-—  14  —

dem  viel  bescheideneren  Stammkapital  von  21,  Miil.  Thlrn.  verwirklicht.


Dieser  Zwischenfall,  sowie  die  infolge  des  Geldmangels  mehr
und  mehr  zunehmende  allgemeine  Entmutigung,  machte  die
Reform  immer  dringlicher.  Endlich  fand  am  14.,  16.  und  19.  Dezember
  1845  eine  Versammlung  der  Mitglieder  des  Handelsrates
statt,  in  der  vornehmlich  über  zwei  Projekte  beraten  wurde.

Das  erste  Projekt  war  vom  Staatsminister  Rother  ausgearbeitet
  und  hatte  eine  Reorganisation  der  ıhm  unterstellten
Königlichen  Bank  zum  Gegenstande.  Ihr  Betriebsfonds  sollte
durch  Wiederausgabe  von  Banknoten  vergrössert  werden.  Die
Beschaffung  eines  Stammkapitales  durch  Privat-  und  Staatszuschüsse
  hielt  Rother  nicht  für  notwendig,  da  er  ein  solches  durch
die  Garantie  des  Staates  für  ausreichend  ersetzt  glaubte.  Die
Zulassung  von  Privatzettelbanken  schien  ihm  höchst  bedenklich.

Der  Urheber  des  zweiten  Projektes  war  von  Bülow-Cummerow.*)
  Er  war  im  Gegensatz  zu  Rother  für  Privatzettelbanken
und  schlug  die  Errichtung  einer  von  Berlin  aus  sich  über  alle
Provinzen  ausbreitenden  Zettelbank  mit  einem  Aktienkapital  von
25  Mill.  Thlrn.  und  ebensoviel  Noten  vor.  Eine  Beseitigung  der
Königlichen  Bank  strebte  er  nicht  an.

Trotzdem  keines  der  beiden  Projekte  eine  Beseitigung  der
Königlichen  Bank  forderte,  wurde  doch  bei  den  Verhandlungen
des  Handelsrates  die  Frage  erwogen,  ob  es  nıcht  ratsam  wäre,  die
Königliche  Bank  vollständig  aufzulösen.  Hiergegen  verwahrte
sich  aber  Rother  sowie  der  Justizminister  Uhden,  der  es  nicht  für
richtig  hielt,  die  Depositen  der  Gerichts-  und  Vormundschaftsbehörden
  sowie  der  milden  Stiftungen  einer  Privatbank  anzuvertrauen,
  und  auch  mit  seiner  Ansicht  durchdrang.  Im
übrigen  war  die  Mehrzahl  der  Mitglieder  gegen  das  Bülow-Cummerowsche
  Projekt,  das  zu  sehr  auf  den  Gewinn  der  Unternehmer
  berechnet  war.  Das  Resultat  der  Verhandlungen  war
schliesslich  eine  Reorganısation  der  Königlichen  Bank.

Die  diesbezügliche  Kabinettsordre  erging  am  11.  April  1846.
Nach  ıhr  sollte  zunächst  ein  Stammkapital  aus  Einschüssen  des
Staates  und  der  Privaten  geschaffen  werden.  Ferner  wurde  die
Bank  ermächtigt,  wieder  Banknoten  und  zwar  im  Gesamtbetrage
von  10  Mill.  Thlrn.  auszugeben,  für  die  die  Dritteldeckung  vorsseschrieben
  wurde.  Ausserdem  sollte  die  Bank  fortan  am  Anfange
  eines  jeden  Jahres  über  ihre  Geschäftstätiekeit  öffentlich
beriebten.

Gleichzeitig  mit  dieser  Kabinettsordre  erging  an  demselben
Taxe  noch  eine  zweite,  ın  der  die  Errichtung  von  Privatzettelbanken
  ın  den  Provinzen  dureh  Gesellschaften  mit  vereinigten
Fonds  prinzipiell  zugelassen  wurde,  aber  nur  bei  solidarischer

*)  Vgl.  hierzu  von  Bülow-Cummerow,  Das  normale  Geldsystein  in  seiner
Anwendung  auf  Preussen,  Berlin  1846.