— 8 — erheblichen Teil seines Bedarfs deckten. Dies nötigt zu einer Steigerung der eigenen Erzeugung, zur Herstel- lung von Ersatzstoffen wie zur staatlichen Verteilung der Vorräte. Die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten in der Arbeiterfrage will das Hilfsdienstgesetz regeln. Ohne in die militärischen Interessen störend ein zugreifen, will es für die Zuführung der nötigen Arbeitskräfte in die kriegswirtschaftlichen Betriebe Vorsorge treffen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Kriegswirtschaft faßt es alle verfügbaren und geeigneten Arbeitskräfte zielbewußt und planmäßig zusammen. Es geht von dem Gedanken aus, daß das im Frieden durch die Rechtsordnung geschützte Interesse am freien, der Leistungsfähigkeit des einzelnen überlassenen Erwerb zurücktreten muß hinter das Interesse, das die Gesamt- heit, der Staat, an seiner Arbeitsleistung zur Abwehr der gemeinsamen Gefahr hat. Von diesem Gesichts- punkt aus führt es die öffentliche Arbeitspflicht, die Verpflichtung zur Tätigkeit in der Kriegswirtschaft ein und stellt sie der Wehrpflicht ergänzend zur Seite. Die Durchführung dieses großzügigen Planes birgt jedoch eine Fülle von Schwierigkeiten. Handelt es sich doch nur in einer verhältnismäßig geringen Zahl von Fällen um die Nutzbarmachung brachliegender Arbeitskräfte. Die wesentliche Aufgabe besteht darin, die Arbeitskräfte anderen, für die Kriegführung weniger wichtigen Wirtschaftszweigen zu entnehmen. Diese Verschiebung der Arbeitskräfte hat aber notwendig eine weitere Umgestaltung unserer Volkswirtschaft zur Voraussetzung: Die Zusammenlegung der kriegswirt- schaftlich minderwichtigen Betriebe zugunsten des Aus- baues der Kriegswirtschaftszweige. Grundzüge Diese Ziele des Gesetzes sollen erreicht werden auf der Grundlage organisierter Freiwilligkeit. Die weitere Einstellung unseres Wirtschaftslebens auf die Zwecke der Kriegführung wie die Eingliederung des einzelnen in die Kriegswirtschaft soll sich unter möglichst geringer Anwendung von Zwangsmitteln abspielen. Die Zu- sammenlegung und Umgestaltung der Betriebe soll sich