nicht gegebenenfalls die fürstliche Familie noch das Land ohne Obhut sei). « .Auch-inBadenfindenwireineninteressantenFallinder Abdankung des Markgrafen Ernst im Jahre 1552. Er überließ seinen Söhnen Bernhard und Karl die geteilte Herrschaft, doch mit dem Vorbehalt gewisser Rechte und Einkünfte und einer Oberaufsicht über das gesamte Rechnungswesen17). Aus jüngeren Tagen wollen wir noch den Thronverzicht König Ludwigs I. von Bayern als eine Folge der politischen Er- eignisse des Jahres 1848 erwähnen 18). Durch parallele Vorgänge werden auch die Thronentsagungen Kaiser Ferdinands von Oster- reich 19o) und Herzogs Joseph von Sachsen-Altenburg 20) hervor- gerufen. Endlich soll der Verzicht des Fürsten Günther Friedrich Karl von Schwarzburg-Sondershausen aus dem Jahre 1880 nicht vergessen werden. Zwei außerdeutsche Länder sind durch die Thronentsagung Karls V. unmittelbar berührt worden: Spanien und die Nieder- lande. „Das Reich, in dem die Sonne nicht untergeht“, zer- splitterte durch diese Tat. Auf den Thron Spaniens verzichtete Karl vor der Entsagung in Deutschland, und wie früher bereits erwähnt, zugunsten seines Sohnes Philipps II. Ferner muß in der spanischen Geschichte die 1724 erfoldgte Abdankung Philipps V.21) erwähnt werden, der nach dem Tode seines Sohnes Ludwigs I., zu dessen Gunsten er verzichtet hatte, den Thron wieder bestieg. In den Wirren des Jahres 180822) erleben wir in Spanien die Abdankung Karls IV. und 16) Strieder, Grundlage zu einer hessischen Gelehrten- und Schrift- stellergeschichte, Cassel 1894, Bd. 9, S. 187. 17) Weech, Badische Geschichte, Karlsruhe 1890, S. 254ff. 18) Sepp, Ludwig Augustus, König von Bayern, 1869, S. 491ff. 19) Ghillany, Europäische Politik, Bd. 2, S. 118 ff. 20) Ghillany, Europäische Politik, Bd. 2, S. 118ff. 21) Dierks, Geschichte Spaniens II, Berlin 1896, S. 450. 22) Baumgarten, Geschichte Spaniens vom Ausbruch der fran- zösischen Revolution bis auf unsere Tage, Bd. I, S. 177ff.