136  Achtes  Kapitel.

In  England  bezeichnen  die  verschiedenen  Seetiere,  Matrosen,
  Männer  in  Amtstracht  usw.  den  Rang  oder  die  Würde.

Es  steht  demnach  (vielleicht  mit  Ausnahme  Englands)
das  Führen  von  Schildhaltern  auch  keineswegs  mit  einem
bestimmten  Rang  in  Verbindung,  und  jeder  Wappenherr
kann  sich  sein  Wappen  nach  Belieben  mit  Schildhaltern  auszieren;
  so  wurde  es  auch  in  alter  Zeit  gehalten.  Die  Kanzleiheraldiker
  sind  über  derlei  Ketzereien  allerdings  entsetzt,  was
aber  niemanden  hindern  soll,  ganz  nach  eigenem  Geschmack
zu  handeln.

2.  Wappenmantel.

Der  Wappenmantel  ist  die  hinter  einem  ganzen  Wappen
angebrachte  mantel=  oder  vorhangartige  Draperie,  wodurch
dasselbe  gewissermaßen  innerhalb  eines  Zeltes  erscheint,  ohne
direkte  Verbindung  mit  dem  Wappen,  bloß  als  Dekoration.

In  der  Regel  erscheint
  der  Mantel
an  beiden  Seiten  aufgebauscht
  und  mit
Schnüren  gebunden
(Abb.  250).  Die
mittlere  Kuppel  ist
stets  mit  einer  Rangkrone
  bedeckt,  welche
die  Spitze  des  Zeltes
bildet;  an  den  Seiten
  wallt  es  auch  bisweilen
  ungebunden
in  schweren  Falten
herab.  Kommt  die
Draperie  aus  der
Rangkrone,  dem  Hut
oder  der  Mütze  hervor,  so  nennt  man  sie  passender  Wappenmantel;
  steht  aber  das  ganze  Wappen,  Schild  und
Helm  oder  Krone  unter  der  Prachtdecke,  so  daß  diese