10  Einleitung.

beträchtlichen  Ansehens  erfreut').  Zur  Widerleyung  bedarf  es  nur
des  Hinweises  auf  die  erhebliche  Zahl  von  Handschriften,  in  welchen
nicht  bloss  der  Bauernkrieg,  sondern  die  ganze  Heroltische  Chronik
ohne  anderweitige  Zusätze  enthalten  ist,  ferner  auf  die  verschiedenen
Abfassungszeiten  -—-  Herolt  1541,  Widman  1551°),  —  endlich  auf
die  durchyreifende  Verschiedenheit  der  Denkweise  und  besonders  des
schriftstellerischen  Charakters  der  beiden  Männer,  die  sich  auch  bei
yleichen  Stoffen  sofort  aufdrängt.  Glaser?)  hat  offenbar  in  dieser
Sache  wie  auch  in  andern  mehr  kritische  Anmassung  als  wirkliche
Kritik  bewiesen  und  sich  durch  eine  oberflüchliche  Vergleichung  des
Abschnitts  über  die  adeligen  Geschlechter  in  und  um  Hall  irre  führen
lussen.  In  der  That  kann  dieser  Abschnitt  bei  dem.  ersten  Blick  den
Eindruck  hinterlassen,  als  müsste  entweder  Herolt  den  Widınan  abgeschrieben
  haben  oder  umgekehrt.  Gerade  hier  aber  liegt  eine  Auskunft,
  die  jedenfalls  Herolts,  vielleicht  beider  Schriftsteller  Selbständigkeit
  unungetastet  lässt,  nicht  so  ferne,  sei  es,  dass  Benützung  einer
yemeinsamen  Quelle  oder  dass  nachträgliche  Einfüyung  von  Abschreibern
  angenommen  wird.  Bei  andern  Stoffen,  die  von  beiden  beurbeitet
  sind,  tritt  —  wie  schon  Schönhuth,  Vorrede,  hervorgehoben
hat  —  die  Verschiedenheit  der  Behandlung  deutlich  zu  Taye.  Glasers
„lusspruch  muss  somit  als  ein  Streich  in  die  Luft  bezeichnet  werden,
undes  ist  nötig,  dies  festzustellen,  damit  die  Schätzung  seines  Werkes,
dessen  Verdienste  sonst  nicht  geschmälert  werden  sollen,  in  die  richtigen
  Grenzen  gewiesen  werde.

Nun  erhebt  sich  aber  die  weitere  Frage,  ob  dus  unter  obiyem
Titel  umlaufende  Werk  so,  wie  es  vorliegt,  d.  h.  einschliesslich  des
Bauernkrieges,  von  Anfang  an  ein  einheitliches,  nach  einem  Plane
entworfenes  war.  Dass  dem  so  sei,  wurde  bisher  unbedenklich.  angenommen.
  Nun  hebt  sich  aber  der  Bauernkriey  aus  dem  übrigen  so
eigenartig  heraus,  dass  sich  mit  Wahrscheinlichkeit  eine  besondere
Abfussung  desselben  annehmen  lässt.  Es  sprechen  hiefür  folgende
Gründe:

1.  Dieser  Abschnitt  zeigt  nach  Anfang  und  Schluss  eine  völlige
Abgrenzung  und  Abrundung,  Schon  der  Anfung  schliesst  sich  an

1)  OAHall  S.  117.  Cless,  Beschreibung  des  Bezirks  Thüngenthal,  Hall
1642,  $.5  ff.  u.  a.

3)  Aus  der  ältesten  Stuttgarter  Handschrift.

»)  Gräter,  sein  Zeitgenosse  und  Landsmann,  nennt  ihn  Idunna  und
Hermode  1814  S.  35  einen  „Liebhaber  starker  Instanzen,  in  seinen  Schriften
wie  in  seinem  Leben.“