Musterverträge, Formblätter. 1 Dienstvertrag für die Hilfsdienstpflichtigen, die als Ersatz für Militärpersonen eingestellt werden.*) Auf Grund des Gesetzes über den vaterländischen Hilfs- dienst vom 5. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1333). TDer.I geboren annn.. (Militärverhältniss)) , wird hierdurch als angestellt unter folgenden Bedingungen: 1. Der Dienstantritt erfolgt am 2. Die Art der Verwendung und die Regelung der Dienst- stunden des Angestellten bestimmt der Arbeitgeber. Es ist auch Sonntags Dienst zu leisten. Im Dienstinteresse ist auch außer- halb der festgesetzten Dienststunden zu arbeiten. 3. Die Vergütung beträgt Mk. (in Worten Mark) und ist nachträglich zahlbar.) 4. Die Kündigungzsfrist ist (sofern nicht zunächst eine Probe- zeit vereinbart ist) 2 Wochen zum Monatsschluß.) 5. Für die Leistungen zur Kranken-, Invaliden= und An- gestelltenversicherung gelten, sofern nicht besondere Bestimmun- gen erlassen werden, die gesetzlichen Bestimmungen. 6. Im Krankheitsfalle ist dem Arbeitgeber sofort auf schnellstem Wege Mitteilung zu machen und auf Verlangen des Arbeitgebers ein ärztliches Attest einzureichen. ) Abgedruckt aus Nr. 7 der amtlichen Mitteilungen und Nachrichten „Kriegsamt“. ste) Im Falle des Bedürfnisses sind Zulagen zu gewähren für die zu versorgenden Familienangehörigen. ie) Nach Bedarf zu ändern.