Vorwort. Die Einführung der vaterländischen Dienstpflicht bedeutet die planmäßige Zusammenfassung und Nutzung der deutschen Arbeitskraft im entscheidenden Abschnitt des Krieges. Es gilt, die Arbeitskräfte nach den Bedürfnissen der Kriegswirtschaft heranzuziehen, zu verteilen und an die übernommene Tätigkeit zu binden. Die Wirkungen des Gesetzes wird das deutsche Volk in allen Kreisen und Schichten verspüren. Stellt doch das Gesetz den Grundsatz an die Spitze, daß sich die Arbeitspflicht auf jeden ohne Unterschied des Standes und der Stellung erstreckt. Daraus erklärt es sich leicht, daß das gesamte deutsche Volk dem Vollzug des Gesetzes mit gespannter Erwartung entgegensieht. Das Gesetz über die vaterländische Dienstpflicht ist seit seinem Inkrafttreten am 6. Dezember 1916 durch eine Anzahl reichs= und landesrechtlicher Vorschriften ergänzt worden. Nunmehr ist die Gesetzgebung zu einem gewissen Abschluß gelangt, der eine zusammen- fassende Darstellung ermöglicht. Der vorliegenden Ausgabe liegt die Absicht zugrunde, den Rechtsstoff in einer auch weiteren Kreisen verständlichen Form kurz und anschaulich zusammenzufassen. Auf eingehendere rechtliche Erörterungen ist dabei keineswegs verzichtet. Der Abdruck der Gesetzestexte soll das Aufsuchen der Rechtsquelle selbst ermöglichen, die beigefügten Muster- formblätter zu einer Vereinfachung des Vollzuges bei— tragen. Bei der Bearbeitung, die zu einem beschleunigten Abschluß drängte, hat mich Herr Rechtspraktikant Dr. Ludwig Gebhard in München in weitgehendem Maße unterstützt. Die beiden letzten Abschnitte der Darstellung (die Organe des Hilfsdienstes, das Ver-