Abkürzungen (in der Abhandlung.) Wo gesetzliche Vorschriften ohne weiteren Zusatz angegeben sind, handelt es sich um das Hilfsdienstgesetz. War dessen An— gabe zur Unterscheidung von anderen Vorschriften notwendig, ist die Abkürzung HDG. gebraucht. BGB. — Bürgerliches Gesetzbuch. RGBl. -— Reichsgesetzblatt. RNVO. = Reichsversicherungsordnung.