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berechtigt  zu  sein,  wurde  ein  Meinungsaustausch  zwischen  ihnen
herbeigeführt  und  eine  engere  Verbindung  zwischen  ihnen  hergestellt,
  so  dass  jede  von  ıhnen  die  Ansıchten  der  anderen  über
die  Handhabung  der  Geschäfte  bei  der  Bank  kennen  lernte.  Diese
Art  der  Teilnahme  der  privaten  Bankanteilseigner  bewährte  sich
so,  dass  sie  von  der  Reichsbank  mıt  ganz  geringen  Abänderungen
beibehalten  wurde.

Von  einschneidender  Bedeutung  war  die  ım  $  97  enthaltene
Bestimmung,  nach  der  Geschäftsberichte  der  Bank  veröffentlicht
werden  sollten.  Schon  im  Jahre  1817  bei  der  Reorganisation  der
Königlichen  Bank  war  an  eine  Kontrolle  durch  die  Öffentlichkeit
gedacht,  dann  aber  dieser  Plan  als  den  Traditionen  des  preussischen
  Beamtentums  zuwiderlaufend  verworfen  worden.  Mitbestimmend
  hierfür  war  in  jener  Zeit  noch  die  Absicht,  die
schlimme  finanzielle  Lage  der  Bank  nicht  der  Öffentlichkeit  preiszugeben.
  Nunmehr  wurde  mit  diesem  System  gebrochen  und  dem
Chef  der  Bank  aufgegeben,  alljährlich  der  Generalversammlung
der  Meistbeteiligten  einen  Verwaltungsbericht  nebst  Jahresabschluss
  vorzulegen,  der  dann  gedruckt  und  unter  die  Bankanteilseigner
  verteilt  werden  sollte.  Ausser  diesem  Jahresberichte
fanden  noch  monatliche  öffentliche  Bekanntmachungen  durch  die
Allgemeine  Preussische  Zeitung  statt,  aus  denen  sich  jeder  über
den  Betrag  der  umlaufenden  Banknoten  und  die  für  sie  vorhandene
  Deckung,  sowie  über  die  sonstige  Geschäftslage  der  Bank
unterrichten  konnte  ($  99  d.  B.  O.).  Es  sollte  also  entgegen  dem
Verfahren  bei  der  Königlichen  Bank  das  Publikum  über  die  Vermögensverhältnisse
  der  Bank  wie  über  die  von  ıhr  ausgeführten
Geschäfte  ständıg  auf  dem  Laufenden  erhalten  werden.

Neben  der  Hauptbank  in  Berlin  wurden  noch  Provinzial-Bankcomptoire
  unterhalten,  die  dem  Hauptbankdirektorium
untergeordnet  waren.  Die  Verwaltung  der  Provinzıal-Bankcomptoire
  war  ım  Kleinen  der  Verwaltung  der  Hauptbank  nachgebildet
  (8  101  d.  B.  O.).

Die  sieben  Provinzıal-Bankcomptoire  der  Königlichen  Bank
zu  Königsberg,  Danzig,  Stettin,  Breslau,  Magdeburg,  Münster  und
Köln,  sowie  die  Kommanditen  der  beiden  erstgenannten  zu  Memel
und  Elbing  wurden  von  der  Preussischen  Bank  übernommen.  Wie
aus  der  Lage  dieser  Bankcomptoire  mıt  Ausnahme  zweier  östlich
der  Elbe  zu  schliessen  ist,  lag  der  Wirkungskreis  der  Königlichen
Bank  hauptsächlich  ın  den  östlichen,  einen  vorwiegend  agrarıschen
Charakter  tragenden,  Provinzen,  ın  denen  sich  auch  ihre  drei
Lombardspeicher  befanden.  Ferner  bestand  noch  bei  den  Regierungshauptkassen
  zu  Posen  und  Bromberg  ein  Hiffektenleihgeschäft,
  so  dass  die  Königliche  Bank  vor  ıhrer  Umwandlung  über
14  Provinzialetablissements  verfügte,  mit  denen  die  Preussische
Bank  ihre  Tätigkeit  begann.

Schliesslich  soll  nıclt  unterlassen  werden,  noch  auf  einige