Zehntes  Kapitel.  Die  Vereinigung  der  Wappen.  143

belegen  in  derselben  Reihenfolge  das  entsprechende  Beizeichen
des  Vaters,  so  hat  z.  B.  der  älteste  Sohn  des  Zweitgebornen
einen  Turnierkragen  auf  dem  Halbmond,  der  dritte  Sohn
des  Fünftgebornen  einen  Stern  auf  dem  Ring,  der  zweite
Sohn  des  Viertgebornen  den  Mond  auf  der  Merlette  usw.
Dieses  System  gilt  noch  heutzutage.

In  Deutschland  beschränkte  man  sich  in  der  Regel  nur
auf  die  Veränderung  des  Helmkleinodes  bei  unverändertem
Schild  oder  die  Veränderung  der  Tinkturen  der  Schildfiguren;
  auch  andere,  willkürlich  gewählte  Figuren  kommen
als  Brüche  vor.  In  der  Praxis  verdienen  aber  die  eigentlichen
  (Turnierkragen  und  Faden  oder  Einbruch)  ihrer
Deutlichkeit  wegen  den  Vorzug.

Es  ist  eine  ganz  irrige  Ansicht,  daß  die  Wendung  einer
gemeinen  Figur  nach  links  die  uneheliche  Geburt  bezeichne,
da  sich  die  Stellung  der  Schildfiguren  nach  der  des  Schildes
richtet  und  links  gewendete  Figuren  gar  oft  vorkommen.

Zehntes  Kapitel.

Die  Vereinigung  der  Wappen  (zusammengesetzte
  Wappen).

—.

Zusammengesetzte  Wappen  sind  solche,  die  als  ein  Ganzes
aus  mehreren  einzelnen  Wappen  bestehen,  z.  B.  das  Wappen
eines  Staates  aus  denen  der  einzelnen  Länder,  oder  das  einer
Familie  aus  denen  der  von  ihr  aufgeerbten  Geschlechter  oder
ihrer  verschiedenen  Besitzungen  zusammengesetzt.

Diese  Zusammensetzung  wird  entweder  durch  Verbindung
der  einzelnen,  getrennten  Schilde  oder  (was  am  gewöhnlichsten
  ist)  durch  Vereinigung  derselben  in  einen  Schild,
wobei  die  einzelnen  Wappen  als  Stücke  oder  Felder  desselben
erscheinen,  bewerkstelligt.