54  Drittes  Kapitel.

an,  soll  also  auch  das  Gepräge  dieser  seiner  Abkunft  beibehalten.
  Denn  da  es  noch  in  derselben  Art  zusammengesetzt
ist  aus  Schild  und  Helm,  so  muß  diese  gewissermaßen
überlieferte  Form  auch  im  einzelnen  durchgeführt  werden;
zum  Helm  würde  aber  eine  modern  gezeichnete  Schildfigur
  wenig  passen.  Zudem  führen  die  meisten  Adeligen
(Länder,  Städte  usw.  an  und  für  sich)  ihr  Wappen  als  ein
von  den  Vorfahren  überkommenes,  als  ein  geschichtliches  Gedenkzeichen.


Besonders  zu  beachten  ist,  daß  die  verschiedenen  Stile
nicht  zu  vermengen  seien;  wenn  man  daher  z.  B.  den  Dreieckschild
  des  14.  Jahrhunderts  wählt,  so  soll  das  darin  befindliche
  Wappenbild  ebenfalls  im  Stile  dieser  Zeit,  nicht
aber  im  Charakter  einer  frühern  oder  spätern  Zeit  gezeichnet
werden.  ·

Für  die  gemeinen  Figuren  gelten  im  allgemeinen  die
nachstehenden  Regeln:

1.  Die  Figur  richtet  sich  nach  dem  Felde,  soll  sich
diesem  anschmiegen  und  dasselbe  möglichst  ausfüllen,  oder
doch  in  einem  gewissen  Verhältnis  zu  demselben  stehen.

2.  Jede  Figur  kann  auch  in  ihren  einzelnen  Teilen  oder
auch  verstümmelt  als  Wappenbild  erscheinen,  ebenso  mit
mehreren  derselben  Gattung,  wie  auch  mit  anderen  gemeinen
Figuren  oder  Heroldsstücken  kombiniert  werden.

1.  Natürliche  Figuren.

a)  Menschen.

Die  Heroldskunst  stellt  die  Menschen  in  verschiedenen
Stellungen,  Beschäftigungen  und  Kleidungen  dar,  Männer
und  Frauen  aller  Stände,  besonders  Ritter,  Könige,  Mönche,
Mohren,  Narren,  Jungfrauen,  wilde  Männer,  letztere  nackt
und  behaart,  mit  langem  Stab  und  Kranz  von  Waldlaub,
verschiedene  Heilige,  in  der  späteren  Zeit  auch  Türken  und
heidnische  Götter  (seit  dem  16.  Jahrhundert).  Meistens  sind  die
Figuren  vorwärts  gewendet,  aus  dem  Schilde  heraussehend.