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Weniger  günstig  verlief  das  Lombardgeschäft.  Zwar  wurden  für
9  Mill.  Thir.  mehr  Darlehen  gegeben  als  im  Vorjahre;  die  durchschnittliche
  Lombardanlage  war  aber  geringer  und  somit  auch  der
aus  dieser  erzielte  Gewinn.

Im  Lombardgeschäft  hatte  sich  allmählich  infolge  der
schlechten  Absatzverhältnisse  der  letzten  Jahre  der  Übelstand
herausgebildet,  dass  für  einen  grossen  Teil  der  Lombardanlage
Waren  als  Unterpfand  gegeben  waren.  Es  wurden  gewährt  iu
Millionen  von  Thalern

Ende  |  1850  |  1851  |  1852

Lombarddarlehen  überhaupt  |  11,63  |  10,23  |  10,55
Lombarddarlehen  gegen
Waren  als  Unterpfand  |  3,88  |  3,53  |  3,41

Die  Beleihung  von  Waren  kann  aber  nicht  als  zu  den  Aufgaben
  einer  grossen  Zettelbank  gehörig  bezeichnet  werden.  Dass
der  Handelsstand  seine  Waren  mit  Vorliebe  bei  der  Preussischen
Bank  lombardierte,  war  leicht  erklärlich,  erhielt  er  doch  beı  ihr
die  Darlehen  zu  dem  niedrigen  Zinsfusse  von  4%.  Zu  einem
derartig  niedrigen  Zinsfusse  konnten  aber  in  jener  Zeit  die
privaten  Geldgeber  Darlehen  gegen  Waren  als  Unterpfand  nicht
bewilligen,  da  deren  sichere  Aufbewahrung  und  Überwachung
Unkosten  hervorrief,  für  die  natürlich  der  Geldnehmer  aufkommen
musste.  Es  wurde  daher  angeregt,  für  Warenbeleihungen  einen
höheren,  den  allgemeinen  Handelsverhältnissen  mehr  Rechnung
tragenden  Zinsfuss  vorzuschreiben.

Von  grossem  Vorteile  für  den  Kaufmannsstand  war  es  ferner,
dass  die  Preussische  Bank  für  gewisse  Arten  von  Waren  das  gegebene
  Pfand  an  jedem  von  dem  Pfandgeber  näher  bezeichneten
Orte  ausliefern  liess,  sofern  sıe  an  demselben  ein  Comptoir  oder
eine  Agentur  besass.  So  gab  sıe  beispielsweise  Wolle,  dıe  in  Breslau
  ın  Pfand  gegeben  war,  in  Aachen  gegen  Ersatz  ıhrer  Vorschüsse
  und  Unkosten  zurück.  Es  brauchte  also  der  Tuchfabrikant
ın  Aachen  den  gegen  Hinterlegung  des  Rohstoffes  geliehenen  Betrag
  erst  dann  zu  bezahlen,  wenn  er  den  Rohstoff  zur  Verarbeitung
brauchte  oder  wenn  die  Zeit,  für  dıe  das  Darlehen  aufgenommen
war,  abgelaufen  war.  Auch  der  letztgenannte  Fall  machte  die
Bezahlung  noch  nicht  zur  zwingenden  Notwendigkeit,  da  die
Bank  die  Darlehen  nötigenfalls  prolongierte.  Der  Verkäufer  erhielt
  auf  diese  Weise  für  den  Rohstoff  sofort  einen  Teil  des  Geldes,
während  der  Käufer  zur  Begleichung  seiner  Schuld  noch  eine  gewisse
  Frist  hatte.

Ionisprechend  dem  regeren  Wechsel-  und  Lombardverkehr  war
auch  der  Banknotenumlauf  ım  Jahre  1852  wieder  gestiegen.  Die
geringe  Spannung  zwischen  dem  Minimalbetrage  von  19,229  Mill.
und  dem  Maximalbetrage  von  20,545  Mill.  Thlrn.  umlaufender