94  Viertes  Kapitel.  Der  Helm.

vorwärts  gekehrte,  ganz  offene  Helme  (mit  aufgeschlagenem
Visier)  von  Gold,  Prinzen  und  souveräne  Fürsten  ebenso,
aber  etwas  weniger  offen,  nichtsouveräne  Fürsten  führen
silberne,  goldberandete  Helme  mit  neun  Spangen,  Marquis
mit  sieben,  Grafen  und  Vicomtes  ebenfalls  mit  sieben  Bügeln,
aber  nach  rechts  gekehrt,  Freiherren  mit  fünf  Spangen,  rechts
gewendet,  Edelleute  zu  drei  Graden  stählerne  Helme  mit  drei
Spangen  nach  rechts,  Junker  und  Neuadelige  Stahlhelm  mit
herabgelassenem  Visier  rechts  gewendet,  die  Bastarde  ebensolchen
  Helm  nach  links.

Die  englische  Heraldik  benutzt  gleichfalls  den  Helm  zur
Kennzeichnung  des  Adelsgrades.  Der  König  und  die  königlichen
  Prinzen  führen  einen  nach  vorn  gekehrten,  goldenen,
damaszierten  Helm  mit  sechs  goldenen
Spangen  (bars),  die  Herzöge  einen  ebensolchen
  Helm  mit  fünf  goldenen  Spangen,
die  Marquis,  Grafen,  Visconts  und
Barone  denselben  Helm,  aber  seitwärts
gewendet;  die  Baronets  und  Knight  führen
einen  en  fage  gestellten,  silbernen  Helm
mit  offenem  Visier,  die  Esquires  und
Gentlemans  einen  einfachen,  seitwärts  gekehrten
  Stahlhelm  mit  geschlossenem

V  Visier.  Echt  heraldisch,  d.  h.  im  Geiste
Abb.  186.  der  guten,  alten  Heroldskunst,  sind  diese
kunstvollen  Unterscheidungen  gewiß  nicht.

In  Deutschland  haben  diese  gekünstelten,  eben  ganz  unheraldischen
  Systeme  nie  Anklang  gefunden.  Ubrigens  sind
die  ritterlichen  Helme  in  Frankreich  und  England  fast  ganz
abgekommen,  indem  die  napoleonische  Heraldik  an  ihre  Stelle
Barette  mit  Federn  (toques)  setzte;  in  England  pflegt  man
zumeist  nur  Wulste  mit  dem  ursprünglichen  Helmkleinode
frei  schwebend  über  dem  Wappenschilde  anzubringen  (crest,
Abb.  186).