108  Fünftes  Kapitel.

wisser  Rechte,  z.  B.  soll  der  Brackenkopf  dasjenige  der  Jagdgerechtigkeit,
  der  Pfau  des  Turnierkönigamtes,  die  Bischofsmütze
  der  Schirmvogtei  über  Stifter  und  Klöster  bedeuten.
So  kommt  es,  daß  auf  Kleinoden  oft  Figuren  vorkommen,
die  im  Schilde  nicht  enthalten  sind.

Bei  redenden  Wappen  ist  die  Beziehung  auf  den  Namen
oft  nicht  im  Schilde,  sondern  im  Kleinod  zu  suchen.
Es  kommt  nicht  selten  vor,  daß  man  von  einem  durch
Heirat,  Erschaft,  Kauf  erworbenen  Wappen  das  Kleinod  mit
dem  ursprünglichen  des  Geschlechtes  vereinigt  auf  einen

Abb.  210.  Abb.  211.

Helm  setzte,  oder,  wenn  zwei  Wappen  in  einen  Schild  vereinigt
  wurden,  man  stattete  den  einen  Helm  mit  den  zu  den
beiden  Wappen  gehörigen  Kleinoden  aus.

Die  Vereinigung  von  mehr  als  zwei  Kleinoden  auf  einem
Helm  fällt  selten  glücklich  aus;  bei  einer  Vereinigung  hilft
man  sich,  indem  man  z.  B.  einem  Menschen  oder  Tiere  ein
anderes  Kleinod  zu  halten  gibt,  aussetzt  usw.  Ein  Beispiel
bildet  der  Helmschmuck  des  Pfalzgrafen  von  Bayern-Sponheim:
  zwischen  den  blau=  und  silbergeweckten  Hörnern  von
Bayern  sitzt  der  goldene,  rotgekrönte  Löwe  der  Pfalz,  mit
dem  Pfauenschweif  von  Sponheim  in  der  Krone.

Als  Hauptregel  ist  bei  Anbringung  der  Kleinode  zu  beachten,
  daß  sie  stets  auf  dem  Helm  befestigt  sein  müssen,  daher
nie  für  sich  allein,  freischwebend  oder  bloß  auf  einem  Wulst