Einleitung.  3

Man  kann  noch  weiter  unterscheiden  Allianz=  oder
Heiratswappen,  die  aus  der  Vereinigung  der  Wappen
eines  Ehepaares  entstehen;  Gedächtniswappen,  die  von
einer  Familie  oder  Gemeinde  zum  Andenken  an  ihren  Ursprung,
  Allianz  usw.  geführt  werden;  Erbschaftswappen,
die  wegen  der  Erbschaft  eines  Besitztums  angenommen  werden;
  Anspruchswappen,  die  den  Anspruch  auf  einen
noch  streitigen  oder  ehemaligen,  dann  verloren  gegangenen
Besitz  bezeugen;  Schutz=  und  Gnadenwappen,  die
von  einem  Herrn  als  Zeichen  des  Schutzes  oder  besonderer
Auszeichnung  verliehen  wurden  und  meist  in  der  Bewilligung
zur  Aufnahme  des  Herrnwappens  in  das  Geschlechtswappen
bestanden.

Die  Wappen  lassen  sich  einteilen  in  Urwappen,  die  mit
dem  Gebrauche,  Wappen  zu  führen,  entstanden  und  ihre  Gültigkeit
  stillschweigender  Anerkennung  verdanken,  und  Briefwappen
  (seit  dem  14.  Jahrhundert),  die  durch  ein  Dokument
von  seiten  des  Staatsoberhauptes  oder  eines  von  ihm  Bevollmächtigten
  (gewöhnlich  ein  sog.  Comes  Palatinus)  verliehen
wurden.

Letztere  waren  Personen  des  höhern  Adels,  aber  auch  zahlreiche
  Rechtsgelehrte.  Es  gab  ein  großes  und  ein  kleines
Komitiv.  Ersteres  involvierte  die  Befugnis,  jährlich  einige
Personen  erblich  zu  adeln  und  ihnen  Wappen  zu  erteilen;
letzteres  gab  das  Recht,  jährlich  einige  Personen  zu  erblichen
Wappengenossen  zu  machen,  jedoch  ohne  sie  zu  adeln.

Wappengenossen  (Wappenbürger)  sind  Personen  oder
Geschlechter,  die,  ohne  adlig  zu  sein,  das  Recht  besitzen,  erbliche
  Wappen  zu  führen.  Ubrigens  benannte  man  so  auch
Familien,  die  das  gleiche  Wappen  führen,  oder  auch  Wappenberechtigte
  überhaupt.  Die  in  den  Reichsstädten  ansässigen,
das  Regiment  daselbst  führenden  Edelleute  nannte  man
Patrizier.

Redende  Wappen  sind  solche,  deren  Bilder,  wenn  man
sie  nennt,  zugleich  den  Namen  des  Besitzers  des  Wappens
angeben;  z.  B.  Wolf,  Fuchs,  Müller,  wo  das  Wappenbild

L*