126  Siebentes  Kapitel.

Selbstverständlich  ist  nur  der  an  dem  Orden  Beteiligte
und  in  die  Ordensverbindung  Aufgenommene  berechtigt,  das
bezügliche  Ordenswappen  mit  seinem  Wappen  zu  führen.
Die  Stifter  und  ihre  souveränen  Nachkommen,  welche  die
Orden  zu  verleihen  haben,  führen  sie  erblich,  was  auch  als
besonderes  Vorrecht  einzelnen  Familien  verliehen  wurde.

Darüber,  wo  die  Dekorationen  bei  Wappen  anzubringen
seien,  besteht  wohl  keine  bestimmte  Regel  und  es  hängt  meist
von  dem  Wunsch  des  Wappenherren,  dem  Raume  und  den
sonstigen  Umständen  ab,  wo  man  die  Ordenszeichen  anbringt;
die  üblichen  Arten  aber  sind:

1.  In  älterer  Zeit  setzte  man  sie  in  den  Schild,  der  mit
dem  Ordenskreuze  geviertet  wurde  (bei  Maltesern  und  Deutschordensherren),
  d.  h.  in  seinem  ersten  und  vierten  Felde  dieses,
in  den  beiden  anderen  das  Geschlechtswappen.

2.  Im  15.  Jahrhundert  finden  wir  sie  häufig  neben
dem  Wappen,  mit  oder  ohne  Verbindung  mit  dem  Schilde
gezeichnet.

Zu  dieser  Zeit  erscheinen  Ordenszeichen  e  auch  um  den  Hals
Kettchen  beim  Sehschnitt
desselben.  befestigt.  Wurden  die  Ordenszeichen.  an  dem  Schild
hängend  dargestellt,  so  geschah  dies  in  der  Weise,  daß  ein
Loch  in  einer  der  oberen  Ecken  des  Schildes  angebracht  wurde,
durch  das  ein  Kettchen  gezogen  war,  an  dem  dann  das
Ordenszeichen  hing  (Abb.  231).

3.  Man  legte  den  Schild  auf
das  Ordenskreuz  allein  oder  auf
dasselbe  in  einem  Schild  befindliche,
  so  daß  die  vier  Arme  des
Ordenskreuzes  hinter  dem  Schilde
hervorragen  (besonders  bei  Mal-Abb.

  231.  teser=  und  Deutschordensrittern
üblich).

4.  Fürstenorden  werden  am  öftesten  an  ihrer  Kette  um
den  Schild  gehängt,  oder  sind  unter  dem  Schild  angebracht,
indem  sich  die  Ketten  oder  Bänder  hinter  den  Unterrand  ver-