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würden,  sobald  der  dritte  auch  gefangen  sey,  und  das
Gouvernement  uns  die  gehörige  Satisfaction  gegeben
babe.

Den  andern  Morgen  in  der  Frübe  wurden  wir  nun
alle  namentlich,  so  wie  wir  unsere  Namen  dem  Cardinal
de  State  bei  dem  Protokoll  angegeben  batten,  vor  Gericht
  gefodert;  und  als  wir  daselbst  versammelt  waren,
sagte  uns  der  Nichter,  daß  sie  vorgestern  Nacht  zwei  der
Brigands,  welche  uns  am  Osterfest  auf  öffentlicher  Straße
attaquirt,  gefänglich  eingesetzt  hätten;  und  da  diese  Kerls
wegen  ihrer  schweren  Verbrechen  auf  Leben  und  Tod
säßen,  käme  es  nun  darauf  an,  ob  wir  dieselben  auch
kännten.  Hierauf  forderte  er  uns  auf,  mit  ihm  in  das
Gefängniß,  im  bintern  Hofe  des  Gerichthauses,  zu  geben.
Als  wir  daselbst  in  einem  Vorsaal  ankamen,  so  sagte  er
zu  uns:  „Meine  Herren,  nun  muß  ich  Sie  bitten,  daß
Sie  hier  verweilen,  und  daß  Einer  nach  dem  Andern
mit  mir  in  das  zweite  Zimmer  kömmt,  an  welches  der
Kerker  Kößt,  und  woraus  man  in  denselben  bineinseben
kann,  ich  werde  die  Thüre  wieder  binter  mir  zumachen,
und  so  Einen  nach  dem  Andern  ein=  und  wieder  zurück
fübren.“  Da  ich  nun,  wie  die  Uebrigen,  in  das  zweite
Zimmer  einzeln  mit  dem  Richter  kam,  sab  ich  durch  eine
große  geöffnete,  zweistüglichte  Pforte  in  einen  ziemlich
großen  gewölbten  Kerker,  in  welchem  mehrere  Verbrecher
an  den  Wänden  herum  an  steinernen  massiven  Bänken
mit  Ketten  angeschlossen  waren,  und  ungefähr  s  bis  6
Schritte  innerbalb  der  Pforte,  etwas  weniges  vor  dem
steinernen  Pfeiler,  auf  welchem  das  Centrum  des  Gefängnihgewölbes
  ruhet,  standen  neben  einander,  ganz  ohne