Übersicht. J. Allgemeines. Seite .Bekanntmachung des Bundesrats betr. Ausdehnung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst auf An- gehörige der, österreichssch- -ungarischen Monarchie vom pri .Bekanntmachung des Bundesrats über den Schutz der im Abaterländis en Hilfsdienst tätigen Personen vom ai . .Komgliche Verordnung betr die Rechte der zum Gar- nisonwachtdienst, Bahn= und Brückenschutz bestellten Hilfsdienstpflichtigen vom 3. Februar 1917 Bekanntmachung der K. Staatsministerien der Justiz, des Innern und des K. Kriegsministeriums betr. die Rechte der zum Garnisonwachtdienst, Bahn- und Brückenschut bestellten Hilfsdienstpflichtigen vom 6. de- ruar II. Meldewesen und Arbeitsvermittlung. Erlaß des Kriegsamts zu § 5 Ziff. 1 der Bundesrats- verordnung vom 1. März 1917 (Ausnahme von der Meldepflicht für die im Kirchendienst tätigen Personen. Begriff des Kirchendienstes.) . .EntfchlreßungdesK Staatsministeriums des Innern und des K. Kriegsministeriums betr. den Vollzug des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 23. März 1917 (Ausnahme von der Meldepflicht für die im Reichs-, Staats-, Gemeinde- oder Kirchendienst tätigen Personen. zu diesen gehören außer den Be- amten auch die sonst hauptberuflich angestellten Per- sonen, auch die Arbeiter. In den Ruhestand bersette Beamte unterliegen der Meldepflicht) 10 10 12