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den  die  Preussische  Bank  dem  heimischen  Handel  angedeihen
lassen  sollte,  vollkommen  illusorisch  gemacht  werden.

Die  Regierung  sah  sıch  daher  veranlasst,  hiergegen  nochmals
einzuschreiten.  Es  entstand  gemäss  den  Grundsätzen  des  Gesetzes
vom  Jahre  1833  (vgl.  hierzu  die  Einleitung)  das  Gesetz  vom
25.  Maı  1857,  durch  das  die  Verwendung  ausländischer  Banknoten
und  ähnlicher  von  ausländischen  Korporationen  oder  Privaten  ausgegebener
  Wertzeichen,  ohne  Unterschied  des  Betrages  und  Münzfusses,
  verboten  wurde.  Das  ausländische  Staatspapıergeld  war
also  hier  nicht  mit  einbegriffen.  Bayern  und  Sachsen,  letzteres
allerdings  mit  einer  Einschränkung,  folgten  bald  dem  Beispiele
Preussens.

Jetzt  war  für  die  Entwicklung  der  Preussischen  Bank  freie
Bahn  geschaffen  worden;  denn  irgendwelche  Konkurrenz  anderer
Noten  ausgebender  Institute  war,  abgesehen  von  den  preussischen
Privatzettelbanken,  deren  Geschäftsführung  durch  Vorschriften
eingeengt  war,  in  Preussen  nicht  zu  befürchten.  Trotzdem  war  in
aen  nächsten  Jahren  im  Verhältnis  zur  jüngsten  Vergangenheit
wenig  Gelegenheit  zu  nutzbringenden  Geschäften  für  dıe  Bank,
da  das  Land  in  hohem  Masse  unter  den  Wirkungen  der  verheerenden
  Krise  des  Jahres  1857  litt.

Zu  den  massenhaften  Zahlungseinstellungen  und  der  fortschreitenden
  Entwertung  fast  aller  Warenvorräte  kam  noch  eine
teilweise  Missernte  (1858),  die  auch  die  besitzenden  Klassen
nötigte,  sich  grössere  Einschränkungen  aufzuerlegen.  Da  ausserdem
  der  Absatz  nach  dem  Auslande  ausblieb,  waren  Handel  und
Industrie,  die  in  dem  eigentlichen  Krisenjahre,  wenn  auch  mit
geringem  Nutzen,  so  doch  wenigstens  Beschäftigung  hatten,  lahm
gelegt.  Wie  sehr  das  Land  unter  den  Nachwehen  der  Krise  litt,
zeigen  die  zahlreichen  Konkurseröffnungen.  Während  im  Krisenjahre
  selbst  bis  Mitte  Dezember  1857  nur  134  Konkurseröffnungen,
darunter  56  in  Berlin,  vorfielen,  war  die  Preussische  Bank  ım
Jahre  1859  allein  in  389  Konkurse  verwickelt,  von  denen  285  durch
gerichtlich  bestätigte  Akkorde  beendet  wurden.  Unter  diesen
waren  wieder  250,  die  noch  nicht  50  %  brachten.

Nachdem  im  November  des  Jahres  1857  der  Diskontsatz  und
Lombardzinsfuss  die  bedeutende  Höhe  von  715,  und  8%  erreicht
hatten,  gingen  sie  noch  ın  demselben  Jahre  wieder  herunter  und
wurden  schliesslich  im  Februar  1858  bis  auf  4  und  5  %  ermässigt,
auf  welcher  Höhe  sıe  sıch  bis  zum  Ende  des  Jahres  hielten.  Nur  im
Herbst  wurden  sıe  auf  kurze  Zeit  um  1  %  erhöht,  da  ein  starker
Sıilberabfluss  nach  dem  Auslande  einzutreten  drohte.  Es  zeigen
die  Massnahmen  der  Bankverwaltung  das  Bestreben,  Handel  und
Gewerbe  durch  möglichstes  Entgegenkommen  in  der  Kreditgewährung
  wieder  neu  zu  beleben,  ungeachtet  des  eigenen  Verdienstes;
  denn  sowohl  der  aus  dem  Wechsel-  als  auch  der  aus  dem
Lombardgeschäft  erzielte  Gewinn  wies  einen  starken  Rückgang