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Handel  treibenden  Teile  der  Bevölkerung,  sondern  zu  guter  Letzt
den  Konsumenten  selbst  zugute  gekommen.

Die  Noten  der  Preussischen  Bank  waren  im  übrigen  schon
längst  in  den  Verkehr  der  Nachbarländer  eingedrungen.  Sie  wurden
  im  grössten  Teile  Deutschlands  an  Zahlungs  Statt  gegeben
und  genommen,  viel  lieber  als  die  Noten  der  deutschen  Privatzettelbanken,
  die  ebenfalls  ın  den  Verkehr  der  Nachbarländer  eindrangen
  oder  vielmehr  diesem  mitunter  förmlich  aufgezwungen
wurden;  denn  keine  von  ihnen  konnte  so  leicht  realisiert  werden
wıe  dıe  der  Preussischen  Bank.  Trotzdem  hielten  sıch  die  letzteren
  häufig  unverhältnismässig  lange  ım  Verkehr,  da  sie  nur  ın
Preussen,  aber  nicht  ın  den  Verkehrsmittelpunkten  der  Nachbarländer,
  in  denen  sie  auch  umliefen,  realisiert  werden  konnten,  und
ausserdem  ihre  Realısation  für  den  im  Auslande  wohnenden  Inhaber
  meistens  noch  mit  Unkosten  verknüpft  war.  Es  hatte  auch
dieser  Umstand  zu  der  starken  Steigerung  des  Betrages  der  umlaufenden
  Notenmenge  beigetragen.  Eine  Vermehrung  des  Betrages
  der  umlaufenden  Notenmenge,  die  nicht  auf  dem  Wachstum
des  Handels  und  gewerblichen  Verkehrs,  sondern  auf  Schwierigkeiten
  beim  Einlösen  der  Noten  beruht,  muss  aber  als  ein  Übelstand
  bezeichnet  werden,  weil  auf  diese  Weise  ein  Überhandnehmen
  der  papierenen  Umlaufsmittel  und  eine  künstliche
Steigerung  der  Warenpreise  hervorgerufen  werden  kann.  Vorbeugen
  liess  sich  dem  nur  durch  Erleichterung  der  Realisation  der
Noten,  die  vor  allen  Dingen  ohne  Unkosten  möglich  gemacht  werden
  musste.

Trotzdem  die  Errichtung  von  Filialen  an  ausserpreussischen
Plätzen  mancherlei  Vorteile  bot,  begegnete  der  Gesetzentwurf
doch  heftigem  Widerstande,  namentlich  bei  den  Anhängern  der
Zettelbankfreiheit,  wie  Michaelis  und  Harkort,  die  darın  eine
weitere  Stärkung  der  Zettelbankzentralisation  erblickten.  In  den
Debatten  über  die  Gesetzesvorlage  wurde  mehrfach  hervorgehoben,
dass  die  Ausdehnung  der  Preussischen  Bank  auf  ausserpreussisches
Gebiet  auch  dem  übrigen  Deutschland  zugute  käme,  die  Kosten
dafür  aber  von  Preussen  allein  getragen  werden  müssten.  Vornehmlich
  wurde  aber  die  Deckungsfrage  einer  eingehenden  Diskussion
  unterzogen.  Angegriffen  wurde  das  System  der  Dritteldeckung,
  das  einerseits  keinen  Schutz  gegen  eine  Überschreitung
des  Notenbedarfes  böte,  zu  der  doch  eine  jede  Zettelbank  wegen
des  für  sıe  damit  verbundenen  Gewinnes  neigte,  und  andererseits
bei  einem  Rückströmen  der  Notenmenge,  falls  die  Deckung  das
erforderliche  Drittel  nicht  um  ein  Beträchtliches  überschritte,  die
unangenehmsten  Folgen  nach  sich  ziehen  müsste.*)  Von  den
Gegnern  der  Dritteldeckung  wurde  in  der  Hauptsache  hervor-*)

  Vgl.  hierzu  Seite  55.