12  Erstes  Kapitel.

vor,  aber  die  genannte  bildet  für  Italien  ein  besonderes
heraldisches  Charakteristikon  (Abb.  7).

Die  zweckmäßigsten  Formen  zur  Anbringung  der  Wappen,
namentlich  der  zusammengesetzten  mit  mehreren  Feldern,  sind
der  halbrunde  und  der  sogenannte  deutsche  Schild  (Abb.  3),
für  einfache,  besonders  unten  schmäler  werdende  Wappenbilder
  die  Tartsche  oder  auch  der  Dreiecksschild  (Abb.  2  u.  4).
Runde,  verschnörkelte  Schilde  eignen  sich  nicht  gut  zur  Aufnahme
  des  Wappens  und  sind  nicht  immer  zu  empfehlen,  obwohl
  es  auch  hiervon  mustergültige  Beispiele  gibt.

Für  Frauenwappen  sind  schon  seit  alter  Zeit  rautenförmige
  Schilde  häufig,  obwohl  sich  bei  dem  Hineinzeichnen
der  Schildfiguren  in  diese  Art  von  Schilden  oft  nicht  geringe
Schwierigkeiten  bieten.

Als  Regel  mag  überhaupt  bei  der  Wahl  einer  Schildform
immer  die  Art  des  Stiles,  in  dem  das  Wappen  notwendigerweise
  dargestellt  werden  muß,  gelten.  Auf  einem  Barockgebäude
wird  man  keinen  Dreiecksschild,  der  ein  Kind  der  Gotik  ist,
anbringen,  und  auf  einem  Rathause  beispielsweise  im  Stile
der  Frühgotik  soll  kein  reich  verschnörkelter  Kartuscheschild
erscheinen.

Die  Schilde  zur  Zeit  der  lebendigen  Heraldik  waren  meist
von  Holz,  mit  Leder  oder  Pergament  überzogen,  das  dann
bemalt  wurde;  häufig  brachte  man  die  Wappenbilder  in
erhaben  gepreßtem  Leder  (Lederplastik)  oder  aus  in  Kreide
mit  Leim  getränkter  Leinwand  an  (Leinwandplastik)  oder
durch  Zusammensetzung  aus  verschiedenen  Stoffen  und  Pelzwerk
  (Stückung).

Die  Schilde  waren  oft  mit  Metallspangen  beschlagen,  selbst
mit  Edelsteinen  besetzt,  was  zur  Entstehung  mancher  Wappenbilder
  sowie  der  verschiedenfarbigen  (gestückten)  Einfassungen
Anlaß  gegeben  hat.

Sehr  merkwürdige  Originale  von  Dreiecksschilden  mit
Wappenfiguren  in  Lederplastik  sind  die  des  Meisters  deutschen
Ordens  Konrad  von  Thüringen  sowie  Heinrichs  von  Hessen,
gest.  1298  (Abb.  2),  in  der  Elisabethkirche  zu  Marburg,