Einleitung.

Die  aussergewöhnlich  schwierige  Lage,  in  der  sich  der  Geldverkehr
  in  der  jüngsten  Vergangenheit  befand,  und  der  plötzliche
Geldbedarf,  der  auf  allen  Gebieten  des  Verkehrslebens  in  Deutschland
  sowohl  wie  ım  Auslande  auftrat,  diese  Erscheinungen  stellten
die  Reichsbank  vor  eine  Aufgabe,  die  sie  in  glänzendster  Weise
gelöst  hat.

Kann  sıch  auch  die  frühere  Vergangenheit,  also  vor  dem  Vorhandensein
  eines  geeinten  Deutschlands,  im  Punkte  der  inzwischen
stattgefundenen  staunenerregenden  Entwicklung  der  Industrie
und  Finanzwirtschaft  nicht  mit  der  Jetztzeit  messen,  so  haben
doch  auch  schon  damals  aussergewöhnliche  Wellenbewegungen
des  Inlandskapitales  stattgefunden,  und  es  drängt  sich  die  Frage
auf,  welche  Massnahmen  die  Vorläuferin  der  Reichsbank,  die
„Preussische  Bank“,  bei  plötzlich  auftretendem  steigendem  und
sinkendem  Kapitalsbedarf  zur  Regelung  des  Geldverkehrs  traf.

Da  die  Preussische  Bank  keine  eigentliche  Neugründung  war,
sondern  aus  einem  älteren  Institute,  der  Königlichen  Bank,  entstanden
  ist,  soll  zunächst  diese,  deren  Entwicklung  gewissermassen
  die  Vorgeschichte  der  Preussischen  Bank  darstellt,  einer
kurzen  Betrachtung  unterzogen  werden.

Handel  und  Gewerbe  hatten  durch  den  siebenjährigen  Krieg
einen  starken  Niedergang  erlitten.  Beide  suchte  Friedrich  der
Grosse  durch  die  Gründung  einer  Giro-  und  Leihbank  zu  heben
und  errichtete  zu  diesem  Zwecke  im  Jahre  1765  die  Königliche
Bank.  Ursprünglich  war  sie  als  eine  Aktiengesellschaft  gedacht.
Dieser  Gedanke  gelangte  aber  nicht  zur  Ausführung,  so  dass  sie
als  reine  Staatsbank  ohne  jegliches  Privatkapital  ins  Leben  trat.
Als  DBetriebsfonds  wurden  ıhr  durch  das  Grundgesetz  vom
17.  Juni  1765  8  Mill.  Thlr.  aus  den  Staatskassen  in  Aussicht  gestellt,
  die  sie  aber  nıe  erhalten  hat.  Von  den  400000  Thlrn.,
die  sie  ausser  den  im  Giroverkehr  ihr  zufliessenden  Geldern  als
ersten  Betriebsfonds  erhielt,  wurde  ein  Teil  sofort  wieder  anderweitig
  deponiert  und  kam  nicht  wieder  in  den  Besitz  der  Bank.
Da  diese  nach  Friedrichs  des  Grossen  Absicht  eine  neue  Einnahmequelle
  für  den  Staat  bilden  sollte  und  infolgedessen  fast
ihre  gesamten  Gewinne  an  die  Staatskassen  abführen  musste,
konnte  sie  natürlich  ein  eigenes  Vermögen  nicht  erwerben.

Die  Geschäfte  der  Bank  bestanden  im  Giroverkehr,  Diskontieren
  von  Wechseln  und  Lombardieren  von  Waren  und  Effekten,
wozu  im  Jahre  1766  noch  die  Notenausgabe  trat.  Erst  mit  dem
Zeitpunkte,  an  dem  ihr  durch  Gesetz  die  Verwaltung  und  Ver-