird.  Besser  ist  es
schon  geworden,  besonders  seitdem  das  Handwerk  seit  1900  in  den
71  deutschen,  nach  Regierungsbezirken  oder  Bundesstaaten  abgegrenzten
  Handwerks.  und  Gewerbekammern  eine  wirksame  Interessendertretung
  besitt.  In  dieser  Kammer  sitzen  städtische  und
ländliche  Handwerker  zusammen,  und  in  der  Hauptsache  dienen  die
Ausgaben  der  Kammern,  die  teils  durch  Umlegung  auf  die  Handwerksbetriebe,
  teils  durch  städtische  Zuschüsse  gedeckt  werden,  der
Förderung  des  ländlichen  Handwerks.  Zunächst  ist  die  Organiation
  der  Landhandwerker  in  den  letzten  Jahren  bedeutend  geördert
  worden.  In  sehr  vielen  Landkreisen  wurden  Centweder
Fachinnungen  für  besondere  Handwerker  oder  gemischte  Innungen
ür  alle  Handwerke  errichtet.  Hierdurch  erhielten  die  Landhandwerker
  eine  korporative  wirksame  Vertretung  gegenüber  den  Behörden.
  Die  enge  und  ständige  Verbindung  zwischen  Landratsamt,
  Innung  und  Handwerkskammern  ermöglicht  eine  be-
        <pb n="166" />
        —  166  —

sonnene  wohlvorbereitete  Durchführung  aller  Maßregeln  für  die
Wohlfahrt  des  ländlichen  Handwerks.  Als  solche  kommen  in
Betracht:

1.  Das  Lehrlingswesen.  Der  größten  Gefahr,  dem  drohenden
Lehrlingsmangel,  muß  durch  Aufklärungen  in  Schule,  Versammlungen
  und  durch  die  Presse,  Errichtung  von  Stellennachweisen
bei  den  Innungen  abgeholfen  werden.  Die  Ausbildung  wird  gefördert
  durch  Fortbildungsschulen,  die  vielfach  als
Innungsschulen  oder  staatlich  nhlerstücte  Fachfortbildungsschulen
von  den  ländlichen  Fortbildungsschulen  abgegrenzt  sind.  Ein  gutes
Mittel,  Interesse  für  das  Handwerk  zu  erwecken,  sind  periodische
Aussiellungen  von  Lehrlingsarbeiten,  die  sich
zweckmäßig  nach  Landkreisen  einrichten  lassen.  Hierfür  sind  Beihilfen
  von  Staat  und  Gemeinden  zu  beschaffen,  die  Leitung  der
Ausstellung  übernimmt  zweckmäßig  die  Handwerkskammer,  die
den  Lehrlingen  auch  in  vielen  Bezirken  gute  Bücher  zur  Vorbereitung
  auf  die  gesetzlich  eingerichtete  Gesellenprüfung  in  die  Hand
gibt.  Von  sehr  günstigem  Einfluß  wird  es  sein,  wenn  man
die  jungen  Leute  auch  in  ihrer  freien  Zeit  sich  nicht  selbst  über-8
  sondern  sich  darum  kümmert,  wo  und  wie  sie  Erholung  suchen,

damit  sie  nicht  nur  auf  Straße  und  Wirtshaus  angewiesen
  sind.

m  Obewweste#waldkreise  wurde  durch  Landrat  Büchting  das
erste  Kreisstatut  für  gewerblichen  Fortbildungsschulunterricht  angeregt.
Um  zu  erreichen,  daß  sich  für  diesen  Unterricht  an  auch  in  kleinen  Orten  eine
genügende  Schülerzahl  findet,  verfügt  das  Statut,  daß  alle  gewerblichen
Arbelter  bis  zum  18.  nrv-  nicht  mur  am  Sitz  der  Schule,  rn  auch
in  dessen  Umkreise  bis  zu  einer  eseeung  von  4,5  Kilomcter  zum
Besuch  des  nteerissig  verdftichtet  rt  Der  Kreis  Koblenz  schenkt
zur  Anregung  und  Förderung  des  gen  woelöi  l  stan  bis  —i
würdige  k  d  aus  dem  Prei
kassenbücher  über  je  20  Mark.  Das  Kopfoleid  in  zuish  iseeche  15  :

Gesche  8  Landkreises  Kobleng  in  Anerkennung  ciner  zweckmäßigen
Berufswahl  und  guten,  redlichen  Betragens  als  Tufmunterung  zu
weiterem  Fleiß  bei  der  Ausbildung  fürs  Handwerk.-  Der  Freis
Obchst  a.  M.  gibt  Beihilfen  zum  Besuch  gewerblicher  —  unter
der  Bedingung,  daß  die  Bewerber  sich  verpflichten.  die  auf  der  Schule
erworbenen  Kenntnisse  im  Kreise  Höchst  zu  werten  oder  die  Beihilfe
zinslos  zurückzuzahlen.  —  In  Harsefeld,  s  ist  beabsichtigt,  ein
altes  Bauernhaus  aufzukaufen,  um  es  als  Lehrlings-  und  Gesellenheim,
als  freien  Raum  für,  allerlei  —  *  für  L  Lefen  und  Schnitzen  einzurichten.
  (Land  XV.  S.  4

2.  Die  Fri  br  Onkue  und  Meister.  Das  Landhandwerk
  kann  nur  dann  sicher  darauf  rechnen,  seinen  Kundenkreis
  stets  zu  finden  und  zu  vermehren,  wenn  es  technisch  modern
bleibt.  Dazu  sollen  die  Fach=  und  Fortbildungskurse  dienen,  wie
sie  von  den  Lemdmerskammern  eingerichtet  sind.  Man  unterscheidet
  Fachkurse,  z.  B.:  Beizen  für  Tischler,  Zuschneiden  für
Schneider,  Tckoriernn  für  Tapczierer,  Schichten  für  Zimmerlente,
        <pb n="167" />
        —  1607  —

und  die  Kurfe  in  Buchführung,  Kalkulation,  Wechsellehre  usw.,
die  der  staatsbürgerlichen  und  kaufmännischen  Ausbildung  dienen
follen.  Die  Kurfe  sollen  auch  auf  die  Ersetlich  eingerichtete
Meisterprüfung  vorbereiten,  von  deren  Bestehen  das  Recht,  Lehrlinge
  zu  halten,  abhängt.  Außerdem  sind  in  einigen  größeren
Städten  staatliche  Meisterkurse  eingerichtet.  Die  Kurse  dauern
2—8  Wochen  und  sollen  den  selbständigen  Meister  oder  älteren  Gesellen
  mit  dem  neuesten  Stand  seines  Gewerbes  bekannt  machen.
Die  Kursisten  zahlen  ein  geringes  Honorar  und  können  bei  Bedürftigkeit
  ein  Stipendium  erhalten.  Auch  viele  Kreise  haben
eine  Summe  dafür  ausgeworfen.

3.  Die  wirtschaftliche  Förderung  des  Landhandwerks.  Leider
liefern  viele  Landhandwerker  Masfenwaren,  z.  B.  Schuhe,  Stühle,
Kommoden,  Körbe,  Töpferei-,  Pebereiwaren  ausschließlich  nach
der  Stadt  an  Zwischenunternehmer  und  geraten  dadurch  in  eine
Abhängigkeit  von  den  Auftraggebern,  die  sie  endlich  zwingt,  bei
harter  Arbeit  mit  geringstem  Verdienst  zufrieden  zu  sein.  So  z.  B.
gibt  es  in  der  Provinz  Hannover  Landorte,  wo  ganze  Schuhmacher-
  oder  Tischlerkolonien  ein  karges  Dasein  fristen,  weil  ihre
Produkte,  die  fie  früher  selbst  auf  den  nächsten  Stadtmärkten  verkauften,
  heute  zu  billigen  Preisen  an  Fabriken  oder  Zwischenhändler
  gehen.  Als  wirkfames  Hilfsmittel  dagegen  wie  auch  gegen
die  Konkurrenz  der  Fabrikware,  kommt  das  Genossenschaftswesen
in  Frage.  Es  gilt,  die  hier  und  da  dicht  zusammensitzenden  Schuhmacher,
  Schneider,  Tischler,  Maler,  Töpfer,  Korbmacher  zu  gemeinsamen
  Absatz  zu  veranlassen.

In  Eimbeckhausen  a.  Delster,  EW—)  Hannover,  brachten  früher  dle

reich  vorhandenen  kleinen  Tischler  ihre  Massenwaren,  Stühle,
ler  usw.  5  zu  Martte.  Sie  S35  dabei  in  immer  größere  Not,

onde  ih
holländischen  Häfen  zum  WisY  en  gros  nach  den  #ustane.  sdse
Organisation  des  Sbsate  und  Veränderung  des  Absatzes  hat  ein  intelller
  Mann,  der  heute  noch  die  Genossenschaft  leitet,  geschaffen.  Der
atigens  Stand  der  Genossenschaft  ist  24  Mitglieder.  1907  betrug  der  Um-E
  33  839  Mk.  und  **  4675  Mk.  Reingewinn.  Am  Schlusse  des  Ge-Saeftsjahres
  wurden  7  uo-  vom  Werte  sämtlicher  ablekererter.
Waren  verteilt.  —  Vergl.  das  Beispiel  der  VBernauer  Holzarbeitereslenschof#,
  e.  G.  m.  *  :  im  Kapitel  „Industriel  Nebenerwerbsige“
  S.  131.  Eine  noch  ;  unge  Gründung  ist  der  „Thäüringer  Hanbrechslerverein“,
  welcher  au  etreiben  des  Konimekzirmralg  Grübel
im  August  1006  gegründet  wurde.  (Vergl.  auch  den  Thüringer  Handweberverein
  S4n#  ——  im  ban  itel  „Hausindustric  und
Hausfleiß“,  S.  130.)  Wie  bei  jeder  Pinaledn  ist  auch  im  Drechsler-1
  h##  dessen  Gcheugniffe  in  der  ganzen  Welt  abgesebt  werden,  die
Gefahr  groß,  daß  bei  dem  Wechfel  von  An  ngebet  und  Nachfrage  auf  dem
Welinan  die  Vreise.  dem  e  werden  und  die  Löhne  auf  ein  zu  geringes
  Maß  herabsinken.  Die  Drechsler  haben  in  den  vergangenen
        <pb n="168" />
        —  168

Jahren  selbst  durch  gegenseitiges  Unterbieten  das  Herabsinken  der  Arbeitslöhne
  verschuldet  und  die  Kaufleute,  für  die  die  Drechsler  arbeitcten,
haben  zum  Teil  alles  versucht,  um  die  Arbeitslöhne  herunterzudrücken.
Die  Gründung  des  Vereins  sollte  daher  das  Heruntersimen  der  Löhne
verhindern  und  dieser  Zweck  ist  bisher  erreicht.  Der  Verein  hatte  zu
Beginn  kein  Betriebskapital,  kein  Rohmaterial  und  keine  Gerschäftseinrichtung.
  Wenn  trotzdem  schon  im  ersten  Jahre  ein  kleiner  Reingewinn
von  00,57  Mark  zu  verzeichnen  gewesen  ist,  so  ist  das  wohl  ein  Beweis
dafür,  daß  das  Unternehmen  aussichtsvoll  ist.

on  hoher  Bedeutung  sind  die  Kreditgenossenschaften  und

der  Haudwerker  zugleich  Landwirtschaft  nebenbei  betreibt.
rlchn  sich  der  Anschluß  an  die  zahlreichen  landwirtschaftlichen
Spar-  und  Darlehnskassen.  Besondere  Handwerkerkreditgenossenschaften
  sind  nur  da  ratsam,  wo  sich  mindestens  20—30  leistungs.
sähige  Betriebe  besinden.  Für  solche  Banken  wird  der  natürliche
Sitz  meist  die  Kreisstadt  sein.  Die  erste  Voraussetzung  ist  tüchtige.
ehrliche  und  geschäftskundige  Leitung.  Solche  Tenelienichaiten.
bestehen  z.  B.  in  Stolzenan,  Sulingen,  Diepholz  in

nnover.

Durch  die  Handwerkskamutern  sind  Krankenunterstützungskassen
  gegründet,  denen  z.  B.  Unterstützungskassen  für  bedürftige
Handwerksmeister  angegliedert  wurden.  Den  einzelnen  Handwerkern
  ist  der  Auschluß  an  diese  Kassen  sehr  zu  raten.

Die  beste  Förderung  wird  das  Handwerk  durch  genügende
Berücksichtigung  bei  öffentlichen  Verdingungen  und  Lieferungen
erfahren.  Die  neuen  Verdingungsbestimmungen  der  meisten
Bundesstaaten  z.  B.  Preußens,  schreiben  ansdrücklich  vor,  alle
Arbeiten  in  kleine  Lose  nach  den  Gewerbezweigen  zu  teilen,  um
die  Handwerksmeister  direkt  an  der  Vergebung  zu  beteiligen.  Auf
dem  Lande  komntt  das  z.  B.  in  Frage  beim  Bau  von  Eisenbahnstationen,
  Schulen,  Kranken-  und  Kreishäusern.

Literatur.  Hugo  Böttger,  Geschichte  und  Kritik  des  neuen
Handwerkergesetzcs.  Leih#ig,  1896.  —  Hoffmann,  Die  Organisation
des  Handwerks.  Berlin  Tienken,  Die  Loge  des  Handwerks
n  seiner  Arbeit:  Geest  —  Marsch  des  Amtes  Hagen  in  ihren  wirtschaftlichen
  Verhöllnissen.  Thicls  landwirtschaftliche  Jahrbücher  XXN,
Heft  1  u.  2.  Berlin  1901.  —  Irl,  Was  hat  der  Lendwerter=  von  einer
Genossenschaft  München  1007.  —  Koepper,  Handwerks  Art,  Fend
——  .  Gotha  1004.  —  Fr.  Schumacher,  Ein  verkannter  Beruf,

o

Wasser-,  Licht=  und  Kraftversorgung.

Einer  der  Gründe,  die  der  Landbevölkerung  das  Leben  in  der
Stadt  so  viel  vorteilhafter  und  angenehmer  erscheinen  lassen  als
auf  dem  Lande,  ist  ohne  Zweisel  der,  daß  sich  dort  auch  der  „kleine
Mann“  die  Fortschritte  der  Technik  im  täglichen  Leben  bequem
        <pb n="169" />
        —  169  —

und  billig  uutzbar  machen  kann.  „Nein,  wir  würden  nie  wieder
auss  Land  ziehen,“  so  hörten  wir  in  einer  aus  einem  Dorfe  Oberschlesiens
  stammenden  und  jetzt  in  einem  Vororte  Berlins  wohnenden
  Arbeiterfamilie,  und  als  Grund  der  Abneigung  gegen  das
Landleben  wurde  in  erster  Linie  angeführt:  „Schon  allein  dadurch,
daß  wir  eine  Wasserleitung  und  Gas  hier  haben,  ist  das  Leben
soviel  bequemer  und  billiger.  Wieviel  Zeit  und  Geld  ersparen  wir
nicht  an  der  Feuerung,  besonders  im  Sommer,  durch  das  Kochen
mit  Gas,  usw.“  Und  es  ist  nicht  allein  die  Beauemlichkeit  und
Billigkeit,  die  hier  in  Frage  kommen.  Ost  herrscht  aus  dem
Vande,  namentlich  bezüglich  der  Wasserverhältnisse  ein  wahrer
Notstand,  bei  dem  nicht  einmal  die  dringendsten  Lebensbedürfnisse
tefriedigt  werden  können.  So  berichtet  das  „Land“  (XVI,  134
von  dem  1200  Einwohner  zählenden  eichsseldischen  Dorfe  Struth,
in  dem  nur  ein  einziger  Brunnen  vorhanden  ist,  aus  dem  jeder
Haushalt  allwöchentlich  20  Liter  Wasser  zugemessen  erhält.  Ost,
wenn  das  ausgesangene  Regenwasser  erschöpst  war,  hat  das  Vieh
aus  den  Jauchegruben  getränkt  werden  müssen,  wobei  ganze  Viehbestände
  erkrankt  und  vernichtet  sind.  Aehnliche,  wenn  auch  vielleicht
  nicht  ganz  so  entsetzliche  Wasserverhältnisse  sind  nicht  selten.
Aber  auch  das  Bedürfnis  nach  ausreichender  und  billiger  Lichtund
  Krastversorgung  macht  sich  immer  dringender  geltend,  je  mehr
bei  intensivem  Betrieb  erhöhte  Arbeitsleistungen  erforderlich
werden,  für  die  menschliche  Arbeitskrast  schwer  oder  gar  nicht  mehr
zu  bekommen  ist.  Auch  dem  Handwerk  wird  aus  der  Möglichkeit
des  Bezuges  billiger  Kraft  eine  mächtige  Förderung  erwachsen:
und  von  dieser  Möglichkeit  hängt  für  manche  ländliche  Hausindustrien
  sogar  das  ganze  Mohl  und  Wehe  ab.

Mittel  und  Wege.  Wo  für  die  Wasserversorgung  genügend
  Brunnen  mit  gutem,  gesundem  Wasser  vorhanden  sind,
dient  die  Anlage  einer  Wasserleitung  ost  in  der  Hauptsache
nur  zur  Erhöhung  der  Bequemlichkeit.  Doch  schon  in  diesem  Falle
kann  der  wirtschaftliche  Nutzen  einer  Leitung,  durch  Ersparung
an  Arbeitskrast,  ganz  beträchtlich  sein.  Ein  zwingendes  Bedürfnis
aber  wird  eine  solche  Anlage  da,  wo  schwierige  und  ungesunde
Grundwasserverhältnisse  vorliegen.  Während  sich  nun  in  Gebirgsgdegenden
  eine  Wasserleitung  meist  in  allen  Ortschaften  mit  ge.
ringen  Mitteln  einrichten  läßt,  ist  ihre  Anlage  im  Flachlande  oft
ait  ganz  erbeblichn  Kosten  verbunden.  Vereinten  Krästen  wird  es
aber  auch  hier  in  der  Regel  gelingen,  zum  guten  Ende  zu  kommen.
Um  so  mehr,  als  staatliche  und  kommunale  Behörden  hierbei  mit
Kat  und  Tat  an  die  Hand  gehen  werden.

In  Preußen  sind  mach  einem  Erlasse  des  Auliuzminifters  und
des  Dandwictschaftsministers  neben  der  Bersuchs-  u  Prüsungsanstalt
für  Wasserversergung  in  Verlin  in  erster  Linie“  die  Beamten  der
Meliorationspanverwaltung  dazu  berufen,  leistungsschwachen  ländlichen
Gemeinden  sachkundige  Uterstützung  zu  gewähren.  Insbesondere  soll
        <pb n="170" />
        —  170  —

besen  Beamten  die  Aufstellung  der  Woeserorrsor.  ungs-Entwürfe  und  die

Prufung  der  etwa  von  Privattechnikern  aufgestellten  Entwürsc  zugecwiesen
  werden.  Auch  ist  der  Minister  für  Landwirtschaft  bereit,  falls
landwirtschaftliche  Interessen  mit  beteiligt  sind,
Beihilsen  zu  den  Borarbeitskosten  zu  gewähren,  und  für  die  Ausführung
von  Wasserleitungen  im  Vercin  mit  den  Provinzialverbänden  Unterstütungen
  zu  gewähren.

In  den  vier  süddeutschen  Staaten  Württemberg,  Bayern,
Baden  und  Elsaß-Lothringen  sind  stastliche  Unstalten  ins
Leben  gerufen,  die  den  Bau  von  Zentral-Wasserversorgungen  fördern
sollen  und  bisher  bereits  einen  segensreichen  Einfluß  ausgeübt  haben.

Wenn  die  Taserleitung  zur  Terbrsnhnz  geeignet  ist,  so  geben
auch  die  häufig  Unterstützungen
und  Pr  aämien.

So  gibt  die  Vereinigte  landschaflliche  Brandkasse
zu  Hannovec  Darlehen  zum  Bau  von  Wasserleitungen  gegen  3  pt.
Zinsen  bei  Abtragung  binnen  10  Jahren;  auch  erm  igt  sie  bei  Vorhandensein
  einer  Woßerlenen  die  Prämien  um  10  Pfg.  pro  1000  M.
Versicherungssumme.

Die  bayerische  Regierung  schuf  einen  besonderen  Fonds
aus  den  Abgaben  der  Brandversicherungen  an  den  Staat,  aus  dem  alle
unbemittelten  Gemeinden  unterstützt  und  alle  Kosten  des  erwähnten
technischen  Wasserburcaus  bestritten  werden

Auch  die  Mittel,  die  von  den  Landes-Versich  ljährlich
  für  gemeinnützige  Zwecke  aufgewandt  werden,  ehten  zum  Keir
der  Anlage  ländlicher  Wasserleitungen  zugutc.

Liegt  das  Bedürfnis  einer  genreinsamen  Wasserversorgung  vor,
so  werden  in  erster  Linie  die  Gemeinden  berufen  sein,  ihm  dur
den  Ban  einer  Leitung  abzuhelsen.  Wo  ein  solches  Vorgehen  der
Gemeinde  auf  Schwierigkeiten  stößt,  sei  es,  daß  örtliche  Verhältnisse
dies  nicht  rationell  erscheinen  lassen,  sei  es  aus  bloßem  Unverstand
eines  Teils  der  Gemeindemitglieder,  wird  sich  die  Bildung  von
Genossenschaften  auch  auf  diesem  Gebiete  trefflich  bewähren,  wie
verschiedene  uns  bekannte  Beispiele  beweisen.  Unter  Umständen
läßt  sich  eine  wirksame  Wasserversorgung  erst  dadurch  herbeiführen,
  daß  sich  mehrere  benachbarte  Gemeinden  zu  diesem  Zwecke
zusammentun,  während  eine  allgemeine  Versorgung  für  einen
ganzen  Kreis  durch  den  Kreiskommunalverband  wohl  nur  selten
in  Betracht  kommen  wird.

Eine  Gemeindewasserleitung  legte  schon  vor  reichlich  20  Jahren  das
damals  etwa  500  Einwohnec  umfassende  Bauerndorf  Glattenstein
in  Thüringen  an.  Trotz  der  im  allgemeinen  vorzüglichen  Wasserverhält.
nisse  bolen  diese  bech  einen  genügenden  Schutz  geg  gen  r*“  Feuersbrunst.
Man  plante  daher  die  Anlage  cines  Feuerteiches,  doch  erhob  dagegen
der  Landrat  seine  Stimme  und  befürwortete  als  weitklickercder  ann
den  Bau  einer  Hochdruckleitung.  Nach  mancherlei  Kämpfen  Kiligte  die
Gemeinde  in  diesen  Vorschlag  ein,  unter  der  Bedingung,  daß  v

auf  16  400  M.  veranschlagten  Kosten  die  politische  Gemeinde  die  Lle.
*  Feue  rlõschfonds  des  Kreises  ein  Viertel  und  das  letzte  Viertel  die
ziemlich  vermögende  Kirche  trügen.  So  ging  man  im  Winter  1886  ans
        <pb n="171" />
        —  171  —

Werk,  und  schon  im  Sommer  1887  sprudelten  aus  den  Hydranten  und  in
fast  allen  Häusern  auch  aus  den  Haugansscl  üssen  (nur  wenige  Besitzer
anschlessen  sich  erst  machträglich  zur  Anlage  von  Hausanschlüssen)  das
klare  Wasser  der  „Klausberger  Quellen“.  Dabei  waren  die  Anlagckosten
noch  beträchtlich  binter  dem  Voranschlage  zurückgeblichben  und  betrugen
noch  nicht  ganz  15  000  M.;  von  dieser  Summc  aber  waren  etwa  zwei
Drittel  wiecder  %%  Ortsbewohnern  als  Arbeits=  und  Fuhrlohn
zugeflossen.  Nach  15jährigem  Bestehen,  während  dessen  nur  eine  einzige
kleine  Reparatur  an  der  Hauptleitung  nötig  war,  lautete  das  allgemeine
Urteil:  die  Hochdruckwasserleitung  bietect  den  Bewohnern  des  Ortes
schätzenswerte  Leguemlichkeiten.  erspart  ihnen  Zeit,  Kraft  und  Geld  und
eistet  vorzügliche  Tientte  bei  Ausbruch  eincs  Brandes.  (Vgl.  den  sehr
kebreichen  du  Auffat,  über  die  die  sesttensteiner  Leitung  von  Chr.  Schlag-Als

  r-rin  eises  genossenschaftlichen  Wasserversorgung  seien  die
Wassergenossenschaften  des  noch  nicht  500  Einwohner  umfassenden  Dorfes
Brackel  im  Prcise  Winsen  (Neg.-Bez.  Lüneburg)  genannt,  da  sie
zeigen,  daß  auch  im  Flachlande  und  bei  schwicrigen  örtlichen  Verhälts#iffen
  die  Anlage  einer  Leitung  möglich  und  lohnend  ist.  Nach  dem  uns
freundlich  zugesandten  Bericht  über  die  Brackeler  Genossenschaften  bewährte
  sich  die  Wasserleitung  der  ersten  im  Jahre  1003  gegründeten
Genossenschaft  so  glängend,  daß  sich  bald  darauf  zwei  weitere  Genossenschaften
  zum  Zzwecke  der  Wa  erversorgung  bildeten,  die  sich  nötig  erwiesen,
  weil  die  Rohre  der  ersten  Wasserleitung  zu  klein  waren,  um
allen  Anforderungen  zu  genügen.  Zwei  der  Genossenschaften  entnehmen
ihr  Wasser  aus  einer  nahe  beim  Dorf  nicht  allzuhoch  gelegenen  Quelle,
in  die  ein  Doppelbrunnen  gegraben  ist.  Die  dritte  Genossenschaft  erhäl!
ihr  Wasser  aus  einer  30  Meter  hoch,  ober  etwas  weiter  gelegenen
Quelle.  Diese  letee  Leitung  hat  die  bei  weitem  größte  Menge  Wasser
—  den  Tag  ctwa  20  000  Liter  —  zu  liefern,  während  die  beiden  anderen
zusammen  nur  etwa  den  vierten  bis  fünften  Teil  liefern.  Die  größte
Wasserleitung  besteht  aus  4  Brunnen,  die  durch  Rohre  miteinander  verbunden
  sion.  und  aus  einem  Wasserreservoir,  das  60  bis  60  000  Liter
Wasser  faßt.  Dieses  Reservoir  ist  angelegt,  weil  auf  dem  Lande  der
Hauptwasserverbrauch  nur  morgens,  mittags  und  abends  stattfindct,  und
de
s

Quelle  dann  nicht  imstande  sein  würde,  die  erforderliche
Menge  Wasser  herzugeben.  Man  hat  bei  der  Anlage  haupt.
ächlich  an  die  Bekämpfung  von  Schadenfeuern  gedacht.  Im  Torfe  sind
zu  diesem  Zweck  in  die  Leitung  an  goeigneten  Stellen  Hydranten  rrnn„
gebra  die  denselben  Wasserdruck  haben  wie  die  neue  Spritze  d
dortigen  freiwilligen  Feuerwehr.  Die  Hauptrohre  der  Leituns  ben
eine  Länge  von  1400  Meler  und  bestehen  aus  600  m  8  Zoll,  700  m
238  Zoll  und  200  m  2  Zoll  verzinktem  Eisenrohr.  Die  Abzweigungen
sind  entsprechend  kleiner.  Die  Anlagesosten  betragen  10  000  M.,  davon
sind  3000  M.  von  den  Genossen  gleich  beim  Eintritt  abgezahlt,  der  Rest
ist  von  der  dortigen  Kreibspaase  mit  einer  Amortisation  von  9  pCi.
entliehen  worden.  Trotzdem,  nach  Unsicht  des  Genossenschafte  rs,  der
uns  diese  Mitteilung  macht,  10  000  M.  eine  zlemlich  hohe  Summe  sind,
um  einen  Teil  des  Torfes  mit  Wasser  zu  versorgen,  so  steht  sie  doch  zu
dem,  was  dort  sonst  für  Wasser  bezahlt  worden  ist,  in  keinem  Verhältnis.
Da  ziemlich  viele  Hofsbesitzer,  welche  etwa  drrimal  so  viel  als  die  Abbauern
  zu  den  Kosten  bezahlen,  Genossen  sind,  so  stellen  sich  die  jährlichen
Abgaben  für  letztere  etwa  nur  auf  12  bis  15  M.  je  nach  den  Reparaturen.
dic  nötig  sind.
        <pb n="172" />
        —  172  —

Zu  einer  Gruppenwasserversorgung  haben  sich  die  rheinhessischen
Gemeinden  Bodenheim,  Nackenheim,  Laubenheim,  Gau--Bischofsheim.
Harxheim,  Lörzweiler,  Mommenheim  und  Ebersheim  in  dem  „Wasserverstergungan#erband
  für  das  Bodenheimer  Gebiet“
busammengeschlossen.  Jede  Gemeinde  besitzt  zwei  Behälter,  von  denen
einer  nur  bei  Bränden  zur  Speisung  der  Oydranten  in  Tätigkeit  tritt,
während  der  andere  zur  täglichen  Wasserversorgung  die  Für  die  ein-.
gelnen  Gemeinden  sollen  die  Kosten  für  1000  Liter  mt  über  25  Pfg.

etragen.

Durch  cin  großes  Kreiswasserwerk  ist  der  Kreis  Bergheim
(Prov.  Rheinland)  vorbildlich  vorgegangen.  Und  zwar  ist  es  von  besonderem
  Interesse,  daß  es  sich  um  einen  Kreis  mit  ausgesprochen  landwirtschestlichem
  Charakter  handelt,  der  ein  so  gewaltiges  Werk,  das  etwa

1¼  Millionen  M.  Kosten  verursachte,  aus  eigenen  Kräften  heraus  ge-Fffen
  hat.  Wie  dankbar  von  der  Bevölkerung  diese  Gelegenheit  #ur
sserbeschaffung  empfunden  wurde,  geht  daraus  hervor  daß  schon
der  Betriebseröffnung  am  1.  Juli  1005  4500  Hausanschlüsse  ritgecptenn
und  1500  in  sicherer  Aussicht  waren.  Das  Rohrnetz  umfaßt  rund  245
Kilometer.  Die  zurzeit  bestehenden  Sätze  für  Wasserabgaben  sind
äußerst  niedrig  (15  Pfg.  für  den  Kubikmeter),  und  ermäßigen  sich  be
größerem  Wasserverbrauch  noch  beträchtlich.  (Aus  der  eielen  ktigteit.
der  preußischen  Kreisverwaltungen",  Berlin  1907,  Seite  117  f.)

Um  die  beste  und  billigste  Versorgung  mit  Licht  und  Kraft
streiten  sich  verschiedene  Techniken,  in  erster  Reihe  das  Gas  und  die
Elektrizität.  Die  Entscheidung,  welche  Quelle  der  Licht-  und  Krafterzeugung
  vorzuziehen  ist,  sällt  deshalb  ost  schwer,  und  ist  nur
von  Fall  zu  Fall  unter  Berücksichtigung  der  örtlichen  Verhältnisse
und  besonderen  Bedürsnisse  zu  tressen.  Es  scheint  freilich,  als
ob  neuerdings  mit  Rücksicht  daraus,  daß  für  die  Zukunft  der  endgültige
  Sieg  doch  wohl  der  Elektrizität  vorbehalten  ist,  bei  der
Anlage  von  ländlichen  Licht-  und  Kraftwerken  im  allgemeinen
dieser  der  Vorzug  gegeben  wird,  trotzdem  ihre  Verwendung  für
manche  Zwecke  des  täglichen  Lebens  (Kochen,  Heizen  usw.)  noch
wesentlich  teurer  ist  als  der  Gebrauch  von  Gas.

Das  Ideal  der  billigen  Versorgung  des  ganzen  Landes  mit
dieser  reinlichen,  bequemen  und  vielseitig  verwendbaren  Kraft,
wird  umso  eher  Wirklichkeit  werden,  je  eher  man  sich  bei  ihrer  Erzeugung
  von  der  teuren  Kohle  unabhängig  machen  kann.  Als
Ersatz  dasür  kommen  in  Betracht  die  noch  wenig  oder  gar  nicht  aus.
genutzten  riesigen  Kraftmengen,  die  uns  vor  allem  in  den  Wasserläusen,
  dann  aber  auch  in  den  der  Kultivierung  harrenden  großen
Mooren,  und  in  gewissem  Maße  auch  in  den  Luftströmungen  zur
Verfügung  stehen.

In  einer  Denkschrift  vom  Jahre  1907,  die  das  bayerische  Ministerium
des  Innern  über  die  Wasserkräfte  Baherns  herausgegeben  hat,  heißt  es.
daß  das  20.  Jehrhundert  das  Jahrhundert  der  Wasserkräfte  sein  wird.
Diese  Behauptung  erscheint  nicht  übertrieben,  wenn  man  bedenkt,  daß  in
den  letzten  20  Jahren  in  Deutschland  gegen  100  Talsperren  mit  über

00  000  Pferdekräften  gebaut  oder  in  Angriff  genommen  sind  und  weiter
EWin  Kraftwerke  mit  1½  Millionen  Pferdekräften  bereits  geplant
        <pb n="173" />
        —  173  —

sind.  Mit  Recht  hat  man  darum  die  Wasseckraft  die  weiße  Kohle“
genannt.

Für  die  Ausnutzung  der  ausgedehnten  deutschen  Moore  sind  anscheinend
  neue  Wege  gewiesen  durch  die  große  elektrische  Zentrale,  die
im  Auricher  Wiesmoorc  mit  staatlicher  Unterstützung  von  den  hanseatischen
  Siemens-Schuckert-Werken  gebant  ist.  Als  Kraftquelle  dient  hier
der  bei  der  Urbarmachung  gewonnene  Torf,  und  die  erzeugte  Kraft  soll
ausreichen,  um  neben  der  elektrisch  betriebenen  Kultivicrungsarbeit  die
umliegenden  Ortschaften  in  weitem  Umkreisc.  bis  zu  50  Kilomceter,  mit
Licht  und  Kraft  zu  versorgen.

In  Deutschland  ist  die  Verwendung  des  Winbes  als  Kraftquelle

n  hauslichen,  landwirtschaftlichen  oder  industriellen  Betrieben  noch
wendg  gebräuchlich,  dagegen  hat  sie  in  Dänemark  einen  außerordentlichen
Aufschwung  genommen.  #6  dänische  Regierung  hat  seit  dem  Jahre
1897  zu  Versuchszwecken  120  000  M.  beigesteuert  und  neuerdings  sager
eine  Versuchsstation  in  uetev  auf  Jütland  errichten  lassen.  Seit  1

Flerit  in  Dänemark  auch  ein  Verein,  die  „Dänische  st

Gesellschaft“,  deren  eifriger  Wirksamkeit  es  zu  danten  ist,  daß  in  Dänemark
  bereits  90  größere  und  kleinere  indeletriitaioe  in  Betrieb
genommen  sind.  Dabei  darf  jedoch  nicht  übersehen  werden,  daß  die
Stärke  und  Häufigkeit  des  Windes  in  Deutschland  geöbtenteils,  etwa
von  den  Küsten  und  Hochlagen  abgesehen,  geringer  sind  als  in  Dänecmark,
  und  daß  auch  die  dänischen  r  23  nicht  ohne  eine
Reservekraftmaschine  auskommen.  Große  Hoffnungen  darf  man  also
zurzeit  auf  die  elektrische  Ausnützung  2  Blndte  noch  nicht  setzen.

Wie  die  Wasserversorgung,  so  wird  auch  die  Licht-  und  Kraftversorgung
  am  besten  und  billigsten  gemeinschaftlich  betrieben
werden  können  durch  Gemeinden,  Geressenschasten  oder  Gemeindeverbände
  und  Kreise.  Dabei  wird  sich  rl.  Gelegenheit  finden,
durch  den  Anschluß  an  ein  schon  bestehendes  Werk
Anlage-  und  Betriebskosten  zu  verbilligen.

Ueber  ein.  Gemeindeelektrizitätswerk  im  Dorfe  Wölferlingen,
einem  400  Einwohner  zählenden  Westerwälder  Bauerndorfe,  berichtet
der  Spandbotel  ,  die  Grtrefflich=  volkstümliche  Beilage  des  „Wiesbadener
Tageblattes“:  Die  Gemeinde  schritt  im  Jahre  1904  zur  Errichtung  Einer
Elektrizitätsanlage.  Die  Leitung  wurde  jedem  EW  dant
reichen  Gemeinde-  Waldbesitzes,  frei  ins  Haus  g  t,  die  ern
Lampe  unentgeltlich  geliefert.  Für  die  S  bi  5
wird  eine  Pauschalsumme  berechnet,  die  eben  geradt  die  c
Anfangs  war  nur  Lichterzeugung  vorgesehen.  Da  diese  aber  *  Wo
der  16  Pferdekräfte  hat,  t  ganz  beschäftigte,  wurde  cine  Holzschneid

maschine  beschafft,  meit  der  jeder  Venstihter  ein  Holz  d.e  leinern
kann,  und  da  immer  noch  Kraft  übrig  Ellebt  eim  Schrotmühle  und
schließlich  auch  cine  Vorrichtung  zur  Zerkleinerung  der  Knochen  zu
Hühnerfutter.  Im  Fesse  fsenen  habre  1906)  wurde  ein  zweiter  Molor
zum  Betrieb  einer  Dressaschine  E  und  jetzt  i  man  daran,
das  warme  Wasser  der  Kessel  zu  einer  Badeeinrichtung  zu  verwenden.
Die  Gesamtanlage  lieferte  im  Jahre  1006  trod  der  billigen  Abgabe  der
Kraft  einen  Reinertrag  von  1000  M.  in  die  Gemeindekasfse.

Eine  gensfsenschsktliche  elektrische  Zentrale  haben  vor  zwei  Jahren
neun  einfache  Bauern  mit  je  200  Morgen  Grundbesitz  in  Brudersdorf
  bei  Dargun  in  Mecklenburg  errichtet.  Zwei  transportable  Elektro-
        <pb n="174" />
        —  174  —

motoren  von  ungleicher  Größe  wandern  von  Hof  zu  Hof  zum  Antrieb
von  Dreschmaschinen,  Schrotmühlen,  Schneidemaschinen  uswm.  Die
Leitung  ist  überall  zum  beliebigen  Anschluß  vorhanden.  Ein“  großer
Dreschsatz  mit  Strohprefse  drischt  auch  monatelang  für  5  M.  pro  Stunde
das  Getreide  der  nichtangeschlossenen  Kleinbesitzer  des  Dorfes  und  der
Nachbardörfer.  Elektrisch  erleuchtet  werden  die  Gehöfte,  Wohnräume
und  Ställe  der  Genossenschafter.  Der  Betrieb  hat  sich  als  durchaus  einträglich
  bewährt,  obwohl  keine  Wasserkraft  da  ist,  sondern  die
elektrische  Energie  durch  Dampfmaschinen  mit  Steinkohlenfeucrung  erzeugt
  wird.  Eine  Anlage  für  Beleuchtungszwecke  allein  dürfte  sich
imrentabel  gestalten.  Ein  tüchtiger  Maschinist  ist  auch  ausreichend  für
die  Licht.  und  die  Krafterzeugung.  —  Im  Bezirk  von  Ochsenfurt
in  Bayern  haben  Gutsbesitzer  in  der  Nähe  des  Ortes  Bütthard  in  Unterfranken
  ein  kößeres  Elektrizitätzwert  errichten  lassen,  das  ausschließ-|#
  landwirtscha

1

100  —  Dampf  zum  Betrieb  der  elektrischen
Maschinen  erhalten  werden.  Der  Strom  wird  als  Drehstrom  mit  65000
Volt  Spannung  nach  den  Marktflecken  Bütthard  und  Laudenbach,  sowie
nach  den  Dörfern  Gützingen,  Simmringen,  Bernsfelden  und  Nassau  geleitet,
  wo  er  die  verschicdenartigste  Verwendung  findct.  Elektromotoren
dienen  zum  Betriebe  von  Dreschmaschinen,  Juteerschneidemaschinen
Schrotmühlen  usw.  Die  Elektromotoren  sind  fahrbar  eingerichtet  und
können  von  jedermann  durch  bewegliche  Zuleitungsdrähte  mit  einer  der
Anschlußstellen  verbunden  und  in  Betrieb  gesetzt  werden.  Auch  das
clektrische  Licht  wird  wegen  seiner  größeren  Feuersicherheit  für  ländliche
Gebäude  immer  mehr  benurtzt.

Die  Beispiele  zeigen,  daß  sich  die  Anlage  elektrischer  Kraftzentralen
  auf  dem  Lande  auch  da  lohnt.  wo  keine  Wasserkraft  zur
Verfügung  steht!

Im  Rheingaukreise  ist  durch  Vermittlung  des  Landrats  nach
einem  Vertrage  mit  der  Allgem.  Elektrizitätsgesellschaft  in  Eltville  eine
Hauptzentrale  geschaffen,  der  sich  von  den  25  Gemeinden  des  Kreises  15  mit
*½2000  Einwohnern  angeschlossen  haben,  so  daß  nur  noch  10  kleine  Gemeinden
  mit  ctwa  6200  Einwohnern  der  Möglichkeit  entbehren,  sich  die
Annehmlichkeit  elcktrischer  Belcuchtung  und  Kraft  zu  verschaffen.  Auch
der  Kreis  Hoerde  hat  die  Versorgung  seiner  Insassen  mit  elektrischer
Energie  in  Angriff  genommen,  während  der  Kreis  Krefeld  die
Versorgung  der  Gemeinden  mit  elektrischem  Strom  zu  Licht-  und  Kraftzwecken
  bis  auf  die  entferntesten  Höfe  zu  Preisen,  wic  sie  keine  Großstadt
  billiger  hat.  vertraglich  gesichrrt  hat.  („Aus  der  soz.  Tätigkeit  der
preus  Kreisverwaltungen“,  S.  90.)

urchweg  gute  Erfabrungen  hat  man  auch  mit  der  Anwendung
der  mim  in  manchen  Zweigen  der  ländlichen  Hausludustric  gemacht,
  besonders  in  der  schwer  bedrängten  Hausweberei.  So  beitd¾-
  in  i*  Basel-Land,  im  Loire-Gebiet,  in  den  Landaller

  eite  und  e,  dei  sich  eren  aus  der  i  aller
Arbeiter  an  einem  On  ergaben.  Wie  Pfarrvikar  Schuster  Säckingen
im  Land  (XVI,  131)  rsbell,  hat  die  Sache  freilich  da  und  dort  einen
        <pb n="175" />
        175  —

zass  -  daß  die  Leute  zu  lange  arbeiten,  manchmal  die
da  sie  ja  zu  jeder  Tages-  und  Nachtzeit  die  Fleltrilhd
  eEinstellen“  können.  Es  ist  erforderlich.  daß  einem  Mißbrauch  di

Möglichkeit  vorgebeugt  wird,  etwa  in  der  Art.  daß  nach  10  Uhr  abenbs
die  Kraft  an  der  Zentrale  abgestellt  wird.

.  Wenn  nicht  alles  täuscht,  wird  die  Verbreitung  der  Elektrizität
  übers  Land  schon  in  der  nächsten  Zeit  große  Ausdehnung
erlangen.  Werden  doch  aus  allen  Gegenden,  aus  Flachland  und
Gebirge,  fast  täglich  neue  Gründungen  oder  Pläne  elektrischer
Anlagen  durch  Gemeinden  oder  Genossenschaften  gemeldet.  Besonders
  bemerkt  und  zur  Nachahmung  dringend  empsohlen  sei,  daß
in  Bayern  soeben  eine  Novelle  zum  Gesetz  über  die  Landeskultur-Rentenaustalt
  endgültig  angenommen  ist,  nach  der  in  Zukunft
u.  a.  auch  Stau=  und  Triebwerksanlagern  unterstützt
werden  sollen.  Danach  wird  die  Anstalt  in  Zukunft  auch  Darlehen
  für  die  Schaffung  von  elektrischen  Krastanlagen  für  Landwirtschaft
  und  Kleingewerbe  gewähren.  In  Preußen  sind  die
Landwirtschaftskammern  zu  sachgemäßer  Belehrung,  Nachprüfun
von  Entwürsen  usw.  meist  gern  bereit.  Es  ist  zu  wünschen,  da
auch  von  dieser  Einrichtung  reichlich  und  rechtzeitig  Gebrauch  gemacht
  wird.  Für  die  Verbreitung  moderner  technischer  Hilssmittel
in  kleineren  Betrieben  auf  dem  Lande  kann  daraus  viel  Nutzen
erwachsen.

Wo  aus  irgend  welchen  Gründen  eine  gemeinsame  Versorgung
mit  Licht  und  Krast  nicht  möglich  ist,  braucht  darum  doch  noch
nicht  auf  jeden  Fortschritt  verzichtet  zu  werden.  So  benutzt  man
neben  dem  Steinkohlengas,  das  wegen  der  hohen  Anlagekosten  für
die  Gasanstalt  und  wegen  des  umständlichen  Betriebes  in  kleinen
Gemeinden  zu  teuer  wird,  set  einigen  Jahren  auch  eine  brenn.
bare  Mischung  von  Luft  mit  Kohl  pf  die  als
Lnftaas,  Asrogengas,  Benoĩdgas  usw.  bezeichnet  wird.  Die  Herlellung
  ersolgt  in  einfachen  Apparaten,  die  sehr  wenig  Bedienung

brauchen,  die  Fortleitung  und  Verwendung  in  den  gleichen  Leitungen
  und  Apparaten  wie  Steinkohlengas.  Die  Anlagen  eignen  sich
für  einzelne  Höse  ebensognt  wie  für  Gemeinden.
Des  großen  nationalen  Interesses  halber  wollen  wir  schließlich
nicht  unterlassen,  hinzuweisen  auf  die  Bemühungen,  den  Spiritus
als  billige  Licht,  und  Krastauelle  zu  verwerten.  Es  ist  mit  Bestimmtheit
  zu  erwarten,  daß  die  noch  junge  Spiritusindustrie  die
in  Liter  Zeit  große  Fortschritte  gemacht  hat,  bald  einen  so  hohen
Grad  der  Vollkommenheit  erreicht  haben  wird,  daß  sie  technisch
und  wirtschaftlich  allen  Anforderungen  genügt.  Damit  würde
aber  nicht  nur  zum  Vorteil  der  deutschen  Landwirtschaft  in  das
Monopol  der  amerikanischen  Petroleumgesellschaften  Bresche  gelegt
  sein,  sondern  es  könnte  auch  die  Erzeugung  von  Trinkbrannt.
wein  eingeschränkt  werden,  wenn  die  erhöhte  Nachfrage  nach
aaduritus  zu  technischen  Zwecken  diese  Produktion  gewinnbringender
machte.
        <pb n="176" />
        176  —

Literatur.  G.  Wurbler,  Der  elcktrische  Betrieb  in  der  Landwirtschaft.
  Ein  Mittel  zur  Verminderung  der  Wirtschaftskosten  nebst
nützlichen  Winken  zur  zweckmäßigen  Anwendung.  Dresden,  C.  O.  Lebmann,
  1897.  —  O.  Kirstein,  Elektrizität  und  Landwirtschaft.  Vees-Georg
  ——  —  E.  Mattern,  Die  Ausnutzung  der  Wasserkräfte,
Leipzig,  Engelmann,  1909.  —  H.  Heinemann,  Leilfaden  und  Normalentwürfe
  für  die  Aufstellung  und  Ausführung  von  Wasserleitungsprojekten
  für  Landgemeinden.  (Veröffentlicht  auf  Veranlassung  des
preußischen  Landwirtschaftsministers.)  Berlin,  Paul  Parey,  1906.  —
Sinell,  Ueber  die  Berwendung  von  Elektrizität  in  der  Landwirts
—W  Jahrbücher  der  Deutschen  Landwirtschafts=  Gesells

14.

Die  Besserung  der  ländlichen  Verhältnisse
auf  sozialem  Gehbiete.

Ansiedelungs=  und  Nentengutswesen.

Im  Deutschen  Reich  ist  der  Grundbesitz  bekanntlich  sebe  verschieden
  verteilt:  in  einzelnen  Gegenden  überwiegt  der  Großgrundbesitz,
  in  anderen  herrscht  mittlerer  und  kleinerer  Besitz
vor.  Nachstehende  Nachweisung  der  landwirtschaftlichen  Betriebe
gibt  bierüber  genaueren  Auff  luß:

Landa,  „  Son  der  landw.  demuhten  Fläche
Fläche  entfallen  auf  die  Grotzeullassfeu  don

Mihlion.
n

5  0  %%.  100

1.  Das  ostelbische  Deutschland
(die  6  östlichen  Provinzen  .-Preußens
  und  beide  Mecklen-  s
butg)..  l4,288,5  19,0  28.51.0

2.  Nordwestdeutschland  (Schleswig-Holstein,
  Hannover,  Westfalen,
  Oldenburg  ohne  das

Fürstentum  Birkenfeld,  Waldeck,

  Lippe,  Schaumbing-Lippe,

  Hambur,  Vremen,

Lübeck)

4.80  15.6

nchi#ncs.  19.03
        <pb n="177" />
        dand.  Bon  der  landw.  benutien  Fiache
entfallen  auf  die  Größemlassen  von

ha  —  8—100  ob.  ico

Uebertragg  19

Mitteldeutschland

a)  Sachsen  (Königreich,  Provinz
  ohne  den  Reg.-Bez.
Erfurt,  Sachsen-Altenburg)
Braunschweig,  Anhalt  2971,  329  1

d)  Thüringen  (Reg.-Bez.
Erfurt  u.  die  toütrig  gischen
Staaten  ohne  Sochsen-Altenburg)

  0,8521,  64
F%0)  Regierungsbezirk  Kassel  0,5121,3  24,2)  69.4

4.  West-  und  üpsthutschtn
a)  Reg.-Bez.  Düsseldorf0.362  1|3O
das  übrige  Nheinland  l1202  7  %

S□#—

Südwestdeutschland  (unter
Einschluß  des  Keg.  Bez.
Wiesbaden  u.  des  Fürstentums
  Birkenfeld,  aler  hne
Württemberg  und  das
rechtsrheinische  Bayern)g,  938,342199111.6
d)  das  westliche  Württemberg
(Neckar-  und  Schwarzwaldkreis)
  ·444  .
Südostveutschland
a)  das  östliche  Württemberg
(Donau-  und  Jagstkreis).  0721,  149  1,8
b)  Ober-.  Mittel-  und  Unter-1,31120,.3
  57,1120,32,8

fran
c)  das  426  rechtsrheinische
Bayern.  202  112.5  46.1  |  28,7)  2.7
Deutsches  Reih  J32,53|15,  729,  0  30324,1

Wenngleich  diese  Zahlen  nicht  vollständig  zutreffen,  weil  die
Zahl  der  Betriebe  sich  nicht  mit  der  Zahl  der  Grundbesitzungen
deckt,  vielmehr  manche  der  ersteren  aus  gepachtetem  oder  auch  aus
eigenem  und  zugepachtetem  Lande  bestehen,  so  geben  sie  doch  ein
für  die  vorliegenden  Zwecke  ausreichend  genaues  Bild.  Danach
zerfällt  Deutschland  in  zwei  Hauptgruppen,  das  Gebiet  östlich  der
Elbe,  in  dem  der  Großgrundbesitz  vorherrscht  und  das  westlich
der  Elbe,  in  dem  der  Großgrundbesitz  zurück-  und  dafür  der  Großund
  Kleinbauern-Besitz  herdortritt.  Wo  der  Großgrundbesitz  vorherrscht,
  ist  die  Bildung  und  der  Erwerb  neuer  Stellen  besonders

Gohnrey.  Wegwelser.  12

H#
        <pb n="178" />
        —  178  —

erschwert;  insbesondere  ist  der  Großgrundbesitzer  durchgehends
weder  geneigt,  noch  auch  höusig  —  wegen  der  hypothekarischen
Belastung  oder  wegen  fideikommissarischer  Gebundenheit  —  im.
stande,  einzelne  Parzellen  zur  Errichtung  neuer  Stellen  abzuveräußern.
  In  den  Gegenden  des  mittleren  Grundbesitzes  kreten
diese  Echolerigkeiten  schon  zurück,  wenngleich  auch  hier  hypothekarische
  Gebundenheit,  althergebrachte  Sitte  und  die  Einrichtung
des  Wirtschaftsbetriebes  es  dem  Bauern  nicht  erlauben,  von  seinem
Hose  Stücke  abzutrennen.  Wo  Parzellenbesitz  vorherrscht,  ist  dagegen
  der  Erwerb  einer  eigenen  Stelle  der  Regel  nach  hauptsächlich
  eine  Geldfrage.  Wie  die  Ersahrung  lehrt  und  die  Statistik
  zeigt,  ist  der  Zug  vom  Lande  in  den  Gegenden  des  Großgrundbesitzes
  am  allergrößten.  Eine  entsprechende  Verminderung
des  Großbesitzes  durch  eine  zweckmäßige  Aufteilung  und  Umwandlung
  in  ftusenreiche,  gesunde  Dorsgemeinden  gilt  darum  als
das  erste  und  durchgreifendste  Mittel  gegen  die  verhängnisvolle
Landentvölkerung.  Man  nehme  als  Beispiel  die  Verhältnisse  in
Mecklenburg.  Im  ritterschastlichen  Gebiet,  wo  groß  und
klein  sich  unvermittelt  gegenüberstehen  und  die  Mittelsprossen
aus  der  fozialen  Stufenleiter  ausgebrochen  sind,  wo  ein  Seßhaftwerden
  auf  freier  Scholle  so  gut  wie  ausgeschlossen  ist.  beteuht  die
Abnahme  der  Bevölkerung  in  der  Zeit  von  1867  bis  1890  1  «
im  großherzoglichen  Dominium  dagegen,  wo  man  seit  5  Jahren
eine  weise  Kolonifierungspolitik  betrieben  und  in  dieser  geit  die
Zahl  der  kleinen  Grundbesitzstellen  um  10  174  vermehrte,  betrug
  die  Abnahme  von  1867  bis  1890:  in  den  Pachthösen  der
Domänen  rund  5,17%  in  den  Dominialdorsschaften  nur  0,68  ..

Die  notwendigste  Ausgabe  ist  den  Gebieten  des  vorherrschenden
Großgrundbesitzes  ist  also  —  darüber  herrscht  unter  den  einsich  ·
tigen  Großgrundbesitzern  felbst  kein  Zweifel  —  eine  verständige,
Estensatitcer  Woolonisation,  sei's  durch  Austeilung  ganzer  Viter.
seils  durch  Verkleinerung  übermäßig  großer  Güter,  die  sich  i
diefer  Gestalt  nicht  mehr  halten  können.  Diese  Ausgabe  zu  caten.
geht  aber  vielsach  über  die  Kräfte  des  einzelnen  hinaus.  Wohl
kann  der  Eigentümer,  sosern  es  die  Größe  seines  Grundbesitzes
und  dessen  Belastung  überhaupt  gestatten,  einzelne  Parzellen  zur
Errichtung  neuer  Ansiedelungen  abveräußern:;  will  er  dieses  aber
in  größerem  Umsange  bewirken,  so  ergeben  sich  aus  der  Beschaffung
  der  Käufer,  der  Ordnung  des  Katasters  und  Grundbuches,
der  Regulierung  der  Hypothekenverhältnisse  u.  dgl.  m.,  ferner  aus
der  dann  erforderlich  werdenden  Neuordnung  der  öffentlichen.
Gemeinde.,  Kirchen-  und  Schulverhältnisse  usw.  so  viele  Schwierigkeiten,
  daß  ein  Privatmann  zu  ihrer  Bewältigung  kaum  imstande
sein  wird.  Das  hat  dahin  geführt,  daß  sowohl  der  Staat  als  auch
private  Unternehmungen  hier  helfend  eingreifen,  beide  allerdings
aus  verschiedenen  Beweggründen:  der  Staat  aus  sozial.,  wirtschafts.
  und  nationalpolitischem,  die  privaten  Unternehmungen
—  seien  es  einzelne  Persönlichkeiten,  seien  es  gesellschaftliche  Ver-
        <pb n="179" />
        —  170  —

einigungen  —  vorwiegend,  wenn  auch  mit  Ausnahmen,  aus
kapitalistischem  Interesse.

Das  Eingreifen  des  Staates  geschicht  in  Preußen  in  doppelter
VWeise:  er  tritt  entweder  selbst  als  Eigentümer  größerer  Grundflächen
  auf,  die  er  in  kleinere  Stellen  zerlegt  und  als  solche  weiter
veräußert,  oder  er  ist  nur  dem  Eigentümer  größeren  Grunddesitzes
bei  dessen  Zerlegung  in  kleinere  Besitzungen  und  deren  Verkauf

behilflich.  Das  erstere  Versahren  kommt  namentlich  zur  Anwendung
  bei  der  „Königlichen  Ansiedelungskommission  für  Posen
und  Westpreußen“,  das  letztere  bildet  die  Tätigkeit  der  „Generalkommissionen“.


Die  erstgenannte  Behörde  ist  durch  Gesetz  vom  26.  April  1886
ins  Leben  gerufen,  um  zur  Stärkung  des  deutschen  Elementes
in  den  Provinzen  Westpreußen  und  Posen  gegen  polonisierende
Bestrebungen  durch  Ansiedelung  deutscher  Bauern  und  Arbeiter“
Grundstücke  käuflich  zu  erwerben.  Ihr  ist  zu  diesem  Zweck  ein
—-  inzwischen  auf  350  Millionen  Mk.  erhöhter  —  Fonds  zur
Versügung  gestellt.  Aus  diesem  erwirbt  sie  in  den  beiden  ihren
Geschäftskreis  bildenden  Provinzen  die  ihr  geeignet  erscheinenden
Güter  zu  Eigentum,  melioriert  sie,  wo  es  nötig  ist,  und  bringt
sie  in  einen  angemessenen  Kulturzustand,  zerlegt  sie  in  Stellen
von  nittlerem  und  kleinem  Umfange  ordnet  die  össentlichen
Angelegenheiten,  baut  Kirchen  und  Schulen  und  begibt  die
neuen  Stellen  an  deutsche  Ansiedler  weiter.  Zum  Teil
errichtet  sie  auch  die  nötigen  Wirtschaftsgebäude  oder  ändert  die
aus  dem  früheren  Großbetriebe  vorhandenen  entsprechend  um:
in  den  meisten  Fällen  überläßt  sie  jedoch  den  Bau  den  Ansiedlern,
geht  ihnen  hierbei  aber  mit  Rat  —  durch  Prüsen  der  Baupläne  —
und  Tat  —  durch  unentgeltliche  Gewährung  von  Baupfuhren,  Liefkerung
  von  Ziegeln  und  Bauholz  zu  besonders  billigen  Preisen
usw.  —  zur  Hand.  Die  Stellen  werden  in  jeder  Größe  augewiesen,
vorwiegend  mittlere  und  größere  Bauernstellen,  aber  auch  Arbeiterund
  Handwerkerstellen.  Große  Güter,  —  Restgüter  —,  bei  deren
Bewirtschaftung  der  Besitzer  nicht  selbst  mit  Hand  anzulegen  brancht,.
sich  vielmehr  nur  auf  die  Beaufsichtigung  und  Leitung  beschränken
kann,  werden  nur  ausnahmsweise  gebildet.  Der  Preis  einer
Stelle  richtet  sich  selbstverständlich  cach  ihrer  Größe  und  der  Güte
des  Bodens;  hervorzuheben  ist  aber  in  letzterer  Beziehung.  daß
in  den  Provinzen  Westpreußen  und  Posen  ein  ausgedehnter  Zuckerrüben-,
  Klec=  und  Weizenbau  stattfindet,  die  besiedelten  und  zu
besiedeinden  Güter  daher  dementsprechenden  Boden  haben.  Für
jedes  zur  Zerlegung  in  kleinere  Stellen  kommende  Gut  wird  ein
besonderer  Verwalter  bestellt,  der  die  örtlichen  Arbeiten  leitet
zu  heaie  ichtigt  und  den  zuziehenden  Ansiedlern  in  jeder  Weise

ehilfli

Die  Vergebung  der  Ansiedlerstellen  ersolgt  gegen  Uebernahme
der  Zahlung  einer  jährlichen  Rente  zu  Eigentum  des  Ansiedlers.
Die  Rente  wurde  früher  auf  einen  Prozentsatz  der  fiskalischen

12
        <pb n="180" />
        —  180  —

Selbstkosten  —  in  der  Regel  anf  3  JCo  —  festgestellt,  neuer.
dings  wird  er  aber  auf  3  co  des  Landanrechnungswertes  d.
des  für  angemessen  erachteten  Gesamt=  Schätzungswertes
der  Liegenschaften  bemessen:  nur  für  Güter  von  über  120  ha
Größe  werden  (seit  1906)  3½  sin  Rechnung  gestellt.  Die  Rente
wird  in  das  für  die  Ansiedlerstelle  anzulegende  Grundbuckblat
ur  ersten  Stelle  eingetragen;  von  ihr  sind  des
Bitberee  ohne  Zustimmung  des  Fiskus  nicht  Fetceises
Der  Rest  der  Rente  (also  90  q6—  /,  der  ganzen  Rente)  kann
seitens  des  Ansiedlers  jederzeit  —  mit  Kündigungsfrist  von  6  Monaten
  —  durch  Zahlung  ihres  Kapitalbetrages  abgelöst  werden
(in  Teilbeträgen  von  mindeftens  ½/16  der  ganzen  Rente).  Der
Kapitalbetrag  der  Rente  ist  gleich  den  fiskalischen  Selbstkesten
(Anrechnungswerten),  also  bei  3prozentiger  Nente“  9  leich  dem
33½  fachen,  bei  2prozentiger  Rente  gleich  dem  achen  der
Rente.  Von  seiten  des  Fiskus  kann  die  gason  0  r  Rente
während  der  ersten  50  Jahre  seit  dem  Vertragsschlusse  überhaupt
nicht  beansprucht  werden,  später  nur  zu  dem  25  fachen  Betrage
der  Rente,  also  nicht  zu  dem  vollen  Satze  seiner  Selbstkosten,
sondern  zu  ½—/  derselben.

Beisplel:  Die  u  elbstkasten  —  der  Anrechnungswert  —  einer  Ansiedlerstelle
  (ohne  Gebäudc)  betragen  —  uugerechec.  das  unablösbare
½—  10  000  Mk.,  dovon  8%  Rente  sind  300  Mi  Vord.  rt  —  Siekus,  244
50  Jahren  die  Ablösung  dieser  *(i17  #  erhält  er  25  X  300
(statt  er  Selbstkosten  von  10  000  Mk.).  Fordert  dagegen.  l#htßh“  rn
(ient  id  Ablosuns.  so  hat  er  die  vollen  10  000  Mk.  zu  zahlen  (in

Eine  allmähliche  Tilgung  der  ablösbaren  Rente  —  Amorti--sation
  —  findet  nicht  statt.  Neben  der  Rente  hat  der
Käufer  eine  bare  Anzahlung  zu  leisten,  wenn  er  Gebäude  übernimmt
  oder  wenn  Fiskus  für  Drainagen,  Moorkulturen  und  dergl.
beson  dere  Aufwendungen  für  die  einzelne  Stelle  gemacht  hat.

Dem  Ansiedler  werden  außerdem  verschiedene  Erwerbserleichterungen
  gewährt.  Zunächst  können  ihm  Freijahre,  d.  h.  die
Befreiung  von  der  Rentenzahlung  während  einte  gewissen  Beitraumes
  Riccht  aber  von  den  Staatssfteuern  und  anderen  öffentlichen
  Abgaben)  bewilligt  werden.  Diese  Rentenbefreiung  stellt
sich  als  eine  Prämie  an  den  Ansiedler  für  die  Verwandlung  des
Großgrundbesitzes  in  Kleingrundbesitz  dar.  Der  Ansiedler,  der  die
Gebäude  für  seine  Stelle  sämtlich  neu  baut,  erhält  die  höchste
Befreiung,  drei  Freijahre,  während  der  Ansiedler,  der  den  Vorteil
  der  Uebernahme  bestehender  Gebäude  genießt,  mit  einer  entsprechend
  geringeren  Befreiung  abgefunden  wird.

Beim  Aufbau  und  bei  der  ersten  Bestellung  hilft  die  fiskalische
Gutsverwaltung  dem  Ansiedler,  soweit  nötig,  durch  unentgeltliche
Gespannleistungen;  Baumaterialien,  namentlich  Ziegel-  und  Feldsteine
  werden  zu  billigem  Selbstkostenpreise  überlassen.  Wer  nicht
        <pb n="181" />
        —  181  —

selbst  aufbauen  will,  kann  auch  fertige  Gehöste  gegen  Zahlung  der
Selbstkosten  übernehmen.

Der  Ansiedler,  der  im  ersten  Jahre  wegen  des  Gehöstbaues
noch  nicht  selbst  ernten  kann,  erhält  bis  zur  ersten  Ernte  —  abgesehen
  vom  Saatgut  —  Mund-  und  Wirtschaftsvorrat  für  sich,  seine
Familie  und  sein  Vieh  nach  den  dafür  erlassenen  näheren  Bestimmungen
  unentgeltlich.  Bei  Uebernahme  der  stehenden  Ernte  gelten
die  bezügl.  Vereinbarungen.

Anschaffung  von  Obstbäumen  für  die  neuen  Stellen  erfolgt
durch  die  Ansiedlungs-Kommission  unter  Uebernahme  von  etwa
34  der  Kosten.

Zur  Erleichterung  der  össentlichen  Lasten  werden  den  neuen
Anfiedlergemeinden  unentgeltlich  Grundstücke  überwiesen,  deren
Wert  bis  zu  5  Prozent  der  aufgeteilten  Gutsfläche  beträgt.  Soweit
  die  Ansiedlungs-Kommission  die  Erbauung  neuer  Kirchen  und
Schulen  aus  Anlaß  der  Besiedlung  für  ersorderlich  erachtet,  werden
die  erstmaligen  Baukosten  vom  Staate  getragen.

Wer  als  Ansiedler  aus  größerer  Entsernung  (über  300  km)
angezogen  ist,  erhält  eine  Reisekostenbeihilse.

Das  Bermögen  des  Anfiedlers  soll  zum  Aufbau  der  Gebände
und  zur  Beschaffung  des  Inventars  ansreichen.  Wessen  Vermögen
dazu  nicht  genügt,  oder  wer  nicht  selbst  nebst  Frau  und  Kindern  an
die  grobe  Arbeit  des  landwirtschaftlichen  Kleinbetriebes  gewöhnt
ist,  dem  sei  von  der  Uebernahme  einer  Rentenstelle  abgeraten.
Nur  wenn  unverschuldeterweise,  namentlich  also  trotz  bescheidenen,
billigen  Aufbaues  und  sparsamer  Beschränkung  in  der  Anschaffung
landwirtschaftlicher  Maschinen,  das  eigene  Vermögen  zur  Ausrüstung
  der  Stelle  nicht  völlig  ausreicht,  wird  von  der  Ansiedelungskommission
  nach  dem  Ermessen  ihres  Präsiden--ten
  erforderlichensalls  noch  ein  kleines  Ergänzungsdarlehn  bis
zum  Höchstbetrage  von  ¼  des  nachgewiesenen  eigenen  Vermögens
gewährt.  Die  fiskalischen  Ergänzungsdarlehen  werden  durch  40
gleiche,  jährliche  7%  der  Darlehnssumme  betragende  Halbjahresteblungen,
  in  denen  3½  9  Zinsen  enthalten  sind,  in  20  Jahren
getilg

Auch  nach  durchgeführter  Befiedelung  eines  Gutes  bleibt  die
Ansiedelungskommission  fortgesetzt  um  das  Gedeihen  der  Kolonie
und  ihrer  einzelnen  Angehörigen  bemüht.  Der  Schaffung  geordneter
  und  zufriedenstellender  Gemeinde-,  Kirchen-  (evangelischer
  und  katholischer)  und  Schulverhältnisse,  nicht  minder  der
Bildung  von  landwirtschaftlichen  Vereinen,  Gesellschaften,  Darlehnskassen,
  Volksbibliotheken  usw.,  der  Erstelhung  von  Verkehrserleichterungen
  (Postagenturen)  wird  besondere  Sorgsalt  gewidmet.
  Gutes  Rindvieh  wird  in  besonderen  Depots  gehalten
  und  gezogen  und  den  Kolonisten  gegen  sofortige
oder  Ratenzahlung  verkauft  oder  auch  als  Leihvieh  über.
lassen:  Feuer=  und  Hagelversicherung  wird  zu  ermäßigten
        <pb n="182" />
        —  182  —

Prämiensätzen  vermittelt  und  dergleichen  mehr.  Namentlich
werden  auch  die  Ansiedler  in  den  ersten  Jahren,  wo  sie  mit  den
klimatischen  und  den  Bodenverhältnissen  noch  nicht  genügend  vertraut
  sind,  durch  Sachverständige  —  meistens  die  Verwalter  der
zur  Ansiedelung  bestimmten  Güter  —  beraten.  Im  Falle  wirklicher
  und  unverschuldeter  Not  werden  ihnen  auch  die  Renten  bereitwilligst
  gestundet.

Da  bei  der  Ansetzung  der  Ansiedler  sowohl  auf  ihre  Konfession
  als  auf  idre  Herkunft  (Heimat)  möglichst  Rücksicht  genommen
  wird,  und  da  serner  bereits  Ansiedler  nicht  nur  aus
sämtlichen  preußischen  Provinzen,  sondern  auch  aus  allen  —
wenigstens  den  größeren  —  Bundesstaaten  vorhanden  sind,  so
können  durch  die  Ansiedelungskommission  Ansiedelungslustige  aus
allen  Gegenden  verhältnismäßig  leicht  und  angenehm  zum  Erwerb
einer  eigenen  Besitzung  gelangen.

Wie  sehr  sich  das  Vorgehen  der  Ansiedelungskommission  bewährt
  und  das  Zutrauen  zu  ihrer  Tätigkeit  gehoben  hat,  z  t  am
besten  daraus  hervor,  daß,  während  in  den  Jahren  1
1896  durchschnittlich  ichrlich  213  gültige  Vertragsabschlüsse  zu
stande  gekommen  sind,  deren  Zahl  in  den  Jahren  1897—1901  auf
367,  b  661  und  418  gestiegen  ist  und  seitden.  betragen
bat  1|1  im  Jahre  1902,  1476  im  Jahre  1903,  1480  im  Jahre
1904,  1527  im  Jahre  1905,  1568  im  Jahre  1906  und  1660  im
Jahre  1007.

Außer  zu  Eigentum  werden  einzelne  Stellen  auch  zu  Pacht
ausgegeben,  und  zwar  befinden  sich  unter  den  vorstehend  seit  1902
ausgegebenen  Stellen  301,  431,  515,  330,  409  und  321  Pachtstellen.

Endlich  sind  auch  noch  180  Mietverträge  über  Arbeiterwohnungen
  abgeschlossen  worden.

Wer  über  die  Ansiedelungsbedi  Lage,  Preis  und
Bodenschassenheit  der  einzelnen  Güter,  Reiseweg  und  sonstiges
nähere  Auskunft  haben  will,  erhält  solche  kostenfrei,  wenn  er  sich
dieserhalb  an  die  Königliche  Ansiedelungskommission
  zu  Posen  oder  an  die  Auskunftsstelle  für
bäuerliche  Ansiedelungen,  Berlin  SW.  11,  Dessauerstraße
  14,  wendet.  Ueber  die  zum  Verkauf  gestellten  Güter  werden
in  dem  „Neuen  Bauern  --  Land“,  das  als  monatliche  Beilage
zur  „Deutschen  Dorfzeitung“  (Herausgeber:  Heinrich
Sohnrey,  Deutsche  Landbuchhandlung,  Berlin  SW.)  erscheint,
regelmäßig  Mitteilungen  gemacht.

Nur  zur  Hilfeleistung  bei  der  Schaffung  neuer  Stellen  berufen
sind  die  Königlichen  Generalkommissionen  und  zwar  insofern,  als
ihnen  die  Ausführung  der  Rentengutsgesetze  vom  27.  Juni  1890
und  7.  Juli  1891  übertragen  ist.  Ihre  Tätigkeit  beschränkt  sich
nicht,  wie  die  der  Ansiedelungskommission  auf  nur  zwei  Provinzen,
umfaßt  vielmehr  den  ganzen  Staat.  Es  bestehen  nämlich  General.
kommissionen:
        <pb n="183" />
        —  183  —

in  Königsberg  für  die  Provinz  Ostpreußen
„  Bromberg  „  Provinzen  Westpkeuhen  und  Posen,
.  Breslau  Provinz  Schlesien
»  Bankfurt  aJO  »Um-insect  Brandenburg  und  Pommern,
erseburg  „  „  Provinz
.  Münster  „  „  Provinz  Testfalcn  und  kleine  Teile  der
Rheinprovinz,
„Cassel  „  „  Provinz  Hessen-Nassau,

Hannover  »  Provinzen  Hannover  und  Schleswig.

*

Holstein,
Düsseldorf  „  „  Rheinprovinz  und  Hohenzollern.

Zur  Bearbeitung  der  einzelnen  Sachen  errichten  die  General.

kommissionen  durch  ihren  Bezirk  zerstreut  je  nach  Bedürfnis  die
Spezialkommissionen“,  die  die  Verhandlungen  mit  den
Beteiligten  an  Ort  und  Stelle  zu  führen  haben.

Geldmittel,  aus  denen  die  Generalkommissionen  Güter
erwerben  und  weiter  veräußern  könnten  —  wie  die  Ansiedelungskommission
  —stehen  ihnen  nicht  z#ur  Verfügung.  Sie
kommen  daher  auch  nur  dann  in  Tätigkeit,  wenn  ein  Grundbesitzer
ihre  Vermittlung  in  Anspruch  nimmt.  (In  einzelnen  Fällen  sind
ihnen  auch  Staatsdomänen  zur  Besiedelung  überwiesen  worden.)
Der  Regel  nach  wird  ein  derartiger  Antrag  von  jemandem  ausgehen,
  der  seinen  Grundbesitz  ganz  oder  teilweise  —  durch  Abstoßung
  von  Vorwerken  oder  zerstreut  gelegenen  Parzellen  —  in
Rentengüter  zerlegen  möchte.  Wird  ein  solcher  Antrag  gestellt,  so
prüst  die  Generalkommission  zunächst,  ob  dem  Verfahren  keine
rechtlichen  oder  tatsächlichen  Schwierigkeiten  entgegenstehen,  d.  h.
namentlich,  ob  der  Antragsteller  nach  den  Eigentums-  und  Hypotbekenverhöltnissen
  zur  freien  Versügung  über  das  Gut  imstande
ist  und  ob  sich  dieses  nach  Lage,  Bodenbeschaffenheit  und  Kultunverhältnissen
  zur  Bildung  niittlerer  und  kleinerer  Besitzungen
eignet.  Ergeben  sich  hierbei  keine  Bedenken,  so  übernimmt  die
Generalkommission  die  Projektierung  zweckmäßiger  Stellen  und
demnächst  deren  örtliche  Abgrenzung  und  Vermessung.  Die  Beschassung
  der  Käufer  überläßt  sie  dagegen  dem  Verkäufer,  wenngleich
  sie  ihn  bei  ihrer  Gewinnung  und  Prüsung  ihrer  persönlichen
Verhältnisse  unterstützt.  Dagegen  bewirkt  sie  wiederum  den  förmlichen
  Abschluß  der  Kaufverträge,  die  Berichtigung  des  Katasters
und  Grundbuchs,  die  Ordnung  der  Gemeinde-,  Kirchen-  und  Schulverhältnisse
  und  leitet  sämtliche  Verhandlungen,  die  zur  Herstellung
  geordneter  Verhältnisse  und  eines  bernhigten  Zustandes  unter
den  Beteiligten  ersorderlich  sind.  Zu  dem  Zweck  ist  sie  —  im
Gegensatz  zur  Ansiedelungskommission  —  mit  einer  weitgehenden
obrigkeitlichen  Machtvollkommenheit  ausgestattet  und  befugt,  an
Stelle  der  ordentlichen  Verwaltungsbehörden  und  Gerichte  alle  zur
Erreichung  jenes  Zieles  erforderlichen  obrigkeitlichen  Entscheidungen
  zu  treffen  und  Anordnungen  zu  erlassen.  Die  Kaufverträge
        <pb n="184" />
        —  184  —

werden  gegen  Uebernahme  einer  Rente  durch  den  Käufer  abgeschlossen,
  die  aber  sofort  durch  Vermittelung  der  Rentenbank  insoweit
  abgelöst  zu  werden  pflegt,  als  dieses  nach  der  vorhandenen
Sicherheit  möglich  ift.  Die  Sicherheit  kann  als  vorhanden  angenommen
  werden,  wenn  der  25fache  Betrag  der  Rentenbankrente
innerhalb  des  30fachen  Betrages  des  bei  der  letzten  Grundsteuereinschägung
  ermittelten  Katastralreinertrages  niit  Hinzurechnung
der  Hälste  des  Wertes,  mit  welchem  die  Gebäude  bei  einer  Versicherungsgesellschaft
  versichert  find,  oder  innerhalb  der  erften  drei
Viertel  des  durch  ritterschaftliche,  landschaftliche  oder  besondere,
durch  die  Generalkommission  aufzunehmende  Tage  zu  ermittelnden
Wertes  der  Liegenschaften  zu  ftehen  kommt.  Die  Ablösung  geschieht
  in  der  Weife,  daß  der  Verkäufer  sein  Recht  auf  Bezug  der
mit  dem  Käufer  vereinbarten  Kaufrente  an  die  Rentenbank  abtritt
und  dafür  von  dieser  deren  kapitolisierten  Betrag  in  3½  prozentigen
Rentenbriefen  erhält.  Der  Käufer  hat  dann  seine  Rente  fortan,  und
zwar  unter  Zuschlag  von  ½  Prozent  Tilgungsbeitrag,  an  die  Rentenbank
  zu  entrichten  und  wird  durch  eine  60  Jahre  long  fortgesetzte
Zahlung  dieser  Rente  von  feiner  ganzen  Schuld  befreit.  Den  nicht
getilgten  Teil  der  Rente  kann  der  Eigentümer  der  Stelle  in  den
ersten  10  Jahren  nach  ihrer  Begründung  nur  mit  Genehmigung  der
Generalkommission,  fpäter  aber  jederzeit  auch  ohne  solche  ablöfen.
Die  Rentenbank  kann  aber  die  Ablösung  nicht  verlangen.  Bei
solcher  Ablösung  kann  die  Rente  des  ersten  Jahres  in  der  Art  geftundet
  werden,  daß  ihr  Betrag  auf  die  übrigen  60  Tilgungsjahre
verteilt  wird  (sogenanntes  Freijahr).  Soweit  eine  Uebernahme
auf  die  Rentenbank  wegen  mangelnder  Sicherheit  nicht  möglich  ist
und  der  Rest  des  Kaufpreifes  nicht  durch  eine  bare  Anzahlung  getilgt
  wird,  wird  dafür  entweder  eine  —  von  feiten  des  Rentengutsverkäufers
  für  längere  Zeit  unkündbare  —  Rest-Hypothek  beftellt,
oder  es  bleibt  der  nicht  abgelöste  Teil  der  Rente  als  sog.  Privatrente
  bestehen.

Zur  erstmaligen  Einrichtung  der  neuen  Stelle  durch  Errichtung
  der  notwendigen  Wohn-  und  Wirtschaftsgebäude  kann  dem
Erwerber  —  nicht  aber  dem  Verkäufer  —  ein  Darlehn  (Baudarlehn)
  ebenfalls  in  Rentenbriesen  von  der  Generalkommission
  bewilligt  werden,  das  in  derselben  Weise  wie
die  Kaufrente  getilgt  wird.  Im  Gegensatz  zu  der  aus
dem  Kauf  herrührenden  Rente  kann  aber  ein  folches  Baudarlehn
  von  seiten  der  Rentenbank  in  dem  Falle  —  aber  auch  nur
in  dem  Falle  —  fofort  zurückverlangt  werden,  wenn  die  Gebäude
nicht  ordnungsmäßig  unterhalten  und  versichert  werden,  der
Schuldner  in  Konkurs  gerät  oder  die  Rente  nur  nach  Zwangsvollstreckung
  zahlt.  Ferner  kann,  soweit  für  die  Errichtung  von
Rentengütern  die  Vermittelung  der  Generolkommission  eintritt,
der  zur  Abstoßung  der  Schulden  und  Lasten  der  aufzuteilenden
oder  abzutreunenden  Grundstücke  und  zur  erstmaligen  Besetzung
        <pb n="185" />
        —  185  —

der  Rentengüter  mit  den  notwendigen  Wohn-  und  Wirtschaftsgebäuden
  erforderliche  Zwischenkredit  aus  den  Beständen  des  Reservefonds
  der  Rentenbanken  gewährt  werden.  (Sog.  Zwischenkreditsgesetz
  vom  12.  Juli  1900.)  Diese  Mittel  sließen  also  dem
Rentengutsausgeber  zu,  der  sie  gegen  eine  niedrige  Verzinsung
(3½%005)  erhält  und  erst  zu  erstatten  braucht,  nachdem  ihm  die
Rentenbriefe  für  das  verkaufte  Rentengut  ausgehändigt  sind.

Zur  Ordnung  der  öffentlich-rechtlichen  Verhältnisse,  sowie  zur
erstmaligen  Instandsetzung  erforderlich  werdender  gemeinschaftlicher
  Anlagen  —  Wege,  Gräben,  Sand.,  Kalk-,  Lehmgruben.
Kirchhöfe  usw.  (Folgeeinrichtungen)  —  werden  vom  Staate  nicht
unerhebliche  Unterstützungen  gewährt.  Auf  die  Höhe  der  Kaufpreise,
  die  Zusammensetzung  der  Rentengüter,  die  Auswahl  der

rwerber  usw.  hat  die  Generalkommission  keinen  anderen  Einfluß,
  als  daß  sie,  falls  ihr  Bedenken  über  die  Angemessenheit  der
Preise,  die  wirtschaftlich  richtige  Zusammensetzung  der  Stellen,  die
Zuverlässigkeit  und  Leistungsfähigkeit  der  Ansiedler,  kurz  über  alle
solche  Punkte  entstehen,  die  für  eine  gedeihliche  Entwicklung  der
Rentengüter  von  Einfluß  sind,  und  diese  nicht  zu  ihrer  Zufriedenheit
  erledigt  werden,  ihre  Vermittelung  und  damit  auch  die  Mitwirkung
  der  Rentenbank  ablehnen  kann.  Nach  dem  Gesetz  ist  sie
nämlich  nur  befugt,  aber  in  keiner  Weise  verpflichtet,  ihre  Vermittelung
  eintreten  zu  lassen.

Rentengüter  werden  in  derselben  Größe  wie  bei  der  Ansiedelungskommission
  gebildet,  nur  mit  den  beiden,  allerdings  bedeutsamen
  Abweichungen,  daß  nicht  auch  „kleine“,  sondern  nur
„kleinere“  Stellen  zulässig  sind,  und  daß  große  Stellen  auch  nicht
ausnahmsweise  gebildet  werden  dürfen.  In  neuerer  Zeit  sind  aber
für  beide  Begriffe  weitgehende  Auslegungen  gegeben.  Nach  einem
Erlasse  vom  8.  Januar  1907  sollen  nämlich  kleinere“"  Rentengüter
bis  zu  einer  Mindestgröße  von  12,  50  ar  gebiidet  werden  können,  so
daß  nunmehr  auch  die  Bildung  von  Arbeiterstellen  in  weitestem
Umfange  ermöglicht  ist.  Für  nicht-landwirtschaftliche,  insbesondere
für  Industriearbeiter,  sind  allerdings  einige  einschränkende  Bestimmungen
  zu  beachten.  Durch  diese  wohlwollende  Auslegung  des
Rentengutsgesetzes  ist  die  Schaffung  von  Arbeiterstellen  in  ein
neues  Stadium  getreten;  es  macht  sich  seitdem  eine  rege  Tätigkeit
auf  diesem  Gebiete  bemerkbar,  die  hauptsächlich  darauf  zurückzuführen
  ist,  daß  man  hofft,  durch  die  jetzt  sehr  erleichterte  Seßhaftmachung
  von  Landarbeitern  den  immer  größer  werdenden  Mangel
an  solchen  wirksam  bekämpfen  zu  können.  Als  Kennzeichen  für
Grundstücke  „mittleren"  Umfanges  soll  gelten  können,  ob  der  Besitzer
  bei  dessen  Bewirtschaftung  körperlich  mitarbeitet  oder  ob  nach
seiner  sozialen  Stellung  die  ortsherkömmliche  Auffassung  ihn  als
zur  bäuerlichen  Bernfsklasse  gehörig  rechnet.  Wenn  aber  die  Bildung
  noch  größerer  Restgüter  nach  Lage  der  Verhältnisse  (z.  B.  zur
richtigen  Ausnutzung  der  vorhandenen  Gutsgebäude)  nicht  zu  ver-
        <pb n="186" />
        —  186  —

meiden  ist,  so  können  diese  nur  gegen  Kapitalzahlung  verkauft
werden.  Die  Anforderungen  an  die  Erwerber  find  bei  der  Bildung
von  Rentengütern  durch  die  Generalkommission  annähernd  dieselben
  wie  bei  der  Ansiedelungskommission;  an  Vermögen  wird
etwa  ein  Viertel  des  Wertes  der  völlig  eingerichteten  Stelle  und
das  zur  Bewirtschaftung  erforderliche  Inventar  verlangt.  Da  die
Rentengutsgesetzgebung  eine  Vermehrung  des  mittleren
und  kleineren  Besitzes  bezweckt,  können  ihre  Einrichtungen
nicht  dazu  benutzt  werden,  um  den  unveränderten  Uebergang  einer
bestehenden  Stelle  in  die  Hand  eines  neuen  Besitzers  zu  vermitteln:
wohl  aber  ist  es  zulässig,  mit  ihrer  Hilfe  zu  bestehenden
kleinen  Besitzungen  einzelne  Parzellen  hinzu  zu
erwerben,  sosern  erst  durch  solchen  Erwerb  die  bestehende  Besitzung
  aus  einer  wirtschaftlich  unselbständigen  zu  einer  selbstständigen
  wird  (Rentengut  durch  Zukauf).  Ebenso  ist  es  möglich,
gleichzeitig  von  mehreren  Verkäusern  einzelne  Parzellen  zu  erwerben
  und  diese  zu  einer  neuen  Stelle  zu  vereinigen  (Rentengutsbildung
  durch  Konsolidation).

Für  die  Tätigkeit  der  Generalkomission  haben  die  Beteiligten
zwar  Gebühren  zu  entrichten,  doch  sind  diese  äußerst  niedrig  bemessen
und  bleiben  in  den  meisten  Fällen  sogar  schon  hinter  dem  Betrag
des  bei  den  ohne  Vermittelung  der  Generalkommission  geschlossenen
Grundstückskäusen  zu  entrichtenden  Wertstempels  zurück.

Nach  Beendigung  der  Rentengutsbegründung  wendet  die  Generalkommission
  dem  Gedeihen  der  Ansiedler  in  ähnlicher  Weise  wie
die  Ansiedelungskommission  ihre  Fürsorge  zu.

Der  oben  angegebenen  Grundbesitzverteilung  entspricht  es,  daß
die  größte  Anzahl  Rentengüter  in  den  östlichen  Provinzen
  des  Staates  begründet  ist.

Die  Generalkommissionen  machen  durchgehends  nicht  bekannt,
in  welchen  Gegenden  Rentengutsbegründungen  schweben,  überlassen
dieses  vielmehr  den  Rentengutsausgebern.  Neuerdings  teilen  sie
die  Auslegungen  der  Auskunftsstelle  für  bäuerliche  Ansiedelungen
mit.  Wer  daher  ein  Rentengut  zu  erwerben
wünscht,  wende  sich  an  die  Auskunstsstelle  oder,  falls  ihm  nicht
schon  ein  schwebendes  Verfahren  und  der  Rentengutsausgeber  bekannt
  geworden  ist,  mit  einer  Aufrage  an  diejenige  Generalkommission,
  in  deren  Bezirk  er  sich  anzusiedeln  wünscht.  Auch  wer
selbst  Grundstücke  als  Rentengüter  verkausen  will,  hat  sich  an  diejenige
  Generalkommission  zu  wenden,  in  deren  Bezirk  sie  belegen
  sind.

Daesdem  Staatenicht  daraufankommt,  durch
Rentengutsgründungen  zu  verdienen,  da'  er  im
Gegenteil  erhebliche  Zuschüsse  dazu  leistet,  da
ferner  die  Generalkommission  —  nach  einigen  Fehlgriffen  früherer
Jahre  —  alle  Sorgfalt  darauf  verwenden,  nur  durchaus  lebensfähige
  neue  Ansiedelungen  zu  schafsen,  so  ist  nicht  zu  verkennen,
        <pb n="187" />
        —  187  —

daß  der  Erwerb  eines  Rentengutes  durch  Vermittelung  der  Generalkommission
  große  Vorzüge  hat.

Auch  die  private  Tätigkeit  hat  sich  in  erheblichem  Maße  der
Schaffung  neuer  Stellen  zugewendet.  Waren  es  bis  zum  Erlaß
der  Rentengutsgesetze  einzelne  Unternehmer,  die  größere  Güter  erwarben,
  um  sie  in  kleinere  Besitzungen  zu  zerlegen  und  weiter  zu
veräußern,  so  sind  seitdem  auch  Gesellschaften  entstanden,  die  sich
diesem  Unternehmen  gewidmet  haben.  Es  kommen  hier  zunächst
in  Betracht  die  beiden  Aktien-Gesellschaften  „Die  Landbank“  und
die  „Deutsche  Anfiedlungsbank“,  beide  mit  dem  Sitze  in  Berlin.
Gegenstand  beider  ist  der  Erwerb  und  die  Veräußerung  von  Liegenschaften,
  der  landwirtschaftliche  Betrieb  auf  diesen  Liegenschaften,
oder  deren  Verpachtung  und  die  Bildung  neuer  Stellen  in  Form
von  freien  oder  Rentengütern  aus  eigenen  oder  nicht  eigenen
Liegenschafsten.  Sie  versahren  dabei  in  ähnlicher  Weise  wie  die
Ansiedelungskommission  und  auch  die  Generalkommissionen.  Zum
Teil  wollen  sie  mit  der  Gencralkommission  Hand  in  Hand  arbeiten,
ihr  einen  Teil  der  Arbeiten,  insbesondere  die  Bildung  und  Bebauung
  der  neuen  Stellen,  deren  Abgrenzung  und  Aufmessung,  die
Beschafsung  der  Käuser  usw.  abnehmen,  dafür  aber  durch  ihre  Vermittlung
  eine  Ablösung  der  vereinbarten  Kaufrenten  durch  die
Reutenbank  und  daher  eine  Ausnutzung  des  Staatskredits  erzielen.
  Denn,  was  wohl  zu  beachten  ist,  Rentengüter  in  dem  jetzt
meist  damit  verbundenen  Sinne,  daß  der  Kauspreis  in  ciner  an
die  staatliche  Rentenbank  zu  entrichtenden  Tilgungsrente  besteht,
können  einzig  und  allein  durch  die  Generalkom
mission  begründet  werden.  Die  Ansiedelungsgesellschaften
  verkausen  aber  auch  und  zwar  vorzugsweise  ihre  Stellen
gegen  Kapital  und  lassen  einen  Teil  des  Kauspreises  als
Hypotheken  stehen.  Beide  Gesellschaften  sind  daher  mehr  Güterhandels-Gesellschaften,
  die  das  Gemeinsame  hoben,  daß  es  ihnen
um  Gelderwerb  zu  tun  ist.

Welche  Anforderungen  die  Gesellschaften  an  das  Vermögen  der
Käuser  stellen,  ist  nicht  bekannt,  doch  ergibt  sich  der  leitende  Grundsatz
  jedensalls  daraus,  daß  sie  keine  Gesahr  lausen  wollen.

Die  Erkenntnis,  daß  eine  kapitalistische  Tendenz  mit  dem
Wesen  und  den  Ansorderungen  der  inneren  Kolonisation  überhaupt
  nicht  oder  doch  nur  sehr  schwer  verträglich  ist,  hat  dazu  geführt,
  daß  sowohl  in  Pommern  wie  neuerdings  in  Ostpreußen  und
in  Hannover  besonderegemeinnützige  Gesellschaften  begründet  worden
sind,  nämlich  die  Pommersche  Anssdelungsorsellschast  in  Stettin,  die

Ostpreußische  Londgesellschaft  in  Königsberg  und  die  Hannoversche
gemeinnühige  Ansiedlungsgesellschaft  in  Hannover.  An  den  beiden
ersteren  Gesellschasten  hat  sich  der  Staat  mit  nicht  unerheblichen
Geldmitteln  beteiligt,  bei  der  in  Stettin,  die  eine  eingetragene
Genossenschaft  mit  beschränkter  Hastpflicht  ist,  dadurch,  daß  er
eine  Anzahl  Geschäftsanteile  erworben  hat,  bei  der  in  Königs-
        <pb n="188" />
        —  188  —

berg,  die  eine  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  ist,  dadurch,  daß
er  ihr  als  Gefellschafter  angehört.  Alle  diese  Unternehmungen  bezwecken
  die  Förderung  der  inneren  Kolonisation  und  wollen  gemeinmühig
  wirken;  es  zeigt  sich  das  u.  a.  darin,  daß  bei  den  beiden
ersteren  die  Dividende  höchstens  5  Jch  betragen  darf.  Diefe  Unternehmungen
  arbeiten  mit  den  Generalkommissionen  Hand  in  Hand:
beide  machen  auch  von  dem  Zwischenkreditgesetz  umfangreichen  Gebrauch
  und  werden  somit  auch  indirekt  vom  Staate  erheblich
unterstützt.  Die  Hannoversche  Gesellschaft,  ebenfalls  eine  Genossenschaft
  m.  b.  H.,  hat  die  Förderung  der  ländlichen  Ansiedelung  in  der
Provinz  Hannover  überhaupt  zum  Gegenstande.  Zu  dem  Zwecke
sollen:  1.  ländliche  Wohnstätten  vorzugsweise  auf  Grundstücken  der
Mitglieder  errichtet  oder  ausgebaut  werden;  2.  behufs  Begründung
  ländlicher  Wirtschaften  ländliche  Grundstücke  angekauft  werden;
  3.  derartige  Begründungen  zu  1  und  2  mit  Rat  und  Tat,
insbesondere  auch  finanziell  unterstützt  werden;  4.  die  ländliche
Ansiedelung  nach  Maßgabe  der  gesetzlichen  Bestimmungen,  insbesondere
  durch  Auskunftserteilung  über  alle  Angelegenheiten  derselben
  gefördert  werden.

Daß  auch  die  Kreisverwaltung  als  Kolonifator  dienen  kann,
hat  außer  dem  Kreise  Briesen  auch  der  Kreis  Soltan  (Hannover)
durch  eine  bemerkenswerte  Tat  bewiesen.  Auf  Kreistagsbeschluß
wurde  ein  Vollhof  zu  Brock  bei  Soltau  mit  einem  Arcal  von  650
Morgen  Acker,  Wiesen,  Forst,  Moor  und  Heide  angekauft.  Der
Kaufpreis  betrug  inkl.  Ablösungen  und  Unkosten  55  400  Mark.  Die
beabsichtigten  Bauten  und  Wegeanlagen  sind  auf  29  370  Mark  veranschlagt,
  so  daß  sich  die  Gesomtkoften  auf  84  770  Mark  belaufen.

us  dem  Hof  sind  fünf  Rentengutsstellen  von  zweimal
ca.  10,  zweimal  ca.  15  und  ca.  33  ha  gebildet  worden  zum  Preise
von  940—24  000  Mark  und  zu  dem  Gesamtpreise  von  65  240  Mark.
Auf  den  gemeinschaftlichen  Besitz  der  Rentengutskäufer  an  einer
Sandgrube  und  Wegen  entfallen  ca.  2¼  ha.  Die  zu  dem  Hos  gebörende
  Ziegelei  wurde  für  12000  Mark  von  einem  der  Käufer
mit  übernommen.  Von  dem  Kaufpreis  wurden  59  025  Mark  in
3½  prozentigen  Rentenbriefen  gezahlt,  der  Rest  ist  auf  Rente
stehen  geblieben,  die  jährlich  229,62  Mark  bringt.  Das  in  Besitz
des  Kreises  gebliebene  Reftgut  von  ca.  74¼  ha  wird  mit  Hilfe  des
Provinzial-Aufforstungsfonds  aufgesorstet.  Eine  weiter  übrig
gebliebene  Wiese  wird  der  Kreis  verpachten.  Da  die  Gesamtkoften
durch  den  Verkauf  der  Stellen  gedeckt  wurden,  hat  der  Kreis  ein
durchaus  vorteilhaftes  Geschäft  gemacht.  Wie  der  Kreis,  so  könnten
  in  gar  vielen  Fällen  auch  die  einzelnen  Gemeinden  in  ähnlicher
Weise  vermittelnd  eingreifen,  wie  dies  schon  in  unserm  Kapitel
„Güterschlächterei“  gefordert  wurde.

Bei  den  feither  behandelten  staatlichen  und  privaten  Unternehmungen
  handelte  es  sich  ausschlieblich  um  Ansiedelungen  auf
bereits  in  Kultur  befindlichen  Ländereien.  Daneben  ist  aber  auch
        <pb n="189" />
        —  180  —

noch  der  Befiedelung  der  Hochmoore  zu  gedenken,  die  in  neuerer
Zeit  systematisch  und  zielbewußt  betrieben  wird.  Hier  kommen
zunächst  die  der  Hannoverschen  Provinzialverwaltung  in  den  Emsmooren
  gehörenden  Flächen  in  Betracht.

Die  Kolonie  „Provinzialmoor“  umfaßt  442  ha  fertiges  Ackerund
  Wiesenland.  Von  den  vorhandenen  43  Kolonaten  sind  38  bebaut.
  Die  einzelnen  Siedelungen  sind  10  ha  groß.  Sie  werden
mit  fertigem  Woh  und  Wirtschaftsgebäude  Ausleohe  auf  10  Jahre
in  Zeitpacht  gegeben,  nachdem  etwa  2  ha  des  Bodens  mit  Hilfe  von
Lalk  und  Kunstdünger  in  Kultur  gebracht  und  bestellt  worden  sind.
In  jedem  Jahre  wird  auf  Kosten  der  Verwaltung  ein  weiterer
Kolonatsteil  vorgerichtet.

Alle  hierzu,  sowie  zur  ersten  Urbarmachung  nötigen  Arbeiten
verrichten  die  Ansiedler  selbst  im  Tagelohne,  wodurch  eine  möglichst
sorgfältige  Ausführung  gesichert  wird.  Düngung  und  Bestellung,
sowie  die  ganze  Wirtschaftsführung  erfolgen  während  der  ganzen
Pachtzeit  genau  nach  den  Vorschriften  der  Verwaltung,  die  auch
zum  Selbstkostenpreis  den  nötigen  Kunstdünger  liefert.  Nach  Ablauf
  der  Pachtperiode,  oder  auch  nach  dem  Ermessen  der  Verwaltung
  schon  früher,  kann  der  Ansiedler  das  ganze  Kolonat  zum
Buchwert  als  Rentengut  erwerben,  wobei  durch  geeignete  Bestimmungen
  eine  Zersplitterung  desselben  verhindert  werden  soll.
Die  Pacht  beträgt  3  %  der  von  der  Verwaltung  verauslagten  Gesomtkosten
  (letztere  belaufen  sich  einschließlich  der  Ausgaben  für
Wegeanlagen  und  Gebäude  auf  1119  Mark  für  1  ha  fertiger  für
die  Ernte  vorbereiteter  Kolonatsfläche).  Jedoch  werden  den  Ansiedlern
  ein  Freijahr  und  in  besonderen  Fällen  Unterstützungen  in
Form  von  Saatgut  und  Düngestoffen  gewährt.

In  den  ofstfriesischen  Mooren  tritt  der  Staat  als  Unternehmer
des  Besiedelungswerkes  auf  und  verfährt  dabei  nach  ähnlichen
Grundsätzen,  wie  sie  sich  in  den  linksemsischen  Mooren  bewährt
haben.  Die  neue  Ansiedelung  „Marcardsmoor"“  umfaßt  jetzt
49  bebaute  Siedelplätze,  von  denen  bereits  10  als  Rentengüter
  ausgegeben  sind.  Die  übrigen  Kolonisten  bezahlen  als  Pacht
für  1  ha  für  die  Aberntung  fertig  gestellten  Landes  30  Mark  und
genießen  2  Freijahre.  In  Kultur  befinden  sich  augenblicklich  rund
400  ha.  Seitens  der  leitenden  Organe  wird  gerühmt,  daß  das
Verständnis  der  Kolonisten  und  damit  auch  das  Vertrauen  zu  dem
Unternehmen  in  fortwährendem  Wachsen  begriffen  sei.  Letzteres
spreche  sich  auch  namentlich  darin  aus,  daß  die  in  den  letzten  Jahren
zugezogenen  Siedler  fast  ausnahmslos  nahe  Verwandte  oder  Bekannte
  älterer  Ansiedler  seien.

Auch  in  Grost-Sterneberg,  einem  im  unteren  Elbegebiete  belegenen
  Teile  des  Kehdinger  Moores  (Hochmoor)  wird  eine  Besiedelung
  ausgeführt.  In  Kultur  gebracht  sind  bereits  rund
110  ha,  5  der  darauf  neu  errichteten  Stellen  sind  als  Rentengüter
        <pb n="190" />
        verkauft  worden.  Endlich  ist  auch  die  Kultivierung  und  Besiedlung
  des  Hahnenknooper  Moores  im  Kreise  Geestemünde  in
Angriff  genommen  worden.

In  Ostpreußen  ist  mit  der  Kultivierung  und  Besiedelung
des  im  Kreise  Heydekrug  belegenen  etwa  3000  ha  umfassenden
Augstumalmoores  begonnen  und  zu  dem  Zweck  ein  besonderer  Besiedelungsplan
  ausgearbeitet  worden.  Dieser  nimmt  die  Anlage
owohl  von  Käthner-  wie  von  spannsähigen  Bauernstellen  und  die
Möglichkeit  ihrer  späteren  Vergrößerung  in  Aussicht.  Die
Banuernstellen  sollen  durch  die  Verwaltung  zum  größeren  Teile
in  Kultur  gebracht  und  aufgebaut,  die  Käthnersiedelungen  neben
Errichtung  eines  Stückes  Grasland  nur  für  die  Bestellung  vorbereitet
  werden.  18  der  neugebildeten  Stellen  sind  bereits  an
Pächter  vergeben  worden.  Eine  neue  Moorkolonie  ist  auch  in
Elchtal,  einem  Teile  des  im  Kreise  Labiau  belegenen  großen  Moosbruches
  begründet  worden.  18  von  den  vorgesehenen  50  neuen
Stellen  sind  bereits  verpachtet.

Die  Leitung  der  neuerdings  in  Angriff  genommenen  staatlichen
  Kolonisations-Unternehmungen  ist  den  Gencralkommissionen
übertragen  worden,  die  die  Kultivierungsarbeiten  vorzugsweise
mit  Gefangenen  gusführt.  In  den  holsteinischen  Mooren,  dem
Bargstedter  Moor  und  dem  Reitmoor  führt  die  Gefangenenverwaltung
  selbst  Besiedelungsarbeiten  aus.

Auch  von  nichtstaatlicher  Seite  hat  man  die  Moorkolonisation
in  Angriff  genommen.  Von  dem  bekannten  Leiter  der  Bieleselder
Anstalten,  Pastor  von  Bodelschwingh,  ist  in  dem  in  den
Kreisen  Sulingen  und  Diepholz  gelegenen  Wietingsmoor  im  November
  1899  eine  Arbeiterkolonie  gegründet  worden.  Es  wurden
zunächst  Wohngebäude  für  20  Jünglinge  und  30  arbeitslose
Männer  geschaffen,  die  mit  der  Bearbeitung  des  Sand-  und  Moorlandes,
  Entwässerungs-  und  Torfsticharbeiten  beschäftigt  werden.
Diese  Kolonie  soll  den  Stamm  für  weitere  hergeben:  beabsichtigt
ist  dann  die  Bildung  von  Rentengütern,  um  bewährte  Arbeiter
seßhaft  zu  machen.

Erfreulicherweise  geht  neuerdings  auch  die  Provinzialverwal.
tung  von  Westfalen  mit  der  Besiedelung  von  Oedländereien  vor.
Sie  hat  eines  der  verwahrlosesten  und  verwildertsten  Gelände  in
dem  nordöstlichsten  Teile  der  Provinz,  die  „Brechte“,  zur  Größe
von  321  ha  angekauft  und  ist  damit  beschäftigt,  dieses  mit  einem
Kostenaufwande  von  rund  einer  halben  Million  Mark  in  Kultur
zu  setzen,  um  daraus  demnächst  Rentengüter  von  je  etwa  15  ha
Größe  zu  schaffen.

Die  im  Kreise  Geestemünde  bestehenden  8  Moorkolonien,
  von  denen  nur  zwei  ihre  Entstehung  und  Einrichtung
unmittelbar  staatlicher  Fürsorge  verdanken,  während  die  anderen
durch  Veräußerung  siskalischer  oder  privater  Moorteile  entstanden,
erfreuen  sich  einer  verhältnismäßig  guten  Entwickelung,  obwohl
        <pb n="191" />
        —  191  —

die  Ansiedler  früher  gänzlich  sich  felbst  überlassen  und  in  Unkenntnis
  der  praktischen  Errungenschaften  auf  dem  Gebiete  der
Moorkultur  waren.  Das  beweist,  daß  bei  dem  heutigen  Stande
diefer  Kultur  genügend  große  und  zweckmäßig  eingerichtete  Moorftellen
  ein  gesichertes  Vorankommen  verbürgen.  Der  Kreis  unterstützt
  diese  Kolonien  nach  Möglichkeit.  500  Mk.  aus  Kreismitteln
sowie  500  Mk.  aus  dem  fog.  West-Fonds  wurden  vier
Kolonien  überwiesen,  welche  Sumne  40  Anbauern  die  Urbarmachung
  von  je  einem  Morgen  Moor-  oder  Heideland  ermöglichte.
Näheres  Land  1900/1901  S.  279.

Erwähnenswert  ist  t  folgendes  Beifpiel  einer  Anfiedelung
auf  Waldboden,  der  für  den  Holzbestand  wenig  geeignet  war.  Der
Königliche  Forstfiskus  verkaufte  1898  das  Forstrevier  Rockshüllen
  bei  Bergen  (Landkreis  Celle)  mit  der  Absicht,  eine
Anfiedelung  zu  schaffen.  Das  Revier  wurde  an  Bauern  und
Häusler  in  17  Parzellen  verkauft.  Der  Boden  hat  sich  für  den
Körnerbau  als  äußerft  günftig  erwiefen:  in  wenig  Jahren  wird
fich  hier  ein  blühendes  Dorf  eutwickeln,  das  den  Namen  Rockshüllen
  führt.  Als  ein  Ministerialrat  einem  der  Kolonisten  die
Beforgnis  äußerte,  ob  er  bei  dem  für  den  Morgen  gezahlten  Preis
von  280  Mk.  bestehen  könne,  zumal  doch  die  Ausrodung  der  vielen
Baumwurzeln  noch  auf  Kosten  der  Käufer  geschehen  müsse,
antwortete  der  Kolonist:  „Davor  räkt  wi  nix,  eck  hewwe
800  Dhaler,  de  hewwe  eck  meck  alle  met  minen  Händen  verdeint.“

Nach  vorstehenden  Ausführungen  ist  in  umfangreicher  Weise
für  die  Bildung  neuer  Stellen  und  namentlich  dafür  gesorgt,  daß
die  damit  verknüpften  Schwierigkeiten  dem  Verkäufer  möglichft
erleichtert  werden.  Auch  dafür  ist  gesorgt,  daß  die  Erwerber  gegen
die  Gefahren  plötzlicher  Kündigungen  des  nicht  bar  bezahlten
Kaufpreifes  geschützt  werden,  namentlich  bei  den  unter  Mitwirkung
des  Staates  sich  vollziehenden  Verkäufen.  Bei  den  letzteren  ist  auch
besonders  anzuerkennen,  daß  der  Staat  seine  Tätigkeit  nicht  etwa
mit  dem  Abschluß  des  Kaufes  als  beendigt  anfieht,  sondern  auch
noch  nachher  den  Ansiedlern  mit  Rat  und  Tat  zur  Seite  fteht.

Von  befonders  großer  Bedeutung  ist  auch,  daß  durch  die
neuerdings  zugelassene  Begründung  kleiner  Arbeiterstellen  als
Rentengüter  dem  gering  Bemittelten  ermöglicht  wird,  sich  ein
eigenes  Heim  zu  schaffen,  das  er,  wenn  er  in  feiner  Wirtschaft
weiter  kommt,  durch  Hinzupachtung  oder  auch  durch  Zukauf  benachbarter
  Ländereien  allmählich  vergrößern  kann.  Dagegen  ist
die  Rentengutsgesetzgebung  nicht  dazu  gerigret,  demjenigen  der
ein  größeres  Besitztum  erwerben  möchte,  ohne  die  Mittel  zu  einer
angemeffenen  Anzahlung  zu  haben,  diefes  zu  ermöglichen.

Zu  wünschen  wäre,  daß  der  Staat  bei  den  Rentengutsbegründungen,
  insbefondere  auch  bei  den  Moorbefiedelungen
weniger  fiskalisch  vorgehen,  vielmehr  eine  offenere  Hand  zeigen
möge.  Das  Geld,  was  für  solche  Zwecke  ausgegeben  wird,  wird
        <pb n="192" />
        zwar  keine  oder  nur  geringe  Verzinsung  bringen,  indirekt  aber
wird  es  eine  der  besten  Kapitalsanlagen  sein.

Bon  außerpreußischen  Bundesstaaten  hat,  soweit  uns  bekannt
geworden,  nur  das  Großherzogtum  Mecklen  burg-Schwerin
ein  Gesetz  über  innere  Kolonisation  (Verordnung  vom  24.  Mai
1898,  betreffend  die  Vermehrung  des  mittleren  und  kleineren
Grundbesitzes  auf  dem  platten  Lande.  Regierungs-Blatt  Nr.  20
von  1898).  Nach  diesem  können  aus  ritterschaftlichen  Gütern  Besitstellen
  in  Erbpacht  (Erbpachtstelle,  Büdnerei,  Häuslerei)  oder
gegen  Uebernahme  einer  festen  Geldrente  (Rentengut)  weggegeben
werden,  wenn  sie  eine  im  Verhältnis  zum  Hauptgute  bestimmte,
im  Gesetz  angegebene  Größe  nicht  übersteigen.  Die  Weggabe
größerer  Stellen,  sowie  die  Zerteilung  eines  ganzen  Gutes  bedarf
in  jedem  einzelnen  Falle  der  landesherrlichen  Genehmigung.  Für
die  in  der  genannten  Verordnung  bezeichneten  Zwecke  ist  eine  besondere
  Behörde  unter  dem  Namen  „Großherzogliche  Ansiedlungs
kommission“  mit  dem  Sitze  in  Schwerin  errichtet  worden.  Das
Gesetz  berührt  eigentlich  nur  das  Gebiet  der  Ritterschaft:  zwar
ist  im  §  25  die  Möglichkeit  vorgesehen,  mit  ihm  auch  im  Domanium
zu  arbeiten,  hiervon  ist  aber  bisher  kein  Gebrauch  gemacht  worden,
dagegen  macht  die  Begründung  kleiner  Besitzstellen  in  diesem  Ge
biete  auf  Grund  des  Erbpachtrechtes  sehr  günstige  orsschrite

Vielfach  herrscht  in  den  Kreisen  der  Großgrundbesitzer  eine
Abneigung  gegen  die  Kolonisation,  weil  man  glaubt,  daß  sie
zur  Besserung  der  Arbeiterverhältnisse  nichts  beizutragen  verma
Demgegenüber  mögen  einige  Beispiele  aus  dem  Wun  gekreifder
  Generalkommission  für  Brandenburg  und  Pommern  beweisen,
daß  aus  den  bäuerlichen  Ansiedelungen  dem  Großgrundbesitz  eine
durchaus  schätzbare  Hilfe  gegen  leine  Leutenot  erwächst.

Von  dem  Rittergute  C.  in  Pommern  mit  einer
Größe  von  etwa  580  ha  hat  der  Besitzer  vor  mehreren  Jahren
unter  Vermittelung  der  Generalkommission  ca.  120  ha  Vorwerksland
  (Acker,  Wiese  und  Torfbruch)  in  9  Rentengüter  aufgeteilt.
Von  diesen  enthalten  2  Stellen  30  und  40  ha  und  gebrauchen
selbst  fremde  Arbeitskräfte.  Dagegen  leisten  die  Besitzer  der
übrigen  7  Stellen,  von  denen  2  mit  12  und  13  ha  unzweifelhaft
selbständige  Ackernahrungen  sind  und  die  Mehrzahl  der  übrigen
Stellen  diesen  an  Größe  fast  gleichkommt,  mit  ihren  Familien
dem  Verkäufer  auf  dem  Restgute  jederzeit  auf  dessen  Verlangen
Handdienste,  namentlich  in  der  Heu-,  Korn-  und  Kartoffelernte.
Der  Besitzer,  einer  der  intelligentesten  und  geachtetsten  Landwirte
Pommenrns,  berichtet  darüber  selbst:  Die  Wirte  und  ihre  Frauen
beanspruche  er  nur  ausnahmsweise,  fast  dauernd  aber  ihre  erwachsenen
  Söhne  und  Töchter.  Die  Arbeitsleistung  sei  durchaus
spontan.  Eine  vertragliche  Verpflichtung  bestehe  auf  keiner  Seite.
Ausnahmelöhne  gewähre  er  nicht.  Er  habe  jetzt  jederzeit  nach
Wunsch  9  erwachsene  arbeitsfähige  und  willige  Personen  aus  der
        <pb n="193" />
        193

Kolonie  für  seine  Feldarbeiten  zur  Stelle.  Sog.  Schnitter
(Sachsengänger)  brauche  er  seitdem  nicht  mehr  anzunehmen  und
er  müsse  den  gegenwärtigen  Zustand  seiner  Teuteverhältnisse  dank
der  Nentengütergründung  als  durchaus  befriedigend
bezeichnen.  Von  dem  Rittergute  M.  zur  Eröh  von  etwa
500  ha  in  der  Provinz  Brandenbung  wird  ähnliches  gemeldet.
  Dort  sind  aus  etwa  100  ha  Acker-  und  Gartenland  nahe
bei  dem  Gutsgehöft  14  Rentengüter  errichtet.  Von  diesen
kommen  6  Kolonisten,  darunter  3  mit  8—12  ha  Eigenbesit,
Sommers  und  Winters,  und  2  andere  in  der  Ernte  regelmäßig
zur  Gutsarbeit;  1  Kolonist  besorgt  die  sämtlichen  Schmiedearbeiten
  für  das  Gut.  Auch  hier  bezeichnet  der  Gutsbesitzer  die
durch  die  Besiedelung  jener  100  ha  herbeigefübrte  Besserun

Arbeiterverhältnisse  als  durchaus  befriedigend  —
nannte  Schnitter  (Sachsengänger)  find  nicht  mehr  erforderlich.
Er  nennt  die  gegenwärtige  Wirtschaftslage  seines  Gutes  rücksichtlich
  der  Arbeiterverhältnisse  gegen  früher  Zgeradezu  ideal“.
In  der  Rentengüterkolonie  P.  mit  20  selbständigen  Ackernahrungen
  arbeiten  zwar  nicht  die  Rentenbauer  selbst,  aber  4  erwachsene
  Söhne  und  1  Tochter  auf  dem  Restgut  des  Rentenguts.
ausgebers.  Auch  die  Mitteilungen  aus  zahlreichen  Rentengüter.
kolonien  Hinterpommerns  lauten  ähnlich.  (Näheres  im  Vortrag
des  Herrn  Regierungsrat  von  Behr  auf  der  IV.  Fauptversammlung
  des  Ausschusses  f.  W.  a.  d.  L.,  Land  1899/1900  S.  234.)

Literatur.  Das  Ansiedelungsgesetz  und  die  Rentengutsgesetze  sind
enthalten  in  Sterneberg  u.  Pelter,  Die  urrcuhischen
Rentengutsgesetze  nebst  den  dazu  ergangenen  Erlassen  und  Entscheidungen.
  Berlin  1898.  Paul  Waldhecker,  Ansiedelungskommission
und  Generalkommission  (behandelt  das  Aehnliche  und  Ver  chiedene  der
beiden  atut.:  und-  der  entsprechenden  Kolonisationsgesetze)  Schmollers
  Jahrbuch  X  Val.  ferner  die  juristischen  Kommentare  zu  den
rWi*3  lbal.  Andresen.  Mahraun  und  Meyn  (alle
3  Berlin  1892).  Martineit,  Das  p  henhische.  Nelsuen  ubgn  als
Mittel  zur  Besserung  der  lenmirlschaffnkken  Besitz-  und  Arbeiterwerältnisse.

  Berlin  1893.  Waldhecker,  die  c0Prubischen.  Rentengutsgesetze
  nach  Theorie  und  Praxis.  Berlin  1894.  Dr.  Arthur  Aal,
Das  Preußische  Rentengut.  Seine  Vorgesciche  und  seine  Gestaltung
in  Gesetzgebung  und  Praxis.  J.  G.  Cotta'sche  Dichhandlur  Nachfolger.
Stuttgart  1901.  (Kritik  im  „Land“  1901  S.  230.)  x.  Alfred  Su
genberg,  Innere  Kolonisation  im  Nordwesten  rnn  Straßburg,
  Verlag  von  Karl  J.  Trübner  1891.  Sering,  Die  innere  Kolonisation
  im  ästlichen  Deutschland.  Leipzig  1893.  Derselbe,  Arbeitenfrage
  und  Kolonisation  in  den  östlichen  Provinzen.  Berlin  1892.
Derselbe,  Artikel  Kolonisation,  innere,  Ansiedelungsgesetz  für  Posen
und  Westpren  n,  Rentengut  und  mehrere  andere  in  Elster,  Wörterbuch
er  Volkswirtschaft,  Jena  1898,  und  in  Conrad,  Elster,  Lexis,  Löning.
ndwörterbuch  der  Staatewissenschaften.  Sobnrey,  Eine  Wanderfahrt
durc  die  deutschen  nfiedelungbit  in  Posen  und  Westpreußen.
Berlin  1897.  Derselbe,  Bauernland.  Berlin.  (Gegen  10  Pf.  zu
beielrn  vom  Verein.)  (Vergl.  Hugo  Böttger,  Ein  gescheiterter

Sohnrey.  Wegwelser.  13
        <pb n="194" />
        —  194  —

Lersuch  eder  inneren  Mlorilation  im  ritterscheftlichen  Mecklenburg-Das
  Land  V.  Nr.  8.)  Die  alljährlich  dem  Landtage  vor-*x
  .„Denrschriften“  über  die  Ausführung  des  Gesetzes  vom

26./4.  88.  Denkschrift  über  den  gegenwärtigen  Stand  der  Moorkultur
und  der  Moorbe  hedelunn  in  Preußen.  ausgestent.  vom  Ministerium  für
Landwirtschaft,  un  Sohnrey.  Der  kleine
Heinrich.  Eine  Blenpo  muth  eeia  d  eutschen  Es#  .
Berlin  SW.  11,  Deut  buchhandl.  Metz,  Zur  Se  ftmachung  der
Landarbeiter  in  den  ichen  Provinzen.  Land  WGu  .146.  Tos.
saint,  Das  Land  und  die  Kriegervereine.  Land  V

S.
handlungen  des  Landtages  über  die  innere  se3  Land  VII  n.
S.  d  .  tgi  trbeiterwohnungen“
S.  218.)  Stumpfe.  9e  Sebhaftmachung  der  Landarbeiter.  Werlin
906.  ör

gegeben
lin  SW.  11,  Defsauerstr.  14.  Heft  1.  Was  muß  der  deutsche  Bauersmann
von  der  inneren  Kolonisation  wi  lens  —  Heft  2.  Neutze,  Aus  der  Praxis
der  inneren  Kolonisatien.  —  Hest  3.  Lin  schmann,  Das  preuß.  Rentengut.
  —  Heft  4.  Richter,  Landarbeiteranftedelung  durch  den  Kreislommunalverband.
  —  ngig  hre  deutscher  Kulturarbeit,
Tätigkeit  und  Aufgaben  neupreußischer  Kolonisation  in  Westpreu
  und  Posen  (amtliche  Denkschrift  1907):  Dr.  Martin
Sölsar.  r  d.  Paseellierun  und  innere  Kolonisation.  Leipzig
.  Wet  Innere  Kolonisation  in  den  Provin#en
“lf  *lz  Lommern  1891—1901,  Berlin  1901.
Fg.  1  Riubisce  Rentengutsgesetzgebung  und  die  Neuge-Lu
  la  wirtschaftli  t  Betriebe  in  den  westfälischen  Rentengütern.

erfor

Die  Laudentfremdung  der  Soldaten.

Die  Erfahrung  zeigt  uns  olljährlich  von  neuem  —  wie  in
Deutschland,  so  auch  in  den  uns  benachbarten  Ländern  Oesterreich,
Frankreich  und  Belgien,  —  daß  ein  großter  Teil  der  vom  Lande
eingestellten  Bauernsöhne  und  Knechte,  welche  in  der  Heimat
keinen  eigenen  Hof.  keine  eigene  Stelle  zu  erwarten  haben,  nach
der  Militärzeit  nicht  wieder  zurückkommt.

Der  Militärdienst  führte  die  Söhne  des  Landes,  nachdem  die
kleinen  militärischen  Standorte  bis  auf  einen  geringen  Rest  aufgehoben
  waren,  mitten  hinein  in  die  großen  Städte,  und  die
Städte  taten  nun  das  ihre,  den  jungen  Leuten  durch  trügerische
Bilder  von  Glück  und  Glanz  die  Sinne  zu  verwirren.  Der
Widerschein  dieses  Glanzes  fiel  auf  das  Land,  die  ländlichen  Zustände
  mit  ihren  Mängeln  und  Mißhelligkeiten  traten  hell  und
grell  hervor,  das  Bewußtsein  füllte  sich  mit  den  glänzenden  Bildern
  der  Stadt  und  den  trüben  Bildern  des  Landes,  und  dieser
Gegensatz  erzeugte  die  Unlust,  wieder  aufs  Land  zurückzukehren.

Welchen  entscheidenden  Einfluß  die  Dienstzeit  auf  die  endgültige
  Wahl  des  Aufenthaltsortes  der  dienstpflichtigen  Jugend
        <pb n="195" />
        105

hat,  zeigen  die  Ergebnisse  einer  Untersuchung,  die  Dr.  F.  Bröß
ling  über  „die  Lage  der  landwirtschaftlichen  Arbeiter  in  Schlesien
am  Ende  des  19.  Jahrhunderts“  angestellt  hat.  Danach  blieben
in  der  untersuchten  Provinz  durchschnittlich  70  pCt.  der  beim  Militär
  gedienten  Leute  in  der  Stadt  „hängen“.  Häufig  fanden  sich
in  den  an  Brößling  mrülcgelangten  Fragebogen  sogar  Angaben

wie:  „100  pCt.  bleiben  hängen,“  oder:  „ich  habe  seit  Inrrent  nach
keinen  Reservisten  zurückkehren  sehen.“  (Val.  Mitteilungen  des
laowirtschaftlichen.  Instituts  der  Universität  Breslau,  Heft  4,

Die  Rückkehrenden  aber  bestehen,  soweit  es  nicht  ersstgeborene
Bauernsöhne  sind,  der  Hauptsache  nach  aus  den  geistig  minder
fähigten,  den  für  die  Beförderung  zum  Unteroffizier  Ungeeic.
neten,  den  Stupiden,  denen  die  Intelligenz  zur  Beschäftigung  als
Diener  usw.  oder  in  der  Industrie  mangelt.  Außer  diesen  waren
auf  dem  Lande  die  körperlich  zum  Militärdienste  Unbrauchbaren
zurückgeblieben.  Auf  diese  beiden  Hatsgorien  „geht  hauptsächlich
die  Vermehrungstätigkeit  für  die  Zukunft  über,  sie  sollen  in  der
Zukunft  den  hervorragenden  Anteil  am  Heeresersatz  produzieren.
Fürwahr,  es  gehört  die  ganze  regenerierende  Kraft  des  Landlebens
  dazu,  wenn  trotz  des  stetigen  Abganges  der  besseren  Menschenklassen
  auf  dem  Lande  die  körperliche  und  geistige  Entartung
noch  nicht  stärker  vorgeschritten  ist.“

In  dem  Maße,  wie  diese  schweren  Folgen  des  großstädtischen
Militärdienstes  zunehmen,  verringern  sich  für  die  Armee
  selbst  die  besseren  und  besten  Kreise  ihres
Ersatzes,  verringert  sich  mit  den  Jahren  die  Zahl  der  diensttanglichen
  KRekruten  überhaupt.  Denn  wenn  auch  der  Streit
um  die  Grundlagen  der  deutschen  Wehrkraft  noch  nicht  endgültig
entschieden  ist,  so  steht  doch  schon  soviel  fest,  daß  an  körperlich
tauglichen  Mannschaften  die  Landbevölkerung  trot  ihres  starken
Rückganges  immer  noch  den  größten  Prozentsatz  aufzuweisen  hat,
wie  es  die  dem  Reichstage  alljährlich  zugehenden  Uebersichten  über
die  Ergebnisse  des  Heeres-  Ergänzungs-Geschäftes  besonders  deut.
lich  zeigen,  nachdem  seit  einigen  Jahren  auch  die  Herkunft  und
Beschäftigung  der  Gestellungspflichtigen  und  Ausgehobenen  berücksichtigt
  wird.  Nach  den  Ergebnissen  des  Jahres  1906  waren
von  den  auf  dem  Lande  Geborenen  und  in  der  Landwirtschaft  beschäftigten
  Gestellungspflichtigen  60,18  pCt.  tauglich.  Von  den
auf  dem  Lande  Geborenen  und  in  der  Stadt  Beschäftigten  waren
immerhin  noch  58,28  pCt.  tauglich.  Im  ganzen  und  im  Durchschnitte
  betrug  die  Tanglichkeitszisser  der  auf  dem  Lande  Geborenen
  59,67  pCt.  Von  den  in  der  Stadt  Geborenen,  aber  in
der  Landwirtschaft  Beschäftigten  waren  58,68  pCt.  tauglich,  wäh.
rend  von  den  in  der  Stadt  Geborenen  und  nicht  in  der  Landwirtschaft
  Beschästigten  nur  50,40  pCt.  tanglich  waren.  Im
Durchschnitte  erreichte  die  Tanglichkeitszisser  der  in  der  Stadt  Ge.
        <pb n="196" />
        196

borenen  nur  die  Höhe  von  51,11  pCt.  Das  Verhältnis  würde
ohne  Zweisel  für  das  Land  noch  weit  günstiger  sein,  wenn  man
auch  die  Herkunft  und  Beschäftigung  der  Eltern  der  Gestellungspflichtigen
  mit  berücksichtigte.

Sollte  da  bei  einem  weiteren  Andauern  der  Landflucht,  zu
der  die  militärische  Dienstzeit  in  der  Großstadt  nicht  unwesentlich
beiträgt,  nicht  die  Sorge  an  die  Armee  herantreten,  daß  der  Tag
kommen  muß,  an  dem  man  vergeblich  nach  der  gewohnten  Rekrutensülle
  ausschauen  wird  Darum  handelt  es  sich  in  dieser
Frage  wahrlich  nicht  bloß  um  eine  Existenzbedingung
  der  Landwirtschaft,  sondern  zugleich  um
die  allerwichtigste  Existenzbedingung  der  ganzen
  Armce.

Wie  kann  aber  dafür  gesorgt  werden,  daß  der  vom  Lande
und  aus  der  Landwirtschaft  gekommene  Soldat  durch  seine  Dienftzeit
  unter  der  Fahne  seinem  Berufe  und  seiner  Heimat  nicht  für
immer  entzogen  wird,  sondern  ihm  treu  bleibt?

Mittel  und  Wege.  Das  Hauptmittel  ist  ohne  Zweifel
die  Beibehaltung,  oder  da  die  kleinen  Garnifonen  bereits  größten.
teils  aufgehoben  sind,  die  Wiederherstellung  und  möglichfte  Vermehrung
  der  Landgarnisonen.  Diese  Forderung  muß  immer
wieder  nachdrücklich  erhoben  werden,  denn  es  handelt  sich  dabei
um  die  Zukunft  unserer  Wehrmacht,  nicht  bloß  um  die  Interessen
der  ländlichen  Bevölkerung.  Die  Unbequemlichkeiten  und  Kosten.
die  für  die  Kriegsbereitschaft  und  die  Verwaltung  sich  ergeben
würden,  find  nach  sachverständigem  Urteil  nicht  unüberwindlich,
und  was  die  Ausbildung  betrifft,  so  wird  sicherlich  der  Nutzen  des
Zusammenlegens  der  großen  Verbände  und  der  unmittelbaren
Einwirkung  der  höheren  Führer  stark  überschätzt.  Manöver  und
Truppenübungsplatz  genügen  doch  sicherlich.  Die  Ausbildung
würde,  ohne  an  Energie  und  Eifer  einzubüßen,  an  Ruhe  und
Stetigkeit  gewinnen.  Daß  die  Disziplin  in  kleineren  Garnisonen
leichter  zu  handhaben  und  der  militärische  Geist  der  Truppe  nachbaltiger
  einzuimpfen  ist,  als  in  der  Großstadt,  dürfte  wohl  all.
gemein  zugegeben  werden.  Aehnlich  wie  der  Gewährsmann,  dem
wir  im  Vorstehenden  hauptsächlich  gefolgt  sind,  urteilen  andere
hervorragende  Fachleute,  und  eine  militärische  Autorität  ersten
Nanges,  der  Prinz  Friedrich  Karl,  war  ein  überzeugter  Vertreter
der  kleinen  Garnison.  Was  er  anẽ  den  mit  Ausnahme  von  Frankfurt
  a.  O.  durchweg  in  kleinen  Garnisonen  dislokierten  Truppen
des  3.  Armeekorps  zu  gestalten  verstanden  hat,  gehört  der  engeren
Geschichte  des  preußischen  Heeres  an.

Erfreulicherweise  verschließen  sich  denn  auch  die  zurzeit  maßgebenden
  Kreise  nicht  mehr  der  Berechtigung  der  Forderung  nach
kleinen  Garnisonen,  die  wir  von  Ansang  an  immier  wieder  erboben
  haben.  Es  legten  sich  für  diese  Forderung  bei  der  Beratung
des  Militäretats  für  1908.09  im  deutschen  Reichstag  nicht  nur  die
        <pb n="197" />
        107

Vertreter  verschicdener  Parteien  krästig  ins  Mittel,  sondern  es
erklärte  auch  in  der  Sitzung  vom  4.  Februar  1908  der  Vertreter
des  Kriegsministers,  Generalleutnant  Sixt  von  Arnim.  unter
dem  Beifall  des  Hauses,  daß  der  Wunsch.  Militär  in  kleine  Garnisonen
  zu  legen,  nach  Möglichkeit  berücksichtigt  werden  solle.
Hoffentlich  solgen  diesen  Worten  bald  auch  Taten!

Als  ein  weiteres  wirksames  Mittel  ist  schon  verschiedentlich
angeregt  worden,  den  Militäranwärtern  nach  ihrer
Dienstzeit  die  Wahl  zwischen  einer  Anstellung  im  Zivildienste  oder
der  Uebertragung  einer  bänerlichen  Besitzung  freizustellen,  und
ferner  den  Reser  visten  Gelegenheit  zu  geben,  leicht  und  billig
ein  Neutengut  zu  erwerben.

Einen  beachtenswerten  Vorschlag  machte  in  dieser  Beziehung
Hauptmann  Schweder  (Vvgl.  die  unten  angeführte  Schrift).
Danach  soll  dem  Kapitulanten  für  jedes  Jahr  über  seine  Dienstzeit
hinaus  eine  Rente  gezahlt  werden,  die  mit  5  M.  beginnt  und
ährlich  um  5  M.  steigt.  Beim  Verlassen  der  Armee  ist  ihm  dann
freizustellen,  entweder  sich  um  eine  Anstellung  im  Zidvildienste  zu
bewerben,  deren  Antritt  jedoch  die  Aufhebung  der  Rente  nach  sich
zieht,  oder  aber  den  Besitz  einer  Kolonistenstelle  anzutreten,  deren
Bert  mit  der  erdienten  Rente  im  Einklang  steht.  Einen  ähnlichen
Vorschlag  machte  Generalkommissions-Präsident  vom  Hove  in
Königsberg  i.  Pr.  im  .„Land“  1899  Nr.  13,  und  einen  dahingehenden
  Antrag  stellte  im  Jahre  1906  der  für  das  Wohl  der  Landbevölkerung
  eifrig  bestrebte  Abg.  Köhler=  Langsdorf  in  der
Zweiten  Ständekammer  des  Großherzogtums  Hessen.  Wir  verweisen
  auf  die  treffliche  Begründung  dieses  Antroges  (s.  Land  XV,
S.  23),  die  wir  aus  Raummangel  leider  hier  nicht  zum  Abdruck
bringen  können.

Die  planmähige  Ansiedlung  von  Mee  oriktem  n—  #  ein  Beschluß
  der  Generalversammlung  sämtlicher  der  Landwirtschaftskammer
für  die  Previnz  Pommern  angegliederten  lankwitschefuilch-h  Vereinc,

m  26.  Nove  1907.  Die  betreffende  Stelle  des  Beschlusses  lautet:
mn  Herr  Landwirtschaftsminister  ist  zu  bitten,  er  wolle  dahin  wirken,
daß  in  den  Etat  jährlich  1  Million  Mark  eingestellt  wird  zur  Sebhaft
machung  von  Resewisten,  die  mit  guten  Führungszeugnissen  in  ihre
pommersche  Heimat  zurückkehren.  Den  Deiewisten  ist  aus  diesem  Fonds
ein  für  de-  Zeit  ihres  Besitzes,  längstens  aber  10  Jahre  zinefreies
Darlehn  von  je  2000  Mark  zu  gewähren  zum  Erwerb  von  Arbeiterrentengütern;
  und  für  die  Bildung  von  Arbeiterrentengütern,  we
außechalb  der  ut  Kolonisation  vorgenommen  wird,  ein  billigeres
Verfahren  einzuführen

Aussicht  auf  Erfolg  können  aber  unseres  Erachtens  diese  Maßregeln
  nur  dann  haben,  wenn  ihnen  durch  den  Dienst  in  kleinen
Garnisonen  der  Boden  bereitet  wird.

Bis  dahin  wird  man  auf  andere  Weise  versuchen  müssen,  den
Zusammenhang  mit  dem  Lande  und  der  Landwirtschaft  ouch  während
  der  Dienstzeit  aufrecht  zu  erhalten.  Ein  gutes  Mittel  hierzu
        <pb n="198" />
        108

ist  die  Einführung  landwirtschaftlicher  Unterrichtskurse  beim
Heere,  wie  sie  seit  langen  Jahren  mit  großem  Erfolge  in  Italien,
donn,  weiter  in  Belgien,  Frankreich  und  Dänemark  abgehalten
werden.

In  Deutschland  hielt  der  Graf  zur  Lippe-  Weißen
fels  schon  zu  Anfang  der  70er  Jahre  leicht  saßliche  Vorträge  über
Landwirtschaft  vor  den  älteren  Jahrgängen  der  Mannschaften.
Um  dieselbe  Zeit  erteilte  der  damolige  Gutspächter  und  Vorsteder
der  Ackerbauschule  in  Böfingen  bei  Ulm  den  vom  Lande  stam
menden  Soldaten  der  dortigen  Garnisonen  landwirtschaftlichen.
Unterricht.  Oekonomierat  Eisbein  richtete  1878  in  Bonn
und  1880  in  Koblenz  einen  populär-landwirtschaftlichen  Lehrkursus
  für  die  Landsoldaten  ein.  Doch  blieb  es  bei  diesen  vereinzelten
  Versuchen,  bis  im  Winter  1906/07  auf  Veranlassung  des
Regierungsrats  von  Braun  beim  vierten  Chevaulegers-Regiment
  in  Augsburg  derartige  Kurse  eingerichtet  wurden.  Die
Themen  der  Vorträge,  welche  dem  Verständnisse  und  dem  Interessenkreis
  der  Zuhörer  möglichst  angepaßt  waren,  und  durch
Experimente  und  Demonstrationen  unter  Benutzung  der  Lehrmittel
  der  landwirtschaftlichen  Winterschule  möglichst  anregend
gestaltet  waren,  erstreckten  sich  auf  das  ganze  Gebiet  des  landwirtschastlichen
  Betriebes,  von  der  Boden-  und  Düngerlehre,  der  Pflan.
zen.  und  Tierkunde  angefangen  bis  zur  Betriebslehre  und  Behandlung
  der  landwirtschaftlichen  Nebenbetriebe.  Der  Grundton.
welcher  alle  Vorträge  beherrschte  war  die  Hervorhebung  der  Vorzüge
  des  Landlebens  und  der  wirtschaftlichen  Tätigkeit  im
Gegensatz  zur  Beschäftigung  in  städtischen  industriellen  Betrieben.
die  Stärkung  der  Liebe  zur  beimatlichen  Scholle  und  zur  Natur.

Die  Ergebnisse  dieser  Veranstaltung  waren  günstig,  der  zur
Reserve  entlassene  dritte  Jahrgang  kehrte  ohne  Ausnahme
aufs  Land  zurück,  und  trotz  moncher  Schwierigkeiten,  die  sich  beim
Unterricht  herausgestellt  haben,  sind  die  Kurse  nicht  nur  im  Winter
1907/08  in  Augsburg  fortgesetzt,  sondern  es  sind  in  vielen  Garnisonen
  nene  Untetrichteabende  eingeführt,  so  in  Bomberg,

ürth,  Landshut,  Passau,  München,  Amberg

Regensburg,  Sulzbach.  Als  zweiter  Bundesstaat  boiche
Hessen  dem  baverischen  Vorbilde,  indem  die  Militärbehörde  zunächst
  in  Darmstadt,  Mainz  und  Worms  überaus  zahl.
reich  besuchte  Kurse  abhalten  ließ.  Nach  den  Erklärungen  des
preußischen  Kriegsministers  im  inhäichztage  bei  Gelegenbeit  der  Beratung
  des  Militär-Etats  für  1908/09  dürfen  wir  annehmen,  daß
auch  Preußen  dem  Beispiel  Boverns  und  Hessens  bald  solgen  wird.
Ein  Anfang  dazu  wurde  bereits  in  Hameln  gemacht.  Die  in
Augsburg  gesammelten  Erfahrungen  faßte  Herr  Reg.-Rat  von
Braun  in  folgende  Säte  zusommen:

1.  Die  landwirtschaftlichen  Vorträge  für  Soldaten  sind  ein
wirksames  Mittel  zur  Stärkung  des  Heimatsinnes  und
        <pb n="199" />
        —  109

der  Liebe  zum  landwirtschaftlichen  Berufe  und  erscheinen
  geeignet,  der  Landflucht,  die  gerade  durch  den  Auf.
enthalt  der  aus  ländlichen  Kreisen  stammenden  Soldaten  in  großen
Garnisonen  gefördert  wird,  entgegenzuwirken.

2  Die  gesteigerten  Anforderungen  der  zweijährigen  Dienstzeit
  bilden  kein  Hindernis  für  die  allgemeine  Einführung
solcher  Vortragskurse.

3.  In  allen  Garnisonen,  welche  Sitz  einer  landwirtschaftlichen
Schule  oder  eines  landwirtschaftlichen  Wanderlehrers  find,  ist
die  Einführung  der  Kurse  mit  geringen  Kosten  möglich.  In
anderen  Garnisonen  muß  die  Veranstaltung  durch  Heranziehung
gebildeter  praktischer  Landwirte  oder  unter  Mitwirkung  von
Offizieren,  welche  auf  dem  Lande  aufgewachsen  und  mit  dem  landwirtschaftlichen
  Betriebe  vertraut  sind,  versucht  werden.

4.  Auf  die  Auswahl  des  Lehrpersonals  ist  die  größte
Sorgsalt  zu  verwenden,  da  die  günstige  Wirkung  der  Kurse  in
erster  Linie  von  der  Befähigung  des  Vortragenden  zu  fesselnder
Dorstellung  bedingt  ist.

5.  Die  Vorträge  sind  in  möglichst  gemein  verständlicher
  Form  durch  stete  Anknüpfung  an  bekannte  Vorgänge  in
der  Natur  und  im  landwirtschaftlichen  Betriebe  so  anregend  wie
mönlich  zu  gestalten  und,  wo  immer  tunlich,  durch  Demonstrationen

Experimente  zu  beleben.  Dabei  ist  stets  die  Tendenz  der
Stärkung  der  Liebe  zur  heimatlichen  Scholle  und  zum  landwirt.-schaftlichen
  Beruse  im  Auge  zu  behalten.

6.  Das  Ziel  der  Veranstaltung  muß  vor  allem  die  K  ückführung
  der  aus  ländlichen  Kreisen  stammenden  Soldaten  in
die  Heimat  sein.  Nur  für  solche  Teilnehmer,  welche  auf  dem
elterlichen  Besitz  oder  in  ihrem  früheren  Wohnorte  keine  Beschäftigung
  finden  können,  ist  der  Nachweis  anderer  landwirtschaftlicher
Stellen  anzustreben.

7.  Die  Teilnahme  an  den  Kursen  soll  sich  auf  die  aus
bäuerlichen  Kreisen  stammenden  Soldaten  beschränken
und  muß  stets  vollkommen  freiwillig  sein,  damit  die  Teil.
nehmer  die  Veranstaltung  als  eine  angenehme  Abwechselung  in
der  Eintönigkeit  des  Dienstes  und  nicht  als  Zwang  empfinden.

8.  Die  Kosten  der  Kurse  und  der  Stellemvermnsttelung.  welche
überall  nur  gering  sein  werden,  sind  im  Bedarfsfalle  von  den
landwirtschaftlichen  Vertretungskörpern  aufzubringen.

Diesen  großen  Mitteln  gegenüber  können  erst  in  weitem  Abstande
  folgende  kleine  Mittel  in  Anschlag  gebracht  werden:

1.  Beeinflussung  des  geistigen  Lebens  der  Mannschaften  im
Sinne  der  Heimatsliebe  durch  Darbietung  von  geeignetem  Lesestoff
  in  den  Mannschaftsbibliotheken.  Wir  denken  da  neben  landwirtschaftlicher
  Fachliteratur  vor  allem  an  Schriften,  die  das
        <pb n="200" />
        —  200  —

Heimatsgefühl  lebendig  und  stark  erhalten.  Als  solche  kämen  beispielsweise
  in  Betracht  „Das  Glück  auf  dem  Lande“  von  Löber
und  Sohnrey,  „Die  Liebe  zu  unserer  Dorsheimot  —  der  Quell
der  Volksgesundheit“  von  Hesselbacher,  „Wie  es  den  Arbeitern  in
der  ergeht“  von  M.  Heller.  Auch  Zeitschriften.  wie  die

Deutsche  Dorfzeitung“  oder  andere  Blätter  mit  ähnlichen  Zielen.
dürsten  gern  gelesen  werden,  und  ihr  ständig  sich  wiederholender
  Einfluß  könnte  vielleicht  besonders  gute  Wirkung
haben.  Uebrigens  bieten  ja  auch  die  gebundenen  Jahrgänge  reichhaltigen
  und  abwechslungsreichen  Lesestoff.  Am  Ende  ließe  sich
auch  eine  Art  von  Soldatenabenden  einrichten,  auf  denen
manche  Fragen  des  Landlebens  besprochen  werden  könnten.  Wäre
vielleicht  nicht  auch  bei  den  Festlichkeiten,  Theatervborstellungen
  usw.  etwas  für  unsere  Bestrebungen  zu  tun  (3.  B.
durch  lebende  Bilder  aus  der  Dorfheimat  u.  dgl.)?

2.  Beurlaubungen  während  der  Erntezeit.  Diese  werden  namentlich
  bei  ungünstigen  Ernteverhältnissen  vielfach  bereitwillig
gewährt,  vorausgesetzt,  daß  den  den  maßgebenden  Kommandos  zur
Einsicht  und  Begutachtung  vorzulegenden  Gesuchen  der  Landwirte
um  Gestellung  von  Ernteurlaubern  als  Anlage  eine  Bescheinigung
des  zuständigen  Landratsamtes  oder  einer  entsprechenden  Behörde
beigefügt  wird.  Diese  Bescheinigung  muß  den  Vermerk  enthalten,
daß  der  betreffende  Landwirt  keine  Landarbeiter  bekommen  konnte
und  daher  nur  mit  militärischer  Hilfe  einernten  kann.  Maßgebend
ist  ferner,  daß  der  Landwirt  den  Leuten  ein  angemessenes  Quartier.
ausreichende  Beköstigung  und  den  ortsüblichen  Tagelohn  gewährt.

3.  Allgemeine  Einführung  eines  Reservisten-Arbeitsnachweises,
  der  gewiß  recht  nützlich  wirken  kann,  aber  wegen  der  Un-Lt
  der  Mannschaften,  einen  Dienst  auf  dem  Lande  anzunehmen,

viel  auszurichten  vermag,  wenn  ihm  nicht  durch  lendwirt.
hofelichen  askerust  usw.  vorgearbeitet  wird.  Im  Königreich
  Sachsen  sind  besondere  Vereinsanstalten  für
diese  Zwecke  eingerichtet  worden  in  Leipzig,  Dresden,  Döbeln,
Grimma,  Rochlitz  und  Wurzen.  —  Einige  preußische  Regimenter
befördern  ihre  ost-  und  westpreußischen  Reservisten  und  Urlanber
direkt  nach  ihrem  Heimatsorte.

Literatur  (findet  sich  meist  in  Zeilungen  und  Zeitschriften  gerkreutl
Sohnrey.  Wie  lann  der  Lang-  niie  der  Mannschaften  wöä
der  Militärdienstzeit  entgegengewirkt  werden?  Referat  auf  der  zweiten
Hauptversammlung  des  ——  *  —  auf  dem  Lande.
Berlin  1808.  —  Oberstleutnant  a.  D.  Rogalla  von  Bieb  Erkeia.
Die  Landarbeitzrut  zund  die  Frage  dir  kleinen  Garnisonen.  Rheinische
Volksstimme  1899,  Nr.  21.  —  Schweder,  Warum  leidet  unser  Nährstand,
  was  bedroht  kull  *).  5  wie  ift  beiden  zu  ——
Berlin  1894.  vom  Hove  '  laßt
sich  eine  derbesserung  der  Lage  des  bemerot  ierfiandes  he  rbei  Gien  —
unter  bieneren  Berücksichtigung  er  Inneren  Kolonisation?
Land  VII,  S.  221  ff.  —  An  Q72  arg  seien  auch  wenigstens  die
        <pb n="201" />
        201

Hauptwerke  genannt,  die  sich  mit  den  Grundlagen  unserer  Wehrkraft
  beschäftige  n.  Folgende  Schriften  behaupten  die  Ueberlegenheit  der
Landbevölke  hinsichtlich  der  Wehrfähigkeit:  Ein  Vermächtnie  Moltke“z
Stärkung  der  sinkenden  Wehrkraft.  Berlin#1  1892.  —  abamon:
Letbrich  Füerer  beim  Menschen.  Jena  1  —  Bi  wald.  eine
Untersu  chung  vo  t  den  Unterschied  der  7  ——*  rats  und
Wt  cvöllerung.  Konrads  Jahrbü  Rd.
Ballod.  Industriebevölkerung  und  Wehrirafe“  aänn  Nunddter=  1001
Nr.  Beoh  nrßr  334.  —  Derselbe,  Die  Lebensfähigkeit  der  ländlichen
  städtischen  Bevölkerung.  Leipzig  1897.  —  Sering.
Die  Bekrutung.  der  ländlichen  Bevölterung  für  die  Wehrkraft
des  n  Reiches.  Archiv  des  Deutschen  Lonkwirtschaftsdates.
  26.  Jahrgang.  1902  und  28.  Jahrgang  1904.  —  Abelsdorf.
  Die  Behrfêähigkeit  zweier  Generationen  mit  Muclicht
auf  Herkunft  und  Beruf.  Berlin  1905.  —  Wellmann,  Abstamm
Beruf  und  Oceresersatz.  Leipzig  1907.  (In  diesem  Werke  auch  wens
st  ã  adige  t  Literaturnachweis.)  —  Auf  entgegengesetztem  Standpunkte
rentano,  Die  heutige  Grundlage,  der  deutschen  Wehrkraft.
Die  Nation.  1897.  Nr.  5.  —  Krusec,  Ueber  den  Einfluß  des  städtischen
Lebens  die  vVoeltggeiuahbet.˙  Zentralblatt  für  Gesundheitspflege.
1896.  —  Ku  7#  eki.  Ist  die  Landwirtschaft  die  wichtigste  Grundlage
1##  Futschen  ehrkraft?  ebekonen  liche  Zeitfragen.  Berkin  190.
—  von  Vogl,  Die  wehrpflichtige  Jugend  Bayerns.  —  Brentano.,
Der  Streit  um  2  Grundlage  der  deutschen  Wehrkraft.  Patria.  Jahr.
buch  der  Hilfe  1

#

Arbeitsnachweis.

Die  Verhältniste  auf  dem  landwirtschaftlichen  Arbeitsmarkte
haben  sich  nach  dem  Erscheinen  der  zweiten  Auflage  diefes  Werkes
völlig  geändert,  insofern  die  Verwendung  von  Saisonarbeitern
immer  mehr  zugenommen  hat  und  die  Landwirte  insolgedessen
Vorkehrungen  zum  gemeinsamen  Bezuge  in  größtem  Umfange  getroffen
  haben.  Wenn  diefe  Bestrebungen  auch  dem  Charakter  der
Wohlfahrtspflege  im  eigentlichen  Sinne  entfallen,  müssen  sie  doch
wegen  ihres  allgemeinen  sozialpolitischen  Interesses  hier  kurz  dargestellt
  werden.

Mittel  und  Wege.  Möglich  sind:  Nachweise  von
Kammern  und  landwirtschaltlichen  Vereinen;  2  Nachweise  beson.
derer  A  eine  gemeinsame  Zentrale  zur
Vermittlung  ausländischer  N“.“EN  “J;  4.  kreis-  und
gemeinde-kommmnale  Nachweise:  5.  Nachweise  gemeinnütziger  Körperschaften.
  Jedenfalls  ist  es  durchaus  geboten,  mit  allen  Mitteln
das  Agentenunwesen  zu  bekämpfen.

Welche  Form  von  diesen  zu  wählen  ist,  liegt  an  den  Verhältnissen.


Die  Berwendung  ausländischer  Arbeiter  sällt  in  das
Gebiet  der  politischen  oder  polizeilichen  Verwaltung.  Gecfsichts-
        <pb n="202" />
        —  202

punkte  der  Wohlfahrtspflege  können  nur  in  ganz  geringem  Maßze
dabei  zur  Geltung  kommen,  umsoweniger,  als  es  sich  hier  nicht
darum  handelt,  eine  landsässige,  heimfrohe  Bevölkerung  zu  schaffen,
sondern  lediglich  um  die  Verwertung  der  Arbeitskräfte  von  Leuten,
die  während  eines  Teiles  des  Jahres  in  ihre  Heimat  zurück  müssen.
Die  Vermittlung  erfolgte  früher  durchgängig  durch  rirat-=agenturen
  oder  durch  die  Vorschnitter,  welche  sich  von
zu  Jahr  Scharen  von  Arbeitslustigen  anwarben  und  auf  etzene
Faust  Arbeitsverträge  mit  den  Landwirten  abschlossen.  In  der
Hauptsache  ist  dieses  Vermittlergeschäft  jetzt  auf  die  Landwirtschaftskammern
  übergegangen,  wenn  auch  immer  noch  die
Vermittlung  durch  Agenten  und  Vorschnitter  sowie  direkte  Anwerbung
  durch  Gutspersonal  an  der  Grenze  bislang  eine  Rolle
spielten.  Die  Landwirtschaftskammern  haltenr  ein.  Interesse  daran,
nicht  nur  Arbeiter  zu  vermitteln,  sondern  auch  einen  wesentlichen
Einfluß  auf  die  Gestaltung  des  ganzen  Arbeitsvertrages  und  damit
  der  Abbeiterverhältnisse  ihrer  Provinz  zu  gewinnen.  Die
der  Kammern  wachsen  sich  damit  zu
Arbeitsämtern  aus,  welche  sich  die  Aufgabe  gesetzt  haben,  Grundlinien
  für  die  Behandlung  der  Arbeiterverhältnisse  zu  schafsen.
Die  Erfolge  auf  diesem  Wege  sind  bislang  allerdings  nicht  sehr
erheblich,  der  wichtigste  ist  noch  der,  daß  die  Kammern  gleichmäßige
  Verträge  aufgestellt  haben,  auf  welche  die  Arbeiter  verpflichtet
  werden.  Allerdings  sind  die  hier  festgestellten  Bedingun.
gen  nicht  durch  die  Kammern  selber  herausgearbeitet,  sondern
waren  im  großen  und  ganzen  bereits  gewohnheitsmäßig  festgelegt.
  Immerhin  ergaben  sich  bei  der  Arbeiteranwerbung  durch
dic  einzelnen  Kammern  noch  so  große  Mißstände,  daß  es  zweckmäßig
  erschien,  eine  große,  gemeinsame  Organisation  zu  schaffen,
welche  den  Bezug  ausländischer  landwirtschaftlicher  Arbeiter  einheitlich
  in  die  Hand  nahm.  Zu  diesem  Zwecke  wurde  die
Deutsche  Belderbeiter-Zentrelz,  Berlin  W.,  Hasenplatz  4,  im  Jahre
1906  gegründet  und  zwar  mit  erheblichen  Slaatszuschüfer  Die
Tätigkeit  der  Zentrale  beschränkt  sich  einstweilen  auf  Preußen,
indessen  werden  sich,  falls  die  Arbeiterbeschaffung  gut  funktioniert,
voraussichtlich  auch  die  andern  in  Betracht  kommenden  Staaten
Nord-  und  Mitteldeutschlands  aushlteber  die  vor  der  Hand  den
Bezug  noch  durch  örtliche  A  gen  besorgen.

Es  handelt  sich  hier  zwor  um  ein  Privatinstitut,  doch  wird  der
Vorsitzende,  der  stellvertretende  Vorsitzende,  sowie  noch  ein  weiteres
  Mitglied  des  Aufsichtsrats  vom  Landwirtschaftsminister  er.
nannt,  während  große  landwirtschaftliche  Körperschaften  und  Vereine
  sie  pekuniär  unterstützen  und  daher  auch  im  Kuratorium  Sitz
und  Stimme  haben.  Leider  war  zwischen  den  einzelnen  Arbeitsämtern
  der  Landwirtschaftskammern  und  zwischen  diesen  und  der
Feldarbeiterzentrale  eine  dem  Allgemeinwohl  schädliche  Konkurrenz
entstanden.  Nach  langen  Kämpfen  ist  es  schließlich  gelungen,  die
        <pb n="203" />
        —  203  —

Arbeitsnachweise  in  der  zu  einer  Zentralstelle  der  Landwirtschafts.
kammern  umgeformten  deutschen  Feldarbeiterzentrale  zusammenzuschließen
  und  so  den  Weg  für  gemeinsame  Arbeit  freizumachen.
Daraufhin  ist  der  Deutschen  Gldabbeiker.enkral  e  das  Paßmonopol
gegeben.  Durch  die  Feldarbeiter-Zentrale  wurden  in  jüngster  Zeit
auf  Anordnung  des  Ministers  des  Innern  an  der  Grenze,  wo  der
Uebertritt  flavischer  Arbeiter  erfahrungsgemäß  stattfindet,  eine
Anzahl  von  Grenzämtern  eingerichtet,  welche  die  Kontrolle  der
ausländischen  Arbeiter  beim  Uebertritt  nach  Preußen  übernehmen.
Jeder  Arbeiter  hat  eine  Legitimationskarte  für  2  Mark  zu  lösen.
Die  Legitimationskarten  werden  in  den  Grenzämtern  in  deutscher
Sprache  ausgestellt  und  von  den  zuständigen  Polizeibehörden  geprüft
  und  bescheinigt.  Sie  müssen  immer  einen  bestimmten  Arbeitgeber
  angeben.  Jeder  Wechsel  der  Arbeitsstätte  ist  nach  ordnungsgemäßer
  Lösung  des  Arbeitsverhältnisses  von  der  Polizeibehörde
  durch  Eintragung  des  neuen  Arbeitgebers  und  der
Vertragszeit  zu  bescheinigen.  Die  Grenzämter  führen  über  alle
von  ihnen  ausgestellten  Karten  alphabetische  Register.  Die  Polizeibehörden
  erhalten  Abschriften  der  Karten:  Arbeiter,  die  ohne
Legitimationskarte  in  Arbeit  treten  wollen  oder  diese  auch  nachträglich
  nicht  erlangen  können,  werden  ausgewiesen.  Die  Ausweifung
  erfolgt  nicht,  wenn  kontraktbrüchige  Arbeiter  in  das
aus  der  Legitimationskarte  sich  ergebende  frühere  Arbeitsverhältnis
  zurückkehren.

Für  die  Behandlung  aller  Fragen  der  ausländischen  Wanderarbeiter
  sind  zweifellos  die  Kammern  oder  eine  gemeinsame  Feldarbeiterzentrale
  die  geeignetsten  Organe;  ob  auch  für  die  Regulierung
  des  inländischen  Arbeitsmarkts,  könnte  theoretisch  zweifelhaft

  erscheinen.  Die  kommunalen  und  sonstigen  paritätischen
Nachweise  machen  in  dieser  Beziehung  geltend,  daß  sie  Sammelpunkte
  für  alle  Arbeitsuchenden  und  daher  in  der  Lage  find,
auf  den  Austausch  auf  dem  Arbeitsmarkte  zwischen  den  verschiedenen
  Erwerbsgruppen  fördernder  einzuwirken  als  Interessentennachweise.
  Dies  mag,  allgemein  betrachtet,  richtig  sein,  und  wenn
es  gelänge,  umfassende,  zentralisierte  Organisationen  mit  gut  geleiteten
  örtlichen  Verwaltungsstellen  zu  schaffen,  würde  wohl  das
Schwergewicht  der  wirtschaftlichen  Kräfte  diesen  paritätischen  Bestrebungen
  recht  geben.  Es  kommt  hinzu,  daß  bei  den  vorliegenden
  sozialen  Verhältnissen  Organisationen  rein  fozialpolitischen
Charakters  eher  das  Vertrauen  der  Arbeiter  finden  und  damit  den
Boden  gegenseitiger  Verständigung  abgeben,  als  Unternehmerorganisationen.


Anders  liegt  die  Sache,  wenn  sich  die  Kammernachweise  zu
„Arbeitsämtern“  entwickeln,  wie  sie  es  anstreben.  Die  Aufgaben
derartiger  Aemter  lägen  auf  wirtschaftlichem,  sozialpolitischem
und  nationalpolitischem  Gebiete,  und  sie  würden  dank  ihrer  engeren
  Beziehung  zur  landwirtschaftlichen  Praxis  eher  zu  ihrer  Er-
        <pb n="204" />
        204  —

süllung  in  der  Lage  sein,  als  die  indifferenten,  rein  sozialpolitischen
  Organisationen.  Die  wirtschaftlichen  Ausgaben  bestehen  in
der  Regelung  des  Arbeitsmarktes,  der  Versorgung  der  einzelnen
Betriebe  mit  geeignetem  Personal,  die  sozialpolitischen  in  der  Urausarbeitung
  einheitlicher  und  übersichtlicher  Arbeitsbedingungen
und  in  der  Geltendmachung  der  Förderungen  des  Arbeiterschutzes,
der  Hygiene  und  der  Wohlsahrtspflege:  die  nationalpolitischen
Ausgaben  liegen  in  der  Erfüllung  der  ersteren  beiden  Aufgaben
und  gipseln  in  der  Erweckung  der  Heimatliebe  der  landwirtschaftlichen
  Arbeiter,  in  dem  mnöglichsten  Ausgleich  der
Gegensätze  des  ländlichen  und  industriellen  Arbeitsmarktes  und
in  der  Rückführung  deutscher  Arbeiter  auf  das  Land,  schließlich
in  der  inneren  Kolonisation.  In  der  Tat  Aufgaben,  der  höchsten
Anstrengungen  und  der  Unterstützung  aller  Landwirte  wert!

Bei  der  gegenwärtigen  Lage  der  Frage  geben  für  die  Entscheidung
  im  gegebenen  Falle  nun  aber  die  Landesverhältnisse
den  Ausschlag  und  hier  treten  die  Unterschiede  zwischen  dem
Süden  und  Norden  Deutschlands  in  bezug  auf  die  Arbeiterverhältnisse
  in  den  Vordergrund.

In  Süddeutschland  mit  seinen  in  bezug  auf  die  Verordnungen
  der  Bevölkerung  gegenüber  Norddeutschland  doch  viel  stabileren
  Verhältnissen  hat  sich  im  allgemeinen  für  die  Vermittlung
landwirtschaftlicher  Knechte,  Mägde  und  Arbeiter  der  kommunale
Nachweis  durchaus  bewährt,  so  daß  sich  hier  ein  Bedürfnis  nach
Nachweisen,  die  von  landwirtschaftlichen  Körperschaften  getragen
werden,  nicht  geltend  gemacht  hat.  In  Baden,  Württemberg  und
Bayern  besteht  ein  dichtes  Netz  derartiger  Anstalten,  die  durch
Zentralen  geeint  sind;  mit  steigendem  Ersolge  betreiben  sie  die
Vermittelung  von  Persona  auch  an  die  Landwirte.  Es  ist  aber
äuzugeben,  daß  sich  dies  System  für  den  Norden  auch  für  die
Vermittelung  inländischer  Personen  nicht  eignet,  da  hier  die  Berührungspunkte
  3zwischen  Stadt  und  Land  viel  lockerer  sind;  eine
notwendige  Vorbedingung  dafür  ist  eine  gewisse  Kenntnis  des
landwirtschaftlichen  Betriebes  bei  den  Nachweisbeamten  und  die
Fähigkeit,  Stellungsuchende  in  die  richtigen  Stellungen  zu  weisen:
die  Erfahrungen,  die  in  dieser  Bezichung  bei  norddeutschen  Nachweisen
  in  größeren  Städten  gemacht  sind,  sprechen  durchaus  da.
gegen.  Andererseits  sind  die  Kammernachweise  bei  den  Knechten.
Mägden  und  Arbeitern  nicht  beliebt,  so  daß  auch  sie  bislang  für
den  inländischen  Arbeitsnachweis  kaum  in  Betracht  kommen.  Bei
der  herrschenden  Arbeiternot  werden  allerdings  brauchbare  Leute
im  allgemeinen  stets  sehr  leicht  auch  ohne  Nachweis  Arbeit  finden:
wünschenswert  könnte  es  aber  doch  sein,  hier  Institutionen  zu
schafsen,  die  regulierend  wirken  und  allmählich  die  Privatvermittelung
  ausschalten:  ein  sehr  beachtenswertes  Unternehmen
cheint  der  da  neuerdings  vom  Kreise  Limburg  eingerichtete  Nachweis
  zu  sein;  der  Kreis  dürste  sich  jedenfalls  für  Norddeutschland
        <pb n="205" />
        205

als  Träger  des  ländlichen  Nachwuchses  viel  geeigneter  erweisen,
als  die  Gemeinde  oder  eine  zentrale  Kammer,  auch  wenn  sie  Filialen
  errichtet.

Literatur:  Außer  der  allgemeinen  Rebue  über  den  Arbeitsmarks,
dem  „Reichsarbeitsblatt“,  beschästigen  sich  die  d  Werte  von  Freu
33  row,  Reitenstein  u.  a.  esche  der  Frage  des  Krma=Ve

  □

den  *  tlichen  Arbeitsnachweis  findet  sich  vereinigt  in  dem
—.  Sundermann  .Der  landwirtschaftliche  Arbeitsnachweis“.
1904.  Carl  Heymonns  Verlag  und  Leseen  Vortschurg  von  Stojentin
in  Heft  2  der  von  Ehrenberg  he  nen  Fr  von  Monographien
„Kleinbefitz  und  Innere  Kolbnisenren  ,  —W  1907

Besserung  der  ländlichen  Arbeiterverhältnisse.

Ansiedelung  von  Landarbeitern.

„Im  allgemeinen  ist  man  berechtigt  zu  behaupten,  daß,  wenn
es  sich  darum  handelt,  einer  Gegend  dauernd  einen  Stamm  tüchtiger
  ländlicher  Arbeiter  zu  erhalten,  es  kein  wichtigeres  Mittel
gibdt,  als  üre.  Asiedelung  zu  befördern.  Mit  dem  Grundeigentum
erst  erhält  der  Arbeiter  eine  Heimat,  die  ihn  fesselt,  ein  Band,
das  er  nicht  leen,  Augenblick  lösen  kann,  eine  Unabhängigkeit,
die  er  sucht,  und  einen  Trieb,  durch  Fleiß  und  Sparsamkeit  sich
emporzuarbeiten.“  So  wurde  schon  1873  in  einer  „Denkschrift,
betreffend  den  Mangel  an  ländlichen  Arbeitern“  geurteilt,  die  für
eine  von  allen  preußischen  Ministerien  beschickte  Konferenz  zur
Beratung  über  die  ländliche  Arbeiterfrage  ausgearbeitet  war.

Pastor  v.  Bodelschwingh  in  Bieleseld,  der  die  Arbeiterwohnungsverhältnisse
  in  Stadt  und  Land  viele  Jahre  lang  eifrig
geprüft  hat,  faßt  seinen  Gesamteindruck  in  folgende  Worte  zusammen:


„Es  gibt  nichts  dem  sittlich  noch  gesunden  kleinen  Manne
Eigentümlicheres  in  allem  immer  hastigeren  Getriebe  der  Zeit
und  des  Lebens,  als  dies  Verlangen  nach  einem  festen  Punkte
unter  seinen  Füßen,  nach  eignem  Haus  und  eignem  Ländchen!
Und  es  kann  daher  auch  nichts  Zutreffenderes  gegen  den  falsch
verstandenen  Freiheitsdrang  der  Umstürzler  geben,  als  gerade
26  Verständnis  für  diese  staatserhaltende  Sehnsucht  des  kleinen

annes.

Wir  glauben  aber  doch  hinzusetzen  zu  müssen,  daß  bei  vielen
deutschen  Arbeiterfamilien  der  Sinn  für  ein  eigenes  trautes  Heim
völlig  erloschen  ist  und  darum  eine  solch  heiße  Sehnsucht  nach  ihm,
wic  sie  aus  Bodelschwinghs  Worten  hervorleuchtet,  oft  eigentlich
  nur  in  der  Phantasie  des  hochgesinnten  Volksfreundes  besteht.
Das  ist  aber  das  Allertrostloseste  —  und  hier  gilt  es  eine  wahre
        <pb n="206" />
        206

Missionsarbeit.  Der  Arbeiter  muh  für  ein  höheres  Wohnungswesen
  geradezu  erst  erzogen  werden,  wenn  nicht  alle  Mühe  und
aller  Aufwand  unverstanden  bleiben  soll.  Wir  müssen  den  Wohnfinn
  vielfach  geradezu  erst  wecken,  ja,  ihn  so  pflegen,
stärken  und  veredeln,  daß  die  Leute,  wenn  sie  die  Ar#—
beiterwohnungen  der  Städte  und  Fabriken  sehen,  ein  lebhaftes
Heimweh  bekommen  nach  den  Wohnungen  der  Dorfheimat.

Die  Wohnung  allein  genügt  aber  auch  noch  nicht.  Dr.  Stumpfe
führt  in  seiner  Arbeit  über  die  „Seßhaftmachung  der  Landarbeiter“
  aus:  „Gerade  die  strebsamsten  und  tüchtigsten  Elemente,
  wie  allgemein  bekannt  ist,  gehen  weg,  weil  und  solange
fie  für  sich  und  ihre  Kinder  keine  Möglichkeit  zum  Aufsteigen
sehen,  weil  sie  sehen,  daß  sie  und  ihre  Kinder  und  Kindeskinder
das  bleiben  müssen,  was  ihre  Eltern  und  Voreltern  waren:  Hofgänger,
  Knechte  und  Instleute.  Sobald  sie  aber  die  Möglichkeit
vor  Augen  haben,  sich,  wenn  auch  unter  großen  Entbehrungen  und
Anstrengungen,  emporzuarbeiten  und  zu  einem,  wenn  auch  nur
ganz  kleinen  und  verschuldeten  Besitz  zu  gelangen,  so  kehren  die
jungen  Leute  nach  ihrer  Arbeitszeit  gern  ins  Seimatdorf  zurück,
denn  sie  wissen,  wofür  sie  nun  arbeiten.  Die  Liebe  zur  Heimat
und  zur  Scholle  ist  zurzeit  glücklicherweise  in  unserem  Land.
arbeitervolke  noch  stark  entwickelt,  eine  Tatsache,  die  für  das  Wohl
der  Seßhaftmachung  eines  Teiles  unserer  Arbeiter  von  weittragender
  Wichtigkeit  ist.“

Jedem  fleißigen  und  sparsamen  Arbeiter  muß  die  Möglichkeit
  geboten  werden,  sich  ein  eigenes  trautes  Heimwesen  zu  erwerben,
  und  zwar  nicht  „einsam  auf  ferner  Heide',  sondern  an.
hegliedert  in  einen  aus  großen,  mittleren,  kleinen  und  kleinsten
Anwesen  bestehenden  Dorforganismus.  Damit  sind  die  Vorbedingungen
  zu  einer  natürlichen  wirtschaftlichen  Stufenleiter  gegeben,
  die  dem  Besitzlosen  einen  ständigen  Anreiz  gibt,  sein  Bestes
zu  entwickeln,  und  auf  der  dann  die  tüchtigsten  Arbeiter  oder  ihre
Nachkommen  sich  allmählich  zu  dem  eigentlichen  Bauerntume
emporringen  können.

Zu  unterscheiden  von  dieser  „Ansiedelung  von
Landarbeitern“  sind  die  Bestrebungen  der  Gutsbesitzer,
ihren  Instleuten  und  Arbeitern  gute,  gesunde  Wohnungen  zu
geben,  die  aber  Eigentum  der  betreffenden  Gutsherrschaft  bleiben.
(Vergl.  den  Abschnitt  „Arbeiterwohnungen".)  In  den  nachstechenden
  Ausführungen  werden  nur  die  Maßnahmen  besprochen.
die  dom  Landarbeiter  zu  eigenem  Heim  mit  oder  ohne  Land  verhelfen
  sollen.  Wir  verweisen  auch  auf  das  Kapitel  „Innere  Kolonisation“,
  da  die  Ansiedelung  von  Landarbeitern  mit  ihr  vielfach
zusammenfällt.

Mittel  und  Wege.  Dr.  Stumpfe  macht  in  seinem  schon
erwähnten  Buche  den  Vorschlag,  daß  zunächst  der  preußische  Domänenfiskus
  mit  der  Ansetzung  von  Landarbeitern  auf  seinen
Besitzungen  beginnen  möge.  Ebenso  müsse  die  Forstverwaltung
        <pb n="207" />
        —  207

vorgehen,  und  der  Arbeiteransiedelung  sei  auch  bei  der  Kolonisationstätigkeit
  der  Ansiedelungskommission  und  der  Generalkommission
  in  Zukunft  viel  größere  Aufmerksamkeit  zu  schenken.
Die  ersten  Versuche  in  A#bbberem  Maßstabe  sind  vorbereitet.  Im
Etat  für  1908  sollen  Mittel  zur  Gründung  von  Arbeiterstellen
auf  Domänen  beantragt  und  bereitgestellt  werden,  und  zwar
sollen  zunächst  in  jedem  Regierungsbezirke  auf  zwei  bis  drei  Domänen
  je  drei  bis  fünf  Arbeiterstellen  ausgelegt  werden.  die  je
nach  der  Güte  des  Bodens  1—2  ha  Größe  erhalten.  Der  Kaufpreis
  von  durchschnittlich  1500  Mk.  kann  durch  eine  Rente
innerhalb  60  Jahren  getilgt  werden.  Die  Domänenpächter  werden
für  die  ebgetretenen  Stellen  durch  entsprechenden  Nachlaß  an
cht  entschädigt.  Einen  außerordentlichen  Erfols  hat  die
Seeet  enulchcn  des  Großherzogtums  Mecklenburg-Schwerin
aufzuweisen.  Durch  ein  Kammer-Zirkular  vom  18.  Mai  1846
wurde  die  Begründung  von  kleinsten  Stellen,  Häuslereien,  zugelassen,
  und  in  den  seitdem  verflossenen  60  Jahren  sind  10  500
Häuslereien  begründet  worden.  Gegenüber  den  vielfach  erhobenen
  Bedenken  seitens  der  Gemeinden  bei  Gründung  von
Arbeiterstellen  ist  es  von  Bedeutung,  daß  in  den  Gegenden  Mecklenburgs,
  in  welchen  schon  seit  längerer  Zeit  kolonisiert  wird,
die  Gemeinden  von  der  Dominialabteilung  für  Erteilung  der
Bauerlaubnis  meist  nur  10  Mk.  verlangen,  während  dort,  wo  noch
keine  Erfahrungen  vorliegen,  auch  nur  50  Mk.  verlangt  werden.
Mit  Recht  sieht  Stumpfe  die  geringen  Ansprüche  der  Bauerngemeinden,
  die  gewiß  vorsichtig  sind,  und  die  Vorteile  und  Nachteile,
  die  ihnen  etwa  aus  den  Gründungen  von  Häuslereien  erwachsen,
  ganz  geschäftsmäßig  und  ausschließlich  von  ihrem  eigenen
Nüclichkeitsstandpunkt  aus  beurteilen,  als  den  Beweis  dafür  an,
daß  die  den  Gemeinden  durch  die  Häuslereien  erwachsenden  Kommunal.
  und  insbesondere  Armenlasten  ganz  unbedeutend  sind  und
gegenüber  dem  den  Gemeinden  daraus  erwachsenden
  Nutzen  völlig  in  den  Hintergrund  treten.  Die  Oldenburgische
  Stanterralhrung  hat  beschlossen,  in  den  nächsten  Etat
2  Millionen  Mk.  für  den  Bau  billiger  Arbeiterwohnungen  einzustellen,
  die  den  Arbeitern  in  Erbpacht  gegeben  werden.  In
Bayern  nahm  der  Landwirtschaftsrat  am  24.  Juli  1907  folgenden
Antrag  an:  „Die  Einrichtung  von  Arbeiterwohnungen  oder  kleinen
Anwesen  auf  dem  Lande  kann  dazu  beitragen,  im  Lause  der  Zeit
dem  bestehenden  Arbeitermangel  abzuhelsen,  wenn  auch  durch
solche  Maßnahmen  der  gegenwärtigen  Arbeiternot  nicht  saurh
gesteuert  werden  dürste.  Der  Bayerische  Landwirtschaftsrat  hält
es  für  wünschenswert,  daß  die  Errichtung  von  Arbeiterwohnungen
durch  Arbeitgeber  seitens  des  Staates,  der  Versicherungsanstalten,
der  Bayerischen  Landwirtschaftsbank  durch  Gewährung  von  Darlehen
  unter  möglichst  günstigen  Bedingungen  gesördert  wird.“
Am  30.  November  1907  wurde  im  Bayerischen  jees  hine
Abänderung  des  Gesetzes  über  die  L  -
        <pb n="208" />
        20

geschlagen  und  angenommen.  Die  Vorlage  bezweckt  eine  Erweiterung
  des  Wirkungskreises  der  Anstalt.  In  Zukunft  sollen  nicht
nur  reine  Kulturunternehmungen  unterstützt,  sondern  überhaupt
solche  Unternehmen  durch  Darlehen  gefördert  werden,  die  im
Interesse  des  Gemeinwohles  liegen.  Deshalb  sollen  auch  an  kleine
Gemeinden  Darlehen  zum  Bau  von  Wohnungen  für  Landarbeiter
gewährt  werden.

Mit  Mitteln  der  Landesversich  stalt  sind  einzelne
Kreise  der  Aufgabe  näher  getreten.  unanh  ist  das  Vorgehen
des  Kreises  Briesen,  Westpr.  (Siehe  Literatur.)  Dem  in  seiner
Kreistagssitzung  vom  30.  März  1901  gefaßten  Beschlusse  zur  Seßfr
  nn  ländlicher  Arbeiter  ist  die  Ausführung  gefolgt.

0  kaufir.  rr  Kreis  in  der  Gemeinde  Labenz  ein  Grundstück  in

Grön  von  36.00

Es  sind  von  #r#r#.  Fläche  65“  Morgen  in  15  Trbeiterstellen  auf.
acteilt,  während  der  Rest  als  Rentengut  ausgegeben  wird.  Von  den
Hrbeiterstellen  sollen  12  je  1  ha,  2  je  114  ha  und  1  Siche  1½  ha  greß
sein.  Es  sind  nur  landwirtschaftliche  Arbeiter  angesiedelt.  de  Stelle
ist  vom  Kreise  mit  einem  Wohnhaus  nebst  Stall  und  Scheunr  versehen
und  für  je  zwei  Stellen  ist  ein  Brunnen  gebaut.  Die  Arbeiterstellen
werden  als  Rentengüter  an  die  Arbeiter  verkauft.  Der  Preis  beträgt
für  den  Morgen  bei  9  Stellen  500  Mk.,  bei  4  Stellen  480  Mk.  und  bei
2  Stellen  490  Mk.,  wozu  bei  jeder  Eielle  noch  3000  Mk.  al#  E—
kost#npreis  des  Kreises  für  die  Gebäude  kommen.  Der  Gesamtpreis
für  die  Arbeiterstelle  beläuft  sich  also  auf  5000  bis  5500  Mk.,  und  auf
diche  Summe  ist  eine  Iansflun,  von  mindestens  500  Mk.  zu  leisten.
Mit  dem  Rest  des  Kaufpreises  wird  die  Stelle  gegen  Rente  belichen,
und  zwar  mit  drei  Vierteln  vom  Staat  (Rentenbank)  und  mit  einem
Viertel  vom  Kreise  Briesen.  Nach  Ablauf  eines  Freijahres  sind  für
diese  eingetragenen  Gelder  an  den  Staat  eine  4  %  ige  Rente  (31.7
Verzinsung  und  ½  *  Tilgung)  und  an  den  Kreis  Briesen
eine  5  ige  Rente  (4  Zinsen  und  1/  Tilgung)  zu  zahlen.  Das
notwendihe  tote  und  lebende  Inventar  soll  der  Käufer  selbst  beschaffen.
Er  erhält  dice  bei  seinem  Zuzuge  auf  seiner  Arbeiterstelle  stechende  Ernte.
Fällt  der  Zuzug  in  die  Zeit  nach  der  Ernte  und  vor  dem  1.  April,  so
Shälde  rr.  er  unentgeltlich  bestimmte  Naturalien  im  Werte  von  etwa
A

Im  Kreise  Herzogtum  Lauenburg  hat  der  Kreis-  und  Landeskommnnalverband
  ebenfalls  einen  Anfang  mit  der  Ansiedelung
ländlicher  Arbeiter  gemacht.  Der  Kreisverband  ist  Besitzer  des
großen  Lauenburgischen  Forst  -  und  Dominalvermögens,  welches
etwa  den  achten  Teil  des  gesamten  Flächeninhalts  des  Kreises
ansmacht.

Die  Kreisverwaltung  hat  ucht  mit  der  Ansiedelung  ihrer
eigenen  Forstarbeiter  beg  onnen  Der  Bau  von  Eintamiliendaen

versicherungsanstalt  nimmt  und  z  gleichem  Zinsfuß  an  die  Erbauer
weitergibt.  Das  Darlehn  ist  mit  %  in  einem  Zeitraum  von  47  Jahren

bewilligt  bis  auf  500  Mk.,  welche  der  Erbauer  selbst  beisteuern  muß.
Für  den  Fall,  daß  der  belreffende  Arbeiter  aus  dem  Kreisforstdienst
        <pb n="209" />
        209

auchioe=  behält  sich  der  Kreis  das  Vorkaufsrecht  und  das  Recht  der
iaung  der  Spho  rE  cn.  leicher  Weise  sollen  auf  Leeignet

on  enen  Domänen  ständ  EN]]  des  Esl  und  land-**d

  chaftliche  Arbeiter  Siair  werden.  —  Falls  der  Versuch  gelingt,
soll  er  auch  auf  die  Londgemeinden  ausgedehnt  werden.  ie  Gewährung
  der  Türleb##  soll  in  der  Weise  rE  die  betreffende
Genneinke  dem  Kreise  gegenüber  für  das  Dar  lein,  ieit  en  muß.  Die
Gemeinden  werden  voraussichtlich  diese  Bürgschaft  f  ange  ũbernehmen,
  als  der  betreffende  Anbauer  seine  #Mblictrarft  hauptsächlich
in  der  Gemeinde  verwertet.  Sollte  daher  die  Grmeinde  aus  Grürden,
welche  die  Kreisverwaltung  nicht  billigen  kann,  ihre  Bürgschaft  zurü

ziehen,  so  soll  unter  Umständen  ausnahmsweise  dem  Ansiedler  das  t
tehn  trotdem  belassen  werden.

Seither  hat  eine  Reihe  von  Kreisen  in  Östpreußen,  Kreis
Königsberg  (Nm.)  und  Landkreis  Dortmund  Veschiifse  in  aleicher
Richtung  gefaßt.  (Land  XV,  S.  329,  448,  471,  495.)  Der  Land
kreis  Dortmund,  der  den  Angestellten  der  aausonpnte  und
den  Kreisstraßenarbeitern  Arbeiterrentengüter  geben  will,  verfährt
  nach  dem  Erlaß  vom  8.  Jannar  1907,  nach  dem  kleine
Remengüter  in  einer  Mindestgröße  von  12,50  a  gebildet  werden
können.  (Vergl.  Abschnitt:  Innere  Kolonisation.)

Erwähnt  wurde  bei  dem  aus  Zriekn  mitgeteilten  Vorgehen
schon  die  Heranziehung  der  Gelder  der  Landesversicherungsanstalten.
  Diese  haben  für  die  Förderung  des  Arbeiterwohnungswesens
  einen  großen  Teil  ihrer  gesommelten  Kapitalien  verwandt.
  In  allen  Fällen,  bei  denen  die  Arbeiter  den  Besitz  der
Häuser  erwerben,  werden  sie  dadurch  auch  seßhaft  und  heimisch.
Leider  steht  sest,  daß  die  Landarbeiter  bei  diesem  Zweig  der  Fürsorge
  der  sicher  lten  bisher  nur  wenig  berückseeot.
  sind.  Von  den  bis  Ende  1905  für  dirie
Zwecke  hergegebenen  140  Millionen  Mk.  fal
noch  nicht  3  auf  %  Mibe  n  Mi  la  ben
(Siehe  Literatur  und  Land  XVI,  S.  4.)  Für  die  Verwendung
der  Gelder  der  lten  zum  Zwecke  der  Arbeiteransiedelung
  durch  den  Bau'  von  Wohnängen  sind  solgende
Wege  eingeschlagen:

1.  0  824  5**n  à  gGere

Die  f  geben  unmittelbar  an  die
Baugeldbedürftigen  selbst  ein  Darlehn,  sie  geben
Einzelhvypotheken  aus.  Dazu  haben  sich  bisher  solgende
Anstalten  verstanden:  Rheinprovinz,  Hannover,  Brandenburg,
Thüringen,  Sachsen-Anhalt,  Württemberg,  Baden,  Hessen-Nassau,
Westfalen.  Unterfranken  und  Pfalz.  Will  ein  Arbeiter  ein  Baudarlehn
  erhalten,  so  hat  er  einen  entsprechenden  Antrag  an  die
attandigen  Kontrollämter  oder  an  die  Landesversicherung  zu
richten

Den  Anträgen  sind  beispielsweise  bei  der  Landes-Versicherungs
anftalt  Merseburg  beizufügen:  1.  Die  laufende  Ouittungskarte,  2.  die
polizeilich  genchmigte  Bauzeichnung  g.  3.  der  Bäukesdenanschleo.  4.  Ab.
schrift  des  Grunpbuchblattes.  5.  Anszug  aus  der  Grund=  und  eventl.

Sohneey,  Wegwelser.  11
        <pb n="210" />
        210

Gebãudesteuermutterrolle,  6.  eine  Taxe  des  Baulandes.  Außerdem  hat
der  Antragsteller  anzugeben,  wo  er  beschäftigt  ist,  wieviel  brfe  seine

Familie  zählt  (Eltern  und  Kinder),  welche  Räume  er  selbst  bewohnt
und  welche  er  vermieten  will.

2  Der  Kreiskommunalverband  ist  als  Vermittler  dem  Darlehnsnehmer
  gegenüber  Gläubiger.  Von  dieser  Möglichkeit,  den
Bau  von  Arbeiterwohnungen  für  die  Ansiedelung  auszunutzen,
daten  bisher  nur  wenige  Kreise  Gebrauch  gemacht.

fid  Kreis  Merzig  ist  als  gester.  und  lange.  Zeit-  einziger  in
dieser  -  vorgegangen.  Von  1890—1905  wurden  97  Häuser  gebant,

t  we  ie  ausgewendete  ’  bis  .  Januar

8311  107  Mk.  belrug“  Von  der  Landesversicherungsanstalt  waren  dazu  u
die  Kreissparkasse  194  7560  Mk.  aufgenommen.  In  Sachsen  erhielt  der
Kreis  Worbis  ein  Darlehn  zu  *  und  baute  selbst  die  Arbeiterwohnungen,
  die  allmählich  in  den  Besitz  der  Mieter  übergehen.  In
Cstpreußen  find  es  die  Kreise  Johan  isburg  und  Osterode,  die
den  Bau  von  Arbeiterwohnungen  sowohl  den  Gutsbesitzern  wie  auch  Arbeitern,
  kleinen  Besitzern  und  Handwerkern  ermöglichen.  Die  Bedingungen
  für  Bewilligung  solcher  Darlehen  finden  sich  in  dem  Buche:  „Aus
der  sosialen  Tätigkeit  der  Kreisverwaltungen'.  (Siche  Literatur.)

3.  Darleiher  find  die  obrigkeitlich  bestätigten  Sparkassen.
(S.  Land  XIl,  S.  127.)  Den  größten  Umsatz  hat  diese  Vermittelung
  bisher  in  der  Provinz  Hannover  gefunden,  wo  Ende
1904  14  Sparkassen  Darlehen  in  Beträgen  von  2055  232  Mk.  zum
Bau  von  Arbeiterwohnungen  ausgenommen  hatten.  Von  diesen
Darlehen  entfielen  freilich  auf  landwirtschaftliche  Arbeiter  nur
85  ,  der  Rest  auf  gewerbdliche  aber  auf  dem  Lande  mdnende
Arbeiter.  (S.  Sonderbericht  der  sicher  lt  Hannover.)


4.  Die  Land  sicherungsanstalt  Hannover  gibt  Darlehen
  an  die  Arbeitgeber  guf  dem  Lande,  die  ihre  Arbeiter
Eigentümer  der  zu  erbauenden  Wohnhäuser  werden  lassen.  Der
Bangrund  wird  dabei  grundbuchmäßig  hypothekensrei  von  dem
Grundbesitz  des  Arbeitgebers  abgetrennt,  was  natürlich  nur  da
Mööglich  ist,  wo  die  Verschuldung  der  Grundbesitzer  nicht  zu  hoch
ist.  Beleihung  findet  stets  bis  zu  ½  des  Tarwertes  des  Bauries
  und  er  Gebäude  statt.  Zinssuß  3¼  %  Amortisation

5½%  bis  aus  die  mündelsichere  Hälste.  Ein  Wohnhaus  darf
Fiitent  2  Familienwohnungen  enthalten.

5.  Bauvereine  und  Bongenossenschafter,  die  zu  diesem  Zwecke
empfohlen  und  von  denen  bis  Ende  1905  schon  641  ins  Leben
gerufen  wurden,  eignen  sich  nach  den  bisher  gemachten  Erfahrungen
  mehr  für  dichter  bevölkerte  industriclle  Gebiete,  als  für
rein  landwirtschastliche  Gegenden.

In  Hannover,  wo  der  Landesrat  Dr.  Liebrecht  die  Bildung  .
Baugenossenschaften  anregte,  gründete  der  Landrat  Berthold  i
Blumenthal  im  dortigen  balb  ländlichen,  halb  industriellen  Kreise  (in
der  Nähr  von  Bremen)  einen  Spar-  und  Bauverein,  der  ein  hervor-
        <pb n="211" />
        211  —

ragendes  Muster  seiner  Art  geworden  ist  (näheres  in  der  unten  genannten
  schr  lesenswerten  Bertholdschen  Schrift).  Der  Landrat  Dr.
Dyes  in  Geestemlinde  gründete  in  seinem  Kreise  einen  Kreisbauverein
  als  Gesellschaft  mit  beschräntter  Haftung.

Ziel  gesetzt.  Wochenbcitrag  beträgt  mindestens  ennige.  r
Verein  ist  eingetragene  Genossenschaft,  die  Haftpflicht  der  Mitglieder  für
jeden  Anteil  (800  Mk.)  auf  800  Mk.  beschränkt

Andere  Beispiele  enthält  das  Buch:  „Aus  der  sozialen  Tätigkeit
der  Kreisverwaltungen.“

6.  Noch  viel  zu  wenig  find  die  Spar-  und  Darlehnskassen
auf  dem  Lande  als  Vermittler  herangezogen  worden,  und  zwar
liegt  das  wohl  hauptsächlich  daran,  daß  ihnen  noch  die  äußere
staatliche  Anerkennung  ihrer  Kreditfähigkeit  mangelt.  Seit  1898
hat  aber  bereits  die  Landesversicherungsanstalt  Hessen-Nassau
mit  der  Raiffeisenorganisation  in  Cassel  ein  besonderes  Abkommen
getroffen,  nach  dem  die  Raiffeisenvereine,  soweit  sich  der  Verband
  für  sie  verbürgt,  ebenso  behandelt  werden,  wie  die  städtischen
Baugenossenschaften.  Es  gelten  folgende  Bedingungen:

1.  Die  Landeppersicherungennstalt  gewährt  das  Geld  zu  3%  und
wenigstens  1½  /:.  Abtrag  in  derselben  Weise  wie  die  Landeskreditkasse.
2.  Sie  gewährt  es  nur  an  Leute,  welche  bei  ihr  versichert  sind  (kleben).
3.  Sie  gewährt  es  nur  gegen  rhe  Sicherheit  an  erster  Stelle
auf  neue  Wohnungen.  4.  Diese  Wohnungen  dürfen  laut  Taxation
nicht  mehr  als  9000  Mk.  Wert  haben.  5b.  Sie  beleiht  die  Häuser  bis  zu
N  ihres  Taxwerts,  jedoch  nicht  höher  als  bis  zu  4500  Mk.  6.  Darlehns-Vesuche,
  bei  denen  sich  ergibt,  daß  beim  Erwerb  des  Grund  und  Bodens
durch  Bauspekulanten  und  dergleichen  eine  Uebervorteilung  des  Darlehnssuchers
  stattgefunden  hat,  werden  von  vornherein  abgewiesen.  7.  Die
Darlehen  werden  nur  an  Leute  gegeben,.  für  welche  ihr  Darlehnskassenverein
  die  Bürgschaft  übernimmt.  6.  Darlehnskassenvereine  werden  als
Bürgen  nur  angenommen,  wenn  der  Verbandsdirektor  sie  nach  ihrer
Bermögenslage  und  Geschäftsführung  als  dazu  geeignet  erklärt.  9.  Der
Darlehnslassenwerein  ist  berechtigt,  sich  eine  Entschädigung  bis  zu  ½.  J
des  Darlehns  jährlich  zu  sichern.  10.  Die  Landesversicherungsanftall
t.  veroflichtet.  auf  Antrag  des  Darlehnskassen-Vereins  unverzüglich  zu
Undigen.

Bis  1006  waren  an  353  Arbeiter  Darlehen  im  Betrage  von  1  006  610
Mark  gegeben.  Ein  ähnliches  Abkommen  hat  die  Landesversicherungsenstalt
  lesien  am  29.  Januar  1907  mit  dem  Prooinzialverbande
schlesischer  landwirtschaftlicher  Genossenschaften  getroffen.  Darlehen  erdalten
  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer,  die  Mitglieder  der  dem  Verbande
angeschlossenen  Spar-  und  Darlehnskasse  sind.  Die  Spar=  und  Darlehnskassen
  übernehmen  für  Zinsen  und  Tilgungsbeträge  des  bewilligten
Darlehns  der  Landesversicherungsanstalt  gegenüber  felbstschuldnerische
Bürgschaft  mit  der  Verpflichtung.  Zinsen  und  Tilgungsberträge,  kostenfrei
  ein  zuziehen  und  abzuführen.  Die  Bürgschaftsübernahme  dauert  so
lange,  bis  das  Darlehn  zurückgezahlt  ist.  Das  Darlehn  ist  von  der
L.  V.  A.  auf  Verlangen  der  Bürgschaft  leistenden  Spar-  und  Darlehnslasse
  zu  kündigen.  In  gleicher  Weise  gewährt  die  Landesversicherungs-14
        <pb n="212" />
        —  212  —

und  Darlchnskasse  sia  nd,  Darlehen,  ohne  selbst  die  Vermögenslage  der
Arbeiter  zu  prüfen,  da  die  Darlehnskasse  der  Landesversicherungsanstalt
für  Erfüllung  der  Verbindlichkeiten  haftet.

7.  Gemeinden  unterstützen  den  Bau  von  Arbeiterwohnungen,
die  Eigentum  der  Arbeiter  werden.  (Land  XIII.  S.  23.)

Ganz  neuerdings  hat  sich  Gemeinde  und  Kirche  in  Kohlew,  Kreis
Lebus,  damit  einverstanden  erklärt,  auf  dem  unmittelbar  am  Dorfe  gelegenen
  Kirchenlande  Arbeller  und  Hndwerker.  anzusiedeln.  Grundsätzlich
selen  en  die  Siedlerstellen  nur  bis  3  Morgen  besten  Ackers  Sbalten.  Falls

ie  Ansiedler  bei  irgendeinem  Besitzer  im  Dorfe  sich  zu  Tage  lohmorbeit

verpflichten  wollen,  wird  ihnen  dort  zu  hinreichender  Viehhaltung
Deputat-  oder  Vachtland  gern  bewilligt  und  zur  Landbestellung  Hilf:  geährt.

  Es  besteht  aber  keine  Arbeilsverpflichtung  und  das  Grundstück
ift  vom  eersten  Tage  an  freies  Eigentum  des  Sicdlers.  Die  Gebäude
werden  von  der  Gencralkommission  nach  den  Wünschen  der  Käufer  gebaut,
  mindestens  75%  der  gesamten  oauffumme  werden  von  der  Generaikommission
  übernommen.  Das  unkundbar  gepebene  Geld  muß
mit  8½%  verzinst  und  mit  ½%  amorkisierl  werden.

Eine  bemerkenswerte  Neuerung  zur  Hypotheken
tilgung  bei  Arbeiterwohnungen  ist  durch  die  Landesversicherungsanstalt
  Rheinprovinz  im  Sommer  1907  eingeführt  worden.
Es  soll  die  Lebensversicherung  dazu  berangezegen  werden.  Der-##enige
  Arbeiter,  der  entweder  direkt  von  der  Versicherungsanstalt
ein  Darlehn  erhielt,  oder  von  einem  Bauverein  ein  Haus  übernahm,
  schließt  nach  vorheriger  ärztlicher  Unterfuchung  „zugunsten
der  Landesversicherungsanstalt“  gine  Lebensversicherung  in  der
Regel  über  denselben  Vertrag  ab,  den  das  Darlehn  der  Anstalt
ausmacht.  Die  Versicherung  soll  im  allgemeinen  auf  den  Todesund
  den  Erlebensfall  abgeschlossen  sein,  d.  h.  dergestalt,
daß  das  versicherte  Kapital  an  die  Landesversicherungs.
anstalt  zahlbar  wird  im  Falle  des  Todes  sofort,  spätestens
aber,  im  *  P—  des  Erlebens,  nach  einer  bestimmten  Reihe  von
Jahren,  z.  20,  25  oder  30  Jahren.  Da  diese  Art  der  Versicherung
  an  ern0n  d  etwas  teurer  ist,  als  die  bloße  Todesfallversicherung,
  so  könnte  unter  geeigneten  Verhältnissen,  z.  B.  bei
vorgerücktem  Lebensalter  des  Arbeiters,  ausnahmsweise  auch  die
bloße  Versicherung  auf  den  Todesfall  zugelassen  werden.  (Siehe
Literatur.)

Die  Sparkassen  können  aber  auch  selbstöndig  den  Bau  von
Arbeiterwohnungen  unternehmen.  Das  Großh.  Ministerium  des
Innern  in  Baden  erließ  1904  einen  Erlaß  an  sämtliche  Bezirksämter,
  in  dem  diese  angewiesen  wurden,  die  Sparkassen  auf  diese
Förderung  der  sozialen  Fürsorge  aufmerksam  zu  machen  und  zu
veranlassen,  daß  die  Ueberschüsse  der  Sparkassen  in  dieser  Weise
verwendet  würden.  (Land  XIII,  S.  38.)

ür  die  Mitwirkung  der  Kreissfparkassen  Slncheint  vorbildlich  die
bresrrust  des  Landkreises  Osnabröäck.  Sie  gibt  Darlehen  zur
Förderung  des  Baues  ländlicher  Arbeiterwohnungen  und  hat  auch  einen
Plan  für  ein  Zweifamilienhaus  aufgestellt.  Die  Kosten  eines  solchen
        <pb n="213" />
        —  23

Hauses  ktkegn  einschließlich  des  Grunderwerbes  6000  Mk.,  von  denen
die  Sparkasse  4400  Ml.  gegen  eine  Hypothe!  kergibt.  Mittel  und  Wege,
wic  ein  sparsamer  Arbeiter  das  Geld  zum  Grundstück  erwerben  und  sein
Eigenlum  im  Laufe  der  Jahre  schuldenfrei  machen  kann,  veranschaulicht
die  Sparkasse  in  einem  eigenartigen  Kalender,  der  im  Landkreis  Osnabrück
  verteilt  ist.

In  anderen  Gegenden  wird  dagegen  auf  die  Sparkasse  nicht
so  viel  zu  rechnen  sein.  Selbst  Landesrat  Dr.  Liebrecht,  der  sie
in  erster  Linie  vorschlug,  bezeichnet  sie  als  „Notbehelf“.  Die
öffentlichen  Sparkassen  sind  größtenteils  für  größere  Bezirke,  für
Kreise  berechnet,  und  de  Lust,  sich  mit  solchen  Geschäften  zu  befassen,
  ist  noch  nicht  groß  bei  ihnen.  Sie  sind  im  allgemeinen
auch  mehr  städtische  Instue-  und  lassen  sich  schon  darum  nicht
immer  bereit  finden,  in  dem  abgelegenen  Dorfe  eine  soziale  Aufgabe
  lösen  zu  helfen.

Die  Landarbeiternot  hat  auch  in  verschiedenen  Gegenden
Gutsbesitzer  veranlaßt,  Arbeiter  anzusiedeln.

Herr  von  Klitzing--Kolzig  sprach  in  der  5.  Hauptversammlung  unleres
  Vereins  über  seine  Erfahrungen  zur  Wekompfung  der  Landflucht.
Das  von  ihm  ##pebene.  Beispiel  ist  zuperse#  lehrr  reich.

Schlesien)  im  Gemen  ao  Allh  ein  *.  ou  ander  Einwohner-Iahlinnckhqlbdct
  voraufgegangenen  19  Jahre.  *  erschreckend  starke
Landflucht  veranlaßte  Herrn  von  Klitzing,  den  Gründen  nachzuforschen
und  nach  seinen  Kräften  für  Gegenmittel  zu  sorgen.  Er  fand  zunchst,
otß  den  Arbeitern,  die  zur  Micte  wohnten  oder  nur  eben  ein  Häuschen
besaßen,  in  Stückchen  Ackerland  schlte,  auf  dem  sie  in  eigenem  Betrieb
die  notwendigsten  Lebensmittel  ziehen  und  das  fie  zur  Haltung  einer
Kuh  bedurften.  Hier  auf  dem  Lande  bekommt  man  kaum  die  einfachsten
  Lebensmittel,  Milch,  Butter,  Kartoffeln  zu  kaufen;  könnte  ich
dies  in  eigener  erfen  gewinnen,  so  würde  ich  wohl  daheim  bleiben-—
  so  hieß  es.  Diese  Möglichkeit  verschaffte  L##-  von  Kliting,  den  Urbeitern
  durch  die  Verpachtung  von  Acker-  und  iesen
Prache  na.  Die  Nachfrage  fteigerte  sich  rrn  daß  nach  und  ru  27“
Einwohner  seine  Bächter  wurden.  Dem  Bedürfnis  nach  de

Wohnstatte,  die  es  besonders  für  das  heranwachsende  Geschlecht  e#  een
galt,  kam  Lerr  von  Klitzing  durch  den  Berkauf  kleiner  Bauparzelle
entgegen.  Innerhalb  10  Jahren  verlaufte  er  mehr  als  6.  Er  haun
auch  selbst  kleine  Häuser  im  Werte  von  2200  Mk.  inkl.  Grundstück,  die
von  der  Landesversicherungsanstalt  mir  !r“  Mk.  beliehen  wurden.  (Sie
beleiht  bis  zu  /  der  Feuertaxe  und  zu  9  /.)

Dieses  Vorgrhen  hat  sich  nach  neueren  Mitteilungen  bis  heute
bewährt.  Die  #merbeiter  Berhaltais  e  haben  sich  in  Kolzig  Stg
entwickelt.  Die  Einwohnerzahl  des  Dorfes  Kolzig  ist  von  1890  bis  1
um  10"/  gestiegen,  während  alle  anderen  Dörfer  der  Umgegend  K17055
Abnahme  zeigen.

Auf  Dalmin,  dem  Gute  des  fricheren  sanbwirtschaftewinister  von
Podbielskli,  verkauft  der  Gutsherr  dicht  an  seinem  Hof  an  der  Chaussee
in  Dallmin  an  Arbeiter  je  u  Morgen,  und  zwar  für  Mk.  225.—.  Sodann
  gibt  er  Steine  und  Hols  für  den  Bau,  und  zu  dem  Wert  dieser
Materialien  wird  eine  erststellige  Hypotbek  henpmunben.  Wenn  also  je-
        <pb n="214" />
        —  214

mand  Mk.  225.—  gespart  hat,  kann  er  Eigentümer  werden.  Das  Unr*s
  mit  *  leiner  Scheune  und  Stall  kommt  auf  ungefähr

2500  Mk.  *  ierung  ist  verboten.  Für  etwa  steigende  Gutslasten  ist
in  felgeme  eise  Fürsorge  getroffen:  Da  im  Gutsbezirke  keine
Steuern  erhoben  werden  können,  so  müssen  die  Ansiedier  einen  Kanon
Lohlen=  der  normten  ist  nach  dem  Steuersab  für  gleichen  Besitz  in  der

nachbarten  Gemeinde.  Diese  Kanonzahlungsverpflichtung  ist  eingetragen.
  Die  Ansiedler,  die  nur  ein  Viertelmorgen,  also  nur  ein  kleines
rteneckchen  erwerben,  können  Land  dazu  kaufen,  sich  also  un
dangiger  machen.  Eine  Verpflichtung  zur  Arbeit  ist  mit
der  Ansiedelung  nicht  verbunden,  der  Gutsherr  sagt:  Wenn
es  ihnen  beffer  paßt.  kommen  sie  so  wie  so  zu  mir,  und  wenn  nicht,  dann
en  fie  anderswohin  gehen,  wo  es  ihnen  besser  paßt,  dann  kriegen
wenigstens  die  anderen  Besitzer  Leute.  (Vergl.  Vortrag  vom  Ministerial.
direktor  Dr.  H.  Thiel  unter  Literatur.)

Ueber  die  Arbeiteransiedelungen  in  Criewen,  der  Besitzung  des
Landwirtschaftsministers  von  Arnim,  berichtet  Professor  Gerlach-Köni  6
berg:  Der  Gutsherr  hat  im  Dorf  eine  Bauernbesitzung  gekauft,  die
an  der  Straße  entlang  dicht.  Vor  zehn  Jahren  t  er  davon  3  u#ch
gellen  von  je  einem  Morgen  an  seine  Arbeiter  für  Mk.  300.—  verkauft.

ie  Arbeiter  haben  sich  darauf  Wohnhäuser,  Stallung  und  Schuppen
für  Mk.  3900,—  erbaut;  die  Wohngebäude  nd  10½  X  8.15  —  zirka
86  am  groß  und  enthaiten  2  große  Stuben,  %  Speisekammer,
Küche,  Flur  und  Keller;  im  Dachgeschoß  kann  4%  ein  Zimmer  eingerichtet
  werden.  Die  später  erbauten  Häuser  kamen  auf  Mk.  4200  bis
Mk.  4500  zu  stehen.  Mit  einem  solchen  Grundstück  übernimmt  also  der
Arbeiter  eine  Belastung  von  durchschnittlich  Mk.  225.—  im  Jahr.  Diese
Summe  erwirbt  er  aber  aus  der  Stelle  selbst.  In  sjener  Gegend  wird
Tabak  gebaut;  von  dem  Morgen  Land  erntet  der-  Arbeiter  10  Zentner
Tabak,  und  diese  bringen  *  irka  Mk.  250.—.  Er  spart  also  noch  die
Miecte,  welche  er  früher  dem  Bauern  zahlen  mußte.  rzuerst  waren  die
Arbeiter  sehr  vorsichtig  und  verhielten  sich  abwartend;  sie  beobachteten
die  Entwickelung  der  ersten  drei  Ansiedler,  und  s  7  Jahre  nach  jenen
ersten  Verkäufen  kamen  die  anderen  Arbeiter  und  bewarben  sich  um
solche  Stellen.  Jetzt  stehen  7  Häuser  fertig  und  2  Stellen  find  neu
vermessen.

Weitere  Ansiedelungen  durch  Gutserven  find  in
Leckew,  Kr.  Stolp  (vergl.  Illustr.  landw.  Heeitung,  1806.  77);
Poblotz,  Kr.  Stolp  (vergl.  das  angeführte  Werk  von  W  in  3#v
koetsch,  Kr.  Briesen  (vergl.  Richter,  Landarbeiteransiedelung  burch  den
Kreiskommunalverband)  ausgeführt.

Professor  Gerlach  berichtet  noch  über  bemerkenswerte  Versuche  der
Landarbeiteransiedelungen,  die  auf  dem  Wege  der  Verpachtung  von
Alerländereien  auf  Zeit  an  Arbeiter  erfolgen.  Die  Urbeiter  über.
nehmen  die  Verpflichtung,  Wohn=  und  Wirtschaftsgebäude  auf  eigene
Kosten  zu  errichten.  Es  bawdelt  sich  um  je  einen  Fall  in  Westfolen  und
Westpreußen.

Bei  der  Stadt  Rietberg  liegt  ein  850  ha  großes  Gut,  welches  sich

s  150  ha  Forst,  500  ha  Emswiesen  und  200  ha  Ackerland  zusammen-8
  Selbstbewirtschaftct  werden  30  ha  Acker,  die  Forst  und  die  Bielen.

iese  aber  werden  vor  der  Mahd  in  kleinen  Parzellen  verpachtet.
den  übrig  bleibenden  170  ha  Ackerland  ist  ein  kleiner,  nahe  der  Stadt
gelegener  Teil  an  Stadtbürger  in  Parzellenpacht  auf  2—  Jahre  ausgetan.
  Der  weitaus  größte  Teil  des  AUckers  liegt  in  sehr  entfernten
        <pb n="215" />
        —  215  —

Außenschlägen,  welche  bei  der  Separation  an  das  Gut  gekommen  sind.
Diese  abgelegenen  Ländereien  sind  in  Abschnitten  von  1¼  bis  22,  im
Durchschnitt  von  4½  ha  an  gberrsenaltlich=  Kötter“  auf  10—12,  höchstens
auf  18  Jahre  verpachtet.  Die  Kötlter  haben  das  Land  zum  Teil  erst
kultiviert.  Daher  ist  der  Jachtzing,  sehr  verschicden,  im  Durchschnitt
beir  t  er  32  Mk.  für  d  enn  Käta  t.  Außerdem  sind  die  Kater  verflichtet.
ute  in  der  Woche  bis  zu  2  Tagen  Arbeit  gegen  75  Pfg.
leien.  Die  Kötier  babes  ##-  auf  ihren  Parzellen  Gehäfte  in  Hoch
werk  erbaul,  welche  2—3000  Mk.  gekoftei  haben  mögen;  die  in  jüngster
Zeit  Erichteten  Gehöfte  dũ  7  *—  unter  5—6000  Mk.  hergestellt  sein.
Di-  tter  sind  vorwiegend  Liehüchter:  sie  r*s  Tand  und  vor  allen
-!—nt#  Wiesen  von  der  Gutsherrschaft  und  a  t  zu.  Auch  haben
".  ancherlei  Spegialikäten  ausgrbiidet.  ae  ist  es,  daß  sie  zu
Wohland  gelangt  sind.  —  Die  Familien  sitzen  seit  Generationen  in
diesen  Stellen  zu  ihren  alten  Verträgen.  Wird  eimmal  ein  Besitzwechsel
erforderlich,  o  finden  sich  immer  leistungsfähige  Bewerber,  welche  dem
bziehenden  Kötter  sein  Gebäude,  Inventar  und  den  von  ihm  gepflanzten
Busch  abkaufen  und  dem  Gutsherrn  als  Pachtnachfolger  gench  sind.

Sehr  große  Vorteile  hat  dies  Verfahren  für  das  Gut:  Oedländereien
  werden  kultiviert  und  so  hoch  verwertet,  wie  es  auf  diesen  weit  abgelegenen
  Acckern  durch  Selbstbewirtschaftum  vom  Gutshofe  aus  gar
nicht  möglich  wäre.  Der  Gutsherr  hat  gar  Wein  Gebäudeinventar  für
diese  zwhlich  wäre  zu  beschaffen  und  zu  unterhalten.  Er  hat  einen
seßhaften  und  sicheren  Arbeiterstand,  welcher  die  in  der  Forst  und  auf
den  Wicsen  erforderlichen  Arbeiten  verrichtet.  Gleichzeitig  sind  die
Költer  Pächter  der  nicht  zu  den  einzelnen  Köttiereien  gehörigen  Ackerstücke
  und  der  Wiesenparzellen.  —  Im  ersten  Augenblick  wundert  man
sich  darüber,  daß  die  Kötter  sich  auf  der  Grundlage  eines  so  kurzen
Pachtvertrages  ihre  Häuser  erbauen.  Sie  müssen  ec—  doch  sehr  sicher
fühlen.  Das  Land  kann  eben  in  anderer  Weise  gar  nicht  besser  verwertet
werden.  Es  handelt  sich  nicht  etwa  mir  um  Kötterstellen,  welche  vor
Generationen  ausgelegt  sind,  sondern  die  Bewerbung  um  Buschlände.
reien  ist  auch  heule  im  Gange,  und  vor  meinen  Augen  sah  ich  2  neue
Gehöfte  entstehen.

In  Westpreußen,  im  Kreise  Flatsw,  liegt  eine  Herrschaft,  welche
2  größere  Gulskomplege  anais  In  beiden  ist  für  die  Deckung  eines  Teiles
des  Arbeiterbedarfs,  besonders  des  zeitweisen,  dadurch  Vorforge  geoffen.
  daß  im  Gutslande  selbst  Urbeiterkolonen  geschaffen  sind.  Die
Arbeiter  erhalten  auf  die  lange  Zeit  von  60  Jahren  SElelen  von  je
10  Morgen  für  jährlich  75  Mk.  v  P.  DBeten  1##  müssen  sich  auf  denselßen
auf  eigene  Kosten  ihre  Wohn=  und  Wirtschaftsgebäude  errichten.

Arbeit  iaverpflichtung  den  Gütern  gegenũber  gehen  sie  durch  diese  07
verträge  nicht,  gin.  Tatsächlich  schließt  aber  ein  großer  Teil  dieser  Kolonisten
  Jahr  für  Jahr  Arbeitsverträge  mit  den  Gutsverwaltungen  ab.
Wichtige  Dindemierl  hierbei  sind  kurzfriftige  Wiesenverpachtungen  an
die  Koloniften  und  die  ln  von  Brennholz  aus  dem  gutsherrlichen
Walde  als  Lahnbestandteil  für  Holzschlägerarbeiten.  Die  wirtschaftliche
Lage  der  Kolonisten  ist  fehr  verschieden.  In  der  einen  Kolonie  sind  die
Bodenverhältnisse  weniger  günstig;  da  scheinen  der  Nahrungsspielraum
und  die  Entwickelungsmöglichkeit  *  die  meisten  Kolonisten  eng  zu  sein,
obwohl  auch  hier  manche  Neu=  und  ränzun  oat  von  einem  Fortrii#
  Zeugnis  ablegen.  Zwei  a  lonien  liegen  auf  besseren
ö5den  und  bieten  ein  recht  ersrenlichen  Bild.  Besonders  in  der  einen
entfaltete  sich  eine  rege  Bautätigkeit  zur  Erweiterung  der  Wirtschafts-
        <pb n="216" />
        —  210

gebãude;  diese  Kolonie  grenzt  an  eine  fremde  Forft,  welche  im  Winter
auten  Arbeiteverdienst  und  die  Möglichkeit  zur  Holzgewinnung  darbietet.
Die  Gutsverwaltung  selbst  schätzt  die  Kolonien  wegen  der  Arbeitskräfte,
welche  sie  liefern.  Aus  der  an  erster  Stelle  behandelten  Kolonic  kommen
von  32  Kolonisten  16  auf  Sommerarbeit.  Die  meisten  der  Kolonisten
arbeiten  dort  im  Winter  und  Frühjahr  in  der  berrscheftlichen  Forst.
Einige  leisten  dem  Gute  auch  Dienste  als  Fuhrleute.  Aus  den  beiden
anderen  Zolanien  E  sämtliche  19  Kolonisten  Hährend  des  Sommers
  in  Arbeit;  doch  erscheint  es  mir  zweifelhaft,  ob  die  13  Kolonisten,
welche  in  der  tl  nochrschein,  Ansiedelung  sitzen,  noch  lange  Zeit  darauf
argewielen  sein  werden,  zur  Erhöhung  ihres  Einkommens  Tagelöhnerrbeit
  auf  dem  Gute  zu  leisten.

Zentralstellen  zur  Schaffung  von  Arbeiterwohnungen
  auf  eigenem  Grund  und  Boden  sind  der  Rheinische
Verein  zur  Förderung  des  Arbeiterwohnungswesens  in  Düsseldorf,
  der  Hessen-Nassauische  Verein  für  Färderung  des  Arbeiterwohnungswesens
  in  Frankfurt  a.  M.,  der  Westsälische  Verein  zur
Förderung  des  Wohnungswesens  in  Münster  i.  W.,  der  Deutsche
Verein  Arbeiterheim  zu  Bethel  bei  Bieleseld.

Der  levtgenannte  Verein,  der  sich  auf  alle  auf  die  Besserung
der  Arbeiterwohnungen  i  in  Gestalt  des  Eigenheims  gerichteten  Bestrebungen
  erstreckt,  ist  im  April  des  Jahres  1885  durch  Pastor
D.  von  Bodelschwingh  ins  Leben  gerufen.  Er  steht  unter  dem
Protektorate  ihrer  Kaiserlichen  und  Königlichen  Hoheit  der  Kronprinzessin
  und  hat  seinen  Sitz  in  Setfel.  bei  Bielefeld.  Die  Mittel
zu  seiner  Arbeit  erhält  er  aus  den  freien  Beiträgen  seiner  Mitglieder.
  Der  Verein  stellt  sich  nach  seinen  Satzungen  die  Aufgabe,
dem  deutschen  Arbeiter  die  Möglichkeit  zu  verschaffen,  sich  ein
rigenes  Heim  auf  eigener  Scholle  zu  erwerben.  Er  betreibt  zur
Erreichung  dieses  Zieles  eine  ausgedehnte  Agitation  in  Wort  und
Schrift.  Er  baut  nicht  selbst,  sucht  aber  den  Bau  von  Arbeiterwohnungen
  zu  fördern  durch  kostenfreie  Abgabe  von  Bauplänen,
Kostenanschlägen,  Vertragssormularen,  sowie  auch  Entsendung
seiner  Vertreter.  Als  Unterlage  für  seine  Arbeiten  benutzt  er
die  Erfahrungen,  die  er  in  21  Jahren  auf  seiner  Versuchsstationin
  Bieleseld  gesammelt  hat.  Er  hat  in  diesen  Jahren  204  Häuser
zum  Erwerb  für  Arbeiter  errichtet,  hauptsächlich  Zwei=  und  Dreifamilienhäuser,
  und  ist  nun  zu  einem  abschließenden  Programm  gekommen.
  Dasselbe  lautet:  1.  Schaffung  guter,  billiger  Mietswohnungen
  (nicht  in  Mietskasernen),  in  denen  der  Arbeiter  vor
unmotivierter  Mictssteigerung,  nach  Möglichkeit  auch  vor  Kündigung
  gesichert  ist.  2.  Ansiedelung  des  Arbeiters  auf  eigener
Scholle  im  Einfamilienhaus.

Der  leitende  Baubeamte  des  Vereins,  Regierungsbaumeister  a.  D.
Siebold,  hat  nach  mehrjährigen  Versuchen  ein  Einfamilienarbeiterhaus.
konstruiert,  das  allen  Anfordcrungen  entspricht  und  je  nach  Ausführung
3100  bis  3800  Mk.  kostet.  Der  Verein  hat  in  den  letzten  3  Jahren
26  solcher  Einfamilienhäuser  gebaut  und  dieselben  mit  Hilfe  der  Rentengutgesetzgebung
  als  Rentengüter  ausgegeben.  Die  Häuschen  kosten  im
        <pb n="217" />
        —  217  —

Durchschnitt  Mi.  4200  J—  Grundstück  von  1700  qm.  Darauf
gibt  die  Rentenbank  Der  Eigentümer  muß  Mk.  500  bar  anzahlen
  und  Mk.  550  *  zs  nach  der  Rente.  Das  Rentenbankkapital
  wird  mit  4%  (einschl.  134  S  für  Tilgung)  verzinst  und  ist  in
60½  Jahren  verzinst;  die  Hypothek  nach  der  Rente  mit  5“  (einschl.
1  /  7  für  Tilgung).  Tilgungszeit  34  Jahre.  Der  Rentengutebesitzer
zahlt  aes  jährlich  im  ganzen  Mk.  153,50,  davon  sind  Mk.  23,50  Til-=zungegahl
  ung,  so  daß  er  auf  seinem  Eigentum  in  Wirklichkeit  für
k.  129.50  jährlich  wohnt.  Die  Hälfte  dieser  Summe  wird  durch  d
Gartennutzung  eingebracht,  doch  kommen  andererseits  die  Lasten  kague.
Die  Einfamilienbäuser  bewähren  sich  so  #  daß  auf  Anregung
des  Vereins  die  westfälische  Industrie  fie  e  Is  für  idr  Arbeiter
herstellen  laen  will.  Es  find  für  die  nächst  annähernd
  1700  in  Auftrag  gegeben.  Der  Vereim  arkater  jetzt  nach
Kraften  an  der  Nutzbarmachung  der  Nentengutsgesetze  für,  kleinste
Heimstätten  mit  mindestens  einem  halben  Morgen  Gartenla

Literatar.  H.  Malachowski,  Königlicher  Regierungsbaumeister,
  Anlage,  Einrichtung  und  Bauausführung  ländlicher  Arbeiterwohnungen.
  Nach  Bauplänen  des  Königlich  Preußischen  Ministeriums
für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten  und  der  Deutschen  Landwirtschaftsgesellschaft
  dargestellt.  Berlin.  1894.  Verlag  Paul  Parey.
(Leider  läßt  das  wertvolle  Werk  den  volkstümlichen  Baustil  ga  unberücksichtigt.)
  —  Behandlung  von  Entwürfen  und  Bauausführungen
  für  die  Königl  Preußischen  n  Dom  anen
Hemusgegeben  vom  Königlich  m-  Ministerium  fũt  Lan  dwirt.
schaft,  Domänen  und  Forsten.  2.  Aufl.  Berlin  1897.  P.  Berthold,
  Landrat,  Der  Spar-  und  Bauverein  Blumenthal.  Hannover.
1807.  Verlag  von  Känig  u.  Ebhardt.  Von  deumselbeen  Lerfasser  "  .

f  1  Kreise.
#er  Sprißten.  der  Zentralstelle.  für  Arbe  sun

892%93,  u.  *

beiterheim  zu  Bielefeld.  Ein  Frsskuch  bei  der  Gründung

von  Baugenossenschaften  für  Arbeiterhäuser.  Bauplänen  und
Kostenanschlägen.)  Belfei  1900.  —  Metz,  35  nn“N  “*#I  r  der
benterbeiter#1  in  den  östlichen  Provinzen.  (Land  VIII  )  —

Metz.  D  hwendigteit  und  die  Möglichkeit  der  Arbriterreptengter.
Grechiotene  1898  .Wanderarbeiter  oder  cinheimische  Arbeiter“.
Vortrag  von  ie  Dr.  H.  Thiel,  behalten  im  Klub  der
Landwmirte  zu  Berlin  am  25.  Oktober  1904.  Eir  N  achrichten  aus  dem
Klub  der  Landwirte  6  Perclin.  1905,  Nr.  460—4182  ur  Serse  rungen

ng  b  n  Landarbeilern.  Vortrag  von  Professor  Dr.
Gerla  Kntnsbeeg.  *  im  kandwirtschaftli  n  Verein  zu  Breslau
am  15.  November  1904.  —  Dr.  E.  Stumpfe.  Die  Se  tmachung  der
Landarbeiter.  Beispiele  Erfahrungen  nebst  Vorschlägen  zur  Urbeiteranfichelung
  auf  den  preuhischen  Domänen.  Paul  Parey.  Berlin.
.„Lebensversicherung  und  Tilgung  der  Darlehen  für  Arbeiter=——
  bei  der  Landesverficherungsanstalt  Rheinprovinz.“  Amtliche
Mitteilungen  der  L.  V.-  A.  Rheinprovinz.  Februar  1907.
A.  Bosse,  Die  HZörderung  des  Arbeiterwohnungswesens  durch  "xscher,
  Jena.  1907.  Ri  er:
Die  Landarbeiteransiedlung  durch  en  Kreiskommunalverband.  Left.
der  Schriften  zur  Förderung  der  inneren  Kolonisation.  Deutsche  Landbuchhandlung.
  Berlin.  1907.  —  Ders.,  Kreis.  und  Gemeindever-
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        —  218

waltung“.  1908.  S.  8.  —  Besondere  Beachtun  .  wird  der  Frage  gewidmet
in  der  ii“  sschrift  für  Innere  Kolonisation“.  Deutsche  Landbuchhandlung.

Berlin.  —  Außerdem  vergl.  Literat  urangaben  in  den  Kapiteln  „Arbeiterwohnungswesen“
  und  „Innere  Kolonisation“.

Arbeiterwohnungen.

„Nach  nieiner  Ueberzeugung  —  und  ich  habe  einige  Erfahrungen
  auf  beiden  Gebieten  —  ist  die  Wohnungsnot  auf
dem  Lande  mindestens  eben  so  schlimm,  als  in  der  Großstadt.  Der
Unterschied  besteht  zwischen  beiden  im  wesentlichen  nur  darin,  daß
„man"  die  Wohnungsnot  auf  dem  Lande  kaum  kennt  und  jedenfalls
  sich  um  sie  wenig  kümmert,  während  über  die  Wohnungsnot
  in  der  Stadt  schon  Bibliotheken  voll  Bücher  geschrieben  worden
sind.  In  der  Großstadt  sind  die  Menschen  dichter  zusammengedrängt.
  Die  Mißstände  liegen  in  der  Verdrängung  der  Familien
  aus  den  besseren  Teilen  der  kleineren  Mietwohnungen
durch  Schlafgänger  und  Astermieter,  in  den  größeren  Haushaltungen
  aber  in  der  schlechten  Unterkunft  der  Dienstboten  und  der
Gewerbegehilfen.  Auf  dem  Lande  wohnen  die  Menschen  weniger
dicht.  Aber  die  Güte,  Bequemlichkeit  und  Gesundheit  der  Wohnungen,
  z.  B.  der  landwirtschaftlichen  Tagelöhner,  der  Drescher  und
des  Gesindes  läßt  oft  alles  zu  wünschen  übrig,  und  zwar  nicht  nur
in  dem  verschrienen  Ostelbien.  Wenn  diese  Notstände  bisher
weniger  in  die  Augen  fielen,  als  die  Wohnungsnot  in  den  Großstädten,
  so  lag  dies  zum  Teil  darin,  daß  unsere  führenden  Menschen
überhaupt  über  das  Land  weniger  wissen,  als  über  die  Stadt.
Und  daun  ist  die  Wohnungsnot  auf  dem  Lande  gesunddheitlich  dadurch
  erträglicher  gewesen,  daß  die  landwirtschaftliche  Bevölkerung
eben  einen  großen  Teil  des  Lebens  in  der  gesünderen  freien  Luft
arbeitet.  Am  schlimmsten  liegen  die  Dinge  da,  wo  der  Notstand
des  Landes  (schlechte  Wohnungen)  mit  dem  städtischen  Notstand
(dichtes  Wohnen,  Schlafgänger  usw.)  zusammenfällt,  wie  bei  der
Heimindustrie  in  den  sogenannten  Industriedörfern.“  So  urtelll
der  verstorbene  Volkswirtschaftslehrer  und  nationale  Politiker
Ernst  Hasse  in  seiner  leider  unvollendet  gebliebenen  „Deutschen
Politik“  (1.  Bd.,  4.  Heft:  „Die  Zukunft  des  deutschen  Volkstums“
S.  102  f.),  und  dieses  Urteil  wird  durch  die  bisher  angestellten  Erhebungen
  über  die  Lage  der  ländlichen  Arbeiter  in  Deutschland,
deren  Ergebnisse  in  den  unten  genannten  Schriften  niedergeleat
sind,  vielfach  bestätigt.  Es  sind  allerdings  nicht  nur  die  Arbeiter.
die  umter  schlechten  Wohnungsverhältnissen  zu  leiden  haben,  auch
die  Wohnräume  der  Kleinbesitzer  entsprechen  oft  nicht  einmal  den
bescheidensten  Forderungen  gesundheitlicher  und  sittlicher  Art.
Vielfach  freilich  wird  dieser  Notstand  weder  als  Notstand  empfunden,
  noch  liegt  er  in  den  dürftigen  Lebensverhältnissen  der  Bewohner
  begründet,  sondern  ist  vielmehr  durch  Gleichgültigkeit  und
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        219

Nachlässigkeit  veranlaßt.  So  nennt  ein  erfahrener  Arzt  (Dr.  med.
Schiele,  im  Land  VIII,  S.  232),  die  Tagelöhnerhäuser  in  der
Wiesche,  der  nordöstlichsten  Ecke  der  Altmark,  einem  Tiefland  der
Elbe,  das  mit  dem  Osten  hinsichtlich  der  Besitzverteilung  vieles
gemeinsam  hat,  zwar  „zumeist  miserabel,  feucht,  undicht,  eng,
manchmal  nur  gepflastert,  mit  verklebten  Scheiben,  den  heutigen
Ansprüchen  nicht  mehr  angemessen,  sanitätspolizeiwidrig,  wenn
wir  eine  Sanitätspolizei  hätten,  genau  so,  nicht  mehr  und  nicht
weniger,  wie  die  eigenen  Häuschen  der  Büdner  und  Kleinbauern,
und  wie  die  meisten  Häuser  der  kleinen  Leute  in  der  Landstadt,
obgleich  nicht  so  gesundheitsgesährlich  wie  überfüllte  Wohnungen
in  der  Großstadt.“  Aber  er  sügt  gleich  hinzu:  „Man  kann  sagen,
auch  das  ärmste  Hüttchen  wird  sogleich  wohnlich  und  sauber,  wenn
ordentliche  Leute  darin  wohnen,  und  bessere  Tagelöhnerhäuser  sehen
sogleich  wie  Schweineställe  aus,  wenn  lüderliche  Menschen  darin
hausen.  Man  kann  aus  dem  Aussehen  der  Hütte  nicht  nur  auf
den  Herrn,  sondern  vor  allem  auf  die  Bewohner  schließen.“

Mittel  und  Wege.  Es  gilt  nun,  einerseits  die  vorhan-.
denen  schlechten  Wohnungen  nach  Möglichkeit  in  einen  guten  oder
wenigstens  einwandfreien  Zustand  zu  setzen,  und  andrerseits  bei
Neubauten  danach  zu  streben,  dem  Arbeiter  ein  zweckmäßiges  und
beische  Heim  zu  bieten.  Wir  verweisen  aber  hier  noch  einmal
nachdrücklich  auf  das,  was  wir  zu  Anfang  des  Kapitels  „Ansiedelung
  von  Lodarbeitern-  gesagt  haben  und  wiederholen:  Der
Arbeiter  muß  für  ein  böheres  Wohnungswesen
geradezu  erst  erzogen  werden,  wenn  nicht  alle
Mühe  und  alle  Arbeit  musonk  sein  foll.

Leichter  wie  diese  noch  viel  Zeit  und  Arbeit  erfordernde  Auf.
gabe  wird  die  äußere  Lösung  der  Frage,  die  Herstellung  guter
und  freundlicher  Wohnhäuser  sein,  namentlich  wenn  es  sich  um
Neubauten  handelt.  Billiges  Bauen  ist  dabei  zwar  ein  Haupterfordernis,
  aber  man  sollte  diese  Forderung  nicht  allein  ausschlaggebend
  sein  lassen:  Nicht  die  Arbeiterwohnung  ist  am  billigsten.
die  am  wenigsten  kostet,  sondern  die  ihren  Zweck,  den  Arbeiter
heimisch  zu  machen,  am  ehesten  und  bes  en  erfüllt.  Zu  diesem
Behufe  sind  drei  Hauptpunkte  zu  berücksichtigen:  Vermeldung  fitt.
licher  und  gesundheitlicher  Gefahren,  zweckmäßige  Anordnung,  behagliche
  Gestaltung.  Diese  Aufgaben  in  jedem  Einzelfalle  beson-.
ders  zu  lösen,  wird  Sache  der  Bauherren  und  Bauleiter  sein.  Im
folgenden  sollen  nur  kurz  die  verschiedenen  Maßnahmen  und  Einrichtungen
  besprochen  werden,  die  die  Lösung  erleichtern  können,
soweit  es  sich  um  die  bauliche  Ausgestaltung  und  Einrichtung  der
Wohnräume  handelt.  Wir  verweifen  im  übrigen  weiter  auf  die
brsitele  „Ansiedlung  von  Landarbeitern“  und  „Heimatliche  Bauweise“


Seit  langen  Jahren  schon  haben  sich  in  Deutschland  gemein.
nützige  Vereine  der  tatkräftigen  Förderung  des  Kleinwohnungs.
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        220  —

wesens  zugewandt,  und  dabei  auch  der  baukünstlerischen  Seite  ihre
besondere  Aufmerksamkeit  angedeihen  lassen.  Derartige  Vereine
beltchen,  in  verschiedenen  Teilen  Deutschland

kommen  hier  in  Betracht:  Deutscher  Vrei  „Arbeiterheim“
ESien  Seite  216).  uf  seine  Veranlassung  ist  im  Verlage  der  Anstalt
Bethel  eine  ausgezeichnete  billig  Schrift  erschienen:  „Viventi  satis“
von  Reg.-Baumeister  a.  D.  Siebold,  die  neben  allgemeinen  Ausführungen
  über  W  t  Pläne,  fertige  Ansichten  und
genaue  Kostenberechnung  der  in  Bethel  ausgeführten  Häuschen  enthält.

Der  Rheinische  Berein  zur  Fhrderung  des  Arbeiterwehnungswesens
in  Düsseldorf,  der  eine  besondere  technisch--künstlerische  Abteilung
zur  Hebung  der  ästhetischen  Seite  des  Kleinwohnungswesens  errichtet

nni-  Verein  zur  Fhrderung  des  Kleinwaohnungswesens
u  #ü#

Der  nnND  (Olischer  iemtal  Verein  zur  Errichtung
billiger  Wohnungen,  Dar  Die  t  unter  anderem  eine

ang  von  9.eon  s  Wrsos  von  Kleinwohnungen“  (66
Tafeln)“.  Nrabs  eben

Der  VBerein  für  9  des  Arbeiterwohnnnwesens  in  Frank-.
jurt  a.  M.,  der  gleichfalls  ein  Preisausschreiben  verenstoltete  Die
Ergebnisse  wurden  veröffentlicht  in  der  Sammlung  Ländliche  Anwesen
für  Kleinbauern  und  Industriearbeiter“  (38  Tafeln),  Leipzig,  Seemann
  u.  Co.

Ueber  die  von  Behörden  und  Vereinen  ausgehenden  Maßnahmen
  (Preisausschreiben,  Nrusterentwüirs  ufw.),  die  in  erster
Linie  vom  Standpunkte  des  Heimatschutzes  und  der
Heimatpflege  ausgehen,  fiehe  das  Kapitel  „Heimatliche
Bauweise“.

Neuerdings  sind  es  neben  den  Vereinen  vor  allem  zwei
Stellen,  die  mit  der  technischen  und  künftlerischen  Behandlung  von
Wohnungsentwürfen  für  Arbeiter  den  Anfang  gemacht  haben,
die  preußischen  Landwirtschaftskammern  und  die  Landes-Versicherungsanstalten.


on  den  Landwirtschaftskammerr  hatten  im  Jahre
1906  eigene  fog.  Baustellen  allerdings  erst  drei,  Hannover,  Schleswig-Holstein
  und  Sachsen  (Brandenburg  hat  einen  Baufach
verständigen  angestellt),  die  die  Ansertigung  und  Prüfung
von  Bauplänen,  sowie  die  Bauleitung  übernehmen.  Doch  ist  die
Einrichtung  solcher  Stellen  an  allen  Kammern  wohl  nur  eine
Frage  der  Zeit.  Auch  ohne  diese  besondere  Einrichtung  haben  sich
verschiedene  Kammern  um  die  Förderung  des  Bauwefens  verdient
gemacht.  So  erließ  schon  im  Jahre  1898  die  Landwirtschaftskammer
  Ostpreußen  ein  Preisausschreiben  zur  Erlangung  von
Entwürfen  für  ostpreußische  Arbeiterwohnungen,  bei  welcher  Gelegenheit
  sie  ein  ausführliches  Bauprogramm  veröffentlichte.
(Land  VIII.  S.  77  und  78.)  Mit  Recht  bemerkt  P.  G.  Saxen,
Architekt  B.  D.  A.  in  dem  unten  angeführten  Aufsatze:  „Die  Baustellen
  der  Landwirtschaftskammern  sind  an  erster  Stelle  berufen,
Einfluß  auf  die  Banordnungen  zu  erlangen  und  den  Regierungen
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        221

eine  wirkliche  und  tätige  Hilfskraft  zu  werden.“  Das  gilt  vor
allem  auch  für  den  Bau  von  Arbeiterwohnungen,  der  bei  der  jetzt
überall  einsetzenden  Ansiedlung  von  der  größten  Bedeutung  geworden
  ist.

Besondere  Verdienste  hat  sich  sodann  eine  große  Zahl  von
Landesversicherungsanstalten  um  die  Ausgestaltung
der  Arbeiterwohnungen  erworben.  Auf  eine  Anfrage,  die  der
„Deutsche  Verein  für  ländliche  Wohlfahrts  und  Heimatpflege“  in
dieser  Angelegenheit  an  die  Anstalten  richtete,  sind  von  fast  allen
Antworten  eingegangen.  Daraus  geht  hervor,  daß  die  Landesversicherungsanstalten
  für  Oldenburg,  die  Rheinprovinz,  die  Pfalz,
Oberfranken,  Mittelfrank  en,  Sachsen  nhalt,  Thüringen,  Hessen-Nassau,
  Schlesien,  Posen  und  Ostpreußen  entweder  selbst  einen
Wettbewerb  für  Entwürfe  von  Arbeiterwohnungen  veranstaltet
haben,  bei  dem  nicht  nur  praktische  Verwendbarkeit,  sondern  auch
auf  entsprechende  künstlerische  und  heimatliche  Bauweise  gesehen
ist,  oder  sie  haben  vorhandene  Sammlungen  und  Musterzeichnungen
  angeschafft,  bei  Gewährung  von  Darlehn  darauf  aufmerksam
  Lemacht  und  sie  unentgeltlich  zur  Verfügung  gestellt.
(Land  XVI,  S.  6.)

Ein  prächtiges  Seiiviel  für  die  Tätigkeit  einer  Landcsverlicherun
  ganstalt,.  bot  das  auf  der  Deutschen  Kunstgewerbe-Ausstellung

906  ausgestellte.  voclständig  eingerichtete  ostpreußische  Arkunrdd
  V#,  von  privater  Seite  (Amtshauptmann  v.  Noftiz-=Drzewiecki)
  waren  hier  mustergültige  Bauten  ausgeftellt.

Gerade  die  Dresdener  Ausstellung  ließ  überhaupt  froh  in  die
Zukunft  schauen.  Freilich  können,  so  sagt  der  um  das  ländliche
Ba#wesen  hoch  verdiente  Baurat  Kühn  Dresden,  die  Bestrebungen
zur  ländlichen  und  Arbeiter-Wohlfahrt,  soweit  Bau-  und  Ausstattungsprinzipien
  in  Frage  kommen,  nur  dann  ernstlich  gefördert
werden,  wenn  den  verschiedenen  Gewohnheiten  und  Bedürfnissen
der  der  Woblfahrt  Anempfohlenen  gründlich  nachgegangen  und
kulturell  volle  Berücksichtigung  geschenkt  wird.  Ein  Wandel  in
den  seitherigen  Anschauungen  kann  sich  aber  nur  langsam  voll.
ziehen,  weil  für  die  auf  individueller  Aufsassung  beruhenden  Ausführungen
  geeignete  Kräfte  zu  wenig  vorhanden  sind,  solche  vielmehr
  erst  herangebildet  werden  müssen:  andererseits  wird  viel
Zeit  nötig  werden,  aufklärend  auf  die  bestehenden  Verhältnisse
hinzuweisen,  damit  mit  den  veralteten  Anschauungen  endlich  gebrochen
  wird.

Bei  den  vorstehenden  Ausführungen  haben  wir  immer  an
kleine  Familienhäuser  gedacht.  Arbeiterkasernen  sollten  auch
unter  allen  Umständen  als  naturwidrig  angesehen  und  gänzlich
vermieden  werden,  wo  es  sich  nicht  um  Wanderarbeiter  handelt.
Aber  auch  bei  diesen  sollte  wenigstens  den  hogienischen  Anfor.
derungen,  wie  sie  Kreisphysikus  Dr.  Haase-  Soldin  in  der  „Zeitschrift
  für  Medizinalbeamte“  Jahrg.  13,  Nr.  6,  aufgestellt  hat,
genügt  werden.
        <pb n="222" />
        222

Daß  sich  dies  o#.  große  Mebrloften  erzielen  läßt,  zeigt  das  Beispiel
der  Arbeiterkasecne  auf  dem  Rittergute  Groß.-  Slupic  bei  Schroda,
Hauptmann  Ch.  ese  gehörig.  Die  Kaserne,  ein  mit  doppeltem
  flachen  Pappdache  versehenco  Gebäude  ohne  Drempel,  ist  durch
zwei  Obermauern  in  drei  Teile  geteilt.  Zwischen  den  beiden  mittleren
Quermauern  befindet  sich  eine  geräumige  Küche,  zugleich  Hausflur,  und
ein  Zimmer  für  die  —  Aus  der  Küche  führt  je  eine  Tür  in

in
Öê  r  Te  zu  beiden  Eeswn  *v  W  Unter  den  *55  *v
brettern  der  Banke  befinden  sich  verschließbare  Behältnisse  zur  Kuf.

e
ie  gegen  vorhandene  Schlösser  mißtrauisch  sein  würden.  Jeder
d  durch  einen  Wasteinofen  don  der  Küche  aus  geheizt.  Hinter
S  *  befinden  sich  einfache  Ventilationsvorrichtungen  und  außerdem
  in  der  Decke  Ventilationsschächte.  Den  Fußboden  bilden  in  Zement
gelegte  Mauersteine.  Der#n  Bau  kostet  6000  Mark  und  kann  von  jedem

Die  Wohlsahrtspflege  faßt  aber  selbstverständlich  auch  die
alten  unzureichenden  Wohnungen  ins  Auge,  um  ihre  allmähliche
Besserung  und  Umgestaltung  herbeizuführen.  Sie  hat  sich  dabei
jedoch  die  Macht  der  Gewohnheit  vor  Augen  zu  halten  und  sich  vor
Ueberstürzung  zu  hüten,  ist  doch  hier  und  da  die  Erfahrung  gemacht,
  daß  die  Arbeiterfamilien  die  alten  unzulänglichen  Wohnungen
  den  schönen  geränmigen  neuen  vorzogen.

Ein  lehrveiches  Beispiel  für  die  zeitgemäßc  und  doch  schonende  Umgestaltung
  der  alten  unzureichenden  Arbeiterhäuser  bietet  Waterneversdorf
  in  Schleswig-Holstein,  vo  Graf  Holstein  durch  ein
spstematisches,  aber  dabei  in  bewundernswerter  Weise  Indididualität
und  Herkommen  schonendes  Vo  ehen  eine  gründliche  Besserung  der
Wehnungsverhälmi  e  zu  Wege  rachte-  Der  allmähliche  Ausbau  erstreckte
  sich  über  Iazente.  Es  wurde  keineswegs  mit  einem  einf
Niederreißen  des  Bestehenden  begonnen,  sondern  es  wurden  nach  und
nach  die  zten  Mißstände  beseitigt,  und  so  die  Leute  allmählich  zu
einer  Würd  aßerer  Wohnungsperhöhtnisse  erzogen.  (Näheres
siehe  Shrdig  oljeihne  fleas,  S.  131  ff.)

Was  die  Innen-Einrichtung  der  Arbeiterwohnungen  anlangt,
so  wird  hier  in  erster  Linie  die  Erziehung  des  Volkes,  einmal  zur
Ordnung  und  Sauberkeit,  dann  aber  auch  zu  vernünftigen  An.
schauungen  in  künstlerischen  Dingen  (im  weitesten  Sinne  des
Wortes)  und  zur  Einfachheit  und  Schlichtheit  in  Betracht  kommen.
In  dieser  Hinsicht  ist  noch  unendlich  viel  Arbeit  zu  leisten  für  Arzt
und  Geistlichen,  Künstler  und  Lehrer,  für  die  Behörden  und  Gemeinden
  und  alle  wahrhaft  Gebildeten.

In  vorzüglicher  Weise  könnten  die  Gemeindehäuser  und  Räume
als  erziehliches  Mittel  und  Mustervorbild,  ohne  aufdringlich  zu  wirken.
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        223  —

benutzt  werden.  Ausgezeichnet  scheint  uns  in  dieser  Beziehung  ein  uns
aus  dem  Krreise  Beutden.  itgeteiltes  Beispicel  zu  sein.  Dort  ist  in
Roßberg  in  dem  neben  der  Loushaltungosshule  befindlichen  Raume
ein  Wohnzimmer,  wie  es  sich  ein  ordentlicher  Arbeiter  schaffen  kann,  auf
Kosten  des  Kreifes  eingerichtet  worden  und  hat  bei  allen  Lehrerinnen,
welche  nunmehr  diesen  Raum  auch  als  Versammlungsraum  bei  ihren
Konferenzen  benutzen,  großen  Anklang  gefunden.  Dieses  Zimmer  enthält:
  1  Sofa,  1  Spsoiistt=  6  Stühle,  1  Kommode,  2  Schränke,  1  eisernen
Waschtisch  und  3  Bettftellen.  Außerdem  sind  Gardinen  und  als  Wandchmuck
  Bilder  angeschafft  worden,  sodaß  das  Zimmer  bei  aller  Einfachheit
  der  Ausstattung  einen  sehr  freundlichen  Eindruck  macht  und  geeignet
"6  den  Ordnungs-  und  Schönheitssinn  der  jungen  Mädchen  zu  beeben.

Literatur.  (Sowcit  sie  nicht  im  Text  schon  angegeben  ist):  Die  Verhältnisse
  der  Landarbeiter  in  Deutfschland,  Schriften  des  Vereins  für
Soziakpolitik,  Bd.  58,  54,  56  und  Berlin,  Duncker  und  Humblot,  1803.  —
Die  Landarbeiter  in  den  edangelischen  Gebieten  Norddeutschlands,  in
i  eldarstelngen  nach  den  Erhebun  en!  des  Sronceuchsogiolen.  Kon-Bisher
  erschienen  3  Hefte.  übingen,  H.  Lauvd.  —  Die  getenlehüiren
  Verdältni  H0ei  der  evangelischen  Landbewohner  im
Deutschen  Reiche,  2  Bä  eipgig,  Reinhold  Werther,  *x  1896.  —
tsseie  Die  an  rihc,  Meeibor  Stutigart,  #  Moritz,
10  A  r.  Die  ländlichen.  ürbeiterwohnungen  in  Preußen.  Berlin,

Carl  Heymann,  1697.  ase,  Die  Schnitterwohnungen  im  Kreise
Sildin  sn  uf  für  Keer.  13.  Jahrg.  1900.  Nr

Schriften  der  Zentralstelle  fuͤ  Parl
Heymanns  Verlag,  Berlin:  Leit  1,  Die  Lerbesserung  der  Wohnungen
(mit  208  Abbildungen).  1892.  —  Heft  9,  H.  Sohnrey,  Die  Wohlfahrtspflege

  auf  dem  Lande,  1896.  —  li  20,  Mußbaum,  Bau  und
Einrichtung  von  Kleinwohnungen,  Heft  20,  Die  künstlerische
Gestaltung  des  Arbeiterwohnhauses,  —  Zeit  chrift.  für  Agrarpolitik,
  6.  Jahrg.  1908,  Heft  2  und  s;  ANasé  „Die  Wiedergesundung  des
ländlichen  Bauwesens  von  P.  G.  Sagen,  Architekt  B.  D.  A.,  und  Erriderung

  g  Reg.-Baumstr.  a.  D.  Niemeher.  —  Schubert,  Anleitun
  usfühen  Eipübr,  Bauten.  Bonn,  Verlag  des  landwirt.
scha  #lur  zie  W  ½  1906.  —  Malachowski,  Anlage,
  Einrichtu  Bauaus  fut  rung  ländlicher  ürbeiterwohnungen
Bauplä  en-  46%  1—  und

na  n  5  Pre
der  Deutschen  Lankwirtschefiegeseassoft  Berlin,  Paul  Parey,  1  —
Behandlung  von  Entwürfen  und  Bauausführungen  für  die  Kagl.  Preuß.
Domänen.  (Für  Zwei-  i  Bupfamilleaiäuser)  Ebenda  1897.  —  Sammlung
  von  Entwürfen  kleinbäuerlicher  Gehöftanlagen  für  das  Königreich
S.  ien.  Husgesehen.  vom  Ministerium  des  Innern.  Leipzig,  Baumärtner.
  —  Issel,  Arbeiter=  und  Unterbeamtenwohnhäuser.  Leipzig.
rl  Scholbe.  —  Hennig,  Die  Eppendorfer  Tbbeüer=  und  Beamtenhäuser.
  Ebenda.  —  Kühn,  Der  neuzeitliche  Dorfbau,  1.  Sammlung.
Ebenda.  —  Entwürfe  von  kleinbäuerlichen  Gehöften  Güdneeslen  und
Häuslereien)  für  den  Heimatbund  Mecklenburg.  Berlin,  Ernst  Wasmuth,
  1907.  —  Mustergültige  Entwürfe  für  ländliche  A#beiterwohnungen.
  Preisgekrönte  und  angekaufte  Arbeiten.  Herausgegeben
trage  der  Landesversicherungsanstalt  Pofen.  Wiesbaden,  Weftdeutsche
Verlagsgesellschaft,  1008.  —  Bestimmungen  über  „Gewährung  von  Baudarlehen
  zu  ländlichen  Arbeiterwohnungen  in  Pom  ##  rausgegeben
von  der  Pommerschen  Anfiedlungsgefe  schaft.  (Enkbal  twürfe  und
Kostenberechnungen.)  Stettin,  Hofbuchdruckerei  Bornemann.  1908.

3
*
—
—
L
        <pb n="224" />
        221

Das  Löhnungswesen.

Landwirtschaftliche  Lohnarbeiter  im  heutigen  Sinne  hat
Deutschland  erst  seit  Beginn  des  19.  Jahrhunderts.  Sowohl  die
damalige  Viehwirtschaft  der  Küsten.,  wie  die  Getreidewirtschaft  der
Binnen-Provinzen  gewährte  bei  weitem  den  größten  Teil  des
Lohnes  in  Naturerzeugnissen.  Wesentlich  waren  hierbei  stets  Gewährung
  von  Viehweide,  Flegeldrusch  gegen  Anteil,  Landnutzung
für  Lein,  Kartofseln  u.  ä.  m.  Alles  dies  rief  eine  natürliche  Interessengemeinschaft
  zwischen  „Knecht  und  Herrn“  hervor,  ganz  besonders
  beförderte  der  einen  großen  Teil  des  Winters  ausfüllende
Drusch  um  den  Zwölsten  oder  Sechzehnten  das  Interesse  an
schnellem  und  gutem  Bergen  der  Ernte.  Intensivierung  des  Be.
triebes  einerseits  (die  andernsalls  eine  Verminderung  der  Lohnquote
  hätte  zur  Folge  haben  müssen),  steigende  Produktenpreise
andererseits  verleiteten  die  Landwirte,  (weniger  in  Mecklenburg,
Pommern,  West-  und  Ostpreußen,  mehr  in  Schlesien.  Sachsen  usw.)
die  Naturallöhnung  abzuschassen  und  Stück-  oder  Tagelohn  an
seine  Stelle  zu  setzen.  Die  landw.  Literatur  der  sechziger  Jahre
des  19.  Jahrhunderts  ist  voll  des  Lobes  über  dieses  der  Industrie
abgelernte  Lohnsystem,  welches  für  zwei  oder  drei  Jahrzehnte  vollkommen
  seinen  Zweck,  Verbilligung  der  landwirtschaftlichen
Massenproduktion,  ersfüllte.  Man  verfiel  aber  einem  verhängnisvollen
  Grundirrtum:  der  Gleichstellung  der  Landwirtschaft  mit  der
auf  mechanischen  Prozessen  beruhenden  Industrie.  Bei  der  Unberechenbarkeit
  der  natürlichen  Faktoren  bedars  die  Landwirtschaft
fortwährend  wechselnder  Anspannung  der  Kräste,  welche  nur  der
gute  Wille  ermöglicht,  der  seinerseits  wieder  auf  vollständiger
Interessengemeinschaft  beruht.  Alles  das  fehlt  heute  in  der  Mehr.
zahl  der  Fälle  —  unsere  Unternehmer-Generation  leidet  auf  das
Söneerste  darunter.  Nachdem  die  starke  Belebung  des  Verkehrs

durch  die  Eisenbahnen  und  vieles  andere  den  landwirtschastlichen
Arbeiter  gelehrt  hat,  seinen  Geldlohn  mit  dem  des  Industriearbeiters
  zu  vergleichen,  ist  es  sehr  schwer,  diejenigen  Naturallöhne,
  die  noch  bestehen,  aufrecht  zu  erhalten,  meistens  unmöglich,
neue  wieder  einzuführen.  Jedensalls  ist  in  Rücksicht  auf  das  eingangs
  Gesagte  die  Beibehaltung  und  zeitgemäße
Ausgestaltung  der  Naturallöhnung  wohl  zu  erstreben,
  vorausgesetzt  natürlich,  daß  die  Unternehmer
  auch  ihrerseits  alles  tun,  um  die  Naturallöhnung
  für  ihre  Arbeiter  vorteilhaft
und  segen  Sreich  zu  machen.  An  Gelegenheit  dazu  sehlt
es  ihnen  nicht.  Die  Näzurallshmung  sichert  dem  Landarbeiter  ein
hinreichendes  Maß  der  Güterversorgung,  macht  ihn  vom  Dorskrämer
  unabhängig  und  gewährt  dem  Arbeitgeber  gleichzeitig  einen
größeren  Spielraum  für  eine  persönliche  Einwirkung  auf  die  wirtschaftlichen
  Verhältnisse  seiner  Arbeiter.  Die  Naturallöhnung  er-
        <pb n="225" />
        möglicht  und  bewirkt  eine  solidere  Ernährung  und  erküllt  somit
die  vornehmlichste  Bedingung  für  die  Heranbildung  eines  körperlich
  krästigen  und  in  hohem  Grade  militärtüchtigen  Menschentumes.


Mittel  und  Wege.  Wo  die  alte  primitive  Naturallöhnung
  abgeschafft  wurdes  und  eine  Rückkehr  zum  Alten  unmöglich

t,  sollten  denkende  Landwirte  ihr  Augenmerk  auf  Umgestaltung
der  Naturallöhnung  im  modernen  Sinne  richten.  Die  weiter
unten  angeführten  Beispiele  find  in  der  Mehrzahl  solche  der  alten,
ursprünglichen  Form,  ein  Teil  enthält  aber  auch  schon  Hinweise
auf  Neuerungen.  Der  Grundsatz  wird  immer  sein  müssen,  neben
einem  unveränderlichen,  teils  in  natura,  teils  in  Geld  zu  verabfolgenden
  Lohn,  der  den  notdürstigen  Lebensunterhalt  sichert,  in
Form  von  Prämien,  von  Ertragsanteilen  wenigstens  einen  gewissen
  Grad  von  Interessengemeinschaft  wiederherzustellen.  Nutzlos
  sind  alle  einschlägigen  Versahren,  wenn  sie  nicht  von  Wohl.
wollen  gegen  den  Arbeiter  getragen  sind  und  wenn  seitens  des  Betriebsleitenden
  diejenigen  Mühen  gescheut  werden,  welche  genaue
Buchungen  und  Verrechnungen,  als  von  den  Arbeitern  anerkannte
solide  Grundlage  dieser  schwierigen  Löhnungsform,  unbedingt  mit
sich  bringen.  Mit  dem  Kerbholz  der  alten  Robotzeit  ist  es  nun
einmal  nicht  mehr  zu  mochen!

Beispiele  für  noch  jetzt  bestehende  Arbeitslöhnung:

1.  Der  Anteil  am  Erdrusche.  Die  Größe  des  Anteils  richtet
sich  nach  der  Bodenqualität,  sowie  danach,  ob  Flegel-,  Göpel-  oder
Dampfmaschinendrusch  stattfindet,  und  zwar  stellt  sich  der  Drescherlohn
  beim  Flegeldrusch  auf  den  17.—10.,  beim  Göpeldrusch  auf
den  21.—12.  und  beim  Dampfmaschinendrusch  auf  den  30.  bis
16.  Teil.  Wenngleich  bei  der  heutigen  Lage  der  Landwirtschaft,
namentlich  in  den  großen  Betrieben,  der  Dampfmaschinendrusch
nicht  entbehrt  werden  kann,  so  ist  es  doch  ein  schwerer  Irrtum,  zu
glauben,  daß  der  Dampfmaschinendrusch  unter  allen  Umständen
zweckmäßiger  sei  als  der  Flegeldrusch,  und  es  ist  demgemäß  an  den
meisten  Orten  nicht  ratsam,  sämtliches  Getreide  mit  der  Dampfmaschine
  auszudreschen.  Selbst  wo  das  letztere  augenblicklich  auch
billiger  ist,  wird  der  erzielte  Gewinn  doch  fast  ausnahmslos  mehr
als  ausgeglichen  durch  die  mit  der  Ausdehnung  des  Dampf.
maschinendrusches  gleichen  Schritt  haltende  Verschlechterung  der
Arbeiterverhältnisse.  Das  Anteilsdreschen,  das  also  in  besonderem

Mabe  eine  weitgehende  Interessengemeinschaft  zwischen  Arbeitgebern
  und  Arbeitnehmern  begründet,  herrscht  auf  den  Gütern
östlich  der  Elbe,  mit  Ausnahme  von  Schlesien,  noch  vor,  westlich
der  Elbe  findet  es  sich  häufiger  noch  im  Thüringischen,  sowie  in
einzelnen  Teilen  Württembergs  und  Badens.

2.  Das  Mähen  des  Getreides  wird  vielfach  gegen  einen  Anteil
am  Rohertrag  besorgt.  Die  Höhe  des  Anteils  schwankt  zwischen

Sohney.  Wegweiser.  15
        <pb n="226" />
        der  20.—15.  Mandel.  Diefe  Art  der  Ertragsbeteiligung  ist  am
häufigsten  in  den  östlichen  Provinzen  zu  finden.  Von  dem  betr.
Anteil  werden  in  der  Regel  nur  die  Körner,  nicht  dos  Sirot  gegeben


3.  Anteile  am  Nohertrag  beim  Kartoffelban.  Im  Kreife
Oletzko  (Ostpreußen)  wird  das  Setzen,  Hacken  und  9  Ausnehmen  der
Kartoffeln  gegen  ¼  des  Ertrages  vergeben.  In  Lothringen,
Baden,  Rheinpreußen,  im  Reg.-Bez.  Stade  (Hannover)  und  im
Kreife  Steinburg  (Holfstein)  erweitert  sich  der  Anteil  am  Rohrtrag
  ost  zum  Teilbau  oder  zur  Halbpacht,  indem  der  Eigentümer
den  Boden  düngt  und  bearbeitet,  der  Arbeiter  oder  Pächter  aber
die  Setzkartoffeln  liesert,  die  weitere  Bestellung  und  schließlich  das
Roden  besorgt  und  dafür  ½—  18  des  Ertrages  erhält.

4.  Beim  Rübenbau  tresfen  wir  die  aleichen  Verhältniffe  an.
Im  Amte  Parchim  (Mecklenburg)  wird  die  Futterrüben-  und
Möhrenernte  gegen  10  bis  16  4“  des  Ertrages  vergeben,  und  in
einzelnen  Teilen  Schlefiens  beforgen  die  benachbarten  Stellenbefitzer
  das  Abernten  der  Zuckerrüben  für  die  dabei  absallenden
Blätter  und  Köpse.  In  der  Gemeinde  Horstedt  (Dithmarschen)
ist  beim  Futterrübenbau  folgendes  Versahren  üblich:  Der  Grundbefitzer
  bestellt  und  düngt  das  Land  und  sorgt  auch  für  das  Besäen
der  Pflanzbeete.  Der  Arbeiter  erhält  nun  ½  ha  zur  Rübenbepflanzung
  zugewiesen.  Die  zur  Bestellung  nötigen  Pflänzlinge
entnimmt  er  dem  Pflanzenbeet  des  Grundbesitzers.  Dagegen  liegt
ihm  die  Pflege  der  Rüben  während  des  Sommers,  sowie  ihr  Ausnehmen
  im  Herbste  allein  ob.  Vom  Rohertrag  erhält  er  nach  Beendigung
  der  Ernte  den  dritten  Teil,  den  ihm  der  Grundbesitzer
außerdem  noch  einfährt.

5.  Die  Heuernte  wird  in  vielen  Gegenden  Deutschlands  von
den  benachbarten  Kleinbesitzern  gegen  einen  Anteil  am  Ertrage
besorgt.  Sie  erhalten  dabei  für  Mähen,  Trocknen  und  Häusen  bei
zweischürigen  Wiesen  I—/  vom  zweiten  Schnitt,  oder  bei  einschürigen
  Wiesen  ½—7⅛  des  Ertrages.  Eine  derartige  Ertragsbeteiligung
  sindet  sich  ziemlich  verbreitet  in  Ostpreußen  vor,  ferner
in  einigen  Gegenden  Posens,  Schlesiens  und  Pommerns:  westlich
der  Elbe  in  den  Kreisen  Achim,  Minden,  Rees,  Mühlheim,  Merzig,
Bitburg,  und  endlich  in  Lothringen,  sowie  im  Kreise  Zabern  im
Unter-Elsaß.

6.  Beim  Tabakbau  geschicht  die  Ertragsbeteiligung  vielfach
in  der  Form  des  Teilbaues,  die  wir  oben  beim  Kartoffelbau,  sowie
beim  Rübenbau  in  der  Gemeinde  Horstedt  kennen  gelernt  haben.
Der  Arbeiter  erhält  hier  ½—⅜%  des  Ertrages.  Diefe  Art  der
Ertragsbeteiligung  findet  sich  nicht  nur  in  Süd-,  sondern  auch  in
Norddeutschland.

7.  Beim  Weinbau  findet  zwar  hin  und  wieder  noch  eine
Ertragsbeteiligung  statt,  sie  verschwindet  aber  mehr  und  mehr,
weil  die  Rebleute  in  schlechten  Jahren  gar  nichts  dabei  haben.
        <pb n="227" />
        —  227  —

8.  Auch  beim  Bau  und  der  Ernte  von  Handelsgewächsen  ist
die  Beteiligung  der  Arbciter  am  Ertrag  in  verschiedenen  Gegenden
üblich.  Im  Kreise  Wanzleben  (Sachsen)  geschicht  der  Zwiebelund
  Zichorienbau  vielfach  in  der  Weise,  daß  der  Besitzer  den
Acker  bestellt  und  ihn  nach  Aufgang  der  Pflanzen  dem  Arbeiter  zur
weiteren  Besorgung  übergibt.  Der  Arbeiter  erhält  dafür  bei  der
Ernte  für  den  Zentner  Zwiebeln  60,  für  den  Zentner  Zichorien
45  Pf.  Im  Kreise  Eckartsberga  (Sochsen)  übernehmen  die  Arbeiter
  die  Rapsernte  um  den  12.  Teil.  Ferner  werden  im
Kreise  Blumenthal  (Hannover)  vereinzelt  sämtliche  beim  Kohlbau
  notwendige  Arbeiten  gegen  ½—½  des  Ertrages  vergeben.
In  den  Kreisen  Ahaus  und  Beckum  erhalten  die  Dienstmädchen
wohl  einen  bestimmten  Anteil  am  Flachs--  oder  Hanfertrage.


9.  In  den  Moorgegenden  wird  die  Torstewinnung  vielfach
gegen  1.34  des  Ertrages  vergeben,  so  z.  B.  in  den  Kreisen
Biemerrörde“  und  Osterholz  (Hannover).

10.  Und  endlich  findet  eine  Ertragsbeteiligung  auch  in  der
Viehwirtschaft  statt,  indem  den  an  einzelnen  Zweigen  der  Viehhaltung
  besonders  beteiligten  Arbeitern  oder  Arbeiterinnen  außer
ihrem  sesten  Lohn  Prämien  gewährt  werden.  So  haben  in  den
Kreisen  Wolshagen  und  Kirchhain  (Reg.-Bez.  Cassel),  im  Kreise
Crefeld  (Reg.-Brz.  Düsseldors),  im  Kreise  Lippstadt  (Reg.-Bcz.
Tensbery)  die  Schäser  einen  Anteil,  durchschnittlich  /8  an  den

öäfereien.  2n  Waldeck  bezichen  die  Wärter  und  Wärterinnen
in  der  Kuh.,  Schweine-  und  Schashaltung  5—15  %  des  Bruttoertrages.
  sog.  Schweizer  erhalten  fast  allenthalben  für  jedes
aufgezogene  Kalb,  jede  sett  verkauste  Kuh  Trinkgelder  (sog.
Schwanz-  oder  Starzgeld),  die  Viehmägde  entsprechend  dem
Milch-  und  Ferkelverkauf  eine  Tantieme,  um  sie  zu  größerer  Umsicht
  und  Aufmerksamkeit  anzuspornen.  Im  Kreise  Eiderstedt
zahlen  einzelne  ier  dem  Schafknecht  für  jedes  bis  Mitte  Inni
lebende  Lamm  20  Pf.,  auch  im  Kreise  Plön  sindet  sich  eine  ähnliche
  Gratifikation  für  jedes  aufgezogene  Kalb,  Ferkel  und  Lamm.
Ebenso  finden  sich  Tantiemen  für  Meier,  Schäfer  und  Viehwärter
in  Mecklenburg,  Pommern,  Posen,  Schlesien,  West-  und  ÖOstpreußen.


Viel  schwieriger  als  die  Gewährung  von  Anteilen  am  Rohertrage
  einzelner  Wirtschaftszweige  liegt  in  der  Landwirtschaft  die
Frage  nach  der  Beteiligung  am  Reinertrage  der  gesamten  Wirtschaft.
  Die  Schwierigkeiten  liegen  hier  nach  zweierlei  Richtungen.
Einerseits  hängt  der  Reinertrag  häusig  nur  zum  kleineren  Teil
von  dem  Eifer  der  Arbeiter,  zum  größeren  Teil  von  Witterung
und  Marktverhältnissen  ab,  andererseits  ist  die  ganze  Reinertragsberechnung
  in  der  Landwirtschaft  eine  höchst  unsichere,  da  sich  die
Arbeitsmittel:  Grund  und  Boden,  Gebäude,  Inventarien  im
Werte  nicht  gleichbleiben.  Wenn  man  jedoch  an  dem  Grundsatz

15“
        <pb n="228" />
        —  228  —

festhält,  daß  ein  gut  Teil  der  Arbeitsentschädigung  gar  nicht  oder
nur  der  Form  halber  in  Geld  umgesetzt  zu  werden  braucht,  so  wird
sich  auch  nach  der  Richtung  des  Reinertragsanteiles  hin  Ersprießliches
  und  für  beide  Teile  Wohltätiges  zutage  fördern  lassen.

Velstele  für  Beteiligung  am  Reinertrage.  Deutschland:  Frhr.
von  Rotenhan  in  Rentweinsdorf  1825.  —  J.  H.  von  Thünen  in
Tellow  3  —  Neumann  in  Posegnik  (Ostpreußen)
  1  —  Jahnke  in  Bredow  (Brandenburg)  187
konständige  —rs  —  Schult-Lupitz  führt  einen  Teii

des  in  Geld  umgerechneten  Ertrages  in  die  von  ihm  begründete  Arbeiterlseraff=
  ab.  Andere  Beispiele  für  die  Gewinnbeteiligung  sind:  A.  ven

Blücher  auf  Jürgensdorf  in  Mecklenburg-Schwerin.  —  vo
Treskow  auf  Friedrichsfelde  bei  Berlin.  —  Besitzer  Lim
burger  in  Pfalzhill  und  Staatsrat  Srer  denn  auf  —ii
(Reg.-Beg.  Trier).  —  Herr  von  Reventlowin  Wulfs

Als  ein  Uebergang  von  der  einfachen  Form  der  zusraländ  en
den  idealeren  Gestaltungen,  wie  sie  heute  mit  Hilfe  der  inneren  Kolonisation
  erstrebt  werden,  erscheint  eine  Einrichtung,  welche  in  Ostholstein
und  Westfalen  sehr  verbreitet  ist  und  in  Hinterpommern,  West-  und

reußen  vereinzelt  vorkommt.  (Land  VIII,  S.  403.)  om  Gute
werden  Kleinftellen  von  1¼,  2  und  mehr  Hektar  gegen  mäßige  Pachtsätze
unter  der  Verpflichtung  leftenee  Arbeitsleistung  auf  dem  Gute  abverdacktet.
  Die  mannigfachen  Formen  sind  eingehend  von  Kärger,  der

dafür  das  Wort  „Arbeiterpocht“  eingeführt  hat.  beschrieben.  Es  dürfte
dies  einer  der  gangbarsten  Wege  für  die  Einführung  einer  ausgedehnten
Naturallöhnung  auch  an  Orten  sein,  wo  dieselbe  z.  Z.  nicht  mehr  Filiiert.
Für  genossenschaftliche  Gut  bewirtschestung  ist  diel  literarische  Reklame
gemacht  worden,  aber  alle  Versuche,  sie  in  die  Praxis  umzusedzen,  sind
in  den  Anfängen  erstickt.

Besonders  bemerkenswerte  Beispiele  bieten  die  aus  der  volkswirt.
schaftlichen  Literatur  bekannten  Arbeiterpachtverhältnisse.  P,  Gerlach--Königsberg
  berichtet  in  einem  Vortrag  zu  Breslau:  Au  chaft
———  welche  früder  dem  Grasen  Hol  7%  6  und

jetzt  auf  d  rafen  Wa  esee  übergegangen  ist,  befinden  sich  die
ro%  rl*5•  in  Ssl  des  Guteherrn.  Verta  tet  sind  12  Bauernufen
  mit  Inventar  don  F  30  ha  und  79  M  t  t  erstellen  in  4  Größenklassen:
  —  oenet  haben  ein  Haus  und  /8  Morgen  Garten  für
a

seftelan  und  Futter  für  1  Kuh.  Die  „  Insten“  haben  außer  eem  noch

6o0  ha  Acker  in  Pacht  und  zahlen  80  Mk.  Die  „Landinsten“  erhalten
?  4*  und  Gartiten,  2—2½  ha  Acker  und  Zeid  für  2  Kühe,  gegen
118,50  Mk.  Pacht.  Die  „Kätner“  bekommen  außer  dem  Hause  und
Garten  24—8  ha  Acker,  sowie  Weide  für  3  1  und  1  Sterke.  Ihre
Pacht  beträgt  114,50  Mk.  bis  148.50  Mk.  Vorhanden  sind  zurzeit  39  Tagelöhnerstellen,
  18  Insten-,  8  Landinsten-  und  14  Kätnerstellen.  Alle  vier
Gruppen  von  Arbeiterpächtern  find  hier  zur  Arbeitsleistung  verkflichert
Vie  Arbeiterverhältnisse  in  Averbderf  trogen  noch  vollkommen  patriarcha.

lischen  Charakter  und  find  sehr  gut.  Es  herrscht  ein  Eger  Begehr  nach

diesen,  Stellen  und  n  die  ch-  rbeiter  sind  von  dem  Wunsche  beseelt,  mehr  Land

Eudd  größeren  Stellen  heinzurücken.  Der  Gutsherr
ie

Wn“N  zueit  Leistungen  dadurch  zu  belohnen,  daß  er  dem
Tagelöhner  noch  2  M  and
        <pb n="229" />
        —  229  —

Uchiter  eine  Bauernhufe  verpachten,  da  das  Inventar  der  Gutsherrschaft
ge  und  die  Bauernstelle  mit  verhältnismähig  geringen  eigenen
7!d  übernommen  werden  kann.  Die  zishcie  gerin  it  für  die
Arbeiter,  die  Entscheidung  über  das  Aufsteigen  durch  den  Gutsherrn  und
die  wohlwollende  Behandlung  seiner  Arbeiter  wirken  bei  der  günstigen
Gestaltung  der  Arbeiterverhältnisse  zusammen.  Voraussetzung  dafür,  daß
ein  solches  Aufsteigeverhältnis  geschaffsen  wird,  ist  allerdings  das  Arbeiterrereltnie
  denn  das  würde  natürlich  ausgeschlossen  sein,  den  Arbeitern
  so  verschicden  große  Stellen  als  Lohnbestandteile  zu  gewähren,
ohne  daß  die  Arbeiter  ihrerseits  ein  Entgelt  dafür  geben,  welches  sich  in
der  Höhe  nach  der  GGröße  der  Stelle  abstufen  läßt.  —  De#  Besitzer  des
Gutes  Sophienhof  bei  Preetz  berichtete  im  „Land“  (VII.  S.  7)  über  ähnliche
  Verhällnisse.  Es  sind  drei  Kategorien  von  Arbeitern  zu  nunterscheiden.
1.  Zicht  eine  Familie  hierher,  so  bekommt  sic  freie  Wohnung,  Garten
von  ½  ha  Größe  (resp.  Lartoffellond  im  Felde),  freien  Arzt  und  Apotheker,
  Futter  für  eine  Ziege,  1  Pfund  zuten  und  je  8  4  Buttermilch

und  abgerahmte  Milch,  ferner  Feuerun  die  Tamilie  länger  hier
und  es  wird  eine  Kuh.-Instenstelle  frei.  kEnr  sn  sie  dies  (l  5  .  h.  der  Mann
kann  sich  eine  Kuh  halten,  für  welche  uhfutter  und  Weide  eeliesert

bekommt.  (Butter-  und  Milchl  wche  *  dunn  natürlich  fort.)  3.  D
Familie  bekommt  eine  #anbinstenfte  ,  d.  h.  sic  erhält  etwa  1½  z
Uckerland  und  1  Stück  Wiese.  Das  Sckeriand  liegt  zum  Teil  für  2  oder
4  Leute  in  einzelnen  kleineneingefriedigtenSchlagen(90ppeln)  geasammen
  und  wird  von  den  Zeitpächtern  ri  fpahlung.  (seitens
Gardiken  bearbeitet.  Da  nun  der  Tagelohn  für  alle  Arbeiter  der
gleiche  ist  und  Hcuer,  Miete  oder  dergl.  nicht  bezahlt  wird,  edeutet  die
Haltung  einer  ö#u10  oder  des  Landes  ein  Avancement,  das  die  Leute
sehr  zu  schätzen  wissen.  Die  Leute  betrachten  öhr  Areal  beinahe

auf  Nachbargütern  besteht  die
in  der  eigenartigen  und  so  6  2“  men  Den  a  des  Arbeiterverhältnisses,
  wie  in  Sophienhof,  so  daß  es  also  nicht  ein  Vorwärtskommen  bedeutet,
  wenn  die  Leute  Landinsten  werden.  —  Diese  Art  des  „Aufrückens“
  der  Leute  hat  sich  in  Sophienhof  nach  der  Versi  cherung  des  Besitzers
  schon  seit  seines  Vaters  Zeit  her  gut  bewährt,  und  die  allen,  lange
hier  wohnenden  Leute  sind  ein  beredter  Beweis  dafür.  Ob  die  Verhältnisse
  zurzeit  noch  so  liegen,  ist  uns  freilich  nicht  bclnnt.  da  wir
auf  unsere  Bitte  um  Auskunft  ohne  Antwort  geblieben  sind

Literstar:  Kärger,  Die  ländlichen  Arbeiterverhältnise  in  Nordwestdeutschland,
  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik,  Bd.  53.  1892.—
Weber,  Die  Verhältnisse  der  Landarbeiter  im  ostelbischen  Deutschland,
□—  Sd.  55.  1892.  —  Kärger,  Die  Arbeiterpacht.  1808.  —  Katscher,

  Var-  Lohnreform  in  der  Landwirtscheft.  .Das  Land“,  Jahr-VII.
  S.  228,  246,  276  u.  ff.  —  Dade,  Anteil  der  Landarbeiter

d  Reinertrage  der  irtscheft.  Deutscher  Landwirtschaftsrat,
Drucksache  Nr.  8.  1897.  —  Böhm  „  Die  Gewinnbeteiligung,  Untersuchungen
  über  Arbeitslohn  und  —]s  1878.  —  Frommer,
  Die  Gewinnbeteiligung,  ihre  Anwendung  und  theoretische  Berechtigung
  usw.  (Schmollers  staats--  und  uhnng,  e  Forschung.
        <pb n="230" />
        —  230  —

Bd.  VI,  Heft  2).  —  Seifert,  Ueber  die  cenossenschaftlicke  Gutzbowirtschaftung
  und  —  Leipzig  1873.  —  WB.  Parc,
Cooberative  Agriculture,  London  1872.  —  Lothar  Meyer  in  den
Nachrichten  aus  dem  Klub  der  D1  Nr.  384  (d.  d.  8.  Januar  1895).
Derselbe  in  „Das  Land“,  Jahrg.  VIII,  Nr.  8.  —  Graf  Reventlow,
Wulfshagen,  Gewirnbeteiltgung  und  Organisation  der  Landarbeiter.
Land  VIII,  Nr.  17,  S.  320.

Lebensbedarfsanstalten.

Wo  das  alte  patriarchalische  Verhältnis  aufgehört  hat,  wo
insbesondere  die  Naturallöhnung  beseitigt  worden  ist,  trifst  man's
in  der  Regel  heute  aus  den  Gütern  so:  Prompt  am  Sonnabend
bekommen  die  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  ihren  Lohn  in  bar.
Das  Auszahlen  besorgt  ein  Gutsbeamter.  Der  Gutsbesitzer  will
oder  kann  sich  nicht  darum  kümmern,  was  die  Leute  mit  den
lauer  verdienten  Groschen  aufangen.  Daß  er  über  den  baren
Groschen  hinaus  noch  eine  Verpslichtung  haben  könnte,  kommt
ihm  vielleicht  gar  nicht  in  den  Sinn,  selbst  wenn  er  sonst  das
beste  Herz  von  der  Welt  hat.  Was  machen  nun  die  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  mit  den  baren  Groschen?  Nun,  kurz  gesagt,  sie
bringen  sie  zum  Krämer,  zum  Dorfkrämer.  Man  zahlt  die  Schulden
  für  die  vorige  Mocher  um  für  die  folgende  Woche  wieder  auf
Borg  nehmen  zu  können.  Man  lebt  eben  von  der  Hand  in  den
Mund.  Was  aber  gibt  der  Dorfkrämer  für  die  sauer  verdienten
Groschen?  Gewöhnlich  den  schlechtesten  Kram  zum  teuersten
Preise.  Man  sorsche  doch  einmal  nach,  welch  ein  Schundzeug  der
Dorskrämer  meistens  für  billiges  Geld  in  der  Stadt  zu  erstehen

pflegt  und  wie  viel  teurer  der  Landarbeiter  diese  schlechte  Ware
Rzelen  muß,  als  der  Arbeiter  in  der  Stadt  die  gute  Ware.  Der
Arbeiter  kann  sich  dem  Schaden  um  so  weniger  entziehen,  als  ihm
durch  die  Sonntagsruhe  die  Möglichkeit  fast  genommen  ist,  seine
Einkäufe  in  den  größeren  und  billigeren  Grschäften  d  er  nächsten
Stadt  zu  besorgen.  Dazu  komut,  daß  er  bei  dem  Krämer  durchweg
  auf  Borg  kauft  und  so  völlig  abhängig  von  ihm  wird.

Vielfach  liefert  der  kleine  Dorskrämer  den  Gutsarbeitern  auch
das  Brot,  das  er  aus  benachbarten  Bäckereien  bezicht.  Da  sind
dann  gewöhnlich  mindestens  drei  Zwischenhändler,  welche  an  dem
Brote  des  armen  Gutstagelöhners  verdienen  wollen:  der  Fruchthändler,
  der  Bäcker  und  der  Dorfkrämer.  Das  Brot  aber,  welches
der  Gutsarbeiter  auf  diesem  Umwege  erhält,  ist  dem  an  derbe
Kost  gewöhnten  Landarbeitermagen  so  wenig  angemessen,  daß  er
davon,  um  satt  zu  werden,  gerade  doppelt  so  viel  essen  muß,  als
von  echtem  Bauernbrote:  im  Hannooverschen  pllegten  darum  die
Dorfarbeiter  zu  sagen:  „Da  werd  de  Hunger  'rin  ebacken.“  Nun
bedenke  man  den  Widersinn:  Der  Gutsbesitzer  klagt  mit  Recht
über  die  niedrigen  Getreidepreise  und  den  trotzdem  mangelnden

satz  —  und  der  Gutsarbeiter  jammert,  daß  er  trotzdem  so  teures
        <pb n="231" />
        Brot  essen  muß;  ja,  er  ißt  vielleicht  Brot,  zu  dessen  Bereitung
das  Mehl  vom  Auslande  bezogen  wurde.  Der  Gutsherr  klagt
über  die  steigenden  Arbeitslöhne,  ohne  aber  sich  klar  zu  machen,
wie  wenig  selbst  ein  hoher  Barlohn  unter  den  angeführten  Umständen
  bedeutet,  ohne  zu  bedenken,  weshalb  die  Arbeiter  trotz
guter  Löhne  zu  nichts  kommen  und  ruhelos  von  einem  Ort  zum
andern  ziehen.  Was  ist  gegen  diese  unhaltbaren  Zustände  zu  tun?

Mittel  und  Wege.  Die  praktischen  Engländer  haben  uns
die  Antwort  darauf  schon  vor  hundert  Jahren  gegeben.  England  ist
das  Land,  wo  schon  damals  die  ersten  Konsumvereine  entstanden,
die  in  der  Folgezeit  einen  großartigen  Ausschwung  genommen
haben.  Der  älteste  ist  der  1794  erösfnete  „Dorsladen“  in  Mongewell
  bei  Oxford;  der  zweite  wurde  von  Pastor  Dr.  Glasse  in
Greenford  1800  begründet  und  von  einer  seiner  Dienerinnen  geleitet:
  den  dritten  hat  ein  anderer  Pastor  Glasse  in  Hanwell  im
Pfarrhause  gleichsalls  im  Jahre  1800  eingerichtet.

Bei  uns  in  Deutschland  sind  erst  in  den  letzten  Jahrzehnten,
aber  nur  außerordentlich  vereinzelt,  ähnliche  Einrichtungen  ins
Leben  gerufen.  Wir  bezeichnen  sie  als  Lebensbedarfsanstalten.

Ihre  Bedeutung  besteht  darin,  daß  sie  ihre  Waren  infolge
ihrer  großen  Einkäuse  zu  Engrospreisen  beziehen  und  sic  besser
und  billiger  als  der  Krämer  abgeben  können.  Man  hat  berechnet,
daß  die  Kunden  im  Einkauf  ihrer  Bedarfsartikel  bei  der  Lebensbedarfsanstalt
  erlabrungsgemän  50—70  Mk.,  den  Brotverkauf  in.
begriffen  aber  bis  zu  120  Mk.  jährlichen  Gewinn  für  eine  normale
Familie  erzielen.

Der  häufige  Einwand  aber,  daß  die  Lebensbedarssanstalten
den  ansässigen  Kanfmannsstand  ruinieren,  ist  schon  deshalb  nicht
stichhaltig,  weil  die  „Kausleute“  in  den  Dörsern  meistens  keine
Kaufleute  sind  und  ihr  geschäftliches  Verhalten  oft  derartig  ist,
daß  die  Verdrängung  durch  bessere  Einrichtungen  im  allgemeinen
Interesse  geradezu  notwendig  ist.

Um  die  vorliegenden  Mißstände  zu  beseitigen,  sind  bis  jetzt
verschiedene  Mittel  angewandt:

1.  Der  Arbeiter  o  eließt  sich  den  nächsten  Konsumverein
zum  Einkauf  Lebensbedarfsartikeln  an.

Ziemlich  Pchhechter  onv  Konsumvereine  auf  den  aedsern  der  rreise.
Wolfenbüttel  und  Gandersheim  im  Herhcgtum  Braunschwe
den  übrigen  Teilen  Deutschlands,  t  Ausnakme  des  Site#t  sern
es  nicht  an  Beispielen  für  die  Teilnahme  der  Arbeiter  an  ländlichen
Konsumvereinen,  die  freilich  in  einigen  Lälen  nach  vorliegenden  be
richten  geradezu  als  Sck  rrsansene  Ebbeinsn.  so  z.  B.
Steinfurt  (Reg.-Bez.  Münste  )  mitn(  Des  Osnabkuck
und  anderen  in  den  Kreisen  **  ##li  0  Vörder  Siegen,  Altena
  usw.  gelegenen  Ortschaften

2.  Die  Raisfeisenkasse  oder  eine  andere  genossenschaftliche
Organisation  gründeteinen  Konsumverein,  an  dem
sich  ieder  Dorfgenosse  beteiligen  kann.
        <pb n="232" />
        —  282  —

Der  Raiffeisenverein  in  Düttlenheim  (Elsaß)  richtete  iie
der  öchen  Preise  der  Ortskrämer  cinen  Spezereiladen  ein,  dess
nutzung  zunächst  nur  den  Mitgliedern  der  Neiffeifenkasse  t  E
auch  Nichtmitgliedern  eingeräumt  wurde.  Beim  Einkauf  in  diesem
Laden  standen  sich  die  Kunden  erheblich  besser  als  im  Einkauf  beim

Pämeer.  Für  eine  Familie  on  vier  Köpfen  belrägt  der  so  erzlelte
jährliche  Gewinn  730  Mk.  Aus  dem  dann  noch  für  die  Kasse  verbleibenden
  Ueberschuß  wird  bununn  ihr  Geschäftsführer  für  seine  Mübewaltung
  entschädigt.  r*  Rest  fließt  in  die  Kasse.  Die  Einrichtung  bewährt

  pé•hx  ausgezeichne

3.  Der  —  bezieht  als  Mitglied  eines  Konfumdereins
  zugleich  auch  die  Ware  für  seine  Arbeiter  von  diesem.

Im  Amte  Vechta  (Erhegt.  Oldenburg)  beteiligen  die  Arbeitgeber
sich  an  dem  sumverein  und  überlassen  die  Ware  ihren  Arbeitern
zum  „Sebsseerren  Dasselbe  esschieht  teilweise  beim  Konsumverein
in  Bramsche  (Ke.  Bersenbrück).

4.  Der  Arbeitgeber  kauft  aus  der  Stadt  vom  Großkanfmann
oder  direkt  von  der  Fabrik  größere  Mengen  der  Konfumartikel
zu  Großhandelspreisen  und  verteilt  sie  zum  Selbstkostenpreis  unter
seine  Arbeiter.

Administrator  Lothar  Meyer  (auf  Gut  Dyrotz,  Kr.  Osthovelland)
  kaufte  die  gewöhnlichen  Lebensmittel  im  Großen  ein  und  verteilte
sie  am  Sonnabend  Abend  nach  der  Lohnzahlung  gegen  bar  an  die  Leute.
Die  hierbei  indirelt  durch  Einkauf,  Lokal  und  Verkäuferin  entstehenden
Unkosten  trug  der  Arbeitgeber.  Bei  dieser  Einrichtung  belief  sich  di
jãhtliche  Erlgarais  einer  Fartriterfamilie  gegenüber  dem  Bezuge  v
Dorstae  auf  etwa  40  Mk.

Der  Arbeitgeber  stellt  einen  Kaufmann  ein,  der  seine
wer  an  die  Arbeiter  verkauft.

Auf  dem  Rittergute  Sawadden  im  Kreise  #  Lyck  ((Oltpreuben)
batte  der  Besiter  einen  Kaufmann  angestellt,  der
Stallung  und  Weide  für  eine  4u.  unenlgelllich  keien,  Dfär  r#.n  27“
verpflichlete,  sämtliche  von  den  Instleuten  vorzugsweise  bebrauchten
Waren  zu  Stadipreisen  auf  dem  Gute  zu  verkaufen.  Ein  Kontrakt  wu
mit  dem  Kaufmann  nicht  gemacht,  so  daß  bei  Lieferung  schlechter  -
seine  sofortige  Entlassung  eintreten  konnte.  Die  Einrichtung  hat  sich
20  Foie  hindurch  gut  bewährt.  Neuere  Miittellungen  fehlen.

6.  Der  Acbsitzeber  aründet  einen  Konfumverein  oder  eine
Lebensbedarfsanstait  für  die  Gutsleute,  wobei  letztere  am  Reingewinn
  teilnehmen.  In  den  Kreisen  Goldap  (Ostpreußen)  und
Schwerin  (Meckleuburg)  scheiterten  die  einschlägigen  Versuche
an  dem  Mißtrauen  der  Arbeiter,  in  den  Kreisen  Pyritz
(Pommern)  und  Strehlen  wchlesien)  an  dem  feindlichen  Verhalten
  der  vang  elsjuden  und  Dorfkrämer,  die  den  A#rbeiter
  ganz  in  der  Hand  hatten.  Mehrfach  ebeteiligten  sich  die
Enntenled  auch  deshalb  die  weil  sie  nicht  bar  zahlen,  sondern
auf  Borgkaufen  wollten,  so  3.  B.  auf  der  Domäne  Wierzonka
im  Kreile.  Ost-Posen.

Dazeg  egen  haben  die  Konsumvereine  sich  vorzüglich  bewährt  auf
geobin!  ütern  im  Reg.-Bez.  Breslau.  Ein  durch  den  miltelbaren

rfola  in  der  Beseitigung  des  Arbeitermangels  bemerkenswertes  Bei-
        <pb n="233" />
        —  283  —

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nur  gegen  bar  verkauft;  4  it  wird  niemals  lund
niemandem  gewährt.  4.  Die  Waren  werden  so  billig
möglich,  **  unter  Berücksichtigung  eler.  Geschäftsspesen  t
einertrag  des  Kaufhaufes,  der  sich  nach  Abzug  aller  Unbosten,
  Gehälter,  Steuern,  Mieten  und  nach  Abzus,  giner  borsinsart
des  Betriebs-  und  Anlagekapitals  von  4—5  0  ergiebt,  wird
Besten  der  Arbeitnehmer  beim  S  selgender
verwendet:  a)  Jeder  Angestellte  und  Arbeiter  der  Herrschaft  W.  Sis
ebensoviel  Prozent  von  seinem  Einlauf  bar  zu  Grack  als  der  Gesamt-7
  Reingewinn  e  ielte  beträgt  z.  B.  der  Reingewinn  5  %  des
Gesamtumsatzes,  so  erhält  auch  der  rabattberechtigte  Käufer  5%  von
der  Jahressumme  eeiel  Einkaufes  zurück.  b)  Der  noch  verbleibende,

na
gestellten  und  Arbeiter  der  Herrschaft  W.,  wie  auch  zu  Beihilfen  für
andere  N3  W—  moen  derwendet.  blz  Die  Oekonomieverwaltun
  W.  kann  ebenfalls  gegen  bar  Waren  entnehmen;
  K4R  *  in  gleicher  Weisetmealleanbererabattberechtigtcn
Käufer  teil  am  Reingewinn.  7.  Die  Herrschaft  (persönlich)  kann
ebenso  gegen  bar  Waren  für  ihren  Haushalt  entnehmen.  (Sie  hat
bisher  “.  den  Anteil  am  Gewinn  stets  zugunsten  ihrer  Arbeiter  verzichtet.


nZr  ntrolle  über  die  Einkäufe  werden  den  Rababtbrrechrigten
Kon  (GWoucher  verabfolgt,  in  die  der  jedesmalige  Einkauf
(bis  mindestens  5  Pf.)  eingetragen  wird,  und  zwar  mit  besonderer
chemisch  präpariecter  Tinte  zur  Vermeidung  don  Fälschungen,  die  in
den  ersten  Jahren  öte  er  ucht  wurden,  dann  aber  aufhörten,  da  sie
mit  4  Michtauszahlung  ors  tts  oder  mit  zeitweiliger  oder  dauernder
Entziehung  der  R  Anehe  atv  gestraft  wurden  Am  Jahresschluß
werden  die  Kontobücher  eingefordert,  danach  der  Rabatt  aufgerechnet
und  ausgezahlt,  aber  nicht  dich  die  Kaufhausverwaltung,  sondern  durch
die  Hauptkasse  der  Herrschaft  W.,  um  nicht  den  Schein  zu  erwecken,  als
b  der  ausgczahlte  Rabatt  sofort  wieder  zu  Einkäufen  verwendet

t  dem  Kaufhaus  ist  eine  Bäckerei  verbunden,  in  der  ein
Neict-  und  ein  Lehrling  beschäftigt  werden.  Ein  tüchtiger  Kaufmann
  ist  mit  entsprechender  Leson  als  Betriebsleiter  angestellt,
  dessen  Frau  als  Verkäuferin  mithilft;  außerdem  sind  noch  ein
Lehrling  und  ein  Feusbälter  angestellt.  Der'  Betriebsleiter,  dem  eine
gewisse  6Heilstedigel  t  gewährt  ist,  untersteht  der  Oberaufsicht  des  Betriebsleiters
  der  samtverwaltung  der  Herrschaft  W.

Das  Kaufhaus  Wonsowo  konnte  am  3.  März  1901  auf  ein  10  jäh
riges  Bestehen  und  segensreiches  Wirken  rücblicken:  es  hat  nur
in  einem  Jahre  mit  Unterbilanz  gearbeitet,  senst  immer  Dividenden
von  4—70%  verteilen  können.  Der  Reingewinn  z.  B.  im  Jahre  1000
betrug  6211,11  Mk.  Die  Jahresumsätze  schwankten  zwischen  64  000  und
        <pb n="234" />
        92  000  Mk.  Neben  anderen  Wohlfahrtseinrichtungen  der  Lerrschaft
Wonsowo  hat  besonders  das  Kaufhaus  günstig  auf  die  Erhaltung  der
Arbeiterschaft  gewirkt.

Wenn  wir  dies  Beispiel  ausführlicher  dorlegten.  46  möchten  wir
doch  auch  zugleich  vor  einer  scha  lonenmäßigen  9  dachahmung  warnen.
Eines  paßt  nicht  für  alle.  Eine  solche  Einrichtung,  wenn  sie  Bestand
huben  soll,  bedarf  der  Vorbereitung  von  langer  Hand,  vor  allem  der
Ueberwindung  des  Mißtrauens  auf  seiten  der  Arbeiter.  Sie  bedarf
ferner  eines  bedeulenderen  Anlagekapitals  und  eines  tüchtigen  durchaus
vertrauenswürdigen  fachmännischen  Leiters.  Ein  solches  Kaufhaus  darf
auch  nicht  als  das  Mittel  zur  Lösung  der  Arbeiterfrage,  sondern  nur
als  eines  der  vielen  notwendigen  betrachtet  werden.

Der  auf  dem  Riltergute  Selbelang  bei  Pessin  (Kurmark)  bestehende
Konsumverein  für  die  Gutsleute  besteht  bereits  seit  20  Jahren  in  gleicher
Weise.  Es  wird  berichtet,  daß  die  Leute  desselben  Besitzers  von  dem
ihm  gleichfalls  9ebörigen.  und  nur  20  Minuten  satsernt  liegenden  Gute
in  dem  großen  Torfe  Retzow  so  gut  wie  nichts  in  der  Vereinshandlung
kaufen,  krotzdem  sie  bei  den  Krämern  teurere  und  manchmal  auch  geringwertige
  Ware  bekommen.  Als  Gründe  werden  die  Bequemlichleit  und
die  Möglichkeit,  auf  Kredit  zu  kaufen,  angeführt.  Die  Leute  in  Selbelang
kaufen  freilich  Lebensmittel,  wie  Heringe  u.  dergl.,  von  herumfahrend6
  l  Händlern,  die  häufig  kommen,  und  auch  Eier  und  ähnliche  Dinge

ufen.  Das  Gewerbe  dicser  herumfahrenden  Handelsleute  soll  duse,
dee  Existenz  der  Vereinshandlung  in  keiner  Weise  beeinträchtigt  werden.

7.  Der  Arbeitgeber  gibt  das  Brotkorn  an  die  Arbeiter  zu
herabgesetzten  Preisen.

Beispicle  hierfür  finden  sich  in  den  Kreisen  Hadeln  (Reg.-Bez.
  Stade)  und  Hadersleben  (Schleswig).  In  letzterem  tun  sich
hin  und  wieder  die  Besitzer  ganzer  Amtsbezirke  oder  Gemeinden  zusemmen.
  um  den  würdigen,  besonders  den  kinderreichen  Arbeiteramilien
  das  Brotkorn  zum  halben  Preise  zu  liefern.  Im  Kreise  Hadeln
erhalten  die  Tagelöhner  das  Brotkorn  nach  dem  sogenannten  Qalten
Kauf“.  d.  h.  billiger  als  nach  dem  Marktpreise.

6  Der  Arbeitgeber  richtet  eine  Bäckerei  ein,  die  das  Brot
zum  Selbstkostenpreitz  abgibt.

Eine  vorbildliche  Einrichtung  dafür  war  die  Gutsbrotkasse,  die
Oekonomierat  i  ing  in  Düppekl  bei  Fehlendorf  (2  Meilen  von  Berlin)
im  Jahre  1892  für  Lseine  Arbeiterfamilien  ins  Leben  rief.  Aus  folgendem
  Eestric.  zwischen  den  Brotpreisen  dieser  Kasse  und  dem  an  die

nächsten  Bäcke  hlten  lätzt  sich  der  Wert  fur  die  Arbeiter  erkennen.
Im  Januar  1  ostete  der  Meen  ar.  Mühle  6.50  Mk.  für  100  Pfund;
das  Mehl  wurde  mit  8.60  Mk.  dem  Müller  bezahlt.  Von  100  Pfund

Mehl  werden  #urchschnitlich  130  den  Brot  gebacken.  Die  Umwandlung
  des  Mehles  in  Brot  kostet  nach  genauer  Berechnung  für  dieses
.  r  Wert  1.00  Mk.

das  Brot  an  die  Arbeiter  abgab.  Der  unierschied  zwischen  1  Pfund
Roggen  und  1  Pfund  Mehl  von  1  Pf.  war  noch  geringer,  als  im  Anfang
Herr  Ockonomierat  Ring  seinen  eigenen  Roggen  vermahlen  ließ,  er
betrus  nur  *  Pf.

wird  das  erste  Skadium  von  Wohlfahrtseinrichtungen  immer
von  einem  gewissen  Mißtrauen  begleitet  sein,  das  liegt  nun  einmal  in
        <pb n="235" />
        235

der  Natur  der  Sache,  und  die  edelsten  Absichten  werden  daran  nicht
vorbeikommen.  Es  ist  wichtig,  daß  man  sich  das  gleich  von  vornhercin
voraussagt.  Die  Arbeiter  könmnen  sich  nicht  sogleich  denken,  daß  eine
neue  Einrichtung  ganz  und  gar  nur  für  ihr  Wohl  berechnet  Tei:  sie  sind
im  Anfang  immer  leicht  geneigt,  den  Vorteil  nur  auf  der  andern  Seite
zu  suchen.  So  war  auch  Rings  Leuten  von  außen  4usetragen)  worden.
er  rechnete  ihren  den  Boceen  zu  teuer  und  die  Kleie  zu  billig  an.
Er  verkaufte  daher  seinen  Roggen  nach  Berlin  und  ließ  das  Mehl  für
die  Brotkasse  der  benachbarten  Klein-Machower  Mühle  W  GféEz  Den
Arbeitern  aber  kostete  dies  Mißtrauen  ½  Pf.  pro  1  Pfund  Mehl,  und.
wenn  nicht  anders.  so  wird  ihnen  das  gewiß  ihre  Torheit  zum  Bewußtsein
  gebracht  haben
Hält  man  nun  dem  Preise  von  7½  Pf.  den  Preis  enigegen,  den
das  Pfund  Brot  in  der  i188  von  Zehlendorf  beim  Bäcker  lostete  —
gr  betrug  durchschnittlich  10½  Pf.  —  so  ergiebt  sich  eine  Ersparnis  von
3  Pf.  schon  bei  einem  einzigen  Pfund.“  Eine  Damiilik,  von  7  Köpfen
(das  füngste  Kind  10  Fekre  alt)  braucht  pro  Woche  42  Pfund  Brot,
erspart  also  42  XK  3  =  120  Pf.  wöchentlich  oder  jährlich  65.50  M.  durch
die  Brotkasse.  Hierbei  muß  aber  gerechnet  werden,  daß  diese  Familie
sicherlich  70  Pfund  Bäckerbrot  wöchentlich  verbrauchen  würde,  da  das  Brot
-  reinem  xaaenmehl  viel  nahrhafter  ist,  als  das  Bäöckerbrot.

9.  Der  Arbeitgeber  schließt  mit  einem  benachbarten  Bäcker
einen  Lieferungsvertrag  zugunsten  seiner  Leute.

Herr  Lothar  Meyer  als  Administrator  des  Gutes  Dyrotz  (l.  unter  4)
traf  mit  einem  Müller  und  Bäcker  eine  Vereinbarung,  wonach  er  gegen
eine  bestimmte  Menge  Brotkorn  ein  entsprechendes  Gewicht  Brote  erbielt.
  An  etwa  25  Familien  wurden  föbrlich  ru  rund  20  000  kg  Brot  im

#em  die  Getreidepreise  gestiegen  sind  und  die  wachsenden
Unkosten  des  Müllers  und  Bäckers  die  Differenz  zwischen  Getreide-
  und  Brotpreisen  erheblich  erhöht  haben,  wird  die  allgemeine
  Einführung  derartiger  Einrichtungen,  wie  sie
unter  7,  8  und  9  gekennzeichnet  sind,  unerläßlich  sein.

Literatur:  Wohlfahrtsemrichtungen  für  die  Landarbeiter,.  Verhandlungen
  der  XXV.  Plenarversammlung  1897  des  Deutschen  Landwirtschaftsrats.
  Sohnroeht  Die  Wohlfahrtspflege.  Küster,.  Der  Landarbeiter.
  Neudamm  1895.  Jäger,  Der  ländliche  Personalkredit.  Berlin
  18939.  Müller,  Die  Reitung  des  Elsässer  Bauernstandes.  1894
S.  115  u.  ff.  Stein,  Vändliche  Konsumvereine.  Gemeinnützige
Blätter  für  Groß--Frankfurt.  2  „  1900.  Heraus  v.  Dr.  W.  Kobelt.
  Frankfurt“Main.  Verlag  v.  N.  Hü  lsen.  —  Dr.  w  .Kobelt,  Ein
österreichisches  Alpendorf.  (Golsern.)  Land  IX.  S.  4

Im  Winier  1900/1901  verkaufte  die  Brotkasse  (bei  einem  —
preise  von  143  Mk.  pro  Tonne)  das  Pfund  Brot  mit  8  Pf.,  während
in  den  benachbarten  Vororten  Berlins  das  Roggenbrot  mit  12—18  Pf.
bezahlt  wurde.
        <pb n="236" />
        —  236  —

Die  „Kuh  des  kleinen  Mannes“  (Ziegenzucht).

„Wie  es  so  manchmal  einer  Klasse  von  Menschen  wie  Tieren
ergeht.  Jahrhundertelang  sind  sie  die  „Enterbten“,  und  auf  einmal
  erinnert  man  sich  ihres  Wertes,  zieht  ihr  Recht  zur  Existenz
ans  Licht  und  schafft  ihnen  freien  Raum  zur  Entwicklung.  So  ist
es  auch  der  Ziege,  dem  „Aschenbrödel“  unter  den  Haustieren,  ergangen,
  von  dem  man  so  lange  nichts  wissen  wollte,  das  man  ganz
sich  felbst  überließ,  bis  es  durch  den  Fluch  der  Inzucht  verdarb
und  nur  noch  den  Schatten  seines  früheren  Wertes  darbot.  Der
moderne  Aufschwung  der  Ziegenzucht  geht  Hand  in  Hand  mit  der
sozialpolitischen  Ständeentwicklung,  und  die  „Kuh  des  kleinen
Mannes“  beginnt  mit  der  allgemeinen  Fürsorge  für  den  Arbeiterund
  Mittelstand  ein  Gegenstand  der  Reform  auch  auf  diesem  Gebiete
  der  Tierzucht  bei  den  zur  Vertretung  der  Landwirtschaft  berufenen
  Organen,  Landwirtschaftskammern  usw.,  zu  werden.  Und
es  lohnt  sich  wahrlich,  der  Ziege  diese  Fürsorge  zu  widmen,  weil
ihr  sozusagen  quantitativ,  qualitativ  und  sozial  eine  hohe  Bedeutung
  zukommt.“  (Landrat  Fr.  E.  v.  Schwerin-Tarnowitz,  Aus
landrätlicher  Praxis.  Berlin  1905.)  Leider  haben  die  kleinen
Leute  selbst  nicht  selten  ganz  unrentabel  gewirtschaftet.  Unverständige
  Fütterung,  mangelhafte  Stallungen,  zu  frühes  Zulassen
zur  Fortpflanzung,  weitgehende  Inzucht  und  die  vollständige  Vernachlässigung
  der  Bocchaltung  sind  Ursache,  daß  die  Ziegen  nur
balbso  viel  Milchgeben,  als  sie  dei  richtiger  Zucht  geben
könnten.  Für  die  Ziegenhaltung  sprechen  wirtschaftliche  wie  volkswirtschaftliche
  Gründe.  Das  Anlagekapital  ist  nur  gering,  das
Risiko  daher  nicht  groß.  Ziegenhaltung  ist  auch  da  möglich,  wo
das  vorhandene  Futter  für  die  Kuhhaltung  nicht  ausreicht.  Die
Ziege  wächst  schnell  heran  und  ist,  erst  einjährig,  schon  nutzungsfähig.
  Die  Ziege  verwertet  pflanzliche  Abfälle  aus  Garten  und
Küche,  und  bei  rationeller  Haltung  ist  sie  imftande,  das  12.  bis
15.  fache  ihres  Lebendgewichts  an  Milch  im  Jahre  zu  liefern,  die
Kuh  dagegen  nur  das  4—8-fache.  Vor  allem  aber  ist  die  Milch
sehr  gesund,  besonders  auch  für  die  Säuglingsernährung,  da  sie
frei  von  Schwindsuchtskeimen  ist  und  fehr  nährstoftrrich  So  berichtete
  Landrat  Hagen-Schmalkalden  n:  „Die  6369  Ziegen  des
Kreises  befinden  sich  vorzugsweise  im  Besitz  des  kleinen  Mannes
und  dienen  hauptsächlich  einer  besseren  Ernährung  der  zahlreichen
Kinder,  für  welche  in  der  ärmlichen  Haushaltung  sonstige  stickstoff.
reiche  Nahrung  kaum  zur  Verfügung  steht.“

Es  kommt  aber  nun  nicht  nur  auf  eine  Vermehrung  der
Ziegenhaltung  an,  sondern  auf  die  gründliche  Besserung  des
Ziegenmaterials,  also  daß  da,  wo  die  Haltung  von  Ziegen  überhaupt
  notwendig  ist,  wie  bei  Kleinbauern,  Arbeitern  usw.,  die  aufgewendete
  Arbeit,  Pflege,  das  Futter  usw.  auch  durch  höchstmögliche
  Leistungs  ähigkeit  des  Tieres  gelohnt  wird.
        <pb n="237" />
        —  237  —

MittelundWes  e.  Mit  der  Erkenntnis  von  der  geschilderten
  Bedeutung  trat  auch  eine  bessere  Fürsorge  von  seiten  der  Landwirtschaftskammern
  und  einer  Reihe  von  Kreisverwaltungen  für
die  Ziegenzucht  ein.  Ihre  Tätigkeit  stützt  sich  zum  Teil  auf  örtliche
  Ziegenzuchtvereine.  Auch  von  seiten  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  sind  seit  einer  Reihe  von  Jahren  jährlich
etwa  1000  Mark  zur  Prämiierung  von  Ziegen  gelegentlich  der
Wanderausstellungen  ausgesetzt.  Die  von  den  Landwirtschaftskammern
  zur  Förderung  der  Ziegenzucht  bewilligten  Mittel  sind
meist  zur  Beschaffung  guten  JZuchtmaterials  verwandt,  das  dann
unter  Selbstkostenpreis  an  Instleute,  landwirtschaftliche  Arbeiter
und  kleinere  Ziegenhalter  vergeben  wurde;  oder  sie  sind  für  diese
Zwecke  als  Beihilfen  verwandt.  Wünschenswert  ist  es,  daß  die
Mittel  nicht  Privaten,  sondern  örtlichen  Vereinen  zur  Verfügung
gestellt  werden.  Die  Kreise  können  die  Ziegenzucht  in  erster  Linie
durch  Erlaß  von  Körordnungen  schützen,  wie  es  in  zahlreichen
preußischen  Kreisen  bereits  geschehen  ist.  Für  das  Großherzogtum
  Oldenburg  ist  durch  Gesetz  vom  26.  4.  1906
die  Einführung  von  Körordnungen  beschlossen.  Im  Großherzogtum
  Baden  sind  durch  das  Gesetz  über  Neuregelung
der  Farrenhaltung  vom  12.  5.  1896  auch  Bestimmungen  über  die
Ziegenbockhaltung  erlassen.  §  14  des  Gesetzes  gibt  dem  Ministerium
  des  Innern  die  Ermächtigung,  bei  der  Ziegenbockhaltung
für  solche  Gemeinden,  in  denen  die  Ziegenzucht  von  erheblicher  Bedeutung
  ist,  die  Gemeinde  für  verpflichtet  zu  erklären,  die  nach
der  Zahl  der  vorhandenen  weiblichen  Tiere  erforderlichen  Ziegenböcke
  anzuschaffen,  wenn  nicht  anderweitig  genügend  vorgesorgt  ist.
Da  dos  Ministerium  von  dieser  Bestimmung  ausgiebigen  Gebrauch
gemacht  hat,  so  ist  fast  in  allen  Gemeinden  die  Gemeindebockhaltung
  eingeführt.  —  Den  Bezug  guten  Zuchtmaterials  unterstützen
  die  Kreise,  z.  B.  Zabrze,  Heuerswerda,  Westerburg,  teilweise
  in  Verbindung  mit  den  zuständigen  Landwirtschaftskammern.
  —  Größten  Wert  hat  der  Zusammenschluß  der  örtlichen
Ziegenzuchtvereine  zu  einem  größeren,  etwa
provinziellen  Verbande.  Solche  Vereine  bestehen  in
großer  Anzahl  in  Hessen,  Rheinprovinz,  Hannover,  Schlesien.  In
Westfalen  haben  sich  die  Biegenzuchtvereine  als  Sektionen  der
landwirtschaftlichen  Kreisvereine  gebildet.  In  Oldenburg  haben
sich  19  Ziegenzuchtvereine  zu  einem  Verbande  zusammengeschlossen.

Aufgabe  der  örtlichen  Ziegenzuchtvereine  ist:  1.  Beschaffung
guten  Zuchtmaterials,  wo  es  erforderlich  ist,  mit  Unterstützung  von
staatlichen  oder  kreiskommunalen  Mitteln.  2.  Den  Erlaß  von
Körordnungen  zu  betreiben,  wo  solche  noch  nicht  bestehen.  3.  Die
Heranzucht  guten,  gesunden,  eigenen  Zuchtmaterials,  damit  die
Ziegenzucht  nicht  mehr  ausschließlich  auf  Import  angewiesen  ist.

ranzucht  einheimischen  Zuchtmaterials  hat  sich  in  Bet
preut#e  d:  —  kischen  uchtmaterle  gebildet.  In  der
        <pb n="238" />
        —  238  —

Rheinprovinz  und  in  Sachsen  sind  Herdbücher  eingerichtet,  z.  B.  durch
die  Ziegenzuchtvercine  Lennep,  Kanten,  Langensalza,  Erfurt,  Diesdorf,
Hornburg,  Weserlingen,  Rehnsdorf,  Hornhausen,  Ochtmersleben.  In
der  Reiurorinz  wird  seit  1908  der  Zuchtbedarf  durch  einheimische
Zuchten  gedeckt.

4.  Für  die  Aufzucht  sind  Weideanlagen  sehr  wichtig,  durch
einzelne  Kreise  oder  Vereine  auch  bereits  angelegt.

d  Esn  reie  Nier

5.  Regelung  des  Absatzes.

Der  Ziegenzuchtverein  Pfungstadt,  1892  gegründet,  hat  bereils
  fast  5000  Zuchttiere  im  Werte  von  Mk.  240  000  an  Ziegenzuchtvereine,
  Kreisvereine,  Bürgermeitereien.  Landwirtschaftskammern,
Londratsämter,  für  Ministerien,  und  auch  über  See  nach  allen  Weltteilen
verschickt.  Er  betreibt  die  Edelzucht  der  Saanenrasse  (weiß,  ungehörnt),
und  da  durch  planmäßige  Zucht  das  Durchschnittsquantum  an  Milch
bedeutend  in  die  Höhe  gegangen  ist,  gehören  ihm  nicht  nur  Arbeiter,
sondern  auch  Handwerker,  Landwirte  und  Beamte  an.  —  Die  Ziegenzuchtgenossenschaft
  Zuzenhausen  bezieht  jedes  Jahr  aus  der
Schweiz  neues  Zuchtmaterial.  Jedes  Jahr  findet  ein  Ziegenmarkt  am
11.  Mai  statt.  Aufgabe  des  Vereins  ist:  Anzucht  guten  Zuchtmaterials
und  Erteilung  von  Auskunft  über  Viegenzucht.  —  Der  Ziegenzuchitverein
  Heppenheim  an  der  Bergstraße  fördert  die  Lbung  der  Zucht
durch  Einführung  der  Soanenrasse,  Hinwirken  auf  exe  Haltung  und
Pflegung  der  Tiere,  Gewährung  von  Zuschüssen  und  Prämien  an  besonders
  cifrige  Züchter,  Aufklärung  und  Belehrung  der  Ziegenhalter  und
Desuche  von  Ausstellungen.  Seit  1894  sind  fast  alle  Ausstellungen  der

G.  besucht;  der  Verein  alveranftalt  felbft  fast  alljährlich  für  seine
Sic.  eine  Stallschau,  wobei  hohe  Geldpreise  gewährt  werden.  Die
dem  Verein  gehörende  Weide  kann  von  den  Mitgliedern  für  ihre  Ziegen
lostenlos  benutzt  werden.  Seit  6  Jahren  versendet  der  Verein  jährlich
sar  rund  10  000  Ml.  Zuchttiere  jeden  Alters.  Da  die  Zucht  der  Tiere
ast  ausschließlich  in  den  Händen  von  kleinen  Leulen,  Handwerkern,
Arbeitern  und  Kleinbauern  ist,  so  kommt  das  durch  den  Verkauf  erworbene
  Geld  auch  ihnen  zugute.

Literatur.  Die  deutsche  Ziege.  Im  Auftrage  der  Deutschen
  Landw.  Gesellschaft  vrorbeilst  von  Zuchtinspekior  Dettweiler.
Berlin  1901.  Fr.  Dettweiler,  Leitfaden  für  die  Verbreitung,
Pflege  und  rationelle  Zucht  der  Ziege.  2.  Aufl.  Darmstadt,  Verlag
von  A.  Bergstraßer.  —  Peter  Petersen,  Die  Ziegenzucht  in
Deutschland.  Nach  seinen  im  Aufstrage  des  Preußischen  Landwirtschafts-Ministeriums
  angestellten  Vorschungen  deorgestell.  Berlin  1699.  Deutcher
  Dorfschriftenderlag.  —  Felix  Hilpert,  Anleitung  zur  Leegenzucht
  und  Ziegenhaltung.  4.  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  Berlin,
Paul  Parey.  1901.  —  A.  Lang,  Praktische  Ziegenzucht,  Leipzig  1901.
—  L.  Hoffmann,  Das  Buch  von  der  Ziege,  Stuttgart  1902.  —
von  Schwerin,  Aus  landrätlicher  Praxis,  Abschnitt  12—14.
Berlin  1906.
        <pb n="239" />
        —  2389  —

Zeitschrift:  Zeitschrift  für  Ziegenzucht.  Offiziclles
Organ  für  Ziegenzuchtvereine.  Herausg.  Dr.  C.  Nörner,  Friebrnau
Sperlin.  Preis  60  Pfg.  für  das  Halbjahr  (6  Nummern).  Leipzig,  R.  C.

midt.

Die  Bekämpfung  der  Trunksucht.

Der  Deutsche  Verein  für  ländliche  Wohlfahrts-  und  Heimatpflege
  veranstaltete  in  Verbindung  mit  dem  Deutschen  Verein  gegen
den  Mißbrauch  geistiger  Getränke  im  Jahre  1905  eine  Engucte
über  die  Trunksucht  aus  dem  Lande.  Von  800  an  *2  versandte
  Fragebogen  kamen  617  beantwortet  zurück  und  530  hatten
die  Frage  nach  der  Zu-  oder  Abnahme  des  Alkoholkonsums,  auf
die  es  am  meisten  ankam,  beantwortet.  Den  Antworten  zufolge
ist  der  Alkoholkonfum  in  81  Gemeinden  vollständig  gleich  geblieben:
  in  anderen  21  hat  er  sich  vermehrt.  Speziell  der  Schnapskonfum'
  ist  in  31  Gemeinden  zurückgegangen,  hingegen  in  4  gestiegen,
  Schnaps.  und  Bierkonsum  haben  sich  in  15  Gemeinden
vermehrt.  In  108  ist  der  Bierkonsum  gestiegen  und  der
Schnapskonsum  gesunken.  In  anderen  10  ist  der  Weinkonsum
  gesunken,  dahingegen  der  Bierkonsum  gestiegen,  Bierund
  Weinkonsum  sind  in  10  Gemeinden  gestiegen.  Aus  den
übrigen  Ausführungen  ergibt  sich,  daß  im  ganzen  der  Bierkonsum
  gestiegen,  der  Schnapskonsum  hingegen
gesunken  ist.

Auch  nach  der  amtlichen  Statistik  ist  im  Deutschen  Reiche  eine
Zunahme  von  Bier  und  eine  Abnahme  von  Branntwein  zu  konstatieren,
  und  zwar  derart,  daß  der  Branntweinkonsum  von  1901
bis  1903  von  6,91  Litern  auf  6.7  Liter  pro  Kopf  gesunken  ist.  Der
Bierkonsum  hingegen,  der  1890  noch  55.5  Liter  pro  Kopf  der  Bevölkerung
  betrug,  ist  bis  1903  auf  71,31  Liter  gestiegen.

In  dem  Bericht  über  die  oben  angeführte  Enquete  (H.  Sohnrey,
Das  Wirtshaus  auf  dem  Lande,  Vortrag  auf  der  22.  Jahresversammlung
  am  18.  Oktober  1905  zu  Münster  i.  W.)  heißt  es:  „Daß
der  Branntweinkonsum  in  einer,  wenn  auch  nur  leisen  Abnahme
begriffen  ist,  dars  gewiß  mit  besonderer  Freude  vermerkt  werden:
ich  vermag  es  jedoch  nicht  als  erfreulich  anzusehen,  daß  der  Bierkonsum
  sich  ständig  vermehrt.  Ich  habe  dabei  das
starke  Gesühl,  daß  unser  Volk  hier  im  Begrisse  ist,  den  Teusel
durch  Beelzebub  auszutreiben.  Erfreulicher  wäre  es  gewesen,  wenn
statt  des  vermehrten  Bierkonsums  eine  stärkere  Zunahme  der
alkoholsreien  Getränke  zu  verzeichnen  wäre.  Leider  aber  ergibt
Füner  Engquete  eine  solche  nur  in  fünf  Gemeinden  unter  den  beragten.“


Trotz  des  geringen  Zurückganges  des  Schnapskonsums  trisst
leider  das  Urteil  Emmy  von  Dincklages,  der  Dichterin  des  Ems-
        <pb n="240" />
        —  240  —

landes,  immer  noch  zu,  die  in  ihrer  Schrift  den  „unseligen  Branntwein“
  als  „den  verderblichsten  Feind“  ihrer  so  „brav  gearteten-3
  als.  den  „großen,  fressenden  Volkskrebsschaden-  bezeichnet


Mittel  und  Wege.  Zur  Abstellung  dieser  Mißstände
sind  im  „Land“  (Johrgang  XIV,  S.  58,  XV,  S.  470)  Leitsätze  veröffentlicht.
  Nach  ihnen  muß  die  Besserung  der  herrschenden  Zustände
  auf  solgenden  Wegen  angestrebt  werden:  1.  durch  Aufklärung:
  2.  durch  Wohlfahrtseinrichtungen,  3.  durch  Gesetze  und
Verwaltungsmaßregeln.

Die  Aufklärung  hat  schon  in  der  Schule  einzusetzen.  Wie
nötig  das  ist,  lehren  die  an  verschiedenen  Orten  angestellten  Erhebungen.
  Wurden  doch  in  einer  Dorfschule  in  Ortelsburg,  Ostpr.,
bei  nicht  weniger  als  14  Schülern  Flaschen  mit  Branntwein  gefunden,
  die  sie  von  ihren  Eltern  als  Erfrischungsmittel  (1)  mitbekommen
  hatten.  Neunjährige  Knaben  mußten  vor  Beginn  des
Unterrichts  im  trunkenen  Zustande  nach  Hause  gebracht  werden.
Eine  planmäßige  nachdrückliche  Aufklärung  in  der  Schule,  Hand
in  Hand  mit  einer  Verteilung  der  Schriften  der  deutschen  Mäßigkeitspereine
  durch  die  Lehrer,  genügt  aber  noch  nicht,  auch  die  Erwachsenen
  müssen  immer  wieder  auf  die  Entbehrlichkeit  und  Gefährlichkeit
  alkoholischer  Getränke  hingewiesen  werden.  Dazu  bietet

legenheit  an  Gemeindeabenden  und  Elternabenden.  Volksunterhaltungsabende
  von  Enthaltsamkeitsvereinen  veranstaltet,
geben  praktische  Beispiele  froher  Geselligkeit  ohne  KiItobol.  Es
liegt  auch  im  Interesse  der  L  rsicher  lien,  Berufsgenossenschaften
  und  Krankenkassen,  aufklärend  zu  wirken,  da  diese
in  unzöhligen  Fällen  die  Folgen  der  Unmäßigkeit  zu  tragen  haben.
Deutsche  Verein  gegen  den  Mißbrauch  geistiger  Getränke“
*  eine  Reihe  von  Flugblättern  und  Belehrungskarten,  verfaßt
von  Regierungsrat  Ouensel,  herausgegeben,  die  sich  zur  Massenverteilung
  eignen.  Wer  dem  Verein  (Berlin  W.  15.  Emserstr.  23)
mit  einem  Mindestbeitrage  von  2  Mk.  beitritt,  erhält  dafür  die
wissenschaftlichen  „Mähßigkeitsblätter'"  und  die  volkstümlichen
Asscs  zum  Weitergeben.  Schriftenverzeichnis  ist  kostenlos  erältli


Im  Herzoglum  Seschsen  Regngen  lient,  auf  Verfügung
ded  Staatsministeriums  im  Juli  1906  den  n  Klassen  aller
Schulen  und  des  Seminars  eine  Stunde  im  *nrsrt  c  'brsonberer  Unterricht
  über  eaie  Schädlichkeit  des  Alkoholgenusses  mit  eingehender  Beder
  Gesundheitslehre  statt.  —  Im  Kreise  Thorn  werden
die  Se  —E  deutschen  Nöhigeitstereine  an  Lehrer  zur  Einwirkung
auf  d  I  Schnlhndetvekteilt—FlugschttsidesDeutschenVekems
gegen  den  Mißbrauch  geistiger  Geien  Alkohol  und  Wehrkraft“  kommt
an  di  neueintretenden  Rekruten  der  Armer  und  Marine  zur  Verteilung.
(Land  XIV.  S.  380.)  —  Die  Westfälische  landwir#schaftlich  Errt-(Cond
  z#cl  hat  ein  Sonsn  in  280  000  Exemplaren  herstellen
Duvon  find  240  000  Stück  an  sämtliche  landwirtschaftliche  llea  allen.
        <pb n="241" />
        —  241  —

e  ekvektetlhBMStuckBehotdcmlandwitychetltchenVeremen
Unterrichtsanstalten  zugegangen.  Die  Berufsgenoffenschaft  versornt
48—  alle  landwirtschaftlichen  Winterschulen  mit  —  Schriften,  und
läßt  Vorträge  über  die  Wechselbeziehun  in  Allohholmsihrauch
und  Unfallversicherung  hallen.  Das  albnugenr  gor  Pochen  hat  uch  -d  ie  la
und  forstwirkschaftliche  Berufsgenossenschaft  in  Reuß  .  L.  abi  lanT
lassen.  —  Ebenso  suchen  d  durch  Beleh.
rung  (Verbreitung  don  Sphriften)  zu  wirken.  Vorbildlich  ist  das  Vor-Heen
  de  t  Thüringischen  Lond-pversich-runggansiall.  Si  t  sogenannte
inmspruchtajeln  und  eine  Tafel  den  Nährwert  verschiedener  Naturolien
  im  Vergleich  zum  Alkohol  anfertigen  lassen  und  sich  dann  mit
den  Arbeitgebern  des  Bezirks  in  Verbindung  gesetzt,  um  sie  zum  Anbringen
  der  Tafeln  zu  bewegen  und  ferner  anzuregen,  den  Arbeitern
alloholfreie  Erfrischungen  zu  mäßigem  Breis  Fhitzuftellen.  Die  Tafeln
sind  Pieressenten  t  ***  —  Selbstkosten  m  Teil  auch

n
dem  sehusch  *n“  uo  bbn  #  lür-  vu  Sie  des  xt——

nrus  in  *  n  der  tole  —  1o  uuns  Napille  statt.

Die  kräftigste  Förderung  erfahren  die  Mäßigkeitsbestrebungen
durch  zweckmäßige  Wohlfahrtseinrichtungen,  die  Gutes  an  die
Stelle  des  Schlechten  setzen  und  in  der  Bevölkerung  selbst  den
Wunsch  nach  Besserem  wachrufen.  Dem  natürlichen  Bedürfnis  nach
Geselligkeit,  Unterhaltung  und  Beschäftigung  in  müssigen  Stunden
  muß  entsprochen  werden,  aber  in  einer  Weise,  die  nicht  nur
jeden  Trinkzwang,  sondern  auch  den  Anreiz  zum  Trinken  ausschließt.
  In  Frage  kommen:  Volks-  und  Jugendbibliotheken,
Lesesäle,  Volksunterhaltungsabende,  Theaterspiele,  Jugend-  und
Volksspiele,  Veredelung  der  Volksfeste,  die  in  jetziger  Gestalt  sehr
oft  nur  Trinkgelage  sind,  Erntefeste  ohne  alkoholische  Getränke.
Handfertigkeitsunterricht  und  ähnliche  Veranstaltungen.  Besondere
  Beachtung  verdient  die  Ernährung  und  das  Hauswesen  auf
dem  Lande.  Für  den  Kenner  steht  es  zweifellos  fest,  daß  der
Mann  ins  Wirtshaus  getrieben  wird,  weil  die  Frau  es  nicht  versteht,
  ihm  das  Heim  behaglich  zu  machen.  Das  ohne  Geschmack
bereitete  Essen  wird  rasch  verzehrt  und  da  den  Mann  nichts  zum
Daheimbleiben  lockt,  so  geht  er  ins  Wirtshaus.  Neben  vielen
anderen  Gründen  spricht  auch  dieser  für  die  Einführung  haus.
wirtschaftlichen  Unterrichts.  jedes  Mädchen  auf  dem  Lande  muß
Gelegenheit  haben,  sich  die  Elementarkenntnisse  für  Küche  und
Haushalt  anzueignen.  (Vergl.  den  Abschnitt:  „Die  hauswirtschaftliche
  Ausbildung  der  Mädchen  und  Frauen.  *)  Die  Gutsbesitzer
  können  viel  erreichen,  wenn  sie  an  ihre  Leute  keinen  Branntwein
  mehr  verahreichen-  sondern  statt  dessen  alkoholfreie  Ersatzgetränke.
  Daß  dies  Vorgehen  möglich  ist,  ja  im  Gegenteil
  günstig  auf  die  Arbeiterverhältnisse  einwirkt,  zeigen  die
später  angeführten  Beispicle.  Auch  müssen  ausreichende  Spargelegenheiten
  vorhanden  sein,  die  es  gestatten,  jederzeit,  besonders
aber  am  Tage  der  Lohnzahlung,  das  Geld  zinstragend  anzulegen.
Die  Gründung  von  Enthaltsamkeitsvereinen  ist  in  manchen  Ge-Sobnrev.

  Segwelser.  10
        <pb n="242" />
        242

genden  von  großem  Segen  gewesen.  Die  größte  Sorgfalt  ist
aber  dem  Wirtshaus  auf  dem  Lande  zuzuwenden.  Als  erstrebens.
wertes  Ziel  muß  die  Errichtung  von  Reformgasthäusern  im  Sinne
des  Gotenburger  Systems  bezeichnet  werden.  Bis  zur  Verwirklichung
  dieses  Wunsches  ist  freilich  noch  ein  weiter  Weg,  und  desalb

  müssen  auch  andere  Maßregeln  ergriffen  werden.  Sind  in
Dorfgemeinden  noch  Gemeindekrüge  von  altersher  vorhanden,  so
ist  auf  jede  Weise  zu  verhüten,  daß  diese  Häuser  aus  dem  Gemeindebesitz
  in  das  Prwateigentum  von  Wirten  oder  Brauereien
übergehen.  Nachahmenswert  ist  das  Vorgehen  der  Gemeinde

eißen,  Kreis  Mühlheim-Ruhr,  in  welcher  der  Gemeinderat  den
Beschluß  faßte,  bei  vorhandenem  Bedürfnis  zur  Errichtung  einer
Schankwirtschaft  in  einem  Orte  des  Gemeindebezirks  die  Erlaubnis
  dazu  beim  Kreisausschuß  auf  den  Namen  des  Gemeindevorstandes,
  als  des  geieslichen,  Vertreters  der  Gemeinde  zu  beantragen.
  (Land  XIII,  S.  410.)

Prämien  für  allohelenthaltsane.  Arbeiter  hat  die  Direktion  der
Röchle  naschen  Eisen=  und  Stahlwerke,  G.  m.  b.  H.,  in  Völklingen  a.  Saar

lelen.  Sie  gibt  Arbeitern  welche  ein  Jahr  Mitglied  der  Gut-Ehbt
  Loge  lind  für  jedes  Guarial  eine  Prämie  von  10  Mk.;  die
Arbeiter,  welche  2  Jahre  in  der  Loge  sind,  erhalten  15  Mk.  für  das
Quartal.  Die  Prämie  steigt  für  jedes  weitere  Jahr  der  Mitgliedschaft
um  6  Mk.  im  Quartal

F  n  zur  Dennigschen  Herrschaft  Juchow  in  Pomgehörenden
  sieben  Rishekzükern  ist  ee  10  4opeus:  die  bis  dahin
E  Verabreichung  von  Branutwein.  als  Vesrerheträn  abeescha  chafft.
tliche  ländliche  Arbeite  Knechte  Ha
Säntl.  bekommen  als  Wsssd  Kefer.  l  Rtlo  Mfee
und  2  kg  Schrot  geben  für  100  Personen  das  Vespergetränk  zweimal
am  Tag.  Früh  und  zu  Mittag  gibt  der  Verwalter  eines  jeden  Gutes
einen  Zetiel  in  die  Küche,  auf  dem  vermerkt  ist,  wie  die  Leute  bei  der
Arbeit  verteilt  sind.  Wenn  die  Milchwagen  ihre  Kannen  abgeliefert
haben,  fahren  sie  den  Kaffee  aufs  Feld.  Die  Tagelöhner  eincs
Gutes  sind  in  ihrer  G#sam  k  ht  defür  aftbar,.  baß
keiner  von  ihnen  alkoholische  Getränke  mit  zur  Arbe
bringt  oder  dahin  holen  läßt.  Bei  Sngätiann  dieser  Bestimmung  deickt
jeber  Tagelohner  eine  besondere  Zulage  von  10  Pfennig  taglich,
en  sogenannten  Erntegroschen,  der  vor  Weihnachten  ausgezahlt  wird.
Solange  die  Nänner  us  den  Branntwein  verzichten,  erhalten  auch
die  Frauen  u  ädchen  den  Kaffee  gellefert.
*  diese  Ein  #n  r*7s  das  Umherfahren  des  ffees  etwas  teuer
kommt,  ist  sie  von  sehr  wgeorsichem  Erfolg.  Viele  Tagelöhner  haben
sich  infolgedessen  so  an  dden  Kaffee  gewöhnt,  daß  sie  ihn  auch  Sonntags
zu  Hause  haben  wollen  und  auf  En  Befuch  des  Krugs  verzichten.  —
Rittergutsbesitzer  Smith,  Nimbsch-Schlesien  (früher  in  Niendorf  am
Schallsec)  berichtet  im  Jahrbuch  der  D.  L.,G.  Band  22.  2.  Lieferung,  über
die  Alkoholenthaltsamkeit  im  Arbeitsverhältnis  auf  Grund  einer  Umfrage
  an  80  alkoholenthaltsame  Landwirte  in  allen  Gegenden  Deutschlands,
  die  alle  ohne  Ausnahme  die  segensreiche  Wirkung  der  Enthaltsamkeit
  an  sich  und  ihren  Arbeitern  und  somit  im  Arbeitsverhältnis  bestätigen.
  Bemerkenswert  ist  die  Erfahrung  in  diesen  Betrieben,  in  denen
        <pb n="243" />
        —  213  —

eben  auch  die  Arbeitgeber  dich  allen  Sllohols  enthielten,  daß  von  einem:
Leutemangel  bald  nicht  mehr  die  Rede

Der  Verein  der  „Frauenhülfe“  zu  ehnnzeturs,  Ostpreußen,  ließ
im  Herbst  1905  einen  Kaffeewagen  bauen,  der  an  den  Wochemmärkten  auf
den  Workplat  gefahren  und  stets  an  derselben  Stelle  aufgestellt  wird.
Der  große  Topf  Hosfee.  mmit  Milch,  Zucker  und  einem  Stuck  Weißbrot
lostet  10  Pfg.  Im  D  chnitt  sind  an  jedem  Wochenmarkte  160,  am
Viehmarkt  426  Töpfe  —  re  6verlauft.  Die  Frau,  die  den  Verkauf
besorgt,  erhält  für  den  Tag  1,50  Mark  und  einen  bestimmten  Anteil  am
Verkauf.  Die  Kosten  der  ersten  Einrichtung  betrugen  etwas  über
·  .  Der  Wagen,  mit  Oelfarbe  gestrichen,  kostet  240  Mark;  die
innere  Einrichtung  70  Mark.  In  randeren  Orten  ist  man  desem  Keiwwiel
gefolgt,  sao  in  umbimnen.  25  Leldad.  Orlelsburg,  Sensburg  und
Arys.  Der  utsche  Verein  für.  Gasthausreform  erwarb  die  Wirt-Heensten
  in  der  Jatt  e  Krampe  im  Preise  Lauenburg  in  Pommern,  die

i“*“  Aapteier  Weise  wird  das  von  dem  Verein  gepachtete  Gast.

6  Nruwallen  orf  an  der  alten  Landstraße  von  Weimar  nach  Erfurt
sN  das  neuerbaute  Gasthaus  in  der  Gemarkung  Altenaue-Nicderlahn
in  der  dort  entstandenen  Bergarbeiterkolonie  geleitet.  (Vergl.  Bericht
des  Vereins  fürs  Jahr  1005).  —  Die  Landgemeinde  Necklinssaufen  bat
sich  zur  Einrichtung  von  P,Gemeindegasthäusern  2  Wirtschaftskonzessionen
erteilen  lassen,  um  die  Gasthausreform  wie  die  Mä  igkeitsbestohunge

in  nachhaltiger  Weise  unterstützen  zu  können-  —  s  erste
gasthaus  in  Verwaltung  des  (Kreisee  ist  1905  durch  den  Kreisausschuß
roitz  00e  r  (Vergl.  Kapitel

des  Kreisce!.  Greifenberg  in
Gemeindchaus.)

Schließlich  kommen  Gesetze  und  Verwaltungsmastregeln  in
Frage.  Nach  einer  Ministerialverordnung  vom  1.  Jannar  1896
dars  in  Baden  keinerlei  Versteigerung,  Verpachtung,  Werks-  oder
Dienstverdingung,  auch  nicht  von  Privatpersonen,  in  einer  Wirtschaft
  vorgenommen  werden.  Werden  sie  ausnahmsweise  mit  bezirksamtlicher
  Erlaubnis  gestattet,  so  dürsen  keine  Getränke  in
dem  Versteigerungslokal,  gleichviel  ob  gecen  Wezahlung  oder  unentgeltlich,
  verabreicht  werden.  (Land  IV.  S  171.)  Ein  ähnliches
Verbot  ist  in  S#uttimers  vom  Ministerium  des  Innern  erlassen
(Land  VIlI,  273).  Die  Neukonzessionierung  von  Wirtschaften
bietet  den  —7.  geeignete  Gelegenheit,  zur  Bekämpfung
  der  Trunksucht  beizutragen.  In  Soltau  wird  in  die
Konzessionsurkunde  folgender  Vermerk  ausgenommen:  „Es  ist
ferner  dafür  zu  sorgen,  daß  auch  alkoholfreie  Getränke  vorrätig
gehalten  und  an  Gäste,  welche  solche  verlangen,  verabreicht  werden.“
Es  sind  im  Kreise  auch  schon  in  verschiedenen  Ortschaften  Gastwirtschaften
  sür.  den  alleinigen  Ausschank  alkoholfreier  Getränke
konzessioniert.  In  demselben  Kreise  erließ  das  Landratsamt  ein:
Verfügung,  nach  der  auch  die  schon  konzessionierten.  Gastwirte  stets
alkoholfreie  Getränke  halten  müssen.  Im  m  Osten  Deutschlands  bilden
  eine  besondere  Gefahr  die  Vereinigung  von  Gastwirtschaften
und  Kramladen.  Der  Kreitzausschuß  des  Kreises  Münsterberg
gibt  daher  Konzefsionen  für  alkoholhaltige  Getränke  im  allgemeinen

1
        <pb n="244" />
        211  —

nicht  an  Kanfleute.  Eine  Reihe  derartiger  Konzessionen  sind  bei
Besitzwechsel  bereits  eingezogen.  Auch  die  Wirtschaftskonzessions.
steuer,  deren  Einsührung  durch  das  Kreis-  und  Provinzialabgabengesetz
  vom  23.  April  1906  ermöglicht  ist,  kann  in  diesem  Sinne  aus
genutzt  werden.  Im  Oberlahnkreise  sprach  der  Landrat  bei  der
Vorlage  an  den  Kreistag  aus,  daß  „für  die  geplante  Stener  die
Förderung  der  Mäßigkeitsbestrebungen  mit  in  erster  Linie  steht.
Der  Alkohol  muß  unbedingt  mit  jedem  Mittel  bekämpft  werden.“
So  sind  in  verschiedenen  Kreisen  die  Steuersätze  bei  Neukonzessionen
  doppelt  so  hoch  wie  bei  Wirtschaftsübertragungen.  Der
Flaschenbierhandel  ist  im  Kreise  Putzig  mit  vollem  Recht  ebensalls
besteuert.  In  einer  Reihe  von  Kreisen,  z.  B.  Niederbarnim,  Grün,
berg  i.  Schl.  und  dem  Oberlahnkreise  soll  die  Steuer  nicht  erhoben
  werden,  wenn  in  der  Wirtschaft  nur  alkoholfreie  Getränke  verabfolgt
  werden,  und  in  den  Kreisen  Niederbarnim  und  im  Oberlahnkreise
  auch  dann  nicht,  wenn  die  Wirtschaft  für  Rechnung  einer
Gemeinde  oder  eines  anderen  Kommunalverbandes  betrieben  werden
  soll.  Zweifelsohne  läßt  sich  in  dieser  Richtung  noch  mehr  tun,
doch  soll  auch  hier  eine  bestimmte  Grenze  innegehalten  und  nicht
allzusehr  mit  Polizeimaßregeln  operiert  werden,  denn  sonst  könnte
es  auch  hier  wieder  heißen:  „Auf  dem  Lande  wird  alles  verboten.
in  der  Stadt  ist  alles  erlaubt;  wir  sind  der  ewigen  Scherereien
müde  und  gehen  nach  der  Stadt.“  Wir  sagen  darum  und  rufen
es  auch  den  Cuthaltsamkeitsvereinen  zu:  Weniger  Verbote,
überhaupt  weniger  Polizei,  dagegen  um  somehr
positive  Arbeit,  um  so  mehr  gediegene  Einrichtungen.“


Als  Beispiele  führen  wir  an:  Die  Königliche  Regierung  in  Königsberg
  erließ  1905  eine  Verfügung,  nach  der  die  Schulaufsichtsbeamten  und
Lehrer  anpewiesen  sinnd,  der  Alkoholfrage  ihre  Aufmerksamkeit  zuzuwohnheitsmäßiger

  Verabreichung  von  Schnaps  oder  Bier  seitens  der
Eltern  an  Schulkinder  ist  der  Antrag  auf  Fisorgeerziehung  zu  stellen.

rtspolizeibehörden,
  nachdem  er  erfahren  hatte,  daß  in  mehreren  Ortschaften  des
Kreises  die  gewerbsmäßige  Abgabe  geistiger  Getränke  auf  Vorp  insoweit
zur  Regel  geworden  ist,  als  die  Arbeiter  seitens  der  Schankwirte  gewohnheitsmäßig
  von  einer  Löhming  bis  zur  anderen  fast  den  gesamten
von  ihnen  verbrauchten  Branntwein  auf  "  erhalten.  Um  den  dadurch

e

Im  Kreise  Meschede  erlich  der  Landrat  an  die  Amtmänner  folgende
Verfügung:  Alkoholfreie  Getrünke,  insbesondere  Limonaden,  sind  an
Schützenfesttagen  zum  Preise  von  nicht  mehr  als  10  Pfg.  für  das  Einbiertel-Liter
  in  Gläsern,  und  dort,  wo  Freibier  verabfolgt  wird,  unent-
        <pb n="245" />
        2s15  —

geltlich  unter  Einrechnung  in  das  Eintrittsgeld  zu  verabfolgen.  Durch
Aushang  am  Sthanlrcum  ist  das  zur  Kenntnis  der  Festteilnehmer  zu
nriseznb?  Schulkinder  haben  mit  Beginn  der  Dunkelheit  den  Festplatz  zu
verlassen.

Literatur.  H.  Sohnrey,  Das  Wirtshaus  auf  dem  Lande.  —
Pfarrer  Bender,  Unsere  Arbeit  auf  dem  Lande.  —  Pastor  Dr.  Martins,
  Ersatz  für  Branntwein  und  andere  *  Getränke.  —  Reg.-Rat

nensel,  Der  Alkohol  und  seine  Gefahren.  Gemeinverständli  dergektent.
  31.  Aufl.  —  Pastor  Reetz,  Gasthausreform  auf  dem  Land

8  Aufl.  —  s  rieeet’.ye“  ft?  —  Pastor  D  eS  rupben.
Das  Wirken  in  Schleswig-Holstein.  —  Die  vorstehenden  Echriiuen  sind  im
Mäßigkeitsverlag,  Berlin  W.  15,  Emserstraße  23,  erschienen.  —  Der
Alkoholismus  1.—3.  Teil  Verlag  Teubner,  Leipzig,  4.  Teil  Verlag  für
Volkswohlfahrt,  Berlin  1907.  —  Dr.  Baer  und  Lagner,  Die  Trunksucht
  und  ihre  Abwehr.  2.  Aufl.  —  Dr.  Grot  jjahn,  Der  Alkoholismus
nach  Wesen,  Wirkung  und  Verbreitung.  —  Dr.  Helenius,  Die
Moholfrage.  Eine  ebiolzgsch.  statistische  Untersuchung.  —  Dr.  Soppe,

Die  Tatsachen  über  den  Alkohol.  —  Ders.  Alkohol  und  Kriminalität  in
allen  ihren  Beziehungen.  —  Sanitätsrai  Dr.  Ro  Ssenseld  Der  Einfluß
  des  Alkohols  auf  den  Organismus.  —  Joh.  Schneider,  Alkohol-E
  Getränke  und  Erfrischungen  *8  Gesunde  und  Kranke.  —  Pfarrer

Neetz,  Landflucht  Ga  reform.  Vortrag  auf
zehnten  Eendslucht  und  des  l*t  tschen  Vereins  für.  länd.
liche  Wohlfahrts-  und  Heimatpflege.  Berlin,  Leusft  Landbuchhandlung
  1906.  —  Rit  Nerksbeer.  .  mi  ith,  altolo  enthaltsamkeit
im  Arbeilsverhältnis.  Vortrag  auf  Wanderversammlung  der
D.  L.-G.  in  Dü  Zubeerr  der  D.  L.-G.  XX.  2.  Lief.
907.  —  Den  Bericht  über  den  Juternationalen“  Kongreß  gegen  den
Alkoholismus  in  Stockholm  1007  wird  das  Referat  des  Gencralsekretärs
Gonser  über  „Der  Alkohol  auf  dem  Lande“  bringen  —  Als  Plakat  zum
Aushange  empfiehlt  sich  die  Tafcl:  Was  jedermann  vom  Alkohol  wissen
muß.  Größe  47281  cm  auf  Pappc  gezogen  und  lackiert  40  Pfg.  mit  Postgeld
  60  Pfg.  Mäßigkeilsverlag.  —

Zeitschriften.  Mäßigkeitsblätter.  Monatsblatt.  Bezugeprei  2  M.
Blätter  zum  Weitergeben.  Jährlich  12  mal.  Bezugspreis  60  Pis.
Zeitungs-Korrespondenz.  12  mal  im  Jahr.  Unberechnet  zu  beziehen.

Rechtsschutz  und  Rechtsauskunft.

Die  Prozeßsucht,  die  sich  ost  bei  der  bäuerlichen  Bevölkerung
findet,  ist  bekannt  und  oft  schon  Gegenstand  kulturhistorischer  und
poctischer  Darstellung  geworden.  Im  Grunde  beruht  sie  auf  einem
starken  Rechtsgefühl  im  Volke.  Das  Rechtsgefühl  befindet  sich
eber  mit  dem  bestehenden  Rechte  sehr  oft  im  Widerstreit.  Mangelt
es  dem  Durchschnitt  der  gebildeten  Bevölkerung  schon  in  nicht  geringem
  Maße  an  Rechtskenntnis,  so  ist  das  in  viel  stärkerem  Maße
bei  der  kleinbäuerlichen  und  Arbeiter-Bevölkerung  auf  dem
Lande  der  Fall.  Die  Rechtsunsicherheit  ist  mit  der  Vielgestaltung
des  moderunen  Lebens  gewachsen  und  hat  besonders  durch  die  Ein-
        <pb n="246" />
        246  —

führung  und  den  Ausbau  der  sozialen  Gesetzgebung  größere  Ausdehnung
  angenommen.  Die  Rechtsunsiherheit  und  Rechtsunkenntnis
  auf  dem  Lande  führen  häufig  zn  den  törichtesten  Prozessen.
Verschlimmert  wird  die  Sache  noch  durch  die  Winkelkonsulenten,
die  oft  zum  Schlimmen  raten  und  den  Kunden  in  von  vornherein
verlorene  Prozesse  hineinjagen,  ganz  abgesehen  davon,  daß  sie  sich
gut  bezahlen  lassen  und  die  Raterteilung  so  einrichten,  daß  der

Auftragende  wiederholt  kommen  muß.  In  den  Städten  führte  die
Erkenntnis  von  der  Notwendigkeit  einer  unparteiischen  und  gewissenhaften
  Beratung  in  Rechtsfragen  zur  Gründung  von  Rechtsauskunftsstellen.
  Die  erste  entstand  1890  als  katholisches  Volksbureau
  in  Essen.  1894  wurde  das  erste  „Arbeitersekretariat“  der
sozialdemokratischen  Gewerkschaften  in  Nürnberg  und  1896  die
erste  gemeindliche  Rechtsauskunftsstelle  in  Ruhla  errichtet.  Das
Land  fand  aber  zunächst  keine  Berücksichtigung.

Mittel  und  Wege.  Die  für  die  ländliche  Bevölkerung
bestehenden  Rechtsschutz-  9  Rechtsauskunftsstellen  sind  auch  heute
noch  nicht  zahlreich  und  entsprechen  dem  vorhandenen  Bedürfnis
in  keiner  Weise.  Eingerichtet  sind  sie  durch  Landwirtchaftskammern
  (in  den  Provinzen  Ostpreußen,  Schlesien,
Brandenburg,  Sachsen,  Schleswig.  Holstein  und  im  Regierungsbezirk
  Wiesbaden,  neuerdings  im  Großherzogtum  Oldenburg)  oder
von  Bauernvereinen  (Westfälischer,  Hessischer,  Nassauischer,
Rheinischer  und  Schlesischer  Bauernverein)  durch  katholische
Volksbureaus,  die  Sprechtage  auf  dem  Lande  abhalten
(Land  XIII  Nr.  23),  durch  den  Bund  der  Landwirte,  durch
Kreisverwaltungen  (Crefeld,  Gelsenkirchen)  und  durch
landwirtschaftliche  Vereine  (Landwirtschaftliche  Lokalebteilung
  in  Malmedy).  Von  sozialdemokratischer  Seite  ist  ebenfalls
  der  Versuch  der  Gründung  von  Rechtsschutzvereinen  für
Landarbeiter  im  Jahre  1901  gemacht.  Einige  Bauervnvereine
haben  zur  Vermeidung  unnötiger  und  törichter  Prozesse  Schiedsgerichte
  eingerichtet,  die  Rechtsstreitigkeiten  unter  den  Vereinsmitgliedern
  unter  dem  Vorsitz  eines  Juristen  durch  freigewählte
Richter  auf  gütlichem  Wege  schlichten  sollen.  In  gleicher  Weise
sollen  die  in  Oldenburg  bestehenden  Friedensvereine  wirken.  Besondere
  Ausdehnung  hat  die  Einrichtung  von  Rechtsauskunftsstellen
  in  der  Rheinproviuz  durch  die  Tätigkeit  der  Landwirtschaftskammer,
  der  Landwirtschaftsvereine  und  der  Bauernvereine
erfahren.  Die  meisten  der  66  Lokalabteilungen  des  Landwirtschaftsvereins
  im  Rheinland  haben  eine  Rechtsschutzkommission  mit
vielen  Vertrauensleuten,  deren  Nat  den  Landleuten  unentgeltlich
zur  Verfügung  steht.  Bemerkenswerte  Erlasse  sind  von  dem
badischen  Justizministerium  und  dem  Bayrischen  Ministerium  des
Innern  in  den  letzten  Jahren  erlassen.  Der  Erlaß  des  Badischen
  Justizministeriums  war  an  die  Amtsgerichte  und
Notariate  gerichtet  und  weist  darauf  hin,  daß  eine  der  Anrufung
        <pb n="247" />
        —  217

des  staatlichen  Rechtsschutzes  vorausgehende  zuverlässige  Wegweisung
  und  Belehrung  über  die  oft  vielgestaltigen  Möglichkeiten
und  Mittel  zu  einem  lebhaft  empfundenen  Bedürsnis  weiterer
Volkskreise  geworden  sei.  Im  Interesse  des  Rechtslebens  und  der
Rechtsordnung  sei  es  zu  begrüßen,  wenn  sich  namentlich  die  Amtsrichter
  und  Notare  diesersozialen  —  nicht  amtlichen
—  Aufgabe  besonders  zugunsften  der  unbemittelten  Volkskreise.
bereitwilliger  unterziehen  würden.  Das  Bayrische  Ministerium
  des  Innern  wandte  sich  1905  und  1907  an  die  Kreisregierungen,
  um  die  Errichtung  gemeindlicher  Auskunftsämter  zur
kostenlosen  Beratung  der  minderbemittelten  Bevölkerungsschicht
in  Fragen  des  bürgerlichen  und  öffentlichen  Rechtes  anzuregen.
Auch  in  diesem  Erlaß  wurde  auf  den  großen  sozialen  Wert  öffentlicher
  Auskunftsstellen  in  Rechtsfragen  hingewiesen.

Zu  wünschen  ist,  daß  sich  die  Kreisverwaltungen  in  ausgedehntem
  Maße  dieser  Einrichtung  annehmen,  auch  bietet  sich  den
Genossenschaften  hier  noch  ein  großes  dankbares  Arbeitsseld.

Die  landwirtschaftliche  Lokalabteilung  St.  Bith-Malmedy  hat  seit
vielen  Jahren  den  Rechtsschutz  für  ihre  Mitglieder  eingeführt,  doch
wurde  die  Einrichtung  mit  dem  Inkrasttreten  des  Be#.  wesentlich
erweitert.  Die  Or  reauisation.  ist  folgende:  Der  Rechtsschutz  wird  völlig
lostenlos  erteilt  und  Anspruch  darauf  hat  jedes  Mitglied  der  Lokalabteilung
  oder  eines  der  an  die  Lokalabteilung  angeschlossenen  landwirt-EGastücchen
  Kasinos.  (Der  Jahresbeltrag  beträgt  3  M.)  Der  Rechtswird

  entweder  mündlich  oder  schriftlich  erteilt.  Die  muͤndlig
Erteilung  exfolgt  durch  den  Rechtsbeistand  der  Loke  lebteilune.  Er  hält

.  diesem  Zweck  am  ersten  Montag  jeden  Mon  n  zwei  Orten  im
reise  besonderen  Termin  ab.  Der  "n  riftliche  *  geschieht  durch
Vermittlung  der  sog  n  denen  je  einer

für  jedes  kne  chafische  euteer  beftellt  ist.  m-  in  erichtliches
ersahren  nötig  oder  enhängig,  so  ersel  t  die  Vertretung  der
bbugsuchenden  vor  vor  Gericht  durch  die  alabteilung.  Der  Rechtsschutz
im  Berufun  d  Revisionsverfahren  wird  von  der  Lokalabteilung
mit  Gemehmsgunn  de#  Vorstandes  gleichfalls  uneakgeltüich  erteilt.

Der  Kreisausschuß  des  Landkreises  Crefeld  hat  besonders  auch  für
die  ländliche  Bevölkerung  eine  Rechtsberatungsstelle  ins  Leben  gerufen.
Die  Leitung  untersteht  dem  ersten  Kreisausschußsekretär.  Die  Au#-kunftserteilung
  erstreckt  sich  auf  das  gesamte  Gebiet  des  öffentlichen
Rechtes,  krsbesare  auf  Kranken-,  Unfall-,  Invaliden=  und  Altersverrung.

  aus  gewerbliche  Steuer-,  Schul-  und  Militärangelegenheiten.
Die  Auskunstscrteilung  geschicht  unentgeltlich,  nur  die  im  Einverständnis
  mit  dem  Rechtssuchenden  gemachten  baren  Auslagen,  Portokosten  und
dergl.  sind  zu  ersehen.

Die  Rechtsschutzobteilungen  der  Bauernvereine  sind  meist  schon  seit
langer  Zeit  in  Tätigkeit.  Die  Trierische  Baueru#erein  begann  mit  seiner
Einführung  1884.  In  der  Zeit  von  1884  bis  1906  sind  41660  mündliche

m  *?6  schriftliche  kueseutlün  erteilt.  Dem  Verein  sind  4708
Nehtsstreitsäal  übertragen  worden  und  von  diesen  sind  2177  ohne  und
2581  durch  GSrrichtlicke  eihandlor#  erledigt.  Die  Prozeßkosten  kliefen
sich  aus  53941  M.,  von  denen  14928  M.  erstattet  wurden,  so  daß
        <pb n="248" />
        —  248  —

Berein  39  013  M.  durch  diese  Prozeßführung  für  feine  Mitglieder  zugesetzt
  hat.

Literatur:  Aus  der  sozialen  Sätigreit  der  Kreisverwaltungen.
Berlin.  Deutsche  Landbuchtandlung.V  G.  m.  b.  d  1907.  —  Die  Bedeutung
  des  Vollsbureaus  für  das  Land.  Vo  C.  Brüggemann.
Land  XIII,  S.  408.  —  Die  Einrichtung  des  Nechtsschutzes  der  landwirtschaftlichen
  Lokalabteilung  St.  essal  Imedy.  Jäues  r  eisblatt  für
den  Kreis  Malmedy.  1900  Nr.  40,  4  —  E.  B  vn—  r1k
vereine  zur  Schlichtung  von  —  71  Tünchen-1907.
  —  B  ren  ning,  Rechtsschutz  und  Rechtskenninis  auf  dem  Lande,
Land  XVI.  S.  29.

Erbrecht.

Das  Intestaterbrecht  (Vererbung  ohne  Testament)  des  BGB.
schreibt  die  Naturalteilung  der  Landgüter  vor.  Falls  dies  nicht
ohne  Wertverminderung  angängig  ist,  sindet  die  Versteigerung
der  Landgüter  und  Verteilung  des  Erlöses  unter  die  Erben  statt.
Dieses  Erbsystem,  das  in  erster  Linie  städtischen  Bedürfniffen
entsprungen  ist.  stimmt  nur  in  beschränkten  Bezirken  (so  in  den
Gebieten  des  Rheins  und  seiner  Nebenflüsse,  in  Thüringen,  sowie
  in  einigen  polnischen  Distrikten)  mit  den  herrschenden  Erbsitten
  und  den  Bedürfnissen  der  Landwirtschaft  überein.  Seine
allgemeine,  dauernde  und  solgerichtige  Durchführung  aber
würde  notgedrungen  zur  Zersplitterung  des  Grundbesitzes,  zu
Streubesitz  und  Flurzwang,  Ueberlastung  des  Betriebes  mit  Gebänden
  und  zur  Ueberschuldung  führen.

Mittel  und  Wege.  Angesichts  dieser  Nachteile  ist  die  Erhaltung
  der  Anerbensitte,  die  außer  in  den  oben  angegebenen  Gebieten
  sast  überall  herrscht,  dringend  zu  wünschen.  Die
Anerbensitte  überträgt  das  Landgut  auf  einen  Erben  zu  einem
Auschlag  auf  Grund  des  Ertragswertes  —  der  Verkaufswert
  wird  zur  Hauptsache  nur  in  den  Nordsee-Marschen  und  beim
Großgrundbesitz  des  Ostens  als  allein  maßgebend  erachtet  —  sowie
  gegen  Uebernahme  von  Unterhaltsverpflichtungen  für  die
Geschwister  und  Altsitzer.  Sie  hat  so  in  den  ausgedehnten  Landstrichen,
  deren  natürliche  und  volkswirtschaftliche  Beschaffenheit
die  immer  wiederholte  Neelteilung  unmöglich  macht,  Millionen
leistungsfähiger,  nicht  überschuldeter  Bauernhöfe  erhalten,  ohne
jedoch,  wie  fälschlicherweise  oft  behauptet  wird,  die  e  Proletarisierung
  der  weichenden  Miterben  nach  sich  zu  ziehen.  So  ergab  eine
vor  einigen  Jahren  in  Westfalen  über  *  Absindlinge  von
1204  Höfen  (darunter  407  Absindlinge  von  132  kleinen  Höfen)
angestellte  genaue  Erhebung  für  die  männlichen  Abfindlinge  aus
a)  kleineren  Betrieben  (bis  7½  ha)  und  b)  größeren  Betrieben
(über  7½  ha)  solgende  Berussgliederung:
        <pb n="249" />
        249

a)  aus  kleineren  b)  ans  geheren

Betrieben  Hetrie
%%  y
Selbständige  Landwirte  38  6
Sonstige  selbständige  uniernehiner  und
Betriebsleiter  22
Liberale  Bernse,  **n  ic.  2  E  ß  .  131  l';
in  der  Landwirtschaft  ,-Unselbständige
  (  im  Gewerbe  und  vandei  1525  3)°8
Beruf  unbekannt,  Kraufe  rc.  #1!  2
Ansgewandert  .....  2  4
100  10

Hiernach  kann  nicht  die  Rede  E-  sein,  daß  die  Abfindlinge
  der  Prolstarisierung  anheim
Das  BGB.  hat  deshalb  den  alen,  elstaaten  anheimgestellt,
ein  rmoiuit't  aufrecht  zu  erhalten  oder  neu  einzuführen,
welches  das  Intestaterbrecht  mit  der  herrschenden  Anerbensitte
in  Einklang  setzt.  Ein  solches  Intestatanerbenrecht  besteht  seit
alters  in  großen  Teilen  von  Schleswig-Holstein,  in  Braunschweig,
Lippe  und  Waldeck.  Die  gleiche  Ordnung  wurde  besonders  für
Hannover,  Brandenburg,  Schlesien,  Schleswig-Holstein  und  den
Reg.-B.  Kassel  (System  des  indirekten  Anerbenrechts  aus  Grund
freiwilliger  Eintragung  in  eine  Höserolle),  in  Westsalen  (für
einige  Gegenden  ebensalls  indirektes  Anerbenrecht  auf  Grund
freiwilliger  Eintragung  „mittelbares  Anerbenrecht“,  in  den
meisten  Gegenden  dagegen  direktes  unmittelbares  Anerbenrecht“
  mit  Eintragung  von  Amts  wegen  im  Grundbuch)  und  für
die  Rentengüter  (direktes  Intestatanerbenrecht)  durchgesetzt.  Im
einen  wie  im  anderen  Fall  kann  der  Erblasser  durch  Testament
oder  Uebergabevertrag  Abweichungen  von  der  gesetzlichen  Regel
vorschreiben.  Ein  Zwangsanerbenrecht,  welches  solche  Abweichung
  ausschlösse,  wird  heute  nirgendwo  mehr  befürwortet.
DTemnach  ist  ein  Intestatanerbenrecht  zu  erstreben,  welches  für  den
Fall,  daß  kein  Testanrent  vorliegt,  dem  Gutsübernehmer  unter
den  Erben  ein  „Voraus“  gewährt,  bei  dem  er  bestehen  und  die
Wirtschaft  leistungssähig  erhalten  kann,  und  welches  den  weichen.
den  Erben  eine  mäßige  Abfindung  zu  teil  werden  läßt.  Will
alsdaun  der  Baner  seine  Kinder  gleichmäßig  behandeln,  sei  es,
daß  ihm  eine  un  leiche  Behandlung  der  Kinder  widerstrebt,  -
bleibt  ihm  volle  Verfügungsfreiheit,  indem  er  seinen  Willen  in
einem  Uebergabevertrag  oder  Testament  kundgeben  kann.  Auf
diese  Weise  wird  der  mittlere  und  kleine  Grundbesitz  in  seiner
Leistungssähigkeit  gestützt  und  der  Zersplitterung  und  Verschuldung
  entgegengewirkt.  ·

Von  hohem  Wert  wird  es  sein,  die  Kenntnis  der  Grundzüge
des  bäuerlichen  Rechts  möglichst  zum  Allgemeingut  aller  gebildeten
  Landwirte  zu  machen.  Amtsrichter  Dr.  Varenhorst-Tostedt
macht  in  der  Sitzung  des  Unterausschusses  für  das  bänerliche  An-
        <pb n="250" />
        250

erbenrecht  in  der  Landwirtschaftskammer  Hannover  am  14.  Mai
1902  dafür  folgende  Vorschläge:

1.  Eine  alljährliche  genaue  Fiatistit  über  die  Bewegung  auf  dem
Gebiete  des  bäuerlichen  Rechts  (cintragungen  und  Löschungen
in  die  Höfe,  und  Landgüterrolle  usw.).

.  Einrichtung  einer  Zentrale,  in  welcher  alle  Entscheidungen  des

bäuerlichen  Rechts  gesammelt  und  veröffentlicht  werde

Einsetzung  eines  Ausschusses  für  bäuerliches  Recht  in  den  Landwirtschaftskammern.



.  Aufnahme  der  allgemeinen  Lehren  des  bäuerlichen  Rechis  in
rWm  der  Ackerbauschulen  und  der  landwirtschaftlichen  *

Allgemein  gehaltene,  leicht  verständliche  Formulare  von  Testamenten,
  Hofesübergaben,  Ehe-  und  Erbverttägen.  welche  dem  jetzigen
Rechtszustande  entsprechen,  dabei  aber  gleichzeitig  den  Eigentümlichkeiten
  unseres  Bauernstandes  Rechnung  tragen.

Zu  enmpfehlen  ist,  diese  Fragen  häufiger  in  landwirtschaftlichen

  Versammlungen  und  Generalversammlungen  ländlicher

Darlehnskassen  zu  behande

Eine  vorbildliche  ndemn.  für  die  Abfindung  der  Miterben
  ist  das  Kreditinstitut  der  westfälischen  Landschaft  für  Beleihung
  von  Anerbengütern  in  Westfalen.  Auf  dem  Gedanken
daß  die  Rente  die  naturgemäße  und  zweckentsprechende
lbchene  des  die  des  landwirtschaftlichen  Besidee  ist,  daß  aber
den  abziehenden  Kindern,  die  sich  selbständig  machen  wollen,  in
der  Regel  eine  mäßige  jährliche  Rente  wenig  nützen  kann.  wurde
bei  der  Landschaft  nach  eingehenden  Verhandlungen  mit  dem  Westfälischen
  Bauernvereine  am  10.  Dezember  1900  eine  besondere  Abteilung
  mit  folgenden  Bestimmungen  errichtet:

1.  Die  Landschaft  beleiht  Anerbengüter  bis  zu  34  (iat  gonst

24,)  des  Wertes  der  aufgenommenen  Taxe,  2.  der  Anerbe

5  (statt  sonst  ½  90)  1½  7x  jährlich  an  WMigungskitran  zu

zahlen,  3.  voreingetragene  Hypotheken  der  Landschaft  bleiben  kein

Hindernis  der  Beleihung;  indes  kann  der  Schuldner  nicht  eher

sein  Guthaben  am  Tilgungsfonds  beanspruchen,  als  bis  das  Anr

  F¼  Lamh  getilgt  ist.  Der  Anerbe  muß  also,  wenn  er

über  der  Landschaftstaxe  an  Kapital  gebraucht,  an  die  Landschaft

  4  %%  Zinsen  und  1½  0%  Tilgung  außer  9%  Verwaltungskosten
  zahlen,  die  aber  nicht  gebraucht,  sondern  mit  zur  Tilgung
  verwandt  werden:  dagegen  werden  ihm  4prozentige  Pfandbriefe
  ausgehändigt  oder  gr  ihn  verkauft.  Um  das  Institut
lebenssähig  zu  machen  und  den  Pfandbriesen  höheren  Kurs  zu
verschassen,  ist  ein  besonderer  Sicherheitssonds,  der  für  diese
Vlandbriese  do  haftet,  in  Höhe  von  250  000  Mk.  geschaffen,  wozu  der
000  Mk.,  die  Provinz  100  000  Mk.  und  der  Westf.

Siaat  10000  50  000  Mk.  beigetragen  haben.  Der  Anerbe  kann

also  auf  bequeme  Weise  die  Absindungssumme  bei  der  Landschast

erheben  und  die  Schuld  innerhalb  30  Jahren  tilgen;  den  anderen

Kindern  aber  steht  ihr  Erbteil  sogleich  in  ganzer  Höhe  zur  Ver-
        <pb n="251" />
        251  —

sügung.  Ein  solches  Kreditinstitut  ist  um  so  notwendiger,  z
nach  §  30  des  Anerbengesetzes  sowohl  der  Anerbe  als  auch  be
sonders  der  Rentenberechtigte  nach  vorgängiger  sechsmonatiger
Kündigung  die  Ablösung  der  Rente  durch  Barzahlung  des  Abfindungskapitals
  verlangen  kann.

Li#ter#tur.  A.  v.  Miaskowski.  „Das  Erbrecht  und  die  Grundeigentumsverleihung
  im  Deutschen  Reiche.“  Leipzig  1882—1884.  U.
Buchenberger,  Agrarwesen  und  Agrarpolitik.  Leipzig  eis  —
L.  Fick,  „Die  bäuerliche  Erbfolge  im  rechtsrheinischen  Bayern,  nach
amtlichen  Ouellen.“  München  18956.  Frher.  von  Freyberg=  Jetzendorf,
  Derselbe  Titel.  München  1895.  Pelver,  Das  Gesetz  betr.  das
Anerbenrecht  bei  Renten-  und  Ansiedlungogütern.  Berlin  1896.
M.  Sering,  L-iändliches  Erbrecht“  und  „Vererbung  des  ländlichen
Grundbesitzes  im  Wörterb.  d.  Volkswirtsch.  Jena  1006.  Hermes,
.Anerbenrecht“  im  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften.  Jena  1899.
—  Die  Vererhungsweist  des  bäuerlichen  Rechts  mit  Rücksicht  auf  die
Erhaltung  des  nernstandes.  Herauegegeben.  vom  deutschen  Landwirtschaftsrat.
  Berlin  1904.  —  Die  Vererbung  des  ländlichen
Grundbesitzes  in  Preußen.  Herausgegeben  von  Sering.
13  Hefte.  Berlin  1897—1907.—  Dr.  Varenhorst,  Ländliche  Rechtsfragen.
  Hannover.  Verlag  der  Lardwirtschaftskammer.  1906.

Erziehungs=  und  Bildungswesen.

Der  Schulgarten.

Der  ländliche  Schulgarten  ist,  trotzdem  die  hervorragendsten
Pädagogen  seine  Einrichtung  im  Interesse  eines  erfolgreichen
Unterrichts  und  einer  gesunden  Erziehung  wieder  und  wieder
forderten  (vergl.  den  unten  angeführten  Cronbergerschen  Au  ssatz:
„Zur  älteren  eschichte  der  Schulgärten"),  in  Deutschland  immer
noch  nicht  zu  seinem  Rechte  gekommen.  In  nerester  Zeit  scheint
aber  die  Erkenntnis  seiner  Bedeutung  immer  mehr  um  sich  zu
greifen  und  die  Zeit  nahe  zu  sein,  in  der  sowohl  aus  pädagogischen
wie  auch  aus  volkswirtschaftlichen  Gründen  die  Einrichtung  von
Schulgärten  in  icber  Landgemeinde  als  eine  Notwendigkeit  angesehen
  wird.  Das  beste,  sördersamste  Anschanungsmittel  für  den
naturkundlichen  Unterricht,  soll  er  diesen  soumgestalten,  daß
er  mehr  als  bisher  dem  Leben,  dem  zukünftigen
landwirtschaftlichen  und  ländlichen  Berufe  der
Doigend  dient.

Der  Schulgarten  tritt  in  engen  Anschluß  an  die  Fortbildungsschule,
  indem  die  im  Schulgarten  erworbenen  prak.
tischen  Kenntnisse  und  Fertigkeiten  durch  die  theoretischen  Beleh.-rungen
  der  Fortbildungsschule  im  Winter  ergänzt  und  begründet
werden.  Auch  mit  den  ländlichen  Koch-  und  Haushaltunaskursen
  der  Mädchen  ist  er  zu  verbinden,  indem  zu  der  gärt.
        <pb n="252" />
        —  252

nerischen  Pflege  der  Gemüse,  Küchenkränter  und  des  Beerenobstes
in  den  Kochkursen  die  Verwertung  der  Vartenerzengnisse-  das
Einkochen,  Dörren  und  Trocknen  kommt.  Zurletzt  dient  der  Schulgarten
  als  Versuchsfeld  für  das  Gedeihen  und  die  Rentabilität
aller  Pflanzen,  von  deren  Kultur  sich  in  der  betressenden  Gegend
ein  wirtschaftlicher  Vorteil  für  die  Landbevölkerung  erwarten
läßt,  und  trägt  dazu  bei,  die  Vorurteile  gegen  Obst=  und  Gemüseban
  unter  der  Landbevölkerung  verschwinden  zu  lassen.

Mittel  und  Wege.  Bei  der  Anlage,  Größe  und  Ein.
richtung  eines  Schulgartens  sind  die  örtlichen  ländlichen  Verhältnisse
  zu  berücksichtigen.  Der  Bepflanzungsplan  eines  neuen
Gartens  kann  im  Winter  gemacht  werden,  die  Schüler  der  Oberklasse
  oder  der  Fortbildungsschule  können  die  in  der  Ranmlehre
erworbenen  Kenntnisse  unter  Anleitung  des  Lehrers  bei  Aus.
arbeitung  des  Planes  verwerten.  Liebhabereien  in  Obst.  und
Gemüsebau,  die  keinen  praktischen  Wert  für  die  Gegend  haben,
gehören  nicht  in  den  Schulgarten:  Sonderkulturen,  wie  Wein,

Hopsen,  Weiden  sind  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  mehr  oder
weniger  anzubauen.  In  armen  Gebirgsgegenden  sind  besonders
alle  wild  wachsenden  Pflanzen,  Beeren,  Pilze,  Baumfrüchte  usw.,
die  gesammelt  in  den  Handel  kommen,  zu  berücksichtigen.  Für
die  Mädchen  Gemüseban,  Beerenobst,  auch  Topsobstkultur,
Blumenpflege:  für  Knaben  besonders  Obstbau,  Bienenzucht
  usw.

Neben  der  Pflege  der  Pflanzen  verständnisvolle  Pflege
aller  nützlichen  Tiere,  vor  allem  der  Singvögel  durch
Futterplätze  im  Winter,.  Brut-  und  Nistkästen  im  Sommer;  von
kleineren  Tieren  Fledermäuse,  Kröten,  Eidechsen,  Igel,  Blindschleiche,
  Manlwurs,  Regenwürmer,  nützliche  Insekten;  daneben
Kenntnis  und  Vertilgung  aller  Schädlinge.

Praktische  Versuche  mit  künstlichem  Dünger:  Brete  mit
Pflanzen  (z.  B.  Klee,  Erbsen,  Getreide)  ohne  jede  Düngung,  nur
mit  natürlichem  (Stall.)  Dünger  und  solche  mit  natürlichem  und
künstlichem  Dünger.  Wissenschaftliche  Versuche  lassen  sich  natürlich
  nicht  im  Schulgarten  lösen.

Aus  erzieherischen  und  sozialen  Gründen  ist  es  wichtig,  daß
jedes  Ki  nd  sein  eignes  Beet  und  seineignes  Obstbäumchen
  habe,  dessen  Pflege  und  Kultur  es  von  Anfang  an
bis  zum  Schluß  der  Schulzeit  behält,  womöglich  bleibt  das
Bäumchen  im  Besitz  des  Schülers,  wenn  er  Verwendung  dajür  hat.
(Vergl.  hierzu  den  Abschnitt  „Förderung  des  Obstbaues"  S.  146)
Auch  das  auf  den  Beeten  gezogene  (demüse  und  Obst  bleibt  im
Besitz  der  Kinder.  Hauptvertreter  der  Idee  „Schulgärten  mit
Schülerbeeten“  war  der  herzogl.  Schuldirektor  Dr.  Lotz  in  Koburg.
Er  selbst  hat  diese  Anlagen  schon  1885  in  Neustadt  bei  Koburg
und  später  in  Pußneck,  Thüringen,  verwirklicht.  In  ähnlicher
Weise  ist  an  einigen  Orten  den  Kindern  ein  Stück  Land  zur  Ver-
        <pb n="253" />
        253  —

fügung  gestellt  worden.  Allgemein  zu  empfehlen  die  vielfach  schon
eingeführte  Sitte,  als  Geschenk  zur  Konfirmation  oder
beim  Verlassen  der  Schule  jedem  Kinde  2—3  veredelte  Obst.
bäumchen  zu  geben.

In  Karthaus,  Bestpr.  schenkte  ein  Privatmann  der  Gemeinde  ein

2  M

Fläche  ist  in  120  Geupdlet  von  je  30  qm  Größe  aufgeteilt,  und  diese
1  i  4  #  r  selbstãndigen
Bestellung,  Fezeun  und  Aberntung  übergeben.  Zu  den  Kosten  der  2  rsten
E  1
l

petiteuekth  die  osten  sollen  urch  bSeibilfen  von  Gemeinde  und
Regierung  bestritien  werden  (Land  XIV.  9).

#  Filchberien.  Oslpr.,  sind,  um  en  den  Sch  altinden
Liebe  zur  Scholle  zu  erwecken,  vom  Bürgermeister  Mädchen
und  Knaben  Gartenstück  4##  don  35  qm  zur  Eelbsib  #onrtschafkun  über.
geben  und  den  10—14  Jahre  alten  Kindern  nicht  nur  das  Land,  so  we
is  die  Tussaat.  (Kartoffeln,  Gemüse  und  Blumen)  k#ostenfrei  *

Die  Ern  sit  Eigentum  der  Kinder,  die  alle  Arbeit  ohne  Ausnahmen
  selbst  verrichten  müssen.  Die  zuer,  biee  ärten  werden  im
Herbst  prämiiert  (#eus  XIII.  150).

Bei  dem  Unterricht  der  Kinder  im  Schulgarten  empfiehlt
es  sich,  stets  kleine  Gruppen  von  6—12  Schülern  für  bestimmte
Tage  und  Wochen  zu  planmäßiger  Arbeit  heranzuziehen.  Mgesehen
  von  der  Pflege  und  Wartung  des  eigenen  Beetes  und
Baumes  sind  die  allgemeinen  Arbeiten  des  Schulgartens  (gröbere
und  schwerere  Arbeiten  sind  ausgeschlossen,  wie  Graben,  Rigolen.
Mistfahren  u.  dergl.)  zweckmäßig  unter  Knaben  und  Mädchen,  je
nach  ihrer  Schwierigkeit,  zu  verteilen;  jedes  Kind  etwa  1  Stunde
wöchentlich  außer  der  Unterrichtszeit.

Anregend  wirkt  eine  ein  oder  zweimal  im  Jahre  stattfin  dende
kleine  Ausstellung  der  Gartenerzeugnisse  und  Besichtigung  der
Schülerbeete  seitens  der  Eltern  und  der  Gemeinde.  Jährlich  statt.
findendes  Erntesest  unter  Beteiligung  der  Eltern  im  Schulgarten
zu  Eichwalde,  Kreis  Teltow.

Regierungen  und  Behörden  bringen  der  Schulgartenfrag.
neuerdings  besonderes  Interesse  entgegen.

Die  Regierung  zu  Frankfurt  a.  O.  verfügle  1905,  für  die
Tagung  der  Kreis-Lehrer-Konferenzen  die  Anlegung  von  Schulgärten
u  erörtern.  Die  Verfügung  erhielt  einen  besonderen  Hinweis  für  die

ndräte,  bei  den  Kreiscingesessenen  und  Kreigaus  hüen  auf  die  Ankeaun
  o  Schulgärten  einzuwirken  (Land  X  )

egierung  von  kren,  z  hat  eine  Verfügung

zur  S  der  Anlage  von  Schulgärten  auf  kem  Lande  erlassen  und

Schule  überwicesen  werden.  derie  uls  5  b  r  von  Zeit  zu  nt*•#  über
den  Stand  der  ilaãrten  an  ihre  vorgesetzte  Behörde  zu  berichten.  In
dem  Regierungsausschreiben  wird  besonders  hervorgehoben,  daß  zwar
an  vielen  Schulen  auf  dem  Lande  sogenannie  Schu  inkustriegärkens  be-
        <pb n="254" />
        —  264

stetzen.  daß  aber  deren  Stand  und  Betrieb  den  Anserderungen  des  Obsttrienbaues

  vielfach  nicht  eutspricht.  Die  Gärten  würden  fast
ausschließlich  ennseitsg  als  Baumschulen  oder  Gemüsegärten  benutzt;
die  Obstbaumpflege  sindet  dagegen  nur  geringe  Berück  engan.  Diese
müsse  aber  in  Zukunft  theoretisch  und  praktisch  mehr  Beachtung  finden.

Der  Le  brpian  für  die  Württ  zuboeraischen.  Volksschulen,  der  am
B.  Närz  1907  durch  Erlaß  des  Württembergischen  Ministeriumsdes
  Kirchen-  1  Schuln  ed#n  Asgeeben  ist.  det  fũr
dic  ausgebauten  und  auch  einklassigen  Schulen  die  Einrichtung  von  Schulärten

  #r  allgemein  empfohlen,  und  es  ist  z.  B.  Blumenefleg  und
Herehrung  Wenrs  die  Bedeutung  der  hAucken  ewächse  für  die  Ernährung
allgemein  vorgeschrieben.  Besondere  Berücksichtigung  hat  aber  die
Pflege  des  Obstbaucs  in  den  Volksschulen  gefunden,  auf  einen  Antrag
des  württembergischen  Landesobstbauvereins,  den  Pfarrer  Luppold  in
Rintenau  in  einem  Vortrag  anregte.

Die  Deckung  der  Kosten:  1.  durch  staatliche  Unterstützung
(bei  Fortbildungsschulen  würde  das  Ministerium  für  Landwirtschast,
  bei  Anstalten  für  schulpslichtige  Kinder  das  Unterrichtsministerium
  um  staatliche  Beihilfen  anzugehen  sein);  2.  durch
Kreismittel;  3.  durch  die  Gemeinde:  4.  durch  Gartenbaugesellschasten;
  5.  durch  landwirtschaftliche  Kreisvereine;  6.  aus  den  Erträgen
  des  Schulgartens:  7.  durch  Acker--  und  Gartenbauschulen
Gieserung  von  Obstbäumen  und  Edelreisern).

Im  Kreise  Teltow  erhält  jeder  Lehrer  zur  Anlage  und  Unterhaltung
  Kreeil  Schulgartens  jährih  260  M.  auf  6  Jahre.

In  Schwanheim  kei  Frankfurt  a.  #awurde  in  Eer  70er  Jahren
der  erste  GSzulgarten  von  Dr.  Kobelt  errichtet,  der  vielfache  Nachahmung
besonders  im  Großherzogtum  Hessen  fand.  1881  wurde  der  erste  Schulgarten
  in  Preußen  zu  Gerderath,  Rheinpr.,  bei  Aachen  von  Lehrer

mmers  gegründet.  Gemeinde  gab  zu  den  Koßten  der  ersten  Anlage
400  M.;  der  „Lachener  Verein  zur  Beförderung  der  Arbeitsamkeit“  erstaltete
  einen  Teil  zurück  und  trägt  einen  Teil  der  Labrieer,  ohten;

nur  3  Sckulgärten  vorhanden

Die  Gemeindebaumschulen  2  iu  sen-  Nassan.  in  denen  die
Schüler  von  Lehrern  unterwiesen  wurden,  sind  vielsach  eingegangen.
Die  Schuld  hat  sehr  ost  an  der  Gemeinde  gelegen,  die  den  Lehrern  die
gesetzlich  verbürgte  Nutznießung  der  Baumschulen  schmälert.  Wie  iese
wieder  nutzbar  gemacht  werden  können  für  die  #ucht  quter  Obstbäu
wie  für  den  Unterricht,  beweist  das  Beispiel  des  Kreises  rsrts
(Aus  der  sozialen  Tätigkeit  der  preußischen  Kreisverwaltungen  S.
und  solgende,  Berlin,  Deutsche  Landbuchhandlung  1007.

Literatur.  Bernhard  Cronberger.  Der  Schulgarten  des
In--  und  Auslandes.  Eine  neue  Auf  usla  en  wird  in  Kürze  im  Verlage
der.  Deutschen  Landbuchhandlung,  Berlin  11,  erscheinen.  —  Oskla
Wilsdorf.  Eine  ustersttte  des  des  Faoileschnionen,  Dresden.
Leipzig.  Alcxander  Köhler  1  usche.  Der  Schulgarten
in  landwirtschaftlicher  Beziehung.  Neicsl  1886.—  J.  Jablanczy.
        <pb n="255" />
        255

W#e  ulgerten,  der  Volksschule  auf  dem  Lande.  Wien  1879.  —
—  MEirichtung  und  #egaertichastun  des  Schulgartens.  Berlin
b.  lgarten.  tuttgart  1880.  —  Franz
ie  ik.  *8  ⁊  —  524q  ulgartens.  Verlag  des  Nieder-Oesterr.
Landes-Obstbauvereins.  Wien.  —  Derselbe:  Bericht  über  den  Stand
der  Schulgärten  und  die  wichligßten  Lbstbauvechältaiss  e  in  Nieder-Oesterreich.
  Verla  #er  Nieder-Oesterr.  Landes.  Obstbauvereins.  —
udwig  Benef  Ner  Verlag  des  Lehrerhausver-Pins.
  Linz  a.  D.  —  ii  W.  Beyer.  Die  hrsiehende  Bedeutung
des  Schulgartene,  hangenfalg,  6e  Herman#  Beyer  u.  Söhne  18956.  Prei-—
  Dr.  Er  b.  Der  Schulgarten.  Ein  Beitreg
v(0.  Lösung  der  Aufgabe  8  Ffentlichen  Erziehn  Wien  1874.
duard  Hoôlpel.  (I.  österreichische  Anregung,  rW  "  der  Gründer
der  österr.  usgärten.  —  Josef  Nießen.  Der  Schulgarten  im
Dienste  der  Erziehung  und  des  Unterrichts.  Düsseldorf,  Druck  und  Verlag
  von  L.  Schwann.  1896.  Preis  2,50  M.  —  Der  Schulgarten,
Pläne  mit  erläuterndem  Text.  Preisgekrönte  Arbeiten,  herausgegeben
  vom  schweizerischen  landwirtschaftlichen  Verein.  —  Mißbach.
  Schulgarten  usw.  ##  schrift.  Richard  Kahles  Verlag,  Dessau
1809,  Preis  1  M.  —  Paul  Kynast.  Praktische  Anleitung  zum  ein-“*2
  Betriebe  des  Obst=  und  Gartenbaus  im  iien  lgarten.
irt,  Breslau  1898.  1.40  riedrich  Barth.  Handbuch
des  Obst-  und  Gartenbaues.  ’

goaische  elet  des  Ob  8  und  Gertenbaucs  idür  Vohrer  und  Et;

en.

schbckl.  VerTie  chwam.  Dusseldorf.  aur  50  Pf.  —  W.  ildune.
Der  Zehrer  als  usch  des  beusschen  Obstbaucs.  Drenkfurt  a.  O.,  Trorl
  u.  Sohn  1900.  —  Karl  Gräber.  Ideale  Shrbärten  im
20.  Jahrhundect,  Frankfurt  a.  *——  Trowitzsch  u.  Sohn  1

Die  Fortbildungsschule.

Die  Fortbildungsschule  ist  das  jüngste  Glied  in  der  Reihe  der
nationalen  Erziehungsanstalten.  Sie  erstrebt  den  Ausbau  und
Abschluß  der  Volksschulbildung  im  Rahmen  beruflicher
Heimatkunde,  im  Dienste  der  Wohlfahrtsarbeit.  Die
Fortbildungsschule,  mithin  auch  die  ländliche,  muß  Erziehungsschule
  und  zugleich  Berufsschule  sein.  Die  Erziehung  eines
14  jährigen  Schülers  kann  Wict  als  abseschlosse  betrachtet  werden;
ja,  es  bedarf  gerade  dieses  Alter  des  Rates  und  der  Führung  am
meisten.  (Flegeljahre!)  Der  Fortbildungsschüler  steht  aber  bereits
  mitten  im  praktischen  Leben;  er  hat  einen  Beruf  erwählt,
und  sein  Gedankenkreis  ist  durch  ihn  wesentlich  bestimmt  und  beeinflußt.
  Der  Unterricht  muß  daher  im  engen  Anschluß  an  den
Beruf  der  Fortbildungsschüler  erteilt  werden  und  in  enger  Fühlung
mit  dem  praktischen  Leben  stehen,  er  darf  jedoch  keineswegs  einseitiger
  Fachunterricht  werden.

Mittel  und  Wege.  Es  ist  hier  nicht  der  gegebene  Ort.
auf  die  Prazis  des  Unterrichts  einzugehen,  dazu  mag  die  angeführte
  Literatur  dienen;  wohl  aber  weisen  wir  nachdrücklich  darauf
        <pb n="256" />
        –  25  —

hin,  daß  der  Vortbildungsschulunterricht  auf  dem  Lande  Heimatpflege
  sein  und  treiben  soll.  Kreisschulinspektor  Peters  in
Harburg  fordert  mit  Recht,  daß  „der  Unterricht  in  der  ländlichen
Fortbildungsschule  frischen  Erdgeruch  und  erquickenden  Heimat.
dust  atme  und  Freude  an  der  wirtschaftlichen  Arbeit  des  Dorses
(Rohgewinnung,  Verarbeitung  und  Umsatz  der  Güter)  bekunde,
zugleich  aber  das  sittlich-religiöse  Empfinden  der  gesamten  Landiugend
  bilde  und  die  Pflichten  der  verschiedenen  Interessenkreise
und  Gemeinschaften  im  Einzelberuf  und  Stand,  in  Fomilie  und
Besitztum,  Bauerngut  und  Werkstatt,  in  Gemeinde  und  Staat  beleuchte
  und  dem  heranwachsenden  Fortbildungsschüler  zu  klarem
Bewußtsein  bringe.“  Kreisschulinspektor  Peters  ist  einer  der
wenigen  Pädagogen,  die  in  dieser  Frage  unser  Programm  vertreten
  und  die  Fortbildungsschule  ganz  im  Sinne  unserer  Be.
strebungen  auffassen.  Wir  verweisen  daher  ganz  besonders  auf
seine  trefflichen  unten  angeführten  Schriften.  Dem  Vernehmen
nach  ist  der  genannte  Verfasser  gegenwärtig  beschäftigt  mit  der
Bearbeitung  eines  Lesebuchs  für  die  ländlichen  Fortbildungsschulen
der  Provinz  Hannover,  das  sich  die  Durchführung  des  Prinzips  der
ländlichen  Wohlsahrts-.  und  Heimatpflege  im  Verein  mit  dem  der
Berufskunde  und  der  wirtschaftlichen  Arbeit  aus  dem  Lande  zur
Ausgabe  stellt.  Ein  solches  Spezialisieren  und  Konzentrieren  muß
als  eine  hocherfreuliche  Erscheinung  begrübt  werden.  Im  übrigen
können  wir  auch  dem  nur  beistimmen,  was  Peters  auf  der  12.
Hauptversammlung  unseres  Vereins  am  20.  Februar  1908  ausführte:
  „Die  Ausgabe  und  Bedeutung  der  ländlichen  Fortbildungs.
schule  läßt  sich  auf  zwei  große  Gebiete  ausdehnen:  Pflege  des
Geistes,  und  Gemütslebens  und  Besserung  der  wirtschastlichen
und  sozialen  Verhältnisse.  Ich  weiß  wohl,  daß  Fortbildungsschulen
nicht  alles  leisten  können;  aber  das  ist  doch  erste  Voraussetzung:
wenn  wir  Fragen  der  Jugenderziehung  erwägen,  dann  müssen
wir  taktisch  vorgehen,  dann  bewegt  uns  zunächst  die  praktische
Frage:  wie  kommen  wir  überhaupt  an  die  Ingend  heran  u
durch  die  Jugend  dann  weiter  an  die  Gemeinde?  Die  ländliche
Fortbildungsschule  will  vor  allem  himveisen  auf  die  verschiedenen
Zweige  der  Wohlfahrtspflege,  auf  alle  Einrichtungen,  die  bestehen
oder  im  Dorfe  noch  ins  Leben  gerufen  werden  müssen.  Ein  gewaltiger
  Mangel  unseres  Landlebens  ist  durchwen  der  Stumpf.
sinn,  die  Oede,  die  Langeweile  in  den  Freizeiten.  Deshalb  muß
dem  Leben  des  Landvolkes  wieder  mehr  Inhalt  gegeben  werden.
Warum  kommt  es  zur  Landslucht?  Weil  in  den  Städten  „mehr
los  ist“.  —  nicht,  wie  so  vielfach  auf  gegnerischer  Seite  gesagt
wird,  weil  das  Volk,  wenn  es  mehr  Bildung  bekommt,  in  die
Stadt  geht:  das  ist  töricht  geredet.  Wir  müssen  auf  jede  Weise
dem  Landvolk  und  gerade  der  Landjugend  die  heimische  Scholle
wieder  so  lieb  wie  möglich  machen  durch  alle  Veranstaltungen,  die
schon  erwähnt  sind,  und  im  Anschluß  an  die  Fortbildungsschulen
auch  durch  weitgehende  Maßnahmen.  Wenn  es  dem  Lehrer  ge-
        <pb n="257" />
        —  257

lingt,  ein  Freund  der  Jugend  zu  werden,  wenn  er  mit  dem  Herzen
seiner  Schüler  feste  Bande  geknüpft  hat,  dann  wird  es  ihm  z.  B.
möglich  sein,  sie  in  den  Freizeiten  zum  fröhlichen  Spiel  hinaus.
zuführen  auf  den  grünen  Dorfanger,  wie  auch  ich  es  getan

.Es  folgt  ein  Lohn,  der  reichlich  lohnet.  Also  nicht  seufzen
und  klagen,  sondern  Hand  anlegen,  jeder  an  seinem  Teile  und  jeder
nach  seiner  Begabung!  Für  die  junge  Pflanze  der  Fortbildungsschule
  ist,  wie  für  jede  Bestrebung  der  Wohlfahrtsarbei,  auf  dem
Lande,  zweierlei  nötig:  Regen  und  Sonnenschein.  Der  Regen  find
die  materiellen  Opfer,  die  gebracht  werden  müssen:  der  Sonnenschein
  ist  das  Interesse,  das  man  der  guten  Sache  schuldet.  Die
wichtigste  Aufgabe  aller  Einsichtigen  besteht  zunächst  darin,  für
die  mannigfaltigen  Wohlfahrtsbestrebungen  das  Interefse  der
Dorfgemeinde  zu  wecken.  Nach  meinen  nicht  fpärlichen  Erfahrungen
  ist  der  natürliche  Ausgangspunkt,  die  gesegnete  Zentral.
stelle  aller  Bestrebungen  der  Jugendfürsorge  und  Jugendersiehung
die  ländliche  Fortbildungsschule.  Durch  das  junge  Geschlecht  soll
die  ganze  Gemeinde  dahin  geführt  werden,  daß  sie  sich  mehr  und
mehr  fühlen  lernt  als  eine  Genoffenschaft  mit  unbeschränkter  Haft.
pflicht  an  Leib  und  Seele.  Werden  in  feurigem  Bewegen  alle
Kräfte  kund,  dann  wird  dadurch  wieder  mehr  und  mehr  einziehen
  das  Glück  auf  dem  Lande!“

Zu  erstreben  ist  sobald  wie  möglich  die  allgemeine  Einführung
des  obligatorischen  Unterrichts.  Stellt  man  den  Schulbesuch  in  das
Belieben  des  Schülers,  so  werden  sich  gerade  diejenigen  Elemente
der  Schule  entziehen,  welche  der  erziehlichen  Einwirkung  am  dringendsten
  bedürfen.  Der  obligatorische  Unterricht  besteht  bereits
in  Baden,  Bayern,  Württemberg.  Sachfen,  Sachfen-Weimar,
Waldeck  und  anderen  Staaten.  In  Preußen  ist  bisher  nur  in  der
Provinz  Hessen-Nasfau  den  Gemeinden  durch  das  Gesetz  vom
4.  August  1904  die  Möglichkeit  gegeben,  durch  Ortsstatut  den
obligatorischen  Unterricht  einzuführen.  Hannover  folgt  jetzt.
Nachdem  als  Krönung  der  unermüdlichen  Arbeit  besonders  dafür
interersierter  Kreise  der  dortige  Provinziallandtag  und  der  preubische
  Landtag  den  Antrag  Iderhoff  vor  Ostern  d.  Is.  angenommen
  haben,  ist  damit  einer  zweiten  Provinz,  in  der  das  ländliche
  Fortbildungsschulwesen  bereits  erfreuliche  Fortschritte  gemacht
hat,  die  gleiche  Befugnis  eingeräumt.  Aber  erst  wenn  jenes  Geset
  für  die  ganze  Monarchie  erlassen  wird,  kann  das  Fortbildungsschulwefen
  zur  vollen  Blüte  gelangen.

Als  Lehrer  für  die  ländliche  Fortbildungsschule  kommen  in
erster  Linie  und  in  der  Hauptsache  die  geeigneten  Volksschullehrer
in  Frage,  daneben  im  allgemeinen  auch  die  für  diese  Form  der
Jugendarbeit  und  Unterweisung  interessierten  und  befähigten
Geistlichen.  Ausschlaggebend  sind  hier  übrigens  viel  weniger
methodische  Einzelfragen,  als  ein  psychologisches  Verständnis  für
die  Eigenart  dieser  Altersstufe  und  einc  richtige  Behandlung  der-Sohntehy

  Wegweiser.  17
        <pb n="258" />
        —  258  —

selben  im  väterlich-ernsten  Freundschaftsverhältnis.  Für  den  Erfolg
  der  Arbeit  an  der  heranwachsenden  Jugend  bürgt  allerdings,
mehr  denn  sonst  wo,  die  Lehrerper  sönlichkeit.  Der  Unterricht
  stellt  freilich  auch  besondere  Anforderungen  an  das  Wissen
und  Können  des  Lehrers,  und  so  wird  es  nötig  sein,  ihn  für  diese
mühevolle  Tätigkeit  auszurüsten!  und  für  seine  vermehrte  Arbeit
entsprechend  zu  entschädigen.  Jenem  Zwecke  dienen  besondere
Jortbildungskurse,  die  in  Preußen  der  Landwirtschaftsminister
eingerichtet  hat.

Den  Teilnehmern  wird  Sieateuschu  Hwälrt.  Solche  Kurse  bestehen
  an  den  Landwirtschaftsschulen  eilburg,  Hildesheim  und
Liegnitz.  Der  Kurfus  in  Ereben  ist  auf  die  Der  von  je  5  Wochen
in  zwei  Jahren  berechnet.  Die  Teilnehmer  erbaalten  eine  staatliche
Beihilfe  von  je  130  Mark.  Der  „Deutsche  Verein  für  das  Fortbil.
dungsschulwesen“  veranftaltet  Kurse  für  Vortbildungsschulletzter  in
Leipzig,  in  denen  douh,  PVorträge  für  Lehrer  an  ländlichen  Fortbildungsschulen
  gehalten  we

Im  Kreise  ren.  ist  durch  Landrat  Büchting  eine  Vortragsreihe
  für  Fortbildungsschullehrer  geschaffen.  Die  Vorträge  werden
durch  Herren  aus  den  verschiedensten  Berufen  gehalten.  Die  Vortragen.
den  haben  sich  meist  unentgeltlich  oder  gegen  ein  sehr  geringes  Honorar
zur  Verfügung  *  estellt.  Die  Vorträge  werden  je  einmal  in  der  Woche
an  schulfreien  Nachmittagen  gehalten.  Die  günstigen  Verkehrsverhält.
nisse  im  Kreise  machen  es  meslich  daß  die  Volksschullehrer  gon  allen
Seiten  aus  dem  Kreise  ohne  Aenderung  des  Schulunterrichts  sich  an
den  Kursen  beteiligen  und  abends  rechtseitig.  wieder  zu  e  sein
können.  An  diesen  Vorträgen  haben  etwa  60  Lehrer  teilgenommen,
denen  die  Fahrkarten  vom  Kreise  aus  erstattet.  wurden.  Die  gesamten
Losten  benggen  für  Den  Kreis  etwa  650  Mk.  (Kreis--  und  Gemeindever-908

  Nr.  S.  33.)  Sehr  ersprießlich  würde  es  auch  sein,
wenn  and  1  die  län  58  Fortbildungsschullehrer  von  Zeit  zu  Zeit  —
viclleicht  ““*  Kreiskonferensen  unter  Leitung  des  Kreisschulinspekiors
  abgehalten  würden,  damit  die  Lehrer  des  Heimatbezirks
  sich  über  die  den  Unterricht  betreffenden  Fragen  aussprechen
und  ihre  Erfohrungen  austauschen  könnten.  Notwendig  wäre  vorher
aber,  daß  in  dem  Etat  Mittel  zur  Entschädigung  für  Reisen  zu  diesen
Konferenzen  bereitgestellt  würden.

Zu  den  Einrichtungs-  und  Unterhaltungskosten  tragen  Staat,
Kreise  und  Gemeinden  bei.  Auch  ländliche  Genossenschaften  haben
die  Einrichtung  von  Fortbildungsschulen  gefordert  und  die  Schulen
später  unterstützt.  In  Preußen  bestanden  im  Frühjahr  1907:
2991  ländliche  Fortbildungsschulen  ohne  fachlichen  Unterricht.  Zu
den  Kosten  hatte  der  Staat  262  614  Mk.,  die  Provinzen  6695,  die
Kreise  47  543  Mk.,  die  Gemeinden  58  839  Mk.  beigesteuert,  während
das  Schulgeld  22  928  Mk.  betrug.  Ob  überhaupt  Schulgeld  zu  erheben
  ist,  muß  den  örtlichen  Verhältnissen  überlassen  bleiben.  Die
Unterstützung  der  Kreise  ist  entweder  eine  direkte  pekuniäre  Beihilfe
  zur  Unterhaltung  der  Schulen,  oder  eine  Bewilligung  von
Stipendien  und  Prämien.  Im  Kreise  Jerichow  II.,  neuerdings
auch  im  Kreise  Stendal,  Provinz  Sachsen,  ist  zur  Förderung  des
        <pb n="259" />
        250

ländlichen  Fortbildungsschulwesens  in  den  Etat  die  Summe  von
1000  Mk.  eingestellt,  doch  sollen  nur  die  Schulen  solcher  Gemeinden
daraus  bedacht  werden,  die  sich  verpflichten,  nach  Maßgabe  des  vom
Kreisausschuß  festgesetzten  Lehrplanes  und  der  Schulordnung  zu
unterrichten.

Förderlich  für  den  Besuch  nicht  obligatorischer  Fortbildungsschulen
  ist  die  Bereitstellung  von  Stipendien  und  Gewährung  von
Prämien.

Im  Oberlahnkreise  erhalten  Schüler,  die  mindeestens  drei  Jahre
hintereinander  die  Schule  besuchen,  als  Prämien  gute  landwirtschaftliche
Bücher  oder  Kaiserbilder  und  einfache  landwirtschaftliche  Gegenstände.
Im  Kreise  Lerden  beträgt  das  Schulgeld  im  ersten  Jahre  drei,  im
zweiten  zwei,  im  dritten  nur  eine  Mark.  Minderbemittelten  wird  das
Schulgeld  ganz  oder  zum  Teil  erlassen.  Die  Schüler  erhalten  das  Lesebuch
  (Preis  2,90  Mk.)  und  das  Rechenbuch  (Preis  0,30  Mk.)  im  ersten
Tre  leihweise  und  im  zweilen  Jahre  als  Eigentum.  Den  älteren

ülern  wird  zu  Weihnachten  je  ein  Exemplar  von  Sohnreys  Dorffoleerr
  gegeben.  Im  Kreise  Lublinit  erhalten  die  prämiierungswürdigen
  Schüler,  deren  Eltern  Grundbesitz  haben,  als  Prämicn  Obstumc.



Im  Regierungsbezirk  Oppeln  werden  jetzt  7  Fortbildungsschulen
  mit  versuchsweiser  Ausgestaltung  des  fachlichen  Unter.
richts  unterhalten.  Die  Kosten  trägt  die  Regierung.

Eine  Sonderstellung  nimmt  die  ländliche  Volkshochschule  ein.
Sie  ist  bis  jetzt  nur  auf  einen  kleinen  Teil  Schleswig-Holsteins
begrenzt  und  wird  vorläusig  auch  keine  große  Verbreitung  gewinnen.
  Ihr  Vorbild  finden  wir  in  der  Volkshochschule  Dänemarks,
  wo  sich  diese  Organisation  in  mehr  wie  lechsigjähriger
Arbeit  ausgezeichnet  bewährt  hat.  Die  ländliche  Volkshochschule  ist
eine  erweiterte  Fortbildungsschule  und  nur  für  bemittelte  Kreise
berechnet.  Die  jetzt  bestehenden  drei  Volkshochschulen  in  Albersdorf,
  Mohrkirch-Oesterholz  und  Tinglesf  sind  Anstalten  des  Vereins
  für  ländliche  Volkshochschulen  in  Schleswig-Holstein.  —  Zur
weiteren  Orientierung  nennen  wir  Schitters  Fortbildungsschulkatalog
  (bei  Cruse  in  Hannover)  und  verweisen  auf  die  dort  aufgeführte
  Literatur:

J.  Pache,  Handbuch  des  deutschen  Fortbildungsschulwesens.
Teil  1—7,  Wittenberg.  Herrosé.  Wir  finden  hier  in  Teil  1:  „Gesetze
und  Verordmngen  über  das  Fortbildungsschulwesen  in  den  verschiedenen
Staaten“;  Teil  II:  -Ländliche  Fortbildungsschulen  im  Königreich  Preuhen?
  und  „Lehrplan  für  die  Cßertbildunssssulen.  des  Ober  lahnkreises;

I  ;  Tei  :  „Die  rerseminare  und  die  Jocibilbungsschulee  ;
Teil  VII:  eGeschichte  des-  rehichunpsfahuirfen  im  Großherzogtum

en’  u.  s.  w.  über  die  Bedcutung  und  Einrichtung  der
ländlichen  Forrbildungsschule  unirra,  ten  will,  findet  reichen  Stoff  in
den  Arbeiten  von  Booß,  Glindmeier,  Lembke,  Maldfeld,  Otto  u.  Peters,
die  meistens  auch  die  wichtigsten  gesetzlichen  Bestimmungen,  teils  im

17“
        <pb n="260" />
        260

Wortlaut,  teils  au  —  dewis  ausführliche  Lebepläe  en#halten.
Schulinsp.  A.  #  die  Not  wendigteit  und  die  Einrichtung
der  ändlichen  *  “*  u  ha  ang.
F.  Glindmeier,  Die  ndliche  Forlbildungsschulel  Reisebericht
à  das  Kurcherium  der  g#oliche,  Vertbilde  Diesterweg-Stiftung.
falen.  Fl.  1001.  Fr.  Vembkc,  Dic  dänische  Volkshochhe
  Mi  Lipfius  u.  Tischer.  1904.  Derselbe,  Dic  ländliche  Fortbildungsschule
  und  die  ländliche  Volkshochschule.  Unter  besonderer  Berücksichtigung
  der  Preoins  Schleswig-Holstein.  Kiel,  Lipsius  u.  Tischer.  1905.
—  s  G.  W  dfe  1),  *.  ländliche  nnrre  3%  .
im,  O.  d.  —  Rekto  Ot  Die
gei  Jowkbildungsschule  7-  0een  1905.  Paer  i.  —  8  Wlende  or
unddircisschulninspcttorEileitende  Urundlc  Allgemeines  -
dũrjnis  und  besondere  Aufgabe  der  ländlichen  rnu]NZu“"—  im
Zusammenhange  mit  der  Volksschule.  Leipzig,  H.  Voigt.  1900;  Weiter.
führender  Aufbau:  Theorie  und  Praxis  der  ländl.  Fortbildungsschule
m  Zusammenhang  mit  der  Volksschule.  Hildesheim,  1905,  Gerstenberg:
Vonnderter  Abschluß:  bom¼  Heimatkunde  im  Dienste  der  Wohlfahrisarbeit.
  Ebenda.  1906,  1008.

Ganz  besonders  e  wir  noch  aufmerksam  auf  die  letzie  in
Neuauflage  erschicnenc  vor.  ölich-  Arbeit,  dic  von  vielen  Behörden  und
Preßstimmen  sehr  günstig  beurteilt  worden  ist.  Dies  gilt  auch  von  den
beiden  anderen  Schriften.

Zeitschriften.  (Die  in  Klammern  befindlichen  Meatsangaben  be
geichnen  den  Beginn  des  Ihrgangg.)  Die  badische  ortbil.
ungsschule.  Herausgeg.  v.  Riegel.  12  Hefte.  (Jan.)  Sprachholz
  und  Chral,  Bonndorf.  —  Die  „n  put  Fo  bildungs.
chule.  (Crgan  d.  dl.  Vereins  f.  b.  Jortbildungsschulwesen  v.  Th.
rn.  (Danz,G  Herrosé,  Wittenberg.  —  Fan##e#ersche
Fr  7  e  d(2  Herausgegeben  von  Krcipc  und  Lohmann.
  Beilage  des  rv*e  Volksschulboten“.  24  Nrn.  (Jan.)
Hildesheim.  Mit  dem  Volksschulboten  vierteljährlich.  —  Die
westfälische  Fortbildungsschule.  Herausgegeben  im  Auftrage
  des  Vereins  zur  Förderung  des  Fortbildungsschulwesens  in
der  Prooinz  Westfalen,  von  H.  Gehrig,  Kreisschuliwspektor.  12  Rrn.
(Jan.)  Bredt,  Münster-  —  Die  ländliche  Fortbildungsschulc.
  Herausgcgeben  von  G.  Kälker.  (Jan.).  Sugo  Weigt,.  Leipzig.
—  Die  ländlich-  Volkshochschule  in  Schleswig-Holftein.
Heide  —  Ifätschrift  füür  das  gesamte  Fort-Sef
  S  onao  Prcuße  Herausgegeben  von
Fortb--Schuldir.  H.  Sierön  und  minentte  M.  Dennert.  12  Hefte.
(Sept.)  Lipsius  u.  Tischer,  Kicl

2

Handfertigkeitsunterricht.

Mit  dem  Hausfleiße  hatte  sich  in  den  verflossenen  Zeiten  auf
dem  Lande  durchweg  eine  erstaunliche  Hand-  und  Kunstfertigkeit
entwickelt.  Mit  Messer  und  Feile,  Hammer  und  Säge  wurden  in
den  Bauernhäusern  hänsliche  Gebrauchsgegenstände,  Werkzeuge,
Geräte  aller  Art  mehr  oder  weniger  kunstvoll,  aber  stets  zu  prak.
tischem  Gebrauche  dienlich,  dauerhaft  und  eigenartig  hergestellt  oder
        <pb n="261" />
        261  —

repariert.  Zur  Winterzeit  gab  es  da  Arbeit  genug  sür  alleFamilien.
mitglieder,  für  Gesinde  und  Arbeiter.  Die  Klüterkammer,
  die  Werkstätte  jedes  Hauses,  war  die  Hochschule
des  bäuerlichen  Handfertigkeitsunterrichts  für
jung  und  alt.  Die  in  zahlreichen  Museen  ausgestellten  Kunstgegenstände
  der  bäuerlichen  Handsertigkeit  in  Schnitzereien,  Metallarbeiten,
  Webereien,  Stickereien  usw.  sind  hergestellt  von  derselben
  groben  Bauernhand,  die  den  Dreschslegel  schwang,  das  Vieh
besorgte  und  den  harten  Boden  bearbeitete.

Diese  eigenartigen  Kunstarbeiten  und  Gebrauchsgegenstände
sind  jetzt  aus  dem  Baueruhanse  nahezu  verschwunden.  Der  Baner
bezieht  von  der  Fabrik  billig,  aber  auch  weniger  dauerhaft,  was
er  früher  im  eigenen  Haushalt  zur  Winterzeit  selbst  herstellte.

Handelte  es  sich  uur  um  die  Frage,  wie  jene  Gebrauchsartikel
am  bequemsten  und  billigsten  zu  bekommen  seien,  so  dürften  wir
gegen  diese  Entwicklung  kaum  etwas  einwenden.  Es  handelt
sich  aber  um  weit  mehr:  Mit  dem  Anshören  des  Haus.  und  Kunstsleißes
  hat  der  ländliche  Volkscharakter  eine  seiner  solidesten  Eigentümlichkeiten
  eingebüßt,  ist  Geschmacksbildung  und  Kunstsinn
eigenster  Art  erloschen  oder  degeneriert  und  die  praktische  Geschicklichkeit
  und  Anstelligkeit  zu  allen  manucllen  Arbeiten  immer  geringer
  geworden.  Es  handelt  sich  hier  also  vor  allem,  wie  auch
in  unserem  Kapitel  „Haussleiß“  schon  betont  wurde,  um  eine  volkspädagogische
  Angelegenheit.  Und  sie  muß  uns  in  unserer  Zeit  um
so  mehr  zum  Bewußtsein  kommen,  als  ja  heute,  nachdem  die  immer
weiter  greisende  Entwicklung  des  Maschinenwesens  dem  Landvolke
und  seiner  Jugend  einen  großen  Teil  der  Winterarbeit  abgenom.
men  hat,  für  den  *  und  Kunstsleiß  weit  mehr  Zeit  übrig  ist
als  ehedem.  Es  sind  darum  Erwägungen  durchaus  pädagogischer
Natur,  welche  die  Forderung  erheben:  die  srüher  durch  den
allgemein  verbreiteten  Hausfleiß  und  durch
Ueberlieserung  erworbene,  in  der  Gegenwart
aber  verloren  gegangene  Handgeschicklichkeit
wieder  neu  zu  beleben  durch  einen  planmäßigen  Handfertigkeitsunterricht.


Es  seien  noch  die  lolgenden  Urteile  von  autoritativer  Seite
über  die  Bedeutung  des  Handsertig  ichts  für  die  ländliche
  Jugend  mitgeteilt:

In  einem  Briese  vom  8.  Angust  1891  an  den  Freiherrn  von
Schenckendorff  äußerte  sich  der  Präsident  des  landwirtschaftlichen
Zentral--Vereins  für  Rheinland,  Oekonomie-Rat  Havenstein  in
Bonn,  folgendermaßen:  Die  systematische  Beschästigung
  der  ländlichen  Ingend  mit  passender  Handarbeit
  ist  meines  Erachtens  ein  durchaus  erstrebenswertes
  Ziel,  weil  sie  den  Körper  stärkt  und  geschickt  macht,
den  Blick  und  damit  zugleich  die  Verstandeskräfte  schärst  und
auch  den  kleinen  Landwirt  besähigt,  viele  Arbeiten,  Reparaturen
        <pb n="262" />
        —  262  —

in  feiner  Wirtschaft  und  an  seinen  Geräten  felbft  zu  verrichten.
welche  sonst  durch  andere  gegen  Entgelt  ausgeführt  werden.  Gerade
hierin  liegt  meines  Erachtens  ein  doppelter  Vorteil  von  un
schätzbarem  Werte.  Wer  den  landwirtschaftlichen  Betrieb
kennt,  der  weiß,  daß  das  Maß  und  die  Güte  der  Handarbeiten  in
Hof,  Fel  d  und  Garten  wesentlich  mitbedingt  find  von  der  Güte
der  verwendeten  Geräte.  Wer  sein  Gerät  selbst  herzustellen  oder
feinen  befonderen  Verhältniffen  anzupaffen  versteht,  der  wird  in
einem  bestimmten  Zeitraum  bei  Aufwendung  einer  gleichen  Summe
an  Krast  mehr  und  beffere  Arbeit  leisten,  als  ein  anderer,  dem  die
dazu  ersorderliche  Handsertigkeit  abgeht;  denn  mit  der  Fähigkeit,
ein  Hand-  oder  Ackergerät  geschickt  herzuftellen,  geht  eine  geschickte
Handhabung  desfelben  fast  immer  Hand  in  Hand.  In  diefem
Sinne  hat  die  planmäßige  Knaben-Handarbeit  neben  der  wirtschastlichen
  auch  eine  praktisch-erziehliche  Wirkung,  die  auf  die
Dauer  nicht  ohne  Einfluß  bleiben  kann  auf  die  Charakter-  und
Berufsbildung.“

Der  preußische  Minister  für  Landwirtschaft  usw.,  Freiherr  von

Hammerstein,  hob  in  den  Sitzungen  des  Abgeordnetenhaufes  vom

9—11.  Februar  1899  hervor,  daß  in  den  ländlichen  Schulen  das
Inuergte  für  landwirtschaftliche  Dinge  mehr  geweckt  und  die
Hand  sertigreit  mehr  gepflegt  werden  sollte,  und  fügte
hinzu:  „In  Frankreich  werden  gerade  die  kleinen  Leute  zu  —F
schickten  Gärtnern,  Pomologen,  Handwerkern  herangebildet,  und
Sie  finden  auf  dem  Lande  keinen  Franzofen,  der  nicht  imstande
ist,  alle  Verrichtungen  technischer,  landwirtschaftlicher  und  gärtnerischer
  Natur  selbst  auszuführen,  und  zwar  hat  er  das  hauptfächlich
  in  der  Schule  gelernt.“

Dr.  M.  Jessen,  Direktor  am  Königl.  Kunstgewerbe-Museum
in  Berlin,  in  feinem  Vortrag  auf  dem  XV.  deutschen  Kongreß  für
erziehliche  Knaben.  Handarbeit:  ..  .  .  .  .  „Wer  die  Dreschmaschine
verständig  bedienen  soll,  braucht  mehr  handwerkliche  und  technische
Erfahrung  und  Fertigkeit,  als  wer  nur  den  Dreschflegel  hebt.  So
geht  es  auch  dem  Lenker  der  Mäh-  und  Saatbestellungsmaschine,
dem  Landarbeiter,  der  zur  Brennerei  und  andern  gewerblichen  Betrieben
  mit  herangezogen  wird...  Auf  die  Handgeschicklichkeit
der  ländlichen  Arbeiter  muß  jetzt  der  Landwirt  den  größten  Wert

Mittel  und  Wege.  Seitdem  der  dänische  Rittmeister
Claufon  von  Kaas  durch  feinen  am  1.  Oktober  1875  in  Dresden
gehaltenen  Vortrag  „Ueber  die  praktische  Arbeit  als  Erziehungs.
mittel  in  Haus  und  Schule“  den  Anftoß  zur  Gründung  des  Vereins
für  hänslichen  Gewerbesleiß  gab,  aus  dem  später  der  Deutsche
Berein  für  Knabenhandarbeit  entstanden  ist,  wogte  der  Kampf
für  und  wider  den  Handsertigkeitsunterricht  in  der  deutschen
Lehrerschaft  hin  und  her.  Ja,  der  weitans  suereende  Teil  der
Lehrerschaft  lehnte  die  Einführung  des  H  richts
        <pb n="263" />
        —  263  —

in  die  Schule  rundweg  ab.  Erst  in  den  letzten  Jahren  hat  sich
ein  Umschwung  in  den  Anschauungen  vollzogen,  so  daß  jetzt  ein
großer  Teil  der  Lehrerschaft  der  Frage  einer  Einführung  des
Handfertigkeitsunterrichts  nicht  prinzipiell  ablehnend  gegenübersteht.


Die  Gründe,  welche  die  Lehrerschaft  für  ihren  ablehnenden
Standpunkt  ins  Feld  führte,  wird  man  zum  Teil  anerkennen
müssen,  wenn  man  den  Lehrer  lediglich  als  Schullehrer  im  engeren
Sinne  des  Wortes  ansieht.  Aber  „der  wahre  Volksschullehrer  erhebt
  sich  zum  Volkspädagogen“,  wie  Diesterweg  fo  treffend  fagt,
und  als  Volkspädagoge  wird  er  nicht  umhin  können,  die  Entwicklung
  der  ländlichen  Verhältnisse  und  die  aus  ihr  sich  ergebenden
Konsequenzen  zu  berücksichtigen.  Wenn  wir  also  die  Meinung
vertreten,  daß  der  Lehrer  als  Volkspädagoge  den  Handfertigkeitsunterricht
  nicht  ablehnen  kann,  so  liegt  es  uns  doch  anderseits  auch
wieder  fern,  nur  den  Lehrer  als  Träger  oder  Vermittler  dieses
Unterrichts  gelten  zu  lassen.  Man  wird  in  vielen  Fällen,  wo  dem
Lehrer  die  nötige  Naturanlage  und  Neigung  fehlt,  weit  besser  tun,
einen  intelligenten  Dorfhandwerker  oder  eine  sonstige  Persönlichkeit,
  die  in  dieser  Richtung  gut  veranlagt  ist,  an  einem  Handfertigkeitskursus
  teilnehmen  zu  lassen.  —  Daran  scheint  man  —
zum  großen  Nachteil  für  die  gute  Sache  —  vielfach  noch  gar  nicht
sedacht  ½  haben.

tz  der  früher  im  allgemeinen  ablehnenden  Stellung  der
Lehräk#n-  hat  sich  doch  hier  und  da  in  den  Landschulen  der  Handfertigkeitsunterricht
  bereits  eingebürgert.  Die  bisherige  Praxis
bietet  uns  folgende  Anhaltspunkte:  Der  Unterricht  muß  sich  aufs
engste  an  die  Bedürfnisse  des  Landlebens  anschließen  und  soll  das
altbewährte  Arbeitsfeld  nicht  verlassen,  auf  dem  sich  die  Handfertigkeit
  srüher  betätigte.  Der  Schulgarten,  die  Landwirtschaft,  der
Hausfleiß  sind  die  Hauptgebiete,  in  denen  er  zur  Geschicklichkeit  und
manuellen  Fertigkeit  erziehen  soll.  Die  fortgesetzte  Uebung  der
Hände,  Finger  und  Augen  beginnt  schon  bei  kleinen,  nichtschulpflichtigen
  Kindern  im  Kindergarten  (Anfangsgründe,
  Flecht-  und  Formarbeiten,  kleinere  selbständige  Holzarbeiten).
  Die  zweite  Stufe  umfaßt  die  schulpfl  ichtigen
Kinder,  die  dritte  und  letzte  die  Fortbildungsschüler.
Der  Unterricht  erstreckt  sich  auf  Papp,  Hobelbank-,  ländliche  Holzarbeiten
  mit  dem  Messer  an  der  Schnitz=  und  Hobelbank,  Holzschnitzereien,
  Metallarbeit  und  ländliche  Metallarbeit  ohne  Feuer.

In  engster  Verbindung  mit  der  Schülerwerkstätte  steht  der
Schulgarten,  in  dem  der  Unterricht  im  Sommer  erteilt  wird.
Der  Unterricht  auf  den  beiden  oberen  Stufen  kann  nur  von  einem
bchnisch  geübten  Lehrer  erteilt  werden;  der  deutsche  Verein
für  Knabenhandarbeit  hat  deshalb  an  seiner  Lehrerbildungsanftalt
  in  Leipzig  Kurse  eingerichtet,  in  denen  in  allen
für  den  ländlichen  Handfertigkeitsunterricht  in  Betracht  kom-
        <pb n="264" />
        —  204

menden  Fächern  Unterricht  erteilt  wird.  Eine  große  Angahl  von
Lehrern,  die  an  solchen  Kursen  teilgenommen.  hat  den  Handsertigkeitsunterricht
  in  verschiedenen  Gegenden  Deutschlands  in  die
Dorsschule  und  die  ländliche  Schülerwerkstätte  getragen.  Auch  über
Deut  schlands  Grenzen  hinaus  haben  die  Leipziger  Kurse  für
Verbreitung  des  ländlichen  Handarbeitsunterrichts  gewirkt:  Ruß.
land  und  andere  ackerbautreibende  Staaten  (Serbien.  Bulgarien)
haben  ihn  eingeführt  und  ebenso  finden  die  Engländer  und  Amerikaner
  ihn  äußerst  praktisch  und  nützlich.
Im  Freise  Worbis  Schulwerkstätten  in  früher  8,  jetzt  nur
och  rößeren  Dörfern  des  Eichsfeldes;  unterricht  in
Papp-,  Schritardeit  und  Gartenarbeit.  Teilnahme  freiwillig.
J  na  bach,  „Lerzogt  um  Gotha.  ist  eine  Sönrs  urer
amtliche  Tussicht  seit  dem  Winterhalbjahr  1004/05  eingerichte
Wl-  Ist  fakultatib.  In  balbjährlichen.  eobr  100000.  rsen  horser
Schüler  vom  6.  bis  zum  8.  Schuljahr  wöchentlich  zwei  Stunden  in
Kerbschnitt,  fortgeschrittenere  iu  lach=  und  Reliefschnitt
unterrichtei.  Besucht  wurde  die  Werkstätie  im  Winter  1904,·05  von  15
Schülern,  Sommer  1905  von  25  Schülern,  Winter  1005/06  von  36  Schülern.
  Sommer  1006  von  23  Schülern.  Winter  1000/007  von  20  Schülern.
Die  Werkstätte  wurde  durch  Stiftung  cines  Betrages  von  60  Mk.
seilens  des  Woglfehrtpvereins  im  Kreise  Ohrdruf  mit  den  zur  ersten
Einrichtung  nötigen  Mitteln  verschen  und  erhiclt  sich  bis  jetzt  durch
uwendung  vom  Betrag  aus  einem  vom  Lelter  der,  Werkstätte  abprael.

tenen  Wohltätigkeitskonzerte.  Der  Unterricht  für  die  Schüler  ist  kostenlos.
  Materialien  und  Werkzeuge  für  Fhe  [  sie  sich  selber.
Der  Leiter  erhält  ca.  120  Mk.  pro  Jahr  Vergütung  aus  der  Staatskasse.

—  Handfertigkeitsunterricht  im  deurschen  Ansiedelungsgebiet
  (Posen)  in  Neudorf  bei  Kaisersfelde  1898  und  in
Ostatkoworicge  1897  eingerichtet  durch  Lehrer  Konrad.  Ländliche
Holz=  und  Papparbeiten,  Holäs  uberi.  Unterricht  im  Winter  an  Stelle
der  planmäßigen  Turnstunde.  (Land  IX.  S.  120.)  In  der  Landchafi
  Angeln,  Schleswig,  Sosersgielteumterr  eingerichtet
durch  den  Verein  für  Volkswohl-Auf  Kosten  des  Vereins  vierzehn
Lehrer  1896  gussebildet  in  der  Holzschnitzerci.  Die  erste  Swersstättin
  Gulde  1896/97  (80  Schüler  und  5  Erwachsene).  In  den  Kirchspielen
  Voeil-  orderbrarup  und  Rabenkirchen  Schulwerlstätten.  Im
ln.  2  reis  haben  die  Gutsbesitzer  von  Sophienhoff,  Wahlstorff,
Rethwisch,  Schönweide  und  Trent  als  Schulpatrone  Ende  der  70  er  dre
die  Volteschullebrer  im  Hrdfeertigleitsunkerricht  ausbilden  und  in
Dorfschulen  Schülerwerkstätten  eimrichter,  lassen.  In  den  Schulen  d
Gutsbezirks  Bothkamp  ließ  Gutsbesitzer  von  Bülo
Klüte  br  untgrdn  einführen  und  verband  die  Klülon.  u#e#
¾l

der  arbeitenden  Klassen,  aseit  #ein
Knaben-Oendfertigkeitsschulen  in  fünf  Döchern.“  t  1006J00  240  e
in  28  Abteilungen  von  18  Lehrern  (Drechslern,  Tischlern,  Holzschnitzern,
Buchbindern,  Korbmachern,  Bürstenmachern)  in  ländlichen  Holzarbeiten.
Laubsägen-,  Metall.,  Intarsia-Arbeiten  und  im  Zeichnen  unterrichtet:
Acker-  und  Gartengeräte  angefertigt.  Unterstützung  vom  Kultusministerium
  2000  Mk.,  vom  Minister  des  Innern  800  Mkl.,  niederschles.  Bergbauhilfskasse
  600  Mk.
        <pb n="265" />
        —  265  —

Für  Unterstützung  des  Handfertigkeitsunterrichts  bewilligen  Kris
Liatteiwi  750,  Kreis  Storma  arn  750,  Kreis  Grürerg  200  Mk.

s  Beuthen  unterhält  16  K  len,  sie  —n
l  Pobteilungen  für  Papparbeit,  24  für  Hobelbankarbeit  und  eine  für
ländliche  Holzarbei-  Ausgebildet  wurden  bis  Ostern  1907  im  Landkreise
  bis  lett  4540  Schüler  in  meist  zweijährigem  Unterricht.

eis  Stcinburger  Gemeinnützige  Verein

unterhhnk  Gitugetchnen  mit  Schülern  im  Alter  von  0  bis  1
Jahren.  Staatliche  obgibilse  für  den  Handsertigkeitsunterricht  im  Kre
75  Mk.;  60  Mk.  (40  Mk.  Satrche  und  20  Ml.  Kreishilfe)  3  6n

drei  Lehrer  zum  Befu-  uch  des  Handfertigkeitskursus  in  Nenmünster.  In
d  Mi  thek  Vorlagen  und  Narmeliepe#

änge  für  dsiggelte  m  Königre  chsen
bäns  berschiedene  S#a  ndsertigkeitsschulen  für  uchr-  rntet,
  die  ganz  besonders  der  örtlichen  Hausindustrie  Es  und  tüchtige
jgendliche  erüe-  zuführen  sollen:  Strohflechtschulen  für
Knaben  und  Mädchen  und  Spitzenklöppelschulen  sür  Mädchen
im  Wlner  (Vergl.  Kapitel:  Hausindustrie.)

Literatur:  Die  Neubelebung  des  Schleswig-Holsteinischen
  Hausfleißes  durch  den  Handfertigleitsunterricht.
  Vortrag  von  Professor  Dr.  Matthäi-Kic  auf  dem
XIII.  Kongreß  für  erziehliche  Knaben-Handarbeit  zu  Kiel  1896.  Leipzig,
Kommissionsverlag  von  Frankenstein  und  Wagner.  1890.  —  Dr.  Woldemar
  Goetze,  Der  Ausbildungsgang  Hl  Landlehrer  im  Arbeit#-unterricht,
  2.  Aufl.  Leipzig.  Frankenffein  und  Wagner,  1892.  —  Ratgeber
  zur  Einführung  der  tut  iche#  #rsbnrmmies.rr

i  i  er.  —  .  Va  abst:  Die

heutigen  r  G.  Teubner,

1907.  —  Ders.  Wrattische.  Eiehung  der  “B.–y  E  Hongserit
keitsunterricht.  Land  XVI,  S.  Die  Naturholzarbeit
  als  Volkskunst.  —.-  uensan  und  Bars  "

Kongreßberichte  des  Deutschen  Vereins  für  Kn  sE—
arbeit:  Straßburger  Kongreß  1890,  Danziger  1894,  Kicler  1896,  Karlsruher
  1598,  Wormser  1904,  Stuttgarter  1906.  —  Ber  ichte  der
Lehrerbildun  *?½msb  des  Deutschen  Vereins  für  Knabenhandarbeit,
  Leipzig.  —  Lehrgänge  des  Deutschen  Vereins,  Leipzig.

Zeitschristen:  Blätter  für  Knaben-Handarbeit,
Monatsheste.  Herausgegeben  von  dem  Direktor  Dr.  Pabst.  Leipzig.
Frankenstein  und  Wagner.

Die  hauswirtschaftliche  Ausbildung
der  Mädchen  und  Frauen.

In  den  letzten  Jahrzehnten  hat  es  sich  immer  mehr  ols  eine
dringende,  nicht  länger  abzuweisende  Forderung  der  ländlichen
Wohlfahrtspflege  herausgestellt,  der  weiblichen  Landjugend  neben
der  allgemeinen  Schulbildung  auch  eine  systematische,  den  modernen
Ansforderungen  der  Volksgesundheit  und  Ernährung  entsprechende
hauswirtschaftliche  Unterweisung  zuteil  werden  zu  lassen.  Sowohl
soziale  und  ethische,  wie  volkswirtschaftliche  Gründe  sprechen  für
        <pb n="266" />
        —  266  —

die  Notwendigkeit  dieser  Forderung  ein  gewichtiges  Wort:  Die  in
früheren  Zeiten  in  der  Familie  selbst  ausgeübte  Anleitung  und
Erziehung  der  herangewachsenen  Mädchen  in  allen  hauswirtschaftlichen
  Kenntnissen  hat  infolge  der  Umwälzung  aller  ländlichen
Arbeitsverhältnisse  in  den  Familien  der  Landarbeiter  und  Tagelöhner
  längst  aufgehört  und  findet  auch  bei  den  Kleinbauern  und
Handwerkern  nur  noch  in  vereinzelten  Fällen  und  Gegenden  statt.
Es  fehlen  daher  den  in  Frage  kommenden  Landmädchen  meistens.
gänzlich  die  für  die  Führung  eines  ländlichen  Kleinhaushaltes
nötigen  Kenntnisse  und  Fertigkeiten  im  Kochen,  Flicken,  Reinigen
usw.,  in  der  Kleinvieh-  und  Gartenpflege.

Die  Folgen  für  das  materielle  und  sittliche  Wohl  ihres  Haushaltes
  nach  der  Verheiratung  liegen  auf  der  Hand.  Nicht  nur  bezahlt
  die  Familie  ihre  Ernährung  viel  zu  hoch  und  lebt  zu  teuer
und  schlecht,  weil  sie  sich  —  in  Unkenntnis  nahrhafter  und  billiger
Speisen  —  nur  von  wenig  nahrhafter  Kost  ernährt,  auch  die  Ueberhandnahme
  des  Alkohols  in  seiner  schlimmsten  Form,  dem  Schnaps,
tritt  als  Begleiterscheinung  kraftloser  Ernährung  bei  alt  und
jung  unter  der  Landbevölkerung  auf.

Aber  auch  in  den  bemittelten  und  wohlhabenden  Familien  der
Landbevölkerung  leidet  die  hauswirtschaftliche  Ausbildung  der
Töchter  durch  den  vielverbreiteten  und  feinen  Zweck  gänzlich  verfeblenden
  Gebrauch,  die  Töchter  in  ein  städtisches  Pensionat  oder  in
ein  Hotel  zur  Erlernung  der  Küche  und  des  Haushaltes  zu  schicken.
Abgesehen  davon,  daß  ihnen  hier  alle  Kenntnisse  zur  Führung
eines  wohlhabenden  ländlichen  Haushaltes  fremd  bleiben,  werden
sie  meistens  auch  dem  ländlichen  Leben  selbst  mehr  oder  weniger
entfremdet.

Diefem  Schaden  an  unserem  Landvolke  muß  durch  einen  systematischen,
  für  ländliche  Verhältnisse  berechneten  Haushaltungsunterricht
  begegnet  werden;  er  ist  daher  so  einzurichten.  daß  er  auch
den  Mädchen  der  unreren  und  untersten  Schichten
zugute  kommt.  Der  Kausßaltungsunterricht  muß,  wie  die
Sparkasse,  ins  Dorf  selbst  gebracht  werden.  Da
kann  er  sich  den  örtlichen  Verhältnissen  anpassen  und  jederzeit  mit
praktischen  Unterweisungen  in  allen  Zweigen  des  ländlichen  Haushalts
  verbunden  werden.

Mittel  und  Wege.  In  bezug  auf  Einrichtung  und  Ausgestaltung
  des  ländlichen  Haushaltungsunterrichts  kommen  neben
der  wirtschaftlichen  Lage  der  Mädchen  vor  allem  die  sozialökonomischen
  Vechältniss  der  Gegend  und  Gemeinde  in  Betracht.

1.  Für  die  Töchter  aus  den  bemittelten  Familien  der  Landbevölkerung
  sind  die  landwirtschaftlichen  oder  Bauernhaushaltungsschulen
  geeignet,  die  als  Internate  Kost  und  Unterkunft  für  einen
halb-  und  ganzjährigen  Kursus  gegen  ein  entsprechendes  geringeres
oder  höheres  Honorar  gewähren.  Ihr  Ziel  ist,  die  Schülerinnen
zur  Führung  eines  kleineren  oder  größeren  ländlichen  Haushalts
        <pb n="267" />
        267  —

mit  landwirtschaftlichem  Betriebe  zu  befähigen.  Der  Unterricht
umfaßt  daher  im  allgemeinen  überall  (mit  geringen,  in.  den  örtlichen
  Verhältnissen  liegenden  Abweichungen):  Kochen  einschietlich
Backen,  Einmachen,  Schlachten  und  Räuchern,  Waschen,  Bügeln,
Flicken,  Stopfen  und  Handarbeiten,  alle  übrigen  Hausarbeiten,
Milchwirtschaft.  Geflügel-  und  Kleinviehzucht,  Garten-,  Gemüseund
  Obstbau,  außerdem  theoretische  Unterweisung  bei  allen  praktischen
  Arbeiten:  neuerdings  wird  in  vielen  Haushaltungsschulen
häusliche  Gesundheits-  und  Krankenpflege  in  kurzen  Kursen  behandelt

Als  Träger  und  Begründer  dieser  Anstalten  treten  in  den  verschiedenen
  Gegenden  Deutschlands  auf:  Landwirtschaftliche  Verbände
  und  Vereine,  Landwirtschaftskammern,  der  Kreis,  der  Staat,
katholische  Ordensgenossenschaften,  Frauenvereine,  vereinzelt  auch
einflußreiche  Privatpersonen,  wie  Großgrundbesitzer  oder  Besitzer
größerer  industrieller  Betriebe  auf  dem  Lande.  Die  Kosten  der
Anstalten  werden  teilweise  durch  die  Begründer,  teils  durch
Staatsunterstützung  bestritten,  an  vielen  Anstalten  bestehen  für
Töchter  aus  unbemittelten  Landfamilien  halbe  oder  ganze  Freistellen,
  die  durch  Vereine,  Stiftungen  oder  aus  Staatsmitteln  be.
willigt  werden.
Die  ältesten  anwirschaftlichen  Hauebeltun  7  hat  Burten-Fers
  die  in  den  Dorfern  Schrozb  erg  heim,  Aulendorf.
  Erbach,  Herrenberg  unds  eStuber  u  begründeten  Anstalten
  bestehen  hier  schon  seit  1877  und  78.  Mit  Rücksicht  auf  die  zahl-.
reichen  Schülerinnen  aus  dem  ländlichen  Handwerker-  und  Kleinbürger.
geng  wird  in  diesen  Anstalten  der  landwirtschaftliche  Unterricht  für  die

n
eingelnen  Kursen  zu,  was  sehr  viel  benutzt  wird.  Die  Erfolge  der  württembergischen
  HOaushaltungsschulen  veranlaßten  die  Gro  Fres  in  von
Baden,  nach  dec  erften  Einrichtun  eines  sechswöchigen  Ha  liungs.
kurfus  in  einem  Dorfe  der  Insel  Mainau,  in  Baten  zur  Huseltar  der
Haushaltungsschule  für  Bauerntöchter  in  Radolfzell  i.  J.  1883  anzuregen,
  die  unter  Leitung  der  beiden  Begründer,  einem  Landwirtschaftsirspektor
  und  einem  Kreisbeamten,  mit  Unterstützung  der  Großherzogin
  einen  solchen  Aufschwung  nahm,  daß  sie  als  Muster-  und
Mutteranstalt  für  alle  badischen  und  viele  auswartige  landwirtschaftliche
Haushaltungsschulen  gedient  hat.  Nach  wenigen  Jahren  wurde  sie  vom
Kreis  enstang,  als  Kreisanstalt  übernommen.  Kurz  darauf  errichteten
eine  Reihe  anderer  baiscet  Kreise  solche  Schulen  nach  dem  Muster  von
Radolfzell.  —7  in  Kenzingen,  Villingen,  Schwetninheren

  “*“  in  1.  ertung,  Gartenbau  usw.,  die  auch  von
anderen  Frauen  und  Mädchen  besüch  werden  können,  werden  von  Fachlehrern
  Eeill.
In  Bayers  besteht  eine  kleine  Zahl  landwirtschaftlicher  Haushalnesshule
  die  von  Ordensschwestern  begründet,  unterhalten  und  gelngs
  sind,  dagegen  wurden  in  Hessen  nach  dem  Muster  von  Radolfzel
        <pb n="268" />
        —  268  —

mehrere  Anftalten  eingerichtet,  unter  denen  hervorzuheben  sind:  Haushaltungsschule
  zu  Langen,  Prov.  Starkenburg-Hessen  und  die  unter
dem  Protektorate  des  Jürkten  zu  Wied  stehende  Schule  zu  Runkel
a.  Lahn,  Reg.  Bez.  Wiesbaden.

Unter  den  in  der  Merinprorins  bestehenden  Anstalten  dieser  Art  ist
als  gute  Bauerntö  bemerkenswert  die  von  Kom-Sesnt
  von  Boch  in  Mettlach  begründete  Schule,  deren  Kosten

Ghe  tan  von  ihm  getragen  werden.  Sie  steht  in  Verbindung  mit  dem
*  schen  Schwesternhaus,  das  einen  Teil  des  Unterrichts,  einschließlich
  einsache  Krankenpflege,  leitet;  Ausbildung  nur  für  einfache  landwirtschaftliche
  Jaueingauszeltunen.  Pensionspreis  320  Mark  jährlich,
für  6  Schülerinnen  halbe  Freistellen.

eg.Begz.  Münster  kiett  die  als  eine  Musterschule  für  Hauer

söchtert  zu  Packlerde  Anstalt  in  Freckenhorst,  die  im  Jahre
vom  westsälischen  Bauernverein  crrichtet  und  der  Leitung  der  —
ziskaner-Schwestern  übergeben  wurde;  Schulvorstand  vom  Westfälischen
Bauernverein  eingesetzt.  Nustergültige  Ausbildung  in  allen  Arbeiten
ines  kleineren  und  mittleren  Bauernhaushalte  s.  Daneben  einfacher
Fortbildungsunterricht  und  Unterricht  in  der  Verpackung  und  dem  Verand
  v  Molkereiprodukten,  Geflügelzuchterzeugnissen  und  andern
leineren  landwirtschaftlichen  Gegenstanden,  die  zum  Verkauf  kommen.
Es  bestehen  noch  vier  weitere  von  Ordensschwestern  geleitete  Bauernhaushallungsschulen
  in  Westfalen.  Um  für  die  Bauerntöchter  in  den
evangelischen  Teilen  Westsalens  eine  zweckentsprechende  Haushaltungsschule
  zu  schaffen,  wurde  mit  Unterstützung  der  Landwirtschaftskammer
und  des  Minden-Ravensberger  Landwirtschaftlichen  Hauptvereins  vom
„Verein  Minden-Ravensberger  Haushaltungsschule“  eine  Anstalt  in
Gohfeld,  Kr.  Hersord.  W.,  i.  J.  1901  begründet,  in  der  nach  dem
Muster  der  Schulen  in  Nebra,  Helmstedt.  Celle  praktisch  und
theoretisch  in  u“sn  Weise  in  allen  für  den  bäuerlichen  landwirtschaftlichen
  Haushalt  in  Frage  kommenden  Arbeiten  unterrichtet  wird.
Die  Schülerenen  werden  vom  15.  Jahr  an  aufgenommen,  Kursus  ist,
wie  überall  beim  landwirtschaftlichen  Haushaltungsunterricht,  einjährig.

Ein  ku#lesh  von  trefflichen  landwirtschaftlichen

ist  in  dem  letzten  Jahrzehnt  in  den  meisten  preußischen
von-  rl-  Lanssirlschaktskemmern  und  andern  gröberen  EGJ*
lichen  Körperschaften  begründet;  mehrere  Provinzen,  und
Schlesien,  zählen  vier  bis  sechs  landwirtschaftliche  Haurheltunceschube
während  die  übrigen  Provinzen  cin  oder  zwei  solcher  Anstalten  besitzen.
Auch  in  kleineren  Staaten  sind  läxt  Oausaltungsschulen
berichtet,  wie  B  Helmsted  raunschweig  und  in  Ronnec.
burg  die  von.  cder  Londwirtschaftskammer  von  —1  bearühsete
  Anstalt.  Im  Königreich  Sachsen  find  unter  mehreren  Schulen
hervorzuheben:  bie  vom  Landwirtschaftlichen  Kreisverein  Leipzig  zu
Dahlen  und  die  vom  Landwirtschaftlichen  Kreisverein  Dresden
zu  Freiberg  errichteten  Haushaltungsschulen  für  Töchter  von  kleinen
und  mittleren  Landwirten;  vom  Ministerium  des  Innern  werden
Stipendien  zum  Besuch  bewilligt.  Die  landwirtschaftliche  Haushaltungschule
  in  Schweikershain  (genannt  Anna-Stift)  ist  von  Frau  von
Nostiz-Wallwitz  begründet  und  wird  nach  dem  Muster  der  anderen
Schulen  nur  für  einfache  landwirtschaftliche  Haushaltungsführung  geleitet,
  mit  Einschluß  von  Fortbildungsschulunterricht  und  unterweisung
in  häuslicher  Gesundheits-,  Kranken=  und  Kleinkinderpflege.  ier
Freistellen  werden  jährlich  vom  Ministerium  des  Innern  vergeben.

a
        <pb n="269" />
        269

Eine  kurze  Erwähnung  mögen  hier  die  von  dem  Volkshochschulverein
  für  Schleswig-Holstein“  begründeten  Volkshochschulen  in
Albersdorf,  Tingleff  und  Mohrkirch,  Schleswig-Hol.
stein,  finden.  Es  sind  keine  Haushaltungsschulen,  sondern  nach  dem
Vorbilde  der  gleichartigen  dänischen  Anstalten  cingerichtete  höherc  Fortbildungsschulen
  für  erwachsene  Bauerntöchter.

2.  Für  alle  lohnarbeitenden  Landmädchen  aus  dem  Arbeiterstande,
  auch  ans  Kleinbauernsamilien,  die  gleich  nach  der  Schulentlassung
  in  den  Dienst,  in  eine  Fabrik  gehen  oder  im  elterlichen
  Hause  mit  verdienen  müssen,  kann  nur  eine  solche  haus.
wirtschaftliche  Unterweisung  in  Betracht  kommen,  die  in  dem
eignen  Dorse  und  stundenweise  gegeben  wird.  Da  die  größte  Zahl
der  weiblichen  Landjugend,  bei  der  die  Notwendigkeit  der  hauswirtschastlichen
  Unterweisung  am  dringendsten  austritt,  für  diesen
Fall  in  Berechnung  gezogen  werden  muß,  so  sind  seit  den  letzten
zwanzig  Jahren  verschiedene  Versuche  gemacht  worden,  eine  zweckmäßige
  Organisation  des  hauswirtschaftlichen  Unterrichts  zu  finden,
  durch  die  es  möglich  wird,  daß  alle  Landmädchen  der  arbeitenden
  Klassen  an  einem  solchen  Unterricht  teilnehmen  können.

Der  Versuch  wurde  gemacht,  die  Koch-  und  Haushaltungskurse
an  die  Volksschule  anzuschließen,  so  daß  die  Schülerinnen  im  letzten
Schuljahr  diesen  Unterricht  erhalten.  Wenn  auch  in  vielen  Städten
diese  Einrichtung  mit  Ersolg  zur  Ausführung  gekommen  ist,  so
stellen  sich  auf  dem  Lande  der  allgemeinen  Einführung  zu  große

Schwierigkeiten  entgegen.  Dagegen  hat  im  Landkreise  Meuthen
der  Kreis  selbst  mit  großem  Ersolg  eine  organische  Verbindung
des  Haushaltungsunterrichts  mit  der  Volksschule  in  11  von
20  Orten  des  Kreises  geschaffen,  die  sich  trefslich  bewährt.  Im
Dorse  Plauen  bei  Dresden  hat  die  Dorsgemeinde  selbst
i.  J.  1892  auf  ihre  Kosten  eine  Kochschule,  mit  der  Volksschule
organisch  verbunden,  einrichten  lassen.  (Land  XV.  S.  1888  /89.)

Indessen  besteht  die  Landbevölkerung  des  Kreises  Beuthen  zum
größten  Teil  aus  den  im  Bergwerks-  und  Hüttenbetrieb  beschäftigten
  Arbeitern,  und  das  Dorsf  Planen  ist  fast  als  Vorstadt  von
Dresden  zu  betrachten,  so  daß  die  in  ausgesprochen  ländlichen
agrarischen  Verhältnissen  anstauchenden  Schwierigkeiten  hier  nicht
austreten.  In  Baden  dagegen  ist  der  Haushaltungsunterricht
mit  dem  für  alle  Volksschülerinnen  in  Stadt  und  Land  schon  seit
1874  bestehenden  obligatorischen  Fortbildungsunterricht“  verbunden
  und  zwar  geschah  dies  auf  Veranlassung  der  Großherzogin,
Da  die  Einrichtung  und  der  Betrieb  eines  ständigen  Koch=  und
Haushaltungsunterrichts  in  der  Fortbildungsschule  mit  größeren

*  Sämtliche  Volksschülerinnen  sind  seit  1454  wverbflichtet.  nach  Entlassung
  aus  der  Volksschulc  noch  1  Jahr  lang  in  der  Gen  neinde,  in
welcher  sie  sich  aufhalten,  wöchentlich  die  ercheschrlebene  Anzahl  von
Stunden  an  dem  Fortbildungsunterricht  des  Ortes  teilzunehmen.
Dienststellungen  crwähren  leine  Ausnahme.
        <pb n="270" />
        —  270

Kosten  verbunden  ist,  so  kann  seine  Einführung  in  den  kleineren
Städten  und  auf  dem  Lande  nur  allmählich  und  mit  Beihilfe  der
Staatsregierung  stattfinden.  Zurzeit  ist  der  Fortbildungsunterricht
  in  150  größeren  und  kleineren  Landorten  in  dieser  Weise
organisiert;  der  große  Segen  und  Vorteil  dieser  Einrichtung  liegt
darin,  daß  der  Koch.  und  Haushaltungsunterricht  für  Landmädchen
gerade  wie  der  Schulunterricht  obligatorisch  und  infolgedessen
  von  der  Landbevölkerung  als  nicht  zu  umgehen  angesehen
wird,  von  dem  auch  die  schon  in  Dienst  stehende  weibliche  Jugend
nicht  zurückgehalten  werden  darf.  Auf  Veranlassung  der  Großherzogin
  sind  Versuche  gemacht,  auch  in  unbemittelten  kleinen
Landgemeinden  den  ständigen  For

richt  in  der  Weise  einzuführen.  daß  in  einigen  nahe  zusammen.
liegenden  Orten  entweder  eine  gemeinsame  Lehrerin  das  Jahr  hindurch
  im  Laufe  jeder  Woche  in  der  Reihenfolge  den  Unterricht  erteilt,
  oder  daß  die  benachbarten  Gemeinden  ein  gemeinsames
Küchenlokal  einrichten  und  alle  fortb  sch  Mäd.
chen  in  den  Gemeinden  sich  ein  Jahr  lang  zum  Unterricht  im  gemeinsamen
  Lokal  einfinden.  Eine  Anzahl  Gemeinden,  besonders
in  den  am  Bodensee  liegenden  Bezirken,  hat  den  ständigen
Unterricht  je  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  nach  der  einen  oder
anderen  Art  eingerichtet,  und  einige  Amtsbezirke  haben  zu  diesem
Unterricht  einen  vollständigen  Organisationsplan  für  ihre  Gemeinden
  geschaffen.

Für  volksschulpflichtige  Mädchen,  aber  ganz  getrennt  von  dem
Volksschulunterricht,  finden  in  vielen  Landorten  sogenannte  Konfirmanden--
  oder  Kinderkurse  statt.  Sie  kommen  hauptsächlich  den
zukünftigen  Tagelöhnerinnen,  Hofgängerinnen,  Fabrikmädchen
r*•Pç7J  zugute.  Als  gutes  Beispiel  ist  zu  erwähnen  die  von  Pastor

Loose  in  Amesdorf  bei  Güsten  in  Anhalt  begründete  Honfir
manden-Kochschule.  Unterricht  jeden  Mittwoch  von  214—6½  U
durch  eine  Lehrerin.  Kirchenkasse,  Gemeinde,  itsn
Frauenverein  und  Regierung  tragen  zu  den  Kosten  bei.  Teilnahme
  für  alle  Konfirmandinnen  obligatorisch.  Land  L.  S.  258.
In  Mitteldeutschland  ist  dieser  sogen.  Konfi  icht
(meist  alle  Volksschülerinnen  im  letzten  Schuljahr)  in  verschiedenen
Dörfern  auf  Veranlassung  des  Pfarrers  begründet  und  in  der
Hauptsache  ähnlich  wie  in  Amesdorf  eingerichtet;  wo  keine  Haushaltungslehrerin
  aus  einer  benachbarten  Stadt  für  den  stundenweise
  erteilten  Unterricht  zu  haben  ist,  erteilt  eine  Gemeindeschwester
  oder  auch  die  Frau  Pfarrer  den  Unterricht.

Ständige  Haushaltungsschulen  (ohne  Internat)  mit  kürzeren
oder  längeren  Kursen,  die  je  nach  der  freien  Zeit  der  die  Kurse  besuchenden
  Landmädchen  eingerichtet  werden,  sind  wiederholt  mit
Erfolg  begründet.  Sie  verdanken  ihre  Begründung  meist  dem
persönlichen  Anlaß  wohlwollender  Privatpersonen  oder  Frauenvereinen,
  die  auch  in  den  meisten  Fällen  die  Kosten  tragen,  oder
        <pb n="271" />
        271

durch  ihren  Einfluß  eine  Beihilfe  zur  Unterhaltung  der  Anstalt
von  öffentlichen  Geldquellen  zu  erhalten  versuchen.

Gut  cingerichtete  Haushaltungsschulen  dieser  Art  sind  in  Schlesien:
die  Lausbaltungsschule  in  Laurahütte,  Kr.  Kattowitz,  für  die
Töchter  der  Urbeiter,  die  im  Sommer  Lohnarbeiterinnen  in  Gärten
sind.  Asstei  im  Winter  zweimal  wöchentlich  in  vier  Nachmittagsstunden
  sechs  Monate  lang,  kein  indoyl  ndtenberszer  trägt  die

Arsten.  Die  Fürstlich  Pleßsche  Kochschule  aldenburg  für
ter  der  Beamten  und  Arbeiter  der  Bie  —  Vestczungen.  uf
Kosten  des  Bohlfahrksvercins  im  Kreise  Waldenburg  sind  für  22  Mädchen
  in  der  Kochschule  Freistellen  erwirkt.  Die  in  Altwasser  errichtete
  Haushaltungsschule  erhielt  von  demselben  Verein  300  Mark  zur
Gewährung  von  Freistellen  an  arme  Mädchen  für  Unterrichtskurse  im
Nähen  und  Kochen.  In  Drlicher  Weise  sind  in  verschiedenen  Gegenden
Deutschlands  von  wohlwollenden  Industriellen  Koch-  und  Haushaltungskurse
  durch  angestellte  Lehrerinnen  für  die  Töchter  ihrer  Arbeiter  oder
auch  für  die  mnacten  Arbeiterimen  selbst  gußerichter  Als  Beispiele
hervor  zuheben  sind:  die  Koch  und  Haushallungskurse  in  Arlen,
Baden,  durch  den  Imdustriellen  Ten  Brink  kür  die  Familien  seiner  Arbeiter
  eingerichtet.  Die  angestellte  Ordensschwester  geht  in  den  dafür

angesetzten  Kursen  der  Reihe  nach  von  Haus  zu  Haus  und  unterrichtet
dlis  Fheaen  und  Töchter  der  Arbeiter  in  ihrer  eigenen  Häiweliskei4.  Die  in
Be  imnrrhieenr  Vollmershausen,  Kr.  Gum  bach,  von  der

des  Spinnereibesitzers  Hauferam,  Aröwiniel  be  taree  und  unterltene
  Lauskaltungsschule.  in  der  von  einer  angestellten  Haushaltungslehrerin
  in  Abend-  und  Tageskursen  die  in  der  Spinnerei  beschäftigten

n,  die  zum  großen  il  aus  den  benachbarten  kleinbäuerlichen
Krei  p-  stammen.  ein  Jahr  lang  kostenlese.  bsra-krrten  in  allen  Hausar
  lten  er

Sches  mehr  ch  ig  Ge  #  in  denen  es  noch  ganz  an  anderen  Begründern
  fehlt.  Unter  en  vielen  vom  Vaterländischen  Frauenveretneingerichteten
  Kochkursen  seien  die  im  Dorfe  Alettendorf.  Landkreis
  Breslau,  bestehenden  genannt.  Viermal  im  Jahre  fi  ein  acht
Wechen  dauernder  Kurfus  für  alle  Dorfmädchen,  abrelinastt.  d  und
Schulmädchen  des  letzten  Jahres,  im  Kochen,  Hans-  und  Handarbeiten,
Flicken,  Stopfen,  statt,  der  jedesmal  mit  einer  Prüfung  schließt.

Der  Badische  Frauenverein  hat  in  64  Landorten  durch
seine  Zweigvereine  Kochkurse  als  ständige  Einrichtung  geschaffen.
in  41  dieser  Landorte  gehört  der  Koch-  und  Haushaltungsunterricht  zum
obligatorischen  Fortbildungsunterricht,  in  23  Orten  nehmen  auch  ältere

dem  Unterricht  teil.  —  In  einigen  von  der  Kal.  Anse
lungskommission  errichteten  Landpflege-Statione  n
angestellten  Landpflegerinnen  fürt  die  Töchter  der  Ansiedler  Winter-  i
Sommerkurse  in  Küche,  Hausarbeit,  Handarbeiten,  Gesunobeitgesen
usw  eingerichtet.  Auswärts  wohnende  Töchter  von  Ansiedlern  können

nannt  seien  hier  die  Kurse  auf  dem  Gute  Pogrzbor  bei  Raschkow,  Prooinz
Posen,  und  auf  einem  Ansiedlungsqute  im  Kreise  Strasburg,  Wakter
in  Aussicht  genommen  sind  Kurse  auf  der  Landpflegestation  des  Gute
Osterbitz,  Kr.  Briesen.

F¾lv
        <pb n="272" />
        —  272

Unter  den  von  Ordensschwestern  errichteten  Koch--  umd  Haushaltungskursen
  in  Dörfern  sei  hervorgehoben  die  von  der  Cberin  des  Franziskancrinnen-Klosters
  in  dem  Dorfe  Mülheim  a.  d.  Möhne  cingerichtete
  Haushaltungsschule  für  alle  schulentlassenen  armen  Dorfmädchen
des  Ortes  und  Umgebung,  Schülerinnen  aus  entfernter  gelegenen  Orten
können  im  Kloster  für  die  Dauer  des  Kursus  wohnen.  Jeder  Kursus
dauert  ein  Halbjahr,  Unterricht  in  allen  üblichen  Fächern,  außer  den
Tages.  auch  Abendkurse  für  solche  Dorfmädchen,  die  am  Tage  nicht  teilnehmen
  können.  Schulgeld  3  Mark  für  den  ganzen  Kurfus.  Kreis.
Provinz  und  Gemcinde  geben  Beihilfe.  —  Die  Schwierigkeit,  schulentlassene
  Dorfmädchen,  die  schon  in  Dienst  ertreten  sind,  noch  zum  Haushaltungsunterricht
  heranzuzichen,  dt  der  katholische  Pfarrer  Bohlen  in
Scheven  i.  d.  Eifel,  Kr.  Schleiden,  überwinden  verstanden;  Sonntags
nachmittags  ist  durch  ihn  ein  3.  Zursus,  von  4—7  Uhr  in  der
Volksschule  für  alle  lohnarbeitenden  Mädchen.  Dienstboten  und  Tagelöhnerinnen
  im  Dorfe  eingerichltet.  Eine  Ordensschwester  unlerriheer
in  Kochen.  Hausarbeiten,  Flicken,  Nähen,  Krankenpflege  und  Krankenkoßt,
und  in  Verbindung  mit  einem  landwirtschaftlichen  Lehrer  in  Blumenblene.
  Molkerei,  Kleinviehpflege,  Obst=  und  Gemüsebau  und  -verwertung.

  Schulgeld  wird  nicht  erhoben,  nach  aweiährigem  Kursus  aber  ein
Zeugnis  erteilt.  Kosten  werden  durch  den  Rheinischen  Bauernderein
durch  Sammlungen  gedeckt.

Das  durchgreifende  Mittel,  die  notwendige  Unterweisung
in  jedes  Dorf  und  zu  allen  Dorfmädchen,  und  zwar  ohne  diesen
besondere  Geldkosten  zu  verursachen,  zu  bringen,  bieten  die  sogenannten
  Wanderkochkurse,  die  abwechselnd  in  allen  Dörfern
eines  Kreises  stattfinden  und  sich  auf  eine  bestimmte  Anzahl  von
Wochen,  gewöhnlich  in  den  Wintermonaten,  beschränken;  die  angestellte
  Lehrerin  wandert  dabei  von  Ort  zu  Ort  innerhalb  des
Kreises,  meist  mit  der  Ktücheneinrichtung,  daher  der  Dame#l

Ein  Versuch  der  Großherzogin  von  Baden,  im  Jahre  1885  in  Schopf
heim  einen  kurzen  Kursus  zu  Peronstalten.  gab  die  erste  “’
zur  Einführung  der  Wanderkurse  in  kleinen  Orten.  Zunächst  wurden

ruhe  zur  Abhaltung  des  Unterrichts  in  so  kurzen  vorübergehenden
Kursen  ausgecbildet  und  alsdann  eine  „Anleitung  zur  Veranstaltung
von  Wanderkursen“  auf  Veranlassung  der  Großherzogin  ausgearbeitet,
nach  der  sie  alle  eingerichtet  wurden.  Sic  wurden  in  vielen  Kreisen
für  die  einzelnen  Orte  eingeführt,  da  sich  aber  daneben  der  Anschluß
des  Haushaltungs-  und  Kochunterrichts  an  die  obligatorische  Fortbildungsschule
  auch  in  zahlreichen  #geeinden  mehr  und  mehr  eingebürgert
  hat,  beschränkten  sich  in  Baden  die  Wanderkochkurse  zuletzt  nur
noch  auf  solche  kleineren  Bezirke,  in  denen  noch  kein  ständiger  Kochunterricht
  eingeführt  werden  konnte.  Im  Jahre  1906  z.  B.  fanden  nur
10  Wanderkochkurse  statt.  In  Wärtiemberg  hat  der  Schwäbiscr=  Frauenverein
  die  Wanderkochkurse  unter  der  ene  rasschen  Leitung  der  Frau
—  von  Weizsäcker  in  durchgreifender  Weise  eingeführt,  so
B.  Jahre  1904  schon  in  59  Gemeinden  76  solcher

!.7  mit  egen.  n  900  Schülerinnen  altattfanden.  n  Bavern  hat  der
Bayrische  .  vom  Roten  Kreuz  schon  seit  längeren  Jahren

in  de
        <pb n="273" />
        273  —

in  24  Landorten  36  HKochkurse  veranstaltet,  überall  mit  Einführung  der
Kochkiste  verbunden;  als  Lehrerinnen  sind  solche  aus  Karlsruhe  und
aus  der  wirtschaftlichen  Frauenschule  in  Geiselgafreig  angestellt.  —  Im
Jahre  1907  hat  die  Bayerische  Zentralgenofsenschaft  in  Regensburg
Wanderhaushaltungskurse  in  Verbindung  mit  den  auf  dem  Lande  bestehenden
  Ordemsmiederlassungen  füc  ganz  Bayern  ins  Leben  gerufen.
Die  ersten  Wanderkurse  wurden  im  November  1907  in  Hundsfeld.  Unterfranken,
  eröffnet.  Die  Bayerische  Zentralgenossenschaft  bestreitet  sämtlichbe
  Kosten;  die  Gemeinde  hat  nur  dann  das  Lokal  zu  stellen,  wenn
keine  Ordensniederlassung  oder  sonstige  kirchliche  Anstalt  Raum  bietet.
Kurse  sind  völlig  kostenlos  und  nur  für  Bauernmädchen  oder  landwirt.
schaftliche  Dienstmädchen  offen.  Als  Lehrerinnen  dienen  besonders  ausgebildete
  Klosterschwestern  aus  den  ländlichen  Niederlafsungen.  Es
wird  darauf  gerechnet,  jährlich  20  bis  80  Kurse,  jeder  Kurfus  zu  3  bis
4  Monaten,  abzuhalten  und  dabei  in  jedem  Amtsbezirk  3  bis  4  Orte
als  Kursussitz  zu  bestimmen,  in  denen  sich  eine  Ordensniederlassung
oder  andere  Anstalt  befindet,  die  Küche  mit  Unterrichtslokal  bieten  kann.
Land  XVI.  S.  202.

In  Mittel-  und  Norddeutschland  verbreiteten  sich  die  Wanderkochi#

  .  .

provinz  und  in  Westfalen  eingeführt  als  Kreiswohlfahrtsanstalten.  Um
eine  einheitliche  Einrichtung  und  Verwaltung  solcher  Kreiswanderkurse
herbeizuführen,  die  als  mustergültig  füc  alle  noch  einzuführenden  Kreiswanderkurse
  dienen  sollen,  wurden  im  Jahre  1000  für  die  Rheinprovinz
feste  Bestimmungen  erlassen:  Träger  der  Einrichtung  ist  der  Kreis,  der
die  Kosten  aufbringt.  Als  Octe  zur  Veranstaltung  der  Kurse  gelten
Bürgermeister-  oder  andere  größere  Orte  innerhalb  des  Kreises,  dic  für
die  Teilnehmerinnen  am  besten  gelegen  sind  und  die  dann  in  Reihenfolge
  nach  und  nach  zur  Abhaltung  der  Kurse  kommen.  Das  Lokal  wird
von  der  Gemeinde  gestellt  (im  Kreis  Siegen  gab  das  Rote  Kreuz  eine
zerlegbare  Barackc).  Dauer  des  Kurfus  ist  8  Wochen,  Zahl  der  Teilnehmerinnen
  soll  20  nicht  übersteigen,  Alter  vom  16.  Jahre  an  und  höher.
Der  Unterricht  umfaßt  Kochen,  Backen,  Einmachen,  Räuchern  usw.  und
damit  zusammenhängende  theorctische  Unterweisung,  Flicken,  Stopfen,
Nähen,  Waschen,  Bügeln  und  alle  Hausarbeit.  Vier  Stunden  wöchentlich
wird  landwirtschaftlicher  Unterricht  erteilt:  Milchwirtschaft.  Geflügel-,
Kälber.,  Ferkelanfzucht  und  Mast.  Gartenbau,  Gemüse=  und  Obstverwertung.
  Am  Ende  des  Kursus  findet  Schlußprüfung  mit  Zeugniserteilung
  statt.  Mitglieder  des  Kuratoriums  sind  Landcat,  Bürgermeister,
  Kreisschulinspektor,  Winterschuldirektor,  Direktor  der  landwirtschaftlichen
  Vokalabteilung  und  Landwirte  des  Kreises.  Kosten  der  Einrichtung
  betragen  1000—1200  Mark,  jährliche  Kosten  2000—2200  Mark.
Die  Gemeinden  stellen  Lokal.  Heizung.  Beleuchtung,  Reinigung.  Schülerinnen
  bezahlen  für  den  Kursus  12—15  Mark,  wofür  sie  das  Mittagessen
erhalten.  Staat,  Provinz  und  Landwirtschaftskammer  geben  jährlichen
Zuschuß.  Die  Wanderschule  für  den  Kreis  Gummersbach  ist  schon  nach
diesen  Bestimmungen  eingerichtet.  In  mehreren  Kecisen  sind  einige  schon
länger  bestehende  Wanderkurse  der  Leitung  des  Vaterländischen  Frauenvereins
  unterstellt,  der  auch  cinen  Teil  der  Kosten  trägt,  wie  z.  B.  in
Siegen,  Neuwied,  Altenkirchen.  In  Schlesien  hat  nur  der  Kceis  Tarno-Sohbnrey,

  Wegwelser.  18
        <pb n="274" />
        —  274  —

witz  Wanderkurse  cingeführt,  doch  ist  für  die  ganze  Prooinz  die  Einführung
  der  Wanderkurse  nach  dem  Muster  der  im  Rheinland  bestehenden
zwanderkurse  geplant,  wozu  die  Landwirtschaftskammer  schon  die
forderliche  Vehuf  dentunn  hat.  Die  Mitwirkung  des  Vaterländischen
Frauenvereins,  der  in  Schlesien  eine  starke  Ausbreitung  gefunden,  ist
dabe#  besonders  ins  Auge  gefaßt.

In  der  Provinz  Hannover  wurden  die  ersten  Kreiswanderkurse  auf

Anregu  der  Landwirtschaftskammer  vom  Kreis  Zeven,  Reg.-Bez.
Stade,  eingeführt;  im  Unterelsaß  hat  der  Kantonal--Verein  Truchtersbeim
  mit  Unterstützung  de  Ministeriums  für  den  ganzen  Bezick  des
Kantons  Wander.,  Koch-  und  Haushaltungskurse  eingerichtet.

Anstalten  zur  Heranbildung  von  Lehrerinnen  für  den  Haushaltungsunterricht.
  Die  lteste  Anstalt  ist  das  von  dem  Badischen
Frauenverein  begründete  „Seminar  zur  Ausbildung  von  Haushaltungslehererinnen
  an  Volks.  und  Fortbildungsschulen  in
Karlsruhe,  in  dem  besonders  der  Unterricht  in  ländlichen  Verhältnissen
  berücksichtigt  wird.  Die  Riddersche  Anstalt  zu  Wiesbaden.
  Die  hier  veranstalteten  Kurse  zur  Ausbildung  von  ländlichen
  Haushaltungs-  und  Wanderlehrerinnen  stehen  unter  Oberaussicht
  des  Landesdirektors  und  des  Zenutral-Vorstandes  des
Nassanischen  Gewerbe-Vereins.  Zugelassen  zu  den  kostenlosen
Kursen  sind  Töchter  von  Lehrern,  Bauern  und  Kleingrundbesitzern
aus  Hessen-Nassau.  Einzelne  Kreise  lassen  eigene  Wanderlehrerinnen
  auf  Kreiskosten  hier  ausbilden.  Der  „Verein  für  wirt.
schaftliche  Frauenschulen“  unter  dem  Vorst  von  Frl.  von  Kort#=fleisch
  in  Reisenstein  bei  Berkungen  hat  an  seine  Frauenschule
zu  Obernkirchen,  Kr.  Rinteln,  ein  Seminar  für  Haushaltungslehrerinnen
  angegliedert.  In  Dresden  hat  der  Landesverein  für
Innere  Mission  ein  Seminar  für  H  hrerinnen  in
dem  Vorort  Striesen  begründet,  das  in  Methode  und  Organisation
dem  Karlsruher  Seminar  nachgebildet  ist.  In  Schlesien  hält  der
Vaterländische  Frauenverein  zu  Neurode  Lehrkurse  zur  Ausbildung
  von  Haushaltungs-  und  Kochlehrerinnen  ab:  Dauer  der
Kurse  acht  Wochen,  zugelassen  werden  nur  Damen,  die  etwas
ersahren  und  geübt  in  hauswirtschaftlicher  Arbeit  sind.

Literatur.  Walter  Herftatt  und  Dr.  Otto  Kamp,  Die
bauswirtschaftliche  Unterweisung  der  Landmärchen.  und  Frauen  in
Deuschland  und  im  Ausland.  Wiesbaden.  Verlag  v.  Bergmann.  1801.
—  Von  denselben  Veessfemt  Die  Potwirthftliche  Unterweisung  der
Londmädchen  und  Frauen  in  Deutschland  und  im  Ausland.  Grundzüge
der  bestehenden  Einrichtungen  und  Anleitung  zur  Schaffung  ähnlicher
Vorkehrungen.  Neue  Folge.  Wiesbaden.  J.  F.  Bergmann  18  —

andrat  Schepp-Sicgen,  Ländliche  Wohlfabrkseinrichtungen.  Vor.
ã  e  .  der  Praxis.  Freiburg  Be.  Leut  und  üb  “—.  Verleg

7—„t  B.  Mohr,  1898.  —  Otto  Fleif  ,  Wie  mt  der
2257—  wie  die  ländliche  ebne  ulshaf  zu  Wt“i  tüchtigen
  Hausfrauen?  Göttingen,  Vandenhoeck  und  Ruprecht.  1896.
Dr.  K.  Knauß,  Die  Stellung  der  Schule  zur  Volksernährung.  Schulküchen.
  Stuttgart,  Ferdinand  Enke,  1898.  —  Ohly,  Oberbürgermeister
in  Darmstadt,  Die  hauswirtschaftliche  Ausbildung  der  Mädchen  aus  den
        <pb n="275" />
        ärmeren  Volksklassen.  6.  Heft  der  Sriften  des  Bereins  für,  i#en
pflege  und  Wohliätig  eit.  Leipzig  1899.  Duncker  und  Hum
Fritz  Kalle  und  Dr.  O.  Kamp,  Die  hauswirt  Wi  nm“
weisung  al,  Mädchen.  Wiesbaden.  Bergmann  1889,  far

bach,  Wanderkochkurse  im  Dillkreise.  Bericht  in  der  *  ber
Bentral  elle  für  Arbei  ütsichh  Heft.  00.  70  .  1895.
We  lück  für  Sesen

dem  Lande.  S.  35—42;  79—88.  #uf  e4  #  über  die  dritte
9##  eesanun  g  #et  Kusschusse  .  25  und  26;  32,  35.  43,  52.
65  und  66.  —  Frida  Gräfin  zur  Lippe-Oberschönfeld
Die  Frau  auf  dem  Lande.  Ein  Wegweiser  für  Haus.,  Guts.  und  Gemeindepflege.
  Berlin  SW.  Deutsche  Landbuchhandlung  1907.  —
Kochet  in  der  Kiste.  Aus  der  Pra  frausgegeben  von  einer
Landfrau.  Schwerin  i.  N.  Verlag  von  hn.  —  Sichtenser?:
Handbuch  der  Hausbaltungskunde.  Beriin  *  Pareh.  —  Aus  de
sozialen  Tätigkeit  der  preußischen  Fresverwal
tungen.  Berlin  SW.  Deutsche  Fbdhbenn.  1007.

Die  Kochlkiste.

Es  ist  eine  bedauerliche  Tatsache,  daß  unsere  Landarbeiter
zum  großen  Teil  mit  wenig  abwechslungsreichem  und  oft  eilig
zubereitetem  Mittagessen  vorlieb  nehmen  müssen.  Ganz  besonders
macht  sich  das  in  der  Erntezeit  geltend,  wo  die  Mittagspause  auf
sehr  kurze  geit  beschränkt  ist.  Dieser  Uebelstand  ist  umso  bedauerlicher,
  da  jetzt  wohl  ganz  allgemein  an  Stelle  des  früher  gebräuchlichen
  Roggenbreies  zum  ersten  Frühstück  der  Genuß  dünnen
Kaffees  getreten  ist.  Die  kurze  Mittagspause  erlaubt  den  Frauen
nicht,  ganz  abgesehen  von  ihrer  meist  geringen  Kochkunst,  Speifen
zu  kochen,  deren  Zubereitung  längere  Zeit  beansprucht.  Daher
besteht  die  Mittagsmahlzeit  in  der  Hauptsache  aus  Kartoffeln.
Abends  hat  die  den  ganzen  Tag  in  Anspruch  genommene  und
müde  gearbeitete  Frau  auch  keine  Lust  mehr,  besondere  Sorgfalt
auf  die  Herstellung  eines  warmen  Essens  zu  verwenden.  Daß  die
geschilderte  Ernährungsweise  bei  schwerer  Arbeit  nicht  ausreicht,
ist  zweifellos.  Wie  ist  aber  dieser  für  die  Gesunderhaltung  unseres
Landvolkes  bedrohliche  Uebelstand  zu  bekämpfen?

Ein  bescheiden  auftretendes,  aber  ungemein  wirksames  Wohlfahrtsmittel
  vermag  hier  neben  der  besseren  Erziehung  der  weiblichen
  Jugend  in  der  Haushaltung  mit  zu  helfen  —  die  Kochkkiste.

Mittel  und  Wege.  Was  ift  die  Kochkiste#  Es  ist
eine  im  Volke  wohlbekannte  Tatsache,  daß  sich  in  Heu,  in  Torf,  in
Sägespäne,  in  Wolle,  in  den  Betten  eingepackte  erwärmte
Gegenstände  lange  warm  halten.  Diese  Stoffe  sind  schlechte
Wärmeleiter,  sie  lassen  die  Hitze  nicht  so  schnell  in  die  Luft
entweichen.  Die  Kochkiste  ist  aus  schlechten  Wärmeleitern  zu-18
        <pb n="276" />
        —  276  —

sammengesügt,  sie  bringt  einfach  in  eine  wissenschaftlich  geordnete
und  praktische  Form,  was  alte  Erfahrung  dem  Volke  lehrte.  Man
erzählt.  daß  in  Skandinavien  die  Bauern  seit  langem  ihr  Mittagessen
  in  Heukisten  hinaustrugen;  dieser  alte  Gebrauch  ist  erst  in
den  letzten  Jahrzehnten  in  Deutschland  bekannter  geworden.  Es
ist  das  Verdienst  von  Frl.  Hannemann,  der  Vorsteherin  der  Haushaltungsschule
  des  Berliner  Lettehauses,  die  Kochkiste  in  Deutschland
  bekannt  gemacht  zu  haben.  Vom  Lettehause  aus  wurde  die
Kochkiste  in  Baden  eingeführt;  der  badische  Frauenverein  verstand
sie  gn  zu  machen,  bis  dann  auch  die  Wissenschaft  sich  ihrer
annahm

Die  Kochkiste  bewahrt  aber  nicht  allein  die  Wärme,  sondern
benutzt  diese  ausgespeicherte  Wärme  zu  dem  praktischen  Zwecke,
*-  gar  zu  kochen.  Zwei  physikalische  Gesetze  wirken:  erstens,
daß  der  Wärmeverlust  eines  Gegenstandes  um  so
geringer,  je  besser  er  mit  schlechten  Wärmeleitern
  umgeben  ist,  #weitens,  daß  kür  zere  Zeit  ein
wirkende  Siedehitze  sich  durch  geringere  Temperaturen,
  die  aber  stundenlang  cinwirken,  er.
seven  läßt.  Die  Kochkiste  ist  also  eiin  Apparat,  dessen  Wan.
dungen  schlechte  Wärmeleiter  sind,  die  die  in  Speisen  bereits  enthaltene
  Wärme  festhalten;  diese  längere  Zeit  festgehaltene  Wärme
ersetzt  dann  die  sonst  durch  das  offene  Feuer  dargebotene  Siedehitze.

Formen  der  Kochkiste.  Eine  dem  Grundprinzip  entsprechende
  Kochkiste  kann  sich  jedermonn  (Eä4  herstellen  (ein  von
einem  Fabrikanten  bezogenes  Exemplar  kann  für  ein  Dorf  als
Vorbild  genügen).  Man  wähle  eine  feste,  spaltenlose,  starkwandige
Kiste  von  Holz,  fülle  den  Boden  mit  einem  schlechten  Wärmeleiter,
  recht  fest  stopfend,  aus:  Heu,  Torfmull,  am  besten  Holzwolle
(von  Kistenfabrikanten  zu  beziehen).  Setze  auf  diesen  Polsterboden
  einen  guten,  glattwandigen,  nicht  bauchigen  Emaillctonf
mit  dicht  anshliehenden,  möglichst  federndem  Deckel,  und  stopfe
nun  recht  fest  Holzwolle  dagegen.  Einige  Drchungen  des  fest  ein.
gepackten  Topfes,  und  er  läßt  sich  herausheben,  der  Hohlraum  zu
seiner  wiederholten  Aufnahme  ist  geschaffen.  Um  die  Wandungen
dieses  Hohlraumes  fester  zu  bilden,  ein  leichteres  Heraus-  und
Hineinheben  des  Topses  zu  bewirken,  empfiehlt  es  sich,  eine  feste
Hülle  von  Pappe  (dem  Umsang  des  Topses  entsprechend)  einzufügen.
  Die  mit  dem  Topfdeckel  in  gleicher  Höhe  abschließende
Oberfläche  der  Stopfmasse  bedecke  man  der  Sauberkeit  halber
mit  Wachsleinwand  (die  Hohlrämme  werden  dabei  durch  Ausschneiden
  einer  Kreisfläche  frei  gelegt).  Nun  fertige  man  ein
ebensalls  mit  Holzwolle  auszustopfendes  Kissen,  das  den  übrigen
Raum  (über  Wachsleinwand  und  Topf)  völlig  ausfüllt.  Ein  fester
Deckel  schließt  die  jetzt  fertige  Kiste  völlig  gegen  die  Außenluft  ab.
Wählt  man  eine  größere,  so  lassen  sich  mehrere  Töpse  nebeneinander
  unterbringen,  auch  können  weniger  tiefe  Töpfe
        <pb n="277" />
        übereinander  gesetzt  werden.  Der  Deckel  kann  mehrteilig
sein,  damit  die  Töpfe  einzeln  herauszuheben  sind.  —  Statt  einer
Kiste  kann  auch  ein  Korb,  z.  B.  ein  gebrauchter  Obftkorb  sehr  gut
benutzt  werden.  Die  ursprüngliche  Form  der  Kochkifte  hat  durch
die  Industrie  mannigfaltige  Wandlungen  erfahren,  die  aber  alle
auf  demselben  Grundprinzip  der  schlechten  Wärmeleitung  beruhen.
  Frau  Amalie  Bieber,  Mannheim,  hat  Kochsäcke  konstruiert,
  die  außerordentlich  leicht  sind.  In  der  Landpflegestation
zu  Oberschönfeld,  Kreis  Bunzlau,  werden  unter  Leitung  der  Frau
Gräfin  zur  Lippe  von  der  Jugend  ganz  einfache  Kochkisten  aus
Holz  hergestellt,  die  in  erster  Linie  zum  Transport  eingerichtet
sind.  Es  seien  weiter  folgende  Bezugsquellen  für  Holzkiften  genannt:
  Tischlermeister  Becker,  Berlin  SO.,  Wasferstraße  63,  Karl
Braun,  Berlin  S.  59,  Kottbuferdamm  5.  N.  Hebeisen,  Karls.
ruhe  i.  B.,  Werderplatz  86;  Fett  u.  Ehrlich,  Breslan;  Eugen
Blasberg  u.  Co.,  Düsseldorf;  E.  C.  Biernath,  Berlin-Charlotten.
burg,  Mleibtreufir.  42  Werkias  Elife).  —  Ein  Apparat  in  runder
Form  mit  doppelter  Metallwandung  ist  der  Selbstkocher  „Phäuoimenal“
  von  Dr.  A.  Isbert,  Frankfurt  a.  M.  (Röderberg  91);  er
beschränkt  den  schlechten  Wärmeleiter  auf  den  Zwischenraum
zwischen  den  beiden  Metallwandungen,  bedarf  also  des  Stopfmaterials
  nicht.  Dasselbe  ist  der  Fall  in  dem  Apparat  „Heinzel.
männchen“  der  Firma  P.  Raddatz  u.  Co.,  Berlin  W.  (Leipzigerstrede,
  122/123).  Die  billigste  Kochkiste  ist  jedenfalls  die  selbst
gebaute.

Der  Gebrauch  der  Kochkiste.  Die  Hausfrau  bereitet
  das  Essen,  wie  sie  es  gewohnt  ist,  vor;  dann  fetzt  sic,  eutweder
  in  den  üblichen  Herdtöpsen,  oder  gleich  in  den  besonderen
für  die  Kochkiste  bestimmten  Emailletöpfen,  die  Speisen  auf  das
Herdfeuer  und  kocht  sie  an.  Die  Zeit  dieses  An.  oder  Vorkochens
  beträgt  etwa  3—  45  Minnten;  je  leichter  und  flüfsiger  die
Speise  ist  (Suppen,  Reisbrei),  desto  kürzer,  je  dichter  und  fester
fie  ift  (Fleisch,  Bohnen),  desto  länger  ist  auch  die  Vorkochzeit.  Ist
diefe  vorüber,  dann  schnell  den  Topf  vom  Herde  und  hinein  in  die
Kifte,  den  Topfdeck  el  darauf,  das  Kissen  darüber  und  den  Kisten.
deckel  fest  geschlossen!  Nun  wirkt  die  gefangene  Hitze  felbfttätig
weiter  auf  das  Garwerden.  Nach  vier,  fünf  Stunden  ist  das
Effen  fertig,  bleibt  aber  noch  länger  warm,  6  bis  8  Stunden.
Jedoch,  in  den  Topf  gucken  gilt  nicht,  die  Kiste  darf  nicht  eher
geöffnet  werden,  ehe  die  Speisen  genossen  werden  sollen.  Die
Fabrikanten  geben  zumeist  ein  Verzeichnis  der  Vorkochzeit  mit.
Jedoch  gehört  ein  gewisses  Einlernen  zum  richtigen  Gebrauch.
Der  Hausfrau  hilft  dabei  sehr  gut  das  unten  angeführte  kleine
Büchlein  „Kochet  in  der  Kiste“,  das  nur  50  Pfg.  kostet.  Das
Buch  gibt  die  Regeln  an:  1.  für  28  Mittagsgerichte  für  eine
Familie  von  4  bis  5  Personen,  nach  Wochentagen  geordnet:  2.  für
20  Mittagsgerichte  a)  10  Wintergerichte,  b)  zehn  Sommergerichte;
        <pb n="278" />
        —  278  —

3.  für  20  Suppen:  4.  die  Vorkochzeit:  5.  Abbildungen  und  Preise
von  Kochkisten.

Der  Segen  der  Kochkiste  ist  unbestreitbor.  Es  wird
keine  unnötige  Zeit  am  Herde  verwartet.  Die  Hausfran  wird
frei  für  andere  Arbeit.  Die  Familie  erhält  zur  rechten  Zeit  ein
besser  gekochtes  und  daher  nahrhafteres  Mittagessen  und  zwar,  da
die  Kiste  transportabel  (entweder  in  der  Hand  oder  auf  dem
Karren  morgens  miitgenommen),  auch  fern  vom  Hause  auf  der
Arbeitsstelle  in  Feld  oder  Wald.  Die  Speisen  kochen  nicht  über,
sie  haften  nicht  am  Topfboden  und  werden  gleichmäßig  gar.  Die
Kochkiste  ist  aber  gewissermaßen  auch  eine  Erzieherin  der  Hausfrau,
  namentlich  der  bequemen.  Sie  regt  an  zur  Erweiterung
des  oft  so  dürftigen  Speisezettels,  zur  Pünktlichkeit  und  Aufmerksamkeit.
  Die  Kochkiste  nimmt  aber  auch  den  draußen  beschäftigten
  Arbeitern  den  Vorwand,  daß  sie  den  Schnaps  zur
Erwärmung  nötig  haben,  und  kann  daher  zur  Bekämpfung  der
Trunksucht  dienen.

Literatur.  „Kochet  in  der  Kiste“.  Das  Kochbuch  für  die  Kochkiste,
aus  der  PFraris  ulrousgegeben.  on  iner  Landfrau.  Schwerin,  Friedr.

—  n  Hannem  Vorfteherin  der  Haushaltungsschule
  am  reuleia  Herlin  Shöneber.,  Die  Bedentung  der  Kochkiste
fär  die  ländlichen  Ackriterfamilien.  Siebentes  Heft  Ländliche  Wohlahrtsarbeita.
  Deutsche  Landbuchhandlung,  Berlin  SW.  11.  —  „Die  Kochbiste“,
  ein  brahiische  Woedlschhrtemittel  Land  XI.  2  *  —  „Kochen
ohne  Feuer“,  Deutscher  Dorfbote  1904  Nr.  31.  ereglerungsrat
Dr.  Bittmann,  Karlrrube,  .Die  Badische  Sasbere  Gemordie
10.  Jahrgang  Nr.  2,  15.  1.  G#.  Carl  Heymanns  Werlet  Berlin  W.  8.  —
Prof.  Dr.  Jaßbender  in  feiner  Broschüre  über  die  Ernährung  des
Nchen  in  ihrer  Bedeutung  für  Wohlfahrt  und  Kultur.  Derselbe

Volks=  und  Jugendlektüre.

Die  in  der  Volksschule  gebotene  —  in  der  einklassigen  und
Halbtagsschule  ohnehin  auf  das  Mindestmaß  bemessene  —  Bil.
dung  bedarf  der  Erhaltung,  der  Erweiterung  und  Vertiefung,  die
zwischen  Gebildeten  und  Ungebildeten  bestehende  und  sich  immer
mehr  erweiternde  Kluft  der  Ueberbrückung.  Die  Mußestunden  der
Landbevölkerung,  zumal  der  jugendlichen,  an  den  Sonntagen  und
zur  Winterszeit  bieten  Gelegenheit  zu  einer  gesunden  und  nutzbringenden
  Unterhaltung  und  fordern  diese  sogar,  wenn  nicht  geistloses,
  verrohendes  Treiben  diese  Stunden  ausfüllen  foll.  Die
von  anderer  Seite  in  geschäftlichem,  politischen  usw.  Interesse  gebotene,
  sittlich  und  sozial  ungesunde  und  gefährliche,  den  Geschmack
verderbende  und  obendrein  manchmal  verhältnismäßig  teure  Lektüre
  (Sintertreppenromene,  Schundkolportage)  verlangt  ein  Gegenmittel,
  daß  nicht  durch  bloße  Vorbeugungsmaßregeln,  sondern  nur
durch  positive  Leistungen  geboten  wird.  Das  geeignete  Mittel
zur  Erfüllung  dieses  dreifachen  Zwecks  ist  eine  Fortbildungsschule
        <pb n="279" />
        —  279  —

und  Volksbibliothek,  neben  der,  wenn  möglich,  eine  eigene  Schüler.
bibliothek  bestehen  soll,  andernfalls  sind  die  für  die  Jugend  geeigneten
  Werke  in  einer  besonderen  Abteilung  unterzubringen  oder
durch  andersfarbige  Rückenschilde  kenntlich  zu  machen.  Wie  hoch
man  die  Ziele  der  Bibliothek  stecken  will,  ob  sie  mehr  der  gesunden
Unterhaltung  oder  Fortbildung,  eventuell  auch  auf  landwirtschastlichem
  Gebiet  dienen  soll,  wird  auf  den  Standpunkt  des  Leserkreises
und  die  vorhandenen  Mittel  ankommen.  Bei  spärlichen  Mitteln
begnüge  man  sich  zunächst  mit  einfachem  Unterhaltungsstoff.
Spätere  Erweiterung  ist  nicht  ausgeschlossen.

Mittel  und  Wege.  Es  wird  darauf  ankommen,  welchem
Bezirk  eine  Volksbibliothek  dienen  soll,  ob  einer  geschlossenen  Gemeinde
  (Schnlort),  oder  einem  aus  mehreren  Orten  bestehenden
Kirchspiel  oder  einem  ganzen  Kreis.  Im  ersten  Fall  ist  die  Verwaltung
  am  besten  dem  Schulvorstand,  die  Geschäftsführung  dem
Lehrer  zu  übertragen;  im  zweiten  Fall  die  Verwaltung  dem
Kirchenvorstand  oder  einem  aus  Pastor,  Lehrern,  Kirchen  und
Schulvorstand  und  eventuell  anderen  Gemeindeglledern  bestehenden
  Komitee,  Geschäftsführung  dem  Pastor  oder  dem  Lehrer,  im
dritten  Fall  übernimmt  die  Leitung  der  Landrat  mit  einem  etwa
aus  Kreisausschuß  oder  Kreissynode  zu  wählenden  Vertreter  des
Pfarrer-,  Lehrer-  und  Landwirtstandes  umfassenden  Ausschuß;  die
Geschäftsführung  ist,  soweit  nicht  der  Landrat  selbst  dazu  Zeit  hat,
einem  Pfarrer  oder  Lehrer  zu  übertragen,  der  wohl  für  die  im
Sommer  erforderlichen  Ordnungsarbeiten  am  ehesten  Zeit  hat.

1.  Die  Kreisbibliothek  hat  den  Vorteil,  daß  die  sonst  in  den
verschiedenen  Einzelbibliotheken  des  Kreises  verschiedene  Male  vorhandenen
  Bücher  nur  einmal  angeschafft  zu  werden  brauchen,  vor
allem  aber,  daß  alljährlich  in  jedem  Bücherausgabeorte  andere
Bücher  den  Leselustigen  dargeboten  werden  können.  Die  Kreisbibliothek
  verteilt  ihren  ganzen  Bücherbestand  auf  Bücherausgabe--stellen
  in  den  einzelnen  Kirchspielen  oder  besser  nach  Schulorten
des  Kreises,  an  denen  einfache,  innen  mit  Regalen  versehene
Bücherkästen,  die  gleichzeitig  als  Transportmittel  und  Bücherschrank
  verwendbar  sind,  mit  50—100  Büchern  Inhalt  aufgestellt
werden.  Diese  Bücherkästen,  welche  zur  Vermeidung  von  Verwirrung
  zu  numerieren  sind,  zirkulieren  nach  der  Tumnerielge
alljährlich  wechselnd  in  den  einzelnen  Ortschaften,  so  daß  z.
der  Kasten  Nr.  1  in  dem  Orte  A.  erst  nach  vielen  Jahren  —ist
zur  Aufstellung  gelangt,  nachdem  dort  alle  anderen  Kästen  der
Bibliothek  gestanden  haben  und  der  Leserkreis  sich  inzwischen  mindestens
  stark  verändert  hat.  Die  Bücherkästen  werden  alljährlich
bei  Beginn  des  Herbstes  an  die  Ausgabestellen  geschickt,  welche
am  zweckmäßigsten  von  Lehrern  im  Ehrenamt  verwaltet  werden:
bierdurch  wird  auch  der  Büchertausch  der  Leser  durch  Vermittelung
der  Schulkinder  erleichtert.  Bei  Beginn  des  Frühjahres  sind  die
Bücherkästen  vom  Verwalter  der  Ausgabestelle,  tunlichst  unter  Bei-
        <pb n="280" />
        2d0  —

fügung  eines  schriftlichen  Hinweises  auf  verloren  gegangene  oder
schadhast  gewordene  Bücher  an  die  Bibliotheks-Kommission  zurückzuliefern.
  Letztere  sorgt  für  Ergänzung  des  Bücherbeftandes,
eventuell  auf  Kosten  des  nachweisbaren  Verlierers,  und  für  Ausbesserung
  schadhafter  Einbände,  die  aber  von  vornherein  wegen
der  starken  Abnutzung  möglichst  kräftig,  unter  völliger  Verwerfung
sogen.  kartonnierter  Bände  angesertigt  werden  follten.  Bücherkäften
  und  Bücher  sind  gegen  Feuer  zu  verfichern,  und  zwar  für
ieden  beliebigen  Ausstellungsort  (gegen.  Zuschlagprämie).  Zweckmäßig
  ist  die  Erhebung  eines  kleinen  Lesegeldes  (etwa  von  2—5
Pfennig  für  das  Buch),  namentlich  aber  Einrichtung  eines  billigen

bonnements  (50  Pfg.)  für  jeden  Bücherkaften:;  zu  letzterem
find  besonders  Dienstherrschaften  zu  gunften  ihres  Gesindes  usw.
anzuregen.  Der  Ertrag  des  Lesegeldes  dient  zur  Befstreitung  der
Reparaturkosten.  Empfehlenswert  find  in  längeren  Zwische
räumen  Zusammenkünfte  der  Bibliotheks-Kommission  mit  den
Verwaltern  der  Ausgabestellen,  um  die  gemachten  Ersahrungen
anszutauschen  und  danach  nötigensalls  Verbesfferungen  einzuführen.
  Vergl.  den  Abschnitt  „Förderung  des  Bibliothekwesens"
in  dem  Buche:  „Aus  der  sozialen  Tätigkeit  der  preuß.  Kreisverwaltungen“
  und  den  Vortrag  des  Oberregierungsrats  Dr.  Küfter-Oppeln
  „Oberschlesisches  Volksbibliothekswesen“  aus  der  11.  Haupt  ·
versammlung  unseres  Vereins.

2.  Bei  den  Kirchfpielbibliotheken  befindet  sich  der  Mittelpunkt
am  Pfarrort,  von  dem  aus  stets  ein  regerer  Verkehr  nach  den
Außendörfern  ftattzufinden  pflegt.  In  einzelnen  Gegenden  genügt
  es,  für  einige  Dörser  einen  Verband  zu  bilden,  der  sich  nicht
direkt  mit  dem  Kirchspiel  zu  decken  braucht.  Die  Bücher  werden
entweder  nur  am  Kirchspielort  ansgegeben  oder  die  Bücher  der
Mutterbibliothek  werden  auf  die  einzelnen  Dörfer  verteilt,  in
den  Schulhäufern  aufgestellt  und  dort  verliehen.  Für  diesen  Fall
treten  regelmäßig,  aber  mindestens  einmal  im  Jahre  die  Filialbibliotheken
  zu  einer  Konserenz  zusammen.

Ein  kleines  Abonnementsgeld  —  50  Pfa.  pro  Jahr  —
empfiehlt  sich,  um  einen  festen  Leserkreis  und  einen  wenigstens  geringen
  Beitrag  zu  Reparatur-  und  Neuanschaffungskosten  zu  fammeln:
  der  Ausleihebetrag  für  einzelne  Bücher  ist  verhältnismäßig
hoch  anzusetzen,  um  zum  Abonnement  zu  nötigen.  Kaution  und
Bürgschaft  ist  überflüfsig.  Wenn  die  Mittel  vorhanuden  sind,  ift
mit  der  Bibliothek  am  Kirchspielsort  ein  wenigstens  an  ein  bis
zwei  Tagen  geöffneter  und  erleuchteter  Leseraum  und  ein  Zeitschristenzirkel
  zu  verbinden.

3.  Unstreitig  das  Beste  ist  die  eigene  Dorfbibliothek.  Es  find
freilich  etwas  höhere  Aufwendungen  ersorderlich,  die  Bube  für  eine
leistungsfähige  Bibliothek  in  einem  mittelgroßen  Dorse  auf  mindestens
  100  Mk.  als  Gründungskapital  und  10—30  Mk.  jährlichen
Zuschuß  berechnet.  Außer  den  Mitteln,  welche  die  Gemeinde  selbst
        <pb n="281" />
        281

hergibt,  können  solche  in  vielen  Fällen  durch  Kreisausschuß  und
Sparkassen,  aus  dem  Kirchenvermögen,  aus  dem  Reinertrag  von
Unterhaltungsabenden  und  Theateraufführungen  flüssig  gemacht
werden.  Den  ländlichen  Spar-  und  Darlehnskassen  bietet  sich  hier
ein  wirksemes  Arbeitsfeld.

Die  Branden  burgische  Landwirtschaftskammer
urterstä  6  jede  Bibliothek  gin  einem  Gemeinde-  oder  Gutsbezirt  durch
eine  Beihilfe  von  15  Mk.  bei  der  Gründung  und  10  Mk.  für  jedes  der
beiden  ersten  Jahre.  Bedingung  für  Gewährung  dieser  Beihilfe  ist,  dgh
Gemeinde,  Amtsbezirk  oder  Kreis  ebenfalls  einen  entsprechenden  Beitra
zahlen  und  eine.  kchimmte  Betriebsordnung  eingehalten  wird.

Der  auenverein  unterhält  eine  Volls=  und
ue.  #  J  eine  *  Reihe  von  Ortschaften  Bücherkiften

e  0—.100  Büchern  am  1.  Oktober  versendet.  Zu  bezahlen  find  nur

nt  *#:  *  erheben  viele  Gemeinden  eine  Lefegebũhr  von

eines  Volksbildungsvereins,  der  jetzt  eine  schon

snssi  mttms  und  Lefehallc  besitzt,  aus  einem  Lesekränzchen  heraus
zeigt  der  solgende  Bericht:  1001  machte  Lehrer  O14#  in  Stergen,
Westpr.,  einen  Verfuch,  die  lonfirmierte  Dorfjugend  während  des  Winterhalbjahres
  zu  einem  Lesekrängzchen  zu  vereinigen,  in  dem  er  fie
mit  den  besten  und  gerinetsten.  Werken  der  klassischen  Literatur  bekannt
uch  gelang.  Mit  Hilfe  der  Gesellschaft  für  Verbreitung
n  ô  wurde  seodanmn  gine.  Vol  Sbist.  wort  her  begründet,

ct
gesticgr#n  ist.  Der  Verein  nl  verantaltet  monatlich  kleine  Volksbildungsabende,
  an  denen  sich  ein  großer  Teil  der  Dorfbewohner
botei  ligt  100  hat  der  Verein  eine  Lesehalle  eröffnet,  in  der  die
besten  6b.  uld  fowie  Tagesgeitungen.  verschiedener  Parteirichtungen
zur  Benutzung  offen  liegen.  (Land  XIII,  S.  24.)

Die  Spar-  und  Darlehnskaffe  zu  JZirchow,  Fr.  Stolp,
verwendete  die  jährlichen  Ucberschüsse  zur  Errichtung  einer  Dorfbibliothek.
  Die  Benutzung  der  Bücher  ist  für  Genossen  und  Sparer,  die
50  Mk.  oder  darüber  Fingelegt  hoben=  unentgeltlich.  Nichtmitglieder

7  das  Buch  und  den  Monat  5  Pf.,  oder  ein  Jahresabonnement
bon  .

4.  Schul-  und  Jugendbibliotheken  werden  in  vielen  Fällen
die  Vorläuser  von  Dorsbibliotheken  sein.  Sie  sind  in  vielen
Schulen  vorhanden,  werden  aber  zum  großen  Teil  einer  Erneuerung
  und  Verbesserung  bedürfen.  Die  Ingendbibliothek  kann
aber  eine  Dorfbibliothek  nie  ersetzen,  sondern  nur  vorbereiten  oder
ergänzen.

5.  Ist  die  Gründung  einer  Volks-  und  Ingendbibliothek  nicht
Möglich  läßt  sich  vielleicht  ein  Leseverein  ins  Leben  rufen.  In
jedem  größeren  Dorfe  werden  sich  wohl  dafür  Teiluchmer  finden,
wenn  auch  die  Erfolge  des  Lehrers  Klingenburg  in  Ickten  nicht
überall  erwartet  werden  dürfen.

6.  Vereinzelt  nur  bis  jetzt  find  Versuche  mit  der  Errichtung
von  Lesehallen  und  Lesestuben  gemacht,  die  Erfahrungen  lauten
        <pb n="282" />
        —  282  —

3.  T.  günstig,  so  daß  eine  weitere  Ausdehnung  zu  wünschen  ist.
%  ein  Gemeindehaus  besteht,  ist  ein  Raum  als  „Lesezimmer“
vorzusehen,  in  kleineren  Gemeinden  kann  man  sich  aber  auch  anders.
  abellen.  wie  die  später  angesührten  Weilpiele  heigen.

U  Kaffzi  und  Gadgen  wurden
durch  -  ilhelm  Busch  am  7.  Mai  1  Lesestuben  Frf  et.  Mittel

ettigbofen  im  r—  Kiftete  ein  ac,  Amerifa  Aus-2000
  Mk.,  für  das

sNWW  ein  Kapital  von  das  mitten  im  Dorfe
ein  Bauplatz  für  eine  Lesehalle  46%  auft  75  Vorher  war  auf
olksbildungsseine

  e  hin  und  mit  seiner  Unterstũtzung  ein
verein  gegründet

Auf  Gütern  können  Gutsbesitzer  für  eine  Gutsbibliothek
oorgen,  die  sie  ihren  Leuten  unentgeltlich  zur  Verfügung
stellen.  Diese  Bibliotheken  sind  leider  erst  vereinzelt  vorhanden.
sie  können  aber  zu  einem  gemeinsamen  Bande  zwischen  Herrschaft
und  Arbeiter  werden  und  den  Anlaß  geben  für  gemeinschastliche
Lektüre  und  Unterhaltungsobende.

Der  Fideikommißbesitzer  Rittmeister  von  Wulffen-Mahndorf
  in  Koburg  hatte  seine  Privatbibliothek  zur  allgemeinen  Benutzung
freigegeben  und  ein  Lesezimmer  eingerichtet;  mit  der  Verwaltung  war
ein  Lehrer  betraut.  Aus  diesen  Anfängen  heraus  hat  sich  eine  mustergiltige
  Organisation  entwickelt.  Von  der  Stammbücherei  in  x
werden  beute,  596  psafien,C  mit  Bibliotheken  von  je  50  Büchern
sorgt  Die  Bü  1.  Oktober  in  die  Ortschaften  und  —

uli  nächsten  E“***  zur  Ps  gentrale  zurück.

Wie  kommt  man  zu  einer  Volksbibliothek.

1.  Esstehen  Staatsmittel  zur  Verfügung.  In
Preußen  wende  man  sich  an  das  zuständige  Landratsamt  mit  der
Anfroge,  ob  und  in  welcher  Höhe  Mittel  vorhanden  sind.
Der  Nachweis  der  Bedürstigkeit  der  Gemeinden
und  hwwäbrleiltung  für  eine  ordnungsmäßige  Verwaltung  ist
zu  geben

In  Württemberg  wird  zu  den  Volksbibliotheken  beigetragen
  durch  die  Königliche  Zentralstelle  für  die  Landwirtschaft,
die  einen  kleinen  Grundstock  landwirtschastlicher  und  allgemein
belehrender  Bücher  spendet,  und  durch  die  Zentralleitung  des
Wohltätigkeitsvereins  in  Stuttgart,  die  Beiträge  von  24
gewährt,  falls  durch  örtliche  Mittel  die  Instandhaltung  und  *
gänzung  der  Bibliothek  gesichert  ist.  Zur  Kontrolle  läßt  sich  die
Zentralleitung  das  Verzeichnis  der  angeschafsten  Bücher  vorlegen:
sie  schenkt  aber  auch  einzelne  Schriften.

Eine  beachtenswerte  Verfücung  des  Großherzoglich  hessischen
  Ministeriums  des  Innern  an  die  Kreisämter
        <pb n="283" />
        —  283  —

des  Laudes,  alle  auf  die  Entwickelung  der  Volksbibliotheken  gerichteten
  Bestrebungen  in  geeigneter  Weise  zu  unterstützen,  ist  von
gutem  Erfolge  gewesen.  Nach  dieser  Verfügung  soll  sich  die  Mitarbeit
  der  staatlichen  Organe  darauf  beschränken,  Anregung  zu
der  Gründung  von  Bibliotheken,  ferner  Rat  und  Beihilfe  aus
öffentlichen  Mitteln  zu  geben.  Bei  der  Auswahl  der  Bücher  soll
maßgebend  sein  volkstümliche  Darstellung  und  Srrückschtigung  der
Eigenart  der  örtlichen  Verhältnisse.  Betreffs  der  Organisation
empfiehlt  die  Verfügung:  1.  Begründung  der  Volksbibliothek  durch
einen  schon  bestehenden  örtlichen  Verein,  2.  Gründung  eines  nur
dem  Zweck  der  Volksbibliothek  dienenden  Bibli  otheks-  oder  Bildungsvereins,
  dem  sich  andere  Vereine  anschließen,  3.  Gründung
von  Kreiswanderbibliotheken;  diese  Organisationsart  besonders
für  Landgemeinden.  —  Die  staatlichen  Mittel  sollen  nur
den  der  Unterstützung  bedürftigen  Einrichtungen
  zuteil  werden,  hauptsächlich  in  den  Landgemeinden,
während  die  Bibliotheken  in  den  größeren  Städten  auf  Kosten
der  betreffenden  Gemeinden  unterhalten  werden  müssen.

2.  In  zahlreichen  Kreisen  werden  Mittel  aus  den  Kreis-Kommunalkassen
  gewährt,  worüber  die  Landratsämter  Auskunft
  geben.

3.  Gemeinde-,  Kirchen=  und  Schulkassen  sind  um  Mittel  anzugehen,
  da  diese  Körperschaften  ein  großes  Interesse  an  dieser
Einrichtung  haben  oder  doch  haben  sollten.

4.  Ueberschüsse  von  Kreissparkassen  und  ländlichen  Sparund
  Darlehnskassen,  wie  von  Theateraufführungen  lassen  sich
zweckmäßig  in  dieser  Weise  verwenden.  Es  fehlt  oft  nur  an  der
Anregung  zu  richtiger  Zeit  und  am  rechten  Ort.

5.  Bibliotheken  werden  unterstützt  durch  die  „Gesellschaft
für  Verbreitzungvon  Volksbildung“,  Berlin  NW.  21,
Lübeckerstr.  6  .  Sie  liefert  für  Jahresbeiträge  von  6,  10,  12  oder
15  Mk.  Bücher  im  Werte  von  75,  120,  150  oder  200  M'.  Sie  gibt
auch  Sammlungen  im  gleichen  Wert  als  Wanderbibliotheken  gegen
die  genannten  Jahresbeiträge  leihweise  ab  und  tauscht  sie  alljähr.
lich  um.  In  anderer  Weise  unterstützt  die  Volksbibliotheken  die
Schriftenvertriebsanstalt.  Abteilung  Zentralverein
  für  Gründung  von  Volksbibliotheken.
Berlin  SW.  13,  Alte  Jakobstr.  129.  Gegen  Zahlung  eines  Jahresbeitrags
  für  mindestens  4  Jahre  wird  schon  bei  der  ersten  Beitragszahlung
  eine  vom  Zentralverein  zusammengestellte  Samm.
lung  von  50  gebundenen  Büchern  als  Eigentum  des  Mitglieds  geliefert.
  Vier  Jahre  später  kann  die  Sammlung  um  50  Bände
vermehrt  werden,  wenn  der  Beitrag  auf  weitere  vier  Jahre  gezohlt
  wird.  Es  find  14  Sammlungen  zusammengestellt,  von  denen
eine  beliebige  ausgewählt  werden  kann.  Sie  sind  auf  evangelischer
Grundlage  aufgestellt,  doch  sind  für  konfessionell  gemischte  Gemeinden
  besondere  Sammlungen  vorhanden.  —  Die  „Deutsche
        <pb n="284" />
        —  284  —

Dichter-Gedächtnisstiftung,  Bibliotheksabteilung“,  in
Hamburg-Großborstel  unterstützt  bedürftige  Büchereien.  Sie  fordert
  in  der  Regel  für  jede  Bücherverteilung  einen  einmaligen  Beitrag
  von  5  Mk.  und  außer  dem  Porto  als  Ersatz  für  jeden  Einband
  0.40  Mk.  Sie  verschenkt  aber  unter  Umständen  auch  Bücher
ohne  jede  Gegenleistung.  Die  von  der  Stistung  angekauften

ücher  werden  nur  in  geschlossenen  Kollektionen,  nicht  einzeln,
abgegeben.  Näheres  durch  die  Gesellschaften  selbst.  —  Der  Borromäusverein
  in  Bonn  gründet  katholische  Bibliotheken.  Für  die
Auswahl  der  Bücher  sind  wichtse  die  unten  zitierten  Schriften  von
W.  Bube,  und  W.  Schubring.

Literatur:  Reyer,  Entwickelung  und  Organisation  der  Volksbibliotheken,
  Leipzig,  W.  Engelmann,  1899.  —  ube,.  Die  ländliche
  Volksbibliothek.  Berlin.  Trowitzsch  &amp;amp;  —  4.  Puee  1907.  —
Apel,  Die  Verbreitung  guten  Lesestoffs.  Berlin.  C.  Hcymann,  1896.
—  Liebeskind,  Was  kann  der  Lehrer  zur  Vesbreitung  guter  Lektüre
  in  seiner  Schulgemeinde:  tun?  bangenfalza,  Beyer  und  Söhne.  —
Nörrenberg,  Die  Weind  kun  ihre  Jusgehen  und  ihre  Reform.
K##cl.  Gnevlow  und  von  Gellhorn.  1806.  —  C.  Schultze,  Freie  bffentliche
  Bibliotheken  und  Lesehallen.  S  Stettin.  Dannenberc  &amp;amp;  Ve.  19000.
Ders.,  rbibliotheken.  In  der  Zeitschr  hist.  I,  Heft.  *
Tews,  Wie  gründet  und  leitet#  man  Ie  Sliche  kuchhnn  .  Berlin.
Gesellschaft  für  Verbreitung  von  Volksbildung.  1903.  —  Der  Abschnitt
.Maßnahmen  zur  Verbreitung  guler  Lektüre"“  in  dem  Juss  .Anusder
so3zialen  Tätigkeit  der  Kreisverwaltungen“".  Berlin.
li  che  Landbuchhandlung.  1907.  —  Oberegierner  Dr.  Küster,
Oberschlesisches  Vollebibliothekswren  Vortrag,  gehalten  auf  der  11.
Hauptversammlung  des  Deutschen  Vereins  für  ländliche  Wohlfahrtsund
  OSchnralpflege  m—il  Deutsche  Landbuchhandlung.  1907.  —  In
dem  gleichen  Verlage:  Schubring,  „Das  Beste  fürs  Land“,  ein  Ratgeber
  bei  Beschaffung  guter  Bücher  und  Biider  für  die  Landbevölkerung.

Zeitschriften:  olkabi  ld  un.  ,  Jettschmt  der  Eeetellschet  für

Volksbildung,  mit  der  Beilage  e  Volksbibliothek“.  Berlin
  NW.,  Lübecker  Straße  6  —  „Eckart“,  Krausgegeben  vom  Zentralverein
  zur  Gründung  von  Voltébioliotheb.  —  „Die  Bücherwelt“",
eeb  vom  Verein  von  tier  Karl  Vorkoms  ua  in  Bonm  —
„Ju  dschriften-Warte",  Organ  der  vereinigten  Deutschen
Däscinegrtauff=  fur  Sueeriferit  Red.  H.  Wolgast.  Hamburg,
Ottostraße  Jugendschriften-Rundschau-,  herausgegeben
  5en  F¾  er  deutschen  „u  erur  Zördecum  der  Volks-  und
Iugendlektüre,  Oamburg  1.  Besen  „Vol  sbücherei
in  Oberschlesien“,  Oppeln,  r

Kolportage.

Die  in  den  Volksbibliotheken  gebotene  Lektüre  befriedigt  zwar
einen  Teil  des  in  der  Landbevölkerung  vorhandenen  Lesebedürf.
nisses,  weckt  aber  zugleich  neues  Bedürfnis  und  neue  Lust  zum
Lesen.  Mit  der  wachsenden  Volksbildung  mehrt  sich  das  Verlangen
nach  eigenen  Sammlungen  guter  „Hansbücher“.  Der  schlechten,
        <pb n="285" />
        —  285

lediglich  in  gewinnsüchtigem  Interesse  getriebenen  Kolportage  verderblicher
  oder  zu  teurer  Bücher  kann  gründlich  nicht  durch  die
Volksbibliothek  allein,  sondern  nur  durch  eine  gleichzeitig  betriebene
  Gegenkolportage  entgegengetreten  werden.

Mittel  und  Wege.  Die  Geistlichen  oder  die  sämtlichen
Synodalen  eines  oder  zweier  benachbarter  Synodalbczirke  —  selbstverständlich
  kann  die  Sache  auch  von  anderen  für  das  Volkswohl
interessierten  Männern  in  die  Hand  genommen  werden,  wo  die
Einrichtung  noch  nicht  besteht,  z.  B.  von  einem  lokalen  Ausschuß
für  Wohlsahrtspflege  a.  d.  L.  —  schliebßen  sich  zu  einem  „Kolportageverein“
  ohne  sestere  Organisation  und  peinliche
Statuten  zusammen,  zeichnen  je  ein  paar  Mark  à  fonds  perdu  —
weil  bei  dem  Betrieb  der  ersten  Jahre  leicht  ein  kleiner  Fehlbetrag
eintreten  kann  —,  und  wählen  aus  ihrer  Mitte  einen  umsichtigen
praktischen  Mann  als  Geschäftsführer,  der  seinerseits  einen  geeigneten
  Mann  aus  seinem  Orte,  einen  nüchternen,  zuverlässigen,
einigermaßen  intelligenten  Tagelöhner,  kleinen  Handwerker  oder
hauern  (keinensalls  einen  Berufskolporteur)  zum  Kolporteur

tellt

Um  „Martini“,  zwischen  der  Ernte  und  Weihnachten,  wird
dieser  Kolporteur,  nachdem  man  in  den  Lokalblättern  und  bei  anderen
  sich  bietenden  Gelegenheiten  die  Sache  erörtert,  in  die  Ortschaften
  seines  Bezirks  gesandt,  wo  er  vorher  wochenweise  durch  gedruckte
  Zirkulare  bei  den  Psarrämtern,  (ersten)  Lehrern,  Gemeinde-
  und  Gutsvorständen,  sowie  sonstigen  maßgeblichen  und
voraussichtlich  dasür  interessierten  Persönlichkeiten  angemeldet  ist.
Die  isfste  des  Kolporteurs  ist:

miche-nstcheln  der  m  der  Regel  bis  Ende  Oktober  des  Vorjahr

  4.  sENWH  r  sechs  or  Pegmn  des  Kolportagebetriebes
durch  Vermittlung  r  guis  vein  Bezirksausschuß  unter  Beifügung
einer  doppelten  Ausfertigung  des  Verzeichnisses  der  zu  kolportierenden
Bücher,  Schriften,  Bilder  usw.  zu  beantragen  ist  und  bei  genügender
  Begründung  steuerfrei  ausgestellt  wird.  2.  Das  oben  genanntc,
  vom  Beczirksausschuß  genehmigte  Bächerwerzeichnis.  3.  Eine
von  dem  Geschäftsführer  des  Kolportagevere  ins  ausgustellende  Legitimationskorte,
  die,  aber  in  späteren  Jahren,  wenn  der  Kolporteur  bekannter
ist.  wegfallen  kann.  4.  Eine  starke,  lederne,  mit  Tragriemen  versehenc
Ledertasche  (nach  Art  der  Festrtem  **  aber  etwas  tiefer,  durch
H.  Feesche  in  Hannover  für  etwa  14  zu  beziehen),  mit  Büchern
und  Schriften  zum  Vertrieb  —  religiösen,  wirtschaftlichen,  erzählenden
Inhalts  —  gesüt.  5.  Eine  mit  Wachstuch,  an  den  Knickstellen  mit
Leder  überzogenc  etwa  55:45  Zentimeter  große  Mapye  mit  Bildern,  auf
deren  Rückseite  sich  noch  eine  kleinere  gee  für  Wondsprüche
anbringen  läßt.  6.  Ein  leerer  Geldbentel  lein  starker,  lederner  Tabaksbeutel
  tut  gute  Dienste).  7.  Ein  Bleistist.  8.  Ein  Beste#luch,  liniiertes
Oktarheft,  enthaltend  a)  uf  den  ersten  Seiten  ein  mit  ka  ufenden  Nummern
  und  Preisangabe  versehenes  Verzeichnis  der  wirklich  kolportierten
Bücher,  Bilder  ufw.;  b)  etwa  10  Danb  alitente  n-  für  Bestellunaen,
  mit  folgenden  Rubriken:  Name,  Wohnort  des  Bestellers,  Nummer
  den  bestellten  Buchs  (nach  dem  Verzeichnis  a).  Anzahl  der  bestellten
        <pb n="286" />
        —  286  —

Exemplare,  Preisbemerkung  über  Zahlungsmodus,  ob  gleich  bezahlt,  Ser

nach  Empfang  durch  das  Pfarramt.  (Barzahlung  auch  bei  na

Leferusg  ist.  vorzuzichen  und  wird  in  der  Regel  bertrauznstarr  2
ährt);  c)  ein  un  nd  ntn  in  welchem  “—  Ausgang  des

“n“*“s  die  Zahl  der

i  abzuliefernde  Summe,  eine  auso  i  die  lest  Heir.  hasch
vollzieht,  und  der  Kolporteur  braucht  nicht  jedes  verbrauchte  Buch  z
notieren;  d)  die  Marschronte  für  den  Kolporteur,  die  vor  Beginn  s
Betriebes  für  die  ganze  3—6  Wochen  währende  Zeit  genau  festgestellt
wird,  enthallend  Datum,  Namen  des  roen  und  der  an  dem  Tage
zu  bereisenden  Orte,  Namen  der  durch  Zirkular  benachrichtigten  E
ämter  usw.,  #ee  I  eine  durch  die  Pfarrämter  usw.  auszufüllende
Kontrolkrub  il.

Der  Kolporteur  kehrt  bei  nähergelegenen  Orten  an  jedem
Abend,  bei  größeren  Touren  nach  spätestens  drei  Tagen  zurück  zur
Ablieserung  der  vereinnahmten  Gelder,  Abrechnung  (jedesmal  vorzunehmen)
  und  Neusfüllung  der  Tasche  und  Mappe.  Bei  mehrtägigen
  Touren  sind  ihm  zur  Neufüllung  an  einen  der  zu  bereisenden
  Orte  (Psarramt)  Bücherpakete  vorauf  oder  nachzuschicken,
ebenso  sind  die  Bestellungen  von  dem  Geschäftsführer  sosort  und
portofrei  durch  die  Post  oder,  wenn  der  Kolporteur  den  Best  tellort:
noch  einmal  berührt  und  nicht  so  sehr  dadurch  belastet  wird,  durch
diesen  zu  erledigen,  da  eine  Verzögerung  leicht  das  Vertrauen  der
kausenden  Bevölkerung  stört.  Der  Kolporteur  erhält  unter  der
Vergütung  seiner  baren  Anslagen  (für  Eisenbahnfahrten,  Nacht  ·
quartier  uw  einen  —  jedenfalls  den  ortsüblichen  Tagelohn  überschreitenden
  —  Betrag  von  2  bis  3,50  Mk.  täglich  (letzteres  einschließlich
  Unkosten).

Die  Bücher  usw.  find,  soweit  nicht  für  eine  Provinz  eine  eigene
Kolportageniederlage  in  Verbindung  mit  einer  Vereinsbuchhand--lung
  begründet  ist,  von  einer  Buchhondlung,  mit  der  der  Verein
in  feste  Beziehungen  tritt,  bei  längerem  und  ad  sicherem  Betrieb  auch
direkt  von  der  Verl  agshandl  ung  mit  Gewähr  eines  Rabatts
von  15—40  pCt.  zu  beziehen.  Der  Rabatt  dient  zur  Deckung  der
durch  Tagelohn,  Porto,  Drucksachen  usw.  entstandenen  Kosten.
Etwaige  Ueberschüsse  werden  entweder  zur  späteren  Inangriffnahme
  einer  größeren  Fiebilehieiriich  angesammelt  und
kapitalisiert,  oder  nach  Maßgabe  des  in  den  einzelnen  Gemeinden
Gekauften  an  diese  zurückgezahlt  und  zur  Gründung  und  Mehrung
von  Volksbibliotheken  verwandt.  Alle  ein  bis  zwei  Jahre  legt  der
Geschäftsführer  vor  der  Bezirkssynode  oder  einer  Generalversammlung
  des  Vereins  Rechenschaft  ab  und  nimmt  etwaige  Wünsche
entgegen.  Der  Geschäftsführer  arbeitet  ohne  Vergütung.

gelauft  wurde,  a  Bte  und  zur  Unterstützung  von  Bolksbiblio-
        <pb n="287" />
        —  257  —

theken  und  Posaunenchören,  in  einer  Gemeinde  zur  Eirichtung  einer
Gemeindepflege  verwandt  wurden.  (Land  VIII.  S.  392.)

Die  Kolportage,  wie  sie  bisher  vielsach  ausgeübt  worden  ist,
hat  ihre  großen  Schwierigkeiten  aus  den  eben  mitgeteilten  Gründen,
  weil  sie  zu  teuer  und  vor  allem  deswegen,  weil  es  überaus.
schwierig  ist,  geeignete  Kolporteure  zu  finden.  Es  ist  durchaus
nötig,  daß  die  Kolporteure  ständig  überwacht  werden,  denn  da  sie
an  der  Literatur,  die  sie  von  dem  Kolportageleiter  bekommen,
wenig  verdienen,  so  nehmen  sie  meistens  noch  schlechte  Schriften  und
Schundliteratur  mit,  um  diese  unter  der  Hand  an  den  Mann  zu
bringen  und  dadurch  ihren  Erwerb  zu  vergrößern.  Man  hat  in
dieser  Hinficht  recht  traurige  Erfahrungen  gemacht.  Die  großen
Zeitschriftenvereine  haben  deshalb  mit  der  Zeit  ihren  Kolportage-Betrieb
  ausgegeben,  weil  die  Kolporteure  sich  von  der  Zentrale
aus  nicht  überwachen  lieqzen.  Man  ist  dann  dazu  übergegangen,
in  den  Synoden  die  Sache  in  die  Hand  zu  nehmen.  Ein  Mann,
der  in  der  Synode  bekannt  ist,  der  vor  allem  von  jedem  Geistlichen
  gekannt  wird,  kann  viel  leichter  überwacht  werden,  zumal
er  sich  in  jedem  Dorf,  wo  ein  Pfarrer  wohnt,  gleich  nach  seiner
Ankunft  bei  diesem  zu  melden  hat.  Freilich  ist  es  auch  schwierig
auf  den  Dörfern,  wo  kein  Geistlicher  wohnt,  dann  die  Ueberwachung
sortzusetzen,  es  müßten  dort  auch  die  Lehrer  willig  in  den  Ueberwachungsdienst
  eintreten.

Aber  auch  die  Synoden  haben  mit  der  Zeit,  weil  der  Betrieb
ein  zu  teurer  wird  und  weil  die  Kolporteure  heutzutage  eine  Besoldung
  verlangen,  die  sich  bei  dem  Kolportagebetrieb  nicht  herausschlagen
  läßt,  ihre  Synodalkolportage  aufgeben  müssen,  und
man  hat  darum  andere  Mittel  und  Wege  gesucht,  um  gute,  reine
Literatur  unter  das  Volk  zu  bringen.

Die  geschilderte  Art  der  Kolportage  ist  aber,  abgesehen  von
den  Schwierigkeiten,  auch,  wenn  man  lediglich  den  Geschästsbetrieb
ansieht,  noch  zu  teuer.  Die  Ausrüstung  und  Besoldung  eines  Kolporteurs
  kostet  Geld,  und  manche  derartige  Kolportage  hat  nur
mit  wesentlichen  Zuschüssen,  von  Freunden  der  Sache  geleistet,  betehen
  und  arbeiten  können.  Man  sollte  aber,  da  so  viele  Nottände
  und  Werke  der  Barmherzigkeit  und  Wohlfahrtspflege  Anforderungen
  an  unsere  Mildtätigkeit  stellen,  wenigstens  für  solche
Werke  keine  Zuschüsse  verlangen,  welche  recht  gut  auf  eigenen
Füben  stehen  können.

So  hat  bereits  im  Jahre  1891  Pastor  Meyer  in  Mehrum  dem

Weelis  en  Verein  in  Hannover,  dem  Förderer  aller  dertigen.  Kolpor-Ver
  ine  ungen,  eine  Reihe  von  Vorschlägen  eingercicht,  welche  den
Kolportagebetrich  vereinftchen.  berbilligen,  ja  rentabel  für  andere
*  lt  gden  könnten.  Seine  Vorschläge  gingen  dahin,  von
einer  buchhändlerischen  Zentrale  aus  jedem  Geistlichen  vor  We  Sshnachten
eine  kleine  Wleriich  christlicher  Verlagsartikel  in  Probeexemplaren  zuusenden.
  Diese  sollen  durch  einen  Ortseinwohner  Haus  für  Haus  vorgelegt
  werden.  Die  gesammelten  Bestellungen  vermittelt  der  Geiftliche
dem  baure  Sr-rische  Depot,  welches  sie,  wieder  durch  gemeinsame  Sen-
        <pb n="288" />
        —  288  —

dung  aller  Artikel  an  den  Geistlichen,  ausführt.  Das  ist  ein  wesentlicher
  Fortschritt,  denn  einem  bekannten,  vom  Pfarrer  gesandten  Ortscinwohner
  wird  größere#s  Vertrauen  entgegengebracht,  als  einem  fremden
Kolporteur.  2  GortagC  kann  auch  Geönhli  cher  arbeiten:  sie  wwird
keine  Familie  ũ

Diese  ia  er  GEnosten  für!7  Seidel  in  Lae  lebr#  weiter
rrrein  acht  und  auf  ihnen  die  Kolportageorganisation  für  das  Herzoghien=
  Weiningen,  aufgebaut.  Die  Grundzüge  dieser  Meininger
23  sind  fo
Der  alsese  Vorstand  des  Landesvereins  für  Innerc
Mission  ernennt  einen  Geschäftsleiter  für  die  Landeskolportage  und
gibt  diesem  innerhalb  gewisser  Direktiven  freien  Spielraum  und  Vollsßt
  für  seine  Arbeit  und  seinen  V  Vertries.  kuberlangt  aber,  auch  hewissen  nhafte
  Rechnungslegung  und  Berichte  buchhändler

Thüring  nferenz  u
Lentralg  für  Inrere  Mission  geförderte  Schriftenniederlage  und  ##
tageblattexpedition  in  Neudietendorf.  (R.  Luttringhausen.)

Der  Geschäftsleiter  sucht  in  jeder  Ephorie  einen  Ephoralagenten
und  in  jedem  Dorfe  einen  Agenten  (Pfarrer,  Lehrer,  Schultheiß)  zu
gewinnen.  Er  stellt  unter  Berücksichtigung  der  an  ihn  ergangenen  Wünsche
ein  Verzeichnis  der  zu  kolportierenden  Bücher,  Schrifien  und  Bilder
auf,  verhandelt  mit  der  Sreistennisderlage.  über  den  ihm  für  jeden
Artikel  zu  gewährenden  Rabatt  und  läßt  dann  jeder  Agentur,  teils
direkt  durch  die  Post,  teils  durch  die  Etboralcgentur  eine  Srosnst#-Schriften
  franko  zum  Verkauf  zugehen.  Die  Unkosten  für  Verpa
Porio,  Fracht  nach  den  Wernturen  und  für  alle  tachographischen  Trbeisse
trägt  Neudietendorf.  Die  Größe  der  Sendung  ist  nach  der  Größe  und

gemeinsarnen,  Sendungen  an  die  Enheralniederlape  geschehen  #urch  die
hn.  di  nze  lse  ndungen  nach  den  Dörfern  werden  dann  durch  Gelegenheiten
  e  *  abgeholt.  Die  Agenten  r*  durch  eine  gerignete
  Person  die  erhaltenen  Verlagsartikel  Laus  für  Haus  feilbieten
und  verkaufen,  nachdem  sie  bereits  vorher  durch  Abkündi  igung  oder  private
  Besprechungen  das  Kommen  des  Bücherboten  vorbereitet  haben.
Rcicht  der  Vorrat  nicht  aus,  so  kann  aus  der  nahen  Niederlage  des
Ephoralagenten  nachbezogen  werden;  ist  er  zu  groß  gewesen,  so  geht
der  unverkaufte  Rest,  wie  auch  in  allen  Fällen  das  dereinnahmte  Geld,
an  diesen  zurück.  Der  Herumträger  erhält  eine  kleine  Vergütung.  Der
Ephoralagent  rechnet  danach  mit  dem  Geschäftsleiter,  und  dieser  mit
Neudietendorf  ab.  Werden  an  eine  Ephoralniederlage  viel  Bücher  von
den  Dörfern  zurückgegeben,  so  können  sie  nach  Neudietendorf  zurück,
oder  auch  an  eine  andere  Ephoralniederlage  gesandt  werden.

Die  Vorteile  dieser  Kolportage  vor  der  Meyerschen  sind:

1.  Es  wird  mehr  verkauft,  da  die  Leute  größere  Auswahl  haben.
das  Gekaufte  gleich  lten  können  und  nicht  erst  auf  Erfüllung
ihrer  Bestellung  zu  warten  brauchen.

2.  Die  Unkosten  sind  noch  geringer.  Die  Ausgobe  für  die  durch
viele  Hände  gehenden  und  dann  meist  beschmutzten  und  unverkäuflichen
  Pr#inpkanr  fällt  hinweg.  FX  Vertriebslosten
        <pb n="289" />
        —  289  —

und  Portoausgaben  sind,  da  vielfach  Marktgeschirre  und  dergleichen
  benutzt  werden,  und  da  die  Agenten  oft  gelegentlich
der  Predigerkonferenzen  mit  dem  Ephoralagenten  abrechnen,
im  allgemeinen  unbedeutend.
Es  ken  ..  g  e  über  aus  der  Erzeralniederlege  gu  *  Geschenken
bei  sten  usio*  bezogen  werden.  issionsesten.
7  Ea  und  äbnlichen  wird  der  —  der  Niederlage
  zum  Verkauf  ausgelegt.
Bedingung  ist  hier  wie  dort:
1.  Freudiges  Eintreten  der  Agenten  in  diesen  Dienst  an  den
Gemeinden.
2.  Genaue  Abrechnung  mit  dem  Ephoralagenten.
3.  Zurückweisung  aller  beschmutzten  oder  cbeschädigten  Bücher
urch  den  Ortskolporteur  an  den  Frev
Als  beste  Zeit  für  den  Vertrieb  haben  sich  0  .  zwischen
Michaelis  und  Beihachten  erwiesen;  die  Einnahmen  aus  der  Ernte
geben  dem  Landbe  bewohne  t  eine  Kröhert  Kaufkraft,  und  das  nahe  Weih-1P55
  est  bietet  Gclegensen  rt  Geschenke.  Als  die  besten  und  gechicktesten
  Ortskolporteure  haben  sich  Schulkinder  und  Konfirmanden

*

etãti
Der  Erfolg  dieser  auch  anderwärts  eingeführten  Meininger  Kolportage
  ist  durchaus  erfreulich.  Sie  hat  das  ganze  Herzogtum  mit  einem
Netz  don  Ephoralniederlagen  und  Aeenturen  u  überzogen,  aus  denen  beständig
  Schriften  bezogen  werden  können.  Ganz  esehen  von  dem
geistigen  und  geistlichen  Gewinn,  hat  diese  1807  Anercchtet-  —
in  den  fieben  ersten  Jahren  ihres  Bestehens  für  8914,84  M  Bücher,
Schriften,  Wandschmuck  u.  dergl.  abgesetzt,  dabei  nur  178.06  #u.  ri  Unkosten
  gehabt  und  eincn  Gewinn  an  Bar  und  Warenbeständen  von
1184  Mark  erzielk.  e  Einrichtung  und  Unterhaltung  der  Kolportage
hat  dem  Welt.  #r-  Innere  Mission  keinen  Pfennig  gekostet;  *
nõtige  wurde  aus  den  leb-chussen  bestritten.  Die  Ueberschüsse  sind  zur
Begründung  von  Volksbibliotheken,  giiner  chbibliothek  und  drei  Wanderbisliiiheter
  mitbenutzt  worden.  Möglich  ist  dieser  Kolportagebetrieb
aber  nur  dann,  wenn  sich  willige  Agenten  finden.  Innerhalb  der  sieben
Jahre  haben  von  ca.  150  Geistlichen  nur  fechs  aus  verschiedenen  Gründen
die  Uebernahme  einer  Agentur  abgelehnt.  Gegenwärtiger  Geschäftlsleiter
der  Koldortage  im  Herzogtum  Sachsen-Meiningen  4  Pfarrer  Baner
in  Unterkatz  bei  Wasungen.

Auch  eine  Reihe  von  preußischen  Kreisen  hat  sich  die  Verbreitung
  guter  volkstümlicher  Schriften  angelegen  sein  lassen.  Es
handelt  sich  vor  allem  um  Verbreitung  guter  Kalender,  dann  auch
um  Schriften  belehrenden  Inhalts.

Aus  einer  Aufstellung  des  Buches  „Aus  der  soziolen  Tätigkeit  der
preußischen  Kreisvebwwallnme  ,  S.  171,  geht  bervor,  daß  folgende  Kreise
die  d,  echftekrinde  W“*°  zus  cherbreilung.  guter  Kalender  husagede
habe  000  oftpr.  Hauskalender  usw.),  S
150  ——  *d  M.,  Ka  #00,  122,46  M.  (2011  Kalender),  Le
1500  M.,  Eschwege  120  M.,  Nelsungen  100  M.,  Oberlahnkreis  100  M.

Im  Preise  Kammin  sind  im  Jahre  1905  2911  Kalender  verbreitet
worden.  In  Fällen,  in  denen  es  angebracht  erscheint,  werden  die  Kalender
  unentgeltlich  abgegeben,  meist  *iE"#  wird  i  ne  geringe  Bezahlung
(unter  dem  Einkaufswert)  verlangt.  Hierd  einmal  erreicht,
daß  eine  erheblich  größere  Anzahl  verbreitet  urshn,  kann,  als  bei  völlig

Sohnrey.  Wegwelser  19
        <pb n="290" />
        —  290  —

unentgeltlicher  Abgabe,  sodann  gewinnt  der  Kalender  durch  wie  Bejablung
  in  den  Augen  drs  Publikums  mehr  an  Wert.  Zu  der  Verbreitung
  bedient  sich  der  Areis  der  Mitwirkung  der  Pastoren  d  anderer
geeigneter  Torricnen  Im  letzten  Jahre  bot  die  Kalenderwerbreitung
einen  Zuschuß  vo  22  M.  45  Pig.  aus  Kreismitteln  erfordert  (außer
den  Portokosten,  die  der  Kreis  ebensalls  trägt).

Im  Kreise  Ungermünde  werden  seit  ctwa  12  Jahren  zur  Belämpfung
  der  Sozialde  nokratie  in  den  besonders  bedrohten  ländlichen
Ortschaften  regelmäßig  Vollekalender  verteilt.  Die  Kalender  werden
durch  einen  besonderen  Boten  in  die  Häuser  der  Arbeiter  Gebracht  und
nach  den  Beobacht  ungen  des  Landrats  gerne  gelesen.  In  den  letzten
Jahren  sind  bis  zu  750  Lalender  verteilt  worden  und  zwar  enva  600  aus
der  Schriftenvertriebsanstalt  m.  b.  H.,  Berlin  S  13,  100  Voll.
kalender  für  die  Provinz,  Weht  b.  des  cvangelisch  lirchlichen  Hilfs.
vereins  und  50  Sohnrey-Dorfkalender.  Die  HKosten  sind  meist  durch
freiwillige  Beiträge  einzelner  Freunde  der  guten  Sache  gedeckl  worden.

Ein  interessanter  Versuch  zur  Bekämpfung  der  Schundlite.
ratur  ist  wurein  vom  „Rhein-Mainischen  Verband
für  Volksvorlesungen  und  verwandte  Bestrebungen“"
  mit  dem  Verkauf  von  guten  Büchern  und  Bildern  auf
Jahrmärkten  gemacht  worden.

Da  es  sich  erst  um  drei  solche  Versuche  handelt,  kann  ein  abschlichendes
  Urteil  noch  nicht  gefällt  werden.  Fest  stcht“,  so  schreibt  uns  auf
unsere  Anfrage  der  genannte  Verband,  „daß  es  ein  sehr  guter  Weg  ist,
unsere  guten  Bilderreproduktionen  und  billigen  Buchausgaben  unter  das
Volk  zu  bringen.  Da  aber  der  ganze  Verlaufsapparat  (Anwerbung  eincs
makellosen  Verkäufers,  der  eine  bestimmte  feste  Einnahme  haben  muß,
Herrichtung  einer  ansehnlichen  Verkaufsbude,  Erwerbung  eines  gut
assortierten.  Verkaufslagers)  mit  ziemlich  bedeutenden  Kosten  verknüpft
ist,  so  läßt  sich  die  Sache  nur  sortseben,  wenn  man  sie  als  Vionierarbeit
für  die  Verbreitung  guter  Schrificn  und  Bilder  ansieht  und  m
Leistung  cines  finanziellen  Zuschusses  rechuct.  Mit  der  Zeit  tWöirun.  sich
die  Sache  auch  geschäftlich  tragen;  aber  cs  ist  erst  viel  Vorarbeit  zu
leisten.  Es  wäre  ein  dankenswertes  Unternehmen,  wenn  man  auch  in
anderen  Gegenden  Deutschlands  unseren  Versuch  aufnehmen  wollte.“

Ein  weiterer  Weg  zur  Bekämpfsung  der  Schundliteratur  ist
vielleicht  der,  möglichst  abentenerliche,  spannende,  ereignisreiche  Geschichten
  zu  bringen,  dabei  aber  doch  literarischen  Ansprüchen  zu
genügen.

Dieses  Ziel  versolgen.  die  mit  Unterstützung  des  Dürerbundes  von
Frhr.  von  Egloffstein  rausgegeb  benen,  im  Verlage  von  Georg  König-Verlin
  erschienenen  „Schatzgräbers  Ta  aschenbüche  tc“  und  die.  bei
Hilger  erschienenen  a—  t  Jung  und  Al
Bei  letzteren  ist  bemerkenswort,  daß  sie  in  der  äußerlichen  Wasbleteungm
denjenigen  der  landläufigen  Schauer,  und  Räuberromanen  aufs  Oaar
gleichen,  um  dadurch  desto  sicherer  in  die  Hände  des  Publikums,  für  das
so  berechuct  sind,  zu  gelangen.

Lileratur:  Jahresberichte  des  Ev.  Vereins  für  Innere  Mission  in
Hannover,  des  Nassauischen  Kolportagevercins,  des  Oberhessischen  Vereins
  für  Innere  Mission,  des  Landesvereins  für  Innere  Mission  im
Herzogtum  Sachsen--Meiningen.  —  Apel:  Die  berbreitu  guten  Lesesloffs.
  Berlin.  C.  Heymann,  18966.  —  Derselbe:  2  Tufsätze  über
Kolportagevercine  in  der  geitschrist  der  Zentralstelle  für  Arbeiter-Wodhl.
        <pb n="291" />
        —  201  —

fahrlscinrichtungen.  1901.  Nr.  6,  und  im  „Land“  18911.  Nr.  9.  —  Dafelbst
  1507,  Nr.  10,Schmücke  dein  Hcim.  —  Seidel,  Geschichte
der  Inneren  Mission  im  Herzogtum  Sachsen-Meiningen.  Kap.  23.  Moiningen,
  1999.  R.  Reyßner.  —  Ders.,  die  unchristliche  und  unsittliche
Presse  und  Literatur  und  ihre  Bekämpfung  durch  Veranstaltungen  der
Inneren  Mission.  Meiningen,  1597.  R.  Reyßner.  —  Ders.,  Wic  ist  zur
Bekämpfung  der  Schundliteratur  eine  wirksame  christliche  Rolportage
einzurichten?  Flicgende  Blätter  aus  dem  Rauhen  Hausc.  1902.  Heft  3
und  4.  —  Ders.,  Aufsätze  im  Land.  v.  Jahrgang  Nr.  21,  10.  Jahrgang
Nr.  1.  1,  110.  —  Katbolische  Kolportage.  2.  Auflage.  Volkoverein  für
das  katholische  Drutschland.  M.-Gladbach,  1907.

Die  Förderung  des  ländlichen  Zeitungswesens.

Durch  Einführung  und  Vermehrung  der  Volksbüchereien,
durch  Ausgestaltung  der  Kolportage  und  durch  Griündung  von  für
das  Land  geeigneten  Wochen-  und  Gemeindeblättern  wird  es  nur
zum  Teil  gelingen,  die  Bildung  der  Landleute  in  unserm  Sinne
zu  erweitern  und  zu  vertiefen  und  ihre  Anschauungen  in  die
rechten  Bahnen  zu  leiten.  Ein  anderer  Bildner  und  Erzieher  hat
seit  den  letzten  Jahrzehnten  weit  größere  Macht  über  sic  gewonnen
und  gewinnt  sie  immer  inehr,  —  die  Tagespresse.  War  vor  dem
großen  Kriege  die  Zeitung  auf  dem  Lande  eine  vereinzelte  Erscheinung,
  so  gibt  es  jetzt  kaum  noch  ein  Haus,  in  das  sie  nicht
ihren  Weg  sindet.  Wer  sie  nicht  hält,  leiht  sie  sich  vom  Nachbar.
Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  ein  täglich  oder  wenigstens  mehrmals
wöchentlich  erscheinendes  Blatt  einen  weit  größeren  Einsluß  gewinnt,
  als  eine  Wochenschrift  oder  das  aus  der  Bücherei  entlichene
Buch,  zumal  es  täglich  etwas  Neues  bringt,  das  interessiert  und
nicht  allzugroße  geistige  Anforderungen  an  den  Leser  stellt.

Wenn  bisher  auf  einem  Gebicte  der  Wohlfahrtspflege  gesündigt
  worden  ist,  so  ist  es  hier  der  Fall.  Die  berusenen  Faktoren,
besonders  die  evangelischen  Geistlichen,  haben  hier  bis  vor  kurzem
die  Hände  vollständig  in  den  Schoß  gelegt  und  zugesehen,  wie
einmal  die  Großstadtpresse  in  ihren  billigen  Ausgaben  aus  das
Land  zog,  und  wie  ihr  Geist  und  Wesen  auch  in  die  Provinzialund
  Lofkalpresse,  die  ihr  der  Konkurrenz  wegen  gleichtun  mußte,
eindrang.  Die  Lust  an  der  Sensation  und  dem  Skandal,  die
Freude  am  Mäkeln  und  Nörgeln  hat  die  Tageszeitung  uns  auf
das  Land  gebracht,  der  wir  auch  die  politische  Verhetzung  verdanken.
  Mit  Schmutz-  und  Schwindelinseraten  beglückt  sie  den
vertrauensseligen  Landmann.  So  erwächst  der  ländlichen  Wohlfahrtspflege
  die  doppelte  Aufgabe:  1.  die  schlechte  Großstadtpresse
vom  Lande  zu  vertreiben  und  2.  die  Provinzial-  und  Lokalpresise
zu  pflegen  und  immer  mehr  auch  mit  den  Gedanken  der  Wohlsahrts=
  und  Heimatpflege  zu  erfüllen.

Mittel  und  Mege.  Zunächst  gilt  es,  ofsen  und  energisch
den  Kampf  gegen  die  gekennzeichnete  Großstadtpresse,  der  ja  leider

19“
        <pb n="292" />
        —  292  —

die  größere  Provinzpresse  vorwiegend  zugerechnet  werden  muß.
aufzunehmen.  Die  Gleichgiltigkeit  der  Männer,  die  die  Verantwortlichkeit
  dafür  tragen,  gegen  das,  was  an  Zeitungen  auf  ihrem
Gut,  in  ihrem  Dors,  in  ihrer  Gemeinde,  in  ihrem  Kreise  gelesen
wird,  muß  aushören.  Bei  unsern  ländlichen  Verhä  ltnissen  wird
es  verhältnismäßig  leicht  sein,  allein  durch  persönliche  Rücksprache
mit  den  Abonnenten  die  in  Frage  stehenden  Blätter  zu  verdrängen.
Neben  dieser  persönlichen  Beeinflussung  muß  überall,  wo  Gelegenheit
  geboten  wird,  mit  dem  gesprochenen  oder  dem  gedruckten  Wort
gegen  sie  gearbeitet  werden.  Ihre  Gefährlichkeit  und  besonders
ihre  Skrupellosigkeit  im  Inseratenwesen  sollte  ein  Thema  unserer
Gemeindeabende  sein;  in  der  Presse,  die  uns  zur  Versügung  steht,
muß  immer  wieder  auf  jene  hingewiesen  werden.

Viel  schwieriger  ist  die  zweite  Ausgabe,  die  Beeinflussung  und
Stärkung  unserer  kleinen  Provinz.  und  Lokalpresse,  denn  sie  erfordert
  eine  unendlich  treue,  immerwährende  Kleinarbeit.  Unter
den  3726  Tageszeitungen  Deutschlands  sind  viele  Hunderte,  die
nur  ein  sehr  bescheidenes  Dasein  fristen.  Unglückliche  Produkte
sind  es,  ihr  geistiger  Vater  meist  ein  tüchtiger  Setzer,  der  ein
kleines  Kapital  sein  eigen  nannte  und  den  Verlag  erwarb.  Mit
der  Ausgabe,  die  ihm  mit  der  Redaktion  gestellt  wurde,  kam  nicht
der  Verstand  und  die  nötige  Bildung.  Mühsam  schneidet  er  aus
der  Großstadtpresse,  aus  Korrespondenzen,  aus  den  Zeitungen
eines  näheren  Kollegen  sein  Blättchen  zurecht.  Unberaten  bringt
er  meistens  krauses  Zeug  zusammen,  ein  eigenartiger  Volkserzieher.
  Sein  Blatt  ist  sein  Geschäft;  glücklich  ist  er,  wenn  er
recht  viele  Inserate  erhält  und  nimmt  so  jede  Schmutz=  und

Schwindelanzeige  auf.  Hat  er  wirklich  auch  den  guten  Willen,
solche  zu  vermeiden,  so  ist  der  gute  Wille  vergeblich;  die  großen
Annoncenbureaus,  die  an  solchen  Inseraten  Zehntausende  verdienen,
  nötigen  ihn,  sie  auszunehmen.  Dazu  kommt  noch  ein  an.
deres:  er  möchte  es  mit  keinem  verderben,  so  wagt  er  kein  ofsenes
Wort,  er  verliert  das  bißchen  Rückgrat,  das  er  vielleicht  besessen.

Wie  ist  zu  helfen?  Nicht  dadurch,  daß  man  durch  Zwang  ihn
veranlaßt,  die  genannten  Inserate  zu  lassen,  nicht  dadurch,  daß  wir
Ansprüche  an  seine  Leistungen  stellen,  die  in  keinem  Verhältnis  zu
seinem  Geldbeutel  und  seinen  geistigen  Fähigkeiten  stehen,  sondern
daß  man  Helser  und  Mitarbeiter  des  Redakteurs  und
Verlegers  wird.  Zunächst  revidiere  man  seine  eigene  Anschauung
  in  bezug  auf  die  Lokalpresse.  Wir  haben  uns  die  Unart
angewöhnt,  gleich  den  Großstädtern  auf  unsere  kleinern  Lokalzeitungen
  verächtlich  herabzusehen.  Wir  halten  sie,  ohne  ihnen
irgend  welche  Beachtung  zu  schenken,  höchstens  nach  den  Inseraten
und  nach  dem  Lokalen  sehen  wir  darnach,  was  es  Neues  im
Städtchen  gibt.  Diese  Unart  müssen  wir  ablegen.  Es  handelt
sich  nicht  darum,  was  diese  Lokalpresse  uns  persönlich  wert
ist,  sondern  darum,  daß  sie  ein  Lehrer  und  Erzieher  der
        <pb n="293" />
        Unseren  ist.  Wie  wir  unsern  Kindern  nur  Gutes  und  Schönes
in  die  Hand  zu  geben  uns  bemühen,  so  dürfen  wir  keine  Arbeit  und
Mühe  uns  verdrießen  lassen,  die  Lokalpresse,  die  den  uns  anvertrauten
  Landleuten  in  die  Hand  kommt,  zu  heben  und  zu  fördern.
Sie  gerade  muß  das  Objekt  unseres  ganz  besonderen  Interesses
und  unserer  ganz  besonderen  Liebe  werden.

Es  gilt  Fühlung  zu  suchen  mit  dem  Redakteur  des  Lokalblattes.
  Es  darf  keine  Fahrt  zur  Stadt  gemacht  werden,  bei  der
man  ihn  nicht  aussucht  und  ihm  die  Achtung  erzeigt,  die  man  vor
der  Macht  hat,  die  in  seinen  Händen  liegt,  und  das  Interesse,  das
man  an  seiner  Arbeit  nimmt.  Er  wird  in  seltenen  Fällen  nur
solches  Entgegenkommen  nicht  zu  schätzen  wissen;  bald  wird  er
sogar  zutraulich  werden  und  seine  Nöte  und  Wünnsche  offenbaren.
Geht  man  liebevoll  auf  diese  ein,  befriedigt  man  besonders  den
einen  in  der  Regel  gröbten  Wunsch,  ihn  möglichst  mit  lokalen
Nachrichten  zu  unterstützen,  wird  man  bald  sein  ganzes  Herz  gewinnen.
  Man  halte  sich  nicht  für  zu  gut,  ihm  sortlaufend  über
alle,  auch  die  kleinsten  Ereignisse  im  eignen  Wirkung  Kreise  zu
berichten,  und  sei  es  auch  über  einen  Hund,  der  toll  geworden  ist,
denn  durch  solchen  Liebesdienst  wird  er  allmählich  willig  werden,
auch  jede  andere  Mitarbeit  dankbar  anzunehmen.  Alle  Einwendungen,
  mit  denen  er  anfangs  unsere  größeren  und  ihm  vielleicht
  in  ihrer  Bedeutung  unverständlichen  Artikel  ablehnte,  er
habe  keinen  Raum  dafür,  werden  bald  verstummen,  und  uns  zuliebe
  wird  allmählich  auch  aller  Schmutz  und  Schwindel  aus  dem
Inseratenteil  verschwinden.  Mit  den  Jahren  wird  es  uns  so
gelingen,  einen  Einfluß  auf  die  Lokalpresse  zu  gewinnen,  wie  er
größer  kaum  gedacht  werden  kann.

Viel  schon  vermag  die  Arbeit  des  einzelnen  aber  doch  nicht
alles.  Beschränkt  ist  die  Zahl  derer,  die  als  Mitarbeiter  in  Betracht
kommen,  auf  allen  Gebieten  kann  der  einzelne  nicht  orientiert  sein.
So  gilt  es  ferner,  andere  für  das  Lokalblatt  zu  interessieren  und
aus  seinem  Leserkreise  Mitarbeiter  zu  werben.  Um  jedes  Lokalblatt
  muß  sich  ein  Abbeiterireis  scharen,  der  die  einzelnen  Gebiete
christlich-sozialen  Lebens  unter  sich  zur  Berichterstattung  verteilt
und  durch  häufige  Aussprache  unter  sich  über  die  Ziele  sich  verständigt
  und  gegenseitig  anregt.  Die  Bildung  eines  Preßausschusses
  des  Kreises  muß  angestrebt  werden.

Daß  die  Arbeit  auf  der  ganzen  Linie  getan  wird  und
keine  Lücke  mehr  sich  findet,  ist  das  Ziel.  Hier  und  da  wird  eifrig
gearbeitet,  dann  wieder  geht's  aber  den  alten  Schlendrian  weiter
und  auch  die  erste  Liebe  und  Begeisterung  erlischt  gar  bald.  Der
Stecken  des  Treibers,  der  Säumige  anspornt,  Träge  aufmuntert,
darf  nicht  fehlen.  Die  Prebausschüsse  einer  Provinz  oder  eines
Landes  müssen  sich  zusammentun  zu  einem  Preßtverband,  an  dessen
Spitze  eine  besonders  für  die  Sache  interessierte  und  befähigte
Persönlichkeit  steht.  Dieser  Preßverband  hat  zunächst  die  Aus-
        <pb n="294" />
        —  204

gabe,  dort,  wo  noch  nichts  geschieht,  Mitarbeiter  zu  gewinnen,  dann
den  Preßausschüssen  und  ihren  Mitgliedern  das  Material  in
Form  von  Korrespondenzen  in  die  Hand  zu  geben,  weiter  die
Tätigkeit  der  Mitarbeiter  an  der  Leralpress4  zu  kontrollieren  und
anzufeuern,  wo  einer  versagt,  schließlich  aber  auch  eine  Sache,  auf
die  es  ankommt,  auf  der  ganzen  Linie  zu  betreiben.  Die  Konferenzen,
  zu  denen  der  Verband  die  Mitglieder  jährlich  ein  oder
zweimal  versammelt,  dienen  dazu,  das  Vorgehen  einheitlich  zu
gestalten.  Preßausschuß  und  Preßverband  haben  daneben  die
Aufgabe,  die  Stände  und  Kreise,  die  noch  gleichgiltig  sind,  für  die
Arbeit  an  der  Presse  zu  interessieren.

Was  ist  bieher  geschehen?  Den  Ansang  mit  der  Arbeit  an  der  mittleren
  und  kleineren  Presse  machte  der  Gentralausschuß  fur  Innere  Mis.
sion,  Geschäftsstelle  Berlin  W.  30,  Tollenorsstraßze  17.  Seine  halbmona".=liche
  Korrespondenz  ging  1906  a  30  Vertrauensmänner:  sie  brachte
218  Artikel  und  261  6.  inlr  11  feuilletonistische  Beilagen;  16
Feslartikel  in  fünssacher  Fassung.  erreichten  eine  Aufla  e  von  3036  Erem.
plaren.  Evangclische  Preßverbände  existieren  in  den  Provinzen  Sachsen.
Schlesien,  Schleswig-Holstein.  Pommern,  Westfalen,  in  Baden  und  Hessen-Darmstadl;
  im  übrigen  nehmen  sich  die  Provinzial-,  und  Landesvereine
der  Inneren  Mission  der  Arbeit  an.  Der  am  besten  geleilete  Preßverband
ist  der  für  die  Provinz  Sachsen,  das  Herzogtum  Anhalt  und  Thüringen,
dessen  Sekretär  Pastor  Swierczewski  in  St.  Ulrich,  und  der  gerade
mustergiltig  organisier!  ist.  Die  genannten  Instanzen  suchen
die  Presse  nicht  nur  in  körperlicher  und  christlicher  Beziehung  zu
beeinflussen,  sondern  wirken  auch  für  jegliche  Art  ländlicher  Wohlfahrtsund
  Heimatpslege.  Es  ist  allerdings  zu  wünschen,  daß  die  Mitglieder
des  Vereins  und  alle  für  letzteren  Interessierten  ich  noch  enger  an  die  Preß,
verbände  nanschlietzen  und  zu  gemcinsamer  Arbeit  vereinen.

die  Versorgung  der  Presse  mit  gutem  und  dabei  billigen  Unterbalkungeboif
  bemüht  sich  u.  a.  der  „Dürerbund“  (Geschäftsstelle  Dresden-Blascwitz).
  Er  hal  zu  dicsem  Zwecke  eine  Liste  herausgegeben,  die  eine  große
Zahl  von  ausgewählten  Romanen  und  Novellen  deutscher  und  ausländischer
  Schriftsteller  enlhält,  die  entweder  ganz  frei  sind,  oder  doch  zu
mäßigen  Honorarsätzen  zum  Abdruck  erworben  werden  können.  Die  Liste
wird  auf  Wunsch  unentgeltlich  versandl.  Es  ist  zu  hossen,  daß  sich  die
Lokal,  und  Provinzialpresse  diese  Gelegenbeit  reichlich  zunutze  macht.
Wo  sich  Gelegenheit  bictet.  Verleger  oder  Schriftleiter  darauf  hinguweisen,
möge  sie  nicht  versäumt  wer

Neben  den  einentlichen  issabsisuranen  und  der  Tagespresse
  könnte  die  kleine  christliche  Presse,  das  Sonntagsblatt
und  das  (SGemeindeblatt  eine  mächtige  Hilfe  für  die  Wohlfahrtsbestrebungen
  werden,  wenn  sie  geschickt  benutzt  und  ans-Kestaltet
  wird.  Eben  erscheint  zu  rechter  Zeit  im  Verlage  von
Gnstav  Schlocßmanns  Buchhandlung,  Hamburg,  ein  Buch,  „Verzeichnis
  der  evangelischen  Presse“,  herausgegeben  im
Auftrage  des  Verbandes  Evangelischer  Buchhändler  (Preis  3.50
Mark),  das  uns  einen  Eindruck  davon  gibt,  welche  Macht  die
wöchentlich  in  Hunderttausenden  von  Eremplaren  ausgehenden
Sonntagsblätter  bilden.  Näher  auf  ihre  Ceschichte  einzugehen.
dazu  ist  hier  nicht  der  Ort.  Wir  können  an  dieser  Stelle  nur
        <pb n="295" />
        —  2956  —

jeden,  der  unser  Buch  in  die  Hand  bekommt,  bitten,  an  seinem
Teile  mitzuhelsen,  diese  Sonntagsblätter  mit  Artikeln  über  unsern
Verein  und  das  Glück  auf  dem  Lande,  das  er  gern  bringen  möchte,
zu  versorgen.

Zwar  wird  das  Sonntagsblatt  ja  auch  vorwiegend  von  Landlenten
  gehalten,  näher  aber  steht  uns  doch  seiner  ganzen  Art  nach
das  ländliche  Gemeindeblatt.  Die  Gemeindeblattsache  ist  noch  in
der  ersten  Eutwicklung  begriffen,  aber  sie  hat  doch  in  kurzer  Zeit
einen  solchen  Aufschwung  genommen,  daß  sie  voraussichtlich  einen
sehr  großen  Umsang  annehmen  wird,  und  wir  gerade  von  ihr  eine
große  Förderung  unserer  Sache  erwarten  dürfen.  Hinter  den
Gemeindeblättern  stehen  nämlich  Persönlichkeiten,  die  einerseits
mit  den  Lesern  als  ihre  Pastoren  die  engste  Fühlung  haben,  andrerseits
  aber  in  der  Regel  die  treuesten  Freunde  und  Mitarbeiter
unseres  Vereins  und  seiner  Bestrebungen  sind,  und  so  die  Gewähr
bieten,  daß  sie  die  Landleute  dahin  beeinflussen  werden,  auf  die
Wohlfahrts-  und  Heimatpflegebestrebungen  einzugehen,  denn
darauf  kommt  doch  eben  für  uns  alles  an,  unser  Landvolk  willig
zu  machen,  daß  es  sich  helsen  läßt.  Die  Veranlassung  zur  Heraus.
nabe  dieser  Gemeindeblätter  gab  die  Erkenntnis  der  Begründer,
ansschließlich  Pastoren,  daß  sie  durch  die  Predigt  und  Seelsorge  doch
nur  immer  an  einen  kleinen  Teil  der  Gemeinde  herankommen,  und
man  den  Versuch  unternehmen  müsse,  die  Presse  zu  Hilse  zu
nehmen,  um  alles,  was  man  der  Gemeinde  zu  sagen  hat,  mit
einem  Male  in  sämtliche  Häuser  zu  bringen.  Es  kam  wie  von
selbst,  daß  die  Blätter  nur  in  vereinzelten  Fällen  kirchliche  blieben
und  sosort  auch  das  ganze  soziale  Leben  der  Gemeinde  zum  Gegenstande
  der  Erörterung  machten.  Je  mehr  das  geschieht.  desto
wertvoller  wird  ihr  Einfluß  auf  das  gesamte  Leben  der  Gemeinde
  sein.

Das  erste  ländliche  Gemeindeblatt  gab  vor  16  Jahren  Pastor
Habermann-Zwinge  am  Harz  heraus,  ohne  zunächst  einen  Nachfolger
  an  anderen  Orten  zu  finden.  Aber  seit  etwa  4  Jahren  regt  sich's
auf  einmal  im  Westen  und  Osten,  Norden  und  Süden.  Nach  dem  von
OHabermann  gegebenen  Vorbilde  entstanden  eine  ze  Angahl  von
kirchlichen  Gemeindeblättern.  Als  mustergültig  erwähnen  wir  u.  a.  die
unserer  Mitarbeiter  Dekan  Nuzinger=  Gutach,  Pastor  Hinden
lang-Scxau  (beide  in  Baden),  sowie  Pastor  Busch-Gr.  Schtvirsen
(Pommern),  ferner  die  von  Pastor  Hunzinger-Schaafheim  (Grh.
Hessen),  Pastor  Knopf-Bevern  (Braunschweig),  Superint.  Möller.
Langenweddingen,  (Prov.  Sachsen),  Pastor  Swierczewski-St.
Ulrich  (Bez.  Halle.),  Pastor  Kampffmeier-Geibsdorf  (Schlesien).
Pastor  Schmidt-Kreibau  (Schlesien),  die  Gemeindeblätter  der  Synoden
Kammin  und  Greifenberg  (Pommern),  Herausgeber  Pastor  Knak-Ribbekardt
  und  Strecker,  Fritzow,  und  das  der  Synode  Tennstedt,
(Prov.  Sachsen),  Hevausgeber  Pastor  Walther-Kirchheilingen.  Nach
diesen  muß  sich  ein  jeder  richten,  der  ein  Gemeindeblatt  beginnt,  und
daß  recht  viele  bald  mit  einem  solchen  beginnen  möchten,  ist  unser
Wunsch.  Ic  mehr  sie  eingeführt  werden,  desio  größere  Fortschritie  wird
die  Wohlfahrts=  und  Heimatpflege  machen,  1  schon  dadurch,  daß  das
        <pb n="296" />
        Gemeindeblatt  sich  mit  der  Geschichte  des  Ortes  befassen  muß  und  so
den  —  “  ihre  Heimat  lieb  macht.

n  hat  der  Christliche  Zeitschriftenverein,  Berlin
  n  *s6  Alte  Jakobstraße  129,  zahlreiche,  allerdings  rein  lirchliche
Gemeindeblätter  hervorgerufen,  indem  er  der  eimelnen  Gemecinde  eine
oder  mehrere  Spalten  eines  Normalblattes  zur  Verfügung  stellt.
Württemberg  und  Schleswig-Holstein  folgten  mit  einer  gleichen  Einrichtung.


Wieistein  Gemeindeblatt  zu  gestalten?  Es  hat
sich  als  am  vorteilhastesten  herausgestellt,  mit  dem  Gemeindeblatt
möglichst  klein  —  mit  4—8  Seiten  Oktav  oder  4  Seiten  Quart  —
anzusangen,  einmal  der  Kosten  wegen,  andrerseits  um  den
Herausgeber  nicht  zu  sehr  zu  belasten.  Es  darf  auch  aus  diesem
Grunde  nicht  öster  als  monatlich  erscheinen.  Die  Mittel  werden
am  besten  durch  freiwillige  Beiträge  aufgebracht.  Abonnement
ist  nicht  zu  empfehlen,  denn  zum  Wesen  des  Gemeindeblattes  gehört
  es,  daß  es  umsonst  in  jedes  Haus  gegeben  wird.  Die  Kosten
betragen  150  bis  250  Mk.  jährlich  und  sind  bisher  überall  gedeckt
worden.  Auf  Inserate  ist  durchaus  zu  verzichten:  einmal  bringen
sie  nichts  ein,  denn  der  Leserkreis  ist  zu  klein,  um  eine  solche  Anzahl
  derselben  zu  erhalten,  daß  ein  Ueberschuß  bleibt,  der  zur  Vergrößerung
  des  Blattes  dienen  könnte,  und  andrerseits  muß  der
Herausgeber  für  die  Inserate  eintreten  und  macht  auch  außerdem
den  Geschäftsleuten  im  Dorse  durch  sie  Konkurrenz.  Mitarbeiter
ind  möglichst  viele  zu  gewinnen,  damit  das  Blatt  nicht  zu  eineitig
  wird,  doch  die  Hauptarbeit  wird  immer  vom  Herausgeber  zu
eisten  sein.  Um  die  oben  erwähnte  wünschenswerte  Fühlung  mit
dem  Leiter  des  Lokalblattes  zu  gewinnen,  wird  man  am  besten
das  Gemeindeblatt  bei  diesem  drucken  lassen,  wenn  nicht  eine  allzuhohe
  Forderung  den  Druck  in  einer  auswärtigen  Druckerei  ratsam
erscheinen  läßt.

Ein  eigenes  Gemeindeblatt  ist  in  jedem  Falle  vorzuziehen;  wer
aber  nicht  die  Herausgabe  eines  selbständigen  Blattes  wagt,  wende
sich  an  den  genannten  Christlichen  Zeitschristen-Verein  oder  auch

an  unseren  Verein,  da  unter  Umständen  das  von  Sohnrey  herausgegebene
  Wochenblatt  „Deutsche  Dorfzeitung“  da  und  dort  lokalisiert
  werden  könnte.

Literatur.  Sehr  umfangreich  und  größtenteils  in  Beitscriften  verstreut
  ist  die  Literatur,  die  die  Schäden  der  Presse  behandelt.  Man  findet
sic  fast  vollständig  vergeichnet  in  den  „Erenngelischen  Preßbestrebungen  und
Hoffnungen  im  Jahre  1005.  Jahresbericht  des  ev.-soz.  Preßverbandes
für  die  Provinz  Sachsen  von  P.  Swierczewski“.  Preis  1  M.  Dieser
H6hl  ie  Jahresbericht,  dessen  5  Jahrgänge  vom  Herausgeber  (St.  Ulrich

In,  Bez.  Halle)  für  insgesamt  5,.50  M.  portofrei  zu  kichen.  sind.
¾7  “  .  Literatur,  au.  der  miemard  „porübergehen  darf,  der  sich  für  die
        <pb n="297" />
        —  297  —

Wider  Schmugg  und  Schwindel  im  Inseratenwesen“  —  kann  nicht  genug
empfohlen  werde

Die  meisten  Gemeindeblätter  sind  in  dem  oben  genannten  „Verzeichnis
  der  evangelischen  Presse“  angegeben.  Alle  für  sie
in  Betracht  kommenden  Fragen  behandelt  die  in  viertelsührlichen  Leiten
erscheinende  Kleinste  christliche  Presse“,  zu  beziehen
ihren  Herausgeber  Pastor  W.  Busch-Gr.  Schwirsen  bei  Kaffzig  i.  Durch
für  80  Pfg.  jährlich.  Das  Blatt  unterrichtet  auch  über  die  biszher  erien
  Literatur.  Siecbe  auch  den  Auffot  Gemeindeblatt“  von

.  Busch,  in  der  „Dorfkirche“,  Ig.  1,  N

Das  Dorftheater.

Als  eins  der  wirksamsten  Förderungsmittel  des  geiftigen  und
geselligen  Lebens  auf  dem  Lande  wurde  im  „Gemeindeabend“
die  „Volksbühne“  genannt.  In  der  Tat  vermag  keine  andere
Volksbelustigung  und  Volkserholung  so  tief  und  nachhaltig  anzuregen
  und  in  gleicher  Weife  für  unsere  Ideale  zu  begeistern.
Das  Theaterspiel  hat  in  den  letzten  Jahren  erfreuliche  Ausbreitung
  erfahren.  Anregend  hat  in  dieser  Beziehung  besonders
der  von  Pfarrer  R.  Herrmann  herausgegebene  „Ratgeber  fürs
Dorftheater“  gewirkt.  An  Lust  und  Neigung  zu  dramatischer
Darftellung  fehlt  es  unter  der  Landbevölkerung  gewiß  nicht,  wenn
auch  die  Begabung  in  Süd.,  Mittel,  und  Weftdeutschland  stärker
hervortritt  als  im  übrigen  Deutschland.  Ein  tiefer  Drang
zu  dramatischer  Darstellung  ist  von  altersher  im  ganzen  deutschen
Volkstum  vorhanden  —  das  beweifen  die  zahlreichen  Reste  der
alten  Umzüge  und  Feftzüge,  in  denen  die  Volksseele  dramatisch
auszudrücken  versuchte,  was  sie  bewegt,  das  beweifen  die  dramatischen
  Aufführungen,  die  in  vergangenen  Jahrhunderten  felbst
in  den  kleinsten  Dörfern  stattfanden.  An  diese  angeborene  Lust
und  Begabung  muß  in  der  Gegenwart  angeknüpft  werden:  dramatische
  Darstellungen,  und  zwar  nicht  nur  für  das  Volk,  wie
sie  in  der  Stadt  veranstaltet  werden,  fondern  hauptsächlich  durch
das  Volk  müssen  nicht  nur  in  den  kleinen  Städten,  sondern  auch
in  den  kleinsten  entlegensten  Dörfern,  ja  selbst  auf  den  einsamen
Gütern  ins  Werk  gefetzt  werden.  Bei  diesen  dramatischen  Darstellungen
  haben  wir  felbstverständlich  nicht  die  gewöhnlichen  Einakter
  und  Komödien  im  Auge,  wie  sie  auf  dem  Lande  in  Vereinen
vielsach  aufgeführt  werden;  es  handelt  sich  vielmehr  um  die  Förderung
  einer  Volksbühne,  deren  Stoffe  dem  Volkston  in  seinen
edelsten  und  echteften  Aeußerungen  entnommen  und  die  der  Landbevölkerung
  allgemein  verständlich  sind.  Nicht  die  Possen  oder
Trivialitäten  der  öden  Einakter,  sondern  echte  Kunst  in  Ernst  und
Humor  foll  das  Landvolk  unterhalten,  begeistern,  erheben  und
von  den  Sorgen  des  Alltagslebens  befreien.

Mittel  und  Wege.  Die  Schwierigkeiten,  die  den  dramatischen
  Anfführungen  in  Landgemeinden,  selbst  unter  ungünftigen
Verhältnissen,  entgegenstehen,  sind  durchaus  nicht  unüberwindlich.
        <pb n="298" />
        —  208  —

Ueber  die  wesentlichsten  Punkte,  die  Mitwirkenden  und  die
passenden  Stücke  sprach  sich  Rittergutsbesitzer  von  Schöning
aus  seinen  Ersahrungen  auf  einigen  Gütern  in  Pommern  in  der

Generalversammlung  des  Ausschusses  für  Wohlsahrtspflege
auf  dem  Lande  folgendermaßen  aus:  „An  diesen  Abenden  wird
entweder  ein  Vortrag  gehalten  .  oder  endlich  —  und  das
möchte  ich  vor  allem  empfehlen  —  eine  Theateraufführung
veranstaltet.  Musikalische  und  Heis  Abende  haben  insofern
Sinen  lJ  weil  die  Zahl  der  Zuschauer  natürlich  mit  der

bei  der  Vorführung  Mitwirkenden  bedeutend  wächst  —

*  il  doch  ieder  sehen,  wie  sein  Freund  oder  Nachbar  auf  die
Bühne  tritt  und  spielt  —  außerdem  ist  es  ein  großer  Vorzug  der
Aufführungen,  daß  nicht  nur  der  Abend  selbst,  son.
dern  die  ganze  Zeit  der  Vorbereitung  einen  veredelnden
  Einsluß  ans  alle  Teilnehmer  ausübt,
daß  dieselben  von  demoralisierenden  Vergnügungen
  dadurch  abgehalten  werden.  Patriotische
  Aufführungen  haben  immer  den  meisten  Anklang
bei  uns  gesunden.  Schwierigkeiten  macht  eine  solche  Veranstaltung
sicherlich  nirgends.  Allerdings  gehört  eine  Persönlichkeit  dazu,
welche  die  Aufführungen  zu  leiten  versteht.  Im  übrigen  sinden
sich  gewiß  überall  Leute,  die  gern  und  mit  Geschick  Theater  spielen.
Die  Beschaffung  der  Kostüme  hat  uns  noch  nie  in  Verlegenheit
gebracht,  namentlich  da  die  bistorische  Treue  nicht  gerade  not.-wendig
  gewahrt  werden  muß.  In  derselben  Versammlung
änßerte  sich  Professor  Dr.  Hitze  .  Münster  i.  W.  nach  seinen  Ersahrungen
  im  Westen  Deutschlands:  „Auch  das  Theaterspiel  kann
sehr  nutzbar  gemacht  werden.  Wir  haben  eine  Fülle  von  ausgezeichneten
  Stücken,  und  das  ist  ein  besonders  fruchtbares  Bildungsmittel
  insosern,  als  so  auch  der  kleine  Mann  aus  dem  Lande  eingeführt
  wird  in  eine  —  fast  möchte  ich  sagen  —  vielfach  nene
ideale  Welt,  und  als  nicht  bloß  etwa  der,  welcher  mitspielt,  sondern
auch  alle  ibrigen  Glieder  der  Familie  das  Stück  gleichsam  wit
durchleben.  Auf  dem  Lande  ist  das  ja  alles  so  schön:  da  lebt  d
ganze  Familic,  insbesondere  im  Winter,  des  Abends  palehtndee
und  wenn  etwa  der  Sohn  einc  solche  Rolle  auswendig
lernt,  so  können  sie  sie  baldalle.  auch  das  kleinste
Kind,  auswendig.  So  wirkt  das.  Spiel  auf  die
aanze  Gemeinde  zurück.  Und  am  Festtage,  wo  die  Leute
zusammenkommen,  freut  sich  die  ganze  Umgegend,  wenn  ein  Mitspieler
  seine  Rolle  besonders  gut  gemacht  hat.  Patriotische
Spiele  sind  da  ausgezeichnet  und  auch  christliche  Spiele.  Es
ist  wunderbar,  wie  das  Volk  nach  der  Richtung  hin  fühlt.  Da
wird  mit  einer  Liebe,  und  fast  möchte  ich  sagen:  Andacht  gespielt.
daß  es  ergreist  und  erdant.“

Die  Mitwirkenden.  Die  geborenen  Leiter  und  Veranstalter
  sind  sast  überall  die  Geistlichen  und  Lehrer,  sowie
andere  Freunde  der  Volksbühne;:  an  der  Ausführung  nehmen
        <pb n="299" />
        —  290  —

alle  Stände  teil.  Gute  Kräfte  finden  sich  überall  und  hich
zum  wenigsten  unter  den  Handwerkern,  Bauern,  Knechten  und
Mägden,  —  sie  bedürsen  nur  der  richtigen,  verständigen  Anleitung.
  Ganz  besonders  heranzuziehen  ist  die  konsirmierte
Qucand.  die  Knechte  und  Mägde  sowohl  wie  die  Söhne  und
Töchter.  Die  Vorbereitung  für  die  erhaltene  Aufgabe  beschäftigt
ihren  Geist,  verscheucht  die  Langeweile,  zieht  sie  vom  Trunk,
Kartenspiel,  sittlicher  Werwilderung  ab,  bietet  in  der  lebhaften
dramatischen  Handlung  gewissermaßen  ein  Ventil  für  die  überschüssige
  hocbenraft.  Die  Antwort  eines  oberbayerischen  Holzknechts:
  „Wir  haben  halt  kein  Theater  im  Dorfe“,  auf  die  Frage
des  Richters,  ob  sie  sich  denn  an  jedem  Sonntag  durchaus  herum.
chlagen  müßten,  spricht  beredt  für  die  sittliche  Berechtigung  der
Förderung  dramatischer  Darstellungen  durch  das  Landvolk
lbst.  Als  Mitwirkende  kommen  ferner  in  Betracht  die  Geangvereine
  die  Jünglings  und  Mäunervereine,.
oweit  sie  nicht  in  engherzigem  Sinne  geleitet  werden,  die  Schul.
kinderchöre,  die  Kirchen=  und  Posaunenchöre,  auch
sonstige  Instrumentalm  usit.
er  Stoff,  die  Stũcke.  Die  Tatsachen  der  christlichen  und
biblischen  Heilsgeschichte,  vaterländische  Gedenktage
werden  überall  verstanden  und  begeistert  ausgenommen.  Großes
Interesse  erwecken  alle  mit  der  engeren  Heimat  verbundenen
  Ereignisse  aus  der  Geschichte  und  Sage,
ebenso  dramatische  Darstellungen,  die  sich  an  die  aus  heidnischer
Zeit  stammenden  Jahreszeiten-  und  Sonnenseste  an.
schließen,  ebenso  die  echten  Volkskomödien,  Schwänke
und  Fastnachtsspie  lc.  Vor  allem  suche  man  nach  Spielen,
die  ein  Stück  Dorfleben  zur  Darstellung  briugen.  Es  ist  ein
wahrer  Reichtum  an  Stoff  vorhanden,  aber  es  fehlt  an
rechter  Bearbeitung  zu  volkstümlichen  Dramen,  und  zwar
in  solcher  Form,  daß  die  Aufführung  für  die  Landbevölkerung
geistig  und  technisch  möglich  ist.  Die  in  größeren  Orten  ausgesührten,
  vortrefflich  und  groß  angelegten  Stücke  und  Festspiele
geben  in  ihren  szenischen  Ansorderungen  über  die  Leistungsfähigkeit
  der  Dorfbewohner  im  allgemeinen  weit  hinans.  Vielfach
haben  Geistliche  und  Lehrer  sich  verdient  gemacht,  größere  Stücke
zur  Aufführung  für  ihre  Gemeindemitglieder  zurechtzustutzen  oder
heimatliche  Stosse  neu  zu  bearbeiten.  Dabei  konumt  es  ja  weniger
auf  vollendete  Kunstform  an  als  auf  geschickte  szenische  Mache  und
volles  Verständnis  für  das  geistige  Auffassungsvermögen  der  Ge.
meinde.  Hier  liegt  für  Dichter  und  dramatische  Schriftsteller  ein
reiches,  noch  fast  ganz  unbebautes  Feld  offen,  hier  ailt  es,  echte
Volksdramen  zu  schaffen,  die  ein  heimatliches  Kolorit,  den  Erdgeruch
  an  sich  tragen,  in  deren  Gestalten  das  Landvolk  sich  in
seinen  Tugenden  und  Lastern,  in  seinen  Freuden  und  Leiden,  in
Vergangenbeit  und  Gegemvart,  in  Hofsen  und  Glanben  selbn
erfennt
        <pb n="300" />
        —  300  —

Wie  stark  und  nachhaltig  die  Wirkung  und  der  Einfluß  derartiger
  Bolksspiele  sein  kann,  das  zeigt  sich  in  den  Beispielen
von  Darstellungen.  wie  fie  teiss  noch  aus  alter  Zeit  bestehen,  teils
in  den  letzten  Jahren  aufs  neue  wieder  auf  dem  Lande  angeregt
und  einge  führt  sind.

Religiöie  Darstellungen  wirken  am  ergreifendsten  auf  die
Londbevölkerung,  die  in  ihnen  stets  eine  Art  Gottesdienst  erblickt,
  dem  sich  auch  der  roheste  Sinn,  der  sich  sonst  jeder  Einwirkung
  durch  Kirche  und  Predigt  verschlossen  zeigt,  nicht  entziehen
  kann.  Beispiele:  Passionsspiele  in  Oberammergau
  und  in  kleinerem  Maße  an  vielen  anderen  Orten.  In  allen
katholischen  Jünglings-  und  Arbeitervereinen  werden  derartige
geistliche  Schauspiele  unter  Leitung  der  Pfarrer  eingeübt  und
aufgeführt.  In  der  Reformationszeit  auch  in  protestantischen  Gemeinden
  allgemein  beliebt  (Luthers  Lied  „Vom  Himmel  hoch“  ist
ursprünglich  Einführung  zu  einem  Weihnachtsspiel);  später  wurden
  sie  im  protestantischen  Norddeutschland  verboten;  ihre  Wiederbelebung
  iin  protestantischen  Deutschland  wird  jetzt  eisrig  betrieben.
Zu  bedauern  ist,  daß  in  einigen  Gehenden  eine  engherzige
Polizeibehörde,  hier  und  da  auch  die  Geistlichkeit,  in  gänzlicher
  Verkennung  des  sittlichen  Einflusses  und  in  völliger  Verständnislofigkeit
  für  die  in  der  Volksseele  schlummernden  Anlagen
und  Bedürsnisse  gegen  dramatische  Aufführungen  aus  der  biblischen
Heilsgeschichte  auftreten.

Ganz  besonders  wirksam  wird  eine  Aufführung,  wenn  in
dem  ausgewählten  Stück  die  engere  Heimat  mit  der  Geschichte  der
Vergangenheit  in  nähere  Verbindung  gebracht  werden  kann.

Gustav  Adolf-  Festspiel,  in  Verbindung  mit  der  Geschichte
des  Dorfes  zur  Zeit  des  30jährigen  Krieges,  in  einer  kleinen  Landgemeinde
  von  700  Einwohnern  aufgeführt.  Von  Pfarrer  Dittmar
verfaßt,  mit  stark  lokalem  Kolorit  und  dem  Verständnis  und  Können
der  Dorfbewohner  angepaßt.  Darsteller:  Landjugend  im  Alter  von
3  *55i  24  Jahren.  Glänzender  Erfolg.  Weitere  Aufführungen  aus

.Bauernkrieg“  usw.  —  Lutherspiel  in  Rakow,  von  15  größeren
-*  der  Volks.  und  Fortbildungsschule  dargestellt.  (Land  VII.
S.  125.)  Reformationsschauspiel  Wenzel  Linck,  im
Altenburger  Theater  von  Bauern  aus  Treben  dargestellt  im  Heir
1898.  (Wenzel  Linck  war  der  erste  evangelische  Pfarrer  von  Trebe
die  Vorfahren  der  Bauern  spielten  eine  große  Rolle  in  den  religköfen
Kämpfen.)  Die  Bauern  kamen  (was  man  wohl  weniger  empfehlenswert
  finden  wird)  abends  nach  der  Arbeit,  sogar  in  der  Erntezeit,  in
die  Stadt,  um  bei  den  Vorbereitungen  und  Plaser  mitzuwirken.  (Land
VI.  S.  381.)  Hutten  Sic#ingenseiel!  n  Ersmßlß*se
Patriotische  Festspiele  im  Kreis  St  Gemeinnützigen
  Verein  auch  aus  der  issetb  E  („Im
Krug  zu  Tolk“,  aufgeführt  im  Ortsverein  zu  Ween  In  Lenzen
a.  Elbe:  Aufführung  einer  lokalen  Sage  „Der  Quitzowring"“
durch  27  Gemeindemitglieder  am  31.  Oktober,  1.  und  3.  November  1895,
gestaltete  sich  zu  einer  großen  D#schaste  und  Heimakfeier,  an  der  die
ganze  Gegend  teilnahm.  (Land  IV.  S.  106.)  Das  Maienspiel
        <pb n="301" />
        —  301  —

verbunden  mit  der  Festaufführung  „Der  Feldzug  von  1813,  11,
15  in  Mecherstädt  a.  d.  Hörsel  jährlich  zur  Pfingstzeit,  dargestellt
von  Landleuten.  (Mitteilungen  des  Vereins  zur  Förderung  deutschevangelischer
  Volksschauspiele.  Heft  1,  1.  Jahrg.)  Vaterländisches
Schauspiel  Ludwig  der  Bayer,  von  Martin  Greif,  alljährlich
aufgeführt  in  Markt  Kraiburg  a.  Inn.  Torf  von  1000  Einwohnern.
  In  früheren  Zeiten  dort  religiöse,  jebt  vaterländische  Dramen,
dargestellt  von  der  ganzen  Dorfgemeinde.  Unterstützung  bewilligt  dazu
on  der  Kreisregierung,  sowie  von  Münchener  Künstlern.  In  Honau,
Fuß  des  Lichtenstein  soll  alljährlich  im  .  ahr  das  Lichten.
Kei##  stspiel  aufgeführt  werden.  Text  vo  irektor  der  Halleschen
Theaterkunstschule,  Lorenz,  nach  Hauffs  Noman,  Musik  von  Osterloh.
Bühne  und  Anlage  äußerlich  im  Stil  der  Lberammergauer  Passionsspiele.
  Der  Schwäbische  Albvereir  beteiligt  sich  an  dem  Unternehmen,
  ein  Pomigee  sorgt  für  Aufbringung  der  Kosten.  In  Wiesenthal
  und  anderen  Orten  der  Rhön  Aufführung  von  „Paulus,  der
Rhönräuber,  behandelt  lokale  Ereignisse  aus  den-  Jahren  1760
bis  1760.  Aufführung  im  Prangel.  Gemeindehaus  an  3  Abenden  im
März:;  Eintrittspreis  30  Pfg.  und  mehr.  Leiter:  Pfarrer  Cesar.

Dramatische  Aufführungen  der  alten  Jahreszeit-  und  Sonnenfestspiele,
  sowie  anderer  Stoffe  aus  dem  Volkstum  lassen  sich  vornehmlich
  da  einführen,  wo  die  Reste  der  aus  heidnischer  Zeit
stammenden  Feste,  sowie  alte  Volksgebräuche  in  der  Landbevölkerung
  noch  lebendig  sind.

Frühlingsfestspiel  im  Dorf  Schlebusch  (Reg.-Bez
Düsfelbor),  an  jedem  Pfingstsonntag  gelpielt  lbis  zum  Jahre  1848,  wo
es  verboten  wurdec).  Uralte  Gebrä  wie  „Todaustreiben“  und
Finssteierbolrn  dramatisch  r  von  Dorfbewohnern;  von  einem

Organisten  alle  Lieder  zusammengestellt,  in  astrumentalbegleitung
gesetzt  und  verbindender  Tczt  verfaßt.  Die  Aostl#me  nach  Angaben
Pfarrers  angeschafft.  Für  alle  mitwirkenden  Dorfburschen  die  alten
Sittenregeln  der  Junggesellenschaft  damit  verbunden.  Das  Festspic!
wuchs  von  Jahr  zu  Jahr  an  Ansehen  und  Bedeutung.  „Montanus  sagt
darüber:  „Nie  ist  ein  Volksspiel  gefeiert  worden,  das  so  allgemeine
Teilnahme  gefunden,  so  große  Sreude  geschaffen  und  der  Unsittlichkeit
so  entaegengewirkt  hat.  Es  hat  bewiesen,  was  derartige  Volksfeste  bet
rechter  Leitung  Gutes  wirken  können.“  (Montanus,  Die  deutschen
Volksfeste.)  Der  Verein  für  Egerländer  Volkskunde  hat
volkstümliche  Aufführungen  in  Aussicht  genommen;  erste  aufführm
Sireitgebact  zwischen  Sommer  und  Winter'  in  Kostümen.  (Land  V

58.)  In  Mülverstedt.  Thüringen,  Maienfest  mit  2
Eiibs  Aufführungen  der  averzburseen.  Das  Fest  knüpft  an  die  alten
Maien=  und  Pfingstfeste  an  und  besteht  aus  dem  Aufzug  der  Spieler.
der  Rede  des  Läufers,  der  Festrede  und  dem  Spiel,  meist  ein  Volks.
sheuPiier  aus  der  Geschichte  Thüringens,  in  bäuerlichem  Dialekt.  (Land

S.  329.)  Aus  dem  Riesengebirge  kamen  in  den  letzten  Jahren  sehr
#  rWimdl  über  die  „Hainer  Spinnabende.“  Auf  Anregung  des
um  die  Erforschung  und  Pflege  des  Volkstums  hochverdienten  Hauptmanns
  a.  D.  Cogho  in  Warmbrunn  hat  der  Lehrer  Kaspar  in  Hain  die
lkhergebrachien  Spinnstubensitten  zu  einem  Volksstück  bearbeitet,  das
von  Bewohnern  des  Dorfes  Hain  alljährlich  in  Hain  und  anderen  Orten
des  Riesengebirges  mit  großem  Erfolg  aufgeführt  wird.  Die  großen
Zeitungen  Breslaus  haben  diesen  Aufführungen  wiederholt  eingehende

5

0.
        <pb n="302" />
        —  302  —

Beschreibungen  gewidmet.  (Land  V.  S.  5.)  Bemerkenswert  sind  auch
die  Trachtenfenspiele.  —im  in  Gutach,  Schwarzwald.  Festspiel
in  12  Bildern  von  der  Landbevölkerung  dargestellt  mit  Prolog  und  den
kindendem  Tert,  unter  Beihilfe  von  Künstlern  veranstaltet.  (Land  11
S.  359.)  In  Malchin  wurde  unter  Leitung  des  Oberlehrers  2  N
aus  Waren  eine  Bühnenaufführung  veranstaltet,  die  allerlei  Volleüberlieferungen
  zum  Gegenstand  hatte,  das  Glanze  stellte  einen  „Winterabend
  in  cinem  mecklenburgischen  Vaucrubause“  dar.
iirrne  Herren  und  Damen  aus  der  Lehrerwelt.  (Land  1X.
S.  128
Dramatische  Aufführungen  aus  der  Märchen-  und  Sagenwelt
für  die  Dorfingend  besonders  zur  Weihnachtszeit  vortrefflich  geeignet:
  Aufführung  der  Grimmschen  Märchen,  Dornröschen,
Heinzelmännchen,  Hänfel  und  Gretel,  Bremer  Stadtmusikanten
niw.,  in  manchen  Gemeinden  schon  mit  großem  Erfolg  eingeführt.
Aufführung  von  „Goldmaric  und  Pechmarie“  im  Volkslesoverein
von  Eldena  (Land  VIII.  S.  322).  In  Herbitzheim  (Elsaß)  Aufführung
  des  „Rattenfängers  von  Hameln“  durch  die  Schuljugend,  veranstaltet
  von  Pfarrer  Siegfried  daselbst.  In  Norddeutschland  haben
sich  als  besonders  wirksam  erwicsen  Schwänke  aus  dem  Soldatenleben
  und  ähnliches.  In  Ottenhausen  bei  Weißen-Kee
  (Thür.)  Volled  gmatishe  Auffuhtungen,  an  denen  sich  das  ganze
Dorf  beteiligt:  Die  „Weiib  ermühlc“  (nach  dem  Grimmschen  Macchen),
  alle  5  Jahre  iuner  hochzei  Darstellung  im
Walde  von  der  Bene,  alljahrlich
Das  cchte  Volksstück,  die  Lomödie.  Hier  bedarf  es  einer  org.
fältigen  Auswahl,  um  aus  der  Fülle  der  vorhandenen  Sachen  das
für  eine  bestimmte  Gegend  und  Bevölkerung  Pasfende  herauszufinden.
  Selbft  allgemein  anerkannt  muftergültige  Stücke,  die  sich
in  einem  Orte  als  vortrefflich  für  Aufführung  und  in  Wirkung
bewährt  haben,  werden  in  auderen  Gegenden  unverftändlich,
wirkungslos,  ja  mitunter  Anftoß  erregend  fein.  Es  müssen  bei
der  Auswahl  S  iten  der  Landbevölkerung  in
Temperament,  Sitten,  Anschauungen  und  Leben  berücksichtigt  werden.
  Vortrefflich  geeignet  sind  Schwänke,  Volksftücke  voll  derben
Humors  oder  packender  Handlung.  Wertvoll  ist  noch  immer
Hans  Sachs,  dessen  Schwänke,  Fastnachtsfpiele  und  Volksstücke
den  echten  Volkston  treffen.  Sein  Roßdieb,  heiß  Eifen,
der  Teufel  mit  dem  alten  Weib,  Fahrende  Schü--ler,
  Krämer  korb  finden  in  ihrer  urwichsigen  Kraft  und
derben  Komik  ungeteilte  Begeisterung  bei  der  Landbevölkerung
und  können  anch  ohne  Schwierigkeiten  von  ihr  dargeftellt  werden.
Dramatische  Schriftsteller  würden  sich  um  die  „Volkskunst“  hochverdient
  machen,  wenn  sie  die  in  den  Werken  von  Hans  Sachs  vorhandenen
  Stoffe  in  zeitgemäßer  Vearbeitung  für  Volksbühnen
oder  zu  Aufführungen  durch  Landleute  herausgeben  würden.  Berühmt
  find  die  „Darstellungen  aus  dem  Volksleben  in  bayerischen
umd  tyroler  Dörfern,  von  den  Landlenten  selbst  eingeübt
und  aufgeführt.  Besspiele:  Schlierfeer  und  Moos-
        <pb n="303" />
        —  303

rainer  Bauerntheater;  ähnlich  in  Westerham
(Bayern).  In  Süddentschland  erfreuen  sich  die  ländlichen  Aufführungen
  der  materiellen  und  geistigen  Unterstützung
  der  Fürsten,  Künstler  und  Behörden:
in  Norddeutschland  gewinnen  wir  eine  solche  Teilnahme  wohl
auch  noch.

Ueber  die  Beschaffung  von  Kostümen  und  Bühneneinrichtungen
näheres  in  dem  unten  angeführten  „Katgeber  fürs  Dorftheater“.


Literatur.  Zur  Geschichte  des  Dorfthcaters:  Wcinhold,  Weih—
nachtsspiele  und  Lieder  aus  Süddeutschland  und  Schlesien.  Wien  1875.
—  (Gustav  Mosen,  Die  Wcihnachtei  spielc  im  sächsischen  Erzgchirgec.
Zwickau,  Volksschriftenverlag  18861.  —  Friedrich  Vogt,  Die  Schleischen
  Weihmachtsspiele.  Band  l  von  Schlesicus  voldstümlichn,  Ueber.
lfieferungen.  beipeig.  eVerlag  von  B.  G.  Teubner  1001.  n  Proessor
  Dr.  A.  Freyhbe,  Parchim,  bearbeitete  und  ——*=  Vols.
schauspiele:  Die  ercersc  von  Weinhold,  Das  Spiel  „Von  den
0  Jungfrauen",  aus  dem  Jahre  1322  in  gemcindentscher  Form,  Leipzig
  1870.  —  „Isaaks  Opfcrung“,  ein  Schriftdenkmal  der  Hansa,  Norden
(Soltau)  1802.  —  „Das  Mecklenburgische  Osterspicl“,  Bremen  1874.  In
gemeindeutscher  Form  erschienen  bei  Bertelsmann,  Gütersloh  1001.  —
„Claus  der  Baucer".  Wismar.  Hinstorff.  —  Ferner  rn  Dr.  A.
Freybe,  „Alktdeutsches  Leben“.  Gütersloh  1880.  —  Im  3.  vBande
finden  sich  die  Voltsschauspiele:  „Ein  Spiel  für  die  Einfäln#gen-  S.  144.
—  Ein  hessisches  spiel  S.  137  fa.  —  Das  Donau-Shuuger
  *170  sspiel  S.  169  sa.  —  Der  Weltspiegel

277  fg.  —  B  b.  Waldis,  Das  Spiel  vom  verlorenen  Sohn

201  fa.  —  durt  den  katholischen  Teil  unseres  Volkes  sind  auf  die
"d6  n  Rud.  von  Kralik  brarbeitete  Weihnachts-,  Passions-  und  Osterspiele
  zu  verweisen,  mit  musikalischem  Anhang.  (Wien,  Verlag  von  Karl
Koncgen  1894  /05.)  —  Die  Schicksalccines  Thüringer  Wcibnachtsspiels
  von  Pfarrer  Cesar.  (Land  VIII.  S.  90.)  —  Der
Streit  zwischen  Sommer  und  Winter.  Nach  vollstämlicken
eberlieferungen  erneuert  von  Franz  Himmelbauer.  (Land  V.  S.  177.)
—  Lässer,  Die  deutsche  Doridichtung.  Salzungen.  L.  Scharmesser
1007.  —  Als  treffliches  Handbuch  ist  zu  cmpfehlen  das  im  Auftrage  des
Deutschen  Vereins  für  ländliche  Wohlfahrts=  und  Heimatpflege  von
Pfarrer  P  Herrmann  herausgegebene  „RNatgeber  färs  Dorftheater“.
auch  Anzeigen  von  Bezugsqucllen  für  Dekorationsartikel  und  Kostüme.

Der  Tierschutz.

Die  wohlbegründete  Klage  über  die  vorhandene  und  zunehmende
  Verrohung  und  Entsittlichung  der  Jugend  beczieht  sich
leider  zum  großen  Teil  auch  auf  die  Landiugend,  die  ihre  Roheitsvergehen
  zunächst  an  wehrlosen  Geschöpfen,  den  Tieren,  ausübt:
und  es  wird  eine  für  den  Landmann  sehr  wichtige  Frage  sein,
den  jungen  Knecht  oder  die  Magd  auf  ihre  Tierfreundlichkeit  zu
prüfen.  Sind  diese  in  der  Behandlung  der  Haus-  und  Stalltiere
roh  und  brutal  oder  gar  Tierquäler,  so  wird  ihr  Verbleiben  für
        <pb n="304" />
        —  304  —

Haus,  Hof  und  Stall  nicht  ohne  Gesahr  sein,  während  auf  Knechte
und  Mägde,  die  in  der  Pslege  der  Tiere  sorgfältig  und  gewissenhaft
  sind,  der  Landmann  sich  mit  Recht  auch  in  andern  Dingen
verlassen  kann.

Eine  wahre  Schule  der  Roheit  für  die  Landjugend  sind  nicht
nur  die  von  den  Kindern  selbst,  sondern  grade  die  vor  und  in
der  Gegenwart  von  Kindern  ausgeübten  Tierquälereien  und
qualvollen  Todeskämpse  der  Tiere,  wie  sie  bei  mehreren  Gelegenheiten
  aus  dem  Lande,  besonders  beim  Schlachten,  den  Kindern
als  Schauspiel  geboten  werden.  Der  Nachahmungstrieb  treibt
die  Kinder,  es  mit  kleinen,  wehrlosen  Tieren  ebenso  zu  machen.
wie  sie  es  beim  Schlachten,  bei  Treibjagden  usw.  gesehen  haben:
die  dadurch  anerzogene  Gewöhnung  an  Tierquälerei  äußert  sich
später  in  der  Quälerei  und  unbarmherzigen  Behandlung  größerer
Tiere,  wie  auch  in  der  rohen  und  unbarmherzigen  Behandlung
wehrloser  Menschen.  So  bewirkt  die  vor  und  von  den  Kindern
ausgeübte  Tierquälerei  eine  gefährliche  Verrohung  des  Charakters
  und  fördert  die  Entstehung  vieler  verderblichen  und  gefährlichen
  Assekte  int  Menschen.

Mittel  und  Wege.  Durch  die  „Tierschutzbewegung
  hat  sich  der  Gedanke  von  dem  Recht  der  Tiere  auf
den  Schutz  des  Menschen  besonders  in  der  Stadtbevölkerung
durchgearbeitet,  sowohl  auf  Grund  des  praktischen  Nutzens  der
Tiere,  als  auch  auf  Grund  der  Forderung  sittlicher  Gesetze.  Die
Uebertragung  und  Einführung  der  von  der  „Tierschutzbewegung“
mit  Ersolg  eingeschlagenen  Wege  auch  auf  das  Land  würde  nicht
nur  zur  Abstellung  einer  großen  Menge  von  Mißbräuchen  führen,
sondern  auch  dem  Nutzen  der  Landwirtschaft,  der  Förderung  der
Heimatliebe  und  der  sittlichen  Erziehung  der  Landjugend  in  bedeutendem
  Maße  dienen.

Eine  große  Menge  von  Mißständen  und  rohen  tierquälerischen
Bräuchen  und  Einrichtungen  auf  dem  Lande  beruht  weniger  auf
bewußt  ausgeübter  Roheit  und  Grausamkeit,  als  auf  althergebrachten
  Gewohnheiten,  Sitten  und  Anschauungen,  in  Folge
deren  gedankenlos  und  in  gänzlicher  Unkenntnis  der  verderblichen
und  entsittlichenden  Wirkung  aus  Kinder  grausame  und  qualvolle
Behandlung  von  Tieren  vielsach  stattsindet.  Zu  den  schlimmsten
solcher  Mißstände  gehören:  das  Schlachten  auf  dem  Lande  ohne
vorherige  Betäubung  der  Tiere,  die  sogenannten  Küchengrausam.
keiten,  d.  h.  das  häusig  in  Gegenwart  der  Kinder  stattsindende
qualvolle  Töten  kleiner  für  die  Küche  gebrauchten  Tiere,  die  aus
abergläubischen  Gründen  ausgeführte  Tierquälerei  an  Eulen,
Maulwürfen,  Kröten  usw.,  Ausnehmen  der  Vogelnester,  der  Vogel.
fang  in  Dohnstrichen,  das  traurige  Los  vieler  Kettenhunde,  die
qualvolle  Ausnutzung  alter  und  gebrechlicher  Pserde  usw.  usw.

Eine  Abstellung  der  schlimmsten  Mißstände  sind  von  ge

setzlichen  Bestimmungen  und  Verordnungen  der
        <pb n="305" />
        —  305  —

Ministerial-  und  Polizeibehörden  als  Wirkung  der
energischen  und  fortgesetzten  Agitation  der  Tierschutzbewegung  zu
erwarten.  Hierzu  gehört  die  in  den  meisten  deutschen  Staaten
durch  Polizeiverordnungen  eingeführte  Schlachtreform,  die
durch  praktische  Betäubungs-  und  Schlachtinstrumente  gesördert
wird.  Vor  allem  wird  die  bevorstehende  Resorm  des  Strasgesetzes,
in  der  die  bis  jetzt  geltenden,  vielfach  unwirksamen  Vorschriften
über  Tierquälerei  den  Forderungen  des  Tierschutzes  entsprechend
gänzlich  umgeändert  werden  sollen,  auch  ausf  dem  Lande  bedeutende
Abstellungen  der  schlimmen  Mißstände  zur  Folge  haben.

Wie  im  einzelnen  !1  Mißstände  gewirkt  wwide  bann,  Kigt  eine

Kreisverfü  Landrats  im  Kreise  t  Der  Umstand,
daß  die  e  der  Knechte  vielfach  zur  s  llaen  brutalen  Behandlung
  und

ernachlässigung  der  ihrer  Aufsicht  WGD*ibe  Pferde
füürt.  hat  i.  J.  1907  Veranlassung  sbeen  *B.  —.  Beitzer
  von  Schankwirtschaften,  vor  welchen  sich  Last=  un  b4
ohne  Grund  länger  als  ½  Stunde  i1n“m—]  wegen  Förderung  der
Völlerei  ihre  Konzession  verlieren  können.  Land  XV,  S.  306.  Ucher  den
Bogel  1%½  dal.  das  besondere  Kapitel.

Das  Abstechen  des  Schlachtviehs  bei  lebendigem  Leibe  ist

eine  ganz  unnötige  Tierquälerei;  daß  der  Körper  nur  richtig  ausblute,
  wenn  das  Tier  tüchtig  schreie  und  sich  bewege,  ist  ein  blinder
Aberglaube.  Man  sollte  dem  Vieh  vor  dem  Schlachten  ein  schnelles
und  schmerzloses  Ende  bereiten,  das  sind  wir  ihm  als  Menschen
und  Christen  schuldig.  Wie  geschieht  das  am  besten?  Durch
Verletzung  des  Gehirns.  Ist  das  geschehen,  so  stürzt  das  Tier
zusammen,  verliert  das  Bewußtsein  und  wird  mühelos  abgestochen.
Genügt  die  am  meisten  geübte  Betäubung  durch  einen  Schlag
mit  der  Axt?  Ein  Schlag  selten,  mehrere  aber  bedeuten  eine
arge  Tierquälerei,  das  Schlachtopfer  wacht  trotzdem  sehr  oft  noch
auf,  während  es  abgestochen  wird;  es  empfiehlt  sich  dringend,  einen
der  neueren  Betäichungpapparcte  zu  benutzen.

n  unterscheidet  Schuß-  u  Volzenabparate.  Die  ersteren  lh
e  ait,  zu  rnn  gel  abirren  kann.
solche  ußa  F  ist  u.  a.  zu  bezie  n  von  Arthur  Stoff  in  Erfunl
Grrio  15  Die  bolsenabperate  ezerfallen  in  ei  Gruppen:

ehirn  gu  dreive  Eine  Feder  dawiede  d  sein  nenirftis  Beim  —m'G
Bolzenapparate  wird  ein  Stahlpfeil  durch  die  Entladung  einer  Patron
ins  Gehirn  gestoßen  und  tritt  dann  selbsttäti  urück.  1•1-  beziehen  si  ien  sind
ol  rate  von  Behrs  Industrie-Gesell  Hamburg
bom  *3•  kob  nudwigshütte  iE  Hantt  s-  i
„Tell“  von  Liebe  25  M.),  "4  Auwi  Stoff,  Erfurt  (bei  Entnahme
von  10  Stück  11,60  M.  pro  Stück).

Die  besten  Anwälte  *  die  Tierschutzbestrebung  von  jeher  in
den  Lehrern  gefunden,  die  auf  dem  Lande  besonders  im  heimatkundlichen
  Unterricht  den  Tierschutz  mit  Erfolg  behandeln  können.
Wichtiger  aber,  als  die  Belehrung  der  Jugend  über  den  Schutz
der  Tiere  der  Heimat,  ist  der  von  vielen  Lehrern  eingeschlagene

Sohnred.  Wegweller.  W
        <pb n="306" />
        Weg,  der  Schuljugend  Gelegenheit  zur  praktischen
Ausübung  des  Tierschutzes  zu  geben,  wozu  grade  auf
dem  Lande  der  Jugend  überall  Gelegenhei  geboten  ist:  die
Sorge  für  Fütterung  der  Vögel  im  Winter,  Aufhängen  der  Niftkästen,
  Anlegen  von  Hecken  und  Büschen,  Pflege  des  Kettenhundes
und  der  Haustiere,  auch  die  Pflege  alter  schöner  Volkssitten  zum
Wohl  der  Tiere,  wie  Ueberlassen  der  letzten  Garbe  bei  der  Ernte
für  die  Vögel,  Beschenken  der  Stalltiere  mit  besonderen  Kräutern
zu  Pfingsten  usw.,  —  dann  auch  besonders  die  Mithilse  der
Jugend  beim  Verhindern  von  tierquälerischen  Gewohnheiten  und
Bräuchen  —  alles  dies  find,  wie  die  Erfahrung  lehrt,  Aufgaben  und
Pflichten,  die  die  Kinder  gewöhnlich  mit  großem  Eifer  übernehmen
und  deren  Ausführung  eine  tiefe  sittliche  Wirkung  auf  sie  ausübt.
  Am  erfolgreichsten  und  besten  läßt  sich  diefe  Tierschutzpflege
durch  die  Schuljugend  einrichten,  wenn  sich  kleine  Jugend.
tierschutvereinigungen  bilden,  zu  denen  sich  die  Mitglieder
  freiwillig  melden.  Es  wird  kein  Beitrittsgeld  gezahlt,  nur
verpflichten  sich  die  Kinder  dazu,  alle  Tiere  gegen  Roheiten  und
Gransamkeiten  zu  schützen  und  soweit  es  in  ihrer  Macht  ist,  sie  zu
pflegen  und  gut  zu  behandeln.  Sie  erhalten  dann  eine  hübsche
Mitgliedskarte,  die  der  Berliner  Tierschutz--Verein  herausgibt,  100
Stück  1  Mk.  —  Im  Jahre  1906  bestanden  etwa  70  solcher  Kindertierschutvereinigungen
  in  Dörsern  in  Nord-  und  Süddeutschlond.
  Die  Berichte  der  Lehrer  über  die  Erfolge  dieser  Tierschutzvereine
  unter  der  Landjugend  geben  ausnahmlos  Zeugnis  von  der
sittlichen  Wirkung  dieser  Maßregel,  aus  größeren,  wie  selbst  ganz
armen  Gebirgsdörsern  kommen  erfreuliche  Berichte  darüber.

Die  Belehrung  und  Ansklärung  der  Erwachsenen  wird  durch
Vorträge  über  alle  in  Betracht  kommenden  Fragen  des  Tierschutzes
am  besten  in  landwirtschaftlichen  und  gemeinnütigen  Vereinen,
Versammlungen  und  an  Gemeindeabenden  geschehen.  Auch  ist  die
Anschaffung  eines  Schlachtapparates  durch  die  Genieindebehörde
oder  einen  Verein  zu  empfehlen,  von  denen  er  an  alle  Landleute,
die  hitß  schlachten,  verliehen  werden  kann.

Nicht  nur  die  Abschafsung  und  Abstellung  aller  rohen  und
grausamen  Gebräuche,  auch  die  Förderung  des  Vogelschutzes  und
anderer  Tierpflegebestrebungen  durch  gemeindlich  zu  erlassende
  Verordnungen  können  durch  diese  Vorträge  und
Besprechungen  beeinflußt  werden.  In  Anbetracht  der  sittlich  bedeutsamen
  Stellung  der  Tierschutzbewegung  tritt  an  vielen  Orten
auch  der  Pfarrer  erfolgreich  dafür  ein.  Das  reichste  Material  für
die  Behandlung  aller  besonders  für  das  Land  in  Betracht  kommenden
  Tierschutzfragen  bieten  die  zahlreichen  Propagandaschristen,
  die  der  Berliner  Tierschutz-Verein,  Berlin
  SW.  Königgrätzerstraße  41,  zur  Bekämpfung  der
Tierqnälereien  im  Deutschen  Reich  versendet,  darunter  mehrere
Hunderte  von  Flugblättern,  die  sich  vorzüglich  zur  Verteilung  bei
Versammlungen  ufw.  auf  dem  Lande  eignen.  300  solcher  Flug-
        <pb n="307" />
        —  307  —

blätter  kosten  90  Psg.,  alle  übrigen  Propagandaschriften,  Kalender
usw.  ebenfalls  in  den  Preisen  von  10  Pfg.  und  20  Psg.  Außer
dem  Berliner  Tierschutz-Verein,  der  dem  Tierschutz
durch  schriftliche  Propaganda  dient,  besteht  noch  der  Deutsche
Tierschutzverein,  Berlin  W,,  Bellevuestraße  4,  mit
zahlreichen  Zweigvereinen  in  ganz  Deutschland,  der  durch  praktische
  Tätigkeit  den  Tierschutz  fördert,  durch  Einführung  von  Tierasylen,
  Prämien  und  Belohnungen  an  Knechte  und  Leute,  die
aute  Tierpfleger  sind,  durch  Einwirkung  auf  behäördliche  Verordnungen
  aller  Art  in  betreff  des  Tierschutzes  ufw.

Literatur:  Philipp  Klenk,  Lehrer,  „Tierschutz  in  der  Gemeinde
zyt  Srle  4  Preisschrift  des.  Berliner  Tirichud-  Verrs.  1  Sick

90  Pfa.,  3  50  Mie.  da  Gin  eer-Tierschu  b  Bewegung

Sr  Terlim  r  dem  L  ande  Lan.  id  25½  127.  —  9  etcue  iften:
„Ibis,  Deutsch=  Tirrschutzeitung.  Monatsschrift  des  Dentschen  Tierchutzereins.
  —  „Der  Anwalt  der  Tiere“,  nnem  des  Berliner
ierschutz-Vereins.

Das  Gemeindewesen.

Allmende  und  Gemeinheiten.

Die  Allmende  ist  ein  ehrwürdiges  und  koftbares  Ueberbleibfel
der  uralten  deutschen  Dorsgenossenschaft,  welche  jedem,  auch  dem
ärmsten  Dorfeingesessenen,  der  seinen  eigenen  Rauch,  d.  h.  eine
eigene  Haushaltung  hatte,  ein  Anrecht  an  dem  Grund  und  Boden
und  Waldbesitz  der  Heimat  gewährte.  Heute  noch  ein  charak.
teristischer  Bestandteil  der  Gemeindewesen  im  südwestlichen  Deutschland,
  besteht  die  Allmende  in  ihrem  eigentlichen  Teile  jetzt  teils
aus  bedeutenden  Gebirgsweiden,  teils  aus  Acker-  und  Gartenland,
das  seitens  der  Gemeinde  in  Losen  an  die  einzelnen  Bürger  vergeben
  oder  verpachtet  wird.  Der  füddentschen  Allmende  entsprachen
in  Norddeutschland  die  Gemeinheiten,  die  aber  nur  zu  einem
ganz  geringen  Teile  aus  Acker-  und  Gartenland  bestanden,  hauptsächlich
  Gemeindeweiden  waren  und  gemeinfam  von  der  Dorfherde
benutzt  wurden;  ein  Teil  von  ihnen  ist  im  Laufe  der  Zeit  in  das
Eigentum  der  politi  ischen  Gemeinden,  der  Hauptteil  aber  während
des  19.  Jahrhunderts  durch  Teilung  in  Privat-(Einzel-)Besitz
übergegangen.

Bis  zzum  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  war  der  Allmendebestand
  im  Deutschen  Reiche,  vor  allem  auch  in  Preußen,  noch
durchaus  reichlich.  Da  kam  in  der  ersten  Hälfte  des  verfloffenen
Jahrhunderts  mit  dem  Aufblühen  der  Landwirtschaft  und  der
landwirtschaftlichen  Wissenschaft  in  Norddeutschland  eine  höchst
ungünstige  einseitige  Beurteilung  der  Gemeindeweide  auf,  und

1#·“
        <pb n="308" />
        —  308  —

durch  Erlaß  der  Gemeinheitsteilungs·  Ordnung  vom  7.  Juni  1821
wurde  angeordnet,  „daß  die  von  mehreren  Eimwohnern  einer  Stadt
oder  eines  Dorfes  von  Gemeinen  und  Grundbesitzern  bisher  gemeinschaftlich
  ausgeübte  Benutzung  ländlicher  Grundstücke  zum
Besten  der  allgemeinen  Landkultur,  so  viel  als  möglich  ist,  auf.
gehoben  werden  solle.“  Insbesondere  wurden  die  Weideberechtigung
auf  Aeckern,  Wiesen,  Angern,  Forsten  und  sonstigen  Weideplätzen.
ferner  die  Forstberechtigung  zur  Mast,  zum  Mitgenusse  des  Holzes
und  zum  Streuholen,  sowie  die  Berechtigung  zum  Plaggen.,  Heideund
  Bültenhieb  für  ablösbar  erklärt,  und  zwar  ohne  Rücksicht
darauf,  ob  diese  Gerechtsame  auf  einem  gemeinschaftlichen  Eigentume,
  einem  Gesamteigentume  oder  einem  einseitigen  oder  wechselseitigen
  Dienstbarkeitsrecht  beruhte.  Auf  Grund  dieses  Gesetzes
wurden  dann  in  der  alten  preußischen  Monarchie  die  Gemeinheiten
überhaupt  bis  auf  unwesentliche  Reste  aufgehoben,  zum  Vorteil
der  Großbesitzer  und  selbständigen  Bauern,  aber  zum  größten
Nachteil  der  kleinen  Leute,  die  schon  durch  die  böse  Deklaration  von
1816  so  hart  mitgenommen  waren.  Die  Deklaration  vom  26.  Juli
1847,  welche  noch  einen  bestimmten  Teil  des  Gemeindeeigentums
der  Umwandlung  in  Privatbesitz  entziehen  sollte,  kam  leider  für
viele  Gemeinden  zu  spät.

Die  Aufhebung  zur  Gemeindeweide  in  Preußen  und  darüber
hinaus  erfolgte  unter  dem  Einfluß  der  Lehren  von  Albrecht
Thaer  u.  a.,  welche  jede  Weidehaltung  des  Viehes  zugunsten
der  Stallviehhaltung  verwarsen.  Später  erst  hat  man  wieder  ein.
gesehen,  daß  die  Weidehaltung  für  die  Zucht  unentbehr-.
lich  ist  und  auch  sonst  in  wirtschaftlichen  Verhältnissen  begründet
sein  kann;  man  muß  also  doch  weiden,  braucht  aber  nun,  da  man
nur  auf  dem  eigenen  Felde  weiden  kann,  statt  eines  gemeinsamen
Dorshirten  viele:  daher  das  Unheil  der  Hüteknaben.  Dem  kleinen
Mann  und  Arbeiter  aber  ist  dabei  die  Möglichkeit,  eine  Kuh  zu
halten,  ganz  verloren  gegangen.  Ein  großer  Teil  der  Gemeindeweide
  eignete  sich  ohne  Zweisel  besser  zu  Ackerland;  hätte  man
aber  diese  Umwandlung  nicht  ohne  die  radikale  Austeilung  vornehmen
  und  so  eine  Garten-  und  Ackerallmende  schaffen  können?

Die  maßgebenden  Kreise  hatten  über  den  rein  wirtschaftlichen
Vorteilen,  welche  die  Aufteilung  der  Allmende  ihnen  bot,  die  soziale
und  volkstümliche  Bedeutung  derselben  für  die  Gesamtheit  voll.
ständig  übersehen.  Die  unheilvolle  Wirkung,  welche  die  rücksichtslose
  Austeilung  der  Gemeinheiten  für  die  Arbeiterfrage  gehabt
hat,  ist  um  so  leichter  festzustellen,  als  das  westliche  und  besonders
südwestliche  Deutschland  dem  radikalen  Vorgehen  Preußens  in
dieser  Beziehung  nicht  gesolgt  ist,  sondern  sich  einen  bedeutenden
Teil  der  Allmende  erhalten  hat.  „Ein  herabgekommenes  Landarbeiterproletariat,
  wie  es  die  Höse.  und  Großgüterbezirke  aufweisen,
  ist  in  den  Allmendegegenden  nicht  möglich.  Ueberbaupt
läßt  die  Allmende  schrosse  Unterschiede  zwischen  arm  und  reich
        <pb n="309" />
        nicht  aufkommen“,  sagt  Bücher.  Ja,  die  Allmende  macht  sich  zugunsten
  der  Ansässigkeit  in  so  starkem  Maße  geltend,  daß  sie,  wie
Buchenberger  sich  ausdrückt,  ost  zur  „Schollenkleberci,  führt:
„Nicht  selten  beobachtet  man,  daß  viele  junge  Leute  mit  wenig
oder  keinem  Besitz  in  der  Gemeinde  verbleiben,  um  des  Anspruchs
auf  die  Allmende  nicht  verlustig  zu  gehen,  wo  sie  vielleicht  besser
handelten,  anderwärts  ihr  Fortkommen  zu  suchen.“  Aber  nicht  dem
Arbeiter  allein,  sondern  auch  der  ganzen  bäuerlichen  Bevölkerung
bietet  die  Allmende,  wo  sie  noch  erhalten  geblieben  ist,  einen
„starken  wirtschaftlichen  Rückhalt.“  Somit  ist  auch  der  einzige
Grund,  der  in  Preußen  die  Aufteilung  der  Gemeinheiten  entschuldigen
  sollte,  hinfällig.  Die  unwirtschaftliche  Behandlung  ist
durchaus  kein  charakteristisches  Merkmal  der  Allmende  und  konnte
jedensalls  durch  andere  Vorkehrungen  gehoben  werden.

So  freudig  es  anzuerkennen  ist,  daß  sich  in  neuester  Zeit  einslußreiche
  Stimmen  zugunsten  der  Allmende  (oder  des  norddeutschen
  Gemeindelandes,  das  wir  unter  A.  mitverstehen)  mehren,
  so  sehr  muß  es  anderseits  beklagt  werden,  daß  die  maßgebenden
Vertreter  der  landwirtschaftlichen  Bevölkerung  einer  Erörterung
dieser  Frage  immer  aus  dem  Wege  gegangen  sind,  und  daß  die
gesetzgebenden  Körperschaften  nicht  längst  daran  gedacht  haben,
einen  alten  solgenschweren  Fehler  zu  berichtigen  und  soviel  wie
möglich  durch  eine  zeitgemäße  Allmendegesetzgebung  wieder  gut
zu  machen.  Wir  sind  aber  der  entschiedenen  Ansicht,  daß  die
Allmende  als  eine  in  unserem  ureignen  Volkstum  entstandene  genossenschaftliche
  Wohlfahrtseinrichtung  ersten  Ranges  anzusehen
und  in  einem  den  Gemeindeverhältnissen  entsprechenden  Umfange
  für  alle  Zeiten  zu  erhalten  und  wieder  zu  schaffen  ist.

Eine  Zusammenstellung  der  sozial-ethischen  und  volkswirt-Schestlichen
  betriebstechnischen  und  sozialpolitischen  Gesichtspunkte,
welche  bei  der  Beurteilung  der  Allmende  in  Betracht  kommen,  hat
Prof.  Dr.  Faßbender  in  einem  Vortrage  auf  der  Generalversammlung
  des  deutschen  Vereins  für  ländliche  Wohlfahrts-  und  Heimatpflege
  am  14.  Februar  1905  gegeben.

Mittel  und  Wege.  Wie  die  Allmende  vermehrt  und  neu
geschassen  werden  kann,  zeigt  uns  vor  allem  das  Beispiel  der
badischen  Kammer  und  Regierung.  Am  7.  April  1892  wurde  vom
Freiherrn  von  Hornstein  in  der  Ersten  badischen  Kammer  der  Antrag
  eingebracht,  die  in  den  Ortsgemarkungen  zerstrenten  liegenschaftlichen
  Parzellen  des  Domänenärars  zum  Teil  zur  Vermehrung
  der  Allmende  an  die  betreffenden  Gemeinden  mit  langen
Zahlungsfristen  abzulassen.  Dieser  Antrag  wurde  der  Regierung
empfehlend  überwiesen,  die  sich  dadurch  veranlaßt  fühlte,  die  damals
  für  die  Domänenverwaltung  bestehenden  Vorschriften  über
den  Verkauf  und  die  Verpachtung  des  ärarischen  Besitzes  nach  den
Anregungen  der  Kammer  einer  Neubearbeitung  zu  unterziehen.
Ihr  Ergebnis  ist  in  den  mit  Verordnung  der  großherzoglichen
        <pb n="310" />
        —  310  —

Regierung  vom  20.  Juni  1894  veröfsentlichten  „Normativbestimmungen
  über  Veräußerung  und  Verpachtung  des  domänenörarischen
  landwirtschastlich  genutzten  Grundbesitzes“  niedergelegt.

(  ayern  widmet  man  der  Kultivicrung  der  Gemeindegründ.
  besondere  Aufmerksamkeit.  Das  Staatsministerium  des
Innern  hat  den  Gemeinden  zu  diesem  Zweck  durch  die  Landeskultur-Rentenanstalt
  Mittel  als  Darlehn  ohne  jegliche  Sicherheit
zur  Verfügung  gestellt,  unterstützt  auch  in  wirtschaftlich  besonders
wichtigen  Fällen  die  Kultivierung  durch  staatliche  Mittel.  Das
Ministerium  hat  die  zuständigen  Behörden,  die  kulturtechnischen
Bureaus  und  die  landwirtschaftlichen  Wanderlehrer  angewiesen,
die  einer  Melioration  fähigen  Gemeindegründe  sestzustellen  und
zu  ihrer  Kultivierung  anzuregen.

Wenn  nun  ein  Land  wie  Baden,  das  sich  noch  eines  so  guten
Bestandes  an  Allmenden  rühmen  kann,  sich  nicht  nur  mit  der  Erhaltung
  des  Vorhandenen  begnügt,  sondern  mit  allem  Fleiß  auf
die  Vermehrung  desselben  bedacht  ist,  wicviel  mehr  dürste  dann
vor  allem  die  preußische  Regierung  Urfache  haben,  eine  soziale
Erneuerung  in  dieser  Richtung  ungesäumt  eintreten  zu  lassen!
Der  soziale  und  volkstümliche  Schaden,  den  man  mit  der  Zerstörung
  der  althergebrachten  Allmenden  angerichtet  hat,  wird  ja
niemals  mehr  völlig  geheilt  werden  können,  eben  weil  der  alte  mit
dem  Volkstum  so  innig  verwachsene  Bestand  wohl  meist  unwiederbringlich
  dahin  ist;  allein  es  läßt  sich  doch  wenigstens  die  rein
materielle  Einbuße,  die  der  ländliche  Arbeiterstand  mit  der  Vernichtung
  der  Allmende  erlitten  hat,  nach  dem  Beispiele  Badens
ausgleichen,  indem  man  jeder  Gemeinde  einen  unveräußerlichen,
gesetzlich  vor  jadem  Privaterwerb  geschützten  Bestand  an  Allmenden
zurückgibt.  Es  kann  denn  auch  berichtet  werden,  daß  die  preußische
Regierung  bereits  Versuche  in  dieser  Richtung  gemacht  hat:  Sie
bot  verschiedenen  Gemeinden  Domanialstücke  zum  Verkauf  an,
unter  der  Bedingung,  daß  sie  an  kleine  Leute  verpachtet  werden
müßten;  es  sollte  durch  diese  Bedingung  der  freien  Bewegung,  bei
der  die  Großen  die  Kleinen  auspachten,  eine  Schranke  gesteckt
werden.  Die  Gemeinden  hatten  aber  so  wenig  Einsicht  in  die
soziale  Bedeutung,  daß  sie  das  Angebot  einsach  ausschlugen.

Die  Königliche  Ansiedelungs-Kommission  für  Posen  und
Westvreußen  pflegt  bei  jeder  Gemeindebildung  durchschnittlich
5  Prozent  des  gesamten  Areals  für  Gemeindezwecke  auszulegen.
Ein  wichtiges  Vorbild  für  die  innere  Kolonisation!  Auch  die
Generalkommissionen  sorgen  nach  Möglichkeit  dafür,  daß  die  auf
Grund  des  Rentengutsgesetzes  gebildeten  neuen  Gemeinden  einen
ausreichenden  Gemeindebesitz  (Allmende)  erhalten;  doch  können  sie
mangels  entsprechender  gesetzlichen  Bestimmungen  hier  nicht  so
durchgreifend  wirken,  wie  es  zu  wünschen  wäre.  Schlimm  ist  es.
daß  bei  allen  weiteren  privaten  Kolonisationen  die  Willkür  schalten
und  walten  dars.  Natürlich  haben  die  Güterschlächter,  die  ein
Gut  kaufen,  um  durch  die  Zerstückelung  desselben  ein  gutes  Ge-
        <pb n="311" />
        —  311  —

schäft  zu  machen,  kein  Interesse  daran,  die  neue  Gemeinde  mit
einer  entsprechenden  Allmende  zu  versehen.  —  Es  müßte  aber
unsere  Sorge  sein,  auch  den  alten  Dorfgemeinden,  die  ihre  Allmende
  infolge  unserer  Gesetzgebung  eingebüßt  haben,  dos  verlorene
Gut  wieder  zu  ersetzen.  Wo  keine  Staatsgüter  vorhanden  sind,
die  zu  dem  Zwecke  in  erster  Linie  ausersehen  bleiben  müssen,  da
bieten  sich  heute  andere  Gelegenheiten  genug,  für  Allmendebildung
geeignete  Ländereien  zu  erwerben.  Voraussetzung  dazu  aber  wäre
die  Revision  der  G  dsordnung  von  1821,  des  Gesetbes
  vom  2.  März  1850  und  der  entsprechenden  außerpreußischen
Gesetze,  welche  die  Bedeutung  der  Allmende  nicht  anerkennen,  ja,
ihre  Zerstörung  noch  bis  in  unsere  Tage  fortsetzen.  Die  Landgemeindeordnung
  für  die  sieben  östlichen  Provinzen  der  Monarchie
vom  3.  Juli  1891  ist  vielleicht  als  ein  erster  Schritt  dazu  anzusehen,
  denn  sie  stellt  sich  zur  Allmende  viel  freundlicher  als  jene
Gesetze.  Aber  der  Schritt  genügt  nicht.  Wir  müssen  ein  neues,
ganz  apartes  Allmendegeset  haben,  ein  Gesetz,  das  vielleicht  bei  der
inneren  Kolonisation  einsetzt  und  dann  Bestimmungen  für  die
alten  Dorfgemeinden  schafft!  Ein  Gesetz,  das  den  Gemeinden  die
Erneuerung  der  Allmende  erleichtert,  sie  ihnen  aber  auch  zur
Pflicht  macht.  Ein  solches  Gesetz  müßte  auch  die  Nutznießung
der  Allmende  regeln,  die  nicht  nur  unter  finanzielle,  sondern  in
erster  Linie  unter  soziale  Gesichtspunkte  zu  stellen  wäre.  Ueber
die  „Waldgerechtsame“,  die  in  der  alten  Auflage  dem  Kapitel
„Allmende“  angegliedert  war,  vergleiche  jetzt  den  Abschnitt  „Wald.
pflege  und  Waldschutz“  Seite  115.

Literatur.  K.  Bücher,  Artikel  „Allmende“  im  Handwörterbuch
der  Tgawillenchaite  (dort  auch  eingehende  Literaturangaben).  —
Dr.  n  der  Goltz,  Vorlesungen  über  Agrarwesen  und
Agraryorilt  kanen  Säckers  Ausführungen  für  uns  besonders  beachtensrt).

  —  Buchenbe  ,  Agrarwesen  und  Agrarpolitik.  —  Gierke,
Das  deutsche  Eenossentftereche  Berlin  1868—1881.  —  Emil  de
Laveleye,  Das  Ureigentum.  Alutorisierte  deutsche  Ausgabe  von
Schber  ider  den  Labrkleeschen  Nachweisungen  über  die  Allmenden  der
Schweiz  Angaben  über  die  Amenden  im  füd  Wstlichen  Deutschland
Hhweig  die  *  162.  S.  —230.  Mi  wer,  ;

13.  Jahrhundert  bis  #ur  rluv  kegeschichtlt  Staats=  und  15
vrrtschaft  liche  o  orschv1  4),  Leipzig  1870.  Basel  1878.  —  Meitzen
Der  Boden  und  die  13  berhaltnisse  des  prnbesn
*s  1.  Band  S.  409  ff.  Ferner  verschiedene  Mitteilungen  in  „Die
rW*Z  der  Landarbeiter  in  Deutschland  vom  Verein  für  Sozial.
koliti,  —  Dr.  B.  Becker,  Pfarrer  m  Linthal,  Die  Allmende,  das
stück  zur  Lösung  der  sozialen  Prage  gestützt  auf  schweizerische
Su  e.  àieel  Schweiz,  Hauserische  Verlagsbuchhandlung,  1868.  —
Dr.  r  Graf,  Die  Aufteilung  der  Allmende  in  der  Gemeinde
paratabdruck  aus  der  ohdeitschrift  sur  schwer-.  Statistik.“
Bern,  Buchdebcrer#  K.  J.  st,  1890  f  schie,suf
ndetGemcmbcpoltttt  (Bedeutsame  Beispiele  über  bie  Wirkung  der
Umende.)  —  Ellering,  Allmenden  im  Großherzogtum  Baden,
        <pb n="312" />
        —  312  —

Tübingen  1902.  —  Juchs  Verpältnißse  d"es  Iustriearbeier  in  17
Landgemeinden  bei  Karlsruhe,  1904.  —  Wiesmüller,  Geschichte  der
Teilung  der  W““cW  SS  in  bBayern,  Sten  arkl  1904.  —  Renneahrt,

  Allmende  im  Berner  Jura,  Breslau  1906.  —  Christoph,
Die  ländlichen  Gemeingüter  in  Preußen,  Jena  1906.  —  Eliasberg,
Bedeutung  des  Allmendchefitzes  in  der  Gegenwart  (Gegner  der  Allmende),
Karleruh  1  10907.  —  W  e  s  Vorteile  und  nechteile  der  Alls-tende,  Heppenheim
  —  Faßb  er,  Die  Allm  ch  sozial-ethischen  und
beinm  100,  r  Ta  zenger  sn  ku  stchlt  Gesichtspunkten
  betrachtet,  Leipzig  1

Das  Gemeindehaus.  Das  Reformgasthaus.

„Unsere  Dörser  mögen  mehrere  tausend  Morgen  Ländereien
haben,  ich  glaube,  bei  keinem  ist  ein  Platz  vorhanden,  der  die
Jugend  locken  könnte,  sich  im  fröhlichen  Spiel  zu  tummeln.  Und
es  mögen  in  ihnen  die  prächtigsten  Häuser  und  —  sast  hätte  ich
gesagt  —  wahrhafst  fürstliche  Ställe  für  die  Schase,  Schweine  und
Ochsen  stehen,  für  die  Jugend  ist  kein  anderer  Raum  vorhanden  als
die  Wirtsstube.  So  langweilt  sich  die  ledige  Jugend,  so  lange
das  gehen  will,  auf  den  bald  staubigen,  bald  schmutzigen  Straßen,
und  wenn  ihnen  das  zu  langweilig  wird,  gehen  die  Burschen
ins  Wirtshaus  und  ziehen  in  den  größeren  Orten  vielsach  von
einer  Kneipe  zur  andern.  Es  ist  nicht  an  erster  Stelle  Ruchlosigkeit
  und  Gottlosigkeit,  daß  sie  Schnaps  trinken  und  Karten  spielen
und  wüste  Lieder  singen;  an  erster  Stelle  ist  s  Langeweile.  Wenn
ihnen  in  einem  Gemeindehause  wohnliche  Räume  mit
einigen  Zeitungen,  Büchern,  Bildern  und
Spielen  zur  Verfügung  ständen,  bin  ich  sest  überzeugt,  manche
würden  den  Gläsern  und  Karten  der  Wirtsstube  gern  den  Rücken
kehren.  Nur  vorübergehend  sei  hier  daran  erinnert,  wie  mancherlei
  Bedürfnissen  solche  Gemeindehänser  dienen  könnten.  Mit  den
Hausvätern  könnte  dort  über  ernste  Angelegenheiten
  verhandelt  und  beraten  werden,  die  weibliche
Jugend  könnte  dort  zu  Spiel  und  Gesang  und  gemein
samer  Arbeit  gesammelt  werden.  .  .  .  Und  wenn  ich  noch
lange  lebe  und  noch  lange  Superintendent  bin,  werde  ich  noch  oftmals
  sagen:  „Wir  müssen  Gemeindehäuser  haben!“
(Superintendent  Rotermund  in  Bockenem  in  seinem  Ephoralbericht
  vom  Jahre  1898.)

„Gemeindehänser"'  fürs  Dorf  sorderte  wohl  als  einer  der
ersten  1891  D.  Martin  Rade,  der  Herausgeber  der  „Christlichen
  Welt“,  in  seiner  noch  heute  sehr  empsehlenswerten  Schrist
„Unsere  Landgemeinden  und  das  Gemeinde-Ideal“:

„Das  will  sagen:  außer  dem  Kirchenhause  und  dem  Pfarrhause,
  oder  etwa  auch  in  Verbindung  mit  einem  der  beiden  noch
ein  drittes  der  Kirchgemeinde  gehöriges  Haus,  das  für  allerhand
  neu  sich  regende  Bedürfnisse  der  lebendi-
        <pb n="313" />
        —  318  —

gewordenen  und  lebendig  zu  machenden  Gemeinde
  die  nötigen  Räume  bietet.  In  diesem  Gemeindehause
wohnt  die  Krankenpflegerin,  und  zwar  so,  daß  sie  zur
Not  ein  Schwerkrankes  zu  sich  aufnehmen.  kann.  Hier  sind
aber  vor  allen  Dingen  die  Säle,  worin  die  Jünglinge,  die
Jungsrauen,  der  Kirchenchor,  die  Männer,  die
Frauen,  die  andern  Stände  versammelt  werden,  wo
Bibelstunden,  Unterredungen  und  Familienabende  abgehalten  werden.
  Kurz,  ein  Raum,  profan  im  Vergleich  mit  der  gottesdienstlichen
  Stätte,  und  doch  allem  unheiligen  Treiben  entrückt.

Wir  müssen  mit  unseren  Versammlungen  und  Familienabenden
aus  den  Wirtshäusern  heraus,  und  da  wir  in  der  Pfarre  und
Schule  nicht  Raum  genug  finden,  banen  wir  uns  ein  eigenes  Gemeindehaus.“


In  neuerer  Zeit  hat  der  Kasseler  Verband  der  Raiffeisenorganisation,
  der  eifrig  Wohlfahrtspflege  treibt,  ebenfalls  als  ein
Ziel  für  die  hessischen  Gene  lenlchasten  hingestellt:  Ein  Gemeindehaus
  in  jedes  Dorfst

Ein  jeder  Landfreund  wird  diese  Forderung  unterschreiben;
wir  wissen  nicht,  welche  Ansprüche  die  Zukunft  in  unserer  Zeit  der
wachsenden  sozialen  Fürsorge  an  die  ländlichen  Verwaltungsorgane
noch  stellen  wird,  ein  Gemeindehaus  wird  aber  sicherlich  vielen
Nöten  des  Dorfes  am  besten  begegnen  können.  Es  wird  je  nach
der  Größe  der  Gemeinde,  nach  den  Anschauungen  ihrer  Organe  und
Mitglieder  ein  verschiedenes  Gesicht  zeigen;  die  Hauptsache  ist,  daß
jede  Gemeinde  den  Gedanken  energisch  anfaßt;  es  wird  auch  der
kleinsten  möglich  sein,  ein  den  notwendigsten  Anforderungen  nachkommendes
  Gemeindehaus  zu  schaffen.

Mittel  und  Wege.  In  den  Städten  ist  auf  diesem
Gebiete,  insbesondere  von  kirchlicher  Seite,  schon  seit  langem  viel
geschehen:  .  Innere  Mission,  die  Stadtmission  haben  ihre  Vereinshäuser,
  die  mancherlei  Wohlsahrtszwecken,  vornehmlich  der
Jugendpflege  dienen;  daneben  haben  viele  Parochien  ihre  eigenen
Gemeindehänser  für  die  kirchliche  Arbeit  in  der  engeren  Gemeinde.
Auf  dem  Lande  ist  bisher  wenig  für  Gemeindehausgedanken  getan
  worden;  er  ist  der  Landbevölkerung  vielfach  noch  zu  neu,  oft
ganz  fremd.  Selbst  die  leitenden  Kreise  sind  ihm  erst  in  den  letzten
beiden  Jahrzehnten  näher  getreten.

Man  wird  diese  Aufgabe  schon  beginnen  können,  wenn  man,
wie  Pfarrer  Molsen  in  Klein-Gartz  (Altmark)  vorschlägt,  die
überflüssig  gewordenen  Pfarrscheunen  und  Pfarrwirtchaftsgebäude

  mit  geringen  Mitteln  zu  einem  Wohlsahrtshause
  im  kleinen  umgestaltet.  In  Gutsbezirken  läßt  sich  oft  ohne
größere  Unkosten  ein  Versammlungsraum  sür  die  Arbeiter
  und  deren  Familien  schaffen.  Ein  Besitzer
hat  in  der  Nähe  von  Ratzeburg  eine  große  Stube  des  Verwalterhauses
  für  die  allsonnabendlichen  Zusammenkünste  seiner  Arbeiter
        <pb n="314" />
        —  314  —

und  deren  Gäste  aus  der  Umgegend  eingeräumt.  Die  Männer
bringen  ihre  Pfeisen  mit,  die  Frauen  ihre  Strickstrümpfe;  es  wird
vorgelesen,  ein  kleiner  Vortrag  gehalten  und  erzählt;  die  Guts  ·
frau  schenkt  allen  Besuchern  Tee  ein.  Die  Verwaltung  einer  Begüterung
  in  Hinterpommern  hat  eine  Scheune  unter  Pappdach,
  deren  Banfenraum  gedielt  ist  und  die  nur  vorübergehend  für
Lagerung  von  Saatgetreide  bemitzt  wird,  ihren  Arbeitern  zur  Verfügung
  gestellt.  Es  find  Sitzbretter  und  eine  kleine  Empore  für
die  Mufikanten  und  elektrisches  Licht  darin  vorhanden.  —  Gutsbesitzer
  Zimmermann  in.  Romsdorf  bei  Schippenbeil  (Ostpr.)
erbaute  ein  kleines  Haus  in  Ziegelfachwerk  mit  Pultpappdach  für
nur  1350  Mk.  Es  enthält  Flur  mit  Kleiderablage,  eine  kleine
Küche  und  einen  etwa  50  am  großen  heizbaren  Saal  und  fteht  den
33  Familien  der  Gutsleute  ohne  weiteres  offen;  nur  die  Tansvergnügen
  der  Jugend  müffen  angemeldet  werden.  —  Auf  dem
Rittergute  Rehfeld  bei  Berlinchen  ist  ein  Festhaus  für  die
Gutsarbeiterschaft  errichtet,  bestchend  aus  Küche,  einem  rund
100  qm  enthaltenden  Tanzsaal  mit  Galerie  für  die  Musik  und
einem  Buffetraum.  Alle  drei  Wochen  ist  das  Haus  freigegeben:
der  Saal  wird  auch  zu  Trauerfeiern  benubt,  serner  ist  an
feine  Verwendung  bei  Einguartierungen  gedacht.  Mit
Einrichtung  (Bänke,  Tafeln,  Osen,  Lampen,  Audschmüaung  hat
das  Haus  etwa  3500  Mk.  gekostet.  —  Größere  Räume  über
den  Gutsschmieden,  die  trocken  und  nicht  fo  kalt  sind,  werden
nach  mehrfachen  Beobachtungen  in  Ostpreußen  gern  von  den  Arbeitern
  zu  Zusammenkünften  benutzt;  in  Mecklenburg  werden  die
infolge  Molkereianschluß  leer  stehenden  Milchhäufer  dazu  benutzt.
Auch  hier  böte  sich  Gelegenheit,  den  Gutsarbeitern  etwas  Behaglichkeit
  zu  schassen.  In  Bauerndörfern  wird  es  überhaupt  nicht
immer  nötig  sein,  ein  völlig  neues  Haus  zu  errichten;  oft  wird
cin  altes  Bauernhaus  verkäuflich,  das  sich  sehr  wohl  ausbauen
  läßt.  —  An  dieser  Stelle  dürste  es  aber  doch  angebracht  fein,
sich  einmal  ein  Bild  zu  machen,  welche  Anforderungen  an  ein  voll.
kommenes  Wohlsahrtshaus  zu  ftellen  sind,  das  den  bisherigen  Erfahrungen
  entspricht.

Ein  ausgebildetes  Gemeindehaus  hätte  folgende  Einteilung:

1.  Als  Kern  ist  das  Heim  der  Schwester  zu  betrachten;
es  besteht  aus:  Wohnzimmer,  Schlaszimmer,  Küche:  möglichst  wird
ein  Baderaum  angesügt.  Sind  mehrere  Schwestern  vorhanden,  so
ist  die  Zahl  der  Zimmer  größer.  die  Küche  kann  gemeinfam  sein.
Ist  neben  der  Anstellung  einer  Krankenschwester  die  einer  befonderen
  Kinderpflegerin  möglich,  so  find,  um  jede  Ansteckungsgefahr
von  den  Kleinen  fern  zu  halten,  die  beiden  Wohnungen  völlig  getreunt
  zu  halten.  (Siehe  das  Beifpiel  von  Gutach.)

2.  Ein  Sprechzimmer,  das  zugleich  zur  Ausübung  der
ersten  Hilse  bei  Verletzungen  dient  und  den  Schrank  mit  den  Verbandsmitteln,
  daneben  den  Schrank  mit  den  auszuleihenden
        <pb n="315" />
        —  315  —

Krankenpflegemitteln  („Margaretenspende“,  „Charlottenpflege“)
aufnuimmt.

3.  Ein  Krankenhaus  im  kleinen,,  d.  h.  ein  oder  zwei
Zimmer  für  Kranke,  die  sonst  keine  häusliche  Pflege  finden,  auch
für  solche,  die  wegen  Ansteckungsgefahr  isoliert  werden  müssen.

Ein  Zimmer  für  ganz  kleine  Kinder,  die  der
Fürstice  des  Hauses  überwiesen  werden  (Waisen,  verlassene,  uneheliche
  Kinder).

5.  Ein  Altersheim  für  sieche  und  alte  Leute,
für  die  weiter  keine  Unterkunft  in  Familie  oder  Anstalt  ist.  Das
oft  verrufene  Armenhaus  wird  hier  in  besserer  Art  ersetzt.

6.  Räume  für  Dienstboten  sind  einzurichten,  falls  die
Arbeit  der  Schwester  eine  so  umfangreiche  ist,  daß  sie  eine  besondere
Helferin  für  die  grobe  Arbeit  stets  zur  Verfügung  haben  muß.

7.  Ein  Kinderheim.  Die  kleinen,  noch  nicht  schulpflichtigen
  Kinder  des  Dorfes,  deren  Mütter  zur  Arbeit  gehen,  zu
sammeln,  ist  eine  Hauptaufgabe  des  Gemeindehauses,  cine  um
so  wichtigere,  als  bekanntlich  ein  großer  Teil  der  ländlichen  Brände
durch  das  mit  dem  Feuerzeug  spielende  kleine  Volk  entsteht.  Es
ist  ein  großer  Saal  für  die  Spiele  der  Kleinen,  möglichst  auch  eine
bedeckte  offene  Halle,  für  die  schöne  Jahreszeit  ein  Rasenplatz  in
Garten  oder  Hof  bereit  zu  stellen.  Neben  dem  Saale  befinde  sich
ein.  illßsdseir  für  die  nachmittägige  Ruhe  der  Kleinsten.

8.  Ein  Raum  für  die  Volksbibliothek.  Er  kann
zugleich  als  öffentliches  Lesezimmer,  auch  als  Schreibzimmer
dienen  und  ist  auszustatten  mit  Zeitungen,  Nachschlagewerken,
Karten,  und  mit  Bildern  zu  schmücken.

9.  Ein  Unterrichtssaal  für  die  Konfirmanden,  auch
von  der  Fortbildungsschule  zu  benutzen.  Dieser  Raum  kann  ferner
dienen  den  Jugendvereinen,  dem  Kirchenchor,  Gesangverein,  oder
anderen  dörflichen  Vereinen,  die  einen  edlen  Zweck  verfolgen.

10.  Ein  größerer  Saal  für  die  Familienabende
darf  nicht  fehlen,  eine  Bühne  mit  Nebenräumen  und  Garderobe
schließt  sich  an,  ein  Harmonium  ist  das  vornehmste  Ausstattungsstück.
  Der  Saal  kann  zugleich  der  Spielraum  des  Kinderheims.
sein,  ist  dann  durch  eine  Klapp=  oder  Schiebwand  in  zwei  Teile  zu
tien.  deren  kleinerer  zugleich  den  Schlafraum  der  Kinder  ausmacht.


11.  Ein  Turnsaal  mit  Geräten,  solche  auch  im  Freien.
b,roentnell  ist  der  große  Saal  dazu  einzurichten.
2.  Eine  große  Küche  mit  Nebenräumer  für  den
ndb-3.
  Kellerräume.  die  u.  a.  die  Waschküche  aufnehmen.
P6.  Eine  kleine  Badeanstalt  mit  Wannen-  und
Brausebad.
15.  Ein  Garten,  groß  genug,  um  die  ganze  Gemeinde  zu
einem  Feste  im  Freien  aufnehmen  zu  können.
        <pb n="316" />
        —  316  —

Die  vollkonmmenste  Ausgestaltung  erhielte  das  Gemeindehaus
durch  die  Verbindungmit  dem  Reformgasthausc.  Es
wird  darauf  näher  hingewiesen  unker  den  nachsolgenden  Beispielen
von  Marcardsmoor  und  Broitz.

Die  Beschaffung  der  Geldmittel.  Hat  der  Gedanke,  ein  Gemeindehaus

  zu  errichten,  angeregt  durch  ein  führendes  Mitglied
der  Gemeinde,  einmal  in  den  Lerzen  Wurzel  geschlagen,  so  wird
auch  die  Gebesrendigkeit  erwachen.  Man  wird  zunächst  den  Wunsch
haben:  Wir  schaffen  das  Haus  aus  eigner  Kraftl!  Pastor
MklierAngeben“  schlägt  vor,  Anteilscheine  von  etwa  50  Mk.
auszugeben,  gewissermaßen  das  Gemeindehaus  auf  Aktien  zu  begründen.
  Es  kommen  dem  Vorhaben  sodann  wohl  größere  Gaben
vermögender  Gemeindemitglieder  oder  in  der  Gemeinde  geborener
und  in  der  Fremde  zu  Besitz  gekommener  Personen  zu  Hilfe  (Beispiele
  von  Gutach  und  Pflaumloch);  auch  fürstliche  Gönner  reichen
die  helsende  Hand  (Beispiel  Dorndors).  In  der  Gemeinde  selbst
sammelt  man  die  Ueberschüsse  von  Festen,  von  Familienabenden,
von  Konzerten  des  Kirchenchors  (Beispiel  Seelscheid).  Aus  Gutach
wird  von  der  Veranstaltung  einer  Lotterie  berichtet,  zu  der  die  am
Orte  wohnenden  Künstler  wertvolle  Gaben  beistenerten.  Von
einer  Geldlotterie  und  auch  von  dem  Gewinn  aus  Toanzfestlichkeiten
  ist  besser  abzusehen,  sie  erscheinen  der  Sache  nicht  ganz
würdig.  Wohl  aber  kann  örtlichen  Genossenschaften  die
Errichtung  eines  Gemeindehauses  als  schönes  Ziel  gesteckt  werden;
sie  können  darin  ihrer  Verwaltung  zugleich  ein  Heim  bieten  (Beispiel
  Muschaken).  —  Der  politischen  Gemeinde  wird  es  nur  selten
(3z.  B.  im  Falle  ausgedehnten  Grunddesitzes)  möglich  sein,  aus
eigenen  Mitteln  ein  Gemeindehaus  zu  schafsen,  wenn  sie  nicht  etwa
den  Weg  der  Anleihe  betreten  will.  —  Unsere  Aufgabe  wird  aber
in  erster  Linie  an  die  kirchliche  Gemeinde  herantreten,  ihrer  Liebesarbeit
  soll  ja  das  Haus  zu  einem  großen  Teile  dienen.  Ist  die
Kirchgemeinde  wohlhabend,  besitzt  sie  mindestens  ein  versügbares
Grundstück,  so  ist  die  Möglichkeit  einer  Durchführung  des  Planes
schon  näher  gerückt  (Beispiel  Rosdorf).  Eine  Erhöhung  der
Kirchensteuer  zu  unserem  Zwecke  fände  vielleicht  die  Billigung  der
Behörden,  indessen  würde  der  Zwang  das  Gemeindehaus  von  vornherein
  unbeliebt  machen.  Evangelische  Gemeinden  in  der  Diaspora
könnten  an  den  Gufstav  Adols-Verein,  an  die  Innere  Mission,  den
Vaterländischen  Frauenverein  herantreten.  Langen  einheimische
und  kirchliche  Mittel  nicht  aus,  so  wird  man  sich  nach  behördlicher
  Hilfe  umsehen.  Es  erscheint  nicht  ausgeschlossen,  daß  die
Versicherungsanstalten  mit  Rückficht  auf  die  Krankenpflegeeinrichtungen,
  die  Feuerversicherungsgesellschaften
  wegen  der  Kinderheime  Zuschüsse  bewilligen.  Die
Kreisverwaltungen  in  Preußen,  denen  ja  nach  der
Kreisordnung  vom  Jahre  1872  das  Recht  zu  Ausgaben  verliehen
it,  die  außerhalb  der  eigentlichen  gesetlichen  Verwaltungsaufgaben
dem  Wohl  der  Kreisbevölkerung  dienen,  wären  heranzuziehen:  der
        <pb n="317" />
        —  317  —

Kreis  Greisenberg  in  Pommern  hat  bereits  ein  gutes  Vorbild  mit
dem  Resormgasthause  zu  Broitz  gegeben,  das  ganz  aus  Kreismitteln
  geschaffen  wurde.  (Val.  d.  Beisp.  Broitz)  Die  Provinzialverwaltungen
  wären,  namentlich  wenn  ihnen  staatliche
  Fonds  zur  Verfügung  stehen,  auch  wohl  zur  Bewilligung
von  Mitteln  zu  gewinnen.  Ja,  warum  sollten  nicht  auch
staatliche  Mittel  für  dörfliche  Gemeindebauten  verwendet  werden?

Die  Verzinsung  vorgeschossener  Kapitalien  kann  erreicht  werden
  durch  die  Miete,  welche  die  politische  Gemeinde  für  das  Kinderheim,
  das  Alktersheim  oder  die  Wohnung  der  Krankenschwester,  die
Kirchenkasse  für  die  Benutzung  des  Konfirmandensaales,  die  Vereine
  für  Benutzung  des  Saales  oder  des  Sitzungszimmers  zahlen.

Wer  soll  der  Träger,  der  Bauherr,  der  Eigentämer  des  Wohlfahrtshauses
  sein?  Die  politische  Gemeinde,  am  besten  aber  wohl
die  Kirchengemeinde,  oder  ein  besonderer  Zirkel,  ein  Gemeindehaus-Verein,
  dessen  Spitze  sich  zusammensetzte  aus  staatlichen
(Landrat),  Gemeinde-  und  Kirchenbeamten  und  angesehenen  Gemeindemitgliedern;
  der  Verein  würde  der  Eintragung  bedürfen.
Salbstrerständlich  wäre  auch  die  örtliche  Genossenschast  zum  Träger

s  Gedankens  berufen;  sie  wohl  mit  in  erster  Linie.

Das  älteste  durchgeführte  Beispiel  des  gon  ndlichen  Wemeindehausee
ist  das  Gemeinbehaus  zu  Wiesentbal  (bei  Dermbach,  Rhön),  das
dortige  Kerrer  Cesar  1897  begründete.  rs  eht  diesem  l.-örderer

  der  ländlichen  Wohtfahrsßpftege  der  Ruhm  zu,  als  erster  den
danken  aus  der  Theorie  in  die  le  bendige  Birttichkeit  über  führt  zu
haben.  Das  Wiesenthaler  Gemeindehaus  wurde  möglich,  indem  Raiffeisenkasse,
  Kirchengemeinde,  politische  Vememnde  und  der  Pfarrer  persönlich
  die  Aufbringung  und  Verzinsung  des  Baukapitals  übernahmen.
Das  Gemeindehaus  wurde  neu  gebaut  und  zwar  auf  einer  vom  Kirchengemeindevorstand
  geschentten.  nahe  dem  Dorfe  gelegenen,  über  20  a
Pfarrwiese.  Der  Bau  kostete  ungefähc  9000  M.,  die  innere
inrichtung  elwa  2600  Mi.  Im  „Gemeindehause“  befinden  ih  Stube

d  Schlafkammer  für  die  „Gemeindeschwester",  Küche  für  die  Wirtsahfteschafr
  und  Badezimmer,  ein  96  am  großer  Saal  für  vie  Kinderbewahranstalt
  und  Familiennbende,  als  Versammlungslokal  der  Darlehnskasse
  u.  dergl.  Eine  Treppe  hoch  sind  außer  Mädchenkammer,  Holzstall
  und  Bodenraum  3  Stuben,  welche  zur  Krankenpflege,  aber  auch  zu
Sitzungen  berschiedener  Körperschaften,  zur  Erteilung  des  Konfirmandenunterrichts,
  zu  den  sonntglichen  gesellgen.  Fieersise
der  Konfirmanden  u.  ä.  benu  en  i  emei
haus  von  Spielläten  und  wnn  E*  für  t-  .  2a  Blumenzucht,
  in  dem  die  Mädchen,  *  3  *#  besuchen,  beschäftigt

i  eit  1

In  der  etwa  1200  Seelen  zählenden  (evangel.  Diaspora-Mirchengemeinde
  Seelscheid  (Siegkreis,  Rhld.),  deren  Angehörige,  über  164  qkm
        <pb n="318" />
        —  318  —

verstreut,  außer  in  Kirchdorf  Seelscheid  in  64  Hösen  (von  4—10  Gehöften)
  wohnen.  wurde  1899  von  dem  damaligen  Pfarrer  Koz  ein  eigenartiges
  Gemeindehaus  gesbafen,  wozu  das  Wiesenthaler  Beispiel  mitgewirkt
  hatte.  Von  der  durchaus  nicht  vermögenden  Kirchengemeinde
wurde  das  feil  gewodene,  (önste  Gehöst  des  Dorses  zum  Preise  von
10  000  Mark  angekauft;  es  bestond  aus  einem  erst  in  den  70er  Jahren
seft  in  Eichenho  —  erbauten  zweistscigen  Wohnhause,  einem
kleinen  Nebahuse,  einer  großen  Scheune  und  Stallgebäuden.  Die  Gemeinde
  erhiclt  vom  rheinischen  Oberpräsidium  die  Erlaubnis  zu  einer
Laustelleie  eben  den  Evangelischen  der  Rheinprovinz;  die  dadurch  gewonnenen
  8000  Mark  wurden  als  Anzahlung  gegeben.  Den  Rest  ließ
der  Vanzälser  hopothekarisch  zu  31  Pro  rozent  stehen.  Bald  darauf  verer,
  nachdem  er  der  Gemeinde  ein  Legat  von  3000  Mark  vermacht
bee.  Mon  ging  nunmehr  sosort  an  den  Umbau  der  Scheune  zu  einem
Gemeindesaal,  der  am  dritten  Adventssonntage  1899  seierlich  seiner  Bestimmung
  übergeben  wurde.  Zur  Ausstattung  des  Wohnhauses  wurde
der  Ertrag  einer  Lotterie  (2000  Mark)  verwendet.  Die  Gemeinde  selbst
steuerte  900  Mark  an  freiwilligen  Gaben  und  150  Mark  zur  Lotterie
bei;  der  ausgezeichmete  Kirchenchor  half  durch  Konzerte  mit.  Von  nah
und  sern  gingen  dem  Hause  Gaben  zu;  von  einem  quawatt  igen  Gönner
wurden  Liegenschaften  im  Werte  von  3500  Mark  und  2000  Mark  bar
geschenkt,  deren  Einkünfte  und  Zinsen  zur  Nark##u  des  alae
verwandt  werden  müssen.  Die  Hypothekenschuld  betrug  im  Anfang
3170  Mark;  fie  wird  verzinst  und  amortisiert.  Die  Gebäude  sind  mit
14  600  Mart  versichert;  das  Inventar  hat  einen  Wert  von  zirka  4000  M.
So  sind  die  in  gut  rordnet,  die  dettahruns  des  Hauses  gesichert.
  uptgebäude  enthält  im  Erdgeschoß:  Vorflur,  rechts  ein
weesuchimmer.  das  auch  für  die  #heneln  leicht  Verletzter  benutzt
inks  das  große  Wohngimmer  weiblicher  Pfleglinge  des  Hauses,
i  dzin  eine  Zuflucht  für  ihre  alten  Tage  fanden,  ein  Kleinkinderrüche,
  Waschstube  und  Nebenräume.  Im  oberen
Stockwerk  ist  aus  dem  Flur  die  Bibliothek  untergebracht;  es  licgen  dort
Wohn-  und  Schlaszimmer  der  Schwestern  und  noch  zwei  versügbare
Zimmer,  die  auch  an  Sommerhäste  riup-  eben  werden.  Der  aus  der

Der  rührigen  äligeeit  seines  einheimischen  Raiffeisenvereins,  der
jährlich  eiwa  2000  Mark  für  Wohlfahrtseinrichtungen  im  Kirchspiel  ausgibt,
  und  seines  Begründers  und  Leiters,  des  Pfarrers  Ebel,  verdankt
das  Dors  Muschaken  im  ostpreußischen  Freise  Tiidenburg  sein  neues
Gemeindehaus.  Zu  den  Kosten  des  Baues  (ekwa  20  000  Mark)  bewilligte
der  Negierungepresident.  18  000  Mark,  der  Provinzialverein  für  Innere
Mission  und  der  Raiffeisenverein  schenkten  je  1000  Mark.  Die  innere
Einrichtung  besorgte  der  Vaterländische  Frauenperein.  Das  Haus  enthält
  einen  großen  Saal  mit  Bühne,  zwei  Garderobenzimmer,  Nebenräume;
  ferner  zwei  kleine  Saalzimmer  und  ein  Kassenzimmer  für  den.
        <pb n="319" />
        —  319  —

Raiffeisenverein.  Es  sind  auch  untergebracht  die  Kinderbewahranstalt,
die  Wohnungen  für  zwei  Gemeindeschwestern,  den  Darlehnskassenrendanten,
  der  zugleich  Oekonom  des  Hauses  ist,  und  den  Kirchendiener.
Ein  besonderes  Zimmer  mit  großer  Volkabibliothek  dient  als  Bersammlungsmum
  für  Jugend,  und  Gesangvereine,  auch  finden  hier  die
Uebungen  der  Posaunenchöre  statt.  —  Das  alte  Gemeindehaus  —  ein
a-  aligee  Pfarrhaus  mit  Küche  und  vier  Zimmern  —  wird  als  Sicchenfür
  das  Kirchspiel  benutzt,  das  aus  dem  Dorfe  Muschalen

n8  Seelen)  und  sieben  kleineren  Ortschaften  besteht.

In  Rosdorf  an  der  Leine  (Kr.  Göttingen)  erwarb  zur  Errichtung
eines  Wemeindehauses  1897  die  vermögende  Kirchengemeinde
tin  Grundstück  von  22  a  für  9700  Mark.  Das  vorhandene  kleine  Haus

zog  1890  eine  Gemeindeschwester.  Unter  der  Führung  von  Pastor
Gektige  beschloß  später  die  Kirchengemeinde,  aus  Ueberschüssen  des
Kirchenvermögens  ein  völli  zneues,  erweiterten  Anforderungen  na
kommendes  Gemeindehaus  zu  bauen.  Es  wurde  am  24.  November  1901
Feeit  Seine  Kosten  bekiefen  sich  mit  Einschluß  des  Inventars  auf
1½  (400  Ma  *  a  Haus  macht  mit  seinem  geschickt  verwendeten  Fachn

  Pslieberten.  kräftigen  Dach  einen  schmucken  Eindruck
—  u  dem  Orte  zur  besonderen  Zierde.

n  rwalbe  Kr.  Osterode  (Ostpreußen)  machte  sich  seit  lan

das  GSaan  geliend,  dem  tatkräftigen  Spar=  und  Da  a  Ehnskacgen
Verein  (235  Mitgl.),  dem  Kriegererann.  (180  Mitgl.),  dem  Jungfrauenund
  Jünglingsverein  und  dem  Frauenverein,  sowie  der  Kleinkinderschule
  und  der  Lessbibliother  (über  1000  Bände),  ein  Heim  zu  schaffen.
Dank  dem  Entgegenkommen  des  damaligen.  Eerscheme  ertelleng
v.  Moltke,  gelang  es  dem  wirigen.  eblfahrtsfreunde  Pfarrer

Skowronskt  in  Marwalde  Gemeindehaus  zu  erbauen,
das  am  13.  Ottober  1908  durch  den  colipreußischen  Generalsuperintendenten
  D.  Braun  emgeweiht  wurde.  Das  Haus  besteht  aus

einem  Wohnhause,  in  dem  die  BotbiollotbeD.  die  Kleinkinderschule  und
die  Wohnungen  der  Gemeindeschwester  und  der  Aufwartefrau  uniergebracht
  sind.  Außerdem  soll  in  einer  weiteren  Wohnung  ein  Altersheim
cingerichtet  werden.  Dem  Wohnhause  schließt  sich  ein  Saal  an
(18  m  K  10  m),  der  4  Nebenräume  besitzt,  die  durch  große  Flügeltüren
bunrd  sind,  so  daß  sie  getrennt  oder  vereinigt  benutzt  werden  können.
uplatz  ist  vom  Pfarrlande  genommen  worden;  die  Baukosten  bekuügen
  16  000  Mark.  Die  Einrichtung  gltete  2600  Mark.  Dus  Haus  ist
mit  Garten  und  Spielplatz  für  die  Kinder  umgeben  und  ist  von  zwei
Straßen  zugängig.
Des  Gemeindehaus  zu  Wölfis  (Sa.-Gotha)  trägt  den  Namen
„Karolinenstift“,  den  es  herübernahm  aus  dem  alten  Hausfe,  das  vor
hren  Pfarrer  Coedner  für  eine  Kleinkinderbewahranstalt  ankaufte
  und  nach  der  wohltätigen  Herzogin  Karoline  von  Gotha-Altenburg
benannte.  Das  alte  Stift  war  allmählich  durch  die  politische  Gemeinde
zu  Schulzwecken  in  Benutzung  genommen  worden,  ein  Ersatz  wurde  für
das  Kinderheim  immer  dringender.  Die  politische  Gemeinde  beschloß,
das  ursprüngliche  Eigentum  der  Stiftung  zu  behalten  und  dieser  ein
r“ml  neues  Les  gid  er  Aufgabe  eines  Gemeindehauses  zum
u  baue  dekirchenrat  und  der  Verein  für  Wohlu.
  *m  nwehi  blellem,  den  Gedanken  ittets  wach,  und  so  konnle
das  ncue  Karolinenstift  1906  eingeweiht  werden,  Es  liegt  in
den  Goarten.  der  mit  dem  angrenzenden  Schulturnplatze  zu  einer
E—  gestwaiese  zu  erweilern  ist.  Uassebun  ist  dem  Saal  eine  offene
e  (8.50  m  K  9.30  m),  die  den  Kindern  den  Aufenthalt  in
        <pb n="320" />
        —  320  —

der  frischen  Luft  auch  bei  Regenwetter  gestattet.  Der  Saal  wird  auch
brußt,  für  die  neugebildete  Spinnstube,  die  unter  Pfarrer  Keils  Leitung
die  Mädchen  und  Frauen  des  Dorfes  zum  Spinnen,  Stricken  und  Nähen
bei  gemeinsamem  Gesang,  Vorträgen  und  geselliger  Unterhaltung  vereinigt.
  Das  Haus  ist  von  der  politischen  Gemeinde  mit  Staatsunterstützung
  erbaut  und  der  Kirche  als  schuldenfreies  Eigentum  überantwortet.
  Die  Kosten  am  runstüs  und  Bau  betrugen  9500  M.,  die  Einrichtung
  erforderte  1500  welche  die  Kirchengemeinde  selbst  auf.
brachte.  Die  jährlichen  An  etwa  1400—1500  M.,  werden  gedeckt
durch  einen  Beitrag  der  -itische.  Gemeinde  von  200  M.,  Zinsen  von
150  M.,  sowie  durch  Gaben  für  Krankendflehe  Schulgeld  im
ktinderheim,  Sammlungen  am  Erntedankfest  (etwa  150—190  M.),  die
Beiträfe,  bewilligen  ferner  der  Staat,  der  Landesverein

ür  Krankenpflege  im  Herzogtu  un  Gotha,  die  Vereinigung  für  innere
Mission,  die  Thüringer  Versi  ,smnstalt  in  Weimar  (100  M.).  Hin
und  wieder  gibt  es  auch  besonde  penden  aus  dem  Herzogshause  und
von  Freunden  der  Wölfiser  Gemeler  pfleg  Im  Hause  sind  zwei
Schwestern  tätig;  eine  Länderckeibor.  ift  *  alle  Pfleglinge  des
F#ein

Baußg
Kinderheim  und  nach  einer  Wohnung  für  die  3  sie
Baup.  in  etwa  600  d  bstgarten  der
Pfarrei  benutzt,  der  in  der  Mitte  des  Dorfes  liegt.  attliche  am
2.  Juni  1907  eingeweihte  Haus  hat  ungefähr  15  —  ulosten  erfordert,
  die  Einrichtung  2000  Mark.  Bereits  1909  waren  von  der  so
früh  heimgegangenen  Großherzogin  Karoline  2000  Mark  geschenkt
worden,  8000  Mark  stiftete  die  l  Gemeinde,  der  Raiffeisenverein
gewährte  ein  unverzinsliches  Darlehen  von  1100  Mark,  etwa  1500  Mark
wurden  geschenkweise  gegeben.  So  blieb  noch  die  Hälfte  der  Errichtungs-Zuen
  ungedeckt;  man  hofft  sie  durch  Zuwendungen  allmählich  zu  decken.
Das  Haus  hat  etwa  15  m  Front  an  der  S#ten  und  12  m  Tiefe;  es  zerfällt
  in  Schwesternhaus  und  Saalbau.  Das  Dorndorfer  Gemeindehaus
macht  duraus  einen  gefälligen  Eindrun  und  t  sich  im  großen  und
gangen  der  Bauweise  des  Ortes
Das  Gemeindebaus  in  Sls  (Ob-A.Neresheim,  Württemberg)
  ist  eine  Stiftung  n  aus  der  Gemeinde  gebürtigen  Geh.  Kommerzienrats
  Pflaum  in  Stutwart.  Die  seit  Jahren  unbenutzte  Sylgen
  7  Gemeinde  wurde  von  ihm  antt  Einen
        <pb n="321" />
        —  321  —

n  außerordentlich  schönes  Gemeindehaus  entstand  in  dem  Schwarzwalkäre
  Gutach  (Amt  Wolfach)  dank  der  langjährigen  Pemühungen  *
bekannten  dortigen  Geohsrotrnen,  Dekan  Nuzinger.

Haus  schließt  sich  in  seinem  Aeußeren,  ohne  das  Js#s  ledi#s
zu  imitieren,  doch  def  *  e2charakteristischen,  aus  dem  heimatlichen

den  herausgewachsenen  ernen  an  und  schmiegt  sich  schön  und  harmonisch
  in  die  Landschaft  ein.  Das  kräftig  gebildete,  mannigfach  gr.
gliederte  rote  Ziegeldach,  die  braunen  Galerien,  der  reiche  Verputz,  das
alles  vor  dem  aufsteigenden  dunkelgrünen  Tannenwald,  das  gibt  in
der  Tat  ein  malerisches  Bild.  Hier  hat  das  Heimatliche  beim  Entwurf
  ein  kräftig  Wörtlein  mitgeredet,  man  kann  darum  doppelte
Freude  an  dem  Hause  haben.  —  Der  Gutacher  Frauenverein  hatte
nach  langem  etwa  1000  Mk.  gesammelt,  als  dem  Gemeindehausbau
eine  Siiftung  von  10  000  Mk.  Geitteil  wurde,  die  allerdings  bis  zum

Tode  des  stiftenden  Ehepaares  mit  8  2  zu  verzinsen  sind.  Eine  Lonkrir,
die  insbesondere  durch  künstlerische  Gaben  der  in  Gutach  lebenden  Maler,
Professor  Hasemann  und  Liebich  und  anderer  badischer  Künstler  unterstützt
  wurde,  brachte  einen  Reingewinn  von  mehr  als  6000  Mk.  Aus
den  Zinsen  der  Greshersroin  pise-Stiftu  wurden  800  Mk.,  aus
der  Handkasse  der  Gro  200  Mk.  geschenkt.  Es  standen  somit
18  000  Mk.  Kapital  zur  Ver  Wung,  und  man  ging  guten  Mutes  an
die  Ausführung  des  Bauplanes,  der  von  den  Freiburger  Architekten
Schuster  und  Holtz  angefertigt  wurde.  Da  die  Gesamtkosten  des  Baues
jedoch  etwa  40  000  Mk.  Ftruge.  en  —  der  Bauplah  kostete  allein  3500  Mk.

—  so  sind  20  000  Mkl.  mteilscheinen  ausgenommen  und  als  erste
Hypothek  eingetragen  worden.  Die  Hüron  er  S  Zinsen,  etwa
900  Mk.,  hofft  man  durch  die  Miete  (150—200  welche  der  Gutacher

4  für  die  Wohnung  der  W2  bahlt.  ebenso  durch
Miete  für  die  Wohnung  der  Kinderschwester,  durch  Gaben  der  Gemeinde  für
die  Unterbringung  der  Ortsarmen  und  für  die  Haushaltungs=  und
Kochschule,  sowie  endlich  vurch  Geschenke  aus  der  Gemeinde  zu  decken.
—  Dem  schönen  Aeußern  des  Hauses  entspricht  de-  praltische  Innere.

Im  Erdg  :  ein

auch  hinter  dem  Hause  einen  Spielplatz  hat),  ferner  ein  Vereins-  und
Lesezimmer,  das  auch  für  den  Konfirmandenunterricht  benutzt  wird
und  mit  Bibliothek,  Zeitschriften  und  Brettspielen  ausgestattet  ist.
Kindersaal  und  Lesezimmer  können  durch  Verschieben  der  Zwischenwand

  zu  einem  arosten  Gemeindesaal  vereinigt  w  Ein  dritter
—  er  Raum  im  Erdgeschoß  dient  der  Haushaltungs-  und  Kochschule
ür  schulentlassene  Bei  den  Abortanlagen  ist  ein  Bade-B


raum  eingerichtet,  der  auch  dem  d  Erbraus  offen  steht.

licher  bis  WW5  voneinander  getrennt.  Ein  Bad  für  die  Hausbewohner
  ist  hier  oben  eingerichtet;  ferner  ist  noch  eine  geschlossene
Veranda  vorhanden,  die  für  ein  dbb  benutzt  werden  soll.  —
Im  zweiten  Stockwerk  sind  noch  einige

für  die  Wohnung  eines  Hausmeisters  berfüghaar.  —  Das  Gemeindehaus
  in  Gutach,  dessen  Eröffnung  für  den  Sommer  1908  geplant  ist,
wird  nicht  nur  ein  Vorbild  für  ähnliche  Anlagen  sein,  sondern  auch
anregend  wirken,  können  als  Beispiel  für  den  Bau  ländlicher  Häuser
im  Schwarzwald;  es  zeiß  die  alte  edle  Form,  angepaßt  den  Forderungen
  uuf  *  Zeit,  das  Ziel  aller  Freunde  einer  echten  ländichen
  Bauku

Sohnrey.  ri  A
        <pb n="322" />
        —  322  —

Die  Aufgabe  des  Gemeindehaufes  kann  aber  noch  weiter
ausgedehnt  werden,  als  die  bisher  besprochenen  Beispiele  zeigen.
In  sehr  vielen  deutschen  Dörfern,  insbesondere  in  den  östlichen
Prodinzen,  ist  die  Bevölkerung  darauf  angewiesen,  ihre  Lebensmittel
  dem  kleinen  Kramladen  des  Ortes  zu  entnehmen,  der  zumeist
mit  dem  Gasthause  verbunden  ist.  Ist  schon  die  Möglichkeit  einer
größeren  Anreizung  zum  Alkohol  hierdurch  nahe  gerückt,  so  ist  auch
der  kleine  Krämer  meist  nicht  in  der  Lage,  gute  und  beste  Ware  zu
liesern;  er  ist  einmal  wenig  oder  gar  nicht  warenkundig,  oft  selbst
zur  Kreditgewährung  an  seine  Abnehmer  im  Dorse  gezwungen,
nicht  sehr  kreditfähig  und  nimmt  die  geringere  Ware,  die  der
s#übtische  Kaufmann  nicht  loszuschlagen  vermag,  ohne  viel  Widerstreben
  an.  So  empfängt  der  Landmann  häusig  für  sein  gutes
Geld  schlechteste  Ware.  Es  liegt  nahe,  dem  Gemeindehaufe  die
Ausgabe  zuzuweisen,  hier  Wandel  zu  schafsen.  Mit  ihr  läßt  sich
die  zweite  sehr  gut  verbinden:  mit  einzutreten  in  den  Kampf  gegen
die  Alkoholnot,  gegen  den  Schnapsteufel,  mitzuwirken  an  der  Einführung
  der  alkoholfreien  Getränke.  Diese  beiden  Ausgaben  hat
das  ländliche  Resormgasthaus  auf  sich  genommen.  Es  sei  auf  zwei
bedentsame  Beispiele  hingewiesen.

In  der  auf  Veranlassung  des  Ministeriums  für  Domänen,  Landwirtschaft
  und  Forsten  von  der  königlichen.  Generalkommission  Hannover
errichteten  Movorkelonie  Marcardsmser  (  #  Wittmund)  wurde  auf
Anregung  Sr.  Exzellenz  des  Herrn  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dr.  Thiel,
Ministerialdirektor  im  preußischen  aüschen  Hecheien  Ae  r.  im
Jahre  1900  ein  Gemeindehaus  errichtet  mit  dem  besonderen

bedürfnisse  zu  vermitteln.  In  dem  Hause  befindet  sich  ein
Kramladen,  der  durch  die  Schwester  des  Lebrerg  verwalitet  wird  und
Kolonialwaren  zu  einem  mäßigen  Preise  an  die  Kolonisten  abgibt.  Der
Jahresüberschuß  des  Ladens  wird  je  nach  der  Abnahmc  zu  Weihnachten
an  die  Kolonisten  verteilt.  Nach  einer  neueren  Mitteilung  der  Generalkommission
  (10.  August  1907)  hat  sich  diese  Einrichtung  durchaus  bewährt,
  sie  findet  lehhasten  Zuspruch.  Der  Reingewinn  für  die  Kolonisten
betrug  alljährlich  12  bis  17  Erczent.  Die  Schwester  des  Lehrers  hat

"7-ferner

  die  Aufgabr,  ntr  #e  pot  zu  verwalten,  aei  Erkrankten  und
*  rinnen  die  erste  Hilfe  zu  *  ß6P  erteilt  auch  den  Tochtern  der
Kolonisten  Hausbaltungeunterricht.  Mit  dem  Laden  ist  eine  WBiarschaft

ein  al  verbunden,  der  heirhteter  zu  —  ar  wle  ie
lunften  bietet  und  zu  belehrenden  Vorträgen,  für  stor,  der
Moorvogt  und  der  Lehrer  sorgen.  Es  ist  Lrss  nt,  es  in  einem
Berichte  über  diese  Einrichtung  gefagt  wird:  „Dabei  muß  hervorgehoben
werden,  daß  der  Alkoholgenuß  sich  nicht  vergeöterg.  sondern  —
bat.“  Die  Einrichtung  hat  also  das  Bestreben  nach  Mäßigkeit  unter  den
Kolonisten  geweckt.

Dus  andere  Beispiel  bezieht  sich  auf  ein  Haus,  das  den  ausgesprochenen
  Zweck  hat,  für  die  igleitsbestrebungen  zu  wirken,  es  ist
das  RNeformgasthaus  zu  Breitz  im  “*m  Grelsenbe#.  In  der  durch  die
„Landbank“  begründeten  Rentengungansiedlumo  Broitz  hat  der  Kreis
eine  gut  gelegene  Rentengutstelle  übernommen  und  darauf  das  Reformgasthaus
  errichtct.  Es  befindet  sich  darin  in  der  Mitte  ein  Kramladen
        <pb n="323" />
        —  323  —

mit  derselben  Aufgabe,  wic  in  Marcardsmoor.  Auf  der  einen  Seite  des
Ladens  befindet  sich  eine  Schankwirtschaft,  in  der,  wic  einstweilcn  noch
nicht  zu  vermeiden  ist,  alkoholische  eirhere  ausgeschänkt  werden.  Es
schließt  sich  daran  ein  Saal.  Auf  der  anderen  Seite  des  Ladens  ist  jedoch
ein  Ausschank  für  alloholfreie  Getränke  eingerichtet,  der  ügleich  zu
Volksbibliothek,  a  und  Spielzimmer  dient.  Ein  gro
liegt  sich  an  das  Haus  an,  in  dem  auch  eine  Kegelbahn  )(  7
Sosten  betrugen  für  den  Kreis  insgesomt  mit  Einrichtung  46  000  M
Die  zum  Rentengut  gehörigen  Ländereien  sind  zum  Teil  verpachtet  und
Reingen!  *  Mark  Pacht.  Das  nW*177  selbst  ist  ebenfalls  verpachtet.
aus  den  Pochtertröäaut  en,  sondern  aus  den  Abgaben  des

Pe  ür  Ausschaml  Verkauf  wird  die  Verzinsung  des  ausgewandten
  Kapitals  ecmögli  *—  Das  meiste  hat  der  Pächtes  Suführen

von  alkoholischen  Oetränen.  96  Progent.  Er  also  kein  wesentliche
Interesse  an  dem  Absatz;  von  den  alkoholfreien  Wealsogter  und  don
Verlauf  an  Kolonialwaren  er  dagegen  nur  5  Prozent  abzufähren;
r  Gewinn  aus  den  Speisen.  aus  Loffer,  Kakao  und  Milch  fällt  ihm
zu.  Es  fehlt  also  n  Dorfschänken  allzu  leicht

Lanz  zu.
anreizende  Moment,  auf  den  otrn  ibesr  Getränke  hinzuwirken.
Der  Kreis  rechnet  mit  einem  „Gesont  rschußz  von  zirka  2000  Mark,
wemn  die  Verzinsung  erreicht  wã

Daß  solche  Reformgasthäuser  ein  auerordentlcher  Segen  für  das
platte  Land  lein  können,  beweisen  aus  an  dische  Beispiele,  insbesondere
neben  den  nordischen  Landetn,  ng  nd.  Einem  kleinen  Biche:
Public  House  Refkorm,  The  P  m  eleshme  House  Association
  Limited  (Ga  Fansreform.  Die  Aktiengesellschaft  für  Volkserfrischungen),
  das  im  Verlage  von  Vacher  &amp;amp;  Sons  in  London  erschienen
ist,  sei  entnommen,  daß  diese  erst  im  Jahre  1896  gegründete  Gesellschaft
bereits  60  Reformgasthäuser  eingerichtet  hat  und  fast  sämtlich  in  Dörfern
  oder  an  der  Wndzera  Die  Verwalter  dieser  Häuser  haben  keinen
Gewinn  aus  den  alkohollschen  Getränken,  dagegen  einen  Anteil  aus
dem  Verkauf  von  Lebensmitteln  und  alkoholfreien  Getränken.  Die  Gesellschaft
  kann  konstatieren,  daß  in  den  älteren  Häusern  der  Verkauf
von  Alkoholika  sich  bereits  beträchtlich  vermindert  hat,  daß  Kaffee  und
Tee  immer  mehr  gefragt  sind  von  Fuhrleuten,  Arbeitern,  Aen
und  Landwirten;  es  werden  den  Aktionären  seit  1899  2c  lmäßi#
Dividende  gezahlt;  ein  Beweis,  daß  auch  sehr  wohl  aus  den
gasthäusern  ein  Gewinn  zu  erzielen  ist.  Die  Gasthäuser  sind  meiift
aältere,  dic  aber,  in  schönen  Gärten  gelegen,  sich  recht  hübsch  ausnehmen
und  den  so  eigenartigen  Typus  des  englischen  Farmhauses  zeigen.

Literatur.  D.  Martin  Rade,  „Unsere  Landgemcinden  und  das
Gemeindeideal’  (Evangelksch-soziale  Reukfragen,  II.  1.  Leipzig,  Grunow)
—  Das  Ger  n  “  1903/01

im  „Land“,  1904/05,  Nr.  8.  —  Das  evang.  Gemeen  us  zu
Dorndorf,  don  Pfarer  Rirse  in  „Land“,  1906/07,  Nr.  24.  —  Das
Gemeindehau  s  in  Pflaumloch  im  -and-,  idp  Nr.  24.—

Das  W  F  in  Peterbofen  von
Dr.  Sueßmaonn  im  Land“,  1907/06,  Nr.  9.  as  Gemeindec.
haus  in  Gutach,  von  Rich.  Nuzinger  in  d  der  „Dorfkirche“,  1907,
Heft  1.  —  Sohnreys  Dorfkalender  1902:  Das  Gemeindehaus  in
Wiesenthal,  von  Pfarrer  Cesar.  —  Ders.  10908:  Das  Gemeindehaus
  in  Rosdorf  a.  d.  Leinc,  von  O.  Frederich  —
Ders.  1908:  Das  Gemeindehaus  in  Wölfis,  —  Pfarrer

21°
        <pb n="324" />
        —  321  —

Keil.  —  Ders.  1808:  Die  Spinnstube  im  Gemeindehaus
in  Wölfis  von  Pfarrer  Keil.  —  Faßbender  Bauernkalender  1901.
Das  Gemeindehaus  in  Scelscheid,  von  O.  Frederich.  —
Das  cvang.  Gemeindehaus.  Die  Kleinkinderschule  und  die
Krippe  des  Oberlinhauses  zu  Nowawes  bei  Potsdam  von  L.  Tiedc
mann.  Berlin  1804.  Ernst  u.  Sohn.  —  Ländl.  Wohlfahrtsarbeit,  10.  Heft:

Landflucht  und  Gasthausreform.  Vortrag  von  Pfarrer
Rectz-Siedlow.  Public  House  Relorm.  The  People's  Refreshmen
House  Asscciation.  Limited.  Vacher  &amp;amp;  Sons,  London,  Printers.  Westminster

  House,  Great  Smith  Strect  S.  W.

Die  Dorfkirche.

Die  Dorfkirche  ist  Mittel-  und  Höhepunkt  im  Dorfbilde.  Wie
herausgewachsen  aus  den  umgebenden  Häufern  und  der  Landschaft,
faßt  fie  alles,  was  des  Dorfes  Eigenart  ist,  zufammen  und  führt
es  in  die  Sphäre  des  Hohen  und  Heiligen  hinaus.  Und  wo  die
Häuser  und  Felder  im  Laufe  der  Zeit  fich  mehr  und  mehr  wandeln,
da  dauert  die  alte  Kirche  als  Sinnbild  unveränderlicher  Treue
aus  und  ist  ost  dem  nach  Jahren  Zurückkehrenden  das  einzige
Wahrzeichen,  an  dem  er  die  alte  Heimat  wiedererkennt  und  die
alte  Heimatliebe  noch  nähren  und  stärken  kann.  An  ihr  haften
all  die  tiefften  und  liebsten  Lebens-  und  Jugenderinnerungen,  dabin
  wurde  alles  getragen,  was  die  Seele  am  meisten  bewegte,  und
vielfach  hat  noch  jedes  Haus  des  Dorfes  in  ihr  sein  eigen  Stück
Heimat,  feinen  eigenen  LKirchstihl,  auf  dem  von  Eltern  und  Voreltern
  her  all  das  Liebste  und  Schwerste  eben  dieses  väterlichen
Haufes  ausgetragen  wurde.  Die  gleiche  Bedeutung  aber  hat  der

ganze  Bau  für  die  Geschichte  der  Gefamtgemeinde.  Die  Dorskache
  trägt  die  Spuren  der  Geschichte  des  Dorses  von  den  Tagen
alter  wilder  Zeiten  her,  da  sie  des  Dorfes  Festung  und  letzte  Zuflucht,
  die  Stätte  der  Kämpfe  um  das  Leben  und  des  Todesmutes
der  Bewohner  war,  bis  zu  all  den  Anbauten,  Umgestaltungen,
Wiederherstellungen,  mit  denen  jedes  Geschlecht  sein  Eigenstes
hineingearbeitet  hat,  und  dem  Ganzen  der  trauliche,  heimliche
Charakter  des  Friedens  verliehen  ward.  Nicht  umsonst  finden
darum  heutzutage  gerode  die  Künstler  selbst  in  den  dürftigsten
alten  Dorskirchen  eine  schönere  Kunst  als  in  manchem  stolzen  Bau,
weil  einsach  echtes  Herzensempfinden,  fromme  Andacht  und  heimatlicher
  Sinn  vereinigt  ihnen  eine  Gewalt  der  Wahrheit  verleihen,
die  selbst  aus  der  einfochsten  Gestaltung  erhebend  spricht.

Darum  laufen  aber  auch  an  diefer  Stelle  all  die  Fäden  des
inneren  dörflichen  Gemütslebens  und  seiner  Pflege  zufammen.
Die  Sitten  und  Gebräuche,  die  das  Gemeinschaftsleben  des  Dorfes
tragen  und  regeln  und  alle  zu  einem  Körper  vereinigen,  die  besondere
  Frömmigkeit  des  Dorses,  so  ganz  anders  geartet  als  die
städtische  —  sie  sind's,  die  in  dieser  Kirche  sich  einen  äußeren  Ausdruck
  geschaffen  haben,  fie  haben  alle  hier  ihren  Zusammenhang,
        <pb n="325" />
        —  325  —

bilden  die  geistige,  unsichtbare  Dorfkirche  um  die  Dorkkirche  her,

e  Quelle  der  tiefsten,  der  religiösen  Kräfte  des  Dorses  und  damit
der  letzten  Widerstands-,  Neubildungs-  und  Schaffenskraft  des
ganzen  Volkes  in  den  Stürmen,  die  es  in  der  gegenwärtigen
  Zeit  umtoben  und  um  feine  Eigenart,  seine  Erinnerungen,
  feine  Seele  bringen  wollen.  Darum  mußte  die  Wohlsahrts-
  und  Heimatpileget  je  tiefer  sie  ihre  Aufgabe  erfaßte,  um  so
mehr  auch  schließlich  d  ie  Dorskirche  in  ihrer  äußeren  wie  in  ihrer
inneren  Geftalt  in  ihr  Arbeitsgebiet  einbeziehen.

Mittel  und  Wege.  1.  Die  Dorkkirche  soll  nicht  nach  dem
Schema  der  reinen  Kunftftile,  nicht  im  Kathedralstil,  sondern  im
beimatlichen  Stile  des  Dorses  und  seiner  Ansdrucksmittel,  sich  ein.
sügend  in  den  Kreis  feiner  Häuser  und  in  seine  Landschaft,  gebaut
werden.  Die  geistige  Dorfkirche  soll  unter  genauer  Kenntnis  der
vorhandenen  religiöfen  Kräste,  Sitten  und  Anschauungen  des  Ortes
und  unter  deren  sorgfältiger  Verwaltung  und  Pflege  aufgebant
werden.  2.  Reftaurierungen  sollen  nicht  die  Spuren  der  Geschichte
  der  Kirche  verwischen,  fondern  erst  recht  erhalten  und  verwerten.
  Sie  sollten  den  besten  Künstlern  anvertraut  werden,  die
allein  imstande  sind,  so  Altes  und  Neues  in  ein  harmonisches
Ganzes  zusammenzusügen.  Die  Pfarrer  und  Lehrer  sollen  ebensolche
  Künstler  auf  ihrem  Gebiete  sein,  aus  der  Geschichte  des
Dorses  ihre  Maßstäbe  holen  und  ihre  Arbeit  daran  anknüpsen,  an
der  Geschichte  der  heimatlichen  Kirche  die  große  Geschichte  von
Welt  und  Menschheit  anschaulich  machen,  alte  Sitte  und  Anschauung
  nicht  unbefehen  zerstören,  sondern  zu  Hebeln  neuer,  höherer.
sittlich-religiöser  Ziele  machen.  3.  Die  Dorskirche  foll  möglichst  im
Grünen  liegen,  die  Predigt  und  Lehre  foll  die  Heilstatsachen  in
Natur,  Arbeit  und  Leben  des  Landmanns  hineinversenken,  und
auch  die  Natur  in  ihren  Symbolen  mit  in  der  Kirche  predigen
laffen  (Weihnachtstannen,  Pfingstmaien,  Erntekranz,  Blumenschmuck
  usw.).  4.  Alles,  was  mit  dem  Gemüt  der  Gemeindeglieder
durch  die  Erinnerungen  eng  verknüpst  ist,  soll  sorgsältig  erhalten,
Kirchstühle  überall  da,  wo  für  alle  hinreichender  Platz  vorhanden
ist,  als  ein  Stück  Heimat  in  der  Kirche  nach  billigen  Sätzen  erblich
erhalten  bleiben,  aber  dort,  wo  es  an  Platz  sehlt,  aus  demselben
Grunde  sreigegeben  werden,  damit  kein  Stand  und  kein  Gemeinde.
glied,  insbesondere  kein  Armer  in  der  Kirche  heimatlos  sei.  In
Summa:  jeder  Kirchenbau  foll  ein  ausgesprochener  Dorfkirchenbau,
  jede  Predigt  von  innen  heraus  eine  Dorfpredigt,  jede  Religionsstunde
  eine  Dorfkinderlehre,  jeder  Verein  eine  volkstümliche
Gemeinschaft,  jedes  Grabkreuz  ein  Ausdruck  dörflicher  Kunst  und
Frömmicgkeit  fein.

Im  Grohherzogtum  Hessen  hat  sich  die  Anstellung  eines  cigenen
Kirchenbanmeisters  sehr  gut  bewährt,  der  in  einem  bestimmten  Turnus
sämtliche  Kirchenbauten  zu  revidieren,  für  Erboltung  der  alten  Werte
rechtzeitig  zu  sorgen  und  Verunstaltungen  vorzubeugen  bet-  Auch  haben
anderswo  mit  gutem  Erfolge  gemcinsame  Konferenztage  von  Bau-
        <pb n="326" />
        —  326  —

künstlern,  Pfarrern  und  Lehrern  stattgefunden.  Vor  allem  muß  auf
das  Interesse  der  Gemeinden  und  ihre  eigene  Mitlätigkeit  am  Dorfkirchenbau
  wachgerufen  und  ihr  Sinn  der  cigenen  alten  Eigenart  wieder
geöffnet  werden.  Die  Kosten  werden  zumeist  durch  die  efung  im
heimatlichen  Sinne  nicht  vermehrt,  sondern  verringert  wer  Der
Bund  „Heimatsch  hat  mehrfach  namhafte  Beiträge  zur  gns
wertvoller  kleiner  Kirchen  gespendet,  wo  cs  an  Mitteln  fehlte.
lungen  kirchlicher  Sitten  n  Gebräuche  sind  zuerst  ——“  —
Pfarrewerein  in  Ost=  und  Westpreußen,  von  ##n  E  Dborie  P  en  uin
Altenburg,  dam  amtlich  ben  seiten  der  Kirchenbehörde  für  die
s-r  zuerst  von  der  Weimarischen  Wer  ο,  heengel
wor  Hessen  baben  die  Vereine  für  Volksku  die  Arbeit  in
Angriff  genommen.  Andere  Altenburgische  Slus  Welenburg=Schwerin
  u.  a.,  schicken  sich  zur  Nachfolge  an.  Auch  die  Anlage  von
Kirchenchroniken  wird  mehr  und  mehr  amtlich  von  der  irchenbehörde
—  (Weimar  1822,  erneuert  1906,  Schleswig-Holstein  1901,
Braunschweig  1008).  Gutes  leistet  in  dieser  Richtung  auch  der  Verein
für  Kirchengeschichte  in  der  Prooinz  Brandenburg  (Superintendent
Niemann-Kyritz)  und  der  Verein  für  sächsische  Venrunde  in  Dresden.
5.  Die  Kirche  muß  anheimeln,  und  es  sollte  darum  keine  unheizbaren
  Kirchen  mehr  geben.  Zentralheizungen  kommen  für
das  Land  in  der  Regel  nicht  in  Frage,  und  Gas.,  Spiritus-  und
Petroleum-Oesen  sind  nicht  anzuraten.  Es  wird  sich  also  darum
handeln,  Füllöfen  aufzustellen,  die  mit  dem  ortsüblichen  Feuerungss
material  geheizt  werden.  Sie  haben  freilich  zwei  Nachteile,  d
Kohlenstaub  und  Schmutz  und  die  Notwendigkeit  eines  S  bom.
teins.  Dem  ersten  Uebelstand  ist  schlechterdings  nur  durch  peiniche
  Ordnung  und  Sauberkeit  des  Heizens  abzuhelfen.  Schlimmer
ist  es  mit  dem  Schornstein!  Soll  das  RKauchen  vermieden  werden,
o  ist  zunächst  dafür  zu  sorgen,  daß  seine  obere  Oeffnung  bei  jeder
Windrichtung  vom  Winde  umspült  wird.  Man  scheue  sich  nicht,
ihn  bis  zur  Firsthöhe  des  Daches  zu  führen.  Nicht  nötig  ist  es,
dem  Schornstein  eine  blecherne  Haube,  sog.  Deflektor  zu  geben;  es
genüggt  und  sieht  besser  aus,  wenn  der  Schornstein  einen  gemauerten
  Kopf  erhält,  der  das  Einregnen  verhindert  und  dem
absaugenden  Winde  den  Zutritt  gestattet.  Unzweckmäßig,  gefährlich
  und  häßlich  sind  Ranchröhren  von  Eisenblech  (vergl.  die
unten  angeführte  Schrift  von  Uber);  sie  sind  unter  allen  Umständen
  zu  vermeiden.  Wenn  es  nicht  möglich  ist,  die  Rauchröhren
im  Mauerwerk  anzulegen,  was  bei  alten  Kirchen,  deren  Mauern
aus  Bruchsteinen  bestehen,  häufig  eintritt,  so  müssen  sie  vorgemauert
  werden.  Der  Verband  mit  der  Wand  ist  dann  durch  in
die  Wand  eingetriebene  starke  Nägel  oder  Drahtschlingen,  die  in
Fngen  vermauert  werden,  herzustellen.  Vorteilhaft  ist  es  immer,
den  Schornstein  innen  und  außen  zu  putzen.  Der  Ofen  wird  am
3zweckmäßigsten  dort  aufgestellt,  wo  die  größte  Abkühlung  rarsst,
also  in  der  Nähe  der  Eingänge  oder  zwischen  zwei  Fenstern  der
Nordseite.  Die  Lage  des  Schornsteins,  der  weder  durch  den  Turm,
noch  durch  das  hohe  Dach,  noch  durch  hobe  Bäume  gedeckt  sein
darf,  wird  hier  wesentlich  mitsprechen.
        <pb n="327" />
        —  327  —

Dem  Uebelstande  der  Ofenheizung  —  eine  Verschönerung  der
Kirche  bilden  die  Oefen  außerdem  niemals,  besonders  nicht,  wenn
sie  „stilgerecht“  sind  —  werden  vermieden  durch  die  Heizungen,  bei
denen  der  Ofen  nicht  in  der  Kirche,  sondern  entweder  unter  ihr,
d.  h.  unter  dem  Fußboden  oder  neben  der  Kirche  in  einem  kleinen
Anbau  untergebracht  ist;  es  sind  das  kleine  Luftheizungen.  Sie
bestehen  darin,  daß  eine  kleine  Heizkammer  mit  dem  Kirchenraum
in  Verbindung  gebracht  wird.  Solche  Heizungen  werden  z.  B.  von
A.  Born  in  Charlottenburg,  Kantstraße  143  und  Sachse  u.  Co.
in  Halle  a.  S.  mit  Erfolg  gebaut.

Beispiele  bietet  vor  allem  in  großer  Fülle  und  Mannigfaltigkeit
  auf  allen  hier  in  Betracht  kommenden  Gebieten  die
Monatsschrift,  die  seit  1.  Oktober  1907  auf  Anregung  des  Deutschen
Vereins  für  ländl.  Wohlfahrts-  und  Heimatpflege  herausgegeben
wird:  „Die  Dorfkirche“,  Monatsschrift  zur  Pflege  des  religiösen
Lebens  in  heimatlicher  und  volkstümlicher  Gestalt,  herausgegeben
von  Pfarrer  H.  v.  Lüpke  in  Thalbürgel  bei  Bürgel  (Thür.)  mit
einem  baukünstlerischen  Teil  vom  Kal.  Baurat  Büttner  in  Steglitz
bei  Berlin  (Deutsche  Landbuchhandlung  Berlin).  Eine  Uebersicht
ihres  Arbeitsgebiets  mag  hier  folgen:

Die  religisse  Dorffitte  und  Sage.  Feste  Grundformen,  Niederschlag
d  Tabrpunderte,  Wert  der  Sitte,  ihre  Befruchtung,  Weiterbildung  und

emi

Gege#wäctiges  Dorfleben.  Religiöse  und  sittliche  Anschauu
Vollereigiesits  —  Der  Einzelne.  Dörfliche  Lebensbilder.  Am  Kran  en
bett.  In  der  Sterbestunde.  Familien-Verlebr.  Erbauungsliteratur.
Gebetbücher.  Dörfliche  Seelsorge  und  Erzichung.

Dörfliche  Gestaliung  von  Gotteddiensten  im  ganzen  und  im  eingelnen.
  Liturgie,  Gesang,  Choral,  Kirchenchor,  Instrumentalmusik.  Taufe
Abendmahl,  Konfirmation.  Trauung  ufsw.  Im  Freien.  Missionsf
Kirchweih.  Lcgatfeiern.  Erntebetstunden  und  Erniedan  kfest.

Dorfpredigt  und  Trllebee:  Die  sonntägliche  —  Grabreden,
Taufreen,  Iw  Ansprachen  bei  Hausweihen  und  S  ufen  en.  Kirch-Katechesen.

  E  Dorfprediger  und  lehrer.  Konfir=—
  Lehre  der  konfirmierten  Jugend.

Ländliche  Gemeindepflege.  Alle  Arbeit  in  der  Gemeinde,  soweit  sie  sich
aufs  Ganze  bezieht:  Gemeindeschwester,  Gemeindeblatt,  Familienabende,
heseine6  A#erorflege,  Wohlfahrts-  und  Heimatpflege,  soweit  sie  in  unser

ebie

Fachegan  Lehrer  und  andere  leitenbe  Pershalichkeiten.  Ihre  per-Fan
  Nöte  in  dieser  Umgebung.  Wie  sie  angesehen  werden  vom  Dorfe.

hre  Ausbildung  für  das  Dorf.  Persönliche  Weiterbildung  dafür.
Sammlungen  von  Sitte  und  Brauch.  W  iser  im  Volkstum.  Die
Pfarrfrau.  Pacht,  Dezem,  Naturalien.  K  und  Schule.  Persönliches
gegenfeitiges  Zusammenarbiten  und  ehrer.  Patrone.

Dürkfliche  Kirchenbauten  und  Friedhöese.  Kirchenbau.  Pfarrhaus,
Gemeindehaus,  Schule,  innere  Gestaltung,  Friedhofsanlage  und  rordnung,
Denkmäler,  Inschriften.

Literatur.  Außer  der  genannten  „Dorfkirche“  ist  hier  zu  nennen
auf  baukünstlerischem  Gebiete:  H.  Sohnrey,  Dle  Kunft  auf  dem
Lande.  Bielefeld,  Leipzig.  Verlim  1905.  Velhagen  u.  Klasing.  —
        <pb n="328" />
        —  328  —

O.  Gruner,  Die  Dorfkirche  im  Königreich  Sachsen.  Leipzig  1901.
Arwed  Strauch.  —  G.  Büttner,  Die  märkische  Dorflirche.  Verla
(Deutsche  Landbuchhandlung).  —  Derselbe,  Wie  ist  die  öffentliche
Meinung  zugunsten  der  Wntmalpflege  zu  breinflussen?  München
Georg  W.  Callweyh.  —  Hoßfeld,  Die  Denkmalpflege  auf  dem
Lande,  Karlsruhe.  C.  E.  Müllersche  Hofdüchdruckerei.  —  -12m2  bfeld,
Stadt-  und  Landkirchen.  2.  Aufl.  Berlin,  Ernst  u.  Sohn.  —  Uber,
Kirchenheizung.  Berlin,  Wilh.  Ernst  Korn.  —  Ferner  bringen  solgende
Zeitschriften  einschlägige  Artikel:  das  chriftl.  Kunftblatt  von  Dav.  Koch,
die  Monatsschrift  für  Gottesdienst  und  christl.  Kunst  von  Fr.  Spitta.  Die
Denkmalspflege.  —  Auf  dem  innerkirchlichen  Gebiete:  Albers,  Festpostille
  und  Festchronik,  2.  Aufl.,  Stuttgart  1907.  Carl  Ulshöfcr.  —
Gebhardt,  Zur  bäuerlichen  Glaubens=  und  Sittenlehre,  Gotba,
Schlochmann.  —  L  Houet,  Zur  Piychologie  des  Bauerntums,  Freiburg
  1005.  J.  B.  C.  Mohr.  —  Drews,  Eovangelische  Kirchenkunde  ür
Sachsen  dn  Drewos,  für  Schlesien  von  Schian,  für  Baden  von  A.  Ludw  wigll
—  Hesse  2—  Die  Seelsorge  auf  dem  Dorfe.  Göttingen  1

e  b  B  Rupr.  —  Derselbe,  Glockenschläge  aus  meiner  Dorfkirche,
  Berlin,  Landbuchhandlu  ng.  —  Die  Schriften  von  A.  Freybe
über  die  Sitte.  —  Sammlungen  von  kirchlichen  Sitten  und  räuchen:
riftl  Sitten,  wie  sie  Hegerwärt)  in-  der  eltenhureischen  Ephorie  Kahla

bestehen,  von  Joh.  Fontius  (  Kirchl.  buch  1004).  Die
Weimarische  Sammlung  tetn  Bedenan  1908  ers  uinen.  Die  relig.
sst  hat  zuerst  auf  ihr  Programm  geschrieben  und  gepflegt  die
Monatsschrift  für  die  kirchl.  Praxis,  jetzt  Evangel.  Freiheit“  von  O.
Baumgarten,  und  manchen  Beitrag  dazu  geliefert.

Der  Dorfkirchhof.  -

Der  Dorfkirchhof,  die  Wohnstatt  der  schlafenden  Gemeinde,
die  Stätte  dankbarer  Erinnerungen  und  ernster  Erhebung  für
die  Dorfbewohner  in  ihrer  Gesamtheit  wie  für  jeden  Einzelnen,
gehört  mit  zu  den  Dingen,  die  die  Herzen  des  Landvolks  mit  der
Heimat  verknüpfen.  Heimatliebe  und  Pietät  sordern  seine  Pflege,
die  leider  an  vielen  Orten  sehr  im  argen  liegt.  Doch  ist  eine  Bewegung
  im  Zuge,  welche  die  Geistlichen  und  ihre  Gemeinden  auf
eine  künstlerische  und  pietätvolle  Gestaltung  ihrer  Friedhöfe  hinweist.
  Näheres  darüber  bietet  die  unten  genannte  neueste  Literatur.
  Der  Zustand  des  Dorfkirchhofs  ist  ein  Gradmesser  für  die
Gemütsart  und  Kulturstufe  der  Dorfbewohner.  Die  älteren,  meist
um  die  Kirche  her  gelegenen  Kirchhöfe  dienten  der  ganzen,  oft  ans
mehreren,  weit  von  einander  entlegenen  Ortschaften  bestehenden
Kirchengemeinde.  Das  Wachstum  der  Gemeinden  hat  diese  meist
zu  klein  werden  lassen;  Gemeinheitsteilungen  und  Verkoppelungen
haben  die  Anlage  eigener  Begräbnisftätten  für  die  einzelnen
Dörfer  gefördert.  Wünschenswert  wäre  es,  daß  jedes  Dorf,
a  es  eine  Kirche  oder  nur  eine  Kapelle  besitzt,  seinen  eigenen

Kirchhof  hätte.

Mittel  und  Wege.  Jeder  Dorfkirchhof  soll  und  wird
ja  auch  in  gewissem  Grade  seine  Eigenart  haben.  Doch  lassen  sich
        <pb n="329" />
        —  320  —

gewisse  gemeinsame  Merkmale  und  Grundbedingungen  ausstellen.
1.  Der  Dorfkirchhof  soll  nahe  beim  Orte  liegen  —  die  hygienischen
Bedenken  deswegen  können  wohl  als  überwunden  gelten  —  wenn
es  sein  kann  in  schöner,  jedensolls  aber  in  geschützter,  dem  Winde
nicht  zu  sart  ausgefebter  Lage,  und  soll  leicht  und  schnell  zu  erreichen
  sein  für  Leichenzüge  wie  für  andere  Besucher.  Als
Umzäunung  ist  eine  lebendige  Hecke  von  Weißdorn  oder  Tannen
einer  Mauer  oder  gar  einem  nüchternen  hölzernen  Staket  vorzuziehen,
  aus  praktischen  und  idealen  Gründen,  sie  schützt  besser  und
ist  —  namentlich  die  immergrüne  Tanne  —  ein  Bild  des  Lebens
an  der  Stätte  des  Todes.  Wo  eine  Mauer  praktischer  ist,  soll  aus
einfache  architektonische  Gliederung  gesehen  werden.  Eine  Bedeckung
  der  Mauer  mit  roten  Hohlziegeln,  eine  hochgewölbte
Psforte  und  dergl.  können  den  Eindruck  der  Intimität  steigern.
3.  Es  empfiehlt  sich  die  Anlage  mindeftens  eines  breiten  Längsund
  eines  Querweges,  die  Trennung  der  Kindergräber  von
denen  der  Erwachsenen,  mit  denen  fie  in  der  Größe  nie  zusammenpassen.
  Der  Anlage  von  Erbbegräbnissen  und  Familiengräbern,
die  nur  die  Reichen  sich  leisten  können,  ist  aus  sozialen  Gründen
die  Durchführung  des  Reihenbegräbniffes  vorzuziehen.  Monotone
  quadratische  oder  rechteckige  Anlagen  sind  zu  vermeiden.
Durch  geschlungene  Wege,  welche  mit  Gebüsch,  Bäumen  und  einfachen
  Rabatten  geziert  sind,  kann  der  landschaftliche  Charakter  des
Friedhofs  fehr  gehoben  werden.  4.  Bei  ausreichendem  Platz  lege
man  zum  Schmuck  eine  Lindenallee  rings  um  den  Gottesacker
  an;  sonst  bepflanze  man  wenigstens  die  Sonnenseite  desselben
  mit  einer  Reihe  Linden.  Sehr  schön  ist  die  auf  manchem
hannoverschen  Kirchhof  sich  findende  Errichtung  eines  hohen
Kreuzes  inmitten  des  Kirchhofs  (an  der  Kreuzung  der  Wege).
Einzelne  Reiche  können  auch  ein  gemeinsames  großes  Grabmonument
  stisten.  5.  Eine  kleine  Kirchhofskapelle,  die  entweder
am  Eingang  oder  im  Hintergrund  des  Friedhofs  steht,  empfiehlt
sich  aus  praktischen  Gründen  —  Schutz  vor  schlechtem  Wetter
bei  weiter  abgelegenen  Friedhösen.  Sie  ist  auch  notwendig,  um
bei  beschränkten  Wohnungsverhältnissen  die  Leichen  aufzunehmen.
(Land  1895,  Nr.  15.  Ein  Friedhosfshäuschen.)  6.  Der  Kirchenoder
  Gemeindevorstand  soll  den  Totengräber  zur  Pflege  und  Rein.
heltung  des  Kirchhofs  durch  Dirnstigstruktion  anhalten.  Prediger
und  Lehrer  mögen  sonderlich  die  Jugend  zur  Pflege  und  zum
Schmuck  der  Gräber  ihrer  Familienangehörigen  (Reinigung  von
Unkraut,  Bepflanzung  mit  Blumen,  Aufrichtung  schiesgesunkener
Grabdenkmäler)  heranziehen  und  ihnen  dabei  erzählen  von  denen,
die  in  den  Gräbern  ruhen.  Wie  können  sie  da  an  die  jungen
Herzen  greisen  und  die  Gemeinde-Erinnerung  pflegen!  Macht
man  den  Kindern  in  dieser  Weise  den  Kirchhof  zu  einem  geweihten
Orte,  so  wäre  auch  als  Sitte  einzubürgern,  daß  den  jedesmaligen
Konfirmanden  seine  Pflege  anvertraut  würde.  7.  Der  weitgehenden
  Geschmacklosigkeit  bezüglich  der  Grabinschriften  können
        <pb n="330" />
        —  330  —

Geistliche,  Lehrer  und  Kirchenvorstände  durch  Beratung  und  Belehrung
  der  Gemeindeglieder  steuern;  neben  den  in  Händen  der
Grabsteinlieferanten  besindlichen,  meist  geschmacklosen  Inschriftsammlungen
  gibt  es  gute,  u.  a.  eine  vom  Evangelischen  Trostbund
  ((Berlin  SW.  13)  herausgegebene.  Daneben  bieten  Bibel
und  Kirchengesangbuch  die  besten  Inschriften.  Eine  Mustersammlung
  der  besten  volkstümlichen  Inschrisften,  d.  h.  solcher,  die  aus
dem  guten  Geiste  des  Volkes  selbst  hervorgegangen  sind,  sehlt
uns  leider  noch.  Jedensalls  soll  man  nicht  versäumen,  auch  die
echt  volkstiimlichen  Inschriften  zu  pflegen  und  zu  fördern.  8.  In
neuerer  Zeit  wird  auch  auf  die  künstlerische  Gestaltung
der  Grabmäler  geachtet.  Eine  #hheitliche  Sammlung
moderner  Entw  ürse  fehlt  noch.  Das  „Christliche  Kunstblatt“
  hat  seit  1904  eine  Anzahl  Abbildungen  gebracht.  Ebenso  die
Monatsschrift  von  Spitta  und  Smend  (siehe  unten).  Die  Geistlichen
  können  für  die  Einführung  künstlerischer  Grabmäler  viel
tun,  indem  sie  derartige  Beispiele  in  der  Gemeinde  und  den  Landbildhauern
  zeigen.

Hinweisen  möchten  wir  hierbei  auf  ein  Flugblatt  der  Westadener
Gesellschaft  für  bildende  Kunst',  betitelt  „Winke  für  die  Beschaffung
  eines  Grabdenkmals“,  in  dem  die  bisherige  Denkmalsversorgung
  kurzweg  als  ein  „rein  kaufmännischer  Betrieb  gekennzeichnet
wird,  „bei  dem  künstlerische  Kräfte  überhaupt  nicht  mehr  in  Tätigkeit
traten“.  Hier  ist  namentlich  die  Materialfragee  useebend  behandelt,  aber
auch  die  öprigen  Bedingungen  für  die  richtige  Wirkung  eines  Grabsteins
werden  besprochen.  Die  Vermittlung,  die  die  Gesellschaft  zwischen  Künstler
  und  Publikum  herstellen  will,  ommt  freilich  nur  für  wohlhabende
Hreise  in  Betracht.  Doch  verlohnt  es  sich  auch  für!?  n  Landpfleger,  das
Frunktant  (einzeln  15  Pfg.)  dom  Vorsitzenden  der  Eesellschaf  r.  don
Grolmann,  kommen  zu  lassen.

9.  Eine  vom  Kirchen-  und  Gemeindevorstand  zu  erlassende,
obrisgteit,ich  zu  genehmigende  Kirchhofsordnung  ordnet  die  Anlage
  (und  Kosten)  der  Gräber,  die  Errichtung  der  Denkmäler,  die
Answahl  der  Grabinschriften  usw.

10.  Auch  die  verfallenen,  d.  h.  nicht  mehr  in  Gebrauch  be.
findlichen  (Versallzeit  30  Jahre  nach  dem  letzten  Begräbnis)
Kirchhöfe,  die  meist  inmitten  des  Psarrorts  in  der  unmittelbaren
Umgebung  der  Kirche  gelegen  sind  und  in  vielen  Orten  durch
ihren  schlechten  Zustand  —  verfallene  Gräber  und  Denkmäler,
morsche  Umzäunung,  Nesseln  und  Disteln  —  ein  ungünstiges
Zeugnis  von  der  Pietät,  dem  kirchlichen  und  Schönheitssinn  der
Dorfbewohner  ablegen,  sollen  im  Stand  gehalten  werden.  Nach
Ablauf  der  Versallzeit  sind  sie  zu  planieren,  die  Grabdenkmäler
zu  entsernen:;  soweit  sie  nicht  observanzmäßig  zu  Gunsten  der
Kirchenkasse  verkaust  werden,  gebe  man  sie  den  Angehörigen  der
Begrabenen  zurück,  während  besonders  wertvolle,  etwa  historisch
merkwürdige,  an  die  Kirchen-  oder  Kirchhofsmauer  ausgerichtet
und  befestigt  werden  können.  Der  Platz  ist  dann  mit  Rasen  und
Anlagen  zu  versehen:  Blumenanlagen  vermeide  man,  da  sie  zuviel
        <pb n="331" />
        —  331  —

Pflege  erfordern,  ftatt  dessen  Bosketts,  auch  immer  grüne  Pflanzen.
Tannen  und  Thujas,  Sinnbilder  der  Unsterblichkeit,  follen  nicht
fehlen.  Die  Wege  seien  breit  und  mit  Kies  befahren;  ein  großes
Eilerne  r*m  steinernes  Kreuz  erinnere  an  die  ehemalige  Bestiminung
  des

Kesetnn.  .  Hüttenrauch,  Der  ländliche  Friedhof.  Seine
Anlage,  Pflege  und  Verwaltung.  Leip  ig,  Strubigs  Verlag  1906.  —
H.  Piehner,  Lanbschaftliche  Friedasee  Ihre  Anlage,  erwaltung
und  Unterhaltung.  Leihzig.  Ver  Verlag.  C.  Scholtze  1901.  —  il  Reichhardt,
  Pflanzenschmuc  rabes.  Leipzig,  Verla  Dege.
zurbe?  bäuerliche  icrene-  Schwäbische  #  1006
.  und  8.  Jahrg.  —  F.  Siegm  und-Schule-.  Christliche  Grabiften.

  SSautlgarl.  Greiner  u.  Pfeiffer,  1  —  A.  Fr  —  Grab-072
  kür  den  christlichen  Friedhof.  Lernue  E  witzsch  u.  Sohn  1907.
nschriften  auf  Ehristeng  räber.  Perausgegebe  en  vom  Evangelischen  Trost-Pfa

  v.  Lüpke,  Die  Dorfkirche,  —  zur
e  des  velkgi#nen  Lebens  in  beimall  icher  und  Lolkstüm  l.  Gestalt;  mit
einem  baukünstlerischen  Teil  von  Kol.  Baurat  Büttner  u.  a.:  dorj.
liche  Kirchenbauten  und  Friedhöfe“.  Berlin  m—W  Deutsche  Landbuch.
handlung.  —  David  Koch,  Griulices  Kunstblatt.  München,  bei
Calwey,  Jahrg.  1904—1907.  —  Spitta  u.  Smend,  Monatsschrift
ür  Eitesienn  und  kirchliche  Runft"  Göttingen,  Landenhoe  u.
upre

'i

Eine  an  uns  gerichtete  Anfrage  nach  Schnittmustern  für  Landschreiner
  zur  Lesteung  von  lnsclgeige  schönen  Friedhofskreuzen  veranlaßt
  uns,  auf  folgende  Werke  hinzuweisen:  Schlosse,  Glocke  u.  Zink,
Zeichmungen  von  leicht  ausführbaren  Grabdenkmälern.  10  Hefte  4  1.50
Mark  =  15  Mk.  —  Hulsköter,  Entwürfe  zu  Grabdenkmälern.  30  Tafeln
4  Mk.  —  Knoblauch,  Entwürfe  zu  Grabdenkmälern.  96  Blatt  10  Mk.  —
Niedling,  Auf  unseren  Friedhöfen.  27  Tafeln.  6  Mk.  —  Stöckel.  Bau.
Kunst.,  Möbelschreiner.  10.50  Mk.  —.  —  S  Tealllierhuch  für  de
industrie.  —  1.—10.  Heft  à  1,50  15  Mk.  —  Berlin  W.
Gropiussche  Buch-  und  zelt  2  20  zl.  W.  .  Ernst  u.  Sohn.

Auch  teilen  wir  mit,  daß  vom  Verein  jür  deessthich-  Funst  in  der

rangelif  elischen  Kirche  Württembergs  als  dic  Gemeinben.
  ie  seine  Mitglieder  sind,  „Entwürfe  für  *-  s  ausgegeben
werden,  die  neue  Anregung  für  Kirchbo  epflege  im  obigen  Sinn  zu
onr  find.  Auch  im  Buchhandel.  Suttgart.  J.  F.  Steindorf.
zu  n.

Der  Gemeindeabend.

Der  ländliche  Gemeinde-  oder  Familienabend  soll  für
die  Dorfgemeinde  der  geistige  Mittelpunkt  sein,  von  dem
aus  eine  Reformation.  Neubelebung  und  fortdauernde  Einwirkung
  in  fittlicher,  geistiger  und  damit  auch  wirt.
schaftlicher  Hinficht  auf  alle  Dorfbewohner  —  ähnlich  wie  von  der
Kirche  aus  die  religiöse  —  ausgeht.  Was  die  Bildungsftätten
aller  Art  in  der  Großstadt  dem  Städter,  das  ist  der  Gemeindeabend
  dem  Landvolk  im  kleinen:  er  bringt  ihm  Belehrung,  Aufklärung,
  Kenntnisse  und  Anschauungen  über  alles,  was  ihm  in
        <pb n="332" />
        —  332  —

sittlicher  und  wirtschaftlicher  Hinsicht  von  Vorteil  ist,  ihm  aber
ohne  den  Gemeindeabend  fremd  bleiben  würde;  er  trägt  die
Schäe  der  Kultur  und  die  modernen  Bildungsstoffe  in  einer  besonderen
  für  die  Landbevölkerung  geeigneten  Auswahl  und  Form
in  das  Dorf  und  bietet  seinen  Bewohnern  dadurch  in  der  eigenen
Heimat  alles  an  geistiger  Belehrung  und  Unterhaltung,  was  sie
sonst  in  der  Stadt  in  einer  für  sie  nicht  geeigneten  Form  suchen
würden.  Er  vereinigt  ferner  alle  Stände  zu  derselben  gemeinsam
genossenen  Gefelligkeit  und  mildert  dadurch  den  auch  auf  dem
Lande  bestehenden  schroffen  Gegensatz  zwischen  Herrschaft  und  Gesinde,
  Besitzer  und  Arbeiter,  Reich  und  Arm,  Gebildeten  und  Ungebildeten.
  Hierdurch  wird  der  dörfliche  Gemeinsinn  gefördert
und  die  bei  Vergnügungen  leicht  ausartende  Roheit  in  Schranken
gehalten.  Interesse  und  langsam  wachsendes  Verständnis  für
edlere  Genüsse  und  Vergnügungen  wird  geweckt,  somit  den  demoralisierenden,
  verrohenden  Mä  ichten  entgegengearbeitet.  Freude
und  Befriedigung  über  die  in  dem  heimatlichen  Dorfe  gebotenen
Gemeindeabende  erhalten  und  fördern  die  Anhänglichkeit  an  die
Heimat  und  lassen  die  Sehnsucht  nach  ftädtischen  Genüssen  weniger
oder  gar  nicht  aufkommen.  Oft  werden  die  Gemeindeabende  auch
als  „Elternabende“  bezeichnet.  Das  ist  besser  zu  vermeiden,  da
bei  den  eigentlichen  „Elternabenden“  nur  die  Lehrer  und  die
Eltern  der  schulpflichtigen  Jugend  zusammen  kommen  sollen,  um
sich  über  Fragen  der  Erziehung  und  der  Schule  auszusprechen  und
so  in  wünschenswerte  Fühlung  miteinander  kommen.

Mittel  und  Wege.  Als  Leiter  und  Veranstalter
eines  Gemeindeabends  kommen  Pfarrer,  Lehrer,  Gutsbesitzer  oder
Gutsverwalter,  ferner  ländliche  Bildungs-  und  Lehrervereine  in
Betracht,  ebenso  Krieger-,  Gesang.  und  landwirtschaftliche  Vereine.
Vortragende  sind  zunächst  alle  Gebildeten  der  Gemeinde,
Männer  und  Frauen:  aber  auch  kleinere  Leute,  Handwerker,  intelligente
  Landleute  und  Arbeiter  sind  heranzuziehen,  um  über
ein  ihnen  naheliegendes  und  die  Dorfgemeinde  interessierendes
Thema  zu  sprechen.  Ebenso  sind  die  etwaigen  musikalischen,
dramatischen  und  dichterischen  Talente  unter  den  kleinen  Leuten,
Arbeitern  und  Knechten  zu  aktiver  Beteiligung  zu  ermutigen,
denn  der  Hauptwert  dieser  Abende  besteht  darin.  daß  alle
Kreife  zu  der  WMitarbeut  herangezogen  werden.  In  neuerer
Zeit  haben  sich  die  Kirchenchöre  sehr  entwickelt,  die  meist
künstlerische  Ziele  verfolgen  und  deren  Hilfe  für  Gemeindeabende
unschätzbar  ist.  Allerdings  wird  ihre  Hilfe,  ebenso  wie  die  der
Jünglings-  und  Männervereine  hauptsächlich  nur  in  konfessionell
gehaltenen  Gemeindeabenden  in  Frage  kommen.  (Beispiele:
Kirchenchöre  in  Oberkassel  und  Seelscheid  f.  w.  unten.)  Von
aroßer  Bedeutung  ist  die  Mitwirkung.  der  Kinder,
Schüler  und  Fortbildungsschüler  in  deklamatorilchen
Vorträgen  von  Gedichten,  Prosastücken,  Gesangs-  oder  musi-
        <pb n="333" />
        —  333  —

kalischen  Vorträgen.  Die  Eltern  werden  dadurch  für  immer  für
den  Gemeindeabend  gewonnen.

Was  soll  vorgetragen  werden?  Die  Zusammenstellung  des
Programms  muß  sich  vor  allem  nach  den  örtlichen  Bildungs-  und
Unterhaltungsbedürfnissen  richten  und  soll  stets  beiden  Zwecken,
der  reinen  Unterhaltung  und  der  Belehrung  dienen.  Geboten
werden  stets  Chorgesang,  Vortrag  (bocelehrend),  gemeinsamer
  Gesang,  Deklamationen  oder  Vorlesung,
  Lebende  Bilder  oder  Skioptikonbilder,
auch  Theaterstücke,  Instrumental-  oder  Solovortrag.
  Der  belehrende  Vortrag  ist  der  Kern,  um  den
sich  die  Vorträge  in  Prosa,  Poesie  und  Musik  gruppieren,  er  darf
nicht  länger  als  eine  halbe  Stunde  anhalten,  nötigenfalls  wird  er
in  zwei  Teile  zerlegt.  Mittelpunkt  des  belehrenden
Vortrags  sei  die  engere  Heimat,  zunächst  das  ganze
Gebiet  der  heimatlichen  Wohlfahrts-  und  Volkstumpflege  in
seinen  verschiedenen  Teilen,  wie  es  im  „Wegweiser“  dargelegt  ist.
Weitere  Themata  ergeben  sich  aus  den  allgemeinen  Bildungsstoffen;
  wesentlich  ist  es  jedoch,  daß  alle  entfernter  liegenden
Bildungsstoffe  in  Beziehung  und  Anknüpfung  an  schon  Bekanntes
und  das  heimatliche  Dorf  gebracht  werden.  Bei  den  Vorträgen
über  allgemeine  Bildungsstoffe  darf  der  kunstgeschichtliche  Vortrag
nicht  vernachlässigt  werden,  die  Vorführung  der  Meisterwerke  der
Kunst  durch  das  Skioptikon  wird  das  Verständnis  für  diese  Art
Vorträge  auch  Landleuten  und  Landarbeitern  nahebringen.
Neben  dem  belehrenden  Vortrag  soll  der  eigentlichen  Volksdichtung
  ein  großer  Plat  eingeräumt  werden:  das  Volksmärchen
als  sittliches,  die  Götter-  und  Heldensage  als  nationales  Bil.
dungsmittel,  die  örtliche  Volkssage  zur  Förderung  des  Heimatlsinnes,
  das  Volkssprichwort  als  Merkmal  der  Stammeseigentümlichkeiten
  und  das  Volkslied  als  gemeinsames  poetisches  Bildungsmittel.
  Diese  verschiedenen  Teile  der  Volksdichtung
kommen  in  Gesang,  freiem  Vortrag  oder  in  Deklamation  zur
Darstellung.  Eine  ständige  und  reiche  Quelle  zur  Unterhaltung
finden  wir  vor  allem  in  den  großen  Erzählungen  und
Dichtungen  aus  dem  ländlichen  Leben.  Von  Gottbelfs
  „Uli"  und  selbst  Goethes  „Hermann  und  Dorothea“  bis  zu
Roseggers  „Jakob  der  Letzte“  und  Polenz'  „Büttnerbauer“  und  so
vielen  anderen  herrlichen  Gestaltungen  der  Heimatkunst,  —  welch
reiche  Fülle  edelster  und  packendster  Unterhaltung!  Wir  denken
uns  die  Behandlung  dieser  Literaturwerke  so,  daß  der  Leiter  des
Unterhaltungsabends  eine  kurze  Einleitung  gibt  und  daß  dann
geeignete  junge  Leute  einzelne  Partien  lesen,  zwischen  denen  der
Leiter  durch  referierende  Erzählung  die  Verbindung  herstellt.
Dabei  bieten  sich  dann  Gelegenheiten  aller  Art,  die  Landleute  zum
Lesen  eines  Buches  anzuleiten  und  zu  erziehen,  ihnen  das  Verständnis
  zu  eröffnen  für  die  Schönheiten  der  Dichtung.  insbesondere
  auch  für  die  Schönheiten  in  der  Naturschilderung,  die
        <pb n="334" />
        —  334  —

der  Leser  aus  dem  Volke  gewöhnlich  überschlägt.  Durch  diese
Einführung  in  die  Literatur,  die  gewiß  ein  vorzügliches  Zugmittel
  der  Gemeindeabende  sein  kann,  wird  die  Dorfbevölkerung
andererseits  wieder  erzogen  für  die  Dorfbibliothek,  die  sie
mit  anderen  Augen  ansieht,  wenn  sie  erst  einmal  gelernt  hat,  wie
man  ein  Buch  liest  und  worauf  es  beim  Lesen  ankommt.

Die  geeignete  Zeit  ist  der  Winter  von  Ende  Oktober  bis
etwa  März:  nach  Möglichkeit  sollte  auch  im  Sommer  des  Sonntags,
  an  patriotischen  oder  örtlichen  Gedenk-  oder  Festtagen  eine
dem  Gemeindeabend  entsprechende  gesellige  Vereinigung  stattfinden.
  Im  Winter  sollen  die  Gemeindeabende  möglichst  oft  und.
regelnßig-  gehoten  werden,  besonders  festliche  wenigstens  alle
sechs  bis  acht  Wochen.  Die  patriotischen,  wie  etwaige  örtliche  Gedenktage
  werden  an  einem  besonderen  Gemeindeabend  gefeiert.

Wo  ein  Gemeindehaus  sehlt,  dient  das  Schulzimmer,  bei
größeren  Vereinigungen  ein  passendes  Vereinslokal  oder  der
Wirtshaussaal  als  Versammlungsort.  Durch  festliche  und  kunst.
sinnige  Ausschmückung  bei  besonderen  Gelegenheiten  wird  auf
den  Kunstsinn  des  Volkes  anregend  und  belehrend  eingewirkt.
Es  empfiehlt  sich  nicht,  einen  mäßigen  Lieransschank  *êßs  verbieten.
wohl  aber  den  Branntweingenuß.  In  Neuhückeswagen
wurden  die  Wirtshaussäle  gemietet,  um  den  Ausschank  von
Alkohol  jeder  Art  auszuschließen.  (Vergl.  das  Kapitel:  Gemeindehaus.)


Völlige  Gleichheit  soll  herrschen,  also  keine  reservierten  Plätze.
Freier  Eintritt  ist  überall  zu  empfehlen,  wo  erste  Versuche  eines
Gemeindeabends  gemacht  werden,  oder  wo  eine  arme.  Bevölkerung
überwiegt.  Empfehlenswert  ist  es  dann  und  wann  ein  Eintrittsgeld
  nicht  unter  5  oder  10  Pfg.  zu  einem  gemeinnützigen  oder
wohltätigen  Zweck  zu  verwenden.  Im  allgemeinen  soll  das  Eintrittsgeld
  die  Unkosten  decken.  Kein  ländlicher  Gemeindeabend
ohne  gedrucktes  oder  hektographiertes  Programm,  das  neben  der
Reihenfolge  des  Gebotenen  vor  allem  die  Texte  der  gesprochenen
und  gesungenen  Lieder  und  Gesänge  enthalten  muß  und  erfahrungsgemäß
  von  der  Landbevölkerung  hochgeschätzt  und  auf.
bewahrt  wird.  Für  die  Landbevölkerung,  der  jedes  in  der  Stadt
gebotene  Anschauungsmittel  fehlt,  ist  es  unumgänglich  nötig,  daß
jeder  belehrende  oder  unterhaltende  Vortrag  durch  Anschauung
verständlicher  gemacht  werde.  Landwirtschaftliche  Maschinen,
Mustereinrichtungen,  fremde  Tiere,  Pflanzen,  Volkstrachten,
Krankenpflegeapparate,  historische  und  Landschaftsbilder,  Volksmärchen,
  Kunstwerke  in  Malerei  und  Skulptur  lassen  sich  in
Photographien,  Holeschnitten  und  Zeichnungen  durch  das  Skioptikon
  klar  und  deutlich  in  vergrößertem  Maße  darstellen.  Zur
Beschaffung  eines  Skioptikons  mit  Bildern,  desgleichen  auch
verschiedener  musikalischer  Instrumente  usw.  empfiehlt  sich  der
genossenschaftliche  oder  gemeinschaftliche  Bezug:  Einige  benach-
        <pb n="335" />
        —  335  —

barte  Gemeinden  treten  zusammen,  tragen  die  Kosten  gemeinschaftlich
  und  wechseln  mit  dem  Gebrauch  der  Apparate,  Bilder
und  Instrumente  untereinander  ab.

Ländliche  Gemeindcabende  werden  in  sehr  vielen  Orten  schon  ab.
gehalten.  Im  „Land“  finden  sich  zahlreiche  Beispiele  und  in  jedem
Winter  werden  meisterhaft  verlaufcne  Gemeindeabende  geschildert  und
gute  Programme  bekannigegeben.  Die  Eiführung  und  Veranstaltung
von  Familienabenden  wird  abec  auch  von  Behörden  und  Lrgnisetionen
unterstützt.  Die  Ahnigliche  Regierung  zu  Oweln  rief  am  15.  März
1004  eine  Zentralstelle  Ffür  Volksunterhaltungsabende  ins  Leben.  Die
Zentralstelle  sammelt  die  Programme  aller  Veranstaltungen  in  ihrem
Bezirke  und  gibt  sie  gesammelt  und  mit  kurzen  Bemerkungen  *
wieder  heraus.  Die  in  dem  Buchhandel  erschienenen  Schriften  für
Volksunterhaltungsabende,  geeignete  Theaterstücke  und  musilalischen
Vorführungen  werden  gleichfalls  hier  vereinigt,  auch  die  Bilder  für
Lichtbilderapparate  sollen  beschafft  und  von  hier  aus  zur  Verfügung
gestellt  werden.  —  Der  „Verein  für  ländliche  Wohlfahrtspflege  in
Württemberg  und  Hohenzsllern“  hat  in  den  letzten  Jahren  die  Ab.
haltung  von  Gemeindeabenden  teils  durch  die  billigere  Vermittlung  von
Lichtbilderseriem  nebst  zugehörigem  Apparat,  teils  durch  Uebernahme
des  Kostenpunktes  für  die  Lichcbilderentleihung  zu  erleichtern  gesucht.
Für  eine  Diözese  hat  er  cinen  Teil  der  Anschaffungskosten  für  einen
Lichtb  ilberappatat  übernom  —.  —*  gleichec  Weise  hat  der  Verein
für  Iaics  Salsruarsege“  in  *8*8  seinen  Lichlbilberapparat.  zed
die  im  Besitz  des  Vereines  befindlichen  Serien:  1.  Leben  und  Treibe
auf  dem  Schwarzwalde,  2.  Die  landschaftlichen  Schönherten  des  Schwar  “
waldes,  3.  Der  Anteil  der  Badischen  Truppen  am  Kriege  1870/71,  und
4.  Das  Bauen  auf  dem  Lande,  für  Vomssbildun  s.  und  Familienabende
zu  billigen  Preisen  zur  Verfügung  gestellt.  n  den  Kreisen  Unter.
westerwald,  Landsberg  a.  W.  und  Greifenhagen  ist  ein  Skioptikon  auf
Kosten  des  Kreises  beschafft.  Im  Kreise  Landsberg  a.  W.  wird  der
Apparat  an  die  angeschlossenen  Ortsbibliotheken  eseben.

Bezugsquellen  für  Skioptikon  und  Bilder,  Programms  und
Vorträge.  Infolge  des  allgemeinen  und  immer  mehr  gesteigerten
Interesses  an  Gemeindeabenden,  insbefondere  an  den  Lichtbilder.
apparaten,  ist  die  Zahl  der  Anfragen  „woher  und  wie“  an  unseren
Verein  eine  sehr  große  geworden.  Es  wird  jede  Auskunft  gerne
erteilt,  doch  soll  hier  noch  auf  folgende  Bezugsauellen  verwiesen
werden.  Sehr  praktisch  ist  die  kleine  Schrist  von  Fürsten-=berg:
  Die  Vorführung  von  Lichtbildern.  Kurzgefaßte  Beschreibung
  der  notwendigen  Apparate  nebst  Anweisung  für  ihre  prak.
tische  Handhabung.  In  dieser  Schrift  finden  sich  verschiedene
Quellen  angegeben.

Skioptikons  geben  leihweise  her:  Der  Evangelische
Verein  für  rchliche  Zwecke.  Berlin  8W.,  Oranienstraße
  104.  Zütlchower  Anstalten  in  Züllchow  bei
Stettin.  —  Die  Gesellschaft  zur  Verbreitung  von
Volksbildung,  Berlin  NW.,  Lübeckerstraße  6,  an  ihre  Mitglieder.
  —  Die  Firmen  Eduard  Liesegang  in  Düsseldorf:
Benzingers  Verlag  in  Stuttgart  u.  a.
        <pb n="336" />
        Lichtbilderserien  liefern  die  eben  aufgeführten  Stellen,  außerdem
  Otto  in  Neubuckow  in  Mecklenburg.  —  Fuhrmann,
Berlin,  Passage.  —  Unger  &amp;amp;  Hoffmann  in  Dresden-A.  16.

Programms  und  Vorträge  von  Liesegang  in  Düsseldorf
zu  seinen  Lichtbilderserien.  —  Der  Familienabend,  Sammlung
von  Programmen  und  Stoffdarbietung  für  verschiedenartige  Feste
und  Veranlassungen  zu  Familienabenden.  Einzelne  Hefte,  herausgegeben
  vom  Ostdeutschen  Jütglingeverein.  Berlin  C.,  Sophienstraße
  19.  —  Im  Verlage  der  Deutschen  Landbuchhandlung,
Berlin  8W.,  erschienen  „Handreichungen  für  Volksnd

  Familienabende-.  Bisher  4  Hefte.  1.  Die  schon
oben  erwähnte  Schrift:  Fürstenberg,  Die  Vorführung  von
Lichtbildern,  2.  „Das  Deutsche  Volkslied“  und  „Ein  Volksliederabend
  mit  lebenden  Bildern",  3.  M.  He  lle  r,  Wie  es  den
Arbeitern  in  der  Großstadt  ergeht,  4.  Hesselbacher,  „Die  Liebe
zu  unserer  Dorfheimat,  der  Quell  der  Volksgesundheit.“
„Volksabendes.  Herausgegeben  von  H.  Müller-  Bohn.
Einzelne  Hefte.  Jedes  Heft  bietet  das  vollständige  Programm  für
einen  Unterhaltungsaobend.  F.  E.  Perthes  in  Gotha.

Kiteratsern  W.  Bube,  Ländliche  Feierabende.  Berlin.  Trowi  6
u.  Sohn  1898.  —  E.  Müller,  Pastor  in  Auleben,  Handreichung
chriftliche  S#nt  unttesenn  Selbstverlag.  Nordhausen.  C.  Kirch#ers
Buchdruckerei.  1895.  (Sehr  praktisches  Hilfsbuch  für  Vortragsmaterial
und  Einrichtung  von  Familienabenden.)  —  Dr.  Paul  Luther,
Deutsche  Volksabende.  Ein  Handbuch  für  Volksunterhaltungsabende.
Berlin.  Alex  Duncker.  Pfarrer  Kullmann,  Die  Förderung  edler
Volkserholung  durch  Stoat,  Kirche  und  Schule,  die  beste  Waffe  gegen
die  wachsende  Vergnügungssucht.  Gießen  1900,  Verlag  Ricker.  —
Ehrecke  und  Hammermann,.  Eltern-  und  Volksunterhaltungsabende.
  Heft  1—4.  SGreslau-  Ferdinand  Hirt.  1900.  —  amilienabende“.
  Hefte  mit  Programmen,  Deklamationsstoff  usw.
Buchhandlung  des  Ostdeutschen  Jünglingsbundes.  Berlin  C.,  Sophienstraße
  19.  —  „Die  Parole',  Samlane  von  Kaisersgeburistsriden

und  Aufführungen.  Verlag  oeser  *  tallschreiber.
straße  84—35.  —  Volksunterhaltungsabende  n  B

ede  utung.  En
lung  und  Einrichtung.  Herausgeg  1  von  der  Gesellsihaft  für  Volks.
bildung,  Berlin  NW.,  Lübeckerstraße  6.

Krankenpflege.

Die  ländliche  Krankenpflege  hat  in  den  letzten  Jahren  einen
kräftigen  Aufschwung  genommen  und  eine  schon  ganz  erhebliche
Ausdehnung  gewonnen,  hauptsächlich  Dank  den  Bemühungen  der
in  Nord-  und  Südd  rlm.*„s  organisterten  Frauenvereine  vom
Roten  Kreuz,  die,  durch  d  lten  in  dieser
Arbeit  gefördert  und  anterstügn,  zahlreiche  Gemeindekrankenpflegestationen
  in  allen  ihren  Zweigvereinen  einrichteten  und  unter-
        <pb n="337" />
        —  337  —

halten.  Allein  alle  bis  jetzt  begründeten  Einrichtungen  reichen
noch  in  keiner  Weise  aus,  sind  vielmehr  als  ein  wenn  auch  vielversprechender
  Anfang  einer  über  das  ganze  Deutschland  gleic.
mäßig  ausgedehnten  und  sachgemäß  organisierten  ländli
Krankenpfkege  zu  betrachten:;  in  zahlreichen  Bezirken  und  Gemen-.
den,  besonders  in  armen,  unwirtlichen  Gegenden,  weltverlorenen
Weilern,  Einödansiedlungen  und  zerstreut  gebauten,  weit  ausgedehnten
  armen  Dörfern  und  Parochien  fehlt  es  noch  vielfach  an
jeder  Hilse  und  Pflege  in  Krankheits-  und  bei  Unglücksfällen  und
plötzlich  eintretenden  Seuchen.

Hindernisse  einer  zweckentsprechenden  Gemeindepflege
  sind  die  fehlenden  oder  geringen  Mittel  der
armen  Gemeinden,  Mangel  an  Pflegepersonal  und  an  Pflegegerätschasten,
  die  große  Entfernung  des  Arztes  oder  jeder  möglichen
Hilse  (in  Gebirgs-  und  unwirtlichen  Gegenden  oft  15—20  Kilometer),
  dann  bei  den  Landbewohnern  selbst  Vorurteile  und  Aberglaube
  aller  Art,  Zuziehung  von  Kurpsuschern,  Unkenntnis  aller
Pflegeerfordernisse  und  besonders  eines  richtigen  Not.  und  Wundverbandes.
  —  Die  verschiedenartigen  lokalen  Verhältnisse  auf  dem
Lande  ersordern  eine  den  besonderen  Verhältnissen  angepaßte,  oft
sehr  verschiedenartige  Organisation  der  Krankenpflege.  Unerläßliche
  Erfordernisse:  technisch  ausgebildetes  Krankenpflegepersonal,
  ein  oder  mehrere  Kranken  und  Verbandszimmer
  (wo  ein  Gemeindegesängnis  möglich  ist,  da  soll  auch  ein
Krankenzimmer  möglich  sein)  und  der  Schrank  mit  den  nötigen
Krankenpflegegerätschaften  und  Verbandsmaterial.
Die  Krankenpflege  solliedem  Kranken  der  Landgemeinde  zuteil
  werden,  sowohl  den  Kassenmitgliedern  als  auch  denjenigen,
die  keiner  Kasse  angehören,  außerdem  soll  allgemein  Wöchnerinnenpflege
  und  bei  kranken  Hausfrauen  eine  mit  der
Krankenpflege  verbundene  Fürsorge  für  Hauspflege  eingeführt
  werden.

Mittel  und  Wege.  Bei  der  Einrichtung  und  Erhaltung
einer  Pflegestation,  Anschaffung  der  Krankenpflegegerätschaften
und  Anstellung  einer  Pflegeschwester  geben  die  lokalen  Verhältnisse
einer  Gemeinde  den  Ausschlag.  Als  Träger  und  Begründer  der
Gemeindepflegestation  können  in  Betracht  kommen:  staatliche.
kommunale  und  kirchliche  Behörden,  d.  Landrat,
Kreisausschuß,  Gemeindevorstand,  Kirchenrat  und  Piarrer,  serner
Vereine,  vor  allem  die  Frauenvereine  vom  Roten  Kreuz  (der
Vaterländische,  Badische,  Bayrische  usw.  Frauenverein),  die

„Frauenhilse“  des  Evangelisch-kirchlichen  Hilssvereins,  die  Orts.
gruppen  des  katholischen  Charitasverbandes,  die  Innere  Mission,
lokale  Wohlfahrtsvereine,  Privatpersonen,  wie  Gutsherrschaft,  Besitzer
  von  Industriewerken  auf  dem  Lande.

Zur  Bestreitung  der  Kosten  können  herangezogen  werden:  Zunächst
  1.  Die  Alters-  und  Invaliditätskassen,  2.  die

Sohnred.  Wegweiser.  22
        <pb n="338" />
        —  338  —

land-  und  forstwirtschaftlichen  und  andere  Berufsgenossenschaoften.
  3.  Die  Krankenkassen.  —
Diese  drei  Kassen  haben  das  größte  Interesse  daran,  daß  die  bei
ihnen  Versicherten  eine  sachgemäße  Pslege  erhalten,  die  ihnen  stets
größere  Unkosten  erspart.  Ein  Rundschreiben  des  Reichsversicherungsamtes
  vom  29.  Mai  1897  erklärt  das  Zusammenwirken  dieser
Kassen  mit  dem  Vaterländischen  Frauenverein  in  den  Einrichtungen
  für  ländliche  Krankenpflege  für  gesetzlich  zulässig  und  die
Verwendung  von  Genossenschafts-  und  Anstaltsmitteln  zur  Unterstützung
  solcher  Wohlsahrtseinrichtungen  nach  Maßgabe  des  vorhandenen
  Bedürfnisses  und  unter  Voraussetzung  entsprechender
Gegenleistungen  als  unbedenklich.

Wenn  auch  bei  den  Versicherungsanstalten  die  systematische
  Unterstützung  der  ländlichen  Gemeindekrautenklege  erst
im  Werden  begriffen  ist,  wurde  doch  schon  Bedeutendes  geleistet:
bei  einzelnen  Anstalten  gehen  die  Aufwendungen  für  ländliche
Krankenpslege  schon  hoch  in  die  Tausende.  Die  Versicherungsanstalt
  Rheinprovinz  hat  im  Jahre  1905  ihre
Unterstützung  der  ländlichen  Krankenpflege  nach  einem  sesten,  ein.
gehend  und  sehr  zweckentsprechend  durchgearbeiteten  Plane  geregelt,
der  zum  Ziel  die  allgemeine  Entwickelung  einer  durchgreisenden
ländlichen  Krankenpflege  hat  und  als  Vorbild  für  alle  Maßnahmen
anderer  Versicherungsanstalten  dienen  kann.  Auch  die  Versicherungsanstalt
  Brandenburg  hat  1905  tressliche  feft
geregelte  Maßnahmen  sür  ihre  Beihilsen  zu  einer  durchoreisenden
Entwickelung  der  ländlichen  Krankenpflege  getrossen:  den
übrigen  Versicherungs-Anstalten  sinden  sich  in  ihren  D#dikelenen
zur  Gewähr  von  Beihilsen  größere  und  kleinere  Ansätze  zu  einer
zweckentsorechenden  Weiterentwickelung,  die  für  die  Zukunft  der
gesamten  ländlichen  Krankenpflege  in  ganz  Deutschland  von
größter  Wichtigkeit  ist.  Da  die  Bedingungen  zur  Gewähr  von  Beihilsen
  bei  den  einzelnen  Wersicherungsanstalten  in  verschiedenen
Einzelheiten  nicht  immer  gleich  sind,  so  ist  es  zur  Vermeidung  von
Enttäuschungen  angebracht,  daß  die  Träger  einer  Krankenpflegestation
  sich  vor  Eingabe  eines  Gesuchs  um  Unterstützung  über  die
Bedingungen  der  betressenden  Versicherungsanstalt  unterrichten:
denn  bei  Nichtersüllung  einer  Bedingung  setzt  sich  die  Krankenvilegestatien
  der  Entziehung  der  zugesagten  Beihilsen  ans.

ie  Höhe  der  Gesamtaufwendungen  für  ländliche  Gemeindekranken.

pslec  b  31  Versicherungsanftalten  betrug  im  Jahre  1904  68646,11
Mark  und  ist  seitdem  bedeutend  gesticgen.  Der  im  Jahre  1905  von  der
Landesversicherungsanstal!  Rheinprovinz  in  den  Haushaltsplan
für  ländliche  zur  gesetzte  Betrag  von  15  000  Mk.  wurde  für

das  Jahr  1907  auf  30  000  Mk.  erhöht.  Die  Beihilfen  werden  eis  für
ein  Jahr  gewährt  und  zwar  zur  Ausbildun  berufsmäßize  nlen  ·
pflegerinnen  bis  zu  einem  Betrage  von  800  300  Mi..  “.  nd  zur  erndun  don

Pflegestationen  un  e  bis  zu  100  Mk.  für  dic  erste  Einrichtung,
und  eine  3  Ml.  zu  den  jährlichen  Unterhaltungskosten.
Die  Ver  bennncse  Brandenburg  unierstützte  1905  86
        <pb n="339" />
        —  339  —

Stationen,  die  mit  l  Sorstern  besetzt  waren,  durch  Beihilfen  von  zusammen
  9425  Mk.  e  Höhe  der  Beihilfen  erfolgt  bei  jedem  einzelnen
Fa  #  s  vorhandenen  Bedürfnisses  und  zwar  für  neu
Auichtete  Krankenpflegestationen  und  für  Schwestern,  die  au
Lande  wohnen,  oder  wenn  sie  —  in  einer  Stadt  wohnend  —  ausschließlich
nur  Bewohner  des  umliegenden  platten  Landes  Ppflegen.  Die  Versicherungsanstalt
  Schlesien  gewährt  drei  Viertel  von  dem  für  jede
Filegeschrester  !  an  das  Mutterhaus  zu  zahlenden  Beitrage;  zwei  Drittel
von  den  für  Anschaffung  von  Krankenpflegegerätschaften  entstehenden
Kosten;  die  Kosten  der  An  caffung  der  Wanderks  örbe“  für  Wöchnerinnen;
für  jeden  Fall  der  Wochenpflege  3  Mk.  Die  Thüringische
Versicherungs###  nstalnn  ntütte  im  Jahr  1904  60  ländliche
Gemeindepflegestationen  r  größere  Teil  vom  Vaterländischen  Frauen.
verein  begründet)  mit  5345  Mk.  Die  Versi  icherungsanstal  t
Hessen-Nassau  wendete  für  858  lündlich-  Stationen  (1004)  5020
Mark  auf  usw.  usw.

2.  Die  landwirtschaftlichen  Berufssgenossenschaften
  geben  im  allgemeinen  Zuschüsse  unter  der  Bedingung,
daß  die  Krankenpflegestation  ihren  erkrankten  Versicherten  besondere
  Pflege  angedeihen  läßt.  Ein  Antrag  um  Gewährung  Eineer
jährlichen  Beihilfe  ist  an  die  Sektionsvorstände,  d.  h.  an  die
Kreisausschüsse  der  betreffenden  Berufsgenossenschaften  zu  richten.
Im  Reg.-Bez.  Wiesbaden  werden  in  vier  Kreisen  (Biedenkopf,
ur  eernsdiel.  St.  Goarshausen  und  Westerburg)  jährliche  Sei.
hilfen  von  75  bis  100  Mk.  für  jede  Krankenschwesterstation  des  Vate
ländischen  Frauenvereins  aus  der  Sektionskasse  der  -
Berufsgenossenschaft  gegeben.  In  Ostp  reuten  hat  die  landwirtche
  Berufsgenossenschaft  im  Jahre  2  an  101  Krankenschwester
stationen  2060  Mk.  Zuschüsse  geleistet;  in  Hommern  wurden  für
9  Stationen  465  Mk.  bewilligt.  An  Beihilfen  zu  eoder  kaee  *
Gemeindekrankenpflege  in  40  Kreisen  und  180  Gemeinden  vera
die  E—]uiDi’iier  E?e  dé'e  lenpwirusskasallge  Berufsgenossenschaft  im“  E#sf
1907

9  Die  Krankenkassen,  die  durch  ihre  meist  eng  begrenzten
  örtlichen  Verhältnisse  den  Wert  einer  Krankenschwesterstation
  für  ihre  Kassenmitglieder  gut  beurteilen  können,  haben  sich
bis  jetzt  noch  wenig  an  Zuschüssen  für  diese  Stationen  beteiligt,
meistens  sind  sie  beschränkt  durch  die  Höhe  ihrer  eigenen  Ausgaben
und  durch  ihre  besondere  Organisation.  Es  empfiehlt  sich,  bei
Einrichtung  einer  Krankenpflegestation  mit  einer  Kreiskranken.
kasse  auf  Gewährung  einer  Pauschalsumme  oder  auf  Vergütung
von  Einzelleistungen  in  Verhandlung  zu  treten;  die  Kreiskrankenkasse
  zu  Westerburg  i.  Westerwald  gewährte  im  Jahre  1902  dem
Vaterländischen  Frauenverein  für  seine  Krankenpflegestationen  im
Rreise  einen  einmaligen  Beitrag  von

4.  Die  Frauenvereine,  in  Norddeutschland  der  Vaterländische
  Frauenverein  und  die  entsprechenden  Frauenvereine  vom
Roten  Kreuz  im  Königreich  Sachsen,  in  Mecklenburg  usw.,  der
Deutsche  Frauenverein  für  die  Ostmarken,  die  „Frauenhilfe“  des
Ev.  kirchl.  Hilfsocreins,  in  Süddeutschland  der  Badische  Frauen-2
        <pb n="340" />
        —  310  —

verein  und  die  Frauenvereine  vom  Roten  Kreuz  in  Württemberg
und  Bayern.  Alle  diese  Frauenvereine  haben  die  Hebung  der  ländlichen
  Krankenpflege  zum  Gegenstand  ihrer  dringendsten  Wohl.
fahrtsarbeit  gemacht  und  sich  um  die  energische  Gründung  und
Unterstützung  von  Krankenpflegestationen  in  allen  zum  Bezirk
ihrer  Zweigvereine  gehörenden  Landgemeinden  große  Verdieufte
erworben.  Der  Vaterländische  Frauenverein  zählte  im  Jahre  1905
521  Krankenpflegestatiouen  in  seinen  ländlichen  Zweigvereinen,
für  die  er  in  demfelben  Jahre  494579  Mk.  an  Zuschüffen  verwendete.
  Der  Badische  Frauenverein  unterhielt  im  Jahre  1905
160  ländliche  Krankenpflegestationen  mit  einem  Kostenauswand
von  122  331  Mk.  Der  Bayrische  Frauenverein  vom  Roten  Kreuz
förderte  und  unterhielt  Krankenpflegestationen  in  273  Zweigvereinen
  mit  dazu  gehörenden  kleinen  Landorten:  in  entsprechender
Weife  sind  je  nach  ihrer  Ausdehnung  die  andern  Frauenvereintätig.
  Unter  den  koufessionellen  Frauenvereinen  nimmt  die
„Frauenhilse“  wegen  ihrer  ersolgreichen  Tätigkeit  auf  dem  Gebiet
ländlicher  Krankenpflege  die  erste  Stelle  ein.  —  Bei  der  Errichtung
  einer  Krankenpflegestation,  besonders  in  unbemittelten
Landgemeinden,  kann  es  nicht  genug  empfohlen  werden,  die  Verbindung
  und  den  Anschluß  an  den  nächsten  Zweigverein  eines  der
oben  genaunten  Frauenvereine  zu  suchen,  da  die  zweckentfprechende
Orgauifation  der  Frauenvereinc  den  größtmöglichen  Erfolg  in  der
beabsichtigten  Wohlsahrtsarbeit  verspricht,  außerdem  aber  den  von
den  Frauenvereinen  geleiteten  Krankenpflegestationen  die  Zu.
wendungen  und  Unterstützungen  von  öffentlichen  Kassen,  von  Behörden
  und  Regierungen  ohne  Schwierigkeiten  bereitwillig  und
reichlich  zufließen.  Der  Vaterländische  Frauenverein  hat  Muster
zu  Verträgen  mit  Versicherungsanstalten.  Berufsgenoffenschaften
und  Krankenkassen  entworfen  zur  Beteiligung  an  der  Aufbringung
  der  Koften  von  Landkrankenpflege.  Durch  Verfügung  des
vreußischen  Minifters  des  Innern  im  Jahre  1898  sind  alle  Land.
räte  auf  seine  Bestrebungen  hingewiefen.  Seine  Verbandsvorstände
  sowie  der  Hauptverein  in  Berlin  bewilligen  allen  Zweigvereinen
  einmalige  oder  laufende  Beihilsen  für  Errichtung  und
Unterhaltung  von  Pflegestationen  in  verschiedener  Höhe  je  nach
den  Bedürsnissen,  der  Anzahl  von  Schwestern  und  kleineren  Landorten,
  die  von  einem  Zweigverein  versorgt  werden.  Die  jährlichen
Veihilsen  für  die  Iweicberrine  1  betragen  nach  dem  Jahrecsbericht
von  1905  von  150,  200,  300,  600  bis  900  und  1000  Mi.  —  Der
Deutsche  Frauenvetein  für  die  Ostmarken  unterhält  und  unterstützt
die  Krankenpflege  im  Beaitt  feiner  Nveicbvereine  hauptsächlich  für
die  unbemittelte  deutsche  Landbevölkerung,  vor
allem  übernimmt  der  Verein  die  kostenlose  klinische  Behandlung
fkrosulöfer  dentscher  Kinder  in  Kinderheilftätten.  —  Die  „Frauenhilfe“
  des  Evangelisch  kirchlichen  Hilfsvereins  gibt  von  ihrem
Hauptsitz,  dem  „Engeren  Ausschuß  des  Evangelisch  kirchlichen
Hilfsvereins“  in  Potsdam  aus  Beihilfen  für  alle  Krankenpflege-
        <pb n="341" />
        —  341  —

einrichtungen,  die  in  evangelischen  Gemeinden,  in  denen  sich  eine
„Frauenhilse“  gebildet  hat,  begründet  sind,  aus  ihrem  3
sonds=  werden  gleichfalls  Beihilfen  in  verschiedener  Höhe  von  1

bis  300  und  500  Mk.,  je  nach  der  Bedürftigkeit  der  Kirchengemeinde
für  Diakonissenstationen  und  Krankenpflege  gegeben,  im  Jahre
1006  erhielten  37  Zweigvereine  Unterstützungen  in  Höhe  von
7250  Mk.—  Im  Grohherzogtum  Weimar-Eisenach  verwendet  „Das
Patriotische  Institut  der  Frauenvereine“  in  Weimar  seit  1902  das
ihm  zugesallene  Vermögen  der  aufgehobenen  Leihhäuser  in  Weimar
  und  Eisenach  im  Betrage  von  56  000  Mk.  und  17  615  Mk.  fast
ausschließlich  zur  Unterstützung  von  Gemeindekrankenpflege  in
allen  Ortschaften  des  Großherzogtums.  —  Die  Zweigvereine  des
Bayerischen  Frauenvereins  vom  Roten  Kreuz  unterstützen  neben
der  Unterhaltung  ihrer  gigenen.  Krankenpflegestationen  die  meisten
in  ihrem  Bezirk.  befindlichen  kleineren  Niederlassungen  von
Ordensschwestern  in  der  ländlichen  Krankenpflege  mit  Beihilfen
von  10  bis  50  und  100  Mk.,  je  nach  den  Bedürfnissen  des  Einzelalles.


5.  Ganz  besonders  zu  den  Kosten  heranzuziehen  ist  als  zunächst
  Beteiligte  die  politische  Gemeinde,  neben  der  Gemeinde
  der  Kreis,  der  seit  dem  letzten  Jahrzehnt  die  Unterstützung
  und  Förderung  aller  Wohlfahrtseinrichtungen  innerhalb
seines  Bezirks  immer  mehr  in  sein  Arbeitsgebiet  aufsgenommen
  hat.

Die  Gemeinde  Dietrichsdorf  im  Landkreis  Kiel  hat  die
Krankenpflege  für  ihre  zahlreiche  Arbeiterbevöltkerung  mit  allen  Unbosten
  ogsiönd  ig  als  Hemeindeheche  Einrichtung  begründet.

Die  Bewohner  und  Hausstände  der  Gemeinde  und  einer  an  der  Kranken-#ige
  tesznähmonden  Nachbargemeinde  haben  nach  dem  Prozentsatz  ihrer
Einkommensteuer  jährlichen  Beikrag  zu  der  Krankenpflege  zu  zahlen,
ausgenommen  sind  die  Einzelpersonen  und  Familienväler  mit  Ein.
kommen  bis  zu  1200  Mark,  die  gebührenfrei  sind.  —  Gemei
Schutterwald  in  Baden  unterhält  auf  ihre  Kosten  ein  Cemeinde“
krankenhaus;  jedes  Gemeindemitglied  zahlt  monatlich  20  Pfg.  Beitrag.
In  Württe  mberg  hat  sich  die  ländliche  Krankenpflege  4  geandere

  krischun  ist,  beteiligt  sich  die  Gemcinde  durch  einufende
  Beiträge  zu  den  Kosten,  auch  durch  Erleichterungen
  und  Entgegenlommen  in  manchen  zur  ms  einer

n  d
geräumiges  Bei  im  Ra  nt  eeftennlo8  als  Ver  ba  mndzimmer

erner  zahlt.  die  Gemeinde  alle  iamat  flur  E  des
begonnetnm  und  Wen  der  Schwester.  —  Ueber  die  Ein-6U

  "  und  Kräßer  in  #nn  Wr  dem  Laterländischen  Frauenverein
  die  Krankenpflege  für  den  Kreis  begründet,  vergl.  weiter  auf
        <pb n="342" />
        —  342  —

Seite  346  und  317.  —  Abgesehen  hiervon  tragen  die  meisten  Kreise
bereitwillig  zu  den  Kosten  der  Prankenpfssgeeinrichtungen  in
Gemeinden  ihres  Bezirks  bei.  Im  Preise  Osterode  (O#)
bewilligt  der  Kreisausschuß  für  jede  Diakonisfsin  in  den
lichen  Krankenpflegestationen  jährlich  240  Wari,  für  jede  inl  e
Krankenpflege  tätige  katholische  graue  Schwester  150  Mark  jährlich,
außerdem  bewilligt  er  900  Mark  jährlich  für  den  Unterhalt  des  Kreis--krankenhauses
  in  Osterode.  —  Im  Eifelkreis  Adenau,  in  welchem
vom  Charitasverband  für  das  katholische  Deutschland  aussgibildeir  frei.
willige  Landkrankenpflegerinnen  in  ihren  Heimatsdörfern  sich  niederlassen,
  gibt  der  Preisausschuh  für  iede  Station  mit  einer  solchen
Fllcherg  zur  Einrichtung  100  Mark.  Der  Landkreis  Lüner'g
  zahlt  die  Kosten  un  *ir7  Ausbildu  freiwilliger  Landkranken.
buerrcg  0  nen,  und  bestreitct  das  auf  300  Mark  estgesetztc  Gehalt  der  angesiellten
  Pflegerinnen  bis  auf  /.  des  Betrages.  wird  jährlich  von  der
Versicherungsanstalt  Hannover"  zugeschossen.)  —  !W  im  Kreise
Isenhagen  begründeten  sehr  erfolgreichen  Krankenpflegeverein  gibt
der  Kreistag  jährlich  000  Mark  als  Zuschuß.  —  Der  Kreis  Hciligenbeil,
  Ostpr.,  bewilligt  jeder  Gemeinde,  die  eine  Diakonissin
anstellt,  jährlich  400  Mark.  —  Der  Kreis  Hameln  gibt  jährlich  Beihilfen
  für  6  freiwillige  Landkrankenpflegerinnen  in  sechs  Dörfern.
6.  Kirchliche  Organe  und  Innere  Mission.  Die
kirchliche  Gemeinde  ist  in  den  meisten  Fällen  bereit,  aus  dem  Fonds
ihrer  Kirchenkasse  jährliche  Beiträge  zur  Gemeindekrankenpflege  zu
bewilligen;  außerdem  kann  der  Kirchenvorstand  den  Ertrag  einer
Kirchenkollekte  zu  dem  Zwecke  verwenden.  —  Der  Provinzialverein
  für  Innere  Mission  bewilligt  den  evangelischen  Gemeindepflegen
  feines  Gebietes  im  Falle  der  Heürtigkeit  jähr.
liche  Beihilfen  in  der  Höhe  von  durchschnittlich  50
Der  Evangelisch-kirchliche  zmittich  50  Zuu.  in  #herin

Matthäikirchstraße  20/21,  gibt  an  cvangelische  ländliche
irchengemeinden  die  bei  Mads  Erbuttie  r

bruch  von  Epidemien,  zur  “t5  Berufung  einer  Krankenpflegerin.
In  solcher  Weise  wurden  z.  B.  in  der  Aeinprving  in  den  den  bletten  8  i*dsG
74  einzelne  ländliche  Kirchengemeinden  mit  4  dem  !
lichen  Hilfs#erein  unterstützt.  (Ueber  die  von  der  den  r**p**  un.
gliederien  Frauenhilfe  in  rein  ländlichen  Gemeinden  organisierte
und  unterstützte  Krankenpflege  vergl.  die  unter  4.  Frauenvereinen
Seite  340  und  341  und  weiter  gemachten  Angaben.)

7.  Arbeitgeber,  Gutsbesitzer,  Befier  in.
dustrieller  Betriebe  und  Anlagen.  In  den  meisten
Fällen  lassen  diese  Befitzer  für  ihre  Arbeitersamilien  die  Gesamtkrankenpflege
  mit  den  dazu  gehörenden  Einrichtungen  vollständig
auf  eigene  Kosten  ausüben:  wo  in  einzelnen  Näleen  die  Krankenpflegeeinrichtung
  eines  Frauenvereins  i  in  dem  Bezirk  besteht,  tragen
die  Besitzer  die  entsprechenden  Kosten  für  die  Ausdehnung  der
Krankenpflege  auf  ihre  Arbeiter  und  deren  Familien.  Der  Verein
        <pb n="343" />
        —  343  —

anhaltischer  Arbeitgeber  läßt  die  Krankenpflege  in
Verbindung  mit  den  durch  den  Vaterländischen  Frauenverein  begründeten
  Stationen  bei  seinen  Arbeiterfamilien  durch  eigene
Diakonissen  ausüben.  Krankenpflege  auf  vielen  Gütern  in
WVommern,  Brandenburg,  Ost-  und  Westpreußen,  Schlesien  usw.
durch  Gemeindeschwestern  und  Unterstützung  der  Kranken  in  der
Hauspflege  durch  Lieferung  von  Naturalien,  Stärkungsmitteln.

A
Gutsherrschaft  gegründetes  kleines  Krankenhaus,  in  dem  ein  Arzt
stationiert  ist,  der  auch  die  Apot  bert  führt.  Allen  Gutsarbeitern  und

Dienstboten  ie  bairztliche  che  Behandlu  und  Arznei.  —  Gutsbesitzer
Vidrans  auf  Calvörde  (Braunschw.)  gibt  den  Arbeitern  und  Familien
  Jierc  Seell  Pflege  und  Fi  (8  Mark  —
Aus  Stiftung  der  Ers  d.  ra  für  Nitherut  und  Ge-Errne

  bei  *  auf  2  1  Grafl

—  in  A  und  iandenen  in  Beckingen  seben  den  Merzig
haben  die  Besitzer  zwei  vorzüglich  eingerichtete  vollständige  Krankenhäuser
in  Mettlach  und  rtu  erbauen  und  einrichten  lassen,  in  denen  auch
alle  übrigen  erkrankten  Bewohner  des  fast  ganz  ländlichen  Kreises  aufgenommen
  werden.

8.  Staatliche  Fonds  und  besondere  öffentliche
  Stiftungen.  Der  Landtag  des  Großherzogtums
Sachsen.  Weimar  bewilligte  1899  für  ländliche  Krankenpflege
  150  000  Mk.,  das  Ministerium  des  Innern  in  Baden
150  000  Mk.  für  ländliche  Spitalbauten.  Die  Regierung  des  Herzogtums
  Koburg  unterstützte  den  Bezirksverband  des  Vaterländischen
  Frauenvereins  (den  Marienverein)  gu  Förderung  der
ländlichen  Krankenpflege  mit  1500  Mk.  Die  Kal.  Generalkommission
  zu  Frankfurt  a.  O.  bewilligte  dem  Krankenpflegeverein
  Groß-Schwirsen,  Pommern,  70  Mk.  für  Krankenpflegeschrank,
  60  Mk.  für  andere  Krankenpflegezwecke  usw.  Derartige
aus  Staatsmitteln  bewilligte  Beihilfen  und  viele  von  Fürsten
und  Fürstinnen  der  regierenden  Häuser  begründete
Stiftungen  bestehen  in  allen  einzelnen  Ländern  Deutschlands.
In  den  meisten  Fällen  wird  das  Landratsamt  des  Kreises  Auskunft
  geben,  ob  eine  solche  Beihilfe  oder  Stiftung  für  eine  besondere
  Krankenpflegeeinrichtung  mit  Erfolg  erbeten  oder  nutzbar
gemacht  werden  kann.

9.  Genossenschaften,  Raiffeisenverband,
Sparkassen.  Der  Reservefonds  dieser  Kassen  darf  für  gemeinnützige
  Zwecke  verwandt  een,  ihre  Unterstützung  ist  daher  für
örtliche  K  gen  heranzuziehen,  um  so  mehr,  da
        <pb n="344" />
        —  344  —

die  Genossenschaften  neuerdings  die  Beförderung  der  Wohlfahrtspflege
  ausdrücklich  in  ihr  Programm  aufsgenommen  haben.

70  hannrversche  landwirtschaftliche  Genossenschaften  (60  Spar-  und
Darlehnskassen  und  10  Molkereigenossenschaften)  haben  nach  einem  Bericht
  der  Landwirtschaftl.  Genossenschaftspresse  Nr.  20,  1907  für  Krankenürsorge
  im  ganzen  4220  Mark  im  Berichtsjahr  verwendet.  Diese  Aufwendungen
  verteilten  sich  auf  Beiträge  zur  Begründung  von  Diakonissenstationen,
  zur  Gemeindeiren  kenpflege,  für  Kreiskronkenhäuser.  für
Krankenstationen  des  Vaterländischen  Fine  in  e  Darlehnskasse
Egestorf  bewilligte  fährlice  —  Mark  Zuschuß  zur  Niederlassung  eines
Arztes  im  Veroffen  cchaftsbezirk;  die  Molkereigenossenschaft  Wittingen
lisserte  Milch  und  alle  Produkte  der  Molkerei  dem  Kreiskrankenhause  zu
einem  so  niedr  w#en  Preife  daß  ihr  Einnahmeausfall  jährlich  über
100  Mark  beträgt.  Die  ländliche  Spar=  und  Darlehnskasse  zu  Groß-Schwirsen,
  Pommern,  bewilligte  25  Mark  Beihilfe  zur  Krantenbflege  im
Berichtsjahr.  Die  im  Kreise  rm—2“  bestehenden  Amtssparkassen  zu
Battenberg,  Bicdenkopf  und  Gladenbach,  die  über  einen  größeren  Reservefonds
  verfügten.  tund,  im  Jahre  1006  dem  Zweigverein  Biedenkopf
des  Wlerlänbischen  Frauenvereins  für  die  Schwesternstationen  im
Kreise  Beihilfen  von  1800  Mark,  2000  Mark  und  1200  Mark.  —

10.  Wohlfahrtsvereinc.  Sie  bestreiten  die  Kosten
der  in  ihrem  Bereich  eingerichteten  Krankenpflege  teils  aus  eigenen
Mitteln,  sind  aber  meist  genötigt,  den  größten  Teil  der  Mittel  aus
anderen  Quollen  herbeizuziehen.  (S.  Kapitel  „Wohlfahrtsvereine"
S.  19  f.)  Ihre  eigentliche  Bedeutung  für  die  ländliche  Krankenpflege
  liegt  darin,  daß  sie  zur  Organisation  der  Crankenpflege  an  ·
regend  und  begründend  wirken  und  daß  ihnen,  als  einer
Korporation,  die  Bewilligung  von  Mitteln  aus  Staats-  und
öffentlichen  Geldauellen  ohne  Schwierigkeiten  gewährt  wird.

Die  hervorragendste  Bedeutung  unter  solchen  Weblfabrtsvereinen.
die  aus  eigenen  Mittelrn  der  ländlichen  Krankenpflege  große  Zuschüsse
  bewilligen.  nimmt  die  Zenkralleitung  des  Wohltätigkeitsvereins
  in  Württemberg  '  ein.  Er  gibt  laufende
Jahresbeiträge  sowic  Beihilfen  zur  Gründung  von  Diakonissen=  und

r  Krankenpflegevereine,  Anstellung  von

Krankerpflegerinnen.  Beschaffung  von  Charlottenspenden  usw.,  darunter
laufende  resbeiträge  an  über  100  arme  Landgemeinden,  mit  den
einmaligen  aüthererdenlisch  Beihilfen  zusemmen  an  221  Landkrankenpflegestationen.
  Der  hierfür  im  Bericht  sjahre  1906/7  aufgewendete
Betrag  der  Zentralleitung  betrug  16  715  Mark  und  16  91#  Mark  (einschlirihch
  Heinerer  Beiträge  für  einige  andere  Wohlfahrtscinrichtungen).

11.  Besondere  Veranstaltungen,  Bazare,  Festlichkeiten,
  sowie  Geschenke  und  Stiftungen  von
Privatwohltätern.  Sehr  erhedlich  sind  diejenigen  Summen,  die
den  t  Frauenvereine,  besonders  des
Vaterländischen,  durch  zuen  der  Errauen  Bazare,  Konzerte,
Lotterien,  Theateraufführungen  zugeführt  werden,  auch  kleine
ländliche  Unterhaltungsabende  mit  Lichtbildervorführungen  und
einem  freiwilligen  Eintrittsgeld  bringen  oft  erhebliche  Summen
ein,  desgleichen  bei  festlichen  Veranstoltungen  abgehaltene  Sammlungen.
  Empfehlenswert  ist  es,  durch  eine  kurze  Ansprache  auf

5
        <pb n="345" />
        —  345  —

den  Zweck  des  eingesammelten  oder  eingezahlten  Geldes  hinzuweisen.
  Von  großem  Werte  sind  Geschenke  oder  Stiftungen  von
wohlhabenden  Gemeindemitgliedern  für  örtliche  Krankenpflege.
In  dem  Dorfe  Hüttensteinach,  Sachsen-Meiningen,  vermachte
  der  verstorbene  Kommerzienrat  Schönau  der  Gemeinde
25.000  Mark  zur  Anstellung  einer  Gemeindeschwester  und  Finrichtung
der  Gemeindepflege.  In  dem  Dorfe  unge  eket  Westf.,  vermachte
  eine  Gutsbesitzerin  der  Gemeinde  30  000  Mark  zur  Begründung
eines  kleinen  Krankenhauses  mit  zwei  Schwestern.  —  Die  Witwe  cines
Landwirts  in  Riethnordhausen.  Sachs.-Weim.,  vermachte  der
Hirche  10  000  Mark  für  eine  Krankenpflegestation  i  in  der  Gemeinde  usw.
Von  Geschenken  und  Stiftungen  für  die  nötigen  Krankenpflegeschränke
sind  besonders  —  die  vom  Kreistag  des  Kreises  Lauenburg

r  M  f  allerdings  ni
den  örtlichen  Bezirk  eeernt  ist  sondern  die  allen  norddeutschen  Kren.
kensseagestelienen.  often  steht.  In  ähn  licher  Weise  schenkte  Dr.  Hecker

r  Gemeinde  Weißen  burg,  Elsaß,  einen  vollständig  eingerichteten
Krankemilegeschrank  aus  dem  für  alle  Kranken  in  der  Gemeinde  und
Umgegend  die  notwendigen  Gegenstände  verliehen  werden  sollen,  für  Unbemittelte
  unentgeltlich.

12.  In  ganz  armen  Landgemeinden,  deren  versügbare  Nittel
für  eine  Krankenpflegeeinrichtung  nicht  ausreichen,  in  der  sich  a
keine  Ortsgruppe  eines  Frauenvereins,  der  Mittel  herbeiführt,  be.
findet,  ist  es  in  den  meisten  Fällen  den  Bestrebungen  des  Pfarrers,
eventuell  des  Kirchenrats,  vorbehalten,  die  nötigen  Mittel  von
allen  verschiedenen  in  Betracht  kommenden  Faktoren  herbeizuziehen.


Als  Beispiele  seien  angeführt  die  durch  Pastor  Apel  für  das  Kirchspiel
  Ohdagsen  und  durch  Pastor  Senffleben  für  Sonneborn
herbeigeführten  1nterstützungen  für  Krankenpflege:  für  Gemeindeund
  Krankenpflege  in  Odagsen  aus  Kirchen=  und  Kapellenkasse
100  Mark,  aus  Kommunal-,  Kreis--  und  Gemeindekassen  270  Mark,
Provinzialausschuß  60  Mark,  Berufsgenossenschaft  60  Mark,  Invaliditätsversicherungsanstalt
  60  Bark  “  rauenverein
8  Mark,  von  Privaten  50  Mark,  Nachbarparochien

00  Mark  =  Summa  760  Mark  *  die  ehlic  -hoften  der  Kranken.
u3  einschließlich  Gemeindeschwester.  Außerdem  800  Mark  vom
Haterlaindischen  Iruererein  zur  ersten  Einrichtung  und  Ausstattung

der  Station.  (Land  VIII.  S.  51—53.)  Für  Gemeinde,  und  Krankenpflege

  in  Sonneborn:  Gothaische  Staatsbehörde  300  Mark,

Thüringer  Versicherungsanfialt  75  Mark,  landwirtschaftliche  Berufsgewosseilf

  ft  50  Mark,  rss  E  aus  der  Gemeinde=  und  der
Lerchema  *  des  örtlichen

bei  Pflegen  der  Schwester,  Geschenk  und  bei  de  1  #

Danepeiee#&amp;amp;  einkommende  außerordentliche  Beiträge.  (Land  X.  S.  00.)

Besondere  Versuche,  eine  einen  gräßeren  Bezirk  umfassende
Organisation  der  Krankenpflege  in  solcher  Weise  herbeizuführen,
daß  sämtliche  Ortschaften  und  jeder  Bewohner  des  Bezirkes  die
nötige  Krankenpflege  erhalten,  sind  vom  Roten  Kreuz-  und  Vater-
        <pb n="346" />
        —  316  —

ländischen  Frauenverein  gemacht:  Der  Kreisverein  vom
Roten  Kreuz  in  Dessau  hat  sämtliche  Ortschaften  des  Landkreifes
  Dessau  in  Pflegegenossenschaften  vereinigt.  Die  An.
stellung  von  Schwestern  geschieht  durch  örtliche  Kuratorien.
In  diesen  sind  kommunale  und  Kirchengemeinden,  Grundbesitzer,
Besitzer  industrieller  Anlagen  und  alle  Pfarrer  vertreten.  Für
alle  größeren  oder  je  zwei  bis  drei  fehr  nahe  zusammenliegende
kleinere  Ortschaften  wird  eine  berussmäßige  Krankenpflegerin  an.
gestellt.  Zur  Durchführung  dieser  organisierten  Krankenpflege  hat
der  Rote  Kreuz-Verein  Beihilfen  nachgesucht  und  erhalten  von:
Kreisausschuß,  Herzogliche  Hoskammer,  Finanzdirektion,  Konsistorium,
  Eisenbahnsiskus,  Versicherungsanstalt  Sachsen-Anhalt,
Reichspostsiskus  und  der  Cohn-Oppenheim-Stistung  in  Dessau.

In  der  Provinz  Hannover  sind  einzelne  Organisationen
  der  ländlichen  Krankenpflege  für  den
gLanzen  Kreis  unter  einer  einheitlichen  Leitung  errichtet,
  daneben  sind  kleinere  Organisationen  in
einzelnen  Teilen  e  nes  Kreises  selbständig  nebenein.
ander  gebildet  worden.  Die  Träger  und  Leiter  dieser  Organisationen
  sind  meistens  die  Vaterländischen  Frauenvereine,
  zum  Teil  in  Verbindung  mit  einem  Kreisausschuß.
  Bei  den  kleineren  Organisationen  kann  die  Anstellung
von  Krankenpflegerinnen  und  Stationseinrichtung  schon  in
einzelnen  Teilen  eines  Kreises  ohne  Schwierigkeit  vollzogen
werden,  wenn  die  übrigen  nicht  zu  der  Organisation  gehörenden
Teile  eines  Kreises  noch  nicht  reif  zu  einer  organisierten  Kranken.
pflege  sind.  Bei  den  einheitlichen  zentralen  Kreisorganisationen
kann  auch  leistungsschwachen  Gemeinden  und  wenig  entwickelten
Gegenden  durch  besondere  Einrichtungen  des  Kreisverbandes  die
ersorderliche  Krankenpflege  gebracht  werden.  Die  sinanzielle  Hilfe
für  diese  Kreisorganisationen  wird  gewährt  von:  Landesversicherungsanstalt,
  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaften,  Genossenschaften,
  Provinzialverband  des  Vaterländischen  Frauenvereins,
  Kreisausschuß  usw.  In  einer  Verfügung  des  Oberpräsidenten
  an  die  Regierungspräsidenten  wird  darauf  hingewiesen,  die
Durchführung  folcher  kleineren  Bezirks-  oder  größeren  Zentral.
organisationen  der  Krankenpflege  in  allen  Kreisen  zu  sördern.

Als  treffliche  Beispiele  solcher  einen  ganzen  Kreis  oder  kleinere
Teile  eines  Kreises  umfassenden  OSfoseo  W  hervorgehoben
k.—  Krankenpflegeverein  für  den  Isenhagen,

Bez.  Lüncburg,  angeregt  und  eingerichtet  durch  9#½  ndrat  v.  Pufen
dorf  in  Verbindung  mis  einigen.  eillichen,  und  kommunalen  Behörden.
Vergl.  .  Land“  X.  S.  21  ".  S.  1  Organisation  der  Kranlenpflege
  in  einem  “e  "  idl-  e  nkenpflegeverein
Rotes  Kreuz  i  amnatz.  Bez.  Lüncbur  Angeregt  und  be-Khet
  5#  durch  PWW5  Peters-Damnatz  in  Verbindung  mit  den  Vateride


Siste  Vergi.  XlI.  S.  1,  26,  48  und  XIV.  408.  —  Nach  dem
Muster  des  eeisna  Wers  bol  Pastor  Busch  in  Groß-Schwirsen.
        <pb n="347" />
        —  3s7  —

Pommern,  in  Verbindung  mit  dem  Verein  „Frauenhilfe“  einen  Kranwensepeverein
  für  das  ganze  Kirchspiel  begründet.

z  reis  Herzogtum  Lauenburg  hat  der  Landrat
als  orsipender  des  „Ausschusses  für  MWolsahrtspslige
im  Kreise“  eine  Orgamisation  für  die  den  ganzen  Kreis  umfassende
Kranken.,  Wochen-  und  ##steg  aufgestellt,  die  nach  folgenden  Grundibern
  *ir  in  der  Ausführung  begriffen  ist:

2  Pflegepersonen  für  die  Städte  Dialonissinnen  und
l*r-  für  Wochen=  und  Hauspflege,  in  einem  zweimonatlichen
Kursus  in  einer  Hebammen-Lehranstalt  ausgebildet.  Für  das  platte
Land  Landkrankenpflegerimen,  in  sechsmonatlichem  Kursus  im
Krankenhaus  und  zweimonatlichem  in  einer  Hebammen-Lehranstalt  ausgebildet;
  ihr  Bezirk  foll  nicht  über  1200  bis  1500  Einwohner  umjassen.
Der  ganze  Kreis  in  30  Pflegebegirke  eingeteilt,  jeder  Bezirk  mit
Kran  wslegeschrankt  und  Wanderkorb  versehen.  Träger  der  Einrichtung
  lokale  Organisationen  als  Distriktsvereine  des
Vaterländischen  Frcko###  ens  mit  dem  Kreiszweigverein
  des  Frauenvereins=  als  Zentralstelle.  Kosten  bestritten
vom:  Ausschuß  der  Wohlfahrtspflege  im  Kreise  für
Ausbildung  der  Veckenpflegerinnen,  Krankenpflegeschränke  und  Wander.
Worbe;  Rotes  Kre  u  für  Ausbildung  von  Landkrankenpflegerinnen;

e  noch  feste  und  außerordentliche  Zuschüsse  des  Ausschusses  für
eiare  t  Baterländischen  Dreucmnnferint  der  Invalidenversicherung
  und  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenscha

n  der  Provinz  Sachsen  hat  der  Lanar!  "##  Kreises
Lic  nwe  *!7imd  in  Verbindung  mit  dem  Vaterländischen  Fra##envercin
  eine  O  nisation  für  den  ganzen  Kreis  ins  Auge
gefaßt.  Vorläufe  dnd  20  Bealre  vorgeschlchen  deren  jeder  eine  *1n
maßige  Gemeindepflegerin,  möglichst  Diakonissin  mit  vollständig  aus.
gestatteter  Krankenpflegestation,  erhalten  soll;  disse  20  Bezirke  solen  den
ganzen  Kreis  umfassen,  die  Ueinen  Weiler  und  Ortschaften  werden  von
der  betreffenden  rsnian  derartt!  we  es  nötig  ist,  erhält  die

bezirk  2*  den,  zwicel  b#rliseun  gese  1  nur  oder  kleinerr
kommunale  Bezirke  mit  mehreren  Ortschaften.  Es  wird  eine  berufsklt
  Krankenpflegerin  angestellt  in  der  mit  dem  Arankenpflegeschrant
iteien  Station.  Unterstützt  n  diese

i
und  Leitung  geschieht  sür  geistliche  und  lommunale  Behörden,  geeignete
  Gemeindemitglieder  usw.

Bei  der  inneren  Organisation  der  ländlichen  Krankenpflege
handelt  es  sich  um  das  Pflegepersonal  und  die  Stations.
einrichtung.  Als  Krankenpflegerinnen  kommen  in  Betracht
1.  die  berufsmäßig  ausgebildeten  Pflegerinnen  der  evangelisch
kirchlichen  Mutterhäuser  und  der  katholischen  Ordensgenossen.
schaften,  die  Schwestern  des  evangelischen  Diakonievereins  und  die
dem  interkonfessionellen  Verband  angehörenden  Rote  Kreuz-Schwestern,
  2.  die  nicht  berufsmäßig  ausgebildeten  Hilfskräfte,  die
sogenannten  freiwilligen  Landkrankenpflegerinnen.
        <pb n="348" />
        Die  vortrefflich  ausgebildeten  Diakonissinnen  werden
auch  auf  dem  Lande  als  Gemeindeschwestern  angestellt,  besonders
von  den  Frauenvereinen:  doch  geben  die  Mutterhäuser,  von  denen
sich  eine  große  Anzahl  in  allen  Provinzen  und  Teilen  Nord-  und
Süddeutschlands  befinden,  sie  für  Einzelstellungen  nicht  gern  ab,
dagegen  bereitwillig  für  Landstationen  mit  zwei  Schwestern;  im
übrigen  wird  dieser  allgemeine  Grundsatz  aller  Diakonissenmutterhäuser
  nicht  von  allen  in  gleicher  Weise  konsequent  aufrecht  erhalten.
  Moanche  Mutterhäuser  stationieren,  den  Verhältnissen
nachgebend,  unter  bestimmten  Voraussetzungen  auch  einzelne
Schwestern.  Auf  Gütern  befinden  sie  sich  meist  in  Einzelstellungen,
in  Cadinen  und  RKominten  sind  z.  B.  Krankenzimmer  für  die
Arbeiter  und  ist  Krankenpflege  für  die  Gutsangehörigen  eingerichtet
  unter  Leitung  einer  Diakonissin.  Auch  der  Verein
„Frauenhilfe“  und  die  von  einigen  Pfarrern  begründeten  Gemeindekrankenpflegen
  haben  Diakonissen  in  Einzelstellungen,  der
Vaterländische  Frauenverein  stellt  sie  in  den  meisten  Fällen  zu
mehreren  in  Doppelstationen  an.  —  Wenn  im  Umkreis  eines  Bezirks,
  der  einer  Gemeindepflege  bedarf,  eine  Johanniterin
wohnt,  so  ist  eine  solche  trefflich  geeignet,  eine  Diakonissin  auf  dem
Lande  solange  zu  ersetzen,  bis  eine  solche  angestellt  werden  kann.
Sie  ist,  ihren  Statuten  epprrehend  zu  jeder  Arbeit  in  der  Gemeindepflege
  bereit,  doch  ist  diese  Arbeit  ihre  freiwillige  Leistung
und  wird  ohne  Entgelt  gegeben.  In  Ostpreußen  haben  z.  B.  in
verschiedenen  Landbezirken  im  ganzen  12  Johanniterinnen,  Töchter
von  Gutsbesitzern  usw.,  im  Jahre  1905  bei  der  Bekämpfung  der
unter  der  Landbevölkerung  ausgebrochenen  Granuloseepidemie
überall  in  Dörfern  und  Ortschaften  freiwillige  Krankenpflegedienste
gelcistet,  wo  die  Hilfe  der  Diakonissinnen  nicht  ausreichte.  —  Die
katholischenkirchlichen  Krankenpflegeschwestern
sind  in  den  katholischen  Bezirken  West.  und  Süddentschlands  in
zahlreichen  kleinen  Ordensniederlassungen  auf  dem  Lande  verbreitet,
  jedoch  niemals  in  Einzelstellungen.  In  jeder,  auch  der
kleinsten  Niederlassung,  sind  stets  mehrere  Schwestern,  die
Kranken.,  Armen.,  Kleinkinderpflege  usw.  miteinander  verbinden.
An  Gemeindebeiträge  zu  den  Kosten  machen  sie  keine  Ansprüche,  sie
sammeln  nur  freiwillige  Gaben.  In  der  Dibzese  Köln  gibt  es
128  solcher  Niederlassungen  mit  doͤo  Pflegeschwestern,  in  der
Diözese  Trier  85,  in  Baden  132  Niederlassungen  usw.  —  Von  den
Frauenvereinen,  die  zum  Verband  des  Noten  Krenzes  gehören,
und  die  ihren  Statuten  entsprechend,  bei  der  Wahl  ihrer  Krankenpflegeschwestern
  auf  dem  Lande  die  Konfession  der  Bevölkerung  be.
rücksichtigen  uollen-  werden  die  Ordensschwestern  ftets  zu  Zehreren
in  katholischen  Landk  angestellt.  So  hatte
der  Vaterländische  Frauenverein  im  Jahre  1905  im  .  ganzen
111  katholische  Ordensschwestern  in  seinen  Landstationen,  der
Badische  Frauenverein  im  Jahre  1905  =  117  Ordensschwestern
nsw.  —  Der  evangelische  Diakonicverein  in  Zehlendorf  bei  Berlin
        <pb n="349" />
        —  349  —

bildet  Diakonieschwestern  für  ländliche  Krankenund
  Gemeindepflege  aus:;  eine  Anzahl  solcher  Schwestern
sind  in  verschiedenen  Lerbgemeinden  als  Gemeindeschwester  tätig.
Die  Rote-Kreuz=  Schwestern,  die  in  den  in  allen  Gegenden
Deutschlands  befindlichen  31  Mutterhäusern  des  „Verbandes
Deutscher  Krankenpflege-Anstalten  vom  Roten  Kreuz“  eine  in
technischer  und  ethischer  Beziehung  gleich  vortreffliche  Ausbildung
erhalten,  können  in  allen  Landgemeinden  angestellt  werden,  doch
sind  sie  hauptsächlich  nur  in  der  Krankenpflege  tätig,  weniger  in
den  übrigen  Zweigen  der  Gemeindepflege.  In  Notständen  auf
dem  Lande,  wie  z.  B.  beim  Ausbruch  von  Epidemien  usi  stellen
sie  sich,  den  Statuten  des  Roten  Krenzes  entsprechend,  den  Landkrankenpflegestationen
  auch  zu  außergewöhnlicher  Hilfeleistung  bereit.
  Die  acht  großen  Frauen-Vereine  vom  Roten  Kreuz  in
Preußen  und  Norddeutschland,  Bayern,  Baden,  Württemberg,
Sachsen,  Hessen,  Weimar  und  Mecklenburg-  Schwerin.  haben  in  den
von  ihnen  begründeten  Landkrank  ·  eine  große  Anzahl
  Noter  Kreuz.Schwestern  angestellt.

In  Anbetracht  der  Schwierigkeit,  Krankenschwestern  von  Beruf
  in  auseichender  #  für  die  ländliche  Krankenpflege  zu  gewinnen,
  hat  der  Badische  Frauenverein  auf  Veranlassung
der  pn  de  de  schon  im  Jahre  1885  zuerst  den  Versuch  gemacht,
Hilfskräfte  aus  den  Landgemeinden  selbst,  ältere  Mädchen  oder
Witwen  zu  freiwilliger  Hilse  in  der  Krankenpflege  in  ihrer
Heimatgemeinde  zu  gewinnen.  Sie  erhalten  völlig  kostenlos  im
Ludwig  Wilhelm-Krankenhaus  in  Karlsruhe  sechs  Wochen  theoretische
  und  praktische  Unterweisung  in  der  Krankenpflege  und
Krankenkost,  daun  sechs  Wochen  Uebung  in  praktischer  Tätigkeit  in
vier  Krankenhänsern.  Darauf  übernehmen  sie  in  ihrer  Heimat
das  Amt  einer  „freiwilligen  Landkrankenpflegerin“  neben  ihrem
alten  Beruf,  und  bekommen  entweder  ein  festes  kleines  Gehalt  oder
Vergütung  von  Einzelleistungen  in  der  Krankenpflege.  Alle
bleiben  in  fester  Verbindung  mit  dem  Badischen  Frauenverein,
tragen  ein  silbernes  Dienstkreuz  und  Diensttracht,  sobald  sie  die
Krankenpflege  im  Nebenamt  ausüben  und  verwalten
den  ihnen  übergebenen  Schrank  mit  den  Krankenpflegeapparaten.
Nach  dem  Jahresbericht  von  1900  sind  jetzt  69  solcher  freiwilligen
Idtrantenrilegerinnen  in  ihren  Heimatgemeinden  in  Baden
tätig.  —  Eine  ähnliche  Einrichtung  begründete  einige  Jahre  nach
Einrichtung  dieser  badischen  Landkrankenpflege  Pastor  Lühmann
  in  Sittensen,  Bez.  Stade,  Hannover.  Auf  seine  Veranlassung
  bildet  das  „Hen  riettenstift“  in  Hannover
Mädchen  oder  Witwen  im  Alter  von  36—50  Jahren  aus  Landorten
  in  sechs  Monaten  theoretisch  und  praktisch  in  der  Krankenund
  Gemeindepflege  aus:;  die  ausgebildeten  Gemeindepflegerinnen
  übernehmen  dann  in  ihrem  Heimatort  neben  ihrem
bisherigen  Beruf  Krankenpflege  und  andere  Zweige  der  Gemeindepflege,
  leiten  Kinderbewahranstalten,  Franen-  und  Jungfranen-
        <pb n="350" />
        —  350  —

vcreine,  kurz,  nehmen  sich  an  Stelle  einer  fehlenden  Diakonissin
der  örtlichen  Gemeindepflege  in  jeder  Weise  an.  Es
find  in  etwo  30  Dörfern  in  Hannover  derartige  freiwillige  Gemeindepflegerinnen
  angestellt.  Die  Kosten  der  Ausbildung  betragen
  etwa  150—180  Mk.,.  die  Einrichtung  wird  als  cvangelisch
tirchliche  Hilfsarbeit  von  der  Innern  Mission  unterhalten.  —  In

Preußen  wurden  in  verschiedenen  Kreisen  durch  den  Kreisausschuß
  in  Verbindung  mit  dem  Vaterländischen  Frauenverein
ähnliche  Einrichtungen  geschaffen.  Das  erste  grundlegende  Beiiviel
  diefer  Art  war  die  Kreiskrankenpflege  im  Kreise
Siegen,  von  Landrat  Schepp  und  dem  Vaterländischen  Frauenverein
  eingerichtet.  Evangelische  und  katholische  Mädchen  und
Frauen  aus  den  Dörfern  werden  sechs  Monate  lang  in  zwei
Krankenhäusern  (Siegen  und  Augustahofpital  Berlin)  ausgebildet.
Kosten  90—150  Mk.  In  ihrer  Heimat  mit  300  Mk.  Gehalt  angestellt.
  Pflegerin  hat  besondere  Tracht  und  verpflichtet  fich  zu
fünf  Jahren  Dienst,  verwaltet  die  Krankenpflegehilfsstation  und
das  Pflegemagazin.  Die  im  Kreife  Siegen,  Provinz  Westsalen,
  von  der  Kreiskranken  pflege  aufgestellten  Grundsätze  in
bezug  auf  Ausbildung,  Anstellungsbedingungen  usw.  dieser  freiwilligen
  Landkrankenpflegerinnen  gelten  im  allgemeinen  für
sämtliche  von  den  Vaterländischen  Frauenvereinen  getroffenen  Einrichtungen
  diefer  Art.  Auch  die  zum  Verbande  des  Vaterländischen
Frauenvereins  gehörenden  Landesvereine  in  den  kleineren  norddeutschen
  Staaten,  z.  B.  der  Marienverein  im  Herzogtum  Koburg,
der  Agnes-Frauenverein  in  Sachsen-Altenburg,  die  Vereine  in
Sachsen-Meiningen  usw.  haben  ähnliche  Einrichtungen  gefchaffen,
in  den  meisten  Fällen  mit  großem  Erfolge.  Die  einzige  Schwierigkeit
  liegt  darin,  daß  fich  nicht  genügend  Helferinnen  finden,  die  die
Krankenpflege  im  Nebenamt  ausüben  können.

In  Bayern  hat  der  Frauenverein  vom  Roten  Kreuz
in  sämtlichen  acht  Kreisen  des  Landes  die  Ausbildung  solcher  freiwilligen
Landkrankenpflegerinnen  in  die  Hand  genommen;  sie  werden  kostenlos
in  den  Mutterhäusern  des  Vereins  ausgebildet  und  von  den  Zweigvereinen
  in  kleinen  Landgemeinden  ihres  Leimatbeirke  angestellt  gegen
fest  es  Vehan.  Die  Gesamtzahl  aller  im  Jahre  1906  angestellten  Landkrankenpflegerinnen
  in  Bayern  betrug  55;  sämtliche  Versicherungsanstalten
  unterstützen  diese  Einrichtung  des  HBayerischen  Frauenvereins.
—  Von  kirchlich  konffessionellen  4örperschoaften  hat  zertt  der  Charitasverband
  für  das  latholische  Deutschland  im
Jahre  1897  mit  der  Heranzieung  freiwillig  wirkender  Kräfte  in
armen  Landgemeinden  onnen,  die  indessen  im  Gegensatz  zu  den
Pflegerinnen  in  anderen  Einrichtungen  ihre  Hilfe  lxprzrei
geben  sollen.  Theoretischer  Unterricht  14  Tage  (später  4  Wockt)  lang
im  Kloster  Arenberg  bei  Koblenz  für  15  Landmädchen  im  Alter  ven
25—45  Jahren,  weitere  14  Tage  oder  vicr  Wochen  praktische  Uebung
8  legedienst  in  8  rheinischen  Krankenhäusern.  In  ihre  Heimat  2t

en  und  verpflichtet,  die  Pflege  an  Kranken  und  Armen  freiwillig
unden,  unbesoldet  auszuüben;  sie  erhalten  gedruckte  Anweisungen  für  alle
möglichen  Fälle;  verwalten  den  Krankenpflegeschrank  und  führen  ein
        <pb n="351" />
        —  351  —

diensten  machten,  2065  Nachtwachen,  2035  ganze  5  hatten,  321
Notverbände  bei  schwerem  Unfall,  18310  gewöhnliche  Wundverbände
machten  und  1226  mal  ihre  Pflegegeräte  vleen.  Sie  wohnten  in
106  kleinen  Ortschaften  und  Dörfern  bis  zu  100—200  Einwohnern.  Der
Münchener  Verband  des  Charitasverbandes  hat  nach  denselben
Grundsätzen  im  Jahre  1899  die  Ausbildung  freiwilliger  Landpflegerimmnen
  für  Bayern  unternommen.  Bei  der  kurzen  Ausbildung
dieser  „Krankenbesucherinnen  oder  Helferinnen“,  wie  die  im  Charitasverband
  ausgebildeten  Pflegerinnen  genannt  werden,  dienen  sie  als
Notbehelf  in  armen  abgelegenen  Gemcinden,  wo  andere  Pflege  nicht
Wicch-  Beispiel  Eifellreis  rüm  205  Dörfer,  darunter  nur  einige  mit
000  Einwohnern,  10  e  über  500  Einwohnern  und  sehr  viele  Weiler
*  Ortschaften  mit  l“,  30  Einwohnern.  Entfernung  von  einander
oft  1  Siun  und  mehr.
In  6  Schwaben)  Mind  auf  Anregung  von  Vikar  Pemsel
Lenrlankrpe  9  in  den  Ursberger  Krankenanstalten  ausgebildet
  und  stationiert,  die  von  dunr  aus  im  Jahre  1900  in  12  Land.

en  und  don
die  Ausgebildeten  Wieberhalunggzuuse.  stattfinden.  Ein  weiterer
Ausbau  dieser  vom  Charitasverband  geschaffenen  Einrichtung  wird  beonders
  für  bigjenigen  zahlrrichen  kleinen  ———  Weiler  und  Ortchaften

  in  ketholis  n  Begirten  von  n  sein.  welchen  Ordensniederlassungen
  nicht  genügender  6“  .  oille  und  Filege.  in
deantheits-  und  nglügah  Pe  sergen  können.  —  Mit  großem  Erfolg

.1

hat  die  Frauenhilfe'  des  Evangelisch  lirchlichen
Was  die  .7  und  Anstellung  solcher  freiwilligen
Krankenpflegerinnen  in  den  evangelischen  Landgemeinden  seit  1001  ins
Leben  gerusfen,  am  nesict  bhurlichsten  ist  der  Erfolg  in  solchen  Gemeinden
und  Gegenden,  in  denen  bei  regem  kirchlichen  Leben  die  freiwillige  Hilfsarten
  der  Frauen  in  der  Kirchengemeinde  von  jeher  tätig  war,  so

sich  Mädchen  oder  alleinstechende  Frauen  aus  solchen  Gemeinden  leichter
bereitwillig  fanden,  die  Krankenpflege  im  Nebenamt  auszuüben.  Unter
den  Provinzialverbänden  der  „Frauenhilfe“  sind  am  weitesten  in  dem
Ausbau  dieser  Landkrankenpflege  fortgeschritten  die  Verbände  von
Brandenburg,  Rheinland  und  Westfalen,  aber  auch  in  den  übrigen  Provinzen
  sind  gielversprach.  u  Anfänge  gemacht.

Im  Rheinland,  wo  die  Einrichtung  der  Landkrankenpflege
  durch  Pastor  Arnold  in  Barmen  trefflich  organisiert
wurde,  sind  jetzt  127  ortsansässige  Helferinnen  ausgebildet.  von
denen  zur  Zeit  109  in  ihren  Heimatgemeinden  auf  dem  Lande  i  in
der  Krankenpflege  tätig  sind.  Ihr  Ausbildungskursfus,  völlig
lostenlos  für  die  Kursistinnen,  beträgt  12  Wochen,  6  Wochen  theoretisch
  und  6  Wochen  praktische  Uebung  in  Krankenhäusern.  In
        <pb n="352" />
        die  Unterrichtszweige  sind  seit  einem  Jahre  aufgenommen:  Säuglingspflege,
  Tuberkulose,  Krankenkostbereitung,  Kochkiste  und
tragbarer  Kochsack  und  Unterweisung  in  den  Grundzügen  der
Kranken-,  Unfall-  und  Invalidenversicherung,  letztere  zu  dem
Zweck,.  damit  die  Helserinnen  bedürstige  Kranke  anweisen  können,
wohin  sie  sich  zu  einem  längeren  Heilversahren  zu  wenden  haben.
Außerdem  sind  alljährliche  kostenlose  Wiederholungskurse  von
3  bis  4  Wochen  in  Krankenhäusern  für  alle  ausgebildeten
Pflegerinnen  eingerichtet.  Nach  denselben  Grundsätzen  sindet  die
Ausbildung  in  anderen  Provinzen  statt.  Die  freiwilligen  Landkrankenpflegerinnen
  werden  nach  ersolgter  Ausbildung  von  der
„Frauenhilfe’'  gegen  ein  festes  Gehalt  in  ihrer  Heimatgemeinde
angestellt  und  haben  den  „Sanitätskasten“  der  „Frauenhilse"  zu
verwalten.  Im  Jahre  1907  wurden  von  den  Pflegerinnen  in
rheinischen  Landgemeinden  zusammen  14206  Pflegedienste  geleistet.
  Die  „Frauenhilfe'“  erhält  für  diese  Einrichtung  eine  sehr
wesentliche  Unterstützung  von  den  Landesversicher
r*  Provinz,  den  Kreisen  und  der  evangelischen  Kirchengemeinde.
Die  Innere  Mission  hat  in  einigen  Gegenden,  wo  es
an  anderen  Körperschaften  zur  Begründung  dieser  Krankenpflege
fehlte,  sie  selbst  ins  Leben  gerufen,  die  von  ihr  begründete  Einrichtung
  lehnt  sich  an  die  evangelisch  kirchliche  Gemeinde  an  und
steht  der  von  der  „Frauenhilfe“  getrofsenen  Einrichtung  am
nächsten.  So  hat  der  Provinzialverein  für  Innere  Mission  in
Posen  in  dem  Diakonissenmutterhaus  in  Posen  Ausbildungskurse
für  freiwillige  Landkrankenpflegerinnen  aus  der  Provinz  Posen
eingerichtet,  ebenso  der  Landesverband  für  Innere  Mif  sion
im  Königreich  Sachsen  in  dem  Mutterhaus  in  Dresden.
Sie  Ausbildung  geschieht  hier  auf  Kosten  des  Landesvereins
8  Wochen  lang  theoretisch  und  praktisch.  Zur  praktischen  Uebung
in  der  Gemeindepflege  werden  die  Kursistinnen  einige  Wochen  long
einer  Diakonissin  in  einer  Landgemeinde  zugeteilt.  (Land  XIV,
S.  330.)  Ländliche  Kirchengemeinden,  die  eine  Pflegerin  anstellen
wollen,  wählen  diese  selbst  aus  und  setzen  sich  für  alles  weitere  mit
dem  Landesverein  in  Dresden  in  Verbindung.  Die  Länge  der
Ausbildungszeit  der  freiwilligen  Landkrankenpflegerinnen  ist  bei
den  einzelnen  Veranstaltern  dieser  Einrichtung  verschieden,  doch
haben  sich  die  Pflegerinnen  im  allgemeinen  überall  bewährt;  für
schwierigere  Fälle,  wo  ihre  Kenntnisse  nicht  ausreichen,  wie  z
beim  Ausbruch  von  Epidemien,  kann  auch  in  den  kleinsten  Hrr.
chaften  außergewöhnliche  Hilfe  durch  Rote  Kreuz-Schwestern,
  Diakonissinnen  und  Ordensschwestern  gebracht  werden.
Das  Arbeitsgebiet  aller  Krankenpflegerinnen  umsaßt  zunächst
die  eigentliche  Krankenpflege  sowie  die  erste  Hilfe  bei
Unglücksfällen:  hierzu  ist  in  den  letzten  Jahren  von  allen
Frauenvereinen,  die  dem  Verband  vom  Roten  Kreuz  angehören,
in  ihren  ländlichen  K  noch  die  Wochenpflege
  und  in  Verbindung  damit  die  sogenannte  Haus-
        <pb n="353" />
        —  353  —

pflege  getreten.  Mustergültig  ist  die  trefflich  organisierte
Wochen-  und  Hauspflege  in  Baden,  wo  z.  B.  die  Fürstin  zu
Fürstenberg  im  Amtsbezirk  Donaueschingen  in
42  Landstationen  Wochenbellpfles  für  alle  armen  Landfrauen  begründet
  hat.  In  ähnlicher  Weise  ist  in  Württemberg,
Bayern  und  durch  den  Vaterländischen  Frauenverein
  in  Norddeutschland  die  Wochenbettpflege  eingerichtet.
  Die  Frauenvereine  in  Baden,  Bayern,  Württemberg
und  der  Vaterländische  Frauenverein  lassen  auch  ältere  Mädchen
und  Frauen  als  besondere  Wochenpflegerinnen  in
kurzen  Kursen  ausbilden  und  stellen  sie  in  ihren  Landzweigvereinen
  an.  Die  freiwilligen  Landkrankenpflegerinnen  erhalten
  bei  ihrer  Ausbildung  meistens  eine  kurze  Anweisung
über  Wochenbett.  und  Säuglingspflege,  überall  übernehmen  sie
die  Hauspflege,  die  darin  besteht,  daß  bei  Erkrankung  der
Hausfrau  die  Pflegerin  auch  Fürsorge  für  den  Haushalt,  die
Kinder,  die  notwendigen  Arbeiten  für  das  Vieh  übernimmt.  Der
Badische  Frauenverein  hat  besondere  Regeln  für  diese  Hauspflege
aufgestellt.  Im  engsten  Zusammenhang  mit  der  Wöchnerinnenpflege
  steht  die  Reform  des  auf  dem  Lande  ganz  besonders
mangelhaften  Hebammenwesens.  Unzureichende  Bezahlung,
fehlende  Altersversorgung  bei  besonders  schwierigen  Verhältnissen
in  der  Ausübung  ihres  Berufs  auf  dem  Lande  sind  hauptsächlich
Ursache,  daß  die  Hebammen  im  allgemeinen  intellektuell  und
häufig  auch  moralisch  minderwertig,  den  Anforderungen  der
Gegenwart  an  Hygiene  nicht  zu  entsprechen  vermögen.  Die  von
Dr.  Brennecke,  prakt.  Arzt  in  Vo#bebun.  befürwortete  Reform
des  Hebamme#wesens  auf  dem  Lande  hebt  als  besonders  wichtig
folgende  Punkte  hervor:  feste  staatliche  Anstellung  der
Hebamme  für  jeden  bestimmten  Bezirk  und  Abschaffung  des
Präsentationsrechts  der  Gemeinden  sowie  Verbot  der  frei
praktizierenden  Hebammen:  Mindesteinkommen
von  600  Mk.:  Aenderung  der  Gebührentazgqe  und
Altersversorgung  der  Hebammen;  bessere  Vorbildung,
  längere  Ausbildungan  den  staatlichen  Hebammen-Lehranstalten
  und  wiederholte  Nachprüfungen  nach  der  Anstellung;:
  Kontrolle  über  die  Berufstätigkeit  der  Hebamme
seitens  des  Kreisphysikus.  In  den  letzten  Jahren  ist  auf  Anregung
  der  Kaiserin  die  Bekämpfung  der  Säuglings.
sterblichkeit  und  der  Tuberkulose  in  den  Vordergrund
gerückt,  und  die  Frauenvereine  haben  sich  besonders  auf  dem  Lande
auch  dieser  neuen  Aufgabe  angenommen.  Fürsorgestellen
sind  in  großer  Zahl  für  Säuglingspflege  und  Lungenkranke
  unter  Mitwirkung  der  Schwestern  in  der  Gemeindecslege
errichtet,  wie  z.  B.  5  Fürsorg  e(Beratungs)Stellen  für  Lungenkranke
  in  den  Kreisen  Trebnitz,  Schlesien,  und  Worms,  auf
Kosten  des  Kreises.  Merkblätter  für  Säuglings.
pflege  werden  zu  vielen  Tausenden  auf  dem  Lande  durch  ge-Soburey.

  Wegweiser.  B
        <pb n="354" />
        —  354  —

eignete  Stellen  verbreitet,  vielfach  werden  theoretische  und  praktische
  Belehrungen  über  Säuglingspflege  den  Müttern  erteilt  und
andere  den  Verhältnifsen  angepaßte  Maßregeln  ergriffen.  In  der
Fürforge  für  Lungenkranke  wird  es  den  Pflegerinnen
zur  Pflicht  gemacht,  jeden  Fall  der  Erkrankung  eines  Verficherten
der  in  Frage  kommenden  Versicherungsanstalt  anzuzeigen,  damit
das  Heilverfahren  angewendet  werden  kann.

Zu  der  Einrichtung  einer  jeden,  auch  der
kleinsten  Station  gehörtein  Krchrtenpfisgeschran  oder
wenigstens  ein  Sanitätskasten.  Erfte  Einrichtung  der
Art  eine  Stiftung  des  Landmannes  Jacobsen  in  Norderbrarup-Angeln,
  zum  Andenken  an  seine  Tochter  „Margaretenspende“  genannt.
  Er  beftimmte  in  diefer  Stiftung,  daß  jeder  Gemeinde
seiner  Heimat  alle  zur  Krankenpflege  nötigen  und  nützlichen
Gegenstände  kostenlos  zur  Verfügung  geftellt  werden,  schaffte  alle
Gegenstände  an,  stellte  sie  in  einem  zu  diesem  Zwecke  verfertigten
Schrank  auf  und  bestimmte  den  Inhalt  zum  leihweisen  Gebrauch
für  jedermann  in  seiner  Gemeinde.  Die  Stiftung  wurde  in
kunzem  in  fast  allen  Kirchengemeinden  Angelns  verbreitet.  Alle
Koften  trägt  der  Spender.  Die  Gemeinden  verpflichten  sich  nur,
die  Spende  zu  unterhalten  und  das  schadhaft  Gewordene  zu  ergänzen.
  Die  Gegenstände  der  Spende  sind  nach  und  nach  immer
zahlreicher  geworden.  Die  Verwaltung  der  Spende  liegt  gewöhn
lich  in  der  Hand  der  Kirchenvorstände,  die  Spende  selbft  ist  meift
im  Pastoratshause  aufgestellt.

Bis  zum  Jahre  1004  hat  der  Stifter  258  Margaretenspenden  seit
der  Begründung  dieser  Stiftung  zusammengestellt.  Vereine  und
Krankenpflegeeinrichtungen  außerhalb  Angelns  wenden  sich  wegen  Anschaffung
  einer  solchen  „Margaretenspende“  an  den  Stifter,  die  erstmalige
  Ansgabe  beträgt  etwa  200  Mark,  jährliche  Unterhaltung  etwa
15  Mark.  Im  Jahre  1898  hat  sich  in  Württemberg  unter  dem  Protektorat
  d#er  Königin  ein  Verein  gebildet  zur  allgemeinen  Einführung
von  Arankenpflegemagazinen.  sogenannte  Charlottenspende’,  in  jeder
Landgemeinde.  In  Württemberg  waren  ine  Pochre  1907  250
solcher  Gharldttenspenen  in  Landgemeinden,  und  enwa  50  000  Mark
wurden  für  ihre  Anschaffung  verwendet.  Wie  die  Margaretenspende
in  Norddeutschland,  so  ist  die  Charlottenspende  in  Süddeutschlan  auch
außerhalb  der  Heimat  der  Süterr  berbreite..  In  Sachsen-Weimar

ie  wi  Königreich  Sachsen  besteht  —  Sird.  I  **p
Krankenpflegecapparate  auf  dem  Lande  (Preis  in  2  Größen
200  und  300  Mart),  begründet  vom  Landes-Samariterverband  für  das

Königreich  Sachsen  in  Leipzig.  —  Pflegekasten  der  „Irauenhilfe'
  mit  40  der  notwendigsten  Apparate,  33  Mark  für  zue  Zweigvereine
  der  „Frauenhilfe.  —  Verbandkasten  für  die  erste

Hilfe  in  3  Größen  zu  40.  20  und  12  Mark  vom  Samaritervercin.
Leipzig.  Der  Wanderkorb  für  Wöchnerinnen,  eingerichtet
nach  Angaben  des  Medizinalrates  Dr.  Deneke  in  Stralsund,  Mark.
        <pb n="355" />
        —  355  —

—  Der  Baycrische  Wanderkorb  für  Wöchnerinnen
kostet  61  Mark  (Gegenstände  für  die  Böchnerin  40  Ma
Ausstattung  des  Kindes  21  Mark).  Die  Einrichtung  ländlicher  Aer
bflegestationen  mit  größeren  Krankenpflegeschränken  ist  besonders  durch
die  Fraucnvercine  und  Kreise  gefördert,  kleinere  Sanitsks
und  Verbandkasten  sind  dabei  in  den  kleinen  zu  einer  Station  gehörenden
  Ortschaften  ausgestellt.  Der  Wanderkorb  far  Wöchnerinnen
*"  besonders  durch  den  Laterländ  ischen  Frauenvercin  und  den
yerischen  ———  auf  dem  Lande  verbreitet.  *5n  praktisch  ist
5  ie  tung  des  Kreises  Prüm  und  anderer  Kreise,  in  denen
auf  Kreiskosten  ein  Krankentransportwagen  für  alle  Kranken  und  Verwundeten
  auf  dem  Lande  7  t  Ueberführung  in  das  nächste  Krankenhaus
angeschafft  wurde;  der  Wagen  ist  beim  Landratsamt  untergebracht.
„Land“  XIII.  ES.  1100.  Im  Königreich  Sachsen  ist  die  Anschaffung
  von  bespannten  Rettungswagen  und  Kranken
fahrbahren  in  gahlreichen  Landbezirken  durch  den  Landes-Samariter-Verbdand
  sehr  gefördert.  Im  Kreise  Herzogtum
  Lauen  burg  wird  aus  den  Sammlungen  der  Bismarck.
stiftung  auf  Kreisbeschluß  der  ganze  Kreis,  d.  h.  jeder  Ort  mit
Krankenpflegestation,  mit  Krankenpfleg  chränken  versehen.

Wo  ein  Krankenpflegemagazin  fehlt,  soll  wenigstens  ein
Sanitätskasten  mit  Verbandzeug  und  den  allernötigsten
Arparaten  vorhanden  sein.  Die  Verwaltung  dieser  Magazine  ist
in  den  Händen  der  Krankenschwestern,  des  Arztes  oder  Pfarrers.
Verleihung  der  Gerätschaften  erfolgt  an  Arme  unentgeltlich,  an
Wohlhabende  gegen  eine  Entschädigung.  Können  noch  weitere
Mittel  flüssig  gemacht  werden,  dann  soll  für  ein  oder  zwei  Krankenzimmer
  in  jeder  kleineren  Gemeinde  gesorgt  werden.

Im  Dorfe  Wittingen  in  der  Lüneburger  Heide  ro  die  Räume
des  Armenhauses  zu  Krankenstuben  umgebaut.  orfe  Leimen
(Baden)  Zimmer  für  erste  Hilfe  in  ihnerr  uns  Prankensiegein

  Württemberg.  t  ne  Krankenhäuser  in  bdemittelten

  Dörfern:  Krankenhaus  auf  crnosenschaftlicher

Grundlage  in  Simmern  (.Lan“  XI.  297  7  Landk  rankenhäuser

  im  Kreise  Merzig  (in  Mettlach,  Beckingen),  in  Rũnderoth

2  Eckenhagen  (  Fcnierung  çöbczzir!  Köln)  auf  bDernessenschaftlicher  Grurd.
8  e

n  Belgard,  für  alle  Gutsarbciter  usw.,  in  der  Provinz  Hessen-Nassau
  ?7  Landkrankenhäuser  usw.

Um  dem  Samariter-  und  Rettungswesen  auf
dem  Lande  eine  einheitliche  Organisation  zu  geben,
schlägt  Dr.  Kormann  Leipzig  vor:  Leitung  des  Rettungswesens
  durch  die  Kreisärzte,  Organisation  des  Unfall-Meldedienstes,
  Heranbildung  cines  freiwilligen  Samariterkorps  und  all.
gemeine  Beschaffung  von  Transportgeräten  und  Verbandkasten.
Bestreitung  ber  Kosten  nach  dem  Beispiel  im  Königreich  Sachsen.
(Land  XIV,  S.  8.)  Oberförster  Timäus  befürwortet  besonders
auch,  daß  auf  jedem  Reviere  einige  Waldarbeiter  in  der  ersten
Hilfe  bei  Unglücksfällen  unterrichtet  und  daß  in  allen  Forst-#
        <pb n="356" />
        —  3356

häusern  Tragbahren  und  Verbandstoffe  bereit  gehalten  werden,
ferner,  daß  auf  jedem  größeren  Holzschlag  ein  Verbandkasten  vorhanden
  sei.  (5.  Jahresbericht  f.  W.  L.  S.  75.)
Samaritervereine  des  badischen  Antsbezires  *—  .5
Samariterkurse  und  Sanitätskolonnen  im  Eisenacher  Kreise,  Gemeinde-Samariterdienst
  in  Sachsen-Meiningen  (Sanitätskolonnen
des  Deutschen  Kriegerbundes  in  Verbindung  mit  dem  Roten
Kreuz),  Einrichtung  von  Samariterstellen  in  jeder  Gemeinde  der
Bezirke  Sonnenberg  und  Saalfeld,  infolge  von  Vereinbarungen
zwischen  dem  Vorstand  des  Landesvereins  für  Innere  Mission,  der
Inspektion  der  Sanitätskolonnen  des  Südthüringer  Kriegerbundes
und  den  Vorständen  der  beiden  Bezirke.  (Hilfspersonal  sind  die  in
den  Sanitätskolonnen  ausgebildeten  Mitglieder  der  Kriegervereine,
  Uebungsmaterial  stellt  das  Rote  Kreuz,  Verbandkasten
und  Tragbahren  auf  Kosten  der  Gemeinden  oder  durch  den  Landesverein
  angeschafft,  Verbandstelle  unter  Verwaltung  des  Pfarrers,
Lehrers  oder  Ortsvorstehers.)

Trefflich  organisierte  Samariterausbildung  in  zahlreichen
  Dö  Fporese  des  Königreichs  Sachsen  auf  Anregung
des  Sächsischen  Vereins  für  Samariter-  und  Rettungewresen  in  Leipzig.
Kurfus  überall  ½jährlich,  Prüfung  zum  Schluß  und  Ausrüstung  der
Mannschaft  mit  MiUh  und  Verbandkasten.  (Land“  XIV.
23,  134  und  XII.  38.)  reise  Limburg  hat  der  Kreisverein  vom
Roten  Kreuz  je  6—6  von  sämtlicher  freiwilliger  Feuerwehren  als
Sanitätspersonal  ausgebildet  und  ausgerüstct.  —  Samariter
kursus  im  Harzdorfe  Stiege  an  7  Sonntagnachmittagen  unentgeltlich
  für  alle  Dorfbewohner,  besonders  für  Land.  und  Waldarbeiter.

Kurse  in  greioilliger  #a  Arankendolege  in  Berga  (Sachsen-Weimar),
  die  von  den  chbarten  Ortschaften  eifrig  mit  besucht
werden.  —  Hygienischer  Verein  in  Braunfels  bei  2%  lar,  Somariterkurse,
  uin  vom  Verein  Lanbekrohlfahrt  aea  Unter.
richt  erteilt  von  zuei  besonders  dazu  in  Gießen  vorgchildeten  Lehrern

und  einem  Kandida  Verbandkasten  in  allen  Orten  ausgestellt,  wo
sich  Helser  arnshten-  nelasse  wollen;  Sammelbüchsen  zu  Heitöge  in
allen  Wirtschaften  bereinewebiet  aufgestellt.  (Land“  VIII.

S.  177.)  Karste  *  Landmädchen  in  der  erston  *  bei  Unglücksfällen
  und  in  den  Anfangsgründen  der  häuslichen  Krankenpflege,  im
Winter  veranstaltet  durch  Superintendent  Allihn  und  die  „Frauenhilfe“
  in  Dörfern  der  Synode  Beichlingen.  —  Samariter-Vander
  kur  #,  in  allen  evangelischen  Gneeinde
Bochum  für  alle  Dorffrauen  und  Mädchen  unentgeltlich  durch  die
WMerhilse=  organisiert  und  von  ciner  Diakonissin  geleitet.  (-Land“
XVI.  S.  220.)  Wanderversammlungen  mit  ärztlichen  Vorträgen
  für  die  Landbevöllerung  eingerichtet  von  den
Zweigvereinen  des  Bayerischen  Frauenvereins  vom  Roten  Kreuz.
Literatur.  Landrat  Schepp  in  Slegen.  Die  Krankenpflege  auf
dem  Lande.  Vortrag  (mit  beachtenswertem  Anhang:  Vertraog  über  Anbellung
  einer  Krankenpflegerin  und  Bestimmungen  über  die  Verwaltung
rankenpflegehilfsstatioven).  J.  C.  B.  Mohr  (Paul  Sie
Freiburg,  Br.  —  Dr.  Luser  und  Düttmann,  Die  Kranken-  und
uspflege  auf  dem  Lande.  (Schriften  des  Deutschen  Vereins  für
Armenpflege  und  Wohltätigkeit,  44.  Heft).  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot
        <pb n="357" />
        —  357  —

1899.  —  Dr.  Heydweiller,  HKöniglicher  Landrat  in  Altena.  Die
Kranken=  und  Rekonvalcszentenpflege  im  Kreise.  (Vorbericht  der
VII.  Konferenz  der  Zentralstelle  für  Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen
am  16.  und  18.  Mai  1898  in  Berlin.)  —  Sohnrey.  Weblfahrtpflege
auf  dem  Lande.  S.  168—201.  —  Die  ländliche  Krankenpflege.
Ihre  Mängel  und  deren  Hebung  durch  freiwillige  unbczahlte  Hilfspflegerinnen.
  Denkschrift  verfaßt  von  einer  Kommission  des  Charitasverbandes
  für  das  satolische  Deutschloand.  Verlag  des  Charitasverbandes,
  Freiburg  Br.  1899.  —  Pastor  Arndt--Barmen,  Freiwillige
Helferinnen  für  die  Krankenpflege  auf  dem  Lande.  Hamburg,
gentur  des  rauben  Hauses.  1906.  —  Die  Landkrankenpflege  u

die  Bestrebungen  des  CTharitasverbandes  zu  deren  Verbesserung.  Freiburg
  i.  Br.,  Verlag  des  Charitasverbandes  1906.  —  H.  Allihn,
Die  Anfangsgründe  der  bäuslichen  Krankenpflege.  Berlin  1904,
Martin  Warneck,  Preis  1  Mark.  —  Irnwalid  en-Versicherung
und  Wohlfahrtspfl  Zentralstelle  des  Volksvereins  für  das  katholische
Deutschland.  M.-G  —  1907,  Preis  0.60  Mark.  —  Dr.  Düms,
Modernes  Samariter=  und  Dettungswesen  für  das  Land.  Deutsche
Landbuchhandlung.  Berlin  SW.,  1  —  Satungen  des  Krankenpflegebereins
  „Kotes  Kreuz“  für  das  *  Damnatz.  (-Land“  XIV.

408.)  —  Frida  Gräfin  zur  Lippe-Oberschönfeld,  Die

Fiou  auf  *l557  Lande.  Berlin  1908,  Deutsche  Landbuchhandlung  1907.
—  Kurzer  Ratgeber  für  Gesunde  und  Kranke,  in  Heften  (Wochenpflege,
Säuglingspflege,  Kinderkrankheiten,  Schwindsucht).  Herausgegeben  von
der  „Frauenhilfe“.  Stiftungsverlag,  Potsdam.  —  Dr.  Hugo  Bartsch,
Bis  der  Arzt  kommt.  —  Pastor  Liz.  Cremer,  Was  kann  die  Kirche
für  die  Krankenpflege  auf  dem  Lande  tun?  Stiftungsverlag  zu  Potsdam.
  1907.  —  H.  Sohnrey,  Aus  der  sozialen  Tätigkeit  der  preupischen
  Kreisverwaltungen.  S.  206  und  ff.  Deutsche  Landbuchhandlung,
Berlin  SW.  11,  1007

Zeitschristen.  Deutsche  Krontenyflege  Aritung.  E.
Staude.  Berlin,  Potsdamerstraße  122  Das  Rote  Kreuz.
Charlottenburg,  Knucsebeckstraße  20.  —  S  u-  für  Samariter-
  und  Rettungswesen.  Verlag  des  Deutschen  Samariter-Bundes.
  Leipzig.

Hyglenische  Einrichtungen.

Das  Land  wird  immer  den  unerschöpflichen  Jungborn  bilden,
aus  dem  Ströme  von  Kraft  und  Leben  für  das  ganze  Volk  sich
ergießen.  Den  natürlichen  Vorsprung,  den  es  vor  den  Städten  in
gesundheitlicher  Beziehung  hat,  werden  diese  nie  einholen,  trotz
aller  hygienischen  Mustereinrichtungen,  die  doch  schließlich  nur  eine
Milderung  der  Schädlichkeiten  des  städtischen  Lebens,  einen  dürftigen
  Ersatz  für  ein  verlorenes  kostbares  Gut  darstellen.  Trotzdem
wäre  es  töricht,  zu  leugnen,  daß  dieser  Quell  nicht  immer  in  der
gewünschten  Klarheit  sprudelt.  In  vieler  Beziehung  lassen  doch  die
sanitären  Verhältnisse  des  Landes  sehr  zu  wünschen  übrig,  was
öum  Teil  an  der  mangelhaften  Kenntnis  der  Regeln  einer  vernünstigen
  Gesundheitspflege  und  der  Gleichgültigkeit  des  Landvolkes
  diesen  Dingen  gegenüber  liegt,  zum  Teil  aber  in  der  Schwie-
        <pb n="358" />
        —  358  —

rigkeit  begründet  ist,  planmäßig  gegen  bestehende  Mißstände  vorzugehen,
  wie  es  in  den  räumlich  zusammenhängenden  und  einheit.
lich  organisierten  Stadtgemeinden  leichter  möglich  ist.  Namentlich
nehmen  verheerende  Seuchen  auf  dem  Lande  ost  einen  größeren
Umsang  an  und  sordermn  mehr  Opser  als  in  der  Stadt,  wo  deren
Eelämpiung  durch  entsprechende  Schutzmaßregeln  erheblich  ereichtert
  ist

Mittel  und  Wege.  Ir  seiner  Schrift  „Dorf-  und  Stadthygiene“
  gibt  der  frühere  Direktor  der  medizinischen  Klinik  in
Göttingen,  Professor  Dr.  Ebstein,  eine  Uebersicht  über  die  sanitären
  Zustände  in  den  ländlichen  Ortschaften  und  in  den  Städten,
und  kommt  zu  dem  Schlusse,  daß  letztere  durch  die  schlechten  länd.
lichen  Verhältnisse  in  mehrfacher  Hinsicht  aufs  höchste  gesährdet
sind.  Im  Anschluß  daran  macht  er  eine  Reihe  von  Vorschlägen
für  die  Sanierung  des  Landes,  die  auf  reicher  Erfahrung  beruhend
  höchst  beachtenswert  sind.  Wenn  Ebsteins  oft  mit  beißendem
  Spotte  erfüllte  Darlegungen  auch  mehr  von  liebevoller
Fürsorge  für  die  bedrohten  Städte  als  von  warmer  Anteilnahme
an  der  gesundheitsgesährlichen  Landbevölkerung  beeinflußt  sind.
so  wollen  wir  doch  nach  der  Vaterschaft  seiner  Gedanken  nicht  viel
sragen  und  ihm  für  die  Aufstellung  seines  sanitären  Programms
sür  das  Land  dankbar  sein,  zumal  ja  die  Landbevölkerung  von  der
Durchführung  dieses  Programms  in  erster  Linie  den  Vorteil
haben  wird.

Seine  Forderungen,  die  wir  in  aller  Kürze  wiedergeben,  beziehen
  sich  auf  solgende  Punkte:

a)  Die  Wasserversorgung  der  Landgemeinden  mit  Trink.  und
Gebrauchswasser.  Mit  wenigen  Worten  gesagt,  geht  Ebsteins
Ansicht  dahin,  daß  man  mit  dem  ernstesten  Willen  danach  streben
soll,  wie  die  Städte  so  auch  die  ländlichen  Ortschasten  mit  Wasserleitungen
  zu  versehen.  (Wir  verweisen  in  dieser  Frage  auf  das
Kapitel:  „Wasser-,  Licht.  und  Kraftversorgung.“'  S.  168.)  Wo
dies  noch  nicht  möglich  ist,  ist  jeden  falls  peinlich  darauf  zu  achten,
daß  das  Wasser  nicht  durch  Zuflüsse  aus  Jauchegruben  u.  derg.
verunreinigt  wird.  Bei  nicht  ganz  einwandsreiem  Wasser  ist  es
aufs  dringendste  zu  empfehlen,  nur  abgekochtes  Trinkwasser  zu
benutzen.

b)  Die  Beseitigung  der  menschlichen  und  tierischen  Absallstoffe
und  Abwässer.  Diese  für  die  Landwirtschaft  äußerst  wichtigen
und  unentbehrlichen  Stoffe  sind  jedensalls  derartig  zu  sammeln
und  dem  Orte  ihrer  Bestimmung  zuzuführen,  daß  eine  Verseuchung
der  Straßen,  der  Grundstücke  selbst  und  ihres  Untergrundes  verhütet
  und  ausgeschlossen  wird.  Ferner  sind  die  Exkremente  (d.  b.
Kot  und  Urin)  von  Menschen  und  Tieren,  welche  an  solchen  ansteckenden
  Krankheiten  leiden,  bei  denen  die  Ausleerungen  die  betrefsenden
  Krankheitserreger  enthalten,  nicht  früher  den  übrigen
Fäkalien  beizumischen,  bevor  nicht  diese  Krankheitserreger  durch
        <pb n="359" />
        —  359  —

Desinfektion  unschädlich  gemacht  sind.  Vor  allem  aber  ist  immer
wieder  auf  persönliche  Reinlichkeit  binzuweisen.

e)  Die  bei  der  Milchwirtschaft  in  Betracht  zu  ziehenden  Mastnahmen.
  Hier  kommen  neben  peinlicher  Sauberkeit,  wie  sie  in
den  Genossenschaftsmolkereien  ja  durchweg  auch  herrscht,  vor  allem
veterinärpolizeiliche  Maßregeln  in  Betracht,  auf  die  hier  einzugehen
nicht  der  Ort  ist.  Als  ausreichendes  Vorbeugungsmittel  gegen
die  Uebertragung  der  Tuberkulose  durch  den  Genuß  infjizierter
Milch  erscheint  das  einsache  Kochen  (aber  nicht  Erhitzen)  der  Milch,
wic  es  im  Haushalte  üblich  ist.

d)  Die  Desinfektion,  betrefss  deren  Ausführung  erfreulicherweise
  den  Vorständen  der  einzelnen  Bezirke,  Kreise  oder  Gemeinden
sowie  den  Anordnungen  des  Kreisarztes  eine  gewisse  Machtbefugnis
  zugestanden  ist.  Von  der  Geschicklichkeit  dieser  Behörden
und  von  der  richtigen  Individualisierung  des  Einzelfalles  hängt
ehr  viel  ab,  um  die  Desinfektion  gedeihlich  zu  gestalten.  Alles
Uebermaß  und  alle  überflüssigen  Maßregeln  sind  bei  der  Ausührung
  der  Desinfektion  zu  vermeiden,  dafür  sind  die  zur  Verügung
  stehenden  Mittel  in  richtiger,  sachverständiger  Weise  anzumvenden.
  Unbedingt  zu  fordern  ist  die  Vernichtung  oder  Unschädlichmachung
  aller  derjenigen  Substanzen,  welche,  wie  die  Stuhl.
gänge,  der  Harn,  der  Auswurf  der  betreffenden  Kranken,  Au-Leuingstoffe
  enthalken,  wodurch  die  Krankheit  auf  andere  Menschen
  übertragen  werden  kann.  Diese  Desinfektion  während  der
Krankheit  verhütet  wahrscheinlich  mehr  Unheil  als  die  Desinfektion,
  nachdem  die  Krankheit  vorüber  ist.  Für  sie  ist  auch  die
Landbevölkerung  bei  richtiger  Belehrung  weit  eher  zu  haben,  als
für  die  umständliche  moderne  Desinfektion  mit  ihren  mancherlei
Härten,  namentlich  für  ärmere  Leute.  Außerdem  wird  sich  die  Behandlung
  solcher  Kranken  immer  mehr  der  Anwendung  des  Was.
sers  zu  Heil-  und  Reinigungszwecken  zuwenden  müssen.  Die
Notwendigkeit  einer  zweckentsprechenden  Isolierung  und  Quarantäne
  kann  hier  nur  angedeutet  werden.

e)  Die  Bekämpfung  und  Ausrottung  der  Tuberkulose.  Hier
beschränken  sich  Ebsteins  Forderungen  neben  dem  Hinweis  auf  die
hohe  Bedeutung  der  Trockenlegung  seuchten  Untergrundes  in  der
Hauptsache  aus  Maßnahmen  gegen  die  Infektionsgesahr  durch  den
Genuß  tuberkulösen  Fleisches,  die  durch  das  neue  Fleischbeschaugesetz
  wohl  im  Wesentlichen  als  beseitigt  gelten  darf.  Besonders
aber  ist  überall  auf  die  Unschädlichmachung  des  Auswurfs,  der
furchtbarsten  Verbreitungsquelle  der  Schwindsucht  beim  Menschen
zu  achten.

I)  Die  Kontrolle  des  Schlachterei.  und  Bäckereibetriebes  kann
als  außerhalb  des  Rahmens  unseres  Wegweisers  liegend  nur  erwähnt
  werden.

g)  Der  Transport  insektiöser  Kranker.  Auch  bei  diesem
Punkie,  der  im  übrigen  Gegenstand  sanitätspolizeilicher  Fürforge
        <pb n="360" />
        —  300  —

ist,  soll  hier  nur  darauf  hingewiesen  werden,  daß  unendlich  zahlreiche
  Gefahren  der  Verschleppung  von  ansteckenden  Krankheiten
darin  bestehen,  daß  damit  behaftete  Personen,  z.  B.  diphtheriekranke
Kinder  von  ihren  Müttern  in  Gemeinschaft  mit  andern  Menschen
in  der  Eisenbahn  oder  in  andern  öffentlichen  Fahrgelegenheiten
zum  Arzt  gebracht  werden,  entweder  in  gutem  Glauben,  in  sehr
vielen  Fällen  aber  aus  sträflichem  Egoismus,  welchem  alles,  was
nicht  das  eigene  Ich  berührt,  vollkommen  gleichgültig  ist.

Obgleich  in  der  vorstehenden  Aufzählung  nicht  Alle  Punkte
berührt  sind,  die  für  die  Gesundheitspflege  in  Betracht  kommen,
so  enthalten  sie  doch  die  dringendsten  Forderungen,  die  im  Kampfe
gegen  die  schlimmsten  Feinde  der  Volksgesundheit,  die  Seuchen,
zu  stellen  sind.  Im  übrigen  gehört  hier  noch  her  die  Schaffung
einer  ländlichen  Bauordnung,  we  lche  auch  die  hyaienische
Seite  berücksichtigt,  die  Gesundheitspflege  in  den  Schulen,  eine
ausreichende  Nahrungsmittelkontrolle,  Einrichtung
von  Sanitätskommissionen.

Für  die  Ausführung  der  fanitären  Maßregeln  sind  in  erster
Reihe  die  Kreis-  und  Gemeindebehörden  im  Verein  mit  dem  Kreisarzt
  berusen,  und  daß  diese  Organe  ihre  Aufgabe  auf  diesem  Gebiete
  ernft  auffassen  und  zum  Teil  schon  recht  erfolgreich  arbeiten,
zeigt  beispielsweise  die  Zusammenstellung  in  dem  Werke  „Aus
der  —ni-  Tätigkeit  der  preußischen  Kreisverwaltungen“,  S.  232
bis

Pü.  Maßnahmen  werden  aber  nur  halb  ihren  Zweck  ersüllen,
wenn  sie  nicht  auf  das  genügende  Verständnis  bei  der  Bevölkerung
  treffen.  Um  dieses  herbeizuführen,  ist  vor  allem
aufklärende  und  belehrende  Tätigkeit  vonnöten.

In  dieser  Beziehung  hat  der  bayerische  Frauenverein  vom
Roten  Kreuz  eine  bemerkenswerte  Einrichtung  getroffen,  zu  der
ihn  hauptsächlich  das  große  Mißtrauen  und  die  Abneigung  der
Landbevölkerung  veranlaßte,  mit  der  diese  vielfach  den  Einrichtungen
  für  Gesundheits-  und  Krankenpflege  der  Frauenzweigvereine
  entgegentritt.  Die  Zweigvereine  veranstalten  in  ihren
Bezirken  in  den  Landorten  von  Zeit  zu  Zeit  Wanderversammlungen,
  auf  denen  „ärztliche  Vorträge“  und  zwar  nicht  nur  über
Krankenpflege,  sondern  über  alle  für.  die  Landbevölkerung  wichtigen
  Fragen  der  Gesundheitspflege  gehalten  werden.  Besonders
bemerkenswerte  Vorträge  werden  dann  als  Merkblätter  verteilt
oder  den  Orts-  und  Bezirksblättern  zum  Gratisabdruck  übergeben.

Es  gibt  mancherlei  Gelegenheiten  auf  dem  Lande,  die  mit
Vorträgen  oder  Belehrungskursen  über  alle  hygienischen  Fragen
verbunden  werden  können,  wie  z.  B.  Eltern-  und  Gemeinde-Abende,
  landwirtschaftliche  und  andere  Versammlungen,  auch  trägt
die  Verteilung  von  Merkblättern  dazu  bei,  die  neuzeitlichen  Anschauungen
  über  die  Notwendigkeit  hygienischer  Einrichtungen  in
din  Landbevölkerung  zu  tragen  und  ihre  alten  Vorurteile  zu

esiegen.
        <pb n="361" />
        Zu  einer  vollständigen  Beseitigung  und  Umwandlung  der
bis  jetzt  noch  hauptsächlich  in  der  kleinbäuerlichen  und  Landarbeiterbevölkerung
  bestehenden,  sast  unausrottbar  scheinenden
Vorurteile,  der  hygienisch  verderblichen  Gebräuche  und  Gewohnheiten,
  wie  sie  sich  besonders  im  Familienleben  in  der  Ernährungsweise
  der  Kinder,  der  Wohnungshygiene,  der  Verarbeitung  von
Lebensmitteln,  wie  Milch,  Brot,  Fleisch  usw.,  in  dem  Widerwillen
gegen  jede  Desinsekti  ion  usw.  zeigen,  werden  Belehrungen  für
Erwachsene,  wie  vorhin  angegeben,  viel  beitragen:  vor
allem  aber  wird  die  Belehrung  der  Jugend  in  den  Fortbildungsschulen,
  der  Mädchen  in  den  Koch-  und  Haushaltungskursen
  die  für  die  Landbevölkerung  so  wichtige  Frage  der
hygienischen  Erziehung  mit  unter  die  Unterrichtsthemen  aufnehmen
müssen,  wie  #s  schon  bei  manchen  Haushaltungskursen  für
Mädchen  geschieht.  Im  Kreise  Westerburg  wird  eine  Schrift:  „Wie
erhält  man  sich  gesund  und  kräftig?“  an  alle  Fortbildungsschüler
verteilt.  Der  „Deutsche  Verein  für  Bolkshygiene“  in  Berlin  W.,
Motzstraße  77  und  seine  Zweigvereine  stehen  der  Förderung  der

„Hygiene  auf  dem  Lande“  in  jeder  Weise  mit  praktischem  Rat  und
Vorschlägen  b  ei.

So  dringend  notwendig  und  unerläßlich  auch  diese  rein
theoretische  Belehrung  und  Ausklärung  für  die  Landbevölkerung
ist,  das  Mittel  zur  tatsächlichen  Umwandlung  der  schädlichen  oder
verderblichen  hygienischen  Gebräuche  und  Gewohnheiten  zum
Besseren  kann  nur  in  der  wirklichen  Einführung  sanitärer  Einrichtungen
  auf  dem  Lande  liegen,  die  sowohl  der  Jugend  wie  den
Erwachsenen  zur  Benutzung  und  zum  Gebrauch  offen  stehen,  und
deren  Wert  und  Vorteile  für  die  Gesundheit  des  einzelnen  wie
der  ganzen  Gemeinde  sehr  bald  offen  zutage  treten.  Die  Anschauung
  und  der  praktische  Beweis  des  Vorteils  der  neuen  Einrichtung
  wirken  hier  mehr  als  alle  Belehrung.

Eine  der  am  längsten  bestehenden  ist  das  Schulbad  in  den  Landemeinden
  des  Kreises  Herrschaft  chmalkalden,  das  durch
andrat  Dr.  Hagen  seit  1894  eingeführt  ist.  Wir  verweisen  auf  die  ausführliche
  Darstellung  in  dem  unten  angeführten  Buche  „Aus  der  sozialen
Tätigkeit  der  preußischen  Kreisverwaltungen“.

Mit  tatkräftiger  Unterstützung  der  Aerzte,  Lehrer  und  Schulinspek.
toren,  die  in  allen  Dörsern  durch  Vorträge  und  Belehrungen  anregend
wirkten,  sind  seit  1894  in  41  Prozent  der  Dorssgemeeinde  des  Kreises
Ssnsk  Schulbäder  eingeführt:  das  Bad  ist  im  Keller,  in  der

üche  oder  in  einem  Anbau  an  das  Schulhaus  eingerichtet;  seit
Irbren  wird  kein  Schulhaus  mehr  "ohm  Schulbad  gebaut.  Der  Kreis
gewährt  jedem  Dorfe  500  Mark  Beihilfe  zu  den  Kosten  der  Einrichtung,
der  Rest  wird  von  Darlehenskassen  bewilligt,  auch  tragen  wohlhabende

nde  u  .  d
ordnet  die  Kreis  !#  in  allen  Dörfern  Herstellung  von  n  d
        <pb n="362" />
        —  362  —
*  in  treilicher  Weise  die  Forderungen  der  Gesundheitspflege  beim

de  —  —  schliesten  sich  an  das  Baden  vom  Kreis  cberanstale
Schwimmfeste  für  die  Volksschüler  in  den  Werragemeinden,  w  di
Sieer,  Preise  aus  der  Hand  des  Landrats  erhalten.  Der  gesundheitliche
Wert  des  s  und  immens  für  die  Schuljugend,  besonders  mit
25½5  auf  -*  in  dem  Kreise  stark  verbreitete  Tuberkulose,  wird  jetzt
so  sehr  von  Eltern  und  Gemeinden  anerkamt,  daß  auch  die  dürftigen
unter  ihnen  zu  Beiträgen  sich  bereitwillig  zeigen.

Die  mustergülltige  Einrichtung  des  Vollsbadewesens  im  Landkreis
Schmalkalden  gaben  der  Kal.  Regierung  zu  Minden  Veranlassung,  im
April  1904  in  einer  Sonderbeilage  zum  „Amtsblatt“  aus  die  Wichtigkeit
und  Notwendigkeit  des  e2  auf  dem  Lande  hinzuweisen,  sowohl
  in  bezug  auf  die  Gesundheitspflege,  als  auch  wegen  der  erziehlichen
moralischen  Folgen  und  Einwirkungen  auf  das  Elternhaus.  Dabei  wurde
für  die  Einrichtung  des  Volksbades  in  ländlichen  Kreisen  Westfalens  die
—*  Schmalkalden  geschaffenen  Dorfschulbadeanstalten  als  Muster
empfohlen

Um  das  Badewesen  in  den  Dörfern  des  Großherzogtums  Sachsen-Weimar
  einzuführen,  wurde  von  Rektoren,  Landlehrern  und  Aerzten
inter  Mitwirkung  des  Ministeriums  des  Innern  eine  Konferenz  abe
halten;  ufat  Grund  der  Konferenzbeschlüfse  verfaßte  Mediginalrat  Proessor
  Dr.  Gumprecht  eine  Druckschrift  über  Weltebäder“  ,  die  als
Sonntagsbeilage  der  „Weimarschen  Zeitung“  beige  —  dann  als
Separatabdruck  sämtlichen  Gemeindevorständen  und  3  auf  amtlichem
  Wege  zugestellt  wurde.  Die  Folge  war,  daß  sich  in  vielen  Dörfern

e  Gemeindevorstände  mit  der  Anlage  eines  Volksbades  beschäftigten.
e  Staat  stellte  gfür  die  erste  Gemeinde,  die  eine  Badcanstalt  einführen
würde,  eine  namhafte  Geldunterstüctung  in  Aussicht.  In  Oberpörlit,
  einem  Dorfe  mit  327  Einwohnern,  wurde  dann  im  Frühjahr  1007
das  erste  Dorfbad  eröffnet.  Im  Keer  des  Schulhauses  sind  Wannen
und  Duschen  mit  Warm-  und  Kaltwasser  O#lest  t;  Kosten  der  Einrich.
tung  samt  Inneneinrichtung  betragen  1200  ür  Erwachsene  ist
der  Preis  eines  Wannenbades  15  Pfg.,  eines  Brause  des  10  Pfg.,  für
die  Schuljugend  ist  alles  unentgeltlich.  Dieses  Dorfbad  beweist,  r*s  die
Einrichtung  von  brmwasser=  und  Brausebädern  auch  in  der  kleinsten
Dorfgemeinde  möglich  und  der  ganze  Betrieb  des  Bades  leicht  durchführbar
  ist.  Notwendig  ist  allerdings,  *v(r  i  der  Schuljugend  Lehrer  und
Aerzte  anregend  wirken,  während  für  die  Erwachsenen  die  Gemeindevorstände
  mehr  Träger  der  Anregung  i  nd.

Anstatt  der  Verbindung  des  Bades  mit  dem  Schulhaus  kann  in
Dörsern,  in  denen  sich  Anlagen  mit  Dampfbetrieb  befinden,  sehr  leicht
das  Bad  an  diese  angebaut  werden.  Vehrere  Molkereigenossenschaften
  haben  mit  großem  Erfolg  Badestuben  in  einem  überflüssigen
Raume  des  Molkereibetriebes  eingerichtet;  als  Beifpiele  sind  zu  nennen:
Molkereigenossenschaft  7  n  dorf,  Kreis  Drezden,

Wie  die  Wesm  Ofenwärme  des  Gemeindebaskhauset  vorteil.
deft  ausgenutzt  werden  kann,  teigt  das  et  in  der  Landgemeinde
Alt  im  Oberwesterwald.  uf  Empfe  lung  des  Landrats  wurde
beim  Neubau  des  Backhauses  im  Jahre  1890  eine  Badeeinrichtung  gleich
        <pb n="363" />
        —  363  —

ringefast  die  ge  einmoligem  Backen  erzeugte  Hitze  liefert  Warmwasser
Wannen  Das  Bad  wird  von  den  Dorfbewohnern  viel  benubt,

e  die  ##  !*  sehr  billigen  Einrichtung  längst  gedeckt  sind.  Als
Seisfiel  einer  Vedeeinrichtung  für  Gutsarbeiter  und  ihre  Familien  ist
n  Ja  elde  i.  d.  Var#4  von  Rittergutsbesitzer  v.  Pfuel  bener
  Schshe  zu  nennen.  Im  Kesselraum  der  Brennerei  hat  der
utsstellmacher  eine  Badezelle  eingerichtet  mit  Wanne;  von  Mitte  September
  bis  Ende  Mai  ist  hier  stets  heißes  Wasser  und  warmer  Baderaum  zu
beben:  für  den  Sommer  ist  ein  Badcofen  aufgestellt.  Mit  der  Eröffnung

m  1.  Oktober  1907  wurde  die  Badecinrichtung  bis  zum  Februar  1908
bvon  den  Guk#arbeitern  und  den  Dorfbewohnern  104  mal  benutzt.  Die
Kosten  der  Einrichtung  betrugen  14  Mark,  die  Einnahmen  sollen  zu  Verbesserungen,
  Erweiterungen  und  Neuanschaffungen  dienen.  (Land  XVI,
219.)  —  Auf  Veranlassung  von  Pfarrer  Loeber  in  Neidharts.
Fausen  i.  d.  Rhön,  Sachsen-Weimar,  wurde  an  das  Waschhaus  des
Pfarrhauses  eine  Badceinrichtung  angebaut.  Die  auf  1400  Mark  berechneten
  Kosten  wurden  gedeckt  durch:  Beihilfe  der  Negierung  2000  Mark,
einiger  Gemeinden  200  ftcek,  Ertrag  einer  Sammlung  100  Mark.  Darlehenskasse
  800  Mark.  Preis  eincs  Bades  10  Pfg.  Die  kbreiing  der
Dorfbewohner  vor  dem  Baden  ließ  nach,  nachdem  einige  junge  Burschen
und  Schulknaben  den  Anfang  gemacht  #  und  die  Schülerinnen  der
Konfirmandenkochschule  veranlaßt  wurden,  baden.  Den  Familien
mit  kleinen  Kindern.  folgten  dann  bald  die  Pisten  Erwach  äesen  nen  in  der
Benutzung  des  Bades.  —  Die  erst  Derfthadanstalt  in  nOssgrußen  Asnn  ist  in

r  Schule  in  Ro  ini  angelegt  als  Wanne
Ehuffinder  baden  alle  drei  Wochen  önentgeltli  die  E  dihe
25  Pfg.  für  ein  Bad.

Aeußerst  beachtenswert  ist  der  Plan  eines  hannoverschen  Landwirtes
die  Badeanstalt  zum  Ausgaugs-=  und  Mittelpunkt  der
hygienischen  Belehrung  und  bei  günstigem  Erfolge  vielleicht
auch  weiterer  Bildungs-  und  Wohlfahrtsarbeit  zu  machen.  Soweit  uns
bekannt  it.  befindet  sich  dieser  Plan  aber  erst  im  Stadium  der  Er.
wägungen

Die  „Deutsche  Gesellschaft  für  Volksbäder“  in
Berlin  dient  als  Beratungsstelle  für  alle,  die  sich  mit  der  Einrichtung
  von  Badeanstalten  auf  dem  Lande  beschäftigen;  sie  hat  Preisausschreiben
  zur  Erlangung  von  Entwürsen  für  Dorfbäder  erlassen
und  veröffentlicht  in  ihren  Heften  regelmäßig  solche  Entwürfe  mit
Kostenanschlägen.

Unter  allen  die  Gesundheitspflege  der  Schulkinder  betreffenden
Schädigungen  gibt  es  einige,  die  gerade  die  Landschulkinder  oft
auss  schwerste  in  ihrer  Gesundheit  erschüttern  und  den  Keim  zu
dauerndem  Siechtum  legen  können.  Das  sind  die  weiten  und
meist  sehr  beschwerlichen  Schulwege  in  Regen,  Schnee  und  Tanwetter.
  Die  häufig  kränklichen  und  schlecht  genährten  Kinder
müssen  dann  mit  nassen  Füßen  stundenlang  in  der  Schule  sitzen,
können  in  der  kurzen  Mittagspause  kein  warmes  Mittagsmahl
erhalten  und  bei  spätem  Nachhausekommen  des  Abends  in  armen
Landfamilien  kaum  die  notwendige  Pflege  finden.  Die  dadurch
entsteende  mangelhafte  Ernährung  in  der  Schulzeit,  verbunden
mit  den  schweren  Schädigungen  durch  nasse  Bekleidung,  führen
nicht  nur  häufig  zu  schweren  Erkrankungen  schwächlicher  Kinder,
        <pb n="364" />
        —  364  —

sondern  auch  zu  oft  -unbeilbaren  Leiden  und  einer  dauernden
körperlichen

Wenn  irgend,  ¾*7  find  hier  vorbengende  hygienische  Maßnahmen
  notwendig,  da  eine  Abstellung  der  schädlichen  Verbält.
nisse  oft  nur  schwer  möglich  ist:  der  Staat  hat  den  Schulbe
obligatorisch  gemacht,  und  die  Beschwerlichkeit  und  der  schlimmn
Zustand  weiter  Schulwege  bei  Regen,  Schnee  und  Tauwetter  in
Landbezirken  ist  nicht  zu  ändern.  Zur  hygienischen  Fürsorge  für
Landschulkinder  haben  die  Kgl.  Regierungen  zu  Oppeln,  Trier
und  Düsseldorf  in  den  letzten  Jahren  Lmordaungen  erlassen,  in
denen  die  Schulleiter  und  Lehrer  in  allen  Landschulen  darauf
hingewiesen  werden,  daß  zur  Verbütung  gesundheitlicher  Schäden
der  Kinder  diefe  trockene  Fußbekleidungsstücke  zum  Wechseln  mitbringen
  sollen.  Für  arme  Kinder  muß  die  Beschaffung  von
Pantosfeln  und  Strümpfen  auf  Gemeindekosten  oder  durch  Gutsherrschaften
  angeregt  werden:  im  Reg.-Bez.  Düsseldorf  werden  auf
Gemeindekosten  in  allen  Lonwwollsschulen  Holzschuhe  angeschafft,
die  Eigentum  der  Schule  bleiben.

Im  Kreise  Limburg  sind  von  der  Kreisbehörde  im  Einverständnis
  mit  den  beteiligten  Kreisschulinspektoren  Muster  zu
Bertragsabschlüssen,  die  Reinigung  und  Heizung  der

Schulräume  betreffend,  ausgearbeitet,  nach  welchen  jetzt  sämt-*#
  Landgemeinden  des  Kreises  neue  Verträge  abgeschlossen  haben.
dlamit  wird  dem  weitverbreiteten  Uebelstand  abgeholfen  werden,
daß  die  Reinigung  und  Heizung  der  Schulen  oft  nicht  in  ordnungsmäßiger
  Weise  ersolgt,  was  besonders  auf  dem  Lande,  wo  die
Kinder  oft  nach  weiten  Wegen  durch  tiesen  Schnee  zur  Schule
kommen,  auf  die  Gesundheit  der  Kinder  ungünstig  einwirkt.

Zur  Verhütung  der  unzureichenden  oder  ganz  ausfallenden
Ernährung  armer  Landschulkinder  machte  die  Regierung  von
Schwaben  und  Neuburg,  Bayern,  im  Jahre  1901  alle  Be.
Zirksämter  auf  die  Notwendiakeit  der  Verabfolgung  von  warmem
Mittagsessen  an  auswärtige  Schulkinder  aufmerksam:  die  Regierung
  zu  Düsseldorf  versandte  schon  im  Jahre  1892  einen
Erlaß  an  alle  Landräte  und  Oberbürgermeister  des  Bezirkes,
Mittagsspeisungen  für  alle  Landschulkinder  zu  veranlassen,  die
wegen  des  weiten  Weges  in  der  Mittagspausfe  nicht  nach  Hause
gehen  können:  Kinder  bemittelter  Eltern  sollten  einen  Beitrag  zu
den  Kosten  zohlen.  Eine  ähnliche  Anregung  erließ  im  Oktober
1893  das  preußische  Unterrichtsministerium  an  alle  Kreisschul.
inspektoren.  Von  praktischen  Durchsührungen  solcher  Verordnungen
  ist  die  im  Kreife  Olpe  im  Sauerland,  Westfalen,  seit
1903  bestehende  zu  nennen,  wo  auf  Verfügung  des  Landrats  sämt.
liche  Landschulkinder,  die  mittags  wegen  weiter  und  schlechter
Schulwege  nicht  nach  Hause  gehen  önnen,  auf  Kosten  der  Schul.
gemeinde  warmes  Mittagessen  erhalten.

Im  Jahre  1907  erließ  die  Kgl.  Regierung  zu  Gumbinnen
eine  gleiche  Verordnung  und  wies  dabei  als  Vorbild  auf  die  Ein-*

  :  (iPG
        <pb n="365" />
        —  3635  —

richtung  des  Vaterländischen  Frauenvereins  im  Kreise  Malmedy
  hin.  Diese  Fürsorge  für  Landschulkinder,  wie  sie  vom
Vaterländischen  Frauenverein  in  der  Verabreichung  von  warmem
Milchfrühstück,  eSuen  und  Mittagessen  ausgeübt  wird,  ist  durch
dic  Tätigkeit  der  Zweigvereine  auf  eine  große  Zahl  von  größeren
und  kleineren  Landorten  ausgedehnt.  Je  nach  den  besonderen  ört.
lichen  Verhältnissen  erstreckt  sich  diese  Fürsorge  entweder  auf  alle
vom  Schulort  sehr  entfernt  wohnenden  Kinder  oder  nur  auf  alle
bedürftigen  und  schlechtgenährten  Schulkinder;  für  die  letzteren
ist  die  Einrichtung  stets  kostenlos,  für  die  ersteren  zahlen  bemittel.
tere  Eltern  einen  geringfügigen  Beitrag.  In  der  Gemeindestation
des  Vereins  ist  in  den  meisten  Fällen  eine  Speiseanstalt  ein.
gerichtet,  entweder  als  Schulküche  für  die  Winterzeit,  oder  als
Volksküche,  wenn  eine  stärkere  Arbeiterklasse  im  Orte  lebt.  Auch
alten,  kranken  und  armen  Leuten  des  Ortes  wird  hier  Essen  verabfolgt.
  Die  Kosten  der  Einrichtung  werden  aus  Vereinsmitteln,
Geschenken,  freiwilligen  Beiträgen  und  vielfach  aus  Geschenken
von  Naturalien  und  Lebensmitteln  bestritten.  Nach  dem  Jahresbericht
  von  1906  unterhielten  187  Zweigvereine  derartige  Suppenanstalten,
  Schul-  und  Volksküchen,  zum  großen  Teil  in  Landorten,
für  welche  der  Verein  49507  Mk.  an  Zuschüssen  bewilligte.  Vergl.
Land  XVI.  S.  221.  —  In  Bayern  hat  der  Frauenverein  vom
Noten  Kreuz  ähnliche  Eimrichtungen  geschaffen,  außer  ihm  haben
mohrere  katholische  Pfarrer  in  besonders  schwierigen  Verhältnissen
Schulsuppenanstalten  ins  Leben  gerufen;  die  älteste  dieser  Art
wurde  schon  im  Jahre  1886  von  Kooperator  Pletl  in  Unterneukirchen
  bei  Altötting,  Ob.-Bayern,  eingerichtet.  In  Steingaden
  hat  Pfarrer  Ringmeyer  mit  Hilfe  der  Gräfin  Charlotte
v.  Dürckheim  eine  gleiche  Anstalt  begründet;  zugleich  wurden  90
Paar  Filzschuhe  zum  Wechseln  bei  nassen  Füßen  angeschafft.  Wie
schwer  es  für  Landschulkinder  bei  den  weiten  Einöden  und  ausgedehnten
  Schulbezirken  in  Bayern  wird,  ein  warmes  Mittagessen
im  Elternhause  zu  erhalten,  zeigt  das  Beispiel  von  Steingaden.
Von  280  Schulkindern  sind  nur  30—40  aus  dem  Schulorte,  die
übrigen  240  aus  3  andern  Gemeinden,  21  Weilern  und  32  Einödshöfen,
  der  einfache  Schulweg  beträgt  bis  7½  Kilometer,  also  hin
und  zurück  15  Kilometer.  —  Die  Zweigvereine  vom  Roten  Kreuz
unterhalten  und  leiten  in  den  meisten  Fällen  die  Schulküche  selbst,
vereinzelt  werden  auch  die  Kinder  auf  Vereinskosten  in  Privatfamilien
  und  Gasthäusern  gespeist.  Solche  Schulküchen  bestehen
besonders  in  Ober-  und  Niederbayern,  in  der  Ober-Pfalz  und
Mittelfranken.  Die  Kosten  werden  bestritten  durch  Vereinszuschuß,
freiwillige  Beiträge  und  festliche  Veranstaltungen  der  Frauenvereine,
  in  vielen  Landorten  geben  bemittelte  Landbewohner  Beiträge
  an  Lebensmitteln  aller  Art.  Außerdem  unterstützt  der
Frauenverein  mit  Beiträgen  von  25  bis  70  Mk.  viele  von  Pfarrern
in  den  Schuldörfern  cingerichtete  größere  und  kleinere  Suppenanstalten.
  (Land  XVI.  S.  180.)
        <pb n="366" />
        —  366  —

Literatur.  Ebstein,  Kork.7  und  Stadthygiene.  Stuttgart,  Ferdinand
  Enke,  1902.  —  Scholtz.  Zur  Gesundheitspflege  auf  dem  platten
Lande.  Deutsche  tß  füo  öffentliche  Schunkeltepftto-Bd.
  XXVII,  S.  313.  Braunschweig  1895.  (Hier  findet  sich  auch  eine
Reihe  von  Literaturangaben.)  —  Ritter  und  N#vermann:.

ch  i
emachten  ebegnngen  In  derselben  Zeitschrift,  W  xXXXIV.  z

gesundheitlicher  Be  28  und  die  Sanierung  des  Lande#.  #eisrat
mit  Diskussion.)  mnderabdruck  aus  verselhen  Zeitschrift.  Bd.  XXXV,
Braunschweig,  Vieweg  u.  Sohn,  19089.  —  Ritter,  Hygienische  SS

ande
*  Xl.  1907,  Heft  a  —  Aus  der  sozialen  ihen  der  —
Kreisverwaltungen,  S.  232  ff.  Berlin,  Deutsche  Landbuchhandlung,  1907.
—  Zeitschriften.  Deutsche  Vierteljahrsschrift  für  öffentliche  Gesundheitspflege.
  —  Blätter  für  Volksgesundheitspflege,  Organ  des  Deutschen
  Vereins  für  Volkshygienc.

Kinderbewahranstalten.

Eine  Quelle  von  vielerlei  Uebel  ist  der  Umstand,  daß  die
Eltern  aus  dem  Arbeiterstande,  während  sie  sern  von  ihrer  Wohnung
  in  Arbeit  sind,  ihre  kleinen  Kinder  gänzlich  unbcaussichtigt
zurücklassen  müffen.  Die  größeren  Kinder  sind  cutweder  in  der
Schule  oder  selbst  auf  Arbeit,  die  kleiueren  zu  Hause  eingeschlossen,
oder  sie  treiben  sich  draußen  herum.  Der  vielsach  übliche  Gebrauch,
sie  unter  der  Aussicht  der  Großeltern  zu  lassen,  vermag  den  Uebeln
nur  wenig  abzuhelfen,  da  die  Kinder  sich  meist  der  Aufsicht  alter
schwacher  Leute  zu  entziehen  versuchen.  Körperliche  und  sittliche
Gesahren  und  Schäden  aller  Art  erwachsen  aus  dem  viele  Stunden
andauernden  Alleingelassensein  für  die  Kinder  felbst,  daneben  aber
ift  eine  Reihe  schwererer  Unglücksfälle  für  ganze  Ortschaften,  besonders
  Brandstiftungen,  nur  allein  auf  die  unnützen  Spielereien
unbeaufsichtigt  gelassener  Kinder  zurückzuführen.  (Siehe  die
unten  angeführte  Kaßnersche  Schrift  und  die  ftatistischen  Mitteilungen
  in  der  „Zeitung  für  Feuerlöschwesen.)  Die  Regierungen
  haben  in  verschiedenen  Gegenden,  z.  B.  in  der  Oberpfalz,  in
Heffen,  in  einzelnen  Provinzen  Preußens,  scharse  Verordnungen
gegen  das  Alleinlassen  kleiner  Kinder  erlassen.  Da  aber  die
Eltern,  befonders  im  Sommer,  den  ganzen  Tag  auf  dem  Felde
beschäftigt  sind,  fo  kann  eine  Befferung  nur  durch  entsprechende
Wohlfahrtseinrichtungen  herbeigeführt  werden.

Mittel  und  Wege.  Schon  in  den  frühesten  Anregungen
zu  einer  ländlichen  Wohlfahrtspflege  finden  wir  den  Hinweis  auf
Kinderbewahranstalten,  Kleinkinderschulen,  Kinder  gärten  u.  dergl.
Den  Grund  dieser  Anstalten  legte  noch  vor  1780  der  durch  seine
        <pb n="367" />
        —  367  —

großartige  Wirksamkeit  berühmte  Oberlin  in  Steinthal  i.  Elsaß.
Bestimmt  organisiert  zur  Wartung  kleiner  Kinder  wurde  in
Deutschland  zuerst  eine  Anstalt  von  der  Fürstin  Paulinc  zu  Lippe-Detmold
  1802  gestiftet.  Sie  nahm  hier  Kinder  vom  1.  bis  5.  Jahre
auf,  deren  Eltern  dieser  Erleichterung  bedurften.  Während  der
ländlichen  Arbeitszeit  der  Mutter  von  Juni  bis  Ende  Oktober
wurden  die  Kinder  den  ganzen  Tag  über  von  morgens  6  Uhr  bis
abends  8  Uhr  besorgt.  Seit  1828  wuchsen  die  Kleinkinderbewahranstalten
  kräftiger  empor;  während  Fröbel  und  seine  Anhänger
sich  großes  Verdienst  um  die  Entwicklung  der  Kindergärten  erwarben,
  nahmen  sich  in  kleineren  Ortschaften  und  auf  dem  Lande
zuerst  die  evangelischen  Diakonissinnen  und  katholischen  Ordensschwestern
  der  kleineren  Kinder  in  Bewahranstalten  an.

Durch  die  Einrichtung  einer  Kinderbewahranstalt  wird  die  in
der  Familie  unmögliche  und  fehlende  Pflege,  Zucht  und  Aufsicht
reichlich  ersetzt,  die  Kinder  werden  vor  allen  Körper  und  Seele
schädigenden  Gefahren  bewahrt  und  früh  an  Reinlichkeit,  Ordnung
und  Gehorsam  gewöhnt.  Eine  am  Ort  bestehende  Kleinkinderschule
  wirkt  durch  ihre  Erfolge  günstig  auf  die  spätere  Schulzeit,
  besonders  da,  wo  schulpflichtige  Kinder  wegen  landwirtschaftlicher
  Arbeit  den  Unterricht  der  Volksschule  nur  unregelmäßig
besuchen  können.  Auch  auf  die  Eltern  wirkt  eine  solche
Anstalt  vorteilhaft,  indem  sie  sich  daran  gewöhnen  müssen,
die  Kleinen  sauber,  reinlich  und  mit  reiner,  gut  ansgebesserter
Kleidung  zur  Bewahranstalt  zu  schicken.  Die  allgemeine  Ausbreitung
  der  Kleinkinderschulen  auf  dem  Lande  begegnet  noch
großen  Schwierigkeiten:  1.  die  Landbevölkerung  hat  im  allgemeinen
  einc  viel  zu  geringe  Meinung  von  der  Notwendigkeit  derartiger
  Anstalten  und  ist  wenig  geneigt,  Opfer  dafür  zu  bringen;
2.  auf  den  vereinzelt  liegenden  kleineren  Gütern  ist  die  Zahl  der
Kinder  meist  so  gering,  daß  der  Besitzer  nur  schwer  sich  zur  Einrichtung
  einer  derartigen  Anstalt  entschließt.  Dasselbe  gilt  von
sehr  kleinen  Orten  und  von  Gegenden,  in  denen  die  ländlichen  Gehöfte
  nicht  in  geschlossenen  Dörfern  liegen,  und  wo  die  kleinen
Kinder  oft  einen  sehr  weiten  Weg  bis  zur  Bewahranstalt  zu  machen
haben.  In  Anbetracht  der  Notwendigkeit  dieser  Anstalten  muß
ihre  Gründung  trotz  aller  Schwierigkeiten  in  jedem  Gutsbezirk
  erstrebt  werden,  ebensowie  in  jeder  Gemeinde,  besonders
  da,  wo  eine  starke  Tagelöhnerklasse  vorherrscht.

Träger  der  Anstalt.  Die  Begründung,  Einrichtung  und  Erhaltung
  von  Kinderbewahranstalten  geschieht  auf  Veranlassung  von
Frauenvereinen,  Gutsherrschaften,  Gemeindeverwaltungen  oder
dem  Ortspfarrer,  von  denen  die  ersteren  die  Kosten  entweder  ganz
oder  zum  Teil  selbst  tragen,  während  der  Pfarrer  als  Begründer
der  Anstalt  die  Aufgabe  übernimmt,  die  Kosten  aus  verschiedenen
Quellen  herbeizuziehen.  Die  wenigiten  Schwierigkeiten  bietet  die
Begründung  und  Erhaltung  einer  Kinderbewahranstalt,  wenn  der
        <pb n="368" />
        —  368  —

Zweigverein  einer  der  großen,  das  ganze  Land  umfassenden
Frauenvereine  oder  eine  katholische  Ordensgenossenschaft
  in  einer  Gemeinde  eine  Gemeindepflegestation  errichtet
haben,  da  diese  Frauenorganisationen  die  Errichtung  und  Unterhaltung
  einer  Kinderbewahranstalt  von  vornherein  mit  in  ihre  Gemeindewohlfahrtsarbeit
  aufnehmen.  Dies  ist  besonders  für  kleine
oder  unbemittelte  Ortschaften  und  Bezirke  beachtenswert,  in  denen
mangelnde  Geldmittel  oder  sonstige  in  den  Verhältnissen  liegende
Schwierigkeiten  die  Einrichtung  durch  andere  Träger  oft  ganz
unmöglich  machen.  Neben  den  katholischen  Ordensschwestern
  mit  ihren  Niederlassungen  in  zahlreichen
katholischen  Dörfern  in  Süd-  und  Westdeutschland  kommen  von  den
Frauenvereinen  in  Betracht:  der  Vaterländische  Frauenverein,  die
ourd  hilfe“  des  Evangelisch-Kirchlichen  Hilfsvereins,  der

Deutsche  Frauenverein  für  die  Ostmarken,  der  Badische  Frauenverein.


Der  Vaterländische  Mrauenwveeiin  unterhielt  vach  dem
Jahresbericht  von  1906  264  Kleinkinderbewahranstalten
çcum  größten  Teil  in  ländlichen  Gemeinden),  die  von  20  821  Kindern  im
Alter  von  durchschnittlich  2  bis  6  Jahren  besucht  wurden;  der  von  den
Frauenvereinen  dafür  aufgewendete  Kostenbetra  i
Mark.  Die  „Irauenhilfe  des  Cdngens  rchlichen  Hilfsvereins,
deren  12668  Zweigvereine  zum  großen  Teil  in  ländlichen  evangelischen
Gemeinden  begründet  sind,  hat  mit  den  meisten  ihrer  Krankenpflegektatieneen
  auch  eine  Hinderbrwahronftalt  verbunden.  Eine  genaue  Zahlen.

über  Kinder  und  Höhe  der  Kostenaufwendung  liegt  nicht  vor;
*  bestreitet  die  Frauenhrife  die  Kosten  aus  den  ihr  zur  Verfügung
stehenden  Fonds,  besonders  aus  ihrem  Kaiserinfonds“,  der  zur  Errichtung
  von  Kinderbewahranstalten  Summen  von  1  und  300
bewilligt.  Auch  der  Hauptsitz  der  „Frauenhilfe“  in  Poisdam,  der  Engere
Ausschuß  des  Evangelisch-  raet  Hilfsvereins,  bewilligt  Unterstüsun.
gen  zu  dem  Zweck,  z.  B.  für  sechs  Scherastalte  in  ländlichen  Gemeinden
  der  beinprein  in  den  Berichtsjahren  1904  u  1
und  750  Mk.  Frauenverein  für  die  *1

marken  iedãi  in  seinen  22  Zweigvereinen  auf  dem  Lande

Abinkinberschulen  in  solchen  Dörfern,  deln  Deutschtum  durch  l  i“l
Propaganda  stark  gefährdet  ist.  Die  Anstalten  waren  im  Berichtsjahr
1906  Hurchishniilsch  von  750  Kindern  deutscher  Vamilien  besucht.  ünt
terhaltung  und  Bestand  der  Schulen  geschicht  auf  Kosten  der  Zweigvereine
  mit  Unterstützung  des  Hauptvereins  in  Berlin.  Der  Badische
Frauenverein  unterhielt  im  Berichtsjahr  in  seinen  gauptsächlich
ländlichen  Zweigvereinen  90  eigene  Kinderbewahranstalten,  die  von
8934  Kindern  besucht  wurden,  mit  einem  Kostenaufwande  von  64  787  Mk.
Außerdem  standen  unter  der  Mitwirkung,  Leitung  und  Aufficht  seiner
Zweigvereine  112  Kinderbewahranstalten,  die  meist  von  Gemeinden,
landwirtschaftlichen  Vereinen,  industriellen  Betrieben  oder  Priovatpersonen
  begründet  und  unterhalten  wurden.

In  größeren  Gutsbezirken  mit  starker  Arbeiterbevölkerung
  sorgt  die  Gutsherrschaft  im  allgemeinen  selbst  für  die
Errichtung  und  Unterhaltung  einer  Kinderbewahranstalt;  dasselbe
  gilt  von  den  Besitzern  oder  Direktoren  von  indu-F1


*5
S
2
E
*
        <pb n="369" />
        —  369  —

striellen  Betrieben  auf  dem  Lande.  Bei  den  meist  vorhandenen
  größeren  Mitteln  sind  in  beiden  Fällen  manche  Musteranstalten
  geschaffen.  Die  Kinderheime  sind  vielfach  Sommer  und
Winter  geöffnet,  mit  Krippen  für  Säuglinge  verbunden:  je  nach
der  Arbeitszeit  der  Mütter  werden  die  Linder  mittags  in  der  Anstalt
  beköstigt,  auch  ist  für  letztere  meistens  ein  besonderes  Gebäude
  errichtet.

Als  solche  Musteranstalten  sind  beispielsweise  zu  nennen:
Das  Kinderheim  für  Dorf  und  Niute  raut  Groß.  Glienicke  bei

a  7.

S#t

.E  orf  ittergut  6

##  —  d6ö  Brieg  i  un  en  Sheee.  Begründerin  Frl.  Elisabeth  Lands-—

  Die  Pelle  (Aeinlinderbewahranptalt)
in  n  Liegni  2  ründer  Freiherr  von  Bissinge
  erber  *  —  Kinderbewa  bonsolr  des  Rittergutsbesitzers  Vibranz
n  Wendhausen  in  Braunschweig.  —  Ferner  Musteranstalt  in  dem
Jwufr  asche  Pr##e#n#enschean!n  bei  Bromberg.  Begründer,  Besitzer  der
Meschirgenfa  rik.  Wt—.  hat  das  Heim,  -r  mit  einem  Kapitel
Mk.  dauernden  Unte  eieltu  3  Heims,  der  Gemeinde

#n  Vermächimss  brschenfe  (Land  IR.  t.

Als  gemeindliche  Einrichtung  hat  sich  die  Kinderbewahranstalt
  besonders  in  Baden  eingebürgert.  Ein  Teil  der
Landgemeinden  sorgt  selbst  für  die  vollständige  Unterhaltung  der
Anstalt  mit  angestellter  Lehrerin,  wie  z.  B.  das  732  Einwohner
zählende  Dorf  Mengen,  andere  Landgemeinden  haben  die  gesamte
  Leitung  in  die  Hand  eines  Badischen  Zweigfrauenvereins  gelegt,
  kommen  aber  selbst  für  die  Kosten  des  Unterhalts  und  Betriebes
  aus.  —  In  sehr  vielen  Fällen  haben  Landgemeinden,  deren
Mittel  zur  Gründung  und  zum  Unterhalt  einer  „gemeindlichen"
Anstalt  nicht  ausreichten,  gemeinsam  mit  dem  Badischen  oder  in
Norddeutschland  mit  dem  Vaterländischen  Frauenverein  die  Einrichtung
  und  Unterhaltung  einer  Kinderbewahranstalt  in  die
Hand  genommen,  oder  —  z.  B.  bei  Begründung  einer  Anstalt  durch
den  Ortspsarrer  —  sich  zu  einem  regelmähigen  Jahreszuschuß  oder
kostenloser  Ueberlassung  eines  Raumes  für  die  Anstalt  verpflichtet.

Wo  alle  vorgenannten  Träger  in  einer  Dorfgemeinde  fehlen
oder  versagen,  hat  in  zahlreichen  Fällen  die  Kirche  oder  ihr  Vertreter,
  der  Ortspsarrer,  als  Träger  der  dörflichen
Gemeindewohlfahrtspflege  die  Initiative  zur  Begründung
  einer  Kinderbewahranstalt  ergrisfen.  Eine  Reihe  von
Beispielen  zeigt  uns,  wie  es  ihnen  gelang,  die  schwierige  Frage  der
Beschaffung  der  Mittel  zu  lösen  und  auch  den  Widerstand  der  oft
von  Vorurteilen  aller  Art  besangenen  Landbevölkerung  zu  besiegen,
  so  daß  ihre  Kinderbewahranstalt  sich  zu  einer  Segensquelle
für  das  Dorf  entwickeln  konnte.  Hervorgehoben  muß  werden,  daß
bei  besonders  schwierigen  Verhältnissen  die  Einrichtung  einer
solchen  Anstalt  für  den  Pfarrer  erleichtert  wird,  wenn  es  ihm  gelingt,
  zugleich  einen  Zweigverein  oder  wenigstens  Ortsgruppe
eines  Zweigvereins  der  „Frauenhilfe“  oder  des  Vaterländischen

Sohnred.  Wegweller.  24
        <pb n="370" />
        —  370  —

Frauenvereins  im  Dorfe  zu  begründen,  mit  dessen  Beistand  er  gemeinsam
  vorgehen  kann.

Beispiele  einiger  Kinderbewahranstalten  in
armen  Gemcinden,  begründet  von  Ortspfarrern  und
Kirchenvorstand,  mit  Angabe  der  bewilligten  Jonds
und  der  Ausgaben:  Kindergarten  zu  Onfershausen  Emnahmen
  18956:  Gemeindekasse  25  Mk.,  Innere  Mission  50  Mkl.,  Schulgeld
(4  10  Pf.  wöchentlich)  50  Mk.,  Geschenke  25  Mk.  Ausgaben:  —M  der
Lehrerin  50  M.  (Sommer),  kleinere  Ausgaben  14  Mk.  Im

hre  1906  bewilligte  der  Gemeinderat.  daß  die  auf  zrirst  und
Hochteiten  von  seiten  der  Gemeinde  eesammelien  Gelder  für  den  Kindergarten
  verwendet  werden.  Einnahmes  im  ganzen:  68.65  Mk.  Ausgaben
64,90  Mk.  (Gehalt  der  Lehrerin  taglich  1  Mk.)  Bestand  der  Anstalt
gesichert.  Lokal,  eine  hübsch  mit  Bildern  geschmückte  Stube  im  Gemeindehaus,
  stellt  die  Gemeinde.  Leiterin  eine  ältere  in  ihrem  Wirken
sehr  aufopfernde  und  tüchtige  Witwe.  Kinder  durchschnittlich  W  bei
etwa  600  Einwohnern,  im  Alter  von  2—6  Jahren;  Weihnachtebeschrung.
Sommerfest  und  Spaziergänge  mit  den  Kindern.  Scit  die
Einrichtung  auch  in  benachbarten  OCrtschaften  Eingang  desaldene

(Land  V.  S.  52.)  —  —*  in  Frankenheim  (Rhön.
Anstalt  im  Gemeindehaus,  Saal  Kinder  mit  Wohnräumen  für
Schwester  und  Gehilfin.  2  jtbrlich  700  Mk.  Einnahmen:
  Hilfskasse  (Säfir  estiftung  125  Mk.,
Zinsen  der  Großherzog  lWn-  125  *§sv  eiträge  er  Eltern
110  Ml.,  Kollekten  x  Mk.  Ausg  Schwester  und  Gebilfin.
380  Mk.,  Gehalt  der  Gdilfin  45  Mk.,  n  für  Kinder  130—140

Heizung  70—30  Mk.  Das  Haus  ist  aus  Mitteln  der  Vrobbrgn  r—
We#imar  für  6000  Mk.  erbaut.  Alter  der  40  bis  50  Kinder  2—6  Jahre;
die  Anstalt  ist  das  gensr  Jahr  geoffnet,  Sommer  von  7—11  und  12—6;
Winter  von  5—12  und  1—4.  Eltern  sind  im  Sommer  bon  früb  bie  Ei
auf  dem  Felde  goote  10  Pf.  Wochenbeitreg,  wofür  d

6weimal  to-lich  reichlich  Milch  ehalten.  auch  werden  sie  bgebabel.  rn
teres  s.  unter  Literatur:  Otto  Schulz,  gaer#  Mission  a.  d.  Lande.  —
Kinderbewahranstalt  in  Wiesenthal  (Fhön).  Anstalt  im
Gemcindehaus,  ein  96  qm  großer  Saal  und  r-  für  Kinder.

«  der  .
wöchentlich;  für  5  Pf.  täglich  bereitet  die  Schwester  den  Kindern  eine
warme  Suppc.  Fortlaufende  Beiträge  von  Kirchenkassc,
Raiffeisenverein,  politischer  Gemeinde,  Naturalienlieferung
  der  Gemeindemitglieder.  Bericht  des  Plargere  Ezar.  en
der  3.  Generalversammlung  des  Ausschusse  a  f.  W.  a  S.
Kinderbewahranstalt  in  ussen  ta  end.  §“  *
Feldabahn.  Der  Ortepfarrer  begann  die  Gründung  mit  9
erhielt  den  weiteren  ersten  Fonds  zur  Gründung  und  alerrn
durch  Schenkungen.  Gemeinderat  bewilligte  1900—1903  je  25  Mk.,
1904—1906  je  50  Mk.  jährlich.  Weitere  Zuwendungen  aus  dem  Fonds
für  Gemeindepflege  im  Großherzogtum.  Anfangs  ein  Haus  von  einer
Tagelöhnerin  mit  Spielplatz,  seit  1006  eine  Stube  in  einem  Bauernhaus
für  50  Mk.  gemictet;  später  soll  die  Anstalt  in  dem  geplanten  Gemeindehaus
  Unterkunft  finden.  Eine  alte  Frau  und  seit  1905  ein  iunges  Maͤbchen
  aus  dem  Jungfrauenverein  als  Leiterin.  Ausgaben:  Gehalt  für
*“  W#nat,  180  Mk.,  Miete  für  sechs  Monate  20  #.  kleine  Aus-0
  Mk.  Die  Einnahmen  von  den  Wochenbeiträgen  der  Eltern
W#schnittegabi  der  Kinder  20  bis  31)  (10  Pf.)  betragen  78  Mk.
        <pb n="371" />
        —  371  —

Anstalt  geöffnet  von  Mai  bis  Oktober;  jährlich  eine  abschtsfeie  mit

Bescherung  veranstaltet.  (Kleine  Dorfzeitung  Nr.  40.
Alcankinderschule  der  —  in  Sonneborn

  (Gotha).  Erstes  Lokal  eine  Vorratskammer,  dann  lecres  Arkonissin

  der  Fekuwek  dieses  Betrieb  im  Sommer  den  ganzen  r  im
i  n  tor  ich.

3
Regierung,  Kirche  und  Innere  Mission.  Unter  ttänsOicsten  gedeckt
durcht  kleinen  Beitrag  der  Gemeinde,  Erträge  von  den  Gemeindcabenden,
berschüsse  einer  Schriftenniederlage,  Sühnegelder,  Verlosungen,  Gewerrise
  Beiträge  des  herzogl.  Staatsministeriums  und  der  Inneren
Mission  für  Herzogtum  Gotha  usw.  ekachtfek  für,  50—75  Kinder
der  Anstalt  aus  einer  Adv  ene  Hauskolleie.  r.  2.)  —  Kin.
derheim  (Karolinenstift  nach  de  vokee,  2  *i  in  Wölfis
(Gotha),  im  Gemeindehaus  untergebranze  Leiterin:  Schwester  und  junge
r  r**  aus  *  *  zur  Hilfe.  Im  Sommer  von  Mai  bis  Oktober
itische  Gemeinde,  Gemeindekirchenrat,  Verein  für  Wohlegklart,
  #e  in  Wölfis  haben  Lemeinsam  gie  Gemeindepflege  einschl.
Kinderheim  ermöglicht.  (Land  XIII  8.)

Die  Kosten.  Unter  den  Ausgaben  stehen  obenan  das  Gehalt
sür  die  Lehrerin,  Beschaffung  des  Lokals,  Hilfsmittel  zum  Unterricht
  und  Spielen,  verschiedene  Ausgaben,  wie  Milch  oder  Suppe
für  Kinder,  Heizung  und  dergleichen.  Sie  belaufen  sich  bei  einfachen
  Verhältnissen  auf  600—700  Mark,  ermäßigen  sich  jedoch
—  bei  besonderen  Einrichtungen  in  bezug  auf  Lokalmiete  und
Lehreringehalt  —  oft  ganz  bedeutend.

1.  Die  Unterstützungen  der  Landesversicherungsanstalten
  kommen  in  den  letzten  Jahren  auch  solchen  Kinder.
bewahranstalten  und  Krippen  zugute,  die  einen  Bestandteil
der  ländlichen  Gemeindepflege  bilden.  Die  Bedingung  zur  Gewährung
  von  Beihilfen  ist  jedoch,  daß  die  Gemeindepflege  in  den
Händen  eines  rechtsfähigen  Vereins  oder  einer  andern  Körperschaft
  ist,  so  erhält  z.  B.  der  Gemeindekirchenrat  zu  Gützkow,
Kreis  Greifswald,  an  Jahresbeihilfen  für  Gemeindepflege  (Krankenpflege,
  Kinderbewahranstalt)  100  Mark,  der  Gemeinde  -Kirchenrat
  zu  Zirke,  Provinz  Posen,  für  Diakonissenstation  jährlich  60  Mk.
Die  Frauenvereine  werden  für  ihre  ländlichen  Gemeindepflegen
ohne  jede  Schwierigkeit  von  allen  Versicherungsanstalten  unter  bestimmten
  vorgeschriebenen  Bedingungen  unterstützt.

2.  Kreis  und  Re  6n  ie  rung  bewilligen  Unterstützungen,
hauptsächlich  aber  auch  wie  die  L
die  Träger  Vereine  oder  Körperschaften  sind.  So  erhält  z.  *  der
Verband  der  Vaterländischen  Frauenvereine  im  Kreise  Osterode
für  jede  Gemeindepflegestation  jährlich  150  Mark  vom  Kreisausschuß
  und  100  Mark  vom  Staat:  zu  den  unterstützten  Gemeindepflegeeinrichtungen
  gehören  neun  Kleinkinderbewahranstalten  in
neun  Dörfern.  Die  Regierungen  der  kleinen  thüringischen  Staaten
unterstützen  die  durch  die  Frauenvereine  auf  dem  Lande  in  Meinin-24
        <pb n="372" />
        —  372  —

gen,  Coburg,  Weimar,  Anhalt  usw.  begründeten  Kleinkinderbewahranstalten
  mit  zum  Teil  erheblichen  Beiträgen.

3.  Einige  Feuerversicherungsgesellschaften
haben  sich  neuerdings  bereit  erklärt,  zur  Gründung  von  Kinderbewahranstalten
  Beiträge  zu  geben  in  Aubetracht  der  Tatsache,  daß
durch  diese  Anstalten  eine  Abnahme  der  schweren  Brandschäden  mit
Sicherheit  vorausgesehen  werden  kann.  Die  Landfeuersozietät
  Brandenburg  hat  in  den  Haushaltungsplan  von
1906  als  Beihilfen  zur  Errichtung  und  Unterzaltung  solcher  Einrichtungen
  1000  Mark  eingestellt.  Die  Landfeuersozietäten
  Magdeburg  und  Merseburg  bewilligten  1905  und
1906  zur  ersten  Einrichtung  von  Kleinkinderschulen  Beiträge  bis
500  Mark  unter  der  Bedingung,  daß  das  Fortbestehen  der  Anstalten
durch  kirchliche  oder  politische  Gemeinde  gesichert  ist.  Bei  schwierigen
  Verhältuissen  werden  auch  bereits  bestehenden  Einrichtungen
ausnahmsweise  Beihilfen  gewährt;  im  Jahre  1905  wurden  vier.
zehn  von  ihnen  mit  2811  Mark  unterstütt.  Auch  die  Provinzial-Städtefeuersozietät

  Sachsen  unterstützte  sechs
Aleineinderschulen  auf  dem  Lande  mit  1%  Mark.  (Land  XIV,
S.  266  u.  378/79  u.  XV,  S.  3563.)

4.  Die  Raiffeisenkassen  unterstützten  nach  einer  Aufstellung
  der  genossenschaftlichen  Wohlfahrtspflege  aus  dem  Jahre
1904  von  117  in  ihrem  Bezirk  liegenden  Kleinkinderheimen  achtzehn

  mit  einmaligen  Beihilsen.  (Land  XII,  S.  26

5.  Die  Innere  Mission  und  kirchliche  6%½  werden
  vom  Pfarrer  oder  dem  Kirchenrat  als  Begründer  der  Anstalt
wohl  stets  mit  Erfolg  um  Beihilfen  gebeten  werden.

6.  Die  Frauen  vereine  vom  Roten  Kreuz  (in
Bayern,  der  Vaterländische  und  Badische  Verein)  bewilligen  aus.
nahmsweise  Unterstützungen  für  in  ihrem  Arbeitsbezirk
liegende  Kleinkinderanstalten,  auch  wenn  diese  nich  t  zu  den  Einrichtungen
  ihrer  Zweigvereine  gehören.

7.  Stiftungen  für  allgemeine  Wohlfahrtszwecke,  begründet
  durch  Herrscher,  Regierungen,  Gemeinden  oder  Privatpersonen,
bestehen  in  den  kleineren  Staaten  Norddeutschlands,  in  Baden.
Bayern,  Württemberg  usw.  Sie  können  nur  für  bestimmte  Bezirke
  nutzbar  gemacht  werden,  und  sind  um  Unterstützung  anzugehen
  für  solche  Kinderbewahranstalten,  die  in  dem  Wirkungsbereich

  (Land,  Provinz  oder  Bezirk)  der  betreffenden  Stiftung
liegen.

8.  Sammlungen  bei  festlichen  Veranstaltungen
  im  Dorfe,  auch  eine  Kollekte  bei  passender  Gelegenheit
bringen  häufig  erhebliche  Geldmittel  ein.  Frauenvereine  haben
durch  Veranstaltung  von  Bazars,  Lotterien,  Festlichkeiten,  Lichtbilderaufführungen
  u.  dergl.  in  vielen  Fällen  reiche  Geldmittel  zur
Einrichtung  und  zum  Unterhalt  von  Kleinkinderschulen  erhalten.
        <pb n="373" />
        —  373  —

9.  Die  Eltern  sind  möglichst  überall  zu  einem  Schulgeld
von  10  Pfg.  wöchentlich  heranzuziehen.

Das  vornehmste  Lokal  für  die  Kinderbewahranstalt  wäre  das
Gemeindehaus:;  wo  dies  fehlt  —  und  es  fehlt  heute  leider

noch  sehr  —  und  kein  besonderes  Heim  als  Eigentum  erworben
werden  kann,  wird  ein  leeres  Tagelöhnerhaus,  auf  Gütern  auch
eine  große  leere  Stube  benutzt  werden  müssen;  natürlich  darf  ein
freier  schattiger  Spielplatz  dabei  nicht  fehlen.  Das  Gemeindehaus
  mit  Kinderbewahranstalt  findet  sich  außer  in  Norddeutschland
  besonders  in  Baden:  die  Frauenvereine  unterhalten  ihre
Kinderheime  als  Regel  in  ihrer  Gemeindepflegestati  on,

dem  Schwesternhaus  oder  im  eignen  Heim  des  Franenvereins,  in
Notsällen  in  einem  gemieteten  L  okale.  Die  „Frauenhilse“
in  Herzselde  hat  eine  leere  Scheune  im  Pfarrgehöft  für  ihre
Kinderbewahranstalt  wohnlich  eingerichtet  (mit  Spielplatz).
Andere  Frauenvereine  benutzen  Zimmer  in  einem  alten  Forsthaus,
  leeres  Altenteilshäuschen  u.  dergl.  für  die  Anstalt.  Eigene
Kinderpflegeheime  als  besonderes  Gebäude  mit  Wohnung
für  Schwester  oder  Lehrerin  befinden  sich  besonders  auf  Gütern
und  als  Einrichtungen  der  Besitzer  oder  Direktoren  industrieller
Betriebe  auf  dem  Lande,  auch  der  Deutsche  Frauenverein  für  die
Ostmarken  hat  in  Bentschen,  Prittisch  und  Lobsens  eigne  Kinderheime
  erbanen  lassen.

Einrichtung  und  Betrieb  der  Kinderbewahranstalt.  In  rein
ländlichen  Gegenden  besteht  die  Notwendigkeit  einer  Kinderbewahranstalt
  nur  während  des  Sommers,  zum  Mittagessen  gehen
die  Kinder  nach  Hause.  Nur,  wo  beide  Eltern  den  ganzen  Tag  auf
dem  Felde  arbeiten,  werden  die  Kleinen  in  manchen  Anstalten  ganz
beköstigt,  wie  z.  B.  auf  vielen  Gütern.  In  solchen  Fällen  ist  auch
vielsach  eine  Krippe  für  Säuglinge  mit  der  Anstalt  verbunden.  Im
Winter,  wo  keine  ländlichen  Arbeiten  die  Mutter  abhalten,  sind
Anstalt  und  Krippe  meist  geschlossen,  doch  wird  ein  Weihnachtssest
für  die  Kinder  in  den  meisten  Fällen  von  den  Trägern  veranstaltet.
In  Industriedörfern,  wo  die  Mütter  auch  im  Winter  außer  dem
Hause  beschäftigt  sind  oder  im  Hause  gewerblichen  Betrieben  nachgehen,
  sind  die  Anstalten  und  Krippen  das  ganze  Jahr  geöffnet.  —
In  allen  Anstalten  erhalten  die  Kinder  zerimal  täglich  reichlich
Milch,  die  Krippenkinder  werden  auch  gebadet.  Außer  den  Gutsberrschaften
  und  Fabrikbesitzern  auf  dem  Lande  haben
besonders  auch  die  Frauenvereine  (der  Badische,  Vaterländische
  und  Frauenverein  für  die  Ostmarken)  manche  Musteranstalten
  errichtet,  die  mit  Krippen  vereinigt  und,  wo  es  die  Notwendigkeit
  erfordert,  das  ganze  Jahr  geöffnet  und  mit  voller  Beköstigung
  und  Badegelegenheit  für  die  Kinder  verbunden  find.

Die  Leiterin.  In  den  Niederlassungen  der  Ordensschwestern
ist  die  ganze  Leitung  und  Arbeit  bei  den  Kindern  in  der  Hand
einer  der  Schwestern,  dasselbe  gilt  von  allen  von  Frauen-
        <pb n="374" />
        vereinen  begründeten  Kleinkinderbewahranstalt  Sind  zwei
Schwestern  an  einer  Gemeindepflegestation  angestellt.  so  teilen  sie
sich  in  die  Kranken-  und  Kinderpflege;  wo  nur  eine  Gemeinde

schwester  sich  sindet,  wird  ihr  vom  Frauenverein  eine  Hilse  für
Kinderbewahranstalt  und  Krippe  gegeben,  falls  die  Kranken-  und
Gemeindepflege  zu  viel  Zeit  beansprucht.  Eine  ältere  Frau  oder
junges  Mädchen  stehen  unter  Anleitung  der  Gemeindeschwester  ihr
in  der  Kinderpflege  zur  Seite;  in  mehreren  Fällen  haben  Frauenvereine
  solche  Aushilsekräsfte  einige  Wochen  in  einer  Bildungsanstalt
  für  Kleinkinderlehrerinnen  etwas  ausbilden  lassen.  Auf
manchen  Gütern  befindet  sich  eine  Diakonissin  für  Krankenpflege
  und  Kinderbewahranstalt,  ebenso  in  Rominten  und  Cadinen:

auch  mehrere  von  Psarrern  eingerichtete  Anstalten  haben  eine
Diakonissin  als  Leiterin,  die  zugleich  die  Krankenpflege  im  Dorfe
besorgt.  In  vielen  Anstalten  sind  berufsmäßig  ausgebildete
  Kleinkinderlehrerinnen  oder  eine  nach  Fröbelschem
  System  ausgebildete  Kin  der  gärtnerin  angestellt,  was
sich  überall  da  empfiehlt,  wo  die  Mittel  nicht  zu  knapp  bemessen
sind  und  die  Gemeindeschwester  durch  Kranken-  und  Gemeindepflege
stark  in  Anspruch  genommen  ist.  Die  Musteranstalten  mancher
Güter  werden  besonders  von  solchen  berufsmäßig  ausgebildeten
Krästen  geleitet.

Wo  die  Auopaben,  für  all  dieses  nicht  reichen,  empsiehlt  es
sich,  eine  zuverlässige  ältere  Frau  aus  dem  Dorse  anzustellen,
  die  zur  besseren  Ausbildung  einige  Wochen  in  einer  Bildungsanstalt
  für  Kinderlehrerinnen  angelernt  wird  in  der  Weise,
wie  es  manche  Frauenvereine  mit  den  Aushilsekräften  eingerichtet
haben.  Auch  auf  kleineren  Gütern  kann  auf  solche  Weise  ohne
große  Kosten  für  die  Leitung,  Beaussichtigung  und  Beschäftigung
der  Tagelöhnerkinder  ausreichend  gesorgt  werden.  Dieser  für
ganz  unbemittelte  Gemeinden  gut  gangbare  Weg  ist  öster  schon
mit  Ersolg  beschritten.

Anstalten  zur  Ausbildung  von  Kleinkinderlehrerinnen  sind
mit  allen  Diakonissenmutterhäusern  verbunden,  zum
Teil  mit  besonderen  Seminaren,  wie  z.  B.  in  Kaiserswert,
Eisenach.  Darmstadt,  Karlsruhe,  Heppach  i.  Württ.,  Frankenstein
i.  Schles.  usw.,  außerdem  bildet  der  Oberlinverein  solche
aus  im  Oberlinhaus  in  Nowawes  bei  Potsdam  und  im  Oberlinseminor
  in  Berlin,  Neue  Grünstraße  19.  Für  Kiinderaeetne
rinnen  nach  Fröbelschem  System  ist  das  Pestalozzi-Fröbelhaus
  in  Berlin  zu  nennen.

Literatur.  Kaßner,  Direktor  der  Provinzjalstädt.  Feuersozietät

der  Provinz  Sachsen,  Brandstiftungen  durch  Kinder.  Merseburg  1886.
„Ze  itung  für  Feuerlöschwesen-.  1897  (statistische  Mitteilun.
en  über  Brandstiftungen  durch  Kinder).  Schleswig-Holsteinche
  Feuerwehrzeitung  1899.  —  Generalsekretär  Dr.  Dade-Tiin.
  Wohlfahrtseinrichtungen  für  Landarbeiter.  Verhandlungen  der
XXV.  Plenarversammlung  1897  des  deutschen  Landwirtschaftsrats.  —
        <pb n="375" />
        Schulz,  Innere  Mission  auf  dem  Lande.  Aus  der  Geschichte  einer
armen  böngemeinde  1898.  Berlin  C.  Buchhandlung  des  Ostdeutschen
Junglingsbundes.  —  Dr.  Freiherr  Th.  von  der  Gol,  Die  ländliche
Pse=  S.  104  und  106.  Danzig,  Kafemann.  1872.  —

Hirtz,  Krippen,  Kinderbewahranstalten  und  Kinderhorte.
Ihre  Bedeutung  und  Leitung.  79  Seiten.  1  Mk.  Breer  u.  Thiemann,
  Hamm  i.  Westf.,  1906.  —  P.  Hoppe-Nowawes,  Unsere
Krippen.  Unsere  Kinderbewahranstalten.  Heft  51  und  62  der
Shhriften  cer  Inneren  Mission.  Buchhandlung  des  Ostdeutschen  Jünglingsbund
  —  Frida,  Gräfin  zur  Lippe-Oberschön-V
  -  Frau  auf  dem  Landce.  1908.  Berlin,  Deutsche  Landbuchndlung.



Hütekinder.

Die  erwerbsmäßige  Nebenbeschäftigung  schulpflichtiger  Kinder
aus  armen  Familien  auf  dem  Lande  kann  grundsätzlich  nicht  beanstandet
  werden:  1.  nach  den  von  Lehrern  veranstalteten  Untersuchungen
  können  die  Eltern  den  Verdienst  der  Kinder
zum  großen  Teil  überhaupt  nichtentbehrenn:  in  vielen  Fällen
köonnen  die  Eltern  selbst  in  keiner  Weise  für  Rabrung  und  Unterhalt
  der  Kinder  sorgen;  2.  die  landwirtschaftliche  Kinderarbeit
  wirkt,  so  lange  sie  den  kindlichen  Kräften  angemessen
bleibt,  richtig  geleitet  wird  und  unter  strenger  Befolgung  der  behördlich
  angeordneten  Schutzvorrichtungen  geschicht,  kräftigend
und  vorteilhaft  für  den  Körper:  3.  bei  der  vorherrschenden
Leutenot  kann  die  Hilfe  der  Kinder  besonders  für  leich
tere  Arbeiten  nicht  entbehrt  werden;  ebenso  sind  sie
bäufig  die  einzige  Arbeitshilfe  alter  oder  kranker
Eltern  und  Großeltern.  —  Im  Laufe  der  Zeit  haben  sich
durch  die  Anspannung  der  kindlichen  Arbeitskraft,  besonders  durch
ihre  Verwendung  zum  Viehhüten  (siehe  unser  Kapitel  „Allmende
und  Gemeinheiten“")  so  schwere  körperliche,  geistige  und  sittliche
Schäden  für  die  Kinder  herausgebildet,  daß  sie  die  ernste  Besorgnis
der  Geistlichen,  Lehrer,  Aerzte  und  der  Behörden  erregt  haben.
Die  Leutenot  wirkt  dabei  besonders  schädigend  mit,  da
bauptsächlich  bei  kleinen  Besitzern  Kinder  schon  im  gartesten  Alter
mit  und  ohne  Hüteschein  nicht  nur  zum  Viehhüten,  sondern  zu
schwerer  landwirtschaftlicher  Arbeit  herangezogen  werden.

Nach  übereinstimmenden  Berichten  sind  die  Schäden  für
Gesundheit  und  körperliche  Entwicklung  der  Kinder  bedeutend,
jedoch  läßt  sich  hier  leichter  Abhilfe  schaffen.  Mangelhafte  Kost
und  Ueberbürdung,  weniger  schwere  als  zu  lang  ausgedehnte
Arbeit  und  mangelnde  Nachtruhe  bilden  die  hauptsächlichsten
Klagen.

Weit  schwerer  sind  die  geistigen  Schäden  sowohl  für  die
nesamte  Ausbildung  und  Erziehung  der  Kinder,  als  auch  für  das
darunter  leidende  ländliche  Schulwesen.  Uebermüdet  und  abgestumpft,
  können  sie  dem  Unterricht  kaum  folgen,  die  Schulzeit
        <pb n="376" />
        —  376  —

selbst  ist  für  sie  aufs  geringste  Maß  beschränkt.  Sie  bleiben  dadurch
  dauernd  geistig  zurück  und  lebenslänglich  auf  der  niedrigsten
Bildungsstufe.

Am  schwersten  fallen  die  besahren  für  die  Sittlichkeit  der
Hütekinder  ins  Gewicht.  An  und  für  sich  wirken  schon  sittlich
schädigend  die  mangelnde  Zucht  und  Erziehung  des  regelmäßigen
Schulunterrichts,  fehlende  Sonntagsruhe  und  Sonntagserholung.
Der  Besuch  des  Gottesdienstes  ist  des  Hütens  wegen  in  vielen
Gegenden  unmöglich;  die  zusehends  wachsende  Verrohung  der
Landjugend  wird  nicht  zum  mindesten  auf  die  religiöse,  ee
losung  der  Hütekinder  zurückgeführt.  Ueber  die  aus  der  Beschäftigung
  der  Kinder  und  ihrer  Arbeit  in  Gemeinschaft  E  Knechten
und  Mägden  hervorgehenden  schweren  sittlichen  Schäden  spricht  sich
Lehrer  Agahd-Rixdors  in  der  Zeitschrift  der  Zentralstelle  für
Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen  Nr.  14,  4.  Jahrg.  S.  167,  aus:
„2310  Kinder  werden  von  58  Berichterstattern  „als  sittlichen  Gefahren
  ausgesetzt“  bezeichnet,  und  die  Begründung  zeigt  deutlich,
daß  es  den  Herren  heiliger  Ernst  mit  rechter  Kindererziehung  ist.
Wir  heben  nur  folgende  Ausführungen  hervor:  Die  beaussichtigenden
  Personen  sind  häufig  selbst  nicht  sittliche  Charaktere.  Unsitt.
liches  Reden,  Fluchen,  Schimpfen,  besonders  von  unverheiraoteten
Knechten  mit  halbwüchsigen  Mägden.  Kinder  Zeugen  unsittlicher
Handlungen.  Geschlechtliche  Vorgänge  werden  vor  den  Ohren  der
Kinder  in  erschreckender  Ungeniertheit  und  in  der  gemeinsten  Art
besprochen.  Verleitung  zum  Genuß  geistiger  Getränke.  Schlas.
stätten  in  Knechtekammern.  Systematische  Anleitung  zur  Unzucht.
Neigung  zur  Tierquälerei,  Baumfrevel,  Zerstörungswut  bei  den
Hütekindern.  Direkte  sittliche  Vergehungen  unter  den  Hütekindern
(Knaben  und  Mädchen)  selbst.=Die

  Abschaffung  der  gewerbsmäßigen  Beschäftigung
  der  Kinder  kann  nicht  das  Ziel  der
Jugendfürsorge  sein,  wohl  aber  muß  darauf  hingewirkt
werden,  daß  die  kürberlichen,  geistigen  und  sittlichen  Schädigungen
auf  das  niedrigste  Maß  beschränkt  werden,  ferner  daß  überall
da,  wo  schädigende  Einflüh  nicht  vermieden  werden  können,  durch
bessere  Fürsorge  für  die  körperliche,  geistige  und
sittliche  Entwicklung  der  Kinder  ein  Gegengewicht

geschaffen  und  ihnen  ausreichender  Schutz  inmitten  der
phyfischen  und  sittlichen  Gefahrern  zuteil  wird.

Mittel  und  Wege.  Unter  den  zur  Abhilfe  der
Mißstände  vorgeschlagenen  Maßregeln  sind  zunächst
die  der  Lehrer  beachtenswert.  Sie  sind  bei  ihrer  genauen  Kenntnis
  der  Sachlage  und  der  Familienverhältnisse  am  besten  geeignet,
die  Mißstände  richtig  beurteilen  zu  können.  Bei  den  von
ihnen  gemachten  Vorschlägen  ist  jedoch  zu  bemerken,  daß  nicht  die
Schulinteressen  allein,  sondern  auch  die  materielle  Lage  der  Eltern,
sowie  die  landwirtschaftliche  Arbeiterfrage  mit  berücksichtigt  werden
        <pb n="377" />
        —  377  —

müssen.  Allgemein  wird  von  ihnen  gefordert:  Einschränkung

er  Arbeitszeit:  strenge  Bestrafung  der  Versäumnis
  der  bollen  Sommerschule;  außerdem  strengere
Befolgung  der  behördlichen  Verfügungen  und  der
Verpflichtungen  der  Arbeitgeber;  regelmäßige
Berichte  der  Kehrer  an  die  Behörden.  Einzelne  Lehrer
empfehlen:  Behandlung  der  Hütekinderfrage  von
Fallzu  Fall  unter  Berücksichtigung  derwirtschaftlichen
  Lage  der  Eltern  und  der  Arbeitsverhältnisse
der  Gegend.

Durch  Verordnungen  der  Behörden  und  Regierungen  ist  hier
und  da  einiges  geschehen,  um  den  schwersten  Uebelständen  entgegenzuarbeiten:
  Im  Regierungsbezirk  Gumbinnen  bestehen
scharfe  Verordnungen,  daß  nur  11  bis  12jährige  Kinder  armer
Eltern  zum  Hütedienst  zugelassen  werden;  auch  in  Stettin  werden
nur  Kinder  der  Oberstuse  zugelassen,  —  dabei  sollen  sie  die  Schule
einmal  wöchentlich  besuchen.  Eine  vortreffliche  Einrichtung
  ist  für  ganz  Schleswig-Holstein  geschaffen,  wo
alle  Arbeitgeber  einen  Revers  unterschreiben  müssen,  der  den
Hütekindern  wirklich  sittlichen  und  materiellen  Schutz
gewährt:

1nterzeichneter  verpflichtet  sich,  den  für  die  Zeit  vo
bis  Schulbesuch  dispensierten  und  bei  ihm  in  Dienft
getretenen.  .....  Shn(Tocht)s..-..
n.....  Schutt  (Schulenn)  der.  4.  Klasse  der  Schule  u..
in  seinem  Hause  einen  von  den  Schlasstätten  des  eirwalschen.  Gesindes
  gesonderten  Schlafraum  anzuweisen,  es  nicht  dem  Gesinde
zWecher  serdern  is  zur  engeren  gwe.  gehörig  a  useben
eln,  es  darum  unter  seine  väterliche  Ob  dut  zu

*  FPs  7*  das  !—  und  geistige  Wohl  desse  nach
besten  Kräften  Sorge  zu  tragen,  namentlich  dasselbe  sowohl  in
der  Arbeitszeit,  als  auch  in  den  arbeitsfreien  Stunden  zu  überwachen.
  r  Teilnahme  an  dem  sopn  und  festtäglichen  Gottesdienst
  und  der  Kinderlehre  und  zu  den  Schularbeiten  anzuhalten
und  von  sitten-  und  serk,  werderbliichen  Einflüssen  so  viel  wie

moglich  fernzuhalten.

Name,  Stand,  Wohnort  des  Dienstherrn.

Ebenso  ist  verboten,  den  Schulkindern  spirituose  Getränke  zu
verabreichen.

Aehnliche  Verordnungen  in  anderen  Gegenden  dürften
manchem  Mißstand  steuern  und  viele  Schäden  beseitigen.

Die  Magdeburgische  Regierung,  Abteil.  für  Kirchen-  und
Schulwesen  hat  für  den  KReg.-Bez.  Magdeburg  im  April  1901  eine
Verfügung  erlassen,  wonach  die  Schulv  orstän  d  e  die  Aufnahme
  solcher  fremden  Kinder  in  die  Schule  abzulehnen
  haben,  deren  Arbeitgeber  nicht  dafür
Sorge  tragen,  daß  die  Kinder  vor  den  Gefahren
der  Unsittlichkeit,  des  Trunks  oder  andrer
        <pb n="378" />
        —  378

Laster  bewahrt  bleiben.  Da  aber  die  Kinder  nicht  ohne
Unterricht  bleiben  dürfen,  werden  sie  in  ihrem  Heimatsort  die
Schule  besuchen,  also  aus  dem  fremden  Dienst  entlassen  werden
müssen.“  Bei  offenbaren  sittlichen  Gefahren  sollen  die  Lehrer
sofort  Anzeige  bei  der  Ortspolizeibehörde  erstatten.

In  Süddeutschland  besteht  ein  Verein  für  Hütekinder
aus  Tirol,  der  sich  aus  katholischen  Geistlichen  von  Tirol  und
Vorarlberg  zusammensetzt,  dessen  Mitglieder  die  Kinder  begleiten,
ihnen  Stellen  bei  ordentlichen  Bauernfamilien  verschaffen  und  die
Kontrakte  abschließen.  Wer  die  Hütekinder  schlecht  behandelt,  bekommt
  vom  Komitee  keins  mehr  zugewiesen.  Die  katholischen
Pfarrämter  behalten  die  Kinder  im  Auge  und  nötigen  die  Dienstherrschaften,
  die  Kinder  fleißig  den  Gottesdienst  besuchen  zu  lassen.
Der  Lohn  besteht  in  doppelter  Bekleidung,  20  Mk.  Bargeld,  bei
älteren  Kindern  bis  70  Mk.  e  Abmachungen  werden  vom
Vereinsschriftführer  schriftlich  mit  *  Dienstherrschaft  festgestellt.

Es  ist  vor  allem  Sache  der  kirchlichen  und  humanilären
  Vereine,  der  Vereine  zur  sittlichen  Förderung
  der  ländlichen  Jugend,  die  Befolgung  der  Ver-.
ordnungen  zu  überwachen.  Sie  müssen  n  Jugendschutn.

ganz  besonders  den  Schutz  der  s
aufnehmen.  Neben  den  körperlich
die  sittlichen  Uebelstände  bei

Hütekinder  in  ihr  Programm
hen  und  geistigen  Mißständen  sind
londers  ins  Auge  zu  fassen.  Ein

gesetzlicher  Schutz  nach  Art  des  V

Laisenrats  muß  für  die  im  Dienst

stehenden  Kinder  eingerichtet,  ferner  müssen  in  jeder  Gemeinde
ertrauensperfonen  (Männer  und  Frauen)  ernannt
werden.  Ihre  Pflicht  ist  es,  darauf  zu  achten,  daß  die  behörd.
lichen  Bestimmungen  überall  streng  befolgt  werden,  ferner  regelmäßige
  Berichte  über  Ernährung,  Arbeitszeit,  Gesundheitszustand,
Schulbesuch,  sittliches  Verhalten,  Unterkunft  und  Schlafstelle  der
Hütekinder  einzusenden,  vorhandene  Mißstände  anzuzeigen  und  in
den  regelmäßigen  Versammlungen  Vorschläge  zur  Abhilfe  vorhandener
  Uebelstände  zu  bringen.  Zu  solchen  Vertrauenspersonen
eignen  sich  am  besten  Geistliche,  Lehrer,  Aerzte  und  ihre  Frauen,
Gemeindeschwestern,  wohlwollende  Arbeitgeber,  Gutsbesitzer.
Unter  den  Vorkehrungen,  die  geeignet  sind,  das  Hütewesen
einzuschränken,  ist  vor  allem  zu  erwähnen:  die  Einfriedigung
  der  Weideplätze  „durch  Hecken  oder  Hürden.  Gernde
n  Norddentschland,  wo  die  Schäden  des  Hütewesens  am  schärf.
ten  hervortreten,  ist  die  Heckeneinfriedigung  leichter  zu  ermögichen
  als  in  dem  gebirgigen  Süddeutschland.
Literatur.  Die  erwerbsmäßige  #echembe  —

schulofflichti  er  Kinder  mit  besonderer  Berücksichtigun
  2  2°  mosehältnisse  und  ber  Ez  in#nb
wirtsch  lichen  ben.  Lehrer  in

n  Conrad  Agahd,
7nö7  Araihen  E  Winn  für  rnNNl——
brg.  .

V.  —  Dr.  Frhr.  Th.  v.  d.  Goltz,  D
kuanen  Arbeiterfrage.  S.  1.  und  los.  Danzig,  Kafemann  16#.
        <pb n="379" />
        —  379  —

—n2e  Viebubentve-  (Land  VI.  S.  189.)  Was

S.  2  —  Feitschrift:  Die  Dderstede.  4#
für  die  gesamten  Interessen  der  Jugendfürsorge.  Hcrausgegeben  von
Franz  Pagel.  Nicolaische  Verlags-Buchhandlung.  Berlin.  Preis  jährlich
  (12  Hefte)  10  M.  Einzelheft  1  M.

Waisenpflege  und  Zwangs(fürsorgeberziehung.

1.  Die  Waisenpflege  umfaßt  die  öffentliche  Fürsorge
für  verwaiste  und  verlassene  Kinder;  sie  ist  meist  ein  besonderer
Zweig  der  Armenpflege.  Daß  in  dieser  Beziehung  auf  dem  Lande
vieles,  ja  fast  alles  noch  im  Argen  liegt,  ist  leider  eine  feststehende
Tatsache.  Bekannt  ist  namentlich  die  Tragik  der  unehelichen
Kinder,  die  niemandem  zu  Liebe,  allen  aber  zur  Last  sind:  die,  bei
fremden  Leuten  herumgestoßen,  an  Leib  und  Seele  Schaden
nehmen  und  leicht  Feinde  der  Gesellschaft  werden.  So  manche
Hoffnung  wird  hier  zu  Schanden  durch  die  Schuld  engherziger

Menschen,  durch  das  Fehlen  von  Geldmitteln  oder  durch  unzureichende
  gesetzliche  Bestimmungen,  die  eine  Fürsorge  nur  für
den  notdürftigsten  Lebensunterhalt  und  nur  bis  zum  14.  Lebensjahre,
  nicht  aber  die  Sicherstellung  einer  befriedigenden  Erziehung
der  Kinder  gewährleisten.  Dringend  nötig  wärc  also  vor  allem
eine  Abänderung  der  gesetzlichen  Vorschriften  und  eine  finanzielle
Kräftigung  der  leistungsschwachen  Armenverbände.

Solange  aber  keine  Besserung  auf  gesetzlichem  Wege  eintritt.
müssen  diese  traurigen  Tatsachen  in  besonderem  Maße  allen
Organen  der  ländlichen  Wohlfahrtspflege  die  Pflicht  auferlegen.
der  Fürsorge  für  die  Waisen  und  Unehelichen  erhöhte  Aufmerksamkeit
  zuzuwenden,  nicht  nur  aus  Gründen  der  Nächstenliebe
und  der  Humanität,  sondern  auch  aus  der  Erkenntnis,  daß  alle
diese  Fürsorgemaßnahmen  der  Gesellschaft,  dem  Staate  und  den
Gemeinden  selbst  zu  Gute  kommen.  Kräftig  genährte,  gut  erzogene
  und  ausgebildete  Kinder  werden  nützliche  Glieder  der
menschlichen  Gesellschaft,  sie  ersparen  der  Gemeinde  Aufwendungen
für  Kranken.  und  Armenpflege,  sowie  dem  Staate  Kosten  für
Gerichte,  Gesängeisse,  Arbeits-  und  Irrenhäufer.  8  sei  zu.

ächst  der  Grundsatz  bekämpft:  für  uneheliche  und  Waisenkinder
it  eine  möglichst  billige  Versorgung  gerade  gut  genug.  Nein,  sie

bedürfen  einer  besonders  liebevollen  und  umfassenden  Fürsorge.

Daher  fort  mit  der  barbarischen  Einrichtung  der  Zuwessung  an
den  Mindestfordernden,  fort  mit  der  Verpflegung  reihum  bei  den
Familien  des  Dorfes,  fort  mit  den  Kindern  aus  dem  Armenhaus
und  siiner  vielfach  —  Bewohnerschaft!

Mittel  und  Wege.  Die  Eirnrichtung  eines  eigenen
kleinen  Aeglackso,  ist  irlig  dringend  wünschenswert,  schon
        <pb n="380" />
        —  380  —

um  ein  sicheres  Heim,  eine  Kinderschutzstation  für  die  Fälle  einer
notwendigen  raschen  Unterbringung  von  Kindern  zu  haben.  Ein
solches  Haus  wird  aber  vielfach  allein  nicht  genügend  Hilfe  bieten,
da  immer  viele  Fälle  sein  werden,  wo  Kinder  in  einer  fremden
Anstalt  oder  in  einer  Familie  unterzubringen  sind.  Anstaltspflege
  ist  nötig  vor  allem  bei  Kindern  mit  Krankheiten  oder  Gebrechen
  (Krüppel,  Taubstumme,  Schwachsinnige,  Idioten;  vergl.
das  Kapitel  „Krüppelpflege“),  aber  auch  bei  drohender  bölliger
Verwahrlosung  in  körperlicher  oder  sittlicher  Beziehung.  In
ersterem  Falle  muß  das  Kind  oft  recht  lange,  manchmal  für  sein
Leben  in  der  Anstalt  bleiben,  in  letzterem  solange,  bis  der  „körperliche
  und  stttliche,  Frinigunksbrose  an  ihm  vollzogen  ist.  Gesunde,
  normale  Kinder  kommen  am  besten  sosort  in  tüchtige,  womöglich
  kinderlose,  aber  kinderliebe  Familien,  wo  sie  vielfach  die
Stelle  der  fehlenden  Kinder  vertreten  und  an  ihrer  Statt  angenommen
  (adoptiert)  werden,  so  daß  sich  auf  diesem  Wege  oft  neue
Familienban  de  knüpsen.

Wie  ist  hier  die  Hilse  am  besten  zu  organisieren?  Vor  allem
durch  Interessierung  tüchtiger  Männer  und  Frauen  für  die  Fragen
der  Jugendfürsorge.  Berufen  sind  natürlich  in  erster  Linie  die
Geistlichen  und  Lehrer,  aber  auch  Beamte  und  Gutsbesitzer  sowie
ihre  Frauen  haben  hier  zu  helfen.  Sie  alle  müssen  Mitglieder,
die  besten  unter  ihnen  auch  Vertrauenspersonen  eines  Bezirks-  oder
Provinzial-  Erziehungs-  und  Hilfsvereins  der  Innern  Mission  oder
der  Charitas  sein,  der  überallhin  seine  Fühler  ausstrecken  und
auch  Geldmittel  für  die  Aermsten  der  Armen,  denen  sonst  niemand
hilft,  haben  muß.  Der  Gemeindewaisenrat  ist  zu  tatkräftiger
Initiative  anzuregen  und  an  die  Erfüllung  seiner  Aufsichtspflichten
  zu  erinnern;  die  Einrichtung  der  Berufsvormundschaft
ist  auch  für  kleinere  Gemeinden  in  die  Wege  zu  leiten;  mit  dem
Vormundschaftsgerichte  sind  enge  Beziehungen  anzuknüpfen.  und
die  Einrichtung  von  Fürsorgeausschüssen  ist  zu  betreiben,  wie  sie
in  Westfalen  mit  Erfolg  wirksam  sind  (sie  bestehen  aus  dem  Bürgermeister
  bzw.  Gemeindevorsteher,  sowie  aus  Geistlichen  und  Leh.
rern  beider  Konfessionen  und  haben  sowohl  die  vorbeugende  als
auch  die  nachgehende  Fürsorge  zum  Zielc).  Wichtig  sind  schließlich
auch  Erziehungsbeiräte  für  schulentlassene  Waisen  mit  einem  ausgedehnten
  Systeme  von  Pflegern.  Eine  knappe  und  dabei  vorzüglich
  orientierende  Darstellung  dieser  Bestrebungen  findet  sich  in
dem  Büchlein  von  Petersen:  „Die  öffentliche  Fürsorge  für  die
hilfsbedürftige  Jugend“.  (Ceipzig,  B.  G.  Teubner  1907.)

Im  Zusammenhange  mit  der  ländlichen  Waisenpflege  ist  die
Fürsorge  für  die  von  den  Groß-  und  Industriestädten  auf  das
and  verschickten  Waisenkinder  kurz  zu  behandeln.

Im  Grunde  und  Ausgangspunkte  vielfach  eine  Kostensrage  für  die
städtischen  Armenverwaltungen,  erweitert  sie  sich  zu  einer  wichtigen
  Maßnahme  der  Förderung  ländlicher  Wohlfahrt.  Ist  es  doch
auf  diese  Weise  möglich,  die  dem  Lande  durch  die  Abwanderung
        <pb n="381" />
        nach  den  Städten  geschlagenen  tiefen  und  schmerzlichen  Wunden
zur  Heilung  zu  bringen.  Es  ist  nicht  immer  das  beste  Material,
welches  dazu  dienen  muß,  im  Gegenteile,  vielfach  kommen  die
Kinder  aus  den  schlechtesten  Verhältnissen.  Aber  bei  sorgsamer
Fürsorge  und  vorsichtiger  Auswahl  der  Pflegefamilien  gelingt  es,
einen  großen  Teil  der  Kinder  bodenständig  und  zu  nützlichen
Gliedern  der  Landbevölkerung  zu  machen.  Dadurch  kann  zugleich
der  Ueberfüllung  der  Städte  in  etwas  entgegengearbeitet  werden.
Unter  diesen  Gesichtspunkten  ist  z.  B.  der  „Evangelische
Verein  für  Waisenpflege  in  der  Ostmark=  begründet,
  dessen  Waisenhaus  in  Neu--Zedlitz  das  Zentrum  für  eine
svstematische  Besiedelung  eines  Teiles  der  Provinz  Posen  mit  deutschen
  Großstadtwaisen  bildet.  Ende  1907  hatte  der  Verein  über
400  Zöglinge  untergebracht.  In  ähnlicher  Weise,  wenn  auch  nicht
mit  diesem  ausgesprochenen  Ziele,  wirken  die  der  Erziehung  verwaister
  und  verwahrloster  Kinder  dienenden  Vereine  der  Innern
Mission  und  der  Charitas,  wie  z.  B.  der  Evangelisch.kirchliche
Erziehungsverein  in  Westfalen  (Vors.  Pastor  Siebold  in  Bethel
bei  Bielefeld)  und  der  „Katholische  Erziehungsverein  der  Diözese
Vedeerborm.  (Vors.  Pastor  Bartels).
Einrichtung  der  „Landpflege'  befteht  beim  Magistrat  in  Dresden
vurs  Feit  über  50  Jahren.  Kann  bei  den  der  Armenfürsorge  anheim.
n  Ki  milienpflege  eintreten,  so  werden  namentlich  aus
fabeneen  Aneen  B-  Vandfami#lten  dor  Stadtfamilien  bevorzugt;  zu
Stadlfamilien  werden  die  Kinder  in  der  Regel  nur  dann  gegeben,  wenn
ein  nahes  verwandtschaftliches  Verhältnis  besteht.  Die  Auswahl  der
Pflegeeltern  erfolgt  durch  die  Leiter  der  Landpflegen  (in  der  Mehrzahl
Geistliche  der  betreffenden  Ortschaften);  bei  der  Auswahl  der  Lehrmentter
wird  in  erster  Linic  darauf  gesehen,  d,  sie  bei  der  Innung  ihres  Gewerbes
  Mitglied  sind  und  in  gutcm  Rufe  stehen,  was  durch  Anfrage  bei
der  r  Ortsbeberde  festgestellt  wird.  1907  waren  etwa  700  Kinder  in  den

nd

in  Familienpflege  auf  dem  Lande.  —  In  der  ausgesprochenen  Absicht,
der  Entvölkerung  des  platten  Landes  wenn  möglich  in  etwas  entgegen
u  wirken,  wurdc  der  Versuch  der  Zurückführung  städtischer  Waisen  aufs
Land  im  Kreise  Bersenbrück  1899  unternommen.  Aus  dem  von  der
Stadt  gezahlten  Pflegegelder  wird  zunächst  die  den  Pflegeeltern  zustehende
Vergütung  gedeckt.  Von  dem  Ueberschusse  wird  der  Betrag  von  5  M.  jäbrlich
  zur  ankeilgen  Deckung  der  dem  Kreise  erwachsenden  Auslagen  einbehalten;
  der  Rest,  und  zwar  bei  Kindern  über  6  Jahren  durchschnittlich
mindestens  20  M.  jährlich,  wird  mit  der  Bestimmung  bei  der  Kreissparkasse
  angelegt,  daß  er  nebst  den  auflaufenden  Zinsen  dem  Pflegekinde
zufallt,  falls  es  nach  beendeter  Schulzeit  bis  zum  21.  Lebensjahre  bo
dem  früheren  Eintritt  in  den  Willitärddert  oder  bei  Mädchen  bis
früheren  Verheiratung  im  Hause  der  Pflegeeltern  oder  als  Dienst
m  einem  anderen  Hause  des  —#  berbleibt.  1004  betrug  die  aeltot

er  auf  Grund  vorstehenden  Beschlusses  im  Kreise  untergebrachten
denutJ  Waisenkinder  34,  von  denen  8  in  Lehrlings-  und  Dienststellen

eschäftigt  waren.  Das  festgelegte  Sparkassenguthaben  der  Waisen  detrug
  2877,18  M.  —  In  öhnlicher  Weise  sind  in  den  Jahren  1900—1900
aus  den  M*s  NRemscheid  und  Lennep  seitens  des  Landrates  zu  Uslar
        <pb n="382" />
        —  382  —

38  Waisenkinder  in  den  Kreis  Uslar  einge  eführt  worden.  Die  meisten
dieser  Kinder  sind  freilich  später  in  die  Heimat  zurückgekehrt.

Ebenso  sind  in  diesem  Sinne  mehr  oder  weniger  ausgesprochener
  Maßen  die  konfessionellen  Rettungshäuser  und
Erziehungsanstalten  tätig.

Leider  verbietet  uns  der  Raum,  auf  die  Organisation  und
Tätigkeit  der  erwähnten  Erziehungsvereine  und  „Aunstalten  näher
einzugehen.  Da  aber  ihre  Arbeit  sowohl  der  Waisenpflege,  als
auch  der  Fürsorgeerziehung  dient,  so  sei  hier  noch  kurz  bemerkt,  daß
nähere  Mitteilungen  über  dieselben  zu  finden  sind  in  dem  Buche
von  Krohne,  Erziehungsanstalten  für  die  verlassene  Jugend
usw.  (Berlin  1901),  in  der  jährlich  vom  preußischen  Ministerium
des  Innern  herausgegebenen  „Statistik  über  die  Fürsorgeerziehung
  Minderjähriger“  und  in  dem  Bericht  des  „Ausschusses
sür  das  (evangelische)  Rettungshaus-  und  Erziehungswesen“  über
seine  10.  Konferenz.  (Hamburg  1907.)  Als  Monatsschrift  speziell
zur  Berichterstattung  über  diese  Fragen  erscheint  der  „Rettungs.
hausbote“,  herausgegeben  von  P.  Kirstein-Templin.

2.  Damit  kommen  wir  zum  zweiten  Abschnitte  unseres
Kapitels,  der  Fürsorge-  bzw.  Zwangserziehung.  Im  Rahmen
dieses,  wesentlich  der  praktischen  Anregung  dienenden  Buches
können  wir  zu  unserem  Bedauern  nicht  ausführlich  über  die  grundsätzlichen
  Fragen  der  Zwangserziehung  sprechen  bzw.  untersuchen,
was  die  Vorzüge  und  Schwierigkeiten  der  verschiedenen  einzelstaatlichen
  Gesetze  und  die  Art,  wie  sie  in  der  Rechtsprechung  Anwendung
  finden,  ausmacht.“  Es  hätte  auch  keinen  Zweck,  bestimmte
  Einzelheiten  herauszugreifen  und  andere  zu  vernachlässigen.
  Nur  das  eine  sei  mit  Bedauern  festgestellt,  daß  nämlich
auch  hier  wieder  finanzielle  Gesichtspunkte  vielsach  die  wichtigste
Rolle  spielen  und  daß  gerode  hier  wieder  das  Unvermögen  der
Armenverbände,  für  Erziehungszwecke  ctwas  zu  leisten,  mit  betrübender
  Deutlichkeit  hervortritt.  Was  aber  besonders  betont
werden  muß,  ist  die  Tatsache,  daß  für  die  Wohlfahrtspflege  kaum
eine  andre  Materie  von  so  weittragender  Bedeutung  ist,  wie  die
staatliche  Zwangserziehung.  Werden  doch  bei  keinem  andren
Gesetze  den  charitativen  Organen  soviel  staatliche  Aufgaben  und
den  staatlichen  Organen  loviele  charitative  Aufgaben  übertragen,
wie  bei  diesem  hier.  Schon  bei  der  Vorbereitung  der  Zwangserziehung
  werden  alle  Kreise  des  Staates  und  der  Gesellschaft  zur
Mitwirkung  herangezogen.  Jeder  muß  sich  hier  als  Anwalt
  der  gefährdeten  und  verwahrlosten  Jugend
fühlen!  Insbesondere  gilt  dies  von  den  Geistlichen  und
Lehrern,  auf  die  in  den  einschlägigen  Ministerialerlassen  wieder-"

  Auf  den  g  1666  (1888)  BGB.  und  §  135  des  Einführungs-Gesetzes
gehen  wir  nicht  weiter  ein,  da  sie  nur  Ferrrelle  Anweisungen  an  Gesetzgebuns
  und  Rechtsprechung,  nicht  aber  Vorschriften  für  die  Durchführung

r  Zwangserziehung  enthalten.
        <pb n="383" />
        —  383  —

holt  Bezug  genommen  wird.  Sie  haben  ihre  Beobachtungen  den
in  Betracht  kommenden  Behörden  mitzuteilen.“  Am  besten  erscheint,
  wenigstens  in  Preußen,  ein  Zusammenwirken  mit  dem  zuständigen
  Landrate.  Abgesehen  davon,  daß  das  Vormundschaftsgericht
  auf  seinen  Antrag  das  Versahren  erösfnen  und  mit  einem
förmlichen,  durch  Beschwerde  ansechtbaren  Beschlusse  zu  Ende  führen
muß  —  was  bei  den  genannten  Zivilpersonen  nicht  der

ist  —  kann  der  Landrat  in  der  verschiedensten  Weise,  ent.-sprechend
  dem  Erlasse  des  Ministers  des  Innern  vom  22.  Februar
1901,  versuchen,  eine  Besserung  der  Verhältnisse  zunächst  ohne
Zwangseingriss  des  Staates  herbeizusühren.

Von  einem  besonders  intensiven  Vorgehn  in  dieser  rersiebung  berichtet
  der  Oberpräsident  von  Schlesien:  „Im  Landkreise  Beuthen=  —  an
dessen  Spitze  der  auf  dem  Gebiete  der  Jugerdfürsorge  erfolgr,  tätige
Landrat  Lenz  steht  —.  sind  225  Fälle  zur  Erörterung  gekommen.  Von  diesen
sind  69  den  Gerichten  zur  Entscheidung  vorgelegt  worden,  in  den  übrigen
156  Fällen  hat  der  Landrat  von  der  telung  eines  Antrages  auf  Fürsorgcerziehung
  abgesehen.  Die  Ftreffendrn,  inderjährigen  wurden  im
Beifein  ihrer  Eltern  baw.  Erzieher  durch  die  Ortspolizeibehörden  unter
Androhung  strenger  Anstaltserziehung  im  Falle  der  Wiederholung  des
beanstandeten  sittlichen  Verhaltens  verwarnt.  Die  nach  mehrmonat.
lichen  Zwischenräumen  über  die  Führung  und  Gestaltung  der  Lebensverhältnisse
  dieser  Minderjährigen  angeftellten  Ermittelungen  batten  in
den  meisten  Fällen  ein  gutes  Ergebnis.  Ueber  ähnlich  günstige  Erfahrungen
  berichtet  der  #berpräsiden  von  Westfalen.  —  Besser  wird  es
noch  sein,  wenn  der  Landrat  die  Verwarnung  durch  den  zuständigen
Geistlichen  durchführen  löäßt;  auf  diesem  Wege  sind  wiederholt  die
schönsten  Erfolge  erzielt  worden.

Andrerseits  soll  es  hier  aber  klipp  und  klar  gesagt  werden,  daß
hier  ein  Zaudern,  den  Zwangseingriff  zu  vollziehen,  viel  Schaden
stisten  kann.  Wenn  die  Eltern  doch  ihre  Gewalt  mißbrauchen  und
die  Kinder  mißhandeln,  wenn  diese  in  den  Städten  doch  mit  jedem
Jahre  ihres  Lebens  mehr  verwahrlosen,  dann  kann  sich  der  Staat
ihrer  nicht  früh  genug  versichern.  Nur  in  jungen  Jahren  sind  sie
noch  mit  Aussicht  auf  Erfolg  in  günstigeren  Boden  zu  verpflanzen
und  in  Familien  unterzubringen.  Sind  sie  in  vorgeschrittener
Verwahrlosung  überwiesen,  dann  müssen  sie  zum  größten  Teile
(oft  zu  70,  ja  90  Prozent)  und  meist  mehrere  Johre  lang  in  Anstalten.
  bleiben,  kosten  den  Behörden  viel  Geld  und  nutzen  der
Gesellschaft  wenig,  aeiell  für  das  Land  sind  sie  unbrauchbar  geworden.
  Darum,  ihr  Behörden  und  Jugendsreunde,  sorgt  dafür,
daß  die  Kinder  möglichst  früh  aus  den  Städten
heraus  auss  Lond  kommen,  wo  sie  unter  der  Obhut  der  Behörden
und  unter  der  Fürsorge  tüchtiger  Männer  und  Frauen  an  Leib
und  Seele  wieder  gesunden  können!

*  Jür  Anzeigen  wird  von  den  preußischen  Ministerien  die  Benuhung
  eines  —  F  Zormulars  empfohlen,  das  kürzlich  in  Carl
Hehmanns  Verlag  in  Berlin  erschienen  ist.
        <pb n="384" />
        —  381  —

Damit  kommen  wir  auf  die  wichtige  Frage  der  Durch
führung  der  Zwangserziehung.  Meist  liegt  diese  den  Verwaltungsbehörden
  —  nicht  den  Gerichten  —  ob.  In  Preußen  sind  es  die
Kommunalverbände  unter  Leitung  der  Landeshauptleute,
also  Behörden,  auf  welche  die  Vertreter  der  Gemeinden  und  Kreise
einigen  Einfluß  haben,  und  welche  die  Bedürfnisse  des  Landlebens
  kennen  und  würdigen.  Diese  Behörden  bedienen  sich  in
weitem  Maße  der  Hilfe  von  charitativen  Anstalten  und  Vereinen
sowie  von  Privatpersonen  zur  Durchführung  ihrer  Aufgaden.
Jedenfalls  ist  nur  ein  kleiner  Bruchteil  der  jetzt  beinahe  40  000
Zöglinge  in.  Anstalten  des  Staates  und  der  Provinzen  untergebracht.
  Die  große  Mehrheit  (doch  wohl  über  60  Prozent)  ist
kirchlichen  und  privaten  Anstalten  überwiesen,  ein  geringer  Teil
in  Familienpflege  bzw.  Dienst  und  Lehre  gegeben.  Was  nun  von
der  Waisenpflege  gesagt  war,  gilt  im  großen  ganzen  auch  hier,
nur  daß  natürlich  die  Vertreter  der  Londesbehörden  einen  größeren
Einfluß  auf  die  Durchführung  der  Erziehung  haben,  als  diq  Gemieinden.


Hierbei  spielt  die  Frage  der  Berufswahl  die  wichtigste
Rolle.  Nach  der  preußischen  Ministerialanweisung  sind  die  Zöglinge
  in  erster  Linie  zu  brauchbaren  Arbeitern  für
die  Landwirtschaft  auszubilden.  Daher  haben  auch
die  meisten  Anstalten  vorwiegend  ländliche  Betriebe,  und
viele  Familienpfleglinge  sind  bei  Landwirten  untergebracht.
Neuerdings  erheben  sich  aber  die  Stimmen  bekannter
Jugendfreunde,  die  vor  einer  Uebertreibung  in  dieser  Beziehung
  warnen  und  behaupten,  es  sei  nicht  nur  zwecklos,  sondern
  direkt  schädlich  für  die  aus  den  Groß=  und  Industriestädten
kommenden  Zöglinge,  wenn  sie  in  der  Landwirtschaft  ausgebildet
würden.  Da  sie  erfahrungsgemäß  nach  der  Entlassung  aus  der
Fürsorgeerziehung  zum  großen  Teile  in  ihre  Heimat,  die  Städte,
zurückkehrten,  liefen  sie  Gefahr,  mit  ihren  Landarbeiterkenntnissen
das  städtische  Proletariat  der  Ungelernten  zu  vermehren.  Uebrigens
hatte  man  schon  bevor  diese  Stimmen  sich  Frhoben.  namentlich  von
Seiten  der  Anstalten  für  Ausbildung  in  Handwerken  und  im
häuslichen  Dienste  gesorgt,  auch  die  männlichen  Zöglinge
mit  Erfolg  zu  Handwerkern  in  die  Lehre  gebracht.  Ferner  hat
man  Versuche  mit  der  Ausbildung  in  kleinen  Fabrik-=betrieben
  angestellt.

Schwierigkeiten  machen  nun  besonders  die  älteren,  schon  verdorbenen
Z5glinge.  Zu  ihrer  Erzichung.  die  fast  nur  in  ländlichen  Betrieben
Efolgt.  sind  in  leßt  er  set  bemerkenswerte  Versuche  gemacht  worden.  So

berichtet  z.  B.  Landeshauptmann  von  Ostpreußen,  7.  der  von

Hit  nden  Unterstützung

  uspekauten.  Anstalt  Altwalde  durch  Hinzunahme  ier  Güter

seibunarn  mit  den  für  schulentlassene  Burschen  durchaus

nötigen  Abstufungen  in  der  Gewährung  der  Freiheit  eingerichtet  worden
sind.  Dort  bilerk  der  Gutsbof  I  mit  besonderen  Sicherheitsmahregeln
die  Anfangsstelle;  Zöglinge,  die  sich  gut  führen,  kommen  von  da  aus  in
        <pb n="385" />
        die  normaleingerichtete  Anstalt  II,  während  diejenigen,  die  sich  besonders
E.  Vertrauens  der  Leitung  würdig  erzeigen,  in  die  Anstalt  III,  den
.Freihof“  kommen,  wo  sie  fast  wie  freie  Knechte  auf  einem  Guts-*
  gehalten  werden  und  so  aufs  beste  sich  für  die  wirkliche  Freiheit
vorbereiten  können.  Verschiedentlich,  so  vor  allem  bei  den  Bethelschen
Mooranstalten,  ist  die  umgekehrte  W  gewählt,  daß  der  allgemeine
Betrieb  ziemlich  kreseiteck  1  orge  an  isi  r

stre  g  6.
Helinge  die  mit  EG“  Betragen  —#  Nachteile  der  Freits#entziehung
  immer  als  Warnung  vor  Augen  sind.

In  allgemeinen  sind  die  Zöglinge  natürlich  so  bald  als  möglich
  in  den  freien  Dienst  zu  geben,  einmal,  weil  sie  sonst  zu  sehr
Anstaltsmenschen  werden,  vor  allem  aber,  damit  sie  sich  im  Leben
nützlich  machen  können  und  durch  das  Leben  für  das  Leben  lernen.
Hier  gilt  es,  zunächst  bei  der  Wahl  der  Dienststellen  besonders
vorsichtig  zu  sein,  denn  die  Jugendlichen,  die  alle  Nachteile  des
staatlichen  Zwanges  zu  spüren  und  das  vielfach  verbreitete  Odium
der  Fürsorge“  auf  sich  zu  nehmen  haben,  müssen  auch  in  besonderem
  Maße  ihrer  Vorzüge  teilbaftig  werden.  Der  Dienstherr
darf  sie  also  nicht  als  Ausbeuteobjekte  benutzen,  sondern  muß  besonders
  auf  ihre  Förderung  bedacht  sein,  sie  von  schlechter  Gesell.
schaft  fernhalten  und  gute  Einflüsse  (Kirche,  Jugendverein  usw.)
auf  sie  wirken  lassen.  Man  kann  leider  nicht  behaupten,  daß
überall  aus  dem  Lande  in  dieser  Beziehung  die  Verhältnisse  zum
Besten  bestellt  seien,  aber  man  merkt  doch  Fortschritte.

Daran  mitzuarbeiten“  sind  besonders  die  zur  Obhut  über  die  Zöglinge
bestellten  „Für  orger“  berufen,  als  welche  namentlich  wiederum  die
Geistlichen  und  ehrer  in  Betracht  kommen.  Das  Fürsorgeramt  ist  kein
leichtes  Amt,  erfordert  es  doch  fehr.  viel  Klugbeit  und  warmes  Interesse,
aber  es  ist  gerade  für  die  ländlichen  Verhaältnisse  überaus,  zwittt  und
muß  mit  höchster  Pflichterfüllung  gehandhabt  werden,  da  slie
der  Fürsorgcerziehung  unserem  Volke  und  besonders  dem  i  immer
mehr  zum  Bewußtsein  kommt.  Durch  die  Auswahl,  #nteressterung  und
Belehrung  der  Fürforger  können  sich  die  oben  erwähnten  Erziehungsvereine
  der  Innern  Mission  und  der  Charitas  große  Verdienste  erwerben.
  Bewährt  haben  sich  auch  die  von  einigen  Kommunalverbänden
(lpeziell  Hannover  und  Westfalen)  jährlich  einmal  oder  öfter  veranstalteten
  Konferenzen  der  Fürsorger,  auf  denen  die  betreffenden
Dezernenten  über  die  Rechte  und  Pflichten  derselben  referieren  oder  wo
sonktige  Vorträge  über  juristische  und  pädagogische  Fragen  gehalten
werden

Verschiedentlich  sind  sogenannte  Fürsorgekolonien,  d.  h.  A
siedelungen  von  40,  50  und  ihcs  lingen  unter  einem  Leiter  an
worden,  um  die  Tätigkeit  der  r*  dau  Beichtern  undd  die.
keit  honsentrierterer  Einwirkung  -*-kann
  dann  z.  B.  leichter  Fesoir  r——  Le  ush  die

#lelligen  und  sonsiien  Usammenkünften  bereinigen,  sie  2  anttr
—  rauenvereinen  in  Verbindung  bringen  un  wie

In  rs  —  Weise  z.  B.  Pastor  Rohr  in  Sieversdorf
  n  P0  Ruppin)  geta  Andererseits  muß  man  aber  das  Risiko
einer  größeren  afanlun  —  zum  großen  Teile  defekter  Elemente
in  Kauf  nehmen.  In  der  Praxis  hat  dies  schon  zu  Schwierigkeiten,  ja

Sohnred.  Wegwelser.  B
        <pb n="386" />
        —  386  —

zu  Exzessen  mit  Mord  und  (#oischlag  ge  führt,  abgesehen  von  der
lichen  Herabdrückung  des  sittlichen  Niveaus  der  betreffenden  Wrt
In  olgebeaen  ist  man  vielfoch  von  7  Enrichtung  wieder  abgekommen,
rend  man  auch  an  anderen  der  Provinz  Brandenburg  mit
dem  ’  an  besten  Erselge  rgielt  hat.
tur:  Aschrott,  Die  Jüriorgeersiehung  Minderjähriger.
II.  ai  Welin,  Guttentag.  1  Sch  ie  hürsorgrerzichung
Misberiäzriges  m  Gen  lowis  die  Fürsorge=  bzw.
Siehungsgese  i  tscheiidcaatea  Düsseldorf,  L.
nn.  ron.Lelhanese  Das  (  Ereußisc-.)
Gesetz  über  *#  S  er  —  Minderjähriger.  (Besonder#  für
waltungebeamte  empfehlen!)  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  1867.
—  Schiller-  midt-Koeh  hur.  u  und  Armenpflege.
  Leipzig,  Whmiir  u.  Humblo  handlungen
über  die  ieranti  des  60  #uschee  Snar  34,n
erziehungsgesectzes.  Herausgegeben  von  rlhd  e
Jugendfürsorge.  Berlin,  Carl  hmanns  Verlag.  1906.  —  Bericht  über
den  Allgemeinen  Fürsorgeerzichungstag  in  Breslau.  Sr  des
Versibesene  Direktor  Pastor  Seiffert,  Strausberg  (Mar
Petersen,  Die  öffentliche  Fürsorge  für  die  sittlich  —8  *  die
#  *  Jugend.  Leipzig,  B.  G.  Teubner.  1907.  —  Landsecht
  der  FSürsorder-  und  Kvaneserziehung.  btin,  und
Leish  W.  Rothschild.  Schließlich  ist  zu  erwähn  X
alle  2  Monate  bischild.  105  zasinsse,  Härsorgdergiehungeblatr  Ge
ausgeber  P.  Schlegtendal-Düsseldorf

Krüppelfürsorge.

Bis  vor  kurzem  galt  der  Krüppel  allgemein  als  ein  hilfloser
Unglücklicher,  und  diese  Anschauung  ist  auf  dem  Lande  noch  vielfach
vertreten.  Jedem  zur  Last,  wird  ihm  oft  nur  wenig  Liebe  und
Fürsorge  zuteil.  Wo  er  von  der  Armenpflege  in  den  Gemeinden
abhängig  ist,  steht.  es  oft  noch  schlimmer.  Und  doch  handelt  es  sich
hier  nicht  um  einige  wenige,  sondern  um  eine  große  Menge  von
Unglücklichen,  denen  geholfen  werden  könnte.  Nach  den  vorläufigen
  Ergebnissen  einer  Krüppelstatistik,  die  sich  nur  auf  Kinder
unter  15  Jahren  erstreckte,  wurden  in  Preußen  auf  sast  38  *–
lionen  Einwohner  51  781  Krüppel  unter  15  Jahren  gezählt,  d.  h.
es  kommen  auf  je  1000  Einwohner  1,38  Krüppelkinder.  In  den
einzelnen  Provinzen  schwankt  der  Promillesatz  zwischen  0,.9  in
Westpreußen  und  1.7  in  der  Rheinprovinz.  Bei  diesen  Sahlen,  die
eine  erschreckend  deutliche  Soprache  reden,  sollte  „das  Bewußtsein
Allgemeingut  werden,  daß  der  Krüppel  ein  Kranker  ist  und  zwar
ein  Kranker,  der  dank  der  medizinischen  Wissenschaft  und  der
Arbeit  ihrer  Meister  zu  90  Prozent  soweit  heilbar  ist,  daß  er
wirtschaftlich  unabhängig  wird.“  (Dr.  Biesalski  in  dem  unten
ausgeführten  Vortrag.)  Darauf  kommt  es  aber  an:  ist  der
Krüppel  fähig,  sich  seinen  Lebensunterhalt  selbst  ganz  oder  doch
zum  Teil  selbst  zu  verdienen,  so  wird  er  damit  ein  vollberechtigtes
Mitglied  der  Dorfgemeinde.
        <pb n="387" />
        —  387  —

Mittel  und  Wege.  Es  ist  noch  außerordentlich  viel,  ja
sast  alles  zu  tun  übrig,  um  auf  dem  Gebiet  der  Krüppelfürsorge
gründlich  Wandel  zu  schaffen.  Nach  dem  schon  angeführten  Vortrage
  von  Dr.  Biesalski  wünschen  von  den  51  781  Krüppeln  unter
15  Jahren  in  Preußen  6945  oder  13,4  Prozent  der  gezählten
Krüppel  in  ein  Krüppelheim  aufgenommen  zu-  werden.  Es  hat
sich  nun  bei  der  Statistik  herausgestellt,  daß  im  Königreich
Preußen  für  fast  52  000  Krüppelkinder,  von  denen  7000  das  Verlangen
  haben,  in  ein  Heim  aufgenommen  zu  werden,  nur  1878
Betten  zur  Verfügung  stehen  und  diese  Betten  bereits  alle  besetzt
sind.  Es  müßten  daher  die  Krüppelheime  ihre  Plätze  um  rund
7000  vermehren,  um  nur  die  Kinder  aufzunehmen,  für  die  es
gewünscht  wird.  Während  einige  Provinzen,  z.  B.  Sachsen,  Westfalen,
  Ostpreußen,  dessen  300  Betten  sämtlich  Freiplätze  sind,
wenigstens  staatliche  Krüppelheime  haben,  sieht  es  in  den  andern
Ländern  meistens  recht  traurig  aus;  Posen  entbehrt  überhaupt
bis  jetzt  jeder  Krüppelfürsorge,  wiewohl  fast  ¼“  seiner  gezöhlten
Krüppel  sich  als  heimbedürftig  bezeichnet  haben.  (Für  den  Herbst
1908  ist  aber  für  die  Provinz  Posen  auf  dem  Ansiedlungsgute
Wolfshagen  ein  evangelisches  Kinderkrüppelheim  in  Aussicht  genommen.)
  Aufßer  den  staatlichen  Anstalten  sind  verschiedene
private  Anstalten  vorhanden.  Verschiedene  Kreisverwaltungen,
besonders  in  Schleswig-Holstein,  sorgen  für  die  Unterbringung
und  Ausbildung  von  Krüppeln.

Leider  ist  die  Abneigung  der  Eltern,  ihre  Kinder  in  solche
Anstalten  zu  geben,  oft  sehr  groß;  dazu  kommen  falsche  Scham,
Gleichgültigkeit  und  Unwissenheit.  Ist  doch  beispielsweise  in  den
Kreisen  Plön  und  Pinneberg  in  je  8  Fällen  die  Zustimmung  der
Eltern  zur  Aufnahme  der  Kinder  in  eine  Heilanstalt  verweigert
worden.

Es  gilt  daher  aufklärend  zu  wirken,  um  solche  Torheiten  und
Widerstände  zu  beseiti  gen.

Die  Kreisperwaltn  tung  e  s  Kreises  Olbenburg  gibt  für  wr  hunssfäh
inder  im  e  de  ürft  Eeit  zur  Unterbringung  in

Kop  ,  Im  Kke  ise  X.  wird  die  Hälfte  t  die  allr
n  e  #hr.  —□—#½#“  dungsfähie  iier  Krüppel  vom  Kreise  getragen,
  wenn  sich  zur  Au  eu  der  anderen  Hälfte  die  Gemeinden
oder  Anverwandte  verpflichten.  8  Kreise  Hinneberg  werden  die  Kosten
zur  Unterbringung  in  ein  Krüppelheim  ganz  vom  Kreise  getragen.
Für  die  Aufnahme  ½  Kinder  in  das  Krüppelheim  kommen
  in  Grage:  1.  verkrüppelte  Kinder,  wenn  und  solange  sie  nach  ärzti
  utachten  “  heilbar  erscheinen;  2.  körperlich  unheilbare
Kinder,  wenn  fie  nach  ihrem  ganzen  HIustand  uubrbingt  und  daue
der  astalterste  bedürfen;  8.  körperlich  unheilbare  Kinder,  wenn  sie
der  Anstaltspflege  nicht  dauernd  und  unbedingt  bedürfen,  auf  Zeit,  für
die  Dauer  der  Erlernu  giuss:  enkgklichen.  mnd  ihrem  elgenc;  Fortkommen
  dienlichene  Erme  Gebrau
lünstliche  —5  723  —  an  Weilßensee
kündtüc-  U#  alljährlich  500  700  M.,  —  ich  ausbildungsfähige
  Fu#ser  einer  orthopädischen  Kur  unterziehen.  m  Lardkreise

25
        <pb n="388" />
        —  u88  —

Oannewer  wird  für  die  Ausbildung  die  Hälfte  der  Kosten  vom  Kreise
getragen.  i  sozialen  Tätigkeit  der  preußischen  Kreisverwal-Literatur:

  Dr.  Biesalski,  Ueber  die  geplante  Statiftik  van
licher  Hrühen  in  Deutschland.  Aus  der  „Jugendfürsorge“,  Jah
—  Ders.,  Praktische  Erzebaß  e  ger  E“*3  il.
ard  orthopödische  Chirurgie,  XIX.  Rat  Dr.
Schanz,  Ueber  Krüppelnot  und  Krüp  Wese  an  11,Sesonderer  *—#
sichtigung  Sachsens.  Dresden,  Zahn  u.  Jaensch.

JIugendvereinigungen.

„Steht  man  mitten  im  Dorfleben,  so  möchte  man  oft  über
allerlei  Untugend  der  Landjugend  erschrecken.  Und  doch,  wenn
nian  diese  Jungen  und  Mädchen  genau  ansieht  und  ihnen  nahe
tritt,  dann  erkennt  man  auch,  wie  viel  Tüchtigkeit  unter  rauher
Schale  steckt,  wie  sie  nach  besserem  Vergnügen,  als  dem  der  Wüstheit
  hungern,  wie  sie  reisen  möchten  zur  Tüchtigkeit  und  nur  deshalb
  verlottern  und  verkonnmen,  weil  sie  mit  ihrer  überschießenden
Jugendlust  und  Lebenskraft  nichts  anzufangen  wissen,  weil  sie
niemand  haben,  der  sie  hält  und  anders  führt.  Dann  glaubt  man
doch  an  diese  frischen  Gesichter  und  die  hellen  Augen,  glaubt  an  die
jungen,  ungeschickten  Brauseköpse  mit  ihren  unklaren  Begeisterungen.
  Trotz  aller  Mängel  und  Schäden,  es  steckt  ein  guter
Kern  in  unserer  Landjugend.  Ich  sage  das,  obgleich  ich  in  einem
wenig  gelobten,  viel  verschrieenen  Dorfe  am  Thüringer  Walde
wirke  und  obgleich  ich  mit  offenen  Augen  um  mich  fehe.  Unsere
Dorfingend  ist  nicht  schlecht  von  Natur,  ist  es  aber  geworden  und
wird  es  werden,  wenn  die  zu  ihrer  Erziehung  berufenen  Stellen
in  Trägheit,  Feigheit  und  (Sleichgültigkeit  bei  der  Jugendpflege
versagen.  Trägheit,  Feigheit  und  Gleichgültigkeit  haben  auf  den
Dörfern  schon  zu  viel  geschadet.  Sie  sind  die  rechten  Worte  für
alle  die  Entschuldigungen  und  Ausreden,  niit  denen  sich  die  verantwortlichen
  Führer  der  Jugend  ihrer  Aufgabe  und  Pflicht  entziehen.
  Unsere  Dorfjugend  braucht  unbedingt  befondere  Pflege,
mag  auch  deshalb  manche  bequeme,  schläfrige  Lauheit  unmöglich
werden.  Des  Landvolkes  Zukunft  ist  wichtig  genug.“  (LPfarrer
Keil  auf  der  12.  Hauptversammlung  unferes  Vereins  in  seinem
Vortrag  „Die  Erziehung  der  Landiugend“.)

Wohl  sind  längft  einzelne  Männer,  Pfarrer,  Lehrer,  Gutsbesitzer,
  bestrebt  gewesen,  die  Jugend  eines  Dorfes  oder  Gutes  an
freien  Sonntagen  oder  an  Wochenabenden  zu  fammeln,  um  sie  fortzubilden
  und  zu  bewahren.  So  war  Pfarrer  Brauns  in
Oeffelse  schon  1810  und  in  Thüringen  mancher  Seelsorger  in
der  Aufklärungszeit  bemüht,  die  Dorfburschen  weiter  in  die  Kenntnis
  der  Natur  und  Geschichte  einzuführen,  als  es  die  Volksschule
vermag.  Aber  es  waren  einzelne,  kurze  Ansätze,  ohne  dauernde
Arbeit  und  deshalb  auch  ohne  bleibenden  Erfolg.  Nach  einem
        <pb n="389" />
        —  380  —

Aerger  oder  Undank  etwa  in  der  freiwilligen  Fortbildungsschule,
im  Leseverein  oder  in  einer  sonstigen  Einrichtung  ließ  die  Freudigkeit
  nach  und  man  begnügte  fich  wieder  damit,  daß  man  über  die
böse  Jugend  klagte,  die  Mägde  und  Krechte  schalt  und  sie  händeringend
  sich  selbst  überließ.  Dann  ersolgten  die  Verordnungen,
die  den  Besuch  der  Tanzböden  den  Burschen  unter  17  und  d
Mädchen  unter  16  Jahren  verboten,  während  gleichzeitig  die  wohlgemeinte
  Ausdehnung  der  Sonntagsruhe  viel  freie  Zeit  gab,  die
oft  zur  Langeweile  und  dann  zu  Torheiten  Veranlassung  wurde.
Denn  das  junge  Volk  wollte  nicht  hinter  dem  Osen  hocken,  sondern
unter  sich  fein,  sich  unterhalten,  vergnügen,  erzählen.  Da  es  nichts
Vesseres  wußte  und  keine  Führung  sand,  mußte  es  auf  Irrwege
ommen.

Mittel  und  Wege.  Von  der  Stadt  her  brachte  die  innere
Mission  die  Jünglings-  und  Jungfrauenvereine,  die  die  Erziehung
entschieden  christlicher  Charaktere  versuchen  und  so  dem  Ideal  der
christlichen  Gemeinde  durch  Heranbildung  des  für  die  modernen
Ausgaben  und  Pflichten  geeigneten  Geschlechtes  dienen.  Nicht
überall  haben  sie  sich  ausgebreitet,  doch  wo  sie  eine  kirchlich  interessierte
  Bevölkerung  sanden,  sind  sie  erblüht.  Die  Erbauung  nimmt
in  ihren  Versammlungen  eine  hervorragende  Stellung  ein  und
wird  durch  Andachten,  Bibelstunden  und  Gebet  gepflegt.  Aber  es
wird  außerdem  den  Bedürsnissen  nach  Geselligkeit,  Unterhaltung
und  Belehrung  Rechnung  getragen  durch  Spaziergänge,  Spiele,
Vorträge,  Vereinsfeiern.  Die  Leitung  der  Vereine  wird  der
Psarrer,  Lehrer  oder  sonst  ein  gereister  Mann  übernehmen,  in
Jungsrauenvereinen  auch  die  Gemeindeschwester  oder  Pfarrfrau.
Die  leitenden  Personen  müssen  das  Geschick  haben,  unterstützt  von
den  tüchtigsten  Vereinsmitgliedern,  einen  lebensvollen  Betrieb  zu
erhalten,  die  Gesahr  der  Vereinssimpelei  und  auch  die  des  geistlichen
  Hochmuts  fernzuhalten.  Denn  gerade  treue  Mitglieder
halten  sich  leicht,  weil  sie  brav  bleiben,  für  fromm  und  verachten
die  anderen.  Einige  Schwierigkeit  wird  die  Beschafsung  eines
Versammlungsraumes  bereiten,  weil  leider  Gemeindehäuser  und
felbtt  Konsirmandensäle  noch  gar  zu  selten  sind.  Ist  aber  durch

ährung  einer  Stube  i  im  Pfarrhause  oder  in  den  Gutsgebäuden,
vielleicht  auch  auf  einem  Boden  ein  genügender  Raum  vorhanden
der  Schulsaal  ist  weng  empfehlenswert,  das  Wirtshaus  follte
von  vornherein  nicht  in  Betracht  kommen  —  so  bleibt  die  größte
Schwierigkeit,  nämlich  die  Gewinnung  der  Mitglieder.  Einige
kommen.  Aber  das  sind  die,  die  sonst  auch  nicht  gefährdet  sind.
Auch  ihnen  tut  die  Pflege  gut,  aber  die  Arbeit  soll  doch  alle  erreichen,
  die  lockeren,  leichtsinnigen,  schwachen  Jünglinge  und  Jungfrauen
  zuerst.  An  manchen  Orten  hat  man,  um  die  dem  Lande
fremden  Namen  zu  meiden,  nicht  Jünglings-  und  Jungfrauen-,
sondern  Burschen-  und  Mädchenvereine  gegründet,  die  doch  dieselben
Ziele  haben.
        <pb n="390" />
        —  380  —

Auf  dem  Lande,  wo  sonntäglich  meist  zwei  össentliche  Gottesdienste
  sind,  kann  eine  nochmalige  einseitig  religiös  betonte  Vereinsversammlung
  am  Sonntage  insosern  schädlich  wirken,  als  sie
dem  Kirchenbesuch  Abbruch  tut  und  dem  Konventikelwesen  Vorschub
  leistet.  Das  spricht  für  Verlegung  auf  einen  Wochenabend
während  der  Sonntagabend  mehr  der  Nachklang  vom  Tage  des
Herrn  in  würdiger  Geselligkeit  sein  wird.

Es  gibt  auch  Vereinshäuser  in  ländlichen  Orten,  z.  B.  im
Siegener  Lande.  Einstimmiger  und  noch  besser  mehrstimmiger
Gesang  bewährt  sich  als  gutes  Bindemittel,  auch  das  Theaterspiel
und  das  Posaunenblasen,  wie  es  die  blühenden  ländlichen  Vereine
von  Minden-Ravensberg  pflegen.  Bei  der  Einweihung  des  Denk.
mals  an  der  Porta-Westfalika  am  18.  Oktober  1896  haben  1300
Dünglingsereinsläse.  fast  sämtlich  aus  ländlichen  Kreisen,  und
beim  Empsang  des  Kaiserpaares  am  18.  Juni  1897  an  2000  Bläser
mitgewirkt.  Die  einzelnen  Vereine  schließen  zweckmäßig  mit  Nachbarvereinen
  Freundschaft  und  sind  auch  zu  großen  Bündnissen
organisiert.  (Der  ostdeutsche  Jünglingsbund,  Berlin  C.,  Sophienstraße
  19,  der  westdeutsche:  Elberseld,  Kleeblattstr.  54.)  Der  Anschluß
  an  diese  Bündnisse  gewährt  neben  der  inneren  Stärkung
gewisse  äußere  Vorteile:  Wanderbuch,  Krankenkasse,  Zeibschriften
Die  Jungfrauenvereine  haben  ihre  Zentralstelle  im  Verein  zur
Fürsorge  für  die  weibliche  Jugend,  Vorsitzender  Pastor  Burckhardt,
Berlin  N.,  Tieckstr.  17.

In  Süddeutschland  besteht  seit  einigen  Jahren  ein  Verband
der  katholischen  Burschenvereine,  die  alle  Jünglinge  der  Gemeinde
umsassen  und  vorwiegend  religiös-sittlich  tätig  sind.  Heraus.
gegeben  wird  von  dem  Verbande  das  „Burschenblatt“  In  Westdeutschland
  herrschen  die  Jü  vor.  (Vergl.
das  vorzügliche  unten  ausgeführte  Buch  von  A.  Pie  per  „Jugendfürsorge
  und  Jugendvereine“.)

Um  auch  andere  Kreise,  als  die  dem  Einflusse  der  Kirche  un.
mittelbar  entgegenkommenden,  zu  gewinnen,  hat  man  en
ganz  freie  Zusammenkünfte  eingerichtet  oder  sie  an  alte  Uröuche
angelehnt  oder  die  Vereinigungen  in  den  Dienst  der
Leibesübung  gestellt.  Für  die  Mädchen  aus  dem  Lande,  die
sich  durch  Handarbeiten  die  Langeweile  fernhalten,  sind  Veranstaltungen
  zur  abendlichen  oder  sonntäglichen  Unterhaltung  nicht  eben
nötig.  Aber  weil  sie  auch  Erziehung  und  Beeinflussung  brauchen,
gerade  um  als  künftige  Hausfrauen  und  Mütter  ihre  Pflicht  zu
wissen  und  zu  erfüllen,  wird  man  sie  auch  gern  regelmäßig  beisammen
  haben.  Für  sie  läßt  sich  die  alte  Spinnstube,  sei  es  in  der
Form  der  Geselligkeit  im  Hause,  sei  es  als  Form  der  Vereinigung
an  einem  öffentlichen  Orte,  wieder  beleben.  (Vergl.  das  Kapitel:
die  Spinnstube.)  Es  lassen  sich  die  verschiedensten  Gebiete  aussuchen,
  aus  denen  den  Mädchen  nahe  zu  kommen  ist.  Ein  einfacher
Kochunterricht,  Anleitung  zur  Wäschebehandlung,  Gartenbau
werden  ebenso  dazu  dienen,  wie  Krankenpflege  und  Teilnahme  an
        <pb n="391" />
        —  301  —

der  Pflege  alter  und  genesender  Leute  oder  gemeinsames  Lesen
oder  Ausslüge  oder  Heranziehung  zu  Sammlungen.  Wer  will,
sindet  immer  neue  Gegenstände,  um  die  Mädchen  zu  interessieren
und  dann  einen  heilsamen  Einfluß  auf  sie  auszuüben,  wie  er  von
jeder  begeisterten,  c#ristlichen.  starken  Persönlichkeit  ausgeht.  Die
Gewöhnung  zur  Hilse  für  gebrechliche  oder  tiefer  stehende  Leute,
das  Aussahren  der  Krankenstühle  in  die  sonntägliche  Flur,  das
Freudemachen  in  den  Wohnungen  der  Armut  und  des  Unfriedens
wird  nicht  zu  vergessen  sein.  Es  entspricht  dem  Frauencharakter.

Den  jungen  Burschen  stellt  man,  wo  es  möglich  ist,  wohl  ein
Jugendheim  zur  Versügung,  einen  anheimelnden  Raum,  in  dem
sie  zum  Lesen  die  besten  Bücher  und  Zeitschriften,  zum  Spielen
die  nötigen  Brett.  und  Gesellschaftsspiele  vorfinden,  wo  sie  sich
unterhalten  und  auch  einen  Vortrag  hören  können  (vergl.  Hase,
Der  praktische  Geistliche,  S.  333  ss.),  alles  ohne  Alkohol.  Freilich
ist  dazu  ein  geeigneter  Saal  ersorderlich.  Die  Burschen  lassen  sich
auch  leicht  in  Turnvereinen  zusammenschließen,  doch  sollen  sie  dann
weniger  das  Saalturnen  mit  Staubschlucken  und  Biertrinken  üben,
als  die  krästigende  Bewegung  im  Freien,  Laufen,  Springen,  Wandern,
  Spielen.  Das  Turnen  stählt  die  Körper  und  macht  sie  gelenkig,
  aber  es  leitet  auch  zu  Selbstzucht  und  strasser  Ordnung  an.
Die  Jugend-  und  Volkassste  leben  jetzt  wieder  auf,  mit  ihnen
manch  vergessenes  Spiel  vom  Dorfanger,  dazu  treten  die  Gelegenheiten,
  im  Sommer  das  Schwimmen,  im  Winter  Eisbahn
und  Schneebahn  mit  Rodel  und  Schneeschuh  zu  besuchen.  Für
die  Feste  solcher  Burschen  werden  das  Maienfest  und  andere  da  sein.
(Veral.  die  Abschnitte  über  volkstümliche  Feste  und  Spiele.)

Der  Anfang  aller  solcher  Jugendvereinigungen  geschieht  am
leichtesten  im  Anschluß  an  den  Konfirmandenunterricht,  doch  gelingt
  es  ernstem  Willen  auch,  sofort  die  größeren  Burschen  und
Mädchen  zusammenzurusen.  Wenn  nur  der  Wille  da  ist,  etwas  zu
tun,  so  wird  die  beste  Art  der  Ausführung  nach  den  jeweiligen  Bedürfnissen
  und  Umständen  sich  sinden  lassen.  Toranssetung  auf
Seiten  der  Leiter  ist  die  Ausdauer  in  der  Arbeit,  der  Fleiß,  die
Fähigkeit,  über  Enttäuschungen  sich  ein  unverbittertes  Herz  zu  erhalten,
  und  ein  jugendlicher  Mut  und  jugendlicher  Ton,  der  zu  den
frischen  Burschen  und  Mädchen  sich  so  stellt,  daß  sie  in  dem  Leiter
den  Freund  sehen,  nicht  den  mürrischen  Störer  aller  Jugendlust,
sondern  den  freudigen  Helser  zur  Wihe  der  Jugendjahre.  Und  viel
Geduld  wird  nötig  sein,  weil  so  lange  sich  niemand  der  armen
Ingend  angenommen  hat,  daß  sie  erst  wieder  das  Vertrauen  lernen
muß.  Alle  Jugendpflege  wird  immer  nur  ein  Teil  der  gesamten
intensiven  Gemeindepflege  sein  dürfen.  Denn  nur  Gesamtarbeit,
nicht  Stück-  und  Flickwerk  bringt  vorwärts.

Beispiele.  Jünglingevereine  bestehen  in  Blüthen  (Brandenburg)
mit  26  Witgl  iedern,  *  ot  e  m  Ahl  (Lommern)  45  Mitglieder,  Schwerinsburg
  (Pommern)  20  er,  Oranienbaum  (Anhalt)
28  Minglieler,  Woltende!  uglieter.  84  Mitglieder,  Heiden
        <pb n="392" />
        —  302  —

Kitoeh  30  Mitglieder,  Rehme  (Westfalen)  45  Mitglicder,  Nüm
echt  und  Winterborn  in  der  Abrinprovins  je  75  Nütglieder.

Fr##i  Terin  wo  die  starre  Dorfsitte  uanh  dn  i  im
„.Dorfboten“  1908  Nr.  3  geschildert.  In  Sonneborn  (Herzogtum
Gotha)  sind  durch  Pfarrer  Senffleben  als  Glied  der  umfassenden
Gemeindepflege  Jünglings-  und  auch  #  gegründet,  die
im  dortigen  Gemeindehause  Sarona  ihre  Welemminngeh  galne“  In
Wiesenthal  (  **  hat  Pfarrer  aer  die  Juge#d  zum  Turnen  und
u  Solkofviel  vereint,  indem  er  selbst  mitturnt,  was  der  Würde  r*lr
farramts  und  seinem  Ansehen  nicht  schadet.  Flchcrn  auf  der  Haup
versammlung  des  Deutschen  Vereins  für  ländliche  Wohlfahrts  *“
1000).  Pfarrer  Backhaus  hat  in  Kleinschmalkalden  (
Wald)  schon  vor  10  Jahren  die  Burschen  nach  dem  Nachmikungsgottesdienste
  hinaus  vor  das  Dorf  auf  die  Berge  zu  Spicl  und  Ucbung  geführt.
  Auf  Deyelsdorf,  einem  Rittergut  in  Pommern,  besteht  ein
Jugendverein  bereils  seit  10  Jahren.  Außer  den  einheimischen  Tagelöhnern
  sind  auch  immer  viel  Fremde  als  Losgänger  vorhanden.  Seit
Bestehen  des  Vereins  ist  kein  —  er  an  den  Sonntagen  weggeblieben.
Für  Spiele  und  Turngerät  ist  riS  orgt  und  mit  Hilfe  der  Jugendvereinigung
  sind  im  Winter  und  Sommer  Feste  *“  die  jedt  schon
dauernde  Einrichtungen  geworden  sind.  (Bericht  des  Pastors  v.  d.  Goltz
auf  der  Hauptversammlung  1902  und  des  Feesicht  Filcher  auf  der  Hauptversammlung
  1908.)  Lehrreich  sind  auch  die  Schilderungen  über  ländliche
  Ingendpflege  von  Superintendent  Schuster-Oschersleben
auf  der  Hauptversammlung  1902  und  Pfarrer  Keil-  Wölfis  auf  der
Hauptversammlung  1908  Letzterer  sammelt  die  Mädchen  regelmä  6
im  Gemeindehause  ohne  Vereinsg  ründung  und  Beitrag,  während  für
Burschen  eine  öffentliche  Krelan  dreimal  wöchentlich  bereit  steht,  8*
von  Rektor  Hempel  und  einigen  Lehrern  verwaltet  wird.  Wie  die
Jugendpflege  als  Vorschule  für  den  Militärdienst  dienen  und  den  Leib
köfuigen.  die  Sinne  schirfen  und  dier  Verantwortlichkeit  wecken  kann,
neralfeldmarschall  von  Häseler  auf  seinem  Gute  mit  den
*  gezeigt,  wie  er  %  auch  im  Herrenhause  immer  wieder  Gwofiedlt.
Superintement  Oh  Wlitt  richtete  in  der  Gemeinde
(Kreis  Geestemünde)  einen  Sonntagsverein  ein.  Anlaß  dazu  war  ei  *
whnsingige  Wette,  die,  an  einem  Sonntag  abend  zum  Austrag  gebracht,
den  Tod  des  Betreffenden  zur  ulge:  —  Seitdem  hat  der  Herr
Superintendent  jeden  Sonnta  e  Heizung  und  Beleuchtung
des  Lonfirmandensimmers  eccor  und  ½%  der  männlichen  Jugend  zur

.„Ich  lasse  es  an  den  Versommlungrabenden  eiemlich  Fnon  *
achen.  lege  allerlei  Zeitschriften  —  auch  das  LLand’  und  „Deutsche  D

mit  die#in-  gen  Leute  sich  nicht  von  vornherein  beengt  fühlen,  habe  ich  sie
egel  nur  begrütßt,  mit  ihnen  einige  Worte  gesprochen,  habe  ie
dann  allein  gelassen  und  mich  später  einmal  wieder  nach  ihnen  umge
sehen.  Später  denke  ich  ihnen  selbst  enmal  etwas  zu  erzählen  oder  ü
nützliche  Fragen  mit  ihnen  zu  sprechen.“
Landrat  Dr.  Hagen  hat  in  dem  Kreise  Herrschaft  Schmallalden
  in  großartiger  Tatkraft  die  Jugend  für  das  Spiel  gewonnen,
        <pb n="393" />
        —  398  —

auch  für  Wasser-  und  Wintersport.  Dort  blüht  das  Nobeln  und  das
Shneeschuhlausen.  Die  Zunahme  des  Spielbetriebs  in  den  oberschlesischen
  Bolksschulen  infolge  der  Arbeit  deso  berschlesischen  Spiel.
verbandes  hat  auch  schon  e  ößere  Beteiligung  dir  schulentlassenen
  Jugend  am  Spiel  2—  ’’s  nibesondere  die  deutschen
Wettkampfspiele  locken  die  reifere  Jugend  an  Sonntagen  immer  wieder
auf  den  Spielplatz.  Die  Denkschrift:  Die  deutsche  Juzens  und  Volkswbielbewrqung
  in  Oberschlesien  1906  sagt,  daß  an  83  Orten  und  in
23  Ju  Eselen  und  7  Mädchenheimen:  22000  Jünglinge  und  2500
—5  ielten.  Im  osn  Beuthen  sind  an  9  Orten  Ilaglings=Hi#e,
  —  14—18  Jahre,  ge  bröftnet  Sonntags  von  4—7  Uhr,  Ball-Bewegungs-
  und  Unterhaltungsspiele,  Vorträge  *!  Gesang.  Der  Leiter,
ein  hegebildete  Lhrrrr.  für  Jugend-  und  Volksspiel,  erhält  für  den  Tag
3  Ma  ütu  Die  Kosten  von  1550  Mark  deckt  der  Staat  mit
750  —  un  der  Bohlfahrtsfonds  des  Kreises  mit  800  Mark.  Dort  besteirtn
  auch  7  Mädchenheime,  Besucherinnen  14—19  Jahre,  mit  Hausungsschulen.
  Die  Leiterin  erhält  Ver  hütung  Zu  den  Kosten  zahlt
—*  Wohlfahrtefende  2400  Mark,  der  Stcaß  750  Mark.  Im  Regierungsbezirk
  Allenstein  sind  allenthalben  Vereine  zur  Jugendfürsorge  geründet,
  um  die  schulentlassene  Jugend  zu  einer  edelen,  gesitteten  Bechäftigung,
  insonderheit  am  Sonntag  nachmittag  zu  vereinigen  und  zu
den  Uurterkaltunsspielen.  die  früheren  Dorfanger  wieder,  zu  beschaffen.
In  Limburg  a.  d.  Lahn  wurden  von  dem  dortigen  Ausschuß  als  geeignete
  Mittel:  Jünglingsvereine,  Elternabende,  die  n  Erziehungsanstalt
  usgehaute  Irtlnschuke.  Spielen,  Turnen,  Märsche  und
Bibliothek  empfohlen.  Der  Regierungepräsident  in  Oppeln  hat  durch
Verfügung  angcordnet,  daß  im  Anschluß  an  ländliche  Forthidungs
schulen  Sonntagsunterhaltungen  usw.  stattfänden,  für  deren  Leitung.
Remunerationen  zur  Verfügung  gestellt  sind.  Der  Zentralauschu  für
Jugend-  und  Volksspiele  (Vors.  Abgeordneter  von  Schenckendorff-Görlitz)
veranstaltet  alljährlich  an  mehreren  Orten  Instruktionskurse
ür  Leiter  von  Fugenkoerrinigungen-  Die  Turnvercine  verbreiten
sich  immer  mehr  auf  dem  Landce,  wie  das  Handbuch  der  Deutschen  Turnerschaft
  nachweist.
Literstur  Leil-  Handbüchlein  für  ländliche  Jugendpflege.  Berlin,
008.  —  Dr.  g.  V  ieper,  Jugendfürsorge  und  Jugendvereinc.  M.=Gladbach.
  ies  72  des  Volksdereins  für  das  katholische  Deutschland.
Eineelfragen.  in:  P.  Schuberth-Ringenwalde,  Jünglingsvereine  auf
dem  Lande.  60  Pfg.  —  Jugendklubs,  Leitfaden  für  Begründer  und
Leiter  von  Jugendpereinigungen,  Berlin  Heymann.  (Heft  23  der  Zentralstelle
  für  Vellswohlfabrt  .)  1,60  M.  —  Ein  Mittel  zur  Hebung  der
länlichen  Wohlfahrt  oder  wer  nimmt  sich  der  schulentlassenen  Wänn
ugend  auf  dem  Lande  an?  Verlag  des  christlichen  Bauernvereins,
  Regensburg,  50  Pfg.  (Befürwortet  die  Gründung  von  Burschenvereinen,
  wie  sie  von  BNeieisenereinen  als  SEs  zu  schaffen
sn  und  im  württembergischen  und  ben  betehen.)
  —  Tiesmeyer,  Die  Praxis  des  n  7  und  andere

  Veröffentlichungen  der  Buchhandlung  des  Törglings

bundes,  Berlin.  —  Hemprich,  Winke  zur  Leitung

von-  “  ""  Zickfeld-sterwiech  155  *  os  asse,.  Leitfaden

  fũ  47  ndpflege,  2,30  M.  —  Kulturelle  Wohlfahrtsblege

  r  Fsechen  i  der  Königlichen  Regierung  eu.  L###n
n  Oberregicru  er.  Kattowitz,  Gebr.  Böhm.

andrat  D  4.  70%t  a  ⅛-  "57  ,  Gewinnung  der  männlichen  aendo  2
        <pb n="394" />
        —  394  —

besondere  der  schulentlassenen=  für  regelmäßize,  Leibesübungen.  Concordia.
  1908.  Nr.  7.  —  Handbuch  der  deutschen  Turnerschaft,  im  Auftrage
des  Ausschusses  E2  deutschen  Kurnerschaft  von  Professor  Dr.  Rühl.
8.  Auflage.  Leipzig  1908.  (Gibt  ausführlichen  Literaturnachweis.)  —
Zeitschriften:  Die  J  ugenfee#so  vom  deutschen  Zentralverein

  für  Jugendfürsorge.  Berlin  N.  —  srestraße,  99.  —  Rateber

  für  Jugendvereinigungen,  neue  Folge  des  Ager
i  zwanglose  Korrespondenz  K#  Kanmalsten  e  *  cheite  ohlfohrtseinrichlungen.
  Berlin  S  W.,  Dessauerstraße  14.  —  Wl
lingsverein,  „Mon  tsschrift.  Berlin,  —
Fürsorge  A#4  die  weibliche  Jugend,  Fachschrift,  Berlin  n  Tiea.
straße  17.  —  erschenblatt,  Bnschrif  für  die  koelia  Burschen.

schaft  #en  Negensburg  Weißemburgstr  aße  5.

Volkstums=  und
Heimatpflege  (Angewandte  Volkskunde).

Pflege  des  Volkstums.

Volkstum  und  Volkskunst.“

Vorbemerkung.  Die  vorstehende  Ertikelaruppe  enthält  durch.
weg  Reformeinrichtungen  und  orschläge,  die  bei  all  ihrer  Zweck.
mäßigkeit  doch  nicht  aus  dem  Volkstum  herausgewachsen,  sondern
von  außen  hineingetragen  sind.  Dahingegen  finden  wir  in  der
nachfolgenden  Gruppe  das  vom  Volkstum  selbst  Hervorgebrachte,
das  Ursprüngliche,  also  wohl  auch  das  Volksgemäßeste  behandelt.
Man  möge  diesen  Unterschied  wohl  beachten  und  das  rein  Volkstümliche,
  wie  es  in  folgendem  dargestellt  wird,  nicht  etwa  für
minder  wichtig  halten,  als  die  erörterten  Mittel  zur  zeitgemäßen
Gemeindepflege.  Je  enger  und  liebevoller  die  neue  Gemeindepflege
  sich  an  das  Beste  des  althergebrachten  Volkstums  anschließt,
desto  eher  wird  sie  im  Leben  des  Volkes  Wurzel  fassen,  wachsen  und
Früchte  bringen.  Beides,  das  Alte  und  das  Neuc,  sollte  dem  Fortschritt
  unserer  Kultur  gemäß,  in  innigster  Verbindung  miteinander
gepflegt  und  gefördert  werden,  entsprechend  dem  Dichterwort:

„Eins  muß  in  das  andre  greifen,
Eins  durch  das  andre  blühen  und  reifen.“

Bereits  im  Jahre  1893  hat  E  Herausgeber  9  einem  geößeren
Acru  (in  der  „Taglichen  Rundschau'  und  im  „Land“)  zur  u  des
Volkstums  in  Ponsct  der  im  wesentlichen  schon  alles  entgen

  —  in  diesem  Abschnitt  ausgeführt  und  gefordert  wird.
        <pb n="395" />
        —  395  —

Wos  viele  bei  der  Erklärung  des  Zuges  nach  den  Städten
urzweg  als  schnöde  Vergnügungssucht  bezeichnen  und  behandeln,
st  in  Wirklichkeit  zumeist  nichts  anderes  als  eine  ganz  natürliche
Folge  der  verödeten  Zustände  auf  dem  Lande,  welche  mit  dem  Zerall
  des  ursprünglichen  Volkstums  allerorten  eintraten  und  der
ländlichen  Volksjugend  namentlich  durch  den  ihr  aufgedrungenen
Vergleich  &amp;amp;  wischen  Stadt  und  Land  zum  Bewußtsein  gebracht
wurden.  Selbstschöpferisch  und  selbstsorgend  hatte  der  ursprüngliche
  Volksgeist  nicht  nur  ein  materielles,  sondern  auch  ein  ideelles
Volkstum  geschaffen,  in  welchem  alle  menschlichen  Bedürfnisse,  die
der  Seele  nicht  minder  als  die  des  Leibes,  ein  naturgemäßes  Genüge
  finden  konnten,  das  auch  die  fündhaften  Triebe  des  alten
Menschen  wunderbar  in  Zucht  zu  halten  wußte.  Ja,  was  wir  heute
mit  viel  schwerer  Mühe  neu  zu  schaffen  suchen,  nämlich  eine  volks.
und  zeitgemäße  Wohlfahrtspflege,  das  hat  das  Volk  in  seinen  althergebrachten
  Sitten  und  Bräuchen  von  jeher  schon  besessen,  und  es
war,  aus  sich  selbst  herauswachsend,  dem  jeweiligen  Volkskulturzustande
  immer  aufs  innigste  angepaßt.  Der  Wohlfahrtsgedanke
tritt  uns  hier,  wie  das  in  neuester  Zeit  vor  allem  Prosessor
Dr.  Alb.  Freybe  in  seinen  rühmenswerten  Schriften  so  trefflich
dargestellt  hat,  in  einer  so  siunvollen  und  wunderreichen  Gestaltung
entgegen,  daß  man  das  Verkommen  jener  gehaltvollen  Sitten,  ihr
Schwinden  aus  dem  Volksbewußtsein  als  einen  ierseblichen  oder
doch  bis  heute  unersetzt  gebliebenen  Schaden  beklagen  muß.

Statt  eine  dem  Fortschritt  der  Zeit  gemäße  Fortentwicklung
und  Ausgestaltung  alter  Volkseinrichtungen  zu  fördern,  haben
die  maßgebenden  Gewalten  sie  dem  Volke  arg  verleidet,  ihm  dafür
oft  etwas  völlig  Fremdes,  etwas  dem  Volkswesen  ganz  Uneigenes
aufgepfropft,  die  besonderen  seelischen  Verhältnisse,  ich  möchte
fagen,  die  Gemätzangelrgenheiten  aber  ganz  unbeachtet  und  un-Wn-
  gelassen.  Wie  die  Kirche,  so  übersah  auch  die  Schule
über  der  vielfach  schlecht  gewordenen  Schale  den  guten,  gesunden
Kern,  und  statt  Sitte  und  Sage,  Glaube  und  Brauch  durch  weise
Lehre  zu  deuten  und  ins  Reich  der  Volkspoesie  zu  erheben  oder  doch
treuer  Pietät  zu  empfehlen,  ging  der  blinde  Eifer  gewöhnlich  dahin,
  das  Unverständliche  als  unverständig,  das  Sinnige  als  un.
linnig  in  Mißachtung  *’  bringen.  Die  Polizei  kam  der  Kirche
und  Schule  nur  zu  willig  zu  Hilfe,  erließ  Verbote  über  Verbote,
ohne  zu  fragen,  ob  das  Zerstörte  auch  wieder  durch  etwas  Volksgemäßes
  ersetzt  werden  könnte.  So  ist  das  ländliche  Volkstum  zu
einem  Trümmerhaufen  geworden,  so  ist  im  Dorfe  eine  Poesiearmut,
  eine  Oede  und  Leerc  entstanden,  die  alle  Lust  und  Freude
des  jungen  Gemüts  am  Landleben  ertöten  mußte,  um  so  mehr,  je
mehr  Gelegenheit  die  junge  Generation  erhielt,  den  Reichtum  und
Glanz  des  städtischen  Lebens,  die  so  verheißend  winkten,  kennen  zu
lernen  und  die  Gegensätze  zwischen  Stadt  und  Land  auf  sich  wirken
zu  lassen.  Durchaus  folgerichtig  mußte  der  Gemütszustand  des
Volkes  veröden,  mußten  seine  seelischen  Triebe  verwildern;  daraus,
        <pb n="396" />
        —  300  —

wie  insbesondere  noch  aus  der  gänzlichen  Verwahrlosung  des  gefelligen.
  Gemeinschaftslebens  entstand  dann  vielfach  eine  Irrlichterei,
  eine  Vergnügungs-  und  Lebenssucht,  die  sich  einesteils
gewiß  auch  mit  in  dem  Zuge  nach  den  Städten  äußert,  die  sich
aber  noch  mehr  in  der  ganzen  sinnlosen  und  wüsten  Art  bekundet,
wie  heute  das  Gefellschaftsleben  auf  dem  Lande  sich  betätigt,  wie
insbesondere  die  ländlichen  Feste  gefeiert  werden.  (Vgl.  die  Versügung
  des  Landrats  Encger  für  den  Landkreis  Bochum  gegen
den  Unfug  des  Festwesens,  „Land“  V.  20.)  Diesen  gänzlich  vernachlässigten
  fruchtbaren  Boden  in  treue  Hut  und  Pflege  zu
nehmen,  ihn  von  dem  wildwuchernden  Unkraut  zu  befreien,  ihn  mit
neuen  tiefen  Furchen  zu  durchziehen  und  mit  vollwertigem  Edelfamen
  zu  bestreuen,  das  find  Aufgaben  von  größter  Bedeutung.

Vom  Standpunkte  der  äußeren  Heimatpflege  aber  ist  noch
binzuweisen  auf  die  Schädigung,  welche  unser  Heimgefühl  erleidet
durch  das  schwächliche  Preisgeben  unserer  heimatlichen  Sitte  und
Art  in  Bau  und  Tracht,  in  der  Kunst  und  im  Handwerk,  sowie  der
rücksichtslosen  Entstellung  unseres  Landes.  Unsere  heimatliche
Eigenart  wird  überflutet  und  weggeströmt  durch  den  Allerweltsstil
und  die  Allerweltsmode  der  großen  Stadt,  so  daß  sich  unser  Auge
geradezu  vergewaltigt  fühlen  muß,  wenn  es  nach  Jahren  wieder
auf  der  alten  Dorfheimat  weilt.  Ein  bekannter  französischer
Schriftsteller,  Pierre  Loti,  der  neulich  Berlin  besuchte  und  sich  dort
sehr  gelangweilt  fühlte,  bemerkt  in  seinem  im  „Figaro“  erschienenen
Reisebericht  u.  a:  „Man  forderte  mich  auf,  die  Museen  und  die
Paläste  zu  besuchen.  Aber  was  sollte  ich  in  den  Mufseen  tun,  die
mit  Gemälden  von  überall  her  gefüllt  sind,  in  den
Palästen  in  Stilen  aller  Länder  hlt  die  kleinste  Note
lokaler  Kunst“  (Wir  zitieren  nach  der  „Täglichen  Rundschau"
1900  vom  22.  Februar.)  Diefe.  Bemerkung  mag  boshaft  übertrieben
  sein;  aber  —  ich  kann  mir  nicht  helfen  —  im  Kern  ist  sie
durchaus  echt.  Soll  nun  auch  das  Land,  das  allein  noch  eine  lokale
Kunst,  d.  h.  einen  ausgeprägten  Voikscharakter  in  der  Kunst
(volkstümlicher  Bauftil),  zum  Ausdruck  bringt,  über  Jahrhunderte
binaus  getragen  und  treu  bewahrt  hat,  sich  den  Jungbrunnen  seiner
Kraft  und  Kunst,  das  ureigene  Volkstum,  verschütten  lassen  und
ebenfalls  einem  fo  verächtlichen  Feindesurteile  verfallen?  Bedarf's
  noch  der  Erklärung,  wie  sehr  Zeimgefühl  und  Heimatliebe
dabei  in  Mitleidenschaft  gezogen  find?

Bei  den  einzelnen  Versuchen,  welche  hier  und  da  in  bester  Absicht
  zur  Neubelebung  des  Volkstums  gemacht  sind,  z.  B.  durch  die
Vereine  zur  Erhaltung  der  Volkstrachten,  ist  man  insofern  i  in  einem
schweren  Irrtum  befangen,  als  man  das  Volkstum  von  einem  einzelnen
  äuheren  Bestandteile  aus  glaubt  wiederbeleben  zu  können
und  annimmt,  daß  es  darauf  ankäme,  diesen  Bestandteil  genau  fo
zu  erhalten,  wie  er  einstmals  war.  Wollen  wir  einen  kranken  Baum
wieder  gesund  machen,  so  würde  es  wohl  niemand  einfallen,  beim
Wipfel  oder  einem  einzelnen  Zweige  anzufangen,  sondern  wir
        <pb n="397" />
        —  397  —

suchen  ihn  vor  allem  am  Wurzelboden  zu  behandeln,  und  gelingt
es  uns,  ihn  von  der  Wurzel  aufwärts  gesund  zu  machen,  so

werden  die  Zweige  hernach  ganz  von  selber  wieder  grünen  und
ühen

So  muß  auch  das  Volkstum  bei  der  Wurzel  erfaßt  und  von
Grund  auf  geheilt  werden.  Ein  Verein,  der  nur  die  Volkstracht
pflegen  will,  ist  unseres  Erachtens  ein  Unding  und  trägt  nur  dazu
bei,  die  Volkstumpflege  in  übeln  Ruf  zu  bringen.

Wir  dürsen  bei  alledem  nicht  vergessen,  daß  alles  Gewordene,
also  auch  das  Volkstum  in  seinem  hergebrachten  Bestande  durch
die  Entwicklung  geworden  ist.  Ein  Beifpiel  dafür  bietet  gerade
die  Volkstracht,  die  da,  wo  sie  noch  besteht,  gewiß  nicht  etwas
Erstarrtes  sondern  etwas  sich  Fortentwickelndes  ist,  denn  anders
wäre  sie  tot.  In  Wahrheit  können  wir  also  nichts  anderes  tun,  als
diese  Entwicklung  im  Volkstume  pflegen,  dafitr
sorgen,  daß  sie  sich  nicht  überstürzt  oder  gar  jäh  unterbricht,  daß  die
Entwicklung  auch  nicht  von  außen  gewaltsam  herbeigeführt,
sondern  durch  den  Takt  der  gesunden  Volksseele  geleitet  wird.  Kein
jähes  Abbrechen  also  durch  Einführung  fremder,  städtischer  Moden
und  Stile,  sondern  ein  organisches  Fortentwickeln  der  einzelnen
Zweige  des  Volkstums  zu  einem  volksgemäßen  Neuen,  also  daß
sich  z.  B.  auch  in  einem  dem  Fortschritte  oder  den  Bedürsnissen
der  Zeit  angepaßten  Bauernhause  immerdar  der  charakteristische
volkstümliche  Baustil  ausprägt.

Was  von  dem  Bauernhause  gesagt  ist,  das  gilt  in  gleichem

Maße  von  der  Volkstracht,  von  den  Volksfesten,  den  Spinnstuben
und  den  tausendfachen  Sitten  des  Landvolks,  gilt  sodann  auch  von
den  Volksliedern  und  der  eigentlichen  Volksliteratur.  Die  Entwicklung
  des  Volkstums  soll  ausmünden  in  eine  wahrhafte
Volkskunstl!
Es  sei  an  ein  Wort  erinnert,  mit  dem  Prosessor  Felir  Dahn
einmal  sehr  trefsend  die  Lealksbräuche  würdigte:  „Ein  VPolk,  das  ein
wirklich  lebendiges  Volk  ist,  darf  auch  ein  Bedürfnis  haben  nach
dem  Schönen,  und  in  diesen  Bräuchen  steckt  ein  gut  Stück  schöner,
lebendiger  und  auch  gemeinverständlicher  Volkspocsie.  Ein  Volk
lebt  nicht  von  dem  Lorbeer  seines  Kriegsruhms,
vom  Brot  seiner  Industrie  allein,  es  bedars  auch
des  edlen  Keims  der  Poesie  :  sie  ist  eine  leuchtende,  aber
auch  eine  erwärmende  und  reinigende  Flamme,  und  Erleuchtung,
Erwärmung  und  Reinigung  —  wir  können  sie  brauchen  im
deutschen  Volke.“

Li#teratur.  Es.  seien  hier  als  grundlegende  Werke  für  das  Studium

deutschen  Volkstums  vorweg  genannt:  Fr.  Ludw.  Jahn,
A  Volkstum  (1810  in  Lübeck  erschienen.  Wir  bezieben  uns  auf

Wir  bitten  Kringend  diesen  Gedanlkengang  recht  genau
und  uns  nicht  noch  immer  nachzusagen,  wir  wollten  alte,  —W
Sitten  künstlich  wieder  beleben.
        <pb n="398" />
        —  308  —

die  von  Franz  Brümmer  besorgte  Reclamsche  Ausgabe,  Leipgig.  —  Jahn
hat  das  Wort  Volkstum  mit  diesem  Werke  erst  in  die  Literatur  und  den
deutschen  Sprachgebrauch  eingeführt.  Den  Bagriff  „Volkstum“  definiert
er  S.  27  als  „das  Gemeinsame  des  Volkes,  sein  innewohnendes  Wesen,
sein  Regen  und  2  eben,  seine  Witderergeuginggrraft  Dadurch  waltet
in  allen  Vollsgliedern“  ein  volkstümliches  Denken  und  Fühlen,  Lieben
ssen,  Frohfinn  und  Trauern,  Leiden  und  Handeln,  Entbehren  und
mWi  aidr  und  Sehnen,  Ahnen  und  Glauben.  Das  bringt  alle
die  elne  Menschen  des  Wt  —tl“t  daß  ihre  Freiheit  und  Selbstständigkeit
  Auterge  t,  sondern  gerade  noch  mehr  gestärkt  wird,  in  der
Viel.  und  Allverbindung  mit  ben-  übrigen  zu  einer  schön  verbundenen
Gemoeinde').  —  Dr.  Hans  Meyer  (im  Vercin  mit  mehreren  berühmten
  eebr.  Das  deutsche  Volkstum,  Keiveig  1898.  (Faßt  den
Begriff  des  deutschen  Volkstums  weiter  und  stellt  dieses  dar  als  „Zu-Eegrift
  —  un  deutschen  Volkscha  mlters  und  seiner  Erzeugnisse,  als
die  organische  Verbindung  der  psychischen  Eigenschaften  des  deutschen
Volkes  und  ihrer  Erscheim  ngen  im  Leben  und  in  der  Geschichte  des
deutschen  Volkes“.  Dr.  Albert  Freybe,  Züge  deutscher  Sitte  und
Gesinnung.  Gütersloh  1889.  Das  deutsche  Haus  und  seine  Sitten.
Ebenda  1892  und  mehrere  Einzelbehandlungen,  die  teilweise  noch  in  den
folgenden  Kapiteln  angeführe  werden.  Derselbe,  Christophorus.
Blatter  zur  Mlege,  von  deutschem  Glauben  und  Recht,  deutscher  Art  und
Sitte.  Leipzig.  Dörfflings  Verlag.  (Professor  D.  Dr.  Freybe  ist  ein
ebenso  bedeutender  Volkstumskenner  wic  gediegener  ologe,  seine
zahlreichen  Arbeiten  auf  diesem  Gebiete  sind  ungemein  wichtig,  weil  fie
den  tiefen  ethischen  Gehalt  der  deutschen  Sitten  und  Bräuche  offenbaren
und  namentlich  der  grenzenlosen  Verständnislosigkeit  und  Gleichgültigkeit
  der  kirchlichen  Kreise  unserm  althergebrachten  Volkstum  gegenüber
wirksam  Fun  gea7htkel  *  ð.  Meyer,  Badisches  Volksleben  im

auf

nt-ns-  7(  .  1886.  Bett  g  Bräser.
Darunter  8  Bild  "|  Auf  de  schen  Bauernleben  in
mtutulss  ——  demt  senen  Verfasser.  (Ueberhaupt  Heter  die  Literatur
detSicioendukgetSaMcmmadieSchtiftenvonP.Teiitichin  Dermannstadt,
  unendlich  viel  Förderndes  und  Vorbildliches.  So  wie
ihnen  wird  nirgends  sonst  das  Volkstum  gepflegt  und  zwar  in  allen  feide
Lebensfaktoren.)  —  H.  A.  Pröhle,  Kirchliche  Sitten.  Berlin  1858.  W.
Hertz.  Hevelke,  Prediger  an  St.  Barbara,  Danzig,  Kirchlic,  Sitten
in  Westpreußen.  Danzi  ig.  H.  WBäler,  Hofbuchdruckerei.  —  Rub
Heimatschutz.  3.  Aufl.  München  1904

Erntefeier.

Ich  wünsche  dem  Herrn  von  Nelken  ein  Gang,
Von  Rosen  eine  Ban
Demant  e  ne  Tür

Von  N#ri  un  Riegel  dafür“.
heißt's  in  einem  mecklenburgischen  Schnitterspruch.  Es  leuchtet
uns  daraus  ein  Stück  der  eigenartigen  Volkspoesie  und  Feldlust
entgegen,  die  in  den  alten  deutschen  Erntesitten  zum  Ausdruck
kommt.  Wie  der  Flachsbau  insbesondere,  so  ist  in  der  Erntezeit
die  Feldarbeit  überhaupt  Trägerin  solcher  Sitten  und  Bräuche.
        <pb n="399" />
        —  399  —

„So  ossenbart  sich“,  sagt  Prof.  D.  Dr.  Freybe  in  Parchim,  „gerade
bei  den  Erntebräuchen  deutsche  Feldlust  und  Dankbarkeit  zugleich,
die  am  schönsten  in  den  kirchlichen  Sitten  als  Dankbarkeit  gegen
Gott,  den  rechten  Wetterherrn  und  Erntespender,  sich  äußert.“
Man  sinne  nur  einmal  über  all  die  Aeußerungen  unseres  Volkstums
  nach,  die  unten  nachgewiesen  sind,  und  man  muß  verstehen,
daß  mit  diesen  Erntebräuchen  auch  die  naive  Feld-  und  Arbeitslust,
um  die  wir  heute  so  vieles  gäben,  verloren  gegangen  ist,  ja,  daß
die  Feldarbeit  damit  ein  gut  Keil  ihres  alten  Ansehens,

ihrer  Ehre  eingebüßt  ha

Auf  die  soziale  Bedeutung  ar  Erntesitten,  insbesondere  der
Erntefeste,  wurde  ich  zum  ersten  Male  ausmerksam  durch  die  Aeuße.
rung  einer  alten  Magd  im  OSildesheimischen.  Sie  diente  bereits
elf  Jahre  auf  einem  Rittergute,  wollte  nun  aber  die  Stelle  auf.
geben.  Gefragt,  warum  es  ihr  auf  dem  Gute  nicht  mehr  gefiele,
antwortete  sie:  Der  neue  Herr  wäre  zu  stolz  und  hätte  darum
das  Erntefeft  abgebracht;  statt  des  schönen  alten  Erntebiers,  mit
Musik  und  Tanz,  woran  die  alte  Herrschaft  und  die  Leute  immer
eine  große  Freude  gehabt  hätten,  würden  sie  jetzt  mit  barem  Gelde
abgefunden,  damit  der  Hert  sich  nur  Aa.  nicht  mit  seinen  Leuten  zu
„vermengen“  brauche.  —  Also  selbst  hier  die  unglückselige
  Ablöfung  mit  dem  5,,t  Groschen!  Und
dieser  Vorgang  ist  durchaus  topisch.

Vernachlässigt,  Wn  behandelt  oder  unrichtig  eingeschätzt,
  oder  völlig  unberücksichtigt  gelassen,  ist  dieser  ganze  herrliche
  Reichtum  an  deutschen  Gemütsäußerungen,  poesievollen  Sinnbildern
  und  althergebrachten  Wohlfahrtseinrichtungen  (z.  B.  das
erste  Brot  vom  neuen  Korn  den  Arbeitern  oder  Armenl)  bis  auf
spärliche  Reste  ohne  innere  Notwendigkeit  zugrunde  gegangen.  Die
Besitzer  haben  mit  dem  Verständnis  für  das  Wesen  des  Volkstums
und  der  Volkspoesie  das  naive  soziale  Empfinden  verloren,  und
die  alten  Einrichtungen  wurden  ihnen  unbequem;  die  Bauern
fühlten  sich  in  ihrem  einseitigen  Bildungsfortschritt  über  die
Volkssitte,  die  wahre  Bildung  als  Volkspoesie  auffassen  und  fort.-bilden
  sollte,  hinausgehoben.  Kein  Wunder,  wenn  nun  auch  die
Arbeiter  sich  darüber  hinaus  fühlen  und  nur  noch  gelegentlich  in
den  alten  Brauch  zurückverfallen,  wenn  es  ein  Trinkgeld  zu  ergattern
  gibt.  Daß  die  kleinen  Leute  und  Armen  den  Hauptschaden
  von  diesem  Untergange  der  alten  Volkseinrichtungen
trugen,  ist  ihnen,  wie  der  ganze  Vorgang  überhaupt,  wohl  ebensowenig
  zum  vollen  Bewußtsein  gekommen,  wie  den  Gutsbesitzern
und  Bauern,  an  denen  sich  diese  Entwicklung  durch  die  Abwanderung
  der  Landarbeiter  rächt.

Bei  einer  Debatte  im  preußischen  Abceordnetenhause  wurde
vom  Landwirtschaftsminister  Frhrn.  von  Hammerstein-Loxten
  mit  Recht  darauf  hingewiesen,  daß  es  heute  darauf  ankomme,
  das  gesunkene  Ansehen  der  landwirtschaftlichen  Arbeit
wieder  zu  heben,  wieder  zu  Ansehen  und  Ehren  zu  bringen.  Nun,
        <pb n="400" />
        —  400  —

möge  man  bei  den  Bemühungen  in  dieser  Richtung  nur  auch  die
alte  deutsche  Feldpoesie  wieder  zur  Geltung
bringen,  dann  wird  sich  mit  ihr  auch  die  alte  deutsche  Feldlust
  wieder  einstellen.  Diplome  und  Prämien  tuns  wahrhaftig
nicht  allein.

Mittel  und  Wege.  Wenn  unser  Verein  die  Mittel
ü  so  würde  ich  ihm  vorschlagen,  einen  hohen  Preis  zu  leten
auf  die  beste  Beantwortung  der  Frage:  „Wie  kann  die  alte  deutsche
Feldlust  wieder  erweckt  werden?“  Und  zwar  unter  sorgfältiger
Berücksichtigung  der  Sitten,  Bräuche  und  Feste,  die  in  unserm
alten  Volkstum  gegeben  sind,  aber  auch  unter  voller  Berück.
sichtigung  unfres  sozialen  und  kulturellen  Fortschrittes,  der  ein  einfaches
  Wiederaufleben  alter  naiver  Bräuche,  wo  sie  schon  ganz  verloren
  sind,  nicht  mehr  gestatten  würde.  —  Vielleicht  geht  eine
unserer  Landwirtschaftskammern  auf  diesen
Gedanken  ein.  Man  hat  Preise  aller  Art  ausgesetzt,  man  hat
in  hocherfreulicher  Weise  durch  Preisausschreiben  den  Wettbewerb
für  den  Bau  guter  Arbeiterwohnungen  hervorgerusen;  würde  da
ein  Preisausschreiben,  wie  das  hier  angeregte,  etwas  so  Seltsames
  sein?

Auch  für  die  Kirche  ist  eine  Anregung  nötig.  Wohl  hat  sie
das  Erntedankfest  bewahrt,  aber  in  so  nüchterner,  schmuckloser
Gestalt,  so  ganz  entblößt  von  allem  Sinnsälligen,  daß  sich  ihr  Fest
über  den  gewöhnlichen  Sonntagsgottesdienst  meistens  gar  nicht
mehr  erhebt.  Das  war  einst  schöner,  als  die  Kirche  noch  innigere
Fühlung  mit  dem  Volkstume  hatte,  und  sie  stände  sich  wahrlich  gut
dabei,  wenn  sie  diese  Fühlung  wieder  gewänne.  In  manchen
Gegenden  wurde  früher  die  Ernte  ein-  und  ausgeläutet:  warum
ließ  die  Kirche  das  abkommen?  Allgemein  war  die  Sitte  auf
dem  Lande,  daß  die  Gemeinde,  an  diesem  Feste,  gleich  den  Israeliten
bei  ihren  Festen,  „nicht  leer“  erschien  vor  dem  Herrn,  sondern
  ihr  Ernteopser  darbrachte.  Es  wurde  meistens  bedeutungsvoll
  auf  den  Altar  gelegt,  während  reich  und  arm,  alt  und
jung  nach  der  Predigt  unter  dem  Gesang:  „Nun  danket  alle
Gott“  um  den  Altar  ging,  wobei  der  Pfarrer  den  Anfang  machte.
Wo  diese  Sitte  nicht  herrschte,  pflegten  die  Kirchenältesten  das
Ernteopfer  an  den  Ausgängen  der  Kirche  entgegenzunehmen.
  In  einzelnen  Ortschasten  des  Harzes  (Osterode,
Hoppenstedt)  zog  der  Pastor  mit  seiner  Gemeinde  am  Erntedankfest
  vor  Ansang  des  Gottesdienstes  singend  ins  Feld  und  hielt
auf  der  nahen  Waldeshöhe,  von  der  man  das  Erntefeld  überschauen
konnte,  gine  kurze  Ansprache,  worauf  dann  mit  ihm  die  Gemeinde
—  vorauf  die  Schuljugend  mit  einem  Erntekranze,  der  auf  den
Altar  gelegt  wurde  —  singend  ins  Dorf  zurück  und  in  die  Kirche
zog.  Dieser  vorbereitende  Feldgottesdienst  am  Erntefest
  war  der  Gemeinde  unendlich  wert.  —  Auf  dem  Altar  prangte
dann  stets  ein  Erntekranz.  In  Wulferstedt  wurde  wie  nach  voll-
        <pb n="401" />
        —  401  —

endeter  Ernte  ein  Danksest,  so  beim  Beginne  derselben  ein  Ernteweihfest
  gefeiert,  das  von  der  Gemeinde  so  hoch  gehalten  wurde,
daß  niemand  eher  die  Sichel  anschlug,  als  bis  an  diesem  Feste
über  die  Erntcarbeit  der  Segen  gesprochen  war.

Was  hindert  die  Landbevölkerung,  was  hindert  insbesondere
die  Kirche,  an  diese  schönen,  mit  höchster  Kultur  sich  vertragenden
Sitten  wieder  anzuknüpfen?

Noch  zwei  Beispiele  zur  Veranschaulichung.  In  die  milde  Wärme
des  Septembers  fällt  das  uckermärlische  Erntefest,  die  „Austköst“.  An
diesem  Tage  sind  alle  Leutc,  die  in  langen  Wocken  rastloser  Arbeit  ihre

nge  Kraft  einsetzten,  dic  Ernte,  zu  cergen  Gäste  des  Gutsherrn.  Am
Lore#en  des  Festes,  das  stets  auf  einen  Sonnabend  fällt,  erhalten  die
Arbeiter  die  Aufforderung,  sich  die  Lebensmittel  für  den  Festtag  aus  dem
Hutekeuse,  zulk  holen,  damit  jede  Hausfrau  am  eignen  rde  und  nach
das  Festmahl  berciten  kann.  Um  zwei  Uhr  verfürden

  das  ka  der  Hofglocke  den  Beginn  des  festlichen  Umzugs  über
d.  Voran  wird  auf  langer  Stange  die  Erntekrone  getragen.  Sie

5  mit  lang  herabhängenden  Hagebuttenketten  und  bunten  Bändern  geschmückt.
  Alle  Getreidecarten  „#ind  mit  hineingebunden,  dazu  Astern.
Gceorginen,  Lebensbaum  und  Spargelkraut.  Die  Spitze  bildet  ein  vergoldeter
  Mohnkopf  mit  einer  Fahne  aus  Silberpapier,  die  auf  der  einen
Seite  die  Jahreszahl,  auf  der  anderen  die  Initialen  des  Gutsherrn
trägt.  Der  Kronc  folgt  das  Musiklorps,  die  Binderinnen  mit  Harken.
über  die  sie  ihre  bunten  Kirchgehtücher  und  Blumengewinde  gehangen

n,  die  Mäher  mit  ihren  Kornsensen,  und  daran  lieben  sich  alle
Arbeiter  des  Guts  (Stellmacher,  Schäfer,  Gärtner  usw.).  Nach  dem
Umzuge  kehrt  die  ganze  Schar  in  das  Gutshaus  zurück.  Die  GEchuen
schaft  epfängt  sie  auf  der  Freitreppe.  Die  Mäher  stellen  sich  in  einer
langen  Reihe  auf  und  streichen  ihre  Sensen;  dann  tritt  das  Mädchen
mit  der  Kronc  zum  Gutsherrn,  schwenkt  sie  über  seinemn  Kopf,  stellt  sich
vor  ihn  hin  und  sagt  einen  Vers  her,  wofür  sie  ein  ansehnliches  Geldgeschenk
  erhält,  das  die  Binderinnen  untereinander  teilen.  Wieder
streichen  die  Mäher  ihre  Sensen,  es  wird  „Nun  danket  alle  Gott“  gesungen,
ein  stilles  Gebet  gebetet  und  ein  Hoch  auf  den  Gutsherrn  ausgebracht,

s  er  mit  einem  Hoch  auf  seine  treuen  und  fleißigen  Arbeiter  bcantwortet.
  Während  die  Erntekronc  r-*—t  dem  Tanzplatz  vor  dem  Hause  aufgestellt
  wird,  verteilt  eines  der  Mädchen  Sträuße  mit  bunten  Bändern,
hür  die  sied  lein  Silbermünzen  erhält.  Nun  tritt  der  Tanz  in  sein

Recht,  an  Alt  und  Jung  lustig  beimkunkt  Schließlich  zieht  der
Mond  am  —Wn  auf,  und  nun  wird  die  Erntekronc  unter  klingendem
Spiel  in  das  Gutshaus  gebracht,  und  der  Herr  nimmt  sic  an  der  Stelle,
wo  die  vorjährige  das  Jahr  über  hing,  in  Empfang.  Damit  ist  die  Feier
im  Freien  zu  Ende,  und  es  wird  den  Leuten  ein  Raum  angewiesen,  wo
sie  bei  Bier  und  Zigarren  weitertanzen.  Leider  sinken  die  Erntefeste
beutziktage.  immer  mehr  zu  einer  Beköstigung  im  Kruge  mit  Tanz  und
Freibier  herab  und  es  bleibt  wenig  übrig  von  der  alten  Austköst,  die  in
ihrer  harmlosen  Frählichleit  ein  Beigen  echt  deutschen  Lebens  und
#ä.  auf  dem  Lande  war  (vgl.  A.  Zarnack,  „Austköst“:  Land  XV,

Delan  Tuzinger  in  Gutach  (Amt  Wolfach)  hat  mit  Erfolg  versucht,
  in  seiner  Gemeinde  ein  nach  Beendigung  der  Erntearbeiten  stattfindendes
  Fest  einzuführen,  das  einen  volkstümlichen  Charakter  trägt
und,  nachdem  es  seit  dem  Jahre  1903  wiederholt  worden,  als  bere  its
eingewurgelle  Crniesite  betrache  werden  kann.  Es  hat  folgende  Form:

Sobnrey,  Wegwelser.  2
        <pb n="402" />
        —  102  —

ein  Erntefestzug  bewegt  sich  vom  Rathaus  zur  Kirche;  voraus  die  Dorfmusik,
  dann  die  trachttragenden  Schultinder  mit  Sträuße  en  in  der  Hand,
hinter  ihnen  die  Erntekranzträgerin  im  Feslstaat;  den  aleerlei  Früchte
enthaltenden  großen  Erntekranz  trägt  sie  an  cinem  mit  bunten  Bändern
umwundenen  Stabe.  Dazu  wird  ein  besonders  kräftig  Cgebautes  und
unbescholtenes  Mädchen  ausgesucht.  Sie  ist  umgeben  von  einigen  Schäpelmädchen“,
  die  ebenfalls  den  Festschmuck  tragen;  auf  dem  Kopfe  den  eigenarligen
  mit  Hlitternfarbigen  Glasperlen  und  kleinen  Spiegeln  ausgestatteten
  „Schöpel'  und  in  der  Hand  einen  Erntestrauß.  An  die
Schöpelmädchen  schließen  sich  die  schulentlassenen  Mädchen  im  Sonntagsstaat
  an,  mit  den  roten  Bollenhüten  und  der  sonstigen  Ortstracht  angetan.
Dann  folgen  die  Vereine  mit  ihren  Fahnen:  Militär-,  Gesang-  u6  e
verein.  #  gcordnet  bewegt  sich  der  Zug  zum  Gotteshause,  um  vor  seinem
Portal  Halt  zu  machen,  Kier  rr  der  Pfarrer  den  Zug  und  läßt
den  ersten  Vers  von  „Nun  danket  alle  Goit  t“  anstimmen.  Die  Pforten
der  Kirche  öffnen  fic,  und  n  Führung  des  Geistlichen  treten  die
Schäpelm  n  an  den  Altar,  wo  der  Erntekranz  an  dem  Bibelpult
Miehereeleg!  wird  und  nun  die  aufgeschlagene  Bibel  umrahmt  —  beides
beieinander,  was  der  Mensch  zum  Leben  braucht  für  Leib  und  Seele:
das  Brot  und  das  Wort  Gottes.
„Wenn“  —  so  schreibt  Dekan  Nuzinger  im  „Land“  (13.  Jahrgang
Nr.  8)  —  Ddie  Veranstaltung  durch  gutes  BWetter  begünstigt
wird,  wenn  die  Schäpel  im  Sonnenschein  glitzern  und  das  frische  Rot
der  Bollenhüte  leuchtet,  wenn  über  dem  wogenden  Zuge  der  Kranz  und
die  Fahnen  sich  erheben  und  die  festliche  Menge  unter  den  Klängen  der
Musik  zur  Dorfkirche  zicht.  wenn  die  Mädchen  still  und  feierlich  den
Altar  schmücken  mit  dem  Kranz  und  den  Sträußen,  so  kann  kciner  sich
der  erhebenden  Wirkung  dieser  Sitte  entziehen,  und  manchem  starken
Nann  kamen  dabei  schon  Tränen  der  Freude  und  der  Rührung  in  die
ugen

Literatur.  Dr.  E.  Kück  u.  2  Sohnreh:  Feste  und  Spiele  des  deut.
schen  Landvolks.  Verlin  1008  .Die  Erntefeste  und  der  Schwingtag
in  Montanus,  Die  drutschen.  Volksfeste.  rEll’mie?:  und  beusscer
Volksglaube  in  Sagen,  Märlein  und  Volksliedern.  Tlerl  ohn.
Freybe,  Züge  deutscher  Sitte  xs  Gesinnung  (Das  Leben  im  Dank
und  im  ech)  Gütersloh.  —  F  Zũge  zarter  ucheen  im  und
Gemütatieis  In  deutscher  Volksinte,  Zeitschrift  für  den  deutschen  Unterricht.
  13.  Heft  5.  In  zweiter  Auflage  erweitert  in  Buchform.
  13,  Sahe  ertelsmann  1900.

Volksfeste.

„Festlichkeit  ist  Erheben  über  das  gemeine  Leben,  Herauskommen
  aus  der  Alltäglichkeit,  Entsesselung  des  Geistes  von  leiblichen
  Unterdrückungen,  Abspannung  des  Körpers  von  der  Fronarbeit,
  Besreiung  des  Herzens  von  Daseinssorgen,  Versuch,  die
Nleinsbürden  abzulasten;  überhaupt  ein  Erholungsleben,  wo  der

nsch  doch  einmal  der  Gegenwart  froh  wird,  ohne  ängstliches
Honchen  und  Zählen  der  Uhr,  die  ohne  Rast  zum  Notwerk  abruft.
Frei  steht  der  Mensch  dann  als  ein  Wesen,  das  auf  Freude  ein
össentliches,  unveräußerliches  Recht  hat,  nicht  bloß  verstohlen  sie
nippen  darf  und  sich  knechtisch  lüstern  im  Winkel  beranscht.“  (Jahn,
        <pb n="403" />
        —  103

Deutsches  Volkstum,  S.  196.)  Wenn  wir  daraufhin  die  heutigen
Festlichkeiten  unseres  Landvolkes  ins  Auge  fassen,  so  fallen  uns
zwei  Erscheinungen  auf,  von  denen  man  zunächst  ausgehen  muß:
1.  das  völlige  Verschwinden  deralten,  fastimmer
sinnreich  ausgestalteten  Bolt-  ete  und  eine  dadurch
entstandene  langweilige  Oede  und  Leere;  2.  das  Aufkommen
und  Ueberhandnehmen  bloßer  Tanzbelustigun.
gen,  Bölle  und  Vereinsveranstaltungen,  bei  denen  die  oberen
und  unteren  Bevölkerungsklassen,  die  bei  den  alten  Festen  Hand
in  Hand  gingen,  sich  immer  mehr  voneinander  abschließen.
„Dienstboten  haben  keinen  Zutritt!“  heißt  da  die  charakteristische
Regel  z.  B.  in  nordöstlichen  Gegenden  Deutschlands  (das  Land
VII.  Nr.  15,  S.  261).

Vielsach  vollzog  sich  diese  Wandlung  in  unmittelbarem  Anschluß
  an  die  Verkoppelungen,  welche  den  alten  Volksfesten  die
reale  Grundlage  nahmen.  (Aufteilung  des  Dorsangers.)  Der
Schwerpunkt  aller  Vergnügungen  wurde  nun  ins  Wirtshaus  verlegt,
  und  für  die  Bewegungsspiele  im  Freien,  die  ehedem  das
Volkssest  begleiteten,  tritt  das  Kartenspiel  in  der  Wirtsstube  und
ein  jeder  Abwechslung  entbehrendes  Tanzen  ein.  Mit  einem
Wort:  die  Volksseste  sind  entartet  und  haben  deshalb  naturgemäß
  wirtschaftliche  und  sittliche  Schäden  aller  Art  zur  Folge.

Eine  Besserung  der  Zustände  wird  durch  unfruchtbare  Verbote
  nicht  erreicht;  das  Jungvolk  sieht  in  dem  fortgesetzten
  Eifern  gegen  seine  Ve#nübungen  nur
einen  Grund  mehr,  dem  Lande  den  Rücken  zu
kehren  und  sich  dahin  zu  wenden,  wo  die  unbeschränkte
  Freiheit  der  Freude  herrscht.  Die  maßgebenden
  Kreise  müssen  sich  also  endlich  darüber  klar  werden,  daß
ein  direktes  Verbot  der  Vergnügungen  niemals
das  gewünschte  Ziel  erreishn  man  muß  sich  auf  Mittel
zur  Abstellung  der  Auswüchse  beschränken,  im  übrigen  aber  alles
Ernstes  an  einer  naturgemäßen  Reform  der  Feste  arbeiten.

Mittel  und  Wege.  Die  noch  vorhandenen,  aus  alter
Zeitstammenden  ländlichen  Volksfeste  mitihren
oft  ganz  eigenartigen  örtlichen  Gebräuchen
müssen  erhalten,  erneuert,  veredelt  und  fortgebildet  werden.

Am  leichtesten  läßt  sich  dies  bei  den  Natur-  oder  Zeit
festen  wieder  erreichen.  Das  Neuaufleben  der  Natur  im  Frühling,
  der  Glanz  der  sommerlichen  Lichtzeit  und  die  Wunder  der
herbstlichen  Fruchtbarkeit  sprechen  das  Herz  des  Landbewohners
mächtig  an.  Das  beweisen  die  heute  noch  fast  überall  zerstreut
gefeierten  Zeitfeste,  oder  wo  die  Feste  zurückgedrängt  sind,  die
Gebräuche  bei  den  verschiedenen  Naturerscheinungen  und  im  Lauf
der  Jahreszeiten:  die  Begrüßung  des  neuen  Lichts  und  neuen
Lebens  durch  das  in  Süddeutschland  am  „Funkensonntagt  sast
allgemein  übliche  Scheibenschlagen  oder  Funken--—
        <pb n="404" />
        —  404  —

treiben,  das  schon  im  16.  Jahrhundert  als  Volksfest  „mit
gutem  Mut  und  viel  Kurtzweyl,  singen,  springen,  dantzen,  Geradigkeit
  undt  anderem  Abentbener“  begangen  wurde,  ja  bereits
im  Jahre  1090  als  Volkssest  nachweisbor  ist,  die  Frühlingsbegrüßung
  durch  das  Hubertusfest  in  Horchheim,  weiter
unten  am  Rhein  „Hubestovend“  genannt,  am  Niederrhein  und
im  Bergischen  das  „Vertreiben  des  Winterkönigs“,  das  Wildemannsfest
  im  Elsaß,  das  „Todaustragen“  in  Mitteldeutschland,
  „der  alte  Jude“  in  Schlesien  und  die  so  gedankenlos  ausgearteten
  Fastnachtsfeste  am  Rhein.  Montanus  bemerkt
zu  dem  Frühlingssest  des  „Todaustreibens"  in  Schlehbusch:  „Nie
ist  ein  Volksfest  gefunden,  das  so  allgemeine  Teilnahme  gesunden,
so  große  Frende  geschassen  und  der  Unsittlichkeit  so
entgegengestanden  hat.  Es  hat  bewiesen,  was  derartige  Feste  bei
auter  Leitung  zu  wirken  imstande  sind.  Es  wuchs  von  Jahr  zu
Jahr  an  Glanz,  bis  das  Jahr  1818  es  umstieß.“

Zu  Ostern  sind  am  Rhein  noch  da  und  dort  die  Osterfeuer
tebräuchlich,  daneben  werden  die  Osterbäume  gepflanzt,  die
bei  Nacht  durch  Lichter  erhellt  und  umtanzt  werden.  Die  liebsten
Feste  aber  sind  allgemein  die  Maien-  und  Pfingstfeste.
Sie  stehen  bezeichnenderweise  im  engsten  Zusammenhang  mit
Religion  und  Kirche.  Die  Gilden  und  die  Kirmesseiern,  dic  meist
in  diese  Jahreszeit  sallen,  wurden  und  werden  immer  erst  in  der
Kirche  begonnen.

Das  Mainachtsingen,  Maibaumsetzen,  Maikönigin.
krönen  sind  uralte  Volksseiern  und  lassen  sich  unter  guter
Leitung  zu  echten  nutßbringenden  Festen  aus  dem  Lande  leicht
auch  heute  noch  gestalten,  namentlich  in  Verbindung  mit  Volksund
  Jugendspielen.  Am  Rhein  wiederum  kommen  in
einzelnen  Gemeinden  die  Kinder  am  Maimorgen  mit  grünen
Zweigen  und  Moisträußen  in  die  Häuser  und  singen  in  sinnigster
Weise  den  Mai  ins  Haus:

Guten  Tag,  guten  Tag  ins  Hausl
Hier  bringen  wir  den  Mai  ins  Haus.
Wir  haben  heute  Maic,

Der  gibt  uns  unsere  Weihe.

Läßt  sich  eine  schönere  Festeinleitung  ausdenken?  Die  Sänger
werden  erst  mit  Wasser  begossen  und  dann  mit  Eiern  und  Geld
beschenkt.  Auch  in  Westfalen  findet  sich  dieser  Gruß  noch.  Später
ziehen  alle  zur  Maikönigin,  krönen  und  schmücken  sie  mit
Blumen  und  bezengen  Achtung  und  Untertänigkeit.  Das  vorhergehende
  Sittengericht  erhöht  den  ethischen  Wert
der  Feier.  Die  Brunnenfeste  in  Sachsen  und  Thüringen
haben  den  gleichen  Charakter  der  Frühlingsfreudigkeit.  Lange
unterdrückt  sind  die  Pfingstnachtgesänge.  Pfingst.
kuchen,  Psingstumzige,  Psingstfahnenjagen  sind
aber  noch  vielerorts  im  Gebrauch.  Ein  Pfingstvolksfest,
        <pb n="405" />
        105

das  aus  dem  ganzen  Schwabenlande  besucht  wird,  findet  am
2.  Pfingsttag  in  der  historischen  Nebelhöhle  bei  Reutlingen
statt,  wobei  die  farbeubunten  Volkstrachten  der  dortigen  Landbevölkerung
  eine  besondere  Rolle  spiel  en.

An  die  Pfingstfeste  reihen  sich  die  Sonnenwendfeiern,
Johannisfeuer,  die  Erntefeste  mit  ihrem  kirchlichen  und
weltlichen  Charakter,  daun  zur  späteren  Jahreszeit  in  den  Gegenden,
  wo  sich  Flachs-  und  Hanfbau  noch  mehr  vorfinden,  der
Schwingtag.,  die  Kirchweihe  (irmes,  Kerb,  Kirbe,  Kilbe,
Kirta),  St.  Mart  i  n  und  schließlich  die  Feiern  zu  Nikolaus,
Weihnachten,  Silvester  und  Dreikönig.  Die  ganze
Fülle  der  hier  nur  angedeuteten  Volksfeste  veranschaulicht  das
Werk  „Feste  und  Spiele  des  deutschen  Landvolks,
von  Gymnasialoberlehrer  Dr.  E.  Kück  und  Prof.  H.  Sohnrey.
S.  u.  Literatur.)

An  Volksfesten,  die  mehr  einen  historischen  als  ausgeprägt
zeitmäßigen  Charakter  tragen  und  in  mustergültiger  Form  gefeiert
  werden,  sind  in  Nord-  und  Siddeutschland  und  Oesterreich
noch  erhalten:  Ritterfest  zu  Landsberg,  Rüdenfest  zu  Aichach,
Kirschfest  zu  Naumburg,  Tänzelfest  zu  Kanfbeuren,  Dinkelsbühler
Kinderzeche,  Bassewitfeste  in  Kyritz,  Rotenburger  Meistertrunk,
Leonhardesritt  in  Tölz,  Rottenburger  Häselikirchweih,  Schweden.
fest  im  Kinzigtal,  Drachenstich  zu  Fürth  i.  Wald.  Die  meisten
dieser  ländlichen  Volksfeste  sind  mit  dramatischen  Aufführungen
verbunden.  Es  muß  Aufgabe  der  Volksfreunde,  Pfarrer,  Lehrer.
Gutsherren  ufw.  sein,  solche  Feste  in  ihrer  Eigenart  dem  Dorf
und  der  Gegend  zu  erhalten,  oder  —  wo  sie  erloschen  sind  —
wieder  neu  zu  beleben.  Beispiel:  Das  Grenzebier-Fest
in  Drans  feld  (Kreis  Münden)  wurde  1899  um  ersten  Male
wieder  seit  50  Jahren  auf  Anregung  des  Dr.  Oberdiek  von
der  gesamten  KCrtsbevölkerung  aller  Stände  historisch  treu  gefeiert.
  Eine  ähnliche  Wiederbelebung  des  seit  1818  erloschenen
Schlebuscher  Maifestes  würde  von  vortresslicher  Wirkung  sein.
Auch  die  Wiederbelebung  der  alten  Sonnenwendfeste  gehört  bi,
her.  So  hat  man  in  Heidelberg  in  den  letzten  Jahren  das  alte
Sommertagsfest  wieder  ausgegrisfen,  das  nun  unter  Beteiligung
von  Tausenden  von  Kindern  alljährlich  im  März  abgehalten  wird.

Es  lassen  sich  da  mit  verhältnismäßig  geringen  Mitteln  schon
große  Erfolge  erzielen.  Kostspieligem  Aufwand  muß  jedenfalls
sorgsam  vorgebeugt  werden.  Das  gilt  vor  allem  von  den  modernen
Festen,  denen  wir  natürlich  auch  Einlaß  gewähren  müssen.  Nur
sollen  die  Gesang=  und  Kriegervereinsfeste  die  guten  alten  Volksfeste
  nicht  überwuchern,  wie  es  heute  leider  fast  allerorten  geschieht.
Auch  sollte  man  die  patriotischen  Feste  nicht  durch  zu  lange  und
zu  viele  patriotischen  Reden  unleidlich  machen.  In  Günzerode
am  Harz  veranstaltete  der  Domänenpächter  Schäfer  ein  ländliches
  Sedanfest  mit  Scheibenwettschießen,  Reigentänzen  und
Wettlaufen  der  Dorsmädchen  nsiv.  An  dem  Festzug  beteiligten
        <pb n="406" />
        —  406  —

sich  Gutsherr,  Pfarrer,  Lehrer,  Ortsvorsteher,  Gemeindebeamte,
Bauern,  Handwerker,  Knechte,  Mägde  und  Kinder.

In  Haunover,  Schleswig.  Holstein,  Westfalen  und  am  Niederrhein
  ersreuen  sich  die  kirchlichen  Bolksfeste  einer  außerordent.
lichen  Beliebtheit  bei  allen  Klassen  der  Landbevölkerung.  Obenan
stehen  die  Missionsfeste  (die  in  der  Gegenwart  bei  der  Ausbreitung
  der  deutschen  Kolonien  doppelte  Bedeutung  gewinnen).
Sie  werden  im  Freien  gefeiert;  alle  Stände  der  Landbevölkerung
  nehmen  einmütig  daran  teil.  Prächtige  ländliche  Fefte
bieten  auch  die  in  jenen  Gegenden  eingebürgerten  Posaunenfeste.
Die  allgemeine  Beliebtheit  dieser  Feste  bei  allen  Ständen  der
Landbevölkerung  beweist,  daß  nicht  Verbot,  sondern  Veredlung
  der  Vergnügungen  der  ersolgreiche  Weg  zur
Besserung  der  Zustände  ist.  Der  gute  Geist  dieser  festlichen  Veranstaltungen
  wird  sich  auch  den  rein  weltlichen  Volksfesten  mitteilen


Es  muß  dahin  gestrebt  werden,  dast  die  alte  ethische  Grundlage
  der  Volksfeste  wieder  zur  Geltung  kommt.  Jedes  ländliche
Volkssest,  welcher  Art  es  auch  sein  mag,  sollte  mit  festlichen  Aufzügen
  und  Umzügen,  musikalischen  und  mimisch-dramatischen  Ausführungen
  ernsterer  oder  heiterer  Art,  besonders  aber  mit  Wettspielen
  und  Wettkämpfen  verbunden  sein.  Die  ganze  Festseier
muß  aus  dem  Wirtshaus  heraus  ins  Freie,  auf  den  Dorsanger
(der  allerdings  oft  nicht  mehr  da  ist,  oder  unter  Zelte  verlegt
werden;  auch  das  Tanzvergnügen  sollte  hier  stattsinden.  Im
Vordergrund  der  gebotenen  Vergnügungen  stehen  die  körperlichen
Wettkämpfe  und  Wettspiele  (der  Bauernburschen  zu  Pferde)  im
Fahnenjagen,  Ringelstechen,  Rolandspielen,  das  Bogenschießen,
Vogelschießen,  die  Reigentänze  der  Dorfmädchen,  Tänze  und  Spiele
der  alten  Gilden.  Sie  fesseln  und  erregen  die  gesamte  Landbevölkerung,
  bieten  ihr  ein  Vergnügen,  dem  alle  mit  Spannung
und  Interesse  zusehen,  an  dessen  Ausgang  alle  den  größten  Anteil
nebmen:  sie  ziehen  von  Trunk=  und  Tanzgelagen  im  Wirtsaus

  a

Selbst  die  Tänze  erscheinen  einer  Beredlung  und  Bereicherung
dringend  bedürftig;  sind  doch  mit  den  alten  Sitten  und  Liedern
des  Volkes  auch  die  althergebrachten,  oft  so  sinnigen,  humor-  und
reizvollen  Volkstänze  abgekommen,  ohne  durch  besseres  ersetzt  zu
sein.  Man  muß  wohl  sagen:  sie  sind  mit  den  alten  Dorfmusi  kanten,
die  auch  noch  ein  besonderes  Kapitel  verdienten,  ins  Grab  gesunken.
  Wer  noch  gesehen  hat,  wie  unsere  Alten  und  Aeltesten
tanzten,  und  nun  sieht,  wie  wüst  bei  den  heutigen  Dorffesten  getanzt
  wird,  wie  arm  die  heutige  Generation  an  interessanten  und
edlen  Tänzen  ist,  der  muß  diese  Wandlung  lebhaft  bedauern.
Hier  und  da  sind  die  alten  Volkstänze  ausgezeichnet  und  gelegent.
lich  von  Festspielen  wieder  ins  Leben  zurückgerufen.  Wir  hätten
hier  eine  interessante  Ausgabe  für  die  Winterabende.  Ohne
Zweisel  würde  mancher  alte  Tanz  gern  wieder  ins  Leben  zurück.
        <pb n="407" />
        —  407

genonunen  werden.  Und  wenn  dann  noch  dieser  oder  jener  neue
Tanz  einge  führt  würde,  so  könnten  wir  auch  darin  nur  einen
wünschenswerten  Gewinn  für  unsere  Volksseste  sehen.

Voraussetzung  der  Festresorm  ist  aber,  daß  sich  alle  Stände
und  Klassen  gemeinsam  an  den  ländlichen  Festen  beteiligen,  jedes
ländliche  Fest  also  ausnahmlos  ein  Gemeindefest  wird.  Eine
wirkliche  Resorm  kann  überhaupt  nur  durch  die  Mitarbeit  der
gebildeten  und  vornehmen  Kreise  angeregt  und  durchgeführt
werden;  diese  Mitarbeit  allein  genügt  aber  56ä  vielmehr  ist
direkte  Teilnahme  aller  gebildeten  Familien
an  den  ländlichen  Volksfesten  dringend  notwendig,  um  den  Auswüchsen
  und  Schäden  (der  Roheit  und  Zügellosigkeit,  der  schrofsen
Ausschließung  und  Abschließung  der  verschiedenen  Klassen)  mit
Ersolg  entgegen  zu  treten.  Sicherlich  bietet  eine  solche  Teilnahme
(auch  Mitwirkung)  in  denjenigen  Gegenden,  in  denen  die  Klassenunterschiede
  unüberbrückbar  hervortreten,  große  Schwierigkeiten;
allein  bei  ehrlichem  Willen,  offenem  Verständnis  für  dic  sozialen
Fragen  der  Gegenwart  und  richtigem  Taktgesühl  läßt  sich  doch
vieles  überwinden.

Von  Michtigkeit  ist,  daß  in  ländlichen  Gemeinden  und  an
Familienabenden  Pfarrer,  Lehrer,  Gutsherren  oder  andere  Volksfreunde
  durch  einen  Vortrag  die  Landleute  mit  dem
Ursprung  und  dem  Wert  der  alten  Volksfeste  und
der  Notwendigkeit  einer  Veredlung  der  bestehenden
  oder  der  Gründung  neuer  ländlicher  Feste  bekannt
  machen.  Der  Lehrer  sorge  für  Turnausführungen  und
Wettspiele  der  Knaben,  Reigentänze  der  Mädchen,  Schulkinderchöre
  usw.  Gerade  in  solchen  Gegenden,  in  denen  die  Arbeilerbevölkerung
  für  jede  Neform  der  Feste  abgestumpst  oder  die  Beitzer
  jeder  Förderung  fröhlicher  Landseste  abhold  und  unzugänglich
ind,  wird  die  Mitwirkung  der  Kinder  an  ländlichen  Festen  häufig
der  einzige  Weg  sein,  auch  die  widerwilligen  Eltern  allmählich
ür  eine  Neubelebung  sinniger  Volksseste  zu  gewinnen.

Literatur.  Jahn,  Deutsches  Volkstum.  S.  190  (Reclamsche  Ausbe).
  —  Mon  tanus,  Deutsche  Volksfeste.  Omlebso  Bädecker.
1854/58.  —  Reimann,  Deutsche  Volksfeste  im  19.  Jahrhundert.  1830.
fannenschmid,  Germanische  Erntefeste  im  beildristen  und
ristlichen  Joltus.  GConnover  1878.  —  E.  von  Schenckendorff  und
Dr.  F.  A.  Schmidt,  Jahrbuch  für  Volks-  und  Augenbfbiele,  Jahrg.
6,  1897.  Leipzig.  Voigtländer.  Kap.  4  und  6:  Die  öffentlichen  Feste
und  Lustbarkeiten  in  Norddeutschland  und  unsere  Resocm  der  Voltefest
die  wichtigsten  Volksfeste  Süddeutschlands.  —  Eugen  Mogk,
und  Gebräuche  im  Kreislauf  des  Jahres.  .Schusche  Wichrsralien
Dreöden  1000,  S.  275.  —  Derselbe,  Die  deutschen  Sitten  uus
Bräuche  in  Dr.  Hans  Mayer,  Das  deutsche  Volkstum.
bis  317.  —  A.  Schultz-Wampen,  Pommersche  Volksfeste  auf  #n
Lande  (Land  IV.  S.  310).  —  E.  Kück  und  H.  Sohnrey,  Feste  und
Siiele  r  Aees'  deutschen  Landvolks.  Deutsche  Landbuchhandlung.
rlin  .
        <pb n="408" />
        —  408  —

Jugend=  und  Volksspiele.

Daß  die  Germanen  imstande  waren,  das  verweichlichte  Römergeschlecht
  zu  überwinden,  verdankten  fie  nicht  zum  wenigsten  ihrem
Bestreben,  in  ihrer  Jugend  durch  Spiele  und  Wassenübungen  ein
starkes,  gesundes,  fittlich  frisches  und  kräftiges  Geschlecht  heranzuziehen.
  Leider  beschränken  sich  die  neuzeitlichen  Bestrebungen
zur  Förderung  des  Jugend-  und  Volksspieles  fast  ansschließlich

uf  die  Stadt.  Worin  hat  das  seinen  Grund?  In  dem
snier  unausrottbaren  Vorurteil,  daß  die  Landjugend  ohnehin
durch  ihre  ländliche  Umgebung  und  Arbeit,  ihre  größere  Vorlicbe
  für  die  Natur  und  —  sagen  wir  einmal  ganz  gelinde  —
durch  ihre  Anspruchslosigkeit  keiner  besonderen  Fürsorge  auf  dem
Gebiete  der  Spiele  und  der  körperlichen  Uebung  bedürfe?  Ist
diese  Annahme  richtig,  dann  spricht  man  den  Landkindern
jegliches  Gemüt,  jegliche  Notwendigkeit  der  geistigen  Erfrischung
ab,  dann  erzieht  man  eine  wilde,  zügellose  Jugend,  die  höchsteus
„Ränber  und  Soldaten“  zu  spielen  versteht,  dann  ertötet  man  schon
in  der  Ingend  den  dem  Deutschen  so  mächtig  innewohnenden
Trieb  der  Liebe  zur  Heimat.

Das  gemeinsame  Spiel  ist  eine  unversiegbare  Quelle  reinster
Lust  und  geistiger  Erfrischung.  Die  Spiele  halten  ab  von  gefähr.
lichen  Erholungen.  Erholung  ist  ebenfo  notwendig  als  Arbeit,
auch  für  Kinder  und  die  beranwachsende  Jugend.  Wie  mancher
Knabe  sucht  sich  seine  Erholung  im  Aufsuchen  von  Vogelnestern,
im  Werfen  von  Steinen,  wie  mancher  #  im  Lesen  schlechter
Bücher  oder  im  Umgange  mit  rohen  Genossen!l  Im  gemeinsamen
  Spiele  findet  er  eine  nützliche  Erholung.  Es  ist  von
großem  Einfluß  auf  die  Charakterbildung.  Der  Eigenwille  bricht
sich  an  einem  gleichberechtigten  andren  Willen.  Der  Spielende  lernt
so  seinen  Willen  mit  dem  der  anderen  in  Einklang  bringen.  Will
der  Starrkopf  also  auch  noch  so  heftig  trotzen,  sein  Wille  muß
sich  dem  allgemeinen  Richterspruch  beugen,  oder  die  spielende
Schar  überläßt  den  Eigenwilligen  fseinem  Schicksal  und  spielt
weiter.  Der  Gemeingeist  wird  durch  die  Spiele  geweckt,  gesördert
und  ausgebildet,  das  gemeinsame  Spiel  der  Angehörigen  aller
Stände  wirkt  versöhnend  und  ausgleichend.

So  werden  die  Spiele  eine  Vorschule  des  Lebens  und  wirken
vorteilhaft  auf  die  physische,  die  intellektuelle  und  die  Charakterbildung
  der  Jugend.

DToch  dars  das  Spiel  nicht  auf  die  Jugend  beschränkt
  bleiben.  Aus  den  Jugendspielen  sollten  die  allgemeinen
  Volkospiele  hervorgehen.  So  war  es  zur  Zeit  der  Väter.
und  wenn  wir  die  Alten  von  ihnen  erzählen  hören,  so  leuchten
ihnen  die  Angen,  und  lebhaft  fließt  die  Rede  in  der  Erinnerung  der
harmlosen,  fröhlichen  Spiele  in  Gottes  herrlicher  Natur  unter  dem
lachenden  Himmel,  auf  den  grünen  Dorsangern,  in  den  rauschenden
        <pb n="409" />
        —  409  —

Wäldern  der  Heimat!  Die  Erinnerung  an  die  alte  Torflinde,  die
Stätte  der  Jugend-  und  Volksspiele,  den  Anger,  wo  im  Sommer
im  Wettstreite  die  Burschen  sich  maßen,  die  Wälder  und  Berge,  wo
man  sich  im  fröhlichen  Spiel  tummelte,  hat  oft  in  Landkindern,
welche  die  Stadt  an  sich  gelockt  hatte,  so  überwältigend  gewirkt,  daß
sie  sich  wie  von  einer  unwiderstehlichen  Macht  nach  der  heimatlichen
Scholle  gezogen  fühlten.

Mittel  und  Wege.  Beispiele.  Seit  uralten  Zeiten
wird  mit  besonderer  Vorliebe  Ball  gespielt.  Professor  Weinhold
  bemerkt:  „Das  mittelalterliche  Ballspiel  mag  mancherlei  Arten
gehabt  haben;  eine  der  gewöhnlichsten  scheint  die  folgende  gewesen
zu  sein,  die  noch  heute  gespielt  wird:  Die  spielenden  Knaben  teilen
sich  in  zwei  Parteien,  die  eine  wirft  den  Ball,  die  andere  fängt  ihn.
Die  Werfenden  wechseln  ab  und  suchen  den  Ball  soweit  als  möglich
zu  schleudern,  die  anderen  haschen  danach  und  werfen  ihn  unter  die
andere  Schar.  Wer  davon  getrossen  wird,  muß  zu  der  fangenden
Seite  übertreten,  und  dies  geht  fort,  bis  die  ganze  werfende  Schar
aufgelöst  ist.“

Leider  besteht  die  Wahrnehmung,  daß  die  erwachfene  Jugend
nur  noch  in  vereinzelten  Gegenden  Deutschlands  dem  Ballspiel  obliegt.
  Woran  liegt  das?  Vielfach,  in  Norddeutschland  wenigstens,
lediglich  daran,  daß  der  Dorfanger,  der  Spielplatz  von  altersher,
durch  die  Separationen  (Verkoppelungen)  rücksichtslos  aufgeteiltwurd
  s(iehe  S.  308).  Erste  Vorbedingung  für  Wiedererweckung
  oder  Förderung  des  Ballspiels  ist  demnach,  daß  die
Gemeinden  das  Zerstörte  ersetzen  durch  Beschaffung
  eines  ausreichend  großen  Spielplatzes
  un  mittel  v#s  am  Dorfc.  Die  kleinen  Fetzen,  die
man  in  den  letzten  Jahren  bei  den  Verkoppelungen  zu  diesem  Zwecke
übrig  ließ,  genügen  ganz  und  gar  nicht!

Grundverkehrt  wäre  es,  wollten  wir  auf  dem  Lande  das
Jugend-  und  Volksspiel  mit  Hilfe  der  zahlreichen  Spielsammlungen,
  wie  sie  der  Buchhandel  an  die  Hand  gibt,  wieder  einführen.
Wir  können  —  Gott  sei  Dank!  —  noch  alles,  was  wir  brauchen,  aus
dem  ureigensten  Brunnen  unseres  Volkstums  schöpfen.  Man  soll
nur  einmal  gehörig  nachforschen  und  wird  in  jedem  Dorfe  noch

Schätze  heben  können.  Was  die  heutige  Ingend  nicht  mehr  weiß,
das  wissen  noch  immer  die  Alten  hinterm  Ofen.  (Der  Herausgeber
kann  jedem,  der  zu  ihm  kommen  will,  den  Beweis  dafür  in  seinen
Sammelmappen  geben.)  Aus  diesen  alten  Wurzeln  mögen  dann
die  Triebe  zu  neuen  Spielen  kommen.  Einige  Beispiele:  Am
Südfuße  des  Harzes  bis  hinab  in  die  goldene  Aue  werden  am
ersten  Osterfesttage  heute  Volksball-  und  Wettspiele  von  den  jungen
geuten  beiderlei  Geschlechtes  abgehalten.  Dort  müssen,  wie  Pfarrer

eichhardt  in  Rotta  uns  mitteilt,  die  jungen  Eheleute  der
Gencha  welche  im  verflossenen  Jahre  geheiratet  haben,  Geschenke
  als  Preise  stiften.  Zuerst  werfen  die  Burschen  große  bunte
        <pb n="410" />
        —  410  —

Bälle,  „Brautbälle“,  welche  geschenkt  sind,  hoch  in  die  Lust;  wer  sie
auffängt,  trägt  fie  als  Preis  davon.  Andere  schlagen  die  Bälle  so
lange,  bis  fie  zerreißen  und  dann  ihres  Inhaltes,  meist  Geldstücke,
entleert  werden.  Die  jungen  Mädchen  aber  lausen  nach  einer
Stange  als  Ziel  um  die  Wette.  Dort  hängen  allerhand  bunte
fücher  und  Bänder,  mit  welchen  die  Siegerinnen  geschmückt
werden.

Vielfach  ift  die  ältere  Jugend  vom  Ballspiel  auch  deshalb  abgekommen,
  weil  die  Art  des  Spiels  eine  zu  kindlich  einsache
  ist.  Man  führte  dann  in  den  Gemeinden  das  Balltreiben
  ein.  Ein  Ball,  8—10  Zoll  im  Durchmesser,  von  Drillich,
mit  Haaren  gestopft  und  mit  einem  ledernen  Griff  verfehen,  dient
dazu.  Auf  einer  freien  Bahn  werden  an  den  Enden  zwei  Male
und  außerdem  die  Mitte  bestimmt;  die  zwei  Parteien  besetzen  —
einander  gegenüber  —  die  Bahn  zu  beiden  Seiten  der  Mitte,  ungesähr
  je  fünf  Schritte  von  derfelben  entfernt.  Nun  nimmt  einer
der  Mitglieder,  durchs  Los  bestimmt,  den  Ball  und  wirft  ihn  nach
mehrmaligem  Kreisschwingen  gegen  die  andere  Partei.  Diese  sucht
den  Ball  mit  den  Armen  aufzusangen  oder,  wenn  er  schon  die  Erde
berührt  hat,  mit  dem  Fuße  aufzuhalten.  Von  der  Stelle  an,  wo
der  Ball  aufgehalten  wurde,  erfolgt  nun  das  Zurückwersen.  Treibt
fo  die  eine  Partei  die  andere  über  ihr  Grenzmal,  so  hat  fie  gewonnen.
  Das  im  Erscheinen  begriffene  Buch  „Feste  und
Spiele  des  deutschen  Landvolkes“  wird  eine  ganze
Iatk#  für  das  Landvol-  geeigneter  sinn-  und  nutzreicher  Ballspiele
enthalten.

Am  Ballspiel  nahm  früher  das  ganze  Volk  teil.  Könnte  das
an  unfern  Frühlings-  und  Festtagen  nicht  wieder  so  werden?  Wie
Ball=  und  andere  Spiele  in  Verbindung  mit  Volksfesten
  wenigstens  das  Interelfe  der  Allgemeinheit  wieder
finden  können,  ergibt  sich  aus  einigen  Beispielen  in  dem  Kapitel
„Volksfefte“.  Volksfpiele  und  Volksfefte  müssen  im  engften  Zufammenhang
  bleiben,  um  lebensfähig  zu  fein.

Außer  dem  Ballspiel  find  mancherlei  Wurs.  und  Kugelspiele
zur  Frühlingszeit  in  Gebrauch,  welche  wohl  zu  empsehlen  sind.
Dahin  gehört  das  im  Elsaß  gebräuchliche  Hurnussen.  Die  Ange.
hörigen  zweier  Gemeinden  sind  die  Spielenden.  Die  eine  Partei
schlägt  mit  einem  schlanken  Stecken  oft  50—70  Fuß  hoch  und  zuweilen
  600  bis  800  Fuß  weit  eine  kleine  Scheibe,  von  ihrem
brummenden  Tone  Hornifse  oder  Hornus  genannt,  welche  die
andere  Partei  mit  großen  Holzschaufeln  innerhalb  einer  gewiffen
Grenze  aufzufangen  und  abzutun  hat.

Die  Dittmarschen  haben  noch  nebtere  diefer  krastvollen  Spiele
bewahrt,  besonders  das  Wettbofseln,  das  Klootschießen
oder  Klootwerfen.  Dieses  Wersen  sindet  gewöhnlich  zwischen  zwei
sich  herausfordernden  Ortschaften  statt.  Die  Parteien  kommen  zu
einer  bestimmten  Zeit  im  Wirtshaufe  zusammen,  wo  der  Kloot,
        <pb n="411" />
        —  411  —

eine  faustgroße  Kugel  von  festem  Holze,  ausgehängt  ist.  Durch  die
Kugel  hat  man  kreuzweise  zwei  Löcher  gebohrt,  um  sie  mit  Blei
auszugießen,  so  daß  sie  etwa  ein  Psund  wiegt.  Jede  Partei  wählt
aus  ihrer  Mitte  zwei  der  stärksten  und  ewändtesten  Burschen  oder

änner.  Die  Werfer  legen,  auf  dem  Platze  angekommen,  ihre
Oberkleider  ab  und  werfen  den  Kloot  mit  ungeheurer  Gewalt.
Nun  wirft  auch  die  Gegenpartei,  und  diejenige  ist  Sieger,  deren
Kloot  am  ersten,  also  mit  den  wenigsten  Würfen,  den  Ausgangspunkt
  des  Wettkampfes  wieder  erreicht.  Das  zuerst  bestimmte  Ziel
ist  also  nur  die  Hälfte  der  Strecke,  es  fordert  daher  eine  gute  Berechnung
  der  Kraft  des  Werfenden,  damit  man  nicht  um  einer
kleinen  Strecke  willen  einen  vollen  Wurf  verliere.

Dem  Klootwerfen  ähnlich  ist  das  Kugelschlagen  in  der  Grafschaft
  Hohenstein  im  nördlichen  Thüringen.  Im  Frühjahre,  wenn
das  Umherstreifen  auf  dem  Felde  der  Saat  noch  keinen  Schaden
tut,  wird  an  den  Sonntagen  oder  den  Österfesttagen  das  genannte
Spiel  getrieben.  Das  Spielgerät  besteht  aus  einem  etwa  meterhohen
  Stabe,  der  unten  spitz  ist  und  in  die  Erde  gesteckt  wird.  Auf
denselben  ftellt  man  eine  Kugel  aus  hartem  Holz  welche  mit  einem
Holzhammer,  dem  Kugelschläger,  fortgeschlagen  wird.  Durch  das
Los  werden  zwei  Parteien  gebildet.  Das  Spiel  beginnt  bei  dem
Wirtshaufe  im  Dorfe  und  setzt  sich  bis  zu  einem  bestimmten  Ziele
fort,  einem  Walde  oder  sonst  einem  Flurteile,  auch  einem  Wirtshaus.
  Am  Spiele  beteiligen  sich  die  Erwachsenen  von  jedem
Lebensalter,  während  die  Knaben  den  Stab  tragen,  ihn  ins  Mal
stellen  und  die  Kugel  suchen.  Da,  wo  diese  liegen  bleibt,  muß  der
Stab  eingesteckt  werden.  Die  Partei,  deren  Kugel  zuerst  ans  Ziel
kommt,  hat  gewonnen.  Es  kommt  also  vor  allem  darauf  an,  die
Kugel  recht  weit  und  in  der  rechten  Richtung  fortzuschlagen.  Im
Amte  Eschershaufen  an  der  Weser  wird  das  „Trudeln“  von  der
Jugend  gespielt.  Als  Spielplatz  dient  in  Ermangelung  einer  besonderen
  Bahn  die  Landstraße.  Als  Wurfgeschoß  bedient  man
sich  einer  anderthalb  Zoll  dicken  Holzscheibe.  Diese  wird  von  der
einen  Partei  derartig  geworfen,  daß  sie  sich  rollend  fortbewegt.
Die  andere  Partei  sucht  nun  durch  Bretter  und  Knüttel,  welche  sie
geschickt  der  rollenden  Scheibe  in  den  Weg  wirft,  diese  aufzuhalten.
Gelingt  ihr  dies,  so  nimmt  sie  den  Platz  als  Standpunkt  ein,  an
dem  sie  liegen  blieb.  Oft  jedoch  rollt  die  Scheibe  weit  über  den
Standpunkt  der  zweiten  Partei  hinaus,  indem  sie  über  die  Knüttel
und  Bretter  hinwegspringt.  Während  nun  die  zweite  Partei  der
Scheibe  nachläuft,  folgt  ihr  die  erste.  Der  Werfer  der  zweiten
Partei  ergreift  darauf  die  Scheibe  und  schleudert  sie  zurück,  worauf
die  erste  Partei  fie  aufzuhalten  sucht.  So  geht  es  hin  und  her.
Ost  kommt  es  vor,  daß  die  eine  Partei  die  andere  durch  geschicktes
Wersen  bis  zum  nächsten  Dorfe  zurücktreibt.

Im  Südwesten  kennt  man  ein  fröhliches  Wiesenspiel,  die
Heugeiß.  Die  eine  Partei  stellt  einen  mit  drei  Beinen  versehenen
        <pb n="412" />
        —  412  —

Holzklotz,  die  Geiß,  auf  und  schützt  ihn  durch  einen  Zaun  von
Spitstäben,  Spiekern,  die  sie  in  die  Erde  geschleudert  hat.  Die
andre  Partei  sucht  den  Zaun  mit  ihren  Stäben  umzuwerfen,  und
trifft  einer  von  ihnen  die  Geiß,  so  läuft  er  möglichst  weit  fort,  bis
die  besiegte  Partei  ihn  einholt.

Bei  unsern  Vorfahren  waren  auch  die  volkstümlichen  Kegel.
spiele  auf  den  Wiesen,  unter  der  Dorflinde,  auf  der  Dorfstraße
sehr  beliebt.  In  der  Mark  Brandenburg  findet  sich  noch  heute
auf  den  Dörfern  das  Tuchschieben.  Neun  Burschen  werfen  nach
neun  Kugeln,  und  derjenige,  welcher  die  höchsten  Punkte  erreicht
hat,  erhält  als  Preis  ein  buntes  Tuch.  In  der  Gegend  um  Eisleben
  ist  das  Platzen  der  Kegel  im  Gebrauch.  Es  besteht  darin,
daß  man  das  aufgestellte  Kegelspiel  durch  die  durch  die  Luft  geworfene
  Kugel  trifft.

Sehr  beliebt  sind  noch  heute  überall  die  Wettritte.  In
der  Mark  Brandenburg  kennt  man  das  Krauzreiten  am
Pfingstfeste,  wo  die  jungen  Burschen  mit  einer  Stange  einen  an
einem  Baume  häugenden  Kranz  herabstechen,  während  im  Kalauer
Kreise  das  Stollenreiten,  dessen  Preise  von  den  jungen  Mädchen
gebackene  Stollen  sind,  gepflegt  wird.  Im  nördlichen  Thüringen
kennt  man  das  Hammelreiten.  Wer  zuerst  beim  Wettritt  am
Ziele  ankommt,  erhält  den  dort  aufgestellten,  mit  bunten  Bändern
gezierten  Hammel.  In  Vorpommern  wird  das  Tonnenabschlagen
fleißig  geübt.  Die  Burschen  reiten  an  einer  hoch  aufgehängten
Tonne  im  Galopp  vorbei  und  führen  mit  eiuem  Knüppel  einen
Schlag  nach  ihr.  Wer  das  letzte  Stäbchen  herunterschlägt,  ist
Tonnenkönig.

Indessen  ist  es  nicht  unbedingt  erforderlich,  solche  Spiele  einzuführen
  oder  wiederausleben  zu  lassen,  welche  ihren  Zielpunkt  in
der  Erringung  von  Preisen  haben:  es  gibt  auch  andere  gesellige
Ingend-  und  Volksspiele  in  Deutschland,  dic,  ohne  den  Ehrgeiz  zu
erregen,  zu  empsehlen  sind.  Dahin  gehören  die  mannigfaltigsten
Arten  der  Frühlingsspiele.  In  Schlesien  trägt  man  den  Sommer
in  der  Gestalt  eines  ausgeputzten  Bäunchens  aus,  in  der  Rheinbfalz

  pflegt  man  das  Sommer=  und  Winterspiel,  wobei  dem  in

Stroh  verkleideten  Winter  der  Garaus  gemacht  wird,  in  Thürin-=gen
  wird  der  „alte  Tod“,  d.  i.  eine  Strohpuppe,  den  Winter  bedeutend,
  im  Feuer  verbrannt.  Am  Osterabend  aber  leuchten  die
Fener  weit  in  dos  Land  hinein,  und  Burschen  und  Mädchen  tanzen
um  den  lodernden  Flammenstoß.

Pfingsten  ist  die  hohe  Zeit  der  Jugend-  und  Volksspiele,  wo
der  Wald  sein  lichtes  Frühlingskleid  angelegt  hat.  Hier  gilts.
darauf  zu  achten,  daß  die  Jugend  ihre  Vergnügungen  im  Freien
abhält.  Die  Sitte  des  Einholens  des  Maikönigs,  der  sich  im
Walde  versteckt  hält,  und  von  der  Jugend  gesucht  wird,  sollte  überall
  wieder  eingeführt  werden.

Lassen  wir  der  Jugend  und  dem  Volke  das  Gemiit  nicht  verkümmern
  und  nähren  wir  das  Bedürfnis  nach  den  harmlosen,
        <pb n="413" />
        —  113  —

Körper  und  Geist  ersrischenden  Spielen!  Geben  wir  ihm,  so  oft
sich  die  Gelegenheit  bietet,  Anregung  zum  Spielen!  Es  muß  nur
ein  Ansang  gemacht,  die  erste  Schen,  die  erste  Schwierigkeit  überwunden
  werden.  Wie  in  England,  müssen  die  Tugend  und  Volks.
spiele  eine  Volkssache  werden,  sie  müssen  über  die  Schule
hinaus  —  das  sei  hier  besonders  betont  —  Volkswohlfahrt,
Gesundheit,  Gesittung,  Liebe  zur  Heimat  und  zum  Vaterland
fördern,  dann  wird  auch  ihr  wohltätiger  Einsluß  auf  unsere
Jugend  immer  mehr  anerkannt  werden!

Eine  erfreuliche  Anregung  ist  von  dem  Central-Ausschuß  zur
Förderung  der  Jugend-  und  Volksspiele  in  Deutschland  ausgegangen,
  den  der  für  alle  diese  Bestrebungen  mit  Feuereiser
wirkende  Landtagsabgeordnete  v.  Schenckendorss  in  Görlitz  am
21.  Mai  1891.  in  Berlin  gegründet  hat.  Allerdings  hat  sich  die
Wirkung  dieses  Ausschusses  bisher  nur  auf  die  Städte  erstreckt;
doch  sollte  der  gute  Einsluß,  den  diese  Bestrebungen  auf  die  leitenden
  Kreise  im  Sinne  unserer  Bestrebungen  ausüben,  endlich  auch
dem  Lande  zugute  kommen.  Ein  bedentsames  Beispiel  für  die
Förderung  des  Ingendspiels  auf  dem  Lande  danken  wir  dem  schon
genannten  wackern  Kreis  Steinburger  Gemeinnützigen  Verein,
der  den  verschiedenen  hilssbedürftigen  Orten  Beihilfen  zur  Beschaffung
  von  Spielplätzen  und  Spielgeräten  gewährt,  auch  einen
Wanderpreis  für  die  besten  Tennisspieler  ausgesetzt  hat.

Literatur.  Feste  und  Spiele  des  deutschen  Landvolks.
  Von  Dr.  E.  Kück  u.  Prof.  H.  Sohnrey.  Verlag  der  Landbuchhandlung,
  Berlin.  —  Heinr.  Carstens,  Linderspiele  aus  Schleswig-Holstein
  (Jabrbuc  des  Vereins  für  niederdeutsche  Spracherschung.
X  u.  XIII).  —  C.  v.  enckendorff  u.  Dr.  med.  F.  A.  Schmidt,
Jahrbuch  für  LSenn  und  Jugendspicle.  Leipzig.  1892—1000.  —
v.  Schenckendorff  und  Schmidt,  Ueber  Jugend-  und  Vollsspiele.
Hannover·  Linden,  Meng  u.  Co.  1892.  —  Gutbs-Muths.  Spiele.
5.  Auflage.  Heransgegeben  von  Schett,  Hof  in  Bayern.  1803.  —  Dr.
Eliner,  Jungendspiele.  Leipzig.  —  Zander,  Ueber  die  Bedenutung
der  Jugendspiele.  Danzig  1883.  —  Jacob,  Deutschlands
spielende  Jugerd.  Leipzig.  —  Sollens  Sammlung  velfstümkicher
Jugendspiele  der  Kreise  Jülich  und  Geilenkirchen.  Düren  1896.
Handelmann,  Volks-  und  Kinderspiele  aus  Schle  Holstcin.  Kicl

1871.  —  Zweiter  Geschäftsberich!  des  Kreis  Steinburger  Gemcinnützigen
Gnins.  1895.  S.  16.  —  L.  Wortmann,  ewogeceiwicll.  Leipzig
1801.  —  Ratgeber  zur  Einführung  der  Volls=  und  Jngendspicke.
I.  u.  II.  Leipzig  1890.

Die  Spinnstube.

Das  Bedürsnis,  das  die  Spinnstube  hervorgerusen  hat,  wird
mit  der  Beseitigung  des  Spinnrades  selbstverständlich  nicht  beseitigt.
  Die  Spinnstube  wird  fortbestehen,  wenn  auch  das  Spinnen
ganz  aushören  sollte:  nur  daß  dann  vielleicht  die  süddeutsche  Bezeichnung
  „Lichtstube“  mehr  am  Platze  wäre.  Wir  können  es
        <pb n="414" />
        —  114  —

von  unserm  Standpunkte  auch  nur  durchaus  für  erwünscht  halten,
daß  das  Jungvolk  neben  all  den  ihm  zugebrachten  neuen  Veranstaltungen
  zur  Pslege  der  Geselligkeit  auch  eine  Stätte  behält,
wo  es  nach  seiner  Väter  Weise  unter  sich  sein  und  seine  ureigene
Sitte  und  Art  entsalten  kann.  Es  wäre  doch  geradezu  schrecklich,
sollte  die  Landjugend  in  lauter  Schablonen  gezwängt  werden,  die
alles  Eigenleben  ertöten  müßten.

Aber  gegen  keine  Volkssitte  ist  im  Lause  der  letzten  Jahrhunderte
  sowie  in  den  letzten  Jahrzehnten  heftiger  geeisert  worden
als  gegen  die  Spinnstube,  diese  älteste  und  bedeutendste  Einrichtung
des  bäuerlichen  Hausfleißes  zur  Pflege  des  geselligen  Gemeinschaftslebens,
  diese  machtvolle  Trägerin  und  Bewahrerin  der  Lieder  und
Sagen,  der  Sitten  und  Bräuche  unseres  Volks.  Man  hat  die
Spinnstube  jahrelang  durch  den  Gendarmen  auseinander  treiben
lassen,  man  hat  die  beim  Besuch  der  Spinnstube  ertappten  jungen
Leute  in  völlig  gesetzwidriger  Weise  versolgt  und  in  Polizeistrafen
  genommen  und  so  geradezu  eine  Vergewaltigung  an  dieser
Volkssitte  begangen.  Da  es  für  uns  selbst  nach  allen  Ersahrungen
sehr  gefährlich  ist,  die  Spinnstube  den  Geistlichen  gegenüber  ins
rechte  Licht  zu  stellen  und  zu  verteidigen,  so  beschränken  wir  uns
an  dieser  Stelle  daraus,  das  Beispiel  zweier  Geistlichen,  die  die
Spinnstube  in  unserem  Sinne  eingeschätzt,  gewürdigt  und  gepflegt
haben,  für  uns  reden  n  zu  lassen.  Der  bekannte  treffliche  Missionsschriststeller
  Pastor  Dr.  Grundemann  in  Mörz  bei  Belzig
schreibt  im  „Land“:

.....  M  an  gibt  sich  jetzt  viel  Mühe,  mit  neuen  Formen  auf
die  erwachsene  Jugend  Einfluß  zu  gewinnen,  und  gründet  Jünglings-
  und  Jungfrauenvereine.  Solche  neuen  gesellschaftlichen  Verbände
  aber  sind  schwer  zu  lebenssähigem  Dasein  zu  bringen.
Sie  bleiben  auf  dem  Boden  unseres  Dorflebens  ein  exotisches
Gewächs.  Wie  viel  wertvoller  ist  die  „Spinnichte“,
känien  na5  aiuder  alte,  sestgewurzelte  gesellschaftliche

  Verband,  der  von  persönlichen  Verhältnissen
völlig  unabhängig  ist.  Bei  uns  ist  die  Spinnichte  in  der  Tat  noch
cine  geschlossene  Genossenschaft,  deren  einzelne  Glieder
sich  nur  durch  Krankheit  oder  durch  andere  unumgängliche  Gründe
von  dem  Besuche  der  Versammlungen  abhalten  lassen.  Wir  möchten
den  einzelnen  jungen  Leuten  gern  einen  sesten  Halt  geben.  Hier
haben  wir  ihn.  Die  Spinnichte  ist  eine  Genossenschaft,  die  ihre
Mitglieder  lebenslang  verbindet.  Es  liegt  etwas  Rührendes  darin,
wenn  so  ein  altes  Mütterchen  nach  dem  Begräbnis  der  letzten
Spinnschwester  sagt:  „Nun  bin  ich  bloß  noch  allein  von  unserer
Spinnichte  übrig  geblieben!“  Ich  kann  nicht  umhin,  dieses  In.
stitut  mit  einer  gewissen  Ehrerbietung  zu  betrachten.“

Selbstverständlich  sind  Grundemann  auch  die  Auswüchse  der
Spinnstube  nicht  verborgen  geblieben:  .  .  .  „Freilich  vielsach  ist
es  (das  Institu  der  Spinnstube)  schändlich  entstellt,  oft  gröblich
besudelt  ...  Freilich  sind  in  einigen  Spinnichten  böse  Dinge
        <pb n="415" />
        415  —

vorgekommen  .  ..  Daher  ersährt  man  oft  den  stärksten  Widerspruch,
  wenn  man  sie  verteidigt.  Viele  meinen,  diese  Einrichtung
geradezu  bekämpfen  zu  müssen.  Ich  habe  von  einem  Orte  gehört,
wo  der  Psarrer  die  Spinnversammlung,  nachdem  er  die  Mitwirkung
  des  Herrn  Landrats  gewonnen  hatte,  durch  den  Gendarmen
  auseinandertreiben  ließ.  Daß  nun  die  zersplitterten  und
des  durch  altes  Kerkemmen  geordneten  Zusammenhangs  beraubten
jungen  Leute  noch  viel  mehr  der  Verwilderung  ausgesetzt  waren,
hatte  er  wohl  nicht  bedacht  ..  ..  Wer  überzeugt  ist  von  den  Versäumnissen,
  unter  denen  dieses  Institut  seit  langer  Zeit  leidet,  der
wird  Geduld  üben.  Ist  doch  in  diesem  Stück  auch  das  geistliche
Amt  nicht  frei  von  Schuld  —  ebenso  wie  das  christliche  Haus  und
der  Gemeindevorstand  ..enn  ein  alter,  ehrwürdiger  Jamilienpokal
  einmal  schändlich  besudelt  wäre,  so  würde  man  ihn  darum
nicht  zerschlagen,  sondern  ihn  sorgsältig  reinigen.  So  sollen
wir  esmit  der  Spinnstube  ma

Mittel  und  Wege.  „Der  Fenor-  fährt  Dr.  Grundemann
  sort,  „kann  es  nicht  allein.  Aber  er  sollte  am  ersten  dafür
Verständnis  haben  und  darum  die  anderen  Instanzen,  die  hier  in

Betracht  kommen,  anregen,  daß  sie  an  ihrem  Teile  ihre  Schuldigkeit
  tun.  Vor  allen  Dingen  hat  er  den  Eltern  einzuschärfen,
daß  sie  die  nötige  Aussicht  nicht  versäumen.  Hier  (in  Mörz)  ersolgt
  jedesmal  im  November,  wenn  das  Spinnen  wieder  ansängt,
eine  darauf  bezügliche  Ankündigung  von  der  Kanzel.  Ferner  sollte
der  Gemeindevorsteher  bei  jeder  vorkommenden  Ungehörigkeit
ernstlich  einschreiten.  Womöglich  sind  auch  die  Kirchenältesten  anzuregen,
  daß  sie  das  ihrige  tun,  damit  in  der  Spinnichte  alles  in
christlicher  Zucht  und  Ordnung  zugehe.  Kommt  dann  die  direkte
Tätigkeit  des  Pastors  hinzu,  so  werden  die  Klagen  über  die
Spinnichte  allmählich  verschwinden.

Meine  Erfahrungen  haben  mich  in  der  Ueberzeugung  bestärkt,
daß  die  Spinnstube  dem  Pastor  eine  sehr  gute  Gelegenheit
  zur  Arbeitin  seiner  Gemeinde  gibt.
Schon  der  Gedanke,  daß  der  Pastor  ganz  unerwartet  kommen  kann,
wirkt  wohltuend,  wenn  erst  die  Stimmung  so  ist,  daß  sein  Besuch
gern  gesehen  wird.  .  ..  Wir  sollten  dankbar  sein,  daß  wir  durch
den  Besuch  der  Spimnichte  Gelegenheit  haben,  der  erwachsenen
Jugend,  die  sonst  für  jede  Einwirkung  außerhalb  der  Kirchenmauer
  für  uns  sehr  schwer  zu  haben  ist,  näher  zu  treten,  sowie  uns
auch  die  Gelegenheit,  in  die  Häuser  zu  kommen,  wertvoll  sein
sollte.  .  Wo  ich  hinkam,  bin  ich  gern  gesehen  und  jedesmal
aufgesordert,  recht  bald  wieder  zu  kommen.  Der  männliche  Teil
der  erwachsenen  Jugend  zeigte  sich  immer  noch  etwas  scheu,  als
wollten  sie  es  nicht  glauben,  daß  der  Pastor  ihre  Anwesenheit  gutheißen
  könne.  Ich  denke,  wir  sollen  daran  arbeiten,  einen  anständigen
  geselligen  Verkehr  der  Burschen  und  Mädchen  herbeizuführen.
  Wenn  die  Eltern  im  Hause  bleiben,  so  ist  nicht  viel  zu
        <pb n="416" />
        416  —

befürchten.  Vollends,  wenn  wir  selbst  kommen,  können  wir  die
Burschen,  die  zögernd  anf  der  Straße  stehen,  dreist  aussordern,
mit  einzutreten  .  .  .  .

Noch  gilt  hier  im  Volksbewußtsein  die  alte  Ordnung,  daß
ein  gefallenes  Mädchen  nicht  mehr  in  die  Spimnichte  kommen

arf  .  .  .  .  .  In  vielen  Gemeinden  unserer  Gegend  ist  diese  Zucht
ehlichůch  die  einzige  mit  realer  Wirkung,  d.  h.  niit  Ausschluß
aus  der  Gemeinschaft.  Kirchenzucht  steht  meist  nur  aus  dem  Papier,
da  es  nur  sehr  vereinzelt  vorkommt,  daß  ein  Gemeindekirchenrat
die  ihm  in  dieser  Beziehung  zustehende  Befugnis  in  Anwendung
bringt.  Solch  eine  Instanz  der  Zucht,  die  in  der  alten  Volkssitte
wurzelt,  sollte  uns  sehr  wertvoll  sein,  und  es  ist  zu  bedauern,  daß
neue  Einflüsse  diese  Instanz  lahm  zu  legen  beginnen.  Soweit  es
angeht,  versuche  ich  dies  zu  verhindern  .  ..  Einigemale  war  diese
Regel  in  einer  oder  der  anderen  Spinngesellschaft  durchbrochen
worden  ..  .  es  schien  mir  nun  angczeigt,  die  Gemeinde  von  der
Kanzel  an  die  alte  Ordnung  zu  erinnern.  Das  war  ersolglos.

Ich  glaubte  nun,  in  diese  Spinnichte  nicht  mehr  gehen  zu
dürsen.  Von  manchem  ihrer  Mitglieder  wurde  mein  Fernbleiben
schwer  empfunden  .  ..  Gegen  das  Frühjahr  wurde  dann  eine
der  Gesallenen  und  einc  anderc,  die  in  ihre  Fußtapsen  getreten
war,  ausgeschlossen.  Ich  bin  dann  wieder  in  dieser  Spinnichte
gewesen  und  konnte  es  spüren,  wie  man  sich  darüber  freute.  Die
alte  Einrichtung  erweist  sich  also  immer  noch  als  eine  Instanz  der
Zucht  unter  der  erwachsenen  Jugend.  Das  sollte  man  hoch  anschlagen
  .  .  ..  Es  kann  sein,  daß  an  manchen  Orten  durch  die
Versäumnisse  der  betressenden  Instanzen  die  Spinnichte  so  verwildert
  und  roh  geworden  ist,  daß  der  Pastor  nicht  hingehen  kann.
Dann  wird  er  mit  andern  Mitteln,  indem  er  als  Seelsorger  auf
die  Eltern  und  auch  auf  die  jungen  Leute  selbst  einwirkt  und
indem  er  die  besseren  Elemente  gelegentlich  ins  Pfarrhaus  einladet
  lohne  gerade  einen  Jungsrauen-Verein  neuen  Stils  zu
bilden)  und  sie  an  eine  edlere  Geselligkeit  gewöhnt,  den  sittlichen
Stand  der  Spinnichte  zu  heben  juchen  ....  Bei  dem  Besuch  der
Pfarrtöchter  in  der  Spinnstube  ist  die  Voraussetzung,  daß  sie  den
nötigen  Takt  in  vollem  Maße  besitzen.  Vor  allem  dürsen  sie  sich
ihrer  höheren  Bildung  wegen  nicht  vornehm  über  die  Dorsmädchen
stellen.  Alles  herablassende  Wesen  würde  den  Ersolg  verhindern.
Die  Liebe  Christi,  welche  dem  Kastengeist  wehrt,  ist  in  dieser  Beziehung
  die  beste  Lehrmeisterin.  Andrerseits  gewährt  sie  einen
starken  Schutz  gegen  alles  Gemeine.  Auch  unsere  Dorfjugend  hat
dafür  ein  seines  Gesühl.  Unsere  Töchter  brauchen  gar  nicht  als
Vertreterinnen  einer  besonderen  Frömmigkeit  zu  kommen,  sondern
können  sich  selbst  in  harmloser  Fröhlichkeit  geben,  wie  sie  sind,  ihre
Auwesenheit  setzt  dem  fröhlichen  Treiben  der  Jugend  bestimmte
Grenzen,  von  deren  Verletzung  ich  hier  nie  etwas  erfahren  habe.
Hier  sind  es  die  Psarrtöchter,  welche  bei  dem  Besuche  der  Spinnichte
dort  den  Ton  angeben.  Sie  lesen  eine  Geschichte  vor,  die  meist  mit
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        —  117  —

großer  Spanuung  gehört  wird,  und  sie  schlagen  die  Lieder  vor,
die  gesungen  werden  —  patriotische  oder  geistliche  Lieder  im  Volkston.
  Aber  auch  hier  gilt  wieder,  daß  es  an  vielen  Orten  so  nicht
geht,  weil  die  Jugend  zu  verwildert  ist.  Da  bedarf  es  ebenfalls
der  oben  angedeuteten  Mittel,  um  den  Boden  vorzubereiten.

Die  hauptsächlichste  Unterhaltung  bei  meinen  Besuchen  bestand
im  Geschichtenerzählen;  ich  wählte  meine  Erzählungen  oder  Vorlesungen
  meistens  aus  dem  Gebiet  der  Heidenmission;  dabei  habe
ich  ethnographische  Gegenstände  oder  auch  Bilder  gezeigt  und  erklärt.
  Ich  lasse  mir  auch  von  den  Mädchen  etwas  vorsingen.
(Dabei  habe  ich  gefunden,  daß  hier  im  Volke  noch  Lieder  leben,  die
niemand  aus  einem  Buche  gelernt  hat.)  Wenn  unsere  Spinnabende
  durch  des  Pastors  Steiligung  keinerlei  pietistisches  Gepräge
  erhielten,  so  boten  sie  doch  gute  Gelegenheit,  die  meistens  abgdekommene
  Sitte  des  Abendsegens  wieder  zu  beleben:  Einige  Verse
eines  Abendliedes  werden  gesungen,  dann  stehen  die  Räder  still.
während  ein  kurzer  Schriftabschnitt  verlesen  wird  —  ein  kurzes
Gebet  mit  dem  Vaterunser  macht  den  Beschluß.  Ich  kann  diese
Arbeit  von  Herzen  allen  meinen  Amtsbrüdern  empfehlen:  Pflegt
die  Spinnstuben,  es  liegt  ein  großer  Segen  darin.“

Grundemanns  im  „Land“  veröffentlichten  Artikeln  ist  es  mit
zu  danken,  daß  mehr  und  mehr  Landgeistliche  zu  einer  ruhigeren
Beurteilung  und  Würdigung  der  Spinnstube  bewogen  wurden,  daß
in  neuester  Zeit  auch  mehr  und  mehr  Stimmen  gegen  das  unfruchtbare
  Eisern  der  Synoden  sich  erhoben.  Es  wird  ja  gewiß
nicht  jedermann  gegeben  sein,  in  Grundemanns  Fußtapfen  zu
treten;  es  ist  aber  auch  schon  viel  gewonnen,  wenn  die  Geistlichen
und  Lehrer  durch  dies  Vorbild  zunächst  die  verlorene  Undefangenheit
  gegenüber  dieser  alten  Volkseinrichtung  wieder  gewinnen.
Sie  werden  dann  gewiß  auch  zu  der  Einsicht  kommen,  wie  verkehrt.
wie  töricht,  ja  wie  komisch  oft  das  Verhalten  gegen  die  eichenfest
im  Landvolke  wurzelnde  Spinnstube  ist.  Hat  denn  der  schon  Jahrhunderte
  dauernde  Kampf  der  Kirche  und  Polizei  gegen  die  Spinnstube
  auch  nur  die  geringste  veredelnde  Wirkung  für  das  gesellige
Gemeinschaftsleben  auf  dem  Lande  gehabt?

Wie  die  Spinnstube  nicht  nur  als  kleiner  geselliger  Kreis  mit
strenger  Selbstzucht,  sondern  als  Band,  das  alle  Frauen  und
Mädchen  des  Dorfes  umschlingt,  wieder  aufleben  und,  an  alte
Sitte  anknüpfend,  einen  anheimelnden  Rahmen  für  ein  Stück
godt  Dorfkultur  geben  kann,  hat  sich  in  dem  Dorfe  Wölfis,

S.-Gotha,  gezeigt.  Dort  ist  die  Spinnstube  die  Bezeichnung  für  die
Stätte  Minkkcher  Geselligkeit  im  Saale  des  Gemeindehauses.

Im  Winter  kommen  dort  jeden  Mittwoch  "  Frauen  oder  Mädchen
swngles  "usommen,  ohrze  Verein,  ohne  Beitrag,  aber  als  willommene
  Gäste,  denen  auf  festlich  gedeckten  Tafeln  Tee  gereicht  wird,
auch  ohne  Entgelt.  Dem  freien  en  der  Gäste  ist  et  onweimestelt
in  die  Hausbüchse  eine  Gabe  zu  Pfarrer  Keil  schreibt
diese  Form  seiner  dorligen  Fule  .;-Zuerst  wollte  es  bei  —

Sohnrey.  Wenweiser.  ##
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        —  418  —

keine  Spinnstube  werden.  Die  Frauen,  die  noch  spinnen  kennten,  hatien
es  jahrelang  nicht  Krüt  und  waren  der  Meinung,  so  etwas  Altmodisches
zieme  sich  nicht.  Als  aber  aus  Schulhaus  und  Pfarrhaus  die  Spinnrädec

*  die  schönen,  alten,  ache  verror.  !  Erkdenra  und  nun  2  dee.
Räder  lustig  und  drehten  um  die  schnurcende  Spindel  den  Faden.
bald  das  Spinnen  beginnt,  geht  ein  sonderbar  traulicher  Hauch  du  1ch
die  Versammlung,  als  ob  es  gleich  viel  wärmer  wöärc,  viel  heimatlicher
und  freundlicher.  Da  erzählt  und  plaudert  und  singt  es  sich  leicht,  wähdie
  Spinnerinnen  fleißig  treten  und  die  Fäden  durch  die  Finger
gihien  lassen,  bis  der  Rocken  diunn  und  die  Rolle  auf  der  Spindel
dicker  w

Hodd  Abende  lassen  sich  gar  schön  ausgestalten.  Wir  hören  zuerst
ein  Stück  aus  der  Heiligen  Schrift,  am  liebsten  als  Beleuchtung  von
Frauenpflicht  und  Frauenwürde.  Wie  packt  da  der  Lobgesang  auf  das
tugendsame  Weib,  Sprüche  Salomonis  311

Nach  der  biblischen  Einleitung  folgen  den  Abend  über  Vorträge.
Erzählungen,  Vorlesungen,  Besprechungen,  wie  es  kommt,  möglichst  vielseitig
  den  Winter  hindurch,  aber  einheitlich  an  jedem  Aberde.  Nicht  eine
unnatürliche  Schwermut  oder  saure  Gesichter  wollen  wir  haben,  sondern
eime  frische,  muntere  Freudigkeit,  wie  sit  ris  it  Kein  Zwang
herrscht.  Wer  will,  kann  fragen  und  sprechen.  Da  sollen  die  Fraucn
hören,  was  Ee  ür  Gemüt  und  Pflicht  —  und  sollen  lernen  aufzuatmen.
  lb  wird  auch  eifri  vis  gesungen,  um  die  Lust  am  Liede
zu  pflegen.  Dl  lauschen  sie  einem  guten  Buche,  einer  Erzählung,
wie  es  ihren  Vorfahren  in  alter  Zeit  ergangen,  oder  wie  dies  und  jenes
entstanden  ist.  Damit  ergibt  sich  die  Aufklärung  über  die  Schönheit
ihrer  Heimat  und  ihres  Standes.  Wer  sagt  es  denn  den  Leuten,  in
welchen  Schkönheiten  sie  leben,  wer  lebn  sie,  sinnend  durch  die  Felder
zu  schreiten  und  dort  Gottes  Predigt  in  tausend  Gleichnissen  zu  vernehmen,
  wer  F  nt  lie  die  Voreltern  und  was  von  diesen  stammt,  zu
ehren  u  lte

So  9  viches  gibt  es,  wovon  die  Frauen  nichts  wissen,  wovon
sic  aber  gern  hören.  In  der  öffentlichen  Spinnstube,  wo  reich  und  arm
durcheinander  sitzt,  Eit  Wl.  It  zur  Belehrung  von  der  Kinderkost  und
Kochkiste  bis  zum  Sargschmuck  n  zur  Grabpflege,  zur  Gewinnung  für
neue  Gedanken,  zur  Begeisterung  für  die  Frauenarbeit  auf  dem  Lande,
und  so  für  allc  die  Fragen  und  Aufgaben,  denen  sonst  die  Frauen  und
Mädchen  kühl,  ohne  Verständnis  und  ohne  Kenntnis  gegenüberstehen.
Was  sie  da  erfahren,  sprechen  sie  im  Kreise  der  häuslichen  Spinnstube
oder  Strickstube  weiter  durch,  und  so  wirkt  eine  Anregung  immer  noch  fort
und  kommt  in  immer  mehr  Häuser.

Vielleicht  erlebt  man  es  doch  noch,  daß  es  mit  der  Spinnstube
geht,  wie  mit  Dornröschen,  der  eine  Arglist  die  Spindel  verderblich
machte,  so  daß  sie  in  Schlas  sank  und  fast  vergessen  war,  bis  sie  zu
neuem  Leben  erwachte.  Es  wäre  ja  ein  großer  Teil  deutscher  Poesie
sonst  i  in  Gefahr,  unverständlich  und  verachtet  zu  werden,  wenn  das
Spinnrad  unbekannt  würde,  das  Rad,  bei  dessen  Schnurren
Gretchen  von  Fanst  träumte,  das  einst  am  Fürstenhose  und  im
Bauernhause  daheim  war  und  ernste  Gespräche,  launige  Reden,
alte  Mären  und  Sagen  begleitete.
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        —  419  —

Sollte  wirklich  einnial  aus  Mangel  an  Flachs  statt  der  Spinnstube
  eine  Strickstube  oder  Lichtstube  zu  halten  sein,  so  ist  das  noch
kein  Unglück.  Wenn  nur  die  uralte  Form  der  dörflichen  Geselligkeir
erhalten  bleibt,  gereinigt  und  befreit  von  all  der  Schande  und
Sünde,  die  durch  die  Nachlässigkeit  der  Eltern  und  anderer  berufener
  Jugendführer  allmählich  in  sie  eingezogen  war.  Mit
Schelten  und  Ausrotten  bessert  man  nichts.

Allmählich  hört  das  unfruchtbare  Eifern  in  Synoden  und  Behörden
  auf,  und  man  lernt  einsehen,  daß  der  Kampf  gegen  die
Spinnstube  nicht  die  geringste  veredelnde  Wirkung  für  das  gesellige
Leben  auf  dem  Lande  und  nicht  den  mindesten  Einfluß  auf  da
religiöse  oder  sittliche  Leben  gehabt  hat.  Das  Bedürfnis,  —*
die  Spinnstube  einst  begründet,  läßt  sich  auch  nicht  beseitigen.  In
die  Schablone  städtischer  Geselligkeit  läßt  sich  das  Landvolk  nicht
zwängen.

Vielleicht  wecken  die  Beispiele  von  Dr.  Grundemann  und  von
dem  Gemeindehause  in  Wölfis  die  Lust,  der  alten  Spinnstube
neues  Leben  und  neuen  Gehalt  zu  geben,  sie  nicht  zu  bekämpfen,
sondern  als  Stätte  häuslicher  Bel  öffentlicher  Geselligkeit  zu
veredeln.

Kiterater.  li!  Gräfin  zur  Lippe,  Die  Frau  auf  dem

263,  die  Spinnstube  von  Pf.  Keil-Wölfis.  —  Dr.  "|  öckel.

Dutsche  Polkslieder  aus  Oberhessen.  Marburg  1885.  Widmet  ein  besonderes
  Kopitel  darin,  S.  123,  der  Spinnftube  und  ihrer  Geschichte.  —
Derselbe  gibt  in  seiner  sychologie  der  Volksdichtung“
(Leipzig  1906)  eine  umfassende  Darstellung  des  Spinnstubenwesens,
seiner  Vorzüge  und  Bedeutung  sowie  des  Kampfes  gegen  die  Spinnstuben.

—  Kück  u.  Sohnrey,  Feste  und  Spiele  des  deutschen  Landvolks.
Schn  100.  —  Zahlreiche  Artikel  und  Mitteilungen  in  Peseren

n  r7  des  „Land“  sowie  in  den  im  ledien.  Absschnitt  ausgefübrt
8  slunblichen  Schriften.  Eine  besondere

nwesen  in  Deutschland  hauf  Frimt  tes  gerkuennn
—  ist  in  Aussicht  genommen.

Das  Volkslied.  Der  Dorfgesangverein.

Es  ist  leider  nicht  möglich,  im  Nahmen  dieses  Wegweisers  eine
genügende  Würdigung  der  althergebrachten  Volkslieder  und  ihrer
Bedeutung  für  das  ländliche  Volkstum  zu  geben;  doch  sollen
wenigstens  ein  paar  Bemerkungen  nicht  fehlen,  die  uns  zeigen,
warum  das  Volkslied  durchaus  in  unsern  Pflegekreis  zu  ziehen  ist
und  wie  wir  das  Lied  des  Volkes  wirksam  pflegen  können.  Das
Volkslied  ist  eng  verbunden  mit  de  Volksfitte,  vor  allem  der
dlach  bausitte:  Beim  Rupfen  auf  dem  Felde,  beim  Riffeln  auf

der  Scheune,  beim  Spinnen  in  der  Stube,  —  ach,  wie  wurde  da
gesungen!  Das  waren  die  vornehmsten  Aflegestätten  des  Volksliedes.
  Mit  dem  Niedergange  dieser  Volkssitten  ist  die  Feld-  und
Hauspoesie  verkümmert,  ist  das  Volkslied  schutzlos  geworden.
Das  Volk  hat  keine  rechte  Gelegenheit  mehr,  seine  Lieder  zu

M
        <pb n="420" />
        —  420  —

lernen  und  zu  üben;  und  das  Gedächtnis  für  die  reichen  alten
Liederschätze  wird  immer  schwächer.  Man  merkt  das  vor  allem
beim  Sammeln  alter  Lieder  aus  dem  Volksmunde  —  der  Herausgeber
  hat  selbst  hunderte  von  Liedern  im  Landvolke  aufgeschrieben
  —;  man  mischt  die  Lieder  durcheinander,  zieht  die
Ueberbleibsel  vergessener  Lieder  mit  Ueberbleibseln  anderer  Lieder
zusammen  und  fragt  nicht  danach,  ob  es  biegt  oder  bricht.  Das
Volk  hat  aber  —  Gott  sei  Dankl  —  immer  noch  eine  große  Lust
am  Singen,  und  kritiklos,  wie  es  nun  einmal  ist,  nimmt  es  alles
auf,  wos  sich  ihm  von  der  Stadt  her  ins  Ohr  schmeichelt.  Kein
Wunder,  daß  wir  in  den  entlegensten  Gegenden  die  entsetzlichen
großstädtischen  Gassenhauer  zu  ürmn  kriegen;  hörte  ich  doch  bei
einem  Volksseste  i  im  Schwarzwalde  Burschen  und  Mädchen  singen:
„Im  Grunewald,  im  Grunewald  ist  Holzauktion  ...  Und  als
ich  im  Sommer  1899  i  in  den  (hannoverschen)  Sollinger  Wald  kam,
schallte  mir  von  einer  Kirmeß  das  schöne  Lied  entgegen:  „Ist  denn
kein  Stuhl  da  .  ..“  Glücklicherweise  verschwinden  diese  Gassenhauer
  meist  wieder  sehr  schnell,  während  die  eigentlichen  Volkslieder
  längeres  Leben  haben.

Mittel  und  Wege.  Do  ist  vor  allem  ein  krästiger  Tppell
an  unsere  Dorsgesangvereine  zu  richten,  deren  Einfluß  im  a
gemeinen  dem  eigentlichen  Volksliede  eher  schädlich  als  förderlich
war.  „Wie  die  Sangeskunst  der  Ritter  und  Pfaffen  im  Mittelalter
das  Volkslied  zurückdrängte,  so  haben  in  unserer  Zeit  die  nach
städtischem  Vorbild  gegründeten  Gelangvereine,  unterititt  durch
das  künstliche  Schulsingen,  fast  überall  auf  dem  Lande  die  alten
Singstuben  in  Abgang  gebracht  und  dadurch  nicht  bloß  die  alten
Lieder  vertrieben,  sondern  auch  das  Ansehen  der  altväterlichen
natürlichen  Singweise  —  des  Auswendig-  und  Einstimmig.
Singens  —  schwer  geschädigt.  Man  singt  jetzt  mit  viel  mehr  Kunst
und  Schweiß  —  aber  man  singt  aus  dem  Buch  und  singt  Lieder,
die  man  nicht  versteht  oder  nicht  nachsühlt,  sondern  zu  verstehen
sich  nur  den  Anschein  gibt.  Und  was  das  traurigste  an  diesem
Kunsteifer  ist:  man  singt  nicht  nur  —  wie  früher  —  aus  Freude
am  Singen  und  am  Lied,  sondern  vor  allem  aus  Ehrgeiz,  im
Gedanken  an  eine  ersolgreiche  Produktion:  Erfolg  beim  „Publikum“,
  Ersolg  beim  Preisgericht,  Ersolg  in  der  Lokalpresse!  Selbst
alte  Volkslieder  werden  diesem  edlen  Zwecke  dienstbar  gemacht:
es  ist,  wie  wenn  eine  Stadtdame  mit  der  alten  Bernertracht
kokettiert.  Schon  ziehen  auch  die  schweizerischen  Tiroler  in
Wadenstrümpsen  herum  und  machen  Geschäfte  und  Sensation  mit
dem  urgroßväterlichen  Erbe.  Es  braucht  keinen  großen  Schritt
mehr,  so  haben  wir  die  Verschacherung  der  Heimat  im  Interesse
der  Fremdenindustrie  auch  auf  dem  Gebiete  des  Volksgesangs.“
(Otto  von  Greyerz  in  seiner  Sammlung  „Im  Röseligarte“.  Vergl.
5  unte  erwähnte  Zeitschrift  „Das  deutsche  Volkslied-  1908
+V  t
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        —  421  —

Infolge  der  einseitigen  Pflege  des  vierstimmigen  Kunstgesanges
  ist  das  eigentliche  Volkslied  völlig  in  die  Aschenputtelstellung
  geraten.  Muß  denn  durchaus  immer  nur  vierstimmig
gesungen  sein,  so  sei  das  Beispiel  des  Lehrers  Aug.  Tecklenburg
(jetzt  in  Göttingen)  aus  seiner  Dirigentenzeit  in  Röllinghausen
bei  Alfeld  zur  Nachfolge  dringend  empfohlen:

Führte  uns  irgend  ein  Anlaß  zu  einer  gemütlichen  Feier  zusammen,
  so  erklangen  neben  den  vereinsseitig  geübten  Liedern  auch
marnche  jener  einfachen  Volkslieder,  die  unser  von  städtischen  Einflüssen
wis,  -angeträinkellen  Laudvolk  unter  Begleitung  einer  zweiten  Stimme
so  zu  singen  pflegt.  wobei,  wie  ich  oft  bemerkt  habe,  die  singende
Gesellscheft  sich  in  eine  gewisse  randächtige,  geweihte  Stimmung  hineinsingt.
  Allerdings  mußte  ich  zu  meinem  Bedauern  dann  und  wann  bemerken,
  daß  manche  Sänger  diese  alten  Döntchen“  neben  den  Vereinsliedern
  nicht  mehr  respektieren  wollten.  Sollte  ich  durch  den  Gesangverein
  dazu  beitragen,  daß  diese  Lieder,  von  denen  manche  mich  wie  duftige
lüten  unsers  Volkslebens  anmuteten,  unterdrückt  würden?  Das  wollte
mir  wie  eine  Versündigung  an  den  Schätzen  unsers  Landvolks  vorkommen,
  und  ich  nahm  daher  Gelegenheit,  des  öfteren  auf  das  Hübsche
in  diesen  Liedern  hinzuweisen  und  solche,  wo  es  angebracht  ercchien,  selbtt
anzustimmen.  Das  blieb  nicht  Foie  Einfluß  auf  die  Wertschätzung  der
Lieder  durch  die  Angehörigen  des  Vereins.  So  kam  mir  der  Gedanke,
den  Leuten  noch  auffälliger  zu  zeigen,  daß  ihre  Lieder  nicht  wertlos
seien,  daß  sie  ebenso  in  ein  etwas  reicheres  musikalisches  Gewand  gekleidet
  werden  könnten,  wie  manche  andere  geschätzte  Lieder,  und  daß  sie
so  Anspruch  auf  Pechtung  kelift  im  Fesnhrowiin  machen  könnten.  Ich
wählte  zu  diesem  8  nach  Wortlaut  und  Weise  mir  am  meisten
zusagende  und  J  gern  gesungene:

„Ans  dem  Berge  fließt  ein  Wasser,

Das  ist  lauter  kühler  Wein.

Kühler  Wein,  der  muß  es  sein,

Schag,  ach  könnt'  ich  bei  dir  sein!“  u.  s.  w.

„Da  ich  selber  nicht  musikolisch  genug  war,  das  Lied  in  entsprechender
  einfacher  Weise  für  vierstimmigen  Männerchor  zu  bearbeiten,  so
sprang  mein  benachbarter  Freund  und  Kollege  mir  zu  Hilfe,  und  alsbald
lag,  von  seiner  Hand  bearbeitet,  das  Lied  in  neuer,  heswissstmaßen  beredelter-
  Gestalt  vor  mir.  Am  nächsten  Uebungsabend  fanden  die  Sänger

ihr  altes  Döntchen“  hübse  d  sauber  ausstaffiert  in  ihren  Notenbüchern,
  und  siehe,  die  schlichte  Borfi  konnte  sich  gar  wohl  neben  ihren
feinern  Schwestern  sehen  lassen.  O  sselbe  auch  aufs  Hören  zutraf?

r  die  so  rund  und  voll  an  ihr  Ohr  schlugen.  Daß  Schwt  Lied  geübt
werden  müsse,  war  jedermanns  Wunsch.  Und  wie  einfach  und  1
war  das  Ueben;  schon  am  selbigen  Abend  erklang  gur  Frcude  enleicht
Sänger  und  zu  meiner  eigenen  Befriedigung  das  Lied  im  Chor.  Es
E  auch  in  Snf  Len  S  Mebreahl  der  Sänger,  soweit  meine  Beobngen
  reichen  en  worden,  und  ich  ziche  daraus  den
Schus  daß  für  unuer  Feiur  Fsgesangvereine  in  dieser  Richtung  durch  verständnisvolle
  Vereinsleiter  manches  Ersprießliche  getan  werden  könnte.
Meine  nächstliegende  Absicht,  die  Sänger  davon  zu  überzeugen,  daß  ihre
        <pb n="422" />
        —  422  —

ureigenen  Volkslieder  neben  den  Bereinsliedern  nicht  verachtet  werden
dürften,  hatte  ich  vollauf  erreicht.“

Für  ähnliche  Versuche  kann  wohl  die  unten  genannte  Lewaltersche
Sammlung  als  praktisches  Hilfsmittel  empfohlen  werden.  Die
treffliche  Anregung  möge  aber  unsere  jungen  Dirigenten
nicht  zu  der  Annahme  verleiten,  als  müßten  nun  womöglich  alle
zu  singenden  Volkslieder  in  vierstimmigen  Satz  gebracht  werden.

Natur  des  echten  Volksliedes  würde  ein  solches  Uebermaß
von  Pflege  durchaus  widerstreben;  man  soll  sich  in  der  Regel  auf
einen  leichten  zwei-  und  dreistimmigen  Satz,  wie  ihn  das  Landvolk
  ohne  Noten  zu  finden  weiß,  beschränken:  ja,  man  sollte  die
Lieder  ganz  unbekümmert  um  die  zweite  Stimme  üben.  Es  muß
mehr  eine  Erholung  und  Abwechselung  zwischen  und  nach  den
anstrengenden  Uebungen  des  Kunstgesanges  sein.

Sache  der  Dorfgesangvereine  oder  vielmehr  ihrer  Leiter,  vor
allem  der  Landlehrer,  wäre  es  sodann,  etwas  für  die  Reinigung
und  Wiederherstellung  der  verderbten  Bolksliedertexte  und  ihrer
Weisen  zu  tun.  Wie  schon  angedeutet  wurde,  trisst  man  die
Lieder  heute  vielfach  in  einem  völlig  verwahrlosten  Zustande  an,
so  daß  es  geradezu  Vorbedingung  der  Volksliederpflege  sein  muß,
dem  Ursprunge  ihres  Textes  und  ihrer  Weise  nachzugehen.  Bei
dem  heutigen  Stande  unserer  Volksliederforschung  und  ihrer  Literatur
  ist  das  auch  gar  nicht  so  schwer;  sicher  sindet  man  in  den
meisten  Hällen  auf  den  rechten  Weg  führende  Lesarten  im  „Deut
schen  Liederhort“  (siehe  Literatur).  Dieser  großartige
nationale  Schatz  sollte  jedem  Dorfgesangverein  leicht  erreichbar
sein:  jedenfalls  dürste  er  in  den  Kreisbibliotheken  nicht  fehlen.
Kleinere  Provinzialsammlungen,  wie  z.  B.  die  Hessischen  Volksliederheste
  von  Lewalter,  wird  man  natürlich  bei  diesem  Wiederberstellungswerke
  in  erster  Linie  zu  Rate  ziehen.

An  den  Gemeindeabenden  darf  ein  Vortrag  über  das  Volkslied
nicht  fehlen,  aber  es  soll  dann  nicht  nur  gesprochen,  sondern  es  muß
vor  allem  auch  gesungen  werden.

Danneil  im  „Land“  (1900,  Nr.  2):  „Auch  auß  unseren  Familienabenden
  im  Winter  sorge  ich  stets  dafür,  daß  die  Volkslieder  zu  ihrem
Rechte  kommen.  Da  singen  sie  alle  mit  Begeisterung  mit,  und  wer  die
meisten  Volkslieder  kennt,  steht  in  gutem  Ruf.  Es  sollte  kein  Familienabend
  im  deutschen  Land  begangen  werden,  an  dem  nicht  das  deutsche
Volkslied  seinen  festen  Platz  hat.“

Der  Dorsgesangverein,  die  Gesamtheit,  sowie  einzelne  Solisten
müssen  die  Lieder  aus  den  verschiedenen  Perioden  und  Richtungen
zu  Gehör  bringen;  es  muß  den  Leuten  in  dieser  praktischen  Weise
auch  zugleich  der  Unterschied  zwischen  einem  Gassenhauer  und
einem  echten  Volksliede  zu  Gemüte  geführt  werden.  Ein  höchst
interessantes  Beispiel  dieser  Art  lernte  der  Herausgeber  in  Berlin
in  einem  von  der  Zentralstelle  für  Arbeiterwohlfahrtseinrich.
tungen  veranstalteten  Volksunterhaltungsabend  kennen:  Der
        <pb n="423" />
        423  —

jetzige  Geheimrat  Professor  Dr.  Friedländer  hielt  einen
Vortrag  über  das  Volkslied  und  machte  den  Vortrag  dadurch
ganz  ungemein  wirksam,  daß  er  die  besprochenen  Volkslieder  und
Gassenhauer  selbst  sang  (mit  L#lvierbegleitun  np).  Wir  haben  den
Königl.  Musikdirektor  A.  Becker  in  Köpenick  veranlaßt,  einen
ähnlichen  Vortrag  für  ländliche  Gemeindeabende  auszuarbeiten.
(Siehe  die  unten  angeführte  Schrift  Beckers.)

Ein  fervorragendes  Beispiel  für  die  Pflege  des  kirchlichen
  Gesanges  gab  Dr.  Friedrich  Spitta  (jetzt  Professor  der
Theologie  in  Straßburg  i.  Els.)  während  seiner  Tätigkeit  als
evangelischer  Pfarrer  in  der  Gemeinde  Oberkassel  bei  Bonn.
Er  richtete  Gesangstunden  zunächst  für  die  Männer  der
Gemeinde,  dann  für  gemischten  Chor  ein.  Dr.  Spitta  förderte
die  gesanglichen  Leistungen  zu  einer  für  ländliche  Verhältnisse  ungewöhnlichen
  Höhe.  Es  wurden  öffentlich  sogar  die  von  Arnold
Mendelssohn  bearbeiteten  Schützschen  Passionen  nach  Matthaeus
und  Johannes  aufgeführt.  Auch  verfaßte  Dr.  Spitta  drei  kirchliche
  Festspiele,  Weihnachten,  Ostern  und  Pfingsten  (Straßburg.
Heitz  und  Münche),  die  ebenfalls  in  der  Kirche  zu  Oberkassel  von
der  Gemeinde  gesungen  wurden.

Von  einem  ähnlichen  Vorgehen  wurde  uns  aus  dem  Kreise
Biedenkorf  berichtet,  wo  der  Landrat  v.  Heimburg  mit  Hilfe
der  Lehrer  eine  Volksliedersammlung  veranstaltete.  Möchten  diese
schönen  Beispiele  in  andern  amtlichen  Kreisen  beachtet  werden.

Daß  die  Bolksliebeflege  auch  von  amtlichen  Kreisen  wirksam  gefördert
  werden  kann,  hat  Landrat  Büchting,  jetzt  in  Limburg,  in  dem
früher  von  ihm  verwalteten  Oberwesterwaldkreise  durch  ein  ebenso  orl.
ginelles  wie  praktisches  Beispiel  bewiesen.  Er  besprach  die  Verwahrlosung
des  Volksliedes  in  seinem  Kreisausschusse  und  ließ  sich  von  ihm  beauftragen,
  die  Volkslieder  in  den  Kreisorten  ##  sammeln,  um  dann  die
Sammlung  wieder  ins  Volk  zu  bringen.  er  Landrat  fand  in  allen
Teilen  c  Kreises  und  bei  allen  Ständen  willige  Unterstützung  und
brachte  namentlich  mit  Hilfe  der  Lehrer  ein  kleines  Liedecheft  zustande,
das  in  1000  Exemplaren  auf  Kosten  des  Kreisausschusses  gedruckt  und
auf  den  landwirtschaftlichen  Festen  mit  10  Pfg.  das  Stück  verkauft  wurde.
Der  Erfolg  war  ein  geradezu  glänzender.  Alle  Welt  kaufte  die  Büchelchen,
  so  daß  die  Kosten  vollständig  gedeckt  wurden.  Die  Emeiischaftlich

esungenen  Lieder  hallten  nun  voller  und  stärker  als  früher  durch  die
8  “—  Täler  dahin,  weil  jetzt  ein  jeder  den  Text  vor  sich  hatte.  Heute,
nach  einer  Reihe  von  Jahren,  sind  bereits  mehrere  tausend  Exemplare
des  nach  und  nach  verbesserten  Büchelchens  im  Kreise  zum  Verkauf  und
zur  Verteilung  gelangt.  Bemerkenswert  ist  noch,  daß  zwei  in  den  Hauptorten
  des  Kreises  wo  nende  Buchbinder,  die  Papier,  Formulare  usw.  für
die  Gemeinden  zu  liefern  pflegen,  den  Verlauf  der  Büchelchen  zu  12  Pfg.
kür  das  Stück  übernommen  haben  und  ihrerseits  dem  Kreisausschuß
10  Pfg.  wieder  zurückerstatten.  In  #öhnricher  Beil-  eist  der  Touristenklub
  für  den  ganzen  Westerwald,  der  „Westerwaldklub“,  dessen
Vorsitzender  Landrat  Süchting  war,  vorgegangen.  Die  von  ihm  gecheffene
  Liedersammlung  wird  bei  den  Generalversammlungen  benutzt

von  den  einzelnen  Untervereinen  vertrieben.  Die  Melodien  der
        <pb n="424" />
        —  4124  —

vom  Kreisausschuß  gesammelten  Volkslieder  wurden,  was  ebenfalls  bemerkenswert
  ist,  den  zuerisschenen  Musikkapellen  im  Kreise  zugänglich
  gemacht  so  daß  diese  die  ihnen  zum  großen  Teil  bis  kahn
Anb#konuen  Melodien  nun  auch  spielen  lernten.  Dadurch  ist  es  möglich
geworden,  die  gemeinschaftlichen  Gesänge  der  Lieder  bei  passender  Ge-*
  durch  Musik  begleiten  lassen.  (Vergl.  den  Bericht  des  Land-Büchting
  über  die  Pflege  des  Volksliedes  im  Oberwesterwaldkreise
im  .Land“,  Jahrgang  12,  Nr.  “

Literstur.  Ludwig  Erk,  Deutscher  Liederhort,  Wort  und  Weise
aus  der  Vorzeit  und  Gegenwart.  Im  Auftraße  und  mit  Unterstützung
der  Königlich  Preußischeh  Regierung  nach  Erls  handschriftlichem  Nachlasse
  und  auf  Grund  eigener  Sammlung  umgeacbeitet  und  fortgesetzt
von  Franz  W.  Böhme.  Leipzig  1894.  Drei  starke  Bände  mit  2175
Volksliedern.  Mit  vollständigem  Verzeichnis  aller  bis  1894  in  Deutschand
  erschicnenen  Volksliedersammlungen.  —  Vilmar,  Handbüchlein
ür  Freunde  des  deutschen  Volksliedes.  Marburg.  Elwert.  —  K.  Becker,
Rheinischer  Volksliederborn.  Volkslieder  aus  Volksmund.  Neuwied.
.  Heuser.  —  K.  Becker,  Volkslieder-Album  für  Männerchor,  eicht
—5  Neuwied,  L.  Heufser.  Daselbst  erschienen  auch  von  K.  Becke
Scemannslicder,  Bergmannslieder,  in-  und  ausländische  Volkslieder  für
Männerchor.  —  Eine  umfangreiche  Sammlung  —  aber  mit  schwierigeren
Liedern  —  ist  auf  Veranlassung  Sr.  Majestät  des  Kaisers  in  2  Bänden
bei  Peters  erschienen.  Volkslieder  mit  avierbrgleitung  sind  in  den

mmlungen  von  L.  Er!  und  M.  Friecdländer  in  der  Petersschen

Ausgabe  in  Leipzig  zu  finden.  —  K.  ssnto  Voltelicherperlen  afür
Männerchor.  Großlichterfelde-Verlin-  Viewes
Vollstũmliche  Lieder  der  Deutschen  im  18.  und  10.  .
Wort  und  Weise  aus  alten  Drucken  und  Handschriften,  #  r*  tti“
mund  zusemmengebrecht,  mit  kritisch  historischen  Anmerkungen.  Leipzig
1895.  —  akoboweski,  Aus  deutscher  Seele,  ein  Buch  Vollslieder.
  Nüden-  .  He.  (Leider  cehne  Noten.)  —  Dr.  J.  W.  Bruunier,
  Das  Tautsche  Volkslied.  Ueber  Werden  und  Wesen  des  deutschen
V  olk#gesang  es.  Leipzig  1899.  —  i*d  —r7!7:  das  Wesen  des
Vollskteded  —.  W  Werke:  D  „,  Psychologie  der
Volksdichtung.  Leipzig  1906.  (Te  rW’  und  dessewcn  Verfassers:

dandbuch  des  drurlseen  Vollslieese  Marburg,  Elwert,  1908.  Beide
Bücher  geben  reiche  Hinweise  für  jeden,  der  sich  eingehend  mit  dem
Volkslied  beschäftigen  wil.  —  Joh.  Lewaliter,  Deutsche  Volkslieder.
Aus  Rigehen  bgelamuelt.  Die  Wäsen  mit  einfacher  Klavierbegleitung.
  Hambu  891—938.  —  Augusta  Bender,  Oberschefflenzer
alsslicher#  ans  "  des  Großherzogs  von  Baden  von  dem
Deutschen  Vo  Muh““sums  in  Wien  rausgegeben.  Leipzig,  Hesse
und  Becker,  1901.  H.  Meyer,  Was  kann  der  Lehrer  zur-  Hebung
des  Vollsgesangs  tund  Hildevdein.  H.  Helmkc.  —  Dr.  Storck,

Wie  schaffen  wir  eine  neue  Volksmusik?  (Turnerjahrbuch  W00)  Stuttgart.
  Greiner  u.  Pfeiffer.  —  K.  Becker,  Das  deutsche  Volkslied.
Heft  2  der  Handreichungen  für  Volks-  und  Familienabende.  Berlin  1901.
Deutsche  Landbuchhandlung.  —  Zeitschrift:  Das  deutsche  Volkelied,
unter  Leitung  von  Dr.  J.  Pommer  und  H.  Fraungruber  in  Wien.
10.  Jahrgang.  In  dieser  Zeitschrift  werden  u.  a.  alle  neu  erscheinenden
Volksliedersammkungen  und  andere  hier  in  Frage  kommende  literarische
Erscheinungen  angezeigt  und  besprochen.

Val.  auch  Kapitel  „Musik  ins  Dorf“  und  Literatur  dazu.
        <pb n="425" />
        —  425  —

Musil  ins  Dorf.

Außerhalb  der  Gesangvereine  und  Posaunenchöre,  die  doch
nur  Gesang  und  streng  kirchliche  Musik  pflegen,  bedars  das  Dorf
der  Mulik,  die  mit  ihrem  Klange  aus  dem  Alltage  heraushebt.
Die  alten  Adjuvantenchöre  in  Thüringen  z.  B.  besorgten  die
kirchliche  und  weltliche  Dorfmusik.  An  Festtagen  bliesen  sie  in  der
Frühe  vom  Turme  den  feierlichen  Choral  über  das  erwachende
Dorf,  führten  im  Gottesdienste  das  Feststück  auf,  das  erst  den
Kirchgängern  den  Tag  vor  anderen  auszeichnete,  und  spielten  des
Nachmittags  und  Abends  dem  jungen  Volke  zum  Tanze  auf.  Sie
bliesen  dem  ehelichen  Paare  den  Brautmarsch,  holten  neue  Beamte
  ein,  verschönten  die  Familienfeste  und  geleiteten  zuletzt  mit
der  Trauermusik  den  Sarg  zum  Grabe.  Die  Zugehörigkeit  zu
diesen  Chören  war  eine  Ehre,  denn  die  angesehensten  Leute  wirkten
mit.  Sie  setzten  ihren  Stolz  darein,  etwas  Tüchtiges  zu  Gottes
Ehre  und  zu  der  Erhebung  ihrer  Gemeinde  zu  leisten.  Die  Musik
war  ihnen  nicht  bloßer  Gelderwerb,  sondern  eine  ernste  und  hohe
Sache,  die  in  Gottes  Haus  gehörte  wie  auf  den  Anger.  So  wurde
es  erreicht,  daß  fowohl  Tänze  und  Märsche,  als  auch  Choräle  und
gute  Musikstücke  von  ihnen  beherrscht  wurden.

Solange  diese  Adjuvantenchöre  blühten,  gab  es  auch  in  den
Häusern  etwas  Musik.  Man  kannte  die  Noten  und  der  musikkundige
  Vater  erfreute  seine  Familie  am  Abende  gern  mit  einigen
Stücken  auf  seinem  Instrumente.  Auch  die  Laute  war  noch  verbreiteter
  als  Begleitung  zum  Gesang.  Jetzt  ist  vielerorten  die
Hausmusik  bloß  auf  das  Klavier  und  die  Harmonika  beschränkt.
  Da  zum  guten  Klavierspiel  aber  sehr  tüchtige  Schulung
und  gute  Anlage  gehört,  wird  es  leider  selten  gesunden.  Das
Klavier  ist  meist  nur  ein  Schmuck  der  unbenutzten  guten  Stube
und,  wo  es  gespielt  wird,  klimpert  man  nur  seichte  Tänze  darauf.
Viel  würde  gewonnen  sein,  wenn  an  seine  Stelle  das  Harmonium
  träte,  das  billiger  ist  und  dessen  weiche  feierliche
Klänge  auch  von  weniger  Geübten  schon  zu  einer  würdigen  Hausmusik
  gefügt  werden  können.  Besonders  binweisen  möchten  wir
noch  aufs  Lautenspiel,  von  dem  der  Kgl.  Bayr.  Kammermusiker
  Scherrer  mit  Recht  sagt:  „Wer  Wi  uns  der  Ansicht
ist,  daß  das  Volkslied  seine  beste  Pflegestätte  in  der  deutschen
Familie  habe,  der  wird  auch  einräumen,  daß  der  Guitarre  als  der
geborenen  Begleiterin  dieses  Volksliedes  ein  Platz  im  Hause  zukomme.
  Die  Zartheit  ihres  Klanges,  die  verhältnismäßig  leichte
Erlernbarkeit  machen  sie  zum  Hausinstrumente  ganz  besonders
geeignet,  nicht  zu  reden  von  der  Wohleicheit  der  Anschassung  und
dem  geringen  Raume,  den  sie  beansprucht

Mittel  und  Wege.  Wo  noch  Neste  eines  Chores  vorhanden
  und  die  Mitglieder  noch  frisch  genug  zum  Neuanfangen
sind,  mag  die  Neugründung  eines  Musikchores  nicht  zu  schwer  sein,
        <pb n="426" />
        —  426  —

weil  die  Instrumente  und  einige  Notenkenntnisse  da  sind.  Wo
aber  alle  Musik  eingeschlafen  ist,  wird  die  Gründung  größere
Schwierigkeit  machen,  wenn  auch  nicht  unüberwindliche.  Die  Beschaffung
  der  Instrumente  und  Noten  geschieht  mit  Unterstützung
von  Kirch-  und  Gemeindekasse  und  wohl  auch  des  Wohlfahrtsfonds
des  Kreises.  Auch  Privatleute  stiften  vielleicht  einen  Beitrag.
Die  laufenden  Kosten  werden  durch  Beiträge  der  Kirche  und  Gemeinde,
  die  dafür  seit  alters  in  ihren  Rechnungen  besondere
Kapitel  haben,  sowie  durch  Einnahmen  bei  Aufführungen  usw.,
auch  durch  regelmäßige  Beiträge  der  aktiven  und  inaktiven  Mitglieder
  aufgebracht.  Die  Hauptfrage  ist  die  Gewinnung  des
Leiters.  Hier  und  da  hat  ein  Pfarrer  oder  Landwirt  die  Leitung
übernommen,  der  gegebene  Mann  dafür  ist  aber  wohl  in  der  Regel
der  Lehrer,  weil  er  durch  seine  Vorbildung  die  erforderlichen
theoretischen  und  vielfach  auch  einige  praktische  Kenntnisse  für  die
Musikinstrumente  und  das  Zusammenspiel  mitbringt.  Freilich
große  Freudigkeit  und  Begeisterung  ist  nötig  und  die  Fähigkeit,
die  Sache  auch  über  Schwierigkeiten  hinwegzubringen.

Das  in  den  Provinzen  Westfalen  und  Hannover  und  den  angrenzenden
  Gebieten  seit  den  40er  Jahren  weit  verbreitete
Posannenchorwesen  ruht  durchweg  auf  rein  (evangelisch.)  lirchicher

  Grundlage.  Vielfach  sind  diefe  Chöre  mit  den  christlichen
Männer.  und  Jünglingsvereinen  verbunden  und  stehen  jedenfalls
in  engen  Beziehungen  zu  folchen  Vereinen  und  Verbänden  oder
den  Organen  der  inneren  Mission.  Statuten  von
Posaunenchören,  nebst  einer  Anleitung  für  die
Behandlung  der  Instrumene  sind  zu  beziehen  vom
Stephanstift  in  Hannover.  (Stück  1  2  Anleitung  zur  Einrichtung
  eines  Posaunenchores  gibt  Kuhlos  „Pofaunenbuch“,
oder  der  besonders  zu  kaufende  Anhang  dazu,  enthaltend:  A.  Einrichtung
  und  Einübung  von  Posaunenchören,  B.  Sammlung  von
Duetten  und  Terzetten.  Die  nicht  unerheblichen  Mittel  zur  Anschaffung
  der  Instrumente  usw.  werden  durch  Sammlungen  in
der  Gemeinde,  freiwillige  Gaben  und  Bewilligungen  aus  kirchlichen
  Mitteln  aufgebracht.  In  Hannover  bewilligt  der  Evangelische
Verein  für  Innere  Mission  Beihilfen.  Die  Mitglieder  zahlen
Eintrittsgelder  je  nach  Vermögen  und  Monatsbeiträge  von  je
15—30  Pffg.

Die  Hebung  der  Hausmusik  wird  Einerseits  durch  die  Dorfmusik,
  andererseits  durch  die  Schule  und  den  Lehrer  möglich  sein.
Es  ist  gerade  auf  diesem  Gebiete  die  Möglichkeit  für  die  Lehrer,
ihre  Gemeinden  im  Sturme  14  gewinnen  und  zu  zeigen,  daß  sie
nicht  nur  im  engen  Kreise  Schule  als  Schullehrer  eine  begrenzte
  Wirksamkeit  heisellder  sondern  wahrhaft  „Volks“-schullehrer
  sind,  Kulturträger  und  Kulturförderer.  Ein  Lehrer,
der  musikfreudig  wirkt,  wird  stets  hochgeehrt  sein.
        <pb n="427" />
        —  127  —

Die  vielen  Dorfmusikchöre  in  Thüringen  mit  oft  uralten  Satzungen
tigen  die  Möglichkeit,  selbst  in  kleinen  Dörfern  geeignete  Kräfte  zu
l  n  und  zu  bilden.  Manche  Cböre  haben  sich  einen  Ruf  errungen,
wie  der  in  Molschleben  (Herzgt.  Gotha)  unter  Kantor  Amling.  Wie
aus  sprödestem  Material  ein  „Meister  Erfreuliches  bilden  kann,  „a  der
sebige  Musikdirektor  hushale  EG*  er  nach  sere.  t  in  Eschen.
bergen  war,  bewiesen  de  hat  heute  noch  fast  jedes
Dorf  seine  Musik.  In  —  —  Wissental  hat  Hauptlehrer
Müller  unter  Anlehnung  an  die  freiwillige  Vewerwehr  eine  Beurwwehrmusik
  gegründet,  wie  er  sehr  anschaulich  im  „Land,  9.  Jalrg.  2  r.  18,
19,  20  schildert.  Seine  Instrumente:  1  Es-Flügelhorn,  1  B-Trompete,
2  B.Flügelhörner,  1  B-Baryton,  1  Es-Althorn,  2  B-Althörner,
1  B-Posaune  und  1  B--Baß  für  zusammen  etwa  500  M.  Beginn  im
Herbste,  so  daß  ein  voller  Winter  für  die  Einübung  freistand.  In
Grüsen  (Bez.  Kassel)  gründete  Pfarrer  Liz.  Brauer  mit  Unterstützung
eines  befreunde  ten  Amtsbruders  unter  vieler  Mühe  und  noch  mehr
reude  eine  Dorfmusik,  die  die  kirchlichen  Feste  in  und  außer  dem
ttesdienste  verschänze  und  Musik  ins  Dorf  brachte.  Vgl.  „Land“,
rgang  .  Vierzehn  gleichartige  Chöre  haben  sich  im
dortigen  tWen  WiDe  eschlossen.  —  Ein  elsäsfischer  Pferrer,  Ernst
Klein,  Lembach  i.  Elsa  erzählt  in  Sohnreys  Dorfkalender  1905,
wie  er  einen  Bläserchor  in  seinem  Dorf  zustunde  brachte.  Nachdem  die
Instrumente  unter  die  Bläser  verteilt  worden  waren  (was  zuerst
eine  gelinde  Verwirrung  anrichtete,  denn  dic  wenigsten  der  Leute
hatten  einen  solchen  Gegenstand  schon  in  der  Nähe  gesehen,  geschweige
denn  in  der  Hand  gehabt)  machte  sich  zuerst  der  Pfarrer  selber  daran,
dem  Piston  näher  zuleibe  zu  rücken.  Nachdem  er  Tonleitern  und
einige  kleine  Lieder  blasen  konnte,  machte  er  sich  sofort  ans  Unterrichten
und  förderte  dann  seinen  Chor  im  Laufe  eines  Jahres  so  weit,  daß  er
imstande  war,  den  Friesterchor  aus  der  Zauberflöte  der  Dorfgemeinde
vorzuführen.  Ueber  das  Aufbringen  der  Geldmittel  schreibt
der  Pfarrer:  „Wie  recht  leichtsinnige  Leute  wagten  wir's,  wir  schrieben
einen  Schuldschein  aus  und  müssen  Zinsen  bezahlen,  denn  ein  gutes
Instrument  kostet  durchschnittlich  60  M.  —  das  macht  für  10  Bläser
nach  Adam  Riese  600  M.  —  das  Geld  zahlen  wir  so  ab:  jeder  Bläser
zahlt  zunächst  eine  einmalige,  Summe  von  20  M.  —  dazu  haben  wir
unsern  Mufikanten  ein  ganzes  Jahr  Zeit  gelassen  —  dadurch  bringen
wir  200  M.  abl;  Dann  zahlt  jeder  Mitbläsor  einen  monatlichen  Bettrog
von  60  Pf.  Diese  Wi?–*  bringen  uns  iöbrch
bringen  also  von  uns  aus  200  M.  ersten  Jahre  ;  damit  ist
die  i  der  Ankoffungslofeen  gedesn  den  Neu  seised  die  Ehrenmitglieder
  zahlen.  In  einigen  Monaten  haben  wir's  zu  25  gebracht,  die
durchschnittlich  1  M.  im  Jahr  zahlen.  Wenn  man  nun  alle  diese  Bel.
träge  für  noch  2  Jahre  zusammenrechnet,  kann  man  sich  einen  Vers
daraus  machen,  wie  wir  in  2  Jahren  spätestens  die  ganze  Summe  bechlt
  haben  werden.  So  kann  man,  wenn  man  will,  eine  Dorfkapelle
8  chaffen!  —  In  Obleurede  i.  Hann.  fing  man  mit  Violinspiel  an.  Die
Eltern  lauften  Lürern.  Söhnen  die  Geigen.  Die  anderen  Instrumente
felaten  rns  (Für  Bezun  von  Instrumenten  sind  die  Markneukirchener
Geschäfte  Aug.  Cl.  Gliehu  nd  Wikh  Herwig  empschlen.)  Das  Harmonlkaspiel
  *—*  Knstterisch  vollendet  von  August  Ziener  aus  dem  Erzgebirge
auf  der  Hauptversammlung  unseres  Vereins  1907  vorgeführt.  Ein
Wirtsptel  mit  Preisen  veranstaltete  der  Hess.  Verein  für  ländliche  Wohl.
fahrts-,  Heimats=  u.  Kunstpflege  gelegemlich  des  Heimatfestes  m  Butzbach
        <pb n="428" />
        —  428  —

(Hefsen)  1907,  um  einmal  das  Publikum  für  ein  bereits  in  Mißachtung
kommendes  volkstümliches  Instrument  wieder  zu  interessieren,  sodann
die  Harmonikaspieler  selbst  anzuspornen,  dem  Besseren  und  Besten  nachpustreben.
  Die  Harmonika  kann  die  Mission  erfüllen,  dem  arbeitenden
Vone  nach  des  Tages  Last  eine,  wenn  auch  noch  so  bescheidene,  seelische
Freude  zu  orsscheffen.

Die  Veranstaltung  von  LKirchenkongzerten  auf  dem  Lande  ist
ein  dankbares  Unternehmen.  Bei  bescheidenen  Ansprüchen  sind
meist  geeignete  Kräfte  vorhanden,  um  ein  Konzert,  bestehend  aus
Sologesängen  mit  Orgelbegleitung,  Instrumentalvorträgen  (Geige,
Cello,  Flöte  mit  Orgel)  sowie  Orgelstücken  zustande  zu  bringen.

Die  Bedeutung  der  Orgel  für  das  Musikverständnis  und
die  Musikpflege  ist  außerordentlich  wichtig.

Literatur.  Prof.  Dr.  Miedr.  Zimmer,  Sammlung  von  Kirchenoratorien
  und  -Kantaten,  Breitkopf  u.  Härtel,  Leipzig.  —  Musik-Taschenbuch
  des  Musiwerlages  von  Steingräber,  Leipzig  1  M.  —
Osk.  F  Kronz.  Die  Musikinstrumente  der  Gegenwart,  Sel  ing,  Dresden.
0,60  M.  roeder,  Kalechiemus  des  Dirigierens  und  Taktierens,
Bat  Hesse,  Schne  1.80  K.  —  ctzschmar  ,  usilalische  Zeitfragen.

Scherrer,  Tssche,  Verrsllen  und  Balladen  zur  Guitarre.  München,
  Callwey.  —  Spit  ta,  Mausfik-  und  Kunstpflege  auf  dem  Lande.
Berlin.  —  Posa  endhönn  Kuhlo,  PVosaunenbuch,  Bethel
bei  Bielefeld.  —  Err  er,  Geschichte  der  Posaunenvereine  in  der
bonmeverchen  guzer  Landeskirche  m  ihren  ersten  50  Jahren.  Hannover
  1899.  —  Tiesmeyer,  Die  Praxis  des  Jünglingsvereins.

Dorschroniken.

Der  Wert  der  Ortsgeschichte  ist  vielfach.  Erstlich  dient  sie  der
allgemeinen  politischen  und  kirchlichen,  der  Kultur-  und  Kunstgeschichte
  des  Landes.  Sie  trägt  gewissermaßen  die  Mosaiksteinchen
herbei,  aus  denen  das  Bild  der  Zeitgeschichte  in  all  diesen  Beziehungen
  sich  zusammensetzt.  Gerade  durch  die  Kleinarbeit  wird
es  erst  lebendig,  gewinnt  Fleisch  und  Blut,  Charakter  und  Farbe.
Alsdann  dient  sie  dem,  der  sich  damit  beschäftigt  —  und  das  werden
in  99  von  100  Fällen  Geistliche,  Lehrer,  Gutsbesitzer,  kurz,  Landbewohner
  felber  sein  —  zur  Erlangung  der  nötigen  Kenntnisse  nicht
nur  über  die  toten  Denkmäler  der  Vergangenheit,  sondern,  wenn
sie  richtig  behandelt  wird,  d.  h.,  wenn  auch  die  kultur-  und  sittengeschichtlichen
  Momente  mit  herangezogen,  Sitten,  Gebräuche,
Glaube,  Aberglaube,  Mundart  usw.  erforscht  werden,  zum  Verständnis
  der  Eigenart  gerade  ihrer  Gemeinde,  die  für  ein  gedeihliches
  Wirken  in  derselben  ebenso  unerläßlich  ist,  wie  für  den  Arzt
eine  richtige,  auf  längerer  Beobachtung  beruhende  Kenntnis  des
Gefundheitszustandes  des  Kranken  und  den  Ursachen  desselben.  Gesundheit
  und  Krankheit,  Vorzüge  und  Fehler.  Eigentümlichkeiten
des  Charakters  und  der  Sitte  können  nur  dann  recht  verstanden,
bearbeitet  und  behandelt  werden,  wenn  man  die  geschichtlichen
        <pb n="429" />
        —  129  —

Ursachen  möglichst  richtig  erkannt  hat.  Das  ist  die  Hauptsache  für
die  betr.  Ortsgeschichtssorscher  und  schreiber,  was  man  von
ihnen  als  den  meist  einzigen  Gebildeten  aus  der  Gemeinde  mit
Recht  sollte  erwarten  können;  l  sie  sich  aus  rein  wissenschaftlichen
  Gründen  für  die  Geschichte  der  Kirche,  in  der  sie  amtieren,  der
Schule,  in  der  sie  lehren,  des  Gutshofs,  den  die  Bäter  schon  besaßen,
  interessieren,  ist  das  Sekundäre.  Die  Ortsgeschichte  dient
endlich  dem  Orte  selbst,  für  den  sie  geschrieben  wird,  und  zwar  dies
wieder  in  mannigsachster  Weise.  Die  Kenntnisse  der  geschichtlichen
Vergangenheit,  die  oft  sehr  gering  sind,  werden  vermehrt;  die
Irrtümer  über  Geschehnisse  und  über  täglich  gesehene  Dinge  (Alter
der  Kirche,  Bäume,  Zweck  alter  Steine,  Befestigungen  usw.),  an  die
sich  oft  die  abenteuerlichsten  Vorstellungen  knüpfen,  werden
richtigt;  der  Sinn  für  das  Gute,  Wertvolle  im  Alten  wird  gepflegt,
und  so  werden  nicht  nur  die  Dinge  selbst  bewahrt  (Dorfmuseum),
sondern  auch  gute  alte  Sitten  und  Gebräuche,  Trachten  usw.;  nicht
zum  wenigsten  wird  dadurch  die  Liebe  zur  Heimat  selbst  gepflegt
und  erhalten,  denn  mag  das  Wort  auch  nicht  richtig  sein:  „Nur
was  man  kennt,  liebt  man“,  ist  die  Liebe  zur  Heimat  vielmehr  ein
unmittelbares,  natürliches  Gefühl,  genau  so  wie  die  Liebe  zu  Gott,
so  ist  doch  andrerseits  ebenso  richtig:  „Was  man  liebt,  sucht  man
möglichst  genau  kennen  zu  lernen“,  und  ie  besser.  man  es  kennen
lernt,  um  so  mehr  wird  man  es  lieb  gewinnen.  In  dieser  Bedeutung
  der  Octzgeschichte  für  die  „Gemeinde  selbst  fehen  wir  ihren
Hauptnutzen.  Alles  andere,  z.  B.  die  Erweiterung  der  allgemeinen
Bildung  und  des  Blickes  dadurch,  dent  die  Einzelgeschichte  mit  der
allgemeinen  Geschichte  des  Landes  verbunden  wird,  ist  weniger
wichtig,  so  wertvoll  es  sein  mag.

Mittel  und  Wege.  Nach  dem  Vegn  muß  sich  auch
die  Art  der  Darstellung  richten.  Die  Form  sei  schlicht,  die  Sprache
verständlich,  die  Darstellung  nicht  trocken  wissenschaftlich,  der
Stoss  werde  gewiß  in  den  Archiven,  staatlichen,  städtischen,  dörflichen
  gesucht,  aber  nicht  da  allein.  Man  nutze  vielmehr  die  örtlichen
  Quellen  hinreichend  aus,  die  eine  Fundauelle  geschichtlichen
und  kulturgeschichtlichen  Materials  sind:  Kirchenbücher,  Gemeinderechnungen,
  alte  Chroniken  in  Privatbesitz,  mündliche  Ueberlieserung
  der  ältesten  Leute  (letztere  2  mit  besonderer  Vorsicht).
Man  lasse  sich  von  den  Steinen  Zahlen  predigen,  von  den  Kindern
auf  der  Straße  Lieder  vorsingen,  von  den  alten  Mütterchen  Sagen
überliefern!  Das  gehört  alles  zum  Stofse  der  Ortsgeschichte.

Die  Anlage  wird  örtlich  verschieden  sein,  je  nachdem  es  ein
Bauerndorf  oder  ein  Vebrikarkeiterborstabtdere  oder  ein  Tagelöhnerdorf
  mit  Gut  und  Schloß  ist.  Als  Hauptteile  werden  sich
immer  und  am  natürlichsten  drei  ergeben:

1.  Ein  naturgeschichtlich  geographisch  oro#=undhydrographischer,
  der  auch  Flora  und  Steine  mit  enthalten
  muß.
        <pb n="430" />
        —  130  —

2.  Der  eigentlich  geschicht  liche,  der  die  volitische,  kirchliche
  und  Schulgeschichte  enthält.

3.  Der  kultur=  und  sittengeschichtliche.  Der  erste
kann  natürlich  nicht  zu  umfangreich,  der  letztere  aber  follte  ja  nicht
zu  stiefmütterlich  behandelt  werden.  Er  ift  ein  Hauptteil.

Eine  ähnliche  ausführliche  Stosfeinteilung:

a)  Geschichte  der  Dorfflur:  Größe,  Topographie  der
Gemarkung,:  Siedelungsform:  Allmende;  Holz,  Wasser,
Weide,  Arten  und  Entwicklung  der  Ackernutzung,  alte  Wege;
Verkoppelung:;  Naturschönheiten;  Bemerkenswerte  Bäume
und  Steine  (z3.  B.  erratische  Blöcke,  Verkehrtlinden,  Zwieselbäume):

  Aussterbende  Bäume  (Eibe,  Elsbeere);  Meliorationen;


b)  Geschichte  der  politischen  Entwicklung:  Sou.
veränität;  Kriege;  Aufstände:  Denkmäler;  Wappen;

c)  Geschichte  der  rechtlichen  und  wirtschaftlichen
  Entwicklung:  Lehns-  und  Hörigkeitsverhältnisse;
  Rechtsprechung;  alte  Gerichts.  und  Richtstätten;  Abgaben
  und  Steuern;  Gemeinde-  und  Privateinkünfte;  wirtschaftliche
  Lage  und  Verkehrsverhältnisse;  Wirtschaftserträge;
  Hausmarken;

d)  Geschichte  der  sozialen  Entwicklung:  Besitverhältnisse:
  Gerechtsame:  Gemeindeordnung:  Dienstboten:
Erfolge;  Nahrungsstand:  Wirtshaus:;  Körperbau;  Zuzug:
Familiengeschichte:  Kindererziehung;

e)  Geschichte  der  geistigen  Entwicklung:  Kirche:
Schule:  Sekten;  berühmte  Leute:  Anteilnahme  an  geistigen
Bewegungen;  Lehrbefriedigung:

)  Geschichte  der  kulturellen  Entwicklung:  Vorceschichtliche
  Grab-  und  Kultusstätten,  daraus  bezügliche
Sagen  und  Gebräuche;  Trachten:  Bauten;  zu  beachten  find
Rund-  und  Schleifrillen  an  den  Kirchen;  Architektonik:
Gesundheitspflege;  Bildschmuck  in  Haus  und  Kirche;  Kunstund
  Hausfleiß;  Werkzeuge:  Geräte:  Schmuck;  Waffen:
Möbel;  Schnitzerei;  Essen  und  Trinken:

6o)  Geschichte  der  ethisch=  in  dividuellen  Entwicklung:
  Sitte  und  Unfitte:  Inschriften;  Lied,  Gesang
und  Spiel:  Aberglaube;  Fefte:  Sprache:  Dorf-  und  Volkscharakter;
  Neckereien;  Spottnamen:  Dorffriedhof.

Wie  kann  die  Ortsgeschichte  ihren  Zweck  ausführen?  Selbstverständlich
  nur,  wenn  sie  zur  Kenntnis  der  Gemeinde  kommt.  Dies
geschieht  am  besten  anchtt  in  Familienabenden  durch  Vorträge.
Es  gibt  keinen  besseren,  interessanteren  und  dankbareren  Stoff  für
diese,  als  den  ortsgeschichtlichen.  Aber  das  gesprochene  Wort  verfliegt,
  littera  scripia  manetl;  deshalb  suche  man  sie  gedruckt  in  die
        <pb n="431" />
        —  431  —

Hände  der  Gemeindeglieder  zu  legen.  Kirchenkasse,  Hemeindektasse,
Gutsherrschaft  tragen  zu  den  Kosten  gewiß  gern  bei.  Vielleicht  kann
sie  in  einer  provinziellen  Geschichtszeitschrift  gedruckt  und  ein
Sonderabzug  hergestellt  werden.  Ohne  jede  Garantie  wage  man  es
nicht!  Vieljährige  Erfahrung  aber  hat  gelehrt,  daß  diese  gedruckten
Ortsgeschichten  doch  nicht  fo  rd  gelefen  werden,  wie  man  annehmen
  und  wie  es  eigentlich  geschehen  sollte.  So  hat  man  viel.
sach  den  Weg  eingeschlagen,  in  Tageszeitungen  und  Gemeindeblättern
  den  Ertögeschehchichem  toff  zu  vereinzeln.  Auch  da  erregt
  die  Geschichte  ebenfo  lebhaftes  Interesse  wie  bei  Vorträgen.
Aber  ob  die  Blätter  aufgehoben  werden  und  wenn  ja,  ob  es  ihnen
nicht  geht  wie  den  im  ganzen  gedruckten  Ortsgeschichten?:  Als
bestes  Mittel,  die  Geschichte  zur  Kenntnis  der  Gemeinde  zu  bringen,
hat  sich  der  We  gdurchdie  Schule  erwiesen.  Der  Lehrer  verarbeitet
  mit  den  Kindern  auf  Spaziergängen  den  girafältin
vorzubereitenden)  naturgeschichtlich  geographischen  Stoff
verwendet  die  Geschichte,  kirchliche  und  politische  in  den  Adlr
gions-  und  Geschichtsstunden  und  er  läßt  fich  von  den  Kindern
über  Sitten  und  Gebräuche,  Aberglauben  usw.  erzählen.  Das
Ganze  wird  nach  und  nach  gesammelt,  eine  Schulchronik  angelegt,
jährlich  erweitert,  und  jährlich  zieht  ein  Teil  der  Ortsgeschichte
an  den  Augen  der  Kinder  vorüber.  Eine  Hauptregel  der  Pädagogik
  wird  so  befolgt:  Weckung  des  Interesses:  und  die  Ortsgeschichte
  bleibt  kein  totes  Papier,  fondern  wird  lebendig  in  jeder
neuen  Generation  und  bleibt  lebendig  in  der  Gemeinde  für  alle
Zeiten.  So  wird  ihr  Hauptzweck  erfüllt,  die  Liebe  zur  Heimat
zu  pflegen  und  zu  erhalten.  (Vergl.  das  Kapitel  „Pflege  des
Beimaksinns  durch  die  Schule.)

Beispiele  verschiedener  Art  und  größeren  Stils  bieten  die  im
Land  namentlich  von  unserem  altbewährten  Mitarbeiter  auf  diesem
Gebiete,  Superintendent  Förtsch,  besprochenen  Ortschroniken;
sehr  anregend  find  insbefondere  die  „Bilder  aus  der  Kirchen=
  und  Dörfergeschichte"  von  Pfarrer  G.  Matthis,
der  auf  unseren  Wunsch  auch  eine  Mleitung  für  Ortsgeschichtsschreibung
  verfaßt  hat,  die  im  „Land“  VIII.  Nr.  16,  17  und  1
erschienen  ist.  Allen,  die  Ortsgeschichte  her  wollen,  sei  zuvor
  das  Studium  einiger  der  unten  aufgeführten  Aufsätze  und
einiger  guter  Chroniken  dringend  empfohlen.  Uns  liegen  mehrere
sehr  dürftige  und  trockene  Ortschroniken  vor,  die  gewiß  reichhaltiger
  und  farbenreicher  ausgesallen  wären,  wenn  die  Versasser
sich  zuvor  das  bebaute  Gebiet  genau  angesehen  hätten.

Die  allgemeine  Einführung  von  Ortschroniken  ist  für  jede  selbständige
  Ortschaft  des  Kreises  Militsch-Trachenberg  in

lesien  durch  die  Kreisverwaltung  angeordnet.  In  diese  Chroniken  fin

rkundlich  oder  sonst  authentisch  beglaubigte  Nachrichten  aus  der
geschschir,  wie  3.  B.  über  die  Entste  na  und  Benennung  der  Ortsau  "7*
Kriegsecreignisse.  größere  Fcuersbrünfte,  nationale  sprachliche  Verbät
nisse  ufw.  aufzunehmen;  rir-  ferner  Vorschriften  über  die  Art
Eintragungen  erlassen  und  bestimmt  worden,  daß  die  gedachten  usde
        <pb n="432" />
        —  432  —

stets  auf  dem  nleufenden  zu  erhalten  sind.  Die  Chronikbücher  sind  mit
tarkem  Einband  und  gulem  liniierten  Papier  versehen  und  werden  durch

ie  Kreisverwaltung  gemeinschaftlich  n.  Den  ärmsten  Gemeinden
ist  zu  ihrer  Beschaffung  eine  Kreisbeihilfe  gewährt.

Die  Ortsgeschichte  wird  immer  auf  die  Kirchenbücher  zurückgreisen
  müssen  und  sehr  oft  wird  die  Kircheuchronik  der  beste  Teil
der  Dorschronik  sein.

Im  Herzogtum  Braunschweig  ist  am  16.  Dezember  1907  eine  Verfügung
  fechsen  en;  die  in  dem  Amtsblatt  des  Konsistoriums  vom  13.
Januar  1008  mit  einer  usfübrücchen  lritun  zur  Führung  der

W#  beka  erfügung  lautete:  „Bei
allen  G##  ber  2#  Pirii  kLandeskirche  sind  vom
Kirchengemeindechroniken

u  chrar  11  —  alle  hirchen  in  F  Parochie  sich  ereignenden
—  aus  bem  Lircher-  und  dem  kirchlichen  Gemeindeleben,  in
kleinevren  Orten  auch  Begebnisse  aus  dem  Schulleben,  sowie  wichti  err
Ercignisse  weltlicher  Art  aufzuzeichnen  find.  ie  ührun  #  der  Kir
gemei  roniken  liez#,  den  Geistlichen,  in  den  ie  we
mehrere  Geistliche  wirken,  dem  ersten  berw.  dem  sonst  don  unferem
Lerzoplichen  Konsistorium  zu  ebestimmr  n  Geistlichen  ol

wird  den  Geistlichen  des  Lande  lemende  g*hn  mit  der  Ceschichte,  owie
den  Sitten  und  Gebräuchen,  Brsen  und  Einrichtungen  ihres  Ortes
bzm.  idreer  Parochie  besonders  auf  dem  Gebiete  der  Kirche,  der  Schule
und  des  kirchlichen  Gemcindelebens  tunlichst  bekannt  zu  achen  und  die

&amp;amp;*mil

ESaularenit,  welche  sich  in  ihrer  ersten  Zeit  allzu  aus-Schliektet
  auf  die  mit  der  Schule  verbundenen  Vorgänge  beschränkte
und  daher  im  allgemeinen  wenig  fruchtbringend  war,  ist  mit  der
Zeit  mehr  und  mehr  zu  einer  Dorschronik  und  Dorfkunde  er.
weitert  worden.  Die  Königlichen  Regierungen  haben  in  den  letzten
Jahrzehnten  mebrfach  in  diesem  Sinne  Verfügungen  ergehen
lassen,  z.  B.  für  die  Mark  Brandenburg,  die  leider  nicht  immer
befolgt  werden.  So  wird  z  B.  in  einem  Erlaß  der  Königlichen
Regierung  zu  Koblenz,  (1SP  ausdrücklich  betont,  daß  die  Schulchronik
  auch  eine  Orts-  und  Gemeindechronik  sein  müsse.  Den
Lebrern  wird  eine  genaue  und  verständige  Führung  derselben  worm
aus  Herz  gelegt  und  den  Schulbehörden  die  Weisung  erteilt,  in
Zukunft  nach  dieser  Richtung  hin  fördernd  zu  wirken.  Die  Schulchronik
  sei  insbesondere  geeignet,  Anhänglichkeit  an  die  Heimat
und  an  das  weitere  Vaterland  zu  wecken  und  zu  befestigen,  die
Aufmerlsarnkeit  auf  alle  für  die  Squ#e  und  für  das  Leben  bedeutamen
  Erscheinungen  in  der  Gegenwart  und  Vergangenheit  stetig
hinzulenken,  dem  neu  eintretenden  Lehrer  in  den  vorliegenden
Ausarbeitungen  das  Verständnis  seiner  Umgebung  und  das  Einleben
  in  die  Eigenart  und  Sitten  seiner  Ortsgenossen  zu  erleichtern
  und  endlich  in  mancher  Beziehung  dankenswerte  Beitröge
zur  künftigen  Verwertung  für  die  Landesgeschichte  zu  schaffen
Im  Elsaßt  wurden  im  Jahre  1893  von  den  Behörden  sämtlichen
        <pb n="433" />
        —  1433  —

Hauptlehrern  auf  dem  Lande  besondere  Schulchroniken  eingehän.
digt,  die  mit  Amweisungen  über  die  Führung  dieser  Lokalgeschichts-5
  versehen  waren,  nach  denen  folgendes  zu  berücksichtigen  ist:

Abfluß  der  Niederschläge,  Ufer-  und  Kanalbauten,  Bach-  und
Flußräumungen.  Schiffsverkehr,  Entsumpfungen,  Drainagen,
Brunnen,  Wasserleitungen,  eigentümliche  Witterungsverhältnisse,
herrschende  Winde,  im  Volke  geltende  Wetterregeln,  Acker-,
Garten-,  Wiesenbau,  Weiden,  Unland,  Fruchtarten,  Weinberge
und  Obstanlagen,  Baumschulen,  Forsten  und  Holzungen,  Flächeninhalt

  des  Gemeindebannes  in  Hektar,  Einteilung  und  Besitzvevteilung
  der  Feldflur,  Kauf=  und  Pachtpreis  des  Ackerlandes,
Fruchtfolge,  Bestellungsweise.  Flurarten,  Viehstand,  Viehzucht,
Zahl  der  Rinder  und  Pferde  nach  der  letzten  Zählung,  Verwertung
  und  Preise  der  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse,  Ergebnisse
der  Volkszählung,  Kirchen,  Altar,  Baustil,  Bauart  der  Wohn.
häuser,  Raumverteilung,  Burgen,  häusliche  Gewerbebetriebe,
größere  Gewerbebetriebe,  Löhne,  Preise  von  Lebensmitteln,
Handel,  Güteraustausch,  Verkauf  der  Bodenerzeugnisse,  Sparund
  Darlehnskassen,  Geschichte  und  jetzige  Einrichtung  der  Schul.,
Kranken=  und  Armenpflege,  Seuchen,  die  noch  in  der  Erinnerung
leben,  verbreitete  Zeitschriften,  Sprachliches  und  Mundartliches,
Sammlung  von  Erzählungen,  Schwänke,  Rätsel,  Kinderreime,
Sprüchwörter,  Wechselreden,  Flurnamen,  Vornamen  der  Personen.
Volkslieder,  Sagen,  Märchen  usw.,  geschichtliche  Erinnerungen,
Urkunden  im  Gemeindearchiv,  Volksgebräuche,  Trachten,  Volksseste,
  Kinderspiele,  Vorkommnisse  im  Schulleben.  (Einen  treff.
lichen  Aussatz  über  Einrichtung  und  Führung  von  Schul-  und
Gemeindechroniken  durch  die  Lehrer  veröffentlichte  Seminarlehrer

.  Pfeifer  in  Kehrs  „Pädagogischen  Blättern“  1886  Nr.  4.)

Die  Führung  von  Familienchroniken  in  bäuerlichen  Kreisen
ist  mehrfach  im  „Land“  empfohlen.  Die  wichtigsten  Notizen  sind
den  Kirchenbüchern  zu  entnehmen.

Pfarrer  Oberländer  in  Lindenau  bei  Friedrichshall  teilt  im
Land  mit:  „Um  Liebe  zur“  engeren  Heimat  und  mittelbar  dadurch  die
zum  weiteren  Vaterland  n  und  zu  stärken,  halte  ich  in  jedem
Winter  an  einigen  t“  in  SBs  Sihunfen  des  Kriegervereins

eit  scheuen  7  —  Vorträuae
  über  die  Geschichte  des  Ortes,  des  Bezirkes  usw.  Diese
Vorträge  haben,  wie  es  scheint,  großen  Anklang  gefunden,  und  ich  möckte
allen  Amtsbrüdern  dringend  empfehlen,  es  auch  damit  zu  versuchen  in
öffentlichen  Sitzungen  eines  Vereins  oder  an  Familie  nabenden,  wo  solche
sich  cinrichten  lassen.  Unser  Volk  hat  lebfestes  Interesse.  bfür  die  Geschichte
  der  Heimat,  mehr  als  ich  erwartet  hätte,  und  e  durch  solche
Vorträge,  bosfe  ich.  in  der  Anhänglichkeit  an  den  Gru  und  Boden,  auf
dem  schon  die  Votfahren  gesessen  haben,  wesentlich  W  Ich  habe
andrerseits  den  Gewinn  davon,  daß  ich  Land  und  Leute  genau  kennen
lerne,  Erklärung  finde  für  manche  Eigentüml  ichkeiten  und  in  meinen
Vorarbeiten  fürs  eine  olkschron,  die  ich  zu  schreiben  und  unter  Umtänden
  im  Drucke  erscheinen  zu  lassen  vorhabe,  gefördert  werde.  Gegen-7
  des  einen  der  bis  jetzt  gehaltenen  Vorträge  ist  die  Familien-Sohnrey.

  Behweiker.  2
        <pb n="434" />
        —  434  —

geschichte  des  Ortes  gewesen,  die  ich  auf  Grund  der  bis  1560  zurückgehen-Kirchenbücher
  zusammengestellt  habe.  Ich  habe  mich  erboten,  #jedem
seimwohner  umsonst  den  Stammbaum  seincs  Geschlechtes  aus  meinem
Hres  abzuschreiben,  und  zu  meiner  Freude  ist  von  diesem  Anerbieten

mehrfach  Gebrauch  gemacht  worden.
Und  Pfarrer  Matthis  in  Eyweiler  im  Elsaß,  der  Verfasser  des
vorhin  genannten  Buches,  schreibt:  „Der  Sinn  für  aoslisngeschicht  K.
.  ..  .  .  nat.

weißen  t#  der  Traubibeln,  die  ich  als  Geistlicher  zu
überreichen  habe,  die  Nachrichten  über  die  Vorfahren  eintrage,
  die  ich  aus  den  Kirchenbüchern  zu  ermitteln  vermag.  Derartige
Zufschlüßse  werden  immer  mit  Freude  und  Dankbarkeit  entgegengenommen.“


Literatur:  G.  #e  Biülder  aus  der  Kirchen-  und  Dörfergeschichte
  der  Grafschaft  Saarwerden.  Augsburg  1894.  —  G.  Matthis.
Einige  n  in  einer  Ortsgeschichte.  Land  VIII.  Nr.  16,
17,  18.  mann  Die  Be  de  *  der  kirchlichen  Ortsgeschichte.
Berlin.  K.  J.  Mü  r.  1902.  —  Arndt,  Die  QOuellen  der  lokalgeschicht.
lichen  Kenninisse.  ßP5“  Ffrrertoiei  15%  W.  12  —  Drs
7*  Kirchengeschichte  904  Nr.  2.  —  R.  Lehmann,  W

zwie  treibtn  man  —  *  HPfarrerblatt.  1
rt  .  6.  —  Bernh.  Stürzner,  Wie  ist  in  den  Gemeinden  der
S  für.  die  Ge  au  der  Heimat  zu  wecken  und  zu  pflegen?  Leipzig.
Strauch.  —  In  eitschrift  des  Vereins  für  Kirchengeschichte  in  der
Provinz  Sochsen,  7  rgang  I.  Heft  1,  Vorträge  von  Dr.  Ausfeld.
Bedeutung  und  Verwertunh  der  Ll  Kirch-woesch  chte  für  die  allgemeine

  Geschichte  Büchting,  Bedcutung  und  Verwertung  der
lokalen  gailchchte.  w#3  für  die  “—t“v½  G.  eudt,  Bedcutung  und
*  *d  der-  lasien.  Lirchenge  chichie  für  den  Pfarrer.  —  O.
Sun  Frage  de  r  Dokfchkvmkca  LqrwwirtschaftlIch.
historische  Blattek  1907  Nr.  (Bringt  u.  a.  bemerkensw.  Vorschläge.)

Kalender,  Kolender  für  Ortsgeschichte  und  Heimat,
kunde  im  Saalkreise.  Dalle  a.  S.  #  A.  Kämmerer  u.  Co.  —
Kalender  für  ms  Siieee  un  5  kmatentenn-  im
Kreise  Eckartsberga.  Herausgeber:  Pastor  O.  Kabisch  in  Wohlmirstedt.
  —  Die  in  Hermannstadt  erschienenen  Kalender  der  Siebenbürger
  Sachsen.  pstals  boom,  Kalender  zur  Pflege  ostfriefischer
Geschichte  und  Simen  Nuröen-  Geider“  wieder  eingegangen.)  Es  ist  sicher
ein  guter  Gedanke,  den  Kalender  in  den  Dienst  der  Heimatgeschichte
zu  stellen.  Mögen  diese  ersten  Beispiele  bald  weitere  Nachfolge  finden!

Dorfmuseum  (Dorfsammlung).

Was  in  den  vorstehenden  Kapiteln  behandelt  wurde,  liegt  auf
geistigem  Gebiete;  nun  gilt  es  auch,  die  materiellen  Ueberreste  und
Bestandteile  des  Volks-  und  Altertums  unter  Dach  zu  bringen,
was  um  so  nötiger  ist,  als  sie  bisher  ganz  und  gar  ohne  Schutz
geblieben  sind.  Was  sich  an  besonders  wertvollen  Altertümern  auf
den  Dörfern  vorfindet,  das  wird  von  den  Altertumshändlern  in
die  großstädtischen  Museen  und  Sammlungen  geschleppt;  die
        <pb n="435" />
        —  436  —

Privatsammler  grasen  das  Land  ab  und  zahlen  Liebhaberpreise
für  die  gewünschien  Gegenstände;  Personen,  die  von  den  Dörfern
in  die  großen  deutschen  Städte  oder  ins  Ausland  abgewandert  sind,
haben  ihre  Familien-,  Erb-  und  Erinnerungsstücke  mitgenommen,
kommen  später  besuchsweise  in  die  alte  Heimat  und  entwenden  bei
solchen  Gelegenheiten  dem  Lande  nicht  selten  noch  mehr  dieser
Wertstücke;  großstädtische  Sommerfrischler,  die  eine  Zeitlang  in
die  Stille  des  Landlebens  sich  zurückgezogen  haben,  sind  oft  nicht
weniger  darauf  bedacht,  Altertümer  und  sonstige  charakteristische
Gegenstände  des  Dorflebens  als  Andenken  und  Erinnerungsstücke
in  ihren  Besitz  zu  bringen.  Mit  der  Entvölkerung  des  platten
Landes  hält  die  Verödung  und  Verarmung  der  Dörfer  in  Sachen
alter  Wertstücke  nicht  nur  gleichen  Schritt,  sondern  übertrisfft  sie
sogar  noch.  Einesteils  versuchen  die  Städte  alles  an  sich  zu  ziehen,
was  auf  diesem  Gebiete  dem  Lande  naturgemäß  verbleiben  sollte,
andernteils  wissen  auch  die  Bewohner  der  Dörser  ihren  Besitz  an
Altertumswerten  nicht  zu  würdigen.  Es  ist  leider  Tatsache,  daß
die  Mehrzahl  der  Landleute  kulturhistorisch  oder  künstlerisch  wert.
volle  Gegenstände,  Geräte,  Dokumente  und  dergleichen  beim  ersten
besten  Angebot  auf  Nimmerwiedersehen  an  Händler  veräußern.
Gegenstände,  die  für  geschäftskundige  Altertumshändler  keinen
Seltenheitswert  haben,  wohl  aber  für  die  Heimatkunde  und
Heimatpflege  in  unserm  Sinne  sehr  wichtig  sind,  läßt  man  in  den
Winkeln  und  Rumpelkammern  der  Bauernhäuser  unter  Staub  und
Schmutz  verkommen,  man  sucht  sie  nur  hervor,  um  sie  zu  vernichten,
  zu  verbrennen  oder  um  seinen  Spott  damit  zu  treiben.
Die  Ueberbleibsel  alter  Tracht  werden  z.  B.  gewöhnlich  zur  Kirchweih
  oder  zur  Faschingszeit  hervorgeholt,  um  den  Ulk  darein  zu
kleiden.  So  geht  ein  Stück  nach  dem  andern  für  die  Heimatpflege
  und  Volkskunde  verloren.  In  Anbetracht  dieser  beklagenswerten
  Erscheinungen  ist  die  Forderung,  Dorssammlungen  zu  begründen,
  wohl  berechtigt.  Die  Dorfmuseen  wollen  die  Landleute
durchaus  nicht  ihrer  Erinnerungsstücke,  Geräte  und  sonstiger
Gegenstände,  wenn  sie  ihnen  selbst  wert  und  teuer  sind,  berauben:
sie  wollen  diese  vielmehr  mit  aller  Sorgfalt  dem  Orte  erhalten,
wollen  die  Dorsbewohner  auf  die  Bedeutung  der  Stücke  aufmerksam
  machen,  wollen  verhindern,  daß  sie  verkommen,  vernichtet
werden,  verloren  gehen,  an  Händler  verkauft  und  in  fremde
Gegenden  verschleppt  werden.  Nicht  nur  die  Sammelwut  vieler
Städter  und  die  Unkenntnis  und  Gleichgiltigkeit  der  meisten  Landbewohner
  mahnt  dringend  zur  Errichtung  von  Dorfsammlungen,
sondern  auch  das  rasche  Vorwärtsschreiten  der  kulturellen  und
wirtschasftlichen  Entwicklung  unseres  Volkes.  Die  Fabriken  verdrängen
  die  Handarbeit,  die  Eisenwerkzeuge  die  hölzernen  und
steinernen  Geräte.  Auf  allen  Gebieten  sehen  wir  eine  Umgestal.
tung  des  Wirtschaftslebens,  überall  macht  sich  diese  m
geltend,  auch  in  dem  kleinsten  Dörschen.  So  verschwinden  z.  B.
das  Hirten  und  Schäferleben,  Flachsbau  und  Flachsverarbeitung

—
        <pb n="436" />
        —  130  —

und  andere  Beschästigungsarten  auf  dem  Lande  immer  mehr  und
mehr  und  mit  ihnen  auch  die  Gegenstände,  die  an  sie  erinnern.
Diese  Zeugen  entschwundener  Tätigkeiten  und  Zeiten  müssen  für
die  Nachwelt  gesammelt  und  in  den  Landorten  aufbewahrt  werden.
Als  nächstes  Ziel  muß  gelten,  daß  mindestens  für  jeden  Bezirk  oder
Kreis  ein  vorbildliches  Dorfmuseum  gegründet  wird,  das  die  geschichtliche
  Vergangenheit  einer  Gegend  und  ihrer  Bewohner  an
konkreten  Gegenständen  systematisch  und  möglichst  lückenlos  vorführt.
  Diese  ländlichen  Mustersammlungen  werden  auf  die  Be.
wohner  der  anderen  Dörser  in  den  betrefsenden  Gegenden  voraus.
sichtlich  anregend  und  nacheifernd  einwirken.  Das  wäre  sehr  zu
wünschen;  denn  jedes  Schuldorf  könnte  eine  solche  Heimatsamm.
lung  brauchen:  im  Unterrichte  der  Volks--  und  Fortbildungsschule
würde  sie  als  äußerst  wertvolles  heimatliches  Anschauungsmittel
gute  Dienste  leiften.

Mittel  und  Wege.  Als  Voraussetzung  bei  Gründung
von  Dorffammlungen  hat  zu  gelten,  daß  geeignete.  kostenfreie
Unterkunftsräume  zur  Verfügung  stehen.  Davon  hängt  wesentlich
das  Fortbestehen  und  die  Weiterentwicklung  der  Dorfmuseen  ab.
Kleinere  Sammlungen  werden  am  zweckmäßigsten  im  Schulhause
untergebracht.  Behufs  mannigsaltigster  Verwertung  im  Unterrichte
  stehen  sie  dann  dort  jederzeit  zur  Verfügung.  Die  Schul.
und  Volksbibliotherg  kann  mit  der  Dorfsammlung  verbunden
werden.  So  muß  das  Dorfmuseum  zu  einem  Mittelpunkte  im
Geistesleben  der  Dorfbewohner  werden.  Bei  eifriger  Sammelarbeit
  werden  die  Museumsobjekte  wohl  bald  so  sehr  sich  vermehrt
haben,  daß  ihnen  in  andern  Räumen  eine  Heimstätte  bereitet
werden  muß  und  nur  die  Gegenstände,  die  im  Unterrichte  als  An.
schauungsmittel  recht  oft  gebraucht  werden,  im  Schulhause  verbleiben
  können.  Das  Gemeindehans,  die  zu  einem  Dorsmuseumsgebäude
  umgewandelte  Schul-  oder  Pfarrscheune  oder  ein  leer
stehendes  Privathans  wird  die  Dorfsammlung  dann  voraussichtlich
ausnehmen.

Die  systematisch  gesammelten  Gegenstände  eines  reichhaltigen.
Dorsmuseums  werden  am  besten  in  verschiedenen  Gruppen  belehrend
  so  zusammengestellt,  daß  jedes  Stück  inneres  Leben  erhält
und  als  Teil  dieser  Gruppe  sich  selbst  erklärt.  Etwa  solgende
Abteilungen  sind  vorzusehen:  1.  Möbel  und  sonstige  Haus-  und
Küchengeräte:  2.  landwirtschaftliche  Geräte:  3.  Gegenstände,  die
an  Flachsbau,  Flachsverarbeitung  und  Tuchversertigung  erinnern:
4.  Gegenstände  aus  dem  Hirten-  und  Schäferleben;  5.  Gegenstände
  aus  dem  Jägerleben:  6.  Pröhistorische  Funde:  7  Gegenstände,
  die  an  Einrichtungen  im  Leben  der  Dorfgemeinde  erinnern;
  8.  Beleuchtungsgegenstände:  9.  alte  historische  Trachten:
0.  eine  heimatliche  Münzsammlung:  11.  Gegenstände,  die  an  geschichtliche
  Ereignisse  erinnern;  12.  Abbildungen  und  Pöbotographien
  vom  Orte,  von  Häusern  und  von  Personen:  13.  Aufsätze,
        <pb n="437" />
        —  137  —

Bücher  und  sonstige  Werke  von  Personen,  die  einst  in  dem  Dorfe
wohnten  oder  aus  ihm  stammten,  Ortsgeschichten,  Bücher,  Auffätze
  und  Aufzeichnungen,  die  den  Ort  und  das  örtliche  Leben  betreffen,
  Gemeindeakten,  Gemeinde-  und  Wustungsbücher,  wertvolle
  Bibeln  und  andere  alte  Schriften,  die  einft  in  dem  Orte  gelesen
  und  gebraucht  wurden:  14.  Urkunden:  Lehn.,  Fehde.,  Ablaß-,
Kauf-,  Vertrags-,  Schenkungs-,  Wappen-,  Lehr.,  Gesellen-  und
Meisterbriefe  auf  Pergament  und  Papier;  15.  Ortspläne,  geologische
  Karte,  Flurgemarkungs-  und  Reliefkarte:  16.  Aduarien,
Terrarien,  präparierte  Tiere,  eine  heimatliche  Pflanzen-  und
Mineraliensammlung:  17.  Tier-  und  Pflanzenversteinerungen:
18.  Gegenstände.  die  an  den  Aberglauben  der  früheren  und  jetzigen
Zeit  erinnern:  19.  Erzeugnisse  des  häuslichen  Kunstfleißes;  20.  alte
wertvolle  Gesäße:  Zinn-,  Porzellan-,  Ton--  und  Glaswaren  und
andere  Gruppen.

Vorbilder:  Das  seit  83  Jahren  bestehende  Dorfmusenm  in  Reichensels
bei  Hohenleuben  (Eigentum  des  Vogtländischen  Altertumsforschenden  Vereins),
  die  Dorfsammlungen  in  Eckelstädt  bei  Camburg  (Eigentum  der
Schulgemeinde),  in  Hainichen  bei  Camburg  (Privateigentum

In  Fischerhude  ist  mit  des  weiter  unten  ausführlich
bchandelten  „Vereins  für  niedersächsisches  Volkstum  in  Bremen“  ein
altes,  leerstehendes  Bauernhaus  als  Dorfmuseum  eingerichtet  worden.
In  Scheefsel,  bekannt  durch  das  dort  abgehaltene  Trachtenfest,  plant  er
das  gleiche.  In  Wilsede  (Lba.  Heide)  in  ein  altes  Haus  ebenfalls  als
Dorfmuseum  eingerichtet.  In  Zeven  hat  der  Schriftsteller  Hans  Müller-Brauel
  eine  sehr  umfengreiche  volkslundliche  Heimatsammlung  zusammengebracht
  und  als  Ganzes  davon  eine  Bauerndiele  dortiger  —m“E
wie  sie  eiwa  vor  100  Jahren  war,  ausgestell.;  jetzt  geht  er  an  die  Ein-#

  riben.7  typischen  Wohnzimmers  des  Geesige  ietes  der  nordbannover
  n

Aus  den  dlnnten  könnte  dann  ein  Kreismuseum  hervor.
gehen.  Eine  recht  gute  Lösung  wäre  es,  wollte  man  in  jedem
Kreishauptorte  die  Errichtung  eines  Haufes  ins  Auge  fassen,
welches  in  seinem  baulichen  Aeußern  (natürlich  ganz  in  der  jeweilig
  einheitlichen  Bauart,  aber  im  neuen  Sinne)  vorbildlich
werden  könnte  für  die  neu  zu  erbauenden  Häuser  des  Kreises.  So
ein  Haus  wäre  etwa  als  Kreishaus  zu  erbauen,  für  landwirtschaftliche
  Ansstellungen  und  Vereine,  für  die  Bibliothek  und  für  ähnliche
  Zwecke.  Hier  ließen  sich  dann  leicht  ein  paar  Räume  als
„Kreismuseum“  einrichten,  hier  läßt  fich  z.  B.  auch  eine  typische
Bauernstube  herstellen.  Dann  wäre  eine  übergroße  Zersplitterung
der  der  Sammlung  werten  Gegenftände  vermieden,  und  es  ließen
sich  eher  Mittel  und  Wege  für  eine  ständige  Erhaltung  des  Gesammelten
  finden.

Das  Muscum  des  Geschichts.  und  Altertumsvereins  des  Kreises
Ahaus  hat  im  Hreishause  Unterkunft  gefunden.  Die  Kreise  Nord-  und
Süddithmarschen  besitzen  ein  gemeinsames  Museum  in  Meldorf.  Im
Kreise  Husum  ist  das  Ostenfelder  Bauernhaus  durch  Provinz,  den  Kreis
und  die  Stadt  Husum  angekauft  und  dadurch  vor  dem  Schusan  bewahrt,
        <pb n="438" />
        —  433

nach  Kopenhagen  verkauft  zu  werden.  Kreismuseen  bestehen  geiner  in
den  Kreisen  Zellerfeld,  Hadersleben,  Oldenburg,  Oberwesterwald

In  Bremen  ist  der  „Verein  für  niedersächfisches  Volkstum"
begründet,  der  durch  Vorträge  (die  meist  Dr.  Karl  Schäfer  vom
Bremer  Kunstgewerbemuseum  hält),  durch  Ausstellungen,  (die
meistens  der  Maler  Müller-Scheessel  leitet),  einmal  alte  und  nene
Vollskunft  dem  Landvolke  nahe  zu  bringen  sucht.

neuerdings  hat  dicser  Verein  ein  Vroelt  ausgcarbeitet

:(-  ##n#  achsen“".  Nr.  13,  1007),  an  der  Weser  in  Bremen  cin  großes
niedersächsisches  Freiluft=  Musenm  zu  begründen.  Es  sollen  die  hauptsächlichsten
  Typen  des  niedersächsischen  Bauernhauses  in  ihrer  natürlichen
mgecbung  aufgcbaut  lalte  schöne  Häuser,  die  wieder  niedergelegt  werden)
und  in  ihrem  Innern  echt  und  vollständig  eingerichtet  werden.  Geplant
ist  die  Aufstellung  eines  Vierländer,  Altländer,  Lüneburger-Heide.  Hauses,
eines  Ammerländer  und  eines  friesischen  Marschhauses  (vielleicht  Gegend
von  Jever);  ev.  soll  noch  ein  Haus  der  Lüneburger  Gegend  ausgetout

n.  Das  in  Aussicht  genonrmene  Bauterrain  für  das  niedersächsi

Bauernhäuser  mit  den  dazu  Be#hrien  Nebengebäuden.  Der  Bremer
Verein  ist  im  April  1007  mit  seinem  Plan  ganz  plötzlich  an  die  Oeffent.
lichkcit  getreten  und  verfolgt  ihn  7  sehr  m——  sodaß  an  der  wirk.
lichen  Ausführung  kanm  noch  Zweifel  herrschen.

In  Vierlanden  will  der  Direktor  des  „Museums  für  Kunst
und  Gewerbe  zu  Hamburg“  ein  Vierländerhaus  erbanen,  welches
die  mehrere  1000  Nummern  umfassenden  Vierländer-Sammlungen
des  Muscums  aufnehmen  soll.  Damit  ist  das  erstrebenswerte
Ideal  eines  Dorfmuseums  erst  erreicht  —  dieses  Haus  wird  für
immer  vom  Hamburger  Museum  aus  verwaltet  werden,  so  ist
für  alle  Zukunft  die  Gewähr  der  sachgemäßen  Erhaltung  gegeben.
Sonst  ist  dies  der  heikle  Punkt,  durch  den  dereinst  wahrscheinlich
die  Gegenstände,  welche  in  den  vielen  jetzt  entstehenden  Dorfmuseen
Aufnahme  finden,  allmählich  dem  Untergange  entgenengehen.  Wo
dieser  Anschluß  an  ein  großes  Museum,  welches  stets  über  Fachleute
  verfügt,  nicht  zu  haben  ist,  sollte  wenigstens  mit  Vorsicht  an
die  Errichtung  eines  Dorfmuseums  gegangen  werden.

Literatur.  Merkbuch,  Altertümer  aufzugraben  und  aufzubewahren.
Herausgegeben  von  der  Leitung  der  prähistorischen  Abteilung  des  Königl.
Heuselunss  für  Völkerkundc  in  Berlin  auf  Veranlassung  des  Ministers  der
geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinala  Wrsm3J.3  Berlin  1891.
E.  S.  Mittler.  R.  Mielkc.  Die  örtlichen  seen  und  die  Denkmalpflege
in  „Die  Denkmalpflege“'  1899,  herausgeg.  mit  Unterstützung  des  preuß.
Kultusministeriums.  Berlin.  —  Dr.  J.  Reimers,
für  die  Denkmalspflege.  Herausgegeben  von  der  knrean  dne
zur  Erforschung  und  Erhaltung  dber  Denkmäler  in  der  Provinz
Hannover.  Thcodor  Schulze.  Friedr.  Tewes.  Unsere  Vorzeit.
Ein  Beitrag  zur.  Altertumskunde  n¾r  Mit  140  Abbildungen.
  Hannover,  Schmorl  und  v.  Scefeld,  18868  4l.  Mes.
dorf,  Vorgeschichtliche  Altertümer  aus  E  Holstrin.  Mit
735  Figuren  auf  62  Taleln.  Hamburg,  1885  tio  Meißner.  —
Pul  edr.  Tewes,  Die  Steingräber  der  robinz  Hannover.

Mit  24  Tafeln  und  21  Bildnissen.  enme  Selbstverlag
        <pb n="439" />
        —  130  —

1898.  —  Brenning,  Dorfmuseen.  Im  Trierschen  Jahrbuch.
Trier,  Verlag  Friedr.  Val.  Lintzsch  1008.  —  Die  g  rage  des  Dorfmuseums

.  ch  über  mehrere  Fabränge
  #*.  saussschrlieh  behandelt  worden  dur  chhrer  Schlag.

bin.  Ogeger  118  Abbildungen.  —  Altertümer  aus  —  Leiu

a-  und  deutsches  Donaugebiet).  Entworfen  und,  %%  zeichnet  pon
Tölc  Kal.  Württ.  Major  a.  D.  125  Abbildung  Verla

Kohlhammer,  Stuttgart.  —  Vorgeschichtliche  Wenssafen  vieer  “

.  —  Tafel  der  e  der  zieerphan  li
archie.  Herausgegeben  von  der  Zentralkommission  für  Kunst  und  historische
  Denkmäler  in  Wien.  227  Abbildungen.  Verlag  von  Ed.  Hölzel
in  Wien.  —  Winkler  u.  Gutmann,  Leitfaden  zur  Erkennung  der
heimischen  Altertümer  von  Ellseft=  etkfripggen.  Verlag  von  F.  ile,
Colmar  1809.  —  Vorge  chichtli  Altertümer  der  ##rooi  Sachsen.
Herausgcher:  Historische  ission  der  Provinz  Sachsen  Halle  a.  S.
O.  Hendel.  —  Manu  tut  gut,  sich  in  den  verschiedenen  Provinzen  srei  der
Provinzialkommission  zur  Erforschung  und  Pflege  von  Denkmälern  zu
erkundigen,  ob  ähnliche  Schriften  dort  erschienen  en  andernfalls  wären
solche  anzuregen.

Die  Pflege  des  Heimatfinnes  durch  die  Schule.

Bei  der  Verwertung  des  neu  .  volkskundlichen  und
geschichtlichen  Stosses  für  unsern  Zweck  rechnen  wir  in  erster  Linie
auf  die  Volksschule;  wir  rechnen  um  so  zuversichtlicher  auf  sie,  als
wir  ihr  damit  keine  neue  Last,  sondern  vielmehr  ein  neues  und
zwar  ein  herrliches  Hilssmittel,  also  eine  Bereicherung,  zuführen.
Die  Schule  habe  ihre  Schuldigkeit  nicht  getan,  hört  man  heute
selbst  in  den  Parlamenten  vielfach  klagen,  wenn  man  von  der  unheilvollen
  Erscheinung  des  Zuges  vom  Lande  *  msr  sie  stecke  sich
zu  hohe  Unterrichtsziele  und  verliere  dabei  das  Nächstliegende  aus
den  Augen.  Nun  haben  wir  zur  Genüge  gezeigt,  daß  es  zunächst
wohl  ganz  andere  Faktoren  sind,  die  ihre  Schuldigkeit  nicht  getan
haben,  aber  gewiß  ist  auch  die  Schule  nicht  frei  von  Schuld.  Sie
kann  viel  tun,  um  wieder  eine  Besserung  herbeizusühren,  insofern,
als  sie  sich  in  ihrem  Unterricht  mehr  als  bisher  an  die  Heimat  anlehnt
  und  das  Kind  lehrt,  wo  die  starken  Wurzeln  seiner  Kraft  sind.

Der  Lehrer,  der  es  versteht  und  die  Mühe  nicht  scheut,  seinen
Unterricht  von  heimischer  Luft  durchwehen,  von  heimischen  Quellen
durchrieseln  zu  lassen,  muß  gar  bald  merken,  wie  seine  Art  das
Kindesgemüt  erfaßt,  wie  die  Augen  leuchten  und  wie  er  den  rechten
Grund  gewinnt  für  einen  dauernden  Erfolg  des  Unterrichts.  Mit
tausend  Fäden  verknüpst  er  das  Herz  immer  wieder  und  immer
enger  mit  der  Heimat.  Verklärendes  Licht  fällt  auf  die  alltäglichen
Dinge  der  Umgebung.  Was  sonst  als  Gerümpel,  als  alt  und  wert-
        <pb n="440" />
        —  440  —

los,  als  sinnloser  Brauch  und  Aberglaube,  als  leerer  Wortklang,
als  unverständige  Einrichtung  angesehen  wurde,  das  gewinnt  Leben
und  wird  bedeutsam;  das  Ueberkommene  erscheint  als  wertvoller
oder  doch  interessonter  Besitz,  den  man  nicht  gleichgültigen  oder
gar  geringschätzigen  Sinnes  abzutun  trachtet.  Ungesucht  erwächst
so  im  Kinde  ein  starkes  Gefühl  der  Pittät  gegen  das  Gewordene
und  von  den  Vätern  Ererbte,  ein  Gefühl  der  engsten  Zugehörigkeit
zu  dem  Boden  der  Heimat,  eine  starke  Liebe  zu  den  heimatlichen
Verhältnissen  —  kurz,  ein  rechter  und  echter  Heimatsinn.  Freilich
will  die  rechte  eigene  Betrachtung  der  Heimat  und  die  richtige
Darstellung  heimatlicher  Dinge  gelernt  und  geübt  sein.  Nicht  jeder
Lehrer  hat  sie  von  Haus  aus"“.  Wer  aber  mit  gutem  Willen  und
warmem  Gemüt  die  Heimat  ansieht  und  sich  bemüht,  sie  verstehen
zu  lernen,  dem  öffnet  sich  gar  bald  ein  unermeßlicher  Schatz,  und
eine  Lust  ist  es,  von  ihm  an  die  Jugend  mitzuteilen  und  in  ihr
gleiche  Freude  an  Heimat  und  heimatlichen  Dingen  zu  entfachen.

Mittelund  Wege.  Das  Lehrbuch  der  Heimatkunde  liegt
ansgeschlagen  vor  den  Augen  des  Kindes.  Das  Elternhaus,  das
Dorf,  die  Heimatflur  mit  ihren  Feldern  und  Wiesen,  Bergen  und
Tälern,  Wäldern  und  Heiden,  Bächen  und  Seen,  —  das  ist  der
Kreis  seiner  Anschauungen,  das  ist  seine  Welt  in  den  Jahren  bis
zur  Konfirmation.  Diese  kleine  und  doch  so  reiche  Welt,  aus  der
es  nur  hin  und  wieder  einmal  hinaustritt  ins  benachbarte  Dorf
oder  in  die  nächste  Stadt,  muß  dem  Kinde  lieb  und  teuer  gemacht
werden.  Da  ist  zunächst  das  Vaterhaus:  Wann  ist  es  erbaut?  von
wem?  Was  hat  vorher  auf  dem  Platze  cestanden.  —  war  es  Feld,
Wald,  Moor?  Wie  hat's  vor  1000  bis  2000  Jahren  dort  ausgesehen?
  Was  für  Menschen  haben  dort  gelebt,  wo  sind  sie  geblieben?
  —  Da  ist  der  Garten  mit  seinen  großen  alten  Birnbäumen
  —  wer  hat  ihn  angelegt,  wer  die  Birnbäume  gepflanzt?
Nun  ist  er  schon  lange  dahin,  sein  Name  vielleicht  schon  verschollen
auf  Erden,  aber  seine  Bäume  stehen  noch  und  rauschen  so  seierlich,
spenden  nigenden  Schatten  und  tragen  Früchte  Jahr  für  Jahr
—  war  das  nicht  eine  gesegnete  Stunde,  da  er  sie  pflanzte?  Sollte
nicht  jeder  Mensch  wenigstens  einen  Baum  auf  Erden  pflanzen
und  sich  damit  ein  schönes  lebendiges  Denkmal  setzen?  Die  Erde
könnte  zu  einem  schattigen  Garten,  zu  einem  heiligen  Hain  werden,
wenn  das  geschähe.  Mitten  im  Dorse  steht  auf  dem  freien  Platze

*  Bei  der  Durchforlchung  eines  alten  hannoverschen  Daerpsue
fand  ich  einen  eigentümlich  versteckt  liegend  "en  .Banseraum“,  den  die
Hausbewohner  als  „Krlegskammer“  bezeichneten;  und  44  wußten  zu  erzugebansten

  Raume  das  Schlachtewerk“  (Schinken  und  Speck)  vor  den
Soldaten  verborgen  hätten.  Der  30  Jahre  im  Orte  wohnende  Lebrer,
den  ich  auf  das  anteressante,3  Merkmal  des  Hauses  aufmerksam  machte,
hatte  nie  davon  gehört,  natürlich,  weil  er  nie  geforscht  hatte.  Dürfte  sich
der  Geschichtsunterricht  diesen  vortrefflichen  Aunnupfungspumt  für  die
Behandlung  des  30jährigen  Krieges  entgehen  lassen?
        <pb n="441" />
        —  441  —

die  weitgcästete  alte  Linde  —  was  alles  hat  sich  in  ihrem  Schatten
begeben?  Ist  nicht  einst,  in  den  glücklicheren  Tagen  blühenden
Volkslebens,  fröhliches  Spiel,  Tanz  und  Reigen,  Lachen  und
Jauchzen  darunter  erklungen?  Und  weshalb  ists  denn  heute  so
still  und  tot  auf  dem  Plane#  Wer  hilst  mit,  daß  es  dort  wieder
lebendig  werde  wie  einst?  Mitten  durchs  Tors  sließt  der  Bach,
der  schöne,  breite  Bach  mit  seinenh  klaren  Wasser,  weißen  Sande
und  blinkenden  Kieseln  auf  dem  Grunde  —  wie  heißt  er?  Woher
—  wohin?  Welche  Ortschaften  berührt  er  unterwegs?  Und
dort  der  Berg  in  einiger  Entsernung,  dessen  Scheitel  die  Sonne
noch  goldig  verklärt,  wenn  sie  sür  das  Dorf  schon  untergegangen
ist,  trägt  er  nicht  eine  Ruine  auf  seiner  Kupper  Was  hat  dort
einst  gestanden  —  war's  eine  Ritterburg,  war  ¾!  ein  Kloster?  Was
weiß  die  Sage,  die  Geschichte,  die  Poesie  davon  zu  berichten,  zu
singen?  —  Von  der  Höhe  des  Ackerseldes  schweist  der  Blick  nach
allen  Seiten  weithin  —  was  umspannt  er  nicht  alles  in  dem  breiten
Nahmen!  Felder,  Wiesen,  Hügel  mit  Gebüsch,  blaue  Wasserspiegel,
  einzelne  Gehöfte,  Dörfer  mit  ragenden  Kirchtürmen,  bewaldete
  Höhen  und  Bergesgipfel  mit  Schlössern  oder  Ruinen.
Wenn  nun  in  der  Erntezeit  die  Vesperpause  eintritt,  Schnitter  und
(varbenbinderinnen,  alt  und  jung  sich  lagern,  essen  und  trinken  und
Umschau  halten:  wird's  da  lebendig  im  Kreise?  Sieht  man  die
Ritter  und  Edelsräulein  aus  den  Toren  der  Burg  herfürsprengen?
Stimmt  ein  sangesfroher  Mädchenmund  das  Lied  an  von  den  drei
duschen  Jungfräulein  da  oben  auf  jenem  Berge?  Kommen  dort
nicht  die  Schweden  oder  Franzosen  oder  die  Wallensteiner  durch
die  dlir  geritten?  Erschallt  nicht  von  driben  her  das
schmetternde  „Vorwärts“  des  alten  Blücher?  —  Der  Wall  dort  am
Feldrain  —  heißt  er  nicht  die  Römerschanze  oder  der  Heidenwall?
Woher  der  Name?  Was  ist  davon  zu  vermelden?  —  Oder  jener
wunderliche  Flurname  aus  alter  Zeit.  Welches  Volk  erfand  ihn?
Was  sagt  er'  —  Dort  der  riesige  Stein  auf  der  Markscheide,  von
Dorngestränch  umwuchert  —  wie  kommt  er  dorthin?  „Luttert“
es  nicht  Gold  bei  ihm  um  Mitternacht?  —  Windverwehte  Bäume
stehen  vereinzelt  an  dem  Wege,  der  durch  die  braune  Heide  führt
kommt  dort  nicht  nachts  der  wilde  Jäger,  der  Wod  mit  Hussa  und
Horrido  dahergesprengt?  —  Leben,  Leben  überall,  wohin  das  Ange
blickt.  Wie  reich  ist  die  Heimat!  wie  heilig  ihr  Boden!  Ziehe  deine
Schuhe  ans:  Götter  und  Helden  sind  auf  diesem  Boden  gewandelt,
entweihe  ihn  nicht,  erforsche  seine  Geheimmisse,  und  er  wird  dir
teuer  werden,  du  wirst  ihn  lieb  gewinnen.

„Nun  ist  zwar  lehrplanmäßig“,  um  mit  Friedrich  Busse
(in  der  „Tägl.  Rundschan“,  Beilage,  1900,  Nr.  62)  zu  reden,  „schon
jetzt  die  Heimat  Gegenstand  des  Unterrichtes.  Aber  der  Stoff  ist
so  mannigfaltig  und  umsangreich,  daß  er  in  einem  Jahre  nicht
wohl  bewältigt  werden  kann.  Zum  anderen  wird  Heimatkunde
wehl  meist  auf  der  Mittelstuse  mit  Kindern  im  Alter  von  9  bis

Jahren  getrieben,  während  die  Oberstufe  leer  ausgeht,  und  die
        <pb n="442" />
        —  442  —

Eindrücke,  die  Kinder  in  dem  Alter  empfangen,  sind  nicht  nachhaltig
  genug,  um  von  bleibender  Bedeutung  zu  sein.  Die  Vermittelung
  einer  ausreichenden  Kenntnis  der  Heimatkunde  muß
sich  durch  den  gesamten  Unterricht  hindurch-#nn
  muß  mit  ihm  ansangen  und  darf  erst  mit  dem  Abschluß
  des  Unterrichts  selbst  ei  2  Darumistzufordern,
daß  jedes  Unterrichtsf  ach  heimatlich  ausgestaltet
  werde.“

Oder  anders  ausgedrückt:  die  Heimatkunde  soll  nicht  sein  eine
Disziplin,  ein  Unterrichtssach,  sondern  ein  Unterrichtsprinzip,  das
in  jedem  Unterricht  und  an  jeder  Stelle  Berücksichtigung  finden
muß.  Die  XXII.  Hannoversche  Provinzial-Lehrerversammlung
machte  sich  nach  einem  eingehenden  Vortrage  des  Rektors  Tecklenburg-Göttingen
  folgende  Thesen  zu  eigen:

1.  Unterrichtsgrundlage  sowohl  wie  Unterrichtszweck  verlangen
  von  uns  in  unserer  Lehrtätigkeit  eine  prinzipielle  Berück.
sichtigung  der  Heimat.

2.  Auf  allen  Unterrichtsstusen,  in  allen  Unterrichtsfächern
und  in  allen  Stadien  des  Unterrichtsversahrens  sind  heimatliche
Verhältnisse  nach  Möglichkeit  heranzuziehen,  für  den  Unterricht
zu  verwerten  und  für  das  Leben  fruchtbar  zu  machen.

3.  Lehrplan,  Stundenverteilung,  Lehr-  und  Unterrichts.
bücher,  Hilfs-  und  Lehrmittel  sind  so  zu  gestalten,  daß  die  obigen
Forderungen  Verwirklichung  finden  können.  („Hannov.  Schulzeitung“
  von  1905,  Nr.  42  und  43.)

Vornehmlich  find  es  die  sogenannten  realistischen  Fächer:
Geographic,  Naturkunde  und  Geschichte,  die  noch  viel  mehr  als  bisher
  für  die  Pflege  des  Heimatsinnes  ausgebaut  werden  müssen.
Was  hilst  es  unseren  Landkindern,  wenn  sie  alle  bedeutsamen
Staaten,  Städte,  Gebirge  und  Flüsse  der  Erde  mehr  oder  weniger
genau  kennen  und  in  ihrer  engsten  Heimat,  die  die  meisten  ihr
Leben  lang  nicht  verlassen,  nur  ganz  ungenügend  bekannt  sind!
Was  hilft  es,  wenn  sie  naturwissenschaftliche  Systeme  und  eine
Menge  Naturgegenstände  mit  Namen  kennen,  aber  Fremdlinge
sind  unter  den  Naturerscheinungen,  die  ihnen  tagtäglich  auf  Schritt
und  Tritt  begegnen?  Was  nützt  es  endlich,  wenn  sie  die  Staatenund
  Fürstengeschichte,  die  Kriegs=  und  politische  Geschichte  großen
Stils  kennen,  aber  nicht  die  Geschichte  des  Bauernstandes  und  die
Entwicklung  unseres  dörflichen  Lebens!  Solches  Lernen  ist  nur
ein  Lernen  zum  schnellen  Wiedervergessen.

Wie  die  Naturkunde  in  den  Dienst  der  Pflege  des  Heimatsinnes
  gestellt  werden  muß,  zeigen  uns  die  unten  aufgeführten
volkskundlichen  Schriften  von  Söhns,  Reling  und  Bohnhorst,
Rosenkranz,  Handtmann  u.  a.  Anzuerkennen  ist,  daß  der  naturkundliche
  Unterricht  seit  der  bekannten  Schrift  Jungs  „Der
Dorfteich“  (1887)  einen  wesentlichen  Fortschritt  zum  Bessern  durchgemacht
  hat;  das  Systematische  tritt  zurück,  und  in  dem  Maße,
        <pb n="443" />
        —  1443  —

wie  hurzeit  das  biologische  Moment  immer  mehr  Berücksichtigung
indet,  in  demselben  Maße  kann  auch  das  Heimatliche  besonders
berücksichtigt  werden,  weil  die  biologischen  Gesetze  an  Naturgegentänden
  und  -erscheinungen  der  Heimat  am  besten  zu  veranschaulichen
  find.  Dabei  tritt  auch  das  Geologische,  der  Boden,  auf  dem
Pflanzen,  Tiere  und  Menschen  der  Heimat  sich  zu  ihrer  Eigenart
entwickeln,  mehr  als  bisher  in  seine  Rechte.

Auch  in  der  Geograyhie  ist  in  den  beiden  letzten  Jahrzehnten
eine  wesentliche  Besserung  in  dieser  Hinsicht  eingetreten;  nur  muß

ie  Zeit,  die  der  Heimat  gewidmet  wird,  noch  viel  reichlicher  bemefse
  und  die  Arbeit  des  Lehrers  nach  dieser  Richtung  hin  noch
besser  gewürdigt  werden.  Rektor  Tecklenburg  in  Göttingen
macht  dazu  auf  unsere  Veranlassung  folgende  Vorschläge:  1.  Der
Erdkunde  ist  bereits  vom  ersten  Schuljahre  an  in  der  sog.  Heimatkunde
  (d.  i.  ein  auf  geographische,  naturkundliche  und  historische
Obiekte  der  Heimat  erweiterter  Anschauungsunterricht)  ein  tragsähiger
  Unterbau  zu  geben.  2.  Im  selbständigen  Geographieunterricht
  auf  den  mittleren  und  oberen  Stufen  sind  überall  die
Beziehungen  zur  Heimat  zu  suchen  derart,  daß  typische  geologische
Formationen,  Oberflächenformen,  klimatische  und  meteorologische
Verhältnisse,  volks-  und  landeskundliche  Erscheinungen  und  andere,
die  sich  in  der  Heimat  ausfinden  und  anschauen  lassen,  als  Repräsentanten,
  Anschauungs-  und  Vergleichsobjekte  für  ähnliche  Er.
scheinungen  der  Fremde  verwandt  werden;  daß  serner  die  beonderen
  Beziehungen  der  Heimat  zur  Fremde  ausgesucht  und
unterrichtlich  verwertet  werden  (Handelsbeziehungen,  Beziehungen
persönlicher  Art:  Answanderung  aus  der  Heimat,  Personen  der
Heimat  in  unseren  Kolonien  u.  a.  m.).  Hier  läßt  sich  bei  einigem
Fleiß  wertvolles  Material  herbeischaffen.  3.  Den  Abschluß  des
erdkundlichen  Unterrichts  muß  eine  vertieste  Betrachtung  der
Heimat  bilden,  namentlich  in  geologischer,  wirtschaftlicher  und
verwaltungs-  oder  bürgerkundlicher  Hinsicht.  Hier  berührt  sich  die
abschließende  Erdkunde  eng  mit  dem  abschließenden  Geschichtsunterricht
  und  muß  mit  ihm  Hand  in  Hand  gehen.  4.  Auf  allen
Unterrichtsstufen  haben  heimatliche  Karten  und  Bildwerke,  Unterrichtsgänge
  und  Schulwanderungen  den  erdkundlichen  Unterricht
planmäßig  zu  unterstützen,  so  zwar,  daß  a)  die  heimatliche  Karte
(Faustzeichnung,  Kartenskizze  an  der  Tafel,  Wand-  und  Handkarte)
  in  das  Kartenverständnis  überhaupt  einführt:  b)  das
heimatliche  Bildwerk  Gegenstände  typischer  Art,  wenn  diese  nicht
selbst  boichtit  werden  können,  zur  Anschauung  bringt,  wenn  möglich
  als  Lichtbilder;  c)  die  heimatliche  Wanderung  im  ausgedehntesten
  Maße  nach  bestimmtem  Plan  lebensvolle  Anschauungen
  in  den  Unterricht  hineinbringt.  Die  größte  Aufgabe
fällt  aber  dem  Geschichtsunterricht  zu.  Der  Heimatsinn
wird  aber  durch  den  Geschichtsunterricht  erst  dann  gepflegt,  wenn
man  die  Geschichte  der  Heimat,  nämlich  die  Geschichte  des
Dorsfes,  das  unsere  Schüler  bewohnen,  des  Kreises,  dem
        <pb n="444" />
        —  144  —

sie  angehören,  der  nächsten  Stadt,  die  mit  dem  Dorfe  in
mannigfaltigen  wirtschaftlichen  und  anderen  Beziehungen  steht,
des  Stückes  vom  großen  deutschen  Vaterlande,  das  sie  im  engeren
Sinne  als  ihr  Heimatland  ansehen  und  lieben,  als  grund-Legende
  undbegleitendes  Momentin  den  Untericht

  in  der  vaterländischen  Geschichte  ein  fügt.

Aus  den  gleichen  Erwägungen  heraus  sagt  daher  Fr.  Bufse
über  die  Ausgabe=  des  Geschichtsunterrichts  („Tägl.  Rundschau“
1900,  Nr.  62):

.„Hat  der  Geschichtsunterricht  überhaupt,  dadurch,  daß  er  in  'e
Vergangenheit  führt  und  die  Großtaten  namentlich  des  deutschen  Volke
zur  Darstellung  bringt,  die  Aufgabe,  nationale  Charaktere  *
bilden  und  die  Liebe  zum  großen,  deutschen  Vaterlande
  wachzurufen  und  zu  pflegen,  so  hat  die  Heimatsgeschichte
eine  ähnliche  Aufgabe,  die  Liebe  zur  Heimat  in  die  Kinderherzen
  zu  pflanzen.  Hört  das  Kind,  wie  es  früher  in  seiner
Heimat  ausgesehen,  was  seine  Vorfahren  durchgemacht,  wie  sie  unter  den
Kriegsstürmen  gelitten,  wie  sic  sich  kleidcten,  wovon  a4h  lebten,  welchen
Lr  chern  sie  gedient,  wird  ihm  die  Vergangenheit  seiner  Heimat  erschlossen,
  hat  es  eingesehen,  wie  sich  brauch  in  seiner  Heimat  alles  auf  dem
Wege  planmäßiger  Entwicklung  herausgchildet  hat,  wie  früher  alles
ganz  anders  war,  lernt  P",  auh  den  Vortshritt  merken,  der  sich  überall  im
Verhältnis  r  ##-  m  Handel  und  Gewerbe  und  Verkehr,  wird
es  aufmerksa  des  Aemeine  Sicherheit  der  Gegenwart  im
risich  iit  is#ee  1  1  —.  Et,  der  Vergangenheit,  werden  ihm  die  Vorseiner

  Leimat,  allerd  ohne  Uebertreibung,  in  das  rechte  Licht
Joee  dan  e  r  w  *  E  dem  Kinde  Heimatsinn,
Vermatget##l.  Seimatiebe

Die  junge  Kraft  und  Frische,  die  in  unserer  pädagogischen
Literatur  lebt  und  wirkt,  ist  denn  auch  bereits  mit  dem  verständnisvollsten
  Eifer  dabei,  den  Unterricht  in  dem  Sinne,  wie  es
die  dargelegte  Aufgabe  erfordert,  praktisch  zu  vertiefen  und  auszugestalten.
  So  hat,  um  eins  der  hervorragendften  und  erfreunlichsten
  Beispiele  aus  der  neuen  pädagog  ischen  Literatur  anzuführen,
  namentlich  der  Geschichtsunterricht  eine  kräftige  und  erfolgreiche
  Anregung  dieser  Art  empfangen  durch  die  geschichtsmethodischen
  Arbeiten  von  H.  Weigand  und  Aug.  Tecklen  burg.

Sie  zerlegen  das  Leben  der  Gegenwart  in  seine  einzelnen
Faktoren,  wählen  die  bedeutsamsten  davon  aus  und  verfolgen  jeden
einzelnen  rückwärts;  so  gewinnen  sie  in  Längsschnitten  die  Geschichte
  der  einzelnen  Lebensfaktoren  unseres  Volkes.  Jede  bedeutsame
  Entwicklungsphase  eines  Faktors  stellen  fie  in  einem  abgerundeten
  Aufsatze  dar,  fügen  dazu  eine  kurze  Geschichte  der
wichtigsten  Personen,  kriegerischen  und  politischen  Ereigniffe  und
gewinnen  so  eine  Geschichte,  die  sich  als  echte  volkstümliche
Volksgeschichte  darstellt.  Dabei  sehen  sie  zunächst  von  der
eigentlichen  Heimatgeschichte  ab,  weil  das,  was  für  die  eine  Gegend
wertvoll  es  Gut  ist,  für  die  andere  nur  unnützer  Ballast  sein  würde.
In  besonderen  Heften  laffen  sie  dann  aber  von  sachkundigen  Mit-
        <pb n="445" />
        —  446  —

arbeitern  der  betresfenden  Gegenden  sogenannte  stammes-  und
heimatgeschichtliche  Ergänzungshefte  herstellen,  in  denen  die
Stammes.,  d.  h.  Provinzial=  oder  Landesgeschichte  und  die  Heimat.
geschichte,  d.  h.  Orts-  oder  Landschaftsgeschichte  ebenfalls  wieder  in
einzelnen  abgerundeten  Aufsätzen  so  dargestellt  ist,  daß  diese  Aufsätze
  an  den  erforderlichen  Stellen  beim  Unterrichte  zur  Belebung
und  Ergänzung  in  die  Reichsgeschichte  eingeschoben  werden  können.
Auf  diese  Weise  haben  sie  eine  Reichsgeschichte  dargestellt,  die
keinen  Lebensfaktor  überwuchern,  sondern  alle  gleichmäßig  zur
Darstellung  kommen  läßt,  also  auch  das  dörfliche  und  bäuerliche
Leben  ebensogut  als  das  gewerbliche,  städtische  und  politische.

Es  ist  das  „Die  deutsche  Geschichte  für  Schule
und  Haus“.  Nach  den  Forderungen  der  Gegenwart  von
H.  Weigand  und  A.  Tecklenburg.  Daneben  kommt  in  den  heimatund
  stammesgeschichtlichen  Ergänzungssätzen  die  Heimat  in  einem
Umfange  zu  ihrem  Rechte,  wie  es  sonst  literarisch  noch  nie  geschehen
ist.  Weigand  hat  dann  in  einem  Handbuche  „Der  Geschichtsunterricht“
  gezeigt,  wie  die  einzelnen  Abschnitte  des  Schulbuches
im  Unterrichte  zu  behandeln  sind;  dabei  untersucht  er  jedes  Stück,
ob  es  Momente  enthält,  die  ein  Eingehen  auf  die  Heimat  des
Schülers  oder  die  Gegenwart  fordern,  und  zeigt,  wie  dies  zu  gen

  hat.  Tecklenburg  löste  alsdann  in  einer  methodischen
Anweisung:  „Die  organische  Eingliederung  der  Heimat-  und
Stammesgeschichte  in  die  Reichsgeschichte'  die  besonderen  Schwierigkeiten,
  die  sich  einer  zweck-  und  sachgemäßen  Ineinanderfügung
der  drei  Stoffreihen  entgegenstellten  und  baute  später  den  eingeschlagenen
  Weg  für  den  ersten  Geschichtsunterricht  bis  in  alle
Einzelheiten  aus  in  der  größeren  methodischen  Schrift  „Der  erste
selbständige  Geschichtsunterricht  auf  heimatlicher  Grundlage  in
Theorie  und  Praxis“.  Hier  liegen  die  größten  Schwierigkeiten
eines  die  heimatlichen  Beziehungen  voll  und  einwandsfrei  ausnutzenden
  Geschichts  unterrichts,  weil  er  nach  jeder  #  Seite  hin  von
durchaus  grundlegender  Bedeutung  ist.

Als  bestimmender  Faktor  in  der  Methode  ist  da  zum  ersten
Male  in  konsequenter  Weise  bei  der  Veranschaulichung  der  in  ihrer
Allgemeinheit  abstrakt  erscheinenden  Kulturverhältnisse  die
typische  heimatliche  Einzelerscheinung,  d.  i.  der
das  anschauliche  Beispiel  bietende  Vorgang  oder  Zustand  aus  der
Geschichte  der  Heimat  auf  die  unterrichtliche  Durcharbeitung  des
Geschichtsstoffes  angewandt.  So  wächst  die  deutsche  und  die  allgemeine
  Geschichte  ans  der  Geschichte  der  Heimat  wie  aus  dem
Mutterboden  heraus  und  dient  gerade  dadurch  in  eminenter  Weise
der  Pflege  des  Heimatsinnes.

Wie  der  erste  Geschichtsunterricht  in  dem  vorerwähnten  Buche
seine  methodische  Bearbeitung  im  Sinne  der  Heimatpflege  gefunden
  hat,  so  ist  eine  solche  natürlich  auch  notwendig  für  den
        <pb n="446" />
        —  446  —

kortführenden  und  für  den  abschließenden  Geschichtsunterricht.
Ohne  bestimmtes  und  klares  Musterbeispiel  werden  wir  auch  auf
den  weiteren  und  namentlich  auf  der  obersten  Lehrstufe  des  Geschichtsunterrichts
  nicht  zum  erwünschten  Ziele  kommen,  und  es
wäre  dringend  zu  wünschen,  daß  Aug.  Tecklenburg,  der  sich  dieser
Sache  angenommen  hat,  wie  keiner  vor  ihm,  auch  diese  Musterbeispiele,
  die  er  selbst  längst  plant,  solgen  ließe.  In  knapper,  aber
klarer  Form  zeigt  übrigens  die  Methodik  des  Geschichtsunterrichts,
die  der  genannte  Versasser  bei  Teubner  in  Leipzig  hat  erscheinen
lassen,  die  konsequente  Berücksichtigung  des  heimischen  Geschichtsstofses
  auf  allen  Unterrichtsstusen.  Die  Ueberzeugung  drängt  sich
jedoch  immer  zwingender  aus,  daß  ein  Geschichts  unterricht,  wie  der
Deutsche  Verein  für  ländliche  Wohlsahrts-  und  Heimatpflege  ihn
wünschen  muß,  erst  durch  dasjenige  Lehrergeschlecht  erteilt  werden
wird,  das  in  den  entsprechenden  Anschauungen  aufgewachsen  und
herangebildet  ist.  Soll  also  die  notwendige  Besserung  für  unsere
Landschulen  eintreten,  so  ist  zunächst  bei  den  Lehrerbildungsanstalten
  einzusetzen.  Daher  beendigte  Tecklenburg  eine  längst  vorbereitete
  „Geschichte  der  Provinz  Hannover  für
Lehrer,  Lehrerbildungs-  und  andere  Lehranstalten
  der  Provinz“  und  gab  sie  1906  in  Verbindung  mit
Seminarlehrer  Dagesörde  heraus.  Die  darin  enthaltenen  Geschichtsbilder
  ordnen  sich  chronologisch  und  zwanglos  der  Geschichte
des  Deutschen  Reiches  und  des  Preußischen  Staates  ein  und  bilden
so  eine  wertvolle  Ergänzung  zu  jedem  geschichtlichen  Lehrbuch,  das.
in  den  Seminaren  gebraucht  wird.  Naturgemäß  kann  das  Buch
nicht  überall  bis  in  die  enafte  Heimat  führen;  es  bietet  vielmehr
der  Hauptsache  nach  die  verbindenden  Fäden  zwischen  Vaterlandsgeschichte
  und  Heimatgeschichte.  Letztere  ist  für  jede  Gegend
gesondert  darzustellen.  Da  wäre  es  nun  ein  Fortschritt,
  wenn  für  ieden  Ort  der  Provinz,  der
eine  Lehrer.  oder  eine  Lehrerinnenbildungsanstalt
  besitzt,  zunächst  eine  Heimatgeschichte
geschafsen  würde,  die  sich  zum  Gebrauch  für  den
Seminarunterricht  eignete.  Sie  diente  gleichzeitig
als  Musterbeispiel  für  die  angehenden  Lehrer  und  Lehrerinnen,
das  zur  Bearbeitung  und  zur  Verwendung  ähnlicher  Schristen
im  späteren  Wirkungskreise  anregte.  Eine  derartige,  vom
Seminar-Oberlehrer  Hoffmeyer  berfaßte  Schrift
liegt  z.  B.  vor  für  Osnabrück.  Dort  würden  also  alle  Vorbedingungen
  für  einen  S  richt  in  unserm
Sinne  —  Reichs-  und  Vaterlandsgeschichte,  Provinzialgeschichte,
Orts-  und  Heimatgeschichte  —  gegeben  sein.  Es  dürfte  nicht
schwer  sallen,  für  alle  Seminarorte  und  ihre  Umgebung  ähnliche
Bücher  zu  verfassen.  Bei  geeigneter  Unterrichtserteilung  würde
alsdann  die  heranwachsende  Lehrergeneration  von  selbst  in  die
Anschauung  hineinwachsen,  daß  je  die  Geschichte  des  Vaterlandes,
        <pb n="447" />
        —  447  —

der  Heimatprovinz  und  des  Heimatgans  drei  sich  wechselseitig
bedingende  Faktoren  einer  Einheit  sind.  Daß  diese  Erkenntnis
an  Gymnasien,  Realschulen  und  andern  höheren  Lehranstalten
aletdinas  mindesteus  ebenso  notwendig  ist,  soll  nicht  ungesagt
bleiben

Da  die  Bedeutung  der  historischen  Quelle  für  die  Belebung
  und  Vertiesung  des  Geschichtsunterrichts  heute  in  fachmännischen
  Kreisen  unumstritten  ist,  da  es  serner  naturgemäß  erscheint,
  daß  der  unterrichtliche  Wert  der  Quelle  zunimmt,  wenn
heimatliche  Beziehungen  ihr  besonderen  Reiz,  gesteigertes  Interesse
und  lebendige  Krast  verleihen,  so  ist  es  nur  folgerichtig,  wenn
neben  die  Quelle  allgemeinen  Charakters  die  besondere  heimat
liche,  neben  das  Quellen-Lesebuch  zur  vaterländischen  Geschichte
das  Zuellenbuch  der  Heimat  und  des  Heimatlandes
  tritt.  Solche  Bücher  sind  ganz  besonders  geeignet,  den
Geschichtsunterricht  im  Sinne  der  Heimatpflege  zu  beeinflussen
und  Heimatsinn  und  Heimatfreude  in  die  Kreise  der  Lehrenden
wie  der  Lernenden  zu  tragen.  Auch  hier  liegt  bereits  ein  Beifpiel
vor;  es  ist  das  von  Tecklenburg  und  Dageförde  herausgegebene
„Ouellen-  Lesebuch  zur  Geschichte  der  Provinz
Ha  nnover“.  Es  bietet  heimatliche  Quellen  typischen  Charak.
ters  aus  den  verschiedenen  Kulturgebieten,  Quellen  charak.
teristischer  Art,  die  politische  oder  kulturelle  Besonderheiten  der
HLeimat  veranschaulichen,  ferner  Quellen,  in  denen  diejenigen
Wirkungen  zutage  treten,  die  durch  Vorgänge  und  Zustände
allgemeinen,  reichsgeschichtlichen  oder  va#ersäntischen  Ursprungs
in  der  Heimat  und  bei  den  Heimatgenossen  hervorgerufen  wurden.
Geschichte  in  dieser  Form  packt  auch  den  Einsachsten,  und  das  ist
es,  was  noch  wünschen  läßt,  daß  dieses  Quellen-Lesebuch  nicht
das  einzige  bleiben  möge,  daß  es  vielmehr  Anregung  gebe,  daß  auch
andere  Provinzen  und  deutsche  Länder  folch  ein  Hilsmittel  für
Unterricht  und  Volksbildung  erhalten  möchten.  Würde  das  Buch
außerdem  Veranlassung  geben,  daß  jede  engere  Landschaft  —  vielleicht
  mehrere  benachbarte  Kreise  —  durch  lokale  Ergänzungen  die
Quellen-Lesebücher  der  Provinz  in  heimatlicher  Richtung  noch
intensiver  ausbauen,  so  wäre  damit  einer  unfrer  Lieblingswünsche
erfüllt,  und  es  wäre  aufs  freudigste  zu  begrüßen.  Heimatvereine,
  Geschichtsvereine  und  heimatkundliche
Kommission  der  Lehrervereine  würden  dazu  gewiß
gern  zur  Verfügung  stehen.  Heimatliche  Quellen  bilden  auch  einen
wichtigen  Bestandteil  des  von  unserm  Verein  immer  wieder  gesorderten
  Heimatbuches.  An  der  Herstellung  eines  solchen
wird  an  verschiedenen  Stellen  gearbeitet,  so  im  Stadeschen  an  der
Unterweser,  ferner  in  Südhannover.  Einen  Weg  dazu  hat  der
Bezirks-Lehrerverein  Göttingen  gewiesen,  der  Grundzüge  aufgestellt
  hat  für  die  Herbeischaffung  des  Materials  zu  einem  solchen
Buche.  (Siehe  Land  XV.  Nr.  16,  S.  322.)
        <pb n="448" />
        —  448  —

Literatur.  Die  „Deutsche  Geschchter  won  H.  eiisan?
und  A.  E—uNn  erscheint  als  Schu  n  zwei
I.  Ausgabe  A.  (Große  .)  g  Mittel-,  Bürgek-  und  ge
Schulen,  Rektorats=  und  höhere  Stadtschulen,  höbere  Mädchen.,  *
bildungs-  und  Landwirtschaftsschulen,  sowie  zum  Selbstunterricht.  eis

1,.20  Mk.  Für  1—äklassige  Schulen.  Preis  steisgeh.  50  Pf.,  geb.

mit  Leinenr.  60  Pf.  III.  Ausgabe  für  das  Königreich  Bavern
von  Dr.  d  riedrich.  Preis  90  Pf.  Zu  Weigand  und  Teclenburg,
.Deulsche  Geschichte“,  zus  2  doblreich=  stommesgeschichtliche  Ergänzungshefte
  erschienen.  (Näheres  durch  den  Verlag  Carl  Meyer  in  Oannover.)
—  H.  Weigand,  Der  Geschichtsunterricht.  Ein  metbedische  Handbuch.
  Zwei  Teile.  —  Tecklenburg,  Die  organische  E  ingliederuns
der  Heimat  und  Stama-Sgeshichte  in  die  Reichsgeschichte.  —  Tecklenburg,
  Der  erste  selbständige  Geschichtsunterricht  auf  heimatlicher
Grundlage  in  Theorie  und  Pragis.  oppisch  dargeten  t  in  ausgeführten
Lektionen  und  Lektionsentwürfen.  1904.  —  Tecklenburg  u.  Dageförde,
  Geschichte  der  Prwin  Oannover  für  TZezger  Lehrerbildungs-*
  andere  Lehranstalten  rovinz.  1906.  ecklen  burg  und

ageförde,.  “  zur  Geschichte  der  HProoinz  Hannover.
O  Lehrer,  Lelerbie  angs.  und  andere  Lehranstalte  1907.

ecklenb  Die  Heim  —  wsch  die  *)  7.  Heft  der
m  Söhnt  köarbeiit  Verl
n

Teubner.  —  Kurs,  Vertte  Si  n  und  ———  zu  einer  eimatkunde
des  Kreises  Eckartsbenga.  Eckartsberga  1898.  —  Nießen  und  Wessel,
Heimatkundlicher  Anschauungsunterricht.  Mettmann  1893.  —  Hannoverscher
  Lehrerverein,  Hannover  und  Umgebung.  Lesebuch
zur  Heimatkunde.  Hannover  1906.  Jochen.  Throrie  und  Praxis  der
Heimatlunde.  Leipzig,  Wunderlich.  —  Otto  Schröter,  Heimatkundliches
  esebuch  für  mansfeldische  Schulen.  Eisleben.  E.  Winkler.
E.  Steckel,  Allgemeine  Heimatkunde  mit  Berüsssichtigung  der
Kufturgeschechle.  Halle  a.  S.  H.  Schroedel.  —  Junge,  Der  Dorfteich.
  Kiel  1887.  —  Reling  und  Bohnyhorst,  Unsere  Pflanzen
2  ihren  deutschen  Volksnamen,  ihrer  Stellung  in  Mythologie  und
Volksglauben,  in  Sitte  und  Son  in  Geschichte  und  Literatur.  Gotha
1899.  Thienemann.  —  Rosenk  *n5  Die  Volansen  im  Volksaberglauben.
  Leipzig  1899.  Georg  Lang.  —  Dr.  Franz  Söhns,.  Unsere
lomen  tun-  ihrer  Ne#enbeilarung  und  ihrer  Stellung  in  der
hthor  m  Volksabe,  697.  B.  G.  Te  .

.  Felbe
reich  nach  seiner  Stellung  in  Mythologie  und  Volksglauben,  in  Sitte
und  Saze  in  Geschichte  und  i  im  Sprichwort  und  Volksfest.
Gotha  1895.  Thienemann.
        <pb n="449" />
        —  449  —

Erhaltung  des  natürlichen  Landschaftsbildes.

Die  Bekämpfung  schädlicher  Einwirkungen  auf  die
Erhaltung  des  Laudschaftsbildes.

Mit  schmerzlichem  Bedauern  ist  in  den  letzten  Jahren  immer
wieder  festgestellt  worden,  daß  unser  Land  sich  stark  in  seiner  Gestaltung
  verändert  hatte.  Eisenbahnen  und  andere  Verkehrsmittel
drangen  in  die  stillsten  Winkel,  und  in  ihrem  Gesolge  kamen
Industrie  und  eine  rationelle  Wirtschaft,  um  rücksichtslos  ihre  Erwerbsinteressen
  allen  anderen  voranzustellen.  Aus  Flur  und  Wald
verschwanden  ganze  Pflanzensamilien,  seltene  sür  die  Wissenschaft
wertvolle  Gebiete  wurden  verändert,  das  von  Sage  und  Dichtung
verklärte  Naturdenkmal  wurde  vernichtet.  Vor  allem  richtete  sich
die  Vernichtung  gegen  die  Vogelwelt,  aus  der  mancher  namhaste
Vertreter  verschwand.  Aus  vier  Hauptursachen  lassen  sich  die  Zerstörung
  des  Landschaftsbildes  und  die  damit  verbundenen  wirtschaftlichen
  Folgeerscheinungen  zurückführen,  auf  die  Verkoppelung,
  die  Ausbreitung  der  Industrie,  die  Zunahme
  des  Verkehrs  und  die  Gleichgültigkeit.

Es  läßt  sich  nicht  verkennen,  daß  durch  die  Verkoppelung  die
Feldmarken  wesentlich  verbessert,  ihre  Erträge  und  der  materielle
Wohlstand  ihrer  einzelnen  Besitzer  und  der  Gesamtheit  durch  zweckmäßige
  Spezial-  und  Generalregulierungen  ganz  erheblich  gehoben.
werden  können,  ja,  daß  der  gewaltige  Produktionsaufschwung,  den
die  landwirtschaftlichen  Betriebe  im  19.  Jahrhundert  genommen
haben,  erst  durch  Separation,  Konsolidation,  durch  Verleihung  des
umneingeschränkten  Eigentumsrechtes  an  den  Boden  möglich  geworden
  ist.

Diesem  ossensichtlichen  wirtschastlichen  Nutzen  stehen  nicht
mindergewichtige  Nachteile  gegenüber,  die  leider  vielen  gar  nicht,
andern  erst  ganz  allmählich  zum  Bewußtsein  kommen.  Wir  haben
sie  schon  im  Kapitel  „Allmende  und  Gemeinheiten-“
berührt.

Oder  sind  es  nicht  auch  praktische  Nachteile,  wenn  mit  den
Hecken  und  den  einzelnen  Büschen  und  Bäumen,  die  die  Verkoppelung
  sämtlich  beseitigt,  der  Windschutz  im  freien  Felde  und
die  Brutstätten  der  Singvögel  verschwinden,  die  das  Ungeziefer
vertilgen  helsen?  Oder  ist  "½  gleichgültig,  ob  die  Gemein
heitsteilung  zur  Stallfütterung  und  damit  zur
Perlsucht  der  Kühe,  zu  ungesundem  Fleisch  und
zu  ungesunder  Milch  führt?

Es  muß  hier  auch  hingewiesen  werden  auf  den  allerdings  nicht
ofsensichtlichen  Nachtein,  den  Heimgefühl  und  Heimatsinn  bei  der
Verkoppelung  erleiden  mußten.

Sohnrev.  Begweller.

-
        <pb n="450" />
        —  450  —

Tritt  einem  doch  in  verkoppelten  Gegenden  nur  zu  oft  der
abstoßende  Eindruck  vor  Augen,  es  sei  eine  Hauptausgabe  der
General.  Kommissionen  gewesen,  ohne  Rücksicht  auf  vorhandene
Reize  der  Natur  der  Landschaft  die  urwüchsige  Schönheit,  den

Chiskorter  des  Idylls,  den  *  der  Poesie  und  Behaglichkeit
möglichst  zu  schmälern,  ihr  einen  fteppenartigen  Anstrich  zu  verlethen,
  aus  welchem  nur  zu  oft  der  nackte  Materialismus  hervorlugt.


Vich  Oberamtsrichter  K.  Rhamm  klagt  in  seiner  Broschüre
„Dorf  und  Bauernhof  im  altdeutschen  Lande,  wie  fie  waren  und
wie  sie  sein  werden“  Seite  36  ff.  darüber,  daß  die  Verkoppelung
die  Landschaft  an  das  schalste  Nützlichkeitsprinzip  verkuppelt  habe
und  selbst  diese  Nützlichkeit  zum  Teil  von  sehr  fragwürdiger  Natur
sei.  Er  klagt  über  das  Verschwinden  von  Baum  und  Strauch,
den  natürlichen  Schutz  und  Nistplatz  der  geliederten.  Nelt,  die  zu
schnelle  Entwässerung  der  Höhenlagen,  welche  auch  d  er  bechacht.
baren  forstlichen  Autorität  Burckhardt  ein  Dorn  im  Auge  wa

Fast  nirgends  das  Bestreben,  der  Landschaft  das  zu  erhalien
oder  gar  zu  vermehren,  was  fie  an  natürlichen  Reizen  bot,  was
in  so  hohem  Maße  geeignet  war  und  ist,  ihre  angestammten  Bewohner
  durch  Aeußerlichkeiten  im  Gemüt  zu  erfreuen,  ihre  Neigung
zur  Schönheit  der  heimatlichen  Scholle  zu  steigern,  die  Liebe  zur
dörflichen  Flur,  zur  behaglichen  Seßhaftigkeit  —  zum  schönen
Vaterlande  anzuerziehen.

Wo  diese  Liebe  aber  nicht  gepflegt  wird  durch  Flur=  und
Heimatschutz,  weil  der  Grundbesitz  nach  materiellen  Gesichtspunkten
lediglich  zur  Erwerbs.  und  Handelsware  herabgewürdigt  wird,
wo  man  nur  an  der  Scholle  klebt,  so  lange  fie  einc  sichere  monopolifierte
  Erwerbsquelle  ist,  da  wird  —  wo  letztere  bei  ungünstigen
Konjunkturen  minder  ergiebig  fließt,  wie  in  den  letzten  25  Jahren,
die  Liebe  zur  dörflichen  Gemeinschaft,  zur  Heimat,  zum  Vaterlande
allmählich  erkalten:  dann  aber  wird  der  gemeingefährliche  kosinopolitische
  Grundfatz  „vaterlandsloser  Gefellen“  sich  Bahn  brechen
und  die  Herrschaft  erringen:  Ubi  bene,  ibi  patria!

Dann  aber  kehrt  man  der  Heimat  verhältnismäßig  leicht  den
Rücken,  denn  wo  das  Wohlergehen  ausschließlich  bedingt  und  abhängig
  gemacht  wird  von  den  klingenden  Betriebsergebnissen  und
von  der  modernen  Genußsucht,  nicht  aber  auch  im  besseren  Teile
von  der  anerzogenen  Liebe  zur  ererbten  oder  erworbenen  Scholle,
zu  den  einfachen  und  ungekünstelten  Sitten  und  Gebräuchen,  zu
der  Lebensgemeinschaft  mit  der  verwandten  oder  befreundeten  örtlichen
  Bevölkerung:  wie  kann  auf  solchem  nur  realistischen  Grunde
dterhasftiekeit  in  ungünstigen  Zeiten  erwachfen  und  sich  eralten



Nicht  um  der  Touristen  und  der  Bauern  als  folcher  willen,
sondern  zum  besten  der  Menschen,  zum  besten  des  ganzen  Volkes
bleibt  es  eine  Pflicht,  die  Heimat  nach  Möglichkeit  in  ungebrochener
Frische  und  Schönheit  zu  erholten.  Es  ist  ja  nicht  die  Rede  davon,
        <pb n="451" />
        —  161  —

daß  jede  Bachkrümmung,  jede  Waldwiefe,  jeder  malerische  alte
Weg  um  jeden  Preis  unversehrt  bleiben  müßte,  sondern  davon,
daß  man  keine  Verordnungen  geben  sollte,  die  dahin  führen,  daß
von  allen  diesen  Dingen  bald  überhaupt  nichts  mehr  zu  finde

sein  wird,  daß  Schönheit  und  Poefie  völlig  Fwecklos  oder  um  eines
geringfügigen  materiellen  Vorteils  willen  hingeopfert  werden.  —

Mittel  und  Wege.  Profefsor  Rudorff  weist  auf  die
idyllisch  naturwüchsigen,  von  dem  Rasiermesser  der  Verkoppelungen
noch  nicht  heimgesuchten  badischen  und  schwäbicschen
Landstriche  hin.  Jo  freilich,  dort  ift's  anders  und  zwar  wohl
deshalb,  weil  man  hier  zur  Hauptsache  fich  auf  die  sog.  Feldbereinigungteschränkte,
  d.  h.  die  Feldmarken  mit  den  nötigen
Wegen  versah,  wodurch  dem  Flurzwang  ja  auch  ein  Ende  bereitet
wurde.  Anders  und  befser  ift's  auch  in  der  landschaftlich  vielerwärts
  so  anmutigen  Nordmark  und  zwar  nicht  trotz  der  hier  feit
rund  100  Jahren  durchgeführten  Verkoppelung,  fondern  gerade
infolge  derselben!  Denn  hier  hat  man  vbeffer  als  vielerwärts  im
Innern  Deutschlands  es  verstanden,  das  geheimnisvolle  poefiereiche
Walten  der  Natur  zu  begünftigen,  diefer  in  ehemals  kahlen  Landstrichen
  Waldungen  zu  schaffen  und  zu  vermehren,  die  nicht  grundsätzlich
  und  rücksichtslos  im  strengsten  mathematischen  Rechteck  anaclegten
  Koppeln  mit  lebenden  Hecken  einzuhegen,  diese  zu  pflegen
und  damit  der  Landschaft  einen  Schutz  und  Schmuck  zu  verleihen,
der  für  sie  zum  wahren  Segen  geworden  und  systematisch  immer
—  erfolgreich  auf  den  rauhen,  kahlen  Westen  des  Landes  ausedehnt

  wird.  (Siehe  das  folgende  Kapitel.)

Wie  haben  sich  in  Däncmark  und  in  Nordalbingien  die  Verkoppelungen
  so  ganz  anders  gestaltet,  als  in  den  meisten  anderen
Teilen  Deutschlands!  In  den  größten  Teilen  an  der  Ostküste  im
Norden  und  tief  landeimwärts  ist  das  landwirtschaftsiche  Bild  durch
die  Verkoppelung  wefentlich  verschönert  worden,  ja,  auf  großen
Strecken  hat  sich  eben  durch  die  Verkoppelung  und  die  damit  verbundenen
  Meliorationen  das  Landschaftsbild  so  sehr  verschönert,
daß  es  in  seinem  Liebreiz  vielerwärts  geradezu  entzückend  auf  den
Beschauer  wirkt.

Daß  aber  bei  den  Behörden  erfreulichenweise  auch  andere
Auffassungen  sich  geltend  machen,  beweist  die  treffliche  Verfügung
vom  Nov.  1907  der  Generalkommission  in  Nrer  betr.  den
Vogelschutz  und  die  Naturdenkmalpflege.  (S.  456  r#

Aus  der  Erkenntnis  der  hervorgehobenen  is  heraus
richtete  der  Museumsdirektor  Conwentz  in  Danzig  die  Aufmerksamkeit
  der  Regierung  und  der  Oeffentlichkeit  auf  die  bedrängten
  Naturdenkmäler,  indem  er  in  seinem  „Forftbotanischen

Merkbuch  der  Provinz  Westpreußen“  gewissermaßen  eine  Rechnung
aufstellt  über  die  festzustellenden  und  drohenden  Verluste  innerhalb
  eines  beschränkten  Gebietes,  auch  an  anderen  Stellen  —  in
Berlin  und  Brandenburg  durch  den  Dirigenten  des  Märkischen

29
        <pb n="452" />
        —  152  —

Provinzial-Museums,  Stadtrat  Friedel  —  begann  man  sich  zu
regen,  bis  das  preußische  Kultusministerium  Conwentz  mit  der
Aufgabe  betraute,  die  einschlögigen  Verhältnisse  in  der  ganzen
Monarchie  zu  prüfen.  I  war  die  Einrichtung  einer
„Zentralstelle  für  Schutz  di  aturdenkmäler  in  Preußen“  und
ähnlicher  Organisationen  in  Bayern  und  anderen  Staaten.

Was  die  Verkoppelung  an  landschaftlichen  Reizen  übrig  läßt,
namentlich  in  Gebirgslandschaften,  das  wird  nicht  selten  durch
industrielle  Unternehmungen  aller  Art  seines  ursprünglichen
Schönheitscharakters  in  der  rücksichtslosesten  Weise  entkleidet.  So
hat  z.  B.  der  Stein  bruchbetrieb  im  Siebengebirge  in  letzter
Zeit  einen  solchen  Umfang  angenommen,  daß  die  Bergkuppen,
welche  dem  Gebirge  seinen  eigenartigen  Reiz  gewähren,  der  völligen
Zerstörung  entgegengehen.  Das  Gebirge  vor  weiteren  schädigenden
Eingriffen  Zu  8  hat  sich  der  Verschönerungsverein
für  das  Siebengebirge  zur  Ausgabe  gestellt.  Durch  allerhöchsten
  Erlaß  ist  dem  Vereine  das  Recht  verliehen  worden,  das
für  die  Erhaltung  der  landschaftlichen  Schönheit  erforderliche
Grundeigentum  im  Wege  der  Enteignung  zu  erwerben  und  behufs
Ausbringung  der  ersorderlichen,  auf  1½  Mill.  Mk.  geschätzten
Mittel  eine  Lotterie  zu  veranstalten.  Weitere  Beihilfen  stehen
seitens  der  rheinischen  Provinzialverwaltung,  sowie  der  Städte
Köln  und  Bonn  zu  erwarten.  (Die  Denkmalspflege  1899  S.  35.)
Diese  Bestrebungen  können  bereits  aus  Erfolg  blicken.  Eine  ähnliche
  Vereinigung  hat  sich  1907  zum  Schutz  der  Erpeler  Berge  bei
Bonn  gebildet,  die  gleichsalls  durch  Steinbrüche  stark  gesährdet
sind.  An  anderer  Stelle,  dem  Elbsandstein-Gebirge,  ist  die  Neuanlage
  an  den  Flußfeiten  der  Berge  von  der  Regierung  untersagt.

In  Hannover  wurde  vor  einigen  Jahren  von  industriellen
Unternehmern  beabsichtigt,  die  sämtlichen  Dolomitfelfen  der
Lauensteiner  Berge  (Ithgebirge),  sowohl  die  steil  abstürzenden
Klippen,  wie  die  wild  umherliegenden  Blöcke  einer  Hütte  behufs
Gewinnung  von  kohlensaurer  Magnesia  zum  Abhauen  und  Zerschlagen
  zu  überlassen.  Auch  die  sagenberühmte  Lippoldshöhe
und  Höhle  bei  Ahlfeld  sollte  einem  solchen  Unternehmen  zum
Opfer  fallen.  Zum  Glück  sind  aber  diese  und  ähnliche  Pläne,  u.  a.
die  Harzverhunzung  durch  eine  Drahtseilbahn,  an  dem  energischen
Widerspruch  des  hannoverschen  Volkes  gescheitert.

Den  sich  leider  immer  wiederholenden  Versuchen,  behufs  Ausbeutung
  für  industrielle  Zwecke  durch  gewinubringende  Anlagen  die
poctische  Schönheit  einer  Landschaft,  selbst  geschichtliche  Denkmäler
und  Merkwürdigkeiten  zu  zerstören.  steht  ein  einzelner  ohnmächtig
gegenüber:;  nur  das  gleichzeitige  Vorgehen  vieler  Gleichgesinnten
und  unter  Umständen  die  Aufwendung  von  Geldmitteln,  z.  B.  zum
Ankauf  der  der  Zerstörung  geweihten  Stätten,  kann  Erfolg  haben.
In  erster  Reihe  sollten  sich  die  wissenschaftlichen  Vereine  einer
Stadt,  einer  Provinz  berusen  fühlen,  einen  solchen  Schutz  auszuüben;
  ihnen  reihen  sich  an  die  Gebirgs.,  Verkehrs-  und  Ver-
        <pb n="453" />
        —  453  —

jchönerungsvereine.  Es  fehlt  auch  nicht  an  zutresfenden  Vorschlägen
  hierfür:  Die  1899  in  Straßburg  ab  aebaltene  Haupt-Heslammnne
  des  Gesamtvereins  der  deutschen
Geschichts-  und  Altertumsverecinr  setzte  eine  Kom-Wls
  für  Denkmalpslege  ein,  die  den  ersten
deutschen  Tag  für  Denkmalpflege  in  Dresden  am
24.  und  25.  September  1900  veranlaßte,  der  sich  mit  1.  der  Denkmalschutzgesetzgebung,
  2.  der  Inventarisation  der  Denkmäler  und

.  den  bei  Restaurierung  von  Denkmälern  zu  beobachtenden  Grundsätzen
  beschästigte.  (Bericht  über  den  ersten  Tag  für  Denkmalpslege,
  abgedruckt  im  Korrespondenzblatt  des  Gesamtvereins  der
deutschen  Geschichts-  und  Altertumsvereine.  Auch  als  Sonderdruck
  erschienen.  Berlin,  Wittler  &amp;amp;  Sohn.)  —  Ein  Schutzgesetz  für
Denkmäler  legte  die  hessische  Regierung  den  Kammern  im  Frühjahr
  1901  vor;  es  soll  sich  aus  Baudenkmäler,  Naturdenkmäler
(landschaftlich  schöne  Naturschöpfungen),  Ausgrabungen  und
Funde  erstrecken.  Aufsichtsbehörden  sind  die  Lokalbehörden,  ein
Denkmalpfleger  und  ein  Landesdenkmalrat.  Die  Enteignung  ist
zulässig,  der  Staat  steht  für  die  Schadloshaltung  der  Privatbesitzer
  ein.  Das  Gesetz  ist  seit  1902  in  Kraft.

Eine  gefährliche  Seite  der  Industrie  hat  sich  neuerdings  in
dem  vermehrten  Talsperrenbau  gezeigt.  Namentlich  seitdem  dic
Industrie  solche  nicht  mehr  für  sich  allein  beansprucht,  sondern  sie
vor  allem  als  Erwerbsauelle  benutzen  will.  Den  Kampf
dagegen  hat  hauptsächlich  der  Bund  Feimatschut  geführt.  (Mit.
teilungen  des  Bundes  Heimatschutz  I

Als  großer  Schädling,  welcher  mit  der  Industrie  vereint  das

Land  enKKelke  tritt  oft  der  Berkehr  aus.  Namentlich  sind  die
alten  Städtebilder  von  ihm  bedroht.  Daher  hat  sich  auch  ein  erheblicher
  Teil  des  seit  1900  jährlich  einmal  tagenden  „Denkmaltages“
  mit  der  Bekämpfung  dieser  meistens  unnötigen  Verwüstung
beschäftigt  (Val.  Berichte  der  Denkmaltage  von  1900—1907

Berlin.)  Sbenso  schwer  wiegt  aber  der  Verlust  des  offenen  Landes
durch  Bahn-,  Straßen-  und  Kanalbauten,  die  weniger  an  sich  als
in  den  sie  begleitenden  Verkehrsbanten  stören.  Neuerdings  hat
das  preußische  Verkehrsministerium  dieser  Seite  seiner  Tätigkeit
erhöhte  Aufmerksamkeit  zugewandt.  Es  steht  also  zu  hoffen,  daß
sich  hier  langsam  eine  Umkehr  anbahnt.  Freilich  wird  dem  Verlangen,
  die  Bahnen  nicht  immer  durch  die  schönsten  Täler  zu
sühren,  noch  ein  großer  Widerstand  geleistet.  Doch  wirkt  die
namentlich  in  der  Schweiz  heftig  einfetzende  Bewegung  gegen
solche  Tal-  und  noch  mehr  Bergbahnen  auch  auf  unsere  Verhältnisse
  zurüa.  In  den  meisten  Fällen  läßt  sich  die  Bahnlinie
anders  legen.

Prof.  Ernst  Rudorff  hatte  in  seinem  „Heimatschutz“  die
Aufmerksamkeit  auf  die  Entstellung  des  Landes  gerichtet,  was
wesentlich  dazu  beitrug,  daß  sich  im  Frühjahr  1904  in  Dresden  die
        <pb n="454" />
        —  451  —

Begründung  des  Bundes  Heimatschutz  vollzog,  die  von  ihm  in  Gemeinschast
  mit  Hoßseld,  Mielke  u.  a.  vorbereitet  war.  Der
Gedanke  siel  auf  einen  überaus  fruchtbaren  Acker.  Schon  drei  Jahre
nach  der  Gründung  hatten  sich  in  einzelnen  Gebieten  (Bayern,
Sachsen,  Rheinland,  Westfalen,  Hannover,  Mecklenburg,  Brandenburg)
  Sondergruppen  gebildet,  denen  nach  und  nach  besondere
Provinzial-Ausschüsse  für  Naturdenkmalpflege  an  die  Seite  traten
(Schlesien,  Westpreußen,  Brandenburg  i.  Vorb.).  In  letzter
Stunde  vollzieht  sich  damit  eine  Wandlung  in  unserer  Kultur,
welche  für  das  äußere  Landschaftsbild  von  wesentlicher  Bedeutung
zu  werden  verspricht.

Die  Gleichgültigkeit  der  Massen  ist  durch  die  Tätigkeit  vieler
Vereine  (Bund  Heimatschutz  und  seine  Landesverbände,  Deutscher
Verein  für  Wohlsahrtspflege)  und  einzelner  Personen  vielsach  erschüttert
  worden.  Das  Wesentlichste  eines  Kampses  besteht  in  der
Erziehung  und  Aufklärung.  Während  sich  die  letztere  mehr  und
mehr  organisiert  und  in  Irstferriften.  Flugschriften  und  Vorträgen
  immer  tieter  greift,  ist  auch  die  Schule  ausgefordert,  sich
dieser  Ausgabe  durch  Erweiterung  ihres  Lehrplanes  anzuschließen.
Freilich  ist  der  Ersolg  noch  gering,  da  er  nur  von  der  freiwilligen
Tätigkeit  der  Lehrer  abhängt  und  der  Lehrplan  dafür  noch  keinen
Platz  gesunden  hat.  Hier  müssen  alle  Freunde  der  Sache  eingreifen,
  um  durch  Erweiterung  der  Heimatkunde  auch  einen  wirk.
samen  Heimatschutz  vorzubereiten.

hiterete“.  Ern  n  u  de  or  5  fSuT  E  n  Wftage.

Leipzig  und  Berlin  Bauernhof
  im  altdeutschen  —  wie  !„  waren  und  wie  sie  1#  werden.
Leipzig  1800.  —  Co  dfen  “*  Merkbuch  für  die  Provinz
  essrerder  Herli  .  siFokstbotanifchcsMethch
Iscklinlwri  herantkiindc  in  *  Schule.  Berlin  1904.  —  Ders.,
Naturdenkmäler,  3.  Aufloge.  Berlin  1906.  —  Ders.,  Beiträge  zur  Natur

c  -

vnkwalpftes.  Berlin  1907.  —  Dersf.,  Die  Pflege  der  Naturdenkmäler
lde.  Danzig  1906.  —  chow,  Anregungen.  Winke  und
Vorschläge  zur  E5  Ausgestaltung  des  heimatkundlichen  Prinzips.
Lissa  1906.  —  Mielke,  Die  Separation,  Mitteilungen  des  Bundes

—  Welzel,  Einführu  n  die  Geschäfte  der  Naturpflege,  München
1007.  —  ioner,  Der  ur  der  Naturdenkmäler.  Stuttgart  1905.  —
Zimmermann,  Ziele  und  Wege  für  den  Heimatschutz.  dm

Denkmalpflege“,  herausg  cgeben  von  Otto  Sarrazin  und  F#.

Iitze,  Berlin;  erscheint  seit  68  im  Verlage  von  Wilhelm  Ernst  und
Sohn.  —  Die  Heimat“,  Monatsblatt  des  Vereins  zur  Pflege  ber
Natur-  und  Landeskunde  in  Schleswig-Holstein  usw.,  herausgegeben  v
Rektor  H.  Lund  in  Kiel.  Musterbhaft  für  Vereine  dieser  Art.  —  M#
teilungen  des  Bundes  Heimatschutz.
        <pb n="455" />
        Lebende  Hecken  und  Gehölz.

Nicht  das  Fehlen  von  üppigem  Pflanzenwuchs,  wie  in  den
Wüsten  der  heißen  Zone  oder  auch  in  unseren  norddeutschen
Mooren  und  Hoaiden,  ruft  den  Eindruck  der  stunipfsinnigen  Einöde
hervor,  sondern  vielmehr  eine  Landschaft,  in  welcher  der  nüchterne
Erwerbssinn  die  ursprüngliche  Poesie  der  frei  schaffenden  Natur
dem  gemütlosen  Nützlichkeitsprinzip  geopfert  hat.  Man  spricht
nicht  mit  Unrecht  von  einer  „Kulturwüste'  und  gerade  diese
Wüste  ist  es,  deren  Anblick  sich  niederdrückend  auf  die  Seele  legt,
während  wir  überall  da,  wo  wir  mit  der  unberührten  Naturkraft
und  Schönheit  in  Beziehung  treten,  uns  erfrischt  und  heimatlich
angeweht  fühlen.  Und  zwar  sind  es  Baum  und  Strauch  in  erster
Linie,  die  dem  Landschaftsbilde  dieses  anmutende  Gepräge  verleihen.
  Es  gehört  also  gewiß  auch  zu  den  Aufgaben  der  Heimatpflege,
  den  oft  nur  verkümmerten  und  von  der  Sorge  des  Tages
unterdrückten  Sinn  für  diese  Seite  der  landschaftlichen  Schönheit
und  für  eine  ansprechende,  Auge  und  Herz  erquickende  Gestaltung
der  Heimat  zu  wecken  und  zu  beleben.

Mittel  und  Wege.  Auf  dem  Felde  draußen  sind  Hecken
und  kleinere  Gehölzgruppen,  auch  schöne  Einzelbäume  die  Mittel
hierzu,  die,  mit  der  heutigen  Bodenkultur  wohl  vereinbar,  auch
manchen  indirekten  und  direkten  materiellen  Nutzen  bringen.  Die
Natur  pflegt  sich  zu  rächen,  wenn  ihr  Gewalt  angetan  wird:  so  auch
für  das  baumfeindliche  Wirtschaftsprinzip,  welches  die  bewachsenen
Raine,  die  Heckenumrahmung  der  Felder  und  Viehweiden,  die
schattenspendenden  Einzelbäume  auf  den  Wiesen  der  inten  siven
Kultur  opfern  zu  müssen  glaubte.  Mit  dem  Baum-  und
Strauchwuchs  verschwindet  die  gefiederte  Welt,  das  anmutige  Heer
der  Singvögel,  die  uns  nicht  nur  als  fröhliche  Konzertsänger
erfreuen,  sondern  auch  als  die  natürlichen  Organe  der  Feld-  und
Gartenpolizei  unersetzliche  Dienste  leisten.  Auch  manche  nützliche
Säugetiere,  wie  Igel  und  die  Wieselarten  verlieren  ihre  Wohnstätten.
  Daher  das  Ueberhandnehmen  der  kulturfeindlichen
Insekten  und  kleinen  Sängetiere.

Zu  diesem  vorbeugenden  Nutzen  treten  die  vielseitigen  direkten
Vorteile  der  Hecken  und  Gehölze.  Dazu  rechnet  Schutz  der  Viehweiden
  und  keimenden  Saaten  gegen  Wind  und  Wetter,  des  reifenden
  Getreides  gegen  Windschlag,  Verbilligung  der  Viehhütung,
Holznutzung  zu  Brenn-  und  Gerätematerial,  auch  im  Interesse
der  ländlichen  Hausindustrie  für  Werk-  und  Flechtholz.  Gewinns
  #  Beerenfrüchten  für  die  Küche,  Begünstigung  der  Niederjagd
  usw

Möglichen  Schäden  der  Hecken  muß  durch  sachgemäße
Anlage,  insbesondere  durch  richtige  Wahl  der  Holzarten  (Vermeidung
  breitkroniger  und  Wurzelbrut  treibender  Holzarten.  Vermeidung
  von  Berberitzen-Sträuchern)  vorgebeugt  werden.  Wo  es
angebracht  ist,  verdient  die  Wallhecke  den  Vorzug,  weil  der  Wurzel-
        <pb n="456" />
        —  156  —

laum  von  vornherein  über  den  Kulturboden  gelegt  wird  und
das  Ausstreichen  der  Wurzel  in  den  Ackerboden  mehr  verhindert
wird.  Für  kleine  Gehölze  und  Baumgruppen  bieten  Grundstücke
mit  einer  für  die  Beackerung  ungünstigen  Form  und  Bodenneigung
und  die  Viehweiden  vielsach  Raum,  wobei  besonders  auf  die  ungemein
  raschwüchsige  kanadische  Pappel  hingewiesen  sei.  Noch  ein
Wort  über  die  Schönheitspflege  im  Dorfundam  Gehöft.
  Lebendiges  Grün  und  Blütenpracht  soll  die  ländliche  Heimstätte
  von  der  Steimwüste  der  Großstadt  unterscheiden.  Also  Verwendung
  von  lebenden  Hecken  statt  der  nüchternen  Staketen  und
Drahtzäune  an  den  Friedhöfen  und  Hausgärten.  Blumenzucht  und
blühende  Gebüsche  in  den  Gärten,  am  Wohnhause  und  in  den
Winkeln  der  Obst-  und  Gemüsegärten,  Bepflanzung  der  Dorfauen,
der  Dorfteiche,  auch  der  meist  aufgegebenen  Friedhöfe  unmittelbar
am  Gotteshause  mit  schönen  und  womöglich  blütentragenden
Bäumen,  wie  Akazien  und  Kastanien,  schließlich,  nicht  u  vergessen,
Pflege  der  Anlagen  und  Schut  vor  Verwilderung.

Der  Landmann  wird  auch  hier  die  Erfahrung  machen,  daß
sich  von  selber  das  Schöne  mit  dem  Nützlichen  —  hier  mit  dem
Schutz  gegen  die  Ausbreitung  von  Feuersbrinsten  und  mit  der
Vermehrung  nützlicher  Vögel  —  verbindet.

Dabei  wird  schon  das  gute  Beispiel  einzelner  Besitzer  vortreffliche
  Erfolge  haben  können.  Weiter  gehende  und  gründlichere
Wirkung  wird  erzielt  durch  das  sachgemäße  Vorgehen  von  Gemeinden
  und  landwirtschaftlichen  oder  gärtnerischen  Vereinen,  die
dazu  durch  geeignete  Belehrung  in  Gemeindeversammlungen  und
Vereinssitzungen  veranlaßt  werden  können.  Sehr  erfolgreich
wirken  seit  langem  in  der  Provinz  Schleswig-Holstein  die  Feldheckenverbände,
  von  denen  in  Schleswig  rund  40  bestehen.  Mehr
wie  die  vielfach  ausgerotteten  Feldhecken  sind  noch  aute  Garten.
hecken  verbreitet.  Auf  ihre  Erhaltung  lege  man  besonderen  Wert.
Eine  sehr  verständige  Haltung  den  Feldbecken  gegenüber  nehmen
neuerdings  wieder  die  staatlichen  Bermessungs-  und  Aufteilungsbehörden
  ein.

So  versandte  im  November  1907  die  Königliche  Generallommission
äu  Merfeburg  an  alle  Spezialkommissare  und  Vermessungebeamten  eine
Zirkularverfügung,  betreffend  den  Vogelschutz  und  die  Naturdenkmalpflege.
  Diese  Verfügung  weist  die  genannten  amten  an.  bei
Gelegenheit  der  Grundstückszusammenlegungen,  Separationen  und
Ventepgütergründungen  darauf  zu  achten,  daß  das  Gesa  wolinenn  der
Landschaft  in  seinem  charakteristischen  Gepräge
nicht  ert  chet.  werde,  und  zu  bewirken,  daß  die  unverli

  en  über  den  Anbau  Holzgewächsen,  die  dem
Interesse  des  Vogelseeuee,  der  Vecut3non  des  aie  und
zugleich  den  wirtschaftlichen  Bedürfnissen  der  Gemeindemitglieder
dienen,  darunter  speziell  solche  für  Hecken  nud  Gebüsche,  bilden  den
Schluß  der  Verfügung.
        <pb n="457" />
        —  157  —

Billiges  Pflanzmaterial  bei  der  Neuanlage  von  Hecken
liesern  in  vielen  Kreisen  Preußens  die  Kreisbaumschulen,  wie
überhaupt  die  Kreisverwaltungen  und  die  ihnen  entsprechenden
außerpreußischen  Behörden  als  Förderer  der  ländlichen  Schönheitspflege
  mit  in  erster  Linie  in  Betracht  kommen.  Wo  aber  von
dieser  Seite  die  Sache  noch  kein  Verständnis  findet,  wird  man  versuchen
  müssen,  dies  Verständnis  herbeizuführen  durch  Beeinflussung
der  öffentlichen  Meinung  oder  der  höheren  Instanzen.

Als  Muster,  wie  für  diese  Gedanken  in  weiten  Kretsen  ut
aemacht  werden  kann,  diene  eine  Petition,  die  Fritz  Arn  auf
Klostergut  Ober-Wartha  bei  Cossebaude-Dresden  unterm  20.  Oktober
1900  an  das  kal.  sächfische  Minifteri  ium  des  Innern  gerichtet  bat.  Mit
Rücksicht  darauf,  daß  berschicdene  Amtshauptmannschaften  sich  weigerten,
lebende  Hecken  als  Einzäunungen,  besonders  an  der  Straßenseite,  zu  gestatten,
  wird  darin  das  Minifterium  febrten.  „die  ihm  unterstellten
Behörden  mit  geuigneten  Anweisungen  in  bo  endem  Sinne  baldtunlichst
  versehen  und  diese  auch  in  etwa  zu  e  af  enden  neuen  Ortebanverordnungen
  entsprechend  berücksichtigen  zu  wollen.“

Durch  beispielhaftes  Vorgehen  kann  besonders  die  Eisenbahnverwaltung
  dank  ihres  sich  durch  alle  Landesteile  weit  hinziehenden
Grundbesitzes  großen  und  guten  Einfluß  ausüben.  Es  ist  dankbar
anzuerkennen,  daß  die  Verwaltungen  diese  Aufgabe  vielerorts  durch
vorbildliche  Pflege  von  Busch  und  Hecke  erfüllen,  und  es  bleibt  uns
nur  der  Wunsch  übrig,  daß  die  Eisenbahnen  auch  in  dieser  Beziehung
  die  höhere  Kultur  immer  mehr  und  überall  verreite



Literatur.  L.  Danger,  Das  Heckenbuch.  Feld.,  Hof=  und  Gartenhecken,
  deren  Nutzen  und  Schaden,  Anlage  und  Pflege  nebst  einer  gehölzkundkichen
  Beschreibung  der  kefen  Heckengesträuche.  Berlin,  Deutscher
Verlag,  1901.  G.  H.  Ouensell,  Ocberföcster  a.  D.,  Lebendi
Hecken  als  Veserai  von  Erundstucken.  Mit  Illustrationen.  Dresden,
  Friese  und  von  Puttkamer.  —  Im  übrigen  ist  die  Hecke  meist  im

Zusammenhange  mit  Gartenbau  Geölssucht  Ure  behandelt.  So  beiseen
  im  „Auftrierten  Gchölsbuch"  von  J.  Hartwig.  in  Gauchers
broßem  .Handbuch  der  Cbftkultur“,  in  —nmi  khtbel-  und  anderweitig


Der  Vogelschutz.

Zu  keiner  anderen  Tierklasse  hat  der  Mensch  so  reiche  und
vielseitige  Beziehungen  gewonnen,  als  zu  der  Vogeklwelt;  die
Vögel  dienen  willig  und  auf  den  verschiedensten  Gebieten  dem
Nutzen  und  Vorteil  des  Menschen  und  sind  daneben  so  recht
zu  seiner  Freude  und  zur  Bereicherung  des  Daseins
geschaffen.  Ueberall  auf  dem  trockenen  Lande,  in  Sumpf  und
Moor,  auf  dem  Wasser  und  in  der  Luft  zu  icden  Tages-  und  Nachtzeit
  vertreten,  immer  beweglich,  immer  anmutig  und  immer  geschmackvoll
  gekleidet,  auch  Herrscherin  im  Reich  der  Töne,  so  erscheint
  die  Vogelwelt  berufen,  Trägerin  der  Harmonie  und  der
        <pb n="458" />
        Lebensfreude  in  der  Schöpfung  zu  sein.  Kein  Wunder  daher,
daß  die  Vögel  von  jeher  eine  große  Rolle  in  der  Gedankenwelt  des
Menschen,  im  Märchen  und  in  der  Sage,  in  der  Dichtkunst,  ini
Sprichwort  und  im  täglichen  Leben  gespielt  haben.  Kein  Wunder
auch,  daß  gerade  der  Städter  das  fast  völlige  Verschwinden  der
Vögel  aus  seinem  Gesichtskreis  als  eine  schmerzliche  Lücke  i  in  seinem
Dasein  empfunden  hat  und  daß  die  Bestrebungen  für  einen  geord
neten  Vogelschutz  zuerst  in  siüdischen  Hainen,  Anlagen  und  Villengärten
  praktische  Anwendung  und  Erfolge  gezeitigt  haben.  Dem
Landbewohner  drängte  es  sich  nicht  so  auf,  daß  allmählich  auch  in
der  freien  Natur  unter  dem  Einflusse  einer  engherzigen  und  kurzsichtigen,
  den  augenblicklichen  Geldgewinn  voranstellenden  Wirt.
schastsferm  sich  die  Fluren  von  ihren  gefiederten  Bewohnern  entvölkerten


In  dem  schweizerischen  landwirtschaftlichen  Zeutralblatt-,
Septenberhet  1898,  findet  sich  in  einem  Artikel  von  M.  M.  über
Obstbaumschädlinge  und  Vogelschutz  solgender  Satz:  „Die  Land.
wirte  haben  das  Glück,  das  Leben  in  Gottes  freier  Natur  zubringen
  zu  können,  aber  viele  sehen  nichts  und  lernen  nichts  vom
wunderbaren  Haushalt,  der  da  waltet,  vom  interessanten  Zusammenhang
  der  Dinge,  und  wenn  sie  100  Jahre  alt  würden,  so
wäre  ihre  Kenntnis  beim  Austritt  aus  dieser  Welt  fast  gerade  so
primitiv  wie  beim  Eintritt  in  dieselbe.  Geht  es  ihnen  dann  nicht.
wie  sie  wünschen,  haben  sie  unter  dem  Verbannungsurteil  des
Menschen  aus  dem  Paradies,  nach  welchem  die  Erde  Dornen  und
Disteln  und  zum  Verdruß  des  Menschen  noch  anderes  Gezücht  hervorbringen
  soll,  zu  leiden,  dann  wissen  sie  sich  nicht  zu  helfen  und
rusen  nach  Staatshilfe.“

Dies  harte  Urteil  enthält  viel  Wahres,  nur  daß  wir  es  nicht
auf  die  Landbewohner  eingeschränkt  wissen  wollen.  Es  ist  all
gemein  menschlich,  daß  die  Augen  erst  durch  Mängel  und  Schäden
geöffnet  werden  müssen,  und  es  ist  bei  der  Allmählichkeit  des  Vorganges
  erklärlich,  daß  man  sich  auf  dem  Lande  an  den  mit  der
Verminderung  der  Vogelwelt  verknüpsten  ästhetischen  Mangel  gewöhnte,
  zumal  doch  manches  Erfreuende  für  Herz  und  Gemüt  übrig
blieb.  Die  Vogelschutzfrage  wurde  hier  erst  eine  brennende,  als
man  erkannte,  daß  der  Verminderung  der  Vögel  eine  Vermehrung

der  Schädlinge  aus  dem  Reich  der  Infekten  und  der  kleinen
Säugetiere  in  gleichem  oder  auch  beschleunigtem  Tempo  nachsolgte.
  Nun  aber  ist  das  Thema  in  der  Tat  ein  wichtiges  in  der
ländlichen  Wohlsahrtspslege  geworden.

e  Anfänge  der  Vogelschutzbestrebungen  in  der  Wissenschaft.
Literatur  und  Gesetzgebung  reichen  auf  fünszig  Jahre  und  länger
zurück.  Seit  Gloger  und  Brehm  haben  sich  vicle  Federn
dafür  in  Bewegung  gesetzt  und  es  ist  namentlich  viel  Tinte  geflossen
  in  dem  Streite  der  Meinungen,  welche  Vogelarten  als  un.
bedingt  nützlich  von  den  relativ  nützlichen,  gleichgültigen  und
schädlichen  zu  trennen  seien.  Das  Sprichwort:  „Wat  den  einen
        <pb n="459" />
        —  459  —

sin  Uhl  is,  is  den  annern  sin  Nachtegal“  bewahrheitete  sich  hier  aufs
beste.  Wirtschaftliche  Interessen,  Neigungen  und  Passionen
treuzien  sich  hier  wie  auf  keinem  andern  Gebiet.  Dem  einen  war
der  Star  nur  der  liebliche  erste  Frühlingsbote,  dem  andern  ausschließlich
  der  Kirschendieb:  der  Jäger  verfolgte  den  Bussard  als
Schädling  der  niederen  Jagd,  der  Landwirt  wollte  ihn  als  Mäusevertilger
  geschont  wissen;  der  Waldbesitzer  strebte  danach,  den  stolzen
Fischreiher  als  Zierde  des  Forstes  auf  seinen  Horstplätzen  zu  erhalten,
  der  Teichbesitzer  schwur  ihm  jeden  nur  möglichen  Tod,  usw.
Nachdem  nun  bereits  Prof.  Altum  die  Wege  zu  einer
vorurteilslosen,  exakt-wissenschaftlichen  Klärung  der  Nützlichkeitsfrage
  gewiesen  hatte  und  den  wirtschaftlichen  Wert  der  einzelnen
Vogelarten  aus  der  genauen  Kenntnis  ihrer  Lebensweise  und  aus
ihrem  Nahrungsbedürffnis  herzuleiten  gelehrt  hatte,  ist  dies  Feld
in  neuerer  Zeit  mit  besonderem  Erfolge  von  Regierungsrat  Dr.
G.  Rörig  angebaut  worden.  Beobachtung  in  der  freien  Natur,
Fütterungspersuche  und  Untersuchung  des  Mageninhaltes  sind
die  Methoden,  mit  denen  er  in  einwandfreier  gaest  die  wirtschaftliche
  Bedeutung  der  Vogelwelt  im  Haushalt  der  Natur  überhaupt
ermittelt  und  Aufklärung  über  den  Wert  der  verschiedenen  Vogelarten
  für  die  Wirtschaftszwecke  des  einzelnen  schafft.  Wir  lernen
aus  diesen  Forschungen,  wie  wichtig  das  Vogelleben  zur  Herstellung
  des  Gleichgewichtes  in  der  Schöpfung  ist  und  wic  verderblich
  die  Wirkungen  sein  müssen,  wenn  dies  Gleichgewicht  gestört
  wird.  Wie  ein  Verhängnis  haftet  es  der  Kulturarbeit  des
Menschen  an,  daß  Eigennutz  und  Kurzsichtigkeit  der  einen  Generation
  das,  was  harmonisch  aus  der  Hand  des  Schöpfers  hervorgegangen
  ist,  durcheinanderwirft  und  die  nachfolgenden  Geschlechter
7  Kräste  daran  vergenden  müssen,  die  Schäden  wieder  auszuessern.


Mittel  und  Wege.  Es  ist  das  Verdienft  des  Freiherrn
von  Berlepsch  auf  Seebach,  diesem  Gedanken  im  Hinblick  auf  den
Vogelschutz  Verbreitung  und  Geltung  verschafft  zu  haben.

„Wir  haben  eingesehen,  daß  die  von  dem  Menschen  verdorbene
Natur  auch  einzig  und  allein  durch  den  Menschen  wieder  korrigiert
werden  kann  —  und  eins  dieser  Korrektive  ist  eben  auch  das,  was
wir  Vogelschutz  nennen.“  Dieser  Satz  aus  der  Einleitung  zu  von
Berlepschs  Werke  „Der  gesamte  VogelschutzZ“  gibt  das
allgemeine  Programm  seiner  Bestrebungen.  Große  Sachkenntnis
und  praktischer  Blick  kamen  ihm  bei  seiner  Verwirklichung  zustatten,
  indem  er  ans  Werk  ging,  den  ferneren  Gedanken,  „daß
der  Vögel  Erxistenz,  ihre  Ab-  und  Zunahme  hauptsächlich  bedingt
wird  durch  die  sich  ihnen  bietenden  Lebensbedingungen,  vornehm.
lich  durch  hinreichende  und  zusagende  Nistgelegenheit“
durch  Vogelschutzanlagen  von  allerlei  Art  auf  seinem  Gute  Seebach,
  Kreis  Langensalza,  in  die  Praxis  umzusetzen.  Der  Erfolg
seiner  Versuche  und  Erfindungen  übertrifft  alle  früheren  ähnlichen
        <pb n="460" />
        —  100  —

Bestrebungen  bei  weitem.  Es  gibt  auch  kaum  Verhältnisse  auf  FEm
Lande,  in  welchen  sich  von  Berlepschs  Erfahrungen  und  Ratschläge
nicht  wenigstens  zum  guten  Teil  verwirklichen  ließen;  es  kommt
nur  darauf  an,  das  Interesse  dafür  zu  wecken  und  die  nötigen
Ktenntnisse  zu  verbreiten.  Der  hier  verfügbare  Raum  gestattet
leider  nur  eine  kurze  Wiedergabe  der  Hauptpunkte  des  reichhaltigen
  Stoffes:

1.  Bei  allen  Wirtschaftsmaßregeln  soll  der  Erhaltung  borbon:
dener  und  der  Schaffung  neuer  Nistgelegenheiten  gedacht  werden
(von  von  Berlepsch  selber  als  das  wichtigste  hervorgehoben);  also
kein  völliges  Zerstören  von  Hecken  und  Gebüschen  usw.  bei  Verkoppelungen,
  Erhaltung  und  Anzucht  von  Unterholz  im  Walde,
an  den  Wegen  und  Rändern,  Erhaltung  alter  Bäume  für  die
Höhlenbrüter,  viel  Buschwerk  und  lebendige  Hecken  in  den  Hausgärten
  und  Gemeindeflecken,  Fichtengruppen,  Kopfweiden  und
Pappeln  an  den  Bachrändern.

2.  Anlage  von  Vogelschutzgehölzen  nicht  unter  einem  Morgen
groß,  möglichst  am  Wasser;  Verwendung  von  Stockausschlag
treibenden  Laubhölzern  und  von  Rottannen:  Einstutzen  der
Stämmec,  um  Verdichtung  des  Buschwerks  und  Ouirlbildungen
als  Unterlage  für  die  Nester  herbeizuführen.  Verwendung  der
Böschungen  an  Bahndämmen  zu  Vogelschutzgehölzen.

3.  Nistkästen;  besonders  wichtig,  weil  die  „intenfive“  Landund
  Forftwirtschaft  die  alterskranken  Bäume,  die  natürliche  Niststätte
  der  Höhlenbrüter,  mehr  und  mehr  verschwinden  läßt.  Unter
den  Höhlenbrütern  sindet  sich  kein  schädlicher  Vogel  und  viele  intensiv
  nützlichen  Insektenfresser.  Die  Nistkästen  sind  überall  leicht
anzubringen.  Die  von  Berlepschen  Niftkästen  sind  Nachbildungen
der  natürlichen  Nisthöhlen  und  haben  sich  vielseitig  bewährt:  zu
bczichen  von  Gebr.  Herm.  u.  Otto  Scheid,  Büren  I,  West.
salen

4.  Winterfütterung.  Wichtig  ist,  daß  die  Futterstoffe  dem
natürlichen  Nahrungsbedürfnis  angepaßt  sind;  am  besten
eine  Mischung  von  Brot,  Fleischstückchen,  allerlei  Sämereien  und
getrockneten  Beeren  in  geschmolzenem  Talg  gemengt  und  dieser
Stoff  noch  flüssig  löffelweis  auf  Nadelhölzer  gegossen.  Wiederholung
  nur  alle  paar  Wochen  erforderlich.

5.  Vertilgung  der  Vogelseinde.  Unbedingt  sind  zu  vertilgen:
wildernde  Katzen,  Marder,  Iltis,  Elstern,  Häher,  Sperber  und  der
Sperling  (letzterer  vertreibt  die  Vögel  aus  den  Nistkästen  und  vergrämt
  sie  durch  seine  Unruhe);  unter  Umständen  vogelfeindlich
sind:  Eichhörnchen,  Krähen,  Würger.  —  Hierher  gehört  auch  Bekämpfung
  der  vogelfeindlichen  Itörungsacht  der  Menschen.

Die  Uebersicht  läßt  erkennen,  daß  es  fast  jedermonn  möglich  ist,
in  irgend  einer  Weise  Hand  anzulegen.  Wenige  andere  menschliche
Bestrebungen  sind  des  Erfolges  so  sicher,  als  der  Vogelschutz,  wenn
er  von  Sachkenntnis  geleitet  wird.  Die  Frucht  wird  Schaffens-
        <pb n="461" />
        —  461  —

freude  und  Naturgenuß  für  den  einzelnen,  Nutzen  und  wirtschaftlicher
  Fortschrit  für  die  Gesamtheit  sein.

Es  erübrigt  noch,  die  Gesetzgebung  auf  dem  Gebiete  des  Vogelschutbes
  zu  streifen.  Auch  wenn  es  gelingt,  unsere  heimischen
Vogelarten  durch  Gewährung  ihrer  natürlichen  Lebensbedingungen
wieder  mehr  in  ihren  ursprünglichen  Verbreitungsgebieten  zu
fesseln  und  ihre  absolute  Stückzahl  zu  heben,  kann  doch  der  gesetz
liche  Schutz  gegen  Eigennutz  und  Vandalismus  gerade  in  solchen
Gegenden  nicht  entbehrt  werden,  die  ihrer  Natur  nach  ärmer  an
Vögeln  sind.  Für  den  Vogelbestand  im  großen  fallen  rodoch  solche
vereinzelten  kleinen  Eingriffe  nicht  ins  Gewicht,  wohl  aber  der
Massenfang  zu  Nahrungs-,  Putz  ·  und  Handelszwecken,  wie  er  bekanntlich
  in  den  südlichen,  romanischen  Ländern  an  allen  kleinen
Zugvögeln  mit  Netzen,  bei  uns  nur  noch  an  den  Drosselarten  im
Dohnenstieg  ausgeübt  wird.  Abhilfe  kann  nur  ein  internationales
Vogelschutzgesetz  bzw.  Landesgesetze  auf  einer  gleichmäßigen  vereinbarten
  Grundlage  bringen.  Prinzipiell  sind  sich  wohl  die  meisten
Staaten  über  die  Notwendigkeit  eines  solchen  Gesetzes  einig.  Daß
die  Bemühungen  im  Stadium  der  Verhandlungen  stecken  geblieben
sind,  hat  nach  von  Berlepschs  auch  hier  nüchternem  und  treffendem
Urteil  seinen  Grund  darin,  daß  man  sich  das  Ziel  zu  weit  gesteckt
hat.  Er  rät  zur  möglichsten  Schonung  der  zur  Sitte  gewordenen
nationalen  Eigentümlichkeiten,  vor  allem  aber  zur  Abstellung  der
Mißbräuche  im  eigenen  Lande  (Dohnenstien),  auf  die  sich  die
Südländer  berufen  können.  Die  Verbotsbestimmungen  seien  möglichst
  einfach  zu  gestalten  und  auf  die  Hauptpunkte  zu  gründen,  daß
Vogelfang  und  Nesterraub  zu  Nahrungs-  und
Putzzwecken,  sowie  das  Feilbieten  von  Vögeln  zu  diesen
Zwecken  untersagt  würde:  außerdem  das  Schießen  von  Vögeln
in  der  Zeit  vom  1.  Dezember  bis  1.  September.  So  lange  ein
solches  internationales  Gesetz  entbehrt  werden  muß,  sollte  sich  nach
von  Berlepschs  Ansicht  auch  die  Landesgesetzgebung  dieser  Beschränkung
  auf  das  einfache  befleißigen.

Dabei  ist  aber  nicht  zu  verkennen,  daß  sich  bas  deutsche  Bogelschungesetz
  vom  22.  März  1888,  don  diesem  Ehlerer  der  Homplisiertden.  abge.
sehen,  im  allgemeinen  bewährt  hat.  Sein  Inhalt  ist  kurz  folgender:

Allgemein  verboten  ist  das  Zerstören  von  Walt  it  kur  Ausnehmen
von  Eiern  und  Jungen,  sowie  das  Verkaufen  und  Feilbieten  von  Restern,
Eiern  und  Jungen.  Ausnahmen  bestehen  für  das  Sammeln  der  Eier
von  Strandvögeln,  Sceschwalben,  Möwen  und  Kibitzen.  Alles  Fangen
und  Erlegen  von  Vögeln  ist  verboten:  zur  Tectgeit.  bei  schmecbedecktem
Boden,  unter  Anwendung  von  vergiftetem  Lockfutter  und  von  geblendeten
  Lockvögeln  und  luter  Anwendung  iutter  zum  Massenfang
“□--vr  Fangvorrichtun

In  der  Zeit  vom  1.  März  bis  15.  September  besteht  eine  allgemeine
Schpger  in  e  auch  das  Feilbieten  toter  Vögel  untersact  ist.

Pp  Pilhereibrrechtia=  dürfen  Vögel,  welche  dem  Feder-  und
Laasoltd.  sewie  der  Fischerei  schädlich  sind,  Fe#erpit  erlegen;  auch  sonst
kann  die  Schonzeit  zur  Abwendung  von  Schaden  für  einzelne  Vogelarien
und  Zeiträume  von  den  Behörden  aufgehoben  werden.
        <pb n="462" />
        Nicht  unter  das  Gesetz  fallen  eine  größere  Anzahl  von  Vogelarten

(14  Gruppen  sind  im  GEesetz  aufgeführt),  welche  als  unbedingt  schädlich
angenommen  werden.  Diese  dürfen  also  das  ganze  Jahr  hindurch  gefangen
  und  getötet  werden;  auch  dürfen  ihre  Nester  zerstört  und  ausgenommen
  werden.

Der  Krammetevogelfang  in  Dohnen  ist  nur  in  der  Zeit  vom  21.  September
  bis  21.  Dezember  zugclassen.  Der  unbeabsichtigte  Fang  anderer
Vögel  in  den  Dohnen  ist  raflos.

Der  Krammetsvogelfang  in  Dohnen  ist  mithin  zurzeit  gesetzlich
nur  wenig  eingeschränkt.  Eine  jetzt  im  Reichstag  zur  Beratung
stehende  Novelle  zum  Vogelschutzgesetz  beabsichtigt  jedoch  diesen
Massenfang,  dessen  verderbliche  Wirkungen  sich  von  Jahr  zu  Jahr
mehr  in  der  Abnahme  der  Singdrosseln  fühlbar  macht,  noch  mehr
lahm  zu  legen  bzw.  ganz  zu  beseitigen.  Die  Aussichten  auf  Annahme
  des  Gesetzentwurses  sind  gut.  Nimmt  man  hinzu,  daß  im
Strafgesetzbuch  §  368  Nr.  11  das  Ausnehmen  der  Eier  und  Jungen
von  jagdbarem  Federwild  und  Singvögeln  unter  Strafe  gestellt  ist,
so  muß  anerkannt  werden,  daß  die  Gesetzgebung  bei  uns  der  Bedeutung
  der  Vogelschutzfrage  wohl  gerecht  wird.  Strasgesetze
können  aber  nur  prohibitiv  wirken.  Die  wirksamen,
pofitiven  Maßregeln  zur  Bermehrung  der  Vögel  durch  Schaffung
naturgemäßer  Lebensbedingungen  und  dergl.  liegen  in  erster  Linie
in  der  Hand  der  Beteiligten:  Gemeinden,  Vereine  und  Einzelpersonen.
  Da  aber  die  Wichtigkeit  der  Vogelschutzsache  noch  wenig
in  das  Bewußtsein  weiterer  Kreise,  insbesondere  der  kleinen  ländlichen
  Besitzer  gedrungen  ist,  können  wir  uns  dem  Munsche  des
Herrn  von  Berlepsch  nur  anschließen,  daß  der  Staat  es  mehr  als
bisher  als  seine  Aufgabe  ansieht,  durch  administrative  Maßregeln
den  Bestrebungen  Verbreitung  und  Förderung  zutcil  werden  zu
lassen  und  so  zu  helfen,  daß  der  Vogelschutzgedanke  ein  Gemeingut
aller  Bevölkerungskreise  wird.

Die  Anzeichen,  daß  diesem  Wunsche  nach  weitergehender  ftaatlicher
Förderung  des  Vogelschutzes  entsprochen  werden  wird,  mehren  sich.  Besonders
  bemerkenswert  und  erfreulich  ist  eine  Zirkularverfügung  der
Königlichen  Generalkommission  zu  Merseburg  vom  31.  Oktober  1907,  betreffend
  Vogelschutz  und  Naturdenkmalpflege,  die  ihrerseits  wieder  Bezug
nahm  auf  einen  Erlaß  des  Landwirtschaftsministers  vom  26.  Juni  1907.
Das  WBirkular  weist  die  Spezialkommissare  und  Vermessungsbeamten  an,
bei  den  Separationen  und  Rentengutsgründungen
  darauf  Bedacht  zu  nehmen,  daß  a)  die  vorhandenen  Nistplätze
  der  Vögel  tunlichst  geschont  und  b)  neue  Brutgelegenheiten  für
die  nützlichen  Vögel  nach  Möglichkeit  geschaffen  werden.  Es  gibt  weiter
der  Erwartung  Ausdruck,  daß  cdbiese  Beamten  Cim  Interesse  der  volkswirtschaftlich
  so  bedeutsamen  Frage  des  Vogelschutzes,  die  leider  noch
immer  in  vielen  Kreisen  als  eine  Art  Spielerei  betrachtet  wird,  volles
Verständnis  und  warmes  Interesse  entgegenbringen  werden.  Alsdann
werden  sie  auch  imstande  fein,  durch  sachgemäöße  Belehrung  der  Interessenten
  und  Besprechungen  mit  ihren  Vertretern  —  eventuell  unter  Zuziehung
  des  Ortsschul  ben,  Pfarrers  und  Lehrers  —  auf  dem  Gebiete
des  —H  bei  Gelegenheit  der  Separationen  usw.  Nützliches  zu
erreichen.“
        <pb n="463" />
        —  463  —

a  nach  der  sachverständigen  Ansicht  des  Freiberrn  von  Berlepsc
  (lokale  Bestrebungen  wenig  helfen,  und  das  Ziel  einer
absoluten  Vermehrung  der  Vögel  nur  zu  erreichen  ist,  wenn
überall  und  von  allen  Vogelschutz  betrieben  wird,  so  ist
vor  allen  Dingen  erforderlich:  Belehrung  und  Gewöhnung  der
Jugend  in  allen  Bebvölkerungsschichten.  In  erster  Linie  sind
die  Lehrer  und  Geistlichen  dafür  zu  interessieren,  welche  nicht  nur
zur  Belehrung  der  Schuljugend,  sondern  auch  zur  praktischen  Betätigung,
  zur  Beratung  und  Hilfeleistung  in  den  Gemeindeversammlungen
  als  „Vogelwarte“  von  allen  berufen  sind.  Sie
müssen  dahin  wirken,  daß  die  Bestrebungen  Gemeinde  sache
werden.  —  Die  höheren  Schulbehörden  sind  um  Vervollständigung
der  Lehrpläne  hinsichtlich  des  Unterrichtes  über  Vogelkunde  und
Vogelschutz  onzugehen;  ferner  Anträge  bei  den  Landräten  um
Gewährung  von  Kreisbeihilsen  zu  Vogelschutzanlagen,  auch
Musteranlagen  in  Verbindung  mit  den  Kreisbaumschulen:  Vorträge
  und  Verbreitung  populärer  Schriften  in  den  landwirtschaftlichen
  und  gärtnerischen  Vereine;  Propaganda  für  die  Tierschutzund
  gärtnerischen  Vereine:  Bereisung  größerer  Vogelschutzanlagen.
derienigen!  in  Seebach.  —  Jeder  größere  Grundbesitzer
muß  sich  Erwerbung  von  Sachkenntnis  und  konsequentes  Vorgehen
innerhalb  der  gegebenen  Verhältnisse  zur  Pflicht  machen.

Ein  Musterbelspiel  für  alle  Einrichtungen  zur  Erhaltung  und  Vermehrung
  der  Vogelwelt  ist  die  Verfuchsstation  für  Vogelfchutz
des  Freiherrn  von  Berlepsch  Hier  fei  nur  erwähnt,  daß  der  von  dem
Großherzogl.  Hefsischen  Ministerium  zur  Information  nach  Seebach  entsandte
  Kommissar  gtestteen  r-  dab  von  8000  Nistkästen  etwa  90  pCt.  von
nützlichen  Vögeln  besetzt  wa  In  einem  8  m  breiten,  103  m  langen
Vog-  lchuygedel  fanden  5  "  Nester,  10  auf  je  etwa  1½  m  ein  Nest.

Auch  für  den  Einfluß  einer  reichen  Vogelwelt  auf  große  Inseltenkalamitäten
  lieferte  die  Versuchsfration  .  ein  Beispiel:  der  schädliche
Eichentriebwickler,  welcher  zu  Zeiten  ganze  Eichenwälder  entlaubt,
wurde  in  der  Nähe  der  Station  ganz  unterdrückt,  während  der  Schaden
sich  im  Verhältnis  der  Entfernung  von  Seebach  allmählich  bis  zum
Kahlfraß  steigerte.

Zahlreiche  Beispielc  für  die  Säuberung  der  Obstgärten  von  Ungeziefer
  durch  die  Bewohner  einer  größeren  Zahl  von  Nistkästen  finden  sich
in  der  Vereins-  und  Gartenliteratur.

Für  die  Vogelschutzbestrebungen  im  allgemeincn,  namentlich  aber
auch  für  die  Verbremung  von  Kenntnissen  über  die  Vogelwelt  und  damit
von  Verständnis  für  ihre  Bedeutung,  arbeitet  energisch  und  erfolgreich
feit  1899  der  Bund  für  Vogelschutz  (Geschäftsftelle  in  Stuttgart.  Jögerraße

  34).  Bis  jetzt  zählt  der  Bund  über  10  000  Mitglieder.

Interesse  für  die  Vogel-  und  Tierwelt  und  für  die  Bister  um  d  9:
Bundes  in  den  weitesten  Volkskreifen  zu  verbreiten,  gab  er  neben  Flugblättern
  alljährlich  ein  Heft  heraus,  das  außer  dem  Jahresberichte  nach
wertvolle  Beilagen  bringt,  und  zwar  bisher  Lieferungen  eines  jetzt  abgeschlossenen

  vorzüglichen  Vogelbuches.  In  Ausficht  genommen  sind

Hefte  über  Erfolge  des  Vogelschutzes,  über  Vogel-  und  Tiecleben  und
heimatliche  Naturpflege.  Alle  diefe  Hefte  werden  jedem  kostenlos  zu-
        <pb n="464" />
        —  464  —

gestellt,  der  mit  50  Pfg.  jährlichem  Beitrage  —  Schulkinder  nur  26  Pfs.
—  Muttglicd  des  Bundes  wird.

Literatur.  Freiherr  von  Berlepsch,  Der  gesamte  e
schut,  Verlag  des  Deutschen  Vereins  zum  Schutz  der  Vögel  (1.40  M.).  —
Altum,  Der  Vogel  und  sein  Leben,  und  Altum,  Forstgcologie,  bschnitt
  die  Vögel.  —  Regierungsrat  Dr.  G.  Nörig.  Schutz  der  nü
lichen  Vögel,  Vortrag  in  der  deutschen  Landwirtsgesellschaft.  als
Manustript.  gedruckt;  derselbe,  Die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Vogelwelt,
  Nachrichten  aus  dem  Klub  der  Landwirte,  1907,  Nr.  508—10.  —
Professor  Dr.  S.  v.  Nathusius.  Neue  Arbeiten  über  Schöädlichleit
und  Nützlichkeit  unserer  Vögel,  -itteilungen  der  Deutschen  Landwirtsgesellschaft,

  1903,  Stück  51.  —  W.  Schuster,  Vogelhandbuch,
ornithologisches  und  Exkursionsbuch,  1905.  —  Vogelbuch  des
-Bundes  für  Vogelschutz“,  Stuttgart.

Denkmalpflege  und  Volkskunst.

Erhaltung  des  geschichtlichen  Bestandes.

Was  über  die  schädlichen  Wirkungen  auf  die  Erhaltung  des
Landschaftsbildes  in  der  Einführung  zu  dem  Kapitel  (S.  449  f.)  gesagt
  wurde,  gilt  auch  hier.  Nur  handelt  es  sich  weniger  um  schädliche
  Eiuflüsse  der  Verkoppelungen,  des  Verkehrs  und  der  Ausbreitung
  der  Industrie,  als  vornehmlich  um  die  erstaunliche  und
betrübende  Gleichgiltigkeit  der  Masse  der  Bevölkerung  gegen
historische  Denkmäler  und  die  Verständnislosigkeit  für  das  geschichtlich
  Gewordene.

Mittel  und  Wege.  Ixn  allen  Teilen  Deutschlands  gibt
es  jetzt  staatliche  Konservatoren  der  Denkmalpflege.  Wenn  sie  in
ihrem  Wirken  auch  beschränkt  sind,  so  hat  sich  die  Einrichtung  doch
durchaus  bewährt.  Von  großem  Nutzen  hat  sich  dabei  ebenso  die
vom  preußischen  Kultusministerium  ins  Leben  gerufene  Zeitschrift

e  Denkmalpflege  erwiesen,  als  auch  die  sogen.  „Denk.
ma  Magel  ,  welche  seit  1900  regelmäßig  einmal  im  Jahre  statt.
finden.  Sie  haben  vereint  dahin  gewirkt,  daß  die  Gemeinden  durch
polizeiliche  Verordnung  viele  Denkmäler,  die  vorher  allen  Unbilden
  preisgegeben  waren,  geschützt  haben.  Andrerseits  hat  auch
die  Gesetzgebung  bereits  reichlich  auf  diesem  Wege  gearbeitet.  Da
ist  vor  allem  das  Hessische  Denkmalschutzgesetz“  von
1903  zu  nennen,  dem  in  einzelnen  Staaten  (Weimar,  Sachsen,
Boyern  u.  a.)  landespolizeiliche  Verorpnungen  gefolgt  sind.  Als
jüngstes  Ergebnis  dürfen  wir  das  1907  angenommene  preußische

tädte.  Verunstaltungsgesetz-  nennen,  das  vermutlich
rin-  Gesetze  auch  in  anderen  Staaten  hervorrufen  wird.
Immerhin  wird  man  sich  darüber  nicht  täuschen  dürfen.,  daß  der
Hauptschutz  nur  von  den  einzelnen  bewirkt  werden  kann.  die  für
die  Denkmäler  der  eigenen  Vorzeit  mit  Ehrfurcht  erfüllt  werden
        <pb n="465" />
        —  465  —

müssen.  Es  haben  sich  daher  in  vielen  Gebieten  besondere  Pflegschaften
  für  die  Denkmäler  gebildet,  über  deren  Heilsamkeit  die
Stimmen  aber  geteilt  sind.  Wie  die  Gegend  zur  Heimatliebe  und
zum  Heimatschutz  und  damit  auch  zur  Denkmalpflege  erzogen
werden  soll,  darüber  vgl.  das  Kapitel  „Pflege  des  Heimatsinns
durch  die  Schule“.

Aber  auch  Vereine  und  Kommunalderwaltungen  haben  dieser
Frage  ihre  Aufmerksamkeit  zugewandt.  In  vielen  Kreisen  finden
wir  Geschichtsvereine,  die  dann  Zweigvereine  der  Provinzial-Geschichtsvereine
  sind.

So  besteht  beispielsweise  im  Kreise  St.  Gear  ein  Kreisverein  für
Landschafts=  und  Denkmalpflege,  der  die  Bewahrung  der  gelsoichtlichen
und  landschaftlichen  Schönheiten  des  Kreises  St.  Goar,  insbesonder
die  Erpltung  der  Baudemkmäler  Hisslicher  und  weltlicher  Art  und  *.
Schutz  der  landschaftli  roorragenden  e  dor  verunzierenden  Anlagen
  brroeck.  Im  Falle  der  Auflösung  ea  Vereins  verfällt  das  vor-—
  Vermägen.  dem  Kreisrerbande  der  es  im  Sinne  der  Vereinsn

  hat.  —  Der  Kreis  Welar  nterstützt  durch  jährwrt
  r  Wusbefferung  der  Burg  EGleibe  t  Wi  des
miischen  #  eschlechts  der  Conradiner.  —  Im  St.  Wendel

den  Kosten  in  Höhe  von  20  038  M.  hat  der  Fiskus  6400  M.,  die  7
5222  Mk.  übernommen,  während  der  Rest  vom  Kreise  getragen  wird.  —
Für  die  Unterhaltung  von  vorhandenen  Denkmälern  geben  unter  anderen
die  Kreise  Wetzlar,  Wiedenbrück,  Arnsberg,  —..  Neustadt  i.  Schl.,
Bolkenhain,  Rastenburg  und  Gerdauen  laufende  Unterstützungen.  (Aus
der  sosialen  Tätigkeit  der  Kreisverwaltungen.  S.  202  u.  ff.)

Literatur.  Dr.  J.  Reimers,  H##ch  für  die  Denkmalpflege
in  der  Provinz  Hannwer.“  nnover  1899,  Th.  Schulze.  —  Bericht  über
die  Tätigkeit  der  Provinzialkommsssion  für  Denkmalpficge  und  des
Prroiygialkonservato  *  Provinz  Brandenburg  in  den  Jahren  1902

Wieland,  Der  Denkmal-  und  Heimatschutz  in  der  Heses.
Seer  Gegenwart.  Basel  .  1006.  „Die  Denkmalpflege

Schriftleiter:  Otto  Sarragin  und  Fricdrich  Schultze.  Erscheint  alle  drei

bis  vier  Wochen.  Berlin.  —

Volkstümliche  Bauweise.

Wie  die  deutsche  Sprache,  so  hat  auch  die  deutsche  Baukunst,
die  Tracht,  die  Kunst  überhaupt  ihre  Volksdialekte  auf  dem  Lande.
Und  so  lange  wir  ein  gesundes,  blühendes  Landvolk  haben,  wird
und  muß  auch  der  Dialekt,  das  Charakteristische,  das  Eigenartige
in  Sprache  und  Kunst  lebendig  bleiben.

In  demselben  Maße,  wie  in  neuerer  Zeit  der  Wert  des
Bauernhauses  in  seiner  Eigenart  und  Monnigfaltigkeit.  als
Schöpfung  des  Volksgeistes  mehr  und  mehr  gewürdigt  wird,  ist  die
Erkenntnis  gewachsen,  daß  keine  aus  früheren  Jahr.
hunderten  erhaltene  Gattung  von  Baulichkeiten
  mehr  durch  die  Strömung  der  Gegen-Sohnrey.,

  Wegweiser.  □D
        <pb n="466" />
        —  466  —

wart  gefährdet  wird,  als  das  Wohnhaus  der  bäuerlichen
Bevölkerung.  Ein  vielfach  durch  Pfuschertum  begünstigtes  blindes
Nachäffen  städtischer,  für  ganz  andere  Verhältnisse
geschaffener  Bauformen  tritt  hervor,  und  wir  wandeln  nicht  selten
wie  durch  schlecht  imitierte  Großstädte.  In  Bayern  und  im
Schwarzwald  wie  in  Holstein  oder  in  Thüringen,  überall  begegnet
uns  bereits  wie  ein  Schreckgespenst  derselbe  viereckige  schmutzig
graue  Kasten  und  verdirbt  uns  das  natürliche  Behagen  an  einem
Stückchen  schöner  Landschaft.

Zu  den  Modeströmungen,  den  Nachahmungen  städtischen
Wesens,  kamen  die  Forderungen  der  Baupolizei  und  der  Feuerversicherungs-Gesellschaften,
  wodurch  auch  in  den  von  Modeströmungen
  noch  ganz  unberührten  Gegenden  die  Eigenart  des

bäuerlichen  Baues  bedroht  und  beeinträchtigt  wurde.  Ueberdies
hatten  die  Baugewerkschulen  bis  in  die  neueste  Zeit  hinein  für  die
bäuerliche  Baukunst  so  gut  wie  nöchte,  über  und  ihr  Einfluß  hat  in
hohem  Maße  schädigend  auf  die  Erhaltung  der  alten  schönen
Formen  gewirkt.  So  schien  es,  als  ob  die  volkstümliche  Bauweise
nirgends  mehr  Schutz  fände,  und  erst  die  letzten  Jahre  haben  wieder
Anzeichen  dafür  gebracht,  daß  eine  Erneuerung  des  ländlichen  Bauwesens
  im  volkstümlichen  Sinne  nicht  ausgeschlossen  ist.

In  ganz  Niedersachsen  hatten  in  früherer  Zeit  die  Giebel
der  Häuser  die  sächsischen  Pferdeköpfe  gemein.  Leider  schwindet
mit  dem  Strohdach  auch  dieser  Schmuck  der  Häuser  mehr  und  mehr.
Es  gibt  nur  noch  wenig  Dörfer  im  Lüneburgischen,  wo  er  noch
auf  allen  Häusern  zu  finden  ist.  Ja,  einige  Bauern,  denen  es  von
Lehrern  des  Ortes  nahegelegt  ist,  beim  Neubau  auch  die  Pferdeköpfe
  wieder  anzubringen,  haben  geäußert:  „Das  ist  veraltet,  wir
wollen  uns  nicht  lächerlich  machen,  beim  Ziegeldach  ist  das  nicht
mehr  Mode.“

Wenn  wir  also  sehen  müssen,  wie  unsere  volkstümliche  Bauweise
  trotz  ihrer  echten  künstlerischen  und  hervorragend  praktischen
Charaktereigenschaften  mehr  und  mehr  mit  einer  gewissen  Plötzlichkeit
  verschwindet,  so  ist  das  gewiß  noch  nicht  als  ein  Zeichen  inneren
Verfalls,  wohl  aber  als  Zeichen  einer  großen  Vernachlässigung
  unserer  nationalen  Kultur  anzusehen.
  Dieser  also  gilt's  entgegenzuwirken,  indem  wir  alles
einsetzen,  daß  jede  Provinz,  jedes  kleine  Fürstentum,  ja  selbst  jedes
kleinste  Dorf  seine  charakteristischen  Eigenarten  in  der  Bauweise
und  im  besonderen  Schmuck  des  Hauses  beibehalte  oder  neu
ausbilde!

Wir  wollen  ein  natürliches  Entwickeln  aus  dem  Heimatboden
heraus!  Wir  wollen  die  Erhaltung  und  Fortbildung
  eines  schönen,  derb.  deutschen  Baustils,
  der  die  besonderen  Charakter-Eigentümlichkeiten
  der  Bewohner  zeigt,  in  iihrer
Sprache  zu  uns  redet.
        <pb n="467" />
        —  467  —

In  dieser  Frage  steht  mehr  auf  dem  Spiele  als  ein  rein
künstlerisches  Interesse.  Es  handelt  sich  um  die  Erhaltung  der
Landheimat  fürs  Landvolk,  um  das  Erstarken  eines  kräftigen
Heimat-  und  Stammesbewußtseins,  das  dem  Drange  in  die  Stadt
den  stärksten  Damm  entgegensetzt.  Auch  den  wirtschaftlichen  Bedürfnissen
  wird  durch  die  heimatliche  Bauart  am  besten  entsprochen
werden,  sowohl  was  zweckmäßige  Raumausnutzung,  als  Billigkeit
anbelangt.  Ueber  das  alles  hinaus  aber  handelt  es  sich  um  die
höchsten  geistigen  Güter,  um  die  Ehrlichkeit  und  Wahrhaftigkeit
deen  beescen  Volkscharakters,  dem  jeder  Schein  verhaßt

eiben  fo

Mittel  und  Wege.  Das  in  weiter  Ferne  winkende  Ziel
wird  sein,  alle  Volkskreise  wieder  mit  gesundem  natürlichen
Empfinden  4an  erfüllen,  so  daß  jeder  Schaffende  gar  nicht  anders
kann,  als  aus  dem  Geiste  seines  Volkes  und  Stammes  heraus  tätig
zu  sein,  und  daß  jeder  Deutsche  es  als  unwürdig  empfindet,  in
zurnt.  „umgebung  zu  leben,  die  seinem  wahren  Wefen  nicht  entpricht.


Bis  zur  Erreichung  dieses  Zieles  wird  es  noch  angestrengter
Arbeit  und  der  Anwendung  der  verschiedenartigsten  Hilfsmittel
Scdien  Theoretische  Aufklärung  und  Belehrung  der  breiten

Massen  des  Volkes,  so  wertvoll  und  unentbehrlich  sie  an  sich  ist,
wird  enig  nützen,  wenn  nicht  gleichzeitig  einmal  durch  allgemeine
gesetzliche  Anordnungen,  dann  aber  auch  durch  praktische  Beispiele
und  tatkräftige  Unterstützung  der  heute  schlecht  beratenen  Menge
entgegengekommen  wird.  %

Es  gilt  zunächst  zwei  ganz  irrige  Anschauungen  zu  zerftören.
Vielfach  hört  man  nämlich  den  Einwand,  man  müsse  doch  auch  mit
der  Zeit  fortschreiten,  man  wolle  helle  luftige  Zimmer  haben,  nicht
mehr  in  „Butzen“  schlafen,  wie  Eltern  und  Ureltern  u.  dgl.  Diese
Auffassung,  es  folle  nun  alles  beim  Alten  bleiben,  damit  die

rren  aus  der  Stadt  was  zu  fehen  und  zu  malen  hätten,  so
töricht  sie  ist,  ift  noch  weit  verbreitet  und  ihr  ist  mit  allem  Nachdruck
  entgegenzutreten.  Es  fällt  ja  gar  keinem  ein,  überlebte  Einrichtungen
  beizubehalten,  nur  das  gute  Alte  soll  bleiben  und  fortentwickelt
  werden.  Ein  zweiter  sehr  wesentlicher,  ja  oft  entscheidender
  Punkt,  über  den  ganz  falsche  Ansichten  herrschen,  ist  die
Kostenfrage.  Tatsächlich  wird  ein  zweckmäßiger  Bau  in  solidem
Material  und  der  alten  bewährten  Bauart  nicht  teurer,  häufig
sogar  noch  billiger  kommen  als  ein  moderner  Firlefanzbau  mit
Spiegelscheiben  vor  dem  Heuboden  und  Zementengeln,  womöglich
noch  gekrönt  mit  einem  Pappdach.

Sehr  wirksam  wird  in  dieser  Beziehn  ei  *  Neuhauter
rie  Gegenüberstellung  zorier  Pläne  #  aaernen

heimatliche  Bauart  sein,  wie  fie  5  einem  Beispie  #ts  ia  18#
Euat  L  fen  Agrarpolitik“  löcke  r-  durchgeführt  hat.  Hier

unß  daran  berichtet,  —  einem  mecklenburgischen  Arjdiden
  (Korff  in  Laage)  gelungen  ist,  auf  Grund  solches  vergleichen-’
        <pb n="468" />
        —  468  —

den  Kostenanschlages  bei  einem  Arbeiterhausbau.  wo  doch  gewöhnlich  sehr
auf  Billigkeit  gesehen  wird,  die  Ausführung  einer  künstlerischen
Schöpfung  durchzusetzen.

Weiter  wird  eine  allgemeine  Aufklärungstätigkeit  noch  mehr
wie  bisher  einuseben  boben,  die  zweckmäßig  schon  in  der  Schule
zu  beginnen  hat.  Lehrer  mögen  deshalb  im  heimatlichen
  Unterri  e  das  Haus  und  seine  Sitte  nicht  vergessen.
Auch  bei  Gemeindeabenden,  landwirtschaftlichen  Versammlungen
  usw.  wird  sich  oft  gute  Gelegenheit  zu  entsprechenden
  Vorträgen  und  Hinweisen  bieten.  Sehr  wirkungsvoll
find  in  der  Regel  Lichtbildervorführungen,  namentlich  wenn  sie  in
der  von  Schultze-Naumburg  so  vortrefflich  durchgeführten  Art  Beispiel
  und  Gegenbeispiel  gegenüberstellen.  Ferner  sollte  die  Frage
in  der  Lokalpresse  bei  jeder  passenden  Gelegenheit  behandelt
werden,  sei  es  durch  vallgemeine  Darlegungen  (die  „Dürerbund-
  Korrespondenz“,  die  von  der  Geschäftsstelle  des
Dürerbundes,  Dresden-Blasewitz,  4  unentgeltlichem  Gebrauche
versandt  und  bereits  von  mehr  als  700  Tageszeitungen  benutzt
wird,  erwirbt  sich  dadurch  große  Verdienste),  sei  es  durch  Hinweise
auf  alte  bemerkenswerte  Bauten  oder  Würdigung  mustergültiger
neuer  Gebäude  in  der  näheren  Umgebung.

Einen  wesentlichen  Nutzen  wird  man  nicht  mit  Unrecht  von
der  öffentlichen  Schaustellung  mustergültiger  Bauentwürse
und  insbesondere  ansprechender  Modelle  erwarten  können,  und  dies
mit  um  so  größerem  Erfolge,  je  mehr  dem  Besucher  solcher  Ausstellungen
  klar  gemacht  wird,  weshalb  die  dargebotenen  Entwürfe
schön  sind.  Dies  aber  tritt  ihm  ins  Bewußtsein  nur  dadurch,  daß
er  daneben  sieht,  wodurch  sich  die  empfohlenen  von  den  ihm  gewohnten
  Normalbauten  vorteilhaft  unterscheiden.  Wie  dies  im
giazelnen  und  wirksam  durchgeführt  werden  kann,  haben  die  vom

Sächsischen  Ingenieur-  und  Architekten-Verein  unter  Mitwirkung
des  Ausschusses  zur  Pilege  weimeukicher  Natur,  int  und  Bauweise
  gelegentlich  der  Kieler  A  1907  ausbestellien
  Arbeiten  erläutert.

enawert  ist  das,  Vetürlich  örtlich  au  modifizierende  Vorgehen
des  4  iedenkopf.  Dieser  hat,  um  die  Bauweise  im  allgemeinen
zu  heben,  insbesondere  aber  die  baratterftifche  heimi  Fa  rkbauweise
  zu  erhalten,  zwei  Sammlungen  preisgekrönter  Musterentwürfe
für  Kleinwohnungen,  die  vom  Verein  zur  Förderung  des  Arbetterwohr


zu  jedermanns  Einsicht  ausgelegt.  Die  Kreisverwaltung  richtete  an  alle
Baulustigen,  namentlich  aber  an  die  Bauunternehmer  die  Bitte,  vor  z#af.
stelung  neuer  Baupläne  diese  Enwwürfe  einer  Durchsicht  zu  unterzi

die  nach

getroffene  Anordnung,  daß  einzelne  Entwürfe  nach  Wahl  kostenlos  E
#bbelchnen  überlassen  wecken.  i  i

e  Gefahr  einer  gedankenlosen  Nachahmung  durch  eine  tüchtige  Aus-*M
  der  Bauhandwerker  vermieden  ist.
        <pb n="469" />
        —  469  —

Eine  sehr  gute  Gelegenheit  zur  Ausstellung  von  Entwürfen  und
Modellen  bieten  die  neuerdings  häufiger  veranftalteten  Heimatseste.  EsQ
wäre  zu  wünschen,  daß  neben  Festsügen,  Jestessen  und  Festlommersen
jedes  derartige  Fest  mit  einer  Musterausstellung  verbunden  würde.  Als
Vorbild  kann  in  HPiiier  Beziehung  die  bei  Gelegenheit  des  Trachtenfestes
in  Scheessel  (Proo.  He#noer  1904  veranstaltete  Ausstellung  gelten,
wo  neben  den  heimischen  Künstlern  auch  die  Baustelle  der  Landwirtschaftskammer
  Hannover  Pläne  ausgestellt  hatte,  die  versuchten  den  alt
überlieferten  Stil  zu  pflagen  und  auch  ohne  Berteuerung  der  Baukosten
eine  ästhetische  Gestaltung  der  Gebäude  zu  erreichen.

So  lange  das  oben  festgelegte  Ziel  noch  nicht  erreicht  ist,  darf
diese  aufklärende  und  belehrende  Tätigkeit  nicht  ruhen.  Bis  dahin
wird  es  aber  auch  noch  nötig  sein,  mit  einem  gewissen  staatlichen
Zwange  den  Widerstrebenden  wenigstens  die  größten  Verunstaltungen
  des  Heimatbildes  unmööglich  zu  machen,  den  Willigen,
jedoch  Unerfahrenen,  dagegen  mit  staatlichen  und  anderweitigen
behördlichen  Maßregeln  behilflich  zu  sein.

Hierfür  sind  zunächst  die  allgemeinen  gesetzlichen  Grundlagen
von  der  größten  Bedeutung.  In  der  Freiheit,  seinen  Grund  und
Boden  mit  Gebäuden  zu  besetzen  oder  seine  Gebäude  zu  verändern,
ist  vom  ästhetischen  Gesichtspunkte  aus  wohl  in  den  meisten  Gebieten
  des  Deutschen  Reiches  der  Eigentümer  mehr  oder  weniger
Beschränkungen  unterworfen.  Allerdings  ist  diese  Beschränkung
meist  sehr  allgemein  gefaßt,  doch  gibt  es  in  einigen  Bundesstaaten,
namentlich  in  Bayern  und  Hessen,  schon  seit  längerer  Zeit
gesetzliche  Bestimmungen  und  ministerielle  Verfügungen,  die  eine
wertvolle  Handhabe  zum  Schutze  der  heimischen  Eigenart  bieten,
wie  sie  Vreußen  erst  seit  der  Verabschiedung  des  Gesetzes  gegen
die  Verunstaltung  von  Ortschaften  und  landschaftlich  hervorragenden
  Gegenden“  und  dem  sich  daran  anschließenden  Ministerialerlaß
  vom  21.  Januar  1908,  der  den  Organen  der  Staats.,
Provinzial-  und  Ortsbehörden  die  Sorge  für  die  Heimat  anempfiehlt,
  aufzuweisen  hat.  Handelt  es  sich  bei  ungenügenden
allgemeinen  Bestimmungen  zum  Schutze  der  Heimat  lediglich  um
ein  aisser  faire,  laisser  aller“,  so  hat  die  Baupolizei  und  die

setzgeb  vielfach  unmittelbar  schädigend
auf  die  Ausgestaltung  der  heimischen  Bauweise  eingewirkt,  ohne
daß  es  der  Zweck  der  Gesetzgebung,  die  erhöhte  Sicherheit,  erfordert
hätte.  So  wurde  uns  beispielsweise  von  Herrn  Architekten  Hehl,
Professor  an  der  Kal.  techn.  Hochschule  zu  Berlin,  geschrieben:
„Leider  besteht  noch  immer  die  Ansicht,  daß  ein  Holzfachwerkbau
leichter  der  Feuersgefahr  ausgesetzt  sei  als  ein  Massivbau.  Besteht
der  Fachwerkbau  aus  Eichenholz,  so  ist  durchaus  keine  größere
Gefahr  vorhanden  als  bei  einem  Massivban.  Bei  Kiefernholz  ist
allerdings  eine  Feuerübertragung  leichter  zu  erwarten,  die  jedoch
bei  den  meistens  mehr  oder  weniger  großen  Zwischenräumen
zwischen  den  einzelnen  Gebäuden  auf  dem  Lande  nur  wenig  zu
fürchten  ist.  Bricht  aber  ein  Feuer  im  Hause  selbst  aus,  so  ver-
        <pb n="470" />
        —  4%  —

mag  auch  ein  Massivbaun  der  durch  die  ausgestopelten  Erntevorräte
entstandenen  kolossalen  Hitze  nicht  standzuhalten.“  Neuerdings
scheint  aber  auch  an  maßgebender  Stelle  ein  Wandel  in  den  Anschanungen
  einzutreten,  und  mit  Freude  begrüßen  wir  die  Erklärung
  eines  Regierungsvertreters,  der  sich  bei  Gelegenheit  der
Vorbereitung  des  preußischen  Gesetzes  gegen  die  Verunstaltung
von  Ortschaften  folgendermaßen  aussprach:  „Seitens  der  Zentralstelle
  (Ministerium)  und  ihrer  Organe  wird  darauf  hingewirkt,
daß  die  Baupoliseibeftimmungen  den  örtlichen  Verhältnissen  angepaßt,
  und  daß  Bauordnungen,  die  für  Städte,  insbesondere
Großstädte  gelten,  nicht  gedankenlos  auf  ländliche  oder  kleinstädtische
  Verhältnisse  übertragen  werden.  Das  spricht  sich  z.  B
hinsichtlich  des  Verbotes  von  Fachwerk  aus.  Auch  die  neuerdings
von  der  Zentralstelle  veranstaltete,  die  Zulassung  von  Strohdächern

  betreffende  Umfrage  hatte  die  Lendenz  diese  doch  denjenigen
  Landesteilen,  für  die  es  charakteristisch  und  von
wirtschaftlichem  Vorteile  ist,  tunlichst  zu  erhalten.“

Es  kommt  aber  nicht  nur  darauf  an,  daß  solche  Bestimmungen
vorhanden  sind,  sondern  vor  allem  darauf,  daß  sie  wirksam  und
sachgemäß  gehandhabt  werden.  Aus  dieser  Erwägung  heraus  ist
vorgeschlagen  worden,  daß  für  jeden  Bezirk  ein  Kollegium  von
Sachverständigen  (oder  auch  wohl  ein  beamteter  Sachverständiger)
bestellt  wird.  Diese  Organe  hätten  nicht  nur  die  erforderlichen
Entscheidungen  für  den  einzelnen  Fall  zu  treffen,  sondern  auch  die
„jahraus,  jahrein  ergehende  Flut  von  Bauprojekten  für  Stadt  und
Land“  auf  einen  höheren  ästhetischen  Wert  zu  bringen.  Selbstverständlich
  hätten  sie  dabei  berechtigten  wirtschaftlichen  Interessen
Rechnung  zu  tragen,  und  wären  daher  wohl  zweckmäßig  aus
Laien=  und  Künstlerelementen  zusammengesetzt.

Im  übrigen  werden  die  technisch  durchgebildeten  Baukünstler
wohl  die  Hauptaufgaben  zu  erfüllen  haben,  wie  sie  ja  auch  mit
ihren  besten  Vertretern  schon  an  der  Spitze  der  ganzen  Bewegung
stehen.  Daß  ihre  Bemühungen  an  einflußreicher  Stelle  Berücksichtigung
  finden,  zeigt  vortrefflich  ein  uns  aus  dem  Königreich
Sachsen  mitgeteiltes  Beispiel.  Als  vor  einer  Reihe  von  Jahren
die  „bammlung  von  Entwürfen  kleinbäuerlicher
Gehöftanlagen  für  das  Königreich  Sachsen“  veröffentlicht
  wurde,  die  hervorgegangen  war  aus  einem  vom
K.  S.  Ministerium  des  Innern  veranstalteten  Preisausschreiben,
gab  der  Bearbeiter,  Oberbaurat  F.  L.  Karl  Schmidt-Dresden.
welcher  auf  die  wirtschaftlichen,  technischen  und  künstlerischen  Vorzüge
  der  heimatlichen  Formsprache  schon  seit  Jahren  erfolgreich
hingewiesen  und  zur  Förderung  der  Bestrebungen  des  Heimatschutzes
  bosfenullcs  beigetragen  hat,  in  dem  Begleitschreiben
folgenden  treffenden  Darlegungen  Ausdruck:  „Zu  bedauern
ist  es,  daß  in  den  vorliegenden  Eutwürfen  fast
nirgends  Gelegenheit  genommen  wurde,  jene
        <pb n="471" />
        —  471  —

althergebrachten  Motive  anzuwenden,  welche,
wie  z.  B.  überdeckte  Vorhallen  und  Umgänge,
äußere  Freiktreppen,  Hausspaliere  und  überragende
  Dächer,  der  Anlage  unferer  alten
Bauernhäuser  jenes  trauliche  anheimelnde
Gepräge  gaben,  durch  welches  das  deutsche
Bauernhaus  geradezu  berühmt  geworden  ist.  Es
mag  sein,  daß  hierbei  die  gegenwärtig  noch
bestehenden  erschwerenden  Bestimmungen  der
Brandversicherungs  -Vorschriften  und  Lokal-Bauordnungen
  hindernd  auf  die  Planungen
ein  irkten.  Zu  wünschen  aber  bleibt,  daß
diefen,  dem  Gemütsleben  unseres  Volkes  zugute
  kommenden,  praktischen  und  altbewährten
Einbauten  künftig  mehr  Rechnung  getragen
werden  möchte.

Diese  beherzigenswerten  Worte  gaben  Veranlassung  zu
einer  von  der  Kal.  Sächsischen  Staatsregierung  an  ihre  Landbauämter
  ergangenen  Verordnung,  wonach  vor  der  Planung  eines  jeden
Baues  die  Baubeamten  vorerst  ältere  Bauten  der  Gegend
studieren  follen,  um  damit  sowohl  die  Gewohnheiten  der  Bevölkerung,
  als  auch  die  bodenwüchsigen  Baustoffe  kennen  zu  lernen,
danach  aber  —  unbekümmert  um  etwaige  abweichende  Absihten
der  künstigen  Bewohner  —  den  Bau  zu  planen.  Die  Wirkung
dieser  segensreichen  Vorschrift,  welche  die  altüberlieferten  Gewohnheiten,
  die  klimatischen  Verhältnisse  und  die  Eigenart  und  Schönheit
  der  einzelnen  Landschaftsgebiete  gebührend  berücksichtigt  und
die  Neubauten  in  ihre  Umgebung  harmonisch  einzufügen  bestrebt
ist.  ist  denn  auch  nicht  ausgeblieben,  wie  die  Erfolge  gerade  in
Sachsen  beweisen:  hat  doch  die  fächsische  Staatsregierung  in
Würdigung  dieser  ausgezeichneten  Werte,  welche  für  die  Volkswoblfahnt
  auf  dem  Spiele  stehen,  einen  Staatszuschuß  von  jährlich

  15000  Mk.  dem  Ausschuß  zur  Pflege  heimatlicher  Natur,
Kunst  und  Bauweise  in  Sachsen  zur  Verfügung  gestellt,  um  deren
in  gleicher  Weise  auf  die  wirtschaftlichen  wie  volkswohlsahrtli#6n
  und  künstlerischen  Ziele  gerichteten  Bestrebungen  wirksamer
zu  unterstützen,  Bestrebungen,  welche,  wie  die  am  25.  Juli  1907
ergangene  Denkschrift  beweist,  vorbildlich  auch  für  andere  deutsche
Bundesstaaten  gelten  dürste.  Ueber  diese  Denkschrift  siehe
näheres  unten.

Künstlerischem  Einflusse  sind  auch  sonst  wohl  die  vielfachen
behördlichen  Maßregeln  zuzuschreiben,  die  zur  Förderung  der
beimischen  Bauweise  an  verschiedenen  Orten  getroffen  fsind.

So  haben  die  Regierungspräsidenten  von  Minden
Trier  und  Lüneburg  Wettibewerbe  zur  helangunn  von  bkünstlerischen
Entwürfen  für  Bauern-  und  einfache  Bürger  duser  in  heimatlicher  Bauweise
  veranstaltet  und  die  Ergebnisse  in  besonderen  Sammlungen  veröffentlicht.
  Vielleicht  noch  geeigneter  als  derartige  allgemeine  Wett-
        <pb n="472" />
        —  42  —

bewerde  ist  ein  Velta#sfahcziben.  wie  es  der  Vorfitzende  des  Kreisausschusses
  in  Friedberg  reogtum  Hefsen)  erlassen  hat.  Das
Ausschreiben  lautet:  *  —  sten  in  der  Zeit  vom  1.  August  1903
bis  dahin  1900  in  den  dgemeinden  des  Kreises  Friedberg  zur  Aus.
führung  gelangten  Bauplan  eines  bäuerlichen  Wohnhauses  und  eines
Arbeiterwohnhauses  werden  zwei  Preise  von  je  200  Mark  ausgesetzt.
Die  Wohnhäuser  müssen  zweckentsprechende  Erlialtuno=  lend  ländliche  Eigenart
  und  heimatliche  Bauformen  aufweisen.  Zum  Wetibewerb  find  nur
Häuser  zugelassen,  deren  Baukosten  unter  6000  Mark  bleiben.  Die  eine
r*m*n  des  “  kcr  der  Hlerseertiger,  die  andere  Hälfte  der

richt  wird  von  dem  reigausschu  bestimmt.  An--
  zum  Vent  erb  sind  in  der  Zeit  vom  1.  August  1908  bis

dahin  1500  an  den  Kreisausschuß  in  Friedberg  zu  richten.“

Mit  öffentlichen  Wettbewerbs--Ausschreibungen
  zur  Erlangung  von  Entwürfen  vorsichtig  zu  sein,  wird
im  allgemeinen  von  fachmännischer  Seite  für  ratsam  erachtet,  zumal
  wenn  die  darauf  ergehenden  Veräifentlichungen  einen  zu
kleinen  Maßstab  aufweisen.  Eine  der  Baupraxis  beffer  entsprechende
  Sammlung  wird  erzielt,  wenn  die  zur  Veröffentlichung
bestimmten  Entwürfe  vorher  einer  einheitlichen  Bearbeitung
unterzogen  werden,  wie  es  z.  B.  bei  den  ausgezeichneten  Entwürfen
geschehen  ist,  die  der  HSeimatbund  Mecklenburg  herausgegeben
  hat.  Siehe  Literatur.

Unmittelbar  vorbildlich  wirken  können  Staats-  und
Kommunalbehörden  bei  der  Errichtung  von  öffentlichen  Bauten,
wie  es  z.  B.  in  neuerer  Zeit  bei  fiskalischen  Bauten  in  Preußen
namentlich  das  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten,  in
Sachsen  das  der  Finanzen  mit  Erfolg  anstrebt.  Das  ist  um  so
erfreulicher,  als  bis  in  die  Gegenwart  hinein  vielfach  gerade  die
öffentlichen  Bauwerke  (Schule,  Bahnhof,  Post)  das  Ortsbild  am
gröbsten  entstellen.  Die  praktische  Tätigkeit  der  obenerwähnten
ginftuhreichen  Kreise  braucht  sich  aber  nicht  darauf  zu  beschränken,
in  den  für  eigene  Rechnung  errichteten  Gebäuden  Muftergültiges
zu  schaffen,  sondern  es  wird  fich  auch  außerdem  vielfach  Gelegenheit
  bieten,  bei  Neubauten  die  Anwendung  der  volkstümlichen
Baureife  zu  sichern.

Als  staatliche  Musterbeispiele  dürfen  wohl  die  neuen  sächsischen  Forstbauten
  gelten,  für  deren  Herstell  das  Kal.  Sächs.  Finanzministerium
in  einer  an  die  Landbauämter  gerlchteren  Verordnung  vom  23.  Mal  1908
ausführliche  Anweisung  gab,  unter  besonderer  Berücksichtigung  der
Forderung  einer  sparsamen,  den  Gewohnheiten  der  Bevölkerung  wie  der
landschaftlichen  Umgebung  angepaßten.  bodenständigen  Bauweise.

Gleichfalls  auf  sächsischem  Boden  steht  ein  prachtvolles  Gebilde  einer
in  jeder  Beziehung  modernen“  Heimatkunft,  die  Gemeindeschule  in
Eibau  in  der  Wusib  die  mit  Unterstützung  des  Kal.  Kultusministc.
riums  auf  der  3.  deutschen  Kunftgewerbe-Ausstellung  zu  Dresden  1900
mit  vollständiger  Einrichtung  zur  Ausstellung  gelangte  und  ungeteilte
Bewunderung  fand

Sehr  geeignet,  als  Vorbilder  zu  dienen,  sind  die  Gemeindehsuser,  für
die  wir  als  Beispiel  anführen  das  in  Gutach  (Baden).  Bei  seiner
        <pb n="473" />
        —  473  —

Ausgestaltung  ging  man  ausdrücklich  von  dem  Gedanken  aus,  daß  es
einen  echten  und  rechten  heimatlichen  Charakter  tragen  müsse,  und  daß  es
vorbildlich  sein  solle  für  künftige  ländliche  Bauten.  Diesen  Anforderungen
  entspricht  der  von  den  Freiburger  Architekten  Schuster  und  Holtz
entworfene  Plan  in  schönster  Weise.  Die  sklavische  Nachahmung  des  alten
Bauernhauses  ist  glücklich  vermieden  und  doch  der  Thpus  des  wundervollen
  alten  Schwarzwaldhauses  beibehalten.

Während  über  die  von  der  preußischen  Anfiedlungskommission
aufgeführten  Bauten  vielfach  noch  geklagt  wird  im  Hinblick  auf
ihre  äußere  Gestaltung,  hat  diese  Behörde  in  dem  Ansiedlungsdorfe
  Golenhofen  bei  Posen  durch  Baurat  Fischer-Posen
eine  durchaus  bodenständige  und  doch  moderne  Dorfsiedelung  geschaffen
  unter  geschickter  Benutzung  verschiedener  deutscher  Bauernhaustypen,
  wobei  auch  die  sinnigen  deutschen  Haussprüche  wieder
zu  Ehren  gelangt  sind.  (Vgl.  Land  XIII,  360.)  Wir  möchten  hier
den  Wunsch  aussprechen,  daß  alle  Ansiedlungsorgane,  seien  sie
staatlicher  oder  privater  Art,  die  ungemein  dankbare  Aufgabe  der
künstlerischen  Gestaltung  ihrer  neugeschaffenen  dentschen  Bauernund
  Arbeiterstellen  in  seleich  liebevoller  und  schöner  Weise  lösen.
wie  es  hier  geschehen  ist

Aehnlichen.  #r  wenn  auch  wohl  mehr  beschränkten  Einfluß  könnten

bei  der  Errichtung  von  Arbeiterbeimstellen
  ausüben  und  tun  es  zum  Teile  schon,  wie  die  Aufzählung
  im  Kapitel  „Arbeiterwohnungen“,  S.  221,  zeigt.

Außerordentlichen  Nutzen  könnten  der  Wiedergesundung
unseres  ländlichen  Bauwesens  die  Baustellen  bringen,  die  wohl
bald  überall  im  Lande  den  Landwirtschaftskammern  angegliedert
bestehen  werden,  wenn  sie  nur  neben  ihren  praktischen  Bestrebungen
auch  an  das  denken  wollten,  was  sich  an  kerngesunder  Eigenart  in
jedem  der  vielen  Typen  unseres  deutschen  Bauernstandes  auch
heute  noch  festhalten  läßt,  ohne  daß  wirtschaftliche  und  hogienische
Ueberlegungen  darum  mißachtet  zu  werden  brauchen.  In  dieser
Hinsicht  bemüht  sich  namentlich  der  Leiter  der  hannoverschen  Baustelle,
  Regierungsbaumeister  a.  D.  Niemeyer.

Vor  allem  aber  ist  von  entscheidender  Bedeutung  die  Ausbildung
  der  künftigen  Baugewerksmeister  auf  den  technischen  und
gewerblichen  Lehranstalten  im  Sinne  der  guten  heimischen  Bauweise,
  nach  Maßgabe  der  Leitsätze  für  die  Umgestaltung  der  Baugewerkschulen,
  die  der  Verband  deutscher  Architekten-  und
Ingenieurvereine  im  Jahre  1906  aufgestellt  hat.  In  Verbindung
damit  hat  die  Abholtung  von  Meisterkursen  für  die  Baumeister
auf  dem  Lande  und  in  den  kleinen  Städten  zu  stehen,  wie  sie  seit
kurzem  der  „Verein  für  niedersächsisches  Volkstum“  in  Bremen
in  Gemeinschaft  mit  der  dortigen  Gewerbekammer  veranstaltet.

Als  Grundlage  für  diese  Ausbildung  ist  es  neben  der  Sammlung
  mustergültiger  neuer  Entwürse  und  Modelle  notwendig,  daß
der  vorhandene  alte  Bestand  sachgemäß  aufgenommen  und  verwertet
  wird.  In  großartiger  Weise  ging  hier  der  Verband
        <pb n="474" />
        —  174  —

deutscher  Architekten  ·  und  Ingenieur-Vereine  in  Verbindung  mit
den  Ingenieur-  und  Architektenvereinen  der  beiden  stammverwandten
  Nachbarländer  deutscher  Zunge,  Oesterreichs  und  der
Schweiz  vor,  und  zwar  mit  finanzieller  Unterstützung  des  Reiches
und  der  Bundesstaaten.  Das  Ergebnis  der  mit  vereinten  Kräften
durchgeführten  Arbeit  liegt  seit  dem  Jahr  1906  in  dem  großen
Werke:  „Das  Bauernhaus  im  Deutschen  Reiche  und  in  seinen
Grenzgebieten“  vor.

Das  Werk  enthält  von  den  Hervorbringungen  bäuerlicher
  Baukunft  das,  was  heute  an  bezeichnenden  Typen
noch  übrig  ist,  in  streng  architektonischer  Darstellung  und  bietet
damit  der  wissenschaftlichen  Forschung  eine  ebenso  zuverlässige  wie
erschöpfende  Unterlage.  Für  jedes  der  drei  großen  Ländergebiete
sind  die  wichtigsten  Formen  des  Bauernhauses  nach  gewissenhaften
Aufnahmen  an  Ort  und  Stelle  durch  geometrische  Zeichnungen
und  durch  Wiedergabe  photographischer  Abbildungen  so  dargestellt,
  daß  gewissermaßen  eine  urkundliche  Grundlage  für  die
Volkskunde  gewonnen  ist.  Der  Maßstab  der  Zeichnungen  wurde
so  groß  gewählt,  daß  schon  aus  den  Uebersichtsblättern  in  Grundrissen,
  Ansichten  und  Durchschnitten  die  wesentlichen  Gefügformen
mit  genügender  Schärfe  erkannt  werden,  während  besonders  bemerkenswerte
  Einzelheiten  der  Konstruktion,  des  lünstlerischen
Schmuckes  und  der  inneren  Ausstattung,  in  größerem  Ma
tabe  gezeichnet,  das  Hauptbild  vervollständigen.  Ein  be.
schreibender  Text  gibt  über  das  Bauerndorf  und  dlEinzelgehöst  im
Zusammenhange  mit  Ackerflur  und  Landschaft,  über  den  Bauernhof
  und  seine  einzelnen  Gebäude,  über  das  Bauernhaus  und  seine
Räume  samt  dem  Hausrat  in  seiner  volkstümlichen  Bezeichnung
Auskunft.  Die  Grenzlinien  der  Haustypen  werden,  wo  sie  sich
sicher  erkennen  lassen,  durch  eine  ethnographische  Uebersichtskarte
veranschaulicht.

Daß  die  Leiter  dieses  hocherfreulichen  Unternehmens  die  Bedeutung
  desselben  nicht  nur  für  die  Wissenschaft,  sondern  auch  für
die  ländliche  Wohlfahrts-  aund  Heimatpflege  richtig  einschätzten,

geht  aus  einer  während  der  Vorarbeiten  zur  Herausgabe  des
Werkes  an  uns  ergangenen  Zuschrift  des  Geh.  Baurats  Hoßfeld
hervor,  in  der  es  heißt:  „Durch  Erhaltung  der  bodenwüchsigen
  Schöpfungen  der  bäuerlichen  Baukunst  in  Bild
und  Beschreibung  soll  für  das,  was  infolge  dieser  bedauerlichen
  Verhältnisse  verloren  geht,  wenigstens  ein  gewisser
  Ersatz  geboten  werden.  Es  werden  Borbilder  geffen,
  in  denen  das  überliefert  wird,  was  sich  durch
Jahrhunderte  bewährt  hat  und  durch  deren  richtige  Verwertung
  in  den  ländlichen  Verhältnissen  auch
für  unsere  Zeit  erheblicher  Nutzen  nach  den  vder-([Hiedensten
  Richtungen  hin  gestiftet  werden
ann.-“
        <pb n="475" />
        —  1475  —

Als  wertvolle  Ergänzung  zu  diesem  umfassenden  Werte  dienen  die
baulichen  und  von  bautechnischen  Sachverständigen  bearbeiteten  Darstellungen
  von  Bauernhäusern  und  ihrem  Zu#ehe  wie  sie  für  einzelne
Gebiete  Deutschlands  teils  schon  vorliegen,  teils  aber  in  Borbereitung
  find.

Mit  der  Erwähnung  dieser  großen  Tat  der  deutschen
Architekten  haben  wir  schon  die  Arbeit  der  privaten  Organisationen
berührt,  die  sich  um  die  Erhaltung  und  Fortbildung  der  alten
Bauweise  bemühen.  Und  zwar  sind  es  außer  den  genannten
Architektenvereinen  vor  allem  die  Vereine  für  Volksund
  Heimatkunde,  Heimatschutz  und  Heimatpflege,

  die  sich  hier  große  Berdienste  erwerben,  sei  es  durch
Klfristn  und  Belehrung,  sei  es  durch  Erhaltung  des  Vorhandenen
  oder  schließlich  Lurch  praktische  Maßregeln  zur  Beeinflussung
  neuer  Baupläne.

Der  oben  erwähnte  Verband  deutscher  Aees  und  Ingenieur-Vereine
  hat  im  Jahre  1006  an  sämtliche  ihm  argtt  chlofsenen
Vereine  die  Frage  gerichtet:  „Mit  welchen  Mitteln  kann  Einfluß  gewonnen
  werden  SI-  künstlerische  Ausgestaltung  privater  Bauten
in  Stadt  und  Land?“,  die  von  fast  allen  Vereinen  ausführliche  Beantwortung
  gefunden  hat.  Eine  Denkschrift  über  die  eingegangenen  Vorschläge
  ist  in  Vorbereitung.  deren  Entwurf  (don  Oberbaurat  F.  L.  Karl

midt  -  Dresden)  wir  bei  der  Abfassung  dieses  Kapitels  mit
Dank  benutzt  haben.  Dieser  im  Druck  vorliegende  Entwurf  gibt  neben
einer  kurzen  Zusammenfassung  der  vorgeschlagenen  Mittel  eine  gute
Uebersicht  über  die  bisher  getroffenen  Maßnahmen.

Der  oberrheinische  Bezirks#erein  Freiburg  i.  B.  des  Badischen
Architekten--  und  Ingenieur-Vereins  hat  zwei  Unsschreiben
  ausgearbeitet,  von  denen  eins  an  die  Gemeinderäte,  das  andere
an  die  ländlichen  Baugewerksmeister  gerichtet  ist.  Die  Gemeinden
werden  mit  trefflichen  Worten  auf  den  wirtschaftlichen  und  ästhetischen
Wert  der  alten  Bauart  aufmerksam  gemacht,  und  ihnen  vom  Verein  aus
lostenloser  Rat  in  Aussicht  gestellt.  Das  Schreiben  an  die  Meister  cent
kurz,  aber  schlagend  auf  technische  Einzelheiten  ein,  aus  denen  sich  da
reizvolle  Bild  des  Schwarzwaldhauses  zu  einem  Es-  Ganzen  zusammensetzt.
  Die  Art  der  Darstellung  in  knappen  Ratschlögen  mit  Oinweis
  auf  die  am  meisten  vorkommenden  Fehler  erscheint  uns  schlechtweg
vorbildlich.

Aehnlich  gins  der  „Verein  für  Volkskunst  und  Volkskunde
  in  Münche  dor,  der  unter  Mitwirkung  der  technischen
Beamten,  Distritgshemwaaltu  behörden  und  m—  Architekten
aus  allen  Kreisen  Bayerns  „Richtpunkte  für  das  Bauen  auf  dem  Lande“
entworfen  hat,  die  den  ländl  ichen  Baugewerksmeistern  zugestellt  werden.

Ueber  das  Preikausschreiben  des  Heimatbundes  Mecklenburg
  wurde  oben  schon  berichtet.

In  Süösen  veranstoltete,.  der  -nAusschuß  zur  Pflege  heimat.

licher  Kunst  und  Bauweise“  im  Jahre  1907  eine  auf  das
Komenich  Sachsen  beschreh#e  Ausstellung  von  Arbeiten,  die  die  künstlerische
  zest  staltun  ug  ee  Bauten  in  Stadt  und  Land  zu  fördern
geeignet  sind.  i  di  Gelegenheit  erschienene  Denkschrift  zählt
die  —–—  Vebeben  r  und  charakterisiert  sie  in  kurzen  Worten.
        <pb n="476" />
        —  476  —

Es  wäre  zu  wünschen,  daß  lic  Zusammenstellungen  auch  für  andere
deutsche  Staaten  geschaffen  w
Ungemein  vielseitige  Es-k-  Arbeit  leistet  der  „Berein  für
Neeikensnes  Boltatumꝰ,  (dank  vor  allem  der  künstlerischen  Kraft  des
Architekten  Wagner  und  der  eifrigen  Propaganda  des  Gewerbemuseums-Beamten
  Dr.  Schaefer),  der  von  Bremen  aus  im  Regierungebezirk
  Stade  und  im  Oldenburgischen  seit  dem  Frühjahr  1904
*—  segensreiche  Tätigkeit  entfaltet  hat.  Seiner  Architekturabtcilung
ehen  fast  alle  jüngeren  Kräste  der  bremischen  Archieektenkunft
als  Mitarbeiter  zur  Verfügung.  Von  den  Landräten  der  Nachbarkreise,
von  Geistlichen,  Lehrern  und  andern  Verundn  der  Sache  gehen  ihm  die
Baupläne  zu,  die  er  unter  voller  Wahrung  der  wirtschaftlichen  Wünsche
und  der  Bausumme  umarbeitet,  um  ohne  jede  Romankik,  mit  einfachem
Baumaterial  und  guten  Verhältnissen  von  Dach  und  Wänden,  mit  bebaglicher
  Fenstergruppierung  und  lebhafter  Fphhisett  der  äußeren  Erscheiru
  die  Hauptzüge  des  alten  Niedersoch  enhauses  zu  erhalten.  Auf
diese  Weise  hat  sich  in  kurzer  Zeit  schon  eine  Art  Schultypus  derausebiildet,
  der  sich  in  seiner  Würhichen  Linfechbeil  sehr  wohl  zum  Niedern·
  Haus  der  Zukunft  eignen  wird.  Allgemeine  Wettbewerbe  hat
der  Heremn  00  gtlich-  nicht  ausgeschricben;  durch  Konkurrenz  unter  seinen
Mitarbeitern  sind  ntwüürft=  für  rersev  Forstereigebäude  und

des  Bezirks.  Durch  guapberau  gllungen  in  Stäüen  wird  das  Verständnis
  für  das  Wesen  der  Aufgabe  verbreitet.  Auf  die  Bauordnung
Einfluß  zu  nehmen  und  schließlich  durch  regelmäßige  Meisterkurse  die
strebsamsten  unter  den  Baugewerksmeistern  des  Landes  zu  einer  tüchtien
Selbständigkeit  im  Sinne  heimatlicher  Bauformen  zu  erzichen,  ist  dem
Verein  in  gewissem  Maße  schon  heute  gelungen.  —  Die  umfangreichen
Musteiarten  Jahresberichte  über  die  Taigleit  des  Vereins  und  das  von
Dr.  K.  Schaefer  bearbeilete  Vorbilderbeft  Srhshoen
8  aks  fermem#  geben  über  die  Bestrebungen  und  Erfolge  weiteren  Auf.
chl

Wir  haben  es  absichtlich  vermieden,  im  Vorstehenden  bestimmte
Anweisungen  für  die  Gestaltung  des  vaufes  zu  geben,  weil  dies
nicht  nur  außerhalb  des  Rahmens  unseres  Buches  liegt,  sondern
vor  allen  Dingen,  weil  die  mannigfachen  Typen  des  deutschen
Bauernhauses  für  jede  Gegend  eine  besondere  Behandlung  der  in
Anlehnung  an  sie  zu  errichtenden  Bauten  verlangen.  Wir  können
hier  nur  noch  einmal  die  Mahnung  zur  Schlichtheit  und  Echtheit
aussprechen  und  im  übrigen  nur  dringend  raten,  von  den  auften
  Gelegenheiten  und  Hilfsmitteln  reichlichen  Gebrauch  zu
machen.

Literatur.  Das  Bauernhaus  im  Deutschen  Reiche  11nd  in
seinen  Grenzgebieten.  (Text  und  Atlas)  Dresden  .-Eine
  übersichtliche  Führung  durch  das  Gebiet  der  in*-Holsbaukunst
  in  Deutschland  gibt:  Carl  Lachner,  Geschichte

der  Holsaukunft  in  Deutschland  Leipzig  1887.  ür  die  Schweiz
Gla  ,  Holaarchitektur  der  Schweiz.  Zürich  1885.  Fert;
—  er  im  bayr.  Hochland.  Frankfurt  a.  5  1901  (enthänt  schone
Abbildungen  bemalter  Bauernbäuser).  —  Derselbe,  Heimische  Bau-
        <pb n="477" />
        —  177  —

weise  in  Oberbahern.  2  Hefte.  Mũnchen  1904,  1906.  —  Derselbe,
Bilder  aus  Franken.  1907.  —  Eisenlohr,  Hoalzbauen.  des  Schwarzwalds.
  Karlsruhe  18568.  —  Koßmann,  Die  Bauernhäuser  im
Schwarzwald.  Berlin  1894.  —  Gladbach,  Der  Schweizer  Holzftil.
Sarmstadr  Zürich  1883.  —  Hellwald,  Haus  und  Hof.  Leipzig  1883.
—  Aufnahmen  altbäucrlicher  Gehöfte  aus  vormals  hennebergischen  Bezirken.
  ##efübr  auf  Anregung  und  mit  Unterstützung  des  Her-Zgoglich
  Sachsen  =  Meiningischen  Staatsministeriums  von  Schülern

des  Technikums  OHil  bburshaussen  —  von  Behr,  Abeinische
Fachwerkbauten.  Trier  1906.  —  Sieingurt=  Bauernbauten  aus
alter  Beit  1n  Feile.  1904,  190  —  Kempf,  Dorfwanderungen.
Augsbu  eigen.  Das  deutsche  *od*  in  seinen  volkstumlichen
  P  h0.  7*  1882.  —  Dr.  Albert  r*Wierns  Das  deutsche

.  .

.  n
Das  deutsche  Haus.  Straßburg  1882.  —  0n  hamm,  Dorf  und  Bauernhof
  im  altdeutschen  Lande-  ipzig  —  Regierungsbaumeister
Gruner,  Das  Bauen  dem  M’  Eine  Erörterung  des  Wie?
und  von  wem?  Heft  5  der  zsglerieen  .Die  Zukunft  der  andbedil..
ung.  rausgegeben  von  H.  Sohnr  vuingen  896.
elbe,  Haus  und  de  in  lächiischen  Dorfe  in  uttke,  Sächiisc
Keie  Dresden  180.  —  Mielke,  Die  Bauernhäuser  in  der
Mark.  Berlin  1899.  —  Derselbe  Der  Einzelne  und  seine  Kunst.
Berlin  1900.  (Versucht  durch  Zurückführen  des  Kunstempfindens  auf
seine  ursprünglichen  QOuellen  eine  breite  Grundlage  für  eine  neue  zeitgemäße,
  insbesondere  das  Land  mit  seinen  Bedürfnissen  einschließende
iW  nsbale  y7  12  Derselbe,  Das  deutsche  Dorf.  Leipzig
Lu  rungen  durch  Okt-Drutschtand  zur  Erforschung
10  E—  Berlin  1880.  —  Derselbe,  Neuete  Veröffentlichungen
  über  das  Bauernhaus  in  Deutschland.  Berlin  1897.  —
Sammlung  von  Entwürfen  kleinbäuerlicher  Gehöftanlagen  für  das
Königreich  Sachsen.  (Mit  Begleitschreiben  vom  Landbaumeister
Schmidt.)  Herausgegeben  vom  Königlichen  Ministerium  des  Imern.
Lewmzig.  —  Wolff,  Unser  Haus  und  Hof.  Hronstadt.  ss
—  3.  L  Karl  Scmidt,  Entwürfe  für  Kleinwohnu  in
Stadt-  und  Landgemeinden.  Dresden  1907.  —  Derselbe,  Fo  iee
und  ländliche  Kleinwohnungen  in  Sachsen.  nen  10066.  —  rit
Kühn,  Der  neuzeitliche  Dorfbau.  Sammlun  und  II.  Leipzig.  —
Verein  für  mieedrerfaläische  lunz,  h  un  Kicsgegg.
Bauformen.  Bremen  1906.  —  Entwürfe  von  kleinbäuerlichen  Gehften
(Büdnereien  und  EChuslercien)  für  den  Oeimatbund
burg.  „eerl  in  1907.  —  +  rici,  Beiträg  zur  braftischen  633
im  Städtebau.  n##  —  So  ey,  Kunst  auf  dem  Land
Berlin  1905.  —  Die  kanbteri  Echaltung  des  tstl’½2
Schriften  der  Zentrahktelle  für  Nr.  29.
Berlin  1906.  —  Schultze-=  Naumburg,  Kulturarbeiten.  Dd.  1
Hausbau,  Bd.  III  Dörfer  und  Kolonicen.  München.  —  Entwürfe  zu
ländlichen  und  kleinbürgerlichen  Gebäuden  im  Regierungsbezirk  Lüncburg,
  herausgegeben  von  der  Kal.  Regierung  in  Lüneburg.
Val.  auch  die  Literatur  zum  Kapitel  „Arbeiterwohnungen.“
H#sstnlcristen.  Otto  Sutermeister,  Schweizerische  Haussprüche.
  Zürich  18600.  —  Ludwi  von  Hörmann,  Haussprüche
aus  den  Alpen.  Leipzig  1892  lexander  von  o
osfrück=  und  Iiichrsften  in  Deutschland,  in  Oesterreich  und  in  der
chweiz.  Paderborn  1
        <pb n="478" />
        —  478  —

Bäuerliche  Hauslunst.

In  geradezu  erstaunlichem  Maße  tritt  uns  die  Fülle,  Vielseitigkeit
  und  der  Reichtum  des  bäuerlichen  Kunstgewerbes  entgegen,
  wenn  wir  die  in  den  Museen  zu  Meldorf,  Kiel,  Flensburg,
Lüneburg,  Braunschweig,  Glückstadt,  Husum,  Altona,  Hamburg,
dem  Museum  für  Volkstrachten  und  Erzeugnisse  des  Hausgewerbes
zu  Berlin,  dem  Germanischen  Museum  zu  Nürnberg  u.  a.  m.
gesammelten  und  aufgestellten  Haushaltungs-  und  Gebrauchsgegenstände
  der  Bauernbevölkerung  aller  Provinzen  und  Gaue
Deutschlands  aus  vergangenen  Zeiten  näher  ins  Auge  fassen.  Auch
die  in  vielen  Bauernhäusern  jetzt  noch  vorhandenen  Gegenstände
der  Art  geben  Zeugnis  von  dem  Kunstsinn  und  der  Kunstfertigkeit
  der  früheren  Bauerngeschlechter.  O.  Schwindrazheim
sagt  darüber  in  einem  Aufsatz  „Deutsche  Bauernkunst“  (Der
Kynast,  Heft  4,  1899,  S.  215):  „Von  der  äußeren  Ausschmückung
des  Hauses  bis  zum  kleinsten  Schmuckgegenstand  der  Tracht  hat
die  Bauernkunst  alles  sich  zum  Arbeitsgebiet  erkoren:  die  Ausstattung
  des  Zimmers,  das  Mobiliar,  das  Gerät  und  Geschirr,  die
keramischen,  die  textilen  Erzeugnisse,  Metallarbeiten,  Schmuck  und
Tracht,  kirchliche  usstaktungsgegenftände:  den  Kirchhof,  Garten.
einfriedigungen,  Hecken,  Zäune  usw.  Alle  Techniken,  Schnitzerei.
Einlegearbeit,  Steinhauerei,  Mier  Töpferei,  Flechterei,
Stickerei,  Weberei,  Schmiedearbeit,  Goldschmiedearbeit.  Filigran
u.  s.  f.,  alles  finden  wir  vertreten.“  —  Alle  diese  Arbeiten  wurden
hergestellt  teils  durch  den  bäuerlichen  „Hausfleiß“  an  den
Winterabenden,  teils  von  den  Dorfhandwerkern:  meistens
erbten  die  Entwürse  zu  den  Arbeiten  von  Generation  zu  Generation
  weiter,  wobei  die  ursprünglichen  Motive  zähe  beibehalten
und  auch  fremde  Formen  nach  örtlichen  Auffassungen  umgearbeitet
wurden.  In  allen  diesen  Entwürfen  und  Motiven  spricht  sich  die
Eigenart  jeder  Landschaft,  jedes  Gaues  und  Stammes  in  so
scharfer,  selbständiger,  charakteristischer  Weise  aus,  daß  jedes  kleinste
Stück  des  bäuerlichen  Kunstgewerbes  zugleich  ein  verkörpertes
Stück  Volkscharakter  ist.  Leider  ist  mit  der  Entwicklung
der  modernen  Industrie  ein  vollständiger  Rückgang  der  alten
Bauernkunst  eingetreten.  Die  geschmacklosen,  nach  der  Schablone
hergestellten  und  auf  den  Massenkonsum  berechneten  Erzeugnisse
der  Fabriken,  aus  denen  in  ihrer  äußeren,  das  ungebildete  Auge
blendenden  Pracht  nur  der  Geist  des  Handels  und  Erwerbes  spricht,
haben  Aufnahme  und  Eingang  in  die  meisten  Bauernhäuser  gefunden.
  Der  Bauer  sieht,  wie  die  Städter  folche  Ware  hochschätzen,
  er  beginnt  daher  die  alten  Gebrauchsgegenstände  feiner
Väter  zu  unterschätzen  und  die  billigen  und  zugleich  bestechenden
Artikel  aus  den  Fabriken  für  besser  und  vornehmer  zu  halten.
Das  Dorfhandwerk  folgte  nur  allzu  willig  diesem  Zuge,  statt  sich
durch  die  kräftige  Fortbildung  einer  gesunden  Eigenart  gegen  die
        <pb n="479" />
        —  479  —

Konkurrenz  zu  schützen.  So  ist  der  alte  Kunstsinn  bei  den  Bauern
wie  bei  den  Handwerkern  allmählich  abgestorben.

Es  liegt  in  der  Natur  unserer  Bestrebungen,  vor  allem  für
die  Heimatpflege,  daß  wir  dieser  Erscheinung  gegenüber  ebensowenig
  gleichgültig  bleiben  können,  wie  gegenüber  dem  verflachenden,
  5den  Baustil,  den  verheerenden  Wirkungen  der  Mode
usw.  Wie  eng  das  Heimgefühl  mit  den  altbäuerlichen  Kunstgegenständen
  Gerflochten  ist,  das  kann  man  z.  B.  bei  den  Ansiedlern
  in  Posen  erfahren,  namentlich  bei  den  bodenwüchsigen

Westfalen,  die  in  kunstvoll  geschnitzten  Schränken  und  Truhen  ein
ant  Stück  Heimat  mitgenommen  haben.  Manche  hatten  ihren
aewöhnlichen  Hausrat,  wie  man  ihn  heute  überall  bekommen
kann,  daheim  auf  die  Auktion  gebracht;  die  Erbstücke  alter  Heimatkunst
  aber  waren  ihnen  nicht  feil  gewesen,  sie  wurden  mit  in  die
Fremde  genommen,  und  ich  hatte  bei  meinen  Besuchen  in  jenen
Häusern  immer  wieder  das  Gefühl,  das  ich  übrigens  auch  fast
immer  in  den  Aeußerungen  der  Leute  bestätigt  fand,  daß  die  alten
Kunsterzeugnisse  Schutz  und  Zuflucht  des  Heimatgeistes  waren,
der  den  Ansiedlern  das  Einwurzeln  auf  der  fremden  Scholle  erleichterte.
  Dort  in  den  Ansiedlungen  ist  denn  auch  der  Gedanke
erst  recht  lebendig  geworden,  den  dies  Kapitel  in  einigen  Umrissen
zu  verkörpern  sucht.  Also  Erhaltung  und  Fortbildung  eines
heimatlichen  Kunsthandwers,  W  4  ckung  und  Pflege  des
reinen  volkstüml  ichen  Kunstsinns  und  Kunsttriebes
  in  der  Landdevölkerung,  um  auch  dadurch
der  Heimat  zu  dienen  und  das  Heimatgefühl  zu
wecken  und  zustärken.

Mittel  und  Weg  Da  im  Bauernstand  die  Wertschätzung
  der  alten  Kns  gesunken  und  im  Dorfhandwerk  die
alte  Kunstfertigkeit  abgestorben  ist,  so  muß  vor  allem  im
Bauernstand  das  Verständnis  für  den  hohen  künstlerischen
  und  materiellen  Wert  der  alten  Kunsterzeugnisse
  geweckt  werden.  (Vergl.  auch  das  Kapitel
„Hausindustrie  *  Hansfleiß".)  Die  gebildeten  Stände,  selbst  die
Städter,  vor  allem  aber  die  auf  dem  Lande  wohnenden  Familien
der  Gutsherrn,  Pastoren,  Beamten,  auch  die  Behörden  usw.  können
auf  die  Geschmacksentwicklung  des  Bauern  einwirken,  wenn  sie
bei  häuslichen  Einrichtungen  oder  bei  Arbeiten  an  öffentlichen
ländlichen  Gebäuden  aus  den  alten  künstlerischen  Mustern  der  be.
treffenden  Gegend  das  wirklich  Wertvolle  hervorholen  und  die
neuen  Gegenstände  nach  solchen  Motiven,  in  modernem  Sinne  veredelt
  oder  weiter  ausgeführt,  arbeiten  lassen  und  bei  diesen
Arbeiten  möglichst  den  Dorfhandwerker  berücksichtigen.  Beispiel:
Maler  O.  Schwindrazheim  skizziert  in  seinem  Aufsatz  „Eine  Kunstschule
  auf  dem  Lande'  (Land  VI.  Nr.  8,  9,  10,  13)  an  der  Hand  verschiedener
  Tatsachen,  wie  auf  solche  Beise  die  Landleute  der  ganzen
Gegend  in  ihrem  Geschmack  von  falschen  Richtungen  abgelenkt  und
        <pb n="480" />
        veredelt  werden  könnten.  Ebenso  sollten  die  in  den  Handel  gebrachten
  bäuerlichen  Kunsterzeugnisse  die  tatkräftigste  Unterstützung
des  kaufkräftigen  gebildeten  Publikums  finden.  An  den  Gemeindeabenden
  oder  in  besonderen,  Heimatkunst  und  kunde
gewidmeten  Vereinen,  die  eine  bestimmte  Gegend  ungassen,  ist
durch  Vortrag  über  die  bäuerliche  Kunst  mit  Lichtbildern  Belehrung
  und  Aufklärung  über  den  reichen  Schatz  zu  geben,  den
die  Landleute  an  ihren  Kunsterzeugnissen  besitzen;  wenn  irgend
möglich,  in  Verbindung  mit  einer  kleinen  Ausstellung  von  Kunstsachen,
  die  von  den  Besitzern  zu  dem  Zweck  hergeliehen  werden.
Beispiel:  Das  Vorgehen  des  Vereins  für  Vierländer  Kunst  und
Heimatkunde,  der  sogar  eigene  kleine  Drucksachen  herausgibt.
Für  das  Dorfhandwerk  muß  durch  Unterricht  und  Ausbildung
mehr  geschehen,  um  ihm  die  Möglichkeit  einer  eigenartigen  Weiterentwicklung
  zum  Kunsthandwerk  zu  bieten.  Zweckmäßige
Aus-  und  Umgestaltung  des  Zeichenunterrichts  in  der  ländlichen
Volks-  und  Fortbildungsschule,  als  der  Hauptgrundlage  des
Kunftgeschmacke  und  der  Kunstsertigkeit.

n  der  Schule  in  Dautphe,  Kreis  Biedenkopf,  hat  der  Lehrer  Weter
mit  olg  die  alten  Kunsteeugnif  des  Dorfes  als  Mufter  zum  U
geichnen  und  Nauentwerfen  benutzt,  es  ist  Pchtaug  ich,  was  dic  t
geleistet  und  mit  welchem  Interesse  sie  gearbeitet  haben.

An  den  Zeichenunterricht  schließt  sich  der  Handfertigkeits.
unterricht,  der  als  Vorschule  zur  kunstgewerblichen  Fachschule  für
das  ländliche  Kunsthandwerk  unersetzlich  ist.  weispiele  In  Lippe-Schaumburg
  hat  der  Minister  v.  Feilitzsch  in  den  Schulen  die
alten  Sticktechniken  mit  schönem  Ersolge  wieder  aufnehmen  lassen.
Mit  der  auf  solche  Weise  gewonnenen  Ausbildung  der  Dorsjugend
  ist  die  Grundlage  aller  Kunstsertigkeit  gelegt,  die  sich  dann
auch  im  Bauernhause  selbst  als  Hausfleiß“  an  den  langen
Winterabenden  an  der  Verfertigung  von  Gebrauchsgegenständen
aller  Art  in  künstlerischer  Weise  versuchen  kann.

Pastor  Wilhelmi  in  Katelow,  Mecklenburg-Strelitz,  führte  im  Winter
unter  der  Dorfjugend  den  Kerbschnitt  ein.  Kleinere  und  größere  Gegenstände,
  darunter  geschnitzte  Bänke  und  Stühle  wurden  von  ihr  angefertigt,
  -  Teil  auch  mit  Cuselg  in  in  ui  ftellungen  verkauft.  —  Ohne
weitere  Vorbildung  fertigt  ein:  necht  Jes  Lind  in  Wodda.  Schleswig-Holstein,
  wöchtige  Lol,  sämiheee  meist  biblische  Darftellungen,  an.
und  gibt  den  Bweis  Wür  das  Geit  angeborene  Talent  des  bäuerlichen  Kunftsinnes.
  (Land  ,  S.  898.)

Der  Srbelbonwerer  selbst  sindet  eine  weitere  künst.
lerische  Ausbildung  in  den  kunstgewerblichen  Fachschulen,
  .von  denen  in  Deutschland  etwa  70  bestehen;  nur
wenige  von  ihnen  dienen  bis  jetzt  dem  ländlichen  Kunstgewerbe,
wie  z.  B.  in  Schleswig--Holstein  die  Schnitz-  und  Webeschulen  zu
Flensburg  und  Scherrebeck,  auch  in  Baden,  Bayern  befinden  sich
einige  derartige  Fachschulen.  Den-  Dorshandwerkern  muß  der
zeitweilige  Besuch  solcher  Fachschulen  durch  Stipendien  aus  Kreismitteln
  erleichtert  werden:  Beispiel:  Kreis  Bitburg  be-
        <pb n="481" />
        —  481  —

willigt  600  Mk.  jährlich  für  Ausbildung  ländlicher  Handwerker.  —
Wo  der  Besuch  von  städtischen  Fachschulen  nicht  möglich,  könnte
durch  Wanderkurse  der  Kunstgewerbeschulen  (oder  entsprechend
  veranlagter  Künstler),  verbunden  mit  Wandermustersammlungen
  in  allen  Dörfern  für  die  künstlerische
und  technische  Fertigkeit  viel  gewirkt  werden.  Auch  die  Künstler,
die  auf  dem  Lande  sich  niederlassen  oder  zu  Studienzwecken  zeitweilig
  sich  aufhalten,  könnten  allerlei  zur  Ausbildung  der  Dorf.
handwerker  tun,  wie  das  in  Worpswede  z.  B.  gecceh  en  ist.  —  Beteiligung
  an  den  K  der  großen  Städte,
sowie  an  kleineren  Wanderausstellungen  überall  anzustreben,  um
die  Erzeugnisse  der  bäuerlichen  Kleinkunst  allgemeiner  bekannt
zu  machen  und  Bestellungen  auf  Arbeiten  zu  erhalten.  Wie  gut
Bauernstühle  u.  a.  Möbel  für  Diele,  Veranda  und  Garten  in  der
Stadt  verkäuflich  sind,  zeigen  Verkäufe  solcher  aus  Teuder
Harsefeld  u.  a.  Orten  der  Lüneburger  Heide  nach  Hambur

Es  wäre  dringend  zu  wünschen,  daß  es  dem  trefflichen  W*
dieser  Volkskunst,  O.  Schwindrazheim  in  Altona  bald  gelingen
  möchte,  vielleicht  mit  Hilfe  eines  von  ihm  erstrebten  Vereins
  für  Volkskunst,  in  größestem  Umfange  eine  fruchtbringende
Tätigkeit  auf  desem  Gebicte  zu  entfalten.

Literatur:  Schwindrasheim,  Eine  Kunstschule  auf  dem
Lande  (Land  8  Nr.  8—198).  Der  elbe  Deutsche  Bauernkunst
(Der  Kynast  1899,  Heft  4).  —  Dersel  e,  Deutschtum  und  moderner
Stil  (Kynast  1899,  Heft  1—3).  —  Derselbe,  Deutsche  Bauernstühle
ß  1899,  Nr.  1.)  —  Derselbe,  Deutsche  Bauernkunst.  Wien

—  Derselbe,  Kunstwanderbücher,  Bd.  II  und  IV.  Hamburg
1603.  —  Derselbe,  Ebemahg  “#7“  .  in  Hamburgs  Umgegend
  (Land  X.  Hefte  22  und  28.)  —  Rob.  1  Otlerunt
(berücksichtigt  besonders  bäuerliche  Kunst).  Magdeburg.  Walther  Niemann.

  1896.  —  Kurzwelly,  Die  bauerliche  Kleiszunst  (Sächfische
E-  1000,  S.  437.  Dresden).  —  Matthi,  Noubelebung  des

rutscher  Kongreß  für  erziehliche  Knabenhanda  aieit.  Leirzig
.  Frantcnftem  u.  Wagner.  —  Jacobsen,  Die  Jörderung
ländlichen  Kunstfleißes  in  Schleswig-Holstein  (Zweiter  Jahresbericht  v2
Ausschusses  für  Wohlfahrtspflege  auf  dem  Lande.  Verlin#1  1899)
gelt  Bauernmöbel  aus  dem  bayerischen  Hochland.  Brankfurt  1  us  —
Schuster.  Wie  ist  der  Handfertigkeitsunterricht  au
mbringend  zu  gestalten?  (Blätter  für  Knabenhandarbeit  or  16  ½  )
—  Seiffert,  Von  der  Wiege  bis  zum  Grabe.  Dresden  1906.

Die  Volkstrachten.

Gegenüber  so  manchen  oberflächlichen  Urteilen,  als  handle
sich's  für  uns  hauptsächlich  darum,  die  alten  Volkstrachten  zu  erhalten
  oder  zu  „konservieren“,  muß  wohl  einmal  betont  werden,
daß  die  Volkstrachten  in  unserem  großen  Arbeitsprogramm  nur
einen  Punkt,  sozusagen  nur  eine  Nuance  bedeuten.  Und  es  sei

Sohnred.  Wenwelser.  rl
        <pb n="482" />
        —  182  —

nochmals  wiederholt,  daß  es  sich  für  uns  niemals  darum  gehandelt
hat  und  handeln  soll,  Abgestorbenes  oder  Erstarrtes  künstlich  zu
erhalten  oder  zu  galvanisieren.  So  erfreulich  und  wünschenswert
es  uns  von  verschiedenen  Gesichtspunkten  aus  erscheint,  daß  sich  die
Volkstrachten  als  Ausdruck  der  urkräftigen  Eigenart  unseres  Landvolkes
  erhalten  möchten,  so  wenig  denken  wir  doch  daran,  das  Rad
der  Zeit  zurückzudrehen  und  dort,  wo  die  Volkstrachten  völlig  abgestorben
  sind,  unfruchtbare  Wiederbelebungsversuche  zu  machen.
Unser  Augenmerk  kann  sich  nur  auf  solche  Gebiete  richten,  in  denen
die  Volkstracht  noch  lebt  und  lebenskräftige  Triebe  zeigt.  Auch
dort  aber  weisen  wir  gegenüber  mancherlei  gutgemeinten,  jedoch
wenig  einsichtsvollen  Bestrebungen  zur  Erhaltung  der  Volkstracht
mit  allem  Nachdruck  darauf  hin,  daß  es  uns  nicht  darauf  ankommen
darf,  nur  das  Alte  zu  pflegen,  also  die  alte  Tracht,  die  Tracht,
genau  so,  wie  sie  von  den  Ahnen  überliefert  ist,  zu  erhalten.  Das
hieße,  sie  der  Erstarrung  anheimfallen  lassen  und  ihren  Lebenstrieb
unterbinden.  Nicht  die  alte,  sondern  die  heimische  Tracht!
Nach  unserer  Ueberzeugung  kann  die  Volkstracht  auf  dem  Lande
nur  erhalten  werden,  wenn  sie  sich  zeitgemäß  entwickelt,  sich  also
einer  allgemeinen  vernünftigen  Tracht  nähert,  ohne  in  sie  aufzugehen.
  Und  wir  glauben,  daß  die  zweifelhaften  Erfolge  der  vielen
und  oft  so  bedeutsamen  Veranstaltungen  zur  Erhaltung  der  Volkstracht
  nur  darauf  zurückzuführen  sind,  daß  sie  durchweg  diesen
Grundsatz  des  Lebens  außer  acht  ließen.

Was  läßt  sich  trotzdem  zu  ihrer  Pflege  tun?

Mittel  und  Wege.  Es  haben  sich  besondere  Vereine
für  diesen  Zweck  gebildet,  zuerst  in  Baden,  dann  in  Oberhessen
(Verein  für  Erhaltung  oberhessischer  weiblicher  Volkstrachten),
in  Westfalen  und  in  anderen  Ländern.  Den  Vereinen  gebührt
Verdienst,  die  Aufmerksamkeit  weiter  Kreise  auf  die  Bedeutung
der  Volkstrachten  hingelenkt  zu  haben.  Aber  das  hauptsächliche
Mittel,  das  von  Anfang  an  von  diesen  Vereinen  angewandt  wurde
—  nämlich  die  Abhaltung  pompöser  Trachtenfeste  in
den  größeren  Städten  —,  war  keineswegs  zweckentsprechend,
  denn  es  waren  mit  diesem  Herausziehen  des
Landvolkes  in  die  Städte  nicht  nur  sittliche  Gefahren  verbunden,
sondern  es  entspricht  dies  auch  nicht  der  Würde  des  Londvolks,
daß  man  es  zu  einem  Schauspiel  macht  für  die  Städter,  ganz  abgesehen
  davon,  daß  gerade  durch  den  häufigen  Besuch  von  städtischen
Festen  manche  zur  Ablegung  ihrer  Tracht  veranlaßt  worden  sind.
Auch  gibt  ein  solcher  Verein  mit  seiner  geräuschvollen,  mehr  äußerlichen
  Arbeit  der  falschen  Ansicht  Vorschub,  als  ob  mit  der  Erhaltung
  der  Trachten  alle  Schäden  des  Volkstums  geheilt  seien.
Es  hat  den  Vereinen  geschadet,  daß  sie  von  vornherein  mit  zu
großen  Ansprüchen  aufgetreten  sind.  Es  ist  darin  in  der  letzten
Zeit  besser  geworden,  aber  doch  zu  bezweifeln,  ob  die  Erfolge,  die
da  und  dort  gerühmt  werden,  auch  alle  echt  und  anerkennenswert
        <pb n="483" />
        —  483  —

find.  Am  bedenklichsten  ist,  daß  die  Arbeit  dieser  Vereine
  in  der  Regel  von  außen  in  die  Gemeinden
hineingetragen  wird,  anstatt  daß  sie  in  den  Gemeinden
selbst  ihre  Wurzelkraft  und  ibren  Stützpunkt  fände.  Im  übrigen
freut  es  uns  zu  hören,  daß  in  Baden  die  Verschmelzung  des
badischen  Trachtenvereins  mit  dem  dortigen
Verein  für  ländliche  Wohlfahrtspflege  bevorsteht.
Eine  solche  Verschmelzung  wäre  nach  unserer  Meinung  auch  für  die
sonstigen  Trachtenvereine  dringend  zu  empfehlen,  denn,  wie  wir
schon  an  anderer  Stelle  mahnend  ausgesprochen  haben,  es  ist  ein
Unding  und  ein  unfruchtbares  Bemühen,  das  Volkstum  gleichsam
nur  an  einem  Zipfel  anzufassen  und  einen  notleidenden  Baum  nur
an  einem  Zweige  zu  pflegen.

Besser,  als  besondere  Trachtenfeste  wäre  die  Einführung  der
Sitte,  daß  die  heimische  Tracht  bei  heimischen  Festlichkeiten
(Schützenfest,  Erntefest)  als  Festkleidung  gebührend  zur  Geltung
und  zu  Ehren  gebracht  würde.

Die  Kenntnis  der  Herstellung  der  Trachten  muß  gefördert
werden.  Die  Trachtenschneider  drohen  auszusterben,  wenn  nicht
Leute  dazu  angehalten  werden,  sich  in  der  Herstellung  der  Trachten
unterrichten  zu  lassen.  So  ftand  z.  B.  die  Fabrikation  der  Bollenhüte
  für  Gutach,  Kirnbach,  Reichenbach  in  den  letzten  Jahren  nur
noch  auf  zwei  Augen.  Diese  Hutmacherin  weigerte  sich  lange,  eine
Lehrschülerin  anzunehmen,  da  sie  den  Wettbewerb  fürchtete.  Jetzt
endlich  hat  sie  lich  entschlossen,  wie  Dekan  Nuzinger  in  Gutach
uns  mitteilt,  ein  jüngeres  Mädchen  anzulernen.  Die  Fabrikation
der  Bollenhüte  würde  für  die  Zukunft  gesichert  sein.

Anschaffung  von  Trachtenstücken  für  arme  Konfirmanden,
wo  hierfür  Mittel  vorhanden  sind.  Denn  bei  der  Konfirmation
entscheidet  es  sich  vielfach,  ob  die  Tracht  weiterhin  getragen  werden
soll  oder  nicht.  Der  oberhessische  Verein  gibt  auch  „Ausstattungs-Beihilfen
  an  besonders  brave  und  gesittete  ordentliche  Vereinsmitglieder.


In  Württemberg  ist  es  der  Arbeit  der  Volkstrachtenvereine
zu  nerhamen  da  e  im  chrühsahr  1906  im  Oberamt  Täbingen  in  vi

"  a
heimischen  Tr  2  veser  ließen.  Im  Hbe#umt  Calm
Liten  in  drei  Orten  die  Hälte  der  Mädchen  und  ir  zwei  Orten  von

inn  ie  Konfirm  racht  angeschafft.

Besonders  hervorzuheben  ist  ras  Lerdieyft.  der  sv  und  chrer

die  die  Feier  der  Konfirmation  dazu  benutzten,  die  Jugend  für  die
Freude  an  der  heimatlichen  Tracht  wieder  zu  gewinnen.

Pflege  des  Handspinnens.  In  unserm  Flachsbauartikel

S.  137  ist  bereits  ausgesprochen,  daß  eine  allgemeine  Wiedergidnt

  des  Spinnens  aussichtslos  erscheint  und  statt  dessen  auf

die  Einführung  zeitgemäßer  Arbeitsformen  Bedacht  zu  nehmen  ist:

wo  aber,  wie  in  den  abgeschlossenen  Gegenden,  die  Verhältnisse

noch  weniger  entwickelt  sind,  da  sollte  darauf  geachtet  werden,  daß

81%
        <pb n="484" />
        —  484  —

in  den  Häusern,  in  denen  es  für  die  langen  Winterabende  keine
nutzbringendere  Beschäftigung  gibt,  das  Handspinnen  beibehalten
wird.  Denn  die  Tracht  wird  vielfach  aus  Selbstgesponnenem  hergestellt.
  Hierher  gehört  auch  die  Frage  der  Spinnstuben,  die  man
im  Schwarzwald  in  besonderer  Art  als  Spinnabende  wieder  auf.
leben  läßt.  Beispiel:  Das  Spinnfest  in  St.  Blasien,  auf  Anren
  dg,  Stobheraoain  von  Baden.  (Deutsche  Dorfzeitung“
(.  8.

Ferner  gilt  es,  in  Tageszeitungen  aufklärend  zu  wirken,
damit  trachtentragende  Landleute,  die  in  die  Stadt  kommen,  nicht
zum  Gegenstand  des  Spottes  oder  widerlicher  Begaffung  werden.
Auch  beim  Militär  könnte  etwas  geschehen,  daß  die  Herren  Unteraftiiere
  bei  Ankunft  der  Rekruten  die  Trachten  nicht  lächerlich
m

Als  sehr  bedauerlich  müssen  wir  es  eschnen.  wenn  von  oben  herab
eine  gute  alte  Landestracht  in  Verruf  gebracht  wird,  wie  es  das  „Land“
(XlII.  396)  aus  dem  Westfälischen  Sauerkande  berichtet.  Hier  war
es  früher  üblich,  daß  die  sauerländischen  Bauernsöhne  bei  den  Kontrollversammlungen
  in  Urer  gewohnten  landesüblichen  Tracht,  dem  blauen
Kittel,  erschienen.  Da  lam  im  Jahre  1004  die  Verfügung,  daß  der  blaue
Kittel  kein  vorschriftsmäßiges  Kleidungsstück  mehr  sei,  und  man  in
Sürgerlicher“  Kleidung  zu  erscheinen  habe.  Auch  sonst  kam  bei  den
Behörden  der  Bauernkittel  plötzlich  in  Verruf.  Ein  Bauer,  der  in
Dortmund  als  Zeuge  vor  Gericht  erschien,  wurde  wegen  nicht  ordnungsmäßiger’
  Kleidung  nach  Hause  geschickt.  In  Bochum  soll  man  gn  eine
Ordnungsstrafe  über  einen  Kittelträger  verhängt  haben.  Das  Verbot
seitens  der  Behörden  ist  um  so  weniger  zu  verstehen,  als  der  Boiier
dringend  die  Beibehaltung  und  Förderung  der  Landestrachten  wünsr

Am  meisten  aber  kann  von  solchen  gewirkt  werden,  die  mitten
in  den  Trachtengemeinden  stehen,  durch  Ermunterung  und  Belehrung,
  vor  allem  bei  Gemeindeabenden.  Besonders  muß  auch
gegen  Auswüchse  der  Tracht  ein  Wort  gesagt  werden.
Wenn  z.  B.  in  Gutach  die  Frauen  ihren  Stolz  darein  setzen,  immer
dickere  Bollen  auf  ihrem  Hut  und  also  auch  ein  immer  schwereres
Gewicht  auf  ihrem  Kopf  zu  tragen,  so  daß  der  Hut  jetzt  gegen
3  Pfund  wiegt,  so  kann  dieser  törichte  Stolz  nur  dahin  führen,  dab
dieses  Monstrum  und  damit  auch  die  ganze  Tracht  immer  mehr  in
Verruf  kommt.

Eine  erfrenliche  Auregung  ging  von  unserem  heiseraar  aus,
als  die  Mojestäten  sich  am  3.  September  1898  in  Oeynhausen
die  westfälischen  Volkstrachten  (Gegend  von  Minden  und  Lübbecke)
vorführen  ließen.  Unter  dem  Protektorat  der  Koiserin  bildete  sich
in  Lübbecke  ein  Verein  für  Erhaltung  der  Volkstrachten.


Dieser  Verein  bietet  ein  Beispiel  dafür,  wie,  ein  Volkstrachtenverein

uch  auf  weiter  gesteckte  Ziele  wirken  kann  t  der  Erhaltung  d
Volkstrachten  strebt  er  zweckmäß  Handerbeitsunberricht  u
Pflege  der  beimischen  Hausweberei  an.  Zu  diesem  Zwecke  zund  i

er  seit  dem  Jahre  1905  eine  Webeschule.  Dugerde  bildet  dieser  Ver-
        <pb n="485" />
        —  485  —

ein  eine  wirksame  Zentralftelle  für  die  Orte-Libliotheken  und  hält  auch
das  Interesse  der  Bevölkerung  in  seinen  W0  Bestrebunyen  wach  Der
Kreis  unterstützt  den  Verein  mit  jährlich  Mark.
Im  Arschluß  an  seine  Bestrebungen  bemühte  sich  auch  die  Kal.  Regierung
  in  Minden  um  die  Erhaltung  der  Trachten.  So  sind  sämtliche
  Lehrer  des  Bezirks  von  ihr  repoer  worden,  ihren  Eimftuß
auf  die  Eltern  geltend  zu  machen,  daß  sie  die  Kinder  in  Volks=  und
ortsüblicher  Tracht  zur  Schule  schigen.  Auch  könnten  Frauen  auf  die
allgemeine  Achtung  hingewiesen  werden,  deren  aue  sich  erfreuen,  die
die  kleidsamen  Trchen  der  Vorväter  beibehalte
Durch  eine  zweite  Verfügung  in  dieser  angeiegenrei  hat  die  Re-Qierung
  in  Minden  die  herlupen,  wer  in  deren  Bezirken  sich  die
alten  Volkstrachten  noch  bis  in  die  Gegenwart  erhalten  haben,  aufgefordert,
  den  Handarbeitslehrerinnen  der  ihnen  unterstellten  Schulen
aufzugeben,  fortan  die  trebungen  des  Vereins  zur  Erhaltung  der
Volkstrachten  dadurch  zu  unterstüten,  daß  sie  Hemden,  Schürzen,  Aermel,
Strümpfe  und  dergl.  nach  den  bewährten,  der  ländlichen  Gewohnheit  und
Beschäftigung  angepaßten  Formen  anfertigen  lassen.  Nach  Ablauf  eines
hres  sollen  dicjenigen  Lehrerinnen  namhaft  gemacht  werden,  die  besondere
  Erfolge  nach  dieser  Richtung  hin  erzielt  haben.

Bei  alledem  verfalle  man  nicht  in  den  Wahn,  als  würde
damit,  daß  man  die  Tracht  zu  erhalten  sucht,  eine  staatsrettende
Tat  vollbract.  Man  muß  sich  vor  Uebertreibung  hüten.  Es
wird  ja  doch  nur  in  solchen  Gemeinden  gelingen,  die  Trachten  zu
erhalten,  die  vorwiegend  Bauerngemeinden  sind  und  einen
kräftigen  Bauernstand  aufweisen.

Literatur.  A.  Allgemeines.  Blätter  für  Hostümk
Historische  und  Volkstrachten.  Berlin,  vn  1874—75.  2.  g1
1876—78.  8  bzw.  2  Hefte.  —  Dass.,  Neue  Folge,  berango  von  A.  von
Heyden.  Berlin,  Lipperheide,  1876—91.  in  8  Teilen.  —
Wörterbuch  der  Bekleidung,  zusammengest.  eon  Eckardt.
Leipzig,  A  4Hartleben,  1836.  —  Moriz  Heync,  Körperpflege  und

ie
roth,  iec  n,  Haus-,  ul  und  n3  der  rfl  alter
eit.  Stuttgart,  Gustav  Weise,

Karl  Köhler,  Die  Trachten  der  Völker  a  m.  5  5—*——  Dresden,
  Müller,  Klemm  und  Schmidt,  1871—73.  3  Teile.  Wolfgang
Ouincke,  Fatechiemus  der  Kostümkunde.  Leipzig.  J.  IJ.  Weber,  1889.
—  Fritz  Rumpf,  Der  Mensch  und  seine  Tracht.  Berlin,  A.  Schall  "
1905.  —  Georg  u  5.  Das  Koftün  tn  Vergangenheit  und  Gegenwart.
Bielefeld  und  Leipzig,  Telpagen  und  Klasing,  19068.  —  Hermann
Weiß,  K#tümtunk.  Stutwart.  Ebner  u.  Seubert,  1860—72.  3  Teile.
eit  c,  stark  verkürzte  Aufl.  1881—83.

B.  Denutsche  Burstiachten-  Dr.  J.  J.  von  Hefner-Alteneck,
Tnchen,  Kunstwerke  und  l—3  vom  frühen  Mittelalter  bis  Ende

tsche
eutsche  etkalrachten  vom  16.  Jahr  ndert  an  bis  zur  Mitte  des  43
Jahrhunderts.  Frankfurt  a.  M.,  Heinrich  Keller,  1896—1902  3  Bände.
—  Karl  Köhler,  **  Entwickelung  der  Tracht  in  Deutschland
        <pb n="486" />
        —  486  —

während  des  Mittelalters  und  der  Neuzeit,  mit  besonderer  Berückfichtigung
  der  jezeitigen,  für  die  einzelnen  Kleibungsstücke  üblichen  Lerstellungswesse.
  Nürnberg,  Friedr.  Herrdegensche  ntiguariat  (Barbeck),
1877.  —  Kretschmer,  Deu  hten.  Leipzig,  .  Bach,
1870.  Zweite  vermehrte  Aufl.  1  e  —  Megisten.  Friedrich
Eri  esc,  Historische  Nachrichten  von  den  wertwürdigen  Zeremonien  der
lienburgischen  Bauern.  1708.  Neudruck,  mit  Einleitung  und  Anmertungen
  versehen.  Schmölln,  Reinhold  Bauer,  1887.—  Zell,  Bauern-Trachten
  aus  dem  bayerischen  Hochland.  München,  Verl.  der  verein.
Kunstanstalten  A.-G.,  1908.  —  Fasti,  Hessisches  Trachtenbuch.  Marburg,
  N.  G.  Elwert,  1905.  —  Otto,  Die  Hüttenberger  Volkstracht  in
„Zeitschr.  d.  Ver.  f.  Volkskunde“  ven  (1895),  361—979.  —  F.  Kück.
Das  alte  Bauernleben  der  Lüneburger  Heide.  Leipzig,  Theodor  Thomas,
1905.  —  sd  Die  nassauischen  Leebachten.  Wiesbaden
1  u  Spie  „Das  nassauische  Trachte  rãge
und  Pistt  Sens-  in  *  t  Zeilschr.  f.  mass.  Gesch.  und  Heimat-I/Sis
  06),  **2  S.  196—199;  Nr.  17.  S.  216  (Briefkasten).  —
N  *2  rauel,  ·  rsochsifche  Volksttachten  Bremen,  Carl
1902.  u  65  Me  Gohn,  Jamund  bei  Kösl
in  Tgeurschr  d.  Ver.  f.  Wuskuneer  I  (1891)  0038544
Franz  v.  F  elser-Berensbe  *mdie  waisgellnnen  über  alte  Trachten
und  Hausrat,  Wohn=  und  Lebensweise  der  Saar-  u  —
*  Aufl.  Trier,  Fr.  Lintzsche  Buchhandlung,  1001.  —  Sächsische  Volksen
  und  Baue  guser.  rausg.  von  dem  Ausschuß  das
*niz  Volkstrachtenfel  resden.  drot
mann,  1897.  —  Alte  Schweizertrachten.  Bern,  Stümpfli  u.  Co.,  1901.  —
ulie  Heierl  „Die  Schweizer  Trachten  vom  17.  is  10.  Jahrndert
  nach  Originalen  ad  Kich.  Brunner  u.  Leuser.  1877  ff.  —
ostes,  Westfälisches  X  enbuch.  Bielefeld  u.  Leipzig.  V  n
und  Klasing,  1904.  —  Vollatrachten  des  Königreichs
Württemberg.  Herausg.  von  G.  Ebner.  Suttgart.  G.  Ebnersche  Kunsthandlung,
  1810—15.  —  Mitteilungen  aus  der  Sammlung  für  deutsche
Volkskunde  zu  Berlin  C.,  Klosterstraße  36.  Berlin,  Rudolf  Mosse.  1807  ff.
—  Sohnrey,  Die  Kunst  auf  dem  Lande.  Bele  feld  1905.  S.  209—224:
Schwindrazheim,  Tracht  und  Schmuck.  —  Andrec,  Braun-—2
  Bouerntrachtbilder  in  „Beiträge  zur  Anthropologie  Braun-Braunschweig,
  Triehr.  Vieweg  u.  So  S.
Lar#  E*sorr-  Trachtenkunde  in  .Wsche  ,  1507,
K  ha,  Fr.  A.  Perthes.  (Dem  übersichtlichen  und  interefsanten
rm*inisd  is  Ert  eine  überaus  eingehende  Bibliographie  beigefügt.)
        <pb n="487" />
        Sachregister.

Selte

Abendsegen  in  der  Spinnstube  417

Abfindung  der  Miterben  24
Abgabe  von  Lebensmitteln  zum

Selbstkostenpreis  282

Abholungssystem  für  Sparein=  1

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#blesgendssenschaftem-  ös.  58

##  kleinerer  **

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Allme

Alossenlschat  als

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Ansiedelungskommission  für

Westpreußen  und  Posen.
Ansiedelung  von  Landarbeitern
Ansiedelung  von  Landarbeitern

auf

Ansiedelung  von  Landarbeitern
durch
in  Mecklenburg-Schwerin

Ansiedelung  von  Landarbeitern

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enburg.  .  ...
Ansiedelung  von  Landarbeitern

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enedelung  von  Landarbeitern

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Wnsiiedelung  von  Landarbeitern
durch  Verpachtung  von  Ackerländereien
  ....

Ansiedelungswesen

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Anerbenrecht
Annakmestellen  von  Sparkassen
Annabme  von  Spareinlagen
Ansiedelungen  auf  Waldboden
Ansiedelungsbedingungen  bei

gas.
Wässskeilfmieh.  während
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nde,  Süstengesond  der

Ansiedelungskommisston

Domänen

Domänenverwaltung

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"E  z  *  88  *  68  8  —i  ß  bes

Anstalten  zur  Ausbildung  von
Hausdaltungslebrerippen  .

Anteillöhnung
„Arbeiterheim“,  Veren  210.
Arbeiterkasernen  .
Arbeiterwohnungen,  Innenri


limban

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regerwobmungen,

iN–’*“’“G  .J).
Gutsbesfi

*“  3  gefördert
  durch  Lande  zoersicherungsanstalten


arbeiterobungebon  m.  Hilfe
von  Gem

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v.  Kreiskommunalverbänden

Arbeiterwohnungsbau  m.  Hilfse
von  Sparkassen

Arbeiterwohnun  rl  m.  Hilfe

n  Spar-  u.  Darlehnskassen

Arbeiterwohnungswesen

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Arbeitanachwei

Tbeitenachwels  f.  Neservisten

Arbeitsnach  im  Kreise

Limburg

Arbeitsnachweis,  lommunaler

Arbeitsnachweis,  paritätischer

Arzneipflanzen,  Sammlung  u.
Verkauf  von.  ..

Aerztliche  Verrträg=  .

Aufforstun
Agoonlduns  ceichulter  Forstkulturarbeiter

äusbitdung  von  Haugewerksmei

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  und  Kindergärtnerinnen
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m--ss-G


2
2

IL—  e  s  ks
        <pb n="488" />
        Eeite
Ausführung  von  Forsteinrichtungsarbeiten
  122
agiunsttele  für  bäuerliche
Anfiedelungen  50.

unsulcher  Urbeiter

Ausstellungen  für  Hausflei  186
Ausstellungen  v.  mmstergültigen
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#ussteuerversicherung  .  82.  88
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zangenossenschaften  ..  hflä  210

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Saeerulchuem2  en.
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zauordnung,  län

gaustreenn  der  *
kammern  ..

Bauvereine  .  .

betrengenossenscasten  .  .

Belehrung  de  Bolbbesitzer  .

Belehrung  de  Jugend  in  der
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Belehrung

in  der  Schule  ü#er

Gefahren  der  8  cht

Belehrung  im  Obst  .

Beleihung  des  Wlsbesige  .

Beaman

Betaut-et  hol  arbeitera


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S  essvern#  oscha  aft

Berufswahl  f.  Fürsorgezöglinge

Berliner  Tierschutz-Berein.

Beeitigung  von  absauen  unb
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Betriebsgenossenschaften
Beurlaubungen  von  Soldaten
während  der  Erntezeit
Bezugsgenossenschaften
Sienenversicherung  ..

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zienenzu  155
jorromãusverein  in  Vonn  .  284
Brandschäden  1.  Stadt  u.  Land  ##
Branntwein  als  Vespergetränk
abgescha  242
Brechflachs  .  130
Brot.  billiges  285
Bruteierabgabe  163
Burschenvereine  .  .  800
Champignon-Kultur.  161
Charlottenspende  .  354
Christliche  Presse.  281

Dutiche  .  seuschait  für  2

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Deutscher  Tierschut  verein.  .

Deutscher  Verein  für  Knabenhandsertigkeit


Deutscher,  Verein  tar  Voits

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Dialonissinnen.  .
Dienstbotenabonnement  kür
Krankenhausbehandlung

Dorfbad,  verbunden  mit

Brennerei

Dorsbad,  verbunden  mit  Gemeindehaus


dorsbad,  orrb.  mit  Moiterei.

dorfbad,  verb.  mit  Waschhaus

Larssirchtes,  Anlat  .
Jot  tukchhof  Emfnebiquuq
Dorflade

Dorfrauseum-  ....
Dor  teiche
Dorftheater
Drahtbörsen  .
Srn  en  enen  hausindustri·  .
Dürerbund

Eierverkaussgenossenschaften
Einkaufsgenossenschaften
Elektrische  Zentralen

mnasssssssß
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8  .  I17s8.
Elektrizität  für  länd.  Hausindustre


Elternabende
Enquete  über  die  krch

auf  dem  Lande
Enthaltsamkeitsvereine
Entleihdepot  für  atranien·

pflegeapparate

z  2  "t  bses  rrrssstekise  3  ss  bk  3  *  —v  *  aE

Seite
Daheimkasse  ..  22
Debbnskassen-  B.  45.  5f.  5z.
Denkmaltage  ....
H)esiniektton...
Deutsche  Anfledlun  abant
Deuts  Dichter  Edächtnis-
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        —  489  —

Seite

Entschuldung  durch  Kredithenossensafzen.



chuldu#  ung  durch  —  Lebens-.

  II.  78.  79.  212

twürse  1  Arbeiterwohnung.

v.  Landwirtschaftskammern.  220
Entwürfe  für  Arbeiterwohmingen
  von  den  Landesversscherungsanstalten

  .  221

Erbre
Erblellung  —*2  durt.
Lebensverficheru

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Erntedanksest
Erntefeier

Ernteseste  .
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Ersie  Hilfe  bei  unlscosäüen.
Ertragsanteile  als  Lo
Erziehungsbeiräte
Eutiner  Hausfleiß
Evangelische  Preßverbände
Evangel.  Verein  für  Waifenkinder
  i.  d.  Ostmark

N  ——  für
Familienchronik
Feldarbeiterzentrale,  beutsche.
Feldgottesdienst  u.  Erntesest
Feldbeckenverbände
Feuerverficherung
Filet-Stricken  unh-  **“  .
Fischereiveren
Fischzucht

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Fluch-bal-  auf  den  Lutlig  *
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Flachsbau,  zurea  V  des

Flachsbau  für  Fa

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orstbeamtenperfonal  für  Private
  und  Gemeinden  .
Forstbotanische  Verbücher  .
Foritfenossemchmft  .
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Forstsachverständige

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Fortbildungsschule,  Deckung  der
offen
Freilust-Museum  in  Bremen.
Freiwillige  Landtranten·
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Freiwillige  Landkranken=Pflegerinnen,
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Sreiwilige  Versicherun  —
Friedensverein  240
Kroernrnea  als  ]i  r  183
Frühlingsspiele  .  112
Fur  nznnium.  .  380
Für  argeerfiehung  382
Fürforgekoloneien  865

Fürforger  335
Fürt  orseftellen  für  Säuglings-=□#


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orgestellen  für  Lungenrannke


Gastwirtschaft  u.  Kramladen
Geflügelzucht  .
Gesiügelsuchtstqttonen  .
Geldbewilligungen  für  Teuaufforstun

Geldprämien  fürx  Sparer  ..
Geldwucher  .
Geldlsbmmg  .
Gemeindeabend  .  .
Gemeindebaumschulen  in
Hessen  als  Schulgärten
Gemeindeblatt,  ländliches
Gemeindeblatt,  Einrichtung
Gemeinde-Hagelversicherung

haus  6812.
Gemeindehaus,  Aufbringung
e......
Gemeindehaus,  Einrichtung
Gemeindehaus,  Trager  des

6
Gemeindepflege
Gemei  ndepflegestationen
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zemeindeiten  rv
vom  7.  VI.  1825  .  116b,  808

Gemeinnũgiger  Verein  ür
Kleinwohnungswesen

Gemüfe  bau  ..

Generallommtffwnen  129.  182

Generalverband  landlicher  Ge
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der  Heimarbeiter
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landwirtschaftliche
Elangemieschalliche

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        Genossenschaftswesen  auf  den
deutschen  Hochschulen
Gesperrte  Sparkassenbücher
Gesellschaft  zur  Verbreitung
von  Volksbildung
Gesetzliche  Maßnahmen  gegen
den  Grundstückswucher
Gesindekrankenkassen  .
Geiunbliettspflege  in  der

chule
Gewerbehallen  in  Baden
Grabinschrifte
Eroßberzenlich=  Ansicdelungskommission
  in  Schwerin
Erobstadidreie,  schädlich.  Einfluß
  und  Belm  pfung
Güterschlächterei
ö3  Bekämpfung
durch  Gemeinden
Güttrschlächter.  Belämpfung
durch  Darlehnskassen
Gütervermittlungsstelle  z.  Bekämpfung
  d.  Lüterschlächterei
Gutsbibliotheken
Gutssparkassen

S8  *
s  S  3  aß  z  ges  T  z  .s-Haftpflichtversicherung


Haftpfli  fuchtversicherungsansta  li
der  Berufsgenossenschaften.  102
des  grovingielverbondes  .  98
g  ine  100
Hagelversicherung  .  96
Hands  ersleiteumerSch  260.  480
Handspinnen,  Sflege  des  .  .  483
dar  pinnen  in  135
Handspinnen,  LHausfttis  in
EnfnN  135
Handw  .  164
zandwerterzenosseuschaft  .  täx
f  7
bandarerterorsarisekion  .  165
Handwerkskam  185
Handwerk,  minshs  Förderung.
  1#
Hann  ver  riche  ggemine
Anfledelungsgesellschaft  188
Hausfleiß  133

Haste  64  der  Srenen  auf

den  Putlitzschen  Gütern

Haushal  zannsshenen  standige.
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nterna
Haushaltungsunte  rrichtin  den
Landpflegestationen  .

Ocushalumksuntewcht  in  den
Volkssch  .
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Hauskunst  .  ....
Imasamstk.......
Hauspflege

".

BSraussprühen  .  1479
Hebammenreform  .  353
Hecken,  lebende  455
Heilkräuter,  Sammlung  und

Verkauf  .  160
Heimatbund  Vitlenbra  .  42
Heimatliebe,  vslege  der.  bei

Soldaten  .  M
Heimatschutz  454
n  Pflege  durch  die

Schule.  480
Lessen-Nassauischer  Verein  zur

Förderung  des  rbeiterwohnungswesens

  216.  220
Hoolonaifation  durch  4%
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Set  12

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Oygienische  E  richtum
Oygienische  *  2  “
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Onbothelemtilgung  beim  Arbeiterwohnungsbau
  durch
Lebensversicherung  212
Bwilrrkurt  deutscher  156
er  schu  155
S  Eimmirtung  -*  das
Landschaftsbild.  432
Jere  Kolonisation  176
nnere  Kolomisation  durch
Kreisverwaltung  188
Innere  Kolonisation  durch
Provinzialverwaltung  191
2—  Kolontsation  in  Meck-  102
Priesesebtre  der  beeim  us
pursrern  ..  243
testatanerbenrecht  .  249
obamn  erinnen  ..  .sis
Jugendbibliotheken  *  231
Jugendheize  .  391
Jugendlektüre  .  .M
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        Gelte

Jugendsparlassen  .  1  72
»  806
W  z  ,=  32  r
ugend-  und  Volksspiele  Bol.  408
Jünglingsvereine  889
Jungfrauenvereine  ...  M

Der  ·---  -  2

mittel  der  Trunksucht
Kartonnagen=  u.  Fbrschache,

fabrik,  Nebenerwerb
Kaushaus  Wonsomo
Kinderbewahranstalt
Rinderbewahranstalt,  #Auföringung

  ost  .
*  Ein.

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.  3  ale  Gemeindeeinrichtun

aaerbnranf  Roun  s
kindergärtnerinnen
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Kirchenchromken  .  ...

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  spo-Kirchlicher
  Gesantn=  *ie  des
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Konservatoren  d.  denimalhseeg
Konsumvereine  281.
Korbflechteri
Korbflechtschule
Korbmachergenossenschasten.  6(2.
Korb=  und  Schälweidenkultur
Kornlagerhäuser
Körordnung  für  Zie  enzucht
krantenhaus,  22
Krankenpfle

Krankenpt  legersennen
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Krankenpflegerinnen,  —
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Krankentransportwagen
Krankenversicherung
Krankenversicherung  im  Körigreich
  Sachsen
Krankenzimmer  in  Gemeinden
Kreditgenossenschaften
Kreisbibliotheken  .
Kreishastpfltchwerftcherungss
vereine  ....
Kreishilfskassen  ..
Kreiskrankenpflege  346.
Kreismuseium.  ..
Kreisrückversicherungen
Krei  schlachwiehversicherung  .
Krei  Ischweineversicherung=Kreissparkassen
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Kreisviehversicherung  .
Kretsquderhausbalmugsi
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Kreiszie  ensarmen  ...

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Ku  henr
Kunstblumensabrikation.

Kunstgewerbliche  Fachschule

Kurse  duesFrtbildungeschllehre

Kurse  für  Lehrer  i  a
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Kurse  zum  Situdium  !  des  r*
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Lagerbansgenossenschaften.
Landbank,  A.  G.
Landemtfremdung  d.  Solaten

Arbeiterwohnungsbau  durch

Landgarnisonen  ..
Landgemeindesparkassen
Landwirtschastl.  nterichtekurse

  für  Soldaten
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Lebensversichern
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gehrh  für  Handfertigteitsunterricht

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Lehrkurse  für  Sme3  *“
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Lehrkurse  für  Haushaltungslehrerinnen
  in  Neurode
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Lichtbilderserien
Licht=  und  hurfwenserzung
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Margaretenspende
Mecllenburgische  Viehverf.  *
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Meininger  Kolport
Meisterkurse  für  Dansreisier  auf

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Militdrtauglichteit  in  Sieht
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Wittage  en  a.  ausw.  Schuliiwo

Musikchor  .

Musiekbetspnle  staatl  für
volkstümliche  HBauweise  .

Mustergeflügelhöse

Musterlassungen  für  riovieh.
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Nagelschmiedgenossenschaft
Nahrungsmittelkontrolle
Naturallöhnung

Kistlästen

Obligatorischer  Unterricht  in
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Obstbau
Ob  seucgarrftrdien  veite-SOlhullhrer
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Obtf  tverwertung
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  Verdingungen,  Berücksichtigung
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  bei  168.
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Ortsviebversichern
Ostpreußische  Lanmeeüschefi  188

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Fstegrtalten  der  Nenile
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Posamenchöre

Posaunenfeste

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Prãmiierung  von  Forstkulturen
Vr#terung  von:  Sländlichen

Geflügelhaltu
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Ilreßve  .
Privatfo  *  .
Ilrodiiltivgeiiosseiischasten  .
Provinzialpresse

Raiffeisen  u.  Wohlfahrtspflege
Ratgeber  fürs  Dorftheater  W87.
Rechtsauskunft,  Rechtsschutz
Rechtsauskunfts-  und  n
berarungssteneu  ..
Rechtsschutzvere
Sepnen  242.  412.
Regensburger  Kurse.
Reichsverband  der  deutschen
landw.  Genossenschaften.
Reingewinn  der  Sporkassen  .
Rentenbanken
Rentengũter  ..
Rentengüter  durch  Zukaus  .
IlkeiiteagilterdKonsolidation.
Rentengüter  für  Reservisten
Rentengutsgesetzgebung  ls
Mittel  zur  Belämpfung  der
Güterschlächterei
Rhein-Mainischer  Verband  für
Volksvorlesungen  usw.
Rheinisch.  Verein  z.  Förderg.  d.
Arbeiterwohnungswesens  216.  220
Riddersche  Anstalt  zur  Ausbildung
  von  Haushaltungs-*

  Serzis  "n  PEsseke  Es

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lehrerinnen  in  Wiesbaden.  24
Rindviehversicherung  101
Rote-Kreuz-Schwestern  846

Ausborrsicherung  bei  der  vied
verficherung.  .  ..
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        Saatlämpe  ..
Samariter-  u.  Nettungswesen
Sanddorser  Hausindustrie  .
Sanitätskasten  ..
Sanitätsk  elcumen
Sanitätskommission
Säuglingssterblichkeit
Schatzgräöbers  vechenbücher
Scanr  richte
Schlachtreformen  .  .
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Hdiksstenvertnebsanstall  ..
Schulbad  ·  ..
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Schulchronik  .
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chulgärten,  Kostendeckung
Schulküchen  .
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zir  Denkmäler  .
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Futtermitteln
Schwindel  mit  deilmitteln
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Selbstversicherung
Seminar  zur  Zusbildung  von

Heusbaltung  lehrerinnen  in  in
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Seminar  zur  Ausbildung  von

Lausbaltungslehrerianen  in

Karlsruhe
Skioptikon
Soziale  —  des  Waldes
Spar-=  und  Dahr  ennskaffen
Sparkafseneinrichtunge
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Sparmarken  .
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Spinnen  und  Weben
Spinnstuben  ....
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Staatl.  Nindviehversicherung

Staatl.  Schlachtoiehversiche

Statutarische  Ausdehnung  der
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Strälema  4  128.
Strickereihausindustrie  132

Stickheebcherung  bei  der  Viehersicherun
  ..  .Lll2
Shnodallolpoktage  ..  231
Talsperrenbau.  454
Teichwirtschaft  15
Thüringer  Handdrechslerverein  167
Thüringer  Handweberverein  130
Tierschutz  803
latsreriiceem0.  n.  becht  71

Trachtenfeste  482.  488
Transport  ansteckend.  ranke  658
Trichinenversicherung  107
Trunksuchtsbekämpfung  239
berlulosebelämpfung.  45r  L
Turnvereine  .  391
Unterrichtskurse,  Forstliche  117
Unterricht  in  Hausweberei  134
Unterrichtskurse  im  Weidenbau  150

Unterstützung  von  daus.

industrienn  .  128.

Verband  landwirtsch.  Kreditorganis.
  in  Württemberg

Verbandskasten  für  erste  Hilfe

Verbreitung,  guter  Lektüre
durch  K

Verein  für  waltino  der
Volkstrachten  .  .  .

Veretnfürhüt

Verein  für  *34

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Berein  für  wirtschaftliche
Frauenschulen

Verein  gegen  rich  *

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Lebensversiche  78

Versuchs=  und  —
für  Wasserversor  169
Versuchsstation  für  Vosz,  yaug  48
Viehleihe  96
Viehversicherungsvereine,  örtl.  102
eieerich-rungevereine  auf  104.
Giehvenskh,rungsterhände-  105
Viehzentralslen  460
Bierländerhaus  438
Vogelsch  457
Vogelschutz--Bund  461
#  tl  460
Vogelschutz-Gese  461
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Volksbureaus=  241  #
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Loltsbechschule,  ländl.  .  259
Volkslie  418
Gellelte  amtliche  **'  .  42e
Volketrachten  .  431
Gollstrachtenveresne!  ..  453
Volkstümliche  Banweise  465

Volksversicherung-31,  88

Waisenhäuser  .  .
Waisenhaus  in  Leuzedlitz  881

Diferliter  städt.  auss  Land  380
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Waldbeeren,  inn  un
Verkou  181
Walbbraudvcrfcher  94r
Wanderlehrer  für  Vandmeebrrei  129
rlehrer  für  Korb=  und
Strohflechterei  .  .12Q
Balvqetechtfame  ...!14.115
Baldnutzun
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Wanderkochku  .....  272
Wanderkorb  50  Wöchnerinnen  354
Wanderkurse  für  Kunstgewerbeschürrr


cbler  2  femm  liien  für
bäuerl.  Hauskunst

Garen-  eichen  für  Eierver  kaussgenossenscha


Ssheiie  Lerstellung  als  Bechöstigung
  für  alte  Leute
Wasserversorgung  1422.
Wasserversorgung  durch  Gemeindee
  14
Wasserversorgung  durch  Genossenschaften
  122.
Gasserversorgung  durch  Kreise
Weberei  in  Hannover  .
Weideanlagen  für  Ziegen
W  J3
Elhite  goscineckengärten  ..
Bettvetscheamg  bei  der  Biehersicherun
  rung  .....
Mitsälifchet  rein  zur  Förderung
  Arbeiterwohnungswesens
  242186.
Wetibewerb  künstlerischer  Bautwürke.
  4171

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Wucher,  Bekämpfung  des.  34.  38

3  uchemmterricht  in  landlicen
Volksschulen

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wangserziehung  *iee
        <pb n="495" />
        —  495  —

Schriften  zur  Förderung  der  Bestrebungen  des
Deutschen  Vereins  für  ländliche  Wohlfahrtsund
  Deimatpstege.  Berlin  5w.  11.

Su#  beziehen  durch  die  Deutsche  Candbuchhandlung  G.  m.  b.  H.
B-Berlin  sW.  iii.-  —  —  —  —

Ländliche  Wohlfahrtsarbeit.
Hest  1-  12,  is  108,
Cnthaltend  die  jsbrichen  Gefchaͤftsberichte  des  Deutschen  Dereins  fur  liche
Wohlisohr#s-  und  7  lowie  rine  W-  groͤßertr.  Es  der  i
versammlungen  run  Dormrage  ans  verschiedenen  Gebieten  der  ländlichen
fahrtapflege  mit  K  Diskas
Hreis  der  Hefte  1—9  50  Pfg.,  Heft  1  mr.,  2  1,50  me.

Uassfährliche  Inhaitspetjeichniffe  kosenlos.

Einzelabdrucke  aus  Beft  10

Das  moderne  Samariter=  und  Rettungswesen
für  das  Land.
Dortag  von  Gensraloberar##t  Dr.  Ooms.  mu  Ubbilongen,  40  Psga.

Cändliche  Volksfeste  und  Fürsorge  für  die
erwachsene  Landjugend.

ei  Dornage  !  i  Gutach  in  Bad  d
sZwein  we  Wso  l—  8  22  *a  rl–C  —im  4%

Die  Märkische  Dorfkirche.

Vortiag  von  Mönigi.  Vantat  Büttner-Steslitg.  mu  18  Ubbilbungen,  60  Psq.

Die  Wehlfahrtspflege  auf  dem  Cande.

In  Beispielen  aus  dem  prakrischen  (eben  dargetellt  von  Heinrich  Kohnrer.
Hrels  brosch.  a  m
3.  gänzlich  nen  bearbeitete  AUuflage  in  Vorbereltung.

Das  Land.

Ergen  sB#ßnsßsrr  Dereins  5.  —  —  und  —
Monatlich  2  hefte.  Hreis  vierteljährlich  1.50  M.  lag
F  Trowitzsch  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  Sw.  nn*  22.

Candwirsschaftliche  Zeits  aet  rt  Sachsen“:  Die  Beftrebn  er  Zelt·

53  E  des  Dereins,  d  an  -vouten  von  2.  denen  Euö  dle

kämptung  der  Wasben  am  gsl  i#.  aufs  wörmste  untertätzt  werden
        <pb n="496" />
        Aus  der  sozialen  Tätigkeit

der  preußischen  Kreisverwaltungen.

Auf  Grund  von  472  Derwaltungsberichten
::  bearbeitet  auf  der  Geschäftsstelle  des  ::

Perischen  Perrius  für  ländliche  Wotzfahrts-  und  Heimabpseze
und  in  dessen  Auftrage  heransgegeben  von
Drof.  Heinrich  Sohnrev.
Mit  einem  Geleitwort  vom  Gcheimen  Regierungsrat

Sriedrich  von  Schwerin.
preis  broschiert  5.—  Mort,  gebunden  6.—  Mart.

U#ölnische  Zeituna:  .  .  Das  sich  ergebende  Bilb  der  von  den  pr##ß#ischen
Areisen  ins  seben  gerasenen  und  unterttten  Wohllahr#s#chrungen  ist,  wo
man's  pacl#,  sehr  Iintereffant  und  geeig#n,  eine  Sállr  von  Untegangen  auszulölen.
Es  läß  auch  erl#ennen,  wis  durchweg  von  den  Meisverwastangen  auf  dem  Gebiet
der  Wadlsah###spflege  mi  Eiser  und  Der  gear  beitet  wird  und  wleviel
Gutes  von  ihnen  bewirkt  is.  Das  Bah  is  darum  eine  Iunbgrube  sazlaler  Fortschri#e
  ond  sat  jeden  Ehr  en  ·  od  nicht  blaß  in  den  S—#s
Mrelsverbänben,  sondern  auch  im  ganzen  drutschen  Daterland  von  Wert.

NerdAgZellung,  Berlini:  Die  saglale  Längkei  der  5  Mreis-.
verwa  liungen  hat  bis  jetzt  im  allgemelnen  wenig  Beochzung  geionden.  Dereinzeler
Bellpiele  besonders  bemerfenswerter  Einrichkungen  —Wst  wohl  auch  writehin
bekannt,  doch  im  graßen  und  ganzen  hat  sich  dlese  wichuige  Urdeit  sast  unbemerft
vallzogen.  Es  ist  das  Verdiens  des  Dentschen  Dereins  f#  landliche  Wahlsahnsund
  Deimatpflege,  zurch  den  Versuch  riner  rindellichen  Darfte  lung  dieser  Arbeit
gegeben  zu  haben.  Auf  der  elsien  Hauptoerlammlung  am  13.  Febraat  d.  J
warde  #ber  diese  Tangkeit  verhandelt  an  der  Hand  des  von  dem  genannten
Dertin  heranigegebenen  Buches:  Ans  der  sogialen  Tatigkelt  der  preußischen  Artis·
verwaliangen,  auf  Grund  van  472  Verwaliangsberichten  bearbeitet  von  der  Geschaftastelle
  des  Deutschen  Vertins  för  landliche  Wahlsahms--  und  Beimaipflege

und  in  dessen  Anftrage  herausgegeben  van  Helnich  -  *  mlammen.
-*r.t-  Schüderung  aller  gemeinnagigen  Einrick  un
laglelem  Geblet,  lawelt  diese  Einrichtangen  darch  die  ti  lelbS  ader  doch
unter  ihrer  Miewirkang  ins  (eben  gYerufen  find,  ergibt  ein  ebenso  lntereffonte
wie  buntes  Bild,  da  die  Mrelsbewaltangen  je  nach  den  Ertlichen  D#dalmissen
bald  dieser,  dald  jene#r  Uusgabe  besondere  Aufmerklamkeu  zusewandt  haben.
Nach  die  eingeschlasenen  Wege  sind  verschieden;  entweder  bat  die  Mre#i#sperwaltung.
Velb.t  bie  Initlatloe  ergriffen,  aber  sie  untargabt  vorhonbene  Beftrrbansgen,  besender#s
  dorch  Bewilllgung  von  Darlehen.  Die  Mreise  stnd  sich  ihre  so##len  Auf  ·
gaben  in  weitestem  Umfonge  bewuht  geworden.

Deutsche  Landbuchhandlung  G.  m.  b.  H.,  Herlin  SW.  11.
        <pb n="497" />
        die  Kreis=  und  Gemeindeverwaltung

Monatliche  Mlitteilungen  aus  der  sozialen  Tätigkeit
der  Landratsämier,  Kreisausschüsse,  Kreisdirektionen,  Amtshauptmanuschahten
  1  Betauie  und  Bezirksdirektionen,  sowie

1.  und  Landgemeinden.

Dierteljabrilch  2  Mk.  durch  olle  Buchhandlungen
und  Hostanstalten.  —  Hrobenommern  kostenftei.

Aus  der  „Nationalliberalen  Correspondenz“:

Seziale  Tätigkeit  der  ainse  und  Hemeinen.
Soziale  Tätlgkeit  der  Gemeinden  —  das  ist  etwas  Altes.  Man
hat  den  Gemeinden  sogar  sehr  große  lo  #  rrn-  4
ewiesen;  fast  alle  Arten  der  Fürsorg
saenn  der  städtischen  Betriebe  8  a  antale  P  i  in
kasn  i,  Arbeitsnachwels,  vrteitgielenürkerge-  Wohnungsfleg
  e  aller  derjenigen  natürilchen  und  enn  e-—
  en,  durch  die  ein  an  Leib  und  Seele  —  lunder  N  4
esiche  Men  werden  den  .  ben  vorerst  1
ädtiichen,  als  JZwangspflicht  oder  doch  als  fittliche  "  ch
rlegt.  Aber  soziale  Tatigleit  der  Kreise  —  n  ist  ein  verd
nismähig  neuer  Begrikff.  Er  ist  vor  allem  durch  das  Guch:
der  so  allalen  Täligkelt  der  preußischen  Krelsverwal
aßten  das  in  der  Geschästsstelle  des  wchen  Bereins  für
4%  iche  Sablebee,  und  Heimatpflege  Geschästsführer  Prof.
einrich  Sohnrey  —  berellel  n7*  ist,  verbreitet  worden.
ieses  Buch  zeigt  in  anschaulicher  Weise,  welcher  nicht  Ferierte
Antell  an  der  sostelen  Fürlorgetiüggterr  berelts  von  den  Kreisen
n  wir  e  Kreisverwaltungen,  die  früher  sich  salt  aus-58
  in  iterchone  erschöpften,  daben  dren  cereich  nunmehr
  geokritge  mäßer  We  e  ussedenn.  detn  ein  elgne
—#l  t  mit  Mittellungen  aus  2%  aincnu  der  Landratsämter,
  Kreisausschüsse,  Rreisdirektionen,  Amishauptmannschaft  "n
(Sacheeg.  Ptrksäirmer  (BZayern)  ln,  b  ksdirektionen  (Rei
land)  füllen  kann.  Die  neue  Settschrift  cheint  im  Veriage  .
Deut  chenlünbesbeun  (Berlin  SW.  117/  un  dem  Einführungs-Aus

  einem  S#l-  des  Kerrn  Oberpräsidenien  der
Provinz  rens.  olstei
rren  Landräte  un  Oberbürgermelsier  ersuche  ich
Wn  1  brdeusungsvollen  Unternehmen  ihre  Förderung
Unterstützung  zu  leihen
        <pb n="498" />
        —  198  —

Die  Frau  auf  dem  Lande.

Im  Austrase  des  9  Verrins  fut  landllche  Woblfabris  ·  und
ipflege  herausgegeben  von
Frida  Gräfin  zur  Lippe-Oberschönfeld.
Inhaltssbersich!:
Di  I  *  d  Di  u  in  ber  Ura#  oilege
——  *  Srhers-  ai  wirn  der
r  kerun  Exwer  ilchtelten  auf  dem  Lande.
ng  I  Sud-Ists  und  O5—½  eits  S  5%  bei  der  -w
Q2  ——  durch  dle  Srau.  Die  W  —  auf  E  Canbe
durch  Srauen
—  ndwirtschaftilche  Sanafsenschastapressen  .  ..  Der  rteiche
2

Deu
Indalt  des  Zuches  besagt  8  Wit  steben  nicht  *  zu  bebanpten,  daß  von
ibm  ans  ein  bedentender  u  ·  I

kônnen  eintreten  in  dle  buat  gorn  de-  Krheete
Gelanubeit  Nugen.  Oft  schan  daben  FKrauen  durch  d

"“  4  und  zu
bä#s  gebalten,  daß  er  uneigeupenbli•h  Ki  rrsse  4
Hreis  des  311  Seiten  starken  Suchern  3  Mrk.,
in  feinem  Leinenbande  4  M

Ein  Wegweiser  für  Haus-,
1#5  Guts-=  und  Gemeindepflege.  —

Die  Sandiungend.

2.  Uusgabe:  Jugendbuch  für  Stadt  und  Land.
Ein  Jahrbuch  zur  Unterhaltung  und  Belehrung.

heinrich  Sohnre'.
il  mscach  Imat“:  Das  Buch  will  jung  und  alt  die  Schoͤnheit  der
ollchen  Bei  zeigen,  wleolel  Unreiz  zum  Nackdenken  und  zum
hn  —  ½  bletet;  mle  weit  und  Erer-  —  als  ens  gefärchteten
balinis#e  find,  wenn  nur  ein  —  *  drin  uckt.  Datum  in  da
Buch  auch  der  Stadisogend  zu  wäns  fär  .  *  In  einer  besonderen
Unsgabe  (Jusendbuch  4  Stadt  und  iie  erschlenen  ist.
Don  lteren  Bänden  sind  nur  noch  Jahrgang
  1902.  1003,  1907  und  1908  zu  baben.

Hreis  jedes  erwa  200  S.  starken  Bandes  treich  illustr.)  1.50  Mk.

Im  Nastrage  des  Deuffchen  Derelns  fär  ländliche  Wohlfa###,  und  Deimatpflege
beransgegeben  von

##
Das  Beste  fürs  Land.
——
Im  Nasmage.  des  Dentschen  wrneln  i  wehfehen  und  belmatpflege

Wilhelm  Schubring,  Hfarrer  in  Wundersleben  bei  Sömmerda.
Hreis  1  Mark.
        <pb n="499" />
        —  499  —

Beutsche  Landbuchhandlung,  G.  u.  b.  H.  Berlin  5W.  11.

Sücherschag  des  Deutschen  Dorfboten.

m  Auftrage  des  Deutschen  Dereins  für
Ssi  Wohlfahrts-  und  Heimatpflege
herausgegeben  von  —  Sohnrey.

Das  Glücke  uft  dem  Lande.

Ein  Wegweiser,  wie  der  kleine  Mann  auf  einen  grünen  Zweig  kommt
nrey,  Geschasfadrer  des  Deutschen  Ver.
Z.  4  r—  iit  ·  und  theimatpfle  %  Berlin,  und
ber,  Ofarrer  zu  Wb  Zello  (Rö#sn).
7.  —  und  verbesserte  Uuflage.  Hreis  1.25  Mk.
oaste  nasblatteri  Es  in  wohrlich  ein  Gläck.  daß  dein  verhängnispollen  Suge
die  Croßstadt  von  derufener  Seite  entge  Enseraicht  and  die  Bedeniung  der  t  88
sewäürdigt  wird.  Hier  liest  ein  trefflichet  Wegweiser  vor,  der  jeigt,  wie  2
er  fleine  Monn  auf  einen  r’ie  ro  ltv  kar  wenn  er's  nur  recht  onpacl#.  “%

Slockeuschläg  u„  jneiner  PDorftirche.

Meligisse.  l
platt-tin  Karl-ruhet  B  —  preis  btosch  2—  M-  geb.  3.—  n
2.  Uuflage.
Reckar#=  E-  Heilbron  ..  .  Wemn  wlt  dos  Buch  in  —  wünschen?

dos  hinter  Sohnre'vt  “er-  Er.  —  Vrsspolridt.  der  Jogend,  die  fich  freut

eiste  53  aft  des  Gerfasters,  oder  auch,

den  ondern.  vöen  n  Nranken  t  die  -  Fwvein  frastig  Sprächlein

bören  niöchten,  dos  2  weie  ode  *  sar  verlofsene  Stunden  om  Cag

und  far  die  einsamen.  schleichenden  53  den.  Es  in  I  land  ·  NotDs
Bnch  is  wert,  von  viel  -4s3½  zu  werden.

ZBan  III:
Vom  Heimatacker.
Geschichten  eines  hesfischen  Mauer#smannes.  Von  helnrich  Naumann.  180  mt.
Band  IV:

Du  mein  stilles  Tal.

Nene  Geschichten  vom  Helntawcker  van  Helnrich  ne,  1.50  mi.

ei  Böcher  eines  bessischen  Boustsmonnes,  der  tassader  binter  dem  Ostuoc  gebt,
ene  w  Kreut  ader  im  Schweiße  sein's  Ungestchts  den  u-  niedermabt.
der  vder  dann  on  den  Sanntag  ·  Nachmlttagen  und  in  der  Winterthe  zaur  Feder

*i  um  niederzuschreiden.  wos  srin  Ange  im  Dorie  gesehen  un  Lunen  ledbalten
*  bat  Wie  im  erten  Bande.  so  geichnet  Nonmann  im  Stillen  Tolcharf

  umtifsenen  Bildern  den  ehrenbaften  deutschen  nersmonn.  er  schildert
5rin  Dari  in  den  Schicksalen  seiner  Bewohner.  in  rinzelnen  Maomenten.  wie  in  groͤtzeren
ganzen  Fomilienchrenifen.  Do:  seimnotiv  ist  ober  steis  die  Ciede  zur  Heimot,  die

die  n  feiner!  55%  en  7*  verseht,  olle  F  vunse.  ——
renen  wird,  und  doß  sie  gern  mit  ihm  in  leinem  „Killen  Cai#ondern  werde
        <pb n="500" />
        Deutsche  Dorfzeitung

vereinigt  mit  dem

Deutschen  Dorfboten.

wochenblatt  für  ländliche  wohlfahrts--
  und  Heimatpflege.  Organ  der
Auskunftsstelle  für  bäuerliche  Ansiedlungen.
  Herausgeb.:  Heinrich  Sohnrep.

Monatliche  Beilage:  Neues  Bauernland,  amtliches  Organ  der
Uöniglichen  Ansiedelungs-Wommission  für  Westpreußen  und  Hosen.

Erscheinen  wschentlich  tmal  und  zwar  zu  jedem
Sonntage.  Hreis  jedes  Blattes  00  Pf.,  vierteljährlich,
  bei  freier  Gustellung  ins  haus  72  pf.

Die  belden  Bläner.  welche  edenfalls  den  Bestrebangen  de#r  Deuchen  Derelns
far  landliche  Wahlfahris  ·  und  Beimotpfiege  auf  dem  Lande  dienen,  wenden  sich
dlrekt  on  dle  (unddeoölkerung;  der  Dorsprediser,  der  E#lenlachmann,  der  ierdektor
  Helfrich,  die  deiden  Nachbarn  Bichtedags  und  Vorstelmann,  der  Eckenpeter
  and  dos  Baupt  der  Nachbarschaft  der  Den##las,  ste  alle  find  in  diesen
Blanern  zu  hause.  Valistamsiche#re,  lehmeichere  ond  dabei  dach  so  billige
Feitangen  dürfte  es  für  unfere  (andbeöllerng  wahl  nicht  geben.  Hrabenamme#
unenigeltlich  durch  die  Deussche  Londdackhandlong  G.  m.  d  B.  Verlin  SW.  11.
Belde  Bläner  hoben  den  gleichen  Inhalt.

Wifsenschaf#liche  Bellage  der  Ceipz.  Sts  Das  Blatt  geht  dora#f  ous.

banerlichen  Bevollerung  zu  zeigen,  daß  gar  manches  hat,  das  wahl  den  s
der  Großaadi  zu  errgen  eelgnn  wre,  sie  stolz  zo  machen  auf  die  Reste  alten
Selfa###lichen  Brauches,  die  del  lhr  nach  daheim  find.  karz.  die  siede  zur
heimailichen  Schalle,  dle  leider  da  und  dort  schon  arg  dedraht  ist.  zu  kräftigen  and
widerkandssäbig  zu  machen  gesen  die  verderdlichen  Einstasse  der  Ueberf#aliun

JI  unserer  Seit  mit  ihren  zerstörenden  Tendenzen  tut  der
Landbevölkerung  gerade  solch  ein  Zlatt,  das  in  herzhafter  Weise
für  die  echte  deutsche  Eigenart  des  Landvolkes  kämpft,  dringend  not!
Man  sollte  es  auch  für  Volksbibliotheken  beziehen,  um  es  in  kompl.
Bänden  zu  sammeln  und  so  seine  Wirknng  anch  für  weitere
Jahre  zu  erhalten.  Aus  diesem  Grunde  ist  es  z.  B.  für  sämtliche
Wanderbibliotheken  in  der  Hrovinz  Hosen  angeschafft  worden
        <pb n="501" />
        Te  Dorfhi
Kur  Borf  F  6

uur  Fslege  hes  religisfen  Lehens  in  heinstlicher  a  volkslänlicher  Gestell.

Auf  Auregung  des  Deutschen  Vereins  für  ländliche
Wohlfahrts=  und  Dbeimatpflege  herausgegeben  von
Hfarrer  Hans  von  Lüpke,9½4

Mit  einem  bankünstlerischen  Git  Vem,  önigl.  Banrat  Büttner,
StesIlt  b

Mitwirkende:  Geh.  Mb  riie  und  on  znRat  n  Miniere  edt

Ine  EM—#  —.--EN  #L###
*  lichen  Scholle  Pleta#t,  die  trastwali,  aber  asck  ta#trall  die
#S#chähe  rellgister  Halkate#chrelt  retten  und  schüpen  —

—  ———  —  bauend  mit  Krenden  zu  begrüßen  ist.
D.  Saber,  Seneralsaperintenbent  von  Verlls.

„Juschriften  aus  deim  Leserkreise  an  den  Verlag.

Ich  auch  Ie  mieine  Kreode  .  für  „Die  Dorfflih##bin  ich
*2  —ixm  zunt  Gelingen  der  vn.  rheer  dankba
orffiche-  sagen.  .  in  4mt  rohenbrode  in  Halstein.
#oet  m—i  man  hat  unglanblich  Hastar  M.  Rieper.
viel  Ein  derartiger  vertkändiger  und  takt-%
  bel  r*mlrms?  voller.  —  hat  ans  Tandpastoren
Paßar  Schabring.  kueter  sefehlt.  Ganz  besondert  anzu-„Die
  Darfkirche“  halte  ich  mlr  noch  and  rf#ennen  ist  auch  die  ongemeine  rWse
habe  viel  Krende  an  dem  Blan.  Jetzt,  leistaee,  dessen,  was  „die  Dorf##rche
wa  salch  ein  Vlatt  do  ist.  nrerkt  man  sa  n  jeder  Unmmer  biln
recht,  *  ast  einem  sa  5*  gesehlt  bat.  Furste  utr36  .  Unta
Walften  a.  Harz.  Hastar  Th.  Cade.  Hastor  Fr.  rerwe

ung  ——  —  Dorftirche““,  die  Mine  jeden  Monats  erscheim.
5½  *  *8  Bachbandel  begen  10  M.  Feriehbottetich.  bel  —
—  n  bei  ite  ier  ellung  ins  Hans  156  bel  Uebertendong
ter  Streisband  direkt  gom  Dulage  #  *  U.

Deutsche  Landbuchhandlung  G.  m.  b.  H.,  Berlin  S5W.  11.

Sohnrey's  Vorfkalender.

Mii  vlelen  Bildern  2c.  Hreis

%Schlesssche  Zeitung“,  Brestan..ichte  b.  !*!5  er.  der  deni
andmonn  aas  der  S#ele  e  pricht.  r  die  ve  bebandelt,  die  ihm  aertrant
  fin  Der  Meedn  ist  sa  techt  geei  nei.  dem  ann  dle  beimlsch

Schalle  wen  zu  machen,  ihm  zum  Bewutztsein  zu  beingen,  was  sein  Gläck  und
seinen  Sialz  anzmachen  sall,  und  der  Candflacht  zu  Kr  rer  Disheiuin!  v.  Nin
  interessanter  Farm  belehrend,  aan  Humar  belebt  und  babsch?  ,in
Sahnret’'s  Darjtalender  ein  Nampfmittel  gegen  den  frankhafien  *  4%  ET.
        <pb n="502" />
        —  502  —

fLosten  zur  Fürderung  der  inneren  Kolsnischies.

—  von  ber  Mustunftsestelle  für  bauerliche
x  Bertin  8w.  11  bieilrs  des  Droitchen
Dereins  75  'M  Woblohns-  und  Meimoipfie  ge)
best  1.  Was  III  thssuumhunmsolahstlcs
?esie-GastehältIIICIeIIWHeIMIWUIUchn  Este-Es  in
Fragen  und  i  n  Uufschlaß  aber  das  Wissentwerie  ous  dew  —

|"
heft  2.  AUns  ber  Praxis  ber  Iineren  Molonifation.  Vorsog  %%  im  Ackt
der  fondwirte  om  3  marz  106  vom  Neglerngs-  und  r——

Nen  ronkfan  o.
Seft  3.  #6  u  t.  Von  Dr.  ci  .  r  2
**½  .n  msié2  ——2  uz
Richtor,  fräher  —  In  .  Hreis  23  H.

Eine  Wandemabn  durch  **  deutschen
Isledlungs-Gebiesfe  in  Posen  und  Wesipreuszten.

Mit  Pdotographien.  Bauplanen  und  Norten.
Von  Hein  mersebur  Preis  drosch.  M.  J.—.
Nanenalzeim  Win  ...  fommen  beute  i  orf  diele  deon
Dersfen#lichung  J#ac  die  on  dor  bi  isber  mwenlg  grlnntz,  amsomebe  bosesen  verkonnte
  bemische  altezno  im  teilweile  polnischen  Ote##  grándlich  schä##

und  oerhe:#  ben  lehn.  Der  Derfofser  veriagt  üder  eine  gedie  gent  Renninis  des  rinschläsigen
  literotischen.  -—  vouch  des  Mi##motertols  deln  ueun  hich  eine
wor  woh:  Freurade  ober  schar  der  1#  9  ch  den  Angen  ·
chein,  sodoßtz  die  vorh#onben  wosen,  um  2  ens  #  Pile  der.

jenigen  neueren  Molonilono  3n  ie  del  4u  een  welche  com  Lolkswilenchoftlichen
mle  vom  nolenoipolitischen  Stondpunkt  ben  erhen  Plaß  unter  ihs#ssleichen  2innimmt.

Banernlanz-Ein
  Gelpräch  mus  Doter  Brinkböfer  aber  das  tstst  in  den
Hrovinzen  Posen  und  Menpreußzen.  Drransgegeden  von  Heimrich  vehnrev.
Don  der  Geschaftanelle  des  Deutschen  Dewins  für  ländliche  Wenleb  und  Heimotege
  gegen  Einsendung  oon  10  Pf.  z  besie

MKunst  auf  dem  Lande.  ###

Ein  Wegweiser  fär  dle  Ollege  des  Schönen  and  ⁊*  Deimorfinnes
im  deatichen  t.  deton#sseseben  0en
Mit  vielen  Ubbildangen.  Oreis  katton.  M.  7.—.  ez  m.  8.30.
u  .  Seitung,  mün  1  Der  Zweck  dieses  Buches  in  die  Lrrauinng  und
Fotberung  löndlicher  Eigenort  im  Bauwesen.  im  laasss#e###  .  nt  ond  in
der  Teocht  unlerer  lferung.  in  gesander,  nofusgemätßer  Entwiclung  unleres
Doifs  dens  r#  Fsescl  Wôlterdildung  unseres  Dolkst#s  .  Bon-  kund.  Anf
dem  Goldgrund  der  Eigeno“  Futanlere  Volle#  wil  SobneyDselbe  den  idealen
—“  e  kokißbckn  die  —  seden  schmäcken.  E-  An  uns  Ju  diesem  Swecke
iti“  guit  Addildangen  IÜlustrien#e#  Dons
4  26  Dorf  seldt  in  (riner  monnigsochen  geschichtlichen  Entwicksung  Lelchilder'.

donn  Dot  frirche  mit  dem  ländlichen  Kirchenbau  überbonpt  und  die  Gemrinde-*
  #  o  ns,  die  4%  an  ichemeindomt#sbans.  Doton
veibt  sich  die  hterd  oon  Dans  Wobnung  in  olter  Zeit  in  den  oer.
——  drent  ouch  in  den  W  mit  C(onden.  und  eine  Sa##
Bo#en  dem  sond-  den  Garten.  den  dauerlichen  Son
-  8  "  lowie  #ber  dos  das  im  Rosernbanfe  brenl.

r-*s  ist  ein  donkenswer  es  m  2  Geinrich  Sohnrey,  das  wir
dier  seeudig  degeben.  Möchte  dos  schäne  Wert  t  blotz  der  Wodliohmnanstese
aderhaupi.  4nkun  der  Heim#f#ns  insdesonderr  —  NM  Derdrei#  blenen!
        <pb n="503" />
        Ratgeber  fürs  Dorftheater.

Im  Austrage  des  Deulichen  Vereins  für  ländiiche  Wohisahrts-  und  rs
bflege  dereheitr  von  VPfarrer  N.  Gerrmann,  Neustadt  a.  Orta.  Preis

#Dlle  Dorrusikanten.  S#  G□—
Ein  Boiksftück  mit  Gelan  lang.  Spiet  und  Tanz  in  3  Autzügen
Mil  Benutzung  von  Oel  chaumbergers  Musfikantengeschichten.
Bon  Helnrich  u.  bunrs.  1.  Ausiage.  1.20  Mk.,  2.00  M.  gedunden.
In  zahtreichen  Orten,  Städten  u.  Dörfern.  mit  großem  Erfotge  ausgeführt.

Handrelchungen  für  Uolks-  und  yamillen-Mbende.
Lrrausgegeben  im  Auftrage  des  Deutschen  sberein
bar.  ändiiche  Wohisahris=  und  Heimatpfl

dnn  e  Uorführung  von  Lich  —i—.  Aurggesaß  te  Beichrel
  ung  der  orlfe  Apparate  nebst  Anweisu  I  re  praktische
Xadhanthtsabtetchendthbudu»Von  -

erg,  Dozent  an  der  Humboid-  Aademecg  Bertin.  Nis  #

Deit  2.  Das  dentsche  Dolkslied.  Ein  Vortrag  für  GCousunter.
haitungsabende.  Von  Mufikdirektor  Kart  Becker  in  Neuwitd  a.  Nh.
Ein  Volksltederabend  mit  lebenden  Bildern.  Von  Etisabeth

ostter  in  Schwanebed.  Lrogessm  von  enneden  Stüla  aus
verschiedenen  Bereinen.  Preis  75  Pig.

Oest  3.  Wie  es  den  Arbeltern  in  der  Großftadt  ergeht.  Ein
Votksabendvortrag.  Von  M.  Detitr.  Vrrün“  Preis  brosch.  25  Vig.

Oest  4.  Die  Liebe  zu  unserer  Dorfhelmat,  der  Quell  der  Volks.
gefundbheit.  Vortrag,  gehaiten  zu  Aftoiterbach  #3  Hessen,  am  6.  Moi  1906
von  Plarrer  K.  Heil  eibacher,  Karisruhe.  Baden.  BPreis  20  Pig.

##leS.  Buchführung  für  Landwirte.
Anleitu  ng  zur  Berechnung  des  Ertrages  der  3—  #2#
Feststellung  des  Einkommens  des  Landwirts,  Nach  jung  der
Verzinsung  des  im  Betriebe  angeiegten.  Kapitats.  —  1

Ferne

Kassenbuch  mit  Betriebs.,  m1  d  Einkommenberechnung.

5.  vermehrte  und  verbesserte  Auftage.  —  1.80  M.
Vermögensnachweis  Gweichm  für  10  Jahre.

4.  Auftage.  00  M.
Milchvichnachwelsnng,  !ses2  und  praktisches  Formular,  um  Wert

und  Leistung  der  Kühe  kennen  zu  lernen.  —  Der  Bogen  10  l.
Tagelohnbuch,  48  Seiten  stark.  —  1.00  M.

Die  Obst=  und  Gemüsev-wertung.
Organ  des  Gollewirtschaltilchen  Berelns  für  Obst.  und  Gemüsseverwertung
  in  Deutschiand.  E.  U.  Mit  der  aoln  Beilage:
Die  1  in  der  Küche-Dro#sgegeben

  von  Th.  Schtermever,  Königt.  Oekonomlerat,  siellvertr.
trektor  an  der  Königt.  Gärtnertehranstatt  Dahlem  del  Steglit-Veriln.

Crschelnt  am  15.  jeden  Monals.  —  Jähriicher  Bezugspreis  3.00  M.
        <pb n="504" />
        —  5014  —

BGAGEAGAGABSS  1#—.  S##ISICSISICSSEEE

Aeinrien  Sohnreus  Dorigesehiehten

(verlag  von  Wilhelm  Baensch,  Dresden)
seien  ländlichen  Volksbibliotheken  vor  allem  empfohlen:

Die  Leute  aus  der  Lindenbürtte.
I.  Band.  Griedesinchens  Lebenslauf.  2  1.  Aufl.
2.  Band.  Hütte  und  Schloß.  12.  Aufl.
—  —  Niedersächsische  Wildveortgelchichten  —  —
für  große  und  -ieine  deue  erzählt.  Mit  Vildern  vzn  4  Varger.
e  Citeratur:  Wer  sein  van

ona  er  E-  Irie
finchens  (ebenslaul  Pose,  hal,  der  weiß,  was  deutsche  est  8  naͤmllch  .
schlickte  Trene  im  Hleinen  und  *  treue  Frômmigfel  in  ollen  (ebenslogen.

Robinson  in  der  Lindenbütte.
Eine  Sammig.  v.  Jugendgeschicht.  Illust.  v.  F.  Müller-Münster.

Der  Bruderbof.

s.  Auflage.  Eine  Dorfgeschichte  aus  dem  Hildesheimischen.
Tagliche  Kandschan  /  Beinrich  Hari)  .Ein  starfe-  delem,  das  tief  in
der  beimntseide  worzelt,  ein  Calen'  voll  morf  und  Sast.,  das  aber  auch  die
seinere  Empfindungswelt  in  weltem  Vereich  umspannt.  aoP“  t  Sabhnrer.
as  dem  Nnache  Der  Bruderhase  selnen  Dert  verlelht,  in.  daß  es  anellender
(eben  gibt:  in  engem  Vezirf  ein  Reichium  wachselnder  Silmmung,  die  von
froͤblicet  un  bis  ins  däßer  4rshe  bineinreichk.  Und  die  Uunst
Sobnrers  beherrscht  alle  Gebiett  des  Coetischen;  neben  ———  epischen
tts-  5*n  finden  sich  Siellen  voll  Iyrischen  Aeizen.  und  der  Gegensatz
der  Chataltere  kammt  in  dramanischer  Schátse  zum  Aus##ag.-Die

  binter  den  Bergen.
Gestallen  u.  Geschichten  a.  d.  hannoverschen  Berglande.  6.  Aufl.
Im  grünen  Klee  ·  im  weihen  Schnee.
vertt  und  Feldgeschichten  aus  dem  Dannererland.  5.  Auflage.
.  Oerteli  Dliflich  volfstämlich  zo  scher
dos  .  Menschenari,  ab  hoch  oder  niedrig.  en  sebildet  oder  ungebilder.

ieb  und  wen  sein  kann,  in  nut  wenisen  gegeben,  und  za  diesen  wenigen
g#hon  Beincich  Sohnrtev.

Verschworen  —  Verloren.

Eine  Erzählung  ans  dem  lädhannorerschen.  nerssande=  8.  Aufl.

Illustriert  von  F.  Mül  Münste
r-r  Deln  wort-,  Uagen  i.  w·  f.-.
.  ein  *—.  s  dedte
Vat  zu  ge  een  Sobnteyschen  Dnichtongen  linden  sich  on  inutx  ,.  Plastisch

Erlöhlerkunft  und  straff  geschärgt#er,  son  ——  Jortgarg  der  öbnslune
Jeder  Band  hottet  çehberter  a  M.,  in  feinem  farbigen  Lelinenbande  4M.

—————3

JNJocceocccoccobcoc

Vetucht  in  der  Buchbrckeen  -*-  **  *„  den  lodesleikung“  ##ch  vbur  Uatos  Anenocle#lchalt=#Uus

  E.  11.  Dun#  Suate  o.
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