Abschnitt  2.

Die  Organisation  der  Preussischen  Bank.

Die  Bankordnung  der  Preussischen  Bank  wies  gegenüber  dem
Grundgesetz  der  Königlichen  Bank  prinzipielle  Unterschiede  auf.
Bei  der  Besprechung  der  Hauptpunkte  der  Bankordnung  soll  auf
diese  Unterschiede,  sowie  auf  wesentliche  Abänderungen,  die  die
Bankordnung  später  bei  der  Umwandlung  der  Preussischen  Bank
ın  die  Reichsbank  erhielt,  näher  eingegangen  werden.

Die  Preussische  Bank  hatte  die  Aufgabe,  den  Geldumlauf
des  Landes  zu  befördern,  Kapitalien  nutzbar  zu  machen  und
Handel  und  Gewerbe  zu  unterstützen,  sowie  einer  übermässigen
Steigerung  des  Zinsfusses  vorzubeugen  ($  1  d.  B.  O.).  Die  Bank
war  also  nicht  ins  Leben  gerufen  worden,  um  für  die  an  ihr  Beteıligten
  möglichst  hohe  Gewinne  zu  erzielen,  sondern,  um  ungeachtet
  ihres  eigenen  Vorteiles,  der  Allgemeinheit  zu  nützen.

Die  Kapitalien,  die  der  Bank  zur  Erfüllung  ihrer  Aufgabe
zur  Verfügung  standen,  wiesen  dem  Betriebskapital  der  Königlichen
  Bank  gegenüber  den  prinzipiellen  Unterschied  auf,  dass
sie  zum  grössten  Teile  von  privater  Seite  aufgebracht  worden
waren,  während  die  Königliche  Bank  lediglich  mit  Staats-  und
Depositengeldern  gearbeitet  hatte.  Bei  der  Nachfolgerin  der
Preussischen  Bank,  der  Reichsbank,  wurde  hierin  noch  weiter
gegangen,  indem  auch  der  letzte  Rest  des  Staatszuschusses  beseitigt
  wurde.  Das  Betriebskapital  der  Preussischen  Bank  setzte
sich  aus  folgenden  vier  Teilen  zusammen:

1)  dem  Einschusskapitale  des  Staates  ($  17  d.  B.  O.),

2)  dem  von  Privatpersonen  eingeschossenen  Kapitale
($  10  d.B.  O.),

3)  dem  noch  zu  bildenden  Reservefonds  (8  18  d.  B.  O.)  und

4)  den  der  Bank  unter  Garantie  des  Staats  gesetzlich  überwıesenen
  Depositen  der  Vormundschafts-  und  Gerichtsbehörden,
  der  Kirchen,  Schulen,  milden  Stiftungen  und
anderen  öffentlichen  Anstalten  (8  9  d.  B.  O.).

Mit  dem  unter  Punkt  1  genannten,  vom  Staate  eingeschossenen
  Kapitale  verhielt  es  sich  folgendermassen.  Es  bestand
  gemäss  $  17  d.  B.  OÖ.  aus  dem  bei  der  Bank  vorhandenen
Überschusse  der  Aktiva  über  die  Passiva.  Am  Ende  des  Jahres
1845  hatte  die  Königliche  Bank  aber  noch  ein  buchmässiges
Defizit  von  1,353  400  Mill.  Thlrn.  Da  dem  Staate  sehr  daran
gelegen  war,  mit  einer  wenn  auch  verhältnismässig  kleinen
Summe  an  der  Preussischen  Bank  beteiligt  zu  sein,  gab  er  2  Mill.
Thlr.  zur  Deckung  dieses  Defizits.  Der  Status  der  Königlichen

Adolf  Witt.  2