148  Zehntes  Kapitel.  Die  Vereinigung  der  Wappen.

Wappen).  In  bezug  auf  die  Rangkrone  wird  natürlich  die,
welche  die  höchste  Würde  bezeichnet,  über  das  zusammengesetzte
  Wappen  gesetzt,  z.  B.  die  Königskrone  über  ein  aus
den  Wappen  der  einzelnen  Länder  bestehendes  Gesamtwappen.

Verheiratete  Frauen  (ledige  führen  das  väterliche  Stammwappen)
  oder  Witwen  vereinigen  ihr  Geburtswappen  mit
dem  des  Gatten  und  zwar  hat  letzteres  den  Vorrang,  steht
daher  bei  getrennten  Schilden  in  dem  rechten,  bei  einem
gespaltenen  Schild  rechts
oder  bei  einem  geteilten
oben.  Wird  die  Vereinigung
  durch  Einfassen  bewerkstelligt,
  so  befindet  sich
das  Stammwappen  gewöhnlich
  im  Rücken-,  das  männliche
  im  Mittelschild.

Sollen  die  elterlichen
Wappen  mit  vereinigt  werden,
  so  kommen  diese  in
einen  Mittelschild  mit  derselben
  Ordnung  (das  väterliche
  vorne  oder  oben),  bei

mehreren  Ahnen  erhalten
Abb.  259.  die  des  Mannes  die  vornehmere
  Reihe.

In  der  Regel  werden  heutzutage  Ehe=  oder  Alliancewappen
  nur  mehr  durch  Nebeneinanderstellung  vereinigt,
was  übrigens  in  der  deutschen  Heroldskunst  schon  in  der
frühesten  Zeit  geübt  wurde,  und  zwar  geschah  dies  meist  in
der  Weise,  wie  dies  bei  Abb.  244  zu  sehen  ist.  Wir  geben
als  Beispiel  das  im  St.  Christophorus-Arlberg-Bruderschaftsbuch
  enthaltene  Wappen  Herzog  Albrechts  III.  von  Osterreich
(mit  dem  Zopf),  an  dessen  Schild  das  seiner  zweiten  Gemahlin
Beatrix  von  Hohenzollern,  Tochter  Friedrichs  VII.,  Burggrafen
  von  Nürnberg,  an  dem  Helm  aber  der  hohenzollernsche
Schwanenorden  hängt  (Abb.  259).