97  %  und  einer  Extravergütung  von  1%.  Dafür  ging  sie  die
Verpflichtung  ein,  die  Obligationen  vor  dem  1.  Januar  1852  nicht
zu  veräussern  und  auch  sonst  nicht  in  den  Verkehr  zu  bringen.

Dieses  Geschäft  wurde  der  Bank  und,  wie  es  bei  flüchtiger
Betrachtung  den  Anschein  hat,  nicht  mit  Unrecht  zum  Vorwurf
gemacht.  Aufgabe  der  Preussischen  Bank  war  es  nach  $  1  der
Bankordnung,  den  Geldumlauf  des  Landes  zu  befördern,  sowie
Handel  und  Gewerbe  zu  unterstützen.  Diese  Aufgabe  konnte  sie
aber  nur  erfüllen,  wenn  ıhr  selbst  genügend  Kapitalien  zur  Verfügung
  standen,  um  die  ıhr  zukommenden  Geschäfte,  das  Wechselund
  das  Lombardgeschäft,  zu  betreiben.  Legte  sie  aber  ihre  Kapıtalien
  auf  längere  Zeit  fest  an,  so  konnten  ıhr  unter  Umständen
für  diese  Geschäfte  nicht  mehr  genügend  Mittel  zu  Gebote  stehen.
Es  lag  ausserdem  noch  die  Befürchtung  nahe,  dass  die  Bank  bei
suter  Effektenanlage  die  ıhr  zukommenden  Hauptgeschäfte  vernachlässigen
  würde.

Ferner  gaben  die  Zeitdauer  und  der  Umfang  des  mit  dem
Staate  abgeschlossenen  Geschäfts  zu  Bedenken  Anlass.  Die  Bankverwaltung
  hatte  hierfür  6  Mill.  Thlr.  verwendet,  so  dass  am  Ende
des  Jahres  1850  Effekten  im  Nennwerte  von  17,5  Mill.  Thlrn.
vorhanden  waren,  was  bei  einem  Stammkapıtal  von  11,5  Mill.
Thlrn.  für  eine  Zettelbank  als  zu  viel  bezeichnet  werden  muss.
Bei  genauerer  Betrachtung  der  Sachlage  kann  jedoch  der  der  Bank
gemachte  Vorwurf  nicht  aufrecht  erhalten  werden.  Sıe  hatte  die
Gelder  flüssıg  ın  ihren  Kassen.  So  wıe  sich  dıe  wirtschaftlichen
Verhältnisse  seit  dem  Jahre  1848  gestaltet  hatten,  war  ein  plötzlicher
  Aufschwung  des  geschäftlichen  Verkehrs,  der  grosse
Summen  benötigte,  vor  dem  Ende  des  Jahres  1851  kaum  denkbar.
Andererseits  musste  angenommen  werden,  dass  bei  eintretender
Besserung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  das  Lombard-  und
Wechselgeschäft  sıch  nicht  plötzlich,  sondern  nur  allmählich  heben
würde.  Überdies  lag  es  gar  nicht  in  der  Absicht  der  Bankverwaltung,
  die  Effektenanlage  ständig  auf  dieser  Höhe  zu  belassen;
sie  trachtete  vielmehr  danach,  beı  günstiger  Gelegenheit  die  alten
31%  %ıgen  Staatsschuldscheine  zu  veräussern.

Wie  sehr  die  Bankverwaltung  recht  gehandelt  hatte,  zeigt
die  weitere  Entwicklung  des  geschäftlichen  Verkehrs  im  Jahre
1851.  Immer  mehr  vergrösserten  sich  die  Depositenbestände
der  Bank,  ohne  dass  eine  Aussicht  vorhanden  war,  sie  nutzbringend
  anzulegen.  Die  durchschnittliche  Metalldeckung,  die
ım  Jahre  1848  7515  %  betragen  hatte,  stieg  infolgedessen  ständig
und  überschritt  schon  im  nächsten  Jahre  100  %,  so  dass  dıe  Noten
mehr  als  voll  gedeckt  waren.  In  den  Jahren  1851,  1852  erreichte
sie  schliesslich  die  Höhe  von  10615  bezw.  11913  %.  Die  Bankverwaltung
  beschloss  daher,  die  Zulassung  der  Gelder,  zu  deren
Annahme  die  Bank  nicht  verpflichtet  war,  und  die  bei  den  geringsten
  politischen  Verwicklungen  oder  einer  Hebung  des  Geld-