30  Zweites  Kapitel.

5.  Gemauert  oder  mit  Quaderstücken  geteilt;  so
nennt  man  ein  Schach  mit  mehr  breiten  als  saten  Plätzen
die  so  gestellt  sind,  daß  das  Ende  eines  Feldes  aed  die  Mitte
des  darunter  befindlichen  zu  stehen  kom  nt  (  -
werk  mit  verwechselnden  Fugen,  2  bb.  1  32):
Silber  in  sechs  Reihen  mit  Quaderstücke

Übrigens  ist  dies  ein  Heroldsbild  das  mehr
heraldischen  Spielereien  gehört,  als  wirklich  vork

Durch  gonze  und  halbe  (nur  über  d  die  5
laufende)  Spa

Heroldsbilder.

Abb.  31.  Abb.  32.  Abb.  33.
1.  Wird  eine  Hälfte  eines  goibagenen  Schildes  geteilt.
also  die  Teilungslinie  bloß  von  der  Mitte  des  s  Seitenrandes
nach  dem  Mittelpunkte  gezogen,  so  er  hält  man:  a)  den
spaltenen,  halb  geteilten  Schild,  wenn  *  linke  Schild
hälfte  geteilt  ist;  b)  einen  halb  geteilten,  "684  iltener
Schild,  wenn  die  rechte  geteilt  ist.  (#  bb.5  3).  Ge  l
halb  geteilt  von  Blau,  Rot  und  Silbe

2.  Ebenso  wird  bei  Teilung  und  halber  S
geteilt  und  halb  gespalten,  wenn  die  unter
dagegen  halb  gespalten  und  geteilt,  wenn  die  ol  J
spalten  ist  (Abb.  34):  halb  gespalten  und  heteilt  von  Eilber,
Rot  und  Blau.

Sicherer,  weil  vielleicht  verständlicher,  blason
Abb.  33:  Gespalten,  vorne  Blau,  links  oder  hinten  g
von  Rot  und  Silber;  die  Abb.  34:  Geteilt,  unten  Blau,
oben  von  Silber  und  Rot  gespalten.  b47