Anhang Kriegsministerium. Anlage 1 Nr. 689/1. 16. A. Z. (8). Frühjahrsbestellung. Berlin W. 66, den 16. 2. 1916 Leipziger Str. s. An sämtliche Königlichen tellvertretenden Generalkommandos. Wie in der Sitzung vom §. 1. 1916 mit den Herren Chefs der Stäbe der stellvertretenden Generalkommandos bereits ausführlich er- örtert, ist die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Frühjahrs- bestellung eine der zurzeit wichtigsten Aufgaben, die den größten Ein- fluß auf den Gang des Krieges hat. Die zum Ersatz fehlender Kräfte zunächst erforderlich erscheinenden organisatorischen Maßnahmen, die von den stellvertretenden General- kommandos im Benehmen mit den zuständigen Jivilbehörden schleunigst zu treffen sind, werden wie folgt zusammengefaßt: a) Für jeden größeren landwirtschaftlichen Betrieb und für je eine entsprechende Anzahl benachbarter kleinerer muß eine leitende Per- sönlichkeit, sowie — je nach Größe und Eigenart der betreffenden Betriebe — eine angemessene Anzahl von unterstützenden Beamten, Futtermeistern, Vorarbeitern usw. vorhanden sein, die in der Lage sind, die zweckdienliche Verteilung der vorhandenen und zu stel- lenden Arbeitskräfte vorzunehmen, wobei in Kleinbauerschaften nach Möglichkeit und Bedarf für benachbarte Betriebe der Grund- satz der Arbeitsgemeinschaft zu gelten hat. Dabei muß durch mög- lichste Anspannung der auf dem Lande noch vorhandenen militär- freien Kräfte die Heranziehung Wehrpflichtiger auf das unerläs- liche Mindestmaß beschränkt werden. Die Schaffung der bezüglichen Organisation obliegt den Landräten und Gemeindevorstehern, die — von ihrer vorgesetzten Behörde entsprechend benachrichtigt — etwaige Anträge auf Jurückstellung und Juweisung geeigneter, wenn irgend möglich nicht kriegsverwendungsfähiger Personen bei 14