Die  heraldischen  Rang-  und  Würdezeichen.  125

4.  Die  Marschallsstäbe,  zylinderförmige,  mehr  oder
minder  reich  verzierte  Stäbe.  Sie  werden  heute  noch  von
Marschällen  hinter  den  Schild  ihres  Wappens  und  kreuzweise
  geschrägt  gelegt.

Als  Kuriosum  eines  Amtszeichens,  wenn  dies  auch  nicht
besonders  geschmackvoll  genannt  werden  kann,  mag  der  Bannrichterstab
  gelten,  den  eine  aus  einem  Loche  des  unteren  Teiles
des  Stechhelmes  hervorgehende  Faust  auf  dem  im  Kreuzgange
des  Klosters  Wilten  bei  Innsbruck  befindlichen  Grabstein  des
Alrich  oder  Ulrich  Velsar  (Velser),  Richter  der  Stadt  Innsbruck,
  gestorben  16.  April  1417,  hält.

In  Frankreich  hatten  früher  gewisse  Würdenträger  ihre
besonderen  Abzeichen  hinter  oder  auch  unter  dem  Schild;  so
der  Reichskanzler  und  Siegelbewahrer  zwei  Zepter  mit  einer
Krone  auf  den  Spitzen,  der  Großkammerherr  zwei  Schlüssel,
der  Marschall  zwei  mit  Lilien  besäete  Stäbe  geschrägt,  der
Großadmiral  Anker,  der  Vorschneider  Messer  und  Gabel  usw.

Die  Kurfürsten  führten  ihr  Würdezeichen,  das  ihrer
Funktion  bei  den  Kaiserkrönungen  entspricht,  als  Amtswappen
  im  Schilde:  Brandenburg  wegen  des  Erzkämmereramtes
  das  Zepter,  Sachsen  als  Erzmarschall  die  gekreuzten
Schwerter,  Bayern  den  Reichsapfel  als  Erztruchseß,  Württemberg
  wegen  des  Erbbannerherrnamtes  die  Reichssturmfahne.

4.  Ordenszeichen.

Die  Ordenszeichen  oder  Dekorationen  sind  die  eigentümlichen
  Abzeichen  der  zu  einem  besonderen  Lebenszwecke  oder
zur  Auszeichnung  und  Belohnung  der  Verdienste  gestifteten
Verbrüderungen  oder  Korporationen.  Zu  ersteren  gehören
heute  noch  die  geistlichen  Ritterorden  (Johanniter=  oder
Malteser=  und  Deutscher  Orden);  zu  letzteren  die  von  Fürsten
zur  Auszeichnung  hervorragender  Männer  oder  als  Gunstbezeugung
  gestifteten  Orden.

Von  letzteren  wurden  in  Europa  vom  Jahre  1500  bis
gegenwärtig  mehr  als  hundert  Orden  gestiftet.