— 114 — Muster') für die Bescheinigung, die der Schlichtungsausschuß auf die Beschwerde des Arbeitnehmers ausstellt, § 9 Abs. II des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, § 5 der Bekanntmachung betr. Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. Dieser Schein ist bei der einstellenden Firma abzugeben. Bescheinigung. geboren am der vvon. bis bei (Name oder Firma des Arbeitgebers oder der Organisation) in dem in (Ort, Straße, Hausnummer) belegenen Betriebe beschäftigt war, wird gemäß § 9 Abs. II des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst diese Bescheini- gung als Abkehrschein erteilt. Schlichtungsausschuß Unterschrift des Versicherten ) Abgedruckt aus Nr. 8 der amtlichen Mitteilungen und Nachrichten „Kriegsamt"“.