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zınsung  der  müssigen  Mündel-,  Gerichts-  und  Stiftungsgelder
übertragen  wurde,  trat  eine  bessere  Entwicklung  der  Bank  ein.

Als  das  Unglück  des  Jahres  1806  hereinbrach,  wurde  auch
die  Königliche  Bank  in  Mitleidenschaft  gezogen.  Sie  litt  ebenso
unter  dem  ganzen  Unheil  wie  der  preussische  Staat  und  jeder  einzelne
  ım  Staate.  Da  sich  ihre  Notenausgabe  bisher  in  mässigen
Grenzen  bewegt  hatte  und  im  Jahre  1806  schliesslich  gänzlich
aufhörte,  kann  auch  nicht  die  Einlösung  des  verhältnismässig  unbedeutenden
  Notenumlaufes  als  die  Ursache  des  Sturzes  der  Bank
angesehen  werden.  Wohl  aber  kann  der  Bankverwaltung  nicht
der  Vorwurf  erspart  werden,  dass  sie  zum  Teil  den  Zusammenbruch
  der  Bank  mitverschuldet  hat;  denn  sıe  hatte  eine  beträchtliche
  Summe  der  bei  der  Bank  deponierten  Kapitalien  vom  kaufmännischen
  Standpunkte  aus  nicht  richtig  verwendet.  Unter
Ausserachtlassung  der  Ansprüche,  die  unter  Umständen  plötzlich
an  die  Bank  gestellt  werden  konnten,  hatte  die  Bankverwaltung
Depositengelder  mit  gesetzlich  vorgeschriebenen  sehr  kurzen
Kündigungsfristen  ın  schwer  realisierbaren  Werten,  namentlich
in  Hypotheken  angelegt.  Die  Veranlassung  zu  dieser  Anlage  lag
in  der  stetig  zunehmenden  Menge  der  bei  der  Bank  hinterlegten
Kapitalien,  mit  deren  Grösse  der  Umfang  ihres  Wechsel-  und
Lombardgeschäftes  ın  keinem  Verhältnisse  stand.

Vergeblich  versuchte  der  Frhr.  vom  Stein  im  Jahre  1806  bei
Übernahme  des  Finanzministeriums  diesen  Fehler  durch  das  Verbot
  derartiger  Geschäfte  wieder  gut  zu  machen,  es  war  bereits
zu  spät;  denn  schon  zu  viel  derartige  Geschäfte  waren  abgeschlossen
  worden.  Zum  Teil  war  die  Einlösung  der  Hypotheken
an  Kündigungsfristen  gebunden  und  konnte  daher  nicht  so  rasch
vor  sich  gehen,  zum  Teil  lagen  die  hypothekarisch  beliehenen
Güter  und  Grundstücke  in  Landstrichen,  die  durch  den  Tilsiter
Frieden  Preussen  entrissen  wurden.  War  so  eine  Anzahl  Forderungen
  vielfach  uneinbringlich,  so  kam  als  weiteres  noch  hinzu,
dass  der  Staat  die  Bank  zu  Vorschüssen  gebraucht  hatte.  Im
Jahre  1793  waren  der  Königlichen  Kasse  4  Mill.  Thlr.  und  verschiedenen
  staatlichen  Departements  21,  Mill.  Thlr.  geliehen,  aber
bis  zum  Jahre  1805  noch  nicht  zurückgezahlt  worden.  Die  Bank
verlor  damals  an  10  Mill.  Thlr.,  volle  zwei  Fünftel  ihrer  gesamten
Aktıvmasse.

Nach  den  Befreiungskriegen  wurde  ım  Jahre  1817  zu  einer
Reorganisation  der  Bank  geschritten.  Sie  wurde  von  der  Finanzverwaltung
  abgetrennt  und  in  cine  selbständige  Kreditanstalt
unter  der  Aufsicht  des  Staatskanzlers  umgewandelt.  Als  wesentliche
  Neucrung  kann  eigentlich  nur  die  Schaffung  eines  sıch  aus
drei  Beamten  zusammensetzenden  Bankkuratorıums  genannt
werden,  das  eine  gewisse  Oberaufsiebt  führen  und  dafür  Sorge
tragen  sollte,  „dass  die  Leitung  des  Instituts  in  Übereinstimmung
init,  den  bestehenden  Verwaltungsgrundsätzen  geschehe“,