Schon  jetzt  liegen  Fälle  vor,  wo  Frauen  mit  2  bis  3  Kindern,  deren  Ernährer  schon  an  14  Tagen  in  ihren
Einberufungsgarnisonen  liegen,  von  den  gesetzlichen  Kriegshilfsgeldern  (15  und  je  6  Mark)  noch  nichts
erhalten  konnten.  Auch  die  Kriegshilfe  muß  derartige  Fälle  noch  zurückstellen,  weil  selbstredend  andere
Frauen,  deren  Ernährer  nicht  mehr  in  der  Garnison,  sondern  schon  vor  dem  Feinde  stehen,  bevorzugt
werden  müssen.  Auch  ähnliche  Fälle  liegen  bei  uns  vor.  Es  ist  unser  Hauptaugenmerk  darauf  gerichtet,
gerade  diesen  Ärmsten  der  Armen,  deren  Angehörige  hinausziehen  um  unser  Gut  und  unser
Vermögen  und  unsere  Lieben  mit  ihrem  Blut  und  Leben  zu  schützen  vor  Not  und  Greuel,
unt  die  noch  aller  Mittel  entblößt,  keinen  Anspruch  an  die  mildtätigen  Kriegshilfsinstitute  haben,  zu  helfen.
Es  sind  bis  jetzt  Lebensmittel,  Brot,  geräucherter  Speck  und  Wurst  nebst  183,02  Mk.  in  dankenswerter
  Weise  eingegangen.

Wir  müssen  die  Mildtätigkeit  unserer  Mitmenschen  noch  mehr  anrufen,  denn  je  länger  der  Krieg
dauert,  desto  mehr  werden  wir  wegen  ähnlicher  Fälle  angegangen.  Schreiben  aller  Art  werden  taglich
beantragt  und  kostenlos  angefertigt.  —  Wir  haben  sehr  viele  und  sehr  reiche  Leute  in  Hamburg  und  Umgebung,
  die  glauben,  wenn  sie  der  Kriegshilfe  und  dem  Roten  Kreuz  etwas  gegeben  haben,  das  sei  genug.
Gerade  an  die  wohlhabenden  Leute  richten  wir  die  herzliche  Bitte,  uns  einen  entsprechenden  Beitrag
für  die  Zurückgebliebenen  der  Binnenschiffer  und  deren  Boots-  und  Steuerleute,  zur  Milderung.
der  momentanen  Not  beizusteuern.  Sind  wir  so  weit,  daß  wir  Überschuß  haben,  dann  werden  auch  wir
dem  Roten  Kreuz  und  der  Kriegshilfe  etwas  beisteuern.  Vorerst  aber  müssen  wir  die  uns  nächstliegende
Not  lindern  und  helfen.  Gott  wird's  Ihnen  allen  reichlich  lohnen.

22.  August.

Sofia.  Auf  Anordnung  des  bulgarischen  Kriegsministeriums  ist  der  Hafen  von  Burgas  für  die  Handelsschiffahrt
  gesperrt.  Im  Hafen  von  Warna  dürfen  die  Schiffe  nur  am  Tage  aber  nicht  ohne  Lotsen  an  Bord  einlaufen


Englands  Wortbruch.  Durch  Angriff  unserer  Schutzgebiete  in  Afrika  hat  sich  England  eines  großen
Verstoßes  gegen  bie  internationalen  Abmachungen,  denen  auch  England  beigetreten  ist,  schuldig  gemacht.

Der  Arkikel  der  Kongoakte  setzt  fest,  daß  die  Kolonien,  die  in  der  Freihandelozone  liegen,  und  deren  Mutterland
  in  einen  Krieg  verwickelt  wird,  durch  Zusammenwirken  der  an  der  Kongoakte  beteiligten  Mächte  neutralisiert
  und  so  betrachtet  werden  sollten,  als  ob  sie  einem  nicht  kriegführenden  Staate  angehörten.  Die  kriegführenden
  Teile  würden  von  dem  Zeitpunkt  an  darauf  Verzicht  zu  leisten  haben,  ihre  Feindseligkeiten  auf  die  also
neutralisierten  Gebiete  zu  erstrecken  oder  dieselben  als  Basis  für  kriegerische  Operationen  zu  benützen.  Der
Artikel  11  geht  von  der  richtigen  Erwägung  aus,  daß  die  Übertragung  eines  europäischen  Krieges  auf  die  afrikanischen
  Kolonien  einerseits  für  die  Kriegführenden  vollkommen  zwecklos  ist,  andererseite  den  Eingeborenen
gegenüber  von  verderblicher  Wirkung  sein  muß.  Dieses  Vertrauen  ist  von  England  schmählich  mißbraucht
und  gebrochen  worden.

Doch,  was  fragt  ein  solcher  abgefeinter  Spitzbube  und  Verbrecher  wie  der  Engländer  einer  ist,  nach  Vertragsbruch.
  Möge  er  ein  für  allemal  so  gekennzeichnet  werden,  daß  kein  Staat  mehr  sich  mit  ihm  in  vertragliche
  Verhältnisse  einläßt.

Russische  Kriegsschiffe  sollen  in  der  finnischen  Bucht  aus  Versehen  einen  russischen  Kohlendampfer
in  Grund  geschossen  haben.  5000  Tons  Kohlen.

Amsterdam  meldet,  daß  auf  der  Schelde  bei  Antwerpen  zwei  schnell  fahrende  Boote  von  der  Ostende-Dover
Linie  bereit  liegen,  um  bei  einer  Eroberung  Antwerpens  durch  die  Deutschen  die  belgische  Königsfamilie  aus
Antwerpen  fortzubringen.  Wenn  man  anderen  Gerüchten  glauben  will,  so  ist  die  Königin,  als  die  Tochter  des
verstorbenen  Herzogs  Karl  Theodor  von  Bayern  in  Possenhofen  am  Starnbergersee,  dem  Sommersitz  der
herzoglichen  Familie,  und  auch  in  Bad  Kreuth  wiederholt  gesehen  worden.

Der  Sultan  von  Marokko  hat  auf  französische  Veranlassung  alle  Deutschen  und  Österreicher  ausgewiesen.
