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Diese  Zusammenstellung  lässt  so  recht  erkennen,  wie  die
Preussische  Bank  dem  Kreditbedürfnis  abzuhelfen  bestrebt  war,
während  die  preussischen  Privatzettelbanken,  bei  denen  im  allgemeinen
  die  Deckungsverhältnisse  nicht  so  gut  waren  wie  bei  der
Preussischen  Bank  [vgl.  hierzu  den  Schluss  von  Abschnitt  4],
umgekehrt  das  Geld  zurückhielten,  um,  nachdem  die  Krise  den
Höhepunkt  überschritten  hatte,  wieder  damit  hervorzukommen.
Dafür,  dass  die  Barvorräte  den  Privatzettelbanken  in  der  Krise
nicht  gegen  ihren  Willen  wieder  zuflossen,  spricht  die  Tatsache,
dass  sich  ihre  Depositenbestände  ın  der  kritischen  Periode  verrıngerten.


Wie  hätte  nun  die  in  dem  Jahre  1865  beantragte  Kontingentierung
  des  ungedeckten  Notenumlaufes  auf  60  Mill.  Thlr.  gewirkt?
  Schon  am  30.  April,  also  noch  2  Monate  vor  dem  Höhepunkte
  der  Krise,  betrug  der  ungedeckte  Notenumlauf  57,9  Mill.
Thlr.,  befand  sıch  also  kurz  vor  der  beantragten  Grenze.  Von  der
ersten  Hälfte  des  Mai  bis  zum  30.  Juni  belief  er  sich  auf  69—70
Mill.  Thlr.,  um  dann  allmählich  in  der  zweiten  Hälfte  des  Juli
wıeder  auf  57  Mill.  Thlr.  zu  sinken.  Wäre  s.  Zt.  der  Antrag  auf
Kontingentierung  des  ungedeckten  Notenumlaufes  auf  60  Mill.
Thlr.  durchgegangen,  so  hätte  die  Bank  in  jenen  10  Wochen  von
Mai  bis  Juli  zu  den  stärksten  Beschränkungen  des  Verkehrs
schreiten  müssen,  um  das  Gesetz  zu  befolgen.  Durch  die  Kontingentierung,
  die  der  Notenausgabe  die  Elastizität  geraubt  hätte,
wäre  es  der  Bank  zur  Unmöglichkeit  gemacht  worden,  in  der
kritischen  Zeit  so  helfend  einzugreifen,  wıe  sıe  es  tatsächlich  getan
  hat.  Die  Bank  von  England  hatte  in  derselben  Periode  den
Diskontsatz  monatelang  höher  als  die  Preussische  Bank  gehalten,
und  dennoch  musste  zu  einer  Suspendierung  der  Bankakte  geschritten
  werden.

Als  der  Krieg  in  der  ersten  Juliwoche  zu  Gunsten  Preussens
entschieden  war,  begann  die  Krise  langsam  zu  weichen.  Der  bald
darauf  erfolgende  Friedensschluss  brachte  Preussen  eine  bedeutende
  Gebietserweiterung,  die  besonders  in  wirtschaftlicher  Hinsicht
  von  grosser  Wichtigkeit  war;  denn  durch  sie  kam  zunächst
ein  grosser  Teil  der  Nordseeküste  an  Preussen,  und  weiter  wurde
das  preussische  Handelsgebiet,  das  bisher  aus  zwei  getrennten
Teilen  bestanden  hatte,  zu  einem  geschlossenen  Ganzen.  Schon
allein  diese  neue,  mehr  abgerundete  Gestaltung  des  preussischen
Wirtschaftsgebietes  war  von  grossem  Vorteil.

Mit  Rücksicht  auf  die  Gebietserweiterung,  die  über  ein
Viertel  des  bisherigen  Gebietes  des  preussischen  Staates  betrug,
machte  der  Chef  der  Bank  von  dem  ihm  durch  Gesetz  vom  24.  September
  1866  zustehenden  Rechte  Gebrauch,  das  Einschusskapital
der  Bankanteilseigner  um  weitere  5  Mill.  Thlr.  zu  erhöhen.  Dieser
von  privater  Seite  aufgebrachte  Zuwachs  des  Stammkapitales  war
auch  für  den  Staat  von  Vorteil;  denn  der  hierdurch  erzielte  Mehr-