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Banknoten,  sowie  die  Tatsache,  dass  dem  Verlangen  der  Provinzialbankanstalten
  um  Zusendung  von  Noten  nur  in  den  wenigsten
Fällen  genügt  werden  konnte,  ist  ein  Beweis  dafür,  dass  der
Höchstbetrag  von  21  Mill.  Thlrn.  der  zu  emittierenden  Noten  nicht
mehr  ausreichte.  Hierbei  ist  ausserdem  noch  zu  berücksichtigen,
dass  die  21  Mill.  Thlr.  Banknoten,  die  im  Jahre  1846  einem  Umsatze
  von  3151%  Mill.  Thlrn.  genügen  sollten,  kaum  noch  einem
Umsatze  von  586  Mill.  im  Jahre  1852  genügen  konnten,  geschweige
denn  den  Umsätzen  von  853,  883  und  1085,38  Mill.  Thlrn.  der
nächstfolgenden  Jahre.

Neben  den  Banknoten  und  den  eigentlichen  Kassenanweisungen
  zirkulierten  immer  noch  die  Darlehenskassenscheine
der  im  Jahre  1848  gegründeten  Darlehenskassen,  deren  Auflösung
durch  das  Gesetz  vom  30.  Aprıl  1851  verordnet  wurde.  Diese  Institute
  hatten  eine  segensreiche  Tätigkeit  entfaltet  und  während
ıhres  fast  dreijährigen  Bestehens  11  554  Darlehen  im  Betrage  von
28339  690  Thlrn.  bewilligt.  Mıt  Rücksicht  auf  den  Mangel  an
Zarkulationsmitteln  wurden  die  Darlehenskassenscheine  nicht  eingezogen,
  sondern  durch  das  genannte  Gesetz  in  ihrem  Gesamtbetrage
  von  10  Mill.  Thlrn.  als  unverzinsliche  Staatsschuld  erklärt.
  Erst  hierdurch  wurden  sie  zu  förmlichen  Kassenanweisungen.
  Der  Betrag  des  preussischen  Staatspapiergeldes
belief  sich  nunmehr  auf  30  842  347  Thlr.

Trotzdem  hierzu  noch  die  21  Mill.  Thlr.  Banknoten  kamen,
genügten  doch  die  vorhandenen  Umlaufsmittel,  als  im  Jahre  1853
endlich  der  langersehnte  geschäftliche  Aufschwung  eintrat,  nicht
den  gesteigerten  Anforderungen  des  Verkehrs.  Mit  Banknoten
konnte  dıe  Bank  dem  Verkehr  nicht  mehr  zu  Hilfe  kommen,  da
sie  diese  bereits  bis  zu  dem  ıhr  gestatteten  Höchstbetrage  ausgeceben
  hatte.  Die  Banknoten,  die  nıcht  im  Umlauf  waren,  wurden
  zu  Sendungen  der  Bankanstalten  untereinander  benutzt.  Aber
auch  hierzu  reichten  sie  nıcht  einmal  aus,  so  dass  häufig  bares
Geld  verschickt  werden  musste.  In  dieser  Periode  des  Mangels
an  Zirkulationsmitteln  leisteten  die  umlaufenden  akzeptierten
Giroanweisungen  gute  Dienste.  Die  Summe  der  durchschnittlich
im  Verkehr  befindlichen  wurde  in  jedem  Jahre  grösser,  wie  nachstehende
  Zahlen  zeigen.  Sıe  belief  sich

im  Jahre  1852  auf  4,248  Millionen  Thlr.

„  „  1853  „  5,386  „  „
„  „  1854  „  5,011  ”„  2}
1855  „  8526  „,  ,

2]

Der  alljährlich  zunehmende  Betrag  der  umlaufenden  akzeptierten
  Giroanweisungen  lässt  erkennen,  wie  sehr  es  dem  Verkehr
an  Zirkulationsmitteln  mangelte.  Lediglich  diesem  Umstande  war
die  starke  Vermehrung  dieser  Anweisungen  zuzuschreiben;  denn
nachdem  hierin  Abhilfe  geschaffen  worden  war,  nahmen  sie  sofort
und  zwar  beträchtlich  wieder  ab.