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kommen  der  Bank  verschlechterten  sich  die  Deckungsverhältnisse
der  Noten.  Die  Bargelddeckung  war  durchschnittlich  im  Laufe
des  Jahres  nicht  höher  als  59  %,  an  zwei  Tagen  betrug  sie  sogar
weniger  als  50  %.

Mit  dem  Ende  des  Jahres  1869  hörte  ein  Geschäftszweig  auf,
der  bei  dem  Mangel  an  Umlaufsmitteln  ın  den  ersten  10  Jahren
des  Bestehens  der  Bank  dem  Lande  gute  Dienste  geleistet  hatte.
Vom  1.  Januar  1870  ab  wurden  keine  Giroanweisungen  mehr
akzeptiert,  sondern  sofort  ausgezahlt.  Der  durchschnittliche  Betrag
  der  umlaufenden  Giroanweisungen  hatte  in  den  letzten  Jahren
mehr  und  mehr  abgenommen,  so  dass  sie  schliesslich  nur
noch  bei  der  Hauptbank  ım  Umlauf  gewesen  waren.  Der  Giroverkehr
  hatte  sich  überhaupt  bei  der  Preussischen  Bank  nicht
recht  eingebürgert.  Ein  Jahr  nach  der  Gründung  der  Bank  betrug
  die  durchschnittliche  Summe  der  Giroguthaben  959  900  Thlr.;
20  Jahre  später  nur  noch  258  100  Thlr.  Es  wurde  daher  der  Giroverkehr
  bei  den  Bankanstalten  in  Breslau,  Königsberg  ı.  Pr.,
Magdeburg,  Posen  und  Stettin  eingestellt.

Am  Ende  desselben  Jahres  (1869)  erging  noch  ein  Gesetz,
das  auf  einen  anderen  Geschäftszweig  der  Bank,  den  Depositenverkehr,
  nicht  ohne  Einfluss  bleiben  sollte.  Durch  dieses  Gesetz
wurde  der  Minoritätstermin  von  24  auf  21  Jahre  reduziert.  Die
gesetzlich  vorgeschriebene  Zeitdauer  zur  Überlassung  der  bei  den
Vormundschaftsbehörden  müssig  liegenden  Gelder  wurde  hierdurch
  um  3  Jahre  verkürzt.  Durch  die  Herabsetzung  der  Anlagedauer
  wurde  auch  die  durchschnittliche  Grösse  der  Anlage  vermindert,
  falls  die  Depositengelder  nicht  freiwillig  der  Bank  zur
weiteren  Verwaltung  überlassen  wurden.

Die  geschäftliche  Entwicklung  des  Jahres  1870  verlief  zunächst
  ruhig.  Im  Februar  wurden  Diskontsatz  und  Lombardzinsfuss
  auf  4  und  5  %  ermässigt  und  hielten  sich  monatelang  auf
dieser  Höhe.  Um  den  Notenumlauf  im  Gebiete  des  Norddeutschen
Bundes  einheitlicher  zu  regeln  und  die  teilweis  leichte  Gründung
von  Zettelbanken  zu  erschweren,  wurde  am  27.  März  1870  eın
Bundesgesetz  erlassen,  durch  das  die  Konzession  zur  Notenausgabe
von  einem  auf  Antrag  der  beteiligten  Regierung  zu  erlassenden
Bundesgesetze  abhängig  gemacht  wurde.

Als  im  Juli  plötzlich  der  deutsch-französische  Krieg  ausbrach,
wurden  Diskontsatz  und  Lombardzinsfuss  am  15.  Juli  auf  6
und  7  %  und  schon  drei  Tage  später  auf  8  und  9  %  erhöht,  um
auf  diese  Weise  den  drohenden  Metallabfluss  zu  verhindern.  Aber
schon  einen  Monat  später,  am  19.  August,  sanken  sie  wieder  auf  6
und  7%  und  am  5.  September  auf  5  und  6%.  Ein  Vergleich
mit  den  Kreditbeschränkungen  des  Jahres  1866  zeigt,  dass  jene
im  Verhältnis  viel  stärker  waren;  denn  ım  Jahre  1866  hielt  sich
der  Diskontsatz  fast  ein  Vierteljahr  lang  über  7  %  und  dabei
über  2  Monate  über  9%.  Im  Jahre  1870  kam  es  zu  einem  so