Bank  vom  13.  Mai  1846  wies  nunmehr  einen  Überschuss  von
990  344  Thlrn.  auf.  Werden  jedoch  die  einzelnen  Posten  des
Aktivvermögens  genauer  betrachtet,  so  erscheint  namentlich  einer
nicht  unbedenklich.  Die  über  ein  Viertel  des  ganzen  Aktivvermögens
  ausmachende,  zum  grössten  Teile  aus  31,  %igen  inländischen
  Staats-  und  Kommunalpapieren  sowie  Pfandbriefen
bestehende  Effektenmasse  im  Betrage  von  12,8  Mill.  Thlrn.  war
nicht  nach  dem  Kurs-,  sondern  nach  dem  Nennwerte  in  Rechnung
gestellt  worden,  war  also,  vom  kaufmännischen  Standpunkte  aus
betrachtet,  zu  hoch  taxiert;  denn  der  Kurs  der  genannten  Effekten
stand  gerade  zu  jener  Zeit  sehr  niedrig.  Schon  aus  diesem  Grunde
hatte  die  Bank,  um  einem  weiteren  Sinken  der  Kurse  vorzubeugen,
diese  Effekten  in  so  erheblicher  Menge  angekauft.

Wird  der  Kurs  nur  um  einige  wenige  Prozent  niedriger  als
der  Nennwert  angenomen,  so  ergibt  sich  bei  der  Höhe  des  in  diesen
Werten  angelegten  Kapitales  eine  Summe,  die  für  den  herausgerechneten
  Überschuss  nicht  ohne  Bedeutung  war;  denn  sie  betrug
  bei  einem  Kursverlust  von  4  %  schon  über  die  Hälfte  des
Überschusses.  Ein  erheblicher  Teil  des  Staatseinschusses  konnte
hiernach  in  absehbarer  Zeit  für  die  Geschäfte  der  Bank  nicht
nutzbar  gemacht  werden,  da  eine  Veräusserung  der  einen  Teil  des
Staatseinschusses:  bildenden  Effektenmasse,  die  einen  sofortigen
weiteren  Kurssturz  zur  Folge  gehabt  hätte,  ohne  grosse  Verluste
nicht  möglich  war.  Tatsächlich  war  also  der  buchmässig  vorhandene
  Staatseinschuss  von  1,197  Mill.  Thlrn.  viel  geringer,  da
die  Aktiva  und  somit  der  herausgerechnete  Überschuss  der  Aktiva
über  die  Passiva  um  den  Kursverlust  der  am  1.  Dezember  1846
ın  den  Beständen  der  Band  befindlichen  Effektenmasse,  dıe  zum
Nennwert  von  11,523  601  Mill.  Thlrn.  in  Rechnung  gestellt  worden
  war,  verringert  werden  mussten.  Alljährlich  sollte  der  Einschuss
  des  Staates  eine  Vermehrung  durch  einen  Teil  des  an  den
Staat  fallenden  Gewinnes  der  Bank  erfahren.  Ausserdem  behielt
sich  der  König  das  Recht  vor,  den  Staatseinschuss  auch  aus
anderen  Staatsmitteln  zu  vermehren  ($  17  d.  B.  O.).  Es  wurde
also  seine  Vergrösserung  angestrebt,  anscheinend,  um  eine  etwaige
spätere  Verstaatlichung  der  Bank  zu  erleichtern  (8  16  d.  B.  O.).

Ungleich  grösser  als  der  Staatseinschuss  war  das  von  privater
Seite  eingeschossene  Kapital  (88  10—16  d.  B.  O.),  das  cine  Gesamthöhe
  von  10  Mill.  Thlrn.  hatte.  Die  beteiligten  Privatpersonen
wurden  aber  nicht  eiwa  Aktionäre,  sondern  Bankanteilseigner  genannt.
  Es  sollten  10  000  Anteile,  jeder  zu  1000  Thlrn.,  verausgabt
werden,  die  bar  ın  preussischem  Silbergelde  bei  den  Kassen  der
Bank  einzuzahlen  waren.  Name,  Wohnort  und  Stand  des  Eigners
wurde  für  jeden  Anteil  ın  die  Bücher  der  Bank  eingetragen.
Dem  Eigner  wurde  hierüber  eine  auf  seinen  Namen  lautende  Bescheinigung,
  der  sogenannte  Bankanteilsschein,  ausgehändigt.
Ferner  war  für  den  Fall,  dass  das  Anlagekapılal  für  die  Bedürf-