144  Zehntes  Kapitel.

Die  Schilde  getrennt  können  zu  einem  einzigen  Wappen
auf  dreierlei  Art  verbunden  werden:

1.  Durch  Zusammenstellung  der  Schilde;  zwei
werden  meist  gegeneinander  geneigt,  drei  setzt  man  in
Gestalt  eines  Dreieckes,  vier  1.  2.  1  (immer  den  vornehmsten
oben),  noch  mehrere  im  Halbkreis  oder  Kreis,  den  Hauptschild
  in  der  Mitte.

2.  Durch  Zusammenschiebung,  wobei  sie  sich  mit
einem  Seitenrand  der  ganzen  Länge  nach  berühren.

3.  Durch  Zusammenbindung  mit  Bändern  oder
Schleifen.

Dagegen  werden  zwei  oder  mehr  Wappen  in  einen
Schild  auf  viererlei  Art  vereinigt:

1.  Durch  Einfassung,  wenn  ein  Schild  mit  seinem
Wappen  im  kleineren  Maßstabe  auf  einen  anderen,  größeren
Wappenschild  gelegt  wird  (Abb.  256).

2.  Durch  Verschränkung,  wobei  die  einzelnen  Wappen
in  den  durch  Längs=  oder  Querlinien  oder  durch  beide  in
mehrere  Plätze  abgeteilten  Schild  als  Schildstütze  oder  Felder
eingesetzt  werden,  die  am  häufigsten  angewendete  Art.

3.  Durch  Einpfropfung,  wenn  Figuren  oder  Wappen
zwischen  die  einzelnen  Felder  des  Hauptschildes,  gleichsam
zwischen  die  Fugen  desselben,  eingeschaltet  oder  eingepfropft
werden,  in  der  Regel  in  Gestalt  einer  Spitze  in  der  Mitte
des  Unterrandes  oder  einer  gestürzten  Spitze;  doch  darf
das  Wappenbild  des  Hauptschildes  dabei  nicht  gespalten
werden  (Abb.  257).

4.  Durch  Einverleibung  oder  Auflegung,  wobei
die  Figur  eines  Wappens  mit  der  des  anderen  belegt  wird,
z.  B.  der  Pfahl  eines  mit  dem  Löwen  des  damit  zu  vereinigenden
  Wappens;  oder  das  aufgelegte  Wappen  erscheint
statt  in  seinem  ganzen  Schilde  in  dem  zu  einem  Heroldsbilde
(Pfahl,  Balken  usw.)  verringerten  Teile  desselben.  So  kann
z.  B.  ein  Wappen,  das  drei  goldene  Lilien  im  roten  Felde
enthält,  mit  einem  anderen  vereinigt  werden,  indem  man
letzterem  einen  roten  Pfahl  oder  Schrägbalken  mit  goldenen