Die  gemeinen  Figuren.  53

Die  gemeinen  Figuren  werden  in  drei  Klassen  ein—
geteilt:  1.  In  natürliche,  die  einen  Gegenstand  aus  dem
Tier-,  Pflanzen-,  Erdreich  oder  einen  Himmelskörper
darstellen;  2.  in  erdichtete,  Ungeheuer  oder  Phantasietiere,
und  3.  in  künstliche,  wozu  alle  Gegenstände  der  Kunst,  der
Manufaktur,  des  Handwerks  gehören.

Diese  Figuren  sollen  in  der  Regel  (besonders  die
natürlichen)  nicht  vollkommen  naturgetreu  dargestellt
werden,  sondern  einen  gewissen  eigentümlichen  Stil  und
Charakter  erhalten  und  ornamental  behandelt  werden,  so
daß  sie  ein  besonderes  Gepräge  zeigen,  was  man  den
heraldischen  Typus  oder  Stil  nennt.  Dieser  läßt  sich
kaum  erklären  und  in  Regeln  fassen;  er  ist  Sache  des
künstlerischen  Gefühles  und  kann  nur  durch  Anschauung
vieler  Wappenbilder  aus  der  guten  Zeit  der  Heraldik  erworben
  werden.

Dieser  heraldische  Typus  oder  Stil  ist  in  den  verschiedenen
Zeiten  und  Ländern  verschieden  und  hängt  mit  dem  jeweilig
herrschenden  Stil  der  Kunst,  namentlich  der  Architektur,  zusammen;
  er  trägt  das  Gepräge  desselben  an  sich.  Es  hat
daher  jede  Zeit  ihre  eigentümliche  Ausschmückung  und
Stilisierung  der  Wappenschilder.  So  sind  in  Deutschland
im  12.  Jahrhundert  und  zu  Anfang  des  13.  mehr  derbe,
rundliche  Formen  vorherrschend,  in  der  zweiten  Hälfte  des
13.  und  im  14.  (in  der  Blütezeit  des  gotischen  Baustiles)
schmale,  scharfe,  eckige,  die  im  15.  noch  mehr  ins  Schnörkelige,
Ornamentale  gezogen  sind;  dazu  gesellt  sich  bald  eine  größere
Annäherung  an  die  wirklichen  Formen  der  Natur.  Später
verliert  sich  dieser  heraldische  Charakter  immer  mehr,  bis  in
der  neueren  Zeit  unpassenderweise  die  Figuren  getreu
nach  der  Natur  kopiert,  naturalistisch  behandelt  werden,  wodurch
  sie  das  eigentümlich  Charakteristische  des  Wappenbildes
ganz  einbüßen.  Die  schönsten  und  empfehlenswertesten
Formen  sind  die  des  14.  und  15.  Jahrhunderts.

Das  Wappen  ist  an  und  für  sich  ein  ritterliches  Abzeichen
und  gehört  als  solches  seiner  Wesenheit  nach  dem  Mittelalter