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vorgelegt.  Immerhin  erreichten  die  Präsentationen  in  den  Jahren
1857—63  bei  den  verschiedenen  Banken,  soweit  die  Geschäftsberichte
  hierüber  Auskunft  geben,  doch  eine  durchschnittliche
Höhe  von  4--10  Mill.  Thlrn.

Was  die  Deckungsverhältnisse  anbetrifft,  so  kann  wohl  behauptet
  werden,  dass  bezüglich  der  Metalldeckung  die  Preussische
Bank  mit  die  beste,  wenn  nicht  überhaupt  die  beste  war.  Auf
1000  Thlr.  Noten  kamen  bei  ıhr  am  Ende  des  Jahres  1863
525  Thlr.  Bargeld,  bei  der  Bank  des  Berliner  Kassen-Vereins  allerdings
  889  Thlr.  Bei  dieser  muss  aber  in  Betracht  gezogen  werden,
dass  sie  in  der  Hauptsache  nıcht  das  Noten-,  sondern  das  Girogeschäft
  pflegte.  Es  lässt  sich  hier  so  recht  zeigen,  welchen  Einfluss
  die  gleich  den  Noten  sofort  zu  realisierenden  Verpflichtungen
der  Bank  auf  das  Deckungsverhältnis  haben.  Wird  nämlich  die
Metalldeckung  nicht  für  die  Noten  allein,  sondern  für  Noten,
Depositen-  und  Giroverpflichtungen  untersucht,  so  zeigt  sich,  dass
auf  1000  Thlr.  aller  Verpflichtungen  bei  der  Preussischen  Bank
419  Thlr.  Bargeld  kamen,  beı  der  Bank  des  Berliner  Kassen-Vereins
  dagegen  nur  141  Thlr.  Bei  dieser  Aufstellung  stand  die
Bank  des  Berliner  Kassen-Vereins  erst  an  der  vorletzten  Stelle,
während  die  Preussische  Bank  die  einzige  war,  die  auch  hierbei
die  Dritteldeckung  innehielt.  Wesentlich  anders  lag  die  Sache
bei  Berücksichtigung  aller  für  die  Deckung  ın  Frage  kommenden
Teile,  wie  der  fremden  Noten,  Wechsel-  und  Lombardforderungen.
Hier  nahm  die  Preussische  Bank  sowohl  lediglich  bei  der  Notendeckung
  als  auch  bei  der  Noten-,  Depositen-  und  Girodeckung  die
letzte  Stelle  ein.  Der  Grund  hierfür  lag  darın,  dass  die  Privatzettelbanken
  nur  ein  beschränktes  Notenemissionsrecht  besassen,
während  die  Preussische  Bank  nach  Belieben  Noten  ausgeben
durfte,  sofern  sie  nur  die  Deckungsvorschriften  ınnehielt.  Letztere
  konnte  also  ihren  Notenumlauf  entsprechend  der  Zunahme
ihrer  Wechsel-  und  Lombardanlage  vergrössern,  erstere  dagegen
nicht.  Ferner  war  auch  der  Höchstbetrag  der  von  jeder  Zettelbank
  anzunehmenden  Depositengelder  beschränkt.  Die  wichtigsten
  passiven  Kreditgeschäfte  der  Privatzettelbanken  waren
also  durch  gesetzliche  Vorschriften  eingeengt.  Während  die
Preussische  Bank  beim  Wechsel-  und  Lombardgeschäft  durch  die
Ausgabe  von  Banknoten  ihre  stets  fälligen  Forderungen  vermehrte,
  waren  die  Privatzeltelbanken  gesetzlich  hieran  gehindert,
daher  das  günstige  Deekungsresultat  bei  ihnen,  sobald  alle  für
die  Deekung  in  Frage  kommenden  Teile  berücksichtigt  werden.

/um  Schlusse  soll  nun  noch  einiges  über  die  Höhe  der  Verwaltungsunkosten
  bei  der  Preussischen  Bank  und  bei  den  preussischen
  Privatzettelbanken  unter  Zugrundelegung  der  Verhältnisse
des  Jahres  1863  bemerkt  werden.  Sie  betrugen  bei  der  Preussıschen
  Bank  13  %  des  Bruttogewinnes  und  bei  der  Hälfte  der
preussischen  Privatzettelbanken  16%  von  diesem.  Bei  den  übrigen