Erster Abschnitt. Einleitung. &# 1. Uebersicht über die Geschichte Badens und seiner Verfassung. Geographisches ½. Die Landestheile, welche jetzt das Großherzogthum Baden bilden, verdanken ihre erste Kulti- virung den Kelten und den Römern. Das Urvolk waren wahrscheinlich die Kelten. Nach dem Zusammenstoß der Deutschen mit den Römern setzten die Letzteren in diesen Rheinlanden sich bleibend fest, römische Kultur dort verbreitend, auch dem Christenthum die Wege bahnend. Hauptstadt des mittleren Theiles dieses Landes war damals Baden (civitas Aurelia aquensis). In den seit Kaiser Caracalla (um 213) lange Zeit hindurch geführten Kämpfen zwischen den Alemannen und den Römern wurden viele der seitherigen Landeseinwohner vertrieben und die Alemannen herrschend. Nachdem diese wieder den salischen Franken (Schlacht bei (2) Zülpich 496) unterlegen und insbesondere in dem Landestheil nördlich der Oos durch Franken und Chatten verdrängt worden waren, herrschte auch hier das fränkische Königthum. Nach dem Zerfall des Karolingischen Reiches fiel durch den Vertrag von Verdun (843) das jetzt badische Gebiet, in welchem inzwischen das Christenthum Eingang gewonnen hatte, zu Deutschland. Unter der fränkischen Herrschaft waren die alemannischen Gesetze und Stammeshäupter, die Herzoge, zunächst belassen worden. In Folge von Aufständen der Letzteren wurde jedoch in der Mitte des 8. Jahrhunderts das Volksherzogthum abgeschafft; Alemannien oder Schwaben erhielt die fränkischen Militär= und Staatseinrichtungen, welche sich in der Gauverfassung vereinigten. Die Grafen, als Oberrichter und Kriegshauptmänner der verschiedenen Gaue, waren königliche Amt- leute, über denen der Herzog als oberster Kriegsherr und Heerführer waltete. Allmählich zer- siel jedoch die Gauverfassung, aus den Grafen wurden erbliche Fürsten, die Herzogthümer, so auch das von Schwaben, gingen unter. Unter den Grafenhäusern wurden für diejenigen Lande, welche jetzt das Großherzogthum bilden, das Zähringische und das Habsburgische von überwiegender Wichtigkeit. Das Grafenhaus der Zähringer erlangte durch Berthold I., den Bärtigen, die Anwart- schaft auf das Herzogthum Schwaben; da dieses jedoch in der Folge auf Rudolf von Rhein- felden und das Geschlecht der Hohenstaufen überging, so wurde er 1057 statt dessen mit der Anwartschaft auf das Herzogthum Kärnthen und 1061 mit diesem selbst belehnt. Da der Besitz dieses Herzogthums aber nicht zu erlangen war, auch die Belehnung später zurückgenommen wurde, nannte sich das Geschlecht „Herzoge von Zähringen". Die Zähringer, in der Ortenau, im Breisgau, Zürichgau und Thurgau wohlbegütert, behaupteten im Südwesten Deutschlands ein hohes Ansehen, welches sie durch verdienstliche Regierungsweise, insbesondere die Gründung und Förderung städtischer Gemeinwesen vermehrten. Die jüngere Linie ist 1218 mit Berthold W., Herzog von Zähringen, ausgestorben. Die ältere Linie hat zum Stammherrn Hermann I., älte- ren Sohn Bertholds I. Ihm hatte sein Vater die mit dem Herzogthum Kärnthen verbundene Verwaltung der Markgrafschaft Verona übertragen und ihm außerdem die Herrschaft Hachberg (Hochberg) nebst Besitzungen in der Ortenau und im Murrgau gegeben. Seine Nachkommen nannten sich theils Markgrafen von Verona — ohne jedoch den Besitz dieser Mark dauernd zu 1) Vierordt, K. F., Badische Geschichte bis zum Ende des Mittelalters, Tübingen 1865; Hof- u. Staatshandbuch des Großherzogthums Baden, Karlsruhe 1892, S. 1—6; das Großherzogthum Baden, S. 139ff.; Weech, Fr. von, Badische Geschichte, Karlsruhe 1890, u. die dort angef. Werke. — Derselbe, Geschichte der bad. Verfassung, Karlsruhe 1868. Handbuch des Oeffentlichen Rechts. III. 2. Aufl. Baden. 1