120  Siebentes  Kapitel.

Bei  den  Blätterkronen  läßt  sich  vom  Künstler  eine  reiche
Phantasie  entfalten  und  dieselben  auch  unschwer  den  verschiedenen
  Stilen  anpassen.

Die  Sitte  der  Rangkronen  für  den  niedern  Adel  datiert
erst  seit  dem  Ende  des  17.  Jahrhunderts.

Ehemals  souveräne  Grafen,  die  den  Titel  „Erlaucht"
führen,  haben  auch  eine  Grafenkrone  (Blätterkrone  mit  roter,
vorstehender  Mütze,  deren  Spitze  ein  Hermelinschwänzchen
ziert.  Ahnlich  sind  die  Kronen  der  englischen  Viscounts.
Diese  Krone  haben  aber  nur  die  Chefs  der  Familien,  beziehungsweise
  die  der  einzelnen  Stämme  und  Häuser,  die  auch
den  Titel  „Erlaucht“  allein  nur  zu  führen  das  Recht  haben,
zu  gebrauchen,  was  hier  besonders  bemerkt  sein  soll.

Abb.  223.  Abb.  224.

Die  Rangkronen  ruhen  auf  dem  Oberrande  des  Schildes
auf,  wie  der  Helm,  nicht  freischwebend.  Sie  werden  statt
des  Helmes  geführt.  Eine  Vereinigung  des  Helmes  mit
der  Rangkronen  zu  einem  Stück  ist  daher  in  der  Regel  nicht
statthaft,  und  die  Rangkrone  soll  weder  als  Helmkrone  zur
Vermittlung  zwischen  Helm  und  Kleinod  noch  zur  Krönung
von  Tieren  oder  anderen  Schild=  und  Kleinodsfiguren  verwendet
  werden,  keinenfalls  aber  darf  man  den  Helm  auf
die  Rangkrone  setzen,  das  heißt  den  Schild  mit  einer  Rangkrone
  bedecken  und  auf  den  Perlen  der  letzteren  den  oder  die
Helme  balanzieren  lassen,  wie  dies  die  mit  den  widersinnigsten
und  unrichtigsten  Ideen  vollgepfropfte  moderne  Kanzleiheraldik
  bei  Wappen  von  Freiherren  und  Grafen  vorschreibt;
auch  eignet  sich  dieselbe  nicht  dazu,  das  Kleinod  aus  ihr  hervorgehen
  zu  lassen,  denn  dieses  gehört  immer  nur  auf  den  Helm.
Es  kommen  in  der  alten  Heraldik  Beispiele  vor,  daß  Kronen,