— 16 — Bekanntmachungen selbst in der Presse zu veröffentlichen, wenn die Angehung des zuständigen Hauptarbeitsamts vergeblich ge- wesen ist oder keinen Erfolg verspricht. Die Bekanntmachungen sind nach folgendem Muster zu erlassen: Vaterländischer Hilfsbienst. Aufforberung des Kriegsministeriums zu freiwilliger Melbung nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. Es werden gebraucht Meldungen sind zu richten an . . . . . ....... .(dicBedarfsstelle). Kriegsamtsstelle (Kriegsamtsnebenstelle). 11 Entschließung des K. Kriegsministeriums betr. Nachtrag zum Dienstvertrag mit Hilfsdienstpflichtigen als Ersatz für Militärpersonen im Inland. Vom 26. April 1917. Amtl. Mitteil. u. Nachr. d. Kriegsamts Nr. 13. Bayer. Beilage Ziff. 3. Gemäß dem Erlaß des Kriegsministeriums vom 7. März 1917 Nr. 26639 wird bestimmt, daß in das Muster des Dienst- vertrages für die Hilfsdienstpflichtigen, die als Ersatz für Mili- tärpersonen im Inland eingestellt werden!) (KME. vom 2. Fe- bruar 1917 Nr. 12298 Ziffer 8), hinter Absatz folgendes eingefügt wird: „Der erkennt an, daß alle von ihm im dienstlichen Auftrage, mit dienstlichen Mitteln oder auf Grund dienstlicher Kenntnisse oder auf Grund dienstlicher Erfahrun- gen während der Dauer des Dienstverhältnisses gemachten Er- findungen als dienstliche Erfindungen dem ausschlichlichen Verfügungsrecht der Heeresverwaltung unterliegen und ohne deren Zustimmung zum Patent (Gebrauchsmuster) nicht an- gemeldet werden dürfen. Um der Hceresverwaltung die Prüfung zu ermöglichen, ob gegebenenfalls eine dienstliche Erfindung vorliegt, ver- pflichtet sich der , kein Patent oder Gebrauchs- muster während der Vertragsdauer ohne die vorher auf dem Dienstwege einzuholende Genehmigung des Kriegsministeriums nachzusuchen und unterwirft sich für jeden Fall der Zuwider- handlung einer Vertragsstrafe von . . . ... Mark.“ Dieser Zusatz ist nicht aufzunehmen in die Verträge mit solchen Hilfsdienstpflichtigen, die auf dem Gebiete ihrer Beschäf- tigung Erfindungen nicht machen können. 1) 1. Teil S. 106.