Einleitung.  3

Wie  sehr  es  dem  jungen  Pfarrherrn  Bedürfnis  war,  sich  auf  dem
neuen  Boden  zu  orientieren  und  über  alle  Verhältnisse  in  rechtlicher
und  geschichtlicher  Beziehung  eine  sichere  Grundlage  zu  gewinnen,
ist  ersichtlich  aus  dem  G@ültbüchlein‘),  das  er  angelegt  hut.  Dasselbe
ist  zwar  erst  im  Jahr  1554  verfasst,  die  Vorrede  ist  sogar  erst  von
1561  datiert,  es  beruht  aber  nachweislich  auf  früheren  Aufzeichnungen,
  die  Herolt  den  Zusammenstellungen  seiner  Vorgänger  entnahm.
  Hier  finden  sich  nicht  bloss  genaue  Verzeichnisse  über  Zehnten,
Jahrtage  u.  s.  w.,  sondern  auch  geschichtliche  Darlegungen,.  besonders
soweit  es  sich  um  die  Beziehungen  der  Pfarrei  zu  Kloster  Comburg
handelte.  Solche  Aufzeichnungen  gehörten  sogar  in  gewissem  Sinn
zu  Herolts  amtlicher  Thätigkeit,  da  er  —  ungewiss  seit  wann  —
notarius  publicus  war.

Dass  er  mit  seinen  Bauern,  zumal  in  der  Zeit,  wo  sie  noch
alle  die  verschiedenen  Arten  des  kleinen  Zehntens  geben  mussten,  nicht
immer  im  Frieden  auskam,  ist  begreiflich,  um  so  mehr,  als  auch  er
selber  nicht  stets  die  strenge  Linie  des  Rechts  eingehalten  zu  haben
scheint.  Eryötzliche  Züge  darüber  hat  Bossert  aus  dem  Gültbüchlein
ausgehoben.  (rleichwohl  stand  er  bei  dem  Bauernrvolk  in  Achtung
und  Ansehen.  Er  besass  übrigens  auch  ein  eigenes,  wie  es  scheint,
nicht  unbeträchtliches  Gut  in  Reinsberg,  zwischen  dem  Pfarrhof  und
Kirchhof  gelegen  ?).

Von  der  reformatorischen  Bewegung  wurde  er  früh  und  lebhaft
  ergriffen.  „Binein  Papist  gewesen,  dann  das  Evangelium  lange
bei  uns  noch  verborgen  gewesen,  welches  der  allmächtige  Gott  aus
sonderer  Gnade  uns  durch  den  hochgelehrten  Herrn  Doktor  Martin
Luther  wiederumb  herfür  und  an  das  Licht  gebracht  hat,  durch
welches  Schreiben  wir  aus  dem  heiligen  Paulo  bericht,  dass  wir  allein
durch  den  Glauben  an  unsern  Herrn  Jesum  Christum  gerecht  und
selig  werden  und  nicht  durch  die  Werke.  Demnach  habe  ich  von
Tag  zu  Tag  das.  Pabsttum  verlassen  und  Jesum  Christum,  den  uns
Gott  der  Vater  aus  lauter  Gnad  und  Barmherzigkeit  geoffenbart,
den  hab  ich  gepredigt  und  für  unsern  einigen  Heiland  bekannt.“

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1)  Eine  Abschrift  desselben  von  Pfarrer  Lackner,  Herolts  drittem  Nachfolger,
  gefertigt  und  von  andern  fortgeführt,  ist  im  Besitz  des  Herm  Haalschreibers
  Seifferheld  in  Hall,  eine  andere  ist  benützt  WYjzh.  1681,  S.  65  f.,
289  f.

2)  KHR.  1539  und  1546;  in  letzterer  Urkunde  ist  auch  Herolts  Siegel
—  freilich  etwas  beschädigt  —  noch  erhalten:  ein  stehender  Herold  mit  auf  den
Boden  gesetstem  Schild,  andererseits  ein  L’feil  (?).