— 13 — die Angehörigen der uns in diesem Kriege verbündeten Staaten nicht. So kann z. B. ein in Bayern leben— der Oesterreicher nicht zum Hilfsdienst herangezogen werden. Ebensowenig sind die nichtdeutschen Bewohner der besetzten feindlichen Gebiete hilfsdienstpflichtig. Andererseits sind auch die Männer mit deutscher Diensttsticht Staatsangehörigkeit innerhalb der vorgeschriebenentendlenen Altersgrenze dienstpflichtig, die sich nicht in Deutsch land, sondern im Ausland, sei es im verbündeten, neutralen oder feindlichen Ausland aufhalten. Eine andere Frage ist die, wie weit es möglich ist, diese Personen zum Hilfsdienst heranzuziehen. Unter Um- ständen werden ihnen die Dienste, welche sie dort leisten, als vaterländischer Hilfsdienst anzurechnen sein. Das Gesetz schließt die Möglichkeit, den vaterländischen Hilfsdienst im Ausland zu erfüllen, grundsätzlich nicht aus. Wenn der Dienst auch nicht im Vaterland ge- leistet wird, so kann er ihm doch unmittelbar oder mittelbar zugute kommen. Bei der engen Verknüpfung der Interessen der verbündeten Mächte ist es keines- wegs ausgeschlossen, daß die von Deutschen in verbün- deten Ländern geleisteten Dienste als vaterländischer Hilfsdienst anzusehen sind. Der Grundsatz, daß die Dienstpflicht nicht not- wendig im Reichsgebiet erfüllt werden muß, tritt auch insoferne zutage, als der Dienstpflichtige zur Arbeit im besetzten feindlichen Gebiet herangezogen werden kann. Unter Umständen wird seine Arbeit gerade hier von besonderem Wert sein. Nilcht dienstpflichtig sind Personen, die zum Dienste Verbällnis“ in der bewaffneten Macht einberufen sind. Die Dienst-Wehrpflicht pflicht soll nur zur Ergänzung der Wehrpflicht dienen, soll Wehrpflichtige für die Erfüllung dieser Pflicht freimachen, sie ihr aber nicht entziehen. Die Dienst- pflicht ruht deshalb während des Dienstes bei der be- waffneten Macht. Die Dienstpflicht kennt keine sozialen Unterschiede. Sie ist unabhängig von der Stellun g.teinesoslalen welche der Dienstpflichtige im bürger-Unterschtede lichen Leben einnimmt. Standesunterschiede