Neuntes  Kapitel.  Die  Beizeichen  oder  Brüche.  139

Zu  den  heraldischen  Prachtstücken,  die  zur  Ausschmückung
eines  Wappens  dienen,  gehören  auch  die  Fahnen  und  Banner
von  verschiedener  Form,  die  hinter  den  Schild  gesteckt  erscheinen,
  oder  von  den  Schildhaltern  getragen  werden;  es
sind  manchmal  die  wirklich  eroberten  Fahnen,  deren  Bild
als  Erinnerungszeichen  der  Tapferkeit  zu  führen  dem
Wappenherrn  gestattet  wurde.  Im  17.  und  18.  Jahrhundert
artete  aber  diese  Sitte  aus,  und  man  brachte  unter  und  um
den  Schild  geschmacklos  überladene  Trophäen  mit  Kanonen,
Mörsern,  Kugelhaufen,  Trommeln  usw.  an,  die  bloß  im  allgemeinen
  die  militärische  Würde  bezeichnen  sollen,  aber  das
Wappen  selbst  meist  verunstalten  und  völlig  erdrücken.

Neuntes  Kapitel.
Die  Beizeichen  oder  Brüche.

Um  die  Wappen  der  Nebenlinien  eines  Hauses,  dann
jüngere  Deszendenten,  überhaupt  von  Personen,  die  mit  dem
Hauptstamme  das  gleiche  Wappen  führen,  zu  unterscheiden,
werden  bestimmte  Merkmale  gewählt,  durch  die  sich  die
Wappen  von  dem  Hauptwappen  des  Hauses  unterscheiden.
Diese  Merkmale  nennt  man  Beizeichen  oder  Brüche;
sie  bestehen:

1.  In  einer  Veränderung  der  Farben.  Ist  z.  B.  das
Stammwappen  einer  Familie  ein  Löwe,  so  erhält  er  bei  den
einzelnen  Linien  verschiedene  Farben,  wodurch  die  Linien
kenntlich  sind.

2.  In  veränderter  oder  entgegengesetzter  Stellung  des
Wappenbildes,  z.  B.  ein  springender  Fuchs,  von  einer  Seitenlinie
  in  einen  gehenden  verwandelt,  oder  eine  vorwärts  gewendete
  Figur  in  eine  nach  der  Seite  sehende  verändert,  was
aber  heutzutage  wohl  kaum  mehr  vorkommen  dürfte.