beantragten  Höchstbetrag  von  60  Mill.  Thlrn.  anbetrifft,  so  ist
hierzu  zu  bemerken,  dass  dieser  schon  am  Schlusse  der  drei  letzten
Quartale  des  Jahres  1865  um  3—4  Mill.  Thlr.  von  der  Preussischen
Bank  überschritten  wurde.  Es  muss  daher  diese  Summe  als  vıel
zu  niedrig  gegriffen  angesehen  werden.

In  der  Periode  1856—65  nahm  nicht  nur  die  Preussische  Bank
einen  bedeutenden  Aufschwung,  auch  die  preussischen  Privatzettelbanken
  kamen,  wenn  auch  langsam,  in  ihrer  Entwicklung
einen  Schritt  weiter.  Der  Handelsminister  und  Chef  der  Bank
von  der  Heydt  war  den  preussischen  Privatzettelbanken  nicht  unfreundlich
  gesinnt,  hıelt  aber  ıhre  freiere  Entwicklung  mit  Rücksicht
  auf  den  Vertrag  vom  28.  Januar  1856  nicht  für  angängig;
denn  die  Preussische  Bank  hatte  für  das  ıhr  durch  diesen  Vertrag
verliehene  Notenprivileg  schwerwiegende  Verpflichtungen  dem
Staate  gegenüber  übernommen.  Der  Handelsminister  konnte  es
daher  nıcht  ruhig  zulassen,  wenn  nunmehr  anderen  Banken  dieses
Recht  gewissermassen  unentgeltlich  verliehen  werden  sollte.
Trotzdem  hielt  er  es  für  wünschenswert,  wenn  ın  jeder  Provinz
eine  Privatzettelbank  errichtet  würde.  Er  glaubte  dieses  aber
auch  innerhalb  der  durch  dıe  Normativbedingungen  gesteckten
Grenzen  verwirklichen  zu  können.  Nachdem  im  Jahre  1856
die  Privatzettelbanken  zu  Magdeburg  und  Königsberg  ı.  Pr.  gegründet
  worden  waren  und  ım  nächsten  Jahre  die  zu  Posen  und
Danzig,  blieb  nur  die  Provinz  Westfalen  übrıg,  die  über  keine
Zettelbank  verfügte.  Wohl  war  auch  ın  dieser  Provinz  mehrmals
die  Gründung  einer  Privatzettelbank  geplant,  auch  schon  die  Konzession
  für  eine  solche  erteilt  worden;  die  Ausführung  unterblieb
aber  schliesslich,  da  dıe  Einzahlungen  nicht  rechtzeitig  erfolgten.

Alles  dieses  genügte  den  Anhängern  der  Zettelbankfreiheit
nicht,  deren  Wünsche  zunächst  auf  eine  Abänderung  der  Normativbedingungen
  vom  Jahre  1848  zielten.  Wiıederholte  diesbezügliche
Anträge  des  Abgeordneten  Harkort  im  Abgeordnetenhause  waren
ohne  Erfolg  geblieben.  Als  endlich  im  Jahre  1857  eine  Modıfikatıion
  der  Normativbedingungen  vorgenommen  wurde,  blieb
hinsichtlich  der  Hauptpunkte,  der  Vermehrung  der  Zahl  der  zuzulassenden
  Privatzettelbanken  und  der  Erhöhung  der  Summe  der
zu  emittierenden  Banknoten,  alles  beim  alten.  Von  den  getroffenen
  Abänderungen  der  Normativbedingungen  kann  als  die
wichtigste  die  den  Privatzettelbanken  erteilte  Befugnis  angesehen
werden,  nunmehr  auch  verzinsliche  Depositen  annehmen  zu  dürfen,
allerdings  mit  Einschränkungen  hinsichtlich  der  Kündigungsfrist
(mindestens  2  Monate)  und  des  Gesamtbetrages  der  anzunehmenden
  Depositen.  Für  dıe  Breslauer  und  Stettiner  Zettelbank  war
das  neu  verliehene  Recht  der  Annahme  derartiger  Depositen  bedeutungslos,
  da  es  diese  Banken  bereits  besassen.

Obgleich  nun  eine  Abänderung  der  Normativbedingungen  des
Jahres  1848  erreicht  war,  dauerten  die  Bestrebungen  zur  Erzielung

Adolf  Witt.  5